Angela Freimuth
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht in Art. 5 Abs. 3 eine ganz klare Regelung vor: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“ Damit ist eigentlich alles gesagt. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Zugleich ist damit auch entlarvt, dass das, was mit dem Antrag als Annahme formuliert wird, in keiner Weise real ist. Der Rechtsrahmen ist nämlich absolut klar und unmissverständlich. Deswegen darf hier in unserem Land – übrigens anders als in Ländern, die Landtag von ehemaligen oder vielleicht noch gegenwärtigen Kollegen gerne bereist werden – (Heiterkeit von der SPD) jeder Mensch seine Meinung sagen. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Jeder Mensch darf forschen und lehren, was er für richtig hält, und – gerade das ist die Besonderheit – im wissenschaftlichen Diskurs stehen sich unterschiedliche Meinungen gegenüber, die miteinander in einem dialektischen Prozess die Erkenntnis suchen. Es ist eben von den Vorrednern bereits viel Richtiges gesagt worden, und dies möchte ich zu dieser Stunde nicht wiederholen. Als ich den Antrag gelesen habe, habe ich mich gefragt, was eigentlich an Political Correctness verkehrt sein soll. Worum geht es denn bei Political Correctness? (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Political Correctness ist doch nicht Zensur, sondern es geht dabei nur darum, dass man anständig miteinander umgeht. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Und das finde ich persönlich überhaupt nicht schlimm! (Sven Werner Tritschler [AfD]: Ausgerechnet von der FDP auf den Punkt gebracht! – Christian Loose [AfD]: Wie der Kubicki bei Erdogan! – Zuruf von der SPD) Ob diejenigen, die ihre Meinung ehrverletzend vertreten, ihren eigenen Ansprüchen an Anstand, Wahrhaftigkeit und wissenschaftlichem Ethos überhaupt entsprechen, kann jeder in diesem Land Gott sei Dank selber bewerten und beurteilen. Für mich und meine Fraktion ist jedenfalls sehr klar, dass die Hochschulen die Instrumente wählen, mit denen sie fachlich arbeiten wollen. Darüber wird gemäß der Hochschulfreiheit entschieden, und das ist auch gut so. Ob sich die Hochschulen einen zusätzlichen Kodex – so wie im Antrag formuliert oder wie es offenbar in Hamburg zu sein scheint – geben wollen oder nicht, obliegt den Hochschulen selbst. Hierfür braucht es diesen Antrag nicht. Das Grundgesetz ist an der Stelle ein hinreichender Rechtsrahmen. Die Hochschulfreiheit gibt den Hochschulen dafür auch alle Möglichkeiten. Wir vertrauen darauf, dass Wissenschaft und Forschung diese Grundrechte hochhalten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
