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Dr. Jan Heinisch

CDU 28.09.2022 Sitzungen 18/8

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der FDP beginnt mit intensiven Ausführungen über die Schulsituation in Köln. Herr 28.09.2022 Professor Pinkwart hat gerade noch einmal darauf hingewiesen. Jeder kann mit nur wenigen Bemühungen durch eine Internetrecherche feststellen, dass Eltern dort offenbar Kinder zeitgleich an 15 Schulen angemeldet haben, um am Ende in der Hoffnung zu stehen, wenigstens einen dieser begehrten Schulplätze zu bekommen. Nun muss man dazu erst einmal sagen, dass Schulprobleme in einer bestimmten Stadt nicht allein im Landtag gelöst werden können. Es ist erst einmal eine kommunalpolitische Aufgabe, für ein Schulangebot vor Ort zu sorgen, das Eltern sich wünschen. (Jochen Ott [SPD]: Sehr richtig! – Beifall von Kirsten Stich [SPD]) Hinsichtlich dieses Antrags fiel mir ein, dass mich in den vergangenen Tagen ein guter Freund angerufen und gefragt hat: Meine Kinder sollen auf eine weiterführende Schule wechseln, und ich überlege jetzt, ob ich sie an einer Privatschule anmelde. Was hältst du davon? Ich habe gesagt: Ich persönlich verstehe nicht, warum du sie nicht einfach an einer öffentlichen Schule anmeldest. Was genau ist das Problem? – Wir haben viel diskutiert. Dahinter steht aber eine wichtige Frage. Eltern beschäftigen sich sehr stark damit, weil sie das Beste für den Bildungsweg ihres Kindes möchten, und treffen in diesem Moment natürlich auch eine bestimmte Schulwahlentscheidung. Vor Ort stellt sich dann die Aufgabe, dieser Schulwahlentscheidung so zu entsprechen. Überall da, wo das nicht abgebildet ist, kommt es natürlich zu einem gewissen Verriss. An bestimmten Schulen gibt es Anmeldeüberhänge, an manchen Schulen melden sich weniger Schülerinnen und Schüler an, als vielleicht ursprünglich gedacht. Das ist eine kommunalpolitische Aufgabe. Wichtig ist, dass das passgenaue Angebot grundsätzlich einer örtlichen Entscheidung bedarf. Alles, was dann von Landesebene aus passiert – etwa zu der wichtigen Frage, wie man solche Doppelanmeldungen vermeidet –, kann in einer zweiten Runde noch einmal versuchen, das System zu kitten. Zum Beispiel kann man es untersagen, Mehrfachanmeldungen vorzunehmen, oder man kann vorgezogene Anmeldetermine für eine bestimmte Schulform anbieten. Das muss wohlgemerkt nicht zwingend die Gesamtschule sein. In der Praxis mag dies durchaus der statistisch häufigste Fall sein, aber es ist eben durchaus auch denkbar, dass andere Schulformen Anmeldeüberhänge aufweisen. Warum soll dann nicht auch dort ein vorgezogenes Anmeldeverfahrens erfolgen können? Die Eltern, deren Kind abgelehnt wird, bekommen dann eine Chance, eine zweite Wahlentscheidung zu den anderen Schulen zu treffen und dieses Entscheidungsrecht in dieser für sie sehr wichtigen Frage auch auszuüben. Landtag Das ist auch ganz im Sinne des Schulfriedens, der vorhin angesprochen wurde. Wir wollen mit der Zukunftskoalition eben nicht alleine über Schulformen, sondern über guten Unterricht, über Qualität, Digitalisierung, Lehrerversorgung und viele andere Fragen reden, die für den Bildungserfolg am Ende deutlich wichtiger sind als eine Schulformdebatte, die uns nur wieder in ideologische Grabenkämpfe zurückzieht. (Beifall von der CDU und Lena Zingsheim-Zo- bel [GRÜNE]) Es ist natürlich auch vorstellbar, im Rahmen dieser Digitalisierung noch einmal an das Anmeldeverfahren ranzugehen. Allein dieses ist natürlich auch digital und besser abgestimmt möglich. Das alles sind Durchführungsfragen. Dieser umfassenden Prüfung kann man sich durchaus stellen. Aber die vorgezogenen Anmeldetermine – und das auch noch sofort – sofort zu kassieren, sodass beim nächsten Anmeldeverfahren eine besondere Unsicherheit vorhanden wäre, spricht aus unserer Sicht nicht für ein geordnetes Anmeldeverfahren dort, wo die Kommunen das Schulangebot möglicherweise nicht auf den Elternwillen abgestimmt haben. Deswegen bin ich sehr dankbar dafür, dass unsere neue Schulministerin den Handlungsbedarf erkannt hat. Es gab dazu Rechtsprechung, und sie hat entsprechende Schritte eingeleitet, um Mehrfachanmeldungen zügig auszuschließen. Das andere ist eben eine kommunale Aufgabe. Da, wo die FDP kommunale Mehrheiten hat, kann sie diese dann auch nutzen, um bei der Gestaltung des Schulangebotes mitzuhelfen. Das gilt natürlich auch auf Landesebene. Da ist es schon hier und da etwas verwunderlich, dass man in einer Masse von Anträgen so einfache Dinge auf den Weg bringt, die gar nicht eines Gesetzgebungsverfahrens bedürfen und die man mit der eigenen Schulministerin in den fünf Jahren zuvor auch locker so hätte regeln können, wenn man es denn gewollt hätte. – Danke schön. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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