Prof. Dr. Andreas Pinkwart
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im vom Landtag mit großer Mehrheit von CDU, SPD und Grünen beschlossenen Schulkonsens heißt es – ich darf mit Genehmigung der Präsidentin zitieren –: „Ziel ist ein Schulsystem im Bereich der allgemeinbildenden weiterführenden Schulen, das der Verschiedenheit der Kinder und Jugendlichen gerecht wird: vielfältig […], umfassend und regional ausgewogen […]“ Weiter heißt es dort: „Dabei soll kein Kind überfordert, aber auch kein Kind unterfordert werden.“ Das derzeitige Anmeldeverfahren für die Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen in Nordrhein-Westfalen wird diesem Anspruch nicht gerecht, denn es behandelt die Schulformen ungleich. (Beifall von der FDP) Mit dem vorgezogenen Anmeldeverfahren, welches von der Schulaufsicht zumeist nur an den integrierten Schulformen ermöglicht wird, werden diese Schulformen begünstigt gegenüber dem gegliederten System, bestehend aus den Haupt- und Realschulen sowie den Gymnasien, die im Schulkonsens zu Recht und ausdrücklich als gleichberechtigte Formen des Schulsystems anerkannt sind. Wir wollen, dass in Nordrhein-Westfalen Chancengerechtigkeit bei der Schulformwahl hergestellt wird, damit die Schülerinnen und Schüler in unserem Land die für ihre individuellen Begabungen und Talente am besten geeignete Schule besuchen können. Durch das vorgezogene Anmeldeverfahren, welches meist den integrierten Schulformen ermöglicht wird, entstehen im gegliederten System vielfach faktisch keine Anmeldeüberhänge mehr. Diese Schulen sind dann gezwungen, ihre Klassen auch mit nicht für diese Schulformen geeigneten Schülerinnen und Schülern zu füllen. Das wird den Kindern nicht gerecht, die einen Anspruch darauf haben, entsprechend ihrer Begabungen und Talente gezielt gefördert zu werden. Das wird auch einem leistungsfähigen, differenzierten Schulsystem in unserem Land nicht gerecht. Das Anmeldeverfahren an weiterführenden Schulen in seiner jetzigen Form begünstigt integrierte Schulen gegenüber den Schulen des gegliederten Landtag Schulsystems in unangemessener Weise und schränkt den Elternwillen damit faktisch ein. (Jochen Ott [SPD]: Quatsch!) Analog durchgeführte Verfahren der Mehrfachanmeldung führen zu teilweise chaotischen Zuständen in Ballungsräumen wie zum Beispiel der Stadt Köln. Dadurch erfahren Familien viele Ablehnungen und empfinden große Unsicherheit. Wir wollen mit diesem Antrag erreichen, dass das Anmeldeverfahren in unserem Land insgesamt besser wird. Denn Familien warten gegenwärtig zu lange, bis Klarheit darüber besteht, welche Schule ihre Kinder besuchen werden. Schulleitungen haben einen hohen organisatorischen Aufwand, bis feststeht, welche Schülerinnen und Schüler zum neuen Schuljahr ihre Schule besuchen werden. Schülerinnen und Schüler werden in wachsendem Maße nicht nach Kriterien der für sie am besten geeigneten Schule verteilt und entsprechend auch nicht angemessen ausgebildet. Daher fordern wir, den Entwurf zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Sekundarstufe I um die Absicht der Abschaffung des Mehrfachanmeldeverfahrens zu ergänzen und die Gleichbehandlung der Schulformen zu garantieren, indem die Möglichkeit des vorgezogenen Anmeldeverfahrens für einzelne Schulform abgeschafft wird. Zudem wollen wir erreichen, dass am Ende der Grundschulzeit die Eltern umfassend über alle weiterführenden Schulformen informiert sind und der Kriterienkatalog der Schulen bei der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern ergänzt wird. Die Leistungsfähigkeit soll künftig als ein weiteres Entscheidungskriterium für alle Schulform aufgenommen werden, um Schülerinnen und Schülern bestmögliche Bildungschancen zu eröffnen. Perspektivisch sollte eine transparente digitale Anmeldung an Schulen ermöglicht werden, sodass Eltern ihre Präferenzen entsprechend abbilden können, diese digital ausgewertet und die Ergebnisse den Schülerinnen und Schülern und den Eltern rechtzeitig mitgeteilt werden. – Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
