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Enxhi Seli-Zacharias

AfD 28.09.2022 Sitzungen 18/8

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, heute die Gelegenheit zu haben, über ein wichtiges Thema für meine Heimatstadt Gelsenkirchen zu sprechen, ein Thema, welches die Menschen vor Ort tatsächlich tagtäglich bewegt. Wir alle wissen, im Rahmen der EU-Osterweiterung traten im Jahr 2007 Rumänien und Bulgarien der Europäischen Union bei. Diese EU-Osterweiterung verstärkte das Wohlstandsgefälle innerhalb der Europäischen Union massiv. Sehr schnell wurde deutlich, dass die als Arbeitnehmerfreizügigkeit ausgelegte EU-Freizügigkeit missbrauchsanfällig war und nach wie vor noch ist. Aber worüber sprechen wir heute? Was genau sind denn diese Clearingstellen, und was für eine Rolle spielen sie? 28.09.2022 Kommen wir einmal zur Genese: Der damalige SPD-Arbeitsminister Guntram Schneider erkannte seinerzeit, dass normalerweise jeder EU-Bürger über einen Krankenversicherungsschutz verfügen müsste, dies aber bei vielen Menschen, die nach Deutschland kommen, nicht der Fall sei. Statt diese essenzielle Erkenntnis in praktische Politik umzusetzen, wurde in einer Arbeitskreismentalität an fürsorglichen und hingebungsvollen staatlichen Betreuungs- und Beratungsangeboten für EU-Bürger gearbeitet. So wurden dann am 20. November 2014 im Rahmen der Landesgesundheitskonferenz Empfehlungen für den Umgang mit EU-Bürgern mit fehlendem oder ungeklärtem Versicherungsschutz entwickelt. Es dauerte nicht lange, und da ward das neue grünsche Integrationsgebötchen am 7. Juni 2016 vollbracht. Die grüne Gesundheitsministerin Barbara Steffens eröffnete die erste von fünf NRW-Clearingstellen – wo denn auch sonst? –, natürlich in Köln. Der vermeintlich ach so integrative Weg, der mit diesen sogenannten Clearingstellen vor inzwischen sechs Jahren eingeschlagen wurde, fußte aber damals schon auf einer gefährlichen Fehlannahme. So hieß es in der betreffenden Pressemitteilung aus dem Jahr 2016: „Vor allem bei Personen, die aus Südosteuropa einreisen, aber auch bei Menschen aus Drittstaaten ergeben sich immer wieder Probleme bei der medizinischen Versorgung im Regelsystem, weil unklar ist, wer die Kosten trägt.“ Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist längst nicht mehr unklar, wer die Kosten trägt; denn hier gibt es einen klaren rechtlichen Rahmen. Das bemängeln wir ganz, ganz dezidiert, und das können Sie in unserem Antrag noch mal klar nachlesen. Nicht erwerbstätige Unionsbürger haben gemäß § 2 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Freizügigkeitsgesetz nur dann eine Freizügigkeitsberechtigung, wenn sie über ausreichend Krankenversicherungsschutz und Existenzmittel verfügen. Der Unionsbürger ist somit gemäß § 7 Freizügigkeitsgesetz ausreisepflichtig, wenn die örtliche Ausländerbehörde feststellt, dass ein Recht auf Einreise und Aufenthalt nicht besteht. Was aber finden wir inzwischen vor? Wir erleben seit vielen Jahren einen konzentrierten Zuzug von Armutsmigration vorrangig in das Ruhrgebiet auf einem nie dagewesenen Niveau. Ich möchte dieses Niveau gerne einmal in Zahlen darlegen: In Duisburg erleben wir in der Differenz von 2021 zu 2014 einen Zuzug von 91,7 % oder in totalen Zahlen gesagt 23.260 Personen, in Recklinghausen rund 234 %, in Gelsenkirchen rund 120 %. Um es vielleicht noch einmal klarzumachen – hier sitzen zwei Kollegen aus Gelsenkirchen –: Das sind in Personen 9.470. (Zuruf) Landtag – Nicht toll. Wenn Sie diese Zahlen ins Verhältnis zur Einwohnerzahl setzen, dann können Sie sich sicherlich besser vorstellen, was es für die Bürger in Gelsenkirchen bedeutet. Herr Watermeier, Sie kommen aus Gelsenkirchen-Ückendorf, Sie sollten es besser wissen als ich. (Beifall von der AfD) Die Bewältigung der Freuden dieser Zuwanderung stellt Kommunen zusätzlich zu der ohnehin hohen Migrationsquote vor erhebliche Herausforderungen. Betroffene Kommunen erarbeiten mühselig eigenständig Ideen und richteten Projektgruppen ein, zusätzlich zu den ohnehin auf Landesebene in erheblichem Umfang aufgelegten Hilfsprogrammen. Da wirken natürlich 5 Millionen für Clearingstellen fast wie Peanuts, könnte man meinen. Vergleichen wir das mal. Ich will an dieser Stelle auch nicht unerwähnt lassen, dass es im Kontext der Zuwanderung aus Südosteuropa auch dieses Modellvorhaben namens Problemimmobilien gibt; Mitteleinsatz: 50,3 Millionen Euro. Sie sehen also an den von Ihnen selbst auferlegten Projekten, wie vielschichtig die Probleme mit der Zuwanderung aus Südosteuropa sind. Was ich Ihnen auch nicht vorenthalten möchte: Die Anzahl der regelleistungsberechtigten Bulgaren und Rumänen in NRW betrug mit Stand Mai 2021 bereits 64.612 Personen, was zum damaligen Zeitpunkt einem Anteil von 46 % der nichtdeutschen regelleistungsberechtigten Unionsbürger entsprach. Ich hätte den Clearingstellen am Ende des Tages etwas Positives abgewinnen können, wenn jene zur Verlustfeststellung der Freizügigkeit beigetragen hätten. Auch hier noch einmal Zahlen, ganz exklusiv aus Gelsenkirchen: Im Zeitraum von 2016 bis 2022 lag in der Clearingstelle in Gelsenkirchen die Fallkonstellation in 5.400 von insgesamt 5.900 Fällen vor, wonach bei Ratsuchenden nicht die Bedingungen gemäß Freizügigkeitsgesetz erfüllt werden. In sage und schreibe null Fällen wurde die örtliche Ausländerbehörde über dieses Vorliegen der Voraussetzung zum Erlöschen der Freizügigkeitsberechtigung kontaktier – in null Fällen! Aber ich habe auch nichts anderes erwartet; denn wo haben Sie dieses Projekt geparkt? Natürlich, bei Ihren Freunden der Sozialindustrie AWO und Diakonie. Was sonst? Damit sind diese Clearingstellen, und das möchte ich jetzt mal ganz deutlich sagen, eine Brutstätte des Unrechts. (Marc Lürbke [FDP]: Eine Brutstätte des Un- rechts! – Sven Wolf [SPD]: Unverschämt!) Denn sie tolerieren, nein, sie fördern aktiv Gesetzesbruch, und das kann so nicht sein. (Beifall von der AfD) 28.09.2022 Die Freizügigkeit für Unionsbürger ist zweifelsfrei und – da sind wir uns alle hier einig – (Sven Wolf [SPD]: Nein! Mit Ihnen kann man nicht einig sein!) ein hohes Gut und darf deshalb behördlicherseits nur bei schwerwiegenden Gründen eingeschränkt werden. Fakt ist aber auch, dass wir gerade Städte wie Gelsenkirchen, Recklinghausen und Dortmund mal dazu bewegen müssen, die geltende Gesetzeslage einzuhalten. Ich will noch einmal unmissverständlich sagen: Mit den Clearingstellen festigen wir den Nährboden für Armutszuwanderung. Wir schaffen damit ein Wohlfühlklima, das wir uns in Anbetracht unserer heutigen Realität nicht leisten dürfen. Mein Staatsverständnis sieht es nicht vor, dass wir Menschen aus dem caritativen Bereich mit Steuergeld unterhalten, damit sie dabei anderen helfen, Gesetze zu brechen. Hart erarbeitetes Steuergeld muss sinnvoll investiert werden, aber ganz bestimmt nicht in die Festigung des Nährbodens für Armutszuwanderung; denn das kostet Städten unterm Strich schon seit vielen Jahren sehr viel Geld. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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