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Rainer Schmeltzer

28.09.2022 Sitzungen 18/8

Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Das ist in der Landeshaushaltsordnung klar vorgeschrieben. Beispielsweise kann der Landtag im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Landes entziehen und die Finanzlage des Landes erheblich beeinträchtigen, einen Haushaltsausgleich durch Einnahmen aus Krediten für zulässig erklären. Die Vorgaben stehen also in unserer Landeshaushaltsordnung. Wir bleiben aber als Landesregierung geschlossen bei unserer gemeinsamen Einschätzung, dass es prioritär in der politischen Handlungsnotwendigkeit der Bundesregierung liegt, weil die Energiekrise nicht nur die nordrhein-westfälischen Verbraucherinnen, Verbraucher, Menschen und die nordrhein-westfälische Wirtschaft trifft, sondern mindestens das gesamte Bundesgebiet.

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