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Klaus Kaiser

CDU 28.09.2022 Sitzungen 18/8

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem Antrag der Regierungsfraktionen setzen wir die Offensive für die Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen fort. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt wichtig, dass keine neuen Unsicherheiten aufkommen. In Krisensituationen und bei großen gesellschaftlichen Veränderungen sind es immer wieder die 131 Volkshochschulen und über 300 freien Träger im Bereich der gemeinwohlorientierten Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen, die zuerst aufgreifen und gefordert sind. Wir haben in Nordrhein-Westfalen eine bundesweit vorbildlich aufgestellte Weiterbildungslandschaft. Sie ist ein gleichberechtigter Teil des Bildungswesens. So steht es auch im Antrag. Eine Umsatzsteuerpflicht steht damit nicht im Einklang. Es ist wichtig, dass wir gesagt haben, dass die Volkshochschule weiterhin kommunale Pflichtaufgabe ist. Das haben wir in der Reform des Weiterbildungsgesetzes ausdrücklich bestätigt. Dadurch gelingt es, schnelle und zielgenaue Lösungen für aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen und Veränderungen zu finden. Dies betrifft Themen wie die Flüchtlingsbewegung und die Grundbildung. In Deutschland leben über 6 Millionen gering literarisierte Menschen. Gemeinhin werden sie auch funktionale Analphabeten genannt. Gesellschaftliche Teilhabe ist ihnen oftmals nicht möglich. Hier helfen die Einrichtungen der gemeinwohlorientierten Weiterbildung. Auch das Nachholen von Schulabschlüssen, die Digitalisierung und die Implementierung von digitalen Mitteln werden über die Weiterbildungslandschaft vorangebracht. Klar ist: Wir brauchen diese bezahlbaren Angebote weiterhin. Sie leisten zudem einen erheblichen Beitrag zur Behebung des Fachkräftemangels. Die Einführung der Umsatzsteuerpflicht für Volkshochschulen und die weiteren gemeinwohlorientierten Einrichtungen würde eine unmittelbare Erhöhung der Kursgebühren um 19 % bedeuten. Dies wäre so aber nicht durchsetzbar, sodass die Zuschüsse durch Träger und das Land stärker erhöht werden müssten. Ganz praktisch hieße dies: Die finanziellen Verbesserungen der letzten Jahre im Rahmen der Reform der Weiterbildung würden durch das Ende der Umsatzsteuerbefreiung zum großen Teil aufgefressen. In der letzten Legislaturperiode haben die vier demokratischen Fraktionen diese Reform vorangebracht. Wir haben finanzielle Verbesserungen erreicht und diese gemeinsam getragen. Das würde zunichtegemacht. Vor diesem Hintergrund vertritt die schwarz-grüne Koalition die klare Position, dass die Umsatzsteuerbefreiung für Volkshochschulen und für die gemeinwohlorientierte Weiterbildung unbedingt erhalten bleiben muss. 28.09.2022 (Beifall von der CDU und Jan Matzoll [GRÜNE]) Wir begrüßen dabei die Rückendeckung durch den Finanzminister ausdrücklich. Wir begrüßen aber auch nachdrücklich, dass sich die Ampelregierung in Berlin in ihrem Koalitionsvertrag eindeutig in dieser Weise festgelegt hat. Da die Frage der Einführung der kommunalen Umsatzsteuerpflicht ab 2023 zu erheblichen Unsicherheiten vor Ort führen wird, ist es umso wichtiger, dass jetzt gehandelt wird. Deshalb beauftragen wir mit diesem Antrag die Landesregierung, sich beim Bund für die zeitnahe Vorlage einer europarechtskonformen Regelung einzusetzen. Die Zeit drängt hier wirklich. Wir sollten hier im Hause fraktionsübergreifend tätig sein und zusammenstehen. Die gemeinwohlorientierte Weiterbildung als gleichberechtigte Säule des Bildungswesens war zu Recht immer umsatzsteuerbefreit und muss es auch bleiben. Nur so bleibt die Niedrigschwelligkeit der Angebote gerade für diejenigen, die uns sozial in besonderer Weise am Herzen liegen, erhalten. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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