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Berivan Aymaz

28.09.2022 Sitzungen 18/8

Sie haben das Wort. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich erkläre Ihnen das gerne noch einmal, Herr Kollege Yetim: Natürlich gibt es immer wieder Kommunen, die um die Befreiung von Zuweisungen bitten. Das ist beispielsweise bei den Flutkommunen der Fall gewesen. Wie ich gerade schon erläutert habe, wird in diesen speziellen Fällen gemeinsam mit der Bezirksregierung Arnsberg an Lösungen gearbeitet. Selbstverständlich erreichen uns auch Zuschriften, in denen Kommunen ganz allgemein angeben, dass sie jetzt keine Geflüchteten mehr aufnehmen wollten bzw. dass ihre Kapazitäten erschöpft seien. Es gibt aber einen engen Austausch mit den Kommunen, um hier für Lösungen zu sorgen. Noch einmal – ich habe es schon gesagt, und Sie haben sich dafür bedankt, dass ich es gesagt habe –: Nach dem regulären System ist ein Aussetzen der Zuweisung bei Unterfüllung der FlüAG-Quote im Wege eines bilateralen Austauschs mit der Bezirksregierung Arnsberg möglich.

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