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Prof. Dr. Daniel Zerbin

AfD 28.09.2022 Sitzungen 18/8

Am Morgen des 14. Juli 1789 ging Pierre Augustin Hullin, ein Wäschereibesitzer aus Paris, mit seinen Gefährten zur Bastille und leitete Weltgeschichte ein. Dieser Akt war aus der Retrospektive weniger heldenhaft als zunächst romantisch verklärt. Er leitete aber eine Zeitenwende ein – in eine Zeit, die durch mehr Freiheit und Selbstbestimmung sowie eine Abkehr vom Aberglauben bestimmt war. Die Sturm-und-Drang-Zeit der Aufklärung katapultierte die Vernunft in das breite Verständnis der europäischen Gesellschaften. Sehr geehrtes Präsidium! Meine Damen und Herren! Diese Errungenschaft der Aufklärung gilt es zu verteidigen. (Beifall von der AfD) In seinem Werk „Kritik der reinen Vernunft“ erkennt Immanuel Kant, dass die Vernunft nur jenes „bewilligt, was ihre freie und öffentliche Prüfung hat aushalten können“. Diese freie und öffentliche Prüfung ist in Gefahr. Im Juli 2022 wollte die Biologin Marie-Luise Vollbrecht, Doktorandin an der Humboldt-Universität zu Berlin, einen Vortrag halten. Sie wurde weggecancelt. Im Nachhinein ist der Vortrag noch gehalten worden. Aber der Schaden war schon da. Der Vortrag war zur Langen Nacht der Wissenschaften geplant. Nach Kritik wurde er abgesagt. Das Thema lautete: „Geschlecht ist nicht (Ge)schlecht – Sex, Gender und warum es in der Biologie zwei Geschlechter gibt“. Dabei ist diese Frage doch höchst relevant und ein wichtiges Thema. Dazu ein aktuelles Beispiel hier aus Nordrhein-Westfalen aus dem Kampfsport: Am 23. Oktober 2022 finden in Aachen die Landesmeisterschaften im Thaiboxen statt. Dazu hat sich bereits eine Sportlerin angemeldet, die biologisch ein Mann ist, de jure aber eine Frau. Was ist das jetzt für eine Person, Mann oder Frau? Das ist eine wichtige Frage – auch für die potenzielle Gegnerin; denn Thaiboxen bedeutet Vollkontakt. Zurück nach Berlin: Der arbeitskreis kritischer jurist*innen rief zu einer Demonstration gegen diesen Vortrag auf und bezeichnete die Thesen der Biologin als unwissenschaftlich, menschenverachtend, queer- und trans*feindlich. Auch der ReferentInnen-Rat der Universität schloss sich dem Boykott des Vortrages an und versandte eine E-Mail an die gesamte Studentenschaft, welche zur Teilnahme an der Demonstration gegen den Vortrag aufforderte. Welch ein Armutszeugnis devoten vorauseilenden Gehorsams! Dies sind keine Einzelfälle. Bernd Lucke kennen Sie wahrscheinlich alle. Als er von seinem Politikausflug zurückkam, fand er auch keine Gnade an seiner Hochschule. Er wurde ausgebuht. Es gab Auseinandersetzungen und Handgreiflichkeiten im Audi-Landtag torium. Nur unter massiven Sicherheitsmaßnahmen konnte er weiter seine Vorlesungen abhalten. Ähnlich war es bei anderen Politikern, zum Beispiel bei Thomas de Maizière beim Göttinger Literaturherbst 2019 oder bei Christian Lindner hier an der Ruhr-Universität. Das Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen normiert in § 4 die Freiheit der Forschung, der Lehre und des Studiums. Insbesondere werden in Abs. 1 und Abs. 2 die Möglichkeiten der Verbreitung und des Austauschs von Meinungen und Forschungsergebnissen sowie der Durchführung von Lehrveranstaltungen benannt. Diese Theorie und die Praxis laufen häufig auseinander. Hierzu ein letztes Beispiel: Mouhanad Khorchide, Professor für Islamische Religionspädagogik an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster, steht für Thesen wie die Barmherzigkeit des Islam und damit für eine Islamexegese, die diese Religion mit unserer Verfassung kompatibel macht. Khorchide steht aber unter Polizeischutz. Er muss um Leib und Leben fürchten. Wie berechtigt seine Befürchtungen sind, hat nicht zuletzt das Schicksal von Salman Rushdie gezeigt. Ich komme zum Schluss. Nordrhein-Westfalen und Deutschland dürfen nicht zurück ins ideologische Mittelalter fallen. Im Sinne von Karl Poppers evolutionärer Erkenntnistheorie sollten überholte Theorien und nicht Menschen sterben. In Zeiten von Krieg und Gewalt in Europa ist diese Aussage aktueller denn je. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

Protokoll ↗