Ina Brandes
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Freiheit der Forschung und Lehre zählt zu den Grundpfeilern unserer Demokratie und unserer Wissenschaftspolitik. Sie wird garantiert durch das nordrhein-westfälische Hochschulgesetz, das auch Regelungen zum Schutz vor Gewaltanwendung umfasst. So stellen das Land und die Hochschulen gemäß § 4 Abs. 1 Hochschulgesetz sicher, dass die Mitglieder der Hochschulen ihre im Grundgesetz verbürgten Rechte in Lehre und Forschung wahrnehmen können. Dazu zählt die Freiheit, wissenschaftliche Meinungen zu verbreiten und auszutauschen. Innerhalb dieses Rahmens wird die Freiheit der Wissenschaft im Sinne der Hochschulautonomie von den Hochschulen gewährleistet. Wir haben in Nordrhein-Westfalen eine offene und freie Wissenschaft, Forschung und Lehre, und darauf können wir stolz sein. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und Angela Freimuth [FDP] – Vereinzelt Beifall von der SPD – Jo- chen Ott [SPD]: Daran sollten sich die anderen Minister ein Beispiel nehmen!)
