Serdar Yüksel
Der aktuelle Tagesordnungspunkt beschäftigt sich mit dem Gesetzesentwurf der Landesregierung zum Gesetz zur Änderung des Strafrechtsbezogenen Unterbringungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (Strafrechtsbezogenes Unterbringungsgesetz NRW – StrUG NRW). Der Entwurf befasst sich mit den redaktionellen Änderungen, die in Folge des Gesetzes zur Re-28.09.2022 form des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (BGBl. I S. 882) erforderlich geworden sind. Mit je- nem wurde das Buch 4 Abschnitt 3 des BGBs, auf welches das Strafrechtsbezogene Unterbringungsgesetz NRW referiert, umstrukturiert. Federführend hat der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales den Gesetzesentwurf bereits in seiner Sitzung am 21. September 2022 mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen. Weil es sich nur um redaktionelle Folgeänderungen handelt, empfahl der Ausschuss der Landesregierung eine unveränderte Annahme. Wir als SPD-Landtagsfraktion stimmen dem Gesetzesentwurf der Landesregierung zu, wollen darüber hinaus aber auch bemerken, dass die Regierungskoalitionen aus vergangener, wie jetziger Legislatur den Forensischen Kliniken, ihren Therapeut*innen, Ärzt*innen und Pflegepersonal eine echte und nachhaltige Fachkräfteoffensive schuldig geblieben sind. Während die redaktionelle Anpassung so zu erfolgen hatte, ändert sie nichts an dem Mangel an Standorten und Fachkräftepersonal. Nur ein zügiger Neubau der Forensischen Kliniken und der nachhaltige Einsatz für mehr Fachpersonal können zu einer patientenorientierten Behandlung und Unterbringung beitragen.
