Ralf Witzel
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sie gestatten mir sicherlich angesichts der sehr bemerkenswerten Feststellung des Finanzministers, mein großes Erstaunen darüber zum Ausdruck zu bringen, wie Sie das gerade formuliert haben, Herr Finanzminister. Offenbar stellen Sie sich gar nicht inhaltlich hinter das Modell, das Sie hier vertreten. Das bringt mich auch zu meiner nächsten Frage. Ich wollte Sie nicht überfordern, indem ich hier neue Sachverhalte anspreche, sondern einen Sachverhalt thematisieren, mit dem Sie sich bereits sehr umfänglich seit einigen Wochen auseinandersetzen können, weil es dazu schon eine Drucksachennummer gibt, nämlich Ihre Antwort auf Landtagsdrucksache 18/444. Dort ging es um die Frage von Modernisierungen und auch Kernsanierungen. Sie werden sich sicherlich erinnern. Da hatte ich Sie gebeten, Herr Finanzminister, weil es gerade für die Bevölkerung unverständlich ist, was im Einzelnen nun tatbestandsmäßig als Sanierung zu verstehen ist und wie die Sachverhalte richtig zu subsummieren sind, einmal nachvollziehbar zu erläutern, falls Sie die Legaldefinition verstanden haben, wann Sie als Finanzverwaltung von einer Kernsanierung ausgehen und wann nicht. Sie haben nur ganz allgemein darauf verwiesen, dass es dafür rechtliche Grundlagen gibt, ohne es selbst darzustellen. Sind Sie heute bereit und in der Lage, uns vor diesem Plenum Ihr Verständnis mitzuteilen, wann die Tatbestände einer Kernsanierung erfüllt sind, und das hier in der Fragestunde anschaulich vorzutragen?
