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Christof Rasche

28.09.2022 Sitzungen 18/8

Minister Karl-Josef Laumann spricht für die Landesregierung. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die umfangreichen Debattenbeiträge haben deutlich gemacht, dass es hier im Haus eine große Übereinstimmung darüber gibt, dass wir Respektlosigkeit, Anfeindungen und Gewaltübergriffe in keiner Form tolerieren. Wir haben sicherlich auch alle das Gefühl, dass es besonders verwerflich ist, wenn so etwas gegenüber Menschen passiert, die anderen Menschen helfen wollen. In verschiedenen Bereichen hat die Landesregierung bereits Angebote geschaffen und Maßnahmen ergriffen, um das Personal zu schützen, weil es in der Tat kein neues Thema ist, sondern ein Thema ist, das uns schon länger beschäftigt und auch mir ein großes Anliegen ist. So ist im Bereich der Aus- und Fortbildung des Gesundheitsfachpersonals die Prävention und der Umgang mit Konflikt- und Gewaltphänomenen bereits fester Bestandteil. Hierbei wird das Personal auf entsprechende Erfahrungen vorbereitet und in Handlungsstrategien geschult. In den Krankenhäusern sind nach einer Befragung des Deutschen Krankenhausinstituts aus dem Jahre 2019 die Notaufnahmen besonders betroffen. Diese sind vor diesem Hintergrund in den besonderen Schutz des § 115 Strafgesetzbuch aufgenommen worden. Zusätzlich bestehen in vielen Krankenhäusern bereits jetzt Konzepte zur strukturellen Erfassung von körperlichen Übergriffen. Auch der Schutz von Mitarbeitenden in den Einrichtungen der Pflege, der Eingliederungshilfe und den Werkstätten für behinderte Menschen wird durch die am 1. Januar 2023 in Kraft tretenden Änderungen des Wohn- und Teilhabegesetzes wesentlich gestärkt. In diesen Tagen startet die Landesregierung gemeinsam mit zentralen Akteuren der Behindertenhilfe die Landesinitiative „Gewaltschutz Nordrhein-Westfalen“. 28.09.2022 Unter dem Dach sollen die Kompetenzen und das Engagement wesentlicher Akteure der Behindertenhilfe in Nordrhein-Westfalen gebündelt und in einem gemeinsamen Diskussions- und Umsetzungsprozess die Empfehlungen einer Expertenkommission auf ihre Anwendung in NRW hin geprüft werden.

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