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Dr. Marcus Optendrenk

28.09.2022 Sitzungen 18/8

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nordrhein-Westfalens 131 Volkshochschulen sind ein Eckpfeiler der heimischen Bildungslandschaft. Sie leisten flächendeckende Weiterbildung und garantieren auf der Basis eines bezahlbaren, breiten Programmangebots den Zugang zu qualitativer Bildung für alle Altersgruppen und sozialen Schichten. Die Landesregierung ist deshalb sehr froh darüber, dass die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen die Sorgen der Volkshochschulen in unserem Land hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Rahmenbedingungen in den Blick genommen haben und hier im Plenum thematisieren. (Jochen Ott [SPD]: Ich hoffe, sie ist auch froh, dass die anderen das auch gut finden!) Schließlich geht es um die Zukunft dieser Volkshochschulen und um das Angebot für viele Menschen in unserem Land. Der Anwendungsbereich der Umsatzsteuerbefreiung für Unterrichtsleistungen ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gegenüber der bisherigen Lesart inzwischen erheblich enger zu interpretieren. Die jüngsten Urteile fallen in eine Zeit, in der sich die Kommunen wegen der Umstellung der Umsatzbesteuerung mit neuen Fragen rund um das sowieso Landtag komplizierte Steuerrecht auseinandersetzen müssen. Der öffentlichen Hand drohen deshalb insgesamt mehr Belastungen. Die Sorgen um eine zusätzliche Kostenbelastung für das umfangreiche Bildungsangebot sind deshalb umso höher anzusetzen. Umsatzsteuer würde die angebotenen Kurse verteuern und neue Hürden für die Teilhabe an Bildung errichten. Die Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag klar zur gemeinwohlorientierten Weiterbildung an den Volkshochschulen bekannt. Wir treten als Land für eine Lösung ein, die die Umsatzsteuerbefreiung gemeinwohlorientierter Weiterbildungsangebote unserer Volkshochschulen auch in Zukunft so weit wie eben möglich gewährleistet. Der Bund hat wohl noch keine passende Lösung gefunden, wie man das rechtlich regelt. Das trägt leider – das war auch Gegenstand der heutigen Debatte hier – zu der in der Tat vorhandenen Unsicherheit in der Praxis bei. Wir haben einen gewissen Schwebezustand, der zu einem Flickenteppich in der Anwendung der Steuerbefreiung durch die Kommunen führt. Die Finanzverwaltung – das will ich an dieser Stelle deutlich sagen – trifft hier keine Schuld. Denn wir machen es im Moment eindeutig so, dass die einschränkende Rechtsprechung zur Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen auf der bestehenden Gesetzesgrundlage und den hierzu ergangenen Anweisungen noch nicht zur Anwendung kommt. Auf diese Praxis in NRW können sich die Volkshochschulen verlassen. Der Gesetzgeber in Berlin hat die Aufgabe vor sich, die geltende weitergehende nationale Umsatzsteuerbefreiung für Unterricht rechtssicher an die europarechtlichen Vorgaben anzupassen. Wenn es anders käme, als wir es uns wünschen, würde das Thema „Umsatzsteuer für Bildungsleistungen“ die Kommunen und die Nutzerinnen und Nutzer gerade in dieser Umstellungsphase natürlich in der Praxis oder auch emotional belasten. Um es klar zu sagen: Wir möchten als Nordrhein-Westfalen eine weitestgehende Erhaltung der Umsatzsteuerbefreiung für diese Angebote – sowohl aus bildungspolitischer Sicht als auch aus der Praxis der Finanzverwaltung heraus. So, wie ich die Signale aus Berlin verstehe, steht eine Neufassung bei der Umsatzbesteuerung allerdings kurzfristig nicht auf der politischen Agenda des Bundesfinanzministers. Das ist bedauerlich. Sollte die Bundesregierung, die an dieser Stelle das Initiativrecht hat, doch tätig werden, werden wir selbstverständlich darauf hinwirken, dass die europarechtlichen Möglichkeiten für eine Steuerbefreiung 28.09.2022 der Bildungs- und Schulungsmaßnahmen ausgeschöpft werden. Insofern unterstützen wir den Antrag der Koalitionsfraktionen ausdrücklich. Ich rate Ihnen allen, das auch zu tun. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN –Jochen Ott [SPD]: Hat er ei- gentlich gehört, was die beiden gesagt haben?)

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