81. Sitzung (WP7)
14.12.2023 · 287 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (63)SPD (46)Die Linke (45)CDU (35)GRÜNE (18)
Meine sehr geehrten Daschen Landtags. Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Prof. Dr. Wöller, Herr Modschiedler, Frau Kliese, Herr Keil, Herr Homann, Herr Hütter, Herr Liebscher und Herr Hahn. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 3 und 4 sowie 6 bis 8 festgelegt: CDU 78 Minuten, AfD 59 Minuten, DIE LINKE 38 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 34 Minuten, SPD 30 Minuten, Staatsregierung 56 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen können auf diese Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit je fraktionslosem Abgeordneten beträgt 6 Minuten und kann auf Tagesordnungspunkt Aktuelle Erste Aktuelle Debatte: Europäische Grenzregionen nutzen – deutsch-tschechisches Antrag der Fraktion Zweite Aktuelle Debatte: Unverzichtbarer 75 Jahre Allgemeine Erklärung Antrag der Dritte Aktuelle Debatte: in Sachsen erfolgreich gestalten, zukunftsfähiger Infrastruktur Antrag der Die Verteilung der Gesamtredezeit hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 62 Minuten, AfD 42 Minuten, DIE LINKE 24 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 26 Minuten, Erste Aktuelle Europäische Integration vor Ort: deutsch-tschechisches Antrag der Fraktion Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion BÜNDNISGRÜNE das Wort, und das Wort ergreift Frau Kollegin Hammecke. Danach geht es weiter mit CDU, AfD, DIE LINKE, SPD, fraktionslose Abgeordnete; Staatsregierung, wenn gewünscht. Bitte, Frau Kollegin Hammecke. die Tagesordnungspunkte dieser Sitzung nach Bedarf verteilt werden. Meine Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt 10, Kleine Anfragen, ist zu streichen. Ich sehe keine weiteren Änderungsvorschläge oder Widerspruch gegen die Tagesstätigt. Meine Damen und Herren! Ich rufe Tagesordnungspunkt 1, Aktuelle Stunde, auf. Die Fraktion BÜNDNISGRÜNE hat von ihrem Recht Gebrauch gemacht, den Titel ihrer Aktuellen Debatte entsprechend § 55 Abs. 1 Satz 4 unserer Geschäftsordnung zu ändern. Demzufolge liegen mir folgende rechtzeitig eingegangenen Anträge auf Aktuelle Debatten vor: Stunde Integration vor Ort: Potenziale der Regionalforum verstetigen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Maßstab politischen Handelns: der Menschenrechte Fraktion SPD Den strukturellen Wandel mit starker Wirtschaft, und soliden Finanzen Fraktion CDU SPD 23 Minuten und Staatsregierung dreimal 10 Minuten, wenn gewünscht. Ich rufe auf Debatte Potentiale der Grenzregionen nutzen – Regionalforum verstetigen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Lucie Hammecke GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! 454 Kilometer Grenze teilt sich Sachsen mit Tschechien – mehr als mit jedem anderen Land – und in einer Zeit, in der Herausforderungen keine nationalen Grenzen kennen – die Coronapandemie hat uns das deutlich vor Augen geführt –, rückt die Zusammenarbeit immer stärker in den Vordergrund. Sowohl Sachsen als auch Tschechien stehen vor ähnlichen Herausforderungen, die uns aber auch Chancen zur Entwicklung und Stärkung unserer Regionen bieten. Doch wie steht es um das Zusammenwachsen beider Länder im geeinten Europa? Wurden bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Entsendung ins Nachbarland alle bürokratischen Grenzen eingerissen, oder rauben A1- Bescheinigungen den letzten Nerv? Haben Grenzpendler(innen) die gleichen Rechte, beispielsweise beim Kurzarbeitergeld? Wie mobil sind wir über Grenzen hinweg jenseits der größeren Bahnverbindungen? Fährt überhaupt ein Bus oder eine Bahn in den Nachbarort diesseits des Grenzsteins? Wie werden diese und viele weitere kleine und große Herausforderungen, die im alltäglichen Leben in den Grenzregionen mit Tschechien auffallen, gelöst? Wer ist dafür zuständig? Sie merken es an der Fragestellung, meine sehr verehrten Damen und Herren: Genau da liegt der Finger in der Wunde. Genau an diesem Punkt setzte das erste tschechisch-deutsche Regionalforum an. Am 30.11. und 01.12. fand dieses in Chemnitz statt. Mein Kollege Gerhard Liebscher, der heute leider nicht da ist und den ich in dieser ersten Rederunde vertreten darf, nahm für meine Fraktion daran teil. Dieses Regionalforum fand auf Einladung der Staatsministerin für Europa und Klima, Dr. Anna Lührmann, sowie unter der Schirmherrschaft der deutschen Bundesaußenministerin und ihres tschechischen Amtskollegen statt. Hier sprachen Akteure aus vielen verschiedenen Ebenen miteinander: der ganz lokalen, der regionalen, der nationalen und der europäischen Ebene. Sie kamen zusammen, um über diese Herausforderungen und die Problemlösungen dazu zu sprechen. Dazu gehörten kommunale Vertreter, aber auch die Interreg-Projekt-Partner, die Verwaltungen von Kleinprojektefonds, Vertreter(innen) der Euroregionen aus der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und der Wissenschaft. Neben der Vernetzung wurde der Fokus im Besonderen auf die Belange der Grenzregionen gerichtet, in denen europäische Integration jeden Tag vor Ort stattfindet. Werte Abgeordnete, erlauben Sie mir, in dieser ersten Rederunde von meinem Kollegen und geschätzten Verkehrspolitiker Gerhard Liebscher den Fokus auf ein Thema zu lenken: die Mobilität; denn Mobilität gehört sicherlich zu den greifbarsten Themen. Sie ist auch eines der Schwerpunktthemen des deutsch-tschechischen Regionalforums; denn leider ist es um die grenzüberschreitende Mobilität zwischen Deutschland und Tschechien, zwischen Sachsen und Tschechien nur bedingt gut bestellt. Bus- und Bahnverbindungen enden noch zu häufig direkt an der Grenze, statt die Potenziale von grenzüberschreitenden Durchgangsverkehren zu erschließen. Grenzüberschreitender ÖPNV abseits von Hauptrouten und teilweise nur in saisonalen Angeboten ist zu selten. Grenzüberschreitende Bahnstrecken liegen vielerorts brach, leider insbesondere die deutschen Abschnitte. In Bayern wurden auf ehemals grenzüberschreitenden Bahnstrecken mittlerweile Radwege errichtet, die eine Reaktivierung illusorisch machen – vom Anschluss an das in Tschechien bereits größtenteils elektrifizierte Bahnnetz ganz abgesehen. Mögliche Elektrifizierungs-, Aufbauoder Reaktivierungsprojekte von grenzüberschreitenden Bahnverbindungen wie Plauen – Cheb, Holzhau – Moldava, Seifhennersdorf – Rumburk oder Rumburk – Ebersbach werden leider nur schleppend vorangebracht. Dass solche grenzüberschreitenden Projekte überaus erfolgreich sein können, beweisen uns aktuelle Beispiele wie die Nationalparkbahn und die Wiederaufnahme des Zugverkehrs zwischen Bad Schandau, Sebnitz und Rumburk. Der ostsächsische Raum bietet darüber hinaus großes Potenzial zum Ausbau der Eisenbahnverbindungen in unser Nachbarland, sogar im Fernverkehr. Tschechien ist mehr als interessiert daran, die Verbindung von Prag, Liberec nach Görlitz und damit weiter in Richtung Berlin zu stärken und in das europäische TEN Ergänzungsnetz aufnehmen zu lassen. Leider hat die deutsche Seite den angefragten Korridor nach Zittau weder bei der EU angemeldet noch den angefragten Letter of Intent unterzeichnet. Die Folge: Die Streckenführung nach Görlitz bzw. Zgorzelec soll nun komplett auf polnischer Seite entlanggeführt werden, und Zittau droht, von internationalen Verkehrsströmen endgültig abgekoppelt zu werden. Die sächsisch-deutsche Stillhaltetaktik beweist sich hier leider als großer verkehrspolitischer Fehler. Deshalb ist es wichtig, nicht nur auf Prestigeprojekte wie die Verbindung Dresden – Prag, die wichtig sind, zu setzen, sondern darüber hinaus den grenzüberschreitenden Verkehr im Regionalen, im Kleinen weiterzudenken. Unser Nachbarland Tschechien ist uns da eine Nasenlänge voraus. Deshalb ist es wichtig, dass wir gemeinsam voneinander lernen, und auf die Potenziale –
Lucie Hammecke GRÜNE
– dieses voneinander Lernens möchte ich gern in der zweiten Rederunde eingehen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Die erste Aktuelle Debatte ist eröffnet durch Frau Kollegin Hammecke, BÜNDNISGRÜNE. Jetzt spricht als Nächstes für die CDUFraktion Herr Kollege Marko Schiemann.
Marko Schiemann CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Váženi dámy a pánové, um auch den tschechischen Anteil am Beginn meiner Rede zu haben. Jede Begegnung und jede Veranstaltung, die zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik stattfindet, festigt die gute Nachbarschaft mit unserem Nachbarland. Dazu zählt natürlich auch das deutsch-tschechische Regionalforum in Chemnitz, das gezeigt hat, wie wichtig das Gespräch und der Austausch zwischen Nachbarn sind und bleiben. Erneut ist auf ungelöste Probleme bei der Zusammenarbeit im grenzüberschreitenden Rettungsdienst hingewiesen worden, die schwierige Zeit der Pandemie und der Grenzschließung ist angesprochen worden. Auf mangelnde Verkehrserschließung im Eisenbahnverkehr sowie Mängel bei der Anerkennung von Bildungsabschlüssen, besonders von Bildungsabschlüssen in der Wirtschaft, aber auch in anderen Bereichen der Berufe, ist hingewiesen worden. Danken möchte ich der Bundesregierung, der Regierung der Tschechischen Republik und Ihnen, Frau Staatsministerin Katja Meier, für dieses deutsch-tschechische Regionalforum in Chemnitz. (Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Ich bin sehr froh, dass es viele Initiativen im Freistaat Sachsen gibt, die sich für die Zusammenarbeit mit unseren tschechischen Nachbarn einsetzen. Wir sind sehr froh, dass sich viele Frauen und Männer ehrenamtlich, aber auch im Beruf für diese Arbeit engagieren. Dafür möchte ich mich im Namen der CDU-Fraktion bei allen Initiativen, bei allen Einzelpersonen, bei allen Berufsständen ganz herzlich für die über 30-jährige aktive grenzüberschreitende Zusammenarbeit des Freistaates Sachsen und der Tschechischen Republik herzlich bedanken. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Diese aktive Arbeit zeigt, was Europa zusammenhält: nicht ein allgemeines Gerede über einen zentralistischen Staat Europa, sondern die Stärkung der Regionen, die an den Nahtstellen zwischen den Nationen zeigen, wie gut es ist, wenn man zusammenarbeitet, wenn man in vielen Bereichen etwas gemeinsam auf die Beine stellt. Das ist das, was das Europa der Zukunft ausmachen muss, das in den Grenzregionen ein Europa beginnt, wo Menschen zusammenhalten und dafür einstehen, dass es friedlich besser ist als dass man in Kriegen mündet. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Deshalb brauchen wir diese starken Regionen in Europa. Die Grenzregionen sind der Maßstab dafür. Man muss es endlich in Brüssel erkennen: Wenn wir starke Grenzregionen in Europa haben, dann werden wir auch eine Stärkung von Europa und der Europäischen Union empfinden. Das muss der Weg der Zukunft sein. (Vereinzelt Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall der Staatsministerin Katja Meier) Dort, wo Menschen sich mit ihren unterschiedlichen Sprachen begegnen können, erleben sie die besonderen Kulturen, die riesengroße Vielfalt der Kunst. Schauen Sie einmal, welche Formen der künstlerischen Ausprägung es in Prag und welche es in unserer Landeshauptstadt Dresden gibt; das ist doch ein Pfund, mit dem wir wuchern können. Wichtig sind auch die Wirtschaft und der Tourismus. Unsere Kollegin Hammecke hat darauf hingewiesen, wie lang unsere Außengrenze zur Tschechischen Republik ist. Dort ist der Tourismus ein ganz wichtiger Meilenstein, den wir nicht vergessen dürfen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nur starke Regionen ermöglichen Subsidiarität in Europa. Für dieses Europa lohnt es, sich einzusetzen. Starke Regionen brauchen eine stabile und gute grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Diese sollten wir auch in Zukunft mit unseren tschechischen Nachbarn weiter praktizieren. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsministerin Katja Meier)
Dr. Matthias Rößler
Wir hörten Herrn Kollegen Schiemann für die CDU-Fraktion. Jetzt ergreift für die AfD-Fraktion Herr Kollege Beger das Wort.
Mario Beger AfD
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Welche Aufmerksamkeit hat denn das Regionalforum in Chemnitz bisher erfahren? Die GRÜNEN möchten also irgendetwas mit Bezug zu Tschechien debattieren, könnte man wohlwollend meinen. Der Gedanke, dass hier der grünen Europaministerin Katja Meier und der Schirmherrin der Veranstaltung, der grünen Außenministerin Annalena Baerbock (Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE: Und dem tschechischen Außenminister!) eine Bühne im Landtag gegeben werden soll, ist aber mindestens genauso wahrscheinlich. Wenn wir über die Potenziale und Beziehungen zu unserem Nachbarland sprechen, möchte ich gleich ein paar Dinge festhalten. Der deutsche Ausstieg aus der Atomenergie, eine feministisch-moralisierende grüne Außenpolitik und so einige 360°-Drehungen der Olivgrünen haben unserem Ansehen in der Welt und auch in der Tschechischen Republik erheblichen Schaden zugefügt. (Beifall bei der AfD) Wenn es die Zielstellung war, es sich mit seinen Nachbarländern zu verscherzen, dann haben die GRÜNEN bisher ein ganz erhebliches Potenzial ausgeschöpft. Werte Kollegen! Natürlich ist Tschechien ein guter Nachbar und ein wichtiger Wirtschaftspartner. Die wirtschaftliche Bedeutung für Sachsen lässt sich dabei beispielhaft an der Zahl von rund 88 Milliarden Euro darstellen. Dies ist der Wert der Güter und Waren, die im Jahr 2022 über die deutsch-tschechische Grenze bewegt wurden. Die Frage nach den regionalen und lokalen Potenzialen ist durchaus spannend. Im Rahmen unserer Ausschussreise haben wir ein paar Einblicke, vor allem über die tschechische Perspektive, erlangt. So haben wir uns unter anderem mit den tschechischen Vertretern im Senat und der Deutsch-Tschechischen Industrie- und Handelskammer ausgetauscht. Wir haben aus den Gesprächen mitgenommen, dass die Tschechen nicht auf deutsche Ratschläge und deutsche Wohltaten warten. Die Wirtschaft floriert, der Arbeitsmarkt ist leergefegt. Investitionen in erneuerbare Energien erfolgen, wenn überhaupt, nur bei auskömmlicher Förderung durch die Europäische Union. Tschechien setzt bei der Energiefrage auf die umweltfreundliche Kernenergie. (Beifall bei der AfD) Betriebsverlängerungen und Neubauten sind fest eingeplant. Auch in Fragen der Lehre und Berufsausbildung gehen die Tschechen selbstbewusst einen eigenen Weg. Leider ist Deutsch als Fremdsprache immer weniger gefragt. Gleiches gilt für die duale Berufsausbildung. Für beides sollte der Freistaat Sachsen intensiv werben. Ich bin ein großer Verfechter der dualen Ausbildung und würde gern wissen, warum die Tschechen unsere duale Berufsausbildung ablehnen, wo doch auch viele deutsche Unternehmen vor Ort investieren. Vielleicht kann man hier durch offene Kommunikation und gezielte Maßnahmen die vorhandenen regionalen und lokalen Potenziale noch besser ausschöpfen. Eine Kooperation im Rahmen der Berufsausbildung wäre sicherlich nicht verkehrt. Natürlich darf der Spracherwerb keine Einbahnstraße sein. Auch wir Sachsen sollten uns mehr für die tschechische Sprache begeistern. Das kommt in Tschechien erfahrungsgemäß gut an. Werte Kollegen! Zwischen Deutschland bzw. Sachsen und der Tschechischen Republik gibt es zahlreiche Projekte, die wir kontinuierlich und auf allen politischen Ebenen unterstützen sollten. Dazu zählen sowohl Prestigeprojekte wie die Bahnstrecke Dresden – Prag, aber auch kleinere Projekte wie das Projekt ArchaeoTin, welches zur Bewahrung und Pflege des Kulturerbes dient und den Zinnbergbau systematisch erforschen soll. Bis 2027 stehen rund 190 Millionen Euro für grenzübergreifende Projekte im Programm „Interreg Sachsen-Tschechien 2021 bis 2027“ zur Verfügung. Lassen Sie uns hier die Prioritäten ganz klar auf Innovation und Wettbewerbsfähigkeit sowie auf Tourismus und partnerschaftliche Zusammenarbeit legen. Wischen Sie die grünen Klimafantastereien dieses Programms beiseite. Dann haben wir einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der grenzüberschreitenden Beziehungen mit der Tschechischen Republik geleistet. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Nach Herrn Kollegen Beger kommt nun für die Fraktion DIE LINKE Frau Kollegin Tändler-Walenta hier vorne zu Wort.
Marika Tändler-Walenta Die Linke
Werter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Tschechische Republik ist vielen sächsischen Bürgerinnen und Bürgern nicht nur geografisch nah, sondern viele – ich vermute, auch hier im Raum – sind mit tschechischer Kultur aufgewachsen. Seit meiner Kindheit begleitet mich zum Beispiel der Märchenfilm „Drei Haselnüsse für Aschenbrödel“ des tschechischen Regisseurs Václav Vorlíček. Geprägt hat mich auch der bekannte Antikriegsroman „Die Abenteuer der braven Soldaten Schwejk“ von Jaroslav Hašek. Ich denke, den meisten von uns liegt die tschechische Nachbarschaft und die Kultur am Herzen, und die meisten haben irgendeine Verbindung ins Nachbarland. Die Grenze zwischen Sachsen und Tschechien mit ihren 454 Kilometern Länge ist mit sechs von zehn Landkreisen verbunden. Historisch betrachtet schafften es die Regionen der damaligen Tschechoslowakei und der DDR nach dem Sieg über den deutschen Faschismus 1945, auf jeweilige Gebietsansprüche zu verzichten. Schließlich sind seit dem 1. Mai 1990 die Grenzen zwischen Deutschland und Tschechien offen. Mit dem Inkrafttreten des Schengener Übereinkommens wurde 1995 die Abschaffung der Grenzkontrollen in diesem Raum Wirklichkeit – und damit das europäische Recht auf Freizügigkeit. Heute nun sprechen wir über gute grenzüberscheitende Zusammenarbeit mit der Tschechischen Republik. Zu guter Zusammenarbeit gehört für mich aber auch Respekt: nicht nur Respekt in der politischen Kooperation, sondern auch gegenüber der Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger Tschechiens und Sachsens. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit findet nämlich genau dort statt, wo die Bürgerinnen und Bürger beider Regionen tagtäglich über die Grenzen pendeln, um hier und dort zu arbeiten, Waren zu transportieren und wirklich miteinander in Kontakt zu kommen. Genau an dieser Stelle halte ich die heutige Debatte – auch wenn ich für die Schwerpunktsetzung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dankbar bin – besonders mit Blick auf die CDU für scheinheilig; denn hier wird sich offensichtlich selbst auf die Schultern geklopft, während der eigene Innenminister Schuster mehr und langfristigere Grenzkontrollen fordert. Dabei ist der Schengen-Raum einer der Grundpfeiler des europäischen Projekts und der tschechisch-deutschen Beziehungen. Doch die stationären Kontrollen an der sächsischen Grenze zu unseren Nachbarstaaten Tschechien und Polen beschneiden genau diese Errungenschaft massiv. (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN) Wenn ich dann noch höre, dass der tschechische Minister für europäische Angelegenheiten, Martin Dvořák, auf dem ersten deutsch-tschechischen Regionalforum – um das es heute geht – in seinem Grußwort erwähnte, dass er auf der Einreise nach Sachsen kontrolliert wurde, dann schäme ich mich als Sächsin, vor allem aber als Europäerin. (Beifall bei den LINKEN) Aber nicht nur die Freiheitsrechte der deutschen und tschechischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger werden durch die Grenzkontrollen beschnitten, es ergeben sich auch wirtschaftliche Verluste. Abgesehen von den Mehrkosten auf Bundesebene durch den Einsatz der Bundespolizei warnten die IHK Chemnitz, die IHK Dresden, die IHK für Oberfranken, die IHK Niederbayern und die IHK Regensburg die Bundesbehörden vor der Einführung stationärer Grenzkontrollen; denn rund 48 500 Menschen sind allein aus Tschechien im bayerischen und sächsischen Grenzraum beschäftigt. Daher fordere ich – erstens – die Aufklärung über die wirtschaftlichen Folgen, welche durch die Verzögerung des Berufs- und Handelsverkehrs durch die stationären Grenzkontrollen in Sachsen und Tschechien entstehen. Zweitens fordere ich Transparenz dahin gehend, was dieses offensichtliche Wahlkampfmanöver die beiden Regionen eigentlich kostet. Der gleichen Meinung ist übrigens auch der DGB-Vorsitzende Markus Schlimbach: „Die Belastungen für Grenzpendlerinnen und Grenzpendler sowie im Lkw-Verkehr in internationalen Lieferketten wachsen zunehmend und sind unerträglich geworden. Gleichzeitig stehen Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis. Unsere Kolleginnen und Kollegen bei der Bundespolizei sind durch die ständigen Einsätze dauerüberlastet. Die stationären Grenzkontrollen müssen jetzt beendet werden.“ – Dem schließen wir uns vorbehaltlos an. Wir stehen für ein freies und ein freizügiges Europa und zu dem europäischen Grundsatz, dass in einem solchen freien und freizügigen Europa stationäre Grenzkontrollen nur in Ausnahmefällen und für einen begrenzten Zeitraum stattfinden dürfen. Die nun nächste Verlängerung der Grenzkontrollen widerspricht genau diesem Grundsatz. (Zuruf von der AfD: Nein!) Man könnte geradezu den Eindruck gewinnen, Minister Schuster möchte die Grenzkontrollen verstetigen und auf Dauer einführen. Aber ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit: Dieses politische Manöver wird auf dem Rücken der Pendlerinnen und Pendler, ja der gesamten bilateralen Beziehung zwischen Tschechien und Deutschland ausgetragen; denn die Leidtragenden sind die Bürgerinnen und Bürger der Grenzregion. Danke. (Beifall bei den LINKEN – Unruhe bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Wir hörten Frau Kollegin Tändler-Walenta für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt spricht für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Friedel.
Sabine Friedel SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele Menschen aus Sachsen bewegen sich heute spielend leicht zwischen Tschechien und Deutschland hin und her: täglich für die Arbeit von Aš nach Bad Elster, am Wochenende von Pirna mit dem Fußballnachwuchs zum Spiel nach Ústí, in meinem Fall zum Ptankturnier nach Liblice oder in der Adventszeit mit dem Zug von Dresden nach Prag. Das war nicht immer so. Wir haben es dem Zusammenwachsen Europas zu verdanken, dass wir heute so leicht mit unseren tschechischen Nachbarn in Kontakt sein können. Deswegen ist die Einladung des Auswärtigen Amtes zum ersten deutsch-tschechischen Regionalforum in Chemnitz ein Bekenntnis zur Freundschaft zwischen den beiden Ländern gewesen. Das Forum hat Menschen aus Politik und Gesellschaft aus Tschechien und Deutschland zusammengebracht. Das braucht es auch, um sich der Partnerschaft stets aufs Neue zu vergewissern und daran zu arbeiten, dass die Voraussetzungen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit gut sind. Die Tagung in Chemnitz – ich halte diesen Redebeitrag in Vertretung, aber ich habe davon gehört – hat sehr deutlich gemacht, wie viel mehr Kontakte es zwischen den beiden Ländern gibt, als man weiß und vermutet. Die Tagung hat auch gezeigt, wie vielfältig die Themen sind, für die eine Zusammenarbeit wichtig ist: Arbeitsmarkt, Gesundheitswesen, Verkehr – vieles ist hier schon angesprochen worden. Wer grenzübergreifend zusammenarbeitet, stellt immer wieder fest, dass man durch unterschiedliche Rechts- und Verwaltungssysteme an Grenzen stößt und dass es Hürden gibt, für deren Beseitigung man gemeinsam an Lösungen arbeiten sollte. Um dafür den Blick zu schärfen, war das Forum in Chemnitz gut. Eine solche Hürde will ich auch ansprechen: Das ist aktuell zum Beispiel noch der sogenannte A1-Nachweis, ein Krankenversicherungsnachweis auf Papier, der bei einem Arbeitsaufenthalt im europäischen Ausland mitzuführen ist. Das ist umständlich. Diesen Nachweis sollte man in einer Zeit wie dieser künftig auch digital erbringen können. Dafür könnten sich Tschechien und Deutschland gemeinsam in Brüssel einsetzen. Ich bin Herrn Kollegen Schiemann sehr dankbar, dass er noch einmal deutlich gemacht hat, dass die Stärke Europas in der Stärke und in der Zusammenarbeit der Grenzregionen liegt. Deswegen verstehe ich, dass Grenzkontrollen kritisch zu sehen sind. Denn eine Region kann nur dann gut zusammenwachsen, wenn die Hürden möglichst niedrig sind. Frau Tändler-Walenta, es ist eben eine sehr schwierige Abwägung zwischen Aufwand und Nutzen: wann der Ausnahmefall erreicht ist, wo man in begrenzter Zeit eine solche Hürde wieder aufbauen muss und wann der richtige Zeitpunkt ist, diese Hürde wieder wegzunehmen; denn es ist ja unser eigentliches Interesse und unser Ziel, dass das Zusammenwachsen in der Region, das wir heute schon erleben – wir haben viele Schulklassen dort, in denen tschechische und deutsche Schüler gemeinsam sitzen und lernen –, ohne Hürden weiter vorankommen kann. Ich will noch eine zweite Hürde ganz kurz benennen, die wir hier in Sachsen in der Hand haben; denn die Abwägung mit Blick auf Grenzkontrollen ist natürlich eine Abwägung, die im gesamten Interesse des Bundes erfolgen muss. Aber wir hier in Sachsen – auch dieses Thema hat der Kollege Schiemann angesprochen – haben es in der Hand, wie schnell und wie pragmatisch wir ausländische Abschlüsse anerkennen. Das trifft sowohl Abschlüsse, die in der Wirtschaft wichtig sind, als auch Abschlüsse – Stichwort Lehrkräfte –, die für uns selbst in unserem eigenen Interesse wichtig sind. Hier können wir nach wie vor schneller werden. Hier sollten wir nach wie vor darüber nachdenken, eher in Modulen, in Teilqualifikation zu diskutieren. Es gibt also noch viel zu tun für die deutsch-tschechische Zusammenarbeit. Wir sind gespannt darauf, was das zweite deutsch-tschechische Regionalforum bringen wird. Gastgeberin wird vermutlich die Tschechische Republik sein. Wir würden uns freuen, wenn es möglich wäre, bei der zweiten Auflage die Kommunen noch etwas stärker zu beteiligen. Das ist dieses Mal ein bisschen kurz gekommen. Es wäre auch schön, das Thema Kultur in diesem Austausch noch ein wenig stärker in den Blick zu nehmen, um sich auf die „europäische Integration vor Ort“, wie es im Titel der Aktuellen Debatte so schön heißt, zu beziehen. Meine Damen und Herren, vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie vereinzelt bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall bei der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Mit Frau Kollegin Friedel, SPD-Fraktion, haben wir die erste Runde beendet und kommen jetzt zu einer weiteren Rederunde. Für die einbringende Fraktion BÜNDNISGRÜNE ergreift sogleich Frau Kollegin Hammecke erneut das Wort.
Lucie Hammecke GRÜNE
Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Abgeordnete! Ich möchte mit einer kurzen Replik auf den Redebeitrag der AfD beginnen: Natürlich ist Tschechien ein guter Nachbar, und die Aussage teile ich. Aber worum sollte es uns eigentlich gehen? Wir müssten uns doch die Frage stellen: Sind wir als Deutschland, als Sachsen gute Nachbarn? Das ist doch die Frage, die man sich mit Anstand stellen müsste. Wer mit Anstand an diese Frage herangeht, der unterschlägt auch nicht, dass nicht allein die deutsche Bundesaußenministerin Schirmherrin war, sondern ebenso ihr tschechischer Amtskollege – so viel dazu. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Sie erklären, dass Sie von den deutsch-tschechischen Beziehungen lernen wollen. Wie macht man denn das Ganze, ohne miteinander im Dialog zu sein? Sie sprachen Ihre Ausschussreise an und wie sinnvoll das Ganze war. Soll jetzt jeder Ausschuss einmal in der Legislatur nach Tschechien fahren? Das ist sicherlich sinnvoll, aber viel sinnvoller ist es doch, wenn sich nicht nur ein Ausschuss des Landtages damit beschäftigt, sondern wenn es ein institutionalisiertes Dialogformat gibt, bei dem – Frau Friedel hat es angesprochen – die verschiedenen Ebenen miteinander ins Gespräch kommen. Es sollte nicht auf die einzelnen Entscheidungen ankommen, sondern man sollte regelmäßig miteinander im Austausch sein. Sie haben selbst beschrieben, dass der Austausch sinnvoll wäre, aber man kann auch nur dagegen sein, weil es von uns GRÜNEN kommt – nun ja. Werte Abgeordnete! Die Verbindung zu Tschechien – das haben jetzt schon sehr viele Leute beschrieben – geht über die bloße geografische Nähe hinaus. Die sächsisch-tschechische institutionelle Zusammenarbeit nach 1990 beginnt und fußt auf der Gemeinsamen Erklärung von 1992. In diesen über 30 Jahren kann man sagen, dass es eine erfolgreiche Zusammenarbeit war, die viele verschiedene Bereiche umfasst. Es wurden bereits sehr bildliche Beispiele von der Kultur über die Wirtschaft gebracht. Ja, es stimmt: Für Sachsen war Tschechien im Jahr 2021 mit Abstand der wichtigste Handelspartner. Die wirtschaftliche Verflechtung ist sehr eng. Wie bedeutsam und notwendig eine Kooperation auf Regierungsebene, aber auch auf kommunaler Ebene ist, das zeigt sich nicht nur in der wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Das zeigt sich auch deutlich bei Problemlagen, die grenzüberschreitend sind, wie der Coronapandemie oder den Waldbränden, die wir im Nationalpark Sächsische Schweiz gesehen haben. Die sächsisch-tschechische Zusammenarbeit birgt ein enormes Potenzial, die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger – also ihr tägliches Leben – vor Ort in den Grenzregionen praktisch zu verbessern. Deshalb haben wir als Koalition im Ausschuss nach einer sehr intensiven Anhörung einen Antrag verabschiedet, der auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit abzielt. Infolgedessen hat die Staatsregierung eine Tschechien-Konzeption verabschiedet. Aus dieser möchte ich natürlich nicht zitieren, aber ich möchte kurz noch einmal die Schwerpunkte der Tschechien-Konzeption im Bereich institutionalisierte Dialogformate vorstellen. Darin wird sehr klar beschrieben, dass es seit 1993 die jährlich tagende sächsisch-tschechische ministerielle Arbeitsgruppe gibt. Außerdem wurde während der Corona-Zeit auch sehr schnell der Abstimmungskreis ins Leben gerufen. Die Staatsregierung kommt aber im Endeffekt in der Tschechien-Konzeption zum Ergebnis, dass es noch keine Institution gibt, die all die bilateralen Arbeitsgruppen und Projektgruppen, die es gibt, mit dem Ziel zusammenbringt, die Integration des unmittelbaren Grenzgebietes zu vertiefen, um die juristischen Hürden, die ganz praktischen Hürden, an denen man scheitert, gemeinsam zu überwinden und das Leben zu vereinfachen. Ich möchte es bildlich machen; denn wir sind hier in Sachsen und haben den Grenzraum zu Polen und zu Tschechien. Wir sind aber nicht das einzige Bundesland in Deutschland, das eine Grenze zu anderen europäischen Ländern hat. So arbeitet die Region Grand Est sehr stark mit Baden-Württemberg zusammen. Dort gibt es bereits seit vielen Jahren institutionalisierte Austauschformate in den Bereichen Wirtschaft, Kultur, Bildung und Verkehr. Seit der Gründung des Regionalrates im Jahr 2016 wurden viele Projekte vorangebracht. Ich glaube, das kann auch eine Art Vorbild für uns sein; denn diese Tiefe der Zusammenarbeit, die über die Zusammenarbeit auf Staatsregierungsebene hinausgeht – ich will nicht sagen, dass diese nicht wichtig ist, sie ist sehr wichtig, aber die wirklich die Probleme der Bürgerinnen und Bürgern von den Kommunen her mit greift – , würden wir gern institutionell verankern. Deshalb sehen wir es als notwendig an, das deutsch-tschechische Regionalforum zu verstetigen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Daher bin ich – diesbezüglich schließe ich mich dem Dank von Herrn Schiemann an – sehr dankbar, dass dieses stattfinden konnte. Ich glaube, dass wir jetzt darüber sprechen können, wie es weiter ausgestaltet werden kann. Für die Vorschläge von Frau Friedel bin ich sehr dankbar. Dann können wir auch voneinander lernen und miteinander besser werden. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Eine zweite Rederunde ist durch Frau Kollegin Hammecke eröffnet worden. Jetzt kommt für die CDU-Fraktion wieder Herr Kollege Schiemann zu Wort.
Marko Schiemann CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Vážení dámy a pánové! Ich glaube, es ist sehr wichtig, dass wir diese vielen Facetten, die angesprochen wurden, noch einmal vertiefend erwähnen. Wir müssen die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Tschechischen Republik weiter stärken. Es ist vorher schon von meinen Vorrednern angesprochen worden: Aus der Ausschussreise des Wirtschaftsausschusses ist deutlich geworden, dass die Tschechische Republik für den Freistaat Sachsen der wichtigste Handelspartner ist. Wir haben eine Außenhandelsbilanz von etwa 4,8 Milliarden Euro mit unserem Nachbarland. Das heißt, dass Unternehmen aus der Tschechischen Republik für 4,8 Milliarden Euro Waren in den Freistaat Sachsen in die Bereiche Automobil, Maschinenbau und Elektroindustrie liefern. Jeder weiß, wie stark die Automobilindustrie im Freistaat Sachsen darauf angewiesen ist, diese Teile für unseren Autobau in Zwickau und Leipzig zu bekommen. Das heißt, der Freistaat Sachsen braucht die gute Zusammenarbeit mit der Tschechischen Republik auf der wirtschaftlichen Ebene. Nicht zu vergessen: Die Tschechische Republik liefert nach wie vor Elektroenergie in den Freistaat Sachsen. Bei dem Besuch des Senats vor zwei Jahren hier im Freistaat Sachsen hat der Vorsitzende des Europaausschusses damals – das ist der heutige Kultusminister der Tschechischen Republik – deutlich gemacht: Wenn die Tschechische Republik den Kohleausstieg 2030 beginnen wird, wird es keine Möglichkeit mehr geben, tschechische Energie einzukaufen. Derzeit sind es teilweise 15 %, die für unsere Wirtschaft notwendig sind, um zu existieren. Ich möchte auf einen weiteren Aspekt hinweisen. Wir müssen den Austausch und die Zusammenarbeit im Bereich der Wissenschaft und Forschung weiter ausbauen. Dies haben die Gespräche des 8. Innovationsbeirates Sachsen am 28.11.2023 in Prag gezeigt. Ministerpräsident Michael Kretschmer hat dabei erneut auf die Chancen einer guten Zusammenarbeit zwischen Sachsen und Tschechien hingewiesen. Ich denke, es ist ganz wichtig, dass unsere Forschungslandschaft diese Chance auch nutzt. Wir müssen die Rahmenbedingungen für die Arbeit der ehrenamtlich tätigen Initiativen deutlich verbessern. Wir müssen die Antragshürden endlich senken. Ziel 3 und Interreg müssen besser für Initiativen nutzbar gestaltet werden; denn es ist wichtig, dass die Menschen miteinander arbeiten und aktiv sind, um Projekte zu gestalten und sich dabei nicht so stark mit Antragshürden herumschlagen müssen. Ich möchte noch einmal die bedeutenden Leistungen der Kirchen ansprechen. Die Kirchen haben mit der Tschechischen Republik einen bedeutenden Austausch – den tschechisch-sächsischen Austausch in den Kirchen – in den sozialen Einrichtungen. Ich denke, es ist wichtig, dass das angesprochen wird: das deutsch-tschechische Forum, das seit über 25 Jahren aktiv daran arbeitet, für Aussöhnung und dafür zu sorgen, das Unrecht, das entstanden ist, wiedergutzumachen. Besonders zeigt sich, dass über dieses Geld, aber auch über diese Investition viel dafür getan wird, dass in der Tschechischen Republik die vernichteten Kirchen wiederaufgebaut und dadurch Kulturdenkmäler für den Gottesdienst neu geschaffen werden. Das ist ein wichtiger Ansatz, der auch eine Chance für die Jugendarbeit sein kann. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir brauchen mehr Jugendbegegnungen, wir brauchen besser gestaltete Schulpartnerschaften. Der Kinder- und Jugendaustausch im Sport, in der Kultur, in der Kunst ist wichtig. Die gemeinsame Zusammenarbeit der sächsischen Polizei und der tschechischen Polizei hat Vorbildcharakter. Besonders in der Verbrechensbekämpfung sind wir seit vielen Jahren gut aufgestellt. Die Grenzkontrollen sind diesmal entsprechend mit der Bundesregierung und den Nachbarländern abgesprochen gewesen, und das ist sehr, sehr wichtig gewesen. Ich denke, dass die Zusammenarbeit der Staatsregierung mit der tschechischen Regierung ein wichtiger Aspekt, ein wichtiger Meilenstein ist, damit Städte, Gemeinden und Landkreise ihre Partnerschaften aufrechterhalten können, damit die Euroregionen, die Feuerwehren, die Seniorenverbände, aber auch andere Kultureinrichtungen gestärkt werden und Initiativen sich entsprechend einbringen.
Marko Schiemann CDU
Herr Präsident, ich komme zum Schlusssatz. – Es liegt im Staatsinteresse des Freistaates Sachsen, eine gute grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit der Tschechischen Republik zu leben und zu gestalten und damit einen Beitrag für ein friedliches Europa zu erreichen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU)
Dr. Matthias Rößler
Auf Herrn Kollegen Schiemann folgt jetzt für die AfD-Fraktion Herr Kollege Oberhoffner.
Jens Oberhoffner AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein Kollege Mario Beger sprach es bereits in der ersten Runde an: Die Beziehungen zu Tschechien sind für uns Sachsen sehr wichtig. Welchen Beitrag dazu nun das deutsch-tschechische Regionalforum zu leisten vermag, will ich an der Stelle offenlassen. Das Ziel, die Aufmerksamkeit stärker auf die Belange der Grenzregionen zu richten, ist durchaus richtig. Es sollte allerdings künftig bei solchen Projekten mehr rumkommen als nur blumige Worte und links-grüne Forderungen, dass die aktuellen Grenzkontrollen so schnell wie möglich beendet werden. Diese Kontrollen haben einen Zweck, und zwar den Schutz vor illegalen Einreisen. Diese Kontrollen funktionieren auch, wie wir gestern von Innenminister Schuster gehört haben. (Widerspruch von den BÜNDNISGRÜNEN) – Wir haben es aber von ihm so gehört, oder? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Was denn nun?) – Stimmen Sie mir doch zu! Auf dem Forum ging es um grenzüberschreitende Mobilität, ebenso um Kooperation im Gesundheitswesen und auf dem Arbeitsmarkt sowie um Fördermittel. Beim Punkt Fördermittel möchte ich noch einmal etwas konkreter werden. Eine gewisse Standort- und Projektförderung, beispielsweise im Programm Interreg, ist sehr sinnvoll, soweit davon auch kleinere Orte und Projekte profitieren. Beispielhaft sei hier das Projekt „Nachbarsprachen in Sachsens Kitas“ genannt. Auch die Förderung von Vereinen und Kommunen in den Grenzregionen ist zunächst einmal eine sehr gute Sache. Hier gibt es unter anderem Mittel aus dem Kleinprojektefonds, was heute auch schon angesprochen wurde. Werte Kollegen, gerade bei den Kleinen müssen und sollen grenzüberschreitende Beziehungen aufgebaut werden. Das kann über den Fußballverein, den Tischtennisverein, über Malzirkel, Schulen oder den Ferienaustausch passieren, aber es muss etwas passieren. Eine finanzielle Förderung ist dabei am Anfang sicherlich wünschenswert und sehr hilfreich. Mit einem Blick in die Zukunft würde ich mir aber wünschen, dass gemeinsame Projekte aufgrund gemeinsamer Interessen, gemeinsamer Ziele und auch aufgrund gemeinsamer Erfahrungen und gegenseitiger Sympathien in Gang gesetzt werden, damit nicht alles und jede Aktivität in ein Förderkorsett gezwängt wird und damit nicht überall EU-Gelder, Entscheidungsvorschläge, Projektnummern, Bewilligungen, Begleitgremien und der ganze bürokratische Apparat drangehängt werden. (Beifall bei der AfD) Es geht auch anders: nämlich schnell, unbürokratisch und auf dem kurzen Dienstweg, wenn man nur will! Dabei können auch große Summen an Fördermitteln freigemacht werden. Glauben Sie es nicht? Das ist nachzulesen im aktuellen Bericht des Sächsischen Rechnungshofes. Es sollte nämlich nicht der Eindruck entstehen, dass man nur deshalb etwas zusammen macht, weil es dafür Fördermittel gibt. (Sören Voigt, CDU: AfD, jetzt bitte einmal klatschen!) Die wirklich wichtigen Punkte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit wurden heute schon genannt: die funktionierenden grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen, bei denen wir Sachsen den Tschechen allerdings hinterherhinken. Der Wiederaufbau stillgelegter bzw. der Neubau von Bahnstrecken wurde heute auch schon angesprochen: die Strecken Freiberg – Most und Dresden – Prag. Der Kollege Schiemann sagte bereits, ein ganz wichtiger Punkt sei der grenzüberschreitende Tourismus. Werte Kollegen! Ich möchte auf das Forum zurückkommen. Wenn in den Medienberichten zum ersten deutschtschechischen Regionalforum 50 % eines Zeitungsartikels davon handeln, wie man Fördermittelprogramme entbürokratisieren kann, dann stimmt etwas nicht. Dann sollten die Kollegen der GRÜNEN einmal einen Kurs bei den Genossen der SPD belegen; denn die wissen, wie es geht. Zweck dieses Forums sollte in erster Linie die Verbesserung der sächsisch-tschechischen Beziehungen sein; denn das ist wichtig und damit müssen wir vorwärtskommen, aber nicht mit der Ausgabenmaximierung aus Förderprogrammen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Für die AfD-Fraktion war das Herr Kollege Oberhoffner. Jetzt könnte und wird Frau Kollegin Tändler-Walenta erneut das Wort für die Fraktion DIE LINKE ergreifen.
Marika Tändler-Walenta Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf meine Vorrednerin Lucie Hammecke eingehen, die natürlich Recht hat, wenn sie sagt: Wir müssen die grenzüberschreitende Mobilität stärken. An dieser Stelle muss noch viel getan werden. Prestigeprojekte wie der Ausbau der Trasse Dresden – Prag sind zwar in der Planung, werden aber noch viele Jahre dauern. Doch gerade kleinere, lokale Verbindungen zwischen den Ländern sind in den vergangenen Jahren äußerst stiefmütterlich behandelt worden. So wurde die während der Coronapandemie geschlossene Bahnstrecke Lückendorf – Petrovice nicht wiedereröffnet. Als weiteres Beispiel kann die Bahnstrecke – wir hörten es heute schon – Holzhau – Moldava genannt werden. Bereits 2019 unterzeichneten die Vertreter von zwölf tschechischen und sieben deutschen Anliegergemeinden einen bereits im Jahr 2008 beschlossenen Lückenschluss zwischen Holzhau und Moldava. Der Verkehrsminister verkündete 2019 die Durchführung einer Machbarkeitsstudie. Der MP unterschrieb 2019 zusammen mit dem damaligen Premier Babiš eine Erklärung, die den gemeinsamen Willen zur Streckenerneuerung festschreiben sollte. Der Verkehrsverbund Mittelsachsen beschloss 2020, die Reaktivierung zu unterstützen und Verkehrsleistungen bestellen zu wollen. Die nun Ende 2022 vorgelegte Machbarkeitsstudie bestätigt grundsätzlich die Möglichkeit des Wiederaufbaus der Strecke zwischen Holzhau und Moldava. Allerdings – das muss man fairerweise dazusagen – besteht auf rund 50 % der Strecke Konfliktpotenzial. Ich frage mich, wie es nun weitergehen soll. Ein weiteres Thema, das es zu bearbeiten gilt, ist die Anerkennung von Abschlüssen. Abschlüsse aus Tschechien müssen immer noch in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden. Das kann bis zu 1 000 Euro kosten. Teilweise zieht sich die Anerkennung über viele Jahre hin. Immer wieder hören wir, dass die Stärkung der zweisprachigen Bildung sehr gewünscht sei. Das wird sehr oft betont. Hierfür ist aber eine bessere Finanzierung der Schulpartnerschaften nötig. Gleichzeitig fehlt es aber auch an tschechischen Lehrpersonal. In Sachsen wird ein nicht ausgebildeter Quereinsteiger schneller Lehrer als ein Tscheche mit Universitätsabschluss. Nach über 30 Jahren seit der Grenzöffnung und nach über 20 Jahren in der EU sollten sächsische Behörden Abschlüsse tschechischer Hochschulen endlich zügig anerkennen können. Auch die Rettungsdienste haben das Problem, dass sie meistens nicht zu den nahe liegenden Krankenhäusern fahren dürfen, sondern dass sie zu ihren jeweils landeseigenen Krankenhäusern fahren müssen. Wir sehen Probleme bei den Rettungsdiensten, beim Status tschechischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, bei grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen, bei der Sprachbildung und der Anerkennung von Abschlüssen, die zum Teil seit Jahren bestehen und bisher noch nicht gelöst wurden. Zusammenfassend ist eine Verstetigung des deutsch-tschechischen Regionalforums aus Sicht der Linksfraktion sinnvoll, gerade weil es noch so viele ungelöste Fragen in den sächsisch-tschechischen Beziehungen gibt. Danke. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Frau Tändler-Walenta ist die Letzte in dieser zweiten Rederunde. Besteht noch Redebedarf bei der SPD? – Das sehe ich nicht. Gibt es noch Redebedarf von den anderen Fraktionen und den fraktionslosen MdL in dieser ersten Aktuellen Debatte? – Das sehe ich auch nicht. Wir könnten eine dritte Rederunde eröffnen; möchte die einbringende Fraktion eine dritte Rederunde eröffnen? – Das kann ich nicht feststellen. Damit kommt nun die Staatsregierung zu Wort. Das Wort ergreift Frau Staatsministerin Meier, bitte.
Katja Meier
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist ein Kernanliegen der sächsischen Europapolitik. Sachsen ist eine Grenzregion, und es sollte unser aller Interesse sein, das den Menschen im Freistaat Sachsen auch immer wieder bewusst zu machen. Egal, ob wir auf den Bereich Bildung schauen, auf den Bereich Mobilität, die Infrastruktur oder die Wirtschaft, ob auf kulturelle Angebote oder das Gesundheitswesen – nichts davon findet als rein sächsische Angelegenheit in völliger Isolation statt. In jedem dieser Bereiche erhöhen wir unsere Chance und erweitern unsere Gestaltungsspielräume, wenn wir im Dialog mit unseren Nachbarinnen und Nachbarn agieren, wenn wir den Blick nicht bloß nach innen richten, sondern über die Grenzen Sachsens hinausschauen. Erst wenn uns das gelingt, können wir auch mit Recht sagen, dass wir ein aktiver Teil der Europäischen Union sind, und dafür ist das Zusammenleben hier im Grenzgebiet, an den Nahtstellen Europas – Herr Schiemann hat es gesagt – ein wesentlicher Gradmesser. Sowohl mit unseren Nachbarn in Polen als auch mit denen in Tschechien verbindet uns eine tiefgreifende Freundschaft und eine Geschichte der Zusammenarbeit auf vielen Ebenen. Die aktuellen politischen Entwicklungen in Polen machen mich zuversichtlich, dass wir in den kommenden Jahren wieder mehr von dieser Zusammenarbeit erleben werden; denn als die Polinnen und Polen im Oktober gewählt haben, haben sie der Regierung unter anderem auch die Quittung für ihren antieuropäischen Kurs ausgestellt. Wie sehr der europäische Gedanke und die europäische Kultur unser Leben bereichern, merken wir immer wieder, wenn wir mit den Menschen in den Partnerregionen zusammentreffen: beim Forum Mitteleuropa, das unter Federführung des Landtagspräsidenten dieses Jahr in Prag stattgefunden hat, bei den vielen Veranstaltungen in unseren Verbindungsbüros in Wrocław oder in Prag, bei den kulturellen Festivals oder im Rahmen des Europäischen Jugendsprachcamps, zu dem wir dieses Jahr sowohl Jugendliche aus Tschechien als auch aus Polen begrüßen durften. Wir brauchen noch mehr solcher Projekte und Begegnungsformate, nicht nur die offiziellen Termine auf ministerieller Ebene; sie sind entscheidend. In diesem Jahr sind die Vertreterinnen und Vertreter der sächsischen Staatsregierung unter anderem mit dem tschechischen Regionalminister, mit dem Industrie- und Handelsminister, mit dem Verkehrsminister, mit dem Staatspräsidenten und dem Vize-Außenminister zusammengetroffen. Anlässlich des Tages der Deutschen Einheit durften wir Anfang Oktober in der Botschaft in Prag den tschechischen Staatspräsidenten Pavel als Ehrengast willkommen heißen. Wir stehen also im ständigen Austausch miteinander, und natürlich sprechen wir auch darüber, wo es mit der Zusammenarbeit noch nicht ganz so gut klappt, wo es Dinge zu verbessern gibt. Im Sommer habe ich – das ist schon angesprochen worden – gemeinsam mit Außenministerin Baerbock und dem tschechischen Außenminister die Ortschaften Bärenstein und Veyprty besucht. Dort setzen sich die tschechische Bürgermeisterin und der deutsche Bürgermeister gemeinsam dafür ein, die täglichen Abläufe im Grenzgebiet zu managen. Wenn man sie fragt, wie das ganz konkret vor Ort funktioniert, dann sagen sie: Dort, wo es überall ganz fantastisch funktioniert. Aber sie sprechen auch über die Dinge, die noch nicht so gut funktionieren: dass Schülerinnen und Schüler nicht ohne Weiteres die Schule in der Nachbargemeinde besuchen können – genauso wie bei den Kitas –, dass das medizinische Fachpersonal auf der einen Seite arbeitet, aber die Patientinnen und Patienten nicht so einfach das nächstgelegene und besser ausgestattete und besser erreichbare Klinikum aufsuchen können, dass Bahnstrecken im Nirgendwo enden usw. Ich könnte die Liste fortführen. Bei solchen, ganz konkreten Problemen dürfen wir uns nicht damit herausreden, dass die Zuständigkeit auf der einen Ebene liege oder dass es nicht ganz klar ist, wer jetzt zuständig sei. Wir dürfen die Bürgerinnen und Bürger auch nicht immer nur auf die andere Seite verweisen, bis sie sich einmal im Kreis herumgedreht haben, sondern wir sollten uns angesprochen fühlen und etwas dafür tun, dass Politik und Verwaltung solche ganz konkreten praktischen Probleme gemeinsam mit den Menschen vor Ort lösen. Auch das wäre für die Menschen ein ganz wichtiges Zeichen dafür, dass die europäische Zusammenarbeit funktioniert, dass Europa nicht nur aus wichtigen Beschlüssen in Brüssel besteht, sondern es hier im Grenzgebiet, in den Kommunen vorangeht. Um das hinzubekommen, haben wir in Zusammenarbeit mit der Sächsischen Staatskanzlei und in Abstimmung mit weiteren Ressorts die Tschechien-Konzeption mit dem Ziel entworfen, ein deutsch-tschechisches Gremium nach dem Vorbild des deutsch-französischen Ausschusses für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu entwerfen. Dieses Gremium soll neue Schwerpunktvorhaben entwickeln, Schwierigkeiten in den Grenzregionen feststellen und natürlich auch dazu beitragen, diese ganz konkret zu lösen. Gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt, mit dem Freistaat Bayern und dem tschechischen Außenministerium haben wir vor zwei Wochen in Chemnitz das erste deutsch-tschechische Regionalforum veranstaltet; es waren immerhin 200 Menschen, die sich daran beteiligt haben. Vorausgegangen waren mehrere fachliche Foren zu den Themen Arbeitsmarkt, Verkehr, Gesundheitsversorgung im deutschtschechischen Grenzraum. Wir sind fest entschlossen, dieses Regionalforum in den kommenden Jahren fortzuführen; denn für den langfristigen Erfolg brauchen wir nicht nur ein einzelnes Arbeitstreffen, wir brauchen die kontinuierlichen Formate, den kontinuierlichen Austausch, Konferenzen, gemeinsame Gespräche – und das auf allen Ebenen. Wir brauchen handfeste To-do-Listen, die auch abgearbeitet werden. Wir brauchen einen institutionalisierten Dialog, an dem nicht nur die Grenzregionen beteiligt sind, sondern auch der Bund und die europäische Ebene; denn oft sind die Probleme, die vor Ort entstehen, nicht direkt in der Kommune zu lösen, sondern es braucht Gesetzmäßigkeiten hier im Land, auf Bundes- oder auf europäischer Ebene. Damit bekommt die sächsisch-tschechische Grenzregion eine Stimme, die dann auch wahrgenommen wird. Deshalb bin ich davon überzeugt, dass uns ein solches Regionalforum vor Ort voranbringen wird. Es wird uns dabei helfen, gemeinsam mit unseren tschechischen Partnerinnen und Partnern konkrete Probleme in der Grenzregion zu lösen. Es wird für einen schnelleren und ununterbrochenen Draht zwischen den Ebenen sorgen, demokratische, transparente Strukturen in unserer Zusammenarbeit fördern, und es wird noch weiter unterstreichen, wie wichtig unsere Beziehung mit Tschechien und dem europäischen Integrationsprozess sind. Was die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Osten angeht, mögen wir noch Nachholbedarf gegenüber dem westlichen Grenzgebiet haben. Das ist, historisch bedingt, auch durchaus verständlich. Doch ich bin sehr dafür, dass wir hier so schnell es geht im Dialog mit unseren Nachbarn und im Interesse des europäischen Zusammenhalts aufholen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Frau Staatsministerin Meier sprach für die Staatsregierung. Wir haben damit das Ende der ersten Aktuellen Debatte erreicht, und sie ist abgeschlossen. Ich rufe auf Zweite Aktuelle Unverzichtbarer Maßstab 75 Jahre Allgemeine Erklärung Antrag der Als Antragstellerin hat zunächst die SPD-Fraktion das Wort, und das Wort ergreift Herr Kollege Frank Richter.
Frank Richter SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zum Thema komme, gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Sinnvolle und konstruktive Debatten sind nicht voraussetzungslos. Sie brauchen wenigstens dreierlei: Erstens: die Verständigung auf bestimmte Fakten. Das müssen nicht viele sein, aber ein paar Fakten sollten anerkannt werden. Zweitens: ein von der Wahrhaftigkeit der Sprechenden und von einer Orientierung auf Verständigung getragenes Sprechen. Drittens: ein gemeinsames Fundament. Das muss nicht besonders tief, aber es muss vorhanden sein, ein Wertefundament, auf das man sich miteinander verständigt hat. Das sind drei Voraussetzungen einer vernünftigen Debatte, und da habe ich noch gar nicht über das Mindestmaß anständiger Umgangsformen gesprochen. (Beifall der Abg. Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE) Alle drei Voraussetzungen sind in vielen Debatten mit der AfD-Fraktion nicht gegeben. (André Barth, AfD: Das war ja jetzt so was von klar! – Weitere Zurufe von der AfD – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Wissen Sie, nach dem, was ich gestern hier gehört habe, konnte ich mir diese Vorbemerkung nicht ersparen. (Beifall bei der SPD) Wenn es um den Austausch zwischen Politikerinnen und Politikern hier im Haus geht, sollte dieser auf der Basis von Humanismus und Aufklärung geschehen. Das sehe ich für die Allermeisten hier gegeben – bei Ihnen sehe ich das aber bei vielen nicht gegeben. (André Barth, AfD, steht am Mikrofon.)
Dr. Matthias Rößler
Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Frank Richter SPD
Nein, das tue ich nicht. Ich bin jetzt gerade auf diesen Punkt zu sprechen gekommen. Es geht um einen Austausch auf einer bestimmten Basis und auf dieser Basis werden Ihre Zwischenfragen wirklich nicht unbedingt benötigt. Debatte politischen Handelns: der Menschenrechte Fraktion SPD Meine Damen und Herren! Am 10. Dezember 1948, also vor fast genau 75 Jahren, verkündeten die Vereinten Nationen in Paris die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Sie beginnt mit den Worten: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“ Fast alle Mitgliedsstaaten stimmten damals zu. Enthalten haben sich zum Beispiel die Sowjetunion, Weißrussland, Saudi-Arabien und Südafrika. Es sind – die ganze Liste jetzt aufzuzählen ist nicht möglich – individuelle Freiheitsrechte, es sind soziale Teilhaberechte und es sind natürlich auch Pflichten, die damit verbunden sind. Überall dort, wo Rechte postuliert werden, sind Pflichten implizit. Auch das wird in dieser allgemeinen Erklärung deutlich benannt. Stéphane Hessel, ein Schriftsteller mit jüdischen Wurzeln, Häftling mehrerer Konzentrationslager und Diplomat im Dienst der Französischen Republik, formulierte damals: Das war für mich eine enorme Genugtuung. Ich sagte mir: Jetzt haben wir einen Wegweiser für die Zukunft der Menschheit, denn wenn diese „allgemeine Erklärung“ wirklich von allen Mitgliedsstaaten ernst genommen wird – einmal –, dann würden wir eine wunderbare, schöne Welt vor uns haben. Meine Damen und Herren! Auch ich halte diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte für eine der größten zivilisatorischen Leistungen der Menschheitsgeschichte. So betrübt ich war, dass dieses Jubiläum an der Öffentlichkeit fast geräuschlos vorbeigegangen ist, so froh bin ich, dass sich dieses Hohe Haus in der Demokratie heute ein paar Minuten Zeit nimmt, dieses Ereignis zu würdigen. Meine Damen und Herren! Warum? Weil diese Erklärung als Fixstern der Menschlichkeit bezeichnet werden kann, aber eben auch als essenziell für die Demokratie. Die Idee, dass die Menschen gleich an Würde und Rechten geboren wurden, hat sich in derselben Zeit durchgesetzt, in der auch das Herrschaftsideal der Demokratie weltweit Macht in den Herzen und Köpfen der Menschen gewann. Beide Ideale sind nicht unbedingt dasselbe. Sie haben durchaus Zielkonflikte. Aber sie gehören zusammen. Es muss niemanden wundern, dass die Verächter der Menschenrechte, also der Menschlichkeit, die immer auch Mitmenschlichkeit ist, diese gern nationalistisch, völkisch, rassistisch oder antisemitisch begrenzen und die Demokratie stören und zerstören wollen. Wir, die Demokraten dieses Hauses, wollen niemals mehr zurück in eine vordemokratische Zeit. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Deshalb müssen wir denen widerstehen, meine Damen und Herren! Das sage ich als letzten Satz im ersten Teil meiner Rede. Ich sage es so deutlich, gerade nach dem, was ich gestern von Herrn Urban und vor allen Dingen von Herrn Prantl hören musste: Die selbsternannte Alternative für Deutschland ist für mich eine Alternative gegen das Deutschland des Grundgesetzes. (Lachen bei der AfD)
Frank Richter SPD
Ich lehne die selbsternannte Alternative deshalb ab, übrigens auch aus Gründen der Heimatliebe zu dem Deutschland, das dem Grundgesetz verpflichtet ist. Danke schön. (Beifall bei der SPD, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsministerin Katja Meier – Zuruf von der AfD: Heuchler! – Zuruf von der AfD: Der Wähler wird sehen …!)
Dr. Matthias Rößler
Die zweite Aktuelle Debatte ist eröffnet durch die einbringende SPD-Fraktion, durch Herrn Kollegen Richter. Jetzt sehe ich an Mikrofon 7 Herrn Kollegen Barth. Sie möchten eine Kurzintervention vorbringen?
André Barth AfD
Jawohl, auf den Redebeitrag von Herrn Kollegen Richter.
André Barth AfD
Herr Kollege Richter, Sie haben zunächst drei grundsätzliche Voraussetzungen dafür genannt, wie und mit wem man eine Debatte führen kann. Dann haben Sie gesagt, mit uns sei das nicht möglich. Das war Ihr Eingangssatz. Meine Frage an Sie wäre gewesen: Wer bestimmt denn den gemeinsamen Grundkonsens, unter dem die Menschen, von denen Sie sagen, dass mit denen diskutiert werden kann, in die Debatte eintreten können? Sie haben hier in der Debatte die wichtige Allgemeine Erklärung dazu benutzt, auf unserer Partei herumzuhacken, (Oh-Rufe bei den LINKEN und der SPD) uns außerhalb des demokratischen Spektrums zu sehen, uns weiterhin zu stigmatisieren. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) – Ich rede nicht mit Ihnen, Herr Pallas, ich nehme Bezug auf den Redebeitrag von Herrn Richter. Herr Richter, Sie waren früher in anderen Funktionen, als Sie Leiter der Landeszentrale waren, ein Mensch, der versucht hat, trotz durchaus sehr unterschiedlicher Blickweisen den Dialog zwischen Gruppen zu ermöglichen. Seitdem Sie in der Politik sind, hat sich Ihr Blick sehr deutlich verschränkt. Die Fähigkeit zum Ausgleich und zum Zueinanderführen, die Sie früher hatten, ist Ihnen völlig abhandengekommen. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Leider ja!) Das enttäuscht mich sehr, Herr Richter. Ich habe Sie in der Vergangenheit als einen wesentlich offeneren Menschen kennengelernt, der offen für andere Meinungen war, als das heute im Sächsischen Landtag der Fall ist. Das möchte ich Ihnen bei allem Respekt für Ihr Lebenswerk trotzdem an dieser Stelle sagen. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Damit hat er recht!)
Dr. Matthias Rößler
Das war eine Kurzintervention. Jetzt erleben wir die Reaktion. Bitte, Herr Kollege Richter.
Frank Richter SPD
Herr Barth, das Ganze hat tatsächlich immer zwei Seiten. Das eine ist die menschliche Seite. Das andere ist die politische Seite. Bei jeder Gelegenheit – so auch jetzt, wo Sie mir diese eingeräumt haben – sage ich Ihnen: Ich werde mir meine Menschlichkeit, meine Mitmenschlichkeit auch Ihnen gegenüber nicht nehmen lassen. Für einen freundlichen Gruß auf dem Gang reicht es bei mir allemal. Ich glaube, das können alle Kolleginnen und Kollegen Ihrer Fraktion bestätigen. Aber die politische Seite ist hier im Raum nun einmal die wichtigere. Sie sind nun einmal nachgewiesener- und erklärtermaßen eine Partei, eine Fraktion von Rechtsextremisten. (Proteste bei der AfD – Zuruf von der AfD: Der Prozess kommt noch!) Das muss deutlich politisch benannt werden. Ab einer bestimmten Grundlage, von der ich glaube, dass Sie – jedenfalls die meisten von Ihnen – nicht mehr auf ihr stehen, bin ich nicht bereit, Debatten zu führen, jedenfalls keine konstruktiven. Das habe ich gesagt. Erstens. Sinnvolle und konstruktive Debatten basieren auf Fakten. In vielen Ihrer Beiträge kann ich das nicht erkennen. Wir haben gerade wieder von der grünen Klimafantasterei gehört. (Jens Oberhoffner, AfD: Das ist doch so!) – Ja, genau! Deshalb bleibe ich dabei, dass der Dialog nicht konstruktiv ist, wenn bestimmte Fakten nicht anerkannt werden. Zweitens. Außerdem braucht es eine bestimmte Wertebasis, nämlich die des Grundgesetzes. Daran bestehen begründete Zweifel, was Ihre Fraktion betrifft. Drittens. Man braucht die Orientierung auf ein Mindestmaß auf Verständigung. Was ich gestern an Reden von Hass und Hetze insbesondere von Herrn Prantl gehört habe, lassen mich an Ihrer Bereitschaft dafür zweifeln. (Beifall bei der SPD, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsministerin Katja Meier)
Dr. Matthias Rößler
Jetzt kommt die CDUFraktion in dieser zweiten Aktuellen Debatte zu Wort. Das Wort ergreift Herr Kollege Mackenroth.
Geert Mackenroth CDU
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Titel unserer Aktuellen Debatte – zu dem möchte ich zurückkommen – lautet: „Unverzichtbarer Maßstab politischen Handelns: 75 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“. „Unverzichtbarer Maßstab politischen Handelns“ – schön wär’s. Ich glaube, wir haben in vielen Bereichen Handlungsbedarf. Deshalb lohnt ein kurzer Blick auf Sachstand und Gefahren, die der Durchsetzung der Erklärung drohen. Die 30 prägnanten Artikel – Herr Richter hat es gesagt – enthalten grundlegende Ansichten über die Rechte, die jedem Menschen zustehen sollen. Ein Zitat lohnt sich: „[…] ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand“. Aus dem Geist der Aufklärung entstanden sind die Menschenrechte heute Grundpfeiler unserer Gesellschaft und unserer Politik geworden. Das sollte so bleiben. Wir sollten sicherstellen, dass diese Erklärung nicht nur auf dem Papier existiert, sondern auch in der Realität gelebt wird. In der Theorie sieht alles schön aus. Wenn es an das Konkrete geht, wird es manchmal schwierig. Eines der größten Hindernisse für die Durchsetzung der Menschenrechte weltweit sehe ich in der zunehmenden Tendenz zu autoritären Regimen und in dem Abbau demokratischer Strukturen. In vielen Ländern sehen wir eine Verschärfung der Repression gegenüber unserem Begriff der Freiheit. Die Unterdrückung von Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die Beschneidung der Rechte von Frauen und der Rechte Andersdenkender sind unabhängig vom jeweiligen Tatort klare Verletzungen des Kodex, die wir nicht ignorieren und an die wir uns nicht gewöhnen dürfen. Es sieht momentan so aus, dass weniger Staaten denn je die Menschenrechte für sich als eine Art politische Leitwährung akzeptieren. Mehr noch: Man kann sagen, die Demokratie ist insgesamt auf dem Rückzug. Wie der „Economist“ in seinem jährlichen Demokratieindex mitteilte, lebten im Jahr 2022 tatsächlich nur noch 37 % der Weltbevölkerung in einer Form der Demokratie. Dies waren deutlich weniger als im Jahr 2021; damals betrug der Wert 45,7 %. Niemand sollte die Staatengemeinschaft aus ihrer Verantwortung für die Menschenrechte entlassen, aber ganz sicher werden in Zukunft in Menschenrechtsfragen mehrere Aspekte eine Rolle spielen, die eine universelle Durchsetzung gefährden. Es wird um Umverteilung gehen müssen; denn die grassierende wirtschaftliche Ungleichheit zerreißt unsere Gesellschaften sozial, und allenthalben sind die Rechtspopulisten auf dem Vormarsch – Schlagwort: Neue Weltordnung. Und die Despoten dieser Welt negieren ausdrücklich die Werte der Menschenrechte, der Aufklärung, unserer westlichen Welt. Wir sind Zeugen von wachsendem Nationalismus und Populismus, der die Menschenrechte untergräbt. Der Rückzug in nationale Interessen und Identitäten führt dazu, dass globale Herausforderungen wie Klimawandel, Armut oder Pandemie oft nicht effektiv angegangen werden. Solidarität und internationale Zusammenarbeit sind jedoch entscheidend, um die Menschenrechte auf globaler Ebene zu schützen und zu fördern. Auch in Teilen der europäischen Staatengemeinschaft erkenne ich deutlichen Handlungsbedarf. In vielen Teilen der Welt sehen wir weiter Geschlechterungleichheit und Diskriminierung von marginalisierten Gruppen. Es ist unerlässlich, dass wir uns aktiv – in unserem kleinen Sachsen, in Berlin, in Brüssel, aber auch in unseren Kreisen und Städten – für die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und den Schutz der Rechte aller Bevölkerungsgruppen einsetzen, und zwar ganz konkret. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsministerin Katja Meier) Andererseits: Ich bemerke bei uns – jedenfalls teilweise – einen inflationären Gebrauch des Wortes „Menschenrechte“. Die Gefahr lauert auch hier in der Identitätspolitik. Nichts gegen aktive Politik für Minderheiten, aber nicht jede Betonung des Allgemeinwohls verstößt gegen die Menschenrechte. Wir sollten uns die Verwendung des Begriffs „Menschenrechte“ für die Markierung der wirklichen Gefahren für unser Gemeinwesen aufsparen. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Aha!) Ich habe gestern darauf geachtet: In den Protokollen unserer gestrigen Sitzung wird das Wort „Menschenrechte“ vier- oder fünfmal auftauchen, und ich weiß nicht, ob es in jedem Fall richtig und mit der Erklärung, die wir heute feiern, kompatibel ist. (Beifall bei der CDU) Meine Damen und Herren! In Sachsen tragen wir eine Verantwortung, sicherzustellen, dass die Errungenschaften der letzten 75 Jahre nicht verloren gehen. Lassen Sie uns gemeinsam gegen die aktuellen Bedrohungen der Menschenrechte angehen und sicherstellen, dass sich diese universellen Werte weiterhin als unverzichtbarer Maßstab unseres politischen Handels darstellen! Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Das war Kollege Mackenroth; er vertrat die CDU-Fraktion. Jetzt spricht für die AfD-Fraktion Herr Kollege Dr. Keiler.
Dr. Joachim Keiler AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Anders als Herr Richter es soeben getan hat, werde ich wirklich zum Thema sprechen und diesen Debattenbeitrag nicht dazu missbrauchen, auf billige Art und Weise Parteipolitik zu betreiben. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE –
Lucie Hammecke GRÜNE
Das haben Sie schon getan!) Darüber hinaus werde ich zu dem Thema Menschenrechte sprechen. Darin kommt der Begriff „Rechte“ vor. Und, Herr Richter, ich sage Ihnen: Dies ist ein Rechtsbegriff am langen Ende. Ich werde zur Rechtslage Stellung beziehen, zu verschiedenen Konventionen, die im Umlauf sind, und zu ihren Auswirkungen, wie diese zu sehen sind und wie sie wirken. Die Menschenrechte werden nicht von Theologen definiert – das können sie in der Kirche auf der Kanzel mit einem theologischen Anspruch machen –, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Herr Richter ist Politiker!) sondern die Konventionen sind Staatsrecht, allenfalls Staatsvölkerrecht – und das definieren die Juristen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ah!) Ebenso definieren die Juristen, wer erwiesen rechtsextrem ist oder nicht. Am langen Ende ist dies das Bundesverfassungsgericht und es sind nicht irgendwelche Verfassungsschutzämter oder Innenminister. – Dies vorausgeschickt. (Beifall bei der AfD –
Rico Gebhardt Die Linke
Ich dachte, Sie wollen zum Thema reden!) Zum Debattentitel „75 Jahre Menschenrechte“: In 30 Artikeln wurden unveräußerliche Rechte manifestiert, um für alle Mitglieder der Gemeinschaft eine „Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt“ zu schaffen, so heißt es in der Präambel. Im Laufe der Zeit wurden in Anlehnung an diese fundamentale Erklärung der Vereinten Nationen weitere Konventionen verfasst und verabschiedet: Im Jahr 1953 wurde die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verabschiedet. Im Jahr 1978 wurde die Amerikanische Menschenrechtskonvention veröffentlicht. Im Jahr 1986 trat die Afrikanische Charta der Rechte der Menschen und Völker in Kraft. Im Jahr 1990 wurde die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam verabschiedet, (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Ist das jetzt eine … ?) weil einige islamische Staaten der Auffassung waren, dass eine Interpretation der jüdisch-christlich geprägten UNCharta der Menschenrechte von Muslimen nicht ohne Bruch des islamischen Rechts befolgt werden könnte. Um eine Annäherung auch der arabischen Länder an die Charta der Vereinten Nationen zu erreichen, wurde 1994 eine Diskussion in Gang gesetzt, die über 14 Jahre lief und im Jahr 2008 mit der Arabischen Charta der Menschenrechte endete. Diese Arabische Charta ermöglicht es im Falle eines öffentlichen Notstands, der das Leben der Nation – also einer arabischen Nation – bedroht, Verpflichtungen aus dieser Charta außer Kraft zu setzen. Es handelt sich mithin um eine Ratifizierung mit Rückzugsmöglichkeit. Die UN-Charta aus dem Jahr 1948 wurde im Zuge der Zeit durch diverse Zusatzprotokolle aktualisiert. Als wesentliche Ergänzung und Verbesserung möchte ich den UN-Sozialpakt sowie den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte nennen. Stand Juli 2019 waren 173 Staaten durch Ratifikation, Akzession oder Sukzession Vertragspartei des Internationalen Paktes über die bürgerlichen und politischen Rechte geworden. Warum nun diese Aufzählung oder Ergänzungen? Wenn die UN-Charta als unverzichtbarer Maßstab politischen Handelns gelten soll, so muss man sich doch die Frage stellen, in welcher Ausgestaltung dieser Maßstab in die Politik einfließt und wie er als Maßstab umgesetzt werden kann. Abgesehen von der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam haben die Afrikaner, die Amerikaner, die Araber und die Europäer ähnliche, vergleichbare oder teilweise auch abweichende Konventionen verabschiedet. Weshalb? Es liegt schlicht an den verschiedenen politischen Systemen und damit natürlich an unterschiedlichen Maßstäben der Politik. Zum Maßstab der Politik hat die UN-Kommission im Jahr 1995 das Prinzip Global Governance gemacht. Ich zitiere die UN-Kommission: Global Governance ist keine Weltregierung, sondern ein internationaler Rahmen von Prinzipien, Regeln und Gesetzen inklusive einer Reihe von Institutionen, um diese aufrechtzuerhalten, um globale Probleme zu bewältigen. Und weiter: Auf globaler Ebene hat man unter Ordnungspolitik bisher vorwiegend das System der zwischenstaatlichen Beziehungen verstanden, doch heute müssen auch Nichtregierungsorganisationen, Bürgerbewegungen, Multinationale Konzerne und globale Finanzakteure – ähnlich wie globale Finanzeliten – einbezogen werden. Mit diesen Gruppen und Institutionen interagieren globale Massenmedien, deren Einfluss dramatisch gewachsen ist. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Es gibt weder eine einzige Form der Weltordnungspolitik, noch existiert eine einzige Ordnungsstruktur oder eine Gruppe solcher Strukturen. Es handelt sich um einen breit angelegten, dynamischen und komplexen Prozess interaktiver Entscheidungsfindung, (Zuruf der Abg. Anna Gorskih, DIE LINKE) der sich ständig weiterentwickelt (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Das Referat kann jetzt beendet werden!) und sich ändernden Bedingungen anpasst.
Dr. Joachim Keiler AfD
Gut, dann mache ich in der zweiten Rederunde weiter. Herzlichen Dank. (Beifall bei der AfD –
Dr. Matthias Rößler
Wir hörten Herrn Dr. Keiler, AfD-Fraktion, und kommen nun zur Fraktion DIE LINKE. Das Wort erteile ich Herrn Kollegen Gebhardt.
Rico Gebhardt Die Linke
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gut, dass wir heute über das Thema Menschenrechte im Parlament reden. Herr Richter und Herr Mackenroth haben darauf aufmerksam gemacht: Menschenrechte sind unverhandelbar. Punkt. Damit könnte man sich eigentlich wieder setzen und zur Tagesordnung übergehen. Doch wir wissen, dass diese Feststellung gerade aus den Parlamenten heraus sowie auf der Straße zunehmend angegriffen wird. Als am 10. Dezember 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen verabschiedet wurde, war dies ein wichtiger Tag. Autorinnen und Autoren von allen Kontinenten haben an der Erklärung mitgeschrieben. Keines der damals 48 Mitgliedsländer stimmte mit Nein – die Enthaltung haben wir von Herrn Richter gehört. Die Erklärung entstand aber auch nicht aus dem Nichts, sie hatte eine Vorgeschichte. Sie beruhte auf den Erklärungen der Menschenrechte, wie sie zuerst in der Amerikanischen und dann in der Französischen Revolution Ende des 18. Jahrhunderts im Geiste der Aufklärung formuliert worden sind. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN bezog die Frauen ausdrücklich mit ein, verbot jede Form von Sklaverei und verlangte freie und gleiche Wahlen. Aber sie war noch in weiterer Hinsicht ein Fortschritt. Neben den bürgerlichen Rechten führte sie auch soziale Rechte auf: das Recht auf Arbeit, das Recht auf Bildung und das Recht auf bezahlten Urlaub. Wir LINKE wissen: Ohne soziale Sicherheit bleiben die Bürger(innen)rechte unvollständig. Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nützt einem nichts, wenn man unter der Brücke schlafen muss. Um die Menschenrechte steht es derzeitig nicht gut. Ich spreche nicht nur davon, dass die Menschenrechte in vielen Kriegen auf abscheuliche Weise verletzt werden. Es geht mir auch nicht allein um die traurige Tatsache, dass die Zahl der Demokratien weltweit sinkt und autoritäre Regierungen auf dem Vormarsch sind. Ich spreche davon, dass auch die Idee der Menschenrechte unter Beschuss gerät. Es sind – erstens – die Zyniker, die behaupten, Menschenrechte seien nur eine Illusion, in Wahrheit würden sie in den meisten Ländern missachtet, es regiere die bloße Macht. Es ist wahr, dass die Menschenrechte zunächst nur ein Ideal sind, die Vision einer Welt von gleichberechtigten Menschen, die in Würde, Freiheit und Sicherheit zusammenleben wollen. Einklagen kann man die Menschenrechte nur als Bürgerrechte in Ländern, in denen sie vom Staat garantiert werden. Aber die Zyniker unterschätzen, welche Macht Ideen haben, wenn sie einmal in der Welt sind. Die Idee der Menschenrechte hat immer Millionen dazu gebracht, für Gerechtigkeit zu kämpfen – so, wie es gerade die Frauen im Iran tun, die für ihr Leben und ihre Freiheit auf die Straße gehen. Wir sollten an ihrer Seite stehen. (Beifall bei den LINKEN und des Abg. Frank Richter, SPD) Es gibt – zweitens – Kritiker der Menschenrechte, die behaupten, die Menschenrechte seien nur eine Erfindung des Westens, die für den Rest der Welt keine Gültigkeit hätten. Doch kein Mensch auf dieser Welt möchte geknebelt, gefoltert, vertrieben oder ermordet werden; deswegen gelten die Menschenrechte universell. Wogegen wir uns als LINKE wenden, ist der Wahn, man könne die Demokratie mit Waffengewalt verbreiten. (Zuruf des Abg. Jörg Dornau, AfD) Das ist in Afghanistan, Libyen und anderswo katastrophal gescheitert. Die Freiheit muss überall von alleine wachsen. Wir sollten solche Bewegungen und Menschenrechte mit friedlichen Mitteln unterstützen. Schließlich gibt es noch die rechtsextremen Verächter der Menschenrechte, die auch hier im Landtag sitzen. Für sie zählen nur die Bürgerin und der Bürger der eigenen Nation, und von denen auch nur diejenigen, die vermeintlich die richtigen Gene und die richtige Gesinnung haben. (Holger Hentschel, AfD: So billig!) Wir hörten das auch hier wieder in den letzten Tagen. Diese Ideologie ist menschenverachtend und hat unter anderem in den Zweiten Weltkrieg geführt. Fakt ist: Die Menschenrechte werden an den Außengrenzen der EU derzeitig auf ungeheuerliche Weise missachtet. (Holger Hentschel, AfD: Billiger Unsinn!) Geflüchtete werden interniert und mit Gewalt vertrieben sowie dem sicheren Tod überlassen. (Zuruf des Abg. Torsten Gahler, AfD) Das Recht, einen Asylantrag zu stellen, wird ihnen verwehrt. Die deutsche Bundesregierung lässt das geschehen. Ich muss deswegen an die Adresse der SPD und der BÜNDNISGRÜNEN sagen: Es reicht nicht, an Gedenktagen wohlklingende Reden über die Bedeutung der Menschenrechte zu halten. Es braucht den Mut, auch in schwierigen Zeiten zu den Menschenrechten zu stehen und für diese zu kämpfen. Wir LINKE tun das. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Das war Herr Kollege Gebhardt für Fraktion DIE LINKE. Nun kommt Kollege Lippmann zum Zuge; er vertritt die Fraktion BÜNDNISGRÜNE.
Valentin Lippmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Demokratie stirbt im Dunkeln. Dieses Motto setzte sich einst die „Washington Post“ als Zeichen zum Schutz der Demokratie. Aber wir müssen nicht in die USA und in andere Länder schauen, um die Diagnose zu teilen, dass unser freiheitlicher Rechtsstaat als der Garant der universellen Menschenrechte immer mehr unter Druck steht. Es reicht ein Blick in die Zeitung, in dieses Parlament, um zu sehen, dass Rechtsextreme täglich an den Fundamenten unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung rütteln. (Jörg Urban, AfD: Ein Blick auf die Ampel reicht auch!) Das zeigt nicht zuletzt ein Blick in einen Bereich und einen Bericht, der in diesem Zusammenhang eher selten erwähnt wird. Es geht mir um das Thema Medien- und Pressefreiheit. Deutschland ist im Ranking der Pressefreiheit im Jahr 2023 von Platz 16 auf Platz 21 abgerutscht. (Oh-Rufe der AfD) Gründe dafür liegen aber nicht vorwiegend im direkten staatlichen Handeln. Ich bekunde an dieser Stelle, dass die AfD-Fraktion es hier gerade schon wieder verächtlich macht, (Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Zickler, AfD – Heiterkeit des Abg. Torsten Gahler, AfD) was zeigt, dass Ihre Haltung zur Pressefreiheit eine ist, die Sie regelmäßig zum Plenum ausführen, und dass es richtig ist, diese Debatten zu führen, um deutlich zu machen, wo Sie stehen: Nämlich außerhalb der Menschenrechte und außerhalb der Werteordnung des Grundgesetzes – aber gut, Sie beweisen es die ganze Zeit. (Jörg Urban, AfD: Die GRÜNEN sind die Kriegstreiber! – Jan-Oliver Zwerg: Kriegstreiberpartei! – Weiterer Zuruf von der AfD: Hol mal Luft zwischendurch!) – Ja, ja. Herr Urban, lassen Sie es lieber. Ihre Zwischenrufe werden nicht besser. (Weitere Zurufe der AfD) Kommen wir zurück zum Thema. Es geht beim Thema Pressefreiheit vor allem um einen mangelnden Schutz von Medienvertretern und Medienvertreterinnen in Deutschland. Es gab auf diese 103 Angriffe bei Demonstrationen im Jahr 2022 – so viele, wie noch nie. Als Grund hierfür nennt das Europäische Zentrum für Presse- und Medienfreiheit auch den Flächenbrand von Verschwörungstheorien – das ist gerade wieder bewiesen worden. Diese Zahlen müssen uns aufrütteln und bilden daher den Kern meines heutigen Debattenbeitrages; denn das Recht, Meinungen über Medien jeder Art zu verbreiten, ist nicht ohne Grund ein in Artikel 19 der Allgemeinen Erklärungen der Menschenrechte niedergelegtes Recht. Es ist ein Gegenentwurf zur Terrorherrschaft des Nationalsozialismus und zur Unterdrückung der Presse- und Meinungsfreiheit weltweit gewesen. Normiert werden daher nicht nur individuelle Schutz- und Freiheitsrechte – wie das Recht auf Glaubens- und Religionsfreiheit oder die Eigentumsgarantie –, normiert wird vielmehr auch das Recht auf Mitgestaltung des öffentlichen Lebens, und damit das Recht, in einem freiheitlichen, demokratischen Verfassungsstaat zu leben. Es ist nicht der Ausdruck eines Menschenbildes, das nur den Bourgeois kennt, der im Wesentlichen sein Leben im Privaten, frei von staatlicher Intervention, gestalten möchte, sondern es ist der Citoyen, der hier im Zentrum steht. Und für dessen Teilhabe ist eine starke vierte Gewalt unabdingbar. In Deutschland ist bereits in der „Spiegel“-Entscheidung von 1966 durch das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung einer unabhängigen Presseberichterstattung für die Demokratie betont worden. Ich zitiere, Herr Präsident: „Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates; insbesondere ist eine freie, regelmäßig erscheinende politische Presse für die moderne Demokratie unentbehrlich.“ Weiter heißt es: „Soll der Bürger politische Entscheidungen treffen, muss er umfassend informiert sein, (Torsten Gahler, AfD: Stimmen Sie unserem Pressegesetzentwurf zu! – Heiterkeit und weitere Zurufe von der AfD) aber auch die Meinungen kennen (Unruhe im Saal) und gegeneinander abwägen können, die andere sich gebildet haben.“ – Hätten Sie das volle Zitat gehört, wüssten Sie, dass Sie Quatsch erzählen, Herr Gahler! Aber vielleicht ist das auch der Grund, warum Sie nicht wieder aufgestellt werden. (Heiterkeit des Abg. Torsten Gahler, AfD –
Jörg Dornau AfD
Ihre ganze Truppe wird nicht mehr aufgestellt!) Zurück zum Thema: Genau diese Funktion wird durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert. Auch 75 Jahre nach ihrer entsprechenden Erklärung gilt es, sie mit Verve und mit Leidenschaft zu verteidigen, werte Kolleginnen und Kollegen. Doch anders als damals gedacht, ist es eben zunehmend nicht der Staat – in Deutschland erst recht nicht der Staat –, der derzeit eine freie Berichterstattung einschränkt. Es sind vor allem jene Rechtsextreme und Verschwörungstheoretikerinnen und -theoretiker, die nur ihre eigene Meinung gelten lassen und aktiv gegen all das kämpfen, was wir als Errungenschaft unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung sehen. In diesem Zusammenhang kann nicht geleugnet werden: Nach dem Abflauen der Pegida-Demonstrationen gingen die Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten zurück, bis Querdenker und die AfD auf der Straße zu hetzen begannen. Die Angriffe gingen wieder hoch. Das zeigt: Wir haben ein Problem mit dem Schutz der Pressefreiheit. Und: Das 75-jährige Bestehen der Menschenrechtskonvention verpflichtet uns einmal mehr dazu, mehr Anstrengungen für den Schutz der Freiheit von Journalistinnen und Journalisten, für den Schutz der Pressefreiheit (Torsten Gahler, AfD: Das ist ein anderes Thema!) zu unternehmen – auch in Deutschland und gerade in Sachsen. Daraus erwächst für uns alle die Pflicht, antidemokratischen und rechtsextremen Positionen, die sich gegen eine freie Presse, gegen eine freie Medienberichterstattung richten, entschieden entgegenzutreten. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und des Abg. Volkmar Winkler, SPD) Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte liegt 75 Jahre zurück. Dennoch ist sie so aktuell wie immer. Lassen Sie uns diese Ideale der Erklärung der Menschenrechte mit Leben füllen, lassen Sie uns diese gemeinsam verteidigen – immer und überall. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsministerinnen Katja Meier und Barbara Klepsch –
Jörg Urban AfD
Die GRÜNEN und die Menschenrechte! – Jan-Oliver Zwerg: Kriegstreiberpartei! – Widerspruch des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)
Dr. Matthias Rößler
Vielen Dank, Herr Kollege Lippmann. Damit endet die erste Rederunde und wir eröffnen die zweite. Das Wort ergreift für die einbringende SDP-Fraktion erneut Herr Kollege Richter. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Sie sind aufgestellt, aber Sie werden nicht mehr im Landtag sein! Das nützt Ihnen auch nichts! – Widerspruch des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)
Frank Richter SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Keiler, uns verbindet eine gewisse Zeit des Wahlkampfes in Meißen. (Heiterkeit bei der AfD) Ich habe das Ergebnis – jedenfalls das zwischen uns beiden – noch in guter Erinnerung. Und ich habe Respekt vor Juristen. Juristen sollten auch Respekt vor Theologen haben. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Ja!) Und außerdem: Theologen haben Kirchenrecht studiert – so ganz fremd ist mir Ihr Metier nicht. Aber ich weiß nicht, warum mir immer bei Ihnen – ausgerechnet bei Ihnen – der Satz einfällt: Die Gerechtigkeit ist ein zu hohes Gut, als dass man sie allein den Juristen überlassen dürfte. (Heiterkeit der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE – Beifall bei den LINKEN sowie den Abg. Sandra Gockel und Andreas Nowak, CDU, sowie Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE –
Jörg Urban AfD
Da freuen sich die Kommunisten!) Recht, gesetztes Recht, geschriebenes Recht und Gerechtigkeit stehen – das ist mir bekannt – in einem Spannungsverhältnis. Aber da kommen wir nicht heraus. Ich denke, wir sollten das aushalten, so schwer es uns auch fällt. Vielleicht können wir das sogar mit – das kann ich Ihnen gerne koinzidieren – einem kleinen Schuss Humor, der ansonsten in Ihrer Fraktion sehr selten anzutreffen ist. Meine Damen und Herren! Ich will kurz auf die Zeit eingehen, in die hinein die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte formuliert wurde. Das war keine Schönwetterperiode, in der die Vereinten Nationen nichts anderes zu tun hatten, als über etwas Schönes, Gutes und Wahres zu sprechen. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist in einer Zeit unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden, in dem Hunderttausende Menschen ihre Humanität auf dem Altar einer menschenverachtenden Ideologie geopfert hatten, und in der viele Millionen Menschen weltweit auf der Flucht waren. (Zuruf der Abg. Doreen Schwietzer, AfD) Zwischen 1944/1945 und 1950 waren 12 bis 18 Millionen Menschen – in dieser Spannbreite sagen es uns die Historiker – auf der Flucht. 600 000 sind auf dieser Flucht irgendwo in Europa oder anderswo auf der Welt gestorben. Wir haben eine Erklärung, die vor dem dunklen Hintergrund dieser Erfahrung entstand. Das ist eine Tatsache, die mich dazu bringt, auf die Gegenwart zu sprechen zu kommen und vielleicht an zwei Stellen konkret zu werden. Ich könnte viele Stellen nennen, aber zwei treiben mich um. Das Erste sind die aktuellen deutschlandweit – aber ich glaube, auch aus Sachsen – vollzogenen Abschiebungen nach Bulgarien. Wir haben gesicherte Erkenntnisse darüber, dass in den Gefängnissen, den Orten, in denen Abgeschobene in Bulgarien landen, schlimmste Menschenrechtsverletzungen stattfinden. Alle Erkenntnisse bestätigen das. Ich möchte das an dieser Stelle nicht ausführen. Das würde uns in Bilder dunkelster Vergangenheit zurückführen. Herr Schuster, Sie haben uns gestern erklärt, dass Sie aus sächsischer Sicht heraus ganz stark sind, die Bundespolitik zu mobilisieren, Änderungen vorzunehmen. Vielleicht sind Sie auch an dieser Stelle einmal stark genug zu sagen: Abschiebungen nach Bulgarien gehen zurzeit nicht. Wir wissen, was in den Gefängnissen los ist. Da könnte ich mir auch eine Initiative von sächsischer Seite vorstellen. Wir haben uns viel Mühe gegeben, hier im Haus den Abschiebeleitfaden – das ist ein Punkt, der mehrere Kolleginnen und Kollegen aus den Fraktionen der GRÜNEN und der LINKEN umtreibt – auf den Weg zu bringen. Als wir neulich in der Ausländerbehörde in Bautzen unterwegs waren, haben wir festgestellt, dass diese Ausländerbehörde von diesem Abschiebeleitfaden noch nichts gehört hatte. Vielleicht wäre es eine Aufgabe des Ministeriums, die Prinzipien, die darin über Abschiebungen zugrunde gelegt sind, bekannt zu machen. Aufgrund der kurzen Zeit nur noch ein zweiter Punkt: Wir haben gestern von Herrn Urban gehört, dass die Kirchen und die kirchlichen Hilfsorganisationen Teile der Asylindustrie sind (Zurufe von der AfD) und dass es in dieser Asylindustrie um viel Geld geht, um Geld, das die Kirchen verdienen wollen, weil sie Asylbewerber aufnehmen. (Jörg Urban, AfD: Nicht Ihr Geld, Herr Richter! – Weitere Zurufe von der AfD) Meine Damen und Herren, ich könnte über mein privates Geld sprechen und Ihnen sagen, wie viel ich davon für die Flüchtlingshilfe ausgebe. Das machen wir dann einmal. (Jörg Urban, AfD: Ja, bitte!) Meine Damen und Herren, es geht beim Asyl vielleicht auch um Geld, aber es geht um Menschen. Es geht um unsere Mitmenschen. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Es geht um Mitmenschlichkeit, und gerade die Kirchen beweisen mit Blick auf das Kirchenasyl eine wunderbare Seite von Mitmenschlichkeit. (Zurufe von der AfD) In der Zeit, in der wir hier zusammensitzen, werden in Deutschland aktuell ungefähr 600 bis 700 Kirchenasyle durchgeführt; ausschließlich ehrenamtlich und mit dem Geld von privaten Christen und Christinnen, um Menschen zu retten. Viele dieser Kirchenasyle beweisen,
Frank Richter SPD
wie viele Bescheide des BAMF ungerecht sind. Das ist eine Seite, die ich bitte, künftig mit zu denken. Danke schön. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN – Jörg Urban, AfD, steht am Mikrofon. – Zurufe von der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Durch Herrn Kollegen Richter wurde die zweite Rederunde eröffnet. Bevor wir zum nächsten Redner kommen, eine Kurzintervention, vermute ich, an Mikrofon 5. Ist das so, Herr Kollege Urban?
Jörg Urban AfD
Jawohl, Herr Präsident, eine Kurzintervention.
Jörg Urban AfD
Vielen Dank, Herr Richter. Vielen Dank auch für das Stichwort zum Schluss Ihres Debattenbeitrags. Ja, auch das möchte ich ganz genau unterscheiden. Ich habe sehr großen Respekt vor Menschen, die aus eigenem Willen und mit eigenem Geld helfen. Hut ab. Das ist aus meiner Sicht der einzig richtige Weg, wie so etwas funktionieren kann. Was wir kritisieren, sind nicht die persönliche Bereitschaft und der persönliche Wille, zu helfen, sondern das, was die Kirchen machen: Dass man nicht nur 600 Menschen ehrenamtlich betreut, sondern Hunderttausende. Man verdient damit Geld, Geld, das andere Leute bezahlen müssen, die nicht gefragt wurden, ob sie ihr Geld zum Beispiel lieber für Obdachlose ausgeben oder für Frauen und Kinder im Irak, die jetzt leiden. Die werden nicht gefragt. Sie müssen das bezahlen, weil Sie das verlangen und sich hier als moralische Instanz hinstellen und sagen, ihr müsst euer Geld geben, weil ich das verlange. (Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Großen Respekt vor persönlichem Engagement, großen Respekt vor persönlichem finanziellen Engagement. – Nur, damit das noch einmal klargestellt ist. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Das war eine Kurzintervention. Jetzt kommt die Reaktion von Herrn Kollegen Richter.
Frank Richter SPD
Herr Urban, als ich gestern Ihre Aussage gehört habe, die Kirchen seien Teil der Asylindustrie, (Zuruf von der AfD: Mittelmeerschiffe!) habe ich an das Hugo-Tzschuke-Heim in Meißen gedacht; getragen von der Diakonie. Der Landkreis Meißen hat sehr lange suchen müssen, bis er eine Einrichtung gefunden hat, die – glaube ich – sechs oder sieben unbegleitet geflüchtete Asylsuchende aufnehmen konnte. Die Diakonie, die Sie als Teil der Asylindustrie bezeichnen, hat sich mit sehr viel Mühe und großer Personalknappheit der Aufgabe gestellt. Herr Kirste, der jetzt, glaube ich, nicht hier ist, ist einer von denen, die in Meißen – viele andere auch – gegen Menschen hetzen. Ich habe seinen Redebeitrag, den er in Gegenwart von Herrn Elsässer in Meißen vorgetragen hat, mitschneiden lassen. Den möchten Sie vielleicht nicht unbedingt hören. Hetzen gegen Menschen, hetzen gegen kirchliche Einrichtungen. (Jörg Urban, AfD: Herr Richter, wer bezahlt jetzt die Unterbringung in Meißen? Das ist die Frage! – Weitere Zurufe von der AfD) Es gibt viele staatliche Aufgaben, zu denen dieser Staat, der den Menschenrechten verpflichtet ist, Gott sei Dank Ja sagt. (Unruhe) Es ist der Ausdruck eines Deutschlands, wie ich es mir vorstelle, denen zu helfen, die Hilfe brauchen. Wenn Sie das nicht nachvollziehen können, dann ist die Debatte, wie ich eben angedeutet habe, ziemlich sinnlos. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN – Zurufe von der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Wir machen mit unserer Rederunde weiter. Jetzt käme die AfD-Fraktion zu Wort. Herr Dr. Keiler, bitte.
Dr. Joachim Keiler AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ich knüpfe an das Zitat der Kommission an. Zuvor möchte ich kurz auf den Beitrag von Herrn Mackenroth eingehen, der gesagt hat, der Begriff „Menschenrechte“ werden inflationär gebraucht. Herr Mackenroth, für diesen Hinweis bin ich Ihnen dankbar. Sie werden gleich erfahren, warum. Im Übrigen gilt das auch für den Begriff „Demokratie“. Man wird nicht zum Demokraten, indem man sich 15 bis 20 Mal während einer Sitzung im Landtag selbst als demokratische Partei bezeichnet. (Beifall bei der AfD – Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Transnationaler Globalismus durch Mobilisierung einer transnationalen Öffentlichkeit oder Zivilgesellschaft – allmählich kommen wir der Sache näher – wird zunehmend kritisiert. Zwar weist Habermas – anerkanntermaßen nicht unbedingt ein Philosoph –, der der AfD-Doktrin nahesteht, in Deutschland der Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft auch für die Erzeugung von politischer Legitimität eine zentrale Bedeutung zu. Der Einfluss der Zivilgesellschaft müsse jedoch – auch nach Habermas – durch den Filter demokratischer Verfahren. Es bedarf einer administrativen Umsetzungsmacht, es bedarf des staatlichen Rahmens, nicht einer Zivilgesellschaft. Das Ausspielen von Menschenrechten gegen das Prinzip der Volkssouveränität – also von Moral, Herr Richter – gegen Politik, drohe sogar, die Tendenz der Entdemokratisierung zu verschärfen. Man sollte deshalb die Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft nicht mit überzogenen Erwartungen überlasten. (Albrecht Pallas, SPD: Im Gegensatz zur AfD!) Der Strukturwandel von Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft ist keineswegs abgeschlossen, sondern ein politisch umkämpfter Begriff – Gideon Baker, David Chandler, auch keine AfD-Freunde. Menschenrechte werden in zunehmendem Maße gegen die Weltwirtschaftsordnung, gegen geistige Eigentumsrechte sowie gegen Handelsfragen im Sezessionsrecht in Stellung gebracht. Handelsabkommen werden im juristischen Kampf gegen transnationale Konzerne boykottiert. Von linken NGOs wird argumentiert, dass weder die UNO noch die WTO, die OECD oder der Europarat in der Lange sind, verbindliche Normen und wirksame Instrumente zur Durchsetzung der Menschenrechte gegen transnationale Konzerne und ihre sie schützenden Regierungen aufzustellen. Linke Doktrin! Deshalb fordern manche die Einrichtung eines Weltgerichtshofes für Menschenrechte, andere die Erweiterung des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag, um auch Unternehmen wegen Verletzung von Völkerrecht als Menschenrechtsverletzungen anklagen zu können. Das halte ich für gefährlich, für überflüssig, zumal in den jeweiligen Staaten Klagemöglichkeiten vorhanden sind. Wenn die internationalen Organisationen nicht in der Lage sind, einen Rechtsrahmen zu garantieren, kann dies ein Weltgerichtshof natürlich ebenso wenig. Hierfür spricht, dass ein demokratischer Ordnungsrahmen auf nationaler Ebene vorhanden sein muss. Falls ein solcher vorhanden ist, wäre dieser auch ausreichend. Es braucht keine Klagen von irgendwelchen NGOs oder zivilgesellschaftlichen Organisationen. Dies folgt bereits aus den oben gezeigten unterschiedlichen Sichtweisen und unterschiedlichen politischen Systemen, wobei fünf unterschiedliche Konventionen aus nationalen Überlegungen heraus gemacht wurden. Welchen Maßstab wollen wir anwenden? Alle befassen sich mit den Menschenrechten. Aktuell ist die Lage der Menschenrechte weltweit in einem desolaten Zustand, nicht nur wegen menschenrechtsunwürdiger politischer Systeme, sondern auch, weil bestimmte Akteure die klassischen Freiheitsrechte, wie die Meinungsfreiheit und das Wahlrecht, verdrängen durch hypermoralisches Wohlfühlgetue, was zu kritisieren verboten ist. Einige Beispiele: Es gibt kein Menschenrecht auf illegale Einwanderung. Das ist im Übrigen Gegenstand der UNCharta. Es gibt auch kein Menschenrecht, sein Geschlecht beliebig zu ändern. Während der sogenannten Coronapandemie wurden die Grundrechte der Bürger mit Füßen getreten, auch in Deutschland. Ja, ein korrektes Menschenrechtsverständnis erfordert eine systematische Aufarbeitung des Coronaunrechts. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Die universellen Friedenspflichten werden gerade im Ukrainekrieg und in der Nahost-Auseinandersetzung beiseitegeschoben. Die individuellen Grundrechte und besonders die Achtung der Menschenwürde sind richtig gedeutet eine hervorragende Errungenschaft der internationalen Staatengemeinschaft. Staaten sollten sie garantieren. Wenn ich aus Sicht meiner Fraktion neben den individuellen Rechten, die gerade auch das Grundgesetz beschreibt, einen Maßstab für politisches Handeln erwähnen darf, so ist das das Selbstbestimmungsrecht der Völker, welches im UN-Sozialpakt nach langen Diskussionen in den Vereinten Nationen aufgenommen worden ist. Artikel 1 Abs. 1 des UNSozialpakts lautet: „Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status
Dr. Joachim Keiler AfD
und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“ Ein wunderbarer Maßstab für die deutsche Politik. Herzlichen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Das war Herr Dr. Keiler für die AfD-Fraktion. Jetzt ergreift für die Fraktion DIE LINKE Frau Mertsching das Wort.
Antonia Mertsching Die Linke
Werter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Werte Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten! Wenn man nichts zu sagen hat, dann hält man halt einen juristischen Fachvortrag. Die Menschenrechte – vielen Dank für die Debatte – sind eine zivilisatorische Errungenschaft. Und gerade Sie, Herr Urban, haben gestern viel von Zivilisation geredet. Zivilisation ist aber nicht nur technische Entwicklung, sondern vor allen Dingen die Entwicklung von Ethik und Moral sowie Prinzipien, auf deren Basis wir zusammenleben wollen. (Jörg Urban, AfD: Frauenrechte, Religionsfreiheit!) Das unterscheidet uns als Wesen nämlich von Pilzen, von Pflanzen und von Tieren – bei denen es nur um Fressen und Gefressen werden geht –, dass wir uns ein Konstrukt dafür geben, wie wir miteinander leben wollen. Da reden wir über so banale Sachen wie das Verbot von Sklaverei oder Folter sowie den Schutz vor Willkür und Ausbeutung, aber wir reden vor allem über Bewegungsfreiheit und das Recht auf einen sicheren Ort zum Leben. Wir reden über ein Recht auf Arbeit und gleichen Lohn, auf Erholung und Freizeit oder auf Gewerkschaftsfreiheit. Zusammenfassend reden wir vom Prinzip: Was du nicht willst, das man dir tu‘, das füg‘ auch keinem anderen zu. Von dieser Perspektive aus kann man viel Kritik an den Menschenrechten äußern, zum Beispiel, dass es keine kollektiven Menschenrechte gibt oder dass es keine ökologischen Rechte gibt oder vor allem, dass sie nicht einklagbar sind. Bei dem, was wir jedes Mal von rechts zum Thema Migration bzw. Wirtschaftsmigration hören, frage ich mich, was da aus dem Prinzip wird. Wenn Sie überall hinreisen können oder den Ort auf der Welt aussuchen können, an dem Sie leben wollen, warum gestehen Sie es nicht anderen Menschen zu? Oder die Kritik vonseiten der CDU-Fraktion. Der Ministerpräsident musste vor ein paar Tagen erwähnen, dass man im Zusammenhang mit der Schuldenbremse das Lieferkettengesetz infrage zu stellen habe, weil das als Wachstumsbremse gelte. Das bedeutet also, Ausbeutung anderer Menschen ist die Voraussetzung für unser Wirtschaftswachstum, oder wie? Wenn wir uns einmal anschauen, wie ein Tag ohne Produkte aus ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen aussehen würde, da würde morgens kein Wecker klingeln, da gäbe es keinen Kaffee aus der Maschine, keinen Tee, nicht einmal Kleidung zum Anziehen, kein Handy, kein Auto, keinen PC, gar nichts. Nichts hätten wir, wenn sich Menschen an anderen Enden der Welt nicht den Arsch dafür aufreißen würden, unter unmenschlichen Bedingungen all diese Produkte herzustellen. Deswegen ist es gut, dass wir ein Lieferkettengesetz haben, das endlich angefangen hat, wirksame Mechanismen zu etablieren. (Beifall bei den LINKEN) Zum Beispiel wurde festgestellt, dass auf Bananen- und Ananasplantagen in Ecuador und Costa Rica Hungerlöhne gezahlt werden und Pestizide eingesetzt werden, die die Gesundheit der Arbeitenden dort massiv schädigt. Leute, die Nahrungsmittel produzieren, verdienen nicht genug, um sich selbst Nahrungsmittel zu kaufen. Das wurde beim BAFA angezeigt. Lidl und Aldi zeigten sich verhandlungsbereit, an den Umständen etwas zu ändern, Rewe und Edeka zeigen sich immer noch ignorant. Oder auch BMW steht seitdem unter Druck wegen massiver Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in Marokko. Deswegen ist das Lieferkettengesetz gut. Die Länder, die ich gerade aufgezählt habe, gelten allgemein als unterentwickelt, aber sie sind nicht unterentwickelt, sie sind einfach nur überausgebeutet. Das hat damit zu tun, dass wir eine enorme Ungleichverteilung auf dieser Welt haben, und das ist der größte Angriff auf die Menschenrechte. Mit welchem Recht, frage ich Sie. Am Ende möchte ich noch sagen: Lieber Menschenrechte als rechte Menschen. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Das war Frau Kollegin Mertsching, Fraktion DIE LINKE. Herr Kollege Lippmann, besteht noch Redebedarf? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Herr Präsident, nein, danke!) – Gut. Dann sind wir am Ende der zweiten Rederunde angekommen. Wir könnten ein dritte Runde eröffnen, wenn die einbringende Fraktion das möchte. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann hat jetzt Frau Staatsministerin Meier das Wort. Sie spricht für die Staatsregierung.
Katja Meier
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Drucksachen, die wir hier im Hohen Haus verhandeln, sind manchmal für Außenstehende nur schwer zu lesen und nicht in allen Details nachvollziehbar, gerade, wenn es um Gesetze mit vielen Paragrafen und einzelnen Absätzen geht. Um diese Texte korrekt auszulegen und anzuwenden, braucht man eine gewisse juristische und politische Vorbildung. Parlamentarische Erfahrung kann auch nicht schaden. Jetzt vergleichen Sie diese Voraussetzungen und die vielen verschachtelten Wendungen Ihrer täglichen Lektüre in diesem Hohen Haus einmal mit folgendem Satz: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Keine Nebensätze, keine Bedingungen, keine Fußnoten. Das ist so ein entwaffnender Satz, ein so einfacher Satz. Das sind gerade einmal 11 Wörter, in denen doch alles steckt und mit denen wir uns hoffentlich alle sofort angesprochen fühlen. Mit diesem Satz beginnt Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die ihr 75. Jubiläum feiert. Wir brauchen nicht unbedingt ein Jubiläum, um uns im Moment daran zu erinnern, wie zeitlos und wie bedeutsam die Anliegen dieser Charta sind. Als sie 1948 festgeschrieben wurde, geschah das unter dem Eindruck zweier Weltkriege. Sie war der Ausdruck eines ehrlich empfundenen Wunsches nach Frieden und einem Leben in Freiheit. Sie sollte den Glauben an die Würde des Menschen und den Wert der Person wiederherstellen. Als die 18 Autorinnen und Autoren dieser Charta aus allen Regionen der Welt zusammenkamen, haben sie nicht nur auf ihr eigenes Leid, auf ihre eigenen Länder geschaut, sie haben nicht relativiert, sondern sie haben sich der Relativierung entgegengestellt. Herbert Evatt, der damalige Präsident der UNGeneralversammlung, verband mit der Charta vor allem den Wunsch, dass Millionen von Frauen, Männern und Kindern aus ihrer Hoffnung Leitlinien für ihr eigenes Handeln und Inspiration ziehen würden. Ich glaube, genau das tut die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte bis heute. Dieses Dokument ist ein wichtiger Leitfaden für Institutionen, für Aktivistinnen und Aktivisten in der ganzen Welt. Überall berufen sich Menschen auf diese Erklärung, die in mehr als 500 Sprachen und Dialekte übersetzt worden ist. Vielleicht bilden diese 30 Artikel keinen verbindlichen Katalog, aber sie dienen als Vorbild für Gesetzgebungsverfahren in der ganzen Welt, gerade durch ihre direkte Ansprache, gerade durch ihren universellen Anspruch: keine Bedingungen, keine Konditionalsätze, keine Einschränkungen für bestimmte Gruppen, sondern ein allgemeiner Standard für alle Völker und alle Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrem Glauben, ihrer Nationalität oder Ethnie. Ich denke, wir tun gut daran, uns auf diesen Anspruch zu besinnen, ohne den Gültigkeitsradius der Menschenrechte zu beschneiden, ohne die Stirn in Falten zu legen und laut darüber nachzudenken, dass wir „leider nicht alle mitnehmen können“, und ohne uns damit herauszureden, dass vielleicht nicht allen Menschen geholfen werden könne. Uns sollte bewusst sein, dass das Leid des einen nur enden kann, wenn das Leid des anderen aufhört – umso mehr in einer Situation, in der Menschen, in der Politikerinnen und Politiker nicht mehr bereit sind, dieses Leid überhaupt zu sehen. Deshalb muss unser Anspruch als demokratischer Rechtsstaat lauten, die Menschenrechte zu verteidigen, wenn sie gefährdet sind, und sie mit Nachdruck einzufordern, wenn sie mit Füßen getreten werden, und sie niemals zur Verhandlung zu stellen – gerade jetzt, da wieder Krieg in Europa herrscht, da immer lauter gehetzt wird und Extremistinnen und Extremisten offen dazu auffordern, der Demokratie den Rücken zu kehren. Diese Vorstellung finde ich unerträglich, nicht nur als Justiz- und Demokratieministerin, sondern auch als jemand, der – wie viele von Ihnen – in einem Staat geboren wurde, der seinen Bürgerinnen und Bürgern diese Rechte vorenthalten hat. (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Als im Jahr 1950 auf der Grundlage der UN-Charta die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet wurde, gehörte die DDR nicht zu den Unterzeichnerstaaten. Viele der Rechte, die uns heute selbstverständlich scheinen, mussten sich die Menschen in der DDR erst hart erkämpfen. An diese Ereignisse, die nur wenige Jahrzehnte zurückliegen und die unsere Geschichte bilden, sollten wir auch denken, wenn wir über die Menschenrechte sprechen, und uns umso energischer zu Wort melden, wenn diese Rechte irgendwo auf der Welt bedroht werden. Wenn Andersdenkenden oder Oppositionellen politische Verfolgung droht, Inhaftierung und Schlimmeres, wenn Frauen sowohl das Wahlrecht als auch ein selbstbestimmtes Leben verwehrt wird, dann sehe ich uns als Angehörige eines demokratischen Rechtsstaats in der Pflicht, uns einzumischen. Dabei sollten wir eines nicht vergessen: Die Menschenrechte sind universell. Das heißt aber nicht, dass wir sie nur in anderen Ländern der Welt einfordern dürfen. Ich möchte in diesem Zusammenhang gern an die Frau erinnern und sie zitieren, die vor 75 Jahren den Vorsitz in der UN-Menschenrechtskommission innehatte: Eleanor Roosevelt, eine der bemerkenswertesten Aktivistinnen ihrer Zeit. Sie hat damals über die Frage nachgedacht, wo die Menschenrechte überhaupt beginnen und enden. Sie sagte: „Wir sollten die Menschenrechte nicht bloß auf der Landkarte in den entlegensten Winkeln der Erde suchen, sondern in unserer Nachbarschaft, in unseren Schulen, an den Universitäten, in den Fabriken und Büros. Denn dort überall erwarten die Menschen, dass ihnen Gerechtigkeit widerfährt, dass ihnen die gleiche Behandlung zuteilwird und dieselben Chancen eingeräumt werden. Wenn die Menschenreche dort nicht gelten, dann gelten sie nirgends.“ Wenn engagierte Bürgerinnen und Bürger sie nicht in ihrer Nachbarschaft einfordern, wie soll sich dann in der restlichen Welt irgendetwas ändern? Deswegen möchte ich uns gerne daran erinnern, dass wir auch hier in Deutschland keine Verletzung der Menschenrechte dulden dürfen: keine Abstriche an der Freiheit und Sicherheit der Person, keine Abstriche an Meinungs- und Pressefreiheit und auch keine Abstriche am Asylrecht. Wenn in diesen Tagen der Gedanke wieder greifbar wird, der damals vor 75 Jahren die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte inspiriert hat, wenn auf einmal das „Nie wieder!“ öfter und lauter beschworen wird als in den letzten Jahren, dann muss es uns mit diesem Anliegen auch ernst sein: ohne Abstriche, ohne Formulierungen, ohne Konditionalsätze – mit anderen Worten: ohne Wenn und Aber. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Dritte Aktuelle Den strukturellen Wandel in Sachsen Wirtschaft, zukunftsfähiger Antrag der Als Antragstellerin hat zunächst die CDU-Fraktion das Wort. Das Wort ergreift unser Kollege Hippold.
Jan Hippold CDU
Sehr geehrte Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den vergangenen 100 Jahren haben wir hier in Sachsen mehrere große Strukturwandel erlebt: beginnend mit dem Transformationsprozess vor dem Zweiten Weltkrieg, mit der Kriegsproduktion während des Weltkriegs und nachfolgender Zerstörung durch den Krieg und dann, nach der 40 Jahre andauernden DDRPlanwirtschaft, (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) der Entwicklung unserer Wirtschaft von einer sozialistisch organisierten Wirtschaft mit dem Fokus auf Arbeit hin zu einer kapitalistisch orientierten sozialen Marktwirtschaft. Nun stehen wir vor der nächsten Herausforderung eines strukturellen wirtschaftlichen Wandels, hervorgerufen durch Sachsens und Deutschlands Ausstieg aus der Braunkohleverstromung bis zum Jahr 2038. Dies ist eine sehr große Herausforderung; denn die Menschen in den Kohleregionen brauchen Zukunftsperspektiven. Die zweite große Herausforderung hat uns ereilt mit der Wahrnehmung klimatischer Veränderungen und der damit veränderten Einstellung zu Verbrennermotoren mit zu hohem CO -Ausstoß. Das trifft Sachsen als Autoland besonders hart und hat einen Strukturwandel in der Autoindustrie sowie den Branchen der Zulieferer, der Logistik und der Stahlindustrie zur Folge. Nach unserer Einschätzung ist dies eine noch größere Herausforderung für Sachsen als der Ausstieg aus der Kohleverstromung. Der Trend zur Elektromobilität hat erhebliche Auswirkungen auf ganz Sachsen. Besonders hervorzuheben sind die Regionen um Leipzig sowie die südwestsächsische Region um die Städte Chemnitz und Zwickau. Hier ist bereits heute zu konstatieren, dass dieser Prozess viele Jobs kosten wird – aber auch Chancen bietet und damit neue Jobs. Die derzeit aber wichtigste Baustelle, meine sehr geehrten Damen und Herren, betrifft die Digitalisierung. Diese wird
Dr. Matthias Rößler
Frau Staatsministerin Meier sprach für die Staatsregierung. Jetzt sind wir am Ende der zweiten Aktuellen Debatte angelangt, sie ist damit abgeschlossen. Wir kommen zu Debatte erfolgreich gestalten, mit starker Infrastruktur und soliden Finanzen Fraktion CDU unsere Arbeitswelt und unsere Gesellschaft enorm verändern. Das wird vergleichbar sein mit der industriellen Revolution. Die eben genannten Komponenten des Strukturwandels verändern das Arbeitsangebot und die Arbeitsnachfrage immens, was den Strukturwandel in Sachsen generell so komplex macht. Der Strukturwandel führt in Kombination mit den demografischen Veränderungen zu einem spezifischen Arbeitskräftemangel. Insbesondere Qualifikationsbilder freigesetzter Arbeitskräfte und Fachkräfte und hierdurch induzierte hohe Qualifikationsanforderungen aus der Wirtschaft sind eine sehr große Herausforderung. Unserem Arbeitsmarkt stehen dabei immer weniger Fachkräfte gegenüber, die zudem nicht immer die erforderliche Ausbildung aufweisen, mit dem Ergebnis, dass die Zahl der Engpassberufe in den Jahren 2022 und 2023 bereits kräftig angestiegen ist. Dieser Trend wird sich weiter fortsetzen. Entgegen der weit verbreiteten Sorge um einen technologisch getriebenen größeren Arbeitsplatzabbau zeichnen sich bislang keine gesamtwirtschaftlich negativen Effekte auf die Beschäftigung in Sachsen und in Deutschland insgesamt ab. Das ist darauf zurückzuführen, dass neu entstehende Tätigkeiten und Berufsprofile sowie Produktivitätsgewinne positiv auf die Nachfrage nach Arbeitskräften wirken. Entscheidend für die Sicherung von Arbeitsplätzen sowie Vergütungsaussichten und Beschäftigungschancen sind die technologische und organisatorische Innovations- und Adaptionsfähigkeit in unseren sächsischen Betrieben. Die Statistik zeigt ganz eindeutig, dass Aussichten für Beschäftigte in Betrieben, die in neue Technologien investieren und ihre Geschäftsmodelle weiterentwickeln, deutlich besser sind als in solchen, die dies nicht tun. Mit Blick auf diese Unsicherheiten bedarf es entsprechender industriepolitischer Initiativen und breiterer Rahmensetzungen, die den technologischen Wandel in Sachsen beschleunigen. Besonders im Freistaat Sachsen ist die Herausforderung zu bewältigen, dass in vielen Betrieben, Branchen und Berufen Arbeitsplätze in größerem Umfang abgebaut werden. Ich habe bereits die Automobilindustrie benannt; aber auch die Chemie- und die Kohleindustrie gehören dazu. Die zentrale Herausforderung für uns, die Politik, besteht nun in der Gestaltung des Strukturwandels. Jeder einzelne eingesetzte staatliche Euro Fördergeld sollte ein Mehrfaches an privaten Investitionen induzieren, um mittelfristig die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft in Sachsen zu erhalten. Daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, empfehlen wir schon heute Augenmaß bei den konsumtiven Ausgaben im Staatshaushalt und stattdessen mehr Geld für den investiven Bereich. Die letzten Erfahrungen, die ich bei Besuchen verschiedener Unternehmen gewinnen konnte: Es besteht die Erwartung, dass es weniger staatliche Bürokratie und Bevormundung gibt, sondern dass Vertrauen in das unternehmerische Denken und Handeln gesetzt wird. Nur das wird den Strukturwandel in den nächsten 20 Jahren zu einer Erfolgsgeschichte machen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Jetzt spricht für die AfD-Fraktion Herr Abg. Thumm; bitte.
Thomas Thumm AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann Ihre Sorge um die Strukturwandelprozesse verstehen. Ich kann nachvollziehen, dass Ihnen auch der Stift in Bezug auf die aktuellen Wahlumfrageergebnisse geht. Es gilt nämlich zu handeln und nicht zu quatschen. Aber dazu, meine sehr verehrten Damen und Herren hier im Hohen Hause, hatten Sie doch mehrfach die Gelegenheit in der aktuellen Legislatur. Unter anderem gilt das bei unserer Initiative zum Landesplanungsgesetz, wo wir Sie alle aufforderten, im Raumordnungsbericht den Fokus auf die raumstrukturelle Entwicklung, die regionale Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung, die Verkehrsentwicklung oder die technische Infrastruktur zu legen – Stichwort: Breitbandausbau, den Sie hier im Hohen Hause zwei Jahre lang verschlafen haben, weil Sie die Bundesmittel nicht kofinanzierten. Natürlich hatten wir dabei das Ziel, die zahlreichen Defizite in den zuvor genannten Bereichen gerade im ländlichen Raum zu beseitigen. Weiterhin wollten wir die politisch motivierten Strukturwandelprozesse auf Wirksamkeit evaluieren und die Vergabekriterien verschlanken. Das können Sie wiederum in den Drucksachen 7/6970 und 7/9586 nachlesen. Viele von Ihnen mögen das als eine extremistische Initiative empfunden haben, was Ihre Ablehnung zeigte, im Nachgang aber Bestätigung in den Berichtsbänden 2022, 2023 des Sächsischen Rechnungshofes erfuhr. Ja, meine Damen und Herren, die AfD setzt sich für Land und Leute ein. Sie, die selbsternannten Superdemokraten hier im Hohen Hause von CDU bis SPD, werfen das Geld zum Fenster hinaus. Dazu möchte ich Ihnen einige Beispiele nennen: Im Bereich von Demokratie und Gleichstellung werden im aktuellen Doppelhaushalt 35 Millionen Euro eingestellt, für das Landesprogramm Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz: 11,7 Millionen Euro. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Integration von Migrantensprachkursen: 34,7 Millionen Euro, soziale Betreuung von Flüchtlingen: 13,3 Millionen Euro, (André Barth, AfD: Solide Finanzen sind das!) Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Ausländer: 30 Millionen Euro oder die Zuführung an den Klimafonds Sachsen: 19 Millionen Euro. (Sören Voigt, CDU: Sie können auch über das Wetter reden!) Das sind alles Mittel, die uns für die ländliche Entwicklung und dem Freistaat im Bereich der Infrastruktur fehlen. (Jan Hippold, CDU, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Jan Hippold CDU
Ich wollte nachfragen, ob Sie mir sagen können, wie der Debattentitel heißt.
Thomas Thumm AfD
Herr Hippold, das kann ich Ihnen sagen. Der Debattentitel heißt: (Gelächter bei der CDU) Antrag der Fraktion CDU zum Thema „Den strukturellen Wandel in Sachsen erfolgreich gestalten, mit starker Wirtschaft, zukunftsfähiger Infrastruktur und soliden Finanzen.“ Genau zu diesem Thema, zur Infrastruktur und zu den soliden Finanzen, rede ich gerade, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Jan Hippold, CDU) Die CDU will uns nämlich mit dem Debattentitel das Bild von einem erfolgreichen Strukturwandel und soliden Finanzen einreden. Aber die Realität ist eine völlig andere. (Zuruf des Abg. Ingo Flemming, CDU) Der mit dem aktuellen Doppelhaushalt fortgeführte ungebremste Anstieg der Staatsausgaben bei gleichzeitigem Anwachsen der Einnahmerisiken lässt für die Zukunft nichts Gutes für den Freistaat erwarten; denn selbst bei den eingeplanten Entschädigungen für den verfrühten Kohleausstieg gibt es bei der Kretschmer- und Co.-Regierung wieder nur lange Gesichter. Während RWE in NordrheinWestfalen Milliardenzahlungen erhält, stehen die LEAG und die Lausitz noch immer im Regen. Das Versagen sucht aber der Ministerpräsident – der im Übrigen gar nicht anwesend ist – mal wieder bei anderen. So, meine sehr verehrten Damen und Herren, geht eben sächsisch nicht. Auch ein Blick in die mittelfristige Finanzplanung zeigt, dass es um die künftigen Spielräume für zusätzliche Investitionen schlecht bestellt ist. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Der Rechnungshof bezeichnet die Entwicklung des Personalhaushaltes und des Personalbestandes als alarmierend. Wer das Geld ständig mit vollen Händen ausgibt, hat am Ende zu wenig für seine Kommunen, was der Gemeindefinanzbericht eindrücklich zeigt. Aktuelles Defizit dort: rund 250 Millionen Euro. Es wird auch nicht besser, wenn der Bundesgesetzgeber dort das Personal durch kommunale Wärmeplanungen aufbläht. So oder so ist ohnehin viel zu wenig Geld für investive Maßnahmen in den Kommunen, aber auch im Freistaat vorhanden. Solide Finanzen und eine zukunftsfähige Infrastruktur wird es mit den Roten und GRÜNEN nicht geben. Sie, Frau Köpping, mit ihren korruptionsgefährdenden Strukturen im Sozialministerium, und Herr Günther, dessen Haus weder eine Grundsteuererklärung für 33 000 staatliche Grundstücke noch die Agrarforderung fristgerecht hinbekommen hat, haben das ja bisher erfolgreich in dieser Regierung bewiesen. Zur Wirtschaft und zum Strukturwandel in Sachsen, im Besonderen in Südwestsachsen, Herr Hippold, werde ich noch einmal in der nächsten Runde aufschlagen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD –
Marco Böhme Die Linke
Das hätten Sie beantragen sollen!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die Linksfraktion bitte, Herr Abg. Brünler.
Nico Brünler Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Hippold, ich musste zugegebenermaßen auch noch einmal nachschauen, wie Ihr Debattentitel lautete; denn Ihr Passwort im Titel von der soliden Haushaltspolitik meint ja bei Ihnen in der Regel einfach ein Lob auf die Schuldenbremse. Nun haben Sie zugegebenermaßen zu etwas anderem gesprochen. Dem will ich durchaus nachkommen und möchte mit Ihnen über Industriepolitik und Industriepolitikförderung reden, auch wenn das ursprünglich von mir nicht so erwartet war. Sie haben einen sehr großen Bogen geschlagen und letztendlich die Bedeutung des Strukturwandels genannt. Sie haben es auch in einzelne Bereiche aufgeteilt: Energiewende, Verkehrspolitik und industrieller Strukturwandel. Sie haben auch die Bedeutung von Qualifikation und Umqualifikation aufgegriffen; das ist alles richtig. Nur muss man diesbezüglich schauen und sich fragen, wie denn hier die Situation in Sachsen ist. Was haben wir für Projekte, um Menschen, die schon in Arbeit sind, umzuqualifizieren? Was haben wir in Sachsen für Möglichkeiten, dass Jugendliche eine ordentliche Qualifikation erwerben? Ich nenne nur das Stichwort: Schulstundenausfall. Da kommen wir beim Fachkräftemangel noch einmal dazu. Das sind doch alles hausgemachte Sachen. (Zurufe der Abg. Sören Voigt und Holger Gasse, CDU) – Nein, sie sind nicht hausgemacht? Wer hat denn die Verantwortung für die Schulpolitik getragen? (Sören Voigt, CDU: Es gibt bundesweiten Lehrermangel, das wissen Sie doch!) – Ja, aber in Sachsen haben Sie konkret die Verantwortung getragen. Sie haben es über Jahre hingenommen. Ich kenne selbst die Fälle aus Sachsen, diejenigen, die hier Lehramt studiert haben. Die Menschen sind einfach abgewandert, weil Sie von Ihnen kein Angebot bekommen haben. (Zuruf des Abg. Jan Löffler, CDU) In Sachsen-Anhalt hatten sie ihr Angebot schon lange in der Hand gehabt. (Beifall bei den LINKEN) Wenn Sie sich im Moment die Zahlen anschauen, wie Menschen aus dem Schuldienst ausscheiden, dann ist das keinesfalls nur altersbedingt. Drei Viertel derer, die aus dem Schuldienst aussteigen, steigen aus, weil sie die Belastung nicht mehr aushalten. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Auch darüber muss man einmal nachdenken. Das Schulsystem, so wie es aussieht, haben zwar zugegebenermaßen nicht Sie persönlich verantwortet, Kollege Voigt, aber Ihre Partei sehr wohl. (Beifall bei den LINKEN) Wenn wir über Industriepolitik reden, dann müssen wir auch Industriepolitik betreiben. Industriepolitik betreiben heißt aber nicht, den Markt alles machen zu lassen, sondern Impulse zu setzen. Das können Sie selbstverständlich hier als Staat, als Verwaltung – Stichwort: Bürokratieabbau. Sie, meine Damen und Herren von der CDU, werden ja, wenn es weiter in Richtung Wahlkampf geht, nicht müde, vom Bürokratieabbau zu sprechen. Zur Wahrheit gehört auch, die Bürokratie, so wie sie in Sachsen ist, ist unter CDU-Regierungen aufgebaut worden. Wir haben Anträge geschrieben, wie man Bürokratie abbauen und Antragsverfahren vereinfachen könnte. All das haben Sie abgelehnt. Das wollten Sie überhaupt nicht. Im Gegenteil, Sie diskutieren sogar noch im Haushaltausschuss, dass zum Teil die Verwertungs- und die Nachweiskriterien noch viel strenger gefasst werden müssen. Getreu dem Motto: Nur ein nicht ausgegebener Fördereuro ist ein guter. Worauf es aber ankommt, ist: Sie müssen Unsicherheiten nehmen. Das ist doch das Problem, das wir im Moment haben; wir haben Unsicherheiten in der Bevölkerung. Und wir haben Unsicherheiten in der Wirtschaft, wie es mit dem Strukturwandel nun weitergeht. Auch daran sind Sie, die CDU, und ganz konkret unser Ministerpräsident mit schuld, da er jeden Tag jedem was anderes verspricht. Er verspricht im Grunde der einen Gruppe das, der anderen das. Er hat zugegebenermaßen ein gutes Gespür dafür, was die Menschen vor Ort gerade hören wollen; aber irgendwann merken die Menschen auch, dass er sich widerspricht. Das schafft keine Sicherheit, sondern im Gegenteil Unsicherheit. Sie müssen, wenn Sie Unsicherheit reduzieren wollen, auch den Mut zu antizyklischer Wirtschaftspolitik haben. Sie und auch der Ministerpräsident halten nur die Hand auf, wenn es darum geht, irgendwie Fördermittel von der EU oder dem Bund abzugreifen. Wenn es um die Schuldenbremse auf Bundesebene geht, lässt der Ministerpräsident durchaus mit sich reden, aber hier im eigenen Haushalt werden die Taschen zusammengehalten, da sind Sie nicht bereit, irgendetwas zu investieren. Strukturpolitik kostet eben. Strukturpolitik kostet Geld, und Strukturpolitik kostet Gestaltungswillen. Beides haben Sie letztendlich nicht. (Zuruf von der CDU: Das stimmt nicht!) – Doch, das stimmt. Sie haben weder Geld noch wollen Sie das Geld aufnehmen, und Sie haben auch keinen konkreten Gestaltungswillen. (Zuruf von der CDU: Das Geld wird nur falsch verwendet!) Gehen Sie doch mal in den Industriebogen Meißen. Dort haben wir eine Schwerindustrie, die bei der Energiewende mitmachen würde. Sie müssen aber auch die Voraussetzungen schaffen, damit es klappt, damit wir erneuerbare Energien haben. Was machen Sie? Sie feiern sich dafür, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien erschwert wird. (Widerspruch von der CDU) – Doch, im Baurecht schon! Den Leuten wird versprochen – – (Christian Hartmann, CDU: Wollen Sie die Kuh schlachten oder melken?) Meine Zeit für die erste Runde läuft ab. Ich komme dann noch einmal vor und erzähle Ihnen, wie es andere Länder machen, wie es die Spanier machen, die momentan mit dem Wirtschaftswachstum in der EU Spitzenreiter sind, oder wie es – die werden Sie kaum des Sozialismus verdächtigen – in den USA geschieht, wie dort tatsächlich Industriepolitik gemacht wird. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN Herr Gerber, bitte.
Dr. Daniel Gerber GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Den strukturellen Wandel zu gestalten, ist das zentrale Anliegen bündnisgrüner Wirtschaftspolitik. Dass dieser strukturelle Wandel schneller kommen wird als viele denken, zeigen auch die Ergebnisse der diesjährigen Weltklimakonferenz. Knapp 200 Staaten haben einstimmig beschlossen, dass die gesamte Welt sich auf den Weg weg von fossilen Energieträgern begibt und dass der Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2030 verdreifacht wird. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds einigte sich die Ampelspitze gestern über die Eckpunkte zum Haushalt 2024. Ich bedanke mich bei Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck für seinen unermüdlichen Einsatz für die Belange der wirtschaftlichen Transformation, besonders im Osten, und auch bei allen anderen Ampelkollegen für ihr verantwortungsvolles Handeln an Lösungen, besonders auch in einem solchen Ausnahmezustand. Um hier im Freistaat zukunftsfähig zu investieren, brauchen wir für die Industrie und das produzierende Gewerbe Vertrauen und Sicherheit, und das gibt es seit gestern wieder. Die zentralen Maßnahmen des KTFs können in weiten Teilen trotz des Urteils gesichert werden. Außerdem bildet die Entscheidung von gestern auch endlich den Einstieg in den Ausstieg von klimaschädlichen Subventionen. Der Aufbau der Wasserstoffwirtschaft, Industriestrom, Chipfabriken, E-Autobatterien, Milliarden für die Bahninfrastruktur und eine sozialverträgliche energetische Gebäudesanierung – für alle diese zentralen Anliegen des KTFs gibt es jetzt endlich wieder Sicherheit. (Zuruf von der AfD: Energieverschwendung!) Ostdeutschland und auch Sachsen werden überproportional von diesen Mitteln profitieren. Hier wurde über viele Jahre wertvolle Vorarbeit geleistet, Vorarbeit für den Aufbau des größten Halbleiterclusters in der EU, für den Wasserstoffausbau, für den Ausbau der Elektromobilität oder bei der Begleitung der Zulieferindustrie durch die Transformationsnetzwerke. Alle diese Errungenschaften von Wirtschaft, Wissenschaft, Industrie und Politik werden jetzt durch das Lösen dieser Handbremse profitieren. Mit den Haushaltseckpunkten sind nun viele Investitionen endlich gesichert. Doch einige Fragen bleiben noch offen, besonders unser bündnisgrünes Anliegen bleibt an dieser Stelle die sächsische Solarindustrie. Während der Zubau von Fotovoltaik als gesichert gilt, setzen wir uns weiter dafür ein, den Wiederaufbau der Solarindustrie zu unterstützen. Wir werden diese in Deutschland und in der EU brauchen, um künftig souverän zu handeln. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der strukturelle Wandel der Wirtschaft, egal, ob Fotovoltaik, Wasserstoff oder E-Autos, wird heute hoch subventioniert. Wie viele Jobs in den USA durch den Inflation Reduction Act in nur einem Jahr geschaffen wurden, konnte ich mir im Sommer vor Ort persönlich anschauen. Dort fördert man ähnlich wie in China die Transformation der Wirtschaft mit erheblichen finanziellen Mitteln. Diese Subventionen werden den strukturellen Wandel in der internationalen Wirtschaft ohne Frage erheblich beschleunigen. Die Frage dabei ist: Sind wir dabei oder schauen wir nur zu? Unser Land steckt in einer antiquierten Finanzverfassung. Unisono hören wir Bekenntnisse, dass wir mehr Investitionen brauchen. Alle wissen aber, dass man Investitionen nicht in einem Jahr, sondern strategisch und über viele Jahre hinweg tätigt. Genau das muss das gemeinsame Ziel sein, wenn es darum geht, den strukturellen Wandel unserer Wirtschaft hin zur Klimaneutralität zu begleiten. Ein Kernanliegen von uns Bündnisgrünen ist die Sicherung von Zukunftsinvestitionen durch eine beherzte Finanzpolitik, die die Realitäten anerkennt. Wir dürfen es nicht riskieren, die Transformation zu verschlafen. Wir dürfen unsere Infrastruktur nicht noch einmal kaputtsparen. Der strukturelle Wandel in Wirtschaft und Infrastruktur braucht jetzt aktive politische Gestaltung. Dazu ist und bleibt eine Reform der Schuldenbremsen nötig, die Investitionen jenseits der 3,5 % des jährlichen BIP ermöglicht. Der Internationale Währungsfonds kommt dabei übrigens in einer Analyse der vergangenen 40 Jahre in 17 entwickelten Volkswirtschaften inklusive Deutschlands zu dem Ergebnis, dass im Durchschnitt Budgetkonsolidierungen nicht zu einer Verringerung der Schulden im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung führen. Ich bin froh, dass in Sachsen auch von der CDU dafür zumindest Gesprächsbereitschaft signalisiert wurde; denn die jetzige wie auch künftige Koalitionen brauchen politische Handlungsspielräume. Wirtschaft und Gesellschaft brauchen Planbarkeit, und die heutige Situation erfordert auch eine finanzpolitische Zeitenwende. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN – Zuruf von der AfD: Damit die grüne Planwirtschaft weiter voranschreiten kann!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion Herr Abg. Panter, bitte.
Dirk Panter SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist zweifellos ein sehr wichtiges Thema, mit dem wir uns heute beschäftigen: die Gestaltung der Zukunft, Investitionen und solide Finanzen. In dem Bereich ist aus Sicht der SPD-Fraktion noch viel zu tun. Wir sind aber froh, dass die CDU diese Debatte noch einmal angestrengt hat; denn wir hatten selber eine ähnlich lautende Debatte bereits im März angestrengt, bei der wir uns schon ausgetauscht haben. Wichtig ist die Debatte deshalb, weil die Transformation unserer Wirtschaft in Sachsen, aber auch weltweit in vollem Gange ist. Die Energieunternehmen in der Welt, vor allem in Europa und bei uns in Deutschland, stellen sich auf einen Abschied von der Kohle ein. So gern ich selbst auch immer Diesel gefahren bin, an der E-Mobilität wird in Zukunft nichts vorbeigehen. Wenn selbst der VDI, der Verein Deutscher Ingenieure, in einem recht skeptischen Studiendesign zu dem Ergebnis kommt, dass E-Autos über den gesamten Lebenszyklus hinweg deutlich klimaneutraler sind als Verbrenner, sollten wir langsam die Diskussionen über das Ob abschließen und zum Machen und Umsetzen kommen. Uns, der SPD-Fraktion, fehlt es dabei ein bisschen am Tempo. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) Sachsens Wirtschaft ist stark und soll auch stark bleiben. Sie kann es aber nur dann bleiben, wenn wir sie zukunftsfähig aufstellen. Das heißt, wir können nicht mit den Methoden von gestern arbeiten, sondern wir müssen mit den Methoden der Zukunft arbeiten, mit nachhaltigen und tragfähigen Wertschöpfungsketten vom Rohstoff bis zum Produkt, mit sicheren und gut bezahlten Arbeitsplätzen genauso wie mit einer modernen, zukunftsfähigen Infrastruktur. Wir brauchen Bus und Bahn im ganzen Land. Ein schnelles Internet im ganzen Land, eine gute Gesundheitsversorgung, aber auch ein gutes kulturelles Angebot machen dieses Land aus. Das alles regelt der Markt nicht allein. Dafür brauchen wir eine generationengerechte Politik. Auch heute besuchen uns wieder viele Schulklassen, und genau für die, für die zukünftigen Genrationen, machen wir diese Politik. Generationengerechte Politik bedeutet für uns, die SPD, dass man erst einmal eine Vorstellung von der Zukunft hat, dass man daraus einen Plan entwickelt und dass man diesen Plan dann auch umsetzt. Um den Plan umzusetzen, muss man auch klug in die Zukunft investieren, nicht konsumtiv, sondern in Strukturen, die einen Mehrwert schaffen. Gut gemeint, aber kontraproduktiv ist dagegen das Verständnis von Generationengerechtigkeit, das traditionell sächsische Finanzen prägt. Wenn also hier „solide Finanzen“ steht – von der CDU beantragt –, dann meint die CDU wahrscheinlich etwas anderes als wir darunter verstehen; denn der Eindruck, dass jeder Euro, der nicht ausgegeben wird, auch ein guter, ein gesparter Euro ist, der ist unserer Ansicht nach falsch. Eine schwarze Null ist nicht generationengerecht – auf jeden Fall nicht per se –, ein schwarzes Plus schon gar nicht. Das ist falsch, und in mancher Hinsicht fast schon auf eine infantile Art und Weise falsch. Denken wir mal an Dagobert Duck: Er meinte mit seinem gehorteten Geld immer, dass gespartes Geld verdientes Geld sei. Wir sagen natürlich: Völlig klar! Kein Geld zum Fenster rausschmeißen! Aber wir sagen auch, dass man es nicht als Selbstzweck horten, sondern – im Gegenteil – in den Plan für Sachsens Zukunft investieren soll. Das ist unserer Meinung nach auch möglich. Wir als SPD haben einen Plan; dieser Plan ist unser „Fonds Sachsen 2050“. Wir wollen 4 Milliarden Euro in den nächsten zehn Jahren in die sächsische Wirtschaft investieren, und das können wir völlig ohne das Thema Schuldenbremse machen. Das haben wir vorgelegt; darüber können wir auch noch mal diskutieren. Wenn aber immer wieder irgendwelche Chimären aufgebracht werden, dann bringt uns das nicht voran. Wir müssen uns mit der Zukunft beschäftigen. Das will die CDU-Fraktion auch mit dieser Debatte, und deshalb laden wir zu dieser Debatte über eine generationengerechte Zukunft der sächsischen Wirtschaft – gern alternativ über den Fonds Sachsen – herzlich ein. Ich höre mir selbstverständlich gern die Pläne der CDU an – wenn ich sie mal hören würde. (Christian Hartmann, CDU: Zuhören, Herr Panter!) Mehr gibt es dann in der zweiten Runde. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wir gehen in die nächste Runde. Für die CDU Herr Abg. Löffler, bitte.
Jan Löffler CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Die heutige Debatte konzentriert sich auf drei Hauptthemen: starke Wirtschaft – Herr Kollege Hippold hat dazu schon gesprochen –, zukunftsfähige Infrastruktur und die soliden Finanzen. Für mich ist an der Stelle wichtig, das Thema in die fiskalischen Rahmenbedingungen betreffend einzuordnen. Herr Thumm, einiges von dem, was Sie ausgeführt haben, muss man sicherlich noch mal einordnen. Ich gebe aber zu – ich möchte in meiner Rede auch Herrn Brünler nicht enttäuschen –, dass ich genau auf diese Punkte, die Sie vermutet haben, noch einmal eingehen werde. Die Auslegung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 wird oft von denen beansprucht, die eine Lockerung oder die Abschaffung der Schuldenbremse anstreben. Erst gestern, Herr Kollege Brünler, haben Sie die Diskussion hier eröffnet und in die Kerbe hineingeschlagen. Ich möchte aber klarstellen, dass das Bundesverfassungsgericht Verstöße bei der Ampelregierung gegen einen verfassungs- und haushaltsgerechten Haushalt deutlich gemacht hat. Einige nutzen nun diese Gelegenheit, um Änderungen in der Verfassung anzustreben und die Schuldenbremse zu novellieren oder abzuschaffen. Das zeigt aber ein fragwürdiges Verständnis vom Rechtsstaat gemäß dem Motto: Bei einem Rechtsverstoß ändern wir einfach das Recht. (Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD) Diese Logik zielt aber darauf ab, dass sich die Staatsausgaben sozusagen nahezu unbegrenzt erhöhen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Als Begründung wird dann oftmals angeführt, dass Deutschland in der Transformation zu einer digitalen und CO -neutralen Gesellschaft unter einem Innovationsstau leidet. Es wird behauptet, es sei Aufgabe des Staates, alle finanziellen Lasten zu tragen, ohne aber dabei die konsumtiven Staatsausgaben in den Fokus zu nehmen oder sogar zu senken. Stattdessen sollen Verwaltungsstrukturen und manchmal auch der Sozialstaat an falschen Stellen weiter aufgebaut werden. Diejenigen, die das Urteil des Verfassungsgerichts als Freibrief für eine expansive Schuldenpolitik nutzen wollen, haben das Urteil offensichtlich missverstanden. Das Gericht stellt unmissverständlich fest: „Die Folgen von Krisen, die lange absehbar waren oder gar von der öffentlichen Hand verursacht wurden, dürfen nicht mit Notkrediten finanziert werden.“ Die Gestaltung eines Strukturwandels ist eine längerfristige Aufgabe, die nicht durch Schuldenfinanzierung zu bewältigen ist. Stattdessen müssen wir die Finanzbedarfe durch Haushaltsumschichtungen, Ausgabenreduzierung oder Einnahmenerhöhung decken. Politische Entscheidungen, die konsumtive Ausgaben bevorzugen und Investitionen verschieben, stellen in sich keine Notsituation im Sinne des Schuldenrechts dar. Zur Erinnerung: Vor der Einführung der aktuellen Schuldenkrise durften Neuverschuldungen in Höhe der veranschlagten Nettoinvestitionen ausgebracht, aber nicht überstiegen werden; Ausnahme dafür war eine gesamtwirtschaftliche Störung. Das Bundesverfassungs-gericht hat aber seinerzeit festgelegt, dass diese Definition des Schuldenbegriffs und der Schuldenbremse nicht ausreichend definiert ist und deshalb enger gefasst werden muss. Die Schuldenbremse in ihrer aktuellen Form – im Grundgesetz und in der sächsischen Verfassung – war eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers und darf deshalb nicht zur Gegenfinanzierung unbegrenzter Wünsche zur Disposition gestellt werden. Im Kontext unseres Debattenthemas bedeutet das: Investitionen in Infrastruktur – und, lieber Dirk Panter, da sind wir beieinander –, ob Breitbandausbau, Straßenbau, Brückenbau, Schulhausbau, Krankenhausfinanzierung, all die Beispiele, die jetzt gekommen sind, sind Aufgaben, die immer wiederkommen und die im laufenden Haushalt dargestellt werden. Das ist wichtig, weil – du hast die Tribüne angesprochen, lieber Dirk Panter, das möchte ich auch gern tun; nicht offiziell, Frau Präsidentin – wir für unsere nächste Generation Infrastruktur hinterlassen müssen. Aber wir dürfen etwas auch nicht machen, und zwar, jetzt politisch implizierte Entscheidungen zu treffen, deren Lasten dann die Generation, die uns heute hier im Haus besucht, ausfinanzieren muss. Es gilt abzuwägen, und es gilt auch, politisch zu entscheiden, welche Handlungsspielräume wir heben können, und die Diskussion – wir haben ja schon einen Termin – werden wir führen. Aber das kann nicht heißen: Wir werfen die Verschuldung in den Topf hinein und nehmen neue Kredite auf. (Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen; tut mir leid. (Zuruf von der AfD: Danke!)
Jan Löffler CDU
Ja, dann spreche ich in der nächsten Runde weiter. Ich bin fertig. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Und die AfDFraktion, Herr Abg. Thumm.
Thomas Thumm AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der von Ihnen frenetisch beklatschte und durch den Ministerpräsidenten gefeierte Strukturwandelprozess in den vergangenen Jahren entpuppt sich als wahres Deindustrialisierungsprogramm. Und dann sind wir auch schon beim Thema Strukturwandel in der Automobilzuliefererindustrie. Arbeitsplatzverluste bei der Volkswagen AG und bei GKN Driveline sind nur die jüngsten Beispiele des stattfindenden Strukturwandels. All die politisch motivierten Verbotsorgien im Namen des Strukturwandels zerstören unsere Industrie – nicht nur, aber vor allem in Südwestsachsen, dort, wo 100 000 Beschäftigte in der Automobil- und ihrer Zuliefererindustrie arbeiten. Herr Hippold, ich sage Ihnen das auch noch mal von der Stelle: Sie haben die kreisfreie Stadt Chemnitz und sie haben Zwickau erwähnt. Sie haben vollkommen recht. Aber es geht hier vor allem auch um die Automobilzulieferbetriebe; diese finden Sie sehr stark vertreten im Erzgebirgskreis, in Teilen Mittelsachsens und im Vogtlandkreis. (Sören Voigt, CDU: Richtig!) Meine Damen und Herren, Ihre politischen Verbotsorgien der Vergangenheit – absurde Abgasnormen für Verbrennerautos, die technisch nicht erfüllbar waren, das EU-Verbrennerverbot ab 2035 und damit das Aus der Motorenproduktion in Deutschland, Kernkraftwerkverbot in Deutschland – sind politische Entscheidungen zulasten der sächsischen und deutschen Wirtschaft. (Dirk Panter, SPD: Kommen Sie zur Sache! Es geht um Sachsen!) Kurzarbeit, Entlassungen, Firmenschließungen – das konnten Sie alle bereits deutschlandweit der Presse entnehmen. So gedeiht keine starke sächsische Wirtschaft. Richtig wäre: Mit einer starken Wirtschaft könnte Sachsen erfolgreich in die Zukunft blicken. Die Betonung liegt aber auf stark. Schwarz-Rot-Grün macht aber alles dafür, unsere Wirtschaft kaputt zu machen (Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD) und ihr das letzte Lebensfünkchen Innovation auszuhauchen. Politische Gängelung, politische Verbote, wackelige Subventionsversprechen erzeugen Bürokratie, Innovationsfeindlichkeit und vor allem Planungsunsicherheit für Unternehmen, also alles das, was wirtschaftlichen Erfolg verhindert, was eine starke Wirtschaft krank macht. VW hatte wirtschaftlichen Erfolg, bis die grünen Ideologen kamen. Dann gab es unrealistische Abgasnormen, Schummelsoftware und einen ausgewachsenen Dieselskandal. In Deutschland wurden Käufer von Elektro-Volkswagen mit Umweltboni von bis zu 6 750 Euro je Fahrzeug subventioniert. Wenn diese Subventionen wegfallen, scheitert dieses grüne Geschäftsmodell. Das ist eine Realität, die in Zwickau gerade angekommen ist: Stichwort Wegfall dritte Schicht oder der Arbeitsplatzwegfall bei Volkswagen. Was machen unsere Minister? Sie kündigen hier in Debatten ihren unermüdlichen Einsatz für den Erhalt von Arbeitsplätzen bei Volkswagen auf Bundesebene an. Da muss ich jetzt hier an dieser Stelle sagen: Ich finde es wirklich erstaunlich, wenn wir von dem stärksten Wirtschaftszweig im Freistaat Sachsen reden und der Wirtschaftsminister es nicht einmal für nötig hält, hier bei dieser Debatte anwesend zu sein. Das kann einfach nicht sein. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Genau! –
Sabine Friedel SPD
Das ist eine finanzpolitische Debatte! – Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD) Denn nach den ganzen Ankündigungen, sich auf Bundesebene einzusetzen, passierte seitdem im Wirtschaftsministerium nichts, wie meine Kleine Anfrage ergab. Nun gibt es die Gewissheit: Mindestens 500 Arbeitsplätze fallen 2024 bei Volkswagen weg. Die Staatsregierung tat nichts – ich wiederhole: nichts –, um dies zu verhindern. Beim Thema E-Mobilität ist das Kind aber eh in den Brunnen gefallen. (Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD) Jetzt klatschen die Chinesen. Deshalb muss die technologieoffene Produktion wieder nach Zwickau. Die ganzen wirtschaftsfeindlichen Verbote, die Sie hier in Deutschland aufgestellt haben, müssen weg. VW steht dabei nur beispielshaft für den beginnenden Niedergang einer starken sächsischen Wirtschaft. Die Firmenpleiten nehmen massiv zu. Wir haben in Sachsen einen Anstieg von über 20 % gegenüber dem Jahr 2022. Werte Kollegen! Der Wirtschaftsstandort Deutschland, der Standort Sachsen bereitet aktuell vielen Unternehmen massive Sorgen: zu viel Bürokratie, zu teure Energie aufgrund ideologischer Verbote. Die Unternehmen wandern ab. Der SPD-Bundeskanzler findet das sogar noch gut. Können Sie im „MDR“, in der Presse nachlesen. Stirnrunzeln über so viel Ignoranz gibt es nicht nur beim Chef des ifo Instituts, sondern auch bei mir. Unsere Wirtschaft wird bewusst und systematisch kaputtregiert. Alle fabulieren hier irgendetwas von einer erfolgreichen Transformation. Der Mittelstand, das Rückgrat der sächsischen Wirtschaft, wird systematisch durch falsche politische Entscheidungen an die Wand gefahren. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Thumm, Sie müssen bitte zum Ende kommen.
Thomas Thumm AfD
Nehmen wir nur den Industriestrompreis oder die Milliardensubventionen für ausländische Großunternehmen, von denen der Mittelstand nichts hat, die sie aber dem Mittelstand und den Bürgern aus dem Rückgrat leiern. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Thumm, Sie haben schon lange überzogen.
Thomas Thumm AfD
Ich versuche es dann noch einmal in der zweiten Rederunde. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Genau. (Beifall bei der AfD –
Thomas Thumm AfD
Sie haben aufgepasst, Sie können sogar bis drei zählen! –
Dirk Panter SPD
Er spricht nicht zum Thema, sehr interessant!) Jetzt spricht Herr Brünler für die Linksfraktion.
Nico Brünler Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Löffler, schön, dass Sie auf meinen Wunsch eingegangen sind und doch noch über die Schuldenbremse geredet haben. Deshalb will ich Ihnen darauf antworten, weil ich einiges von dem, was Sie gesagt haben, in der Wertung etwas anders sehe. (Jan Löffler, CDU: Das freut mich!) Ja, das Bundesverfassungsgericht hat den KTF nicht nur für verfassungswidrig erklärt, sondern im Grunde komplett weggewischt, als nichtig hingestellt und gesagt, dass die Finanzierungsgrundlage dafür nicht stimmt und nicht gegeben ist. Da haben Sie recht. Das stimmt. Nach den aktuellen Regelungen der Verfassung ist es tatsächlich so, dass es – sagen wir es einmal freundlich – kreative Buchführung war, mit der man versucht hat, an Geld zu kommen. Aber das Bundesverfassungsgericht hat keineswegs etwas über die Sinnhaftigkeit einer Schuldenbremse gesagt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das stimmt!) Das Bundesverfassungsgericht hat das gemacht, was Gerichte machen. Diese legen die Gesetze aus und sagen, ob die Gesetze eingehalten wurden. Wenn man kritisiert, dass die Regelungen, wie sie im Grundgesetz stehen, vielleicht nicht in jedem Punkt der Weisheit letzter Schluss sind, dann versündigt man sich nicht an der Verfassung. Es war in Ihren Augen wahrscheinlich auch kein Angriff auf die Verfassung oder das Grundgesetz, als diese Regelung vor 15 Jahren dort hinein formuliert wurde. Die Schuldenbremse ist keine tragende Säule unseres Verfassungsrechts, weder im Bund noch hier im Land. Sie wurde – so nenne ich es einmal freundlich – von Freunden der Schuldenbremse erst nachträglich hineinformuliert und dann in den Verfassungsrang erhoben. So, wie man solche Sachen in ein Gesetz hineinformulieren kann, kann man – wenn man im praktischen Leben merkt, dass es doch so nicht funktioniert, wie man gedacht hat, sondern es eher eine Schönwetterveranstaltung ist, die einer antizyklischen Wirtschaftspolitik entgegensteht – darüber nachdenken, ob man an dieser Regelung zumindest etwas reformiert. Sagen wir es einmal so. (Beifall bei den LINKEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Nico Brünler Die Linke
Selbstredend gern. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Löffler, bitte.
Jan Löffler CDU
Sehr geehrter Herr Brünler, danke, dass Sie mir für den ersten Teil recht gegeben haben. Ich möchte aber eine Frage stellen, weil Sie gesagt haben, dass es keine weiteren Ausführungen des Verfassungsgerichtes gab: Geben Sie mir recht, dass das Verfassungsgericht weiter ausgeführt hat – ich zitiere –: „Der verfassungsändernde Gesetzgeber hat durch die Verschärfung der Regeln für die Kreditaufnahme von Bund und Ländern klargestellt, dass eine Selbstbindung der Parlamente und die damit einhergehende fühlbare Beschränkung ihrer haushaltspolitischen Handlungsfähigkeit gerade im Interesse einer langfristigen Erhaltung der demokratischen Gestaltungsfähigkeit notwendig sein können." Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Löffler, Sie sollten eigentlich nur eine Frage stellen.
Jan Löffler CDU
Das ist die Frage. (Sabine Friedel, SPD: Durch eine Verschärfung klargestellt…!) „Mag eine derartige Bindung die demokratischen Gestaltungsspielräume der Gegenwart beschränken, so dienen sie doch zugleich der Sicherung für die Zukunft.“ Geben Sie mir recht, dass das ein weiterer Teil ist, der sagt, dass eine überbordende Schuldenaufnahme eben nicht zur Finanzierung des Tagesgeschäftes dient? (Sabine Friedel, SPD: Nein!)
Nico Brünler Die Linke
Das Verfassungsgericht hat festgestellt, dass der verfassungsgebende Gesetzgeber sich hier selbst gebunden hat und dabei eine Intention hatte. (Sabine Friedel, SPD: Genau! – Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) Aber der verfassungsgebende Gesetzgeber ist jederzeit frei, die Bindung, die er sich auferlegt hat, mit der entsprechenden qualifizierten Mehrheit zu ändern, wenn er merkt, dass diese Intention so nicht stimmt. (Beifall bei den LINKEN und der SPD –
Jan Löffler CDU
Dann muss er es ändern!) – Dann muss er es ändern. Genau das sagen wir. Da reichen wir Ihnen die Hand. Sie wollen das ja nicht. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage, Herr Brünler?
Nico Brünler Die Linke
Selbstverständlich gern. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Patt, bitte.
Peter Wilhelm Patt CDU
Herr Brünler, Sie reflektieren lediglich auf die jüngste Entscheidung des Verfassungsgerichtes. Als die Schuldenbremse auf Bundesebene und die Schuldenverbote auf Länderebene eingeführt wurden, ging dem quasi ein Ansatz des Bundesverfassungsgerichtes voraus. Das übersehen Sie hier. Ich möchte die Frage stellen, warum Sie das übersehen haben. (Dirk Panter, SPD: Welcher Auftrag ist das? –
Jan Löffler CDU
Das habe ich vorhin ausgeführt, dass das unzureichend definiert ist! – Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD)
Nico Brünler Die Linke
Ich muss ehrlich sagen: Ich habe die Frage des Kollegen nicht verstanden, Frau Präsidentin. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Dann müssen Sie sie auch nicht beantworten. (Heiterkeit im Saal)
Nico Brünler Die Linke
Ich versuche, meine restliche Minute noch anders zu sortieren. Ich hatte am Anfang der ersten Runde gesagt, dass ich Ihnen Beispiele zeigen will, wie man auch unter geltendem EU-Recht tatsächlich steuernde Wirtschaftspolitik machen kann. Das macht Spanien im Moment. Spanien nimmt sehr viel Geld in die Hand. (Timo Schreyer, AfD: Deutsches Geld!) – Nein, kein deutsches Geld, da muss ich Sie enttäuschen. Es ist Geld, welches – das ist uns als LINKE nicht unsympathisch – sie mit Einmalabgaben aus hohen Vermögen herausgenommen haben. Mit den von Spanien durchgeführten Investitionsprogrammen, haben sie es geschafft, inzwischen seit drei Jahren die höchsten wirtschaftlichen Wachstumsraten in der EU zu haben. Sie haben es aus eigener Kraft geschafft, ihre Verschuldung zu reduzieren, haben es geschafft, ihr Defizit zu reduzieren und sind inzwischen Spitzenreiter in allen möglichen Bereichen, was Energiewende und Digitalisierung anbelangt. (Zuruf von der AfD) Dorthin sollten Sie vielleicht einmal schauen und nicht vom hohen Ross herab sagen, dass sie dort, nur, weil sie im Süden sind, zu blöd zu allem sind. Nein, das sind sie eben nicht. Sie haben es geschafft. Ein weiterer Punkt ist konkret ein Hinweis für die Landespolitik. Sie haben gesagt: Wir müssen unsere ökonomische Widerstandsfähigkeit steigern, indem wir ganz gezielt in die Effektivierung unserer Bildungssysteme investieren, indem wir die Schulabbrecherquoten senken Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Brünler, Sie müssten dann bitte zum Ende kommen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Schade!)
Nico Brünler Die Linke
und indem sie gezielt prekäre Beschäftigungsverhältnisse reduzieren. Auch dort liegen wir in Sachsen vorn. Das sind eigentlich alles linke Forderungen, mit denen es Spanien geschafft hat, im Wirtschaftswachstum EU-Spitzenreiter zu werden, und zwar seit vielen Jahren. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die BÜNDNISGRÜNEN haben keinen Redebedarf mehr. Die SPDFraktion, sehe ich, hat noch Redebedarf. Herr Abg. Panter bitte.
Dirk Panter SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Also, ich warte noch auf die dritte Runde; mal sehen, ob ich dann noch Redezeit übrighabe. Vielleicht kann Herr Thumm noch etwas zur Sache sagen und sich nicht nur über den Bund beschweren, sondern über Sachsen sprechen. (Thomas Thumm, AfD: Das Problem ist, Sie verstehen den Strukturwandel nicht!) – Herr Thumm, ich habe Ihnen zugehört. (Zurufe von der AfD) Ich höre Ihnen immer zu und rede dann gern über konkrete Punkte. Aber wenn Sie nur auf den Bund schimpfen und irgendwelche Behauptungen aufstellen, dass wir oder die Staatsregierung in Sachsen nichts tun, dann bitte ich entweder um Belege oder um eine ehrliche Debatte und nicht um solch eine Polemik hier vorn. Ich finde, das ist dem Hohen Hause angemessen. Aber leider Gottes habe ich das nicht gehört. Zu Herrn Patt, der soeben eine Zwischenfrage gestellt hat. (Peter Wilhelm Patt, CDU: Ja!) Herr Patt, wenn Sie mir das Verfassungsgerichtsurteil, das vor 2009 gefällt wurde, mal geben könnten, das den Bund dazu gezwungen haben soll, eine Schuldenbremse einzuführen, um den Ländern ein Schuldenverbot aufzuerlegen, dann wäre ich wirklich erhellt; denn ich kenne das nicht. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Dann kann er gleich noch den heiligen Gral dahinter packen!) – Den kann er gern noch hinzugeben. Insofern würde ich bitten, bei dieser Debatte sehr vorsichtig bei dem zu sein, was behauptet wird und was nicht. Ich finde es ausgesprochen schade, dass wir jetzt wieder eine Schuldenbremsendebatte führen, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja!) statt über die Zukunft dieses Freistaates zu sprechen. (Vereinzelt Beifall bei der SPD) Die Schuldenbremsendebatte führt fehl, darüber haben wir gestern gesprochen. Wir müssen darüber reden, wie wir in die Zukunft investieren wollen. Es ist völlig richtig: Wir können das gern mit dem normalen Haushalt an den Stellen machen, an denen wir es können. Wir tun auch ganz viel mit diesem Haushalt, das ist gar keine Frage. Trotzdem haben wir bei den Krankenhäusern einen Riesenstau und müssen überlegen, wie wir das Problem langfristig lösen; denn nicht alles ist mit dem regulären Haushalt machbar. Ich komme noch mal zu den Themen, das Sie als CDUFraktion angestrengt haben: Strukturwandel, starke Wirtschaft, solide Finanzen. Wie wollen wir denn in die langfristigen, zukünftigen Strukturen dieser Wirtschaft mal eben im laufenden Geschäft nebenher investieren? Wie sieht es denn mit dem Wasserstoffverteilnetz aus, das wir aufbauen wollen? Wir müssen uns doch irgendwann einmal einen Plan machen und überlegen: Was bringt uns denn voran über den Tag hinaus? Dazu möchte ich gern kurz referieren. Wer von Ihnen kennt denn die OEW, die Oberschwäbischen Energiewerke? – Das ist ein Zusammenschluss von Landkreisen im Oberschwäbischen, die bereits vor über hundert Jahren – als damals neue Innovationen kamen – in Stromtrassen investiert – ups! – und sich überlegt haben: Das machen wir selber. Die OEW ist mittlerweile fast 45-prozentiger Anteilseigner der Energie Baden-Württemberg. Nur weiß das kaum jemand. Denen kommt das Geld aus allen Taschen heraus, weil sie über die Infrastruktur verfügen und frühzeitig klug investiert haben. Das können wir als Freistaat auch. Darüber müssen wir doch bitte diskutieren. (Beifall bei der SPD –
Jan Löffler CDU
Zulasten der freien Wirtschaft! –
Sabine Friedel SPD
Nee!) – Entschuldigung, was heißt hier zulasten der freien Wirtschaft? Manche Verteilnetze werden gar nicht gebaut. Wir müssen uns überlegen, was wir wollen. Darüber lohnt sich doch eine Diskussion und nicht über eine Schuldenbremse. (Zurufe) Wir können 4 Milliarden Euro, die wir vorschlagen, auch anders finanzieren, während wir aber parallel einen Generationenfonds befüttern und das ALG mit 950 Millionen Euro jedes Jahr bezahlen und es aber völlig klar ist, dass das in der Zukunft nicht mehr der Fall sein wird. Also, bei aller Liebe – – Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Dirk Panter SPD
Ja; selbstverständlich. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das verlängert Deine Redezeit! – Heiterkeit) – Danke, das ist hervorragend. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte.
Marco Böhme Die Linke
Frau Präsidentin, das ist nicht meine Hauptintention. (Heiterkeit des Abg. Dirk Panter, SPD) Herr Panter, Sind Sie der Meinung – so habe ich es ein wenig herausgehört –, dass Sie und Ihre Fraktion – und damit auch Ihr Wirtschaftsminister – eher dafür sind, dass der Staat die Wasserstoffnetze im Freistaat organisieren und zentral planen soll, um davon später vielleicht zu profitieren, weil die Leitungen uns als Staat gehören? Oder sind Sie eher der Meinung, wie es jetzt gerade passiert und Ihr Wirtschaftsminister auch forciert, dass alles der freien Privatwirtschaft zu überlassen?
Dirk Panter SPD
Vielen Dank für die Frage. Ich bin erst mal ganz grundsätzlich der Meinung, dass wir Wasserstoffnetze in Sachsen brauchen (Sören Voigt, CDU: Oh!) und auch gute Verteilnetze. (Sören Voigt, CDU: Da sind wir uns einig!) Ich bin froh, dass wir bzw. der Bund an verschiedenen Stellen bei dem Kernnetz noch einmal nachschärfen konnten. Es gibt auch eine Diskussion über Chemnitz – diese brauchen wir aber jetzt nicht extra zu führen. Wir brauchen vor allem gute Verteilnetze. Wenn wir momentan in einer Situation sind, dass es nur privatwirtschaftlich organisiert werden kann, dann ist es unsere Aufgabe, das zu begleiten. Als Fraktion sind wir der Meinung, dass wir das gern mit der Wirtschaft gemeinsam machen und – das ist meine persönliche Meinung – dass es klug wäre, als Staat selbst in diese Infrastruktur zu investieren, um später davon zu profitieren und selbst Entscheidungen treffen zu können. Das ist meine Meinung und ich darf sicher an dieser Stelle auch im Namen meiner Fraktion sprechen. Wir würden das gern gestalten. Wir brauchen aber eine Diskussion und einen Plan. Das ist das, was ich vorhin die ganze Zeit gesagt habe. Insofern kann ich insgesamt mit diesem Appell enden. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Ich habe noch einige Sekunden, falls doch noch etwas Interessantes, beispielsweise aus der AfD-Fraktion, kommt. – Bis dann! (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wir gehen in die nächste Runde. Für die CDU-Fraktion Herr Abg. Hippold.
Jan Hippold CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe doch noch einmal die Schritte ans Pult machen müssen. Herr Thumm, Sie haben die Debatte wieder einmal genutzt, um Ihre Mär im Bereich Strukturwandel und Automobil vorzutragen. Ich habe mir einige Worte aufgeschrieben: dass die Schließungen von Zulieferern auf Verbotsorgien zurückzuführen sind bzw. dass VW einen wirtschaftlichen Erfolg hatte, bis grüne Ideologen kamen. (Thomas Thumm, AfD: Wirklich!) Manchmal habe ich den Eindruck, Sie verschließen einfach die Augen vor der Realität. Ich will – weil Sie VW ganz explizit nach vorn gestellt haben – das Thema Volkswagen herausgreifen. Wenn Sie sich einmal anschauen, wohin Volkswagen seine Produkte verkauft, dann ist das zu einem großen Teil innerhalb von Europa und sicherlich auch zu einem großen Teil in die USA bzw. nach Amerika, (Thomas Thumm, AfD: Noch!) ein sehr großer Absatzmarkt liegt jedoch in China. (Roberto Kuhnert, AfD: Das ist vorbei!) Wenn Sie sich anschauen, wie hoch der Anteil in China im Verbrennerbereich war – er hat bei über 40 % gelegen, ist in den letzten Jahren aber rückläufig –, und wo er derzeit im Elektromobilitätsbereich liegt – aktuell bei 3,6 % –, dann sehen Sie, dass es große Aufgaben sind. Ich empfehle – damit wir nicht immer solche Unwahrheiten verbringen – den „Welt“-Artikel von heute, der lautet: Das sind die großen Gewinner und Verlierer der Autowende. Schauen Sie sich diesen einmal an. Dort ist schön aufgelistet, wo die Risiken – insbesondere im Zuliefererbereich – und wo große Chancen bestehen. Zurück zu VW: Sie haben gesagt, dass Stellen gestrichen werden. Vielleicht schauen wir einmal zwei, drei Jahre zurück, als VW den Umbau gestartet hat. Damals haben bei VW ungefähr 8 000 Mitarbeiter gearbeitet. Nachdem VW auf Elektromobilität umgestellt hat, ist die Mitarbeiterzahl gestiegen; sie lag also in der Vergangenheit bei 10 000, bevor diese Stellenstreichungen begannen. Es waren aber keine Entlassungen – das, was Sie sagen, ist wiederum falsch –, sondern es ging um die Nichtverlängerungen von befristeten Arbeitsverträgen – im Übrigen in Summe so, dass wir trotz dessen über 8 000 liegen, bevor dieser Umbau stattgefunden hat. Sie haben sicherlich recht, dass teure Energie ein Grund für diese Entwicklung ist, aber das betrifft nicht nur Volkswagen, sondern noch viele andere Unternehmen, OEMs in Deutschland. Das Problem sind – aus meiner Sicht – nicht wettbewerbsfähige Produkte in diesem Bereich, die wir nicht vorzuweisen haben. Das wollte ich einfach noch mitgeben. Vielleicht noch eines: Dirk Panter, ich habe immer den Eindruck, dass zu Investitionen die Antwort – nicht nur der SPD, sondern auch anderer Parteien aus dem Haus, die nicht CDU heißen – (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Kredite bzw. die Aussetzung der Schuldenbremse lautet. (Dirk Panter, SPD: Jetzt ist Schluss, ja?! – Heiterkeit) Das ist nicht mein Ansatz. Das sage ich ganz offen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie bitte eine Zwischenfrage, Herr Hippold?
Jan Hippold CDU
– Wenn ich meinen Satz noch zu Ende führen darf. Aus meiner Sicht wäre es besser, die Ausgaben zu reduzieren (Beifall des Abg. Jan Löffler, CDU) und die dabei frei werdenden Mittel dafür zu nutzen. Diese Debatte führen wir auf der Bundesebene. Wohin hemmungslose Verschuldung führt, kann man sich in anderen Ländern – zum Beispiel in den USA – sehr gut anschauen. Jetzt gestatte ich gern eine Zwischenfrage. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Panter, bitte.
Dirk Panter SPD
Kollege Hippold. (Jan Hippold, CDU: Hm!) An sich verstehen wir uns ja sehr gut, (Jan Hippold, CDU: Ja!) das schätze ich auch sehr. (Zuruf: Oh! – Heiterkeit) Aber ich frage mich, mit welchem Beitrag ich heute – oder auch gestern – irgendetwas von schuldenfinanzierten Investitionen gesagt habe. Genau das Gegenteil ist der Fall. Ich habe gerade in meinen Beiträgen deutlich gemacht, dass die Schuldenbremse beim Thema Sachsen Fonds gar keine Rolle spielt. Ich habe darauf hingewiesen, dass ich unbedingt eine Diskussion führen will. Wie wir – – Ich habe mich gefragt, wie er darauf kommt, und möchte bei der Antwort helfen; denn ich kann wirklich nicht erkennen – – Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte bei der Fragestellung bleiben.
Dirk Panter SPD
– Ja, Entschuldigung, ich musste mich gerade konzentrieren. Ich komme darauf zurück. Wo habe ich in irgendeiner Art und Weise von kreditfinanzierten Investitionen gesprochen? Das genaue Gegenteil ist der Fall! Im Übrigen darf ich noch meine zweite Frage anschließen: Wenn die CDU der Meinung ist, dass wir so viel kürzen können, dann möchte ich bitte wissen: Wo genau? Und zwar konkret die Zahl, die Haushaltsstelle und die konkreten Summen. Dann können wir schauen, was man mit den 3,50 Euro, die dabei zusammenkommen werden, in der Zukunft finanzieren kann. – Danke. (Zuruf des Abg. Rolf Weigand, AfD)
Jan Hippold CDU
Frau Präsidentin, ich beginne gleich mit der letzten Frage. Leider ist Kollege Homann erkrankt, sonst würde er mir recht geben können, dass mit den Listen, die uns bei jeder Haushaltsverhandlung vorliegen – und ich kann nur von meinem Bereich sprechen –, Mittelkürzungen möglich sind. Ich meine, es sind nicht nur 3,50 Euro, sondern es sind wirklich größere Summen. (Marco Böhme, DIE LINKE: Ja, wo denn? Wollen Sie beim Sozialen kürzen und beim Klimaschutz?) Unabhängig davon – und nun komme ich zur ersten Frage – habe ich dem Redebeitrag von Herrn Panter entnommen, dass er es schade fände, dass wir wieder über diese Schuldenbremse bzw. darüber sprechen, dass man nicht darüber sprechen kann. Ich habe es hineingedeutet. Doch ich denke, das wird ein großer Teil der Kollegen hier im Raum genauso gesehen haben: In den Fällen, in denen im Grunde genommen die Gelder nicht ausreichen, muss es legitim sein, dass man auch darüber spricht, welche Kredite man aufnimmt, um das zu finanzieren. Vielleicht habe ich es auch falsch verstanden, aber dann kann Dirk Panter das in der nächsten Rederunde richtigstellen. (Dirk Panter, SPD: Genau das Gegenteil!) Zumindest ist das das, was bei mir angekommen ist. (Beifall des Abg. Jan Löffler, CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage von Herrn Löffler?
Jan Hippold CDU
Selbstverständlich, gern. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte.
Jan Löffler CDU
Vielen Dank, Herr Kollege, für die Zwischenfrage. Geben Sie mir recht, dass Frau Esken als Bundesvorsitzende der SPD im Deutschen Fernsehen diese Woche geäußert hat, dass Investitionen nur durch die Aufnahme von neuen Krediten möglich sind? (Dirk Panter, SPD: Jetzt wird’s wieder …!)
Jan Hippold CDU
Ich habe es so im Fernsehen vernommen, kann es aber – offen gesprochen – nicht genauso einordnen. Vielleicht war es aus dem Zusammenhang gerissen, aber so ist es zumindest wiedergegeben worden. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Danke. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Das war’s?
Jan Hippold CDU
Ja, das war‘s. Danke, Frau Präsidentin. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Somit kommen wird nun zur nächsten Rederunde. Zunächst ist die AfD an der Reihe; bitte, Herr Abg. Kuhnert.
Roberto Kuhnert AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Ich gehe noch einmal – – Also zuerst muss ich sagen, es ist recht interessant, eine Koalitionsstreitdebatte (Sören Voigt, CDU: Eine konstruktive! –
Jan Löffler CDU
Dann waren Sie noch nie bei einer Streitdebatte dabei!) und einen leichten Schulterschluss in Richtung der LINKEN mitzuerleben. Aber egal, lassen wir das einmal stehen. (Zuruf: Das ist jetzt auch kein Geheimnis, dass es Unterschiede gibt!) Es geht um die Punkte starke Wirtschaft, zukünftige Infrastruktur und solide Finanzen. Gemäß meinem Wählerauftrag ist es für mich als Oppositionspolitiker aus den vom Kohleausstieg direkt betroffenen Regionen von außerordentlicher Wichtigkeit, mich genau um diese eingangs genannten Punkte zu kümmern. Schauen wir uns den Begriff „Strukturwandel“ etwas genauer an: Was wird gewandelt? Was wird verändert? Was bleibt? Was wird besser? Was wird gegebenenfalls schlechter? Ich beziehe mich hierbei konkret auf meinen Wahlkreis. Es ist der, der direkt vom Kohleausstieg betroffen ist und sinnbildlich für das Wort Strukturwandel steht. Um ganz ehrlich zu sein: Gewandelt wird gar nichts. Es wird eine Menge verändert. Es gibt eine ganze Reihe von geplanten Maßnahmen, die auf den Kopf gestellt wurden und die uns regional vor Herausforderungen stellen. Wir müssen schauen: Wie entwickelt sich das Ganze? Es ist der Fortbestand des Industriestandortes Kraftwerk Boxberg, bei dem man – in die Zukunft blickend – davon ausgehen konnte, dass dort mit Gasturbinen weiter Elektroenergie erzeugt werden könnte. Ich bin noch nicht ganz davon abgekommen und habe immer noch die Hoffnung, dass das vielleicht möglich sein wird. Aber eine Änderung steht ins Haus und wir müssen uns mit dieser Situation auseinandersetzen. (Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE: Vielleicht gibt’s wirklich Veränderungen!) Die Frage ist: Was wird besser und was wird gegebenenfalls schlechter? Ich muss ganz ehrlich sagen: So, wie sich die Dinge aktuell gestalten, wird vieles nicht besser und eine ganze Menge – leider zu viel – wird schlechter. Damit kommen wir zu dem Punkt: Was verstehen wir, gerade in unserer Region, unter dem Begriff „starke Wirtschaft“, etwa im Rahmen der verordneten Dekarbonisierung? Das ist ein Begriff, den man ganz passend mit dem Wort „Deindustrialisierung“ gleichsetzen könnte. Ja, Kohle ist endlich – natürlich. Aber nicht, weil sie nicht mehr vorhanden wäre oder wegen der so irrsinnig falsch eingeordneten Verteufelung des CO 2; (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Was?) denn CO – Frau Mertsching, (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Mertsching!) falls Sie es nicht wissen sollten –, ist Leben. CO ist Leben. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Oh, mein Gott! –
Antonia Mertsching Die Linke
Für mich ist CO Tod!) – Das mag ihre Theorie sein. Das lassen wir mal so stehen. (Gelächter und Zurufe – Allgemeine Unruhe) Fakt ist: Wir haben es aktuell mit einer Kostenstruktur zu tun, (Unruhe im Saal) die es für die wenigen, noch produzierenden Unternehmen in meiner Heimatregion immer schwieriger, ja, fast unmöglich macht, ertragsorientiert zu produzieren. Davon ist auch das letzte noch verbliebene Gaswerk in der Stadt Weißwasser unmittelbar betroffen. Es ist ein Gießereibetrieb mit einer weit über 100-jährigen Tradition, der mit einer Energiekostenstruktur zu kämpfen hat, die dreimal so hoch ist wie nur wenige Kilometer weiter östlich. Es ist ein Unternehmen, dessen Absatzmärkte aufgrund der Russlandsanktionen de facto über Nacht abgeschnitten wurden. Meinen Sie, dass diese mittelständische Firma nur im Ansatz eine Chance haben könnte, zukünftig mit diesen wahrlich schlechten Rahmenbedingungen zu bestehen? (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Man kann nur eine Chance haben, wenn man …!) Das Großunternehmen LEAG – das muss man dazusagen – ist kein reiner Energiekonzern, sondern es hat sich in diese Sparte eingekauft und – das ist ganz logisch – ist auf die hohen, in Aussicht stehenden Subventionen angesprungen. Nun bietet es vollmundig die Großprojekte der grünen Energie an. Man will eine BigBattery bauen. Ich frage mich, warum man – obwohl grundlastfähige Energie erzeugbar ist – Ressourcen verwendet, um derartige – – (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Weil es klimaschädlich ist! Und lebensfeindlich!) – Lassen Sie das mal so stehen. Lassen Sie es! Auf alle Fälle müssen wir in dieser Frage konsequent am Ball bleiben. Das werde ich tun, auch regional. Wir brauchen eine Zukunft in der Produktion. Grundlastfähige Energie heißt Kernforschung, heißt Standortprüfung für Kernenergie. Was uns die Nachbarländer zeigen, muss bei uns möglich sein. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen.
Roberto Kuhnert AfD
Wir müssen von Energie, die wir einkaufen, unabhängig sein. Das war meine erste Runde. In der zweiten beziehe ich mich auf die nächsten Punkte. Danke. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die Linksfraktion hätte noch 25 Sekunden? – Nein. Haben die BÜNDNISGRÜNEN noch einmal Interesse? – Nein. Dann haben wir noch 42 Minuten für die SPD. (Dirk Panter, SPD: 42 Minuten? Die nehme ich!) – Sekunden. Ach, Minuten wären ja furchtbar. (Heiterkeit und Beifall) – Ich meine nur wegen der Tageszeit, nicht wegen des Abgeordneten. (Sören Voigt, CDU: Es geht nicht um Inhalte!)
Dirk Panter SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich bin dankbar für den Einschub. Ich muss auf die Redezeit achten. Ich würde wirklich sehr gern auf Herrn Kuhnert eingehen; denn es war ein Punkt dabei, den ich noch machen könnte, doch ich kann es aufgrund der Redezeit nicht. Ich muss vielmehr noch einmal auf die CDU eingehen und eines klarstellen: Ich habe deutlich gesagt, dass wir – – Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Es gibt eine Zwischenfrage.
Dirk Panter SPD
– Diese würde ich zulassen, nachdem ich das gesagt habe. Ich habe nämlich sehr wenig Zeit. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wunderbar. Wir ordnen das als – –
Dirk Panter SPD
Ich habe deutlich gesagt: Ich möchte heute nicht über die Schuldenbremse diskutieren, sondern ich möchte gern darüber diskutieren, wie wir einen Sachsen Fonds auch ohne Kreditfinanzierung einrichten können, um damit Sachsens Zukunft zu sichern. Das ist möglich. Stichwort: Generationenfonds, EEG etc. pp. Jetzt werde ich gern – – (Christian Piwarz, CDU: Ist die Zeit jetzt abgelaufen?)
Dirk Panter SPD
– Nein. – Jetzt, ja. (Heiterkeit) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Es tut mir leid, die Zeit ist jetzt abgelaufen. (Heiterkeit –
Dirk Panter SPD
Es war genau noch eine Sekunde darauf, als ich geendet habe. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wenn die Zeit abgelaufen ist, kann ich keine Zwischenfrage mehr zulassen.
Dirk Panter SPD
Ich habe doch gesagt, nachdem ich mit dem Satz fertig bin. (Christian Piwarz, CDU: Weil du zu lange herumlamentiert hast!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Lieber Kollege Panter, ich gehe mit allen gleich um. Das tut mir jetzt sehr leid. (Beifall)
Dirk Panter SPD
Wenn Sie nicht 42 Minuten gesagt hätten, Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ja, wenn Sie die Frage gleich zugelassen hätten, dann hätten Sie noch die Chance gehabt
Dirk Panter SPD
hätte ich meinen Redebeitrag – – (Sören Voigt, CDU: In der nächsten Runde!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Genau, deshalb habe ich gefragt. (Dirk Panter, SPD: So ist das! Dann nicht! –
Marco Böhme Die Linke
Ich möchte gern eine Kurzintervention machen!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: So machen wir es; das geht jetzt in Form einer Kurzintervention.
Marco Böhme Die Linke
Ich konnte meine Frage nicht mehr stellen, Frau Präsidentin. Mich hätte jedoch interessiert, Herr Panter, was Sie Herrn Kuhnert von der AfD zu dem Kohle-Thema geantwortet hätten. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Jetzt klappt es wieder.
Dirk Panter SPD
Vielen Dank, Herr Kollege Böhme. (André Barth, AfD: Wächst jetzt zusammen, was zusammengehört?) Ich hätte gern gesagt, dass wir in Sachsen ganz eigene Möglichkeiten haben, den Strukturwandel selbst im Kleinem zu gestalten. Es ist sicherlich allen bekannt: Es gibt sowohl die Kommune Spreetal in der Oberlausitz als auch die Kommune Spremberg. (Zuruf von der AfD: Die liegt in Brandenburg!) – Die eine liegt in Sachsen, die andere liegt in Brandenburg. – Es gibt auch ein Industriegebiet „Schwarze Pumpe“, das länderübergreifend ist. Man fragt sich, warum dieses Industriegebiet auf der Brandenburger Seite besser genutzt wird bzw. ausgelastet ist als auf der sächsischen Seite. Wenn man nicht zu lange ausführt, kommt man ganz schnell auf den Punkt, dass wir in Sachen einen um 40 Basispunkte höheren Gewerbesteuerhebesatz haben. (Thomas Thumm, AfD: Im Durchschnitt!) Dieser wird durch die Kommunalaufsicht vorgegeben, die darauf drängt, dass die Kommunen unbedingt immer wieder ihre eigenen Steuern ausschöpfen. Wenn wir das aber tun, gerade auch in einem Wettbewerb – zum Beispiel zu Brandenburg –, dann werden wir dem Strukturwandel selbst im Kleinen nicht gerecht. Dann müssen wir selbst sehen, wie wir uns an die eigene Nase fassen können, um die eigene Region zu unterstützen. Das ist aber ein völlig falsches Verständnis von soliden Finanzen. Das habe ich vorhin schon ausgeführt. Ich finde, damit fängt es schon an und das hätte ich gern noch zu der Rede von Herrn Kuhnert gesagt; als kleinen Hinweis auch an die Staatsregierung. Danke. (Vereinzelt Beifall bei der SPD –
Sebastian Wippel AfD
Aber das ist nicht Bestandteil der Debatte!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die CDU und die AfD haben noch Redezeit. Wird das gewünscht? (Jan Löffler, CDU: Aus Respekt vor der mangelnden Redezeit der anderen verzichten wir! – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Oh, nee! –
Antonia Mertsching Die Linke
Los, jetzt 5 Minuten über CO !)
Roberto Kuhnert AfD
– Es gibt noch andere Themen, Frau Mertsching. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte zu dem Begriff „Wirtschaft“ bereits einiges geäußert, aber es geht um zwei weitere Punkte. Es geht um die zukunftsfähige Infrastruktur. Damit spreche ich wieder von meiner Region, von der Kohleausstiegsregion, die eigentlich eine besondere Rolle in diesem Strukturwandelprozess spielen sollte. Eine Infrastruktur ist die tragende Säule von der Bereitschaft zu Neuansiedlungen und zukünftiger Wettbewerbsfähigkeit. Was finden wir dort vor? Wir finden dort eine Infrastruktur, die sich eigentlich auf dem Niveau von vor 60, 70 Jahren befindet. Die Frage ist: Was wird angekündigt? Angekündigt wird, recht vollmundig, eine Intercity-Express-Anbindung von Görlitz über Weißwasser und Cottbus nach Berlin. Über die Sinnhaftigkeit dazu habe ich mich in verschiedenen Gremien, auch im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, schon einmal geäußert. Es ist absurd. Es würde unsere Region nicht ein Stück weiterbringen, sondern sogar den Bahnhof-Haltepunkt in Weißwasser infrage stellen. Es stellt sich aber die Frage: Was brauchen wir? (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Autobahnen?) Dazu hatten wir einen Antrag gestellt, dass eine 30-Kilometer-Trasse gebaut werden sollte, (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Genau!) aus der Ortslage Boxberg in Richtung der A 4, um eine schnelle Anbindung für diese Region zu schaffen, vor allem in Richtung Südwest, in Richtung der Landeshauptstadt und weiterführend über die Autobahn in alle Regionen, die uns bekannt sind. Dass diese nur 30 Kilometer lange, notwendige Teilstrecke abgelehnt wurde, ist uns doch allen hier bekannt. Ich sage ganz ehrlich: Ohne diese von uns beantragte Infrastruktur wird es dort keine zukunftsfähigen Wachstumspotenziale geben. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Mit der AfD wird es in Zukunft keine Wirtschaftspotenziale geben!) Stellen wir uns jetzt dem Thema der soliden Finanzen. Das ist eine gute Frage für eine kleine Region, die Teil des de facto zahlungsunfähigen Landkreises Görlitz ist; denn ohne ein Haushaltssicherungskonzept mit massiven Investitionseinschränkungen wäre der Zustand faktisch gewesen: Einschränkungen! Ich gebe ein Beispiel: 20 % Kürzungen im öffentlichen Personennahverkehr. Bei einer CDU-Veranstaltung im Frühjahr 2019 in Weißwasser kündigte der Ministerpräsident vollmundig an, wie viele Milliarden Euro zur Ausschüttung kämen – so viel Geld, dass man gar nicht fähig wäre, es auszugeben. Er hat die Summe genannt. Diese war bedeutend für alle Ausstiegsregionen, auch für die von NRW in Westdeutschland. Unabhängig davon wächst eine gewisse Gier, sich an diesem prall gefüllten Topf zu bedienen. Wir schauen beispielsweise auf die touristisch genutzten Radwege – wie Schönbach, das Projekt ist realisiert –, die mit Gesamtkosten von 2,5 Millionen Euro gebaut werden sollen. Oder ein anderes Beispiel: das Kulturhaus in Bischofswerda. Das ehemalige Kulturhaus soll mit insgesamt 16,27 Millionen Euro zu einem zukunftsorientierten, wohl funktionalen Kommunal- und Kulturzentrum entwickelt werden. Auch dieser Förderantrag wurde eingereicht. Oder ein energieautarkes Gemeindeamt in Haselbachtal für insgesamt 4,25 Millionen Euro. (Thomas Thumm, AfD: Genehmigt!) Auch dieser Förderantrag ist bereits genehmigt und bewilligt worden. Ich nenne die Neuanschaffungen von Straßenbahnfahrzeugen in Görlitz aus Geldern für den Strukturwandelprozess. Aber die Frage, die sich dort stellt, ist: Ist das realer Strukturwandel? Natürlich nicht. Es ist kein Strukturwandel. (Beifall des Abg. Jens Oberhoffner, AfD) Es sind Investitionen, die getätigt werden, die ohne den Kohleausstieg oder irgendwelche anderen Strukturwandelmaßnahmen auch hätten getätigt werden müssen. Auch in meiner Heimatstadt Weißwasser kämpft der Oberbürgermeister um die Chance, nun endlich – gerade als Kernbetroffener – in diesen Topf zu greifen. Und dann leistet man sich als kleine Stadt mit 15 000 Einwohnern den Um- und Ausbau einer alten Ingenieurschule zu einer Berufsschule. Dazu stelle ich als Stadtrat ganz ernsthaft die Frage: Wie will man ein solches Objekt, das mit Fördergeldern gebaut werden wird, betreiben? Es gibt keine Konzepte, es gibt gar nichts. So etwas muss man ebenfalls infrage stellen und kritisieren. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Das ist falsch!) Strukturell, um etwas in die eine richtige Richtung zu lenken, wird viel zu wenig getan. Es wird in die Töpfe gegriffen. Geld wird für Maßnahmen ausgegeben, die nichts, aber auch gar nichts im Ansatz (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Das stimmt doch gar nicht!) mit dem eigentlichen Strukturwandel zu tun haben. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Sie müssen bitte zum Ende kommen. Sie sehen, dass Sie schon weit überschritten haben.
Roberto Kuhnert AfD
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass dazu niemand mehr sprechen möchte. Haben Sie noch Redebedarf, Herr Thumm? Herr Urban oder Herr Thumm? (Jörg Urban, AfD: Ich wollte nur darauf hinweisen: Wir haben noch Redebedarf!) – Eine Minute ist noch Zeit. (Heiterkeit) Herr Thumm, ich habe die Bitte, dass Sie sich daran halten.
Thomas Thumm AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Noch einmal ganz kurz etwas zum Thema Wasserstoffproduktion und zu dem, was Sie hier erzählen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Ich weiß nicht, aber vielleicht sollten sich die Politiker endlich einmal mit vernünftigen Technikern oder Ingenieuren auseinandersetzen, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach! Ach!) damit Sie einmal verstehen, was Wasserstoff eigentlich ist. Wasserstoff ist vor 250 Jahren entdeckt worden. Vor mehr als 100 Jahren ist das Elektrolyseverfahren entwickelt worden, um daraus Strom zu produzieren. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Wasserstoff zu produzieren, also das Elektrolyseverfahren wurde entwickelt. Nun schauen wir uns das einmal an: Wenn Sie sagen, Sie haben irgendwo eine Windmühle stehen und es ist zufällig Wind da, es passiert etwas, es kommt 100 % Energie an, dann passiert im Elektrolyseprozess eine Energievernichtung von 30 %, um Wasserstoff zu produzieren. (Zuruf des Abg. Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE) Dieser Wasserstoff – H – steht ganz oben links im Periodensystem der Elemente. Wissen Sie, warum er dort oben steht? Weil er leicht ist, 14-mal leichter als Luft. Hoch voluminös! Wenn Sie das – – Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Thumm, die Minute ist abgelaufen. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Oh, wie schade! – Zuruf von der AfD: Hat gepasst!) Eine Minute ist eine Minute. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Och Mensch, wir hätten gern mehr gelernt!)
Thomas Thumm AfD
– Dann stellen Sie eine Zwischenfrage, Herr Gebhardt. (Beifall bei der AfD –
Sören Voigt CDU
Danke für den Chemie-Grundkurs! War okay!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, dass der Minister das Wort erhält, damit wir die Aktuellen Debatten abschließen können. Herr Minister, Sie haben das Wort.
Hartmut Vorjohann
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir befinden uns heute in einer ähnlichen Debatte wie gestern, deshalb möchte ich auch ähnlich wie gestern beginnen: Man muss feststellen, dass wir in einem Land leben, das noch nie solch hohe Steuereinnahmen hatte wie heute, das noch nie solch eine hohe volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit hatte wie heute – und trotzdem jammern wir uns alle die Ohren voll, dass das Geld für die Investitionen nicht reiche. Das liegt daran – das habe ich gestern bereits gesagt –, dass für das Thema Investitionen nichts mehr übrig ist, wenn die Haushalte vorher mit konsumtiven Ausgaben ausgeplündert werden. Man soll den Sozialstaat ausbauen – doch wenn man ihn schneller ausbaut als die volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit, kann man nicht die Antwort „Kredit“ geben. Woran liegt es, dass wir uns in solch einer Situation befinden, obwohl wir so reich sind? Ich glaube, es liegt an dem Staatsverständnis, welches wir mittlerweile entwickelt haben. Es ist ein Staatsverständnis, in dem wir jedes gesellschaftliche Problem auf den Tisch ziehen, um es zu lösen. Die Förderkommission I hat einmal einen schönen Satz geschrieben: „Im Freistaat Sachsen gibt es für jede Lebenslage ein Förderprogramm.“ – Gut, wenn der Staat dabei ist, die Gesellschaft zu verstaatlichen, dann ist das die Folge dieses Anspruchs. Wenn wir gleichzeitig eine Wirtschafts- und Energiepolitik in diesem Land – ich meine die Bundesrepublik – betreiben, die de facto darauf hinausläuft, wichtige Wirtschaftsbereiche aus dem Land zu drängen und zu einer Deindustrialisierung zu führen, sägen wir an dem Ast, auf dem wir volkswirtschaftlich sitzen, um unsere schönen Einnahmen zu generieren und sie hier zu verteilen. Das alles geht nicht zusammen. (Beifall bei der CDU) Die ostdeutschen Länder – um nicht in die andere Apokalypse zu verfallen – haben aber doch in den letzten 30 Jahren eine schöne Erfolgsgeschichte hingelegt: Wir hatten im Jahr 1993 ein Bruttoinlandsprodukt von 53 % des westdeutschen Niveaus, jetzt sind wir bei 75 %, in Sachsen sogar bei 78 %. Mit Unterstützung des Bundes ist sehr viel investiert worden, genau in die Kernaufgaben des Staates: Infrastruktur, Infrastruktur und Infrastruktur. Damit können wir Sachsen uns in den neuen Ländern sehen lassen. Wir haben Wirtschaftscluster entwickelt, die weltweit führend sind. Ich denke an die Chipindustrie, aber auch an die Chemieindustrie in Mitteldeutschland: Bitterfeld-Wolfen, Leuna, Industriepark Zeitz etc. Sachsen ist zudem ein attraktiver Hochschul- und Forschungsstandort. Sachsen hat eine super Kinderbetreuung. Sachsen hat ein Schulwesen, das außerhalb von Sachsen, außerhalb dieses Raumes – sagen wir es einmal so – unstrittig völlig anerkannt ist. (Dirk Panter, SPD: Absolut! Wir können trotzdem noch mehr fordern!) Die westdeutschen Bundesländer wären glücklich, wenn sie die Schulergebnisse unserer Schülerinnen und Schülern hätten. Auf diese und weitere Erfolge, meine Damen und Herren, müssen wir aufbauen, um den wirtschaftlichen Abstand weiter zu verringern. (Beifall des Abg. Jan Löffler, CDU) Dass wir das können, haben wir in den letzten Jahrzehnten erfolgreich bewiesen. Dafür braucht es vor allem Bürgerinnen und Bürger und Unternehmer, die agieren können, die nicht ständig reglementiert werden. Wir brauchen deren Freiheit, die Dinge voranzutreiben. Wenn man hinausgeht und die Unternehmen besucht, wenn man sieht, wie viel Leidenschaft, Unternehmergeist und persönliches Engagement dort ist, dann kann einen das schon mit Stolz erfüllen und auch mit Zuversicht, dass die Unternehmen dort draußen die Transformation gestalten werden. Wir brauchen weniger Reglementierung und mehr Ermöglichungspolitik. (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Und wenn ich höre, Herr Panter, dass Sie einen Plan haben, dann macht mir das ehrlich gesagt ein wenig Angst. (Lachen bei der SPD und den LINKEN –
Dirk Panter SPD
Das kann ich mir vorstellen!) Wenn Sie einen Plan haben, mit dem Sie wissen, wo die Zukunft dieser sächsischen Wirtschaft sein soll, ist das die typische Hybris von Politik, (Dirk Panter, SPD, steht am Mikrofon.) aber vielleicht auch von Beamtenapparaten, die genau wissen, wie die Zukunft aussehen soll und dafür die entsprechenden Gelder herausgeben müssen. (Dirk Panter, SPD: Ach, komm!) Wir müssen in den Bereich der Infrastruktur investieren und nicht den Unternehmen sagen, wo deren Zukunft liegt. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Panter?
Hartmut Vorjohann
Ja, immer. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Die haben Sie ja provoziert!)
Dirk Panter SPD
– Ja, die hat er in der Tat provoziert. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Also nicht abgesprochen?) – Nein, völlig unabgesprochen. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrter Herr Finanzminister! Mit welcher Silbe habe ich gesagt, dass ich einen Plan habe, wie die Zukunft sein wird? Das ist nicht der Punkt. Der Punkt ist: Wir brauchen einen Plan, wie wir die Zukunft gestalten wollen, (Jörg Urban, AfD, steht am Mikrofon.) wie wir also in Zukunft in verschiedene Bereiche investieren wollen, um den Unternehmen eine gute Infrastruktur zu ermöglichen, damit wir Investitionsentscheidungen bekommen. Inwiefern weicht das ab, zum Beispiel von den erfolgreichen Jahren in den 1990ern, als es hier Minister gab, die einen Plan hatten und dann in Infrastruktur investiert haben, um die Entwicklung Sachsens zu ermöglichen? Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Minister.
Hartmut Vorjohann
Herr Panter, was uns unterscheidet, ist: Sie haben zwar recht, wir brauchen einen Plan für das Thema Infrastruktur; denn das ist eine staatliche Aufgabe. Wir müssen die Straßen und die Digitalisierungsinfrastruktur bereitstellen etc. Der Anspruch der Sozialdemokratie geht jedoch darüber hinaus. (Dirk Panter, SPD: Das ist eine Unterstellung! –
Gegenruf des Abg. Ulrich Lupart AfD
Da reicht ein Blick in die Geschichte!) Die Sozialdemokratie weiß angeblich, wie die Industriestruktur der Zukunft sein soll. (Dirk Panter, SPD: Das gibt es doch nicht!) Industriepolitik betreiben – das ist etwas, bei dem ich der Überzeugung bin, das müssen wir stärker dem Markt überlassen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Minister, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage, diesmal von Herrn Urban?
Hartmut Vorjohann
Herr Urban, bitte. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte.
Jörg Urban AfD
Vielen Dank. Die Worte höre ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Herr Vorjohann, Sie haben sehr schön gesagt, dass es Aufgabe des Staates ist, die Infrastruktur bereitzustellen und der Wirtschaft die Freiheit zu geben, selbst zu entscheiden, wie sie sich entwickeln soll, welche Produkte sie entwickeln soll. Diesbezüglich habe ich die Frage, wie Sie zur Zukunft der Energiepolitik in Deutschland stehen. Wir haben gerade bei der Weltklimakonferenz erlebt, dass andere Länder ganz andere Wege gehen, massiv auf Kernenergie setzen und nicht bereit sind, die Fossilen aufzugeben. Auf der anderen Seite erlebe ich einen Ministerpräsidenten als Repräsentanten dieser Regierung, der sagt, Wasserstoff sei die Zukunft. Ich sehe hierbei – auch von der CDU – eben doch die staatlichen Vorgaben, Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte bleiben Sie bei der Frage.
Jörg Urban AfD
gerade in der Energiewirtschaft, wie sich das weiterentwickeln soll. Können Sie mir sagen, wie Sie das verstehen? Wie bringen Sie es zusammen, auf der einen Seite zu sagen, die Wirtschaft müsse die Freiheit haben, sich selbst zu entwickeln, wenn auf der anderen Seite diese Vorgaben bestehen, die doch ein recht enges Korsett sind, mit allen Auswirkungen, die Sie selbst beschrieben haben?
Hartmut Vorjohann
Herr Urban, es ist so: Der energiepolitische Ansatz dieses Landes war einmal, zu sagen: Wir setzen auf Erneuerbare, und bis es so weit ist, dass das alles gut funktioniert, nehmen wir Gas. Gas ist nun etwas schwierig zu bekommen und vor allem teurer geworden, und es besteht nun sozusagen eine Lücke. Diese Lücke füllen andere Länder anders. Ich wäre dafür – und ich glaube, der Ministerpräsident sagt dazu nichts anderes –, diese Lücke ebenfalls anders zu füllen, wie es die anderen Länder auch machen. Energiepolitik ist das A und O. Wenn man Energie so sehr verteuert, dass man die Chemieindustrie, die in Deutschland super wichtig ist, vertreibt, dann legt man Hand an den Wohlstands-Ast an, auf dem man sitzt. (Thomas Thumm, AfD: Das haben wir Ihnen aber schon vorher gesagt!) Durch eine veränderte geopolitische Lage, aber beispielsweise auch aufgrund der Entwicklungen in der Demografie wird es in Zukunft weiter große Herausforderungen geben. Bevölkerungsrückgang und Fachkräftemangel, Energiewende, Braunkohleausstieg und Digitalisierung seien an dieser Stelle beispielhaft für viele politisch sowie gesellschaftlich, vor allem aber auch wirtschaftlich und finanziell relevante Entwicklungen erwähnt. Als Finanzminister kann man diesen Prozess zukunftsweisend mitgestalten, indem man versucht, die Staatshaushalte ordentlich aufzustellen. Deshalb bin ich dafür – ich schließe an gestern an –, dass die Schuldenbremse erhalten bleibt; denn wir können diese Ausgaben nicht kreditfinanziert leisten, weil wir dann die zukünftigen Generationen dafür bluten lassen, dass wir heute in mangelnder Priorisierungsabsicht die Dinge nicht selbst regeln und ordnen können. Deshalb brauchen wir in Sachsen auch zukünftig auskömmliche Pensionsvorsorge für die Beamten, weil dies in die gleiche Thematik hineinragt. Deshalb bin ich dafür, dass die Stellen bei uns in der öffentlichen Verwaltung nicht noch weiter erhöht werden. Das hat natürlich etwas mit den Kosten zu tun. Doch ich denke, das stärkere Argument ist inzwischen, dass wir den Menschen, die draußen die Wertschöpfung betreiben, die Arbeitskräfte wegnehmen und bei uns einsetzen. Wenn wir als Staat den Bürger weniger reglementieren, brauchen wir auch weniger Mitarbeiter und weniger Beamte, die das beobachten und kontrollieren müssen. Das ist eine Win-win-Situation für alle Beteiligten. Von Zeit zu Zeit ist es gerade in Krisen legitim, Prinzipien zu hinterfragen und neue Prioritäten zu setzen. Dafür muss man sich von der mittlerweile vielfach etablierten Vollkasko-Mentalität – auch des Staates – trennen (Dirk Panter, SPD: Vollkasko?) und beispielsweise aufhören, die Sozialstandards in diesem Land in immer größerer Geschwindigkeit nach oben zu drehen. Damit werden sehenden Auges Anreize geschaffen, individuelle Erwerbstätigkeiten und Erwerbsbeteiligungen gegen staatliche Transfers auszutauschen. Dies ist nicht finanzierbar und schadet unmittelbar dem Wachstumspotenzial und der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit des Landes. Deutschland hat es sich in seinem Wohlstand anscheinend sehr bequem gemacht und leistet sich dabei politische Entscheidungen, die vor allem in ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Tragfähigkeit dringend zu hinterfragen sind. Für den Freistaat Sachsen kann es daher eigentlich nur eine Richtung geben, und zwar das konsequente Einhalten von ordnungs- und haushaltspolitischen Grundsätzen, welche uns in den letzten Jahren in die eine oder andere Situation gebracht haben, in der wir das eine oder andere Mehr an Investitionen ermöglichen konnten , auch im Vergleich zu anderen Bundesländern. Tagesordnungspunkt Befragung der Thema des Staatsministers Regionalentwicklung – Für die Staatsregierung berichtet zunächst der Staatsminister für Regionalentwicklung, Herr Schmidt. Sie haben für die Einbringung 5 Minuten Zeit. Danach können die Fraktionen 40 Minuten lang die Befragung des Ministers vornehmen. Herr Minister, Sie haben das Wort. (Beifall des Abg. Jan Löffler, CDU – Heiterkeit des Abg. Sören Voigt, CDU –
Rico Gebhardt Die Linke
Wenigstens einer!) Wir haben es in der Hand, wie wir unser Land strategisch gestalten, wie wir Sachsen gestalten und in den kommenden Jahren aufstellen und wie wir die Wachstumskräfte weiter stärken. Ich rede stärker über Finanzpolitik als über Wirtschaftspolitik, das sehen Sie mir bitte nach. Doch die Finanzpolitik ist die Grundlage. Darauf aufbauend brauchen wir eine kluge Wirtschaftspolitik, die ordnungspolitisch sehr gut aufgestellt sein muss. Eine vernünftige Finanzpolitik ist die Grundlage von allem, so auch von der Wirtschaftspolitik. Meine Damen und Herren! Neben der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen geht es vor allem auch darum, Verantwortung für die nachfolgende Generation zu übernehmen – aber nicht nur in einem finanzpolitischen Sinne. Insgesamt steht der Freistaat in den kommenden Jahren vor großen Aufgaben, auch bedingt durch den bevorstehenden Kohleausstieg und den dadurch nötigen Strukturwandel bei uns in der Lausitz oder im Mitteldeutschen Revier. Hier sind wir besonders gefragt. Diesen Herausforderungen stellen wir uns. Durch Wachstum und wirtschaftliche Dynamik wird es uns gelingen, die finanziellen Spielräume wieder zu mehren und sie so zu nutzen, dass sie kommenden Generationen zugutekommen und den sächsischen Wohlstand sichern. Meine Damen und Herren! Ich bin überzeugt, dass wir mit unserer jetzigen Haushaltsarchitektur die richtigen inhaltlichen Schwerpunkte für die weitere gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung des Freistaates setzen und auch zukünftig setzen werden. Wir müssen gemeinsam im Rahmen unserer vorhandenen Möglichkeiten gut haushalten und verantwortungsvoll handeln. Die entscheidende Frage ist: Was wollen wir unseren Kindern, unseren Enkeln hinterlassen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Wir haben die Aktuellen Debatten abgearbeitet. Ich kann den Tagesordnungspunkt schließen. Wir kommen zu Staatsregierung für Regionalentwicklung: Gemeinschaftsaufgabe für Stadt und Land
Thomas Schmidt
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Staatsministerium für Regionalentwicklung verbindet seit Dezember 2019 – also ziemlich genau seit vier Jahren – die verschiedenen regionalen Perspektiven und Förderprogramme der Staatsregierung. Unsere Headline ist „Für lebendigere Regionen“. Durch die Bündelung von Kompetenzen unter dem Dach des SMR unterstützen wir die Regionalentwicklung in ganz Sachsen mit dem Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse für die Menschen in Stadt und Land zu schaffen. Das Ministerium verknüpft dabei die ländliche Entwicklung und Stadtentwicklung mit der Strukturentwicklung in den sächsischen Revieren, dem ordnenden Rahmen der Landesentwicklung, dem Bau- und Wohnungswesen, dem Vermessungswesen und vielem mehr. Das tun wir möglichst mit fachlichen Innovationen. Wir möchten damit die weitere Entwicklung vitaler Regionen im Freistaat Sachsen, die über die Grenzen von Stadt und Land hinweg Synergien beider Räume nutzen, darin unterstützen, ihre jeweiligen Stärken weiterzuentwickeln und Defizite durch gezielte Förderung zu beheben. Ich möchte jedoch gleich eingangs klarstellen, dass diese Entwicklung sehr individuell ist, weshalb wir sehr bestrebt sind, die zur Verfügung stehenden Instrumente möglichst zur Unterstützung von vor Ort entwickelten Strategien und Projekten einzusetzen. Eines der wichtigsten Instrumente in der ländlichen Entwicklung ist das Programm LEADER. Im März wurden die 30 sächsischen LEADER-Gebiete erneut ernannt und deren Strategien genehmigt. Nicht zuletzt ist die Förderung unserer sächsischen Dörfer auf Bundes- und Europaebene damit erfolgreich in die nächste Etappe gestartet. Ich möchte ein Beispiel nennen. Die Gemeinde Thallwitz hat im Mai dieses Jahres eine Auszeichnung im Europäischen Dorferneuerungspreis 2022 in der Kategorie Gold erhalten. Mit einer Vielzahl von Projekten im Klimaschutz sowie für regionale Wirtschaftskreisläufe und neue Arbeitsformen konnte der Ort im europäischen Vergleich sehr gut punkten. Neben LEADER ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ ein essenzieller Bestandteil unserer Politik im ländlichen Raum. Dies sind Bundesmittel, die mit 40 % durch Landesmittel kofinanziert wurden. Hier fördern wir die ländliche Neuordnung in den Regionen. Wir stellen den Regionen Regionalbudgets zur Verfügung. Auch das Programm „Vitale Dorfkerne und Ortszentrum im ländlichen Raum“ hat in den letzten Jahren viel Positives bewegt. Alleine in diesem Programm konnten wir seit 2016 insgesamt 536 Vorhaben mit 157 Millionen Euro unterstützen. Dieses Regionalbudget, das auch in den Händen der LEADER-Aktionsgruppen liegt, ist ein wichtiges Instrument, bürokratiearm kleinere Projekte zu ermöglichen. Ich hoffe, dass trotz aller Probleme im Bundeshaushalt die GAK weiter hoch finanziert wird und wir dies auch in Sachsen fortsetzen können. Wir haben ein weiteres, speziell auf die kommunale Zusammenarbeit ausgerichtetes Instrument: Das ist die Förderrichtlinie FR-Regio. Mit dieser unterstützen wir ganz gezielt die Erstellung und Fortschreibung interkommunaler Strategie- und Handlungskonzepte und tragen so zur aktiven Vernetzung der Gemeinden bei. In den sächsischen Kohlerevieren setzen wir, gemeinsam und im Auftrag des Bundes, die Investitionsförderung in den Kohleregionen um. Diese bauen aber auch auf der Frage auf: Wie können wir übergreifend die Städte und Kommunen unterstützen? Seit 1991 unterstützt die Städtebauförderung des Bundes und der Länder die sächsischen Städte und Gemeinden. Eine wirkliche Erfolgsgeschichte: Die Entwicklung von Quartieren, Nachbarschaften oder Stadtzentren zu attraktiven Wohn- und Lebensräumen konnte so entwickelt werden. Mittlerweile konnte jede zweite Stadt mit mehr als 2 000 Einwohnern von der Städtebauförderung profitieren. Insgesamt 6,2 Milliarden Euro wurden in den letzten Jahren hierfür eingesetzt. Wir haben in der Förderperiode 2014 bis 2020 die Mittel zu 98 % abgerufen. Weiteres wäre zu berichten, aber die 5 Minuten sind, wie ich sehe, abgelaufen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Vielleicht klärt es sich noch durch die Fragen. Vielen Dank, Herr Minister. Wir beginnen nun mit der CDU, danach kommen AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Herr Abg. Flemming beginnt; bitte.
Ingo Flemming CDU
Schönen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrter Herr Staatsminister! Sie erwähnten in ihrem Vortrag das Förderprogramm LEADER. Darauf zielt auch meine Frage ab: Welches Fazit zieht die Staatsregierung aus der abgelaufenen LEADER-Förderperiode 2014 bis 2022? Wie ist der aktuelle Stand dieses Förderprogramms in der laufenden Förderperiode?
Thomas Schmidt
Die Förderung LEADER ist, wie ich bereits sagte, eines der wichtigsten Instrumente im ländlichen Raum. Wir haben in der letzten Förderperiode, die von 2014 bis 2022 ging, den LEADER-Ansatz erstmals flächendeckend in Sachsen umgesetzt. Es waren 30 Regionen, die sich dieser Umsetzung stellten. Wir haben dort europaweit beispielhaft die Entscheidungen in die Regionen hineingegeben. Sie können nicht nur ihre Projekte nach der Strategie auswählen, sondern auch die Fördersätze selbst festlegen. Das Budget umfasst 427 Millionen Euro. Insgesamt konnten 7 500 Anträge bewilligt werden. Ein großes Lob an die LEADER-Regionen und die Landkreise, die das am Ende bewilligen! 7 477 Arbeitsplätze wurden geschaffen und 2 600 gesichert. Wir haben diesen Förderansatz in die neue Periode hineingetragen. Es gab eine Übergangszeit. Die Förderperiode wurde um zwei Jahre verlängert, es wurden also alte Grundsätze mit neuem Geld versehen. Seit dem 1. März gibt es die neue Förderperiode, die – von 2023 bis 2027 – nur fünf Jahre dauert. Die Förderrichtlinie ist seit dem 4. August 2023 in Kraft, nachdem die LEADER-Gebiete bereits am 1. März ernannt wurden. Inzwischen ist der größte Teil der LEADER-Entwicklungsstrategien genehmigt. Mit Stand vom 14. November sind 16 Aufrufe durch 15 LEADER-Aktionsgruppen erfolgt. Wir haben immer wieder versucht, in dem Bereich die Förderung mit Plausibilisierungen zu vereinfachen. Es ist richtig, dass die Vorgaben oftmals sehr komplex sind und wir dort einen großen bürokratischen Aufwand haben. Allerdings hat das Regionalmanagement in den LEADER-Regionen inzwischen ein so hohes Niveau erreicht, dass wir aus den Regionen sehr viel Lob dafür erfahren, wie in den Regionalmanagements gearbeitet wird und dass die Zusammenarbeit mit den Landkreisen immer besser funktioniert. Für uns ist es eines der wichtigsten Instrumente. Es ist bis zum Jahr 2027 gesichert und ausgestattet. Nun geht es darum, die Mittel für den ländlichen Raum in der nächsten Förderperiode zu sichern. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die AfD-Fraktion.
Thomas Thumm AfD
Herr Minister, welche Schlüsse zieht die Staatsregierung aus dem Ersten Bericht über die Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen sowie aus der gestrigen Anhörung im Bundestag? Wie ist der aktuelle Stand der Evaluierung des sächsischen Handlungsprogramms dazu?
Thomas Schmidt
Aus dem Ersten Bericht der Evaluierung auf Bundesebene ziehen wir den Schluss, dass wir auf einem guten Weg sind. Im Vergleich zu anderen Bundesländern haben wir eine sehr breite Förderung erfahren, inzwischen sehr viele Mittel gebunden und viele Projekte an den Start gebracht. Auch die inhaltliche Verteilung auf die einzelnen Handlungsfelder sieht laut der Analyse – dabei hat das Institut für Wirtschaftsforschung Halle mitgewirkt – in Sachsen ziemlich gut aus. Wir sind bestrebt, die Evaluierung auf Landesebene durchzuführen. Wie Sie wissen, ist die Auswahl schon im Frühjahr erfolgt. Wir sind jetzt dabei, die Regionen mit Interviews zu befragen und neue Erkenntnisse hineinzubringen. Wir gehen davon aus, dass das bis zum zweiten Quartal in Beschlüsse mündet. Wie können wir die Richtlinie verändern? Wie können wir Indikatoren für die Projektauswahl verändern? Extern wurde angeschaut, welche Projekte ausgewählt wurden, wie die Wirkungen sind. Ich möchte an der Stelle eines sagen: Es ist erstmalig, dass ein solches Verfahren gestartet wurde. Wir werden das kritisch hinterfragen, aber im Großen und Ganzen sind wir zufrieden, wie das in den vergangenen zweieinhalb Jahren gelaufen ist. Gerade bei großen Projekten dauern die Planung und die Genehmigungsphasen etwas länger; aber auch da werden im nächsten Jahr die ersten Projekte sichtbar starten. Insgesamt sind wir, wie gesagt, mit der Mischung der einzelnen Themen auf einem guten Weg. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die Linksfraktion, bitte. Frau Mertsching.
Antonia Mertsching Die Linke
Sehr geehrter Herr Staatsminister, ich möchte fragen, ob die aktuelle Haushaltssituation auf Bundesebene, die Beschlüsse, die jetzt dazu gefasst wurden, Auswirkungen auf die Projekte zur Entwicklung ländlicher Räume oder die Maßnahmen zum Strukturwandel, insbesondere auf STARK oder IPCEI, haben. Können Sie das schon einschätzen?
Thomas Schmidt
Bei den Beschlüssen auf Bundesebene brauchen wir einen bestätigten Bundeshaushalt. Vorher können wir nicht einschätzen, welche Einflüsse es hat. Für IPCEI-Projekte sind wir als Ministerium nicht zuständig. Beim Strukturwandel selbst ist es eine vertragliche Verpflichtung. Da gibt es ein Gesetz, das wissen Sie, und die Bund-Länder-Vereinbarung. Hier ist eine vertragliche Verpflichtung vorhanden. Deshalb ist nicht davon auszugehen, dass es im InvKG in puncto der finanziellen Untersetzung irgendwelche Probleme geben kann. Es wird keine geben. Wir sind dabei, über mögliche Flexibilisierungen zu sprechen. Wir streben einen untergesetzlichen Ansatz an, keine neue Gesetzesänderung, weil das viel zu lange dauert. Das STARK-Programm wird vom Bund in Jahresscheiben zugewiesen. Ich kann noch nicht abschließend sagen, ob es zu Kürzungen beim Bund kommt. Dazu brauchen wir die Beschlüsse des Bundeshaushalts. Aber das ist bei uns wirklich das einzige Programm. Ich kann noch keine Entwarnung geben, dass das in vollem Umfang so umgesetzt werden kann, wie wir es geplant haben. Die Sorge teile ich auch. Wir haben darauf aufmerksam gemacht, wie wichtig gerade das STARK-Programm in der ersten Phase des Strukturwandels ist. Deshalb waren wir dem Bund ausgesprochen dankbar – das will ich an der Stelle sagen –, dass er es möglich gemacht hat, Mittel für STARK aus dem Ende des Zeitraums der Unterstützung des Strukturwandels nach vorn zu ziehen. Ob das gehalten wird, bleibt abzuwarten. Wir brauchen erst den Bundeshaushalt. Sie haben recht: Das ist der Bereich, bei dem wir noch Unklarheiten haben. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die BÜNDNISGRÜNEN, bitte. Herr Löser.
Thomas Löser GRÜNE
Sehr geehrter Herr Minister Schmidt, ich möchte eine Frage zum Flächenverbrauch und zur Flächenversiegelung im Freistaat stellen. Wir haben uns im Koalitionsvertrag auf das perspektivische Ziel von 2 Hektar pro Tag geeinigt. Momentan liegen wir eher im Bereich von 5,5 bis 6 Hektar Flächenverbrauch pro Tag. Das sind Strukturwandelprojekte, Flächen, die für Infrastrukturmaßnahmen, Baumaßnahmen verwendet werden. Wir alle wissen, dass wir diesen Flächenverbrauch perspektivisch sinken lassen müssen, vor allen Dingen vor dem Hintergrund einer immer noch schrumpfenden Bevölkerung. Meine Frage dazu: Wie will die Staatsregierung die Flächenversiegelung auf 2 Hektar pro Tag senken? Welche Ansätze gibt es und welche weiteren Schritte sind geplant?
Thomas Schmidt
Herr Löser, bei den Berechnungen der Flächenversiegelung sind wir schon bei 2 Hektar pro Tag. Was Sie meinen, ist der Flächenverbrauch insgesamt, also nicht nur die Flächenversiegelung, weil die Flächenversiegelung nicht einzeln erfasst wird. Nach unseren Zahlen sind wir derzeit – Stand 2022 – bei 4,5 Hektar pro Tag angekommen. Das ist weit entfernt von dem Ziel, das wir uns gemeinsam gesetzt haben. Aber, zur Erläuterung: Hierbei geht es um eine statistische Größe, die sich rein auf die Siedlungs- und Verkehrsflächen bezieht. Der größte Flächenverbraucher in den Ressortzuständigkeiten ist das SMWA und zunehmend dann das SMEKUL. Ich will deutlich machen, wie schwierig es ist, das realistisch zu betrachten. Beim SMWA geht es um Straßen, um Schienen, um Radwege, es geht um das Erschließen von Gewerbegebieten. Das wird zum größten Teil als Flächenverbrauch angerechnet. Aber wenn zum Beispiel – das ist auch das SMWA als Bergbauministerium – 10 000 Hektar ehemalige Tagebauflächen renaturiert werden und mit Wald, Wasser und landwirtschaftlichen Flächen entwickelt werden, wird das nicht angerechnet, da es keine Siedlungs- und Verkehrsflächen, sondern Bergbauflächen sind. Deshalb findet es statistisch keinen Niederschlag. Im Bereich Energie rechnen wir damit, dass der Ausbau der Fotovoltaik- und der Windkraftflächen zunehmen wird und zunehmen muss. Wir haben bei den PV-Vorhaben in den Jahren 2020 bis 2022 bereits 4 600 Hektar an PV-Flächen im Freistaat beantragt und zum Teil umgesetzt. Allein das erhöht den Flächenverbrauch um 4,2 Hektar pro Tag. Bei der Windkraft ist es so: Wenn das Flächenziel von 2 % ausgewiesen und in den nächsten Jahren umgesetzt wird, werden wir auch einen enormen Zuwachs haben. Deshalb müssen wir bundesweit zu anderen Betrachtungen kommen. Wir haben die einzelnen Ressorts aufgefordert und auch uns selbst kritisch hinterfragt. Bei uns ist das mehr der Bereich Wohnungswirtschaft und -bau. Da ist die Förderung viel mehr auf den Bestand zu konzentrieren, also Sanierung, Umnutzung von Gebäuden usw. Wir wollen das jetzt noch in einen konkreten Bericht münden lassen. Ich muss an der Stelle sagen, dass allein mit Blick auf den notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien oder auch anstehende Großansiedlungen dieses Zwei-Hektar-Ziel nicht zu halten sein wird, was uns nicht davon abhält, in anderen Bereichen auch etwas zu tun. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die SPD-Fraktion, bitte. Frau Abg. Pfeil.
Juliane Pfeil SPD
Vielen herzlichen Dank. Herr Staatsminister, wir wechseln jetzt einmal das Thema und gehen zur Wohnraumförderung. Meine Frage ist: Wie viele Bundesmittel sind vom Freistaat nicht abgerufen worden? Wie viele konnten für 2023 bewilligt werden? Vielleicht können Sie schon einen Ausblick 2024 geben.
Thomas Schmidt
Gerade in den Programmjahren 2020 und 2021 ist eine ganze Menge an Bundesmitteln für den Wohnungsbau nicht abgerufen worden. Von knapp 50 Millionen Euro im Programmjahr 2020 sind 29,2 Millionen Euro nicht abgerufen worden, und im Programmjahr 2021 wurden von den 49,8 Millionen Euro 23,9 Millionen Euro nicht abgerufen. Wir haben allerdings darauf reagiert und die Förderrichtlinien verändert. Gerade beim gebundenen Mietwohnraum sind die Sätze erhöht worden. Wir haben zusätzlich die Richtlinie „Preisgünstiger Mietwohnraum“, was sich auf den ländlichen Raum bezieht, eingeführt und in diesem Jahr nicht nur für die Regionen außerhalb, sondern auch für Dresden und Leipzig geöffnet, wodurch es eine deutliche Zunahme gegeben hat. Wir haben dort mit verschiedenen Richtlinienänderungen reagiert und werden dies auch weiter tun. 2022 sind von den 49,8 Millionen Euro nur 7,7 Millionen Euro nicht abgeflossen. Es wurde dadurch also eine deutlich höhere Bindung erreicht. Beim sozialen Wohnungsbau wurden 13,5 Millionen Euro nicht abgerufen. Es ist deutlich besser geworden. Wir haben immer darum gekämpft, dass die starren Jahresscheiben aufgebrochen werden, die durch den Bund vorgegeben sind. Das ist oftmals nicht passfähig für die Umsetzung der Bauprojekte und der Zeitabläufe. Deshalb hoffen wir, dass wir dabei weiterkommen. Im Kalenderjahr 2023 haben wir nach aktuellem Stand Bewilligungen von insgesamt circa 250 Millionen Euro erreicht. Ich kann das kurz aufzählen: gebundener Mietwohnraum 45 Millionen Euro, preisgünstiger Mietwohnraum 98 Millionen Euro, Familienwohnen 75 Millionen Euro und Wohnraumanpassung 12 Millionen Euro. Was in den letzten Jahren schwächer nachgefragt wurde, aber jetzt wieder an enormer Bedeutung gewonnen hat, sind zinsgünstige Kredite. Das spielte in den letzten Jahren kaum eine Rolle angesichts niedriger Zinsen. Wir wollen im Wohnraumförderfonds weitere Mittel einstellen, um das im nächsten Jahr zu verstärken. Wir gehen von mindestens 20 Millionen Euro zusätzlich aus, sodass wir die 80 Millionen Euro auf 100 Millionen Euro aufstocken. Ich hoffe, dass wir dabei noch etwas weiterkommen. Das ist ein wichtiger Baustein, um zinsgünstige Kredite zur Verfügung zu stellen. Das wird auch lange Zeit noch anhalten. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wir beginnen die nächste Runde. Für die CDU-Fraktion noch einmal Herr Flemming.
Ingo Flemming CDU
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatsminister! Ich möchte auf ein weiteres Programm eingehen, nämlich auf simul+. Dieser Wettbewerb dient als Instrument für die innovationsgestützte Regionalentwicklung. Dazu ist meine Frage: Wie schätzt die Staatsregierung die Wirkung der bisherigen Wettbewerbsaufrufe ein? Wie sieht es mit einer Fortsetzung aus? Welche Perspektive kann man aufzeigen?
Thomas Schmidt
Der Wettbewerb hat eine Historie. Er ist als simul+- Wettbewerb für Innovationen im ländlichen Raum gestartet. Später kam der Mitmachfonds dazu, der damals noch über die Staatskanzlei lief. Als dann das Ministerium gegründet wurde, kamen beide Wettbewerbe zu uns und wurden zusammengeführt und bezüglich der Qualitätsansprüche her immer weiter verbessert. Das ist auch Bestandteil des aktuellen Koalitionsvertrages. Wir bauen auf Dinge wie die Innovations- oder die Digitalstrategie in Sachsen auf. Wir versuchen mit diesem Instrument mehrere Ziele zu erreichen. Für mich ist das Hauptziel, Leute in den Regionen zu motivieren, sich Gedanken darüber zu machen: Wie kann ich mein Dorf, wie kann ich meine kleine Stadt oder auch die große Stadt mit neuen Ideen weiterentwickeln? Die Leute reichen ihre Wettbewerbsbeiträge ein. Natürlich wird nicht jeder prämiert. Der Anspruch der Jury ist immer weiter angestiegen. Es werden auch nicht um jeden Preis alle Mittel ausgegeben, sondern der Vorschlag muss einen gewissen Qualifizierungsstand haben. Allein die Tatsache, dass in den Regionen zusammen Projekte entwickelt wurden, auch wenn sie keinen Preis bekommen haben, bringt Leben in die Region hinein. Die Preisträger können die Gelder, die sie zur Verfügung gestellt bekommen, sehr frei einsetzen. Sie können sie direkt in die Investition stecken oder als Kofinanzierung für weitere Förderungen verwenden. Wir haben dort mit diesen relativ unbürokratischen Verfahren immer bessere Erfahrungen gemacht. Es gab eine unglaubliche Vielfalt. Das können ja Vereine, Verbände, auch Kommunen sein. Wir haben auch zwei Module, die sich nur auf die Strukturwandelgebiete beschränken, und ein Modul, das sich zusätzlich auf die lebendige Zweisprachigkeit, also das Siedlungsgebiet der Sorben beschränkt. Wir haben zusätzliche Öffnungen für die großen Städte gemacht; zunächst galt das nur für den ländlichen Raum. Die Projekte, die dort umgesetzt werden, haben eine immer höhere Qualität; deshalb werden wir das fortsetzen. Im Haushaltsplan sind für 2024 wieder 4 Millionen Euro eingeplant. Wir werden im Entwurf für den darauffolgenden Doppelhaushalt für die Weiterführung dieses Wettbewerbs werben. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die AfD-Fraktion, bitte.
Roberto Kuhnert AfD
Herr Staatsminister, beabsichtigt die Staatsregierung – einmal von Pressemitteilungen auf Bundesebene abgesehen –, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um sich für mögliche Entschädigungszahlungen für die MIBRAG und auch die LEAG einzusetzen?
Thomas Schmidt
Ich muss Ihnen ehrlich sagen, das ist nicht mein Geschäftsbereich. Aber selbstverständlich werden wir dort die vertraglich vereinbarten Regelungen zur Umsetzung weiter einfordern. In dieser Woche gab es die Entscheidung auf europäischer Ebene, dass die Entschädigung für RWE beihilfekonform ist. Der Ministerpräsident hat es schon gesagt und auch der Wirtschaftsminister: dass wir weiterhin kämpfen, natürlich auch für die Großunternehmen, die in Sachsen tätig sind. Aber vertieft kann ich Ihnen das nicht beantworten, weil es nicht zu meinem Geschäftsbereich gehört. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die Fraktion DIE LINKE, bitte.
Juliane Nagel Die Linke
Ich möchte nach Mieter(innen)schutzinstrumenten fragen. Das BGB und das BauGB geben Möglichkeiten, in Kommunen Mieterinnen und Mieter in Bestandswohnraum zu schützen, was in Sachsen natürlich vor allem für die Städte Leipzig und Dresden infrage kommt. Ich habe gestern erst erfahren – – Oder anders angefangen: Der Stadtrat in Leipzig hat im Juni beschlossen, das Land zu bitten, den verlängerten Kündigungsschutz bei Umwandlung einer Wohnung, einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung – – Er beschloss, das Land zu ersuchen, eine Rechtsverordnung zu erlassen, damit Leipzig vom § 577 a im BGB Gebrauch machen kann. Ich habe gestern erfahren, dass das Land abschlägig geantwortet hat mit Verweis darauf, dass die Stadt Leipzig keinen – sage ich jetzt einmal vereinfacht – angespannten Wohnungsmarkt habe. So etwas Ähnliches haben wir schon erlebt in Bezug auf die ersuchte Umwandlungsverordnung für die Städte Leipzig und Dresden, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Ich will noch einmal fragen: Sind Sie sich wirklich sicher, dass die Stadt Leipzig die Kriterien eines angespannten Wohnungsmarkts nicht erfüllt in Bezug auf diesen sogenannten verlängerten Kündigungsschutz? Wir untersuchen bei der Kappungsgrenzenverordnung und bei der Mietpreisbegrenzungsverordnung doch ähnliche Kriterien und sind zu einem anderen Schluss gekommen.
Thomas Schmidt
Ich habe das in der Antwort an die Stadt Leipzig, an Oberbürgermeister Jung oder Bürgermeister Dienberg, bereits ausgeführt. Diese Einschätzung treffe ich nicht selbst, sondern es basiert auf Indikatoren, wie das einzuschätzen ist. Aber ich habe in die Antwort gleichzeitig aufgenommen, dass eine erneute Prüfung nach einer gewissen Zeit selbstverständlich wieder erfolgen wird. Das ist also kein Ausschluss für immer, sondern diese Prüfung anhand der vorgegebenen Indikatoren wird erneut erfolgen. Ich kann Ihnen noch nicht sagen, mit welchem zeitlichen Abstand, aber das haben wir zugesagt. Doch diese Prüfung, die ich, wie gesagt, nicht selbst mache, sondern die mir vorgelegen hat, hat das von Ihnen bereits erwähnte Ergebnis gebracht. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die BÜNDNISGRÜNEN, Frau Kummer, bitte.
Ines Kummer GRÜNE
Herr Staatsminister, lassen Sie mich den Fokus noch einmal zurück auf den Strukturwandel bringen und dort ganz speziell auf das Thema Beteiligungsprozesse. Das haben wir schon mehrmals im Plenum debattiert; unter anderem haben Sie in Ihrem Haushalt eine Haushaltsstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung im Strukturwandel. Mich würde interessieren: Wie ist der Beteiligungsprozess im Strukturwandel organisiert? Ganz speziell: Wie unterstützt das SMR eine stärkere Beteiligung der jungen Generation in den Strukturwandelregionen? – Danke schön.
Thomas Schmidt
Wir haben von vornherein einen Bottom-up-Ansatz gewählt. Es wird manchmal kritisiert, dass dies das ganze Verfahren etwas verlängert; aber ich denke, das ist richtig so. Darum gibt es die regionalen Begleitausschüsse, in denen viele Interessengruppen vertreten sind, und ich meine, bereits bei der Projektentwicklung speziell in den Kommunen findet eine Beteiligung statt. Sie beziehen sich jetzt unmittelbar auf die Beteiligung der jungen Generation. Wir haben im Doppelhaushalt 200 000 Euro für Maßnahmen der Kinder- und Jugendbeteiligung im Strukturwandel enthalten. Das wird seit Sommer 2023 umgesetzt, als Projekt der Deutschen Kinderund Jugendstiftung: Maßnahmen zur Stärkung der Beteiligungsmöglichkeiten und Sichtbarkeit von Jugendbeteiligung in der Strukturentwicklung im Mitteldeutschen Revier. Da werden ganz viele Dinge gemacht: eine Kampagne „Strukturentwicklung to go“ mit Podcasts, qualifizierten Interviews und anderem. Darüber hinaus gab es – das war allerdings übergreifend über alle Reviere – den Planathon „Jugend gestaltet Strukturwandel“, bei dem sich junge Leute Gedanken machten, welche Dinge denn im Strukturwandel umgesetzt werden sollen. Wir haben als, glaube ich, einziges Bundesland dann mit diesen Leuten Kontakt aufgenommen, haben jeden einzelnen Vorschlag geprüft und mit einer Ampel versehen: grün, gelb und rot. Wir sind heute noch mit den Akteuren dort in Kontakt und werden das weiterhin einfließen lassen. Wir wollen zukünftig auch an die Schulen gehen. Das findet ja schon statt; es findet auch vonseiten anderer Akteure statt, dass sie direkt in den Unterricht gehen. Das wollen wir unterstützen bzw. wollen mit eigenen „Strukturwandelbotschaftern“ – so habe ich es einmal genannt – in die Schulen gehen. Es gilt, die Schüler zu motivieren, Berufe zu erlernen oder Studiengänge zu ergreifen, mit welchen sie eine Zukunft haben in ihren Regionen. Das ist der richtige Ansatz. Das alles wird ergänzt mit Schüler- und Studentencamps, wozu auch Klassen, die nicht aus Strukturwandelregionen kommen, eingeladen werden. Gemeinsam mit Klassen aus den Strukturwandelregionen machen sie dort am Wochenende Projekte, um dafür zu sensibilisieren, was in Zukunft alles möglich sein wird. Es soll, wie gesagt, auch internationale Studentencamps geben, um auch international den Fokus darauf zu lenken, was denn in den beiden Revieren alles entsteht. Ich denke, das wird weiterhin und immer umfangreicher umgesetzt. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die SPD Fraktion.
Juliane Pfeil SPD
Wir möchten gern noch einmal das Thema Wohngeldreform aufgreifen. Vielleicht können Sie an dieser Stelle ein Fazit ziehen, nach einem Jahr Wohngeld-Plus-Reform. Wie ist das im Freistaat angenommen worden? Wie haben sich die Antragszahlen entwickelt?
Thomas Schmidt
Das sogenannte Wohngeld-Plus-Gesetz des Bundes ist am 1. Januar in Kraft getreten. Es war damals das Ziel, mehr Leute in den Genuss der Wohnraumförderung zu bringen. Der Bund ist davon ausgegangen, dass es etwa eine Verdreifachung geben werde. Ich muss an dieser Stelle sagen: Das war natürlich auch hinsichtlich des bürokratischen Aufwands eine riesengroße Herausforderung für die Wohngeldstellen in Sachsen. Ich ziehe den Hut davor, wie sie das geleistet haben. Wir brauchen den innerdeutschen Vergleich dort nicht zu scheuen, wie das umgesetzt worden ist. In diesem Jahr haben wir bis November insgesamt 225 Millionen Euro ausgezahlt. Das ist gegenüber dem Vorjahreszeitraum das 2,6- Fache. Das ist also nicht ganz das Dreifache, aber immerhin eine deutliche Steigerung. Ein durchschnittliches Wohngeld in Höhe von 327 Euro wurde ausgezahlt. Das waren im Gegensatz zu vorher 129 Euro mehr je Haushalt als im vergleichbaren Vorjahresmonat. Es ist eine Bugwelle – so nenne ich das jetzt einmal – der Wohngeldanträge, die natürlich am Anfang entstanden ist. Die Wohngeldstellen müssen sich erst einmal darauf einstellen, dass sie das überhaupt abarbeiten können. Das Personal muss gefunden werden, und wir hatten circa 52 000 Anträge im März, die abgearbeitet werden mussten. Das ist immer weiter heruntergefahren worden. Es kommen ja immer wieder neue dazu. Wir sind jetzt bei 38 000 Anträgen. Im Vergleich zu anderen Bundesländern sind wir recht gut unterwegs. Wir haben das als Staatsregierung und auch als Ministerium durch die Schulung von neuem Personal der Wohngeldbehörden unterstützt, sodass die Bearbeitung der Anträge beschleunigt werden konnte. Inzwischen ist bei 27 von 31 Wohngeldbehörden der Onlineantrag möglich. Insgesamt handelt es sich um eine riesengroße Herausforderung und eine immense Leistung, die in den Landkreisen und den kreisfreien Städten erbracht wurde. Auch die anderen haben in den großen Kreisstädten Wohngeldbehörden. Ich ziehe den Hut vor deren Leistung und denke, wir können bisher ganz zufrieden und optimistisch sein, wie es am Ende des Jahres aussehen wird. Bisher ist es im Freistaat ganz gut gelaufen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Herr Staatsminister. Wir beginnen wieder bei der CDU. Gibt es bei der CDU noch Redebedarf? – Kollege Flemming. Bitte schön.
Ingo Flemming CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatsminister! Ich habe eine Frage zur Fachförderrichtlinie RegioPlan. Welche Ziele verfolgt die Staatsregierung mit dieser Fachförderrichtlinie? Welcher Bedarf wird dahinter gesehen? Welches Fazit kann aus dem ersten Aufruf gezogen werden?
Thomas Schmidt
Die Förderrichtlinie RegioPlan unterstützt die Entwicklung von Gewerbeflächen. Wir haben hier eine völlig veränderte Entwicklung. Wir erinnern uns noch an die Neunzigerjahre, als sehr viele Gewerbeflächen entstanden. Es dauerte damals sehr lange, bis diese belegt werden konnten. Dass überall im Land Gewerbeflächen vorhanden waren, ist längst vorbei. Es ist immer ein zunehmender Mangel von Gewerbeflächen aufgetreten, vor allen Dingen auch von größeren Gewerbeflächen. Gerade bei den größeren Gewerbeflächen, wenn es dann 50 Hektar oder mehr werden, sind die Kommunen nur schwer in der Lage, diese aus eigener Kraft zu entwickeln. Es geht ja um die Planung des Ganzen, die Erstellung von Bebauungs- und der Flächennutzungspläne. So ist die Entscheidung gefallen, dass wir die Kommunen dort unterstützen und diese Entwicklungspotenziale erneut geben. Wie groß das Interesse am Ende war, gebe ich zu, hat uns selbst etwas überrascht. Im Februar ist der erste Aufruf RegioPlan erfolgreich abgeschlossen worden. Dort hatten wir dann am Ende 29 Vorhaben, die wir mit rund 4,8 Millionen Euro unterstützt haben. Das ist eine ganze Menge. Deshalb werden wir auch die Weiterbewilligung des nächsten Aufrufs im neuen Jahr 2024 tätigen; denn der Bedarf ist weiterhin sehr groß. In diesen planerischen Vorbereitungen der Flächen geht die Gemeinde erheblich in Vorkasse. Deshalb scheuen viele zurück, bevor sie Investoren haben, das für die gesamte Fläche umzusetzen. Diesen finanziellen Druck wollen wir den Kommunen nehmen, deshalb gestaffelt in die Gewerbeflächen 10 Hektar bis 50 Hektar und darüber hinaus mit gestaffelten Fördersätzen. Dies wird in den nächsten Jahren etwas reduziert, weil wir möglichst viel und schnell zur Umsetzung bringen wollen – also Erfolgsgeschichte. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Als Nächstes die AfD-Fraktion, Kollege Thumm, vermutlich die letzte Frage. Bitte schön.
Thomas Thumm AfD
Vielen Dank, Herr Minister. Ich laufe jetzt Gefahr, dass Sie wieder sagen, es sei nicht ganz Ihr Ressort. Aber der Landesentwicklungsplan ist Ihr Ressort, wir haben diese Überschneidungen zwischen den Ministerien. Mir geht es grundsätzlich darum – Sie haben gerade von Gewerbegebieten, die wichtig sind, gesprochen –, die Wirtschaftskraft am Ende zu schaffen, damit sich Unternehmen ansiedeln. Mir geht es aber auch um die etwas entlegeneren Regionen, die Süd- und Ostgrenze des Freistaates Sachsen, also die Grenzregionen. Inwieweit wird dieses landesplanerische Ziel der Erreichbarkeit im Bereich Verkehrsinfrastruktur – hierbei meine ich nicht ÖPNV oder SPNV, sondern den ganz normalen Individualverkehr – in der Form vorangetrieben, dass man diese Regionen besser erreicht, am Ende vielleicht auch mit dem Ziel, dass sich diese Regionen von den zahlreichen Fördermaßnahmen, die es im Freistaat gibt, partizipieren und sich am Ende dort wieder Wirtschaftskraft ansiedelt? – Vielen Dank.
Thomas Schmidt
Bei uns – Sie haben es schon gesagt – gibt es eher den planerischen Ansatz. Der Landesentwicklungsplan soll in der nächsten Legislaturperiode fortgeschrieben werden. Wir sind dabei, mit einem Gutachten erst einmal die Grundlagen dazu festzustellen, welche Schwerpunkte dort gelegt werden sollen. Das ist leider bei der ersten Ausschreibung des Gutachtens gescheitert. Wir sind nun dabei, das neu aufzustellen. Diesbezüglich werden genau diese Sachen planerisch mit betrachtet. Am Ende geht es Ihnen sicherlich mehr um die Umsetzung von dem Ganzen. Bei uns ist es der planerische Ansatz, aber ich denke schon, gerade, wenn sich die Prioritäten etwas verschieben. In den Neunzigerjahren spielte sicherlich die Entwicklung – beispielsweise von Bahnstrecken, umgestiegen sind – nicht die Rolle. Das wird im neuen Landesentwicklungsplan, weil viele auf die individuelle Mobilität setzen – davon gehe ich zumindest aus –, wieder stärker betrachtet werden müssen, also dieser Wechsel in der Mobilität. Wie das in der Umsetzung danach erfolgt, liegt nicht allein in meinen Händen, das liegt auch in den Händen der Haushaltsgesetzgeber und am Ende der zuständigen Verkehrsministerien sowie zum Teil beim Bund, wenn es um die Schiene oder den Ausbau der Bundesstraßen und Autobahnen geht. Sie wissen, der Rest liegt beim Land. Bei uns wird diese Erreichbarkeit im neuen Landesentwicklungsplan selbstverständlich mit betrachtet werden müssen. Ich gehe davon aus, dass es dort neue Erkenntnisse geben wird. Das liegt mir selbst besonders am Herzen. Ich komme auch aus der südwestsächsischen Region. Davon, denke ich, gehen Sie auch aus oder können Sie auch ausgehen. Vielmehr kann ich dazu jetzt nicht sagen, weil wir nur die planerische Begleitung machen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zeitdauer der Befragung der Staatsregierung ist abgelaufen. Vielen Dank, Herr Staatsminister, dass Sie uns Rede und Antwort standen. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt Hasskriminalität im Internet Prävention und Drucksache 7/15028, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an Herrn Kollegen Wähner von der CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.
Ronny Wähner CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Als Koalitionsfraktion haben wir den Antrag „Hasskriminalität im Internet wirksam entgegentreten“ eingebracht, ein Thema, das uns, der Koalition, wichtig ist und dem man sich leider intensiv widmen muss. Wir haben schon im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir uns dieser Aufgabe verstärkt stellen. Was aber ist Hasskriminalität im Internet? Das ist eine politisch motivierte Straftat, die aufgrund von Vorurteilen des Täters gegenüber den Eigenschaften des Opfers, wie zum Beispiel Nationalität, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung begangen wird. Es ist keinesfalls ein Kavaliersdelikt, sondern es ist eine Straftat, und – ich will es einmal so bezeichnen – es ist wie Gift für unsere Gesellschaft, für unser gemeinsames Zusammenleben, weil es durch den Abstand, durch die Anonymität des Internets zu einer gewissen Enthemmtheit kommt und Menschen diffamiert werden. Das macht etwas mit den Opfern, das macht etwas mit den Familien der Opfer. Es ist demzufolge nicht gut für unser Miteinander, und dementsprechend ist es Gift für unsere Gesellschaft, für unser gemeinsames Zusammenleben. Deshalb ist es wichtig, sich dem zu widmen, dem entgegenzutreten. Hass ist vor allem in den sozialen Netzwerken verbreitet, und darauf müssen wir unsere Aufmerksamkeit legen, auch mit Blick auf das nächste Jahr. Wir haben im nächsten Jahr Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen, und diese leben davon, dass sich vor allem engagierte Bürgerinnen und Bürger für die ehrenamtliche Tätigkeit auf kommunaler Ebene in ihren Städten und Gemeinden, das heißt für ein Wahlamt, zur Verfügung stellen. Ich denke, die Bereitschaft wächst nicht, sondern man wird davon abgehalten, wenn man durch politisches Engagement Gefahr läuft, am Ende im Internet diffamiert oder Opfer von Hasskriminalität zu werden. Unser aller Interesse muss es sein, dem entschieden zu entgegnen; denn hier rütteln wir an den Grundfesten unserer Demokratie. Wir leben davon, dass wir engagierte Bürgerinnen und Bürger haben, und diese müssen unseren Schutz in diesem Zusammenhang genießen. Deshalb gibt es die zentrale Meldestelle für Hasskriminalität; sie wurde vom Innenministerium bereits wirksam entgegentreten – Verfolgung Prioritätenantrag der Fraktionen GRÜNEN und SPD eingerichtet. Das ist eine wichtige Institution, damit die Menschen, die Opfer werden, wissen, wohin sie sich wenden können. Eine besondere Pflicht trifft die Plattform- und Netzwerkbetreiber. Diese sind zuvörderst gefordert, entsprechende Kommentare zu löschen. Aber auch die Strafverfolgung oder wir, der Staat, müssen diese Entwicklung im Blick behalten. Wir haben in unserem Antrag einen umfassenden Berichtsauftrag, um das Phänomen Hasskriminalität noch besser verstehen zu können und näher zu beleuchten. Wir haben aber auch konkrete Aufträge an die Staatsregierung in unseren Antrag aufgenommen. Zum einen soll der Informationsaustausch zwischen den Länderpolizeien, aber auch zwischen unserer sächsischen Polizei und der Polizei des Bundes intensiviert werden. Entsprechende Vorfälle sollen gemeldet werden; denn die Entwicklung in diesem Bereich ist schon erschreckend. In den Jahren 2019 bis 2021 haben sich die Fälle fast verdreifacht. Im Jahr 2021 waren es 300 Fälle. Die aktuelle Berichterstattung in den Medien – der Innenminister hat es ausgeführt – hat eine weitere Steigerung dieses Phänomens gezeigt. Daran erkennt man deutlich, wie wichtig es ist, sich diesem Thema zu stellen. Deshalb ist es angezeigt – dazu läuft gerade eine Kampagne, wir hatten es im letzten Innenausschuss; Herr Schuster, vielen Dank dafür –, dass die zentrale Meldestelle für Hasskriminalität stärker bekannt gemacht wird, damit jeder Mandatsträger oder Bürgermeister im Land weiß, wohin er sich gegebenenfalls wenden kann. Auch die Prävention muss gestärkt werden. Das haben wir in unserem Antrag deutlich gemacht. Auch sämtliche Polizeibediensteten sollten sensibilisiert werden – das geschieht auch durch entsprechende Schulungen und Fortbildungen –, dass Hasskriminalität im Netz kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat ist, die entsprechend verfolgt werden muss. Ich will feststellen, dass das Innenministerium und die Polizei auf diesem Gebiet schon sehr intensiv tätig sind. Wir wollen aber das Innenministerium und die Polizei mit diesem Antrag unterstützen und sie ermutigen, dagegen noch stärker tätig zu werden. Dazu soll unser Antrag dienen. Auch diese Debatte soll die Polizei für diese Problematik ein Stück weit sensibilisieren. In dem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Wähner sprach für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE spricht nun Kollege Lippmann. Bitte schön.
Valentin Lippmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! „Die Polizei ist nicht im Internet“, stellte Jan Böhmermann vor über einem Jahr fest und sorgte damit für einen gewaltigen medialen Aufruf im Zusammenhang mit seinen Recherchen zum Umgang mit Hasskriminalität in deutschen Polizeien. Gleichzeitig war die Recherche aber nicht die wirkliche Überraschung für alle diejenigen, die regelmäßig in sozialen Netzwerken unterwegs sind und dort miteinander agieren. Gerade erst veröffentlichte das Statistische Bundesamt neue Zahlen. Demnach haben mehr als ein Viertel der Nutzerinnen und Nutzer allein im ersten Quartal dieses Jahres Hass- und Hetzreden im Netz wahrgenommen. Bei den Jüngeren war es sogar ein Drittel. Diese Wahrnehmung deckt sich mit der Polizeilichen Kriminalstatistik für Sachsen. Dabei dürfte bei Weitem nicht alles zur Anzeige gebracht worden sein. Diese Entwicklung ist Grund für diesen Antrag. Hasskriminalität ist eine elementare Gefahr für unsere Demokratie; denn Sprache hat Macht, die Macht, zu verändern – deshalb debattieren wir im Landtag darüber –, und die Macht zu binden; deshalb machen wir Gesetze und sprechen miteinander. Sprache hat aber auch die Macht, zu verletzen, zu demütigen, einzuschüchtern und zu zerstören, und die Macht, Menschen aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen. Deshalb haben wir, die Koalition, uns entschieden, diesen Antrag zu stellen; denn es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, den Kampf gegen Hass, Hetze und Bedrohung im Netz entschiedener denn je zu führen. Eine plurale politische Gesellschaft lebt davon, dass in ihr viele Stimmen zu Wort kommen und sich so verschiedene Perspektiven auf verschiedene Themen eröffnen. Das ist eine Überzeugung, aus der der Schutz der Meinungsfreiheit als elementares politisches Freiheitsrecht in unserer Verfassung erwächst. Wenn dieses elementare Freiheitsrecht nicht durch den Staat selbst, sondern durch Dritte faktisch eingeschränkt wird, wie wir es in diesem Fall merken, ist es eine staatliche Aufgabe, dem entschieden entgegenzutreten und so die öffentliche Willensbildung mit aller Gewalt zu schützen. Der Fall von Renate Künast vor einigen Jahren, eine der wesentlichen Entscheidungen zu Hasskriminalität im Internet, hat vor allem eindrucksvoll das darauffolgende PingPong-Spiel zwischen den Gerichten offenbart und gezeigt, wie schwer es doch immer ist, in der Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten das richtige Maß zu finden. Dieser Fall hat aber auch gezeigt, dass auch die Meinungsfreiheit zu Personen des öffentlichen Lebens in diesem Land nicht grenzenlos und nicht schrankenlos ist. Die Meinungsfreiheit findet ihre Grenzen in gesetzlichen Bestimmungen, beispielsweise zum Schutz der Ehre, zur Beleidigung, zur Verleumdung oder zur Volksverhetzung. Dies genießt keinen Schutz. Diese Binsenweisheit scheint in der alltäglichen virtuellen Raserei von Wutbürgerinnen und Wutbürgern, von Antidemokratinnen und Antidemokraten zunehmend unterzugehen. Deshalb wollen wir mit diesem Antrag besonders die Verantwortung der Netz- und Plattformbetreiber für ihre entsprechenden Plattformen herausstellen. Sie können sich nicht damit herausreden, dass Sie von nichts wüssten. Werte Kolleginnen und Kollegen, im nächsten Jahr sind Kommunalwahlen. Unsere Demokratie lebt von den Menschen, die vor Ort mitgestalten wollen, die Ideen einbringen und für sie öffentlich streiten. Regelmäßig haben Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker dabei nicht die Ressourcen, auf die Bundestags- oder Landtagsabgeordnete zugreifen können. Gleichwohl sind sie nicht minder, sondern teilweise sogar häufiger Opfer von Anfeindungen und Angriffen. Eine Kommunalstudie, die in Brandenburg in Auftrag gegeben wurde, unterstreicht diesen Befund. Jede dritte kommunale Amts- und Mandatsträgerin hat mindestens einmal Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung oder körperliche Gewalt erlebt. In Sachsen dürfte es kaum anders sein. Umso aktiver die Betroffenen in sozialen Netzwerken waren, umso wahrscheinlicher war es, dass sie Opfer von Bedrohungen und Beleidigungen wurden. Die Lösung ist aber nicht, dass diejenigen, die für unsere Demokratie streiten und den Kopf dafür hinhalten müssen, sich aus dem öffentlichen Raum zurückziehen, wie es leider mitunter immer noch von leitenden Polizisten im Bereich des Staatsschutzes angeraten wird. Wir brauchen einen Bewusstseinswandel in den Sicherheitsbehörden einerseits und das Lösen der Handbremse bei der Verfolgung von Hasskriminalität in den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden andererseits. Der Freistaat Sachsen hat bereits Instrumente geschaffen, um Betroffene auf kommunaler Ebene oder aus der Zivilgesellschaft besser zu schützen. Dazu gehört zum Beispiel die Zentrale Meldestelle für Hasskriminalität im Internet. Dazu gehört auch die Zentrale Ansprechstelle für Opfer von Rechtsextremismus und Antisemitismus, die ZORA. Sie geht auf die Initiative des Sächsischen Ministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zurück. Die dort tätigen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind seitdem Ansprechpartner(in) für all jene, die aufgrund ihres Engagements Opfer von Hass und Hetze werden; das ist eine wesentliche Unterstützung im Kampf gegen Hass und Hetze im Freistaat Sachsen. Damit sind wir deutschlandweit Pioniere gewesen, und damit wird dafür gesorgt, dass die Taten konsequent aufgeklärt werden und eine effektive Strafverfolgung stattfinden kann. Zudem soll zukünftig den Betroffenen durch Information und Beratung ihre Handlungsmacht zurückgegeben werden, damit sie sich den Angriffen nicht ohnmächtig ausgeliefert sehen. Unsere gemeinschaftliche Anstrengung muss daher dahin gehen, diese Anlaufstellen bekannter zu machen und die Strukturen weiter zu stärken; auch das fordert dieser Antrag. Es ist unsere Verantwortung, den Betroffenen von Hasskriminalität zu zeigen, dass sie geschätzt, aber vor allen Dingen, dass sie geschützt werden. Das beinhaltet auch das Thema virtuelle Streifengänge. Wir BÜNDNISGRÜNE sind der Überzeugung, dass wirksame Polizeiarbeit nicht immer mehr Befugnisse braucht. Sie braucht vor allem ausreichend Personal, eine kluge Strategie und vor allem muss das Ganze sichtbar sein. Wir müssen deutlich machen, dass es auch im Internet keine rechtsfreien Räume gibt. Das gilt einmal mehr in diesen Zeiten, wenn es um die Bekämpfung von Hass und Hetze geht. Ebenso braucht es anonyme Meldewege für die Meldung von Hass und Hetze im Internet. Ich möchte an dieser Stelle meinen Appell in einer Aktuellen Debatte aus dem vorletzten Jahr wiederholen: Wir brauchen diese Meldewege einerseits für die Bürgerinnen und Bürger, die aus der tiefen Überzeugung, dass es Grenzen dessen gibt, was sagbar ist, handeln wollen, wenn sie etwas sehen, aber selbst nicht betroffen sind. Wir brauchen sie andererseits damit diese Bürgerinnen und Bürger auch wirklich darüber Informationen abgeben und Anzeigen stellen und nicht permanent ein komplettes Anzeigenformular ausfüllen müssen. Wir brauchen sie, weil die Polizei nicht überall sein kann. Der wirksamste Kampf gegen Hass und Hetze wird dann zu führen sein, (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) wenn wir eine starke, selbstbewusste Demokratie haben, die selbst handelt und in der es die tiefe Überzeugung aller Bürgerinnen und Bürger ist, dass zu handeln ist, wenn sie entsprechende Postings sehen. Das wollen wir mit diesem Antrag noch einmal unterstützen. Wir bitten um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Lippmann sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Das Wort erhält jetzt Kollege Pallas; er spricht für die SPD-Fraktion. Bitte schön.
Albrecht Pallas SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im August 2021 wagte der hier bereits benannte bekannte, ja, berüchtigte deutsche Satiriker und Entertainer mit seinem Rechercheteam einen bundesweiten Praxistest in den Länderpolizeien zum Umgang mit Hasskriminalität im Netz. Konkret ging es um Morddrohungen, antisemitische Inhalte und verfassungsfeindliche rechtsradikale Symbole, die bei den Polizeirevieren zur Anzeige gebracht werden sollten. Die Reaktionen der Polizei wurden nach den Kriterien Bewusstsein für Strafbarkeit, Umgang mit den anzeigenden Personen sowie professionelles Vorgehen bewertet. In manchen Ländern wurde nach Einschätzung des Rechercheteams nur schleppend ermittelt, in einigen Fällen scheiterte das Aufgeben der Anzeige vollständig; andernorts funktionierte es schnell und reibungslos. Der Eindruck floss in ein musikalisches Resümee des Entertainers im Juni 2023, Zitat: „Da kann die Polizei nix machen. Das Internet ist keine Ländersache.“ Dass auch die Polizei Sachsen gegen Hasskriminalität im Internet etwas tun kann und bereits einiges tut, zeigt sich genauso in unserem Antrag wie die Tatsache, dass da noch mehr geht. So wurde zum 1. Februar 2022 die Spezialeinheit Zentralstelle zur Bekämpfung von politisch motivierter Kriminalität im Internet, ZIT PMK, beim LKA Sachsen eingerichtet. Bei extremistischen Sachverhalten unterstützt auch die Zentrale Ansprechstelle für Opfer (rechts-)extremistischer Bedrohungen, ZASTEX, beim LKA, und zusätzlich gibt es eine Zentrale Meldestelle für Hasskriminalität im Internet, ZMI. Über die Online-Wache können Bürgerinnen und Bürger schnell, aber leider noch immer nicht anonym, Hasskommentare anzeigen. Schließlich wurden bzw. werden mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz und dem Digital Services Act auf Bundes- und Europaebene rechtliche Rahmenbedingungen für mehr Regulierung der Inhalte, die teils strafbar und verletzend sind, geschaffen und nehmen dabei die Plattformbetreiber in die Pflicht. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Eine Regel ist allen klar: Was offline verboten ist, soll auch online verboten sein und entfernt werden; darum geht es. Aber es genügt nicht, gute Gesetze zu haben, wenn sie nicht durchgesetzt werden. Der vorliegende Antrag will mehr, nämlich, dass es praktisch auch im Maschinenraum der Kriminalitätsbekämpfung rund und künftig noch besser läuft. Darüber möge die Staatsregierung dem Landtag berichten; denn die erste Ansprechperson für Bürgerinnen und Bürger in diesem Freistaat ist bei Strafverfolgungsbegehren in der Regel die Polizei. Sie hat eine wichtige Aufgabe. Die Polizei ist ein – wenn man so will – Concierge für das Recht für alle, die von Hasskriminalität selbst betroffen sind oder diese anzeigen wollen. Das verlangt hohe Professionalität im Umgang mit den Anzeigen und den anzeigenden Personen. Es braucht eine dauerhafte Präsenz der Polizei im Internet, also eine Weiterführung der virtuellen Streifengänge. Schließlich muss die Polizei Betroffenen von Hasskriminalität im Netz zur Seite stehen, und mit Blick auf das kommende Jahr im Besonderen denen, die sich als Bürgermeister(innen), Landrat oder Mitglied in Gemeinderäten oder Kreistagen in diesem Freistaat für die Demokratie engagieren. Wenn das fehlt, dann haben wir in unserer demokratischen Gesellschaft ein Problem; denn der Hass gegen Einzelne ist potenziell Hass auf jeden von uns. Hasskriminalität ist ein Angriff auf unsere freiheitlich-demokratische, offene Gesellschaft, die doch jedem Menschen Würde zuspricht und in der jeder Mensch Respekt verdient. Jedes Hassposting, jede den Menschen verachtende Nachricht in sozialen Netzwerken ist eine zu viel. Deshalb geht da noch mehr, und muss mehr gehen, beispielsweise: Die Länderpolizeibehörden und der Bund müssen sich viel besser vernetzen, um bundesweit verstreute Verfahren zu bündeln und einander bereits während laufender Ermittlungsverfahren zu kennen und zu wissen, dass ermittelt wird, damit das nicht parallel, doppelt erfolgt. Die Anlaufstelle für Anfeindungen gegenüber kommunalen Amtsund Mandatsträger(inne)n für Betroffene von Hasskriminalität muss bekannter gemacht werden; daran wird bereits gearbeitet. Die Anzeigemöglichkeit bei der Zentralen Meldestelle für Hasskriminalität im Netz ist diesbezüglich auf bessere Erreichbarkeit und Effektivität zu prüfen, und sie braucht eine aufgabengerechte Ausstattung. Ebenso braucht es in diesem Bereich und in jedem Polizeirevier bestmöglich ausgebildete und sensibilisierte Beamtinnen und Beamte, damit jeder Sachverhalt mit Hasskriminalität im Netz aufgenommen wird und die anzeigenden Menschen sich auch ernst genommen fühlen. Wir brauchen weiterhin mehr Präventionsmaßnahmen, auch solche, die potenzielle Opfer schützen und die virtuelle Community stärken, solche Sprache nicht zu akzeptieren. Es darf eben nicht der Böhmermannsche Eindruck entstehen, Zitat: „Dem Rechtsstaat sei das Recht egal jenseits seiner Firewall.“ Es ist anzuerkennen, dass die Polizei und das SMI vor allem im Rahmen des Gesamtkonzepts zur Bekämpfung des Rechtsextremismus in Sachsen bereits einiges zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet, zur Prävention und zum Schutz für Opfer getan hat. Sie stimmen aber sicher mit mir überein, dass Gutes verbessert und optimiert werden sollte, gerade, wenn es sich um ein Kriminalitätsphänomen handelt, das so bedrohlich für so viele von uns und für die Demokratie insgesamt werden kann. Lassen Sie uns deshalb als Parlament heute der Staatsregierung ein starkes Zeichen der Motivation senden, noch mehr gegen Hasskriminalität zu unternehmen! Deshalb werbe auch ich um Zustimmung zu diesem Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU – Beifall des Staatsministers Armin Schuster) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Pallas sprach für die SPD-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion der AfD Kollege Wippel.
Sebastian Wippel AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Ich möchte nicht auf alle Punkte dieses Machwerks eingehen, sondern nur auf ausgewählte. (Dirk Panter, SPD: Aha! –
Rico Gebhardt Die Linke
Ja!) Zum Beispiel schreiben Sie im Punkt 1, dass es von 2019 bis 2021 einen Anstieg von 115 auf 316 Fälle im Bereich der politisch motivierten Hasspostings gegeben hätte. Nun, es bleibt sicher das Geheimnis der Koalition, wie man zu diesen Zahlen kommt. Wenn man unbedingt noch einen Prioritätenantrag in diesem Jahr durchbringen will, dann sollte man sich wenigstens die Zeit nehmen und die Zahlen richtig abschreiben, aber da helfe ich Ihnen gerne aus. Grundlage für Ihre Zahlen ist nämlich die Polizeiliche Kriminalstatistik des LKA Sachsen, die 2021 nicht von 316 Hasspostings spricht, sondern von 213. Zur Einordnung dieser Zahl: Im Jahr 2021 gab es insgesamt 246 615 Straftaten in Sachsen, die polizeilich erfasst worden sind. Jetzt möge sich jeder selbst seine Meinung zu diesen Zahlen bilden. Ich bin mir sicher, dass die Mehrzahl die Schlussfolgerung, dass diese 213 Fälle in ihrem Ausmaß besorgniserregend und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt äußerst bedrohlich seien, nicht teilt. Gerade bei dem genannten Zitat aus Ihrem Antrag fallen mir Tausende Straftaten von Personengruppen ein, für die der Inhalt des Zitats wahrhaftig zutrifft und das Sicherheitsgefühl eines Großteils der Bevölkerung schon seit Jahren leidet. Dazu stellt die Koalition aber keinen Prioritätenantrag. Eine Gemeinsamkeit habe ich trotzdem gefunden. Konsens besteht mit Ihnen in der Tatsache, dass jeder dieser Fälle einer zu viel ist und natürlich verfolgt und aufgeklärt werden muss. In Punkt 1.4 schreiben Sie, dass Amts- und Mandatsträger vor allem im kommunalen Bereich erheblich betroffen sind. Dabei stimme ich Ihnen vollumfänglich zu. Bekanntermaßen bezieht sich das aber nicht nur auf das Netz. Seit unserer Parteigründung als Alternative für Deutschland sind „Nazis“, „Faschisten“ übliche Diffamierungen. Autos wurden angezündet, Kommunalpolitiker und Wahlkämpfer geschlagen, getreten, von Leitern geworfen und mit dem Tode bedroht. Ja, das ist auch die Realität. Aber Sie reden immer nur über eine Seite der Medaille. Den Rest blenden Sie gern aus, so etwas passt nicht in Ihr Weltbild. Mit Punkt 1.5, in dem Sie eine besondere Verantwortung des „ersten Einschreitens“ fordern, hebeln Sie allerdings die Gewaltenteilung im Staat aus. Netzwerk- und Plattformbetreiber, zum Beispiel Meta oder X, ehemals Twitter, also Privatpersonen, sollen einschätzen, ob eine Straftat vorliegt und dann repressiv löschen? Wer sich an die Rechtsordnung hält, der weiß, dass dieser Auftrag des Staates ausschließlich der Staatsanwaltschaft zukommt und keiner Nichtregierungsorganisation und schon gar keinen Privatleuten. Das ist die Grundlage unseres Strafrechts und des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Davon sollte man tunlichst die Finger lassen. (Beifall bei der AfD) In diesem Zusammenhang ist auch der Ansatz im Bereich der Ausbildung der Polizei völlig falsch. Ich will unterstellen, dass Sie Kenntnisse über die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Polizei haben. Beim näheren Nachdenken entsteht da für mich aber ein großes Fragezeichen. Warum? Weil Hass und Hetze keine strafrechtliche Relevanz haben. Oder kennen Sie die einschlägigen Strafrechtsnormen für diese beiden Begriffe? Ganz sicher nicht, weil es diese Begriffe nicht gibt. Gestatten Sie mir hier eine kleine Randbemerkung. Hass und Hetze sind die gleichen Begriffe. Sie bedeuten dasselbe. Der Begriff Hetze ist neuhochdeutsch und das Wort Hass ist etwas älter. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Kommen wir zur Ausbildung zurück. Der Polizist prüft umfänglich das Zutreffen von objektiven und subjektiven Merkmalen einer Strafrechtsnorm. Sobald diese erfüllt sein könnten, liegt der Verdacht einer Straftat vor. Das ist Gegenstand der Ausbildung und des Studiums. Wenn der Verdacht nicht völlig abwegig ist, wird kein Bürger abgewiesen. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Umfeld die Straftat begangen worden ist, ob im Internet oder auf der Straße. Das ist kein Entscheidungskriterium für das Erstellen einer Strafanzeige. Wie sehr misstrauen Sie eigentlich der Fähigkeit der Polizei, das Legalitätsprinzip vernünftig umzusetzen? Die CDU – das muss ich wieder einmal feststellen – lässt sich hier von Rot-Grün treiben. Ich frage mich in zunehmendem Maße: Wie weit geht man eigentlich, nur um den eigenen Machterhalt sicherzustellen? Glauben Sie wirklich, dass es den Bürgern nicht auffällt, dass Sie sich von Rot-Grün am Nasenring durch die Manege ziehen lassen? Was in Ihrem Antrag völlig fehlt, ist die Ursachenforschung: Ursache, Wirkung, Ergebnis. Warum ist es leider zu diesem Hass und diesen Pöbeleien in den letzten Jahren gekommen? Bei gutem Willen kommt man zu dem Ergebnis: Die politisch Handelnden im Bund und in den Landesregierungen haben einen nicht unwesentlichen Beitrag zu dem jetzt herrschenden Zustand beigetragen. (Beifall bei der AfD) Man kann es auch so zusammenfassen: erst das Feuer selbst anzünden und dann nach der Feuerwehr rufen. (Sören Voigt, CDU: Gut, dass Sie …!) An dieser Stelle muss man schon die Frage stellen: Wie sind politische Verantwortungsträger in den letzten Jahren mit relevanten Teilen der Bevölkerung umgegangen? Schauen wir einmal in die Coronazeit zurück. Da wurden etliche Grundrechte der Bürger unverhältnismäßig und verfassungswidrig eingeschränkt, wie das mittlerweile auch Gerichte festgestellt haben. Demonstranten, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen wollten, wurden von heute auf morgen zu Rechtsextremisten oder zu Staatsdelegitimierern erklärt. Vor langer Zeit hießen solche Leute Andersdenkende. Aber da waren es keine Rechtsextremisten, sondern Konterrevolutionäre. Glauben Sie ernsthaft, dass dieser massiv repressive Umgang mit Teilnehmern der Demonstrationen gegen diese Coronamaßnahmen den gesellschaftlichen Zusammenhalt irgendwie gefördert hat? Hinzu kommt, dass man diese Menschen gleichzeitig verächtlich gemacht hat. Man hat sie beschimpft. Man hat sie bedroht. Man hat diese Leute wie Straftäter behandelt. Natürlich haben die regierungshörigen Medien dazu einen nicht unwesentlichen Beitrag geleistet. Andere kritische Meinungen wurden alle in eine Schublade gesteckt, als Verschwörungstheoretiker, Rechtsextremisten oder als Coronaleugner. Dass sich manche Verschwörungstheorie später als wahr erwiesen hat: Was soll es? Schublade auf, Schublade zu. Rechtsextremist bleibt Rechtsextremist und in der Schublade drin. Die Redezeit reicht zum Glück für Sie nicht aus, um alle Beschimpfungen dieser mRNA-Impfstoffgegner und -verweigerer durch Herrn Lauterbach zu zitieren. Man sollte schon froh sein, dass er versprochen hatte, dass niemand ins Gefängnis muss. Bußgelder mussten trotzdem verhängt werden. Glauben Sie immer noch, dass die spalterische Rhetorik, die einige Politiker und Funktionäre dabei verwendet haben, der Sache angemessen oder hilfreich war? Weltärztepräsident Montgomery sprach von einer „Tyrannei der Ungeimpften“. Niedersachsens Ministerpräsident Weil, SPD, meinte, die 20 % der Erwachsenen, die sich nicht impfen lassen wollen, reichten aus, um – Zitat – „eine ganze Gesellschaft in Angst und Schrecken zu versetzen“. FDP-Vorstand Strack-Zimmermann schimpfte: Impfverweigerer sollten sich „im Klaren darüber sein, dass sie nicht als Minderheit die Mehrheit terrorisieren dürfen.“ Das und noch vieles mehr mussten die Bürger ertragen, wenn sie sich nicht dem Diskurs unterworfen haben. Wissen Sie, was die Bürger noch zur Kenntnis nehmen mussten? Viele Handlungen erscheinen irgendwie rechtens, egal, ob sie linksradikal oder klimahysterisch begründet sind, Hauptsache, es geht gegen das vermeintlich Richtige, nämlich gegen rechts. Das ist mittlerweile fast alles, was irgendwie regierungskritisch ist. Was macht dann der Bürger in Ermangelung von Kommunikationskanälen, fehlendem zeitnahen Rechtsschutz oder – platt gesagt – Waffengleichheit mit den staatlichen Instrumentarien? Er keilt zurück, und zwar verbal und dort, wo er glaubt, die Verantwortlichen erreichen zu können. Ja, meine Damen und Herren, da bleiben oft der gute Ton, der respektvolle Umgang, die Grenzen des Anstands und manch andere Tugend auf der Strecke. So unschön das ist und so sehr wir uns alle andere Umgangsformen wünschen würden – trotzdem ist nach wie vor vieles von der Meinungsfreiheit gedeckt. Diese Anmerkungen sind nicht die Entschuldigung dafür, wenn dabei Straftaten begangen werden. Das möchte ich an der Stelle klarstellen. Nein, Straftaten müssen verfolgt werden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Ich möchte mit meinen Gedanken nur anregen, Prävention auch einmal aus einer ganz anderen Sichtweise zu betrachten. Es wäre doch ein Ansatz, nach den Ursachen zu forschen, Lösungen anzubieten. Dieser Ansatz ist allemal besser, als Überwachungs- und Denunzierungsstellen zu schaffen. Sie unterschätzen immer noch den Teil der Bürger, der genau das schon einmal kennenlernen durfte. Diese Bürger bemerken sehr wohl totalitäre Ansätze, die auch in einer Demokratie zu finden sind. Sie bemerken sehr wohl Einschränkungen ihrer Meinungsfreiheit, nämlich dann, wenn sie selbst gesellschaftlich geächtet werden sollen. Schauen wir zum Schluss noch einmal nach Sachsen. Herr Innenminister Schuster, diese sogenannten Meldestellen liegen in weiten Teilen in Ihrem Verantwortungsbereich. Aber was mache ich nun, wenn der Herr dieser Meldestellen mit gutem Beispiel für die Hetze vorangeht, indem er Mitglieder der Opposition einfach so im Rundumschlag ganz pauschal als Verbrecher bezeichnet? Haben Sie damit bessere Umgangsformen als der eine oder andere Bürger, den wir heute zu Recht kritisieren? (Beifall bei der AfD) Müssten Sie nicht eigentlich mit gutem Beispiel und guten Umgangsformen vorangehen? Oder darf ich das vielleicht als positiven Beitrag von Ihnen für einen besseren gesellschaftlichen Zusammenhalt verstehen? Genau mit solchen Äußerungen spalten Sie – und das nicht aus Versehen, denn Sie sind rhetorisch geschickt und wissen genau, was Sie sagen. Noch eines von vielen weiteren Beispielen, bevor ich zum Schluss komme: Für den Ministerpräsidenten dieses Landes gibt es in Bezug auf Hass und Hetze gegen Wähler und Mitglieder zum Beispiel der Alternative für Deutschland keine Brandmauer. Für ihn sind alles Rechtsextremisten. Die Wähler seien aber nur unzufrieden mit der wirtschaftlichen Lage. Wenn man solche Botschaften im Interview vermittelt – das ist nur ein Beispiel aus den letzten Jahren –, dann verstehe ich schon, dass man mit einem Prioritätenantrag reagieren muss. Besser und vernünftiger wäre es allerdings, es einmal damit zu versuchen, die wirklichen Ursachen zu erforschen und zu bekämpfen. Dass man angeblich immer noch keine vernünftigen Leute in der AfD kennen will, kann man ändern. Dazu muss man nur miteinander reden, und zwar ernsthaft. Kompliziertes kann manchmal sehr einfach sein. Aber dafür braucht man diesen Antrag nicht. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Wippel sprach für die AfD-Fraktion. Nun sehe ich an Mikrofon 1 Kollegen Pallas, vermutlich mit einer Kurzintervention. Bitte schön, Herr Kollege.
Albrecht Pallas SPD
Das ist richtig, Herr Präsident. Vielen Dank. Ich könnte es mir einfach machen und sagen: Getroffene Hunde bellen. – Aber das möchte ich nicht. (Lachen des Abg. Lars Kuppi, AfD) Herr Wippel, Sie hätten sich sachlich mit dem Antrag auseinandersetzen können sowie mit dem Phänomenbereich der Hasskriminalität im Netz. Der Antrag ist bewusst so gehalten, dass es sich um verschiedene Richtungen von politisch motivierter Hasskriminalität im Netz handeln kann. Doch dass Sie sich auf diese Art und Weise angesprochen fühlen, dass Sie sich als AfD-Vertreter, als Funktionär in diese Opferrolle begeben, dass Sie von „Anstand“ und „Tugend“ fabulieren, während doch die Bürgerinnen und Bürger monatlich im Landtag sehen können, was Sie von Anstand und Tugend halten – Sie spielen herunter, welche Rolle Sie bei alledem spielen, und das lasse ich Ihnen nicht durchgehen. Und wenn Sie sagen, Herr Wippel, dass es für Sie schon Hasskriminalität sei, wenn AfD-Abgeordnete als Faschisten bezeichnet werden, dann hat das nicht mehr nur damit zu tun, dass es von der Meinungsfreiheit gedeckt wäre – was es ist –, sondern wir wissen seit letzter Woche schwarz auf weiß, dass es sich hierbei um eine Tatsache handelt. (Lachen bei der AfD –
Hans-Jürgen Zickler AfD
Die Stasi hatte auch nur Tatsachen! – Zuruf des Abg. Frank Peschel, AfD) Was ich wirklich peinlich finde: dass gerade Sie, Herr Wippel, als früherer Polizeibediensteter noch nicht einmal den Versuch unternehmen, die Parallelen zwischen Strafbarkeit im analogen und im virtuellen Raum herzustellen. Sie wissen ganz genau um die Unterschiede. Nehmen wir beispielsweise einmal an, dass sich ein politisch motiviertes, strafbares Graffiti an einer Hauswand befindet. Dann ist natürlich der Besitzer dieser Hauswand daran interessiert, dass es entfernt wird. Oder Menschen, die das sehen, sind bemüht darum, es zu übertünchen, Sticker abzuziehen usw. Im Netz haben wir ein anderes Problem: Dort bleiben diese Postings, diese strafbaren Inhalte viel zu oft stehen. Deshalb ist es richtig, die Inhaber der Plattformen in die Pflicht zu nehmen. (Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Zickler, AfD) Wir lassen nicht zu, dass Sie Ursache und Wirkung vertauschen. Sie haben eine entscheidende Rolle dabei, wie sich Hass und Hetze, auch im Netz, in diesem Land entwickeln. Dazu sollten Sie stehen, Herr Wippel. (Sebastian Wippel, AfD, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Herr Kollege Pallas mit einer Kurzintervention, und die Erwiderung erfolgt durch Herrn Kollegen Wippel an Mikrofon 7; bitte schön.
Sebastian Wippel AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Pallas, Sie haben offensichtlich nicht zugehört; (Albrecht Pallas, SPD: Ich habe genau zugehört!) denn diese Parallelen habe ich sehr deutlich dargestellt. Ich habe ganz klar dargestellt, dass es sich um Straftaten handelt und was die Maßgabe dafür ist, ob eine Straftat verfolgt wird oder nicht. Ich habe klar versucht herauszuarbeiten, dass es mit einer Strafbarkeit im vorstrafbaren Raum und einem dann repressiven Handeln des Staates bzw. angeordneten Handeln von NGOs nicht funktionieren wird. Genau das erleben die Leute jedoch. Und ja, wir erleben das natürlich sehr deutlich. Ich habe nicht in Abrede gestellt, dass es auch Angriffe und Sonstiges auf kommunale Verantwortungsträger oder Kandidaten anderer Parteien gibt, das ist richtig. Wir hören aber in dieser Debatte aber immer nur den Seitenhieb in die eine Richtung. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) – Nur, weil Sie es heute ausnahmsweise einmal nicht so explizit gesagt haben. Deshalb ist darauf hinzuweisen, dass es noch eine andere Seite gibt. Und es ist nicht nur mit den verhältnismäßig belanglosen Beleidigungen, die im Internet stattfinden, getan, sondern es geht hierbei an die Substanz, ans Eingemachte, an die Existenz. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Der politische Gegner, gerade von linker Seite, von AntifaSeite, will nur eines machen: Sie wollen zerstören – und das mit einer Brutalität, wie Sie sie auf der anderen Seite nicht erleben; denn im Gegensatz zu Ihnen sind wir tatsächlich tolerant. (Lachen bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Wir können vielleicht nicht Ihre Meinung und Ihre politischen Lösungsansätze teilen, aber wir versuchen nicht, Sie zu vernichten, und lassen Sie ganz klar am Leben. (Beifall bei der AfD –
Albrecht Pallas SPD
Hören Sie doch einmal, was in Ihren Reihen herumgeblökt wird! – Gegenrufe von der AfD – Zurufe von den LINKEN) Wenn wir bei dem Thema Anstand sind, Anstand in dieser Debatte: Wenn wir Anträge stellen und uns dann Diskussionen zu diesen Anträgen anhören müssen, die nicht über das geführt werden, was darin steht, sondern über das, was angeblich damit gemeint sein könnte, was den Hirngespinsten grüner Fantasien entspringt – das hat mit Anstand nichts zu tun und das erleben die Bürger Monat für Monat hier im Parlament. (Beifall bei der AfD –
Ines Kummer GRÜNE
Was hat das mit der Debatte zu tun?) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Erwiderung durch Herrn Kollegen Wippel von der AfD-Fraktion. Wir fahren in der Rednerreihenfolge fort. Ich übergebe an die Fraktion DIE LINKE, an Frau Kollegin Köditz; bitte schön. (Martina Jost, AfD, in Richtung der BÜNDNISGRÜNEN: Deshalb sind Sie bei 7 %! – Gegenruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Schwaches Argument! –
Kerstin Köditz Die Linke
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kommen wir zum Antrag. Eine frohe Botschaft vorweg, die in einen einzigen Satz passt: (Zuruf von der AfD: Bald ist Weihnachten!) Wir begrüßen den vorliegenden Antrag; (Martina Jost, AfD: Das ist klar! – Sebastian
Sebastian Wippel AfD
Das sollte schon verdächtig sein!) denn er betrifft ein wichtiges Thema, ein reales Problem. Allerdings – und das ist eine ganz andere Botschaft – habe ich Zweifel daran, dass dieser Antrag wirklich hilfreich ist, dem Thema beizukommen. Um dessen Bedeutung herauszustellen, verweisen die Antragsteller auf ihren Koalitionsvertrag. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Joa!) Es leuchtet auf den ersten Blick nicht ganz ein, warum man mit diesem Antrag dann mehr als vier Jahre später um die Ecke kommt. Auf den zweiten Blick ergibt die Sache natürlich Sinn – wenn auch keinen guten. (Heiterkeit des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Hilfreich sein wird der Antrag nämlich insbesondere für den Innenminister. Er soll die Gelegenheit erhalten, eine Bestandsaufnahme vorzulegen, die ja nur positiv ausfallen kann, wenn er sich der Schaffung und Nutzung jener polizeilichen Instrumente und Maßnahmen rühmt, die im Antragstext selbst schon benannt sind. Ein Ergebnisbericht soll bis Ende August nächsten Jahres folgen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Oh!) Das ist eine Einladung zum Selbstlob, denn schließlich ist anschließend Wahltag. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach so!) Sie werden es mir nicht übel nehmen, wenn ich das etwas zu durchsichtig finde. Das gilt auch für den – nennen wir es einmal „selektiven“ – Inhalt. Weggelassen hat der Antrag nämlich alles, was das Lob eintrüben könnte. Obwohl man auf „konsequente Verfolgung von Hasskriminalität“ setzt, fragt man gar nicht erst danach, wo sie bislang misslingt. Der Antrag fragt nicht nach Aufklärungsquoten, er fragt nicht nach Strafverfolgungs- oder Erledigungspraxis der Staatsanwaltschaften, er fragt nicht nach Verurteilungen an sächsischen Gerichten. Die Gründe mag man sich denken. Es gibt einen weiteren Punkt, der aus meiner Sicht viel gravierender ist. Der Antrag spricht zwar ein reales Problem an; ich zweifle aber daran, dass diejenigen, die den Antrag verfasst haben, das Problem selbst verstehen. Es geht hier abwechselnd um Hasskriminalität an sich, um Hasskriminalität im Internet, aber auch um Hasskriminalität gegen Amts- und Mandatsträger(innen). Daneben geht es um Hassstraftaten, um Hass-Postings und um Hasskommentare, mal ganz allgemein und mal mit politischer Motivation. (Albrecht Pallas, SPD: Vielfalt! –
Sebastian Wippel AfD
Künstlerische Freiheit!) Dann geht es – noch abstrakter – um den Hass höchstselbst, mal in Kombination mit Hetze und Bedrohungen, mal bezogen auf das Internet. Das sind teils kriminalstatistische Fachbegriffe, teils umgangssprachliche Floskeln. Manche bedeuten fast nichts, manche passen überhaupt nicht zusammen. Ein größeres Durcheinander ist kaum vorstellbar. Der Antrag geht trotzdem davon aus, das alles sei ein einziger, zusammengehöriger „Phänomenbereich“. Das ist falsch. Tatsächlich reden wir hier über ganz unterschiedliche Sachverhalte. (Roland Ulbrich, AfD: Ja!) Ich möchte die Dinge an dieser Stelle kurz aufrollen. Vielleicht interessiert es ja einige, worum es geht. „Hasskriminalität“ ist zunächst eine Eindeutschung des international gebräuchlichen Konzepts „Hate Crime“. Bei allen Unterschieden gibt es eine Gemeinsamkeit: Die Emotion namens Hass hat damit eigentlich gar nichts zu tun. Es geht vielmehr um Vorurteile; das ist mit Sicherheit eine Quelle der großen Begriffsverwirrung. In Deutschland ist Hasskriminalität nur innerhalb des statistischen Systems der sogenannten politisch motivierten Kriminalität, kurz PMK, relevant. Als Hasskriminalität gelten PMK-Taten, bei denen Anhaltspunkte vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters begangen wurden, etwa in Bezug auf Nationalität, Hautfarbe, Religion oder den sozialen Status. Hasskriminalität selbst ist also kein Phänomenbereich, sondern ein abstrakter Sammelbegriff, ein sogenanntes Themenfeld, das in jedem Phänomenbereich vorkommen kann. Es existiert keine Hasskriminalität an sich, sondern zum Beispiel antisemitische Hasskriminalität, die dann unter anderem religiös-, links- oder rechtsmotiviert sein kann. Hasskriminalität ist auch nicht an ein bestimmtes Tatmittel gebunden. Findet Hasskriminalität im Internet statt, dann ist das nicht automatisch ein sogenanntes Hass-Posting. Umgekehrt ist nicht alles, was wir als Hass-Posting ansehen, Hasskriminalität oder überhaupt politisch motiviert. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Wenn Amts- und Mandatsträger(innen) von PMK-Taten betroffen sind, werden sie als sogenanntes Angriffsziel verzeichnet. Das passiert unabhängig von dem Themenfeld „Hasskriminalität“. Wenn man, wie im Antrag geschehen, in Bezug auf Amts- und Mandatsträger(innen) nur nach Hasskriminalität oder sogar nur nach Hasskriminalität im Internet fragt, dann bleiben viele Fälle völlig außer Acht. Ich erwähne das alles, weil es den Autoren des Antrags offenkundig nicht bekannt ist. Ich fasse gern noch einmal kurz zusammen: Die emotionale Motivation – zum Beispiel Hass –, der Phänomenbereich – zum Beispiel links oder rechts –, das Themenfeld – zum Beispiel Hasskriminalität –, das Tatmittel – zum Beispiel Computer oder Internet –, das Delikt – zum Beispiel Beleidigung oder Bedrohung –, und das Angriffsziel – zum Beispiel Amts- und Mandatsträger(innen) – sind komplett unterschiedliche Dinge. Diese Dinge haben nur manchmal etwas miteinander zu tun, sie sind kein gemeinsames „Phänomen“ und sie bilden zusammengenommen keinen „Phänomenbereich“. Es ist einfach Unsinn, ihn so zu erfinden. Das alles – das sage ich zum Schluss – ändert gar nichts daran, dass Sachsen ein Problem mit politisch motivierten Straftaten, mit Formen von Hasskriminalität, mit Angriffen auf Amts- und Mandatsträger(innen), mit der Einschüchterung möglicher Kandidierender und vieler weiterer engagierter Menschen hat. Vor diesem Hintergrund ist der Antrag besser als nichts – aber leider auch nicht viel mehr. Wir werden zustimmen. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion DIE LINKE sprach Kollegin Köditz. Wir könnten nun in eine zweite Rederunde starten. Gibt es seitens der CDU noch Redebedarf? – BÜNDNISGRÜNE und SPD auch nicht mehr. AfD? – Kollege Ulbrich; bitte schön. (Aufstöhnen bei den LINKEN –
Rico Gebhardt Die Linke
Herr Wippel hat doch alles gesagt!)
Roland Ulbrich AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Februar 2020 – also vor knapp vier Jahren – hatte die Bayerische Staatsregierung unter Führung der CDU-Schwesterpartei CSU eine Anfrage der AfD-Fraktion zum Thema Hate Speech auf dem Tisch liegen. Ich zitiere aus der Antwort: „Der Begriff Hate Speech hat Eingang in den allgemeinen Wortschatz der deutschen Sprache gefunden und bezeichnet die Hassrede im Internet. Eine einheitliche Definition existiert nicht.“ Und weiter: „Hate Speech stellt keinen Straftatbestand dar und ist ein heterogenes Phänomen.“ Jenseits der bayerisch-sächsischen Grenze will man also etwas verbieten, das gar keinen Straftatbestand darstellt. Vielleicht sollte man erst einmal klären, wer bei uns in Sachsen die Definitionshoheit zum Thema Hate Speech bekommen hat: die linksextremistischen NGOs, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Och!) die alles zu Hass erklären, was nicht links außen (Marco Böhme, DIE LINKE: … links außen!) ist. Wird dann, wann immer man einen Maulkorb für Andersdenkende braucht, von Fall zu Fall entschieden, so rein nach Gefühl? Ich denke, wir können gesichert davon ausgehen, dass sich der Hass- und Hetze-Antrag primär auf uns, die AfD, bezieht. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wenn ihr euch die Hosen anzieht, dann seid ihr selber schuld! – Zurufe der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE, und Sören Voigt, CDU) Er bezieht sich nicht auf BÜNDNISGRÜNE, die sich wünschten, der britische Bomber Harris möge Dresden wieder zerstören und Abertausende seiner Bewohner ermorden. (Zuruf der AfD) Auch bezieht er sich nicht auf LINKE, die Reiche erschießen wollen oder auf Robert Habeck, der Vaterlandsliebe stets „zum Kotzen fand“ und mit Deutschland nie etwas anzufangen wusste. Von dieser Geisteshaltung scheint auch seine aktuelle Deindustrialisierungs- und Vaterlandsvernichtungspolitik motiviert zu sein. (Beifall bei der AfD –
Rico Gebhardt Die Linke
Hä?) Oder, wenn ich an den Hass und die Hetze während der sogenannten Coronapandemie denke: (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Unser geschätzter Herr Ministerpräsident verlangte ganz klare, autoritäre Maßnahmen des Staates. Sachsens SPDSozialministerin Petra Köpping wollte Quarantäneverweigerer in die Psychiatrie stecken. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Neeeein, wollte sie nicht! – Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Leipzigs grüner Politiker Jürgen Kasek – der Mann, der gern einmal ohne Anwaltszulassung vor Gericht auftritt – tat die Auffassung kund, Corona hätte mehr gegen Nazis getan als die Sicherheitsbehörden. Was er uns mit dieser hasserfüllten Hetze sagen wollte, bleibt wohl sein Geheimnis. (Vereinzelt Heiterkeit bei der AfD –
Valentin Lippmann GRÜNE
Na! – Zuruf des Abg. Markus Scholz, BÜNDNISGRÜNE) Meine Damen und Herren! Lassen Sie es mich ganz nüchtern formulieren: Hass ist etwas Individuelles und er ist auch nicht verboten. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Allenfalls das, was aus Hass resultiert, ist verboten: etwa Gewalttaten, Beleidigungen oder etwa Volksverhetzung. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Damit kennen Sie sich ja aus!) Hier würden die Strafgesetze greifen. Hass zu verbieten würde bedeuten, ein Gefühl zu verbieten. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das stimmt! Ich habe ein ganz schön starkes Gefühl für die AfD!) Sie merken schon, dass Sie haarscharf am Rande der Lächerlichkeit entlangschrammen oder am postdemokratischen Totalitarismus – wie man es nimmt. (Beifall des Abg. Alexander Wiesner, AfD) Passend zu Ihrem Hass- und Hetze-Manöver haben Sie noch durch den dem Innenminister unterstellten Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextrem bewerten lassen. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Rechtsextremistisch! –
Valentin Lippmann GRÜNE
Das hat die Behörde selbst entschieden! –
Sabine Friedel SPD
Hat die AfD selbst gemacht!) Wenn die politische Konkurrenz zu stark wird, lässt man sie schnell als unwählbar diskreditieren, weil man ein Parteiverbot so kurz vor den Wahlen nicht einfach bekommen kann – DDR lässt grüßen! Bilden Sie sich allen Ernstes ein, Sie könnten die Wähler auf diese Weise zwingen, wieder die Systemparteien zu wählen, (Sabine Friedel, SPD: Nein!) die ihnen den ganzen Wahnsinn eingebrockt haben? Oder wollen Sie als CDU klammheimlich AfD-Positionen zu den Ihren machen? (Albrecht Pallas, SPD: Es geht um die wehrhafte Demokratie! Gegen die Demokratiefeindlichkeit der AfD! – Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU – Zurufe der AfD) Angefangen haben Sie ja schon: Genderverbot in Schulen, Bürokratieabbau, scheinbar knallharte Migrationspolitik, kein Bürgergeld für Ukrainer, weg von horrenden Energiepreisen und zurück zu Kernkraft und Braunkohle – das sind ganz neue Töne! Die AfD als gesichert rechtsextrem einzuordnen, aber deren Forderungen übernehmen? Genau mein Humor! Das würde dann allerdings in der Konsequenz bedeuten, dass die Staatsregierung mit ihrer neuen Rechtsaußen-Politik auch gesichert rechtsextrem wäre. (Starker Beifall bei der AfD) Oder wie darf das der unbedarfte Beobachter verstehen? (Zuruf der Abg. Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE) Aber stellen Sie sich doch mal eine andere Frage, nämlich die: Was macht denn die AfD so Rechtsextremes, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Viel! –
Marco Böhme Die Linke
Rassismus! Antisemitismus! Homophobie! Menschenfeindlichkeit! – Zurufe der Abg. Sabine Friedel und Albrecht Pallas, SPD) außer, dass sie die unterirdische, bürgerfeindliche Politik der Regierung mit scharfen Worten kritisiert? (Unruhe im Saal) Klar! Dieser Vorwurf lässt sich schlecht anprangern, wenn man sich nicht komplett lächerlich machen will. Man versucht es halt mit anderen Begrifflichkeiten, etwa mit „globaler Finanzelite“. (Marco Böhme, DIE LINKE: Das ist Antisemitismus!) Die Kritik an der internationalen Finanzelite ist eigentlich ein altes Thema der LINKEN, bevor sie in den letzten Jahren mehr und mehr auf Staatslinie und Kapitalismus umgeschwenkt ist. (Heiterkeit bei der LINKEN – Rico Gebhardt: Herr Voigt sieht das aber anders! –
Rico Gebhardt Die Linke
Also echt!) Lassen Sie mich dazu die „Wirtschaftswoche“ vom 4. August 2018 heranziehen, die von der „Parallelgesellschaft der Finanzelite“ spricht. (Marco Böhme, DIE LINKE: Allein der Begriff „Finanzelite“ ist antisemitisch!) Ich zitiere: „Eine globale Finanzelite hat sich ihre eigene Parallelgesellschaft geschaffen.“ Die Bewohner dieser entgrenzten Welt sind höchstbezahlt, kosmopolitisch, gesellschaftlich entkoppelt und über die Maße privilegiert.“ Dazu passt ein Buch von Springers Verlag mit dem Titel „Auf den Spuren der globalen Finanzelite“. Es handelt sich übrigens nicht um den AxelSpringer-Verlag, sondern um den internationalen Wirtschaftsverlag Springer mit Sitz in Luxemburg. Sind die „Weltwoche“ und der Wirtschaftsverlag auch gesichert rechtsextrem? Oder ist das Hate Speech? Vielleicht sollte man beides schnellstens verbieten. (Beifall bei der AfD) Was Sie hier abziehen, meine Damen und Herren von der Staatsregierung, ist Gesinnungs- und Meinungsterror. Mit Demokratie, auf die Sie sich so gern berufen, hat das nichts zu tun. Sie sind mittlerweile beim postdemokratischen Totalitarismus angekommen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Ulbrich sprach für die AfD-Fraktion. Ich frage die Fraktion DIE LINKE: Gibt es noch Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Ich frage die Fraktionen, ob es noch Redebedarf gibt, bevor ich das Wort an die Staatsregierung übergebe. – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich an die Staatsregierung, an Herrn Staatsminister Schuster. Bitte schön.
Armin Schuster
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Bei allen Segnungen des Internets werden Sie mir wahrscheinlich recht geben, wenn ich sage: Das Internet wird leider zunehmend auch als Megaphon für Hass und Hetze, als Ort für Fake News und Kriminalität genutzt. Mittlerweile sind gerade im Bereich Kriminalität im virtuellen Raum die Gewinnmargen fast höher als im analogen. In den letzten Jahren mussten wir feststellen, dass viele in der Anonymität alle Hemmungen verlieren. Das Ziel ist oft, ein Klima der Angst zu schüren, Stimmung gegen den Staat zu machen und einfach andere Menschen abzuwerten. Das genaue Ausmaß des Problems – da stimme ich Ihnen zu, Herr Wippel – ist schwer zu fassen. Ich habe hier Zahlen, aber es ist schwierig, mit diesen Zahlen zu hantieren, weil wir davon ausgehen, dass die Dunkelziffer hoch ist. Aber einige Zahlen bieten zumindest eine grobe Orientierung. Unsere Polizei hat in den letzten drei Jahren zunehmend mehr Hasspostings aufgedeckt und zur Anzeige gebracht; 2020 176 Fälle, 2022 fast verdoppelt 316 Fälle. Zum anderen gab es eine aktuelle Kommunalstudie des Bundeskriminalamts, dass 38 % der Befragten Anfeindungen, Hasspostings und tätliche Übergriffe erlebt haben. Bei 64 % dieser in den Kommunen Befragten hat das zu einer Änderung des eigenen Verhaltens geführt. Fast die Hälfte der Befragten gab an, misstrauischer gegenüber ihrer Umgebung geworden zu sein. 24 % äußern sich zu bestimmten Themen seltener als früher oder gar nicht. Meine Damen und Herren! Was für die Betroffenen heftige Erfahrungen sind, ist für unser demokratisches Miteinander ein enormes Risiko. Wir nehmen das nicht hin. Der Kampf gegen Hasskriminalität im Internet ist ein permanenter Auftrag, den wir ernst nehmen und für den wir zunehmend besser aufgestellt sind. Unsere Bekämpfungsstrategie fußt dabei auf zwei wesentlichen Zielsetzungen: Erstens. Wir wollen die Präsenz im Netz erhöhen, um potenzielle Täter und Netzwerke aufzudecken, um Ermittlungen einleiten zu können. Herr Abg. Lippmann, wir würden nie darüber diskutieren, ob es sinnvoll ist, virtuelle Streifen nicht im Netz zu machen. Da sind wir einer Meinung. Ich habe nur den Eindruck, dass man im Netz manuell gedacht Streife gehen ohne automatische Unterstützung vermutlich nicht hinbekommt. Da dürften wir wahrscheinlich dann Dissens haben, aber ob ich dieses Netz allein durch Streifengänge erfassen kann, daran habe ich große Zweifel. Technik dafür gäbe es. Da sind wir wahrscheinlich politisch unterschiedlicher Auffassung. Zweitens. Wir wollen erreichen, dass strafbare Inhalte nicht nur aus dem Netz verschwinden, wie es im Netzwerkdurchsetzungsgesetz vorgesehen ist und künftig durch den EU-weiten Digital Services Act geregelt wird. In diesem Zusammenhang finden übrigens regelmäßig deutschlandund europaweite Aktionstage zur Bekämpfung von Hasspostings statt. Aktuell läuft gerade ein solcher europaweiter Aktionstag, an dem sich die sächsische Polizei beteiligt, und das schon mehrfach erfolgreich. Die Einsätze dauern aktuell noch an. Wir wollen jedenfalls sicherstellen, dass die Urheber solcher Inhalte ermittelt und mit aller Konsequenz zur Verantwortung gezogen werden können. Umso wichtiger ist es, dass die Menschen die entsprechenden Sachverhalte melden und anzeigen. Medienvertreter können sich dafür seit 2020 an ein Medienportal wenden, in dem Anzeigen direkt bei der Generalstaatsanwaltschaft des Freistaates landen. Darüber hinaus steht allen Bürgerinnen und Bürgern, übrigens auch Unternehmen und Institutionen, seit 2021 unser Bürgerportal zur Verfügung. Zu erreichen ist es über die Onlinewache der sächsischen Polizei auf deren Homepage. Damit aus Anzeigen Ermittlungen und Verurteilungen werden, braucht es eine effiziente Strafverfolgung; und genau dafür steht unsere zentrale Meldestelle für Hasskriminalität im Internet ZMI beim LKA, die zu politisch motivierter Kriminalität ermittelt. Die ZMI wird gut angenommen, was einerseits erfreulich ist, andererseits zeigt: Das Problem ist leider groß. Allein 2022 wurden 800 Meldungen registriert, in diesem Jahr rechnen wir mit einer Steigerung und sind bereits jetzt weit über 1 000 Meldungen. Meine Damen und Herren! Hinter jeder dieser Meldungen steht ein Mensch, der beleidigt, verhöhnt, im schlimmsten Fall bedroht oder diskriminiert wird. Seit Anfang des Jahres gibt es deshalb beim LKA eine zentrale Ansprechstelle für Opfer extremistischer Bedrohung, ZASTEX. Übergreifendes Ziel der ZASTEX ist die Intensivierung des polizeilichen Opferschutzes, insbesondere in Fällen von Hassdelikten. Betroffen von diesem Hass sind immer wieder Amts- und Mandatsträger auf allen politischen Ebenen, aus allen politischen Richtungen. Wir haben bisher keine Prioritäten gesetzt, das ist auch nicht die Aufgabe. Wir verfolgen alles, was mit Hass zu tun hat. (Roland Ulbrich, AfD, steht am Mikrofon.) Wenn Hass im Netz ein Risiko für unsere Demokratie ist – das haben wir jetzt oft genug gehört –, dann sind Angriffe auf Amts- und Mandatsträger sicher das Fundament, das angegriffen wird. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Minister?
Armin Schuster
Ich bin einverstanden. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Bitte schön, Kollege Ulbrich an Mikrofon 7.
Roland Ulbrich AfD
Danke schön, Herr Präsident, Herr Minister, für die Zulassung der Zwischenfrage. Sie benutzen in Ihrer Rede trotz der mehrfachen Kritik, die nicht nur von mir, sondern auch von Frau Köditz am Begriff der Hasskriminalität geübt wurde – – (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Wir haben unterschiedliche Auffassungen!) Wie bitte? Aber das ist auch egal. Entschuldigung. Ich würde unter Hass beispielsweise verstehen: Eine Dame gibt mir den Laufpass. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Sie müssen die Frage stellen.
Roland Ulbrich AfD
– Die Frage kommt. Ich stelle ein Bild von ihr, auf dem sie nackt ist, ins Internet. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Frage!) Das ist ein individueller Hass. Wie definieren Sie diesen Begriff? Wie können Sie ihn überhaupt statistisch erfassen? Er soll wohl im Internet stattfinden. Übrigens kann ich mir das auch auf andere Weise vorstellen, indem ich beispielsweise jemanden verhaue. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ist das eine Frage? – Zurufe von den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Ich habe doch die Frage gestellt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Er hat die Frage gestellt! – Unruhe) Sie haben meine Frage auch verstanden, Herr Minister. (Zuruf: Nein! – Lachen bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Wie definieren Sie die Begrifflichkeit Hass? Welche Delikte, welche Verhaltensweisen sind das? Hat das etwas mit Politik zu tun? Frage. (Marco Böhme, DIE LINKE: Nehmen Sie mal einen Duden!)
Armin Schuster
Ich meine, dass der Abg. Wähner und die Abg. Köditz das ausführlich definiert haben. Es ist Bestandteil der politisch motivierten Kriminalität. Es geht um die Bedrohung, die Verfolgung, die üble Nachrede, die Beleidigung von Menschen aufgrund von Rasse, Religion, politischer Einstellung, Weltanschauung etc. Wenn dieser Verdacht besteht, ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft. Natürlich haben wir im Moment keinen Straftatbestand Hass, aber wir haben den Straftatbestand Bedrohung, § 241 StGB. Wir haben den Straftatbestand Volksverhetzung, § 130, usw. Danach können Sie sich strafbar machen, aber die Frage, aus welcher Motivation heraus Sie es tun, das kann sogar religiös sein. Das sind die Motivationen, die wir unter PMK verstehen, übrigens links, rechts usw. Ich verstehe nicht, wo Ihre Frage ist. Sie überfordern mich jetzt ein wenig, weil ich es ziemlich logisch finde. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Lassen Sie eine weitere Frage zu, Herr Staatsminister?
Armin Schuster
Das ist bei mir mittlerweile „Täglich grüßt das Murmeltier“. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Ulbrich, bitte schön.
Roland Ulbrich AfD
Hier werden besondere Maßnahmen zur Bekämpfung der Hasskriminalität gefordert. Deswegen geht meine Frage dahin: Wie erfassen Sie das? Wie definieren Sie das? Das ist ein Punkt, der meines Erachtens nichts mit Hass zu tun hat. (Widerspruch von den LINKEN) Wenn ich beispielsweise ein Hakenkreuz ins Internet stelle (Zurufe) – jetzt lassen Sie mich mal ausreden – dann mag ich – – (Glocke des Präsidenten) – Sie ersetzen hier nicht den Präsidenten. Zweiter Vizepräsident André Wendt: So, jetzt einmal ganz kurz. Ich bitte doch, den Fragesteller ausreden zu lassen. (Zurufe von den LINKEN: Fragestellung!) Und wenn ich feststelle, dass es sich tatsächlich um ein Statement und keine Frage handelt, dann schreite ich ein. Für mich war ganz klar erkennbar, dass Herr Ulbrich eingeleitet hat und daran anschließend eine Frage gestellt wurde. Herr Ulbrich, fahren Sie bitte fort und stellen Sie die Frage.
Roland Ulbrich AfD
Dann verherrliche ich den Nationalsozialismus – nach § 86 a StGB strafbar. Aber, das Beispiel ist hier eben gekommen, was hat das mit Hass zu tun? Ich hasse nicht den Nationalsozialismus, ich verherrliche ihn, was auch kriminell ist. (Widerspruch von den LINKEN) Deswegen meine Frage: Wie ordnen Sie solche Dinge ein? (Albrecht Pallas, SPD: Das lässt tief blicken!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Minister, bitte schön.
Armin Schuster
Herr Präsident! Ich habe den Eindruck, dass der Abgeordnete die Fragen selbst beantwortet hat. Er hat den Straftatbestand genannt, wonach man sich strafbar macht. Ich verstehe die Frage ehrlich gesagt nicht. Sie haben schlüssig erklärt: Wer ein Hakenkreuz irgendwohin macht, ist mit § 86 a gut bedient. Danach werden wir ermitteln und ihn dann hoffentlich auch dingfest machen. – Ich verstehe Ihre Frage nicht. Es tut mir leid, ich verstehe sie nicht. (Unruhe im Saal) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Bitte schön. Sie können ganz normal fortfahren.
Armin Schuster
Ich versuche, dort anzusetzen, wo ich aufgehört habe. Meine Damen und Herren! Betroffen von diesem Hass sind immer wieder Amts- und Mandatsträger auf allen politischen Ebenen. Mir liegen vor allen Dingen die ehrenamtlichen kommunalen Amts- und Mandatsträger am Herzen. Wer diese angreift, der geht direkt an das Fundament unserer Demokratie. Er vergreift sich im Prinzip an den Menschen, die ihre Freizeit opfern, damit das in diesem Land geschieht, was nicht wie Luft vorhanden ist. Demokratie muss jeden Tag erarbeitet werden. Das Gros derer, die das tun, sind Ehrenamtler, und die sind davon betroffen. Deshalb haben wir die starke Motivation. Ich weiß nicht, wer davon gesprochen hat, der Antrag solle die Staatsregierung motivieren. Jawohl, das tut er; aber wir haben auch eine starke Motivation. Wer versucht, diese Menschen, die sich für unsere Demokratie und unseren Staat einsetzen, in Angst zu versetzen, wer sich in ihrem privaten Umfeld verdingt oder sie aufsucht, selbst vor ihren Familien nicht haltmacht, der braucht eine konsequente Antwort, unsere konsequente Antwort, das verspreche ich Ihnen, und die Antwort des Rechtsstaates. Jetzt, Frau Köditz, haben Sie recht. Da verschwimmt es etwas. Es ist nicht alles Internet. Aber ich sage das aus gegebener Veranlassung, gerade weil es unsere Versammlungslagen in Sachsen betrifft: Es sind Gegner, Saboteure, wenn nicht Feinde unserer Demokratie, die Politiker derart angreifen. Diejenigen, die mit diesen Feinden offen oder subtil kollaborieren, sind genauso unsere Gegner. Was tun wir? Erstens. Unser jüngstes Maßnahmenpaket zur Stärkung der Sicherheit von kommunalen Amts- und Mandatsträgern trägt dem Rechnung. Ganz wichtig dabei ist der enge Kontakt zur Polizei vor Ort, etwa durch gemeinsame Absprachen in Gefahrenlagen. Zum anderen können Kommunalpolitiker mittlerweile vielfältige Beratungen und Unterstützungen im präventiven Bereich erhalten, und zwar auf unterschiedlichen Wegen. Da senden wir, das gebe ich zu, neue Signale, und das wird auch angenommen. Zweitens. Neben der Allianz Sichere Sächsische Kommunen gehört dazu vor allem unser gestärktes Expertennetzwerk Rechtsextremismus. Drittens. Auf der Innenministerkonferenz in der vergangenen Woche haben wir aus Sachsen heraus einen einstimmigen Beschluss erwirkt, dass wir Anfeindungen gegen Amts- und Mandatsträger mit einer Qualifizierung des Tatbestands Bedrohung im Strafgesetzbuch – in § 241 – entschlossen entgegentreten werden. Ich bin ziemlich sicher, weil wir das mit der Staatsregierung gemeinsam beraten haben, dass Sachsen diesen Antrag stellt und dass wir in der Justizministerkonferenz durch die Kollegin Meier kraftvoll in diese Richtung vertreten werden. Wir wollen aus den Versammlungslagen und den Bedrohungen, die da zurzeit vor allem von den Freien Sachsen ausgehen, ein klares Signal senden. Die Staatsanwaltschaften brauchen eine Rechtsgrundlage für den Umgang mit physischer Bedrohung, die sie heute nicht richtig greifen können. Das wollen wir erreichen. Mit all diesen genannten Maßnahmen – das ist schon das Lob heute, das wir uns geben, Frau Köditz, aber ich kann nicht versprechen, dass es am 1. August 2024 nicht genauso läuft, wie wir es gesagt haben; wenn wir gut sind, sprechen wir dann darüber – leisten wir einen starken Beitrag, um den Schutz von Betroffenen zu verbessern, Tätern im Netz das Handwerk zu legen und das Klima im Netz zu entgiften. Setzen wir das erfolgreich fort, werden mit der Zeit auch die Fallzahlen zurückgehen, weil die Urheber merken: Der Rechtsstaat duldet ihre Hetze und ihren Hass im Internet nicht. Sie begehen kein Kavaliersdelikt, sondern strafbare Handlungen, die mit der zulässigen Härte des Gesetzes geahndet werden. Der vorliegende Antrag der Koalition greift das auf und stärkt uns den Rücken. So empfinden wir das jedenfalls. Wir wollen Schritt halten mit den aktuellen Entwicklungen und neue Impulse setzen. Deshalb empfiehlt die Staatsregierung die Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Es sprach Herr Staatsminister Schuster für die Staatsregierung. Wenn es keinen Redebedarf mehr seitens der Fraktionen gibt, kommen wir zum Schlusswort. Das Wort erhält Herr Pallas von der SPD-Fraktion.
Albrecht Pallas SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Staatsminister Schuster! Danke für Ihre einordnenden und unterstützenden Worte in Ihrem Redebeitrag. Ich will zunächst mit einem scheinbaren Irrtum aufräumen, dem wenigstens der „Rechtsphilosoph“, Kollege Ulbrich, erlegen ist. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Das ist eine Beleidigung für jeden Philosophen!) Es war so zu verstehen, dass er sich als Adressat dieses Antrags gefühlt hat. Das ist nicht so. Dass Sie sich angesprochen fühlen – damit wiederhole ich mich vielleicht zur Kurzintervention von vorhin –, liegt eher daran, dass Sie möglicherweise mehr involviert sind, als Sie es sich selbst eingestehen wollen. Wir scheinen da ins Schwarze getroffen zu haben. Ich möchte den Kolleginnen und Kollegen im Weiteren für den Diskurs zu diesem Antrag danken. Wir wollen damit nicht nur konkrete Impulse an die Staatsregierung senden, sondern auch die Öffentlichkeit, die Bürgerinnen und Bürger erreichen. Deswegen war uns – so viel kann ich als Teil Tagesordnungspunkt Erste Beratung Gesetz zur Änderung der und weiterer Drucksache 7/15055, CDU, BÜNDNIS 90/DIE In der Regel begründen bei einer ersten Beratung nur die Einreicherinnen ihren Gesetzentwurf. Eine allgemeine Aussprache findet nach § 44 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung nur statt, wenn es vom Präsidium empfohlen wird. der Autorenteams sagen – auch daran gelegen, eine Begrifflichkeit zu verwenden, mit der Menschen etwas anfangen können, und dabei verständlich zu sein. Ich bin trotzdem dankbar für den Diskurs zu diesen Begrifflichkeiten durch Frau Kollegin Köditz. Ganz so schlimm scheint es doch nicht zu sein, wenn Sie unumwunden zustimmen können; aber wir können das gern noch einmal vertiefen. Die Debatte zeigt, dass wir beim Kampf gegen das Gift im Netz am Anfang stehen; und zwar wir alle, nicht nur im Sächsischen Landtag, sondern das betrifft die gesamte Gesellschaft, im Grunde die ganze westliche Welt. Die Mechanismen sind Ihnen alle bekannt. Es geht uns darum, dass wir die Binse, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein darf, mit Leben füllen und dass das umgesetzt wird. Dabei spielen die Polizei und die Justiz eine wichtige Rolle. Deswegen ist die Polizei im ersten Schritt Adressat dieses Antrags. Ich bin gespannt darauf, in welcher Weise wir diese Debatte in den kommenden Monaten und nach dem 1. September 2024 weiterführen werden. Wir müssen sie weiterführen. Die Gesellschaft insgesamt, aber auch die staatlichen Institutionen brauchen dringend eine umfassende Strategie zum Umgang mit Kriminalität im digitalen Raum. Das steht alles noch vor uns. Ich freue mich zunächst über die Zustimmung zu diesem Antrag. Danke schön. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Kollege Pallas sprach das Schlusswort für die Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/15028 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich sehe keine Stimmenthaltungen. Bei vielen Gegenstimmen, aber einer Mehrheit an Dafür-Stimmen ist die Drucksache beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren, wir fahren fort mit des Entwurfs Verfassung des Freistaates Sachsen Gesetze Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNEN und SPD Die Fraktionen haben sich im Präsidium auf eine solche Empfehlung verständigt. Ich erteile nun den Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache und weise darauf hin, dass nach § 44 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung in dieser Aussprache nur die Grundsätze des Entwurfs erörtert werden. Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe an Herrn Kollegen Voigt von der CDU-Fraktion. Bitte schön.
Sören Voigt CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es kommt ja nicht alle Tage vor, dass wir im Hohen Hause über die Änderung unserer sächsischen Verfassung debattieren. Insofern möchte ich die Gelegenheit nutzen, um zu betonen, was uns als CDU-Fraktion in den Verhandlungen der Koalitionsfraktion stets geleitet hat. Meine Damen und Herren! Der Freistaat Sachsen hat eine hervorragende Verfassung, (Vereinzelt Beifall bei der CDU) die den Menschen im Freistaat seit über 30 Jahren ihre Rechte sichert, stabiles Fundament und sichere Leitplanke ist. – Jetzt kann geklatscht werden. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der AfD) Deshalb war es uns als CDU wichtig, dass wir die Verfassung möglichst nur dort ändern, wo es für die Zukunft wichtig wird und wo wir eine Verbesserung des jetzigen Zustands erkennen, dass wir sie ansonsten aber möglichst weitgehend bewahren. Dort, wo Handlungsbedarf besteht, soll zur Zukunftssicherung nachgesteuert werden. So ist ganz im Sinne unserer Verfassung im Rahmen einer gemeinsamen Willensbildung dieser Koalition schon im Koalitionsvertrag beschlossen worden, dass die Verfassung in bestimmten Punkten geändert werden soll; in Bezug auf andere wird geprüft, ob eine Veränderung möglich und nötig ist. Lassen Sie mich das sagen, meine Damen und Herren: Die Koalition hat über zweieinhalb Jahre gut und intensiv verhandelt – hart in der Sache, aber aus meiner Sicht stets fair im Umgang. Aus mehr als 25 Verfassungsänderungsthemen ist am Ende ein Kompromiss erzielt worden, der eine behutsame Änderung der Verfassung in acht Punkten vorsieht. Diese möchte ich im Rahmen der ersten Lesung kurz darstellen. (André Barth, AfD, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage an Mikrofon 7?
Sören Voigt CDU
Nein, die AfD hat dann noch die Aussprachemöglichkeit. Vielen Dank. Meine Damen und Herren, erstens modernisieren wir die Volksgesetzgebung. Das ist sicherlich ein Kernanliegen dieser Verfassungsänderung. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, senken wir durchgehend die entsprechenden Einleitungsquoren, um die direkte Demokratiebeteiligung einfacher zu ermöglichen. So wird das erforderliche Quorum beim Volksantrag künftig nur noch 0,6 % der Wahlberechtigten betragen, was circa 20 000 Stimmen statt bisher 40 000 Stimmen entspricht. Beim Volksentscheid werden die Anforderungen von 450 000 Stimmberechtigten auf 6 % heruntergeschraubt, was etwa 20 000 Stimmen und damit etwas weniger als der Hälfte entspricht. Im Gegenzug führen wir ein entsprechendes Zustimmungsquorum ein. Uns als CDU war es hier wichtig, dass wir die Dinge Hand in Hand sehen. Das heißt, wer bei der Initiierung die Quoren absenkt, muss bei der Zustimmung höhere Hürden einführen. Zweitens. Wir ergänzen die Mechanismen der direkten Demokratie um einen rechtlichen Volkseinwand, auch Volksklage genannt. Damit kann eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern ohne die Hürde der eigenen Betroffenheit Entscheidungen des Parlaments an der verfassungsmäßigen Ordnung messen lassen. In der internen Anhörung der Koalition wurde ausdrücklich betont, dass hiermit das Vertrauen in den Verfassungs- und Rechtsstaat weiter gestärkt werden kann. Ich freue mich auf die Anhörung hierzu im Fachausschuss und bin auf die Resonanz gespannt. Drittens. Wir bekennen uns nun auch in der Verfassung des Freistaates Sachsen ausdrücklich zu einem geeinten Europa, das demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen sowie dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist, die Eigenständigkeit der Regionen bewahrt und deren Mitwirkung an europäischen Entscheidungen sichert. So steht es auch bereits im Grundgesetz, Artikel 23 Abs. 1. Dieses Bekenntnis zu Europa ist uns als Sächsische Union besonders wichtig. Wir stehen zu Europa und zur europäischen Idee, was nicht bedeutet, dass man Europa nicht auch an jenen Stellen kritisieren muss, an denen es notwendig ist. (Zuruf von der AfD: So?) Deshalb ist es ein wesentlicher Punkt, die Verpflichtung auf den Grundsatz der Subsidiarität noch einmal zu betonen. Viertens. Wir ergänzen das Gleichberechtigungsgebot von Frau und Mann. Artikel 18 Abs. 2 Satz 2 soll künftig lauten: Das Land wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Damit wird im Grunde klargestellt, was schon bisher in der sächsischen Kommentarliteratur anerkannt war und sich bereits wortgleich in unserem deutschen Grundgesetz befindet. Ich zitiere hierzu aus dem Verfassungskommentar von Harald Baumann-Hasske: „Das in Artikel 18 Abs. 2 enthaltene Gleichberechtigungsgebot verpflichtet den Staat, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fordern. Es zielt auf die Angleichung der Lebensverhältnisse von Frauen und Männern, insbesondere auf den Abbau bestehender Nachteile zulasten von Frauen.“ Meine Damen und Herren! Für die CDU-Fraktion ist das ein Bekenntnis zu einer Selbstverständlichkeit, weil für uns auch bisher außer Frage stand, dass Frauen und Männer gleichberechtig sind und bestehende Nachteile getilgt werden sollten. Fünftens. Wir stärken die Stellung behinderter Menschen in der sächsischen Gesellschaft, indem wir ein absolutes Benachteiligungsverbot in Artikel 18 Abs. 3 Satz 3 aufnehmen: Niemand darf aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden. Was bisher für das Grundgesetz galt, wird damit in der sächsischen Verfassung nachgezeichnet. Sechstens. Wir erheben den Schutz des Klimas in Artikel 10 Abs. 1 zu einem Staatsziel. (Vereinzelt Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Auch hier nehmen wir nur das auf, was bereits im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert ist. Die Punkte 7 und 8 betreffen eher technische Punkte, sind aber vor dem Hintergrund der Modernisierung der Verfassung unseres Erachtens unerlässlich. So wird die für die Wahl der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs erforderliche Zweidrittelmehrheit auf die abgegebenen Stimmen konkretisiert – Artikel 81 –, und in Artikel 76 wird die elektronische Führung des Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblattes ermöglicht. In den Artikeln 2 und 3 dieses Änderungsgesetzes werden entsprechende Folgeänderungen am Gesetz über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid sowie am Sächsischen Verfassungsgerichtshofsgesetz vorgenommen. Meine Damen und Herren! Damit bringen heute die Koalitionsfraktionen einen Entwurf für die Änderung der sächsischen Verfassung ein, der eine behutsame Anpassung darstellt. Ich denke – da sind wir uns hoffentlich alle einig –, dass der Respekt vor unserer Verfassung einen würdevollen und wohlabgewogenen Umgang im weiteren parlamentarischen Verfahren erfordert. In diesem Sinne freue ich mich auf die Debatte und bin auf die Anhörung im Fachausschuss gespannt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Voigt sprach für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion spricht nun Kollege Dr. Keiler.
Dr. Joachim Keiler AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Nachdem die geplante Verfassungsänderung, mehrfach angekündigt, immer wieder verschoben und schließlich von Herrn Ministerpräsidenten Kretschmer zunächst einmal abgesagt wurde, soll sie nun doch kommen – zumindest was die Volksanträge anbelangt. Die sächsische Verfassung soll – neben Veränderungen zur Volksgesetzgebung – um Staatszielbestimmungen wie Klimaschutz und ein Bekenntnis zur Europäischen Union ergänzt werden. Hinzu kommt die Änderung des Artikels 18 im Hinblick auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie Behinderte. Das ist bedenkenlos korrekt, richtig, gut – begrüßen wir. Immerhin – das möchte man nun sagen – wurde dem Parlament die Gelegenheit zu einer allgemeinen Aussprache in der ersten Beratung gegeben. Es ist schon merkwürdig, die beabsichtigten, teilweise tiefgreifenden Veränderungen – zum Beispiel die Implementierung des Klimaschutzes in die Verfassung – im Entwurfstext mit einer derart kurzen Begründung zu versehen. Wir wissen zwar alle, was mit dem Begriff Klimaschutz gemeint ist, aber nicht, was mit einer Staatszielbestimmung bezweckt werden soll. Die kurze Begründung korrespondiert unangenehm mit der eine Diskussion des Entwurfs verbleibt. Offenbar hat es die Koalition aber eilig, vor der nächsten Landtagswahl noch einige Pflöcke in die sächsische Verfassung einzuschlagen. Besonderer Wert wurde auf den Klimaschutz gelegt. Im Moment kann die Welt mit der Klimakonferenz in Dubai die ganz große Bühne erleben. Es ist soeben abgeschlossen worden. Dem will die Koalition in Sachsen offenbar nicht nachstehen und den Klimaschutz als Staatsziel in der Verfassung verankern. Ich erspare Ihnen nun wegen der Allgemeinheit der Debatte eine juristische Definition oder – wie es vorher geheißen hat – eine Vorlesung, was ein Staatsziel überhaupt bewirkt usw. usf. Ich lasse es mal so stehen. Ganz kurz: Ein Staatsziel beinhaltet, vereinfacht gesagt, einen Auftrag, einen Gesetzgeber zu dessen Umsetzung. Für Verwaltung und Rechtsprechung stellt ein Staatsziel Richtlinien zur Auslegung des gesamten anzuwendenden Rechts dar, oder, um Artikel 13 der Verfassung – die haben wir ja schon –, die Staatszieldefinition in der Verfassung, zu zitieren: „Das Land hat die Pflicht, nach seinen Kräften die in dieser Verfassung niedergelegten Staatsziele anzustreben und sein Handeln danach auszurichten.“ Wie sich so ein Staatsziel auswirkt, könnte man spätestens im sogenannten Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts zu Artikel 20 a Grundgesetz sehen. Artikel 20 a Grundgesetz soll die natürlichen Lebensgrundlagen schützen, ist selbst aber kein Grundrecht. Mit einer weit ausholenden Begründung, in der Klimaschutzpflichten aus dem Staatsziel Umweltschutz mit dem Konzept der sogenannten intertemporalen Freiheitssicherung, also dieser Generationengerechtigkeit, verknüpft wurden, leitete das Bundesverfassungsgericht für den Gesetzgeber Vorgaben für die Reduktion von Treibhausgasemissionen ab. Im Wesentlichen rekurriert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf dem Umstand, dass im Klimaschutzgesetz das Pariser Abkommen mit aufgenommen worden ist und das Bundesverfassungsgericht gesagt hat: Wenn der Gesetzgeber dieses internationale Klimaschutzaufkommen mit deren Staatszielvorgaben oder Zielvorgaben übernimmt, dann bindet es den Gesetzgeber insoweit. Er muss sich daran halten. Mehr ist es an sich nicht gewesen. Das Klimaschutzziel kann also herangezogen werden, um Maßnahmen zu rechtfertigen, welche die Grundrechte von Bürgern und Unternehmen einschränken. So war beispielsweise eine Erhöhung der Anwohnerparkgebühren in Freiburg-Breisgau um 1200 % vom dortigen Verwaltungsgerichtshof unter ausdrücklichem Hinweis auf einen Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichtes für rechtmäßig erklärt worden. Erst das Bundesverwaltungsgericht kippte diese Entscheidung, allerdings nicht wegen der Höhe der Parkgebühren. Oder das Klimaschutzziel könnte genutzt werden, um vermeintlich klimaschädliche Projekte zu verhindern, die politisch beschlossen werden. Zum Beispiel könnten Unternehmensinvestitionen oder Betriebsansiedelungen mit Verweis auf Emissionssteigerungen blockiert werden. Diesbezüglich dürften sich insbesondere die Kommunen freuen, wenn der mühsam gewonnene Investor abspringt oder wenn irgendwann einmal ein Gericht entscheidet, dass der globale Klimaschutz wichtiger ist als der Ausbau einer Autobahn. Das könnte zum Beispiel auch für die A4 in der Lausitz gelten. Nun soll also Sachsen mit dem Staatsziel Klimaschutz beglückt werden. Die AfD sagt dazu: Nein, danke! Der Klimaschutz soll im Gefüge des Artikels 10 vor dem Schutz der Umwelt stehen. Damit wäre dessen Wertigkeit festgeklopft. Klimaschutz ginge vor Umweltschutz – ob nun großflächige PV-Freiflächenanlagen oder Windräder im Wald. Wenn es darum geht, die Welt von der vermeintlichen Klimaapokalypse zu retten, dann zählt der Naturschutz wohl nicht mehr. Wir sehen es, wenn beispielsweise im idyllischen Reinhardswald Hessens größtes Windparkprojekt umgesetzt wird. Ein Drittel der sächsischen Wälder sind ja prinzipiell für Windräder geeignet. Es schert die Koalition aber offenbar nicht, wenn die Masse der Bürger eine Verspargelung des Erzgebirges oder eine Verschandelung unserer Elblandschaft ablehnt. Die Etablierung des Staatsziels Klimaschutz würde auch den Boden für weitere dirigistische und verbindliche Maßnahmen bereiten. Einen Vorgeschmack lieferte schon der Entwurf eines Klimaschutzgesetzes der GRÜNEN in der NEN und der SPD wurden bereits im Jahr 2019 konkrete und verbindliche Maßnahmen für alle Bereiche, die Treibhausgase erzeugen, angedroht. Angefangen vom Green Deal auf Ebene der EU, dem Habeck‘schen Bundesheizungsgesetz, CO -Abgaben und Vorschriften zur Wärmedämmung bis hinunter zu kommunalen Fernwärmeplänen. Die meisten Bürger und große Teile der Wirtschaft haben die Nase voll von derartigen Vorgaben. (Beifall bei der AfD) Symptomatisch sind auch – jetzt kommt die Essenz – die Klagen der deutschen Umwelthilfe, die versucht, klimapolitische Sofortprogramme wie Tempolimit oder den Abbau vermeintlich klimaschädlicher Subventionen durchzudrücken. In der Begründung des Gesetzentwurfes wird im Zusammenhang mit dem Klimaschutz auf Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit rekurriert. Freilich werden diese Argumente nur selektiv unter dem Gedanken der intertemporalen Freiheitssicherung bemüht. Selbst wenn man einmal unterstellt, man ließe eine Klagemöglichkeit zu, möchte ich bitte wissen, wie ein sächsisches Gericht bei einer unterstellten Klagebefugnis eines Sachsen entscheiden soll, um die Erwärmung des globalen Südens in etwa zu verhindern, oder was es entscheiden soll. Allein die ernsthafte Reflektion dieser Frage zeigt die Überflüssigkeit dieser Staatszielbestimmungen. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Nun darf ich ergänzen: Staatsziele in Länderverfassungen, die an sich nichts anderes machen, als die Bundesverfassung zu wiederholen, sind allenfalls plakativ. Insofern könnte man sagen, man könnte das durchwinken. Aber die Verfassung überflüssig mit Staatszielen aufzublähen, die sich ohnehin zum Teil aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und der sachgerechten Auslegung des Artikels 20 a GG ergeben, macht in unseren Augen wenig Sinn. Der Bund hat die Klimazuständigkeit, nicht die Länder. Wir werden aber auf die Diskussionen in den Ausschüssen gespannt sein. Danke. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Dr. Keiler sprach für die AfD-Fraktion. Kollege Gebhardt spricht nun für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.
Rico Gebhardt Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über einen Gesetzentwurf der Koalition aus CDU, GRÜNE und SPD zur Änderung der sächsischen Verfassung. Es ist in mehrfacher Hinsicht überraschend, dass sich die Koalition zum jetzigen Zeitpunkt auf einen gemeinsamen Entwurf zur Änderung der Verfassung einigen konnte, hat doch der Ministerpräsident noch im Oktober verkündet, dass es in dieser Legislaturperiode zu keiner Verfassungsänderung mehr kommen wird. Erstens. Die CDU-Fraktion hat sich wahrscheinlich gedacht: Egal, was der Ministerpräsident so schwätzt, wir halten uns an die vertraglichen Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag. Das hat nun wiederum meinen Respekt verdient, Herr Hartmann, dass Sie zumindest teilweise verfassungstreu sind, egal, was der große Chef so laut denkt. Zweitens. Überrascht haben Sie mich damit, dass Sie einige der Forderungen, die wir als Linksfraktion seit vielen Jahren immer wieder beantragt haben, in Ihrem Gesamtentwurf berücksichtigt haben. Es wird Sie wiederum nicht überraschen, dass wir an der einen oder anderen Stelle mit Ihren gemachten Vorschlägen unzufrieden sind und Nachbesserungsbedarf anzumelden haben. Drittens. Überrascht hat mich aber, dass Sie die Chance zu einer notwendigen Verfassungsmodernisierung so sangund klanglos – oder wie ich es in meiner ersten Reaktion am vergangenen Dienstag geschrieben habe: so schmallippig – verstreichen lassen. Es mag ja den einen oder anderen Abgeordneten insbesondere in der CDU-Fraktion Schmerzen bereiten, dass an die Verfassung Hand angelegt wird. Zur Erinnerung: Die sächsische Verfassung ist nun wirklich keine heilige Schrift. Diesbezüglich möchte ich jemanden zitieren, der gern als Ermöglicher der friedlichen Revolution in der DDR genannt wird: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Nicht alles, was 1992 modern und dem damaligen Zeitgeist entsprach, reicht heute noch aus, um Antworten auf die Herausforderungen der Zeit zu geben. Deshalb wären etwas mehr Mut, etwas mehr in die Zukunft gerichtete Änderungsvorschläge gut, richtig und notwendig gewesen. Aus meiner und aus der Sicht der Linksfraktion fehlt ein wichtiger Punkt in den uns nun vorgelegten Änderungen der Verfassung. Dazu möchte ich kurz ein paar Ausführungen machen. Der Umgang mit Artikel 95 der Verfassung, also alles rund um die Frage von Kreditaufnahmen, oder wie der Volksmund sagt, alles um die Schuldenbremse, oder wie wir sagen, alles rund um die Investitionsbremse. Ja, es gab gute Gründe, über eine Bremse bei der Kreditaufnahme im Jahre 2009 auf der Bundesebene zu diskutieren. Jedoch erholte sich bereits ab 2010 die Konjunktur in Deutschland rasant. Es erfolgte ein starker Beschäftigungsaufbau, der fast zehn Jahre bis zum Jahre 2019 anhielt. Dadurch sprudelten die Steuerquellen und damit die Staatseinnahmen auf allen Ebenen, auch im Freistaat Sachsen. Aufgrund der Niedrigzinspolitik der EZB sanken in dieser Zeit auch die Zinsausgaben der öffentlichen Haushalte rapide. Niemand sprach mehr über die sogenannte Schuldenbremse. Die Haushalte wurden ohne größere Schwierigkeiten, zumindest auf der Bundes- und Landesebene, beschlossen. Dann kam 2020 die Coronapandemie. Im Bund und in den Ländern, überall wurden Ausnahmeregelungen vom Grundgesetz und den Länderverfassungen für die entsprechenden Unterstützungsmaßnahmen aktiviert. Insofern könnte man fast auf die Idee kommen, dass die sogenannte Schuldenbremse über die ausreichende Flexibilität verfügt, um auf größere Krisen reagieren zu können. Zumindest aber in Sachsen war schnell klar, dass 6 Milliarden Euro Kreditermächtigung und 8 Jahre Rückzahlungsfrist unmöglich zu bewältigen sind. Dann erfolgte als Reaktion auf die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine die Aufstockung der Verteidigungsausgaben mittels Grundgesetzänderung als kreditfinanziertes Sondervermögen. Das wurde nun außerhalb der Schuldenbremse realisiert. Hier hat sich deutlich gezeigt, dass die Schuldenbremse eine Investitionsbremse ist. Von den vorgenannten Buchungstricks im Bundeshaushalt will ich gar nicht sprechen. Aber auch hier ging es um eine Zukunftsaufgabe, die Sicherung der Lebensgrundlage für unsere Kinder und Enkelkinder, um die notwendigen finanziellen Spielräume für die Zukunftstechnologien zur Verfügung zu stellen, damit wir auf den von Menschen gemachten Klimawandel angemessen reagieren und investieren können. Auch hier wurde die Schuldenbremse zur Investitionsbremse, weil diese notwendigen finanziellen Mittel im normalen Haushalt gar nicht mehr zu stemmen sind. Die Berliner Koalition hat ja gerade bewiesen, dass der Haushalt ohne Kreditaufnahme nicht für die Zukunft vorsorgen kann. Deswegen ist es zwar schön, dass die Koalition den Schutz des Klimas als Verfassungsziel aufnehmen will; aber gleichzeitig gibt es nicht den kleinsten Fingerzeig, wie denn der Schutz – außer mit wohlfeinen Worten – erfolgen soll. Eine grundsätzliche Reform der sogenannten Schuldenbremse im Grundgesetz und damit auch in der sächsischen Verfassung, um die es ja heute geht, ist zwingend notwendig. Hier enttäuscht die Koalition auf ganzer Linie. (Beifall bei den LINKEN) Jetzt liegt also Ihr Gesetzentwurf zur Änderung der sächsischen Verfassung vor. Jetzt müssen Sie, liebe Koalitionäre, damit leben, dass wir, die Linksfraktion, obwohl Sie uns und mich überrascht haben, nachdem Sie sich viele Monate eingeschlossen und verhandelt haben, mit eigenen Vorschlägen kommen werden, um zumindest an einigen Stellen zu zeigen, wie eine moderne und der Zukunft zugewandte sächsische Verfassung im Jahre 2024 aussehen müsste, (Zurufe von der CDU: Oh! Oh!) um den Anforderungen der Zeit gerecht zu werden. Auf diese Debatte mit Ihnen freue ich mich schon jetzt. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Gebhardt sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun sehe ich Kollegen Barth an Mikrofon 7, vermutlich mit einer Kurzintervention auf den Redebeitrag des Herrn Kollegen Gebhardt. Bitte schön.
André Barth AfD
Danke, Herr Präsident. Herr Gebhardt, Sie haben jetzt aus dieser Debatte eine finanzpolitische Debatte gemacht. Grundsätzlich muss ich Ihnen Recht geben. Artikel 95 unserer sächsischen Verfassung hätte durch diesen Entwurf der Koalition durchaus verbessert werden können, allerdings nicht auf dem Weg, wie Sie es wollen, nämlich das alles zu streichen, weil es eine Investitionsbremse ist. Man hätte es anders machen müssen. Man hätte den Webfehler in der sächsischen Verfassung in Artikel 95 Abs. 4 beheben müssen. Danach müssen wir bis zur Normallage sparen, wenn die Konjunktur einbricht, und können erst ab Unterschreitung der Normallage einen Kredit aufnehmen. Diesen Webfehler, dass wir keine ausreichende Rücklage mehr haben, um das gegenfinanzieren zu können, hätten Sie in der Verfassung beheben müssen. Das haben Sie, Herr Gebhardt, aber nicht gesagt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das ist nicht unser Webfehler!) Deshalb kann ich sagen: Gott sei Dank, dass es unsere Fraktion gibt! Wir haben hier vor einem Monat einen verfassungsändernden Entwurf eingebracht, der Ihr Versäumnis noch hätte heilen können. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Barth mit einer Kurzintervention auf den Redebeitrag von Herrn Kollegen Gebhardt. Möchten Sie erwidern, Herr Kollege Gebhardt? – Bitte schön, an Mikrofon 1.
Rico Gebhardt Die Linke
Herr Präsident, ich möchte nur feststellen, dass sich Herr Barth gar nicht auf meinen Redebeitrag bezogen hat, sondern auf das, was die Koalition angeblich nicht getan hat. Deshalb kann ich darauf gar nicht reagieren. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. – Dann fahren wir in der Rednerreihenfolge fort. Ich übergebe an die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, an Herrn Kollegen Lippmann.
Valentin Lippmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Verfassungen sind Gründungsordnungen und Ausdruck von Ordnungsbegründungen zugleich. Gründungsordnungen sind sie, weil sie den zentralen Aufbau des Staates und die Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger darstellen. Sie sind aber auch Ausdruck der jeweiligen elementaren Ordnungsbegründung eines Staates, weil Verfassungen die wesentlichen Gedanken, was ein Staat sein will, welche Werteordnung er vertritt und welche Erzählung ihn trägt, in Text setzen. Daher liegt es in der Natur der Sache, dass Verfassungen eher selten geändert werden; denn weder das Grundgepräge des Staates noch die tragende Werteordnung sind schnelllebig. Sie sollen über wechselnde politische Mehrheiten hinaus Bestand haben. Sie bieten Stabilität, Orientierung und Verlässlichkeit in manchmal wilden Gewässern des Alltags. Im Lichte der Ordnungsbegründung kann sich aufgrund tatsächlicher gesellschaftlicher Entwicklungen der Verfassungstext auch zunehmend von der Verfassungsidee entfernen. In der Logik der alten Griechen würde es heißen: Der Logos der Verfassung kann sich auch zunehmend vom Mythos der Verfassungsidee entfernen. In diesen Fällen ist es gelegentlich sinnvoll, die Verfassung an die Zeit anzupassen, ja, sogar zu modernisieren. Den seltenen parlamentshistorischen Moment der Einbringung einer Verfassungsänderung nutze ich daher, Ihnen ganz grundsätzlich darlegen zu dürfen, in welcher Kontinuität zur Ordnungsbegründung des 1990 neu gegründeten Freistaates die von uns vorgeschlagenen Änderungen stehen. Werte Kolleginnen und Kollegen! In Artikel 10 unserer Verfassung wird der Schutz der Umwelt zur Bewahrung der Lebensgrundlage nicht nur im Lichte der jetzt Lebenden, sondern auch in der Verantwortung für zukünftige Generationen zum Staatsziel erklärt. Ihnen eine Welt zu hinterlassen, in der sie Entscheidungsspielräume haben, in der sie gestalten können und in der sie auch ihre Freiheitsrechte ausüben können, ist unsere Aufgabe und Verpflichtung. Dabei erinnert uns dieses Staatsziel auch immer an die eigene Geschichte und an den Moment des gemeinsamen Handelns im Sinne der Freiheit, also auch an die friedliche Revolution. Die massiven Umweltverschmutzungen in der DDR haben die DDR-Umweltbewegung ins Leben gerufen. Die Erstürmung der Umweltbibliothek durch die Staatssicherheit im November 1987 sorgte für Solidaritätsbekundungen und Mahnwachen, die verschiedene Oppositionelle miteinander verbanden. Ihre Strukturen waren wesentliche Grundlagen für die friedliche Revolution. Die Bürgerrechtsbewegung und die friedliche Revolution stehen auch in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Umweltbewegung der DDR. Entsprechend und auch mit Blick auf die massive Umweltzerstörung in der DDR haben sich die Mütter und Väter der Landesverfassung für den Umweltschutz als starkes Staatsziel in der Verfassung und überdies – sehr innovativ – für ein Umweltinformationsrecht entschieden. Im Lichte der Verbindung von Umweltschutz und Freiheit ist es daher konsequent, dass wir den Gründungsgedanken des Schutzes der Umwelt nun gedanklich und textlich um den Klimaschutz erweitern. Auch dabei geht es um die Freiheit – nicht vorwiegend um unsere Freiheit, sondern um die Freiheit derjenigen, die noch nicht entscheiden können, die vielleicht noch nicht einmal geboren sind. Wir folgen hier nicht nur einem Gründungsgedanken der Verfassung, in die nach den heutigen Erkenntnissen über den Klimaschutz dieser vielleicht schon damals als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen worden wäre, sondern wir folgen damit auch der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die eben diesen Gedanken ausgeformt hat. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Klimabeschluss festgestellt, dass auch es Aufgabe des Grundgesetzes ist, der Gefahr der unverhältnismäßigen Beeinträchtigung künftiger grundrechtlicher Freiheiten zu begegnen. Das ist ein objektiver Schutzauftrag, der sich in Artikel 20 a Grundgesetz wiederfindet und sich nun auch in Artikel 10 der sächsischen Verfassung wiederfinden soll, deren staatliche Verpflichtung die Verteilung von Umweltschutzlasten und auch von Klimaschutzlasten im Sinne einer intertemporalen Freiheitssicherung verlangt. Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch in einer anderen Überlegung der Verfassung von 1992 wollen wir 30 Jahre später diese im Lichte gesellschaftlicher Entwicklungen fortschreiben. Die Einwohnerinnen und Einwohner des Freistaates Sachsen sind eben nicht nur bloße Untertanen. Sie sind vielmehr der Grund, ja der Anlass der Geltung von Gesetzen und auch dieser Verfassung. Mit Blick auf die freiheitliche Selbstermächtigung von 1989 hat die sächsische Verfassung der Volksgesetzgebung seinerzeit einen besonders hohen Stellenwert eingeräumt. Doch was heißt diese Grundüberlegung drei Dekaden später? Aus unserer Sicht heißt das, dass die Möglichkeit der Volksgesetzgebung im Gedanken von damals auch wirksam sein muss. Einige Prämissen der Verfassungsgenese haben sich seitdem leider nicht bewahrheitet. Sachsen ist geschrumpft, und die gesellschaftlichen Verhältnisse haben sich in Sachsen gewandelt; sie sind heute andere als beim Inkrafttreten der Verfassung. Deshalb bedarf es Nachbesserungen, insbesondere bei den Quoren. Wir schlagen Ihnen vor, eben jene Quoren für die Volksbegehren und Volksentscheide abzusenken, um diese Instrumente wieder in die Sphäre des tatsächlich Möglichen zu überführen. Ebenso wollen wir den Gedanken des Volksgesetzgebers als Korrektiv zum Parlamentsgesetzgeber um eine logische Komponente ergänzen, um die Akzeptanz der parlamentarischen Entscheidungen zu stärken. Wir wollen zukünftig auch den Bürgerinnen und Bürgern als Rechtsunterworfenen die Möglichkeit geben, Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit vom Verfassungsgerichtshof überprüfen zu lassen. Das sehen wir als Ausdruck eines wahrhaft republikanischen Verfassungsstaates, ja eines wahren Freistaates, dessen Tradition sich Sachsen sehr gerne und zu Recht rühmt. Dieses entsprechende Instrument sichert seinen Bürgerinnen und Bürgern nicht nur elementare Rechte zu, sondern ermutigt und ermächtigt sie zur eigenen Teilhabe am politischen Gemeinsinn. Natürlich handelt es sich hier nicht um ein Allheilmittel gegen Politikverdrossenheit; es handelt sich aber um eine weitere Facette zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und des republikanischen Ursprungsgedankens des wiedergegründeten Freistaates Sachsen. Unsere sächsische Verfassung ist seit über 30 Jahren in Kraft. Bisher wurde sie – vor nunmehr zehn Jahren – ein einziges Mal, in einem einzigen inhaltlichen Punkt geändert. Wenn wir uns heute erneut auf den Weg begeben, die Fundamente des Freistaates vorsichtig zu modernisieren, dann tun wir das nicht nur im Lichte unserer Gegenwart; wir tun dies im Geiste der Verfassungsmütter und -väter und im Lichte jener Zukünftigen, denen wir uns auch in dieser Verfassung verpflichtet haben. Wir werden in diesem Hohen Haus für eine entsprechende Mehrheit unter den demokratischen Fraktionen werben – in einem geordneten, angemessenen und würdigen parlamentarischen Verfahren. Uns ist bewusst, dass der Zeitplan eng ist; aber es gilt, diese Chance auf eine Änderung nicht zu verpassen, weil wir – offen gesagt – auch nicht wissen, wann der nächste Zeitpunkt kommen wird. Lassen Sie mich daher zum Schluss schon einen Punkt in Richtung jener Skeptiker adressieren, ob man die Verfassung überhaupt ändern sollte. Eine Anpassung der Verfassung in einer modernisierten Transformation ihrer Ordnungsbegründung entwertet die Urfassung nicht – mit keinem Komma –, sondern stärkt sie. Eine Änderung schmälert mit keiner Silbe die Verdienste der Mütter und Väter unserer Gründungsordnung, sondern bekräftigt deren Verdienste, in deren Geist ihre Überlegungen im Hier und Jetzt fortgeschrieben werden. Ich hoffe daher auf eine spannende und erfüllende Beratung dieses Vorschlags und dieses Verfassungsgesetzentwurfs und bitte um Zustimmung zur Überweisung. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsministerin Katja Meier) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Lippmann sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollegin Friedel spricht nun für die SPD-Fraktion. Bitte schön.
Sabine Friedel SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben zu den Grundsätzen des Gesetzentwurfs nicht nur gerade hier viel gehört; die meisten von uns haben heute Morgen auch schon in der Zeitung darüber gelesen. Mir ging es zumindest so. Es war ein ziemlich großer Artikel, der mich sehr interessiert, aber ich muss gestehen, auch ein bisschen angefasst hat. Ich möchte erläutern, warum. Man kann die Entstehung dieses Gesetzentwurfs, man kann Politik ganz generell natürlich so erzählen, wie ich es heute gelesen habe: als Geschichte von Frust und Scheitern, von Enttäuschung oder Demütigung, von Hektik, Hürden und Zugeständnissen. Hat man damit das ganze Bild erfasst? Na ja, man hat sich zumindest ein Bild gemacht. Man kann sich aber auch ein anderes machen, und dazu möchte ich Sie in den nächsten fünf, sechs Minuten gern einladen. Man kann gedanklich auch mal rauszoomen – so, wie man es bei Google Earth so schön machen kann, also weg von uns 119 Abgeordneten in einem runden Gebäude, ein bisschen höher. Wir sind in einer Stadt am Fluss – eine halbe Million Einwohner –, noch ein Stück höher – unser Freistaat mit vier Millionen Einwohnern –, noch ein Stück höher – in einem Land mit 84 Millionen Einwohnern – und noch ein Stück höher: Wir sind auf einem Kontinent mit 750 Millionen anderen Menschen. Aus dieser Perspektive kann man noch mal neu versuchen, auf das zu schauen, was wir gerade tun. Das lohnt sich vielleicht. Da sitzen drei Partner an einem Tisch, die sich über etwas einigen wollen. Diese drei Partner haben sehr unterschiedliche Perspektiven und deshalb auf viele Fragen auch unterschiedliche Antworten. Sie brauchen für eine Verfassungsänderung sogar noch einen vierten Partner, aber vorher müssen sie sich erstmal selbst einigen. Auf einen fünften Partner muss man gar nicht schauen; denn der hat mit der Verfassung ohnehin nicht viel am Hut und er hat gerade auch schon Nein gesagt. (Sebastian Wippel, AfD: Sie wollen gar nicht mit dem reden!) Also, kommen wir zurück zu den drei Partnern: Sie versuchen, sich zu einigen, und zwar ernsthaft; denn die meisten von uns hier in den demokratischen Fraktionen sind nicht nur Politikerdarsteller, sondern wirklich Politiker. Wir sitzen hier, weil wir neben vielen anderen Erwägungen Nutzen stiften wollen für dieses Land, und deshalb – man mag es glauben oder auch nicht – führen die drei Partner diese Verhandlungen sehr ernsthaft. Sie schreiben ihre Positionen auf, sie tauschen Papiere aus, sie treffen sich regelmäßig ein-, manchmal zweimal pro Monat, sie laden mehrmals Sachverständige aus dem ganzen Bundesgebiet ein, um die Vor- und Nachteile von verschiedenen Vorschlägen zu beleuchten, und sie stellen am Ende fest: Wir haben uns zwar hier und da angenähert, aber wirklich einigen können wir uns nur auf wenige Punkte; in vielen bleiben wir unterschiedlicher Meinung, und zwar deshalb, weil wir unterschiedlichen Nutzen stiften wollen. Was macht man dann? Aus unserer Sicht ist es richtig, dann nicht einfach aufzuhören. Aus unserer Sicht ist es richtiger, zu sagen: Na ja, halten wir doch wenigstens mal fest, worin wir uns einig sind, um dann erstmal einen kleinen Nutzen zu stiften. Deshalb legen wir Ihnen heute diesen Gesetzentwurf vor, der natürlich nicht eine neue Verfassung für Sachsen ist, der keine Änderungen bei der Schuldenbremse enthält – hier waren unsere Positionen beim besten Willen nicht zusammenzubringen –, der kein Recht auf Bildung oder bundesweite Kooperationen in diesem Feld beschreibt – wie wir uns das beispielsweise gern vorgestellt hätten –, aber der im Kern eine sehr grundlegende Änderung beinhaltet: eine deutliche Erleichterung der direkten Demokratie. Wenn dieser Gesetzentwurf im nächsten Jahr eine Zweidrittelmehrheit erreichen sollte, dann wird es einfacher für die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen, mit Volksanträgen und Volksbegehren Impulse für unsere Debatten und unsere Gesetzgebung zu geben. Das ist kein Nichts und das ist kein Triumpf; das ist einfach unser kleinster gemeinsamer Nenner und für die Bürgerinnen und Bürger ein konkreter Nutzen. Ich persönlich empfinde das als wertvoll genug und halte wenig davon, dieses pragmatische Ergebnis als Scheitern, Vorführung oder Zugeständnis zu bezeichnen. Wem nutzt es, wenn wir die Geschichte politischer Kompromisse stets auf diese gleiche Weise erzählen? Kurzfristig vielleicht manchen – der Fraktion da drüben –, den Klickzahlen. Vielleicht gibt es manchem von uns auch ein kurzes Siegesgefühl. Aber neben der Frage „Wem nutzt es?“ gibt es auch die Fragen „Was nutzt es? Wozu führt das?“ Aus meiner Sicht führt das dazu, dass sich jeder von uns immer stärker genötigt sieht, solche Erzählungen dadurch zu unterlassen, indem man Debatten vermeidet – denn sie könnten als Streit verstanden werden –, auf seinen Standpunkten beharrt und Zugeständnisse vermeidet – denn sie könnten als Demütigung beschrieben werden –, und Entscheidungen vermeidet; denn sie könnten als Scheitern wahrgenommen werden. Das ist aus meiner Sicht der Weg, wie Politiker zu Politikerdarstellern werden. Das wäre das Ende des Kompromisses, das Ende politischer Verständigung und das Ende der Demokratie. Dass die Ampel in Berlin so lange braucht, um mühsam Kompromisse zu finden, ist oft beschwerlich – das liegt auch an diesem Mechanismus –, aber sie findet Kompromisse. Sie trifft Entscheidungen – keine revolutionären. Ist das ein Grund, alles schlechtzureden? Kann man nicht auch jenseits aller revolutionären Entscheidungen, die man erhofft, anerkennen, welcher kleine Nutzen trotzdem hier und da gestiftet wird? Unser Gesetzentwurf soll einen kleinen Nutzen in diesem Land stiften, nicht mehr und nicht weniger. Ich würde mich freuen, wenn es uns in den bevorstehenden, hoffentlich erfüllenden Beratungen gelingt, diesen Gedanken auch mal im Hinterkopf zu behalten. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Martin Dulig) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Sabine Friedel für die SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf? – Alle anderen Fraktionen erst einmal nicht. – Gut. Dann, bitte schön.
Alexander Wiesner AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nachdem Herr Dr. Keiler in Grundsätzen auf die Staatsziele eingegangen ist, werde ich mich eher den Volksbegehren zuwenden, um Ihrer Verwirrung vorzubeugen. Da fangen wir ganz kurz an mit „etwas ist besser als nichts“. Zumindest gilt das für den Teil des vorliegenden Gesetzesentwurfs, mit dem Volksinitiativen erleichtert werden sollen. Freilich bleibt da die Koalition leider auf halbem Wege stehen. Richtungsweisend für die Erneuerung der sachunmittelbaren Demokratie waren die von der AfD-Fraktion in der 6. würfe. Kurze Erinnerung: Damals hatte die AfD neben einer breitgefächerten Absenkung der Quoren für Volksanträge und Volksbegehren auch die Einführung von kassatorischen Volksreferenden gegenüber dem Sächsischen Landtag gefordert und sich damit in bester demokratischer Tradition für eine Stärkung direktdemokratischer Elemente eingesetzt. Diese Entwürfe wurden damals im Hohen Haus breit abgelehnt. Nun soll es der Entwurf der Koalition richten. Verfassungsmäßig abgesicherte Bekenntnisse des Staates zu Klimaschutz, Gleichstellung und zur Europäischen Union werden insgesamt in diesem Entwurf garniert mit ein paar Veränderungen im Bereich der Volksinitiativen. Aber schauen wir uns ganz kurz an, was von den Versprechungen der Koalitionsfraktionen Anfang 2019 übriggeblieben ist. Bei den GRÜNEN ist im Landtagswahlprogramm 2019 versprochen worden, Sachsens Bürgern die Möglichkeit zu geben, einen Volksentscheid gegen ein vom Landtag verabschiedetes Gesetz durchführen zu können. Davon ist im jetzigen Entwurf nichts mehr zu lesen. Die SPD schrammte mit ihrer Forderung, das Quorum für Volksbegehren auf 5 % abzusenken, knapp an dem vorbei, was jetzt im Gesetzentwurf steht. Von Ministerpräsident Kretschmers Volkseinwand redet keiner mehr. Stattdessen soll es nun die Volksklage nach hessischem Vorbild richten. Nicht das Volk soll das letzte Wort haben, wie es in unseren Gesetzentwürfen vorgesehen war, sondern der Sächsische Verfassungsgerichtshof. Dabei müssen wir uns darüber im Klaren sein, dass schon der Begriff Volksklage irreführend ist, wenn eine Minderheit von 0,6 % von Stimmberechtigen bei Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen eine abstrakte Normenkontrolle zum Verfassungsgericht erheben dürfen soll. Mir schwant dort eine Fortsetzung der Verbandsklage mit anderen Mitteln. Oder anders ausgedrückt: Nicht die breite Masse der Bevölkerung soll sich mittels Referenden Gehör verschaffen können, wenn sie ein vom Landtag beschlossenes Gesetz ablehnt, sondern eine schlagkräftige kleine Gruppe, die im Zweifelsfall auch ohne tiefere Verankerung in der Bevölkerung vom Landtag beschlossene Gesetze über den Verfassungsgerichtshof aushebeln soll. Auch 10 % der Landtagsangehörigen soll diese Möglichkeit eingeräumt werden. Bisher konnte das allerdings im Hinblick auf jegliches Landesrecht nur ein Viertel aller Abgeordneten. Offenbar richten sich einige Fraktionen schon darauf ein, das nächste Mal mit weniger als 10 % da zu sein. Wenig mit direkter Demokratie hat auch der Vorschlag, eine Art assistierten Volksentscheid zu einfachen Gesetzen einzuführen, zu tun. Da geht es um einen Volksentscheid, der nur nach entsprechendem Mehrheitsbeschluss des Sächsischen Landtags möglich sein soll. Vorgesehen sind im Gesetzentwurf weiterhin die Absenkung der Quoren für Tagesordnungspunkt Erste Beratung Gesetz zur Stärkung der Interessenvertretung von Seniorinnen (Sächsisches SeniorInnenmitbestimmungsgesetz Drucksache 7/15080, Gesetzentwurf Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Deshalb spricht nur die Einreicherin. Das ist die Fraktion DIE LINKE. Susanne Schaper, bitte schön.
Susanne Schaper Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mitbestimmen, mitentscheiden und mitgestalten sind in der heutigen Zeit wichtiger denn je. Über 26 % der Sächsinnen und Sachsen sind 65 Jahre und älter. Das ist ein Anstieg von 44,9 % in den Jahren 1990 bis 2022. Nach Berechnungen des Statistischen Landesamtes wird sich das Durchschnittsalter von aktuell 46,9 Jahren bis 2040 auf 47,4 Jahre erhöhen. Die beiden ältesten Landkreise in Sachsen sind Görlitz und der Vogtlandkreis mit 51,5 Jahren. In den Städten Bad Elster und Klingental ist der Altersdurchschnitt 53 Jahre. Das sind damit die ältesten Kommunen. Volksantrag und Volksbegehren sowie die Einführung einer Mindestzustimmungsquote für Volksentscheide von 20 %. In der Zusammenfassung muss ich sagen: Das hätten wir im Wesentlichen alles schon mit den Gesetzentwürfen der AfD haben können. Damit wären wir schon ein Stück weiter. Damals bestand die Bereitschaft dazu nicht. Jetzt wird von den Koalitionsfraktionen auf der Zielgeraden einer Legislaturperiode plötzlich der demokratische Heilsbringer gemimt. Mag sich ein jeder seinen Teil dazu denken. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Wiesner für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf? – Den sehe ich nicht. Von der Staatsregierung? – Kein Gesprächsbedarf, in Ordnung. Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen und weiterer Gesetze an den Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung zu überweisen. Wer diesem Vorschlag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist die Überweisung so beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs Mitwirkung, Mitbestimmung und und Senioren im Freistaat Sachsen – SächsSenMitbestG) der Fraktion DIE LINKE Ich denke, diese Zahlen zeigen es ganz klar: Wir werden in Sachsen immer älter. Umso wichtiger ist es, dass diese Personengruppe bei allen sie betreffenden Entscheidungen verbindlich einbezogen wird. Aus diesem Grund legen wir Ihnen heute unser Gesetz zur Stärkung der Mitwirkung, Mitbestimmung und Interessenvertretung von Seniorinnen und Senioren im Freistaat Sachsen vor. Es ist wichtig, dass wir verbindliche gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen. Das betrifft nicht nur den Freistaat mit seinen Einrichtungen, sondern auch die Gemeinden und Landkreise. Seniorinnen und Senioren müssen auch in Sachsen endlich verpflichtende Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte eingeräumt werden. Es sind viele Bereiche, die an die Bedingungen und Anforderungen einer immer älter werdenden Gesellschaft angepasst werden müssen. Ich spreche hier nicht nur vom Pflegebereich oder von der medizinischen Versorgung, sondern auch von Wohnen, Mobilität, Versorgung mit allen Dingen des alltäglichen Bedarfs oder von der kulturellen Teilhabe, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Wer, wenn nicht die Seniorinnen und Senioren selbst wissen am besten, was sie brauchen. Wie heißt es so schön? 70 ist das neue 50. Das sind Menschen, die bereit sind, sich einzubringen, die Gesellschaft zu unterstützen und für ihre Belange zu streiten. Die bisherigen Regelungen haben gezeigt, dass freiwillige Verpflichtungen leider nicht dazu beigetragen haben, dass es beispielsweise in den Gemeinden überall Senior(inn)enbeiräte gibt. Aus diesem Grund wollen wir die Bildung von Seniorenvertretungen auf kommunaler und Landesebene sowie deren Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte am sozialen, kulturellen und politischen Leben, die verpflichtende Bestellung von Seniorenbeauftragten in den Landkreisen und Gemeinden, die Wahl und Berufung eines unabhängigen Landesseniorenbeauftragten aus der Mitte des Landtags und die Bildung eines Landesseniorenrates als Beratungsorgan der Staatsregierung und des Landtags zu Fragen, die Lebensumstände, Interessen und Belange von Seniorinnen und Senioren im Freistaat Sachsen betreffen. Wir sind mit unserer Forderung nicht allein. Seniorenverbände, Vereinigungen und Gewerkschaften in ihrer Forderung nach einem Seniorenmitbestimmungsgesetz werden immer lauter. Ich möchte dazu den DGB-Vorsitzenden Markus Schlimbach anlässlich des 16. Sächsischen DGBSeniorentags vom 29.09.2023 zitieren: „Die große Resonanz zeigt die Dringlichkeit neuer politischer Konzepte für den Umgang mit älteren Menschen in Sachsen. Es geht um mehr Mitbestimmung und neue Altersbilder und ganz allgemein um den Umgang mit über einem Viertel der sächsischen Wahlberechtigten, die über 65 Jahre alt sind. Wir erwarten von der Sächsischen Staatsregierung, dass sie endlich das Versprechen einlöst, die Mitbestimmung der Seniorinnen und Senioren in Sachsen verbindlich zu stärken.“ In diesem Sinne freue ich mich auf die Anhörung und die Beratung im Ausschuss und im Landtag und beantrage die Tagesordnungspunkt Arbeits- und Drucksache 7/13519, Große und die Antwort Wir beginnen mit der einreichenden Fraktion. Nico Brünler; bitte schön.
Nico Brünler Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Fachund Arbeitskräftemangel trifft Sachsen im bundesweiten Überweisung – federführend – an den Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Lassen Sie uns dort beraten, wie eine wirkliche Mitbestimmung älterer Menschen in verschiedenen Bereichen wie Politik, Soziales und Gesundheit geschaffen werden kann! Die älteren Menschen können ihre Interessen und Bedürfnisse am besten vertreten. Teilhabe verbessert Lebensqualität, Integration, passende Dienstleistungen und generationsübergreifende Dialoge. Das geht nur gleichberechtigt und auf Augenhöhe. „Alt werden ist wie Bergsteigen: Sie kommen ein wenig außer Atem, aber die Aussicht ist viel besser!“, so die schwedische Schauspielerin Ingrid Bergman. Diese Aussicht – meinetwegen auch Übersicht oder Erfahrung – sollten wir als Gesellschaft doch nutzen. Nicht nur im Sinne der Seniorinnen und Senioren. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, Volkmar Winkler, SPD, und Sören Voigt, CDU –
Sören Voigt CDU
Es geht um uns!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Es ist die Frage, ob das gerade ein Generations-Klatschen war. (Heiterkeit bei den LINKEN und der CDU –
Rico Gebhardt Die Linke
Herr Voigt ist doch noch gar nicht so alt!) – Entschuldigung! Herzlichen Dank an Susanne Schaper für die einreichende Fraktion DIE LINKE, meine Damen und Herren. Auch hier, Susanne Schaper hat es gerade erwähnt, schlägt das Präsidium vor, den Entwurf Gesetz zur Stärkung der Mitwirkung, Mitbestimmung und Interessenvertretung von Seniorinnen und Senioren im Freistaat Sachsen an den Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt – federführend – und an den Haushalts- und Finanzausschuss – mitberatend – zu überweisen. Wer dem folgen kann, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist die Überweisung beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet. Ich rufe auf Fachkräftebedarf in Sachsen Anfrage der Fraktion DIE LINKE, der Staatsregierung Vergleich besonders hart. Der Freistaat hat viele Einwohnerinnen und Einwohner, vor allem viele junge Frauen, durch Abwanderung verloren. Auch wenn dies aus individueller Perspektive sicher nachvollziehbare Gründe waren – ich erinnere an die Massenarbeitslosigkeit der 1990erund frühen 2000er-Jahre; für viele junge Menschen waren nicht einmal genügend Ausbildungsplätze vorhanden –, so sind die demografischen Folgen gravierend. Sachsen hat seit 1990 fast ein Fünftel seiner Einwohner verloren. Es sind allerdings nicht gleichmäßig weniger Einwohner geworden, sondern es fehlen insbesondere jüngere Menschen – und sie fehlen nicht überall gleich. Während die großen Städte und ihr Umfeld zum Teil sogar wachsen, gibt es ländliche Räume, die regelrecht leergezogen werden. Der Sozialbericht prognostiziert, dass bis 2035 Jahr für Jahr 20 000 zusätzliche Arbeitskräfte notwendig werden. Dies sind im Grunde alles Entwicklungen, die so vorhersehbar waren. Im Jahr 2018 hatte die damals vom Sächsischen Landtag eingesetzte Enquetekommission in ihrem Abschlussbericht dieses sich weiter zuspitzende Szenario bereits beschrieben und Maßnahmen angemahnt. Zu den Fakten: In Sachsen sind nach der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit 36,8 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 50 oder mehr Jahre alt. Auch das Durchschnittsalter der in Sachsen versicherungspflichtigen Beschäftigten steigt seit Jahren leicht, aber kontinuierlich an, ebenso das reale Renteneintrittsalter. Gleichzeitig steigt aber der Teilzeitanteil kontinuierlich an. Nun bekommen wir regelmäßig im Landtag zu hören, dass das die Folge ausufernder Lohnforderungen sei; getreu dem Motto: Immer weniger arbeiten für immer mehr Geld. Doch die Realität ist eine andere. Zwar mag es durchaus den einen oder anderen Fall geben, bei dem es um eine Optimierung der individuellen Work-Life-Balance geht, doch der Regelfall ist anders. Es geht oft schlicht um die Frage, wie Beruf und Familie unter einen Hut gebracht werden können. Teilzeit ist vorwiegend weiblich und die Aufteilung hat sich im Geschlechterverhältnis im letzten Jahrzehnt kaum geändert. Alle Programme, Preise und Förderungen der Staatsregierung, die darauf zielen, dass Männer einen größeren Beitrag in der Care-Arbeit leisten oder Frauen ihr Erwerbsarbeitszeitvolumen erhöhen, zeigen offensichtlich keine entscheidende Wirkung. Es gibt sogar Förderprogramme wie das Landeserziehungsgeld, die absurderweise gezielt Anreize schaffen, für längere Zeit komplett aus dem Erwerbsleben auszuscheiden. Aber auch die Arbeitsbedingungen für jene, die Arbeit haben, entsprechen in vielen Fällen nicht den bundesdeutschen Standards. Das mag im Bereich von Spitzenpersonal und ausgewiesenen Fachkräften anders sein, im Bereich einfacher Tätigkeiten sieht es oft nicht so toll aus. Wir steuern in vielen Bereichen nicht nur auf einen Fachkräftemangel, sondern auf einen grundsätzlichen Personalmangel zu. Dass zum Beispiel die Situation der Gastronomie in Teilen ist, wie sie ist, und diese schließt, hat auch mit der Frage zu tun, dass es schlicht kein Personal mehr gibt. In Sachsen arbeiten 10 % weniger Beschäftigte in einem Betrieb mit Tarifbindung als in Gesamtdeutschland. Hierbei geht der Freistaat selbst nicht unbedingt positiv voran. Zahlreiche Unternehmen inklusive deren Tochterunternehmen, deren alleiniger Gesellschafter der Freistaat ist, unterliegen keiner tariflichen Bindung. Nun kann man sagen, um ihre Fachkräfte müsse sich die Wirtschaft selbst kümmern. Das stimmt auf betriebswirtschaftlicher Ebene – trotzdem entbindet dies den Freistaat nicht von einer aktiven Zukunftspolitik. Damit gefährdet der Freistaat zum einen seine Zukunft, wenn so manche Krämerseele meint, dass die heilige Kuh der bedingungslosen Schuldenbremse ein übergeordneter Selbstzweck sei. Doch es gefährdet die Zukunft auch, wenn es keine volkswirtschaftliche Personalbedarfsplanung in Zukunftsbranchen gibt. Schon heute sind mehr Menschen in Sachsen im Bereich der erneuerbaren Energien beschäftigt als in der Braunkohle. Leider hat die Staatsregierung keine Antwort auf die Frage, wie viele Fachkräfte in diesen Bereichen der Zukunft gebraucht werden und ob die Ziele der energetischen Gebäudesanierung überhaupt mit dem vorhandenen Arbeitskräfteangebot zu schaffen sind. Bisher gibt es in den Bereichen Schienenverkehr, erneuerbare Energien, grüner Wasserstoff und energetische Sanierung keine Personalbedarfsplanung und zu wenig Wissen über den Fachkräftebedarf. Doch das Wissen fehlt sogar im internen Bereich. Wir reden immer darüber, wie viel Personal sich der Freistaat eigentlich leisten kann, sprechen dabei aber immer nur von der Zahl der Planstellen. Diese können aber oftmals gar nicht besetzt werden. Im Schnitt sind über 5 % der Planstellen nicht besetzt, in einigen Bereichen sogar bis 10 %. Zum Teil können sie auch langfristig nicht besetzt werden – und das, obwohl die Entwicklung zum Teil seit 15 Jahren oder länger absehbar war. Dabei ist die Schule nur die Spitze des Eisberges. Weiteres in einer zweiten Runde. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Nico Brünler für die Fraktion DIE LINKE. Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Herr Kiesewetter; bitte schön.
Jörg Kiesewetter CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute in diesem Haus erneut über den Fachkräftemangel, und die Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage ist wenig überraschend: Uns fehlen die Fach- und Arbeitskräfte auf allen Ebenen und in allen Branchen. Bereits jetzt ist der Mangel überall sichtbar und dieser Trend wird sich weiter verschärfen. Das ist das zunehmende Risiko für unser Land und den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Ursachen dafür sind hauptsächlich demografisch getrieben und liegen zum Teil Jahrzehnte zurück. Herr Kollege Brünler ist gerade darauf eingegangen. Will man dieses Problem eindämmen, gibt es kein allgemeingültiges Rezept dafür. Konsens ist aber, dass ein umfassender Mix an Maßnahmen nötig ist, um Wohlstandssicherung und Wohlstandswachstum weiter voranzutreiben und zu garantieren. Dazu gehören unter anderem Anreize für eine höhere Erwerbsbeteiligung, vor allem für Frauen und ältere Beschäftigte, aber auch verbesserte Angebote für Kinderbetreuung und Pflege, qualitäts- und bedarfsgerechte Qualifizierung sowie lebenslanges Lernen, mehr Frauen in MINT-Berufe und Führungspositionen zu bringen, die Verbesserung des digitalen Know-hows und verstärkte Bemühungen um qualifizierte ausländische Fachkräfte. Das Schwierige daran ist, dass alle diese Handlungsfelder und Strategien parallel bearbeitet werden müssen, weil die Dinge miteinander verzahnt sind. Das bedingt, dass man Prioritäten setzt; denn Ressourcen sind begrenzt. Es erfordert einerseits die Initiative des Staates – im Bund, in den Ländern und in den Kommunen – und andererseits insbesondere die Initiative der erwerbsfähigen Bevölkerung, der Unternehmen und ihrer Organisationen und Verbände. Der Erfolg der Marktwirtschaft beruht vor allem auf Eigeninitiative. Man kann zu jedem Themenbereich in der Großen Anfrage sicherlich Fachdebatten führen. Das ist aber heute aufgrund des Umfangs überhaupt nicht leistbar. Ich möchte mich deshalb in meinen nachstehenden Ausführungen auf ein paar wenige Punkte begrenzen, die mir wichtig sind. Erstens. Ich sehe die Hebung von inländischen Potenzialen in einer Zeit, in der wir händeringend Fachkräfte und Arbeitskräfte suchen. Wir können es uns nicht leisten, brachliegende Potenziale zu verschenken und diese nicht zu nutzen. Jeder und Jede wird gebraucht. Wir müssen mehr Leute in Arbeit bringen. Gerade Menschen, die ohne Schul- und Berufsabschluss dastehen, muss noch mehr die Möglichkeit eröffnet werden, diese Abschlüsse nachzuholen; denn genau das ist oftmals die Ursache für Langzeitarbeitslosigkeit und den Verbleib im sozialen System. Wir haben noch Hausaufgaben zu machen; denn die Schulabbrecherquote ist immer noch viel zu hoch. Langzeitarbeitslose müssen zielgerichtet über Arbeitsgelegenheiten für den ersten Arbeitsmarkt fit gemacht werden. Es braucht die Qualifizierung von Beschäftigten, die Beratung von Unternehmen, die Einzelfallunterstützung, die Vernetzung relevanter Arbeitsmarktakteure und vieles mehr. Genau da setzen wir an, insbesondere im Bereich des Wirtschaftsministeriums. Doch auch in anderen Ressorts gibt es zahlreiche Angebote und Unterstützungsleistungen, die auf die Fachkräftesicherung abzielen. Oftmals werden europäische Mittel und Bundesmittel durch Landesgeld veredelt und bieten, in Ergänzung zum bestehenden Regelsystem, eine breite Palette staatlicher Unterstützungs- und Förderangebote für Beschäftigte, Unternehmen sowie öffentliche und private Dritte. Allein in den relevanten Kapiteln des Einzelplans 07 des Wirtschaftsministeriums stehen im Jahr 2024 circa 220 Millionen Euro rund um das Thema Arbeitsmarkt und Fachkräftesicherung zur Verfügung. Natürlich kann über die Detailausrichtung gestritten werden. Die ein oder andere behördliche Struktur ist noch nicht so schlagkräftig, wie wir das gern sehen wollen, aber wir sind hier auf dem richtigen Weg. Das Zweite, das mir wichtig ist, ist die Gestaltung von Migrationsbewegungen, die zum Arbeitsmarkt hindrängen – und das zum Nutzen für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Wir wissen, Deutschland braucht qualifizierte Arbeits- und Fachkräfte aus Europa und der Welt. Die Betonung liegt hier auf qualifiziert, und das ist auch gleichzeitig eine notwendige inhaltliche Abgrenzung zum Thema Asyl und humanitäre Zuwanderung. Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz des Bundes geht hier den richtigen Weg, gleichwohl bleibt es hinter den Erwartungen zurück. Die Prozesse sind weiterhin bürokratisch und inhaltlich kompliziert. Bestrebungen auf Bundesebene, langfristig eine digitale Agentur für Einwanderung zu schaffen und dadurch Entlastungen bei Auslandsvertretungen, Ausländerbehörden zu fokussieren, um dieses Verfahren und die Anerkennung von Berufsabschlüssen zu beschleunigen, begrüße ich ausdrücklich. Aber bis es so weit ist, müssen wir bestehende Integrationsmaßnahmen von Bund und Land bestmöglich ergänzen und verzahnen. Bei unseren eigenen Landesintegrationsangeboten sehe ich noch Anpassungs- und Verbesserungsbedarf, weil sie insbesondere auf die Flüchtlingsintegration abzielen. Zudem müssen sie in Zukunft für den Rechnungshof noch fester werden. Die Anstrengungen zur Fachkräftegewinnung im Ausland müssen intensiviert werden. Deshalb haben wir im April dieses Jahres einen Pakt für Fachkräftegewinnung auf den Weg gebracht. Dieser ist mit zahlreichen konkreten Einzelmaßnahmen untersetzt. Personalgewinnung bleibt gleichwohl Sache der Unternehmen. Wichtig ist, dass Qualifizierung, berufliche Qualifikation und die nötigen Deutschkenntnisse die entscheidenden Kriterien für eine gesteuerte Zuwanderung sein müssen; denn das vermeidet den Zugang beziehungsweise die Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme. Wenn wir über Migrationsbewegung in Bezug auf den Arbeitsmarkt sprechen, dann gilt für mich, verstärkt Rückkehrer in den Blick zu nehmen. Das ist ein Thema, worüber kaum gesprochen wird. Fakt ist aber: Mehr als eine viertel Million Deutsche sind 2022 ausgewandert. Der größte Teil sind Männer und Frauen im arbeitsfähigen Alter. In der Mehrheit sind es hoch qualifizierte Fachkräfte; denn etwa drei Viertel haben einen Hochschulabschluss. Der Anteil der 25- bis 39-Jährigen unter den ausgewanderten Deutschen liegt mit 63 % deutlich über dem Anteil dieser Altersklasse in der Gesamtbevölkerung. Hauptzielländer sind die Schweiz, Österreich und die Vereinigten Staaten – und das seit Jahren. Auf diese Weise wird das allerwertvollste Potenzial für unser Land verschenkt und geht verloren. Befragungen dieser Gruppe zeigen, dass die wesentlichen Motivationen für die Abwanderung im Bereich des Einkommens liegen; denn gerade für die sehr gut qualifizierten, mehrsprachigen und hochmobilen jungen Menschen bleibt in Deutschland – im Vergleich zum westlichen Ausland – oft zu wenig Netto vom Brutto übrig. (Martina Jost, AfD: Wohl wahr!) Das ist auch im Übrigen nahezu bei allen Arbeitnehmern in Deutschland der Fall. Deswegen ist es nötig, die Steuerund Abgabensysteme dahin gehend anzupassen. Das ist eine Aufgabe des Bundes. Zudem kann man über Rückkehrformate nachdenken, also wie wir potenzielle Rückkehrer ansprechen können. Unser Nachbarland Polen macht uns das mit eigenen Programmen seit Jahren erfolgreich vor. Abschließend ist für mich wichtig, dass wir mehr Anreize brauchen, um Arbeit aufzunehmen. Wer arbeiten kann, der soll das tun. Arbeit ist eine solidarische Verpflichtung gegenüber der Gemeinschaft. Das kann auch öffentliche, gemeinnützige Beschäftigung beinhalten. Wer arbeitsfähig ist und sich angebotener Arbeit, Ausbildung und Qualifizierung verweigert, der muss finanziell spürbar schlechter dastehen als jemand, der sich aktiv bemüht. Das ist Solidarität gegenüber denjenigen, die arbeiten und mit ihren Steuern und Abgaben die Sozialleistungen finanzieren. Der Grundsatz des Förderns und Forderns muss immer gelten. Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers, dafür Sorge zu tragen, dass die Aufnahme bzw. die Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit für Leistungsberechtigte attraktiv bleibt. Es muss ein gewisses Lohn-Abstandgebot eingehalten werden. Nicht das Bürgergeld ist das Problem, sondern die Differenz zu den Erwerbseinkommen. Das neue Bürgergeld enthält für Langzeitarbeitslose zu wenig Anreize, sich aus dem Bezug von Sozialleistungen herauszuarbeiten und die Zeit der Arbeitslosigkeit möglichst kurz zu halten. Das behindert gerade jetzt die schnelle Integration von vielen Flüchtlingen, die der Arbeitsmarkt so dringend gebrauchen könnte; denn gerade in dieser Gruppe liegen neben den gewöhnlichen Vermittlungshemmnissen noch migrationsspezifische Vermittlungshemmnisse vor, die nur mit erhöhten Anstrengungen überwunden werden können. Eine hohe Kontaktdichte zwischen den Jobcentern und den Kunden sowie die wirksame Nachhaltemöglichkeit von Eingliederungsvereinbarungen sind dazu ein unverzichtbares Mittel. Abschließend sei angemerkt, dass attraktive Sozialleistungen ohne wirksame Steuerungsmöglichkeiten die Anwerbung qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland konterkarieren; denn all diejenigen, die in der Regel bereits vor der Einreise Sprachkenntnisse und Qualifikationen nachweisen müssen – und zudem alle bürokratischen Hürden der Erwerbsmigration überwinden –, schauen ganz genau, ob sich ihre Leistung im Zielland lohnt oder nicht. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der AfD – Beifall des Staatsministers Martin Dulig) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kiesewetter für die Fraktion CDU. Für die AfD-Fraktion spricht Frau Penz; bitte schön.
Romy Penz AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Herr Brünler, wir haben uns auf die von Ihnen vollmundig angekündigte Anfrage zur Arbeits- und Fachkräftebedarf richtig gefreut. Es sollte ja der ganz große Wurf sein, zumindest nach Ihrem Bekunden im Juli dieses Jahres. Entsprechende Vorarbeit haben wir mit unserer Großen Anfrage zum Thema Personalressourcen im Arbeitsmarkt in Sachsen und dem dazugehörigen Entschließungsantrag bereits im März geliefert. Die Vorzeichen für ein Gelingen Ihres Nachschlags zum Thema Arbeitsmarkt standen damit sehr gut. Nachgefragt haben Sie auch sehr viel. Die Betonung liegt auf „viel“; denn zu Ihren Ungunsten gibt es kein Gesetz, das „Quantität schlägt Qualität“ lautet. Folglich schaffen Sie es mit insgesamt 471 Fragen aber nicht einmal, das Wesentliche herauszuarbeiten. Das Wesentliche dabei ist die Frage: Wie motiviere ich, wie aktiviere ich Leute für den Arbeitsmarkt? Diese Frage ist so wichtig, weil Politik den Rahmen setzt, weil Politik festlegt, wie viel Netto dem Arbeitnehmer vom Brutto bleibt, weil Politik festlegt, wie hart Arbeitnehmer und Arbeitgeber vom Staat geschröpft werden, und Politik regelt auch, wofür diese Einnahmen leider viel zu oft verplempert werden. Ich sage es Ihnen einmal klipp und klar: Höhere Sozialleistungen wie beim Bürgergeld oder Schlaraffenlandleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aktivieren niemanden. (Beifall bei der AfD) Immer höhere Steuern, immer höhere Sozialabgaben und stetig steigende Lebenshaltungskosten, diese Leistungsvernichtungsmaßnahmen motivieren niemanden. Die Umverteilung vom Lohnzettel in den Steuersäckel demotiviert, schafft immer mehr Bürokratie und Umstände, die wir beklagen und mit immer neuer Bürokratie und immer höheren Abgaben bekämpfen; also nicht wir, sondern die Regierung. Das ist der reale Irrsinn. So, werte Kollegen, würgen Sie das Arbeitsangebot und die Arbeitsmotivation gleichzeitig langsam, aber ganz sicher weiter ab. Was macht DIE LINKE? Womit beschäftigt sie sich in Ihrer Großen Anfrage? Mit Gendersternchen, mit der Betreuung von Studenten ohne Staatsangehörigkeit, mit den Fragen des sozialökologischen Wandels, mit dem Geschlechterverhältnis bei Azubis in grünen Berufen, mit der Willkommenskultur für Menschen mit Migrationsgeschichte in den Betrieben oder der Frage, wie der Freistaat Frauen in männerdominierten Branchen unterstützt. Herr Brünler, ist das Ihre aktivierende Zukunftspolitik, die Sie eben erwähnt haben? Werte Kollegen, das sind wirklich die relevanten Probleme auf dem Arbeitsmarkt. Geht der durchschnittliche Arbeitnehmer abends nach Hause und sagt sich, Mensch Martin, wenn das so gut mit der Betreuung von Studenten ohne Staatsangehörigkeit weitergeht und wenn Frauen in männerdominierten Branchen nicht besser unterstützt werden, dann höre ich einfach auf? Oder sagt sich die arbeitslose Petra, Mensch, wenn das Geschlechterverhältnis in grünen Berufen besser wird oder ich permanent gendern kann, dann, aber nur dann, fange ich sofort an zu arbeiten? (Beifall bei der AfD) Nein! Das ist natürlich alles Blödsinn und so weit an der Realität der arbeitenden Bevölkerung vorbei, dass man nur noch mit dem Kopf schütteln kann, und das ununterbrochen. 471 Fragen, und wenn man es ausgedruckt hat – ich hoffe, Sie haben es nicht getan – ein halbes Kilogramm Papier für die Tonne. Ich sage nur: der arme Baum. Das ist das reale Ergebnis Ihrer Großen Anfrage. Wir werten die Anfrage trotzdem angemessen aus oder versuchen, das zu tun. Dabei ist durchaus festzuhalten: Einige wenige Erkenntnisse sind aus arbeitsmarktpolitischer Perspektive vielleicht nicht nur, aber doch im Blick zu halten. So sehen wir beispielsweise eine stetige massive Zunahme der Teilzeitbeschäftigung in sozialen und Erziehungsberufen. Hier muss gefragt werden: Warum ist das so und wie kann das geändert werden? Unserer Großen Anfrage war beispielsweise zu entnehmen, dass nur ein Bruchteil der Teilzeitbeschäftigten überhaupt in Teilzeit arbeiten möchte. Selbst das Institut für Mittelstandsförderung und Regionalentwicklung warnte unlängst, dass die voranschreitende Teilzeitbeschäftigung unseren Wohlstand gefährde. Wir sehen auch eine relativ hohe Personalfluktuation, zum Beispiel in den Kindertagesstätten, wo das männliche Personal im Schnitt gerade einmal 4,3 Jahre im Beruf bleibt. Bei den Diversen, die es dort auch gibt, ist das Durchhaltevermögen im Schnitt mit 2,4 Jahren noch erheblich geringer. Da stellt sich doch die Frage, wie der Schutz von Männern in frauendominierten Berufen aussieht. Oder nicht, Herr Brünler? An dieser Stelle möchte ich einen Sprung zum sächsischen Mittelstand und zum Handwerk machen, schließlich bilden beide das Rückgrat der sächsischen Wirtschaft. Da mag es durchaus sinnvoll sein, dass es einen Sächsischen Gründerinnenpreis gibt, wesentlicher ist allerdings die Erkenntnis, dass trotz erheblich gesunkener Arbeitslosenzahlen die Anzahl der Handwerker in Sachsen seit 2015 um rund 9 400 Personen geschrumpft ist. Das liegt mit Sicherheit daran, dass ein Handwerker Präsenz am Arbeitsplatz zeigen muss, dass er keine Gleitarbeitszeit hat und das Lohngefälle zum öffentlichen Dienst viel zu groß ist. Es lohnt sich einfach nicht, im Handwerk zu arbeiten. Eher eine Randnotiz sind fast schon die fehlenden Zahlen der Staatsregierung zum Fortbestand gegründeter Unternehmen, zu Betriebsübernahmen oder zu Maßnahmen zur Unternehmensbindung, und das Datenloch verwundert umso mehr, da die Staatsregierung allgegenwärtig behauptet, permanent mit der Wirtschaft im Kontakt zu stehen. Werte Kollegen, um es abzukürzen: Mit den Themen Betriebsübernahme, Mobilität von Auszubildenden, der Mittelstandsförderung, ÖPNV-Angeboten usw. usf. haben wir uns in unseren Anträgen und im Haushalt auseinandergesetzt. Aktuelle Zahlen hierzu sind durchaus nützlich. Sie ersetzen jedoch weder die Haushaltsplanung noch die konkrete politische Forderung zum Thema. Herr Brünler, ob Ihre Große Anfrage nun der große Wurf war, soll der Wähler entscheiden. Ich mache Ihnen folgenden Vorschlag, auf den Sie mit Sicherheit nicht eingehen werden: Wir gehen beide mit unseren Anfragen und Anträgen auf die Wähler zu und lassen sie abstimmen, ob unsere Vorschläge für Steuer- und Abgabensenkung oder Ihr Fokus auf eine bessere Willkommenskultur für Menschen mit Migrationsgeschichte der mehrheitsfähige Weg sein soll. Wollen wir das so machen? – Ich sehe keine Antwort, wie immer. (Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE) Dann wird sich zeigen, wer am Puls der Probleme ist und wer in einer Blase aus Gendergedöns, Willkommenskulturgefasel und woken Lifestyleideologien festhängt. (Antje Feiks, DIE LINKE: Muss man denn immer alles gegeneinander ausspielen?! – Weitere Zurufe von den LINKEN) Danke schön. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Penz für die AfD-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN jetzt bitte Ines Kummer.
Ines Kummer GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Der Arbeits- und Fachkräftemangel ist eine zentrale Herausforderung für unsere Wirtschaft und für die gesamte Gesellschaft. Die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE und die Antwort der Staatsregierung verschaffen uns einen umfassenden Rundumblick über den Sachstand. Vielen Dank dafür. Wir BÜNDNISGRÜNE sind uns bewusst: Wenn wir das wirtschaftliche Niveau und unseren Wohlstand in den kommenden Jahren halten wollen, müssen wir auf allen Feldern parallel anpacken. Mit der Großen Anfrage werden verschiedene Baustellen benannt und die wichtigen Schritte zusammengeführt, die die Staatsregierung bereits gegangen ist. Auch wenn es viele Baustellen sind, sehen wir einen übergreifenden Grundsatz, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wer Arbeitskräfte will, muss für gute Arbeitsbedingungen und faire Bezahlung sorgen. Der Freistaat liegt im Ländervergleich bei den Tarifbindungen immer noch ganz weit hinten. Das ist ein großes Manko für die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Unternehmen auf dem Arbeitsmarkt. Dabei sind Tariflöhne Teil der Lösung. Ich möchte mich jetzt auf einige Schwerpunkte aus Sicht der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion konzentrieren. Sie lassen sich in drei arbeitsmarktpolitische Säulen bündeln. Die erste Säule ist die Zuwanderung. Frau Penz, ich habe vor Kurzem einen Bericht über Infineon gelesen, bei dem auch die Pressesprecherin zu Wort gekommen ist. Da ist mir etwas hängen geblieben. Der Rechtsextremismus in Sachsen ist wirtschaftsschädlich für den Standort Sachsen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN –
Martina Jost AfD
Das ist ein altes Märchen! Das wissen wir doch alle!) Infineon hat an der Stelle gesagt, sie sind sehr froh über die Unterstützung aus Politik und Zivilgesellschaft, um Fachkräfte aus dem Ausland für ihr Unternehmen zu gewinnen. (Martina Jost, AfD: Bei Infineon kostet ein Arbeitsplatz eine Million Euro!) Dabei ist Rechtsextremismus total wirtschaftsfeindlich. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN – Zurufe von der AfD: Das ist Hate Speech! – Weitere Zurufe von der AfD) Es ist völlig klar: Die erste Säule ist die Zuwanderung. Fachkräftegewinnung ist ohne Zuwanderung chancenlos. Es ist völlig klar, dass schon die Altersabgänge nicht aus Sachsen heraus kompensiert werden können. Dem trägt die Staatsregierung durch zahlreiche Programme und Initiativen Rechnung. Die Unterstützung bei der Arbeitssuche und der Beratung der Unternehmen soll deshalb ausgebaut werden. Ein Beispiel: Die Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren wollen wir besonders im ländlichen Raum stärken und weiter an die Bedarfe anpassen. (Martina Jost, AfD: Die schaffen keine Arbeitsplätze!) Das Programm schafft es, Menschen mit internationalem Hintergrund entsprechend ihrer Qualifikationen und Interessen in Arbeit zu integrieren. Seit 2020 wurden circa 2 000 Teilnehmende in Berufsausbildung oder Beschäftigung vermittelt und mehr als 1 500 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber unterstützt. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz der Ampel haben wir jetzt bessere Voraussetzungen für die Zuwanderung und die Nutzung inländischer Potenziale. Aber auch in Sachsen müssen wir noch mehr tun, um Arbeitsmarktintegration zu erleichtern. Das betrifft vor allem effizientere und bedarfsgerechtere Verfahren der Anerkennung. Wir BÜNDNISGRÜNEN wollen künftig den Blick stärker auf vorhandene Qualifikationen lenken und nicht nur auf formale Bildungsabschlüsse. Wir brauchen ein ausreichendes Angebot an Anpassungsqualifizierungen und plädieren für finanzielle Entlastungen und Freistellungen bei berufs- oder ausbildungsbegleitenden Zusatzqualifikationen. Damit mehr Zuwanderung in den Arbeitsmarkt kein frommer Wunsch bleibt, brauchen wir auch einen Wandel in den Köpfen – ich sprach es bereits an –, eine echte Willkommenskultur. Wir BÜNDNISGRÜNEN setzen auf langfristige Integration und interkulturelle Kompetenz an allen Stellen, an denen internationale Fach- und Arbeitskräfte in unserer Gesellschaft ankommen, auch in den Unternehmen selbst. Das haben viele Unternehmerinnen und Unternehmer aber längst begriffen, es wird ihnen in ihrem Umfeld nur oft nicht leicht gemacht. Helfen würde ihnen ein klarer Widerspruch gegen Vorurteile und Übergriffe auf Menschen anderer Herkunft überall im Land. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden, realistisch gesehen, nicht alle benötigten Fach- und Arbeitskräfte durch Zuzug bekommen. Die zweite zentrale arbeitsmarktpolitische Säule ist deshalb die Aus- und Weiterbildung. Wir wollen das Potenzial junger Menschen stärker fördern. Ich verweise auf den Koalitionsantrag zur beruflichen Bildung. Uns geht es insbesondere darum, die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung herzustellen und die nachholende Bildung zu stärken. Derzeit haben rund 125 000 Menschen in Sachsen keinen Berufsabschluss erreicht. Diese Abbruchquote muss runter. Dazu soll eine bessere Berufsorientierung an allen Schularten beitragen. Außerdem wollen wir die Beteiligung an Weiterbildung erhöhen. Auf der Grundlage eines Koalitionsantrags wird die Weiterbildungsstrategie fortgeschrieben. Sie ist derzeit ressortübergreifend in Bearbeitung. Wichtige Datengrundlagen werden voraussichtlich im Januar 2024 vorliegen. Ein wichtiger Faktor zur Erhöhung der Attraktivität des Standortes Sachsen für Fachkräfte fehlt derzeit noch: das Recht auf Bildungsfreistellung. Dafür machen auch wir BÜNDNISGRÜNE uns stark. Die dritte arbeitsmarktpolitische Säule ist die Chancengleichheit. Eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt ist bei Weitem noch nicht gegeben. Das sehen wir bei der Verteilung der Teilzeit. Wir haben es vorhin schon einmal gehört. Jede zweite Arbeitnehmerin in Sachsen arbeitet verkürzt, dagegen nur jeder siebente Arbeitnehmer. Damit Frauen länger arbeiten, brauchen sie eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Arbeit, und sie brauchen Lohngerechtigkeit. Eine Studie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zeigt, dass Frauen in Sachsen bei gleicher Qualifizierung circa 11 % weniger verdienen als Männer. Das Ministerium trägt mit dem Modellprojekt Entgeltgleichheit deshalb zu mehr Transparenz und Bewusstseinsbildung bei und entwickelt Handlungsoptionen für Unternehmen und Beschäftigte. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für notwendige Schritte in vielen anderen Bereichen, die in der Großen Anfrage beleuchtet wurden, fehlt die Redezeit. Es müssen überall Strategien weiterentwickelt werden, etwa im Bildungsbereich. Da wurde auf Initiative der BÜNDNISGRÜNEN das Kita-Fachkräftemonitoring etabliert. Darauf stützt sich die Fachkräftestrategie „Frühkindliche Bildung“. Auch im Schulbereich drängen wir auf eine aktuelle Bedarfsprognose und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte und weitere Beschäftigte. Im Gesundheitsbereich ist nach der Erhöhung der Studienplätze für Humanmedizin auch eine Anpassung in der Zahnmedizin wichtig. Was für Ärztinnen und Ärzte gilt, trifft auf viele Berufsgruppen zu. Wir müssen, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch für gute Lebensbedingungen sorgen, gerade in ländlichen Regionen. Von Kinderbetreuung bis Kultur müssen wir gemeinsam mit den Kommunen die Voraussetzungen dafür schaffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir Fachkräfte gewinnen und sichern wollen, müssen wir an alle diese Baustellen ran. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Ines Kummer für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion jetzt bitte Volkmar Winkler. (Staatsminister Martin Dulig: Ich bin gespannt!)
Volkmar Winkler SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch heute werde ich mich in Vertretung meines Kollegen Henning Homann im Namen unserer Fraktion zur Großen Anfrage der LINKEN äußern. – Ja, wir stehen als Gesellschaft und ganz besonders als Politiker vor einer immensen Herausforderung bei der Fachkräftefrage. Das ist nun wirklich eine Binse, und soweit ich das sehen kann, Konsens im Hohen Haus. Nicht Konsens ist, welche Schlussfolgerungen wir daraus ziehen. Das haben wir in der Plenardebatte – im Juli, Frau Penz, und nicht im März – deutlich gesehen; wir erinnern uns. Es ging uns ebenfalls um eine Große Anfrage zum Thema Fachkräfte, eingebracht von der AfD-Fraktion. Die Behauptung im Kern war: Wir brauchen keine Fachkräfteeinwanderung nach Sachsen. Die Menschen müssen nur schneller, härter und länger arbeiten. – Das ist auch heute indirekt deutlich geworden. Das ist, mit Verlaub, Unfug. Das ist auch in der Debatte im Juli sehr deutlich geworden. Dankenswerterweise hat die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE eine andere Qualität. Das tut auch der Debatte gut. Die Große Anfrage der LINKEN hat allerdings auch eine andere Quantität; das erweist sich als weniger hilfreich. Zunächst zur Sache: Dass an vielen Stellen Fach- und Arbeitskräfte fehlen, ist gleichzeitig eine gute, aber auch eine schlechte Nachricht. Natürlich ist es eine schlechte Nachricht, weil die fehlenden Hände in Industrie und Handwerk nicht nur kurzfristig unbequem sind, sondern auch langfristig unseren Wohlstand infrage stellen. Es ist eine schlechte Nachricht, weil fehlendes Personal in Krankenhäusern, Bildungseinrichtungen oder Kultureinrichtungen sich negativ auf die Versorgung und nicht zuletzt auf unseren sozialen Zusammenhalt auswirkt. Aber es ist gleichzeitig eine gute Nachricht, weil es mehr und mehr die Unternehmen sind, die sich bei zukünftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewerben. Die Unternehmen, die das erfolgreich machen, tun dies mit guten Löhnen, flexiblen Arbeitszeiten, einem Jobticket usw. usf. Das ist gut so. Doch wahr ist auch, dass trotz der Entwicklungen hin zu einem Arbeitnehmermarkt die Einkommen in Sachsen noch lange nicht konkurrenzfähig zu denen der 200 Kilometer weiter westlich Wohnenden sind. Frauen werden auch im 21. Jahrhundert nicht gerecht entlohnt; das hat Kollegin Kummer vorhin schon erwähnt. In vielen Köpfen wirkt immer noch der Slogan „Sozial ist, was Arbeit schafft“ nach. Das Credo der SPD dagegen lautet: Die Menschen, die Sachsens Wohlstand erarbeiten, müssen endlich den Respekt und die Gerechtigkeit erhalten, die sie schon immer verdienen. Ich bin unserem Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig außerordentlich dankbar dafür, dass er das Thema Fachkräfte seit seinem Amtsantritt zu seiner Priorität gemacht hat, und zwar mit praktischer, handfester Politik. Sachsen wirbt nicht länger mit niedrigen Löhnen als Standortvorteil. Sachsen ist nicht länger Niedriglohnland dank der Politik von Martin Dulig und des Mindestlohns, für den sich die SPD im Bund eingesetzt hat und den wir dort durchgesetzt haben. Die Sicherung von Arbeits- und Fachkräften ist ein Querschnittsthema. Es zieht sich durch alle gesellschaftlichen Bereiche und erfordert das Mittun aller Akteure. Deshalb ist es wichtig, dieses Thema strategisch, strukturell, mit Partnern und mit konkreten Instrumenten anzugehen. Genau das leistet das Wirtschaftsministerium mit der Fachkräftestrategie, mit der Gründung des Zentrums für Fachkräftesicherung und Gute Arbeit in Chemnitz, mit der Fachkräfteförderung und dem Netzwerk mit den regionalen Fachkräfteallianzen. Ein besonderes eindrucksvolles Beispiel ist der auf einem Fachkräftegipfel mit über 200 Gästen unterzeichnete Pakt zur Gewinnung internationaler Fachkräfte, der ein breites Bündnis unter anderem aus Kammern, dem VSW, den Gewerkschaften, der kommunalen Familie und der Staatsregierung zusammengebracht hat. Das sind nur einige Beispiele. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, unser Lösungsansatz als sächsische SPD besteht in praktischer, wirksamer Politik für die Menschen in Sachsen. Da ich ähnlich wenig Redezeit habe wie die Kollegin Kummer, möchte ich gern noch auf den Entschließungsantrag eingehen, der noch gar nicht eingebracht ist; aber er ist bekannt. Der Entschließungsantrag verweist im Feststellungsteil auf den 15 Jahre alten Bericht der damaligen Enquetekommission „Demografische Entwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensbereiche der Menschen im Freistaat Sachsen sowie ihre Folgen für die politischen Handlungsfelder“. Ich finde den Verweis vor allem strukturell interessant. Eine Kommission bietet jedenfalls ein dialogsicheres und vielleicht präziseres Instrument als eine Große Anfrage. Es ist völlig unbestritten: Eine Große Anfrage ist ein legitimes parlamentarisches Instrument und soll es auch bleiben. Ob es aber im Einzelfall das geeignete Instrument ist, kann man durchaus hinterfragen. Im vorliegenden Fall haben wir es mit einer Großen Anfrage mit 471 Fragen auf 56 Seiten zu tun. Die Antwort der Staatsregierung hat Brockhaus-Format und kommt auf 254 Seiten mit Anlagen im Umfang von 2 407 Seiten. Für mich stellt sich die Frage, inwiefern sich auf diese Weise Erkenntnisgewinn organisieren lässt. Immerhin hat die Beantwortung der Großen Anfrage erhebliche Ressourcen genau dort erfordert, wo das Thema Arbeit und Fachkräftegewinnung wirkungsvoll bearbeitet werden soll, im Wirtschaftsministerium und in der Staatsverwaltung. Inhaltlich führt die schiere Menge zum wesentlichen Problem der Großen Anfrage und des Entschließungsantrags: Es fehlt einfach der rote Faden. Der Entschließungsantrag, der sich aus den Antworten der Staatsregierung ableitet, enthält durchaus richtige Hinweise, greift aber auch noch einmal tief in die Kiste der parlamentarischen Arbeit der Linksfraktion in dieser Legislatur. Ob nun zum Beispiel Anträge wie jener zur Erhöhung der Zahl von Tarifverträgen oder der Antrag zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, der Antrag zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes oder auch der Gesetzentwurf zum Zuwendungsbeschleunigungsgesetz – das alles sind abgelehnte oder nicht weiterverfolgte Initiativen. Bei allem Respekt: Das ist weder stringent noch überzeugend. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Insofern sammeln die Große Anfrage und der Entschließungsantrag Fleißbienchen, bringen uns in der Sache aber nicht voran. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. (Beifall bei der SPD sowie vereinzelt bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall bei der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Volkmar Winkler für die SPD-Fraktion. – Einen kleinen Moment. An Mikrofon 7, bitte, Herr Abg. Wippel.
Sebastian Wippel AfD
Ich hätte eine Kurzintervention, Frau Präsidentin. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Bitte schön.
Sebastian Wippel AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrter Herr Kollege! Wir haben vorhin eine Debatte geführt über die Thematik des Umgangs miteinander und darüber, wie Fake News entstehen usw. Solche Dinge haben Sie gerade eben in Ihrem Redebeitrag über unsere Fraktion verbreitet. Sie haben wirklich ganz bewusst gesagt, die Fraktion Alternative für Deutschland sei für Fachkräfte nicht offen. Das stimmt nicht, überhaupt nicht. Wir haben schon immer davon geredet, dass wir eine klare Trennung von Asyl und Einwanderung brauchen. Wir sind klar in der Position, dass wir Leistungsträger, auch internationale, in Sachsen herzlich willkommen heißen. Unser Ansatz, den wir in der Arbeitsmarktfrage wählen, ist der, dass wir erst einmal eigene Potenziale heben müssen, dass wir erst einmal die eigenen Leute dazu motivieren müssen, zu arbeiten – dass Arbeiten sich auch wieder lohnt. Das hat Frau Penz ganz deutlich ausgeführt. Ich weiß nicht, wie Sie zu so einer steilen Feststellung kommen, dass es uns darum ginge, die Leute, die ohnehin schon arbeiten, zu knechten, dass sie länger arbeiten, härter arbeiten usw. Das stimmt nicht. Genau so etwas erzählen Sie in der Öffentlichkeit. Das ist kein guter Stil und unter Ihrer Würde. Ich kenne Sie eigentlich als sachlichen Kollegen. Das hat das Haus hier wirklich nicht verdient. Zur Wahrheit gehört aber dazu: Gerade von Ihrer Fraktion kommt in all den Debatten, wenn wir über Asyl reden, immer der Angriff: Asyl – AfD, was habt ihr dagegen? Wir brauchen doch Fachkräfte. Wir brauchen Fachkräfte! Sie vermischen die Themen, Sie trennen nicht sauber. Das ist der Unterschied zu uns. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Abg. Wippel für die AfD-Fraktion mit einer Kurzintervention. Volkmar Winkler für die SPD-Fraktion an Mikrofon 3 mit der Reaktion.
Volkmar Winkler SPD
Ich möchte nur kurz reagieren. Also, Sie können mir jetzt keine Unsachlichkeit vorwerfen in dem, was ich gesagt habe. Ich habe letztendlich aus den Protokollen und aus den Aufzeichnungen der damaligen Sitzung heraus genau das verstanden. Das war auch Tenor dieser Debatte. Deshalb habe ich das hier in kurzer Form so erwähnt. Wie Sie das jetzt für sich nutzen oder wie auch immer, dann ist das Ihre Sache. Aber das war der Tenor bei der Behandlung Ihrer Großen Anfrage damals. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war die Reaktion von Volkmar Winkler auf die Kurzintervention. Jetzt Nico Brünler, bitte, für die Fraktion DIE LINKE in einer zweiten Rederunde.
Nico Brünler Die Linke
So ist es. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Penz, Sie haben es ja tatsächlich geschafft. Also entweder haben Sie die Anfrage und die Antworten nicht gelesen, weil Sie von der zugegebenermaßen relativ großen Menge überfordert waren, oder Sie haben sie nicht verstanden; ich weiß es nicht. Aber wie man in seinen Ausführungen im Grunde wirklich so tun kann, als hätten wir seit den Neunzigerjahren in Sachsen keinen demografischen Wandel, als hätten wir keinen absoluten Rückgang der Zahl der überhaupt arbeitsfähigen Menschen, und wie man so tun kann, als seien die Leute alle nur deswegen nicht auf Arbeit, weil sie zu hohe Abgaben zahlen müssten und weil wir uns nur mit Genderthemen beschäftigten – – Sie sind übrigens die Einzigen, die das im Parlament jedes Mal zum Thema machen. Das geht ja völlig an den Tatsachen vorbei. (Beifall bei den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN –
Rico Gebhardt Die Linke
Ja!) Tatsächlich, Sie reden nicht von Arbeitskräften, sondern Sie plappern im Grunde Ihre immer gleichen Stammtischparolen gegen arme Menschen, gegen Sozialleistungen und gegen Migranten nach. Aussagen zum Problem haben Sie keine einzige getroffen. Herr Winkler, nehmen Sie es mir nicht übel, aber wenn Sie als Vertreter der Fraktion der Sozialdemokratie sagen, dass Anträge, die sich mit einer Erhöhung der Tarifbindung beschäftigen, sinnlos und ablehnenswert seien – – (Staatsminister Martin Dulig: Hat er nicht gesagt! – Volkmar Winkler, SPD, schüttelt den Kopf.) – Na ja, hat er schon gesagt. Da hat er sich vielleicht unglücklich ausgedrückt. Ich wäre auch sehr enttäuscht gewesen, wenn von Ihnen so etwas gekommen wäre. Aber lassen Sie mich in der zweiten Runde noch auf einige konkrete Punkte eingehen, die vielen Menschen auch im Alltag augenfällig sind. Zunächst betrifft das die ärztliche Versorgung. Übrigens, Frau Penz, in meisten Krankenhäuern wäre der Betrieb ohne ausländische Ärzte schon lange zusammengebrochen. Aber die Realität ist: Immer mehr Arztsitze bleiben frei. Die Zahl der freien Arztstellen ist seit 2015 von 239 auf über 500 gestiegen. In Teilen des ländlichen Raums ist schon jetzt keine wirklich flächendeckende Hausarztversorgung mehr gewährleistet. Diese Entwicklung geht weiter, wenn man sich anschaut, wie viele Mediziner in absehbarer Zeit in den Ruhestand treten, weil sie bereits heute 60 Jahre oder älter sind. Mithin treten in den nächsten fünf Jahren 31 % der heute tätigen Hausärztinnen und Hausärzte, 36 % der Fachärztinnen und Fachärzte sowie 25 % der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in den Ruhestand. Im Grunde sind wir bereits jetzt in der gleichen Situation wie bei den Lehrern. Eigentlich ist es schon zu spät, um mittelfristig wirksam umzusteuern, da die Maßnahmen nur langfristig greifen werden. Aber der Freistaat kommt nicht umhin – Frau Kummer hat es gesagt –, die Ausbildungskapazitäten, insbesondere die Studienplätze im Bereich Humanmedizin, deutlich auszuweiten. Wir wissen, dass das Geld kostet, aber wir wissen auch, dass es dazu keine Alternative gibt. Der zweite Punkt, der auch im Alltag ankommt, ist der Lehrermangel. Zum einen sind wir in dieser Situation aufgrund von Entscheidungen, die zum Teil vor 20 Jahren bewusst getroffen wurden. Wenn Kollege Voigt heute Morgen in der Aktuellen Debatte gesagt hat, dass der Lehrermangel ein bundesweites Problem sei und dafür ja seitens der CDU niemand etwas könne, (Sören Voigt, CDU: Das habe ich nicht gesagt!) dann ist das nicht richtig, denn hier ist das Problem besonders groß. Mindestens genauso bedenklich ist, dass das Thema Lehrkräftemangel zwar seit Jahren rauf- und runterdiskutiert und davor gewarnt wird, aber vorrangig nur mit dem Fokus, dass viele Lehrkräfte in Rente gehen und nicht genügend neue nachfolgen. Viel zu selten wird aber darauf hingewiesen, dass das Alter bei Weitem nicht der häufigste Grund dafür ist, dass Lehrkräfte den Schuldienst verlassen. Wegen des Alters scheiden nur etwa 200 bis 400 pro Jahr aus. Wesentlich mehr Lehrkräfte verliert der Freistaat aufgrund von Auflösungsverträgen, Kündigungen, Erwerbsunfähigkeit, Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit usw. Seit 2015 waren das jährlich rund 1 500 Personen. Es muss also auch an den Arbeitsbedingungen liegen. Die Zahl der ausgefallenen Schulstunden wächst seit 2015 stetig. Daran haben auch Verbeamtungen nichts geändert. Entgingen den Schulkindern 2015 nur 782 000 Stunden, waren es im laufenden Schuljahr bereits bis April schon mehr als 1,3 Millionen. Eigentlich ist das absurd, wenn man bedenkt, dass es schon 2008 eine von der Staatskanzlei veröffentlichte Broschüre der Expertenkommission Demografischer Wandel gab, in der eine sinkende Zahl von qualifizierten Schulabgängern neben der Alterung als langfristig größtes Hemmnis für die langfristige wirtschaftliche Entwicklung des Freistaates galt. Trotzdem war in Teilen der CDU damals von einem sogenannten Schweinezyklus die Rede, wonach es sich gar nicht lohne, da der aktuelle Lehrkräftebedarf ja nur kurzfristig sei und man das einfach aussitzen müsse, weil die Schülerzahlen hier absehbar wieder sänken. Das mit den Schülerzahlen mag stimmen; aber wer so denkt, spart sich tiefer in die Krise. Die ausgefallenen Schulstunden von heute sind der Fachkräftemangel von morgen. Die Zahl der Schulabbrüche ist seit 2015 gestiegen und bewegt sich langsam auf die Marke von 3 000 pro Jahr zu. Förderschulen machen etwa die Hälfte aus; aus Oberschulen scheiden jährlich etwa 1 000 junge Menschen ohne Abschluss aus. Der Anteil schwankt zwischen 8 % und 9 % eines Jahrgangs. Das muss man sich einmal überlegen: fast jeder Zehnte. Vor diesem Hintergrund geht es nicht nur um Lehrer, sondern auch um die Frage, warum immer mehr Jugendliche aus dem Tritt geraten. Schulsozialarbeit ist keine kitschige Sozialromantik, sondern eine Zukunftsfrage. Es ist absehbar, dass der Personalbestand an den Schulen noch jahrelang nicht zum Bedarf passen wird. Legt man die Zahlen nebeneinander, welche die Staatsregierung selbst zum Personalbestand und zum Personalbedarf mitgeteilt hat, klafft noch jahrelang eine immer größer werdende Lücke. Ich hatte bereits damit begonnen, will es aber auch an den Schluss stellen. Schon vor 15 Jahren hat die Enquetekommission „Demografische Entwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensbereiche der Menschen im Freistaat Sachsen“ auf das wachsende Problem hingewiesen. Wir wären heute weiter, wenn die CDU-geführten Regierungen entschlossener gehandelt hätten. Unsere Vorschläge dazu folgen dann im Entschließungsantrag. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Nico Brünler für die Fraktion DIE LINKE in einer zweiten Runde. Wer? Herr Zwerg? – Ach nein, okay, Sie sprechen nicht selbst. Dann Frau Penz für die AfD-Fraktion, bitte.
Romy Penz AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Herr Brünler, wenn Sie meine Ausführungen als Geplapper bezeichnen, dann zeigt mir das eindeutig – und da sich andere Ihrer Fraktion anschließen –, dass Sie einfach nicht offen sind, die realen Probleme unserer Arbeitswelt zu erkennen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Da hat er doch recht!) Solange, wie Sie die nicht erkennen können und wollen, werden Sie auch keine Lösungen dafür finden. So einfach ist das. Sie haben wahrscheinlich mehrere Krankheitsbilder: die Wahrheitsphobie, die Leistungsphobie. Das zeichnet Sie aus und macht unsere Wirtschaft kaputt. Das ständige Gerede und das Daranarbeiten an der Transformation, was Herr Dulig und unser – also nicht unser, aber Ihr grüner – Minister vorantreiben, wird unsere Wirtschaft kaputtmachen. Das wird über kurz oder lang zu einem Arbeitskräfteüberschuss führen, wenn Sie so weitermachen. Ich hoffe, dass Sie nicht die Möglichkeit haben, sehr lange so weiterzumachen. Danke. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Penz für die AfD-Fraktion. Gibt es jetzt weiteren Gesprächsbedarf? – Den sehe ich nicht, dann bitte ich Herrn Staatsminister Dulig. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Industrie- und Wirtschaftsstandort Sachsen steht vor großen Herausforderungen. Wir müssen in die Modernisierung, in die Zukunftstechnologien, den Umbau unseres Energiesystems, in Wasserstoffpipelines, in Stromleitungen massiv investieren. Genauso brauchen wir ein gutes Bildungssystem, eine gute Infrastruktur im Pflege-, Sozial- und Gesundheitssystem. (Zuruf von der AfD: Das wissen wir seit Jahren!) Daher ist eine zentrale Zukunftsfrage in den nächsten Jahren: Wie investieren wir jetzt in Bildung, Infrastruktur und in den Industriestandort Sachsen? Doch die andere Zukunftsfrage ist genauso wichtig: Wie bekommen wir für all diese Bereiche genügend Arbeits- und Fachkräfte? Um die Klimawende hinzubekommen, brauchen wir die Handwerker, die die Solaranlagen aufs Dach bringen, die Wärmepumpen installieren und jene in den Verwaltungen, die sie auch schnell genehmigen. Weil in wenigen Jahren sehr viel mehr ältere Menschen in Sachsen leben werden, brauchen wir mehr Pflegekräfte. Wir brauchen Fachkräfte in den Zukunftsbranchen. Allein für Dresden wird geschätzt, dass in den nächsten Jahren 10 000 neue Arbeitsplätze in der Mikroelektronik entstehen. Die Sicherung dieses Bedarfs ist eine zentrale Herausforderung. Wir brauchen Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher usw. usf. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute über Fachkräftemangel reden, bedeutet das auch, dass wir die Massenarbeitslosigkeit überwunden haben. Heute haben wir so viele sozialversicherungspflichtige Beschäftigte wie noch nie. Es wird eingestellt, nicht entlassen. Sachsen steht gut da. Unsere Wirtschaft ist robust durch die Krisen gekommen. Ich kann mit dem Niedergangsgerede nichts mehr anfangen. Ja, es ruckelt an vielen Stellen, aber es wird funktionieren, wenn wir eben nicht die Hände in den Schoß legen und immer mit dem Finger auf andere zeigen. In Zeiten, in denen das Schlechte und der Niedergang im Mittelpunkt stehen, muss man einmal laut sagen: Unsere sächsischen Beschäftigten werden gebraucht. Sie sind wichtig und sie haben unseren Respekt verdient. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon bis 2030 werden 19 % der derzeit Beschäftigten altersbedingt gehen – ein Fünftel. Die Zahl derer, die ins Berufsleben einsteigen, ist deutlich niedriger. Das ist auch der lange Schatten der Nachwendezeit, die bis heute nachwirkt. Personalengpässe betreffen nicht nur alle Wirtschafts- und Lebensbereiche. Es betrifft Kolleginnen und Kollegen direkt; denn es bedeutet Überstunden und Stress für die Beschäftigten, und das kann krank machen. Ich zitiere Bundesarbeitsminister Heil: „Wir müssen zur Fachkräftesicherung alle Register ziehen.“ Das ist absolut richtig. Ich füge hinzu: Und alle müssen mitziehen. Ein Hinweis zur Großen Anfrage ist auch hier gestattet. Die Fülle der Fragen und der Umfang der Antworten sprengen meines Erachtens den Rahmen einer Großen Anfrage. Das ist eher die Frage einer Enquetekommission. Das wäre vielleicht das geeignetere Instrument gewesen. Wenn es um Fachkräfte geht, kommen mir so manche und sagen: Dann sollen die doch einfach mehr oder länger arbeiten. Ich bin mir nicht so sicher, ob diese Strategie aufgeht; denn die Leute entscheiden selbst, weil sie es sich aussuchen können. Sie kennen inzwischen ihren eigenen Wert. Also: Was tun? Erstens. Wir müssen die Arbeitsbedingungen attraktiver machen und Bindekräfte in den Unternehmen stärken. Personal zu gewinnen, im Unternehmen zu halten und zu motivieren ist eine unternehmerische Kernaufgabe. Höhere Löhne, am besten mit Tarifvertrag, eine gelebte betriebliche Sozialpartnerschaft, am besten mit Betriebsrat, und eine wertschätzende Führungskultur waren noch nie die Ausdrücke von Sozialromantik. Es zeichnet besonders produktive Unternehmen aus. Heute sind gute Löhne und Arbeitsbedingungen mehr denn je eine harte Währung auf dem Arbeitsmarkt. Zweitens. Wir wollen noch mehr Menschen in Arbeit bringen. Die Staatsregierung macht genau das. Mit TANDEM Sachsen geben wir den Jobcentern ein zusätzliches wirkungsvolles Instrument an die Hand. Wir ermöglichen die Arbeitsmarktintegration der Eltern, von denen viele alleinerziehend sind. Wir verbessern gleichzeitig die Bildungschancen der Kinder. An dieser Stelle möchte ich auch meine Erwartungen an die Jobcenter ausdrücken, dass sie die mit TANDEM Sachsen verbundenen Möglichkeiten für arbeitslose Familien ausschöpfen und gemeinsam mit den Trägern entsprechende Projekte umsetzen. Es geht darum, mehr Menschen von außen mit Bleibeperspektive in Arbeit zu bringen. Mit Arbeitsmarktmentoren werden wir weiter erfolgreich Geflüchtete und Unternehmen unterstützen. Mit dem Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetz wird nach seiner Verabschiedung eine verlässliche Grundlage für effektive Unterstützungsstrukturen vorhanden sein. Drittens. Wir müssen Innovation und Digitalisierung zusammen mit der Transformation als Chance begreifen. Digitalisierung, Automatisierung und künstliche Intelligenz können standardisiert oder speziell gefährliche und belastende Tätigkeiten zum Teil ersetzen. Gleichzeitig machen sich die Beschäftigten genau deshalb Sorgen. Was sind ihr Wissen und ihre Erfahrungen künftig noch wert? Deshalb fördert die Bundesregierung mit dem Qualifizierungschancengesetz die berufliche Weiterbildung für alle, deren Arbeitsplätze durch Strukturwandelprozesse beeinträchtigt werden. Die Möglichkeiten des Gesetzes sind in Sachsen noch längst nicht ausgeschöpft. Viertens. Wir müssen die berufliche Aus- und Weiterbildung stärken. Eine gute schulische Bildung, eine frühe Berufsorientierung und Bildungschancen sind das Fundament der Fachkräftesicherung. Die duale Berufsausbildung ist ein Standortvorteil. Leider beobachten wir aber, dass die Bereitschaft, eine duale Ausbildung aufzunehmen, eher rückläufig ist. Viele Lehrstellen werden nicht besetzt. Deshalb stärken wir die duale Berufsausbildung mit der Landesrichtlinie Berufliche Bildung, der Fachkräfterichtlinie und der ESF Plus-Richtlinie Berufliche Bildung. Wir müssen mehr junge Menschen überzeugen, dass sie durch einen Job im Handwerk oder im verarbeitenden Gewerbe etwas tun können, um unsere Wirtschaft klimaneutral umzubauen. Denn immer mehr junge Leute fragen nach dem Sinn ihrer Arbeit. Weil Bildung Zeit braucht, unterstütze ich das breite Bündnis, das sich für fünf Tage Bildungszeit einsetzt. (Vereinzelt Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Fünftens brauchen wir schließlich Arbeits- und Fachkräfte von außen. Hier gibt es die positive Botschaft, dass Sachsen nicht nur seit 2011 einen positiven innerdeutschen Wanderungssaldo hat. Seit diesem Jahr ist die Abwanderung aus Sachsen gestoppt. Wir sollten alles dafür tun, dass es auch so bleibt. Wir brauchen auch internationale Fach- und Arbeitskräfte. Der Beschäftigungszuwachs der letzten Jahre wurde hauptsächlich von ausländischen Beschäftigten getragen. Ohne Arbeits- und Fachkräfte von außen steuern wir in einen Pflegenotstand. Ähnliches gilt für Zukunftsindustrien. Durch unsere Ansiedlungspolitik locken wir einerseits mit spannenden Industrien Fachkräfte aus aller Welt an. Ohne diese würde es aber andererseits einen Spitzenmikroelektronikstandort Sachsen nicht geben. Es gibt also nicht nur die eine Stellschraube. Die skizzierten Handlungsfelder der Fachkräftesicherung bilden die Grundlage unserer Fachkräftestrategie. Für all das braucht es einen guten Arbeitsmarkt. Es braucht eine gute Arbeitsmarkt-, Sozial- und Integrationspolitik, eine gerechte Bildungspolitik, damit es weniger Schulabbrecher gibt. Es braucht starke Gewerkschaften und bereite Arbeitgeberverbände, die sich für gute Löhne und Arbeitsbedingungen einsetzen. Es müssen die organisatorischen und personellen Voraussetzungen für schnelle Verwaltungsverfahren bei der Fachkräftezuwanderung geschaffen werden. Wir werden die kleinen Unternehmen dabei unterstützen, Erfahrungen zu sammeln. Doch wir brauchen auch die gesamte sächsische Unternehmerschaft, sonst wird das nicht klappen. Gute Löhne und Arbeitsbedingungen sind Aufgabe der Arbeitgeber. Um Menschen in Arbeit zu bringen, braucht es neue Kompetenzen. Dabei geht es um Akzeptanz und Toleranz bei den Kolleginnen und Kollegen. Diesbezüglich kommt auf die Ausbilder sowie die Chefinnen und Chefs die Aufgabe hinzu, das im Blick zu haben und die betroffenen Leute in den Prozessen auf Arbeit zu unterstützen. Unternehmen müssen die Möglichkeiten des novellierten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes nutzen wollen. Ich appelliere an die sächsischen Unternehmen, sich dabei aktiv zu engagieren. Begehrte Fachkräfte werden nicht von allein nach Sachsen kommen. Arbeitsagenturen und der Staat werden diese nicht einfach liefern können. Wir als Staatsregierung ermöglichen aber mit der Fachkräfterichtlinie den regionalen Allianzen, im großen Umfang eigene Projekte umzusetzen, und das wird zum Glück auch auf Rekordniveau genutzt. Das ist der richtige Weg; denn Lamentieren bringt uns nicht weiter, sondern wir machen, und wir wollen gemeinsam alle Register ziehen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Martin Dulig. Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Behandlung des Entschließungsantrags. Nico Brünler bitte für die einreichende Fraktion.
Nico Brünler Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben die Große Anfrage nicht nur gestellt, um Fakten zur aktuellen Situation zu sammeln, sondern wir wollen daraus auch konkrete Forderungen ableiten. Entsprechend haben wir Ihnen einen Entschließungsantrag vorgelegt, der relativ umfangreich ist. Deswegen kann und möchte ich hier nur auf einzelne Punkte daraus eingehen. Zunächst glauben wir nicht, dass das Problem behoben wird, indem man Menschen einfach noch länger arbeiten lässt. Wer Arbeitskräfte will, muss Arbeit gerecht bezahlen und gute Bedingungen bieten. Nur faire Löhne halten Talente und locken neue an. Wir wollen das Potenzial derjenigen, die hier leben, egal, wo sie geboren sind, sowie das Potenzial derjenigen, die zu uns kommen, ausschöpfen. Dabei muss der Staat vorangehen, indem er öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergibt, die ihre Beschäftigten ordentlich bezahlen. So etwas Ähnliches haben wir schon einmal beantragt, aber weil es eben richtig ist, beantragen wir es auch noch mal. Ich denke, das ist keine Schande. Wir können und wollen niemandem den beruflichen Weg vorschreiben, aber wir brauchen eine praktische und zielgruppengerechte Berufsorientierung an allen Schularten. Der Herr Minister hat das zwar angesprochen, aber da ist noch viel Spielraum nach oben, und Zukunftsgestaltung geht nur, wenn man auch ein kommunizierbares Ziel hat; das gehört dazu. Wir müssen Gründe analysieren und Konzepte entwickeln, um zu verhindern, dass junge Menschen Schule, Ausbildung oder Studium abbrechen. Wir fordern auch mehr sozialpädagogische Betreuung von Auszubildenden, um die Zahl der Ausbildungsabbrüche zu verringern. Nutzen wir durchaus die Erfahrungen des Pilotprojekts „Quickstart Sachsen+“, damit zum Beispiel allen Studienabbrechern insbesondere bei der Vermittlung in eine berufliche Ausbildung geholfen werden kann. Wir müssen die Digitalisierung nutzen, um Menschen von Routinearbeiten zu entlasten und Zeit für kreative, anspruchsvolle Tätigkeiten zu schaffen. Wo schlecht bezahlte Tätigkeiten automatisiert werden, werden Arbeitskräfte verfügbar. Wir fordern eine öffentliche Aus- und Weiterbildungsoffensive in den für den Klimaschutz notwendigen Branchen. Die Staatsregierung muss aktive Industriepolitik in diesen zukunftsfähigen Bereichen betreiben. Der Finanzminister hat heute Morgen gesagt, dass er Angst davor habe, wenn Parteien behaupten, sie hätten einen Plan. Dazu muss ich sagen, ich habe eher Angst, wenn eine Staatsregierung planlos in Richtung Zukunft taumelt und selbst nicht mehr weiß, wo diese Zukunft eigentlich liegt. Ein Letztes: Arbeitsverbote für zugewanderte Menschen müssen weg. Geflüchtete Menschen sollen schneller und besser ihre Berufskenntnisse durch praktische Arbeit nachweisen können. Dazu sollte ein Pilotprogramm mit dem Handwerk starten. Qualifikationschecks sollten möglichst direkt in den Geflüchtetenunterkünften beginnen. Die Ausländerbehörden sollen auf eine möglichst wohlwollende Entscheidungspraxis bei Anträgen auf Beschäftigungserlaubnis verpflichtet werden und alle relevanten Informationen mehrsprachig veröffentlichen. Herr Staatsminister, Sie selbst haben gesagt, dass wir viele Schrauben nachstellen müssen. Unser Entschließungsantrag enthält viele Schrauben. Daher meine Einladung an Sie: Stimmen Sie dem Antrag zu, denn er ist es wert! (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Nico Brünler für die Fraktion DIE LINKE mit der Einreichung des Entschließungsantrags. Gibt es jetzt zum Entschließungsantrag Redebedarf? – Volkmar Winkler, Sie hatten vorhin gesagt, Sie hätten sich dazu schon geäußert. Sie dürfen aber selbstverständlich an Mikrofon 2 dazu noch sprechen. Bitte schön.
Volkmar Winkler SPD
Aufgrund der Kürze meiner Redezeit nur noch der Hinweis: Im zweiten Teil meiner Rede habe ich im Namen der Koalition die Begründung für die Ablehnung des Entschließungsantrags gegeben. Daran wollte ich nur erinnern. Das wollte ich vor der Abstimmung nicht so stehen lassen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Danke für den Hinweis. Vonseiten der AfD zum Entschließungsantrag bitte Frau Penz.
Romy Penz AfD
Sehr geehrte Präsidentin! Werte Kollegen! DIE LINKE will mit ihrem Antrag einen höchst dramatischen Befund zum Ausmaß des Arbeits- und Fachkräftemangels festgestellt haben. Wie Sie schon mehrmals sagten, muss man ausreichend Geld für seine Arbeit haben. Die Betriebe zahlen ausreichend Geld. Die Abgaben- und Steuerlast frisst dieses Geld aber auf, damit es auf linke Bürgerprojekte umverteilt werden kann. (Beifall bei der AfD) Während wir bereits im Juli 2023 mit einem eigenen Antrag zu Personalressourcen am sächsischen Arbeitsmarkt Lösungen für eine Verbesserung des Arbeitsangebotes geliefert haben, feiert DIE LINKE nun ihren Erkenntnisgewinn. Meinen Glückwunsch! Die Handvoll Lösungsvorschläge, die dabei angeboten werden, steht allerdings in keinem Verhältnis zur Dramaturgie, mit der DIE LINKE die Lage am Arbeitsmarkt beschreibt. Von einem „extrem hohen Fachkräftebedarf“ oder einer „deutlichen Unterrepräsentation von Menschen mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit“ ist dort die Rede. Deutlich extremer geht es bei den LINKEN wohl nicht mehr. Dass nicht die Staatsbürgerschaft, sondern die Leistung das entscheidende Kriterium am Arbeitsmarkt ist, ist ein Gedanke, der der linken Seite eher fremd ist. Ich sagte es vorhin schon: Sie haben eine Leistungsphobie. Bei den Lösungsansätzen bleiben DIE LINKEN entweder gänzlich unkonkret oder sie schreiben einfach ab. Unkonkret heißt: Es werden irgendwelche Schlagworte als Maßnahmen präsentiert, ohne auf deren Umsetzung oder Finanzierung einzugehen. Beispielsweise ist die Rede vom Ergreifen wirksamer Maßnahmen, von der Bereitstellung von deutlich mehr Finanzmitteln oder vom Ergreifen von Initiativen. Die Umsetzung und die Finanzierung muss sich jeder selbst ausmalen. Abschreiben heißt, man verweist einfach auf Berliner oder österreichische Lösungen oder man schreibt die Forderung nach einem aktivierenden Meisterbonus zum Beispiel einfach bei der AfD ab – wohlgemerkt, nachdem DIE LINKEN unsere Forderungen noch im Haushaltsverfahren abgeschmettert haben. Werte Kollegen, der vorliegende Antrag ist, wie dargelegt, maximal unseriös oder, wie Sie sagen würden, extrem unseriös. Deshalb lehnen wir ihn ab. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Penz für die AfD-Fraktion. Gibt es zum Entschließungsantrag weiteren Redebedarf? – Den sehe ich nicht. Dann können wir jetzt über den Entschließungsantrag mit der Drucksachennummer 7/15133 abstimmen. Wer dem Entschließungsantrag die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Bei Stimmen dafür und Tagesordnungspunkt Rettet die Staatsbürgerschaft – Drucksache 7/14874, Antrag der Fraktion Die Fraktionen können wie gewohnt Stellung nehmen. Ich bitte jetzt für die einreichende AfD-Fraktion Herrn Wiesner.
Alexander Wiesner AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Unser Land, Deutschland, ist wirtschafts- und energiepolitisch, finanziell und bildungspolitisch auf dem absteigenden Ast. Mit dem Gesetzentwurf, mit welchem das Staatsbürgerschaftsrecht reformiert werden soll, macht die Berliner Ampelkoalition auch noch unsere Staatsbürgerschaft zur Ramschware auf dem Grabbeltisch. Noch ist es jedoch möglich, diesem Treiben auch aus den Bundesländern heraus Einhalt zu gebieten. Jedoch können wir bis jetzt einen ernsthaften Willen in Sachsen nicht erkennen. Lassen Sie mich kurz ausführen, was die Kernpunkte dieses Gesetzentwurfs sind. In Deutschland wohnende Ausländer sollen künftig schon nach fünf statt nach acht Jahren eingebürgert werden. Bei sogenannten besonderen Integrationsleistungen soll dies schon nach drei Jahren möglich sein. Außerdem soll die Mehrstaatlichkeit künftig generell zugelassen werden. Schließlich wird in bestimmten Fällen auch noch das Sprachniveau abgesenkt und ein Einbürgerungstest überhaupt nicht mehr verlangt. Dieser ganze bunte Strauß nennt sich dann „Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts“. Freilich weht auch europaweit mittlerweile der Wind aus einer ganz anderen Richtung. Das, was hier die Ampelkoalition als Modernisierung preist, ist nichts anderes als eine migrationspolitische Geisterfahrt. Die Stellungnahme des Bundesrates zu diesem Gesetzentwurf arbeitet sich lediglich an Details ab. Eine frühere Beteiligung der Länderbehörden bei der digitalen Sicherheitsüberprüfung der Einbürgerungskandidaten ist zwar richtig, genauso, wenn verlangt wird, dass Taten aus geschlechterspezifischen Motiven einer Einbürgerung entgegenstehen sollen. Das mag zwar vielleicht auch die Einbürgerung all dieser moslemischen Paschas erschweren, von denen Frauen bekanntermaßen nicht nur in Köln eine Armlänge Abstand halten sollen; letztlich handelt es sich aber um Details, welche das ganze Vorhaben nicht in die richtige Richtung rücken. Es ist momentan auch nicht damit zu rechnen, dass sich die Ampelkoalition noch einmal besinnt und das Vorhaben fallen lässt. einer Mehrheit von Stimmen dagegen ist dem Entschließungsantrag nicht entsprochen. Die Behandlung der Großen Anfrage ist somit auch beendet. Wir kommen nun zu Deutsche Pässe nicht verramschen AfD, mit Stellungnahme der Staatsregierung (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Die Staatsbürgerschaft ist das höchste Gut eines Staates. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Die deutsche Staatsbürgerschaft vermittelt das Wahlrecht. Sie gewährt Grundrechte, die qua Grundgesetz nur Deutschen vorbehalten sind, (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) auch wenn dies bisweilen in Vergessenheit gerät. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Sie bietet Betroffenen konsularischen Schutz und Visafreiheit in den meisten Ländern dieser Welt. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist etwas ganz Besonderes, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Was ganz Besonderes?) und das soll diejenigen, die sie verliehen bekommen, mit Stolz erfüllen. (Beifall bei der AfD) Unsere deutsche Staatsbürgerschaft ist Ausdruck von Identität (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) und nicht nur irgendein Stück Papier, das durch einen Verwaltungsakt verliehen wird. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Ihre Verleihung setzt eine ehrliche Identifikation mit den Werten unseres Landes und seiner Kultur voraus und steht am Ende eines Integrationsprozesses. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Lassen Sie mich das ganz klar ausdrücken: Integration ist keine Bringschuld der deutschen Gesellschaft. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Wer dauerhaft in diesem, unserem Land leben und das Schicksal dieses Landes und unserer Gesellschaft mitbestimmen will, muss sich selbst entsprechend bemühen. Dass das funktionieren kann, haben all jene unter Beweis gestellt, die sich ehrlich bemüht haben, nach den bisher geltenden Bestimmungen auch eingebürgert wurden und etwas für unser Land getan haben. Bei vielen der hier als lebend und mit ausländischen Wurzeln Gelesenen, egal, ob der ersten, zweiten oder dritten Generation, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach!) habe ich Zweifel daran. Wer zum Beispiel das letzte Fußballspiel Deutschland gegen die Türkei im Berliner Olympiastadion verfolgt hat, konnte sehen, wo die Loyalität, insbesondere Türkischstämmiger, liegt: Da dominieren Graue-Wölfe-Handzeichen, islamische IS-Finger, Pfiffe für die Deutschen und insbesondere für İlkay Gündoğan, der im deutschen Trikot auflief. (Zuruf von der AfD) Oder schauen wir uns an, was die halbe arabische Community nach den Hamas-Massakern auf der Straße manifestiert und wie sie zu Israel und der deutschen Staatsräson stehen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Das sind die sogenannten faulen Früchte einer gescheiterten Einwanderungspolitik. (Beifall bei der AfD) Eine erleichterte Einbürgerung ist dann quasi nur noch das Sahnehäubchen auf diesen faulen Früchten. Lippenbekenntnisse zur fdGO wurden bei der Einbürgerung auch in der Vergangenheit reichlich abgegeben. Wie ernst es zahlreichen Betreffenden damit gewesen ist, kann man jetzt beobachten. Dann müssen wir uns die Frage stellen: Wie viele deutsche Staatsbürgerschaften sind denn tatsächlich wieder aberkannt worden, weil die feierliche Erklärung, das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik zu achten, einfach das Papier nicht wert war, auf dem die Einbürgerungsurkunde gedruckt wurde? (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Wir sehen nicht, dass sich zukünftig daran etwas ändern würde, auch wenn hier und da noch kosmetische Korrekturen am Gesetzentwurf erfolgen sollten. Ganz nebenbei – für die Statistiker unter uns – hat die Einbürgerung dann auch noch den angenehmen Nebeneffekt, dass die Art von Judenfeindlichkeit, wie sie jetzt bei den Pro-Hamas-Demonstrationen an den Tag gelegt wird, dann plötzlich auf das Konto der deutschen Staatsangehörigen eingezahlt wird. (Oh-Rufe der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE) Wir erleben eines, nämlich: Importierter Antisemitismus wird plötzlich zu deutschem Antisemitismus, wie sich überhaupt Ausländerkriminalität mit einer großzügigen Einbürgerungspolitik sehr schön kaschieren lässt. Wohin das führt, zeigen uns die Banlieues-Krawalle in Frankreich oder die Schießereien in Schweden, die quasi urplötzlich und über Nacht zu Straftaten von Franzosen und Schweden erklärt werden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Freilich weiß der Bürger hierzulande mittlerweile, wie er für gewöhnlich eine Nachricht in den selbst ernannten Qualitätsmedien zu lesen hat, wenn vom „Jugendlichen“ oder „einem Mann mit Messer“ die Rede ist. Dass Mehrstaatigkeit künftig ermöglicht wird, (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) schafft zusätzliche Loyalitätskonflikte – mit einem Bein im Orient, mit dem anderen in Deutschland. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Was bitte soll das? Nehme ich mir Rechte aus jedem Land heraus, wie es mir gerade passt? Wählen in mehreren Ländern – wie jetzt schon zum Teil passiert –, Erdogan in der Türkei, GRÜNE in Deutschland, (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Pflichten werden umgangen, wenn sie lästig sind oder es aus einem anderen Grund brenzlig wird, heute Deutscher in Sachsen, morgen dann doch lieber Syrer im Orient. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun sollen mitten in einer weiteren Migrationskrise noch mehr Anreize zur Einwanderung geschaffen werden. Nicht nur, dass es wie bisher ein Rundum-Sorglos-Paket für fast alle gibt, die nach Deutschland kommen, nein, zukünftig winken nicht nur Bürgergeld und die Chance, sich die Zähne neu machen zu lassen, sondern auch noch die Möglichkeit, unter erleichterten Bedingungen eingebürgert zu werden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Man darf die AfD wählen, komisch!) Schon heute ächzt dieses, unser Land unter den Folgen einer katastrophalen Einwanderungspolitik. Egal, ob es dabei um knappen Wohnraum, Kriminalität oder die Kosten der Migration geht; und logischerweise reicht dann irgendwann das Geld für andere Dinge nicht mehr. Ich erinnere mich daran, was 2015 schwadroniert wurde, als Massen insbesondere von Syrern nach Deutschland kamen. Wir bekämen Menschen geschenkt. Was diese bringen würden, sei wertvoller als Gold. Oder aber auch der Klassiker – wir haben es gerade in der Großen Anfrage besprochen – von Fachkräften, die da kommen und unsere Probleme lösen sollten. Nichts davon ist in Erfüllung gegangen. Nicht Deutschland hat von dieser Masseneinwanderung profitiert, sondern diejenigen, die in unser Land eingewandert sind. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2022 circa 168 500 Menschen eingebürgert. Das ist ein Rekordhoch seit 20 Jahren. Syrer machen mit einem Anteil von 29 % die größte Gruppe der Eingebürgerten aus, das ist etwa doppelt so viel wie noch im Jahr 2021. Dazu ein paar weitere schöne Zahlen: Diese Syrer waren im Schnitt 24,8 Jahre alt, zu zwei Dritteln männlich und hielten sich erst seit knapp sechs Jahren in Deutschland auf. (Zuruf der Abg. Juliane Nagel, DIE LINKE) Diese Zahlen zeigen, wer von den Plänen der Ampelkoalition vornehmlich profitieren könnte: Millionen von Zuwanderern, welche seit 2015 nach Deutschland gekommen sind, viele von ihnen illegal. Ihnen wäre es dann auch grundsätzlich erlaubt, die doppelte Staatsbürgerschaft zu behalten. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: So ein Quatsch!) Das bedeutet keine Modernisierung, sondern das ist das, was man Verramschen der Staatsangehörigkeit nennt. (Beifall bei der AfD – Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Alexander Wiesner AfD
Ich bin gleich fertig. Nein, danke. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Logisch!) Wir müssen uns fragen, was die Bürger von einer Ampelkoalition erwarten, welche schlicht nichts auf die Reihe bekommt; eine Koalition in Berlin, die nach aktuellen Umfragen nicht mal mehr 35 % schafft. Deshalb fordern wir, den Gesetzentwurf der Ampelkoalition zu stoppen und ganz einfach: Finger weg von unserer Staatsbürgerschaft! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Wiesner für die AfD-Fraktion. Jetzt sehe ich am Mikrofon Frau Abg. Čagalj Sejdi, vermutlich mit einer Kurzintervention. Bitte, Sie haben das Wort.
Petra Čagalj Sejdi GRÜNE
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich wollte etwas richtigstellen oder vielleicht noch einmal erklären. Herr Wiesner sprach zur Doppelstaatsbürgerschaft oder Mehrfachstaatsbürgerschaft und hat da, denke ich, einiges nicht ganz richtig recherchiert. Die Menschen aus Syrien, von denen Sie zum Beispiel sprachen, dürfen auch jetzt schon eine doppelte Staatsangehörigkeit haben, weil sie aus ihrer syrischen nämlich nicht entlassen werden können. Das gilt zum Beispiel auch für Marokko und Afghanistan. Ich finde es schön, dass die AfD sich so besonders für die Privilegien der Menschen aus Afghanistan, Syrien und Marokko einsetzt. Ich fände es schön, wenn das für alle gilt, zum Beispiel auch Serbien, Mazedonien, Albanien. Aber das noch einmal zur Richtigstellung. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war eine Kurzintervention von Frau Čagalj Sejdi. Herr Wiesner, Sie können reagieren.
Alexander Wiesner AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Vielen Dank, Frau Čagalj Sejdi, für Ihren Einwurf. Das ändert nichts daran, dass wir als AfD doppelte Staatsbürgerschaften aus politischen Erwägungen ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Für die CDU-Fraktion jetzt bitte Herr Abg. Tom Unger.
Tom Unger CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Wiesner, liebe AfD-Fraktion, ihren Antrag haben Sie wieder einmal von uns kopiert, wie das schon beim Thema Grenzschließungen war. (Lachen bei der AfD –
Alexander Wiesner AfD
Da können Sie ja zustimmen! – Zuruf von der AfD: Wir warten auf Ihre Zustimmung!) – Lassen Sie mich doch kurz ausreden. Sie haben unsere Positionen kopiert. (Beifall bei der CDU – Zuruf der Abg. Juliane Nagel, DIE LINKE) Ich habe zu diesem Thema am 28. November letzten Jahres für meine Fraktion in meiner Eigenschaft als stellvertretender innenpolitischer Sprecher und integrationspolitischer Sprecher unter dem Thema „Staatsbürgerschaft nicht verramschen!“ folgende Pressemitteilung abgegeben. Ich zitiere, wenn Sie, Frau Präsidentin, gestatten: „Die Pläne der Bundesregierung, die Staatsbürgerschaft zu verramschen, lehnen wir ab. Wir sind nicht am Wühltisch.“ Sie haben in Ihren Ausführungen „Grabbeltisch“ verwandt. „Eine Staatsbürgerschaft ist etwas Wertvolles und kann nur am Ende einer gelungenen Integration als Ziel stehen. Sie ist das bewusste Bekenntnis zu unserem Land, seiner Geschichte, seiner Kultur und seiner Rechtsordnung.“ (Beifall bei der CDU und der AfD) Es ist kein Geheimnis, dass wir innerhalb der Regierungskoalition im Freistaat Sachsen bei diesem Thema inhaltlich weit auseinanderliegen. Nichtsdestotrotz habe ich mich für meine Fraktion klar geäußert. Im Bund machen wir das sehr wirkungsvoll über unsere Bundestagsfraktion, allen voran über Friedrich Merz. Jetzt erkläre ich, was der Unterschied zwischen uns und Ihnen ist. Im Gegensatz zu Ihnen, liebe AfD, fordern wir ein klares Bekenntnis zu unseren christlichen Werten und nicht die Identifikation mit ihnen, wie Sie es in Ihrem Antrag adressieren. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) – Herr Barth, dieser Unterschied mag auf den ersten Blick klein wirken. Das ist aber ein zentraler Unterschied, der uns als Fraktion besonders wichtig ist. Er zielt nämlich auf ein grundlegend anderes Verständnis von Demokratie ab. Wir wollen die Integration ausländischer Mitbürger nach dem Prinzip des Förderns und Forderns. (Zuruf von der AfD: Klappt super!) Sie fordern aber eine Assimilation. Nach Ihren Vorstellungen soll jeder, der zu uns kommt und dauerhaft bleiben will, seine eigene Kultur aufgeben und vollständig in unserer Kultur aufgehen. Das heißt, Sie fordern von Zugewanderten, egal, ob es Franzosen, Engländer oder Syrer sind, eine vollständige Aufgabe eigener kultureller Gepflogenheiten. (Martina Jost, AfD: Das hat gar keiner gesagt!) Das kann und soll es in einer Demokratie nicht geben. Sie lebt gerade von Pluralität, besonders von kultureller Pluralität. (Zuruf von der AfD: Wo leben Sie denn?) Ich möchte es an einem Beispiel deutlich machen. Ein Moslem muss in Deutschland anerkennen, dass wir aus unserer christlichen Tradition heraus gesetzliche Feiertage haben, es aber keine muslimischen Feiertage gibt. Er muss aber nicht Weihnachten feiern. Jede und jeder soll nach seiner eigenen Fasson glücklich werden, solange es unseren Grundwerten und unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht entgegensteht. Das ist unsere tiefste Überzeugung aus unserem christlichen Menschenbild heraus. Wir stehen klar für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Genau wie in der Migrationspolitik haben wir zwei klare Koordinaten: Humanität und Ordnung. Wir stehen als CDU-Fraktion für eine gesteuerte Fachkräftemigration, aber auch für eine Leitkultur, so wie sie jetzt in unserem neuen Grundsatzprogramm auf Bundesebene im Entwurf steht. (André Barth, AfD: Das ist doch noch gar nicht verabschiedet!) Ich möchte hieraus abschließend zitieren, Frau Präsidentin: „Nur wer sich zu unserer Leitkultur bekennt, kann sich integrieren und deutscher Staatsbürger werden.“ (André Barth, AfD: Leitkultur light!) In diesem Sinne werden wir Ihren Antrag ablehnen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Unger für die CDU-Fraktion. An Mikrofon 7 steht jetzt Herr Wippel, vermutlich auch mit einer Kurzintervention. Bitte schön.
Sebastian Wippel AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrter Herr Unger, ich möchte auf ein paar Sachen aufmerksam machen. Sie hätten sich von Ihrem Innenminister einmal erklären lassen müssen, was Grenzschließungen sind. Der Innenminister hat uns vorgeworfen, dass wir über Grenzschließungen reden und diese wollen, was nicht stimmt. Wir wollen Grenzkontrollen. Sie haben jetzt davon geredet, dass Sie Grenzschließungen haben möchten. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Ganz klar scheint es nicht zu sein, was Sie tatsächlich mögen. Vielleicht lassen Sie sich an dieser Stelle Nachhilfe geben. Weiter haben Sie gesagt, wir hätten bei Ihnen abgeschrieben. Wir fordern die Grenzkontrollen seit Jahren. Das haben Sie immer wieder abgelehnt. Jetzt kommen Sie um die Ecke und sagen, wir hätten das bei Ihnen abgeschrieben. Sorry, aber irgendwann wird die Sache lächerlich. (Beifall bei der AfD –
André Barth AfD
Wer hat abgeschrieben?) Im Übrigen hätten wir den Antrag von heute nicht abschreiben können, weil Sie außer einer Pressemitteilung nichts veröffentlicht haben. Wir kennen keinen Antrag, dem wir unter Umständen hätten zustimmen können. Wenn das, was Sie gesagt haben, darin gestanden hätte, wäre Ihnen vielleicht sogar ein Teil unserer Stimmen sicher gewesen. Zum Punkt der Assimilation. Assimilation für alle, die hierher kommen? Nein, das fordern wir ausdrücklich nicht. Wer hierher kommt und in der Vergangenheit Schutz gesucht hat, der sollte Schutz bekommen und dann, wenn das Schutzbedürfnis wegfällt, wieder nach Hause gehen. Er soll sich bitte nicht assimilieren. Er soll am Ende wieder in seiner Heimat, aus der er gekommen ist, klarkommen. Wer sich hier nicht dauerhaft assimilieren möchte, weil er nicht Bestandteil des deutschen Volkes werden möchte, was die Staatsangehörigkeit am Ende ja ausdrücken soll, der muss auch keinen Antrag auf Einbürgerung stellen. So einer kann sich gern mit einer Niederlassungserlaubnis, wenn er eine Fachkraft ist und wirklich etwas kann, zufriedengeben. Dann kann er in Deutschland bleiben. Er ist dann aber kein deutscher Staatsangehöriger, der in Deutschland wählen und über dieses Land mitbestimmen kann. Das sind ganz deutliche Unterschiede. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war eine Kurzintervention von Herrn Wippel. An Mikrofon 7 steht jetzt Herr Unger. Sie können reagieren, bitte.
Tom Unger CDU
Frau Präsidentin! Ich reagiere jetzt auf die Kurzintervention des Kollegen Wippel. Herr Kollege Wippel, über die temporäre Einführung stationärer Grenzkontrollen haben wir in den letzten Monaten hier im Hohen Haus sehr häufig gesprochen. Ich habe die Position meiner Fraktion ganz klar adressiert. Das ist eine Forderung, die wir schon sehr lange haben (Beifall bei der CDU – Zurufe von der AfD) und die unser Innenminister sehr wirkungsvoll gemeinsam mit Brandenburg gegenüber der Bundesinnenministerin adressiert hat. Ich habe allein zu diesem Thema in drei oder vier Plenardebatten im letzten Dreivierteljahr gesprochen. Zu dem zweiten Punkt, den Sie angesprochen haben: Wir haben die Pressemitteilung auf unserer Homepage veröffentlicht. Ich habe dazu ein MDR-Interview gegeben. Anscheinend scheint CDU zu wirken. Sie können es wahrscheinlich nicht offen zugeben. Aber es ist klar unsere Positionierung, die Sie hier in den Antrag gegossen haben. (Lachen bei der AfD – Zuruf von der AfD: Was haben Sie denn genommen?) Der dritte Punkt. Wir müssen keine Hausaufgaben machen. Wir haben eine klare Position, ein eigenes Koordinatensystem: Humanität und Ordnung, Rechtsstaatlichkeit. Dafür stehen wir als CDU-Landtagsfraktion. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war die Reaktion von Herrn Unger auf die Kurzintervention. Wir kommen jetzt zum nächsten Redebeitrag. Es spricht für die Fraktion DIE LINKE Juliane Nagel.
Juliane Nagel Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! „Der Pass ist der edelste Teil von einem Menschen. Er kommt auch nicht auf so einfache Weise zustande wie ein Mensch. Ein Mensch kann überall zustande kommen, auf die leichtsinnigste Art und ohne gescheiten Grund, aber ein Pass niemals. Dafür wird er auch anerkannt, wenn er gut ist, während ein Mensch so gut sein kann und doch nicht anerkannt wird.“ So sagt es der Arbeiter Kalle zum Physiker Ziffel im Bahnhofsrestaurant von Helsinki im Gespräch über die internationale Lage in den 1940er-Jahren. Bertolt Brechts „Flüchtlingsgespräche“, denen dieser Dialog entnommen ist, ist nicht die einzige literarische Auseinandersetzung mit den Auswirkungen von Flucht und Vertreibung durch das nationalsozialistische Regime. Durch Ausbürgerung und Aberkennung des deutschen Passes wurden viele von ihnen staaten- und mittellos. Was der Verlust staatsbürgerlicher Rechte bedeutet, wurde Hunderttausenden in dieser Zeit schmerzlich klar. Es war die jüdische Philosophin Hannah Arendt, die aus ihrer eigenen Erfahrung als geflüchtete Staatenlose eine Kritik der Schutzunfähigkeit einer nationalstaatlich strukturierten Welt formulierte: „[…] sobald Menschen wirklich auf ‚die abstrakte Nacktheit ihres Nichts-als-Menschseins‘ zurückgeworfen sind, nicht einem Staat zugehörig oder durch diese Zugehörigkeit geschützt sind – garantiert ihnen keine Institution mehr die Wahrung ihrer Rechte und ihrer Menschlichkeit.“ (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Während Brecht und Arendt wohl nach der rechten Seite des Parlaments sowohl juristisch als auch kulturell als deutsche Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürger anerkannt werden, so sind es Millionen migrierter Menschen in der Gegenwart nicht. Sie sind formell kein gleichwertiger Teil der Aufnahmegesellschaften, sondern verharren in einem unsicheren Zwischenstatus, in Unterordnung zu den anerkannten Bürger(inne)n dieser Gemeinschaft. Egal, wie sehr sie sich bemühen, egal, wie sie sich bekennen – und das müssen sie –, egal, wie sie sich in der Gesellschaft unterordnen – nichts anderes meint Assimilation –: Die Zugehörigkeit zum deutschen Staatsvolk ist voller Hürden. Selbst wenn sie diese genommen haben, wenn sie die schweren formalen Voraussetzungen erfüllt haben, welche die Einbürgerung vorsieht, sprechen Ewiggestrige ihnen die echte Zugehörigkeit in rassistischer Manier weiter ab. Dazu gehört insbesondere die AfD. Ihnen nehme ich nicht ab, dass Sie den Pass als Nachweis der Zugehörigkeit akzeptieren würden. Das zeigen die Demonstrationen, die Sie unterstützen, und Ihre Hetze, die Sie überall verbreiten. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Sebastian Wippel, AfD, steht am Mikrofon.) Fortschrittliche Denker(innen), in deren Tradition wir uns sehen, formulierten als Alternative zu diesem Konzept die Idee der Staatsbürgerschaft des Wohnorts. Dort, wo Menschen leben, sollten ihnen universelle Rechte zugestanden werden: Arbeit, Bildung, Wohnen, Gesundheit und auch das Recht auf politische Teilhabe. Kurz gesagt: das Recht auf Würde und Zukunft. Das ist ein Grundsatz, ein grundlegendes Element, das dem Menschsein innewohnt. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Juliane Nagel Die Linke
Ja. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Am Mikrofon 7 bitte Herr Wippel.
Sebastian Wippel AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Frau Nagel, Sie können sich nicht vorstellen, haben Sie gerade gesagt, dass wir den deutschen Pass als solchen akzeptieren würden. Können Sie sich vorstellen, dass wir auch einige Leute mit Migrationshintergrund – mit oder ohne deutschen Pass – in unserer Partei haben? Diese sind anerkannte Mitglieder. Ist das für Sie vorstellbar?
Juliane Nagel Die Linke
Ich gestehe Menschen mit Migrationsgeschichte zu, dass sie verschiedene politische Einstellungen haben und sich auch einmal irren können. Das würde ich zu den Mitgliedern Ihrer Partei sagen. (Lachen bei der AfD –
Rico Gebhardt Die Linke
Gott irrt sich! – Zuruf von der AfD: Die Fraktion der Ungehörten!) Soweit zu den grundsätzlichen Ausführungen. Was erleben wir hierzulande angesichts des Vorhabens der Ampel-Regierung, das angestaubte Staatsbürgerschaftsrecht ein klitzekleines bisschen an die Realität anzupassen? Wir erleben rückwärtsgewandte Debatten. Wir erleben ein Lamentieren über das „Verramschen des deutschen Passes“ und eine massive Angst, die zufällig, qua Geburt erworbene Staatsbürgerschaft mit anderen Menschen teilen zu müssen. Das ist absurd und aus der Zeit gefallen. Die Ampel will das herrschende Prinzip nicht radikal durchbrechen – das Prinzip, welches wir verfolgen, ist, dass man Staatsbürgerschaft und grundlegende Rechte entkoppelt –; das sieht man daran, dass das Wahlrecht für Menschen, die langjährig hier leben, aber keine Staatsbürgerschaft erringen wollen oder können, weil ihnen bestimmte Dinge im Weg stehen, durch die Ampel-Regierung nicht auf den Weg gebracht wird. Das finden wir sehr traurig. Was soll jetzt passieren? Es ist eine Verkürzung der Anwartszeiten für Einbürgerung von acht Jahren auf fünf Jahre geplant. Weiterhin gelten soll die Lebensunterhaltssicherung, sogar mit erhöhten Hürden. Migrantenselbstorganisationen, aber auch die Sozialverbände kritisieren die Hürden in Bezug auf die Lebensunterhaltssicherung. Die Voraussetzung für die Einbürgerung wird nach oben gehoben und bestimmte Menschen – Alleinerziehende, psychisch oder physisch Beeinträchtigte, ältere Menschen – könnten hierbei einfach herausfallen. Es ist endlich die Akzeptanz von Mehrstaatlichkeit geplant. Damit nähert sich Deutschland jetzt dem europäischen Durchschnitt an. Hier lag bzw. liegt Deutschland hinter anderen europäischen Ländern. Zudem ist geplant, dass Kinder, die mit nicht deutschen Eltern hier geboren werden, endlich nach einer gewissen Anwartszeit ihrer Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft zugestanden bekommen und dass diese Aufenthaltszeit der Eltern abgesenkt wird. Es ist keine Lösung für Staatenlose vorgesehen. Das hätten wir uns sehr erhofft. Hannah Arendt ist dafür ein gutes Beispiel. Sie war eine Staatenlose nach der Ausbürgerung durch Nazi-Deutschland. Das fehlt – und trotzdem poltert die CDU und hetzt die AfD; wohl aus Prinzip. Nicht einmal der neoliberale Geist, der dem Gesetzesvorhaben innewohnt – Frau Faeser hat es als Gesetzesvorhaben beschrieben, das die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschlands sichern soll, und ich habe es kurz ausgeführt: Das Staatsbürgerschaftsrecht bleibt stark geknüpft an ökonomische Voraussetzungen, also an die ökonomische Potenz der Menschen –, macht es Ihnen recht. (Zuruf von der AfD) – Sie spreche ich gar nicht an; doch nicht einmal das macht es der CDU recht. Das ist wirklich dramatisch. Wohl weil die Reform die konstruierte nationale Identität und die vermeintliche kulturelle Homogenität, die es nie gab, ein Stückchen mehr ins Wanken bringt. Wir als LINKE halten es dabei lieber mit der Vorstellung einer Gesellschaft, all derer, die hier leben, einer inklusiven Gesellschaft, und dafür werden wir immer streiten. Ganz pragmatisch müssen wir aber sagen: Wir finden es gut, dass es jetzt auf die Schiene gesetzt wird, und wir hoffen, dass es durchkommt; denn wir müssen handeln. Es leben Millionen von Menschen – auch im Freistaat Sachsen – sehr lange hier, ohne grundständige Rechte zu besitzen, zum Beispiel das politische Recht, an Wahlen teilzuhaben. Sie zahlen Steuern und sind trotzdem kein gleichberechtigter Teil dieser Gesellschaft. Vielerorts in Sachsen – das wissen die Abgeordneten vielleicht, weil sie viel Post bekommen – betrifft das Menschen, die bereits die Zeiten nach jetzigen Regeln erfüllt haben, die warten, warten und warten, weil die Ausländerbehörden zu schlecht ausgestattet sind. Darum können sie beispielsweise nächstes Jahr nicht mitwählen, weil ihre Anträge nicht bearbeitet werden. Wir müssen hierbei weiterkommen und ein modernes Staatsbürgerschaftsrecht durchsetzen. Außerdem müssen wir die Umsetzung durch die Behörden, die diese Anträge bearbeiten müssen, beschleunigen und dort unterstützend wirken. Was wir nicht brauchen, sind nationalistische Reflexe aus der Mottenkiste, die uns die AfD und teilweise auch die CDU geboten haben. (Andreas Nowak, CDU: Mimimi!) Wir lehnen den Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Juliane Nagel für die Fraktion DIE LINKE. Für die BÜNDNISGRÜNEN bitte Frau Kollegin Čagalj Sejdi.
Petra Čagalj Sejdi GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD-Fraktion spricht in ihrem Antrag vom „Verramschen der deutschen Pässe“. Ich finde, wer sich so über ein Personaldokument, über eine Staatsangehörigkeit äußert, (Sebastian Wippel, AfD: Ist ein Menschenfeind!) zeigt selbst, dass er dieses nicht sonderlich achtet. (Zuruf von der AfD: So ein Quatsch!) Staatsangehörigkeit ist ein hohes Gut, das bei uns in Deutschland weder verramscht noch verkauft wird. Und schon gar nicht spricht man darüber wie über einen Sack alte Kartoffeln. (Holger Hentschel, AfD: Aber es wird behandelt wie ein Sack alter Kartoffeln!) Und schon gar nicht tut man das dann, wenn man von anderen Menschen verlangt, sich mit unseren Werten zu identifizieren; denn ich finde, es gehört sehr wohl zu unseren Werten, dass wir unsere Staatsangehörigkeit achten und anständig darüber reden. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Ihre Äußerungen lassen tief blicken – aber das lassen sie immer. Die AfD will, kurzum, mit ihrem Antrag deutlich machen, dass ihr die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes nicht gefällt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Kollegin Nagel hat es soeben am Ende ihrer Rede schon kurz angedeutet und ich will es noch einmal etwas verdeutlichen: Wer am heutigen Tag seit acht Jahren einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland hat, kann die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. (Zuruf von der AfD: Wunderbar!) Aber: Von der Entscheidung, die Staatsangehörigkeit zu beantragen, bis zum ersten Termin in der Ausländerbehörde vergehen momentan durchschnittlich ein bis zwei Jahre Wartezeit. (Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Zickler, AfD) Dann können sie ein bis zwei Jahre dazurechnen, bis man aus der alten Staatsangehörigkeit entlassen wurde. Dazu kommen ein bis zwei Jahre Bearbeitungszeit. Jetzt habe ich noch nicht mögliche Integrations- oder Sprachkurse hinzugerechnet. Kurzum kann man mit vier bis sechs Jahren rechnen. Wer also heute nach Deutschland einreist, hätte ungefähr in 13 bis 14 Jahren die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen. Das ist definitiv zu lange. Dass das zu lange ist, machen bereits die Zahlen deutlich: In Deutschland liegen wir mit unserer Einbürgerungsquote weit unter dem Durchschnitt; wir liegen bei 1,2 %. Zum Vergleich: Schweden liegt bei 7,4 %, Portugal liegt bei ungefähr 5 %. Fünf Jahre Daueraufenthalt bis zur Beantragung ist bislang Standard in europäischen Ländern, auch hierbei müssen wir uns endlich anpassen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, Staatsangehörigkeit zu beantragen ist nicht nur Verwaltung und besteht nicht nur aus Zahlen; denn es ist ein großer Schritt für einen einzelnen Menschen, eine wichtige Entscheidung im Leben eines Menschen. Niemand – das können Sie mir glauben. – trifft diese Entscheidung einfach so. Ich komme selbst aus einer Familie mit Einwanderungsbiografie, und ich kann mich noch gut daran erinnern, wie es war, als mein Vater eingebürgert wurde und wie lange es gedauert hat, bis er überhaupt diese Entscheidung treffen konnte, seine alte Staatsangehörigkeit aufzugeben. Ich kann mich auch daran erinnern, wie es ihm erging, als er als eingebürgerter deutscher Staatsangehöriger feststellen musste, dass er immer noch der Migrant in der Gesellschaft war. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, wenn wir Integration und Inklusion wollen, dann müssen wir auch alles, 100 % dafür geben, um diese zu erlangen. Dazu gehört auch ein modernes Staatsangehörigkeitsgesetz. Es geht bei der Gesetzesreform nicht nur um die Menschen, die neu zu uns zuwandern – ich habe es eben schon angedeutet –, es geht vor allem auch um die Menschen, die schon lange hier leben, die nicht gleichberechtigt hier leben und teilhaben können. 10 % aller Menschen im wahlberechtigten Alter sind in Deutschland nicht wahlberechtigt. Das ist ein massives Demokratiedefizit. Einbürgerung bedeutet Inklusion. Wer in Deutschland lebt, wer hier Steuern zahlt, wer sich hier gesellschaftlich einbringt, wer seinen Lebensmittelpunkt hier hat, der muss auch voll und ganz dazugehören. Derjenige muss auch die Chance haben, schnell eingebürgert zu werden. Das zeigt nachweislich, dass sich Integrationsbemühungen verschnellern. Wer weiß, dass er bald eingebürgert werden kann und eine Chance auf Einbürgerung hat, der bemüht sich, sich schneller zu integrieren. (Holger Hentschel, AfD: Klappt super!) Das ist aber eben das, was unser derzeitiges Gesetz nicht liefert. Es ist nicht integrationsfördernd und es ist vor allem ungerecht. Ich möchte noch einmal drei Punkte andeuten, die bereits gefallen sind. Es ist – erstens – die Mehrfachstaatsangehörigkeit, die einigen Menschen möglich ist und anderen nicht. Hier brauchen wir gleiches Recht für alle. Wenn, dann müssen alle eine doppelte oder Mehrfachstaatsangehörigkeit haben können. (Alexander Wiesner, AfD: Ja!) Es sind – zweitens – die staats- und urkundenlosen Menschen, die im Moment gar keine Möglichkeit haben, bei uns eingebürgert zu werden. (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Auch das wird das neue Gesetz wahrscheinlich leider nicht regeln. Es ist aber ein großes Problem, bei dem dringlich Erleichterung geschaffen werden muss. Und es sind – drittens – die älteren Menschen, die als Vertrags- und Gastarbeiter ihr Leben lang für uns gearbeitet, eine Lebensleistung vollbracht haben und nun niedrige Hürden brauchen, um endlich eingebürgert zu werden; denn im Herzen sind sie schon lange Deutsche. (Sebastian Wippel, AfD: Ja, ja!) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir brauchen einen inklusiven Staat. Zu einem inklusiven Staat gehört auch ein modernes Staatsangehörigkeitsgesetz. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Čagalj Sejdi für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion spricht Albrecht Pallas; bitte.
Albrecht Pallas SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst möchte ich beim Titel des vorliegenden Antrags etwas klarstellen: Das Grundgesetz kennt in terminologischer Hinsicht eigentlich nur die deutsche Staatsangehörigkeit und keine deutsche Staatsbürgerschaft. Vielleicht sollten Sie noch einmal im Artikel 116 Grundgesetz nachlesen, um Klarheit zu erhalten. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Solche Spitzfindigkeiten!) Es ist ein wenig ein historischer Treppenwitz, dass sich die AfD-Fraktion in ihrem Antrag eines DDR-Begriffs bedient. Im Einklang mit der Intention, sich von der Bundesrepublik terminologisch abzugrenzen, führte nämlich die DDR im Jahr 1967 den Begriff der Staatsbürgerschaft ein und übernahm diesen auch in Artikel 19 Abs. 4 ihrer Verfassung von 1968. Da die AfD-Fraktion aber erhebliche Lücken – nicht nur in staatstheoretischer Hinsicht – in Bezug auf die Staatsangehörigkeit zeigt, möchte ich kurz ausholen. Ging man in der Epoche der Aufklärung noch davon aus, dass jeder Mensch seine angeborenen Rechte als Mensch und Bürger in seinem Staat in Anspruch nehmen könne und sich in anderen Staaten nur besuchsweise aufhalte, legte Hannah Arendt im Jahr 1949 nach den weltpolitischen Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs und der Shoah den Finger in die Wunde. Die unveränderlichen Menschenrechte seien doch eigentlich nur Staatsbürgerrechte. Es gebe in Wahrheit nur ein einziges Menschenrecht: das Recht auf Rechte, das Recht auf Staatsangehörigkeit. So nutzt das Grundgesetz auch den Begriff der Weimarer Reichsverfassung. Es vermeidet alle Anklänge des Reichsbürgergesetzes von 1935. Dass die AfD-Fraktion dies besser fände, ist irgendwie auch logisch. – Nun gut. Meine Damen und Herren! 5,7 % der sächsischen Bevölkerung sind Menschen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Viele von ihnen leben seit Jahren in Sachsen, arbeiten hier, zahlen Steuern, ihre Kinder gehen in die Kita oder die Schule, viele engagieren sich zivilgesellschaftlich. Sie sind fester Teil der Gesellschaft. Für die SPD ist es wichtig, diesen Menschen eine bessere Perspektive, auch volle Teilhabe in unserer Gesellschaft zu geben. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass auf Bundesebene aktuell ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht diskutiert wird. Wenn man so will, zeigt das am deutlichsten die Akzeptanz von Migration in unserer Gesellschaft als Normalfall. Es ist vielleicht auch das Ergebnis eines Lernprozesses – wir haben es eben von der Kollegin Čagalj Sejdi gehört – aus den Migrationsprozessen in Westdeutschland in den Fünfziger- und Sechzigerjahren mit den sogenannten Gastarbeitern, die eben doch blieben, oder von den Vertragsarbeitern in der DDR – wobei eine andere Vorstellung darüber herrschte, wie es weitergehen solle –, die auch Teil unserer Gesellschaft geblieben sind. (Martina Jost, AfD: Die haben sich aber selber integriert!) Menschen, die als Fachkräfte angeworben werden, Menschen, die anders in unser Land zuwandern und sich dennoch hier einbringen, sollen bleiben und werden bleiben. Wir brauchen sie. Deswegen ist Teilhabe an der Gesellschaft eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Ich wundere mich über die Schlagseite, die die Position der konservativen Partei hier einnimmt; denn auch Ihnen sollte es wichtig sein, dass Menschen, die wir dringend benötigen, um dem demografischen Wandel begegnen zu können, nicht nach ein paar Jahren unser Land wieder verlassen, sondern sich hier weiter einbringen. (Unruhe im Saal) Bei dem Gesetzentwurf – wir hörten bereits genauere Ausführungen der Kolleginnen Nagel und Čagalj Sejdi – geht es vor allem um die Entbürokratisierung des Einbürgerungsverfahrens, den schnelleren Erwerb durch besondere Integrationsleistungen und die Klarheit im Einbürgerungsverfahren. Der Antrag der AfD geht insofern fehl, weil es noch gar keinen geeinten Gesetzentwurf gibt, gegen den eine sächsische Regierung im Bundesrat vorgehen könnte. Ich möchte Ihnen noch etwas mit auf den Weg geben: Die deutsche Staatsangehörigkeit wird nicht verliehen, wie Sie insinuieren, sondern erworben. Es ist kein Akt der Auszeichnung oder der Gnade; denn eben nicht die kruden völkischen Vorstellungen von Ihnen als AfD sollen nach Gusto oder Irrweg darüber entscheiden, wer Teil des Staatsvolkes wird. Das sollen gleiche und rechtsstaatliche Voraussetzungen, die für alle gleich gelten, tun. Wir lehnen den Antrag selbstverständlich ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN sowie den Abg. Juliane Nagel und Marco Böhme, DIE LINKE)
Dr. Matthias Rößler
Das war Kollege Pallas am Ende der Rederunde. Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen heraus? – Das kann ich jetzt nicht erkennen. Dann kommt nun die Staatsregierung zu Wort. Herr Staatsminister Schuster, das Pult gehört Ihnen.
Armin Schuster
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Antrag und die Debatte erwecken – so entnehme ich es – den Anschein, wir könnten hier im Sächsischen Landtag die Fragen zum Staatsangehörigkeitsrecht selbst regeln. Das können wir aber nicht. Ich gebe zu, dass in diesen Tagen in vielen Länderparlamenten so diskutiert wird, als würde es jeweils in Bayern, SachsenAnhalt oder auch in Sachsen festgelegt. Nein, das kann nur der Bund regeln. (Sebastian Wippel, AfD: Es gibt auch einen Bundesrat!) Das finde ich auch richtig so. Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsrecht müssen vom Bund einheitlich für alle geregelt werden. Ich sage es einmal so: Eine Schattierung in 16 Ausfertigungen kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, das kann nicht der Weg sein. Deshalb möchte ich Sie mitnehmen: Wie ist denn der aktuelle Sachstand? Wir diskutieren mit dem Bund intensiv – und das nicht erst seit Kurzem. Seit dem Sommer nimmt das Sächsische Staatsministerium des Innern zu diesem Gesetzentwurf Stellung. Das haben wir in mehreren Runden auch in der Innenministerkonferenz diskutiert. Ich gebe Ihnen den Sachstand: Wir haben gegenüber dem Bundesinnenministerium bereits im Sommer Stellung bezogen, endgültig vor zwei Monaten. Wir haben eine Stellungnahme abgegeben und unsere Kritik vorgetragen. Unsere Maxime, meine Damen und Herren – – Frau Nagel, deswegen finde ich die Giftigkeit nicht in Ordnung, mit der Sie der Union beispielsweise Nationalistisches vorhalten. (Zuruf der Abg. Antje Feiks, DIE LINKE) Unsere Maxime, meine Damen und Herren, ist einfach: erst Integration, dann Einbürgerung. Die Maxime des jetzt diskutierten Antrags im Bundestag ist: erst Einbürgerung, dann Integration. (Albrecht Pallas, SPD: Das ist nicht die Wahrheit! – Sabine Friedel, SPD: Das ist eine Lüge, Herr Minister! – Widerspruch des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE – Weitere Zurufe – Unruhe im Saal) Ich finde, über diese Reihenfolge kann man seriös diskutieren, ohne so zu reagieren, wie Sie es jetzt machen, meine Damen und Herren. Echte Integration braucht Zeit, und sie braucht den Willen und das ernsthafte Interesse der Einbürgerungsbewerber, bei uns anzukommen. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Meine Damen und Herren, aktueller als jetzt kann diese Haltung doch gar nicht sein. (Beifall bei der CDU) Die Einbürgerung muss ein starkes Bekenntnis zu unserem Land, unseren Werten und dem Grundgesetz sein. Gelungene Integration beginnt mit dem Erwerb der deutschen Sprache, dem Respekt vor unseren geschriebenen und ungeschriebenen Regeln des Zusammenlebens. Deshalb steht Integrationserfolg vor Einbürgerung. Das ist der Sinn dieser Reihenfolge. Wer sich nicht klar zu unserem Land und unseren Werten bekennt, darf nicht eingebürgert werden. (Beifall bei der CDU) Schnelle Einbürgerung erzeugt schnelle Integration – das ist der Geist der Bundesregierung. Das halten wir für falsch, wenn nicht sogar für naiv, weil es sich in der Praxis so nicht zeigt. Jetzt, meine Damen und Herren: Der Leitbeschluss der Innenministerkonferenz der vergangenen Woche ging über den Nahostkonflikt und die Auswirkungen auf Deutschland. Kein Beschluss ist länger und detaillierter. Bestes Beispiel für unsere Diskussion – das haben alle 17 Innenminister so konstatiert – sind die Anti-Israel-Demonstrationen, bei denen man Menschen sieht und hört, die den deutschen Pass bereits haben, aber ideologisch in völlig anderen Welten leben, die unseren Werten entgegenstehen. (Thomas Thumm, AfD: Wer hat die denn reingelassen? Wann ist denn das passiert?! – Weitere Zurufe von der AfD und der SPD) In der Innenministerkonferenz haben wir uns intensiv mit dieser Problematik befasst. Wir waren uns einig, dass die momentane Rechtslage des jetzigen Staatsangehörigkeitsrechts überprüft und an einigen Stellen verschärft werden muss. Da der Gesetzentwurf der Bundesregierung angehalten worden sein soll – so gestern jedenfalls die Presse –, ergibt sich vielleicht bei aller Kritik, die wir an dem Entwurf haben, daraus sogar die Chance für den Deutschen Bundestag, noch einmal zu korrigieren, wozu die Bundesregierung, ehrlich gesagt, nicht in der Lage war, weil der 7. Oktober sie wahrscheinlich auch überrascht hat. Jedenfalls waren die Aussagen des Bundeskanzlers, des Vizekanzlers, der Bundesinnenministerin aus den letzten vier bis sechs Wochen starke Worte, richtige Worte zu der Frage, wer in diesem Land keinen deutschen Pass haben soll, wer angesichts dessen, was rund um den 7. Oktober passiert ist, ausgewiesen werden muss. Wir sprechen in diesem Zusammenhang von „Staatsräson“. Diese Aussagen sind richtig, stehen aber nicht in dem Gesetzentwurf. Deshalb fordern wir diese Anpassung. (Beifall bei der CDU) Der Gesetzentwurf muss für Personen mit antisemitischer, rassistischer oder sonstiger menschenverachtender Einstellung die Möglichkeit auf Einbürgerung verhindern. Das ist eine klare Aussage der Innenministerkonferenz. So muss auch geprüft werden, ob Einbürgerungstests mit Fragen zur besonderen Verantwortung für jüdisches Leben in Deutschland und zum Existenzrecht Israels zu ergänzen sind. Es muss geprüft werden, wie zum Ausschlussgrund auch ein entsprechender Verlustgrund der Staatsangehörigkeit aufgenommen werden kann. Wer sich so geriert, wie wir es alle kritisieren, aber die deutsche Staatsbürgerschaft hat und Mehrstaatler ist, dem muss sie auch entzogen werden können. (Sabine Friedel, SPD: Das ist doch nicht Thema des Antrags!) Auch das ist im Moment nicht drin. (Zurufe von der SPD) Meine Damen und Herren, ich glaube, auf der Seite des Parlaments tun Sie einfach das, was wir gemacht haben. Wir haben uns das Video von Robert Habeck angeschaut und es juristisch übersetzt. Genau das ist der Beschluss der Innenministerkonferenz. Wir wollen alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, damit Mehrstaatler, die Straftaten nach § 129 StGB oder sonstige schwere staatsgefährdende Straftaten begehen und rechtskräftig verurteilt werden, ihre deutsche Staatsbürgerschaft verlieren. Wir müssen auch die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von assoziationsberechtigten Ausländerinnen und Ausländern und solchen mit Schutzstatus, die die öffentliche Sicherheit schwerwiegend beeinträchtigen, präzisieren. Nur so können die Ausländerbehörden § 53 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz richtig und rechtssicher anwenden. Auch das ist das Zitat aus einem Beschluss der letztwöchigen Innenministerkonferenz. Aufgrund unserer sächsischen Initiative hat die IMK die Forderung beschlossen, die Fälle des besonderen Ausweisungsinteresses in § 54 Aufenthaltsgesetz um die Tatbestände Landfriedensbruch, schwerer Landfriedensbruch, Volksverhetzung oder Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten gemäß § 104 StGB zu erweitern. Meine Damen und Herren, wir können hier nicht immer nur Sonntagsreden über das Verbrennen von Israelflaggen halten und dann mimimi machen, wenn es um eine entsprechende gesetzliche Grundlage geht. Das jedenfalls ist unser Beschluss, und das war ein Antrag aus Sachsen. (Beifall bei der CDU) Ganz aktuell hat Nordrhein-Westfalen eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht. Die Regierungskonstellation dort kennen Sie alle. (Frank Richter, SPD, steht am Mikrofon.)
Dr. Matthias Rößler
Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Staatsminister?
Frank Richter SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Staatsminister. Ich habe nur den einfachen Klärungsbedarf vorzutragen, ob Sie jetzt als Vertreter der Staatsregierung und Innenminister oder als CDU-Mitglied sprechen. Das ist die Frage, die wir bei den Erklärungen der Staatsregierung schon mehrfach hatten. (Beifall bei der SPD – Sabine Friedel, SPD: Und vielleicht noch offen zum Antrag sprechen!)
Armin Schuster
Ich habe es schon einmal erklärt. Ich bin noch kein Abgeordneter des Sächsischen Landtags. (André Barth, AfD: Das werden Sie auch nie!) – Das werden wir sehen, Leute. (Zurufe von der AfD und der SPD) Deshalb kann ich faktisch nur als Mitglied der Staatsregierung sprechen. (Zurufe von der SPD-Fraktion) Ich will eines zu Protokoll geben: Das hier ist die erste Veranstaltung seit dem 7. Oktober, in der ich Kritik ernte, weil wir gesetzliche Maßnahmen umsetzen wollen, wie sie von allen nennenswerten Politikern der Bundesrepublik Deutschland seit Wochen formuliert werden, wenn es um diese Frage geht, (Sabine Friedel, SPD: Dafür hat Sie niemand kritisiert, Herr Minister! – Zurufe von der SPD und den LINKEN) und komischerweise kommt diese Kritik auch nur von einer Seite des Hauses. (Starke Unruhe) Ich würde Sie bitten: Schauen Sie sich die richtigen und kraftvollen Worte Ihres Bundeskanzlers an, des Vizekanzlers Robert Habeck, der Innenministerin Frau Faeser, und wen soll ich noch alles aufzählen. Erinnern Sie sich bitte daran, was sie alles erklärt haben, wer hier ausgewiesen werden muss, wer seine Staatsangehörigkeit verlieren muss, wenn er etwas zum Thema Staatsräson und Israel getan hat. Ich unterstreiche dreimal, was diese Damen und Herren gesagt haben, aber ich will es auch gesetzlich umsetzen. Dafür gibt es jetzt eine Chance, weil das neue Staatsangehörigkeitsrecht im Bundestag noch nicht beschlossen ist. Deshalb appelliere ich an die Abgeordneten, das im Bundestag auch zu tun. (Beifall bei der CDU) Ganz aktuell hat übrigens die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, die auch die Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts im Hinblick auf Antisemitismus beinhaltet. Dort finden Sie noch einmal alles, was ich gerade formuliert habe. Wenn ich mich richtig erinnere, regiert in Nordrhein-Westfalen nicht nur die CDU. Deshalb glauben wir, dass das der richtige Weg ist, meine Damen und Herren. Die aktuelle Lage macht deutlich, dass Integration und Einbürgerung nicht im Turboverfahren erreicht werden können. Eine Expresseinbürgerung dient niemandem. Wir lehnen deshalb eine Verkürzung der Fristen ab. Das haben wir dem Bundesinnenministerium so mitgeteilt. Auch die Möglichkeit, die doppelte Staatsbürgerschaft grundsätzlich zuzulassen, ist aus unserer Sicht falsch. Sie stärkt nicht die Integration, sie kann auch nicht Konflikten vorbeugen. Deshalb, meine Damen und Herren, heißt das nicht, dass wir irgendetwas Unterstützenswertes im Antrag der AfD entdecken, weil die Begründung des Antrags genau die tendenziell ablehnende Haltung bei Einbürgerungen zeigt, die Sie hier auch in Ihren Reden zeigen. (Sebastian Wippel, AfD: Ja, ja!) Für mich ist es dagegen wichtig und ausdrücklich zu befürworten, dass es die Möglichkeit der Einbürgerung gibt und dass Menschen davon Gebrauch machen. Ich habe unglaublich viele Ehrungen, festliche Termine, Vereidigungen im Jahr vorzunehmen. Ich sage das hier ganz offiziell mit Protokoll: Die emotionalste Veranstaltung, die ich im Jahr habe, ist die mit Herrn Mackenroth, wenn wir das Einbürgerungsfest hier im Sächsischen Landtag feiern, wenn ich 500 Menschen ins Gesicht schaue und eine hochemotionale Veranstaltung erlebe, (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Menschen, die total glücklich sind, die hier an diesem Pult Reden halten. Da geht dir das Herz auf. Diese Einbürgerung wollen wir, und das ist der große Unterschied zur rechten Seite hier. Wir glauben, dass das momentane Staatsangehörigkeitsrecht ein Erfolgsmodell ist. Wer sich davon überzeugen will, kommt bitte zur nächsten Einbürgerungsfeier. Herr Mackenroth und ich haben das schon geplant. Ich habe den Zeitpunkt jetzt zwar nicht drauf, aber das ist in jedem Fall ein Beleg dafür, auf welch richtigem Weg das jetzige Recht ist. Deshalb lehnen wir den Antrag der AfD ab. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Wir hörten jetzt gerade Herrn Staatsminister Schuster. Jetzt kommen wir zum Schlusswort. (Albrecht Pallas, SPD: Herr Präsident!) – Oh. Eine Kurzintervention von Herrn Kollegen Pallas an Mikrofon 1. Bitte.
Albrecht Pallas SPD
Das ist richtig, Herr Präsident. Ganz herzlichen Dank. Ich steige einmal mit dem zuletzt Gesagten ein. Herr Staatsminister, mir scheint hier ein bisschen ein Problem darin zu bestehen, die Rollen auseinanderzuhalten. Die Staatsregierung spricht in der Debatte und empfiehlt dem Landtag etwas. Aber die Staatsregierung beschließt heute hier gar nichts. Punkt 2: Ich habe großen Respekt davor und finde das auch ganz gut, dass Sie sich im nächsten Jahr um ein Landtagsmandat bewerben wollen. Aber im Augenblick sind Sie Minister der Sächsischen Staatsregierung. Ich würde mir wünschen, dass – zum einen – bei Themen, über die innerhalb der Staatsregierung oder innerhalb der Regierungskoalition offensichtlich kein Konsens besteht, in der Debatte etwas mehr Zurückhaltung an den Tag gelegt wird. (Oh-Rufe von der CDU – Beifall des Abg. Jörg Dornau, AfD) Zum anderen darf ich doch wohl erwarten, dürfen wir doch wohl von Ihnen erwarten, dass Sie hier keine Tatsachen verdrehen in Bezug auf den in Berlin diskutierten Gesetzentwurf. Ich möchte Sie dringend bitten, nur mit Tatsachen und Fakten und nicht mit Falschinformationen aufzuwarten. (Unruhe bei der CDU) Nirgends gibt es Belege dafür – wie Sie hier insinuiert haben –, dass es durch den Gesetzentwurf, der richtigerweise angehalten wurde und sozusagen noch einmal überprüft wird, erleichtert wird, dass Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, von denen sozusagen erhebliche Sicherheitsrisiken ausgehen oder bei denen die Gefahr von antisemitischem Verhalten oder andersgearteter Verfassungsfeindlichkeit besteht. Die Instrumente gibt es jetzt schon, um das in diesen Fällen abzuwehren, und wird es auch zukünftig geben. Es ist nie irgendetwas anderes gefordert worden. Wenn Sie uns oder anderen vorwerfen, Sonntagsreden über das Thema „Teilhabe und Integration“ und dergleichen zu führen, würde ich Sie bitten – als Letztes –,
Albrecht Pallas SPD
damit aufzuhören, mit dem Finger auf die Bundesregierung zu zeigen, und lieber Ihre eigenen Aufgaben zu lösen. (Unruhe bei der CDU)
Dr. Matthias Rößler
Die Redezeit für Kurzinterventionen – –
Albrecht Pallas SPD
Es geht darum, das Einbürgerungsverfahren im Freistaat Sachsen zu beschleunigen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den LINKEN –
Sören Voigt CDU
Was soll das denn? – Zurufe von der CDU: Unverschämtheit! – Unruhe)
Dr. Matthias Rößler
Das war die Kurzintervention – übrigens hat auch die Kurzintervention eine Redezeitbegrenzung und die Reaktion darauf. Aber jetzt haben Sie das Wort, Herr Staatsminister, zur Reaktion auf die Kurzintervention. (Sören Voigt, CDU: Also!)
Armin Schuster
Herr Abg. Pallas, ich habe hier vorgetragen, ganz exakt, wie wir gegenüber dem Bundesinnenministerium Stellung bezogen haben. Diese Stellung haben wir vor dem 7. Oktober bezogen und waren schon damals kritisch. Ich bleibe dabei, unser Motto wäre eben eine andere Reihenfolge: erst Integration, dann Einbürgerung. Darüber kann man aber – denke ich – seriös streiten. (Beifall bei der CDU – Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Zweitens: Nach dem 7. Oktober sind wir auch noch einmal schlauer geworden. Seitdem unterstütze ich zusammen mit allen Innenministern Deutschlands, dass wir Konsequenzen aus den Geschehnissen vom 7. Oktober ziehen. Übrigens noch zwei Beispiele: Die Eritrea-Festivals haben in den beiden betroffenen Bundesländern schwerwiegende Eindrücke hinterlassen. Wir haben im Moment eine Lage, die wir in die aktuelle Gesetzeslage einarbeiten wollen. Das ist alles ein sehr seriöser Vorgang, und zwar parteienübergreifend. (Beifall bei der CDU – Zurufe von der AfD und der Abg. Sabine Friedel, SPD) Deswegen: Vielleicht sehen Sie mich zu viel als ehemaligen Parlamentarier. Ich trage Ihnen hier schlicht vor, wie die Staatsregierung agiert. Das bin in diesem Fall ich mit meinem Ministerium, weil wir Stellung nehmen müssen. Wir waren bisher ja nicht erfolgreich; Sie können ja auf Ihre Ampel hoffen. (Albrecht Pallas, SPD: Tue ich auch!) – Ja, aber ich muss ein wenig Wasser in Ihren Wein gießen. Noch einmal: Die letzten Wochen haben sehr viele Überzeugungen geändert – nur bei Ihnen vielleicht noch nicht so ganz. Aber sprechen Sie mit Ihren SPD-Kollegen, da tut sich etwas. (Beifall bei der CDU –
Dr. Matthias Rößler
Frau Nagel, Sie möchten eine Kurzintervention vortragen? – Bitte.
Juliane Nagel Die Linke
Ja, auch ich fühle mich veranlasst, noch einmal auf Sie zu reagieren, weil Sie erneut wiederholt haben, was Sie vorher schon referiert haben und was einfach nicht stimmt. Sie haben jetzt vielleicht vertauscht, was wir als LINKE denken und was die Ampelkoalition vorgelegt hat. Aber es gibt in diesem Gesetzentwurf keine Umkehrung der Reinfolge von Integration und Einbürgerung. (Beifall bei den LINKEN und der SPD) Es bestehen weiterhin hohe Hürden – Deutschkenntnisse, Lebensunterhaltssicherung. Ich habe das kritisiert. Die Ausnahmen, die es bisher gab, sollen gestrichen werden. Darunter werden bestimmte vulnerable Gruppen, die schon hier leben, einfach leiden, weil sie überhaupt keine Einbürgerung mehr anstreben können. Es gibt andere europäische Länder, die es älteren Menschen ermöglichen, ohne Sprachprüfung die Einbürgerung vorzunehmen. In Deutschland geht die Ampelkoalition nicht einmal so weit. Hier werden weiterhin Sprachkenntnisse von Gastarbeitern, von als Vertragsarbeitern hierhergekommenen Menschen verlangt. (Unruhe bei der AfD) Das fällt nicht ganz weg. Das wäre eine Forderung, eine emanzipatorische Forderung, die man zu dem Gesetz noch formulieren kann. Aber sich hier hinzustellen – wie beim letzten Plenum – und zu sagen, die ganze Welt wolle nach Deutschland kommen – das haben Sie im letzten Plenum behauptet –, und jetzt zu behaupten, dieser Gesetzentwurf hebe diese Reihenfolge auf – das stimmt einfach nicht. Das Zweite, was mich stört, ist: Sie stellen in der Diskussion um das Staatsangehörigkeitsrecht eine Kriminalitätsund Strafbarkeitsdebatte in den Vordergrund. Der Großteil der Menschen, die eingebürgert werden, die nach sechs Jahren schon eingebürgert werden – beispielsweise Syrerinnen und Syrer, die vielleicht 2016, 2017 hierhergekommen sind –, sprechen die deutsche Sprache gut. Sie haben eine Erwerbstätigkeit und wollen die volle Berufsfreiheit haben, sie wollen hier wählen. Das sind nicht die Straftäter und die Übeltäter, von den Sie die ganze Zeit reden. Der Großteil der Menschen, die die Einbürgerung wollen, wollen ganz Teil dieser Gesellschaft werden. Ich erwarte von Ihnen als Innenminister, dass Sie ein bisschen Verantwortung zeigen und diese Gruppe von Menschen differenziert darstellen – und nicht alles zurückführen auf Israelhass und auf Kriminalität. Das finde ich wirklich unwürdig. (Beifall bei den LINKEN, der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Bitte, Herr Staatsminister, Ihre Reaktion.
Armin Schuster
Frau Abg. Nagel, das ist, denke ich, nicht der Kern meiner Rede gewesen, dass ich nur von Straftätern gesprochen hätte. Ich gebe wieder – – Bei uns war der Präsident des Zentralrats der Juden, es war der israelische Botschafter letzte Woche bei uns auf der Konferenz. Wir haben Stunden über dieses Thema Nahostkonflikt beraten (Zuruf der Abg. Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE) und dann Beschlüsse gefasst. Das ist mein Arbeitsalltag seit dem 7. Oktober, das beherrscht meinen Tag. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das ist ja auch in Ordnung! Hat aber nichts mit dem Antrag zu tun!) Staatsräson, Anti-Israel-Demonstrationen – wie gehen wir damit um? Wir erleben Menschen in Deutschland – – In Nordrhein-Westfalen ist es ganz heftig, in Berlin ist es ganz heftig. Wir erleben Deutschland mit Diskussionen und Demonstrationen. Das fordert Politiker heraus, darauf zu reagieren. Wissen Sie – wie hat das heute hier irgendjemand gesagt? –, ich gehöre auch nicht zur Gruppe der „PolitSchausteller“. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Die Empörung und die Emotionalität vieler Politiker in den letzten Wochen teile ich – ich glaube, Frau Meier hat das heute Morgen oder gestern gesagt – „ohne Wenn und Aber“ in dieser Frage, (Sabine Friedel, SPD: Ja, wir alle! – Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) ohne Wenn und Aber. Wenn das gilt, dann haben wir jetzt die Chance, zu beweisen, ob für Israel diese Staatsräson gilt und ob wir das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht in dieser Weise trimmen. Das möchte ich. Deshalb habe ich noch lange nicht alles auf Straftäter bezogen. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Dass alle Israel-Hasser seien!) – Frau Nagel, darüber können wir einfach politisch diskutieren. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Wir glauben einfach nicht, dass es bei einer so kurzen Laufzeit eines Staatsangehörigkeitsrechts (Sabine Friedel, SPD: Fünf Jahre!) eine Integrationsmöglichkeit faktisch überhaupt gibt, in dieser Turbozeit. (Beifall bei der CDU und der AfD) Daran glauben wir nicht. Aber können wir das nicht verträglich diskutieren? (Zuruf der Abg. Juliane Nagel, DIE LINKE)
Dr. Matthias Rößler
Jetzt ist die Redezeit für die Reaktion abgelaufen, leider. Die Redezeit – –
Dr. Matthias Rößler
Gut. – Frau Čagalj Sejdi, auch eine Kurzintervention? – Bitte.
Petra Čagalj Sejdi GRÜNE
Vielen Dank. Ich möchte noch einmal Bezug auf den Redebeitrag nehmen, weil es mich einfach nicht loslässt. Ich möchte Ihnen einfach noch einmal sagen, Herr Innenminister: Mit Ihrem Redebeitrag – und auch mit dem berechtigten Thematisieren des Antisemitismus, der bei uns stattfindet – haben Sie leider auch den Anschein erweckt, als seien alle Menschen, die sich einbürgern lassen wollen, eine Gefahr. Das tut weh. Das tut auch Menschen wie mir weh, die einen Migrationshintergrund haben. Dagegen möchte ich mich verwahren. Ich möchte eine klare Aussage, dass wir nicht alle Menschen in einen Topf werfen. Natürlich gibt es Menschen, die antisemitisch sind. Es gibt Menschen, die rassistisch sind. Aber es gibt auch Menschen, die es nicht sind. Ich möchte hierbei differenzieren und nicht alle Menschen, die sich einbürgern lassen wollen, in einen Topf werfen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)
Armin Schuster
Frau Abg. Čagalj Sejdi, ich glaube, Sie hören aber auch sehr selektiv zu. (Lachen bei der AfD) Das war – und das ist ernst gemeint; wer mich kennt, nennt mich ja eher trocken – eine Liebeserklärung an die Einbürgerungsfeier im Sächsischen Landtag, wie sie in Sachsen stattfand. Das meine ich ernst. (Beifall bei der CDU) Unterstellen Sie mir bitte nicht, ich würde hier nur auf eine – – Herr Präsident, wer auch immer noch eine Intervention macht, das ist mein letzter Satz. Wenn sich die rechte und die linke Seite des Parlaments so an mir abarbeiten, dann habe ich die Mitte dieser Position genau getroffen, und das ist die Stärke meiner Partei. Das darf ich jetzt sagen. (Unruhe bei der AfD – Beifall bei der CDU –
Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke
Dort drüben sitzen Leute, die die Demokratie abschaffen wollen! – Weitere Zurufe von den LINKEN – Zurufe von der AfD – Unruhe im Saal)
Dr. Matthias Rößler
Frau Friedel, stehen Sie am Mikrofon oder ordnen Sie Ihre Unterlagen? – Alles klar, gut. Jetzt kommen wir zum Schlusswort durch die einbringende AfD-Fraktion. Herr Wiesner, bitte.
Alexander Wiesner AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wieder einmal zeigt sich, wie wichtig es ist, dass wir diese Debatte führen, auch über das Staatsangehörigenrecht – mit einem klaren Bekenntnis zum Staatsangehörigenrecht und mit unserem Antrag mit einem klaren Bekenntnis zu: Wir brauchen mindestens acht Jahre, um uns hier zu integrieren, damit man hier integriert wird. Das hat sich auch am Ende der Debatte in den Aussagen von Innenminister Schuster gezeigt. Es hat sich gezeigt, dass irgendwo noch ein konservativer Kern vorhanden ist. Das hat sich beim Redebeitrag von Herrn Kollegen Unger gezeigt, dass ein konservativer Kern noch vorhanden ist. Ich kann der CDU, dem konservativen Kern der CDU, an den ich glaube, diesem mystischen Einhorn, dass es das noch gibt, nur sagen: Bleiben Sie dabei! Wir reichen Ihnen die Hand. Stimmen Sie unserem Antrag zu! Ich meine, das ist Ihr Grundsatzpapier. Dem können Sie ruhig zustimmen. Lassen Sie die anderen einmal außen vor! Lassen Sie dies die linken Fraktionen machen! Stimmen Sie unserem Antrag zu! Recht herzlichen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/14874 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Drucksache 7/14874 nicht beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt Wohnungsunternehmen, Altverbindlichkeiten entlasten – Drucksache 7/14878, Antrag mit Stellungnahme Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: DIE LINKE, CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD, Fraktionslose, Staatsregierung, wenn gewünscht. Die einbringende Fraktion, vertreten durch Frau Nagel, hat zuerst das Wort. Bitte.
Juliane Nagel Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Das ist jetzt ein harter Themenwechsel. Mehr als 33 Jahre nach der politischen Wende müssen wir konstatieren: Die Ungerechtigkeiten, die dieser Prozess mit sich brachte, sind in vielen Bereichen noch sichtbar – sowohl ökonomisch, sozial und gesellschaftlich. Wir machen heute einen Aspekt zum Thema, die sogenannten Altschulden, die immer noch vor allem auf den kommunalen Wohnungsunternehmen im Osten lasten. Allein die kommunalen Unternehmen, die in Sachsen im vdw organisiert sind, müssen auf eine halbe Milliarde Euro Schulden verweisen. Auch genossenschaftliche Unternehmen leiden noch unter dieser Schuldenlast. Ich erkläre noch einmal kurz für alle, die es nicht wissen, woher das kommt. Es ist augenfällig. Die Altschulden belasten die kommunalen Unternehmen. Die kommunalen Haushalte verhindern notwendige Investitionen und führen im schlimmsten Fall zu Privatisierung. Die Altschulden ostdeutscher Wohnungsunternehmen sind durch einen in der Geschichte beispiellosen Akt der Bereicherung der westdeutschen Banken zunächst am ehemaligen Volksvermögen der ehemaligen DDR und dann zulasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entstanden. Die ostdeutschen Wohnungsunternehmen – das betraf viele Bereiche der ostdeutschen Wirtschaft in Industrie und Landwirtschaft – bekamen ursprünglich zweckgebundene Zuweisungen aus dem Staatshaushalt der DDR nach der Wende durch die Treuhandanstalt als Kredite zugewiesen, ohne dass es je Kreditverträge gegeben hätte. Diese willkürlich erzeugten Schulden sind dann mit der Privatisierung des Banken- und Versicherungssystems an Privatbanken mitverkauft worden. Am Tag der Währungsumstellung im Juli 1990 betrugen deren „Altschulden“ genannte Verbindlichkeiten 36 Milliarden DM und sie summierten sich durch die Zinserhöhung noch einmal auf 51 Milliarden DM. Mit dem Altschuldenhilfegesetz 1994 waren sie gezwungen, einen Teil der Altschulden als echte Kreditverbindlichkeiten anzuerkennen, wofür ihnen ein anderer Teil der bis dahin fiktiven Schulden erlassen wurde. Deshalb mussten die Banken nicht etwa Zinsausfälle hinnehmen, sondern die Bundesrepublik übernahm die erlassenen Schulden in den Wohnungsgenossenschaften und Kommunen von „Entschuldungsfonds Sachsen“ auflegen! der Fraktion DIE LINKE, der Staatsregierung sogenannten Erblastentilgungsfonds, wodurch nun die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler insgesamt für die Bankprofite aufzukommen hatten. Das ist wirklich eine historische Ungerechtigkeit. Das Absurde daran ist: Die Altschulden hätten niemals entstehen müssen. Sie haben den Neustart der Wohnungswirtschaft im Osten massiv behindert, und der Bund weigert sich bis heute, einen Schuldenschnitt zu machen, wie es nur gerecht und vernünftig wäre. Dabei steht außer dem politischen Willen dem eigentlich nichts entgegen. Ein Rechtsgutachter des norddeutschen Pendants zum vdw hat in diesem Jahr ein Rechtsgutachten veröffentlicht und noch einmal bestätigt, dass es möglich ist, beihilferechtlich beizuspringen. Wenn Sie im Land unterwegs sind, dann wissen Sie – und ich vermute, zumindest die Wohnungspolitikerinnen und Wohnungspolitiker wissen es –, dass die Altschulden bei den kommunalen Wohnungsunternehmen vor allem in den kleineren Städten ein Riesenthema sind. Ich hoffe, dass jetzt in der Debatte auch klügere Antworten kommen, als sie die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme verfasst hat. Ich möchte nur kurz darauf eingehen: Die FAG-Mittel, auf die dort verwiesen wird, sind weder auskömmlich noch zur Deckung von Schulden von vor allem kommunalen Unternehmen gedacht. Die Staatsregierung zeigt mit ihrer dünnen Stellungnahme, dass sie sich politischen Lösungen in diesem Bereich verweigert. Eine solche politische Lösung hat das Land Mecklenburg-Vorpommern bereits im Jahr 2018 auf den Weg gebracht. Dort wurde ein Sondervermögen namens Entschuldungsfonds auf den Weg gebracht, um die Wohnungswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern in dem Fall von den ungerechten Altschulden zu entlasten. Seit dem Jahr 2020 stehen dort jährlich 25 Millionen Euro zur Verfügung. Dieser Fonds wird bisher von über 300 Kommunen oder Wohnungsunternehmen genutzt, die dort Anträge gestellt haben. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie wissen, was wir wollen. Das steht auch im Antrag. Wir wollen dem Beispiel von Mecklenburg-Vorpommern als zweites ostdeutsches Bundesland folgen und einen Entschuldungsfonds hier in Sachsen errichten. Ich habe die Zahl genannt; eine halbe Milliarde ist eine Zahl, die erst einmal nur grundsätzlich taxiert ist. Es wäre ein erster Schritt, diese Schuldenlast, wie sie hier wirklich liegt, komplett herauszubekommen. Wenn Sie den Antrag gelesen haben und sich an unseren Haushaltsantrag erinnern: Wir wollen jetzt nicht um eine halbe Milliarde entschulden, sondern wir wollen einen Entschuldungsfonds auflegen, der im Jahr 25 Millionen Euro bereithält und wo sich Kommunen dann bewerben und das auch plausibel machen müssen. Mit einem Entschuldungsfonds können wir den Kommunen und ihren Wohnungsunternehmen sofort und unkompliziert helfen. Wir können sie vor allem in die Lage versetzen, das zu tun, was nötig ist, fit zu sein für Investitionen im Bereich klimagerechter Umbau, energetische Ertüchtigung von Wohngebäuden. Das, was vor allem in den Räumen außerhalb der Großstädte nötig ist, ist der barrierearme, altersgerechte Umbau von Wohnungen, aber auch Grundrissänderungen usw. usf. Ich hoffe, Sie wissen Bescheid, woran es bei den Wohnungsunternehmen krankt. Wir finden die Einschätzung richtig. Wir finden das Modell, das der vdw in der aktuellen Ausgabe seiner Zeitschrift vorschlägt, nämlich ein Wendeschuldeninvestitionsprogramm, also eine andere Form der Entschuldung, auch spannend; Sie können es nachlesen. Wir haben uns jetzt für das Fondsmodell entschieden. Wir hoffen, dass Sie sich ein Herz fassen und unserem Antrag zustimmen. Hier geht es nicht direkt um Geld, hier geht es erst einmal um die Errichtung eines Fonds. Beim Doppelhaushalt werden wir dann die Diskussion haben, wie wir ihn füllen können. Von der Bundesregierung wird für die Gerechtigkeitsschaffung im Osten nichts mehr zu erwarten sein. Darum liegt es an uns, hier voranzugehen. Ich bitte Sie um Zustimmung. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Als Nächstes ergreift die CDU-Fraktion das Wort. Ich sehe jetzt Herrn Kollegen Pohle.
Ronald Pohle CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Um es vorwegzunehmen: Wir lehnen den Antrag der LINKEN ab. Ich könnte es mir einfach machen und sagen: Es ist schon klar: Die, die Schulden letztendlich durch ihre vollkommene wirtschaftliche Unfähigkeit und sozialistische Misswirtschaft verursacht haben, bzw. deren Erben versuchen, diese wieder einmal auf dem Rücken der steuerzahlenden Allgemeinheit loszuwerden. Das will ich aber nicht tun. An dieser Stelle möchte ich allerdings meine ganz persönliche Auffassung zum Thema Wohnen zum Ausdruck bringen. Der sozialpolitisch wertvollste Beitrag ist und bleibt für mich der Erwerb des selbst genutzten eigenen Wohnraums. Wer in seinen eigenen vier Wänden lebt, ist im hohen Maße frei genug, um nicht von staatlichen Wohltaten abhängig zu sein. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Wer kann sich das im Osten aber leisten?) – Warten Sie, Frau Nagel, ich komme noch darauf. Ich habe doch erst angefangen. – Er muss nicht bei jeder drohenden Mieterhöhung zittern, und letztlich wächst mit dem Eigentum in der Regel auch das Verantwortungsbewusstsein für das Eigentum. Gerade einmal eine gute Hälfte der Deutschen lebt in den eigenen vier Wänden. Bei unseren französischen Nachbarn sind es schon 65 %. In Tschechien sind es 79 % und in Polen fast 85 %. Rumänien hat übrigens eine Wohneigentumsquote von circa 95 %. Was hat das nun miteinander zu tun? Einiges. Im Gegensatz zu anderen ehemaligen Ostblockländern übertrug man in der Bundesrepublik die einst volkseigenen Wohnungen weitestgehend auf die Kommunen. Diesen wie den Genossenschaften wurden auch die mit dem Wohnungsbau im Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten zugeschrieben. Bald stellte sich heraus, dass die nunmehrigen Eigentümer mit den Schulden überlastet waren. Schon Anfang der Neunzigerjahre erkannte man, dass die Schulden nicht, wie angenommen, getilgt werden könnten, und der hierfür zuständige Bund erließ das Altschuldenhilfegesetz. Das wirkte sich zumindest in den langsam wieder prosperierenden Ballungszentren für gut geführte kommunale Unternehmen und Genossenschaften stabilisierend aus, da es die Altschulden im besten Falle nahezu halbierte. Eine der Intentionen des Altschuldenhilfegesetzes war es im Übrigen, in erster Linie die kommunalen Wohnungsgesellschaften, aber auch die Genossenschaften zu motivieren, mehr Wohnungen zu privatisieren und vorrangig an die bisherigen Mieter zu verkaufen. Das funktionierte aber schlecht, weil von staatlicher Seite zu wenig Anreize geschaffen wurden, den Mietern solche Käufe wirtschaftlich zu ermöglichen. Gegenwärtig ist die Situation nun tatsächlich so, wie sie von den LINKEN in ihrer Antragsbegründung beschrieben wird. 445 Millionen Euro dieser Altschulden liegen in Sachsen noch bei den Wohnungsgesellschaften und den Genossenschaften. Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist bereit, die Altschulden der dortigen kommunalen Wohnungsbauunternehmen zu übernehmen, und ein vom Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen, VNW, in Auftrag gegebenes Gutachtgen bescheinigt diesem Vorhaben Gesetzeskonformität. Dieses Gutachten empfiehlt aber auch eine Bundesratsinitiative der östlichen Bundesländer mit dem Ziel, den Bund in die Pflicht zu nehmen. Dieser ist in diesem Fall nämlich allein zuständig. Wir haben im Freistaat diese Situation nicht herbeigeführt, kommen aber schon jetzt auf der Basis des § 22 des Finanzausgleichsgesetzes für die Folgen auf, wenn eine Kommune aufgrund dieser Situation außerordentliche Belastungen zu schultern hat. Den Genossenschaften ist damit ehrlicherweise – wie übrigens auch in Mecklenburg-Vorpommern – nicht geholfen. Auch dazu noch zwei Gedanken. Wir in Sachsen haben keine halbe Milliarde Euro, um Bundesangelegenheiten zu erledigen oder auch nur vorzufinanzieren. Wer sagt Ihnen denn überhaupt, dass der Bund eine gesetzliche Neuregelung schaffen wird? Die Ihnen in wirtschaftlicher Hinsicht leider sehr verwandten Berliner Koalitionäre scheinen momentan ganz andere Probleme zu haben. Dass ihr Ansinnen vor allem vom linken Populismus getragen ist, zeigt mir ein Blick auf die Website ihrer wohnungspolitischen Sprecherin, Frau Nagel. Zitat: „Die Entschuldung muss beginnen, damit Wohnungsunternehmen auch in kleineren Orten handlungsfähig sind und bleiben, sodass sie sich auf Erhalt und Schaffung von Wohnraum konzentrieren können.“ Für kleinere Orte ist die Schaffung neuen kommunalen Wohneigentums eher ein nachgeordnetes Problem. Dort leidet man wirklich unter Schrumpfung und, damit einhergehend, unter zu hohen Wohnungsbeständen. Die Folge ist, dass man einen Schuldendienst für bereits abgerissenen oder leerstehenden Wohnraum zu leisten hat. Hier werden wir sicherlich helfen müssen. Nicht helfen müssen wir aber für die Vergoldung der Türklinken in den Großstädten und den dazugehörigen Speckgürteln. Ein letzter Gedanke, liebe LINKE: Wo bleibt eigentlich Ihre Solidarität mit den privaten Hauseigentümern? Ich spreche jetzt gar nicht von Ihren Lieblingsfeinden, den privatwirtschaftlich finanzierten Wohnungsunternehmen, sondern von denen, die einen Teil ihrer eigenen Immobilien anderen Menschen vermieten. Immerhin sind dies fast 30 % des gesamten Wohnungsbestandes. Diese Eigentümer hatten hier im Osten auch die Altlast der von Ihnen verantworteten Misswirtschaft zu tragen. Sie mussten Kredite und Hypotheken aufnehmen, um ihr Eigentum wieder bewohnbar zu machen. Sie durchlitten die Zeit der schrumpfenden Städte und erzielten mit ihren frisch sanierten Wohnungen geringe Einnahmen. Viele gingen dabei, salopp gesprochen, über die Wupper. Das sind späte Kollateralschäden Ihrer brillant funktionierenden Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik. In den von Ihrer wohnungspolitischen Sprecherin, Frau Nagel, erwähnten kleinen Orten ist das oft heute noch so. Für die haben Sie aber keinen Entlastungsfonds vorgesehen. Sie beglücken sie eher mit Erhaltungssatzungen und ähnlichen Wohnungsbautötern. Aber auch das geht in Ordnung; denn für Sie sind es bloß Heuschrecken und Manchesterkapitalisten. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und Geduld. (Beifall bei der CDU)
Dr. Matthias Rößler
Als Nächster spricht zu uns Herr Hentschel von der AfD-Fraktion.
Holger Hentschel AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Aufgrund des Einigungsvertrages gingen sowohl das zur Wohnungsversorgung genutzte volkseigene Vermögen als auch die anteiligen Schulden auf Städte und Gemeinden über. Nach den Angaben des Verbandes vdw Sachsen belaufen sich die Altschulden der Mitgliedsunternehmen auf 445 Millionen Euro. Diese bewirtschaften allerdings nur ein Viertel des Wohnungsbestandes in Sachsen. Die Linksfraktion fordert nun mit dem vorliegenden Antrag einen Entschuldungsfonds Sachsen, der vom Freistaat Sachsen errichtet und auch finanziert werden soll. Sie verweisen auf den kommunalen Entschuldungsfonds in Mecklenburg-Vorpommern. Diesem werden vom Land Mecklenburg-Vorpommern jährlich 25 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um die Altlasten zu finanzieren. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Stimmt alles!) Da die Altverbindlichkeiten der Wohnungsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern 2017 bei nur 326 Millionen Euro lagen, wird in Sachsen eine erheblich höhere Finanzausstattung des Fonds erforderlich sein. Die LINKEN fordern zwar ganz forsch, dass die Wohnungsunternehmen unbürokratisch entlastet werden sollen. Sie sagen uns aber wie so oft leider nicht, wo das Geld dafür herkommen soll. Einsparvorschläge haben sie jedenfalls nicht genannt. Die Alternative dazu wären Schulden. Dann verlagern wir jedoch die Verschuldung nur weg von den Wohnungsunternehmen auf den Freistaat Sachsen, Herr Gebhardt. Finanziell hätten wir damit nichts, aber auch gar nichts gewonnen. Was spricht also dafür, die Schulden auf den Freistaat Sachsen zu verlagern? Aus der Begründung des Antrags geht hervor, dass die Schulden bei den kommunalen Wohnungsunternehmen dringend notwendige Investitionen verhindern. Welche Investitionen das sind, fragt sich der aufmerksame Leser des Antrags. Die Antwort ergibt sich erst aus der Lektüre der Fußnote. Nach dem Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Sachsen e. V. soll der Erlass der Schulden von 445 Millionen Euro Investitionen in erneuerbare Energien auslösen. Die Wärmewende bei den Wohnungsunternehmen in Sachsen verursacht allerdings unverhältnismäßige Kosten, und zwar in Höhe von 1,6 Milliarden Euro pro Jahr und das über 23 Jahre. Diese können die Wohnungsunternehmen ohnehin nicht selbst tragen, und eine Entlastung von den DDR-Schulden würde daran auch nichts ändern. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass auch die Energieversorger nach der Wende massive Investitionen vor allem in Leitungen zur Versorgung mit Fernwärme aus Kohlekraftwerken getätigt haben. Diese Abschreibungen stehen noch für viele Jahre in den Büchern und müssen finanziert werden. Niemand, aber auch wirklich niemand, der noch einen Funken wirtschaftlichen Verstand hat, wird eine funktionierende Energieinfrastruktur vernichten, die noch nicht einmal abfinanziert ist. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das soll doch gar nicht finanziert werden!) Das wäre die Vernichtung von Volks- und Staatsvermögen in einem nie dagewesenen Ausmaß, lieber Herr Gebhardt, (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) und deshalb lehnen wir Ihre Initiative ab. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)
Dr. Matthias Rößler
Als Nächstes kommt Frau Kollegin Schubert für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE zu Wort. Bitte schön.
Franziska Schubert GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema, das die Linksfraktion heute mit ihrem Antrag aufwirft, ist ein wichtiges Thema; das ist völlig unstrittig. Ich möchte aber voranstellen – weil mir das wirklich ein Anliegen ist –, dass wir es auf der Bundesebene angesiedelt sehen. Das sage ich deshalb, weil ich, als der Koalitionsvertrag der Ampel verhandelt wurde, daran teilnehmen durfte. Das war also das Kapitel, woran ich beteiligt war. Es ging in den Verhandlungen darum, dass insbesondere die westdeutschen Bundesländer unbedingt einen Altschuldenfonds beanspruchen, in dem sie Schulden der Kommunen vergemeinschaften wollen. Darauf haben wir erwidert: Das kann man so nicht einfach machen. Es gibt folgenden Satz auf Seite 164 des Koalitionsvertrages: „Außerdem wollen wir dafür Sorge tragen, dass es eine Berücksichtigung der Situation der ostdeutschen Kommunen gibt, die ebenfalls durch unverschuldete Altlasten herausgefordert sind. Dabei wollen wir auch Themen, wie die Situation der alten kommunalen Wohnungsgesellschaften und das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz, AÜG, adressieren.“ Auf Letzteres hat Kollege Dirk Panter immer mal wieder hingewiesen; das ist auch vom Bund angegangen worden. Das Erstere – bezüglich der alten kommunalen Wohnungsgesellschaften – steht noch aus. Mir war damals wichtig, in den Verhandlungen sehr deutlich zu machen, dass wir erstens gegen eine Vergemeinschaftung von Altschulden sind, weil die Herkunft oder die Ursachen für diese Schulden sehr unterschiedlich zwischen Ost und West sind. Das ist also auch eine Gerechtigkeitsfrage. Sie haben recht damit, dass die Altschulden im Osten insbesondere bei diesen Wohnungsgenossenschaften liegen, während sie im Westen ihren Ursprung in den Kassenkrediten der Vergangenheit haben, und zwar exorbitant. Deshalb kann man das nicht in einen Topf werfen und einfach so vermengen, sondern muss sich ganz genau anschauen, für welchen Bereich man was macht. Ich sehe aber da deutlich den Bund in der Pflicht. (Zuruf des Abg. Alexander Dierks, CDU) Wenn er sich dazu entschließt, das Thema Altschulden für die westdeutschen Kommunen anzugehen, dann müssen wir auch die Problematik, so wie es im Koalitionsvertrag festgehalten ist, für die ostdeutschen Wohnungsgenossenschaften anpacken. Sie haben in Ihrem Begründungstext zum Thema „auskömmliche Finanzierung“ eine vermutete Verbindlichkeit in Höhe von 445 Millionen Euro für einen sogenannten Entschuldungsfonds in Sachsen vorgeschlagen. Das ist knapp eine halbe Milliarde Euro. Für mich ist das auch ein Haushaltsthema. Ich hätte mich gefreut, wenn wir das schon zur Haushaltsdebatte auf dem Tisch oder uns wenigstens im Ausschuss damit befasst hätten. (Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE) Aber wir hatten leider noch keine Ausschussbefassung dazu. Der Zeitpunkt erklärt sich im Moment noch nicht wirklich. Interessant finde ich – das dürfen Sie mir mit einem kleinen Schmunzeln gestatten – die Quelle, die Sie für die 445 Millionen Euro heranziehen: Das ist nämlich die Pressemitteilung des Verbandes Sächsischer Wohnungsgenossenschaften. Ich erinnere mich an originelle Slogans wie „Miethaie zu Fischstäbchen“. Deshalb ist die Quelle sehr interessant, woher Sie diese Zahl nehmen. Gestatten Sie mir das mit einem Augenzwinkern. Ich möchte zum Thema Verschuldung noch etwas ausführen. Ich hatte zu Beginn gesagt, dass die Ursachen zwischen Ost und West sehr unterschiedlich sind. Wie die Verschuldung von Gemeinden und Gemeindeverbänden bundesweit auseinandergeht, möchte ich an folgenden Zahlen verdeutlichen: Wir haben bundesweit einen Durchschnitt von 1 800 Euro pro Kopf; den höchsten Wert erreichen die Kommunen in Rheinland-Pfalz, dort sind es etwa 3 000 Euro pro Kopf. Sachsen liegt auf Platz 2, allerdings von hinten, denn wir haben an der vorletzten Stelle einen Wert von knapp 600 Euro pro Kopf, und damit ist nur noch Brandenburg niedriger als wir. Es gibt eine Stellungnahme vom Finanzministerium zum Antrag. Darin wird darauf hingewiesen, dass das Finanzausgleichsgesetz bereits jetzt die Möglichkeit ausweist, Bedarfszuweisungen vorzunehmen, wenn es für die Kommunen zu besonderen Härten kommt; davon kann auch Gebrauch gemacht werden. Die Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Familie haben im Rahmen der Haushaltserstellung keine entsprechenden Problemanzeigen in diesem Bereich vorgebracht. Das heißt, wir müssten diesbezüglich noch mal ins Gespräch gehen, um zu erfahren, wie schwerwiegend diese Probleme und was sozusagen auch valide Datengrundlagen sind, mit denen wir dann arbeiten könnten. Wir haben deshalb Zweifel – ich habe versucht, Ihnen das auseinanderzudröseln –, dass das Instrument, das Sie hier vorschlagen, der Materie gerecht wird. Diesen Weg würden wir nicht gehen; wir sehen das in Richtung Bund. Wir sehen das Thema auch als Gerechtigkeitsfrage zwischen Ost und West an. Sie schlagen als Beispiel einen Antrag aus MecklenburgVorpommern vor. Man muss aber hinzufügen, dass dem ein jahrelanger Prozess vorangegangen ist. Das ist nicht hoppladihopp mit einem Antrag im Landtag gemacht, sondern es gehört wirklich ein partizipativer Prozess zwischen Kommunen, Staatsregierung und Parlament zwischengeschaltet. Sie haben wirklich sehr lange gebraucht; das ging über viele Jahre. Es bleiben auch wesentliche Fragen im Antrag unklar, zum Beispiel: Wie soll die Abwicklung, wie soll die Bewirtschaftung aussehen? Was verbirgt sich hinter dem gern verwendeten Schlagwort „unbürokratisch“ bei der Verteilung von Millionen Steuergeldern usw.? Aus diesen Gründen ist dieser Antrag für uns nicht zustimmungsfähig. Wir würden uns Unterstützung wünschen, dieses Anliegen Richtung Bund zu transportieren. Wir machen das und freuen uns über eine gemeinsame Allianz in Sachsen. Sollten belastbare Problemanzeigen aus den Kommunen kommen und wir gegebenenfalls andere Rückmeldungen haben, können wir das im Rahmen des Haushaltsverfahrens gern noch mal auf den Tisch holen. Wir können das Thema gern neu besprechen, weil es – das habe ich anfangs gesagt – unstrittig ein wichtiges ist. Wir lehnen den Antrag heute ab; ich habe das begründet. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Als nächsten Redner bitte ich jetzt Herrn Kollegen Panter nach vorn. Er spricht für die SPD-Fraktion und als Letzter in der Rederunde.
Dirk Panter SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es soll keine Geringschätzung sein, aber in Anbetracht der fortgeschrittenen Stunde werde ich meine Rede zu Protokoll geben. (Beifall bei der CDU und der AfD) Es sind schon wichtige Punkte genannt worden, und denen kann ich mich auch in weiten Teilen für die SPD-Fraktion anschließen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Vielen Dank, Herr Kollege Panter. Jetzt kommt die Staatsregierung zu Wort. Das Wort erhält Herr Staatsminister Vorjohann.
Hartmut Vorjohann
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will es auch nicht zeitlich überstrapazieren. Das meiste ist schon vorgetragen worden. (Beifall bei der CDU – Heiterkeit bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Ich möchte nur noch mal darauf hinweisen – Frau Schubert hat es angesprochen –, dass die Diskussion bundesweit momentan so verknüpft ist: Altschulden von Kommunen, vor allem in Westdeutschland, und das Thema Wohnungswirtschaft und deren Altschulden. (Jörg Urban, AfD: Das ist schön!) Bei dem Thema der kommunalen Altschulden haben wir immer ein wenig die große Schwierigkeit, dass wir sagen: Wir haben bei den sächsischen Kommunen das Thema Verschuldung sehr gut in Ordnung gebracht. Die Länder, die für die Kommunen verantwortlich sind, haben das zum Teil nicht gemacht. Wir sehen das ein wenig kritisch, wenn Bundesgeld genommen wird, um da ein Bail-out zu machen. Insofern verweise ich hier noch mal auf unsere Möglichkeiten, die wir im Freistaat Sachsen haben: Wir haben ein Kommunales Finanzausgleichsgesetz – darum wird immer gerungen –, aber wir haben eine große Übereinstimmung mit der kommunalen Familie, dass dieses Kommunale Finanzausgleichsgesetz dafür ausreichend ist, dass die Kommunen das tun können, was sie tun sollen: ihre Zuständigkeiten bearbeiten. Die Verfassung sieht vor, dass wir als Freistaat dafür sorgen müssen, dass die Kommunen das können. Mit diesem kommunalen Finanzausgleich ist das im Grunde genommen gewährleistet. Dort, wo Kommunen mit ihren kommunalen Wohnungsbaugesellschaften existenzielle Probleme bekommen haben, ist das Thema Bedarfszuweisungen als Instrument im kommunalen Finanzausgleich vorgesehen, und das ist auch schon genutzt worden. Insofern halte ich das für ein ausreichendes Instrumentarium, um diese Probleme insgesamt zu lösen. Ich sehe momentan keinen Bedarf dafür, dass wir als Freistaat dort in die Verpflichtung hineingehen. Über die Haushaltslage des Freistaates haben wir uns schon gestern und heute ausführlich unterhalten. Das muss ich nicht noch einmal wiederholen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Das war die Staatsregierung, Herr Staatsminister Vorjohann. Wir kommen jetzt zum Schlusswort durch die einbringende Fraktion. Frau Nagel, bitte.
Juliane Nagel Die Linke
Herr Präsident! Das ist ein Antrag der Linksfraktion. Herr Pohle, danke für Ihre Ausführungen. Ich denke, über das Zustandekommen der Altschulden, die Übertragung von Verbindlichkeiten aus DDR-Zeiten, anstatt diese einfach 1990 zu kappen, müssen Sie sich noch einmal informieren. Das sind wirklich ungerechte Schulden, mit denen vor allem öffentliche, also städtische Wohnungsunternehmen belastet sind. Das betrifft nicht die Privateigentümer. Da gibt es andere Verhältnisse, aber darauf will ich mich jetzt nicht konzentrieren. Das würde ich auf einen anderen Rahmen verschieben. Jahr für Jahr weist der Verband der Wohnungswirtschaft in Sachsen in seinen Pressemitteilungen auf diese Altschuldenlast hin. Frau Schubert, der vdw, auf den wir uns hier beziehen, ist der Verband der kommunalen, also der öffentlichen Wohnungsunternehmen. An deren Seite stehen wir als LINKE. Das sind für uns nicht die Miethaie. Miethaie sind, denke ich, andere Unternehmen. Ich kann sagen, dass Vonovia gerade aus dem vdw ausgetreten ist. Dadurch kann ich mit noch besserem Gewissen sagen, dass der vdw Unternehmen bündelt, die zutiefst soziale Ziele verfolgen, die durch kommunale Aufsichtsräte gesteuert werden usw. usf. Dieser vdw weist seit vielen Jahren auf die Altschulden hin. Sie können mir hier nicht erzählen, dass Sie nicht damit konfrontiert werden, wenn Sie durch das Land fahren und sich mit Wohnungsunternehmen in Schneeberg oder – wo war ich neulich? – in Reichenbach treffen. Dort ist dieses Thema Altschulden eines der ersten Themen. Es gibt das Problem, dass die Altschulden, die auf den kleinen Wohnungsunternehmen lasten, den Ausbau hemmen. Ich meine keinen Ausbau im Sinne von Neubau, Herr Pohle, da haben Sie falsch gelesen. Ich meine den Umbau der Bestände, auch nicht den Rückbau. Die Bestände müssen umgebaut werden für die alternde Bevölkerung, gerade außerhalb der größeren Städte. Klimaziele müssen erreicht werden. Hier muss man sich andere Modelle anschauen. Ich habe vorhin das Modell des vdw erwähnt. Sie wollen keine Entschuldung, sondern wollen das in Investitionsmittel umgewandelt haben. Damit könnte man sich doch einmal auseinandersetzen. Wir sind hier in einem Parlament. Sie könnten deshalb einen Änderungsantrag zu unserem Antrag stellen, wenn dieser Ihnen im Wortlaut nicht passt. Aber dieses Ablehnen von Anliegen, die man eigentlich für berechtigt hält, finde ich unerträglich. Am Ende meiner Rede habe ich gesagt, dass vom Bund 30 Jahre nach der Wende garantiert nichts mehr zu erwarten ist. Die Kolleginnen und Kollegen Bundestagsabgeordneten der LINKEN haben das über Jahrzehnte immer Erklärung
Dirk Panter SPD
Es ist uns sehr wohl bewusst, dass DIE LINKE mit ihrem Antrag hier ein bestehendes Problem aufzeigt, welches schon seit geraumer Zeit auf eine Lösung wartet. Sie beschreiben in der Begründung zu Ihrem Antrag völlig richtig, wie im Zuge der Wende diese Altschulden entstanden sind. Ein besonders eklatantes Beispiel hierfür ist die Stadt Johanngeorgenstadt. 1946 wurde die komplette Altstadt abgerissen und an ihrer Stelle eine sozialistische Stadt neu aufgebaut. Die Schulden hierfür wurden 1990 – wie von Ihnen korrekt beschrieben – als Altschulden übernommen. In den Folgejahren kam dann noch eine Schippe drauf: Zusätzlich zu diesen Krediten hat die Stadt in den frühen Neunzigerjahren Kredite über 30 Millionen DM für Sanierungs- und Neubaumaßnahmen aufgenommen. Nur: Seitdem ist die Bevölkerungszahl Johanngeorgenstadts eingebrochen. Viele der damals neu gebauten oder sanierten Wohnungen wurden abgerissen und existieren gar nicht mehr, trotzdem muss die Gemeinde die Kredite bis heute abstottern. In den letzten Jahren konnte die Stadt einen Großteil der Kredite wieder zurückzahlen, und das ist nicht zuletzt die Leistung des langjährigen Bürgermeisters Holger Hascheck von der SPD. Dennoch: Heute beträgt die Verschuldung der Stadt noch immer mehr als 1 500 Euro pro Kopf. Johanngeorgenstadt ist dabei nur ein einzelnes Beispiel unter vielen, wenn auch ein besonders extremes. Genau wie Johanngeorgenstadt stehen auch viele andere Gemeinden vor demselben Problem: Sie haben mit Leerstand zu kämpfen und müssen wieder angesprochen. Sie haben darauf insistiert, haben Anträge eingebracht und sind gegen Wände gelaufen. Wir meinen, wir müssen es jetzt einfach in die Hand nehmen. Wir wollen heute kein Geld beschließen. Über dieses Geld müssen wir im Haushalt verhandeln.
Juliane Nagel Die Linke
Ein letztes Wort. Wir haben im letzten Doppelhaushalt bereits Anträge zu diesem Thema vorgelegt. Wenn man diese nicht zur Kenntnis genommen hat, dann zeugt das davon, wie wichtig man das Thema nimmt. Ich bitte um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/14878 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Drucksache 7/14878 nicht beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. zu Protokoll gleichzeitig ihre Altverbindlichkeiten bedienen. So lassen sich kaum Gewinne erwirtschaften, geschweige denn Bestände energetisch oder barrierefrei modernisieren und somit fit für die Zukunft und auch für neue Mieterinnen und Mieter machen. Und dabei stehen wir vor großen Herausforderungen, welche die Energie- und Wärmewende im Wohnungsbereich mit sich bringen und welche auch auf der kommunalen Ebene geschultert werden müssen, möglichst ohne zusätzliche Belastungen – auch, damit Mieterinnen und Mietern am Ende ein bezahlbares Zuhause geboten werden kann, welches sich auf einem guten Sanierungsniveau bewegt. Dafür muss bei den Altschulden in den nächsten Jahren dringend eine Lösung gefunden werden – nicht erst auf langer Sicht. Ich schaue an der Stelle auch in Richtung Bund, da das Thema Altschulden im Koalitionsvertrag der Ampel Berücksichtigung gefunden hat. Ich hoffe hierzu zeitnah auf einen Vorschlag. In der Beschreibung des Problems sind wir uns einig. Ich erspare mir an der Stelle eine Zuweisung der Verantwortung. An einer Lösung für die Frage der Altschulden von Wohnungsunternehmen im Osten haben sich schon viele Koalitionen unterschiedlicher Couleur vergeblich bemüht. Das SMF verweist in seiner Stellungnahme zum Antrag darauf, dass bei außergewöhnlichen Belastungen einer Kommune durch den Schuldendienst grundsätzlich Bedarfszuweisungen nach §§ 22, 22 a SächsFAG vorgesehen sind. Zuletzt wurde davon im Jahr 2020 durch die Kommunen Johanngeorgenstadt und Breitenbrunn Gebrauch gemacht. Bevor wir über eine Landesregelung á la MecklenburgVorpommern reden, sollten wir – auch vor dem Hintergrund der derzeitigen finanziellen Lage der Kommunen in Sachsen – darüber reden, welche Hebel und Spielräume es beim kommunalen Finanzausgleich noch gibt; denn auch die Altschulden sind nur ein Teil des Problems: Vielen Kommunen fehlen die finanziellen Mittel, um wirklich eigenständig handeln zu können. Wir müssen deshalb über viele Komponenten sprechen: Wir müssen über das Gleichgewicht aus Förderprogrammen und pauschalen Leistungen sprechen, über die Verteilung von Mitteln unter den Kommunen ebenso wie zwischen der kommunalen Familie und dem Land, über Soziallasten der Kommunen und das fehlende Konnexitätsprinzip des Bundes – und eben auch über Altschulden. Ich bin skeptisch, wie sinnvoll es ist, jetzt die Altschulden als einzelnes Problem herauszugreifen und vorzuziehen. Das gilt vor allem zum jetzigen Zeitpunkt, nämlich in der Mitte eines Doppelhaushalts. Der vorliegende Antrag Tagesordnungspunkt Fragestunde Drucksache Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtags vor. Sämtliche rechtzeitig eingegangenen Fragen wurden durch die Staatsregierung schriftlich beantwortet. Schriftliche
Doreen Schwietzer AfD
Unterbringung von umA in Gemeinschaftsunterkünften für Erwachsene (Frage Nr. 1) Gemäß Pressemitteilung vom 12.10.2023 fordern Sozialministerium, SSG und SLKT die Bundesregierung auf, die Möglichkeit einer regelhaften Unterbringung von männlichen unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten ab 16 Jahren auch in Erstaufnahmeeinrichtungen zu prüfen. Sie sollen dort in separaten Bereichen und mit Betreuung untergebracht werden können. Bisher werden sie in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht. Im Einzelfall ist eine Unterbringung von umA in Gemeinschaftsunterkünften bereits jetzt möglich. Fragen an die Staatsregierung: 1. Wie viele unbegleitete minderjährige Ausländer waren 2022 und 2023 jeweils in Gemeinschaftsunterkünften im Sinne der oben genannten Pressemeldung untergebracht? (Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln.) bleibt uns eine Erklärung dafür schuldig, woher die Mittel für den Fonds kommen sollen. Zu den in der Begründung genannten 445 Millionen Euro an Altschulden der Mitgliedsunternehmen des vdw Sachsen kommen nach meiner Kenntnis nochmals etwa 600 Millionen Euro im Bereich der Genossenschaften, die nicht in kommunaler Hand sind. Verstehen Sie mich nicht falsch, ich möchte mich hier nicht einfach mit dem Verweis auf das Haushaltsrecht aus der Affäre stehlen; denn das Problem lösen wir damit nicht. Ich kann nur sagen, dass es einer umfassenden und systematischen Lösung bedarf, die im besten Fall mit dem Bund abgestimmt ist. Abgesehen davon möchte ich noch darauf hinweisen, dass wir in Sachsen Fördermittel in Millionenhöhe aus der Städtebau- sowie der sozialen Wohnraumförderung einsetzen, über welche der Rückbau und die Modernisierung von Wohnraum sowie die Absicherung bezahlbarer Mieten möglich ist und die den Wohnungsunternehmen zugutekommen. Daher lehnen wir den Antrag der LINKEN ab.
Dr. Matthias Rößler
Meine Damen und Herren! Ich rufe auf 7/15081 Die Fragesteller sind mit der schriftlichen Beantwortung einverstanden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Beantwortung der Fragen 2. Welches konkrete Ermessen hat das örtliche Jugendamt bei der Auswahl einer Unterbringungsinstitution für eingangs genannte Fälle unter jeweils welchen Bedingungen?
Petra Köpping
Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die mündliche Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Von einer Beantwortung wird abgesehen. Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse zum jeweiligen Ort der Unterbringung vor. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall; denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die von den kommunalen Gebietskörperschaften als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen nach den §§ 42 und 42 a des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie Leistungen der Jugendhilfe nach den §§ 11 bis 41 a SGB VIII obliegen den örtlichen Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGem0) nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist in dem vorliegenden Fall nicht gegeben; denn es sind weder aus der Fragestellung konkrete Hinweise auf eine bevorstehende oder eingetretene Rechtsverletzung erkennbar noch liegen der Staatsregierung derartige Hinweise unabhängig von der mündlichen Anfrage vor. Zu Frage 2: Mit der lnobhutnahme ist die Befugnis des örtlichen Jugendamts zur vorläufigen Unterbringung bei einer geeigneten Person, in einer geeigneten Einrichtung oder in einer sonstigen – geeigneten – Wohnform verbunden. Diese Befugnis gilt nicht als Ermessensspielraum, sondern als Recht und Pflicht, den Aufenthalt des Minderjährigen zu bestimmen. Bei der – vorläufigen – Inobhutnahme handelt es sich um eine sozialpädagogische Schutzmaßnahme in einer akuten Krisen- bzw. Gefahrensituation. Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von umA ist dabei eine ureigene Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte im Rahmen der im Grundgesetz verankerten kommunalen Selbstverwaltung. Folglich entscheiden die örtlichen Jugendämter im Rahmen des SGB VIII über ein pflichtgemäßes Ermessen bei der Unterbringung von umAs. Dabei steht immer das Kindeswohl im Vordergrund. In begründeten Einzelfällen, die in jedem Fall vom örtlich zuständigen Jugendamt zu dokumentieren sind, sind damit auch andere Unterbringungsmöglichkeiten denkbar, wenn dadurch weitere Gefahren abgewehrt werden können oder die andere Unterbringung dem jungen Menschen zuträglich und von Vorteil ist. So kann das örtliche Jugendamt im Einzelfall zu dem Prüfergebnis gelangen, dass die Unterbringung eines unbegleiteten Minderjährigen ab 16 Jahren in einer zentralen oder dezentralen Aufnahmeeinrichtung dessen Wohl dient. Die kindeswohlsichernde Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger in einer solchen Aufnahmeeinrichtung geschieht beispielsweise in Szenarien mit Fluchtgruppen, in denen das örtliche Jugendamt den Jugendlichen nach § 42 a SGB VW vorläufig in Obhut nimmt, ihn aber aus der Beurteilung der Situation heraus in der Gemeinschaft der Flüchtenden belässt. Ebenso sind Szenarien denkbar, in denen eine solche Unterbringung zum Schutz vor gefährdenden Lagen, wie zum Beispiel Obdachlosigkeit, vorgenommen wird.
Doreen Schwietzer AfD
Ermessen bei der Unterbringung von umA (Frage Nr. 2) Unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) ab 16 Jahren können in Einrichtungen ohne Betriebserlaubnis nach SGB VIII untergebracht werden – zum Beispiel in zentralen und dezentralen Aufnahmeeinrichtungen. Frage an die Staatsregierung: Wie ist das Verfahren geregelt, wenn ein unbegleiteter minderjähriger Ausländer in einer Einrichtung ohne Betriebserlaubnis, zum Beispiel in zentralen und dezentralen Aufnahmeeinrichtungen, untergebracht werden soll?
Petra Köpping
Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die mündliche Anfrage wie folgt: Mit der lnobhutnahme ist die Befugnis des örtlichen Jugendamts zur vorläufigen Unterbringung bei einer geeigneten Person, in einer geeigneten Einrichtung oder in einer sonstigen – geeigneten – Wohnform verbunden. Für die Auswahl der Unterbringungsperson oder -institution besitzt das örtliche Jugendamt ein Ermessen. Die Unterbringung in einer Einrichtung ohne Betriebserlaubnis nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch verpflichtet das örtliche Jugendamt regelmäßig die Geeignetheit der Unterbringung zu bewerten und dies zu dokumentieren.
Dr. Rolf Weigand AfD
Unterstützerunterschriften laut Anlage 23 zu § 17 Abs. 2 SächsKomWO (Frage Nr. 3) Unter dem Link https://www.revosax.sachsen.de/attachments/34409 steht die Anlage 23 zu § 17 Abs. 2 Sächsische Kommunalwahlordnung (Unterschriftsblatt Unterstützungsverzeichnis) als pdf-Dokument zur Verfügung. Fragen an die Staatsregierung: 1. Wann und in welchem Umfang wurde Anlage 23 zu § 17 Abs. 2 SächsKomWO letztmalig überarbeitet und unter dem oben genannten Link zur Verfügung gestellt? 2. Ist die Vorgängerversion bei aktuell laufenden Verfahren (beispielsweise Stadt Großschirma: Frist zur Einreichung von Unterstützerunterschriften vom 28.11. bis 28.12.2023) beim Sammeln von Unterstützerunterschriften gültig? Wenn ja, für welche Zeitraum und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?
Armin Schuster
Zu Frage 1: Die Sächsische Kommunalwahlordnung (SächsKomWO) vom 24. Juli 2023 wurde im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 16/2023 am 29. August 2023 veröffentlicht und trat am 30. August 2023 in Kraft. Gegenüber der vorangegangenen Fassung der Sächsische Kommunalwahlordnung vom 16. Mai 2018 – SächsGVBl. S. 313 – gab es bei Anlage 23 lediglich geringe inhaltliche und gestalterische Anpassungen. Zu Frage 2: Nach der Übergangsbestimmung in § 66 SächsKomWO können bei Bürgermeisterwahlen, deren Wahltag gemäß § 39 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz bereits vor Inkrafttreten der geänderten Sächsischen Kommunalwahlordnung durch den Gemeinderat bestimmt wurde, die dort aufgezählten Anlagen – unter anderem Anlage 23 – in der vor oder in der nach Inkrafttreten der geänderten Sächsischen Kommunalwahlordnung geltenden Fassung genutzt werden. Soweit die Übergangsregelung nicht greift, haben die Gemeinden für die Leistung von Unterstützungsunterschriften Unterschriftsblätter nach dem geltenden Muster der Anlage 23 zur Verfügung zu stellen.
Dr. Matthias Rößler
Sehr verehrte Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Tagesordnung der 81. Plenarsitzung des 7. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Erlauben Sie mir deshalb abschließend, mit einigen Worten auf das zu Ende gehende Jahr 2023 zu blicken. zungen zusammen. Auch die 95 abgehaltenen Ausschusssitzungen sind ein deutlicher Beleg dafür, dass unser Parlament ein hohes Pensum geleistet hat. In den vergangenen knapp zwölf Monaten haben wir unter anderem 36 Gesetzentwürfe behandelt. Davon wurden zehn Gesetze beschlossen und vier abgelehnt. 22 Gesetzentwürfe befinden sich noch in der parlamentarischen Beratung. Ebenfalls beträchtlich ist die Zahl von acht Großen und 2 713 Kleinen Anfragen, mit denen das Parlament seine Kontrollfunktion ausübte. Die Statistik, verehrte Kolleginnen und Kollegen, spricht eine deutliche Sprache. Sie zeigt, dass unser Hohes Haus auch in diesem Jahr – im wahrsten Wortsinn – ein Arbeitsparlament war. Verehrte Abgeordnete, Sie haben daran mit Ihrem hohen Engagement einen entscheidenden Anteil. Der Landtag hat 2023 überaus verlässlich seine Aufgaben erfüllt. Leider wird der teilweise beträchtliche Aufwand in der Öffentlichkeit nicht immer gesehen respektive anerkannt. Das Vertrauen in das Funktionieren der Demokratie ging zuletzt erneut zurück. Was dem einen viel zu wenig scheint, ist dem anderen bereits zu viel. Kompromisse – ein wichtiges Werkzeug des Interessenausgleichs und der Verständigung – haben leider mitunter keinen guten Ruf mehr. Was also ist zu tun? Für die Krise der repräsentativen Demokratie gibt es kein Patentrezept. Aber wir können mit Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar verlässlicher und sachorientierter parlamentarischer Arbeit auch im kommenden Jahr dazu beitragen, dass Sachsen vorankommt und dass sich unser Freistaat wirtschaftlich und sozial gut entwickelt. Das Gemeinwohl sollte die entscheidende Handlungsmaxime sein und bleiben. Für dieses Anliegen haben Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, in diesem Jahr gearbeitet, und dafür danke ich Ihnen sehr. Höchst erfreulich war es auch, dass in unserem Hohen Hause jenseits des Plenums wieder zahlreiche Veranstaltungen und Begegnungen stattgefunden haben. Damit der Sächsische Landtag seinen vielfältigen Funktionen nachkommen kann, sind die zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hintergrund unerlässlich. Sowohl in der Verwaltung als auch in den Wahlkreisen und Fraktionen leisten sie hervorragende Arbeit. Danken möchte ich in diesem Zusammenhang einmal ganz besonders den Technikern, den Druckern (Beifall des ganzen Hauses) und Saaldienern sowie dem Sicherheitsdienst. (Beifall des ganzen Hauses) All diese Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen das ganze Jahr hinweg zum reibungslosen Ablauf der Plenarsitzungen bei. Meine verehrten Damen und Herren! Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien schon jetzt ein gesegnetes und friedliches Weihnachtsfest. Für das neue Jahr wünsche ich Ihnen ebenfalls alles Gute. Herzlichen Dank! (Beifall des ganzen Hauses) woch, den 31. Januar 2024, festgelegt. Um 10 Uhr sehen wir uns dann hier wieder. Die Einladung und die Tagesordnung dazu gehen Ihnen zu. sen. (Schluss der Sitzung: 18:59 Uhr) 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de
