Petra Čagalj Sejdi
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD-Fraktion spricht in ihrem Antrag vom „Verramschen der deutschen Pässe“. Ich finde, wer sich so über ein Personaldokument, über eine Staatsangehörigkeit äußert, (Sebastian Wippel, AfD: Ist ein Menschenfeind!) zeigt selbst, dass er dieses nicht sonderlich achtet. (Zuruf von der AfD: So ein Quatsch!) Staatsangehörigkeit ist ein hohes Gut, das bei uns in Deutschland weder verramscht noch verkauft wird. Und schon gar nicht spricht man darüber wie über einen Sack alte Kartoffeln. (Holger Hentschel, AfD: Aber es wird behandelt wie ein Sack alter Kartoffeln!) Und schon gar nicht tut man das dann, wenn man von anderen Menschen verlangt, sich mit unseren Werten zu identifizieren; denn ich finde, es gehört sehr wohl zu unseren Werten, dass wir unsere Staatsangehörigkeit achten und anständig darüber reden. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Ihre Äußerungen lassen tief blicken – aber das lassen sie immer. Die AfD will, kurzum, mit ihrem Antrag deutlich machen, dass ihr die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes nicht gefällt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Kollegin Nagel hat es soeben am Ende ihrer Rede schon kurz angedeutet und ich will es noch einmal etwas verdeutlichen: Wer am heutigen Tag seit acht Jahren einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland hat, kann die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. (Zuruf von der AfD: Wunderbar!) Aber: Von der Entscheidung, die Staatsangehörigkeit zu beantragen, bis zum ersten Termin in der Ausländerbehörde vergehen momentan durchschnittlich ein bis zwei Jahre Wartezeit. (Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Zickler, AfD) Dann können sie ein bis zwei Jahre dazurechnen, bis man aus der alten Staatsangehörigkeit entlassen wurde. Dazu kommen ein bis zwei Jahre Bearbeitungszeit. Jetzt habe ich noch nicht mögliche Integrations- oder Sprachkurse hinzugerechnet. Kurzum kann man mit vier bis sechs Jahren rechnen. Wer also heute nach Deutschland einreist, hätte ungefähr in 13 bis 14 Jahren die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen. Das ist definitiv zu lange. Dass das zu lange ist, machen bereits die Zahlen deutlich: In Deutschland liegen wir mit unserer Einbürgerungsquote weit unter dem Durchschnitt; wir liegen bei 1,2 %. Zum Vergleich: Schweden liegt bei 7,4 %, Portugal liegt bei ungefähr 5 %. Fünf Jahre Daueraufenthalt bis zur Beantragung ist bislang Standard in europäischen Ländern, auch hierbei müssen wir uns endlich anpassen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, Staatsangehörigkeit zu beantragen ist nicht nur Verwaltung und besteht nicht nur aus Zahlen; denn es ist ein großer Schritt für einen einzelnen Menschen, eine wichtige Entscheidung im Leben eines Menschen. Niemand – das können Sie mir glauben. – trifft diese Entscheidung einfach so. Ich komme selbst aus einer Familie mit Einwanderungsbiografie, und ich kann mich noch gut daran erinnern, wie es war, als mein Vater eingebürgert wurde und wie lange es gedauert hat, bis er überhaupt diese Entscheidung treffen konnte, seine alte Staatsangehörigkeit aufzugeben. Ich kann mich auch daran erinnern, wie es ihm erging, als er als eingebürgerter deutscher Staatsangehöriger feststellen musste, dass er immer noch der Migrant in der Gesellschaft war. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, wenn wir Integration und Inklusion wollen, dann müssen wir auch alles, 100 % dafür geben, um diese zu erlangen. Dazu gehört auch ein modernes Staatsangehörigkeitsgesetz. Es geht bei der Gesetzesreform nicht nur um die Menschen, die neu zu uns zuwandern – ich habe es eben schon angedeutet –, es geht vor allem auch um die Menschen, die schon lange hier leben, die nicht gleichberechtigt hier leben und teilhaben können. 10 % aller Menschen im wahlberechtigten Alter sind in Deutschland nicht wahlberechtigt. Das ist ein massives Demokratiedefizit. Einbürgerung bedeutet Inklusion. Wer in Deutschland lebt, wer hier Steuern zahlt, wer sich hier gesellschaftlich einbringt, wer seinen Lebensmittelpunkt hier hat, der muss auch voll und ganz dazugehören. Derjenige muss auch die Chance haben, schnell eingebürgert zu werden. Das zeigt nachweislich, dass sich Integrationsbemühungen verschnellern. Wer weiß, dass er bald eingebürgert werden kann und eine Chance auf Einbürgerung hat, der bemüht sich, sich schneller zu integrieren. (Holger Hentschel, AfD: Klappt super!) Das ist aber eben das, was unser derzeitiges Gesetz nicht liefert. Es ist nicht integrationsfördernd und es ist vor allem ungerecht. Ich möchte noch einmal drei Punkte andeuten, die bereits gefallen sind. Es ist – erstens – die Mehrfachstaatsangehörigkeit, die einigen Menschen möglich ist und anderen nicht. Hier brauchen wir gleiches Recht für alle. Wenn, dann müssen alle eine doppelte oder Mehrfachstaatsangehörigkeit haben können. (Alexander Wiesner, AfD: Ja!) Es sind – zweitens – die staats- und urkundenlosen Menschen, die im Moment gar keine Möglichkeit haben, bei uns eingebürgert zu werden. (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Auch das wird das neue Gesetz wahrscheinlich leider nicht regeln. Es ist aber ein großes Problem, bei dem dringlich Erleichterung geschaffen werden muss. Und es sind – drittens – die älteren Menschen, die als Vertrags- und Gastarbeiter ihr Leben lang für uns gearbeitet, eine Lebensleistung vollbracht haben und nun niedrige Hürden brauchen, um endlich eingebürgert zu werden; denn im Herzen sind sie schon lange Deutsche. (Sebastian Wippel, AfD: Ja, ja!) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir brauchen einen inklusiven Staat. Zu einem inklusiven Staat gehört auch ein modernes Staatsangehörigkeitsgesetz. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Čagalj Sejdi für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion spricht Albrecht Pallas; bitte.
