Dr. Rolf Weigand
Unterstützerunterschriften laut Anlage 23 zu § 17 Abs. 2 SächsKomWO (Frage Nr. 3) Unter dem Link https://www.revosax.sachsen.de/attachments/34409 steht die Anlage 23 zu § 17 Abs. 2 Sächsische Kommunalwahlordnung (Unterschriftsblatt Unterstützungsverzeichnis) als pdf-Dokument zur Verfügung. Fragen an die Staatsregierung: 1. Wann und in welchem Umfang wurde Anlage 23 zu § 17 Abs. 2 SächsKomWO letztmalig überarbeitet und unter dem oben genannten Link zur Verfügung gestellt? 2. Ist die Vorgängerversion bei aktuell laufenden Verfahren (beispielsweise Stadt Großschirma: Frist zur Einreichung von Unterstützerunterschriften vom 28.11. bis 28.12.2023) beim Sammeln von Unterstützerunterschriften gültig? Wenn ja, für welche Zeitraum und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?
