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Doreen Schwietzer

AfD 14.12.2023 Sitzungen 7/81

Unterbringung von umA in Gemeinschaftsunterkünften für Erwachsene (Frage Nr. 1) Gemäß Pressemitteilung vom 12.10.2023 fordern Sozialministerium, SSG und SLKT die Bundesregierung auf, die Möglichkeit einer regelhaften Unterbringung von männlichen unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten ab 16 Jahren auch in Erstaufnahmeeinrichtungen zu prüfen. Sie sollen dort in separaten Bereichen und mit Betreuung untergebracht werden können. Bisher werden sie in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht. Im Einzelfall ist eine Unterbringung von umA in Gemeinschaftsunterkünften bereits jetzt möglich. Fragen an die Staatsregierung: 1. Wie viele unbegleitete minderjährige Ausländer waren 2022 und 2023 jeweils in Gemeinschaftsunterkünften im Sinne der oben genannten Pressemeldung untergebracht? (Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln.) bleibt uns eine Erklärung dafür schuldig, woher die Mittel für den Fonds kommen sollen. Zu den in der Begründung genannten 445 Millionen Euro an Altschulden der Mitgliedsunternehmen des vdw Sachsen kommen nach meiner Kenntnis nochmals etwa 600 Millionen Euro im Bereich der Genossenschaften, die nicht in kommunaler Hand sind. Verstehen Sie mich nicht falsch, ich möchte mich hier nicht einfach mit dem Verweis auf das Haushaltsrecht aus der Affäre stehlen; denn das Problem lösen wir damit nicht. Ich kann nur sagen, dass es einer umfassenden und systematischen Lösung bedarf, die im besten Fall mit dem Bund abgestimmt ist. Abgesehen davon möchte ich noch darauf hinweisen, dass wir in Sachsen Fördermittel in Millionenhöhe aus der Städtebau- sowie der sozialen Wohnraumförderung einsetzen, über welche der Rückbau und die Modernisierung von Wohnraum sowie die Absicherung bezahlbarer Mieten möglich ist und die den Wohnungsunternehmen zugutekommen. Daher lehnen wir den Antrag der LINKEN ab.

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