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Juliane Nagel

Die Linke 14.12.2023 Sitzungen 7/81

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Das ist jetzt ein harter Themenwechsel. Mehr als 33 Jahre nach der politischen Wende müssen wir konstatieren: Die Ungerechtigkeiten, die dieser Prozess mit sich brachte, sind in vielen Bereichen noch sichtbar – sowohl ökonomisch, sozial und gesellschaftlich. Wir machen heute einen Aspekt zum Thema, die sogenannten Altschulden, die immer noch vor allem auf den kommunalen Wohnungsunternehmen im Osten lasten. Allein die kommunalen Unternehmen, die in Sachsen im vdw organisiert sind, müssen auf eine halbe Milliarde Euro Schulden verweisen. Auch genossenschaftliche Unternehmen leiden noch unter dieser Schuldenlast. Ich erkläre noch einmal kurz für alle, die es nicht wissen, woher das kommt. Es ist augenfällig. Die Altschulden belasten die kommunalen Unternehmen. Die kommunalen Haushalte verhindern notwendige Investitionen und führen im schlimmsten Fall zu Privatisierung. Die Altschulden ostdeutscher Wohnungsunternehmen sind durch einen in der Geschichte beispiellosen Akt der Bereicherung der westdeutschen Banken zunächst am ehemaligen Volksvermögen der ehemaligen DDR und dann zulasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entstanden. Die ostdeutschen Wohnungsunternehmen – das betraf viele Bereiche der ostdeutschen Wirtschaft in Industrie und Landwirtschaft – bekamen ursprünglich zweckgebundene Zuweisungen aus dem Staatshaushalt der DDR nach der Wende durch die Treuhandanstalt als Kredite zugewiesen, ohne dass es je Kreditverträge gegeben hätte. Diese willkürlich erzeugten Schulden sind dann mit der Privatisierung des Banken- und Versicherungssystems an Privatbanken mitverkauft worden. Am Tag der Währungsumstellung im Juli 1990 betrugen deren „Altschulden“ genannte Verbindlichkeiten 36 Milliarden DM und sie summierten sich durch die Zinserhöhung noch einmal auf 51 Milliarden DM. Mit dem Altschuldenhilfegesetz 1994 waren sie gezwungen, einen Teil der Altschulden als echte Kreditverbindlichkeiten anzuerkennen, wofür ihnen ein anderer Teil der bis dahin fiktiven Schulden erlassen wurde. Deshalb mussten die Banken nicht etwa Zinsausfälle hinnehmen, sondern die Bundesrepublik übernahm die erlassenen Schulden in den Wohnungsgenossenschaften und Kommunen von „Entschuldungsfonds Sachsen“ auflegen! der Fraktion DIE LINKE, der Staatsregierung sogenannten Erblastentilgungsfonds, wodurch nun die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler insgesamt für die Bankprofite aufzukommen hatten. Das ist wirklich eine historische Ungerechtigkeit. Das Absurde daran ist: Die Altschulden hätten niemals entstehen müssen. Sie haben den Neustart der Wohnungswirtschaft im Osten massiv behindert, und der Bund weigert sich bis heute, einen Schuldenschnitt zu machen, wie es nur gerecht und vernünftig wäre. Dabei steht außer dem politischen Willen dem eigentlich nichts entgegen. Ein Rechtsgutachter des norddeutschen Pendants zum vdw hat in diesem Jahr ein Rechtsgutachten veröffentlicht und noch einmal bestätigt, dass es möglich ist, beihilferechtlich beizuspringen. Wenn Sie im Land unterwegs sind, dann wissen Sie – und ich vermute, zumindest die Wohnungspolitikerinnen und Wohnungspolitiker wissen es –, dass die Altschulden bei den kommunalen Wohnungsunternehmen vor allem in den kleineren Städten ein Riesenthema sind. Ich hoffe, dass jetzt in der Debatte auch klügere Antworten kommen, als sie die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme verfasst hat. Ich möchte nur kurz darauf eingehen: Die FAG-Mittel, auf die dort verwiesen wird, sind weder auskömmlich noch zur Deckung von Schulden von vor allem kommunalen Unternehmen gedacht. Die Staatsregierung zeigt mit ihrer dünnen Stellungnahme, dass sie sich politischen Lösungen in diesem Bereich verweigert. Eine solche politische Lösung hat das Land Mecklenburg-Vorpommern bereits im Jahr 2018 auf den Weg gebracht. Dort wurde ein Sondervermögen namens Entschuldungsfonds auf den Weg gebracht, um die Wohnungswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern in dem Fall von den ungerechten Altschulden zu entlasten. Seit dem Jahr 2020 stehen dort jährlich 25 Millionen Euro zur Verfügung. Dieser Fonds wird bisher von über 300 Kommunen oder Wohnungsunternehmen genutzt, die dort Anträge gestellt haben. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie wissen, was wir wollen. Das steht auch im Antrag. Wir wollen dem Beispiel von Mecklenburg-Vorpommern als zweites ostdeutsches Bundesland folgen und einen Entschuldungsfonds hier in Sachsen errichten. Ich habe die Zahl genannt; eine halbe Milliarde ist eine Zahl, die erst einmal nur grundsätzlich taxiert ist. Es wäre ein erster Schritt, diese Schuldenlast, wie sie hier wirklich liegt, komplett herauszubekommen. Wenn Sie den Antrag gelesen haben und sich an unseren Haushaltsantrag erinnern: Wir wollen jetzt nicht um eine halbe Milliarde entschulden, sondern wir wollen einen Entschuldungsfonds auflegen, der im Jahr 25 Millionen Euro bereithält und wo sich Kommunen dann bewerben und das auch plausibel machen müssen. Mit einem Entschuldungsfonds können wir den Kommunen und ihren Wohnungsunternehmen sofort und unkompliziert helfen. Wir können sie vor allem in die Lage versetzen, das zu tun, was nötig ist, fit zu sein für Investitionen im Bereich klimagerechter Umbau, energetische Ertüchtigung von Wohngebäuden. Das, was vor allem in den Räumen außerhalb der Großstädte nötig ist, ist der barrierearme, altersgerechte Umbau von Wohnungen, aber auch Grundrissänderungen usw. usf. Ich hoffe, Sie wissen Bescheid, woran es bei den Wohnungsunternehmen krankt. Wir finden die Einschätzung richtig. Wir finden das Modell, das der vdw in der aktuellen Ausgabe seiner Zeitschrift vorschlägt, nämlich ein Wendeschuldeninvestitionsprogramm, also eine andere Form der Entschuldung, auch spannend; Sie können es nachlesen. Wir haben uns jetzt für das Fondsmodell entschieden. Wir hoffen, dass Sie sich ein Herz fassen und unserem Antrag zustimmen. Hier geht es nicht direkt um Geld, hier geht es erst einmal um die Errichtung eines Fonds. Beim Doppelhaushalt werden wir dann die Diskussion haben, wie wir ihn füllen können. Von der Bundesregierung wird für die Gerechtigkeitsschaffung im Osten nichts mehr zu erwarten sein. Darum liegt es an uns, hier voranzugehen. Ich bitte Sie um Zustimmung. (Beifall bei den LINKEN)

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