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Albrecht Pallas

SPD 14.12.2023 Sitzungen 7/81

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im August 2021 wagte der hier bereits benannte bekannte, ja, berüchtigte deutsche Satiriker und Entertainer mit seinem Rechercheteam einen bundesweiten Praxistest in den Länderpolizeien zum Umgang mit Hasskriminalität im Netz. Konkret ging es um Morddrohungen, antisemitische Inhalte und verfassungsfeindliche rechtsradikale Symbole, die bei den Polizeirevieren zur Anzeige gebracht werden sollten. Die Reaktionen der Polizei wurden nach den Kriterien Bewusstsein für Strafbarkeit, Umgang mit den anzeigenden Personen sowie professionelles Vorgehen bewertet. In manchen Ländern wurde nach Einschätzung des Rechercheteams nur schleppend ermittelt, in einigen Fällen scheiterte das Aufgeben der Anzeige vollständig; andernorts funktionierte es schnell und reibungslos. Der Eindruck floss in ein musikalisches Resümee des Entertainers im Juni 2023, Zitat: „Da kann die Polizei nix machen. Das Internet ist keine Ländersache.“ Dass auch die Polizei Sachsen gegen Hasskriminalität im Internet etwas tun kann und bereits einiges tut, zeigt sich genauso in unserem Antrag wie die Tatsache, dass da noch mehr geht. So wurde zum 1. Februar 2022 die Spezialeinheit Zentralstelle zur Bekämpfung von politisch motivierter Kriminalität im Internet, ZIT PMK, beim LKA Sachsen eingerichtet. Bei extremistischen Sachverhalten unterstützt auch die Zentrale Ansprechstelle für Opfer (rechts-)extremistischer Bedrohungen, ZASTEX, beim LKA, und zusätzlich gibt es eine Zentrale Meldestelle für Hasskriminalität im Internet, ZMI. Über die Online-Wache können Bürgerinnen und Bürger schnell, aber leider noch immer nicht anonym, Hasskommentare anzeigen. Schließlich wurden bzw. werden mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz und dem Digital Services Act auf Bundes- und Europaebene rechtliche Rahmenbedingungen für mehr Regulierung der Inhalte, die teils strafbar und verletzend sind, geschaffen und nehmen dabei die Plattformbetreiber in die Pflicht. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Eine Regel ist allen klar: Was offline verboten ist, soll auch online verboten sein und entfernt werden; darum geht es. Aber es genügt nicht, gute Gesetze zu haben, wenn sie nicht durchgesetzt werden. Der vorliegende Antrag will mehr, nämlich, dass es praktisch auch im Maschinenraum der Kriminalitätsbekämpfung rund und künftig noch besser läuft. Darüber möge die Staatsregierung dem Landtag berichten; denn die erste Ansprechperson für Bürgerinnen und Bürger in diesem Freistaat ist bei Strafverfolgungsbegehren in der Regel die Polizei. Sie hat eine wichtige Aufgabe. Die Polizei ist ein – wenn man so will – Concierge für das Recht für alle, die von Hasskriminalität selbst betroffen sind oder diese anzeigen wollen. Das verlangt hohe Professionalität im Umgang mit den Anzeigen und den anzeigenden Personen. Es braucht eine dauerhafte Präsenz der Polizei im Internet, also eine Weiterführung der virtuellen Streifengänge. Schließlich muss die Polizei Betroffenen von Hasskriminalität im Netz zur Seite stehen, und mit Blick auf das kommende Jahr im Besonderen denen, die sich als Bürgermeister(innen), Landrat oder Mitglied in Gemeinderäten oder Kreistagen in diesem Freistaat für die Demokratie engagieren. Wenn das fehlt, dann haben wir in unserer demokratischen Gesellschaft ein Problem; denn der Hass gegen Einzelne ist potenziell Hass auf jeden von uns. Hasskriminalität ist ein Angriff auf unsere freiheitlich-demokratische, offene Gesellschaft, die doch jedem Menschen Würde zuspricht und in der jeder Mensch Respekt verdient. Jedes Hassposting, jede den Menschen verachtende Nachricht in sozialen Netzwerken ist eine zu viel. Deshalb geht da noch mehr, und muss mehr gehen, beispielsweise: Die Länderpolizeibehörden und der Bund müssen sich viel besser vernetzen, um bundesweit verstreute Verfahren zu bündeln und einander bereits während laufender Ermittlungsverfahren zu kennen und zu wissen, dass ermittelt wird, damit das nicht parallel, doppelt erfolgt. Die Anlaufstelle für Anfeindungen gegenüber kommunalen Amtsund Mandatsträger(inne)n für Betroffene von Hasskriminalität muss bekannter gemacht werden; daran wird bereits gearbeitet. Die Anzeigemöglichkeit bei der Zentralen Meldestelle für Hasskriminalität im Netz ist diesbezüglich auf bessere Erreichbarkeit und Effektivität zu prüfen, und sie braucht eine aufgabengerechte Ausstattung. Ebenso braucht es in diesem Bereich und in jedem Polizeirevier bestmöglich ausgebildete und sensibilisierte Beamtinnen und Beamte, damit jeder Sachverhalt mit Hasskriminalität im Netz aufgenommen wird und die anzeigenden Menschen sich auch ernst genommen fühlen. Wir brauchen weiterhin mehr Präventionsmaßnahmen, auch solche, die potenzielle Opfer schützen und die virtuelle Community stärken, solche Sprache nicht zu akzeptieren. Es darf eben nicht der Böhmermannsche Eindruck entstehen, Zitat: „Dem Rechtsstaat sei das Recht egal jenseits seiner Firewall.“ Es ist anzuerkennen, dass die Polizei und das SMI vor allem im Rahmen des Gesamtkonzepts zur Bekämpfung des Rechtsextremismus in Sachsen bereits einiges zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet, zur Prävention und zum Schutz für Opfer getan hat. Sie stimmen aber sicher mit mir überein, dass Gutes verbessert und optimiert werden sollte, gerade, wenn es sich um ein Kriminalitätsphänomen handelt, das so bedrohlich für so viele von uns und für die Demokratie insgesamt werden kann. Lassen Sie uns deshalb als Parlament heute der Staatsregierung ein starkes Zeichen der Motivation senden, noch mehr gegen Hasskriminalität zu unternehmen! Deshalb werbe auch ich um Zustimmung zu diesem Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU – Beifall des Staatsministers Armin Schuster) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Pallas sprach für die SPD-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion der AfD Kollege Wippel.

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