Armin Schuster
Zu Frage 1: Die Sächsische Kommunalwahlordnung (SächsKomWO) vom 24. Juli 2023 wurde im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 16/2023 am 29. August 2023 veröffentlicht und trat am 30. August 2023 in Kraft. Gegenüber der vorangegangenen Fassung der Sächsische Kommunalwahlordnung vom 16. Mai 2018 – SächsGVBl. S. 313 – gab es bei Anlage 23 lediglich geringe inhaltliche und gestalterische Anpassungen. Zu Frage 2: Nach der Übergangsbestimmung in § 66 SächsKomWO können bei Bürgermeisterwahlen, deren Wahltag gemäß § 39 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz bereits vor Inkrafttreten der geänderten Sächsischen Kommunalwahlordnung durch den Gemeinderat bestimmt wurde, die dort aufgezählten Anlagen – unter anderem Anlage 23 – in der vor oder in der nach Inkrafttreten der geänderten Sächsischen Kommunalwahlordnung geltenden Fassung genutzt werden. Soweit die Übergangsregelung nicht greift, haben die Gemeinden für die Leistung von Unterstützungsunterschriften Unterschriftsblätter nach dem geltenden Muster der Anlage 23 zur Verfügung zu stellen.
