Alexander Wiesner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nachdem Herr Dr. Keiler in Grundsätzen auf die Staatsziele eingegangen ist, werde ich mich eher den Volksbegehren zuwenden, um Ihrer Verwirrung vorzubeugen. Da fangen wir ganz kurz an mit „etwas ist besser als nichts“. Zumindest gilt das für den Teil des vorliegenden Gesetzesentwurfs, mit dem Volksinitiativen erleichtert werden sollen. Freilich bleibt da die Koalition leider auf halbem Wege stehen. Richtungsweisend für die Erneuerung der sachunmittelbaren Demokratie waren die von der AfD-Fraktion in der 6. würfe. Kurze Erinnerung: Damals hatte die AfD neben einer breitgefächerten Absenkung der Quoren für Volksanträge und Volksbegehren auch die Einführung von kassatorischen Volksreferenden gegenüber dem Sächsischen Landtag gefordert und sich damit in bester demokratischer Tradition für eine Stärkung direktdemokratischer Elemente eingesetzt. Diese Entwürfe wurden damals im Hohen Haus breit abgelehnt. Nun soll es der Entwurf der Koalition richten. Verfassungsmäßig abgesicherte Bekenntnisse des Staates zu Klimaschutz, Gleichstellung und zur Europäischen Union werden insgesamt in diesem Entwurf garniert mit ein paar Veränderungen im Bereich der Volksinitiativen. Aber schauen wir uns ganz kurz an, was von den Versprechungen der Koalitionsfraktionen Anfang 2019 übriggeblieben ist. Bei den GRÜNEN ist im Landtagswahlprogramm 2019 versprochen worden, Sachsens Bürgern die Möglichkeit zu geben, einen Volksentscheid gegen ein vom Landtag verabschiedetes Gesetz durchführen zu können. Davon ist im jetzigen Entwurf nichts mehr zu lesen. Die SPD schrammte mit ihrer Forderung, das Quorum für Volksbegehren auf 5 % abzusenken, knapp an dem vorbei, was jetzt im Gesetzentwurf steht. Von Ministerpräsident Kretschmers Volkseinwand redet keiner mehr. Stattdessen soll es nun die Volksklage nach hessischem Vorbild richten. Nicht das Volk soll das letzte Wort haben, wie es in unseren Gesetzentwürfen vorgesehen war, sondern der Sächsische Verfassungsgerichtshof. Dabei müssen wir uns darüber im Klaren sein, dass schon der Begriff Volksklage irreführend ist, wenn eine Minderheit von 0,6 % von Stimmberechtigen bei Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen eine abstrakte Normenkontrolle zum Verfassungsgericht erheben dürfen soll. Mir schwant dort eine Fortsetzung der Verbandsklage mit anderen Mitteln. Oder anders ausgedrückt: Nicht die breite Masse der Bevölkerung soll sich mittels Referenden Gehör verschaffen können, wenn sie ein vom Landtag beschlossenes Gesetz ablehnt, sondern eine schlagkräftige kleine Gruppe, die im Zweifelsfall auch ohne tiefere Verankerung in der Bevölkerung vom Landtag beschlossene Gesetze über den Verfassungsgerichtshof aushebeln soll. Auch 10 % der Landtagsangehörigen soll diese Möglichkeit eingeräumt werden. Bisher konnte das allerdings im Hinblick auf jegliches Landesrecht nur ein Viertel aller Abgeordneten. Offenbar richten sich einige Fraktionen schon darauf ein, das nächste Mal mit weniger als 10 % da zu sein. Wenig mit direkter Demokratie hat auch der Vorschlag, eine Art assistierten Volksentscheid zu einfachen Gesetzen einzuführen, zu tun. Da geht es um einen Volksentscheid, der nur nach entsprechendem Mehrheitsbeschluss des Sächsischen Landtags möglich sein soll. Vorgesehen sind im Gesetzentwurf weiterhin die Absenkung der Quoren für Tagesordnungspunkt Erste Beratung Gesetz zur Stärkung der Interessenvertretung von Seniorinnen (Sächsisches SeniorInnenmitbestimmungsgesetz Drucksache 7/15080, Gesetzentwurf Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Deshalb spricht nur die Einreicherin. Das ist die Fraktion DIE LINKE. Susanne Schaper, bitte schön.
