Nico Brünler
Das Verfassungsgericht hat festgestellt, dass der verfassungsgebende Gesetzgeber sich hier selbst gebunden hat und dabei eine Intention hatte. (Sabine Friedel, SPD: Genau! – Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) Aber der verfassungsgebende Gesetzgeber ist jederzeit frei, die Bindung, die er sich auferlegt hat, mit der entsprechenden qualifizierten Mehrheit zu ändern, wenn er merkt, dass diese Intention so nicht stimmt. (Beifall bei den LINKEN und der SPD –
