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Sören Voigt

CDU 14.12.2023 Sitzungen 7/81

Nein, die AfD hat dann noch die Aussprachemöglichkeit. Vielen Dank. Meine Damen und Herren, erstens modernisieren wir die Volksgesetzgebung. Das ist sicherlich ein Kernanliegen dieser Verfassungsänderung. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, senken wir durchgehend die entsprechenden Einleitungsquoren, um die direkte Demokratiebeteiligung einfacher zu ermöglichen. So wird das erforderliche Quorum beim Volksantrag künftig nur noch 0,6 % der Wahlberechtigten betragen, was circa 20 000 Stimmen statt bisher 40 000 Stimmen entspricht. Beim Volksentscheid werden die Anforderungen von 450 000 Stimmberechtigten auf 6 % heruntergeschraubt, was etwa 20 000 Stimmen und damit etwas weniger als der Hälfte entspricht. Im Gegenzug führen wir ein entsprechendes Zustimmungsquorum ein. Uns als CDU war es hier wichtig, dass wir die Dinge Hand in Hand sehen. Das heißt, wer bei der Initiierung die Quoren absenkt, muss bei der Zustimmung höhere Hürden einführen. Zweitens. Wir ergänzen die Mechanismen der direkten Demokratie um einen rechtlichen Volkseinwand, auch Volksklage genannt. Damit kann eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern ohne die Hürde der eigenen Betroffenheit Entscheidungen des Parlaments an der verfassungsmäßigen Ordnung messen lassen. In der internen Anhörung der Koalition wurde ausdrücklich betont, dass hiermit das Vertrauen in den Verfassungs- und Rechtsstaat weiter gestärkt werden kann. Ich freue mich auf die Anhörung hierzu im Fachausschuss und bin auf die Resonanz gespannt. Drittens. Wir bekennen uns nun auch in der Verfassung des Freistaates Sachsen ausdrücklich zu einem geeinten Europa, das demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen sowie dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist, die Eigenständigkeit der Regionen bewahrt und deren Mitwirkung an europäischen Entscheidungen sichert. So steht es auch bereits im Grundgesetz, Artikel 23 Abs. 1. Dieses Bekenntnis zu Europa ist uns als Sächsische Union besonders wichtig. Wir stehen zu Europa und zur europäischen Idee, was nicht bedeutet, dass man Europa nicht auch an jenen Stellen kritisieren muss, an denen es notwendig ist. (Zuruf von der AfD: So?) Deshalb ist es ein wesentlicher Punkt, die Verpflichtung auf den Grundsatz der Subsidiarität noch einmal zu betonen. Viertens. Wir ergänzen das Gleichberechtigungsgebot von Frau und Mann. Artikel 18 Abs. 2 Satz 2 soll künftig lauten: Das Land wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Damit wird im Grunde klargestellt, was schon bisher in der sächsischen Kommentarliteratur anerkannt war und sich bereits wortgleich in unserem deutschen Grundgesetz befindet. Ich zitiere hierzu aus dem Verfassungskommentar von Harald Baumann-Hasske: „Das in Artikel 18 Abs. 2 enthaltene Gleichberechtigungsgebot verpflichtet den Staat, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fordern. Es zielt auf die Angleichung der Lebensverhältnisse von Frauen und Männern, insbesondere auf den Abbau bestehender Nachteile zulasten von Frauen.“ Meine Damen und Herren! Für die CDU-Fraktion ist das ein Bekenntnis zu einer Selbstverständlichkeit, weil für uns auch bisher außer Frage stand, dass Frauen und Männer gleichberechtig sind und bestehende Nachteile getilgt werden sollten. Fünftens. Wir stärken die Stellung behinderter Menschen in der sächsischen Gesellschaft, indem wir ein absolutes Benachteiligungsverbot in Artikel 18 Abs. 3 Satz 3 aufnehmen: Niemand darf aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden. Was bisher für das Grundgesetz galt, wird damit in der sächsischen Verfassung nachgezeichnet. Sechstens. Wir erheben den Schutz des Klimas in Artikel 10 Abs. 1 zu einem Staatsziel. (Vereinzelt Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Auch hier nehmen wir nur das auf, was bereits im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert ist. Die Punkte 7 und 8 betreffen eher technische Punkte, sind aber vor dem Hintergrund der Modernisierung der Verfassung unseres Erachtens unerlässlich. So wird die für die Wahl der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs erforderliche Zweidrittelmehrheit auf die abgegebenen Stimmen konkretisiert – Artikel 81 –, und in Artikel 76 wird die elektronische Führung des Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblattes ermöglicht. In den Artikeln 2 und 3 dieses Änderungsgesetzes werden entsprechende Folgeänderungen am Gesetz über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid sowie am Sächsischen Verfassungsgerichtshofsgesetz vorgenommen. Meine Damen und Herren! Damit bringen heute die Koalitionsfraktionen einen Entwurf für die Änderung der sächsischen Verfassung ein, der eine behutsame Anpassung darstellt. Ich denke – da sind wir uns hoffentlich alle einig –, dass der Respekt vor unserer Verfassung einen würdevollen und wohlabgewogenen Umgang im weiteren parlamentarischen Verfahren erfordert. In diesem Sinne freue ich mich auf die Debatte und bin auf die Anhörung im Fachausschuss gespannt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Voigt sprach für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion spricht nun Kollege Dr. Keiler.

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