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Dr. Matthias Rößler

14.12.2023 Sitzungen 7/81

Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/14878 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Drucksache 7/14878 nicht beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. zu Protokoll gleichzeitig ihre Altverbindlichkeiten bedienen. So lassen sich kaum Gewinne erwirtschaften, geschweige denn Bestände energetisch oder barrierefrei modernisieren und somit fit für die Zukunft und auch für neue Mieterinnen und Mieter machen. Und dabei stehen wir vor großen Herausforderungen, welche die Energie- und Wärmewende im Wohnungsbereich mit sich bringen und welche auch auf der kommunalen Ebene geschultert werden müssen, möglichst ohne zusätzliche Belastungen – auch, damit Mieterinnen und Mietern am Ende ein bezahlbares Zuhause geboten werden kann, welches sich auf einem guten Sanierungsniveau bewegt. Dafür muss bei den Altschulden in den nächsten Jahren dringend eine Lösung gefunden werden – nicht erst auf langer Sicht. Ich schaue an der Stelle auch in Richtung Bund, da das Thema Altschulden im Koalitionsvertrag der Ampel Berücksichtigung gefunden hat. Ich hoffe hierzu zeitnah auf einen Vorschlag. In der Beschreibung des Problems sind wir uns einig. Ich erspare mir an der Stelle eine Zuweisung der Verantwortung. An einer Lösung für die Frage der Altschulden von Wohnungsunternehmen im Osten haben sich schon viele Koalitionen unterschiedlicher Couleur vergeblich bemüht. Das SMF verweist in seiner Stellungnahme zum Antrag darauf, dass bei außergewöhnlichen Belastungen einer Kommune durch den Schuldendienst grundsätzlich Bedarfszuweisungen nach §§ 22, 22 a SächsFAG vorgesehen sind. Zuletzt wurde davon im Jahr 2020 durch die Kommunen Johanngeorgenstadt und Breitenbrunn Gebrauch gemacht. Bevor wir über eine Landesregelung á la MecklenburgVorpommern reden, sollten wir – auch vor dem Hintergrund der derzeitigen finanziellen Lage der Kommunen in Sachsen – darüber reden, welche Hebel und Spielräume es beim kommunalen Finanzausgleich noch gibt; denn auch die Altschulden sind nur ein Teil des Problems: Vielen Kommunen fehlen die finanziellen Mittel, um wirklich eigenständig handeln zu können. Wir müssen deshalb über viele Komponenten sprechen: Wir müssen über das Gleichgewicht aus Förderprogrammen und pauschalen Leistungen sprechen, über die Verteilung von Mitteln unter den Kommunen ebenso wie zwischen der kommunalen Familie und dem Land, über Soziallasten der Kommunen und das fehlende Konnexitätsprinzip des Bundes – und eben auch über Altschulden. Ich bin skeptisch, wie sinnvoll es ist, jetzt die Altschulden als einzelnes Problem herauszugreifen und vorzuziehen. Das gilt vor allem zum jetzigen Zeitpunkt, nämlich in der Mitte eines Doppelhaushalts. Der vorliegende Antrag Tagesordnungspunkt Fragestunde Drucksache Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtags vor. Sämtliche rechtzeitig eingegangenen Fragen wurden durch die Staatsregierung schriftlich beantwortet. Schriftliche

Protokoll ↗