Katja Meier
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Drucksachen, die wir hier im Hohen Haus verhandeln, sind manchmal für Außenstehende nur schwer zu lesen und nicht in allen Details nachvollziehbar, gerade, wenn es um Gesetze mit vielen Paragrafen und einzelnen Absätzen geht. Um diese Texte korrekt auszulegen und anzuwenden, braucht man eine gewisse juristische und politische Vorbildung. Parlamentarische Erfahrung kann auch nicht schaden. Jetzt vergleichen Sie diese Voraussetzungen und die vielen verschachtelten Wendungen Ihrer täglichen Lektüre in diesem Hohen Haus einmal mit folgendem Satz: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Keine Nebensätze, keine Bedingungen, keine Fußnoten. Das ist so ein entwaffnender Satz, ein so einfacher Satz. Das sind gerade einmal 11 Wörter, in denen doch alles steckt und mit denen wir uns hoffentlich alle sofort angesprochen fühlen. Mit diesem Satz beginnt Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die ihr 75. Jubiläum feiert. Wir brauchen nicht unbedingt ein Jubiläum, um uns im Moment daran zu erinnern, wie zeitlos und wie bedeutsam die Anliegen dieser Charta sind. Als sie 1948 festgeschrieben wurde, geschah das unter dem Eindruck zweier Weltkriege. Sie war der Ausdruck eines ehrlich empfundenen Wunsches nach Frieden und einem Leben in Freiheit. Sie sollte den Glauben an die Würde des Menschen und den Wert der Person wiederherstellen. Als die 18 Autorinnen und Autoren dieser Charta aus allen Regionen der Welt zusammenkamen, haben sie nicht nur auf ihr eigenes Leid, auf ihre eigenen Länder geschaut, sie haben nicht relativiert, sondern sie haben sich der Relativierung entgegengestellt. Herbert Evatt, der damalige Präsident der UNGeneralversammlung, verband mit der Charta vor allem den Wunsch, dass Millionen von Frauen, Männern und Kindern aus ihrer Hoffnung Leitlinien für ihr eigenes Handeln und Inspiration ziehen würden. Ich glaube, genau das tut die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte bis heute. Dieses Dokument ist ein wichtiger Leitfaden für Institutionen, für Aktivistinnen und Aktivisten in der ganzen Welt. Überall berufen sich Menschen auf diese Erklärung, die in mehr als 500 Sprachen und Dialekte übersetzt worden ist. Vielleicht bilden diese 30 Artikel keinen verbindlichen Katalog, aber sie dienen als Vorbild für Gesetzgebungsverfahren in der ganzen Welt, gerade durch ihre direkte Ansprache, gerade durch ihren universellen Anspruch: keine Bedingungen, keine Konditionalsätze, keine Einschränkungen für bestimmte Gruppen, sondern ein allgemeiner Standard für alle Völker und alle Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrem Glauben, ihrer Nationalität oder Ethnie. Ich denke, wir tun gut daran, uns auf diesen Anspruch zu besinnen, ohne den Gültigkeitsradius der Menschenrechte zu beschneiden, ohne die Stirn in Falten zu legen und laut darüber nachzudenken, dass wir „leider nicht alle mitnehmen können“, und ohne uns damit herauszureden, dass vielleicht nicht allen Menschen geholfen werden könne. Uns sollte bewusst sein, dass das Leid des einen nur enden kann, wenn das Leid des anderen aufhört – umso mehr in einer Situation, in der Menschen, in der Politikerinnen und Politiker nicht mehr bereit sind, dieses Leid überhaupt zu sehen. Deshalb muss unser Anspruch als demokratischer Rechtsstaat lauten, die Menschenrechte zu verteidigen, wenn sie gefährdet sind, und sie mit Nachdruck einzufordern, wenn sie mit Füßen getreten werden, und sie niemals zur Verhandlung zu stellen – gerade jetzt, da wieder Krieg in Europa herrscht, da immer lauter gehetzt wird und Extremistinnen und Extremisten offen dazu auffordern, der Demokratie den Rücken zu kehren. Diese Vorstellung finde ich unerträglich, nicht nur als Justiz- und Demokratieministerin, sondern auch als jemand, der – wie viele von Ihnen – in einem Staat geboren wurde, der seinen Bürgerinnen und Bürgern diese Rechte vorenthalten hat. (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Als im Jahr 1950 auf der Grundlage der UN-Charta die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet wurde, gehörte die DDR nicht zu den Unterzeichnerstaaten. Viele der Rechte, die uns heute selbstverständlich scheinen, mussten sich die Menschen in der DDR erst hart erkämpfen. An diese Ereignisse, die nur wenige Jahrzehnte zurückliegen und die unsere Geschichte bilden, sollten wir auch denken, wenn wir über die Menschenrechte sprechen, und uns umso energischer zu Wort melden, wenn diese Rechte irgendwo auf der Welt bedroht werden. Wenn Andersdenkenden oder Oppositionellen politische Verfolgung droht, Inhaftierung und Schlimmeres, wenn Frauen sowohl das Wahlrecht als auch ein selbstbestimmtes Leben verwehrt wird, dann sehe ich uns als Angehörige eines demokratischen Rechtsstaats in der Pflicht, uns einzumischen. Dabei sollten wir eines nicht vergessen: Die Menschenrechte sind universell. Das heißt aber nicht, dass wir sie nur in anderen Ländern der Welt einfordern dürfen. Ich möchte in diesem Zusammenhang gern an die Frau erinnern und sie zitieren, die vor 75 Jahren den Vorsitz in der UN-Menschenrechtskommission innehatte: Eleanor Roosevelt, eine der bemerkenswertesten Aktivistinnen ihrer Zeit. Sie hat damals über die Frage nachgedacht, wo die Menschenrechte überhaupt beginnen und enden. Sie sagte: „Wir sollten die Menschenrechte nicht bloß auf der Landkarte in den entlegensten Winkeln der Erde suchen, sondern in unserer Nachbarschaft, in unseren Schulen, an den Universitäten, in den Fabriken und Büros. Denn dort überall erwarten die Menschen, dass ihnen Gerechtigkeit widerfährt, dass ihnen die gleiche Behandlung zuteilwird und dieselben Chancen eingeräumt werden. Wenn die Menschenreche dort nicht gelten, dann gelten sie nirgends.“ Wenn engagierte Bürgerinnen und Bürger sie nicht in ihrer Nachbarschaft einfordern, wie soll sich dann in der restlichen Welt irgendetwas ändern? Deswegen möchte ich uns gerne daran erinnern, dass wir auch hier in Deutschland keine Verletzung der Menschenrechte dulden dürfen: keine Abstriche an der Freiheit und Sicherheit der Person, keine Abstriche an Meinungs- und Pressefreiheit und auch keine Abstriche am Asylrecht. Wenn in diesen Tagen der Gedanke wieder greifbar wird, der damals vor 75 Jahren die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte inspiriert hat, wenn auf einmal das „Nie wieder!“ öfter und lauter beschworen wird als in den letzten Jahren, dann muss es uns mit diesem Anliegen auch ernst sein: ohne Abstriche, ohne Formulierungen, ohne Konditionalsätze – mit anderen Worten: ohne Wenn und Aber. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Dritte Aktuelle Den strukturellen Wandel in Sachsen Wirtschaft, zukunftsfähiger Antrag der Als Antragstellerin hat zunächst die CDU-Fraktion das Wort. Das Wort ergreift unser Kollege Hippold.
