Sören Voigt
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es kommt ja nicht alle Tage vor, dass wir im Hohen Hause über die Änderung unserer sächsischen Verfassung debattieren. Insofern möchte ich die Gelegenheit nutzen, um zu betonen, was uns als CDU-Fraktion in den Verhandlungen der Koalitionsfraktion stets geleitet hat. Meine Damen und Herren! Der Freistaat Sachsen hat eine hervorragende Verfassung, (Vereinzelt Beifall bei der CDU) die den Menschen im Freistaat seit über 30 Jahren ihre Rechte sichert, stabiles Fundament und sichere Leitplanke ist. – Jetzt kann geklatscht werden. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der AfD) Deshalb war es uns als CDU wichtig, dass wir die Verfassung möglichst nur dort ändern, wo es für die Zukunft wichtig wird und wo wir eine Verbesserung des jetzigen Zustands erkennen, dass wir sie ansonsten aber möglichst weitgehend bewahren. Dort, wo Handlungsbedarf besteht, soll zur Zukunftssicherung nachgesteuert werden. So ist ganz im Sinne unserer Verfassung im Rahmen einer gemeinsamen Willensbildung dieser Koalition schon im Koalitionsvertrag beschlossen worden, dass die Verfassung in bestimmten Punkten geändert werden soll; in Bezug auf andere wird geprüft, ob eine Veränderung möglich und nötig ist. Lassen Sie mich das sagen, meine Damen und Herren: Die Koalition hat über zweieinhalb Jahre gut und intensiv verhandelt – hart in der Sache, aber aus meiner Sicht stets fair im Umgang. Aus mehr als 25 Verfassungsänderungsthemen ist am Ende ein Kompromiss erzielt worden, der eine behutsame Änderung der Verfassung in acht Punkten vorsieht. Diese möchte ich im Rahmen der ersten Lesung kurz darstellen. (André Barth, AfD, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage an Mikrofon 7?
