Juliane Nagel
Ich möchte nach Mieter(innen)schutzinstrumenten fragen. Das BGB und das BauGB geben Möglichkeiten, in Kommunen Mieterinnen und Mieter in Bestandswohnraum zu schützen, was in Sachsen natürlich vor allem für die Städte Leipzig und Dresden infrage kommt. Ich habe gestern erst erfahren – – Oder anders angefangen: Der Stadtrat in Leipzig hat im Juni beschlossen, das Land zu bitten, den verlängerten Kündigungsschutz bei Umwandlung einer Wohnung, einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung – – Er beschloss, das Land zu ersuchen, eine Rechtsverordnung zu erlassen, damit Leipzig vom § 577 a im BGB Gebrauch machen kann. Ich habe gestern erfahren, dass das Land abschlägig geantwortet hat mit Verweis darauf, dass die Stadt Leipzig keinen – sage ich jetzt einmal vereinfacht – angespannten Wohnungsmarkt habe. So etwas Ähnliches haben wir schon erlebt in Bezug auf die ersuchte Umwandlungsverordnung für die Städte Leipzig und Dresden, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Ich will noch einmal fragen: Sind Sie sich wirklich sicher, dass die Stadt Leipzig die Kriterien eines angespannten Wohnungsmarkts nicht erfüllt in Bezug auf diesen sogenannten verlängerten Kündigungsschutz? Wir untersuchen bei der Kappungsgrenzenverordnung und bei der Mietpreisbegrenzungsverordnung doch ähnliche Kriterien und sind zu einem anderen Schluss gekommen.
