Sebastian Wippel
Künstlerische Freiheit!) Dann geht es – noch abstrakter – um den Hass höchstselbst, mal in Kombination mit Hetze und Bedrohungen, mal bezogen auf das Internet. Das sind teils kriminalstatistische Fachbegriffe, teils umgangssprachliche Floskeln. Manche bedeuten fast nichts, manche passen überhaupt nicht zusammen. Ein größeres Durcheinander ist kaum vorstellbar. Der Antrag geht trotzdem davon aus, das alles sei ein einziger, zusammengehöriger „Phänomenbereich“. Das ist falsch. Tatsächlich reden wir hier über ganz unterschiedliche Sachverhalte. (Roland Ulbrich, AfD: Ja!) Ich möchte die Dinge an dieser Stelle kurz aufrollen. Vielleicht interessiert es ja einige, worum es geht. „Hasskriminalität“ ist zunächst eine Eindeutschung des international gebräuchlichen Konzepts „Hate Crime“. Bei allen Unterschieden gibt es eine Gemeinsamkeit: Die Emotion namens Hass hat damit eigentlich gar nichts zu tun. Es geht vielmehr um Vorurteile; das ist mit Sicherheit eine Quelle der großen Begriffsverwirrung. In Deutschland ist Hasskriminalität nur innerhalb des statistischen Systems der sogenannten politisch motivierten Kriminalität, kurz PMK, relevant. Als Hasskriminalität gelten PMK-Taten, bei denen Anhaltspunkte vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters begangen wurden, etwa in Bezug auf Nationalität, Hautfarbe, Religion oder den sozialen Status. Hasskriminalität selbst ist also kein Phänomenbereich, sondern ein abstrakter Sammelbegriff, ein sogenanntes Themenfeld, das in jedem Phänomenbereich vorkommen kann. Es existiert keine Hasskriminalität an sich, sondern zum Beispiel antisemitische Hasskriminalität, die dann unter anderem religiös-, links- oder rechtsmotiviert sein kann. Hasskriminalität ist auch nicht an ein bestimmtes Tatmittel gebunden. Findet Hasskriminalität im Internet statt, dann ist das nicht automatisch ein sogenanntes Hass-Posting. Umgekehrt ist nicht alles, was wir als Hass-Posting ansehen, Hasskriminalität oder überhaupt politisch motiviert. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Wenn Amts- und Mandatsträger(innen) von PMK-Taten betroffen sind, werden sie als sogenanntes Angriffsziel verzeichnet. Das passiert unabhängig von dem Themenfeld „Hasskriminalität“. Wenn man, wie im Antrag geschehen, in Bezug auf Amts- und Mandatsträger(innen) nur nach Hasskriminalität oder sogar nur nach Hasskriminalität im Internet fragt, dann bleiben viele Fälle völlig außer Acht. Ich erwähne das alles, weil es den Autoren des Antrags offenkundig nicht bekannt ist. Ich fasse gern noch einmal kurz zusammen: Die emotionale Motivation – zum Beispiel Hass –, der Phänomenbereich – zum Beispiel links oder rechts –, das Themenfeld – zum Beispiel Hasskriminalität –, das Tatmittel – zum Beispiel Computer oder Internet –, das Delikt – zum Beispiel Beleidigung oder Bedrohung –, und das Angriffsziel – zum Beispiel Amts- und Mandatsträger(innen) – sind komplett unterschiedliche Dinge. Diese Dinge haben nur manchmal etwas miteinander zu tun, sie sind kein gemeinsames „Phänomen“ und sie bilden zusammengenommen keinen „Phänomenbereich“. Es ist einfach Unsinn, ihn so zu erfinden. Das alles – das sage ich zum Schluss – ändert gar nichts daran, dass Sachsen ein Problem mit politisch motivierten Straftaten, mit Formen von Hasskriminalität, mit Angriffen auf Amts- und Mandatsträger(innen), mit der Einschüchterung möglicher Kandidierender und vieler weiterer engagierter Menschen hat. Vor diesem Hintergrund ist der Antrag besser als nichts – aber leider auch nicht viel mehr. Wir werden zustimmen. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion DIE LINKE sprach Kollegin Köditz. Wir könnten nun in eine zweite Rederunde starten. Gibt es seitens der CDU noch Redebedarf? – BÜNDNISGRÜNE und SPD auch nicht mehr. AfD? – Kollege Ulbrich; bitte schön. (Aufstöhnen bei den LINKEN –
