landtag.sachsen.de ↗

Franziska Schubert

GRÜNE 14.12.2023 Sitzungen 7/81

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema, das die Linksfraktion heute mit ihrem Antrag aufwirft, ist ein wichtiges Thema; das ist völlig unstrittig. Ich möchte aber voranstellen – weil mir das wirklich ein Anliegen ist –, dass wir es auf der Bundesebene angesiedelt sehen. Das sage ich deshalb, weil ich, als der Koalitionsvertrag der Ampel verhandelt wurde, daran teilnehmen durfte. Das war also das Kapitel, woran ich beteiligt war. Es ging in den Verhandlungen darum, dass insbesondere die westdeutschen Bundesländer unbedingt einen Altschuldenfonds beanspruchen, in dem sie Schulden der Kommunen vergemeinschaften wollen. Darauf haben wir erwidert: Das kann man so nicht einfach machen. Es gibt folgenden Satz auf Seite 164 des Koalitionsvertrages: „Außerdem wollen wir dafür Sorge tragen, dass es eine Berücksichtigung der Situation der ostdeutschen Kommunen gibt, die ebenfalls durch unverschuldete Altlasten herausgefordert sind. Dabei wollen wir auch Themen, wie die Situation der alten kommunalen Wohnungsgesellschaften und das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz, AÜG, adressieren.“ Auf Letzteres hat Kollege Dirk Panter immer mal wieder hingewiesen; das ist auch vom Bund angegangen worden. Das Erstere – bezüglich der alten kommunalen Wohnungsgesellschaften – steht noch aus. Mir war damals wichtig, in den Verhandlungen sehr deutlich zu machen, dass wir erstens gegen eine Vergemeinschaftung von Altschulden sind, weil die Herkunft oder die Ursachen für diese Schulden sehr unterschiedlich zwischen Ost und West sind. Das ist also auch eine Gerechtigkeitsfrage. Sie haben recht damit, dass die Altschulden im Osten insbesondere bei diesen Wohnungsgenossenschaften liegen, während sie im Westen ihren Ursprung in den Kassenkrediten der Vergangenheit haben, und zwar exorbitant. Deshalb kann man das nicht in einen Topf werfen und einfach so vermengen, sondern muss sich ganz genau anschauen, für welchen Bereich man was macht. Ich sehe aber da deutlich den Bund in der Pflicht. (Zuruf des Abg. Alexander Dierks, CDU) Wenn er sich dazu entschließt, das Thema Altschulden für die westdeutschen Kommunen anzugehen, dann müssen wir auch die Problematik, so wie es im Koalitionsvertrag festgehalten ist, für die ostdeutschen Wohnungsgenossenschaften anpacken. Sie haben in Ihrem Begründungstext zum Thema „auskömmliche Finanzierung“ eine vermutete Verbindlichkeit in Höhe von 445 Millionen Euro für einen sogenannten Entschuldungsfonds in Sachsen vorgeschlagen. Das ist knapp eine halbe Milliarde Euro. Für mich ist das auch ein Haushaltsthema. Ich hätte mich gefreut, wenn wir das schon zur Haushaltsdebatte auf dem Tisch oder uns wenigstens im Ausschuss damit befasst hätten. (Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE) Aber wir hatten leider noch keine Ausschussbefassung dazu. Der Zeitpunkt erklärt sich im Moment noch nicht wirklich. Interessant finde ich – das dürfen Sie mir mit einem kleinen Schmunzeln gestatten – die Quelle, die Sie für die 445 Millionen Euro heranziehen: Das ist nämlich die Pressemitteilung des Verbandes Sächsischer Wohnungsgenossenschaften. Ich erinnere mich an originelle Slogans wie „Miethaie zu Fischstäbchen“. Deshalb ist die Quelle sehr interessant, woher Sie diese Zahl nehmen. Gestatten Sie mir das mit einem Augenzwinkern. Ich möchte zum Thema Verschuldung noch etwas ausführen. Ich hatte zu Beginn gesagt, dass die Ursachen zwischen Ost und West sehr unterschiedlich sind. Wie die Verschuldung von Gemeinden und Gemeindeverbänden bundesweit auseinandergeht, möchte ich an folgenden Zahlen verdeutlichen: Wir haben bundesweit einen Durchschnitt von 1 800 Euro pro Kopf; den höchsten Wert erreichen die Kommunen in Rheinland-Pfalz, dort sind es etwa 3 000 Euro pro Kopf. Sachsen liegt auf Platz 2, allerdings von hinten, denn wir haben an der vorletzten Stelle einen Wert von knapp 600 Euro pro Kopf, und damit ist nur noch Brandenburg niedriger als wir. Es gibt eine Stellungnahme vom Finanzministerium zum Antrag. Darin wird darauf hingewiesen, dass das Finanzausgleichsgesetz bereits jetzt die Möglichkeit ausweist, Bedarfszuweisungen vorzunehmen, wenn es für die Kommunen zu besonderen Härten kommt; davon kann auch Gebrauch gemacht werden. Die Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Familie haben im Rahmen der Haushaltserstellung keine entsprechenden Problemanzeigen in diesem Bereich vorgebracht. Das heißt, wir müssten diesbezüglich noch mal ins Gespräch gehen, um zu erfahren, wie schwerwiegend diese Probleme und was sozusagen auch valide Datengrundlagen sind, mit denen wir dann arbeiten könnten. Wir haben deshalb Zweifel – ich habe versucht, Ihnen das auseinanderzudröseln –, dass das Instrument, das Sie hier vorschlagen, der Materie gerecht wird. Diesen Weg würden wir nicht gehen; wir sehen das in Richtung Bund. Wir sehen das Thema auch als Gerechtigkeitsfrage zwischen Ost und West an. Sie schlagen als Beispiel einen Antrag aus MecklenburgVorpommern vor. Man muss aber hinzufügen, dass dem ein jahrelanger Prozess vorangegangen ist. Das ist nicht hoppladihopp mit einem Antrag im Landtag gemacht, sondern es gehört wirklich ein partizipativer Prozess zwischen Kommunen, Staatsregierung und Parlament zwischengeschaltet. Sie haben wirklich sehr lange gebraucht; das ging über viele Jahre. Es bleiben auch wesentliche Fragen im Antrag unklar, zum Beispiel: Wie soll die Abwicklung, wie soll die Bewirtschaftung aussehen? Was verbirgt sich hinter dem gern verwendeten Schlagwort „unbürokratisch“ bei der Verteilung von Millionen Steuergeldern usw.? Aus diesen Gründen ist dieser Antrag für uns nicht zustimmungsfähig. Wir würden uns Unterstützung wünschen, dieses Anliegen Richtung Bund zu transportieren. Wir machen das und freuen uns über eine gemeinsame Allianz in Sachsen. Sollten belastbare Problemanzeigen aus den Kommunen kommen und wir gegebenenfalls andere Rückmeldungen haben, können wir das im Rahmen des Haushaltsverfahrens gern noch mal auf den Tisch holen. Wir können das Thema gern neu besprechen, weil es – das habe ich anfangs gesagt – unstrittig ein wichtiges ist. Wir lehnen den Antrag heute ab; ich habe das begründet. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

Alle Reden von Franziska Schubert Protokoll ↗