Ronald Pohle
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Um es vorwegzunehmen: Wir lehnen den Antrag der LINKEN ab. Ich könnte es mir einfach machen und sagen: Es ist schon klar: Die, die Schulden letztendlich durch ihre vollkommene wirtschaftliche Unfähigkeit und sozialistische Misswirtschaft verursacht haben, bzw. deren Erben versuchen, diese wieder einmal auf dem Rücken der steuerzahlenden Allgemeinheit loszuwerden. Das will ich aber nicht tun. An dieser Stelle möchte ich allerdings meine ganz persönliche Auffassung zum Thema Wohnen zum Ausdruck bringen. Der sozialpolitisch wertvollste Beitrag ist und bleibt für mich der Erwerb des selbst genutzten eigenen Wohnraums. Wer in seinen eigenen vier Wänden lebt, ist im hohen Maße frei genug, um nicht von staatlichen Wohltaten abhängig zu sein. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Wer kann sich das im Osten aber leisten?) – Warten Sie, Frau Nagel, ich komme noch darauf. Ich habe doch erst angefangen. – Er muss nicht bei jeder drohenden Mieterhöhung zittern, und letztlich wächst mit dem Eigentum in der Regel auch das Verantwortungsbewusstsein für das Eigentum. Gerade einmal eine gute Hälfte der Deutschen lebt in den eigenen vier Wänden. Bei unseren französischen Nachbarn sind es schon 65 %. In Tschechien sind es 79 % und in Polen fast 85 %. Rumänien hat übrigens eine Wohneigentumsquote von circa 95 %. Was hat das nun miteinander zu tun? Einiges. Im Gegensatz zu anderen ehemaligen Ostblockländern übertrug man in der Bundesrepublik die einst volkseigenen Wohnungen weitestgehend auf die Kommunen. Diesen wie den Genossenschaften wurden auch die mit dem Wohnungsbau im Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten zugeschrieben. Bald stellte sich heraus, dass die nunmehrigen Eigentümer mit den Schulden überlastet waren. Schon Anfang der Neunzigerjahre erkannte man, dass die Schulden nicht, wie angenommen, getilgt werden könnten, und der hierfür zuständige Bund erließ das Altschuldenhilfegesetz. Das wirkte sich zumindest in den langsam wieder prosperierenden Ballungszentren für gut geführte kommunale Unternehmen und Genossenschaften stabilisierend aus, da es die Altschulden im besten Falle nahezu halbierte. Eine der Intentionen des Altschuldenhilfegesetzes war es im Übrigen, in erster Linie die kommunalen Wohnungsgesellschaften, aber auch die Genossenschaften zu motivieren, mehr Wohnungen zu privatisieren und vorrangig an die bisherigen Mieter zu verkaufen. Das funktionierte aber schlecht, weil von staatlicher Seite zu wenig Anreize geschaffen wurden, den Mietern solche Käufe wirtschaftlich zu ermöglichen. Gegenwärtig ist die Situation nun tatsächlich so, wie sie von den LINKEN in ihrer Antragsbegründung beschrieben wird. 445 Millionen Euro dieser Altschulden liegen in Sachsen noch bei den Wohnungsgesellschaften und den Genossenschaften. Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist bereit, die Altschulden der dortigen kommunalen Wohnungsbauunternehmen zu übernehmen, und ein vom Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen, VNW, in Auftrag gegebenes Gutachtgen bescheinigt diesem Vorhaben Gesetzeskonformität. Dieses Gutachten empfiehlt aber auch eine Bundesratsinitiative der östlichen Bundesländer mit dem Ziel, den Bund in die Pflicht zu nehmen. Dieser ist in diesem Fall nämlich allein zuständig. Wir haben im Freistaat diese Situation nicht herbeigeführt, kommen aber schon jetzt auf der Basis des § 22 des Finanzausgleichsgesetzes für die Folgen auf, wenn eine Kommune aufgrund dieser Situation außerordentliche Belastungen zu schultern hat. Den Genossenschaften ist damit ehrlicherweise – wie übrigens auch in Mecklenburg-Vorpommern – nicht geholfen. Auch dazu noch zwei Gedanken. Wir in Sachsen haben keine halbe Milliarde Euro, um Bundesangelegenheiten zu erledigen oder auch nur vorzufinanzieren. Wer sagt Ihnen denn überhaupt, dass der Bund eine gesetzliche Neuregelung schaffen wird? Die Ihnen in wirtschaftlicher Hinsicht leider sehr verwandten Berliner Koalitionäre scheinen momentan ganz andere Probleme zu haben. Dass ihr Ansinnen vor allem vom linken Populismus getragen ist, zeigt mir ein Blick auf die Website ihrer wohnungspolitischen Sprecherin, Frau Nagel. Zitat: „Die Entschuldung muss beginnen, damit Wohnungsunternehmen auch in kleineren Orten handlungsfähig sind und bleiben, sodass sie sich auf Erhalt und Schaffung von Wohnraum konzentrieren können.“ Für kleinere Orte ist die Schaffung neuen kommunalen Wohneigentums eher ein nachgeordnetes Problem. Dort leidet man wirklich unter Schrumpfung und, damit einhergehend, unter zu hohen Wohnungsbeständen. Die Folge ist, dass man einen Schuldendienst für bereits abgerissenen oder leerstehenden Wohnraum zu leisten hat. Hier werden wir sicherlich helfen müssen. Nicht helfen müssen wir aber für die Vergoldung der Türklinken in den Großstädten und den dazugehörigen Speckgürteln. Ein letzter Gedanke, liebe LINKE: Wo bleibt eigentlich Ihre Solidarität mit den privaten Hauseigentümern? Ich spreche jetzt gar nicht von Ihren Lieblingsfeinden, den privatwirtschaftlich finanzierten Wohnungsunternehmen, sondern von denen, die einen Teil ihrer eigenen Immobilien anderen Menschen vermieten. Immerhin sind dies fast 30 % des gesamten Wohnungsbestandes. Diese Eigentümer hatten hier im Osten auch die Altlast der von Ihnen verantworteten Misswirtschaft zu tragen. Sie mussten Kredite und Hypotheken aufnehmen, um ihr Eigentum wieder bewohnbar zu machen. Sie durchlitten die Zeit der schrumpfenden Städte und erzielten mit ihren frisch sanierten Wohnungen geringe Einnahmen. Viele gingen dabei, salopp gesprochen, über die Wupper. Das sind späte Kollateralschäden Ihrer brillant funktionierenden Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik. In den von Ihrer wohnungspolitischen Sprecherin, Frau Nagel, erwähnten kleinen Orten ist das oft heute noch so. Für die haben Sie aber keinen Entlastungsfonds vorgesehen. Sie beglücken sie eher mit Erhaltungssatzungen und ähnlichen Wohnungsbautötern. Aber auch das geht in Ordnung; denn für Sie sind es bloß Heuschrecken und Manchesterkapitalisten. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und Geduld. (Beifall bei der CDU)
