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Doreen Schwietzer

AfD 14.12.2023 Sitzungen 7/81

Ermessen bei der Unterbringung von umA (Frage Nr. 2) Unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) ab 16 Jahren können in Einrichtungen ohne Betriebserlaubnis nach SGB VIII untergebracht werden – zum Beispiel in zentralen und dezentralen Aufnahmeeinrichtungen. Frage an die Staatsregierung: Wie ist das Verfahren geregelt, wenn ein unbegleiteter minderjähriger Ausländer in einer Einrichtung ohne Betriebserlaubnis, zum Beispiel in zentralen und dezentralen Aufnahmeeinrichtungen, untergebracht werden soll?

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