Dr. Joachim Keiler
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ich knüpfe an das Zitat der Kommission an. Zuvor möchte ich kurz auf den Beitrag von Herrn Mackenroth eingehen, der gesagt hat, der Begriff „Menschenrechte“ werden inflationär gebraucht. Herr Mackenroth, für diesen Hinweis bin ich Ihnen dankbar. Sie werden gleich erfahren, warum. Im Übrigen gilt das auch für den Begriff „Demokratie“. Man wird nicht zum Demokraten, indem man sich 15 bis 20 Mal während einer Sitzung im Landtag selbst als demokratische Partei bezeichnet. (Beifall bei der AfD – Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Transnationaler Globalismus durch Mobilisierung einer transnationalen Öffentlichkeit oder Zivilgesellschaft – allmählich kommen wir der Sache näher – wird zunehmend kritisiert. Zwar weist Habermas – anerkanntermaßen nicht unbedingt ein Philosoph –, der der AfD-Doktrin nahesteht, in Deutschland der Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft auch für die Erzeugung von politischer Legitimität eine zentrale Bedeutung zu. Der Einfluss der Zivilgesellschaft müsse jedoch – auch nach Habermas – durch den Filter demokratischer Verfahren. Es bedarf einer administrativen Umsetzungsmacht, es bedarf des staatlichen Rahmens, nicht einer Zivilgesellschaft. Das Ausspielen von Menschenrechten gegen das Prinzip der Volkssouveränität – also von Moral, Herr Richter – gegen Politik, drohe sogar, die Tendenz der Entdemokratisierung zu verschärfen. Man sollte deshalb die Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft nicht mit überzogenen Erwartungen überlasten. (Albrecht Pallas, SPD: Im Gegensatz zur AfD!) Der Strukturwandel von Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft ist keineswegs abgeschlossen, sondern ein politisch umkämpfter Begriff – Gideon Baker, David Chandler, auch keine AfD-Freunde. Menschenrechte werden in zunehmendem Maße gegen die Weltwirtschaftsordnung, gegen geistige Eigentumsrechte sowie gegen Handelsfragen im Sezessionsrecht in Stellung gebracht. Handelsabkommen werden im juristischen Kampf gegen transnationale Konzerne boykottiert. Von linken NGOs wird argumentiert, dass weder die UNO noch die WTO, die OECD oder der Europarat in der Lange sind, verbindliche Normen und wirksame Instrumente zur Durchsetzung der Menschenrechte gegen transnationale Konzerne und ihre sie schützenden Regierungen aufzustellen. Linke Doktrin! Deshalb fordern manche die Einrichtung eines Weltgerichtshofes für Menschenrechte, andere die Erweiterung des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag, um auch Unternehmen wegen Verletzung von Völkerrecht als Menschenrechtsverletzungen anklagen zu können. Das halte ich für gefährlich, für überflüssig, zumal in den jeweiligen Staaten Klagemöglichkeiten vorhanden sind. Wenn die internationalen Organisationen nicht in der Lage sind, einen Rechtsrahmen zu garantieren, kann dies ein Weltgerichtshof natürlich ebenso wenig. Hierfür spricht, dass ein demokratischer Ordnungsrahmen auf nationaler Ebene vorhanden sein muss. Falls ein solcher vorhanden ist, wäre dieser auch ausreichend. Es braucht keine Klagen von irgendwelchen NGOs oder zivilgesellschaftlichen Organisationen. Dies folgt bereits aus den oben gezeigten unterschiedlichen Sichtweisen und unterschiedlichen politischen Systemen, wobei fünf unterschiedliche Konventionen aus nationalen Überlegungen heraus gemacht wurden. Welchen Maßstab wollen wir anwenden? Alle befassen sich mit den Menschenrechten. Aktuell ist die Lage der Menschenrechte weltweit in einem desolaten Zustand, nicht nur wegen menschenrechtsunwürdiger politischer Systeme, sondern auch, weil bestimmte Akteure die klassischen Freiheitsrechte, wie die Meinungsfreiheit und das Wahlrecht, verdrängen durch hypermoralisches Wohlfühlgetue, was zu kritisieren verboten ist. Einige Beispiele: Es gibt kein Menschenrecht auf illegale Einwanderung. Das ist im Übrigen Gegenstand der UNCharta. Es gibt auch kein Menschenrecht, sein Geschlecht beliebig zu ändern. Während der sogenannten Coronapandemie wurden die Grundrechte der Bürger mit Füßen getreten, auch in Deutschland. Ja, ein korrektes Menschenrechtsverständnis erfordert eine systematische Aufarbeitung des Coronaunrechts. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Die universellen Friedenspflichten werden gerade im Ukrainekrieg und in der Nahost-Auseinandersetzung beiseitegeschoben. Die individuellen Grundrechte und besonders die Achtung der Menschenwürde sind richtig gedeutet eine hervorragende Errungenschaft der internationalen Staatengemeinschaft. Staaten sollten sie garantieren. Wenn ich aus Sicht meiner Fraktion neben den individuellen Rechten, die gerade auch das Grundgesetz beschreibt, einen Maßstab für politisches Handeln erwähnen darf, so ist das das Selbstbestimmungsrecht der Völker, welches im UN-Sozialpakt nach langen Diskussionen in den Vereinten Nationen aufgenommen worden ist. Artikel 1 Abs. 1 des UNSozialpakts lautet: „Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status
