André Barth
Danke, Herr Präsident. Herr Gebhardt, Sie haben jetzt aus dieser Debatte eine finanzpolitische Debatte gemacht. Grundsätzlich muss ich Ihnen Recht geben. Artikel 95 unserer sächsischen Verfassung hätte durch diesen Entwurf der Koalition durchaus verbessert werden können, allerdings nicht auf dem Weg, wie Sie es wollen, nämlich das alles zu streichen, weil es eine Investitionsbremse ist. Man hätte es anders machen müssen. Man hätte den Webfehler in der sächsischen Verfassung in Artikel 95 Abs. 4 beheben müssen. Danach müssen wir bis zur Normallage sparen, wenn die Konjunktur einbricht, und können erst ab Unterschreitung der Normallage einen Kredit aufnehmen. Diesen Webfehler, dass wir keine ausreichende Rücklage mehr haben, um das gegenfinanzieren zu können, hätten Sie in der Verfassung beheben müssen. Das haben Sie, Herr Gebhardt, aber nicht gesagt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das ist nicht unser Webfehler!) Deshalb kann ich sagen: Gott sei Dank, dass es unsere Fraktion gibt! Wir haben hier vor einem Monat einen verfassungsändernden Entwurf eingebracht, der Ihr Versäumnis noch hätte heilen können. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Barth mit einer Kurzintervention auf den Redebeitrag von Herrn Kollegen Gebhardt. Möchten Sie erwidern, Herr Kollege Gebhardt? – Bitte schön, an Mikrofon 1.
