Armin Schuster
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Antrag und die Debatte erwecken – so entnehme ich es – den Anschein, wir könnten hier im Sächsischen Landtag die Fragen zum Staatsangehörigkeitsrecht selbst regeln. Das können wir aber nicht. Ich gebe zu, dass in diesen Tagen in vielen Länderparlamenten so diskutiert wird, als würde es jeweils in Bayern, SachsenAnhalt oder auch in Sachsen festgelegt. Nein, das kann nur der Bund regeln. (Sebastian Wippel, AfD: Es gibt auch einen Bundesrat!) Das finde ich auch richtig so. Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsrecht müssen vom Bund einheitlich für alle geregelt werden. Ich sage es einmal so: Eine Schattierung in 16 Ausfertigungen kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, das kann nicht der Weg sein. Deshalb möchte ich Sie mitnehmen: Wie ist denn der aktuelle Sachstand? Wir diskutieren mit dem Bund intensiv – und das nicht erst seit Kurzem. Seit dem Sommer nimmt das Sächsische Staatsministerium des Innern zu diesem Gesetzentwurf Stellung. Das haben wir in mehreren Runden auch in der Innenministerkonferenz diskutiert. Ich gebe Ihnen den Sachstand: Wir haben gegenüber dem Bundesinnenministerium bereits im Sommer Stellung bezogen, endgültig vor zwei Monaten. Wir haben eine Stellungnahme abgegeben und unsere Kritik vorgetragen. Unsere Maxime, meine Damen und Herren – – Frau Nagel, deswegen finde ich die Giftigkeit nicht in Ordnung, mit der Sie der Union beispielsweise Nationalistisches vorhalten. (Zuruf der Abg. Antje Feiks, DIE LINKE) Unsere Maxime, meine Damen und Herren, ist einfach: erst Integration, dann Einbürgerung. Die Maxime des jetzt diskutierten Antrags im Bundestag ist: erst Einbürgerung, dann Integration. (Albrecht Pallas, SPD: Das ist nicht die Wahrheit! – Sabine Friedel, SPD: Das ist eine Lüge, Herr Minister! – Widerspruch des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE – Weitere Zurufe – Unruhe im Saal) Ich finde, über diese Reihenfolge kann man seriös diskutieren, ohne so zu reagieren, wie Sie es jetzt machen, meine Damen und Herren. Echte Integration braucht Zeit, und sie braucht den Willen und das ernsthafte Interesse der Einbürgerungsbewerber, bei uns anzukommen. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Meine Damen und Herren, aktueller als jetzt kann diese Haltung doch gar nicht sein. (Beifall bei der CDU) Die Einbürgerung muss ein starkes Bekenntnis zu unserem Land, unseren Werten und dem Grundgesetz sein. Gelungene Integration beginnt mit dem Erwerb der deutschen Sprache, dem Respekt vor unseren geschriebenen und ungeschriebenen Regeln des Zusammenlebens. Deshalb steht Integrationserfolg vor Einbürgerung. Das ist der Sinn dieser Reihenfolge. Wer sich nicht klar zu unserem Land und unseren Werten bekennt, darf nicht eingebürgert werden. (Beifall bei der CDU) Schnelle Einbürgerung erzeugt schnelle Integration – das ist der Geist der Bundesregierung. Das halten wir für falsch, wenn nicht sogar für naiv, weil es sich in der Praxis so nicht zeigt. Jetzt, meine Damen und Herren: Der Leitbeschluss der Innenministerkonferenz der vergangenen Woche ging über den Nahostkonflikt und die Auswirkungen auf Deutschland. Kein Beschluss ist länger und detaillierter. Bestes Beispiel für unsere Diskussion – das haben alle 17 Innenminister so konstatiert – sind die Anti-Israel-Demonstrationen, bei denen man Menschen sieht und hört, die den deutschen Pass bereits haben, aber ideologisch in völlig anderen Welten leben, die unseren Werten entgegenstehen. (Thomas Thumm, AfD: Wer hat die denn reingelassen? Wann ist denn das passiert?! – Weitere Zurufe von der AfD und der SPD) In der Innenministerkonferenz haben wir uns intensiv mit dieser Problematik befasst. Wir waren uns einig, dass die momentane Rechtslage des jetzigen Staatsangehörigkeitsrechts überprüft und an einigen Stellen verschärft werden muss. Da der Gesetzentwurf der Bundesregierung angehalten worden sein soll – so gestern jedenfalls die Presse –, ergibt sich vielleicht bei aller Kritik, die wir an dem Entwurf haben, daraus sogar die Chance für den Deutschen Bundestag, noch einmal zu korrigieren, wozu die Bundesregierung, ehrlich gesagt, nicht in der Lage war, weil der 7. Oktober sie wahrscheinlich auch überrascht hat. Jedenfalls waren die Aussagen des Bundeskanzlers, des Vizekanzlers, der Bundesinnenministerin aus den letzten vier bis sechs Wochen starke Worte, richtige Worte zu der Frage, wer in diesem Land keinen deutschen Pass haben soll, wer angesichts dessen, was rund um den 7. Oktober passiert ist, ausgewiesen werden muss. Wir sprechen in diesem Zusammenhang von „Staatsräson“. Diese Aussagen sind richtig, stehen aber nicht in dem Gesetzentwurf. Deshalb fordern wir diese Anpassung. (Beifall bei der CDU) Der Gesetzentwurf muss für Personen mit antisemitischer, rassistischer oder sonstiger menschenverachtender Einstellung die Möglichkeit auf Einbürgerung verhindern. Das ist eine klare Aussage der Innenministerkonferenz. So muss auch geprüft werden, ob Einbürgerungstests mit Fragen zur besonderen Verantwortung für jüdisches Leben in Deutschland und zum Existenzrecht Israels zu ergänzen sind. Es muss geprüft werden, wie zum Ausschlussgrund auch ein entsprechender Verlustgrund der Staatsangehörigkeit aufgenommen werden kann. Wer sich so geriert, wie wir es alle kritisieren, aber die deutsche Staatsbürgerschaft hat und Mehrstaatler ist, dem muss sie auch entzogen werden können. (Sabine Friedel, SPD: Das ist doch nicht Thema des Antrags!) Auch das ist im Moment nicht drin. (Zurufe von der SPD) Meine Damen und Herren, ich glaube, auf der Seite des Parlaments tun Sie einfach das, was wir gemacht haben. Wir haben uns das Video von Robert Habeck angeschaut und es juristisch übersetzt. Genau das ist der Beschluss der Innenministerkonferenz. Wir wollen alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, damit Mehrstaatler, die Straftaten nach § 129 StGB oder sonstige schwere staatsgefährdende Straftaten begehen und rechtskräftig verurteilt werden, ihre deutsche Staatsbürgerschaft verlieren. Wir müssen auch die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von assoziationsberechtigten Ausländerinnen und Ausländern und solchen mit Schutzstatus, die die öffentliche Sicherheit schwerwiegend beeinträchtigen, präzisieren. Nur so können die Ausländerbehörden § 53 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz richtig und rechtssicher anwenden. Auch das ist das Zitat aus einem Beschluss der letztwöchigen Innenministerkonferenz. Aufgrund unserer sächsischen Initiative hat die IMK die Forderung beschlossen, die Fälle des besonderen Ausweisungsinteresses in § 54 Aufenthaltsgesetz um die Tatbestände Landfriedensbruch, schwerer Landfriedensbruch, Volksverhetzung oder Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten gemäß § 104 StGB zu erweitern. Meine Damen und Herren, wir können hier nicht immer nur Sonntagsreden über das Verbrennen von Israelflaggen halten und dann mimimi machen, wenn es um eine entsprechende gesetzliche Grundlage geht. Das jedenfalls ist unser Beschluss, und das war ein Antrag aus Sachsen. (Beifall bei der CDU) Ganz aktuell hat Nordrhein-Westfalen eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht. Die Regierungskonstellation dort kennen Sie alle. (Frank Richter, SPD, steht am Mikrofon.)
