Armin Schuster
Ich meine, dass der Abg. Wähner und die Abg. Köditz das ausführlich definiert haben. Es ist Bestandteil der politisch motivierten Kriminalität. Es geht um die Bedrohung, die Verfolgung, die üble Nachrede, die Beleidigung von Menschen aufgrund von Rasse, Religion, politischer Einstellung, Weltanschauung etc. Wenn dieser Verdacht besteht, ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft. Natürlich haben wir im Moment keinen Straftatbestand Hass, aber wir haben den Straftatbestand Bedrohung, § 241 StGB. Wir haben den Straftatbestand Volksverhetzung, § 130, usw. Danach können Sie sich strafbar machen, aber die Frage, aus welcher Motivation heraus Sie es tun, das kann sogar religiös sein. Das sind die Motivationen, die wir unter PMK verstehen, übrigens links, rechts usw. Ich verstehe nicht, wo Ihre Frage ist. Sie überfordern mich jetzt ein wenig, weil ich es ziemlich logisch finde. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Lassen Sie eine weitere Frage zu, Herr Staatsminister?
