Albrecht Pallas
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst möchte ich beim Titel des vorliegenden Antrags etwas klarstellen: Das Grundgesetz kennt in terminologischer Hinsicht eigentlich nur die deutsche Staatsangehörigkeit und keine deutsche Staatsbürgerschaft. Vielleicht sollten Sie noch einmal im Artikel 116 Grundgesetz nachlesen, um Klarheit zu erhalten. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Solche Spitzfindigkeiten!) Es ist ein wenig ein historischer Treppenwitz, dass sich die AfD-Fraktion in ihrem Antrag eines DDR-Begriffs bedient. Im Einklang mit der Intention, sich von der Bundesrepublik terminologisch abzugrenzen, führte nämlich die DDR im Jahr 1967 den Begriff der Staatsbürgerschaft ein und übernahm diesen auch in Artikel 19 Abs. 4 ihrer Verfassung von 1968. Da die AfD-Fraktion aber erhebliche Lücken – nicht nur in staatstheoretischer Hinsicht – in Bezug auf die Staatsangehörigkeit zeigt, möchte ich kurz ausholen. Ging man in der Epoche der Aufklärung noch davon aus, dass jeder Mensch seine angeborenen Rechte als Mensch und Bürger in seinem Staat in Anspruch nehmen könne und sich in anderen Staaten nur besuchsweise aufhalte, legte Hannah Arendt im Jahr 1949 nach den weltpolitischen Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs und der Shoah den Finger in die Wunde. Die unveränderlichen Menschenrechte seien doch eigentlich nur Staatsbürgerrechte. Es gebe in Wahrheit nur ein einziges Menschenrecht: das Recht auf Rechte, das Recht auf Staatsangehörigkeit. So nutzt das Grundgesetz auch den Begriff der Weimarer Reichsverfassung. Es vermeidet alle Anklänge des Reichsbürgergesetzes von 1935. Dass die AfD-Fraktion dies besser fände, ist irgendwie auch logisch. – Nun gut. Meine Damen und Herren! 5,7 % der sächsischen Bevölkerung sind Menschen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Viele von ihnen leben seit Jahren in Sachsen, arbeiten hier, zahlen Steuern, ihre Kinder gehen in die Kita oder die Schule, viele engagieren sich zivilgesellschaftlich. Sie sind fester Teil der Gesellschaft. Für die SPD ist es wichtig, diesen Menschen eine bessere Perspektive, auch volle Teilhabe in unserer Gesellschaft zu geben. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass auf Bundesebene aktuell ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht diskutiert wird. Wenn man so will, zeigt das am deutlichsten die Akzeptanz von Migration in unserer Gesellschaft als Normalfall. Es ist vielleicht auch das Ergebnis eines Lernprozesses – wir haben es eben von der Kollegin Čagalj Sejdi gehört – aus den Migrationsprozessen in Westdeutschland in den Fünfziger- und Sechzigerjahren mit den sogenannten Gastarbeitern, die eben doch blieben, oder von den Vertragsarbeitern in der DDR – wobei eine andere Vorstellung darüber herrschte, wie es weitergehen solle –, die auch Teil unserer Gesellschaft geblieben sind. (Martina Jost, AfD: Die haben sich aber selber integriert!) Menschen, die als Fachkräfte angeworben werden, Menschen, die anders in unser Land zuwandern und sich dennoch hier einbringen, sollen bleiben und werden bleiben. Wir brauchen sie. Deswegen ist Teilhabe an der Gesellschaft eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Ich wundere mich über die Schlagseite, die die Position der konservativen Partei hier einnimmt; denn auch Ihnen sollte es wichtig sein, dass Menschen, die wir dringend benötigen, um dem demografischen Wandel begegnen zu können, nicht nach ein paar Jahren unser Land wieder verlassen, sondern sich hier weiter einbringen. (Unruhe im Saal) Bei dem Gesetzentwurf – wir hörten bereits genauere Ausführungen der Kolleginnen Nagel und Čagalj Sejdi – geht es vor allem um die Entbürokratisierung des Einbürgerungsverfahrens, den schnelleren Erwerb durch besondere Integrationsleistungen und die Klarheit im Einbürgerungsverfahren. Der Antrag der AfD geht insofern fehl, weil es noch gar keinen geeinten Gesetzentwurf gibt, gegen den eine sächsische Regierung im Bundesrat vorgehen könnte. Ich möchte Ihnen noch etwas mit auf den Weg geben: Die deutsche Staatsangehörigkeit wird nicht verliehen, wie Sie insinuieren, sondern erworben. Es ist kein Akt der Auszeichnung oder der Gnade; denn eben nicht die kruden völkischen Vorstellungen von Ihnen als AfD sollen nach Gusto oder Irrweg darüber entscheiden, wer Teil des Staatsvolkes wird. Das sollen gleiche und rechtsstaatliche Voraussetzungen, die für alle gleich gelten, tun. Wir lehnen den Antrag selbstverständlich ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN sowie den Abg. Juliane Nagel und Marco Böhme, DIE LINKE)
