Jan Löffler
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Die heutige Debatte konzentriert sich auf drei Hauptthemen: starke Wirtschaft – Herr Kollege Hippold hat dazu schon gesprochen –, zukunftsfähige Infrastruktur und die soliden Finanzen. Für mich ist an der Stelle wichtig, das Thema in die fiskalischen Rahmenbedingungen betreffend einzuordnen. Herr Thumm, einiges von dem, was Sie ausgeführt haben, muss man sicherlich noch mal einordnen. Ich gebe aber zu – ich möchte in meiner Rede auch Herrn Brünler nicht enttäuschen –, dass ich genau auf diese Punkte, die Sie vermutet haben, noch einmal eingehen werde. Die Auslegung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 wird oft von denen beansprucht, die eine Lockerung oder die Abschaffung der Schuldenbremse anstreben. Erst gestern, Herr Kollege Brünler, haben Sie die Diskussion hier eröffnet und in die Kerbe hineingeschlagen. Ich möchte aber klarstellen, dass das Bundesverfassungsgericht Verstöße bei der Ampelregierung gegen einen verfassungs- und haushaltsgerechten Haushalt deutlich gemacht hat. Einige nutzen nun diese Gelegenheit, um Änderungen in der Verfassung anzustreben und die Schuldenbremse zu novellieren oder abzuschaffen. Das zeigt aber ein fragwürdiges Verständnis vom Rechtsstaat gemäß dem Motto: Bei einem Rechtsverstoß ändern wir einfach das Recht. (Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD) Diese Logik zielt aber darauf ab, dass sich die Staatsausgaben sozusagen nahezu unbegrenzt erhöhen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Als Begründung wird dann oftmals angeführt, dass Deutschland in der Transformation zu einer digitalen und CO -neutralen Gesellschaft unter einem Innovationsstau leidet. Es wird behauptet, es sei Aufgabe des Staates, alle finanziellen Lasten zu tragen, ohne aber dabei die konsumtiven Staatsausgaben in den Fokus zu nehmen oder sogar zu senken. Stattdessen sollen Verwaltungsstrukturen und manchmal auch der Sozialstaat an falschen Stellen weiter aufgebaut werden. Diejenigen, die das Urteil des Verfassungsgerichts als Freibrief für eine expansive Schuldenpolitik nutzen wollen, haben das Urteil offensichtlich missverstanden. Das Gericht stellt unmissverständlich fest: „Die Folgen von Krisen, die lange absehbar waren oder gar von der öffentlichen Hand verursacht wurden, dürfen nicht mit Notkrediten finanziert werden.“ Die Gestaltung eines Strukturwandels ist eine längerfristige Aufgabe, die nicht durch Schuldenfinanzierung zu bewältigen ist. Stattdessen müssen wir die Finanzbedarfe durch Haushaltsumschichtungen, Ausgabenreduzierung oder Einnahmenerhöhung decken. Politische Entscheidungen, die konsumtive Ausgaben bevorzugen und Investitionen verschieben, stellen in sich keine Notsituation im Sinne des Schuldenrechts dar. Zur Erinnerung: Vor der Einführung der aktuellen Schuldenkrise durften Neuverschuldungen in Höhe der veranschlagten Nettoinvestitionen ausgebracht, aber nicht überstiegen werden; Ausnahme dafür war eine gesamtwirtschaftliche Störung. Das Bundesverfassungs-gericht hat aber seinerzeit festgelegt, dass diese Definition des Schuldenbegriffs und der Schuldenbremse nicht ausreichend definiert ist und deshalb enger gefasst werden muss. Die Schuldenbremse in ihrer aktuellen Form – im Grundgesetz und in der sächsischen Verfassung – war eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers und darf deshalb nicht zur Gegenfinanzierung unbegrenzter Wünsche zur Disposition gestellt werden. Im Kontext unseres Debattenthemas bedeutet das: Investitionen in Infrastruktur – und, lieber Dirk Panter, da sind wir beieinander –, ob Breitbandausbau, Straßenbau, Brückenbau, Schulhausbau, Krankenhausfinanzierung, all die Beispiele, die jetzt gekommen sind, sind Aufgaben, die immer wiederkommen und die im laufenden Haushalt dargestellt werden. Das ist wichtig, weil – du hast die Tribüne angesprochen, lieber Dirk Panter, das möchte ich auch gern tun; nicht offiziell, Frau Präsidentin – wir für unsere nächste Generation Infrastruktur hinterlassen müssen. Aber wir dürfen etwas auch nicht machen, und zwar, jetzt politisch implizierte Entscheidungen zu treffen, deren Lasten dann die Generation, die uns heute hier im Haus besucht, ausfinanzieren muss. Es gilt abzuwägen, und es gilt auch, politisch zu entscheiden, welche Handlungsspielräume wir heben können, und die Diskussion – wir haben ja schon einen Termin – werden wir führen. Aber das kann nicht heißen: Wir werfen die Verschuldung in den Topf hinein und nehmen neue Kredite auf. (Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen; tut mir leid. (Zuruf von der AfD: Danke!)
