Roland Ulbrich
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Februar 2020 – also vor knapp vier Jahren – hatte die Bayerische Staatsregierung unter Führung der CDU-Schwesterpartei CSU eine Anfrage der AfD-Fraktion zum Thema Hate Speech auf dem Tisch liegen. Ich zitiere aus der Antwort: „Der Begriff Hate Speech hat Eingang in den allgemeinen Wortschatz der deutschen Sprache gefunden und bezeichnet die Hassrede im Internet. Eine einheitliche Definition existiert nicht.“ Und weiter: „Hate Speech stellt keinen Straftatbestand dar und ist ein heterogenes Phänomen.“ Jenseits der bayerisch-sächsischen Grenze will man also etwas verbieten, das gar keinen Straftatbestand darstellt. Vielleicht sollte man erst einmal klären, wer bei uns in Sachsen die Definitionshoheit zum Thema Hate Speech bekommen hat: die linksextremistischen NGOs, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Och!) die alles zu Hass erklären, was nicht links außen (Marco Böhme, DIE LINKE: … links außen!) ist. Wird dann, wann immer man einen Maulkorb für Andersdenkende braucht, von Fall zu Fall entschieden, so rein nach Gefühl? Ich denke, wir können gesichert davon ausgehen, dass sich der Hass- und Hetze-Antrag primär auf uns, die AfD, bezieht. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wenn ihr euch die Hosen anzieht, dann seid ihr selber schuld! – Zurufe der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE, und Sören Voigt, CDU) Er bezieht sich nicht auf BÜNDNISGRÜNE, die sich wünschten, der britische Bomber Harris möge Dresden wieder zerstören und Abertausende seiner Bewohner ermorden. (Zuruf der AfD) Auch bezieht er sich nicht auf LINKE, die Reiche erschießen wollen oder auf Robert Habeck, der Vaterlandsliebe stets „zum Kotzen fand“ und mit Deutschland nie etwas anzufangen wusste. Von dieser Geisteshaltung scheint auch seine aktuelle Deindustrialisierungs- und Vaterlandsvernichtungspolitik motiviert zu sein. (Beifall bei der AfD –
