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Rico Gebhardt

Die Linke 14.12.2023 Sitzungen 7/81

Ich dachte, Sie wollen zum Thema reden!) Zum Debattentitel „75 Jahre Menschenrechte“: In 30 Artikeln wurden unveräußerliche Rechte manifestiert, um für alle Mitglieder der Gemeinschaft eine „Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt“ zu schaffen, so heißt es in der Präambel. Im Laufe der Zeit wurden in Anlehnung an diese fundamentale Erklärung der Vereinten Nationen weitere Konventionen verfasst und verabschiedet: Im Jahr 1953 wurde die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verabschiedet. Im Jahr 1978 wurde die Amerikanische Menschenrechtskonvention veröffentlicht. Im Jahr 1986 trat die Afrikanische Charta der Rechte der Menschen und Völker in Kraft. Im Jahr 1990 wurde die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam verabschiedet, (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Ist das jetzt eine … ?) weil einige islamische Staaten der Auffassung waren, dass eine Interpretation der jüdisch-christlich geprägten UNCharta der Menschenrechte von Muslimen nicht ohne Bruch des islamischen Rechts befolgt werden könnte. Um eine Annäherung auch der arabischen Länder an die Charta der Vereinten Nationen zu erreichen, wurde 1994 eine Diskussion in Gang gesetzt, die über 14 Jahre lief und im Jahr 2008 mit der Arabischen Charta der Menschenrechte endete. Diese Arabische Charta ermöglicht es im Falle eines öffentlichen Notstands, der das Leben der Nation – also einer arabischen Nation – bedroht, Verpflichtungen aus dieser Charta außer Kraft zu setzen. Es handelt sich mithin um eine Ratifizierung mit Rückzugsmöglichkeit. Die UN-Charta aus dem Jahr 1948 wurde im Zuge der Zeit durch diverse Zusatzprotokolle aktualisiert. Als wesentliche Ergänzung und Verbesserung möchte ich den UN-Sozialpakt sowie den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte nennen. Stand Juli 2019 waren 173 Staaten durch Ratifikation, Akzession oder Sukzession Vertragspartei des Internationalen Paktes über die bürgerlichen und politischen Rechte geworden. Warum nun diese Aufzählung oder Ergänzungen? Wenn die UN-Charta als unverzichtbarer Maßstab politischen Handelns gelten soll, so muss man sich doch die Frage stellen, in welcher Ausgestaltung dieser Maßstab in die Politik einfließt und wie er als Maßstab umgesetzt werden kann. Abgesehen von der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam haben die Afrikaner, die Amerikaner, die Araber und die Europäer ähnliche, vergleichbare oder teilweise auch abweichende Konventionen verabschiedet. Weshalb? Es liegt schlicht an den verschiedenen politischen Systemen und damit natürlich an unterschiedlichen Maßstäben der Politik. Zum Maßstab der Politik hat die UN-Kommission im Jahr 1995 das Prinzip Global Governance gemacht. Ich zitiere die UN-Kommission: Global Governance ist keine Weltregierung, sondern ein internationaler Rahmen von Prinzipien, Regeln und Gesetzen inklusive einer Reihe von Institutionen, um diese aufrechtzuerhalten, um globale Probleme zu bewältigen. Und weiter: Auf globaler Ebene hat man unter Ordnungspolitik bisher vorwiegend das System der zwischenstaatlichen Beziehungen verstanden, doch heute müssen auch Nichtregierungsorganisationen, Bürgerbewegungen, Multinationale Konzerne und globale Finanzakteure – ähnlich wie globale Finanzeliten – einbezogen werden. Mit diesen Gruppen und Institutionen interagieren globale Massenmedien, deren Einfluss dramatisch gewachsen ist. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Es gibt weder eine einzige Form der Weltordnungspolitik, noch existiert eine einzige Ordnungsstruktur oder eine Gruppe solcher Strukturen. Es handelt sich um einen breit angelegten, dynamischen und komplexen Prozess interaktiver Entscheidungsfindung, (Zuruf der Abg. Anna Gorskih, DIE LINKE) der sich ständig weiterentwickelt (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Das Referat kann jetzt beendet werden!) und sich ändernden Bedingungen anpasst.

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