Thomas Schmidt
Bei den Beschlüssen auf Bundesebene brauchen wir einen bestätigten Bundeshaushalt. Vorher können wir nicht einschätzen, welche Einflüsse es hat. Für IPCEI-Projekte sind wir als Ministerium nicht zuständig. Beim Strukturwandel selbst ist es eine vertragliche Verpflichtung. Da gibt es ein Gesetz, das wissen Sie, und die Bund-Länder-Vereinbarung. Hier ist eine vertragliche Verpflichtung vorhanden. Deshalb ist nicht davon auszugehen, dass es im InvKG in puncto der finanziellen Untersetzung irgendwelche Probleme geben kann. Es wird keine geben. Wir sind dabei, über mögliche Flexibilisierungen zu sprechen. Wir streben einen untergesetzlichen Ansatz an, keine neue Gesetzesänderung, weil das viel zu lange dauert. Das STARK-Programm wird vom Bund in Jahresscheiben zugewiesen. Ich kann noch nicht abschließend sagen, ob es zu Kürzungen beim Bund kommt. Dazu brauchen wir die Beschlüsse des Bundeshaushalts. Aber das ist bei uns wirklich das einzige Programm. Ich kann noch keine Entwarnung geben, dass das in vollem Umfang so umgesetzt werden kann, wie wir es geplant haben. Die Sorge teile ich auch. Wir haben darauf aufmerksam gemacht, wie wichtig gerade das STARK-Programm in der ersten Phase des Strukturwandels ist. Deshalb waren wir dem Bund ausgesprochen dankbar – das will ich an der Stelle sagen –, dass er es möglich gemacht hat, Mittel für STARK aus dem Ende des Zeitraums der Unterstützung des Strukturwandels nach vorn zu ziehen. Ob das gehalten wird, bleibt abzuwarten. Wir brauchen erst den Bundeshaushalt. Sie haben recht: Das ist der Bereich, bei dem wir noch Unklarheiten haben. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die BÜNDNISGRÜNEN, bitte. Herr Löser.
