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Valentin Lippmann

GRÜNE 14.12.2023 Sitzungen 7/81

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! „Die Polizei ist nicht im Internet“, stellte Jan Böhmermann vor über einem Jahr fest und sorgte damit für einen gewaltigen medialen Aufruf im Zusammenhang mit seinen Recherchen zum Umgang mit Hasskriminalität in deutschen Polizeien. Gleichzeitig war die Recherche aber nicht die wirkliche Überraschung für alle diejenigen, die regelmäßig in sozialen Netzwerken unterwegs sind und dort miteinander agieren. Gerade erst veröffentlichte das Statistische Bundesamt neue Zahlen. Demnach haben mehr als ein Viertel der Nutzerinnen und Nutzer allein im ersten Quartal dieses Jahres Hass- und Hetzreden im Netz wahrgenommen. Bei den Jüngeren war es sogar ein Drittel. Diese Wahrnehmung deckt sich mit der Polizeilichen Kriminalstatistik für Sachsen. Dabei dürfte bei Weitem nicht alles zur Anzeige gebracht worden sein. Diese Entwicklung ist Grund für diesen Antrag. Hasskriminalität ist eine elementare Gefahr für unsere Demokratie; denn Sprache hat Macht, die Macht, zu verändern – deshalb debattieren wir im Landtag darüber –, und die Macht zu binden; deshalb machen wir Gesetze und sprechen miteinander. Sprache hat aber auch die Macht, zu verletzen, zu demütigen, einzuschüchtern und zu zerstören, und die Macht, Menschen aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen. Deshalb haben wir, die Koalition, uns entschieden, diesen Antrag zu stellen; denn es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, den Kampf gegen Hass, Hetze und Bedrohung im Netz entschiedener denn je zu führen. Eine plurale politische Gesellschaft lebt davon, dass in ihr viele Stimmen zu Wort kommen und sich so verschiedene Perspektiven auf verschiedene Themen eröffnen. Das ist eine Überzeugung, aus der der Schutz der Meinungsfreiheit als elementares politisches Freiheitsrecht in unserer Verfassung erwächst. Wenn dieses elementare Freiheitsrecht nicht durch den Staat selbst, sondern durch Dritte faktisch eingeschränkt wird, wie wir es in diesem Fall merken, ist es eine staatliche Aufgabe, dem entschieden entgegenzutreten und so die öffentliche Willensbildung mit aller Gewalt zu schützen. Der Fall von Renate Künast vor einigen Jahren, eine der wesentlichen Entscheidungen zu Hasskriminalität im Internet, hat vor allem eindrucksvoll das darauffolgende PingPong-Spiel zwischen den Gerichten offenbart und gezeigt, wie schwer es doch immer ist, in der Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten das richtige Maß zu finden. Dieser Fall hat aber auch gezeigt, dass auch die Meinungsfreiheit zu Personen des öffentlichen Lebens in diesem Land nicht grenzenlos und nicht schrankenlos ist. Die Meinungsfreiheit findet ihre Grenzen in gesetzlichen Bestimmungen, beispielsweise zum Schutz der Ehre, zur Beleidigung, zur Verleumdung oder zur Volksverhetzung. Dies genießt keinen Schutz. Diese Binsenweisheit scheint in der alltäglichen virtuellen Raserei von Wutbürgerinnen und Wutbürgern, von Antidemokratinnen und Antidemokraten zunehmend unterzugehen. Deshalb wollen wir mit diesem Antrag besonders die Verantwortung der Netz- und Plattformbetreiber für ihre entsprechenden Plattformen herausstellen. Sie können sich nicht damit herausreden, dass Sie von nichts wüssten. Werte Kolleginnen und Kollegen, im nächsten Jahr sind Kommunalwahlen. Unsere Demokratie lebt von den Menschen, die vor Ort mitgestalten wollen, die Ideen einbringen und für sie öffentlich streiten. Regelmäßig haben Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker dabei nicht die Ressourcen, auf die Bundestags- oder Landtagsabgeordnete zugreifen können. Gleichwohl sind sie nicht minder, sondern teilweise sogar häufiger Opfer von Anfeindungen und Angriffen. Eine Kommunalstudie, die in Brandenburg in Auftrag gegeben wurde, unterstreicht diesen Befund. Jede dritte kommunale Amts- und Mandatsträgerin hat mindestens einmal Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung oder körperliche Gewalt erlebt. In Sachsen dürfte es kaum anders sein. Umso aktiver die Betroffenen in sozialen Netzwerken waren, umso wahrscheinlicher war es, dass sie Opfer von Bedrohungen und Beleidigungen wurden. Die Lösung ist aber nicht, dass diejenigen, die für unsere Demokratie streiten und den Kopf dafür hinhalten müssen, sich aus dem öffentlichen Raum zurückziehen, wie es leider mitunter immer noch von leitenden Polizisten im Bereich des Staatsschutzes angeraten wird. Wir brauchen einen Bewusstseinswandel in den Sicherheitsbehörden einerseits und das Lösen der Handbremse bei der Verfolgung von Hasskriminalität in den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden andererseits. Der Freistaat Sachsen hat bereits Instrumente geschaffen, um Betroffene auf kommunaler Ebene oder aus der Zivilgesellschaft besser zu schützen. Dazu gehört zum Beispiel die Zentrale Meldestelle für Hasskriminalität im Internet. Dazu gehört auch die Zentrale Ansprechstelle für Opfer von Rechtsextremismus und Antisemitismus, die ZORA. Sie geht auf die Initiative des Sächsischen Ministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zurück. Die dort tätigen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind seitdem Ansprechpartner(in) für all jene, die aufgrund ihres Engagements Opfer von Hass und Hetze werden; das ist eine wesentliche Unterstützung im Kampf gegen Hass und Hetze im Freistaat Sachsen. Damit sind wir deutschlandweit Pioniere gewesen, und damit wird dafür gesorgt, dass die Taten konsequent aufgeklärt werden und eine effektive Strafverfolgung stattfinden kann. Zudem soll zukünftig den Betroffenen durch Information und Beratung ihre Handlungsmacht zurückgegeben werden, damit sie sich den Angriffen nicht ohnmächtig ausgeliefert sehen. Unsere gemeinschaftliche Anstrengung muss daher dahin gehen, diese Anlaufstellen bekannter zu machen und die Strukturen weiter zu stärken; auch das fordert dieser Antrag. Es ist unsere Verantwortung, den Betroffenen von Hasskriminalität zu zeigen, dass sie geschätzt, aber vor allen Dingen, dass sie geschützt werden. Das beinhaltet auch das Thema virtuelle Streifengänge. Wir BÜNDNISGRÜNE sind der Überzeugung, dass wirksame Polizeiarbeit nicht immer mehr Befugnisse braucht. Sie braucht vor allem ausreichend Personal, eine kluge Strategie und vor allem muss das Ganze sichtbar sein. Wir müssen deutlich machen, dass es auch im Internet keine rechtsfreien Räume gibt. Das gilt einmal mehr in diesen Zeiten, wenn es um die Bekämpfung von Hass und Hetze geht. Ebenso braucht es anonyme Meldewege für die Meldung von Hass und Hetze im Internet. Ich möchte an dieser Stelle meinen Appell in einer Aktuellen Debatte aus dem vorletzten Jahr wiederholen: Wir brauchen diese Meldewege einerseits für die Bürgerinnen und Bürger, die aus der tiefen Überzeugung, dass es Grenzen dessen gibt, was sagbar ist, handeln wollen, wenn sie etwas sehen, aber selbst nicht betroffen sind. Wir brauchen sie andererseits damit diese Bürgerinnen und Bürger auch wirklich darüber Informationen abgeben und Anzeigen stellen und nicht permanent ein komplettes Anzeigenformular ausfüllen müssen. Wir brauchen sie, weil die Polizei nicht überall sein kann. Der wirksamste Kampf gegen Hass und Hetze wird dann zu führen sein, (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) wenn wir eine starke, selbstbewusste Demokratie haben, die selbst handelt und in der es die tiefe Überzeugung aller Bürgerinnen und Bürger ist, dass zu handeln ist, wenn sie entsprechende Postings sehen. Das wollen wir mit diesem Antrag noch einmal unterstützen. Wir bitten um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Lippmann sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Das Wort erhält jetzt Kollege Pallas; er spricht für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

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