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Susanne Schaper

Die Linke 14.12.2023 Sitzungen 7/81

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mitbestimmen, mitentscheiden und mitgestalten sind in der heutigen Zeit wichtiger denn je. Über 26 % der Sächsinnen und Sachsen sind 65 Jahre und älter. Das ist ein Anstieg von 44,9 % in den Jahren 1990 bis 2022. Nach Berechnungen des Statistischen Landesamtes wird sich das Durchschnittsalter von aktuell 46,9 Jahren bis 2040 auf 47,4 Jahre erhöhen. Die beiden ältesten Landkreise in Sachsen sind Görlitz und der Vogtlandkreis mit 51,5 Jahren. In den Städten Bad Elster und Klingental ist der Altersdurchschnitt 53 Jahre. Das sind damit die ältesten Kommunen. Volksantrag und Volksbegehren sowie die Einführung einer Mindestzustimmungsquote für Volksentscheide von 20 %. In der Zusammenfassung muss ich sagen: Das hätten wir im Wesentlichen alles schon mit den Gesetzentwürfen der AfD haben können. Damit wären wir schon ein Stück weiter. Damals bestand die Bereitschaft dazu nicht. Jetzt wird von den Koalitionsfraktionen auf der Zielgeraden einer Legislaturperiode plötzlich der demokratische Heilsbringer gemimt. Mag sich ein jeder seinen Teil dazu denken. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Wiesner für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf? – Den sehe ich nicht. Von der Staatsregierung? – Kein Gesprächsbedarf, in Ordnung. Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen und weiterer Gesetze an den Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung zu überweisen. Wer diesem Vorschlag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist die Überweisung so beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs Mitwirkung, Mitbestimmung und und Senioren im Freistaat Sachsen – SächsSenMitbestG) der Fraktion DIE LINKE Ich denke, diese Zahlen zeigen es ganz klar: Wir werden in Sachsen immer älter. Umso wichtiger ist es, dass diese Personengruppe bei allen sie betreffenden Entscheidungen verbindlich einbezogen wird. Aus diesem Grund legen wir Ihnen heute unser Gesetz zur Stärkung der Mitwirkung, Mitbestimmung und Interessenvertretung von Seniorinnen und Senioren im Freistaat Sachsen vor. Es ist wichtig, dass wir verbindliche gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen. Das betrifft nicht nur den Freistaat mit seinen Einrichtungen, sondern auch die Gemeinden und Landkreise. Seniorinnen und Senioren müssen auch in Sachsen endlich verpflichtende Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte eingeräumt werden. Es sind viele Bereiche, die an die Bedingungen und Anforderungen einer immer älter werdenden Gesellschaft angepasst werden müssen. Ich spreche hier nicht nur vom Pflegebereich oder von der medizinischen Versorgung, sondern auch von Wohnen, Mobilität, Versorgung mit allen Dingen des alltäglichen Bedarfs oder von der kulturellen Teilhabe, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Wer, wenn nicht die Seniorinnen und Senioren selbst wissen am besten, was sie brauchen. Wie heißt es so schön? 70 ist das neue 50. Das sind Menschen, die bereit sind, sich einzubringen, die Gesellschaft zu unterstützen und für ihre Belange zu streiten. Die bisherigen Regelungen haben gezeigt, dass freiwillige Verpflichtungen leider nicht dazu beigetragen haben, dass es beispielsweise in den Gemeinden überall Senior(inn)enbeiräte gibt. Aus diesem Grund wollen wir die Bildung von Seniorenvertretungen auf kommunaler und Landesebene sowie deren Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte am sozialen, kulturellen und politischen Leben, die verpflichtende Bestellung von Seniorenbeauftragten in den Landkreisen und Gemeinden, die Wahl und Berufung eines unabhängigen Landesseniorenbeauftragten aus der Mitte des Landtags und die Bildung eines Landesseniorenrates als Beratungsorgan der Staatsregierung und des Landtags zu Fragen, die Lebensumstände, Interessen und Belange von Seniorinnen und Senioren im Freistaat Sachsen betreffen. Wir sind mit unserer Forderung nicht allein. Seniorenverbände, Vereinigungen und Gewerkschaften in ihrer Forderung nach einem Seniorenmitbestimmungsgesetz werden immer lauter. Ich möchte dazu den DGB-Vorsitzenden Markus Schlimbach anlässlich des 16. Sächsischen DGBSeniorentags vom 29.09.2023 zitieren: „Die große Resonanz zeigt die Dringlichkeit neuer politischer Konzepte für den Umgang mit älteren Menschen in Sachsen. Es geht um mehr Mitbestimmung und neue Altersbilder und ganz allgemein um den Umgang mit über einem Viertel der sächsischen Wahlberechtigten, die über 65 Jahre alt sind. Wir erwarten von der Sächsischen Staatsregierung, dass sie endlich das Versprechen einlöst, die Mitbestimmung der Seniorinnen und Senioren in Sachsen verbindlich zu stärken.“ In diesem Sinne freue ich mich auf die Anhörung und die Beratung im Ausschuss und im Landtag und beantrage die Tagesordnungspunkt Arbeits- und Drucksache 7/13519, Große und die Antwort Wir beginnen mit der einreichenden Fraktion. Nico Brünler; bitte schön.

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