Sebastian Wippel
Das sollte schon verdächtig sein!) denn er betrifft ein wichtiges Thema, ein reales Problem. Allerdings – und das ist eine ganz andere Botschaft – habe ich Zweifel daran, dass dieser Antrag wirklich hilfreich ist, dem Thema beizukommen. Um dessen Bedeutung herauszustellen, verweisen die Antragsteller auf ihren Koalitionsvertrag. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Joa!) Es leuchtet auf den ersten Blick nicht ganz ein, warum man mit diesem Antrag dann mehr als vier Jahre später um die Ecke kommt. Auf den zweiten Blick ergibt die Sache natürlich Sinn – wenn auch keinen guten. (Heiterkeit des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Hilfreich sein wird der Antrag nämlich insbesondere für den Innenminister. Er soll die Gelegenheit erhalten, eine Bestandsaufnahme vorzulegen, die ja nur positiv ausfallen kann, wenn er sich der Schaffung und Nutzung jener polizeilichen Instrumente und Maßnahmen rühmt, die im Antragstext selbst schon benannt sind. Ein Ergebnisbericht soll bis Ende August nächsten Jahres folgen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Oh!) Das ist eine Einladung zum Selbstlob, denn schließlich ist anschließend Wahltag. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach so!) Sie werden es mir nicht übel nehmen, wenn ich das etwas zu durchsichtig finde. Das gilt auch für den – nennen wir es einmal „selektiven“ – Inhalt. Weggelassen hat der Antrag nämlich alles, was das Lob eintrüben könnte. Obwohl man auf „konsequente Verfolgung von Hasskriminalität“ setzt, fragt man gar nicht erst danach, wo sie bislang misslingt. Der Antrag fragt nicht nach Aufklärungsquoten, er fragt nicht nach Strafverfolgungs- oder Erledigungspraxis der Staatsanwaltschaften, er fragt nicht nach Verurteilungen an sächsischen Gerichten. Die Gründe mag man sich denken. Es gibt einen weiteren Punkt, der aus meiner Sicht viel gravierender ist. Der Antrag spricht zwar ein reales Problem an; ich zweifle aber daran, dass diejenigen, die den Antrag verfasst haben, das Problem selbst verstehen. Es geht hier abwechselnd um Hasskriminalität an sich, um Hasskriminalität im Internet, aber auch um Hasskriminalität gegen Amts- und Mandatsträger(innen). Daneben geht es um Hassstraftaten, um Hass-Postings und um Hasskommentare, mal ganz allgemein und mal mit politischer Motivation. (Albrecht Pallas, SPD: Vielfalt! –
