Valentin Lippmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Verfassungen sind Gründungsordnungen und Ausdruck von Ordnungsbegründungen zugleich. Gründungsordnungen sind sie, weil sie den zentralen Aufbau des Staates und die Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger darstellen. Sie sind aber auch Ausdruck der jeweiligen elementaren Ordnungsbegründung eines Staates, weil Verfassungen die wesentlichen Gedanken, was ein Staat sein will, welche Werteordnung er vertritt und welche Erzählung ihn trägt, in Text setzen. Daher liegt es in der Natur der Sache, dass Verfassungen eher selten geändert werden; denn weder das Grundgepräge des Staates noch die tragende Werteordnung sind schnelllebig. Sie sollen über wechselnde politische Mehrheiten hinaus Bestand haben. Sie bieten Stabilität, Orientierung und Verlässlichkeit in manchmal wilden Gewässern des Alltags. Im Lichte der Ordnungsbegründung kann sich aufgrund tatsächlicher gesellschaftlicher Entwicklungen der Verfassungstext auch zunehmend von der Verfassungsidee entfernen. In der Logik der alten Griechen würde es heißen: Der Logos der Verfassung kann sich auch zunehmend vom Mythos der Verfassungsidee entfernen. In diesen Fällen ist es gelegentlich sinnvoll, die Verfassung an die Zeit anzupassen, ja, sogar zu modernisieren. Den seltenen parlamentshistorischen Moment der Einbringung einer Verfassungsänderung nutze ich daher, Ihnen ganz grundsätzlich darlegen zu dürfen, in welcher Kontinuität zur Ordnungsbegründung des 1990 neu gegründeten Freistaates die von uns vorgeschlagenen Änderungen stehen. Werte Kolleginnen und Kollegen! In Artikel 10 unserer Verfassung wird der Schutz der Umwelt zur Bewahrung der Lebensgrundlage nicht nur im Lichte der jetzt Lebenden, sondern auch in der Verantwortung für zukünftige Generationen zum Staatsziel erklärt. Ihnen eine Welt zu hinterlassen, in der sie Entscheidungsspielräume haben, in der sie gestalten können und in der sie auch ihre Freiheitsrechte ausüben können, ist unsere Aufgabe und Verpflichtung. Dabei erinnert uns dieses Staatsziel auch immer an die eigene Geschichte und an den Moment des gemeinsamen Handelns im Sinne der Freiheit, also auch an die friedliche Revolution. Die massiven Umweltverschmutzungen in der DDR haben die DDR-Umweltbewegung ins Leben gerufen. Die Erstürmung der Umweltbibliothek durch die Staatssicherheit im November 1987 sorgte für Solidaritätsbekundungen und Mahnwachen, die verschiedene Oppositionelle miteinander verbanden. Ihre Strukturen waren wesentliche Grundlagen für die friedliche Revolution. Die Bürgerrechtsbewegung und die friedliche Revolution stehen auch in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Umweltbewegung der DDR. Entsprechend und auch mit Blick auf die massive Umweltzerstörung in der DDR haben sich die Mütter und Väter der Landesverfassung für den Umweltschutz als starkes Staatsziel in der Verfassung und überdies – sehr innovativ – für ein Umweltinformationsrecht entschieden. Im Lichte der Verbindung von Umweltschutz und Freiheit ist es daher konsequent, dass wir den Gründungsgedanken des Schutzes der Umwelt nun gedanklich und textlich um den Klimaschutz erweitern. Auch dabei geht es um die Freiheit – nicht vorwiegend um unsere Freiheit, sondern um die Freiheit derjenigen, die noch nicht entscheiden können, die vielleicht noch nicht einmal geboren sind. Wir folgen hier nicht nur einem Gründungsgedanken der Verfassung, in die nach den heutigen Erkenntnissen über den Klimaschutz dieser vielleicht schon damals als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen worden wäre, sondern wir folgen damit auch der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die eben diesen Gedanken ausgeformt hat. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Klimabeschluss festgestellt, dass auch es Aufgabe des Grundgesetzes ist, der Gefahr der unverhältnismäßigen Beeinträchtigung künftiger grundrechtlicher Freiheiten zu begegnen. Das ist ein objektiver Schutzauftrag, der sich in Artikel 20 a Grundgesetz wiederfindet und sich nun auch in Artikel 10 der sächsischen Verfassung wiederfinden soll, deren staatliche Verpflichtung die Verteilung von Umweltschutzlasten und auch von Klimaschutzlasten im Sinne einer intertemporalen Freiheitssicherung verlangt. Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch in einer anderen Überlegung der Verfassung von 1992 wollen wir 30 Jahre später diese im Lichte gesellschaftlicher Entwicklungen fortschreiben. Die Einwohnerinnen und Einwohner des Freistaates Sachsen sind eben nicht nur bloße Untertanen. Sie sind vielmehr der Grund, ja der Anlass der Geltung von Gesetzen und auch dieser Verfassung. Mit Blick auf die freiheitliche Selbstermächtigung von 1989 hat die sächsische Verfassung der Volksgesetzgebung seinerzeit einen besonders hohen Stellenwert eingeräumt. Doch was heißt diese Grundüberlegung drei Dekaden später? Aus unserer Sicht heißt das, dass die Möglichkeit der Volksgesetzgebung im Gedanken von damals auch wirksam sein muss. Einige Prämissen der Verfassungsgenese haben sich seitdem leider nicht bewahrheitet. Sachsen ist geschrumpft, und die gesellschaftlichen Verhältnisse haben sich in Sachsen gewandelt; sie sind heute andere als beim Inkrafttreten der Verfassung. Deshalb bedarf es Nachbesserungen, insbesondere bei den Quoren. Wir schlagen Ihnen vor, eben jene Quoren für die Volksbegehren und Volksentscheide abzusenken, um diese Instrumente wieder in die Sphäre des tatsächlich Möglichen zu überführen. Ebenso wollen wir den Gedanken des Volksgesetzgebers als Korrektiv zum Parlamentsgesetzgeber um eine logische Komponente ergänzen, um die Akzeptanz der parlamentarischen Entscheidungen zu stärken. Wir wollen zukünftig auch den Bürgerinnen und Bürgern als Rechtsunterworfenen die Möglichkeit geben, Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit vom Verfassungsgerichtshof überprüfen zu lassen. Das sehen wir als Ausdruck eines wahrhaft republikanischen Verfassungsstaates, ja eines wahren Freistaates, dessen Tradition sich Sachsen sehr gerne und zu Recht rühmt. Dieses entsprechende Instrument sichert seinen Bürgerinnen und Bürgern nicht nur elementare Rechte zu, sondern ermutigt und ermächtigt sie zur eigenen Teilhabe am politischen Gemeinsinn. Natürlich handelt es sich hier nicht um ein Allheilmittel gegen Politikverdrossenheit; es handelt sich aber um eine weitere Facette zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und des republikanischen Ursprungsgedankens des wiedergegründeten Freistaates Sachsen. Unsere sächsische Verfassung ist seit über 30 Jahren in Kraft. Bisher wurde sie – vor nunmehr zehn Jahren – ein einziges Mal, in einem einzigen inhaltlichen Punkt geändert. Wenn wir uns heute erneut auf den Weg begeben, die Fundamente des Freistaates vorsichtig zu modernisieren, dann tun wir das nicht nur im Lichte unserer Gegenwart; wir tun dies im Geiste der Verfassungsmütter und -väter und im Lichte jener Zukünftigen, denen wir uns auch in dieser Verfassung verpflichtet haben. Wir werden in diesem Hohen Haus für eine entsprechende Mehrheit unter den demokratischen Fraktionen werben – in einem geordneten, angemessenen und würdigen parlamentarischen Verfahren. Uns ist bewusst, dass der Zeitplan eng ist; aber es gilt, diese Chance auf eine Änderung nicht zu verpassen, weil wir – offen gesagt – auch nicht wissen, wann der nächste Zeitpunkt kommen wird. Lassen Sie mich daher zum Schluss schon einen Punkt in Richtung jener Skeptiker adressieren, ob man die Verfassung überhaupt ändern sollte. Eine Anpassung der Verfassung in einer modernisierten Transformation ihrer Ordnungsbegründung entwertet die Urfassung nicht – mit keinem Komma –, sondern stärkt sie. Eine Änderung schmälert mit keiner Silbe die Verdienste der Mütter und Väter unserer Gründungsordnung, sondern bekräftigt deren Verdienste, in deren Geist ihre Überlegungen im Hier und Jetzt fortgeschrieben werden. Ich hoffe daher auf eine spannende und erfüllende Beratung dieses Vorschlags und dieses Verfassungsgesetzentwurfs und bitte um Zustimmung zur Überweisung. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsministerin Katja Meier) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Lippmann sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollegin Friedel spricht nun für die SPD-Fraktion. Bitte schön.
