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Rico Gebhardt

Die Linke 14.12.2023 Sitzungen 7/81

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über einen Gesetzentwurf der Koalition aus CDU, GRÜNE und SPD zur Änderung der sächsischen Verfassung. Es ist in mehrfacher Hinsicht überraschend, dass sich die Koalition zum jetzigen Zeitpunkt auf einen gemeinsamen Entwurf zur Änderung der Verfassung einigen konnte, hat doch der Ministerpräsident noch im Oktober verkündet, dass es in dieser Legislaturperiode zu keiner Verfassungsänderung mehr kommen wird. Erstens. Die CDU-Fraktion hat sich wahrscheinlich gedacht: Egal, was der Ministerpräsident so schwätzt, wir halten uns an die vertraglichen Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag. Das hat nun wiederum meinen Respekt verdient, Herr Hartmann, dass Sie zumindest teilweise verfassungstreu sind, egal, was der große Chef so laut denkt. Zweitens. Überrascht haben Sie mich damit, dass Sie einige der Forderungen, die wir als Linksfraktion seit vielen Jahren immer wieder beantragt haben, in Ihrem Gesamtentwurf berücksichtigt haben. Es wird Sie wiederum nicht überraschen, dass wir an der einen oder anderen Stelle mit Ihren gemachten Vorschlägen unzufrieden sind und Nachbesserungsbedarf anzumelden haben. Drittens. Überrascht hat mich aber, dass Sie die Chance zu einer notwendigen Verfassungsmodernisierung so sangund klanglos – oder wie ich es in meiner ersten Reaktion am vergangenen Dienstag geschrieben habe: so schmallippig – verstreichen lassen. Es mag ja den einen oder anderen Abgeordneten insbesondere in der CDU-Fraktion Schmerzen bereiten, dass an die Verfassung Hand angelegt wird. Zur Erinnerung: Die sächsische Verfassung ist nun wirklich keine heilige Schrift. Diesbezüglich möchte ich jemanden zitieren, der gern als Ermöglicher der friedlichen Revolution in der DDR genannt wird: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Nicht alles, was 1992 modern und dem damaligen Zeitgeist entsprach, reicht heute noch aus, um Antworten auf die Herausforderungen der Zeit zu geben. Deshalb wären etwas mehr Mut, etwas mehr in die Zukunft gerichtete Änderungsvorschläge gut, richtig und notwendig gewesen. Aus meiner und aus der Sicht der Linksfraktion fehlt ein wichtiger Punkt in den uns nun vorgelegten Änderungen der Verfassung. Dazu möchte ich kurz ein paar Ausführungen machen. Der Umgang mit Artikel 95 der Verfassung, also alles rund um die Frage von Kreditaufnahmen, oder wie der Volksmund sagt, alles um die Schuldenbremse, oder wie wir sagen, alles rund um die Investitionsbremse. Ja, es gab gute Gründe, über eine Bremse bei der Kreditaufnahme im Jahre 2009 auf der Bundesebene zu diskutieren. Jedoch erholte sich bereits ab 2010 die Konjunktur in Deutschland rasant. Es erfolgte ein starker Beschäftigungsaufbau, der fast zehn Jahre bis zum Jahre 2019 anhielt. Dadurch sprudelten die Steuerquellen und damit die Staatseinnahmen auf allen Ebenen, auch im Freistaat Sachsen. Aufgrund der Niedrigzinspolitik der EZB sanken in dieser Zeit auch die Zinsausgaben der öffentlichen Haushalte rapide. Niemand sprach mehr über die sogenannte Schuldenbremse. Die Haushalte wurden ohne größere Schwierigkeiten, zumindest auf der Bundes- und Landesebene, beschlossen. Dann kam 2020 die Coronapandemie. Im Bund und in den Ländern, überall wurden Ausnahmeregelungen vom Grundgesetz und den Länderverfassungen für die entsprechenden Unterstützungsmaßnahmen aktiviert. Insofern könnte man fast auf die Idee kommen, dass die sogenannte Schuldenbremse über die ausreichende Flexibilität verfügt, um auf größere Krisen reagieren zu können. Zumindest aber in Sachsen war schnell klar, dass 6 Milliarden Euro Kreditermächtigung und 8 Jahre Rückzahlungsfrist unmöglich zu bewältigen sind. Dann erfolgte als Reaktion auf die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine die Aufstockung der Verteidigungsausgaben mittels Grundgesetzänderung als kreditfinanziertes Sondervermögen. Das wurde nun außerhalb der Schuldenbremse realisiert. Hier hat sich deutlich gezeigt, dass die Schuldenbremse eine Investitionsbremse ist. Von den vorgenannten Buchungstricks im Bundeshaushalt will ich gar nicht sprechen. Aber auch hier ging es um eine Zukunftsaufgabe, die Sicherung der Lebensgrundlage für unsere Kinder und Enkelkinder, um die notwendigen finanziellen Spielräume für die Zukunftstechnologien zur Verfügung zu stellen, damit wir auf den von Menschen gemachten Klimawandel angemessen reagieren und investieren können. Auch hier wurde die Schuldenbremse zur Investitionsbremse, weil diese notwendigen finanziellen Mittel im normalen Haushalt gar nicht mehr zu stemmen sind. Die Berliner Koalition hat ja gerade bewiesen, dass der Haushalt ohne Kreditaufnahme nicht für die Zukunft vorsorgen kann. Deswegen ist es zwar schön, dass die Koalition den Schutz des Klimas als Verfassungsziel aufnehmen will; aber gleichzeitig gibt es nicht den kleinsten Fingerzeig, wie denn der Schutz – außer mit wohlfeinen Worten – erfolgen soll. Eine grundsätzliche Reform der sogenannten Schuldenbremse im Grundgesetz und damit auch in der sächsischen Verfassung, um die es ja heute geht, ist zwingend notwendig. Hier enttäuscht die Koalition auf ganzer Linie. (Beifall bei den LINKEN) Jetzt liegt also Ihr Gesetzentwurf zur Änderung der sächsischen Verfassung vor. Jetzt müssen Sie, liebe Koalitionäre, damit leben, dass wir, die Linksfraktion, obwohl Sie uns und mich überrascht haben, nachdem Sie sich viele Monate eingeschlossen und verhandelt haben, mit eigenen Vorschlägen kommen werden, um zumindest an einigen Stellen zu zeigen, wie eine moderne und der Zukunft zugewandte sächsische Verfassung im Jahre 2024 aussehen müsste, (Zurufe von der CDU: Oh! Oh!) um den Anforderungen der Zeit gerecht zu werden. Auf diese Debatte mit Ihnen freue ich mich schon jetzt. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Gebhardt sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun sehe ich Kollegen Barth an Mikrofon 7, vermutlich mit einer Kurzintervention auf den Redebeitrag des Herrn Kollegen Gebhardt. Bitte schön.

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