Plenarprotokoll 17/51
16.09.2026 · 300 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: SPD (51)CDU (38)AfD (33)
Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 51. Sitzung des Landtages und heiße Sie dazu alle herzlich willkommen. Zur heutigen Sitzung darf ich ganz herzlich die Besuchergruppe „FSJ Politik“ unter Leitung von Herrn Dominik Steinmann und Frau Annika Kaljou sowie eine Besuchergruppe mit Vertretern der AWO Münster begrüßen. Seien Sie uns alle herzlich willkommen! (Beifall des Hauses.) Der Minister der Finanzen und für Wissenschaft hat dem Landtag mit Schreiben vom 3. Juli 2026 gemäß § 37 der Landeshaushaltsordnung eine Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im zweiten Halbjahr 2025 übermittelt. Da der Landtag gemäß § 37 Absatz 4 der Haushaltsordnung von den über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben zu unterrichten ist, habe ich die Zusammenstellung den Mitgliedern des Hauses übersenden lassen. Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt. Zu Punkt 17 der Tagesordnung: Zwischenzeitlich hat die CDU-Landtagsfraktion mit der Drucksache 17/2417 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Zu Punkt 19 der Tagesordnung: Es liegt mittlerweile die Drucksache 17/2402 - neu - vor. Zu Punkt 21 der Tagesordnung, Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag „Problem- und Schrottimmobilien konsequent bekämpfen - Menschen schützen, Kommunen stärken und kriminellen Geschäftsmodellen den Boden entziehen“, Drucksache 17/2398, hat die SPD-Landtagsfraktion mit der Drucksache 17/2416 den Antrag „Schrottimmobilien konsequent bekämpfen - Quartiere stärken und Menschen schützen“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 17/2416 als Punkt 30 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/2416 als Punkt 30 in die Tagesordnung aufgenommen ist und gemeinsam mit Punkt 21 in einem ganzen Redezeitmodul beraten wird. Für die übrigen Tagesordnungspunkte haben sich die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums im Hinblick auf die Redezeit für die Aussprache auf Folgendes verständigt: Die Tagesordnungspunkte 4, 13, 14, 16, 28 und 29 finden ohne Aussprache statt. Die Tagesordnungspunkte 1 und 7 werden gemeinsam in einem ganzen Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 2, 3, 5, 6, 8, 9, 10, 12, 15, 18, 19, 20, 22, 24, 25 und 26 werden jeweils in einem ganzen Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 11 und 27 werden gemeinsam in einem ganzen Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 17 und 23 werden gemeinsam in einem ganzen Redezeitmodul beraten. Wer dafür ist, dass wir so verfahren, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann verfahren wir so. Wir kommen zu den Punkten 1 und 7 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 12 Absatz 3 Satz 1) (Drucksache 17/2406) Erste Lesung des von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Abschaffung der Höchstaltersgrenze für Bürgermeisterinnen, Bürgermeister und hauptamtliche Beigeordnete (Drucksache 17/2407) Zur Begründung der beiden Gesetzentwürfe der AfD-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Die Verfassung des Saarlandes - Verfassung ist ein anderes Wort für Grundgesetz - ist die Grundlage unserer Gesetze. Sie fasst sie auch zusammen. Aus diesem Grunde sollte sie eigentlich verhältnismäßig kurz sein. Ich vergleiche das immer mit den nach der Bibel von Gott an Moses übergebenen Zehn Geboten. Das war sozusagen das Grundgesetz des jüdischen Volkes. Die Christen haben sich an diese Gebote später angeschlossen und das jüdische Volk hat dann noch eine Menge anderer Gesetze erlassen. Aber das war die Grundlage. Die Zehn Gebote mussten wir als Schüler auswendig lernen. Das war noch möglich. Ich glaube, bei der Verfassung des Saarlands wäre es schon etwas schwieriger. Man kann das natürlich auch machen, aber sie ist schon bedeutend umfangreicher. Wir von der AfD denken, dass sie in einigen Punkten zu umfangreich ist. Dazu gehört der Artikel 12. Hier wird gesagt, dass niemand benachteiligt werden darf. Dann beginnt die Aufzählung. Wir haben schon öfter kritisiert, dass das, wenn man einmal mit so einer Liste anfängt, kein Ende findet. Am Anfang steht da, Männer und Frauen sind gleich. In der Lage, in der wir im Augenblick sind, dass die Frauen immer noch um die vollkommene Gleichberechtigung kämpfen - es wird sie wahrscheinlich auch nie geben, aber der Kampf ist noch da -, kann man das auch noch gelten lassen. Alle anderen Nennungen haben wir eigentlich immer abgelehnt. Um ein Beispiel zu nennen, wie diese Reihe fortgesetzt werden könnte, haben wir gesagt, dass nicht von unseren alten Menschen die Rede ist. Wenn man also Unterschiede nach Herkunft, nach Sprache und weiß Gott nach was allem macht, dann müssten eigentlich auch unsere Alten genannt und besonders geschützt werden. In unserer Gesellschaft ist leider das Gegenteil der Fall. Die Diskussionen, wie sie im Augenblick auf Bundesebene laufen, bei denen es um die Rente geht, sind ja ein Thema für unsere alten Menschen. Sie sind deshalb ein Thema, weil die Menschen mit den jetzigen Regeln unzufrieden sind. Das heißt, wenn alte Menschen Dosen oder Flaschen sammeln müssen - das müssen nicht alle, aber viele oder einige -, damit sie über die Runden kommen, dann ist schon klar, dass da etwas nicht in Ordnung ist. Wir von der AfD sagen immer, ein alter Mensch, der sein Leben lang gearbeitet hat, sollte im Alter in Würde leben können. In Würde leben können, heißt nicht nur - - (Abg. Braun (SPD): Aber den Mindestlohn!) Sie können sich ja nachher zu Wort melden, Frau Braun. Das ist durchaus möglich. Sie haben auch eine längere Redezeit als ich. Dann können Sie sich ausgiebig beschweren. Jedenfalls ist es so, dass es nicht damit getan ist, dass die Älteren eine Wohnung haben, in der sie dauernd die Heizung abdrehen müssen, oder dass sie, wenn Weihnachten ist, ihren Enkeln oder wem auch immer keine Geschenke geben können oder nicht einmal ins Theater gehen können und so weiter. Das ist nicht in Würde gelebt, das ist dahinvegetiert. Das ist nicht in Ordnung. Wir reden hier immer von der inklusiven Gesellschaft, die gibt es bei uns in Wirklichkeit nicht, im Gegenteil, die Gesellschaft geht explosionsartig auseinander. In meiner Jugend gab es die Großfamilie. Sie ist schon längst weg. Es gibt höchstens noch die Kleinfamilie oder die Leute leben einsam und allein in einem Einpersonenhaushalt. Meine Vorfahren sind alle noch zu Hause gestorben, aber das ist heute nicht mehr möglich, weil es die arbeitsteilige Ordnung, die wir haben, nicht mehr erlaubt, dass die älteren Menschen zu Hause in Würde sterben können, sondern sie werden irgendwo untergebracht. Wenn ich die Preise höre, frage ich mich, wer zum Beispiel 4.000 Euro im Monat dafür bezahlen kann und was dann als Taschengeld noch übrig bleibt. Wenn ich höre, das muss gedeckelt werden, kann ich nur sagen: Nein, da müssen einige geköpft werden, nicht gedeckelt, sondern geköpft. (Unmutsbekundungen und Zurufe von der SPD.) Das ist ein Verbrechen an unseren Alten. Insofern sage ich, es ist angebracht, dass wir unsere Alten in der Verfassung nennen.
Heike Sylvia Winzent
Herr Fraktionsvorsitzender Dörr, ich darf darum bitten, dass wir in der Wortwahl unseren üblichen parlamentarischen Gepflogenheiten folgen und die Würde des Hohen Hauses einfließen lassen.
Friedrich Josef Dörr AfD
Ich akzeptiere das, weil ich es eigentlich anders habe sagen wollen. Die Sache sollte geköpft werden, keine Person. Das ist wie gesagt die eine Seite und die andere Seite ist, dass es Altersdiskriminierung gibt. Darum geht es auch in Tagesordnungspunkt 7, in dem wir nicht zum ersten Mal beantragen, dass die Altersgrenzen zum Beispiel für Bürgermeister und hauptamtliche Beigeordnete entfallen, weil sie abgesehen davon, dass sie altersdiskriminierend sind, in höchstem Maße unsinnig sind. Wir hattn den Fall mit dem Kollegen Klaus Bouillon, der ein sehr anerkannter Bürgermeister von St. Wendel war. Ich habe mal zu ihm gesagt, (Abg. Dörr (AfD)) Sie haben 75 Prozent gekriegt, da hat er mich gleich berichtigt, dass es 85 Prozent waren. Dieser anerkannte Bürgermeister musste altershalber ausscheiden und war danach fünf Jahre lang Minister für Inneres. Dafür hat es also noch gelangt, aber für das Bürgermeisteramt hat es nicht mehr gelangt. Das sind Absurditäten. Wir haben in Quierschied, was meine Wohngemeinde ist, die Situation, dass wir einen Bürgermeister haben, der ein stattliches Ergebnis bei der Wahl hatte. Niemand ist mit jedem ganz zufrieden, aber er macht seine Sache ordentlich. Er wird innerhalb der Wahlperiode die Altersgrenze erreichen und muss deswegen aus dem Amt ausscheiden. Das ist abgesehen davon, dass es ein Schaden für die Gemeinde ist, wenn es ein guter Bürgermeister ist, auch finanziell ein Schaden, weil man das Ruhegehalt von dem einen und das Gehalt von dem anderen bezahlen muss, wobei es bei einem Gehalt schon genügen würde. Wir reden hier also über das Alter, aber das Alter ist ja nicht nur das hohe Alter, das betrifft auch ganz junge Menschen. Unsere ganz Jungen werden auch benachteiligt. Es ist hier schon hundertmal gesagt worden, dass gerade die erste Zeit des Lebens sehr wichtig ist. Ich weiß aus meiner beruflichen Tätigkeit und aus meinen Studien, dass das so ist, und das ist allgemein anerkannt. Trotzdem machen wir sehr wenig für unsere ganz kleinen Kinder. Die Schulpflicht beginnt ungefähr mit sechs Jahren, aber was ist denn vorher? - Wir streiten hier im Parlament darum, ob erstens genügend Kitas bereitgestellt werden müssen, ob die Kitaplätze für die Eltern zweitens bezahlbar sind und ob drittens die Qualität stimmt, was die Bildung dieser kleinen Menschen betrifft. Es ist unseres Landes unwürdig, dass wir dafür kein Geld haben, obwohl Kinder vom ersten Tag an ein Recht auf Bildung haben. Da muss die Qualität stimmen, die Eltern dürfen nichts bezahlen und es müssen die Stätten bereitgestellt werden. Ich habe es schon ein paar Mal hier gesagt: Wieso bekommt ein Kind, das acht Jahre alt und in der zweiten oder dritten Klasse ist, ganz selbstverständlich eine kostenlose Lehrperson und eine Schule, für die kein Beitrag gezahlt werden muss? (Zuruf von der CDU.) Bei einem Kind, das zwei Jahre alt ist, wo es viel wichtiger wäre, gilt das nicht. - Das wäre es fürs Erste. Ich werbe darum, dass Sie diesem Antrag zustimmen, herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. Ich eröffne die Aussprache. Es sind Wortmeldungen eingegangen und ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Pascal Arweiler.
Pascal Arweiler SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wir beraten heute über die Forderung, die Höchstaltersgrenze für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und andere kommunale Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte gänzlich abzuschaffen. Wir machen das heute nicht zum ersten Mal, Herr Dörr hat es eben schon kurz angedeutet. In meiner Recherche kam heraus, das Thema liegt heute mindestens zum vierten Mal auf dem Tisch. Es waren laut meiner Recherche 2015 die PIRATEN, 2019 waren es die Kolleginnen und Kollegen der AfD und zuletzt war es die AfD im Juni 2024. Nun legt die AfD denselben Vorschlag in dieser Legislaturperiode erneut auf den Tisch. Dieses Mal verbindet sie den Antrag zusätzlich mit der Änderung der Landesverfassung. So kann man ein bereits mehrfach behandeltes Thema ganz prominent an den Anfang der Tagesordnung einer Plenardebatte setzen. Ich halte das für ein durchsichtiges politisches Manöver und deswegen sage ich das auch in aller Deutlichkeit. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Unsere Verfassung ist das Fundament des Landes. Sie ist nicht dazu gedacht, bereits bekannten, nicht mehrheitsfähigen Forderungen mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen. Wer so mit der Verfassung umgeht, zeigt nur, wie wenig Respekt er vor dem Herzstück unserer Rechtsordnung hat. (Beifall von der SPD.) Kommen wir zunächst zur Höchstaltersgrenze für die kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten. Warum gibt es sie überhaupt? - Bürgermeisterinnen und Bürgermeister tragen eine sehr hohe Verantwortung. Sie sorgen gemeinsam mit vielen Beschäftigten der Verwaltung dafür, dass das Leben vor Ort in unseren Städten und Gemeinden funktioniert, sie kümmern sich um die täglichen Anliegen der vielen Saarländerinnen und Saarländer, sie vertreten die Kommune nach außen und sie schaffen Vertrauen in Staat und in Demokratie. Gerade in der heutigen Zeit ist das ein Beitrag, den man nicht hoch genug einschätzen kann, deswegen will ich zu Beginn meiner Rede einen großen Dank ausrichten: Vielen Dank an alle kommunalen Beschäftigten, an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und an die Landräte und Landrätinnen für diesen wichtigen und ganz bedeutsamen Beitrag für unsere Demokratie und für das Vertrauen in unseren Staat. (Abg. Arweiler (SPD)) (Beifall von der SPD.) Natürlich können Altersgrenzen Menschen unterschiedlich behandeln, das steht außer Frage, aber wir brauchen sachliche und überzeugende Gründe dafür. Es lohnt sich deshalb ein Blick in die rechtliche Bewertung dieser Angelegenheit. Das Bundesverfassungsgericht hat Höchstaltersgrenzen für hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Landräte grundsätzlich als zulässig erachtet. Entscheidend ist nach Auffassung des Gesetzes das Interesse der Allgemeinheit an, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, „einer kontinuierlichen und effektiven Amtsführung“. Das Gericht erkennt also ausdrücklich an, dass der Gesetzgeber allgemeine Regeln aufstellen darf. Niemand behauptet, dass jeder Mensch ab einem bestimmten Geburtstag von jetzt auf gleich plötzlich nicht mehr leistungsfähig ist. Selbstverständlich gibt es dabei große Unterschiede. Eine gesetzliche Regelung kann aber nicht jeden einzelnen Lebenslauf und jeden individuellen Gesundheitszustand im Voraus prüfen. Deshalb brauchen wir nachvollziehbare, allgemeine Annahmen, mit denen wir arbeiten können. Bei uns im Saarland werden die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister für eine ziemlich lange Zeit gewählt, nämlich für zehn Jahre. Wer kandidiert, der gibt den Wählerinnen und Wählern damit ein personelles Angebot für ein ganzes Jahrzehnt. Deshalb darf der Gesetzgeber das Ziel verfolgen, dass die gewählte Person voraussichtlich während der gesamten Amtszeit den hohen persönlichen Einsatz leisten kann, den dieses Amt abverlangt. Hinzu kommt, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind kommunale Wahlbeamtinnen und -beamte. Sie werden besoldet und sie haben Versorgungsansprüche. Altersgrenzen sind im Beamtenrecht nichts Ungewöhnliches, sie gelten nicht nur für die kommunalen Spitzenämter. Wir sollten deshalb erklären können, warum ausgerechnet die politischen Wahlbeamten ein Privileg haben sollten, das für normale Beamtinnen und Beamte nicht gilt. Eine vollständige Abschaffung der Obergrenze würde bedeuten, dass es für diese Spitzenämter in Zukunft keinen festen Endpunkt mehr gibt. Wenn die AfD ihren Vorschlag tatsächlich konsequent zu Ende gedacht hätte, hätte sie heute in dem Gesetzentwurf Änderungen im Saarländischen Beamtengesetz vorgesehen. Das tut sie aber nicht, und das, obwohl sie schon zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode diesen Antrag stellt. Ich hätte an dieser Stelle mehr Seriosität erwartet, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Bei öffentlichen Ausschreibungen für ein Bürgermeisteramt wird kein bestimmter Berufsabschluss erwartet. Das bedeutet aber nicht, dass es keine hohen Erwartungen an dieses Amt gibt. Es gibt sehr wohl hohe Anforderungen. Eine Bürgermeisterin, ein Bürgermeister führt eine Verwaltung. Er oder sie trägt je nach Größe der Kommune auch Personalverantwortung im doppelstelligen oder sogar im dreistelligen Bereich. Dazu kommen häufig die Eigenbetriebe und kommunale Anteile. Das Gemeindeoberhaupt vertritt die Gemeinde nach außen. Der Bürgermeister, die Bürgermeisterin führt den Vorsitz in den kommunalen Gremien. Er oder sie trägt auch Verantwortung für einen kommunalen Haushalt in Millionenhöhe. Dafür braucht es Fachwissen, Verantwortungsbewusstsein, Durchsetzungsvermögen und Führungskraft. Es braucht juristisches und wirtschaftliches Verständnis. Es braucht die Fähigkeit, die Kommune nach außen hin in der Öffentlichkeit gut zu vertreten. Das ist der Alltag eines Bürgermeisters, einer Bürgermeisterin. Darüber sollten wir sprechen, wenn wir heute über die Voraussetzungen entscheiden wollen. Wichtig ist, dass die Menschen im Durchschnitt länger leben. Viele sind erfreulicherweise länger gesund und aktiv, aber daraus folgt nicht automatisch, dass jede verantwortungsvolle Position in Zukunft ohne jede Altersgrenze ausgeübt werden kann. Bemerkenswert ist jedoch, dass die AfD nur von einer Höchstaltersgrenze spricht. Das Mindestalter von 25 Jahren für das Bürgermeisteramt als Voraussetzung wollen sie nicht abschaffen. Wenn jede Altersgrenze eine ungerechtfertigte Benachteiligung ist, warum gilt das nicht für die jungen Menschen im Land? Benachteiligungen aufgrund des Alters können nicht nur ältere, sondern auch jüngere Menschen treffen. Diesen offensichtlichen Widerspruch lässt die AfD heute unbeantwortet. Das Ganze erweckt auf mich den Eindruck, dass es hier nicht um ein schlüssiges Gesamtkonzept geht, sondern dass man nur eine Rechtsregelung finden will, die auf das eigene politische Personal passt. (Beifall von der SPD.) Stellen wir uns die Frage: Warum gelten überhaupt solche Grenzen für Bürgermeisterinnen, Bürgermeister und Beigeordnete, aber nicht für uns als Abgeordnete, die Kolleginnen und Kollegen auf der Regierungsbank sowie für den Bundeskanzler? Auf den ersten Blick kann man sagen, das ist ein interessanter Einwand, man sollte der Sache nachgehen, aber beim genauen Hinsehen trägt dieser Vergleich schlichtweg nicht. Wir dürfen nicht alle Ämter in einen Topf werfen, die in irgendeiner Art und Weise etwas mit Wahlen zu tun haben. Bei Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern ist es ein Amt, das überwiegend mit der Umsetzung von gesetzlich festgelegten Verwaltungsaufgaben verbunden ist. Sie leiten eine Behörde, sie führen die Beschäftigten, sie vollziehen die Gesetze, sie (Abg. Arweiler (SPD)) müssen rechtmäßige Ratsbeschlüsse umsetzen. Das ist der politische Teil dieses Amtes - der ist wichtig, gar keine Frage -, aber der größte Teil ihrer Arbeit besteht in konkreter Verwaltungsund Führungsverantwortung. Wir Abgeordnete haben eine grundsätzlich andere Aufgabe. Unsere Landesverfassung schützt das freie Mandat. Abgeordnete sind nicht an Weisungen gebunden, weder von außen noch von der eigenen Partei. Wir beraten und beschließen Gesetze. Wir kontrollieren die Regierung und wir wirken an der politischen Willensbildung mit. Dabei vertritt nicht der einzelne Abgeordnete oder die einzelne Abgeordnete das gesamte Volk, sondern das Parlament in Gänze. Kommunale Wahlbeamte sind dagegen an Recht und Gesetz sowie an die rechtmäßigen Entscheidungen ihrer Räte gebunden. Das sind andere Aufgaben und andere Formen der Verantwortung. Der Vergleich mit Ministerinnen und Ministern führt in die falsche Richtung. Minister werden nicht für eine feste Amtszeit direkt gewählt. Sie werden zu Beginn der Legislaturperiode von der Ministerpräsidentin ernannt und können jederzeit wieder entlassen werden. (Ministerpräsidentin Rehlinger: Aha. - Heiter- keit.) Hier findet fortlaufend eine politische Bewertung statt. Bei einem Bürgermeister ist das grundlegend anders. Er wird nur alle zehn Jahre direkt gewählt. Eine vorzeitige Abwahl ist nur unter sehr, sehr hohen Voraussetzungen und Hürden möglich. Wenn es sich während der langen Amtszeit zeigt, dass er oder sie die Amtsgeschäfte nicht mehr ordnungsgemäß führt, kann man ihn nicht einfach durch eine Abberufung aus diesem Amt rauslösen. Deshalb sollten wir alle ein Interesse daran haben, dass die Voraussetzungen für eine kontinuierliche und wirksame Amtsausführung gesichert bleiben. Das Bundesverfassungsgericht hat auf diesen Unterschied in den Urteilen sehr deutlich hingewiesen. Fazit ist, der Vergleich zwischen den Bürgermeisterinnen, den Bürgermeistern und den Abgeordneten, den Ministerinnen und Ministern sowie dem Bundeskanzler ist an der Stelle unzutreffend. Es kann nicht alles in einen Topf geworfen werden. (Beifall von der SPD.) Mit zunehmendem Alter können natürlich körperliche und geistige Kräfte nachlassen, die gesundheitlichen Risiken können steigen. Es gibt davon sicherlich viele individuelle Ausnahmen. Für mich ist deswegen der Aspekt der gesundheitlichen Erwägung nicht unbedingt die wichtigste Rechtfertigung für diese Höchstaltersgrenze. Das sind die eben Genannten doch viel mehr. Ein weiterer entscheidender Gesichtspunkt ist auch eine ausgewogene Altersstruktur. Es geht darum, dass jüngere Bewerberinnen und Bewerber eine Chance bekommen, Verantwortung in der Kommune zu übernehmen. Ein personeller Wechsel kann neue Ideen, neue Perspektiven in Rathäuser und auch in die Landratsämter bringen. Das ist ein Wert, für den es sich in der kommunalen Demokratie zu kämpfen lohnt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Bis auf wenige Ausnahmen, etwa die besondere Diskussion in Völklingen, besteht kein breiter Wunsch, die geltenden Regelungen vollständig abzuschaffen. Wegen einzelnen Fällen sollten wir nicht das kommunale Wahlrecht in Gänze grundlegend verändern. Den Wählerinnen und Wählern war bei der Wahl 2024 von Anfang an klar, dass der Oberbürgermeister im Fall seiner Wahl nur in einem ganz begrenzten Zeitraum im Amt bleiben könnte. Auch ihm selbst war das bekannt, denn die AfD hatte damals diesen Antrag, über den wir schon einmal in dieser Legislatur beraten haben, vor dem Stichwahltermin gestellt. Von daher hat diese Debatte hier im Hohen Haus den Kollegen Tautz in Völklingen erreicht. Die rechtlichen Bedingungen lagen offen und transparent für alle auf dem Tisch. Es ist durchaus menschlich nachvollziehbar, dass jemand ein verantwortungsvolles Amt, das sicherlich erfüllend ist, gerne länger ausüben möchte. Gesetze dürfen aber nicht aufgrund von persönlichen Einzelfällen zugeschnitten werden. Für eine Kommune und für die Demokratie vor Ort kann ein personeller Wechsel eine Chance sein. Er schafft Raum für eine neue Verantwortung und für frischen Wind. Ich möchte auf die vorgeschlagene Änderung der Landesverfassung eingehen und mich mit ihr etwas dezidierter auseinandersetzen. Sie bezeichnet die ausdrückliche Nennung von Antisemitismus, Antiziganismus und den Schutz jüdischen Lebens und jüdischer Kultur als Ausdruck eines angeblichen „woken“ Zeitgeistes. Das ist nicht nur falsch, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist beschämend. (Anhaltender Beifall von der SPD.) Diese Begriffe stehen nicht in der Verfassung, weil sie gerade modern sind oder wir einer politischen Mode folgen wollen. Sie stehen aus historischer Verantwortung in unserer Landesverfassung. (Beifall von der SPD.) Jüdinnen und Juden wurden in Deutschland über Jahrhunderte ausgegrenzt, verfolgt und ermordet. Sinti und Roma wurden entrechtet, verschleppt, systematisch vernichtet. Diese Verbrechen gehören zu unserer deutschen Geschichte. Aus dieser Geschichte folgt eine Verantwortung, eine Verantwortung für den Staat, für die Gesellschaft, aber auch für uns als Parlament. Wenn unsere Verfassung jüdisches Leben und jüdische Kultur ausdrücklich schützt, ist es ein klares Versprechen, nämlich dass jüdisches Le- (Abg. Arweiler (SPD)) ben zu uns im Saarland gehört, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Wenn unsere Verfassung Antisemitismus und Antiziganismus ausdrücklich ächtet, dann sagt sie damit Folgendes: Wir kennen unsere Geschichte und wir verschließen unsere Augen nicht. Wir stellen uns jeder Form dieser Menschenfeindlichkeit entschieden entgegen. - Das ist nicht woke, das ist die historische Verantwortung für uns alle. Das ist eine Lehre aus den dunkelsten Kapiteln der deutschen Geschichte und Teil unseres demokratischen Selbstverständnisses. Wer diese Verantwortung mit einem politischen Kampfbegriff wie woke abwertet, der zeigt nur eines: dass er wenig Respekt und Ernsthaftigkeit an den Tag legt, wenn es um unsere deutsche Geschichte geht. Dafür sollte sich gerade die AfD extrem schämen. (Beifall von der SPD.) Sie selbst schreiben in Ihrer Begründung neben dem Vorhergenannten, dass eine „ausdrückliche Aufnahme eines Merkmals“ in die Verfassung eine besondere „Klarstellungs-[…] und Signalwirkung“ entfaltet. - Genau diese Wirkung hat unsere Verfassung. Sie setzt bewusst ein Zeichen gegen jene Form der Menschenfeindlichkeit, die in unserer Geschichte unermessliches Leid über das Land und die Menschen gebracht hat. Das verursachte Leid besteht teilweise bis heute fort. Aber daraus folgt nicht, dass jeder denkbare Grund einer Benachteiligung automatisch in denselben Verfassungskatalog aufgenommen werden kann oder sollte. Eine Landesverfassung ist keine beliebige Aufzählung, sondern eine Änderung, die eine besondere und sorgfältige Begründung verlangt. Diese haben Sie sowohl in Ihrem Antrag als auch in Ihrer mündlichen Begründung nicht geliefert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich können wir in Zukunft darüber sprechen, ob die bestehenden Höchstaltersgrenzen, wie sie aktuell verankert sind, noch zu den gesellschaftlichen Entwicklungen passen. Wenn die Lebenserwartung steigt, wenn die Menschen länger leistungsfähig sind und bleiben, dann kann es sinnvoll sein, dass die Höchstaltersgrenze überprüft werden sollte. Gegebenenfalls kann sie dann an der ein oder anderen Stelle maßvoll angepasst werden. Eine solche Prüfung ist allerdings etwas grundlegend Anderes als eine pauschale Abschaffung dieser Höchstaltersgrenze. Wer eine Gemeinde, eine Stadt, einen Landkreis über viele Jahre leiten soll, der muss dieser Aufgabe während der gesamten Amtszeit auch gewachsen sein. Vor allem aber sollten wir die Größenordnung dieser Debatte richtig einordnen. Die Höchstaltersgrenze ist kein wesentliches und kein drängendes Problem für unsere saarländischen Kommunen. Ich bin seit knapp vier Jahren der kommunalpolitische Sprecher unserer Fraktion. Ich habe einen ganz guten Draht zu den saarländischen Rathäusern sowie zu den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und stehe mit ihnen in einem engen Austausch. In diesen Gesprächen war die vollständige Abschaffung der Höchstaltersgrenze tatsächlich kein Thema. In den letzten vier Jahren war dies auch nie Thema in einem Gespräch mit dem SSGT oder dem LKT. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise haben ganz andere Sorgen: die angespannte Haushaltslage, steigende Kosten, fehlendes Personal, immer mehr Aufgaben, aufwendige Verfahren und einen ganz erheblichen Investitionsbedarf. Sie müssen die Schulen und Kitas modernisieren, sie müssen die Straßen sanieren, sie sollen gleichzeitig die Digitalisierung voranbringen und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort sorgen. Das sind die Sorgen und Nöte unserer saarländischen Städte und Kommunen. Das sind die Probleme, die wir sehr umfangreich auch hier im Hohen Haus bearbeiten, um die wir uns kümmern und um die wir uns auch in Zukunft kümmern, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Währenddessen beschreibt die AfD ein vermeintliches Problem, das offensichtlich für die große Mehrheit unserer saarländischen Kommunen überhaupt gar kein Problem ist. Der Gesetzentwurf schafft keine bessere Verwaltung und löst auch keines der drängenden Probleme unserer Kommunen im Saarland. Er rechtfertigt erst recht keinen leichtfertigen Eingriff in unsere Landesverfassung. Aus diesen Gründen lehnen wir als SPD-Fraktion den Gesetzentwurf und auch die Änderung der Verfassung ab. - Herzlichen Dank, Glück auf und einen schönen Tag! Wir werden heute noch einige Themen miteinander beraten und ich freue mich darauf. (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Arweiler. Ich erteile nun für die CDU-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Raphael Schäfer das Wort.
Raphael Schäfer CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass heute Morgen so viele Zuhörerinnen und Zuhörer da sind, die dem Verlauf der Plenardebatte folgen. Der Kollege Dörr hat die beiden Initiativen der AfD vorgestellt. Zum einen möchte die AfD das Alter ausdrücklich in den Katalog der Diskriminierungsverbote in der Landesverfassung aufnehmen. Zum anderen möchte sie die Höchstaltersgrenze bei den (Abg. Schäfer (CDU)) hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten abschaffen. Herr Dörr hat dazu mündlich vorgetragen. Ich gehe später noch auf Ihre Argumente ein. Weil so viele Zuhörerinnen und Zuhörer anwesend sind, möchte ich klar zum Ausdruck bringen, dass wir Benachteiligungen aufgrund des Alters selbstverständlich zu jeder Zeit entgegentreten. Das ist für uns völlig klar und das muss auch so sein. Dazu sind wir auch wegen der Verfassung verpflichtet. Artikel 12 Absatz 1 unserer Landesverfassung macht diesbezüglich klare Vorgaben. Dort heißt es, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Das ist nicht irgendeine Floskel, sondern ein ganz wichtiger verfassungsrechtlicher Grundsatz, den jeder von uns immer beachtet, liebe Kolleginnen und Kollegen. Herr Dörr, der entscheidende Punkt ist: Bei Altersdiskriminierung besteht keine Schutzlosigkeit. In Ihren Ausführungen stellen Sie aber genau das in Frage. Allerdings ist das nicht der Fall. Die entscheidende Frage mit Blick auf die Verfassung ist doch diese: Gibt es eine Schutzlücke, die uns alle beziehungsweise den Gesetzgeber dazu verpflichtet, die Verfassung zu ändern? - Wie ich eben bereits ausgeführt habe, gibt es diese Schutzlücke aufgrund von Artikel 12 Absatz 1 nicht, Herr Dörr. Ich will auf Ihre Begründung im Gesetzentwurf eingehen, weil dieser Bände spricht. Das ist ein interessanter Punkt für die Zuhörerinnen und Zuhörer. Sie kritisieren in Ihrer eigenen Begründung, dass die Verfassung angeblich immer wieder und immer weiter mit gesellschaftspolitischen Anliegen aufgeladen wird. Sie beklagen also eine inflationäre Änderung der Verfassung - das können Sie Ihrer eigenen Begründung entnehmen - und sehen darin den Ausdruck eines „ woken Zeitgeist[es]“. Das ist Ihr originaler Wortlaut. Der entscheidende Punkt ist: Ihre Ableitung aus Ihrer eigenen Begründung ist, Sie wollen die Verfassung ändern. Jeder sieht hier den Fehler. Auf der einen Seite kritisieren Sie das Vorgehen, auf der anderen Seite machen Sie genau diesen Vorschlag. Sinngemäß kann man Ihre Begründung auch so verstehen, Herr Dörr: Wenn die breite Mitte des Parlaments die Verfassung ergänzt und ändert, dann wollen wir die Verfassung auch ändern und anpassen. Das ist die Lesart, die ich vernehmen kann. Herr Dörr, eine Verfassung ist kein Instrument einer parlamentarischen Retourkutsche oder eine Spielwiese. Man kann sie von heute auf morgen nicht einfach ändern. Wenn man Verfassungspolitik ernsthaft und seriös betreibt, dann muss man sich Folgendes fragen: Ist eine Änderung wirklich notwendig, sinnvoll und wichtig? - Sie wollen die Verfassung nach dem Motto ändern: Wenn die anderen etwas reinschreiben, dann schreiben wir auch schnell etwas rein. - Herr Dörr, das ist keine Verfassungspolitik aus Überzeugung, sondern Verfassungspolitik aus Trotz. Das machen wir als CDU-Fraktion nicht mit, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der CDU.) Ich komme zur zweiten Initiative, den Höchstaltersgrenzen. Ich kann den Kollegen Arweiler in seiner Argumentation nur unterstützen und bekräftigen. Im Übrigen ist es sogar noch einmal mehr der Fall gewesen, dass die AfD-Fraktion dieses Gesetz ändern wollte, nämlich in der letzten Plenarsitzung. Ich bin damals darauf eingegangen. - Herr Dörr, ich komme zu Ihrer Aussage, der ich klar widerspreche und die ich auf Basis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für falsch halte. Sie haben nämlich wortwörtlich davon gesprochen, dass die aktuellen Regelungen altersdiskriminierend seien. Das war Ihr Wortlaut eben bei den mündlichen Ausführungen. Der Kollege Arweiler hat es ausgeführt: Es gibt dazu explizit eine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass eine Differenzierung nach dem Alter bei gewissen Beamtengruppen ausdrücklich zulässig ist. Herr Dörr, insoweit kann ich Ihre Aussage nicht stehen lassen, weil das Bundesverfassungsgericht höchstrichterlich festgestellt hat, dass Altersgrenzen absolut zulässig sind. Ich werde jetzt kurz begründen, wieso, weshalb, warum das so ist, jedoch nur kurz, weil der Kollege Arweiler die ganzen Details bereits genannt hat. Es ist wichtig für die Zuhörerinnen und Zuhörer zu wissen - das ist, glaube ich, selbsterklärend und selbstverständlich -, dass es völlig daneben ist, Menschen, ob sie 65 Jahre alt sind, 70 Jahre alt sind, 75 Jahre alt sind oder wie Sie, Herr Kollege Dörr, über 80 Jahre alt sind, zu unterstellen, allein aufgrund ihres Alters nicht mehr in der Lage zu sein, politische Verantwortung zu tragen. Das ist natürlich völlig daneben. Das bestreitet, glaube ich, auch niemand. Der entscheidende Punkt, Kollege Arweiler hat es gesagt, ist aber die besondere rechtliche Stellung von kommunalen Wahlbeamten. Es gilt nämlich auch das allgemeine Beamtenrecht und deswegen kann man die Ämter auch nicht vergleichen mit einem ehrenamtlichen Mandat im Gemeinderat oder mit unserer hauptamtlichen Tätigkeit hier als Abgeordnete im saarländischen Landtag. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und auch die Landräte leiten äußerst große Verwaltungen. Sie haben viele Mitarbeiter, sie haben Personalverantwortung, sie haben eine Dienstherrenfähigkeit und - der entscheidende Punkt ist noch gar nicht genannt worden - sie sind auf die Dauer von zehn Jahren gewählt. Das bedeutet, man muss den gesamten beamtenrechtlichen Komplex, das gesamte beamtenrechtliche System in den Blick nehmen. Das tun Sie als AfD-Fraktion eben nicht. (Abg. Schäfer (CDU)) Ich habe es bereits im letzten Plenum gesagt, ich wiederhole es gerne, dass wir nach wie vor der Meinung sind, dass es genau der richtige Weg ist, bei der Wählbarkeitsvoraussetzung, also bis 65 Jahre ein Amt antreten zu dürfen, und auch bei der Höchstaltersgrenze, die liegt bei 68 Jahren und ist übrigens nicht im KSVG geregelt, sondern im Saarländischen Beamtengesetz, mit einer Begrenzung beim Alter zu arbeiten. Letzter Punkt: Ihr Gesetzentwurf ist in meinen Augen auch völlig unzureichend, weil Sie nur auf das Kommunalselbstverwaltungsgesetz abstellen, aber das Saarländische Beamtengesetz nicht in den Blick nehmen. Wenn Sie die Höchstaltersgrenze abschaffen wollten, was ja Ihr vorgetragenes Ziel ist, dann hätten Sie auch gleichzeitig den § 120 Absatz 2 des Saarländischen Beamtengesetzes ändern müssen. Das tun Sie nicht und deswegen ist Ihr Gesetzentwurf handwerklich unzureichend. Ich würde mir wünschen, wir könnten zukünftig hier im Parlament auf einer professionellen Ebene arbeiten und müssten uns nicht mit einem schnellen, zu kurz gesprungen Entwurf auseinandersetzen. Nehmen Sie bitte das gesamte beamtenrechtliche System in den Blick. Das haben Sie nicht getan und deswegen lehnen wir beide Anträge ab. - Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und bei der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Schäfer. Es liegt noch eine weitere Wortmeldung vor und ich erteile für die AfD-Landtagsfraktion Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Es sind im Kanon der Neuigkeiten 0 Bytes, dass Sie unsere Vorschläge ablehnen. Ich kann auf fast zehn Jahre zurückschauen, Sie lehnen immer alles ab. Aus diesem Grund ist es auch nicht mehr glaubwürdig, was als Begründung vorgestellt wird, sondern das sind eher Vorwände. Wir machen das anders, das haben Sie sicher auch schon bemerkt. Wir fragen nicht, woher die Anträge kommen, sondern wir fragen nur, ob sie gut sind oder nicht, und dementsprechend sind wir dafür oder dagegen. Wir sind nicht parteipolitisch orientiert, wir orientieren uns in Richtung der Bevölkerung. Dann ist uns vorgeworfen worden, dass wir diesen Antrag schon vier- oder fünfmal oder egal wie oft hier vorgebracht haben. - Haben Sie da schon mal zugestimmt? (Zuruf: Nein!) Wenn Sie beim ersten Mal zugestimmt hätten, hätten wir das nicht ein zweites Mal bringen müssen. (Lautes Sprechen.) Wir sind aber keine Fraktion, die Alibipolitik macht, die sagt: Wir haben das schon mal beantragt, das ist abgelehnt worden.“ Nein, wenn wir etwas für richtig halten, bleiben wir dran. Jetzt zu den beiden Themenkomplexen, zuerst zur Verfassung. Wir sind schon der Ansicht, dass die Verfassung verschlankt werden soll, auch in diesem Punkt. Sie soll verschlankt werden auf die Aussage, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind oder nicht benachteiligt werden dürfen. „Mann und Frau sind gleichberechtigt“, das lassen wir noch zu, und dann würden wir sagen: Schluss mit dem Rest. Aus diesem Grunde, weil das so nicht von Ihnen gewollt ist, muss, weil nicht nur Sinti und Roma, sondern eine ganze Palette von Leuten aufgeführt wird, diese Reihe auch vervollständigt werden. Sie wird ja auch immer vervollständigt, dann kommen solche Anträge wie zum Beispiel, ob wir für unsere Alten genug machen oder nicht. Ein verfassungsmäßiger Anspruch, dass wir unsere Alten nicht benachteiligen sollen, ist unserer Ansicht nach gerechtfertigt. Jetzt kommt Nummer 2, das sind die Wahlbeamten. Das sind die Bürgermeister, das können auch Beigeordnete oder wie auch immer sie in verschiedenen Kommunen heißen sein. Sie haben sowohl von der SPD als auch von der CDU aus ausgeführt, was die Personen, die diese Ämter ausfüllen, alles machen müssen und wofür sie alles Verantwortung tragen. Ich bewundere die Leute, die sich für das Amt des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin bewerben und nachher dieses Amt auch ausfüllen. Das ist ein sehr anspruchsvolles Amt. Jetzt könnte man im Gegensatz dazu sagen: „Na ja, die Tätigkeit eines Landtagsabgeordneten oder Ministers ist vielleicht nicht so anspruchsvoll, denn da bestehen ja keine Altersgrenzen.“ Das würde ich nicht so sagen, aber ich will etwas anderes fragen: Wo ist denn Ihr Demokratieverständnis? Die Bürgermeister werden nicht ernannt, sondern sie werden zuerst einmal als Kandidaten aufgestellt. In der Regel - manchmal sind sie auch parteilos, in Quierschied zum Beispiel - werden sie von Parteien vorgeschlagen. Das heißt, die Partei, beispielsweise in Beckingen, hat ihren Kandidaten ausgewählt. Sind die Leute nicht mündig, dass sie sehen können, dass da jemand kommt, der vielleicht 70 Jahre alt und krank ist und daneben einer ist, der 35 Jahre alt und voll in der Kraft ist, der sich auch auskennt et cetera, sodass sie unabhängig vom Alter unterscheiden und wählen können? Dann gibt es eine zweite Stufe der Demokratie, nämlich die Bevölkerung, die nachher wählt. Sie hat in der Regel mehrere Kandidaten zur Auswahl und kann mitberücksichtigen, was der Mann oder die Frau vorher gemacht hat, wo die Fähigkeiten liegen, wie die Perspektiven sind und so weiter. Das ist die eine Seite. (Abg. Dörr (AfD)) Die zweite Seite ist folgende: Wer kann denn garantieren, dass jemandem, der 40 Jahre alt und gewählt ist, in der Zeit, bis er 50 wird, nicht weiß Gott was passiert? Wir wollen das nicht beschreien, aber er kann einen Unfall haben, oder einen Schlaganfall erleiden. Es kann vieles passieren und da muss man auch gewappnet sein. Es werden Stellvertreter ernannt oder gewählt, um dem zu begegnen. Wir konnten in dem Antrag nicht alles berücksichtigen. Wir haben einen Einstieg vorgeschlagen. Wenn von Untergrenzen die Rede ist, kann ich mich selbst anführen. Ich bin mit 27 Jahren Schulleiter geworden. Damals musste man 12 Dienstjahre haben, die hatte ich nicht. Man musste 40 Jahre alt sein, das war auch nicht der Fall. 56 Jahre durfte man nicht überschreiten, das habe ich geschafft, und man musste fähig sein, das habe ich auch geschafft. Man hat einen Weg gefunden, mich dann trotzdem zum Schulleiter zu machen, aber ich halte diese Grenzen auch für überflüssig. Man sollte nur danach gehen, ob jemand für ein Amt geeignet ist, ja oder nein. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Ich erteile Herrn Abgeordneten Pascal Arweiler das Wort für die SPD-Landtagsfraktion.
Pascal Arweiler SPD
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Es wurde gerade gesagt, es hätte keinen Neuigkeitswert, dass die Anträge der AfD hier abgelehnt werden, und man würde sich gar nicht damit auseinandersetzen. Ehrlich gesagt hätte ich grundsätzlich eine Sympathie dafür, alles pauschal abzulehnen, was von der AfD kommt. Das ist meine persönliche Einstellung. Nichtsdestotrotz setzen wir uns immer wieder aufs Neue sehr dezidiert mit Ihren Anträgen auseinander. Im Gegensatz zu Ihnen begründen wir im Anschluss unsere ablehnende Haltung sehr dezidiert und sehr sachlich. Das bleibt bei Ihnen manchmal auf der Strecke. Wenn wir uns mit diesen Sachen im Vorfeld auseinandersetzen - das beginnt nicht erst dienstagsabends, sondern schon einige Tage im Voraus -, dann sind viele Menschen damit beschäftigt. Oft entsteht bei uns der Eindruck: Was wollte uns der Verfasser überhaupt mitteilen, als er den Antrag beziehungsweise in dem Fall die Verfassungsänderung beantragt hat? Vieles ist nicht konsequent zu Ende gedacht, vieles bleibt auf der Strecke. Man wartet ab, ob es gegebenenfalls noch mündlich erläutert wird, aber dann wird irgendetwas anderes erzählt und Sie gehen gar nicht darauf ein. Deswegen verfestigt sich bei mir der Eindruck, dass es Ihnen mit dieser Verfassungsänderung nicht ernst ist, sondern dass Sie das Ganze nur prominent unter TOP 1 beraten wollen. Diesen Eindruck können Sie uns nicht nehmen. Man muss das am Ende des Tages akzeptieren. Ich weiß, es fällt Ihnen schwer, Herr Dörr, vielen anderen auch, aber wenn die Mehrheit etwas anders sieht, dann gehört das auch zu einem Demokratieverständnis. Die Mehrheit hier im Hohen Haus - das waren in der Vergangenheit nicht nur die SPD und die CDU, sondern auch ganz andere Fraktionen - sieht das seit Jahren gänzlich anders als Sie. Deswegen müsste man Dinge gelegentlich akzeptieren. Wenn Sie uns mangelndes Demokratieverständnis vorwerfen, kann ich das genauso gut an Sie zurückgeben. „Wer im Glashaus sitzt …“ - Sie kennen das Sprichwort. Mit Blick auf die Höchstaltersgrenze will ich noch einen Aspekt sagen, das ist der letzte Punkt: Es ist etwas gänzlich anderes, ob ich die Altersgrenze in Bezug auf die fortwährende Altersund Lebenserwartung und auch darauf, dass Menschen länger aktiv und gesund bleiben, anpasse oder ob ich sie wie sie gänzlich abschaffen möchte. Wir vertreten die Überzeugung, dass es richtig ist, wie es aktuell im Gesetz ist. Ich schließe für meine Fraktion und meine Partei aber ausdrücklich nicht aus, dass wir das in Zukunft gegebenenfalls maßvoll anpassen müssen. Auch das gehört dazu. Heute entscheiden wir aber über Ihren konkreten Antrag, über Ihre Verfassungsänderung. Der Antrag ist unzureichend. Wir haben genügend Gründe, um ihn abzulehnen. - Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Arweiler. Ich kann feststellen, dass keine weiteren Wortmeldungen eingegangen sind. Somit schließe ich die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 12 Absatz 3 Satz 1), Drucksache 17/2406, an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit zu überweisen. Des Weiteren wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur Abschaffung der Höchstaltersgrenze für Bürgermeisterinnen, Bürgermeister und hauptamtliche Beigeordnete, Drucksache 17/2407, an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 12 Absatz 3 Satz 1), Drucksache 17/2406. Ich darf darauf hinweisen, dass nach Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes ein Gesetz, das die Verfassung ändert, der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages bedarf. Das bedeutet, dass dieses Gesetz nur dann angenommen ist, wenn mindestens 34 Abgeordnete zustimmen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 17/2406 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2406 die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen nicht erreicht hat und abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion sowie die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Abschaffung der Höchstaltersgrenze für Bürgermeisterinnen, Bürgermeister und hauptamtliche Beigeordnete, Drucksache 17/2407. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 17/2407 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2407 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben SPD-Landtagsfraktion sowie CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 2: Erste und Zweite Lesung des von der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes über den Saarländischen Fonds für die Opfer und Angehörigen rassistischer, antisemitischer, extremistischer und terroristischer Gewalttaten und schwerer Gewalttaten von überregionaler Aufmerksamkeit (Drucksache 17/2401) Zur Begründung erteile ich Frau Abgeordneter Kira Braun das Wort.
Kira Braun SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Am 25. Juli dieses Jahres haben in Berlin Hunderttausende Menschen am Christopher Street Day teilgenommen. Sie haben gefeiert, demonstriert, vor allem aber sichtbar gemacht, was in einer offenen Gesellschaft selbstverständlich sein sollte: dass jeder Mensch frei und selbstbestimmt leben und lieben können muss. Am Abend fuhr ein Attentäter mit einem Fahrzeug in eine Menschenmenge und griff anschließend mit einer Stichwaffe Menschen an. Eine Frau verlor ihr Leben. 31 Menschen wurden verletzt, einige von ihnen schwer. Die Ermittlungsbehörden gehen von einem islamistischen Terroranschlag aus. Ich beginne heute mit diesem Anschlag, weil er etwas deutlich macht, das für den Gesetzentwurf, über den wir heute beraten, zentral ist: Menschenfeindliche Gewalt kann unterschiedliche Motive haben. Sie kann rassistisch sein, sie kann antisemitisch sein, sie kann rechtsextremistisch oder islamistisch motiviert sein. Sie kann sich gegen Menschen richten, weil sie queer sind. Gemeinsam ist diesen Taten aber, dass sie den Menschen das Menschsein und die Teilhabe an unserer Gesellschaft absprechen. Deshalb stellt sich - wie ich finde - nach solchen Taten nicht nur die Frage, wie wir die Täter verfolgen und andere Straftaten verhindern können. Es stellt sich für mich auch die Frage: Was schuldet unsere Gesellschaft den Menschen, die Opfer einer solchen Tat geworden sind? - Eine Antwort darauf haben wir hier im Saarland bereits im Jahr 2023 gegeben. Damals hat der Landtag den Saarländischen Opferentschädigungsfonds geschaffen. Das war ganz bewusst mehr als nur die Einrichtung eines finanziellen Hilfsmittels. In den Richtlinien haben wir damals ganz ausdrücklich festgehalten, dass der Fonds den Betroffenen unbürokratische finanzielle Hilfe gewähren soll, aber nicht nur das. Er soll auch die gesellschaftliche Anerkennung ihrer personalen Würde und des Umstandes dokumentieren, dass ihnen strafwürdiges Unrecht zugestoßen ist, und er soll Ausdruck unseres gemeinsamen Einstehens für unsere Grundwerte und unsere offene Gesellschaft sein. Dieser Gedanke ist für mich nach wie vor zentral. Natürlich kann Geld das, was einem Menschen nach einem solchen rassistischen oder terroristischen Anschlag widerfahren ist, niemals wiedergutmachen. Es macht keine Verletzungen ungeschehen, es bringt keinen getöteten Menschen zurück und es nimmt Angehörigen nicht ihre Trauer. Der Staat kann aber sagen: Wir sehen, was euch widerfahren ist, wir erkennen dieses Unrecht an und lassen euch mit seinen Folgen nicht allein. - Genau darin liegt für mich der eigentliche Sinn dieses Fonds. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade wir im Saarland wissen, weshalb diese Haltung wichtig ist. Wir haben uns in den vergangenen Jahren sehr intensiv mit unserer saarländischen Geschichte auseinandergesetzt, mit den rassistischen Anschlägen in den Neunzigerjahren, mit den Erfahrungen der Betroffenen, mit dem Mord an Samuel Kofi Yeboah. Die Aufarbeitung hat uns gezeigt, wie wichtig es ist, nicht nur auf den Täter zu schauen, sondern auch auf diejenigen, die angegriffen wurden. Wir haben erfah- (Abg. Braun (SPD)) ren, wie wichtig es ist, ihnen zuzuhören und ihre Perspektiven ernst zu nehmen, wie wichtig es ist anzuerkennen, dass staatliche Institutionen ihrer Verantwortung in der Vergangenheit nicht ausreichend gerecht geworden sind. Dazu passt auch das, was wir in dieser Legislaturperiode darüber hinaus angepackt haben: Wir haben den Rassebegriff aus unserer Landesverfassung gestrichen. Wir haben ein Amt für einen Beauftragten gegen Rassismus geschaffen. Wir haben die politische Bildung gestärkt und die Mittel für Demokratieförderung erhöht. Heute gehen wir einen weiteren, wie ich finde, wichtigen Schritt: Wir geben dem Opferfonds eine gesetzliche Grundlage. Damit stellen wir ihn dauerhaft und rechtssicher auf, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD und der CDU.) Wir regeln künftig unmittelbar im Gesetz, wer Leistungen erhalten kann, in welcher Höhe Unterstützung möglich ist und nach welchem Verfahren darüber entschieden wird. Dabei bleibt die Höhe der möglichen Leistungen bestehen: regelmäßig bis zu 10.000 Euro, bis zu 30.000 Euro bei schweren gesundheitlichen Folgen, in besonderen Härtefällen bis zu 100.000 Euro. Zugleich schaffen wir rechtssichere Verfahren. Der Opferfondsbeirat entscheidet künftig nicht mehr nach freiem, sondern nach pflichtgemäßen Ermessen. Wir regeln genauer, welche Informationen der Beirat zur Aufklärung eines Sachverhalts einholen darf. Und wir schaffen eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für den Umgang mit den hochsensiblen personenbezogenen Daten der Betroffenen. Das mag nun zunächst einmal sehr technisch klingen, dahinter steht aber etwas ganz Praktisches: Derjenige, der nach einer solchen schweren Gewalttat Hilfe sucht und dafür auch über Verletzungen, gesundheitliche Folgen und persönliche Lebensumstände sprechen muss, muss darauf vertrauen können, dass mit diesen Informationen verantwortungsvoll umgegangen wird. Deshalb werden die Unterlagen und Informationen aus den Verfahren des Opferfondsbeirates vom Zugang nach dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen. All das schafft mehr Klarheit und Verständlichkeit. (Beifall von der SPD.) Aber es geht eben auch um Anerkennung. Es geht um Solidarität. Und es geht um die Frage, auf wessen Seite eine demokratische Gesellschaft steht, wenn Menschen wegen rassistischer, antisemitischer, extremistischer oder terroristischer Ideologien angegriffen werden. Die Antwort darauf muss eindeutig sein: Wir stehen an der Seite der Betroffenen. Wir stehen gemeinsam für eine Gesellschaft ein, in der die Würde eines Menschen nicht davon abhängt, woher er kommt, woran er glaubt, wen er liebt oder wie er lebt. Der Opferfonds kann geschehenes Unrecht nicht ungeschehen machen, aber er kann ein Versprechen geben: Wir sehen euch, wir erkennen das Unrecht an und wir lassen euch nicht allein. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Ich bin überzeugt, dass genau dieses Versprechen dauerhaft in einem Gesetz verankert sein sollte. Deswegen bitte ich um Zustimmung zum Gesetzesentwurf. (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Braun, für die Gesetzesbegründung. Ich eröffne die Aussprache. Es sind Wortmeldungen eingegangen. Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion das Wort Frau Abgeordneter Dagmar Heib.
Dagmar Heib CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren hier und an den Bildschirmen! Wir beraten heute darüber, wie das Saarland Menschen unterstützen sollte, die Opfer besonders schwerer menschenverachtender Gewalt geworden sind. Für die CDU-Landtagsfraktion sage ich ganz klar: Wir unterstützen diesen Gesetzentwurf aus voller Überzeugung. Dieser Fonds ist mehr als eine finanzielle Hilfe, er ist ein Zeichen der Anerkennung, der Solidarität und der Verantwortung. Er zeigt den Opfern und ihren Angehörigen: Das Unrecht, das euch widerfahren ist, wird gesehen. Euer Leid wird anerkannt. Unser Land steht an eurer Seite. Roland Theis hat für unsere Fraktion bereits am 20. September 2023 in der Plenarsitzung deutlich gemacht, warum ein solcher Fonds notwendig ist. Auch die Kollegin Kira Braun hat es eben noch einmal ausgeführt. Der Fonds steht im Zusammenhang mit der Anschlagsserie der Neunzigerjahre, mit dem rassistischen Brandanschlag von Saarlouis-Fraulautern und mit dem Mord an Samuel Kofi Yeboah. Er steht auch im Zusammenhang mit staatlichen Versäumnissen, erheblichen Defiziten bei der Aufklärung und der Tatsache, dass Opfer über viele Jahre nicht die Anerkennung erfahren haben, die ihnen zugestanden hätte. Diese Vergangenheit verpflichtet uns. Aufklärung war und ist notwendig, aber Aufklärung allein genügt nicht. Wer staatliches Versagen benennt, muss auch Konsequenzen ziehen. Wer die Perspektive der Opfer ernst nimmt, muss dafür sorgen, dass Betroffene künftig schneller, würdiger und unbürokratischer Hilfe erhalten. Genau diesem Ziel dient dieser Gesetzentwurf, der damit, so könnte man sagen, eine Historie letztendlich vollendet. (Abg. Heib (CDU)) Meine sehr verehrten Damen und Herren, solche Gewalttaten treffen zunächst einmal einzelne Menschen: die Verletzten, die Angehörigen, die Hinterbliebenen. Aber sie treffen auch unsere Wertegemeinschaft. Rassistische, antisemitische, extremistische - das sind rechts- wie linksextremistische - oder auch religiös motivierte extremistische Taten und terroristische Gewalt richten sich gegen den Rechtsstaat, gegen unsere offene Gesellschaft und gegen das friedliche Zusammenleben im Saarland. Darauf braucht es eine klare Antwort. Diese Antwort besteht aus zwei Teilen: Täter müssen konsequent mit allen Mitteln des Rechtsstaats verfolgt werden, und Opfer müssen erfahren, dass unser Gemeinwesen geschlossen an ihrer Seite steht. Genau für diesen zweiten Part steht der Opferfonds. Natürlich kann kein Geld der Welt einen ermordeten Menschen zurückbringen, keine Zahlung kann Leid ungeschehen machen. Aber eine Unterstützungsleistung kann helfen. Sie kann erste Notlagen abfedern, sie kann Anerkennung ausdrücken und deutlich machen, dass dieses Land nicht wegschaut. Der vorliegende Gesetzentwurf stellt diesen Fonds nun auf eine gesetzliche Grundlage. Das ist gut, denn es geht nicht um eine symbolische Geste für einen einzelnen Moment, sondern um das dauerhafte Tragen von Verantwortung. Die Entschädigungszahlungen sind klar geregelt: grundsätzlich 10.000 Euro, bei schweren Körper- und Gesundheitsschäden mit langfristigen oder dauerhaften Folgen bis zu 30.000 Euro und in besonderen Härtefällen, insbesondere bei Todesfällen nach Terroranschlägen oder schweren menschenverachtenden Gewalttaten, bis zu 100.000 Euro. Das ist angemessen - nicht, weil Leid bezifferbar wäre, sondern weil der Staat in besonders schweren Fällen besonders deutlich Verantwortung zeigen muss. Für uns als CDU-Fraktion ist dabei ein Punkt besonders wichtig: die Gleichbehandlung. Roland Theis hat bereits 2023 zu Recht betont, dass Rechtsfrieden nur durch Gleichbehandlung entstehen kann. Die Solidarität unseres Staates darf nicht davon abhängen, welcher politischen oder ideologischen Richtung eine Tat zugeordnet wird. Maßstab muss das erlittene Unrecht sein, nicht die politische Herkunft des Täters. Deshalb ist es richtig, dass der Gesetzentwurf rassistische, antisemitische und extremistische Taten aller Art und terroristische Gewalttaten ebenso erfasst wie schwere Gewalttaten von überregionaler Aufmerksamkeit, insbesondere Taten aus gruppenbezogenem Menschenhass. Opfer solcher Taten verdienen keine Debatte über ihre Wertigkeit, sie verdienen Anerkennung, Hilfe und Solidarität. Wir begrüßen außerdem, dass das Verfahren klar und niedrigschwellig ausgestaltet wird. Der Antrag kann postalisch oder unterschrieben und eingescannt per E-Mail gestellt werden. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Das ist ein wichtiges Signal: Wer betroffen ist, soll nicht an Formalien scheitern. Zugleich bleibt rechtsstaatliche Sorgfalt gewahrt. Ein Opferfondsbeirat entscheidet über die Anträge. Nachweise sind vorgesehen, bei wahrheitswidrigen Angaben besteht eine Rückerstattungspflicht. Hilfe muss unbürokratisch sein, aber sie muss auch gerecht und verantwortungsvoll gewährt werden. Auch die Datenschutzregelungen sind wichtig, denn es geht um höchst sensible Informationen zum Tatgeschehen, zu Verletzungen, zu gesundheitliche Folgen, zur familiären Situation und zu persönliche Belastungen. Wer Hilfe beantragt, muss darauf vertrauen können, dass diese Daten geschützt sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte ausdrücklich hervorheben: Dieser Gesetzentwurf wird gemeinsam von SPD- und CDU-Landtagsfraktion eingebracht. Das ist ein starkes Zeichen. Bei diesem Thema geht es nicht um parteipolitische Profilierung. Es geht um die Würde von Menschen, es geht um die Verteidigung unserer freiheitlichen Ordnung, und es geht um die Verantwortung des Landtags, aus der Vergangenheit Konsequenzen zu ziehen. Wir stehen für einen Staat, der Täter konsequent verfolgt. Wir stehen für einen Staat, der Opfer nicht alleine lässt. Wir stehen für ein Saarland, in dem Rassismus, Antisemitismus, Extremismus, Terrorismus und gruppenbezogener Menschenhass keinen Platz haben. Der Opferfonds ersetzt nicht Prävention, politische Bildung oder konsequente Ermittlungsarbeit, aber er ist ein notwendiger Baustein. Er verbindet Anerkennung, Hilfe und Verantwortung. (Beifall von der CDU und der SPD.) Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf sagt: Wir haben verstanden! Opfer dürfen nicht erst nach Jahrzehnten gehört werden. Anerkennung darf nicht vom Zufall abhängen, und der Rechtsstaat muss nicht nur gegenüber Tätern stark sein, sondern an der Seite der Opfer sichtbar werden. Deshalb stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu. Wir tun dies aus dem Bewusstsein für die Vergangenheit, aus Verantwortung für die Gegenwart und mit Blick auf eine Zukunft, in der Betroffene schneller, klarer und würdiger Unterstützung erfahren sollen und werden. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU und der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Heib. - Es liegt noch eine weitere Wortmeldung vor, und ich erteile nun für die AfD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Christoph Schaufert.
Christoph Rudolf Schaufert AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wenn Menschen in unserem Land Opfer rassistischer, antisemitischer, extremistischer oder terroristischer Gewalt werden, dann verdienen sie unsere uneingeschränkte Solidarität, und zwar unabhängig davon, welcher politischen Richtung man hier in dem Hohen Hause angehört. Wer angegriffen wird, weil er Jude ist, weil er anders aussieht, weil er für seine politische Überzeugung eintritt oder weil er zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort war, der braucht Unterstützung, und zwar schnell, unbürokratisch und ohne, dass er zum Beispiel erst jahrelang auf den Ausgang eines Strafverfahrens warten muss. Genau das ist die Grundidee dieses Opferfonds-Gesetzes, und diese Grundidee ist richtig. Wir als AfD-Fraktion haben nie Zweifel daran gelassen, dass wir Extremismus aus jeder Richtung bekämpfen wollen. Ein kleiner Fakt dazu, den Sie ja gerne ausblenden: Politisch motivierte extremistische Gewalt trifft am häufigsten AfD-Politiker - (Sprechen bei der SPD) nur damit man mal klar sieht, worüber wir hier auch reden. Noch mal: Das Anliegen dieses Gesetzes findet unsere Unterstützung, aber dennoch werden wir uns heute enthalten, und zwar weil dieser Entwurf in seiner jetzigen Fassung im Grunde unfertig ist und an mehreren entscheidenden Stellen so unscharf bleibt, dass er in der praktischen Anwendung genau das Gegenteil dessen bewirken kann, was er soll, nämlich eine gerechte, gleichmäßige Behandlung der Opfer aller schweren Gewalttaten. Positiv betonen möchte ich, dass wir bei diesem Gesetz einmal gefragt wurden, ob wir uns als Einbringer anschließen möchten. Das war löblich, aber zeitlich mit so kurzem Vorlauf, dass wir uns nicht einbringen konnten. Heute geht der Gesetzentwurf auch sogleich in die Zweite Lesung, und in der Kenntnis des Umstandes, dass alles, was von der AfD eingebracht oder vorgeschlagen wird, stets mit den üblichen 48 zu drei Stimmen von den Schwesterparteien abgelehnt wird, möchte ich daher unser Anliegen jetzt vorbringen und zu Protokoll geben. Am besten zeigt man an Beispielen, was eigentlich noch nachjustiert werden müsste. Da wäre der Begriff des gruppenbezogenen Menschenhasses. Dieser Begriff wird im Gesetz verwendet, aber nirgends definiert. Wer entscheidet, was darunter fällt? Zählt ein Angriff auf einen Kommunalpolitiker - beispielsweise der AfD - auch als gruppenbezogener Hass, oder wird das im Beirat eher als normale politische Auseinandersetzung eingeordnet werden und fällt dann einfach hinten runter? Das Gesetz gibt in seiner jetzigen Ausarbeitung auf diese Frage keine Antwort. Solche Unbestimmtheit öffnet Tür und Tor für eine politisch selektive Anwendung der Vorschriften. Auch das Kriterium der überregionalen Aufmerksamkeit ist problematisch. Stellen Sie sich zwei Opfer vor, Opfer A und Opfer B, beide mit identischen schwersten Verletzungen, auch verursacht durch dieselbe Art von Gewalttat. Opfer A und der Fall dazu wird von den Medien bundesweit aufgegriffen, sein Fall erhält Aufmerksamkeit. Er bekommt Unterstützung aus diesem Fonds. Opfer B erleidet exakt dasselbe, aber sein Fall bleibt lokal, die Presse berichtet nicht darüber. Er bekommt dann nichts. Meine Damen und Herren, das kann doch nicht der Maßstab sein! Ob jemandem geholfen wird, darf nicht davon abhängen, ob eine Zeitung darüber berichtet. Hinzu kommt die Besetzung des Opferfonds-Beirats: elf Mitglieder, gewählt von der Mehrheit des Landtages. Es gibt keine gesetzlich garantierte Beteiligung jeder Fraktion, keine proportionale Sitzverteilung, keine qualifizierte Mehrheit für externe Mitglieder. Das heißt im Grunde, die parlamentarische Mehrheit entscheidet allein darüber, wer über die Anerkennung von Opfern befindet. Das ist keine solide Grundlage für ein Gremium, das über Anerkennung oder Ablehnung von Opferschicksalen entscheidet. Des Weiteren ist da noch die Transparenz. Der Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz wird ausgeschlossen, und das, ohne dass beispielsweise eine Pflicht zu einem anonymisierten Jahresbericht an seine Stelle tritt. Wir werden also nie erfahren, wie viele Anträge aus welchem Bereich bewilligt oder abgelehnt wurden. Ob linke, rechte oder islamistische Gewalt gleichbehandelt werden, wird sich niemals ermitteln lassen. Ohne diese Zahlen kann niemand, auch das Parlament nicht, kontrollieren, ob der Fonds fair arbeitet oder doch politisch instrumentalisiert wird - was in Kenntnis Ihrer Parteien, werte Kollegen der Schwestern SPD und CDU, mehr als zu befürchten sein dürfte. Meine Damen und Herren, das alles sind keine Kleinigkeiten, das sind Konstruktionsfehler, die dazu führen können, dass am Ende die Schwere der Tat und das Leid der Opfer nicht entscheiden, sondern die politische Kategorisierung des Falles, seine mediale Verwertbarkeit und die Mehrheitsverhältnisse in diesem Haus. Deshalb kann meine Fraktion diesem Entwurf heute nicht zustimmen. Wir wollen ihn aber auch nicht ablehnen, denn das Anliegen schneller und würdiger Hilfe für Opfer schwerster Gewalt ist ein Anliegen, das wir teilen und das wir nicht durch ein Nein infrage stellen wollen. Deshalb werden wir (Abg. Schaufert (AfD)) uns bei diesem Gesetz enthalten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Schaufert. - Es wird noch eine weitere Wortmeldung angezeigt. Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Frau Abgeordneter Kira Braun.
Kira Braun SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir, kurz auf das von dem Kollegen Gesagte einzugehen. Sie haben hier ein Bild gezeichnet, das nicht nur verzerrt, sondern sogar falsch ist. Das möchte ich mit Zahlen ganz deutlich machen. Ich habe mir die Polizeiliche Kriminalstatistik aus dem Jahr 2025 noch einmal sehr genau angeschaut, gerade unter dem Stichwort der politisch motivierten Gewalt, das Sie heute hier eingeführt haben. Es gab 583 rechts motivierte Straftaten, aber nur 67 von links motivierte Gewalttaten. Wenn Sie also hier ein Bild zeichnen, das etwas anderes darstellt, dann ist das taktisch von der AfD motiviert und das weise ich zurück! (Beifall von der SPD.) Zudem entscheidet der Beirat, und darauf bin ich in meiner Rede explizit eingegangen, nach pflichtgemäßem Ermessen. Das ist etwas, was wir in diesem Gesetz nachgeschärft haben. Wir haben aus dem freien Ermessen das pflichtgemäße Ermessen gemacht. Nun muss nicht jeder oder jede Jurist sein, deswegen kann ich Ihnen das an dieser Stelle gerne noch einmal erklären. Sie finden die Inhalte der Richtlinie nun in ein Gesetz übertragen, und an denen hat sich der Beirat und die Besetzung des Beirates zu orientieren. Zudem kann auch die Begründung des Gesetzentwurfes dafür herangezogen werden. Sie finden gerade in der Besetzung des Opferbeirates mit elf Mitgliedern eine breite zivilgesellschaftliche Beteiligung: Das sind Akteurinnen und Akteure, die im Täglichen damit beschäftigt sind, sich genau solche Fälle anzuschauen, die beratend zur Seite stehen. Die Kirchen sind repräsentiert. Ein breiteres Bündnis, das sich solche Fälle anschaut, kann es also gar nicht geben. Und dass der Landtag eben gerade nur mit ein paar Mitgliedern vertreten sein kann und der Schwerpunkt bei den zivilgesellschaftlichen Akteuren liegt, zeigt doch gerade ganz genau, dass es nicht darauf ankommen soll, irgendeine politische Farbe einzubringen, sondern breit zivilgesellschaftlich zu schauen, wer einen Anspruch hat, und dann nach pflichtgemäßem Ermessen diesen Anspruch auch zu gewähren. (Beifall von der SPD und der CDU.) Wir haben eben darüber gesprochen, seit wann es diese Richtlinien gibt. Es gibt sie nun seit mehreren Jahren. Wenn man sich anschaut, wie viele Änderungen der Richtlinien im Gesetzentwurf vorgenommen wurden, dann sieht man, es ist keine besonders große Anzahl, auch wenn die Änderungen, die wir vornehmen, sehr wichtig sind. Dass Sie hier nun sagen, dass Sie sich enthalten, weil Sie nicht genug Zeit hatten, sich das genau anzuschauen, spricht eher dafür, wie fleißig oder wenig fleißig die Mitarbeiter oder auch die Mitglieder der Fraktion sind. Da kann man, wie ich finde, doch mehr erwarten von einer Partei, die sonst angeblich immer so einen hohen Anspruch an die Arbeit zu haben scheint. Von daher glaube ich, dass mehr dahinter steckt, wenn Sie heute nicht mitstimmen, und das ist schade. Das sollten die Saarländerinnen und Saarländer und alle Betroffenen in diesem Land auch wissen. - Vielen Dank!
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Braun. - Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Ich erteile für die AfD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Christoph Schaufert. - Herr Abgeordneter, ich darf Sie darauf hinweisen, dass Sie noch eine Restredezeit von 46 Sekunden haben.
Christoph Rudolf Schaufert AfD
Danke, Frau Präsidentin, für das Wort und für den Hinweis auf meine kurze Redezeit, aber es wird nicht allzu lang. - Zu dem Gesagten von Frau Braun kann ich nur sagen: Si tacuisses, philosophus mansisses. - Wenn man das eingibt, kann das jeder nachrecherchieren. Gewalt gegen Politiker, welche Partei ist am meisten betroffen? Das habe ich auf die Schnelle nachgeguckt, nachdem Sie wieder unqualifiziert irgendwas in den Raum geworfen haben, und zwar bei einem Ihrer Haus- und Hofberichterstatter, der Tagesschau vom 25.06.2026: Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Gewaltdelikte gegenüber Parteien und deren Vertreter deutlich gestiegen. Vor allem AfD und CDU waren betroffen. - Was will man dazu noch mehr sagen, die Zahlen sprechen eine klare Sprache. Die linke Gewalt trifft also, wie gesagt, die Mitte des politischen Spektrums, das ist einfach Fakt. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD. - Abg. Haas (SPD): Aus Ihren Äußerungen wird klar, dass Sie diejeni- gen sind, die Journalisten angreifen. - Weitere Zurufe und Sprechen.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Schaufert. - Ich möchte an der Stelle darauf hinweisen, dass es nicht der übliche Umgang im Hohen Hause ist, dass man Redebeiträge anderer Abgeordneten auf diese Art und Weise beschreibt, wie Sie das soeben getan haben. Ich verweise erneut auf die Würde des Hohen Hauses und bitte, künftig solche Äußerungen zu unterlassen. - Es liegt eine weitere Wortmeldung vor zu diesem Tagesordnungspunkt. Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Ulrich Commerçon.
Ulrich Commerçon SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte mich heute Morgen nicht in diese Debatte einschalten, aber die letzten Bemerkungen des Kollegen von ganz rechts, in denen die Tagesschau als Haus- und Hofberichterstattung bezeichnet wurde, muss ich in allerschärfster Weise zurückweisen. (Zurufe des Abgeordneten Schaufert (AfD). - Beifall von der SPD und bei der CDU.) Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Tagesschau ist eine Nachrichtensendung, die im unabhängigen, staatsfern organisierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk stattfindet. Es ist ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der dem Staat entzogen ist, der eben gerade nicht Haus- und Hofberichterstattung sein kann, der eben nicht in diesem Land und zum Glück in keinem der anderen der Länder dieser Republik bisher aus dem Landeshaushalt finanziert wird. Ich weise darauf hin, dass es Bestrebungen dieser rechtsextremistischen, schäbigen Partei gibt, genau davon Abstand zu nehmen. (Sprechen bei und Zurufe von der AfD.) und dafür Sorge zu tragen, dass künftig womöglich der Rundfunk abhängig ist von den Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir weisen das aufs Schärfste zurück. (Beifall von der SPD und bei der CDU. - Spre- chen bei der AfD.) Alle da draußen müssen das wissen: Das ist der erste Schritt, wirklich Haus- und Hofberichterstattung für sich organisieren zu wollen. Das ist bei uns anders, das darf niemals Einzug halten. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Commerçon. Ich möchte aber auch an Sie den Appell richten, bei der Bezeichnung anderer Fraktionen des Hohen Hauses die parlamentarische Würde zu wahren. Es wurde nun eine Kurzintervention von Herrn Fraktionsvorsitzenden Dörr angezeigt, die ich hiermit zulasse. - Herr Dörr, Ich darf Sie bitten, zum Saalmikrofon zu gehen. Abg. Dörr (AfD) mit einer Zwischenbemerkung: Herr Kollege Commerçon, Sie hatten sich vorgenommen, heute Morgen nicht in die Diskussion einzugreifen, Sie wären besser bei Ihrem Vorsatz geblieben. Da Sie jetzt mal keine Vorlage hatten und frei gesprochen haben, sind Sie auch gleich ausgerutscht und haben unsere Fraktion als rechtsextremistisch und schäbig bezeichnet. Das ist unter aller Kanone! Jetzt zum Thema. Alleine die Tatsache, dass Sie so vehement die Tagesschau und den öffentlichrechtlichen Rundfunk verteidigt haben, spricht schon Bände. Wenn ich fernsehe, das Zweite Deutsche Fernsehen oder die ARD, jetzt mal abgesehen vom Saarländischen Rundfunk, komme ich aus dem Bauchgrimmen nicht heraus. Ich schaue auch andere Sender. (Anhaltendes Sprechen bei der SPD.) Ich schaue Sender aus vielen Ländern. Es gibt kaum einen Sender, der so einseitig ist wie unser öffentlich-rechtlicher Rundfunk, so einseitig im Auslassen, im Bewerten, in allem. Überall kann man wittern, dass hier Parteipolitik gemacht wird. Insofern, Herr Commerçon, gibt es auch das Sprichwort „getroffener Hund bellt“. - Herzlichen Dank! (Beifall von der AfD.)
Heike Sylvia Winzent
Herr Kollege Commerçon, Sie möchten erwidern? - Dann darf ich auch Sie bitten, zum Saalmikrofon zu gehen.
Ulrich Commerçon SPD
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin! Wenn es eines Beweises bedurft hätte! Der Kollege, der eben davon gesprochen hat, dass er auch andere Medien nutzt, hat hier auch mal davon gesprochen, dass er beispielsweise Russia Today hört. Russia Today ist der Propagandasender des Staatschefs, der einen neuen Krieg in Europa begonnen hat. Das ist der Hausund Hofsender von Wladimir Putin, einem der schlimmsten Verbrecher der Gegenwart. (Abg. Dörr (AfD): Diesen Sender gucke ich zum Beispiel nicht. - Sprechen.) Das haben Sie hier aber schon mal behauptet, dann schauen Sie den vielleicht schon mal nicht. - Wir haben aber eine Kurzintervention und ich reagiere jetzt darauf. (Weitere Zurufe des Abgeordne- ten Dörr (AfD).)
Heike Sylvia Winzent
Herr Dörr, wir führen hier keinen Dialog, das Wort hat der Abgeordnete Commerçon.
Ulrich Commerçon SPD
Sie haben selbst hier im Hohen Hause schon mal gesagt, dass Sie beispielsweise Russia Today hören. (Abg. Dörr (AfD): Nein!) Es werden andere Sender sein. Wir hören und sehen sehr genau, von wem mittlerweile die Wahlergebnisse und die Behauptungen der AfD hochgejubelt werden. Das sind diejenigen, die die Demokratie in Deutschland und in der gesamten Welt zerstören wollen. Sie haben das an dieser Stelle sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Deswegen habe ich überhaupt nichts von dem zurückzunehmen, was ich eben gesagt habe. Wer sich so verhält, der verhält sich schäbig. (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Es liegt nun eine weitere Wortmeldung vor. Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Stefan Thielen.
Stefan Thielen CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob diese emotionale Eskalation uns allen im Parlament gut tut. Ich bin auch geschockt von einigen Sachen, die hier geäußert worden sind. Besonders betroffen gemacht hat mich eine Formulierung, von der ich hoffe, Herr Kollege Schaufert, dass ich sie falsch verstanden habe. Als Sie das Pult bereits verlassen hatten, kam ein Zwischenruf, wie Sie zu Angriffen gegenüber Journalisten stehen. Er kam aus der SPD-Fraktion, ich weiß nicht, wer es gesagt hat. Sie haben gesagt, so habe ich es zumindest verstanden: Das haben die ja auch verdient. (Sprechen, Zurufe und Unruhe.) Es geht hier um Gewalt, es geht darum, dass gewählte Parlamentarier Gewalt in irgendeiner Form rechtfertigen. Dafür habe ich keinerlei Verständnis! Da begeben wir uns in ein Territorium - - (Beifall von der SPD und der CDU. - Zuruf des Abgeordneten Schaufert (AfD).) Sie können gleich antworten. - Da begeben wir uns in einen Bereich, wo der Spaß aufhört. Es wird oft gesagt, auf Worte folgen Taten, und das ist dann der Punkt, an dem diese Grenze überschritten wird. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich klar davon distanzieren und erklären würden, wie das eben gemeint war. - Danke schön. (Beifall von der CDU und der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Thielen. Ich darf noch einmal auf unsere Regularien hinweisen, dass eine Kurzintervention zu einem Tagesordnungspunkt von jeder Fraktion nur einmal beansprucht werden kann und somit auch keine Restredezeit für die AfD mehr zur Verfügung steht, sodass Herr Schaufert in diesem Rahmen zu dieser Aussprache hierauf nicht mehr das Wort erteilt bekommen kann. Ich darf nun feststellen, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen. Somit schließe ich die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2401. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2401 in Erster Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2401 in Erster Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion. Enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. In der heutigen Sitzung soll auch die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2401 durchgeführt werden. Nach § 33 Absatz 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 57 Absatz 1 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen. Wir kommen nun zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs durchgeführt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Zweiter Lesung beraten wird. Ich eröffne noch einmal die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. (Unruhe. – Sprechen des Abgeordneten Schaufert (AfD).) Herr Abgeordneter Schaufert, ich sehe keine Möglichkeit mehr, dass jetzt eine persönliche Erklärung abgegeben werden kann. Ich möchte sie an dieser Stelle nicht mehr zulassen. Wir sind schon in der Abstimmung zur Zweiten Lesung. Somit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2401 in Zweiter und letzter Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2401 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion. Enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 3: Erste und Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Zustimmung zum Staatsvertrag über die Durchführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung durch die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (EAÜ-StV) (Drucksache 17/2386) Zur Begründung erteile ich Frau Ministerin Petra Berg das Wort.
Petra Berg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit dem 02.07.2026 gilt das Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz. Dieses Gesetz ist ein entscheidender Fortschritt zum Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalttaten in der Beziehung. Ähnlich wie in Spanien ist es künftig möglich, durch elektronische Aufenthaltsüberwachung mittels Fußfesseln - im Fachjargon elektronische Aufenthaltsüberwachung - die verbotene Annäherung von Tätern an ihr Opfer beziehungsweise ihre Opfer frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Rein praktisch betrachtet ist zur Umsetzung ein hoher personeller und technischer Aufwand notwendig. Die Grundstrukturen hierfür wurden bereits im Rahmen der Umsetzung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung als Mittel der Führungsaufsicht nach dem Strafgesetzbuch geschaffen. Die Länder haben durch einen Staatsvertrag die gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) eingerichtet, die zentral von Hessen betrieben wird. Diesem Staatsvertrag sind seit 2012 alle Bundesländer beigetreten. Diese Einrichtung hat bereits jetzt grundsätzlich die fachliche, technische und personelle Kompetenz, an 24 Stunden am Tag und sieben Tagen in der Woche eine elektronische Aufenthaltsüberwachung zu gewährleisten. Deshalb sollen nunmehr alle elektronischen Aufenthaltsüberwachungen unabhängig von ihrer jeweiligen Rechtsgrundlage im Strafgesetzbuch, im Gewaltschutzgesetz oder nach dem Polizeirecht eines Landes von der GÜL organisiert und überwacht werden. Der Bundesgesetzgeber hat diese länderübergreifende Lösung ausdrücklich in der Gesetzesbegründung vorgeschlagen. Dass die Kapazitäten der GÜL entsprechend der zu erwartenden deutlich höheren Fallzahlen angepasst und aufgestockt werden müssen, versteht sich von selbst. Die Justiz- und Innenressorts der Länder haben sich auf einen Staatsvertrag verständigt, der die Durchführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung unter Berücksichtigung aller einschlägigen Rechtsgrundlagen und aller damit verbundenen Durchführungsfragen im Grundsatz regelt. Dessen Inhalt darf ich kurz skizzieren. Die Präambel erläutert den Anwendungsbereich anhand der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen für die Anordnung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung. Dementsprechend werden in Ziffer 2 die Führungsaufsicht nach Strafgesetzbuch, in Ziffer 3 die Maßnahmen in Gewaltschutzsachen und in Ziffer 4 die elektronische Aufenthaltsüberwachung auf der Grundlage des Gefahrenabwehrrechts der Länder beschrieben. Darüber hinaus wird in Ziffer 5 zukunftsgerichtet die Regelungssystematik des Staatsvertrages für elektronische Aufenthaltsüberwachung aufgrund weiterer Rechtsgrundlagen geöffnet. Ziffer 6 legt die Aufgaben der GÜL dar, während Ziffer 7 die Zuständigkeiten der Länder feststellt und im Falle des Beitritts die des Bundes festlegt. Ziffer 8 beschreibt die Zusammenarbeit der GÜL und der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung, Ziffer 9 die Übergangsregelung bis zum Inkrafttreten des Staatsvertrages in allen Ländern. Wollte man dem Staatsvertrag nicht beitreten, müsste die bundesgesetzliche Vorgabe, eine elektronische Aufenthaltsüberwachung bei entsprechender gerichtlicher Anordnung durchzuführen, dennoch erfüllt werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dies würde bedeuten, die jetzt in der GÜL zentral vorhandenen technischen, organisatorischen und personellen Kompetenzen im Saarland vorzuhalten, und zwar an 24 Stunden pro Tag und sieben Tagen in der Woche. Diese Vorgehensweise wäre nicht effizient und kostenintensiver als der Beitritt zum Staatsvertrag. Daher ist die Landesregierung dem Staatsvertrag durch Unterschrift von Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger am 29.06.2026 beigetreten. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass der Staatsvertrag keine Außenwirkung hat. Er regelt ausschließlich behördenintern die technisch-organisatorische Abwicklung und Durchführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung. Rechtspositionen Dritter werden durch den Staatsvertrag selbst und demnach auch durch das Zustimmungsgesetz nicht berührt. Eine Außenwirkung, die eine externe Anhörung erforderlich macht, hatten dagegen die Gesetze, die als Rechtsgrundlage für die elektronische Aufenthaltsüberwachung dienen. Im Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz hat in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 04.03.2026 eine umfassende Anhörung stattgefunden. Das Gesetz zur Erweiterung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung auf Fälle häuslicher Gewalt, durch dessen Artikel 1 der § 38 des Saarländischen Gesetzes über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Polizei seine derzeit geltende Fassung erhalten hat, ist Ergebnis einer Anhörung im Innenausschuss des Landtages, die am 16.01.2025 durchgeführt wurde. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Zustimmung des Landtages gemäß Artikel 95 Absatz 2 der Verfassung des Saarlandes eingeholt werden. Deshalb darf ich um Ihre Zustimmung bitten. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke der Frau Ministerin für die Begründung und eröffne die Aussprache. Es sind Wortmeldungen eingegangen. Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion das Wort Frau Abgeordneter Dagmar Heib.
Dagmar Heib CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute erneut über elektronische Fußfesseln und besseren Gewaltschutz sprechen, sollten wir uns zunächst vor Augen führen, warum wir handeln müssen. Weltweit wurden im Jahr 2023 rund 85.000 Frauen und Mädchen vorsätzlich getötet, rund 51.100 von ihnen durch ihren Partner oder ein Familienmitglied. Das sind durchschnittlich 140 Frauen und Mädchen jeden Tag, eine alle 10 Minuten. Auch Europa ist davon nicht ausgenommen. Für Europa beziffert UN Women die Rate der durch Partner oder Familienangehörige getöteten Frauen und Mädchen 2023 auf 0,6 je 100.000 weibliche Einwohner. In der Europäischen Union wurden 2023 4,1 von 1 Million Frauen durch Partner oder Familienangehörige getötet. Ich kann es runterbrechen auf Deutschland und aufs Saarland: In Deutschland wurden allein 2023 155 Frauen von ihrem Partner oder Expartner getötet. Insgesamt wurden mehr als 256.000 Menschen Opfer häuslicher Gewalt, 70 Prozent davon waren Frauen oder Mädchen. Auch das Saarland ist keine Ausnahme. Zwei Frauen wurden 2023 von ihrem Partner getötet, bei sieben weiteren Frauen blieb es beim Tötungsversuch. Genau diese Zahlen haben wir als CDU hier im Landtag zum Ausgangspunkt unserer Initiativen gemacht, denn hinter jeder dieser Zahlen stehen Menschen, hinter vielen dieser Taten steht eine Vorgeschichte aus Gewalt, Bedrohung, Stalking und missachteten Näherungsverboten. Deshalb ist das, was wir heute beraten, für uns als CDU keine neue Debatte. Schon am 15. November 2023 haben wir hier im saarländischen Landtag ausdrücklich die elektronische Fußfessel zur Einhaltung von Näherungsverboten als Maßnahme zur Verhinderung von Femiziden gefordert. Im September 2024 haben wir die Landesregierung aufgefordert, die hessische Bundesratsinitiative zu unterstützen, im Oktober 2024 haben wir mit unserem Antrag eine landesrechtliche Lösung gefordert und im Dezember 2024 haben wir selbst einen Gesetzentwurf zur Erweiterung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung auf Fälle häuslicher Gewalt eingebracht. Unser Ziel war von Anfang an klar: Wir wollen Frauen besser vor Gewalt schützen. Im Februar 2025 wurde unser Gesetz schließlich vom Landtag verabschiedet. Dabei haben wir ausdrücklich das spanische Modell zum Vorbild genommen: Der Täter trägt die elektronische Fußfessel, die gefährdete Frau ein GPS-Gerät. Nähert sich der Täter trotz Verbot schlägt das Gerät Alarm und die Polizei kann reagieren. Wir haben damals auch gesagt, eine saarländische Regelung allein reicht nicht. Wir brauchen eine bundesweite Regelung im Gewaltschutzgesetz. Diese bundesrechtliche Grundlage ist inzwischen geschaffen. Heute folgt mit dem Staatsvertrag der nächste notwendige Schritt. Wir schaffen die gemeinsame Infrastruktur, damit elektronische Aufenthaltsüberwachung länderübergreifend rund um die Uhr professionell durchgeführt werden kann. Die gemeinsame Überwachungsstelle, die GÜL, wie sie abgekürzt heißt, überwacht Systemmeldungen und Warnund Verbotszonen, kann Polizei und gefährdete Personen informieren und organisiert die technischen Mittel sowohl für die überwachte als auch für die zu schützende Person. Der Staatsvertrag geht darüber hinaus. Er erfasst auch die präventive elektronische Aufenthaltsüberwachung nach unserem Polizeirecht. Das ist ebenfalls richtig, denn wir haben erst im August gefordert, dass bei Gefährdern die elektronische Aufenthaltsüberwachung konsequent zum Einsatz kommen muss. Natürlich ist eine Fußfessel kein Allheilmittel. Sie ersetzt weder Polizei noch Frauenhäuser, noch Beratung, noch Täterarbeit, aber sie kann einen entscheidenden Unterschied machen. Sie kann einen Verstoß erkennen, bevor aus einer Bedrohung die nächste Gewalttat wird, sie kann warnen und sie kann (Abg. Heib (CDU)) Zeit verschaffen und diese Zeit kann im Ernstfall Leben retten. Deshalb stimmen wir diesem Weg zu. Wir dürfen heute feststellen: Was wir als CDU früh gefordert und mit eigenen parlamentarischen Initiativen vorangetrieben haben, wird jetzt Schritt für Schritt zu einem umfassenden Schutzsystem. Entscheidend ist nun, dass dieses System funktioniert. Gefordert sind zuverlässige Technik, klare Alarmketten und eine Polizei, die unverzüglich reagieren kann, denn ein Näherungsverbot auf Papier schützt keine Frau vor einem Täter, der sich nicht daran hält. Entscheidend ist, dass wir den Verstoß erkennen und handeln, bevor es zu spät ist. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Heib. Es liegen weitere Wortmeldungen vor und ich erteile nun für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Frau Abgeordneter Réka Klein.
Réka Klein SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kaffee läuft - ein ganz normaler Morgen. Der Kaffee läuft, die Tasche steht vor der Tür, vielleicht muss auch noch schnell die Brotbox gepackt werden, aber bevor die Frau ihr Haus verlässt, schaut sie zuerst aus dem Fenster. Steht da irgendwo sein Auto? - Auf dem Weg zur Arbeit geht der Blick immer wieder in den Rückspiegel, nicht, weil sie besonders vorsichtig ist, sondern weil ihr der Mensch, der ihr einmal sehr nahe stand, jetzt Angst macht. Ich erzähle Ihnen ganz bewusst keinen konkreten Einzelfall, aber um genau solche Gefährdungslagen geht es bei dem Gesetz, über das wir heute beraten. Für mich steckt dahinter eine entscheidende Frage, Kollegin Heib hat es eben schon erwähnt: Wer soll sein Leben verändern müssen, die Frau, die bedroht wird, oder diejenigen, von denen die Gefahr ausgeht? Der Titel dieses Gesetzes klingt zunächst deutlich technischer. Wir stimmen einem Staatsvertrag über die Durchführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung zu. Das ist eine technische Sache, aber für viele Frauen ist es ein großer Schritt. Eines ist mir besonders wichtig zu sagen. Wir beginnen im Saarland bei der elektronischen Aufenthaltsüberwachung heute nicht bei null. Wir haben bereits 2025 in unserem saarländischen Polizeirecht die elektronische Aufenthaltsüberwachung gezielt auf Fälle häuslicher Gewalt ausgeweitet. Wir haben dadurch die Grundlage für das sogenannte spanische Modell im Saarland als eines der ersten Länder in Deutschland geschaffen. Mit der Zustimmung der betroffenen Frau kann ein technisches Gerät ausgehändigt werden, das dabei hilft, verbotene Annäherungen zu erkennen. Das heißt, sie zuckt nicht mehr bei jedem Mal zusammen, wenn es an der Tür klingelt. Sie traut sich, sich mit ihren Freundinnen auf dem Spielplatz zu treffen, damit die Kinder miteinander spielen können, denn sie kann sicher sein, wenn sich ihr der Gefährder nähert, bekommt sie eine Meldung. Das ist ganz wichtig. Das war eine klare Entscheidung, denn wir wollten beim Schutz von Frauen nicht warten, wir haben gehandelt. Dafür möchte ich unserem Innenminister Reinhold Jost, seinem Haus, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und unserer Polizei ausdrücklich Danke sagen. Heute ergänzen wir die saarländische Regelung um die bundesrechtliche Ebene und schaffen gemeinsam mit den anderen Ländern eine verlässliche Struktur für die Umsetzung. Genau so funktioniert für mich Gewaltschutzpolitik, nicht durch eine große Wunderlösung - darauf müssen wir nicht warten, sie wird es leider nicht geben -, sondern durch viele kleine Bausteine, die ineinandergreifen. Wenn wir auf unsere Legislaturperiode schauen, sehen wir, dass wir davon einige umgesetzt haben. Wir haben die erste ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie des Saarlandes mit mehr als 100 Maßnahmen auf den Weg gebracht. Wir haben unseren Landesaktionsplan „Leben ohne Gewalt“ weiterentwickelt. Wir haben Schutz- und Beratungsstrukturen gestärkt. Wir haben ein neues Frauenhaus geschaffen. Second Stage, ein Projekt, bei dem Frauen begleitet werden, wenn sie das Frauenhaus verlassen, haben wir weiterentwickelt. Wir haben uns die Täterarbeit angeschaut, denn es kann nicht sein, dass wir immer davon reden, dass die Frau beschützt werden muss. Wir müssen auch darüber reden, dass wir uns die Täter anschauen. Die Unterstützung von Kindern haben wir weiterentwickelt. Wir haben geschaut, dass Kinder, die im Umfeld häuslicher Gewalt aufwachsen, als Mitbetroffene in den Blick genommen werden. Das ist für mich unheimlich wichtig. Wir investieren in Prävention und reagieren auch auf neue Formen von Gewalt, wie zum Beispiel K.-o.-Tropfen und digitalisierte, sexualisierte Gewalt. Darauf dürfen wir stolz sein. Aber all das, liebe Kolleg*innen, entsteht nicht allein hier im Parlament, deshalb möchte ich ganz ausdrücklich Danke sagen. Ich möchte Frauenhäusern, Beratungsstellen, Verbänden und Initiativen, Fachkräften, aber auch der Polizei, der Justiz und all denen, die jeden Tag mit betroffenen Frauen und deren Kindern arbeiten, Danke sagen. Vielen Dank! (Beifall der SPD.) Euer Engagement kann lebensverändernd für ganze Familien sein. Ihr hört zu, ihr fangt auf und ihr organisiert Schutz. Ihr seid diejenigen, (Abg. Klein (SPD)) die uns sagen, wo es hakt und wo wir als Gesellschaft und vor allem als Politik dranbleiben müssen. Liebe Kolleg*innen, gute Gewaltschutzpolitik entsteht nicht allein, aber teilweise auch am Schreibtisch. Hier möchte ich unserer Landesregierung Danke sagen. Lieber Magnus Jung, liebe Bettina Altesleben, vielen Dank. Politik hat viel mit Priorität zu tun, die die Gleichstellung und der Gewaltschutz in unseren Frauen- und Sozialressort haben. Ich möchte Reinhold Jost und dem Innenministerium für den Blick auf die Konsequenzen der Gefahrenabwehr und allen, die diese politischen Entscheidungen am Ende praktisch umsetzen, danken. Es macht einen Unterschied, wer regiert, nicht, weil irgendeine Partei Gewalt gegen Frauen für sich allein zum Thema erklären sollte, ganz im Gegenteil, liebe Kolleg*innen. Ich wünsche mir bei diesem Thema starke Demokratinnen und Demokraten über alle Parteigrenzen hinweg, aber Politik setzt nun mal bei Geld, Personal, Strukturen, und Gesetzen Prioritäten. Es macht einen Unterschied, ob wir ein Problem nur beschreiben oder wirklich handeln, und genau das haben wir getan. Trotzdem bleibt noch viel zu tun, denn viel zu oft bedeutet Gewaltschutz bis heute: Die Frau ist diejenige, die gehen muss. Die Frau muss ihre Wege ändern. Die Frau muss vorsichtiger werden. - Deshalb frage ich: Warum soll eigentlich zuerst die Freiheit der Frau eingeschränkt werden, wenn ein anderer Mensch gewalttätig wird? Verantwortung muss stärker dorthin, wo sie hingehört, zu demjenigen, von dem die Gefahr ausgeht. Dabei kann die elektronische Aufenthaltsüberwachung ein zusätzlicher Baustein sein. Es ist kein Allheilmittel, aber ein Instrument mehr, um Schutz tatsächlich durchzusetzen. Eines möchte ich ausdrücklich hinzufügen: Wir befinden uns hier nicht in einem Kampf von Frauen gegen Männer. Diesen Kampf können wir ohne die Männer gar nicht gewinnen. Wir brauchen Männer, die hinschauen, die widersprechen, wenn Grenzen überschritten werden, Väter, die Söhnen vorleben, dass Stärke nichts mit Gewalt zu tun hat, Freunde, Brüder, Kollegen und Partner, die Haltung zeigen, wenn es drauf ankommt. Gewaltschutz ist keine Frauensache, es ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Vielleicht ist das Ziel all dieser Gesetze und Maßnahmen am Ende ganz einfach: Die Frau von heute Morgen kann ihren Kaffee trinken, ihre Tasche nehmen und ihre Haustür öffnen, ohne vorher aus dem Fenster zu schauen. Sie kann ohne Angst losgehen und endlich wieder ihr Leben leben. - Das klingt ganz alltäglich, aber genau das ist Freiheit und dafür machen wir hier Politik. (Beifall der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Klein. - Es liegt noch eine weitere Wortmeldung vor. Ich erteile Herrn Abgeordneten Christoph Schaufert für die AfD-Landtagsfraktion das Wort.
Christoph Rudolf Schaufert AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wir entscheiden heute, ob man dem Staatsvertrag über das Gewaltschutzgesetz beitritt oder nicht. Das Vorhaben ist natürlich sehr löblich. Ich habe gerade erfahren, dass Gewaltschutz im Kopf oder in der Suggestion beginnt. Hier möchte ich mich bei Herrn Thielen recht herzlich bedanken. Als ich mich eben vom Rednerpult wegbewegt habe, habe ich gar nicht gedacht, dass ich irgendeiner Gewalt nach dem Mund rede, sondern habe „Angriff“ in Form von Kritik verstanden. Danke, dass Sie mich darauf hingewiesen haben, dass so etwas missverstanden werden kann. Ich möchte mich von der Rechtfertigung von Gewalt in jeder Art und Weise distanzieren. Deshalb danke für Ihren Einwurf. Das kam mir überhaupt gar nicht so vor. Zum Gesetzentwurf, den wir heute hier bereden. Wir hatten Sie schon darauf hingewiesen, wie oft man über den Antrag der Einführung der Fußfessel geredet hat. Die generelle Problematik bleibt: Es ist - wie eben Frau Klein gesagt hat - mit Sicherheit kein Allheilmittel, zu wissen, wo sich ein Täter wann konkret befindet. Einfach dadurch, dass man weiß, wo er ist, wird sein Arm noch nicht aufgehalten. Es bringt einen recht großen Aufwand mit sich, den wir heute bundeseinheitlich regeln wollen. Wir als Saarland könnten das allein überhaupt nicht. (Vizepräsidentin Heib übernimmt den Vor- sitz.) Ich frage mich, ob wir diese elektronische Aufenthaltsüberwachung zu sehr als Lösung interpretieren. Ich habe schon öfter zu diesem Punkt am Pult gestanden und gesagt, wer will, der macht. Das ist tatsächlich eines dieser großen Probleme. Ich habe damals den Fall aus Dänischenhagen aus dem Jahr 2021 angebracht, bei dem ein Zahnarzt mit einer Maschinenpistole seine Freundin und ihren Freund umgebracht hat. In solchen Fällen müssen wir feststellen, dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung an ihre Grenzen gelangt. Unter Umständen bringt man die rechtzeitig hinzugerufene Polizei noch in Gefahr, weil man vorher nicht genau weiß, wie sich die Lage darstellt oder welche Persönlichkeitsstruktur der Täter hat. Meistens wird es natürlich nicht auf diesem Niveau ablaufen, sondern etwas niedrigschwelliger. Um dieses Konzept zu einem befriedigenden Erfolg zu führen, gehört mehr dazu, als einfach nur zu wissen, wann sich welcher Täter, der ein (Abg. Schaufert (AfD)) Annäherungsverbot hat, wo aufhält. Man muss wissen, wie die Persönlichkeitsstruktur ist und von welcher Art von Gewalttat unter Umständen auszugehen ist. Das frisst eine Riesenmenge an Ressourcen und Personal. Hier sollten wir uns, glaube ich, kein falsches Bild machen. Es geht auf alle Fälle in die richtige Richtung. Wir werden dem auch in Erster und Zweiter Lesung zustimmen, allerdings sollten wir die Erwartungen daran nicht allzu hoch hängen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Schaufert. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2386. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2386 in Erster Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2386 in Erster Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion, die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Die Fraktionen sind übereingekommen, in der heutigen Sitzung auch die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2386 durchzuführen. Nach § 33 Absatz 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichung von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 57 Absatz 1 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs durchgeführt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Zweiter Lesung beraten wird. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2386 in Zweiter und letzter Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2386 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion, die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Stiftungsgesetzes Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Reinhold Jost das Wort.
Reinhold Jost
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Stiftungsgesetzes. Mit Artikel 1 des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 16. Juli 2021 wurde das gesamte Stiftungsprivatrecht bundeseinheitlich in den §§ 80 bis 88 des Bürgerlichen Gesetzbuchs neu geregelt. Diese Vorschriften sind am 1. Juli 2023 in Kraft getreten. Zur Gewährleistung der Publizität sieht das Bundesrecht die Einführung eines zentralen elektronischen Stiftungsregisters vor. Nach der ursprünglichen Planung sollte dieses Register zum 1. Januar 2026 den Betrieb aufnehmen. Entsprechend dieser Zeitplanung wurde in § 16 des Saarländischen Stiftungsgesetzes geregelt, dass die landesrechtlichen Vorschriften über die Bekanntmachung und das Stiftungsverzeichnis mit Ablauf einer einjährigen Übergangsfrist zum 31. Dezember 2026 außer Kraft treten. Zwischenzeitlich hat sich die zeitliche Planung auf Bundesebene jedoch geändert. Durch das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts vom 11. Dezember 2025 wurde das Inkrafttreten des Stiftungsregistergesetzes nunmehr auf den 1. Januar 2028 verschoben, da die notwendige Technik auf Bundesebene noch nicht bereitsteht. Damit verschiebt sich auch die Frist zur Anmeldung bestehender Stiftungen auf den 31. Dezember 2028. Ohne eine Anpassung des Saarländischen Stiftungsgesetzes würde zum 1. Januar 2027 eine gesetzliche Regelungslücke entstehen. Das landesrechtliche Verzeichnis würde aufgrund der derzeitigen Befristung bereits außer Kraft treten, während das bundesweite Register erst ein Jahr später zur Verfügung stünde. Eine Information der Öffentlichkeit wäre in diesem Übergangszeitraum ohne rechtliche Grundlage nicht möglich. Ich möchte nun in der gebotenen Kürze den wesentlichen Inhalt des Gesetzentwurfs erläutern: Um den zuvor skizzierten Rechtszustand ohne Rechtsgrundlage zu vermeiden und zugleich die Kontinuität im Stiftungswesen zu wahren, soll das Datum des Außerkrafttretens in § 16 des Saarländischen Stiftungsgesetzes vom 31. Dezember 2026 auf den 31. Dezember 2028 verschoben werden. Damit wird sichergestellt, dass das bisherige Saarländische Stiftungsverzeichnis sowie die Bekanntmachungspflichten so lange fortbestehen, bis das Bundesregister einsatzbereit ist. Dabei soll das ursprünglich verfolgte Konzept einer einjährigen Parallelphase konsequent beibehalten und lediglich zeitlich an die neue Bundesrechtslage angepasst werden. In der Zeit vom 1. Januar 2028 bis zum 31. Dezember 2028 werden damit das saarländische Stiftungsverzeichnis und das neue Stiftungsregister nebeneinander bestehen. Dies ist erforderlich, da bestehende Stiftungen gemäß der Neufassung des § 20 Stiftungsregistergesetz eine Übergangsfrist bis zum Ende des Jahres 2028 für die Anmeldung der Eintragungen haben. Durch die Verlängerung der landesrechtlichen Vorschriften wird gewährleistet, dass die Öffentlichkeit auch im Jahr 2028 unabhängig vom individuellen Eintragszeitpunkt einer Stiftung im Bundesregister verlässliche Informationen über diese erlangen kann. Erst mit Ablauf der Anmeldefrist für die Bestandsstiftungen zum 31. Dezember 2028 werden die §§ 12 und 13 des Saarländischen Stiftungsgesetzes endgültig außer Kraft treten. Hinsichtlich der Einzelheiten darf ich auf den vorliegenden Gesetzentwurf nebst Begründung verweisen. Ich bitte um Überweisung in den zuständigen Ausschuss. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Ein herzliches Glück auf. (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2387. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2387 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? -. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2387 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion, die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten zweiten Gesetzes zur Änderung des Polizeirechts (2. Polizeirechtsänderungsgesetz - PRÄnG II) (Drucksache 17/2388) Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Reinhold Jost das Wort.
Reinhold Jost
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zuvorderst eine persönliche Bemerkung zum Ausdruck bringen, die sich auf die Debatte rund um das Thema Polizeirecht und Sicherheitsdebatten im Saarland im Plenum vom 26. August bezieht. In einer Demokratie und in einem parlamentarischen Verfahren kann es durchaus kritisch und auch hart zur Sache gehen. Aber es muss fair bleiben. Ich habe in dieser Debatte die Regeln der Fairness mit Blick auf die Kritik gegenüber einer Gewerkschaft und ihrem Vorsitzenden nicht beachtet. Ich habe die Situation reflektierend unmittelbar danach den Kontakt mit dem Vorsitzenden der Gewerkschaft aufgenommen. Wir haben uns ausgesprochen und ich habe mich dafür entschuldigt. Die Regeln der Fairness verlangen, dass ich auch hier mein Bedauern zum Ausdruck bringe, weil ich dies innerhalb einer parlamentarischen Debatte gesagt habe. An dieser Stelle habe ich danebengelegen. Das tut mir leid. Ich gehe aber davon aus, dass das Thema damit auch erledigt ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Regierung des Saarlandes bringt heute das 2. Polizeirechtsänderungsgesetz ins Hohe Haus ein. Dieser Gesetzentwurf ist ein weiterer wichtiger Schritt, um unsere Polizei für die Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft aufzustellen. Eine leistungsfähige Polizei braucht dreierlei: ausreichend Personal, eine moderne Ausstattung und zeitgemäße rechtliche Befugnisse. Sowohl beim Personal als auch bei der Ausstattung haben wir in den vergangenen Jahren bereits erhebliche Anstrengungen unternommen und, wie ich finde, auch geliefert. Wir haben die personelle Basis unserer Polizei nachhaltig gestärkt. Nach Jahren des Stellenabbaus haben wir die Entwicklung umgekehrt. Unser Ziel ist dabei klar: Bis zum Jahr 2032 wollen wir mindestens 2.900 Planstellen für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte im Haushalt darstellen und erreichen. Mit dem vorliegenden Doppelhaushalt für die Jahre 2026 und 2027 wird der Stellenplan wieder 2.764 Planstellen für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte erreicht haben. Im Vergleich zum Jahr 2020 ist das bereits ein Aufwuchs von 188 Stellen. Ich sage das auch mit Blick auf dieses Jahr. Wenn man die vorgesehenen Anwärterzahlen einrechnet, haben wir seit 2022 insgesamt über 700 Einstellungen von Kommissaranwärterinnen und -anwärtern auf den Weg bringen können. Dabei haben wir unseren Blick nicht alleine auf den Polizeivollzugsdienst gerichtet. Wir haben gleichzeitig im Tarifbereich ein Maßnahmenpaket beschlossen, durch das die Verwaltung und der operative Polizeivollzugsdienst nachhaltig gestärkt werden. Die Tarifoffensiven 1 und 2 - Offensive 1 mit 52 Stellen - wurden mit der letzten Einstellung vom 01. Mai dieses Jahres erfolgreich abgeschlossen. Weitere 25 Stellenausschreibungen für das Tarifpaket 2 befinden sich aktuell in der Umsetzungsphase. Ich sage, damit ist der Aufwuchs auch an Köpfen messbar und darstellbar. Wir haben seit 2021 auf Polizistinnen und Polizisten, auf Verwaltungsbeamte, aber auch auf das Tarifpersonal bezogen fast 130 Köpfe mehr bei der saarländischen Polizei. Ich finde, das ist ein Grund, sich nicht selbstzufrieden zurückzulehnen, aber doch ein Grund, stolz Bilanz zu ziehen: Wir sind auf dem richtigen Weg, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Auch die Zahl der Beförderungen kann sich sehen lassen. Seit Amtsantritt im Jahr 2022 konnten insgesamt über 900 Beförderungen in der saarländischen Polizei ausgesprochen werden. Fast 37 Prozent der Kolleginnen und Kollegen konnten befördert werden. Bereits nächste Woche kommt die beachtliche Zahl von über 90 Beförderungen hinzu. Gute Polizeiarbeit braucht nicht nur genügend Kolleginnen und Kollegen. Sie müssen ihren anspruchsvollen, oftmals gefährlichen Dienst auch mit der bestmöglichen Ausstattung versehen erfüllen können. Deshalb haben wir in den vergangenen Jahren auch bei der Eigensicherung und Ausstattung erheblich nachgelegt. Seit 2024 wurden hierfür rund 18 Millionen Euro außerplanmäßig bereitgestellt. Wir haben unter anderem neue Schutzwesten, ballistische Schutzausstattung, moderne Einsatzmittel und Bodycams beschafft. Besonders wichtig ist uns dabei aber der Schutz unserer Einsatzkräfte in akuten Gefahrenlagen. So stehen den operativen Kräften inzwischen Tourniquets zur Sofortversorgung lebensbedrohlicher Blutungen zur Verfügung, auch der Taser ist als zusätzliches Einsatzmittel etabliert und wurde zuletzt vollständig technisch erneuert. Moderne Ausstattung entfaltet ihren Wert aber nur, wenn unsere Polizistinnen und Polizisten sie auch sicher beherrschen. Deswegen haben wir dort, wo wir Fehlentwicklungen festgestellt haben, ebenfalls reagiert und haben insbesondere die Aus- und Fortbildung gestärkt. Beim Erhaltungsschießen wurden zusätzliche Trainerkapazitäten aufgebaut und die Zahl der Teilnehmenden damit deutlich gesteigert. Allein bis Ende Juli dieses Jahres haben bereits fast 3.000 Polizistinnen und Polizisten an diesem Erhaltungsschießen teilgenommen. Hinzu kommen neue Dienstwaffen, moderne Führungs- und Einsatzmittel sowie Investitionen in die Fahrzeugflotte. Unser Anspruch ist klar: Wer täglich für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger einsteht, muss sich darauf verlassen können, bestmöglich ausgebildet, ausgestattet und geschützt zu sein. Dazu gehört schließlich auch die Anerkennung der besonderen Belastungen dieses Berufes. Mit der Erhöhung von Zulagen beispielsweise auch für besonders sensible Aufgabenbereiche und den Zulagen für Dienste zu ungünstigen Zeiten haben wir deshalb die Rahmenbedingungen deutlich verbessert. Damit haben wir bei Personal, Ausbildung und Ausstattung wesentliche Voraussetzungen für eine leistungsfähige Polizei geschaffen, doch auch die beste ausgebildete Polizei kann nur so wirksam handeln, wie es ihr rechtlicher Handlungsrahmen ermöglicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch hier sind wir in den vergangenen Jahren nicht untätig geblieben. Auf Grundlage der bundesrechtlichen Verschärfungen im Waffenrecht haben wir mit der Einrichtung von Waffenverbotszonen in Saarbrücken und Neunkirchen bereits gezielt auf ganz konkrete Sicherheitsbedarfe reagiert. Die neue Verordnung zur Einrichtung von Waffenverbotszonen im Saarland schafft hierfür klare Regeln und zusätzliche Handlungsmöglichkeiten. Die erweiterten Kontrollmöglichkeiten, eine verstärkte sichtbare Polizeipräsenz und der damit verbundene Kontrolldruck auf mögliche Täter entfalten eine präventive und auch abschreckende Wirkung und zugleich, und das ist nicht minder wichtig, verstärken sie auch das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum. Deswegen sage ich herzlich Danke an alle, die bisher diesen Weg mitgegangen sind. Er war ein richtiger, ein wichtiger und zielführender Weg, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Dies war der erste wichtige Schritt auf dem Weg, den wir heute mit dem vorliegenden 2. Polizeirechtsänderungsgesetz konsequent weiter beschreiten. Wir nehmen nicht nur einzelne Gefahrenlagen in den Blick, sondern entwickeln den rechtlichen Handlungsrahmen unter Berücksichtigung höchstrichterliche Rechtsprechung insgesamt weiter. Damit ergänzen wir die personelle und materielle Stärkung unserer Polizei um die rechtlichen Instrumente, die sie braucht, um auf neue und veränderte Gefahrenlagen reagieren zu können. Wir alle wissen, dass es gerade das Landespolizeirecht ist, das generell dauerhaft vor Herausforderungen steht, das alten und in der heutigen Zeit vor allem immer neuen Herausforderungen gegenübersteht. Die Landesregierung und Sie als Landesgesetzgeber, wir alle müssen uns deshalb für die Sicherheit unseres Saarlandes und der Sicherheit der Menschen dem fortlaufenden Evaluations- und Anpassungsdruck stellen. Neue Bedrohungen bedingen gesetzgeberische Reaktionen, um unsere Polizei überhaupt in die Lage zu versetzen, für unsere Sicherheit zu sorgen. Die Erfahrungen aus dem polizeilichen Alltag lehren uns, welche Schwachstellen das Polizeirecht hat, die es zu beheben gilt. Europarechtliche Vorgaben und nicht zuletzt der politische Handlungswille zwingen uns zu zuverlässigen, verlässlichen, aber vor allen Dingen verfassungsrechtlich unangreifbaren Lösungen. Wenn ich von neuen Bedrohungen spreche, dann meine ich das sehr konkret. In der Nacht zum 05. August wurde am Flughafen Leipzig/Halle eine Drohne mit einer Sprengvorrichtung gefunden. Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen übernommen. Dieser Fall steht nicht für sich allein. Sabotage, Ausspähung, Cyberangriffe und gezielte Desinformation richten sich gegen unsere Infrastruktur, aber auch gegen unsere offene Gesellschaft. Diese Mittel greifen oft ineinander und wer dahintersteht, bleibt manchmal auch im Verborgenen. Wir sprechen deshalb von hybriden Bedrohungen. Ihr eigentliches Ziel ist dabei, das Vertrauen der Menschen in die Handlungsfähigkeit des Staates auszuhöhlen. Diese Bedrohungen machen an keiner Grenze halt, auch nicht an der Grenze des Saarlandes. Es gibt einerseits zwar keinen Grund zur Panik, aber es gibt jeden Grund zur Vorsorge. Vor diesem Hintergrund kommt dem vorliegenden zweiten Gesetz zur Änderung des Polizeirechts eine zentrale Bedeutung zu, nämlich den Rechtsrahmen so zu gestalten, dass er den eben skizzierten Anforderungen gerecht wird und zugleich eine effektive Gefahrenabwehr und den Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sicherstellt. Unser Maßstab ist dabei die verfassungsrechtliche Rechtsprechung. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Grundsatzentscheidungen klargestellt, unter welchen Voraussetzungen die polizeiliche Datenverarbeitung verfassungskonform geregelt werden kann, insbesondere die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 09.12.2022 sowie vom 16.02.2023 geben uns dabei die Orientierung. Diese Entscheidungen definieren die Eingriffsgerade bei grundrechtsintensiven Maßnahmen und die notwendigen Eingriffsschwellen. Sie setzen sich kritisch mit dem Einsatz automatisierter Recherche- und Analysesysteme auseinander, ziehen dabei Leitplanken für die Rechtmäßigkeit solcher Maßnahmen vor dem Hintergrund des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie der informationellen Selbstbestimmung. In Bezug auf die immer wichtiger werdende Datenverarbeitung und die entsprechenden Analysefähigkeiten orientiert sich der vorliegende Gesetzentwurf im Wesentlichen an diesen Grundsätzen. Er setzt an mit dem verfassungsrechtlichen Rahmen und konzentriert sich zugleich auf die aktuellen Erfordernisse. Der Gesetzgeber nimmt gezielt Bezug auf diese Entscheidungen des Verfassungsgerichts, etwa im Kontext automatisierter Recherche- und Analysetools. Er setzt die Rechtsprechung zu Regelungen in anderen Bundesländern um, die vorgibt, dass Eingriffsschwellen zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung eindeutig zu gestalten sind. Kennzeichnend für alle diese Entscheidungen ist die Feststellung, dass unsere Verfassung angemessene, genau definierte Eingriffsschwellen für polizeiliche Maßnahmen fordert. Der Gesetzentwurf verfolgt damit mehrere Ziele. Wir setzen die verfassungsrechtlichen Vorgaben in das saarländische Polizeirecht um, insbesondere mit Blick auf den Katalog polizeilicher Maßnahmen und deren Datenverarbeitung. Wir stärken die klassische Polizeiarbeit, stärken aber auch den kommunalen Ordnungsdienst, passen uns an neue Bedrohungslagen und an Erfahrungen aus der Praxis sowie an europarechtliche Vorgaben an. Wir stärken den rechts- und verfassungskonformen Rahmen durch klare und in der Praxis anwendbare Regelungen der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Polizei im Saarland. Wir klären häufige Praxisfragestellungen, die insbesondere Übermittlungsregelungen betreffen. Der Informationsaustausch auf EU-Ebene wird durch eine Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/977 gewährleistet, die den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten harmonisiert. Ziel ist dabei ein europaweit standardisiertes Vorgehen bei grenzüberschreitenden Ermittlungen. Es geht auch um Kostengerechtigkeit bei polizeilichen Einsatzlagen: Ein neuer Gebührentatbestand versetzt die Polizei in die Lage, Kosten für polizeiliche Einsätze bei kommerziellen Hochrisikoveranstaltungen heranziehen zu können, damit nicht weiterhin die Gewinne privatisiert, die Kosten aber sozialisiert werden. Damit wird auch die Kostengerechtigkeit in der polizeilichen Verwaltung gewährleistet. Wie setzt der Gesetzentwurf das konkret um? Durch die Einführung der automatisierten Datenanalyse werden wir Gefahren schneller erkennen können. Die Polizei verfügt jetzt schon über viele Informationen, die bislang nicht immer schnell genug miteinander verknüpft werden konnten. Eine automatisierte Datenanalyse soll dabei helfen, Zusammenhänge früher zu erkennen und aus vorhandenen Informationen schneller die richtigen Schlüsse zu ziehen: Durch klare Regelungen für Drohnen, für ihre Abwehr, aber auch für ihren Einsatz durch die Polizei selbst. Drohnen können Menschen gefährden, sensible Bereiche ausspähen, aber auch Polizeieinsätze stören. Drohnen sind heute auch ein Werkzeug für Ausspähung und Sabotage, gerade gegen kritische Infrastruktur. Es ist wichtig, handeln zu können. Wer eine gefährliche Drohne abwehren will, muss innerhalb von Sekunden handeln können. In diesem Moment braucht die Polizei eine Rechtsgrundlage, die trägt, und keine offenen Auslegungsfragen. Gleichzeitig sind sie selbst ein wichtiges Einsatzmittel der Polizei. Unser Gesetzentwurf regelt deshalb klar, wann gefährliche Drohnen abgewehrt und eigene Drohnen eingesetzt werden dürfen. Durch Rechtssicherheit beim Einsatz von Dashcams. Die sichtbare Aufzeichnung kann in angespannten Einsatzsituationen deeskalierend wirken und Aggressionen hemmen. Damit schafft die neue Regelung zusätzliche Sicherheit für die eingesetzten Kräfte und eine verlässliche Grundlage für die spätere Aufklärung. Durch Regelungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, Stichwort Monocam. Wer während der Fahrt auf sein Handy schaut, ist abgelenkt und gefährdet sich und andere. Mit der Monocam kann eine solche verbotene Handynutzung gezielt erkannt und verfolgt werden. Die automatisierte Überwachung von Ablenkungsverstößen schließt eine bestehende Kontrolllücke, erhöht das Entdeckungsrisiko und ergänzt die bewährten polizeilichen Maßnahmen. Somit gestalten wir die Verkehrsüberwachung wirksamer und machen unsere Straßen damit sicherer. Durch die Einführung der Meldeauflage unter dem Motto „Wir haben dich im Auge“. Damit wollen wir Gefahren verhindern, bevor etwas passiert. Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass eine Person eine Straftat begehen wird, kann diese Person mit der Auflage versehen werden, sich an bestimmten Tagen zu bestimmten Zeiten bei einer bestimmten Polizeidienststelle zu melden. Es geht auch um besseren Eigenschutz für Mitarbeitende der kommunalen Ordnungsdienste. Wir haben damit eine Forderung aus dem kommunalen Raum aufgegriffen und schaffen Rechtssicherheit bezogen auf die Ausstattung der kommunalen Ordnungsdienste. Insbesondere erweitern wir deren Möglichkeiten bei der Überwachung des Verkehrs außerhalb geschlossener Ortschaften. Auch Mitarbeitende der Ordnungsämter geraten bei der täglichen Arbeit immer wieder in aggressive und gefährliche Situationen. Wir verbessern ihren Eigenschutz. Ich habe die Gebührentatbestände für Hochrisikoveranstaltungen schon angesprochen. Ich sage noch einmal klar und deutlich: Es geht um eine Kann-Regelung. Es geht um die Möglichkeit, das, was man an Kosten hat, gegenüber den Veranstaltern - das sind der DFB und die Liga - in Anspruch zu nehmen. Das Innenverhältnis müssen die Vereine selbst klären. Ich sage auch ganz deutlich: Wir haben nicht vor, eine Wettbewerbsverzerrung auf den Weg zu bringen. Wir sehen aber nicht ein, dass diese Kosten weiterhin der Gemeinschaft auferlegt werden. Ich habe ganz große Probleme mit der Wortwahl, die bei Spielen von sogenannten Fans zum Ausdruck gebracht wird. Mir gegenüber kann ich das mitnehmen, aber ich lasse nicht zu, dass Polizistinnen und Polizisten verunglimpft werden. Ich denke, das ist in unser aller Sinne, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD und der CDU.) Durch angepasste und neue Regelungen zum Informationsaustausch. Gefahren halten sich nicht an Behörden- und Zuständigkeitsgrenzen. Wir schaffen und aktualisieren die Rechtsgrundlagen, damit wichtige Informationen dort ankommen, wo sie für eine Abwehr der Gefahren gebraucht werden. Der Entwurf verbindet verfassungsrechtliche Stabilität mit pragmatischer Handhabbarkeit. Wir entscheiden uns mit diesem Gesetz für eine handlungsfähige, moderne Polizei und für einen starken Rechtsstaat. Genau deshalb schreiben wir Befugnisse nicht möglichst weit, sondern so präzise wie nötig. Dabei bin ich für klare Worte und drücke es so aus: Wir geben unserer Polizei genau die Instrumente, die sie für die Bekämpfung und Abwehr neuer Gefahren und gleichzeitig die Nutzung neuer moderner Technik braucht - klar geregelt, verfassungsfest und mit starkem Schutzmechanismus für die Bürgerinnen und Bürger. Wer jede neue Befugnis für die Sicherheitsbehörden reflexhaft ablehnt, ignoriert die Realität neuer Gefahren. Das Polizeirechtsänderungsgesetz schafft nicht mehr Eingriffe um ihrer selbst willen. Es ist ein Gesetz für mehr Handlungsfähigkeit und mehr Rechtssicherheit für uns alle. Es soll dafür sorgen, dass unsere Polizei dort handlungsfähig bleibt, wo Kriminelle längst moderne Technik und neue Methoden nutzen. Wir reagieren zusammengefasst auf drei Entwicklungen: neue Bedrohungen, neue technische Möglichkeiten und neue verfassungs- und europarechtliche Anforderungen. Mit diesem Entwurf bringen wir das saarländische Polizeirecht auf die Höhe der Zeit. Wir setzen unseren Weg konsequent fort, den wir mit der personellen Stärkung, der besseren Ausstattung und der Weiterentwicklung des rechtlichen Handlungsrahmens der Polizei im Saarland bereits eingeschlagen haben. Wir schaffen Rechtssicherheit für diejenigen, die jeden Tag für unsere Sicherheit arbeiten, und klare rechtsstaatliche Leitplanken für diejenigen, deren Rechte berührt werden. Ich freue mich, dass Vertreter der Polizeiabteilung da sind, Frau Lobmeier, aber auch die Spitze der Landespolizeidirektion mit Herrn Schweizer und Herrn Dewes. Herzlichen Dank - geben Sie das bitte weiter - für Ihr großartiges Engagement für die Arbeit der saarländischen Polizei! (Beifall von der SPD und der CDU.) Ich freue mich auf die Debatte und appelliere an Ihre Unterstützung für eine verlässliche Rechtsanwendung, für den Schutz der informationellen Selbstbestimmung und für eine zeitgemäße Polizeiarbeit. Lassen Sie uns gemeinsam dafür Sorge tragen, dass das Polizeirecht den Anforderungen der Gegenwart gerecht wird, ohne den Freiheitsraum unserer Bürgerinnen und Bürger mehr als unbedingt nötig zu beschneiden. Ich darf Sie bitten, diesen Gesetzentwurf in Erster Lesung anzunehmen und zur weiteren Befassung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit und Unterstützung. Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. Es gibt Wortmeldungen. Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass Herr Minister Jost die Redezeit der Landesregierung um 2 Minuten 45 Sekunden überschritten hat. Diese Zeit wird allen Fraktionen zugeschlagen. - Wir treten in die Aussprache ein. Ich rufe die erste Wortmeldung auf und erteile Herrn Abgeordneten Raphael Schäfer das Wort für die CDU-Landtagsfraktion.
Raphael Schäfer CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch auf der Zuschauerbank! Ich will zunächst meine Kollegin Anja Wagner-Scheid entschuldigen. Sie ist leider kurzfristig erkrankt. Wir senden die besten Genesungswünsche zu Anja. Sie hätte heute sicherlich sehr gerne zu dem Thema gesprochen. Liebe Grüße an Anja! (Beifall von der CDU und der SPD.) Herr Minister, bevor ich konkret zum Gesetz spreche, will ich direkt zwei Punkte aufgreifen, die Sie erwähnt haben. Der erste Punkt war: Sie haben sich dafür entschuldigt, dass Sie in der letzten Plenarsitzung einen wirklich großen Fehler gemacht haben. Sie haben von „vermeintlichen Gewerkschaften“ und von „vermeintliche(n) Vorsitzende(n) von vermeintlichen Gewerkschaften“ gesprochen. Das ist kein Lapsus, insbesondere wenn Sie so eine Aussage als Sozialdemokrat tätigen. Ich will klar sagen: Alle unsere Polizeigewerkschaften machen in meinen Augen eine wichtige und notwendige Arbeit, nicht nur für die Polizei, sondern insgesamt für den Sicherheitsapparat im Saarland. Deswegen ein Dankeschön an die GdP, die DPolG und auch an den BDK als kleinste Organisation. Herr Minister, wir nehmen Ihre Entschuldigung zur Kenntnis. Es ist anständig, sich öffentlich dafür zu entschuldigen. Ich gebe Ihnen aber mit auf den Weg, weil es ein schwerer Fehler war: Dieser oder ein vergleichbarer Fehler darf sich in dieser Art und Weise in Zukunft nicht wiederholen. Ich komme zum zweiten Punkt: Der Minister hat den Versuch unternommen, mit Blick auf den Personalaufwuchs ein Bild zu zeichnen, das wir als Oppositionsfraktion in der Art und Weise, wie es vorgetragen wurde, nicht mittragen können. Ich will klar sagen, dass wir die Landesregierung - die Ministerpräsidentin ist gerade nicht im Raum - an ihrem eigenen Regierungsprogramm messen, also an ihren eigenen Äußerungen und Zusagen gegenüber der saarländischen Bevölkerung. Sehr geehrter Minister, in Ihrem Regierungsprogramm ist die Rede von 2.900 Polizeivollzugsbeamten, also nicht irgendwelchen fiktiven Stellen in einem Haushaltsplan, sondern es geht um Menschen und um Köpfe. (Abg. Haas (SPD): Der Satz geht noch wei- ter.) Die konkrete Bemessungszahl für entsprechende Personalisierungen ist ein Fachterminus, Vollzeitäquivalente nennt sich das, Herr Kollege Haas. Das ist der entscheidende Punkt. Wir haben im letzten Innenausschuss konkrete Zahlen präsentiert bekommen. Ich nenne die Differenz: Aktuell reden wir davon, dass die saarländische Polizei mit 2.406 Vollzeitäquivalenten personalisiert ist. Herr Minister, jetzt liegt es an Ihnen, den Menschen draußen glaubhaft zu erklären, wie Sie in einem Zeitraum bis 2032 500 zusätzliche Vollzeitäquivalente auf die Straße, in die Fläche, in die Dienststellen bringen wollen. Daran werden wir Sie messen, an Ihren eigenen Aussagen. Die Bürgerinnen und Bürger, die Saarländer haben genau darauf ein Anrecht. - Das zu Ihrer Ausführung. (Beifall von der CDU.) Ich komme jetzt zum konkreten Gesetzentwurf. Wir sind ebenfalls der Meinung, dass wir unsere Sicherheitsbehörden, insbesondere aber die saarländische Polizei, immer up to date halten müssen. Hinsichtlich der konkreten Einsatzmöglichkeiten und mit Blick auf Befugnisse muss die Polizei Schritt halten mit der Veränderung der Sicherheitslage. Denn die Realität hat sich, das ist das Traurige, verändert, sie hat sich sogar hart verändert. Der Minister ist selbst darauf eingegangen: Die Kriminalität wird digitaler, Stichwort Darknet, sie wird stärker grenzüberschreitend und es kommen auch neue Technologien zum Einsatz. Alledem müssen wir begegnen. Auch zum Thema Drohnen hat Herr Minister ausgeführt. Drohnen sind auf der einen Seite etwas Positives, wenn es darum geht, Informationen zu sammeln und Beobachtungen eigenständig durchführen zu können. Sie sind also ein nützliches Werkzeug im Rahmen der tägli- (Abg. Schäfer (CDU)) chen Polizeiarbeit. Auf der anderen Seite ergibt sich die Problematik der Drohnenabwehr, denn es wird Infrastruktur angegriffen, es finden Sabotageakte statt. Alledem müssen wir Rechnung tragen. Angesichts dessen sind wir zumindest hinsichtlich des übergeordneten Ziels mit der SPD-Fraktion und mit der Landesregierung einer Meinung: Wir brauchen einen starken Rechtsstaat. Ein starker Rechtsstaat erfordert eben auch ein modernes, ein zeitgemäßes Polizeirecht. Daran müssen wir gemeinsam arbeiten, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der CDU.) Der Gesetzentwurf der Landesregierung weist insoweit aus unserer Sicht durchaus in die richtige Richtung. Es gibt aber eben auch Punkte, bei denen wir klar sagen, dass bei diesem Gesetzentwurf zu kurz gesprungen wird. Für uns als konstruktive Opposition ist klar, dass wir die damit angesprochenen Regelungen nicht ungeprüft hier das Parlament passieren lassen können, sondern sie genau betrachten müssen. So müssen wir darauf schauen, ob die neuen, die geplanten Eingriffsbefugnisse, die der Minister gerade vorgestellt hat, rechtssicher ausformuliert sind. Wir müssen betrachten, ob sie technisch und personell so hinterlegt sind, dass sie tatsächlich zum Einsatz gebracht werden können; das ist einer der entscheidenden Punkte. Eine weitere Frage ist, ob sie an entscheidenden Stellen auch weit genug gehen oder aber das Parlament noch nachschärfen und die entsprechenden Befugnisse erweitern sollte. Ich will zum Thema „automatische Datenanalyse“ kommen; der Minister hat dazu ausgeführt. Die Polizei verfügt glücklicherweise über sehr viele und sehr valide Daten. Entscheidend ist aber nicht, die Daten gespeichert zu haben, sie verfügbar zu haben, entscheidend ist vielmehr, Zusammenhänge erkennen zu können, sie rechtzeitig erkennen zu können, und dafür die Daten auch verknüpfen zu können. Das ist hierbei der entscheidende Punkt. Moderne Analyseverfahren können helfen, diese Zusammenhänge, diese Verknüpfungen aufzuzeigen und rechtzeitig Handlungen abzuleiten, um so vor die Lage zu kommen. Das ist der entscheidende Punkt. Deswegen unterstützen wir die Schaffung der diesbezüglichen Rechtsgrundlage. Wir haben dazu ja eigene Vorschläge gemacht, Sie wollen es nun im neuen § 31a SPolG regeln. Einen weiteren sehr wichtigen Punkt sehen wir bei den verfassungsmäßigen Schranken, auch hierauf ist der Minister eingegangen. Diese Schranken halten wir für richtig und auch notwendig. Die Datenanalyse soll nämlich anlassbezogen stattfinden und manuell ausgelöst werden. Das ist aus unserer Sicht notwendig. Dementsprechend unterstützen wir die Überlegung, dass eine maschinelle Sachverhaltsbewertung unzulässig sein muss. Am Ende muss ein Mensch, ein Polizeibeamter, die Entscheidung treffen, das darf nicht irgendwelchen Analysesystemen überlassen werden. Auch dafür haben Sie, Herr Minister, unsere Unterstützung: Dem Polizeibeamten muss hierbei die Letztentscheidung obliegen. (Beifall von der CDU.) Ich komme zum Thema Drohnenabwehr. Dazu haben wir bereits mehrfach Initiativen in den Landtag eingebracht. Schon im November 2025 haben wir mit einem entsprechenden Antrag die Landesregierung aufgefordert, ins Handeln zu kommen. Da das aber über mehrere Monate nicht geschehen ist, haben wir hier im Plenum schließlich im Februar 2026 einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Darin haben wir einen eigenen Vorschlag zu einem neuen § 8a SPolG unterbreitet, haben auch konkrete Regelungsvorschläge gemacht. Auch bei diesem Anlass konnten wir die Landesregierung und die SPD-Mehrheitsfraktion aber nicht überzeugen, unmittelbar tätig zu werden. Nun ist es glücklicherweise so weit. Herr Minister, das erkennen wir an, sagen gleichwohl, dass das schon deutlich früher hätte geschehen können und aus unserer Sicht auch hätte geschehen müssen. - Aber Schwamm drüber! Sie legen jetzt einen Vorschlag vor, den wir uns im Rahmen der Anhörung noch einmal genau anschauen werden und zu dem wir uns dann auch verhalten werden. Ich will auf ein weiteres wichtiges Thema eingehen, auf den kommunalen Ordnungsdienst. Dieses Thema treibt uns von der CDU-Fraktion seit vielen Jahren um. Seit 2021 haben wir diverse Initiativen nicht nur hier im Parlament, sondern auch aus dem Arbeitskreis der Fraktion heraus auf den Weg gebracht, haben konkrete Konzepte und Vorschläge vorgelegt. Herr Minister, Sie haben nun zwei Punkte als großen Wurf verkauft. Erstens ist vorgesehen, dass die kommunalen Ordnungsdienste zukünftig auch den fließenden Verkehr überwachen können. Das unterstützen wir. Zweitens haben Sie auch den Einsatz zugelassener Reizstoffsprühsysteme angesprochen. Die Wahrheit ist: Das ist schon länger möglich, nur eben nicht mit zertifizierten, mit zugelassenen Reizstoffsprühsystemen. In der Praxis findet das aber schon Anwendung. Wir kommen zum Ergebnis, dass diese vorgeschlagenen Änderungen, diese Erweiterungen der Befugnisse, bei Weitem nicht ausreichend sind. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen werden wir ganz klar noch einmal unsere Auffassung zum Ausdruck bringen, dass auch für einen kommunalen Ordnungsdienst der Einsatz von Handfesseln, der Einsatz eines Einsatzmehrzweckstocks und auch der Einsatz des (Abg. Schäfer (CDU)) DEIG, des Distanzelektroimpulsgerätes, ernsthaft in Erwägung gezogen werden müssen. (Sprechen und Lachen bei der SPD.) Will man ernsthaft eine Zusammenarbeit zwischen Polizei und Polizeiverwaltungsbehörden ermöglichen, muss man Letztere auch mit entsprechenden Befugnissen ausstatten. Diesbezüglich bleiben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, weit hinter den Möglichkeiten zurück, das muss so pointiert gesagt werden. (Beifall von der CDU – Sprechen bei der SPD.) Ich höre Raunen bei der SPD-Fraktion. Aber schauen Sie doch bitte einmal in andere Bundesländer, welche Möglichkeiten, welche Befugnisse dort die kommunalen Ordnungsdienste haben. Diese Befugnisse gehen tatsächlich sehr weit, so weit wollen wir gar nicht gehen. Wir unterbreiten einen konstruktiven Vorschlag und halten fest, dass das alles gelingen kann, wenn - das ist der entscheidende Punkt - das Ausbildungsniveau gehoben und die Ausbildung qualitativ und inhaltlich gestärkt wird. Daran müssen wir arbeiten, da ist, wenn man ehrlich ist, noch viel Luft nach oben. Wird die Schulung, werden die Inhalte im Rahmen der Ausbildung für den KOD qualitativ auf eine neue Stufe gehoben, sind nach unserer felsenfesten Überzeugung auch diese Erweiterungen der Befugnis möglich. Das ist der richtige Weg, dafür treten wir ein. (Beifall von der CDU.) Vom SSGT wurde mitunter schon geäußert, dass bei den Kosten die kommunale Seite nicht alleingelassen werden dürfe. Da es um eine bessere, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung geht, sollten wir auch landesseitig diese Ausbildung finanziell begleiten. Daher fordern wir eine Kostenbeteiligung des Landes im Rahmen der Ausbildungsinitiative für den kommunalen Ordnungsdienst. (Zurufe von der SPD: Und wo sparen wir das Geld?) Ich gehe gleich darauf ein. - Zu einem weiteren Punkt, der Sicherheitspartnerschaft. Das ist wahrscheinlich auch ein großer Papiertiger im Ministerium, sozusagen bei Herrn Minister direkt angesiedelt. Vom Grundsatz her ist das eine gute Idee - Sie geht zurück auf den ehemaligen Innenminister Klaus Bouillon -, sie muss nun aber weitergeführt werden. Sie muss mit Leben gefüllt werden. Es genügt nicht, dauerhaft einen Papiertiger in der Schublade zu haben, vielmehr muss die Zusammenarbeit wirklich verbessert werden. Unser Vorschlag, um konkret ins Handeln zu kommen, ist, dass verbindlich gemeinsame Streifengänge und auch Kontrollaktionen, die nicht nur im Rahmen von Schwerpunktkontrollen, sondern regelmäßig stattfinden, vereinbart werden. Auch insoweit ist noch Luft nach oben. Unser Vorschlag ist, die Sicherheitspartnerschaften dementsprechend anzupassen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der CDU.) Ich komme zum Thema Gebühren für Hochrisiko-Veranstaltungen, für Fußballspiele. Ich freue mich, dass die Polizeiführung, dass die Abteilungsebene heute hier vertreten ist und unsere Debatte verfolgt. Der Vorschlag des Ministers ist, dass bei gewinnorientierten Veranstaltungen, bei denen mehr als 5.000 Personen zusammenkommen und es erfahrungsgemäß zu Gewalthandlungen kommt, Gebühren erhoben werden können. Das gilt für Fußballspiele, aber auch für andere kommerzielle Veranstaltungen, die diese Voraussetzungen erfüllen. Sehr geehrter Herr Minister, ich habe bereits vor anderthalb Jahren dazu für die CDU-Fraktion ganz konkret Position bezogen. Schon damals haben wir gefordert, dass ein Gebührentatbestand geschaffen werden sollte. Damals hat der Minister noch ausgeführt, die Innenministerkonferenz habe dazu noch Beratungsbedarf, und so weiter. Man ist dann keinen Schritt vorangekommen. Umso mehr begrüßen wir, dass Sie jetzt diesen Schritt gehen. Man hätte ihn aber viel früher gehen können, denn die Rechtsprechung ist klar. In Bremen ist man seit längerer Zeit diesbezüglich unterwegs, alle Gerichte haben sich dazu geäußert: Das ist rechts- und verfassungskonform. Deswegen fehlt es eigentlich nur daran, dass der Gesetzgeber die entsprechende Möglichkeit schafft. Das tun Sie jetzt, und Sie haben dabei unsere Unterstützung. Ich will auch klar das aufgreifen, was der Minister gesagt hat, weil uns das tatsächlich umgetrieben hat, weil das so nicht stehen bleiben kann. Der Minister ist wohl am Wochenende auch im Stadion des FC Saarbrücken gewesen, und dort ist es zu extremen negativen Kommentaren gekommen, nicht nur gegenüber dem Minister persönlich, sondern gegenüber allen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Das darf so nicht stehen bleiben! Da muss ein ganz klares Signal der Geschlossenheit von diesem Hohen Hause ausgehen. Das dulden wir nicht! Die Polizeibeamten haben unseren Respekt verdient, sie haben unsere Unterstützung verdient. Dagegen, dass die Kolleginnen und Kollegen in ein negatives Licht gerückt und angegriffen werden, werden wir uns zur Wehr setzen. Das ist völlig inakzeptabel, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der CDU.) Mit Blick auf die Gebühren ist, finde ich, die Sache klar: Solange der organisierte Fußball - sei es die DFL, sei es der DFB, seien es aber auch einzelne Vereine - es nicht schafft, die Gewalt und den Einsatz von Pyrotechnik in den Griff zu bekommen, muss man klar sagen, dass man (Abg. Schäfer (CDU)) eben für den polizeilichen Mehraufwand - darum geht es nämlich am Ende, um den Mehraufwand - Gebühren erheben muss, das ist richtig und wichtig. Ich will hier ein ganz klares Signal an alle senden, die das nicht schaffen: Wir fordern dann auch, die Gebühren entsprechend aufzuerlegen und zu erheben. Das ist ein wichtiger Punkt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es gibt dabei eine Sache, die die Veranstalter so noch gar nicht sehen. Solche Einsätze stellen für die Polizeiabteilung, für die Polizeiführung tatsächlich einen berechtigten Mehraufwand dar. Sie müssen argumentativ darlegen, warum die exakte Anzahl an Beamtinnen und Beamten zum Einsatz kommt. Sie können also nicht einfach sagen: „Wir bringen jetzt 500 Polizistinnen und Polizisten bei einem Rot-Spiel in den Einsatz“, sondern das muss auch argumentativ belegt werden. Das heißt, auf der anderen Seite haben die Veranstalter einen Anspruch darauf, dass die Zahl der Beamtinnen und Beamten, die tatsächlich zum Einsatz gebracht werden, seriös und fundiert belegt ist. Das ist also ein Vorteil für die Veranstalter, dass das ganz klar nachvollziehbar sein muss. Ich komme zum letzten Punkt von meiner Seite. (Abg. Haas (SPD): Die Finanzierung fehlt noch.) Ja, ja. Im Übrigen sind das Kleinstbeträge, Herr Kollege Haas. Es geht um eine projektbezogene Bezuschussung, um eine Anschubfinanzierung für die qualitativ hochwertige Auswertung. Ich kucke mal zum Finanzminister. Er wird sagen, das ist Kleingeld, das ist Spielgeld. Gehen Sie mal davon aus, wenn Sie noch nicht mal mehr die in der Tasche haben, dann können Sie mit Ihrem Haushalt sowieso einpacken. (Lachen bei der SPD.) So viel Luft muss für die kommunale Familie da sein, und die ist da. Deswegen ist das ein zentraler Punkt. (Beifall von der CDU.) Letzter Punkt von meiner Seite: Präventivgewahrsam für Gefährder. Das ist ein Punkt, der im aktuellen Gesetz fehlt. Wir legen sehr viel Wert drauf, dass gerade bei islamistischen Gefährdern die Möglichkeit besteht, sie über einen gewissen Zeitraum - der muss deutlich über vier Tage hinausgehen - in einen Präventivgewahrsam zu nehmen, und dass auch eine präventive Fußfessel zum Einsatz gebracht werden muss. Das ist ein konkreter Punkt, der im Gesetzentwurf fehlt. Wir fordern ein, dass dort nachgeschärft wird. Wir werden die Anhörung abwarten, den Prozess insgesamt konstruktiv begleiten und eigene Vorschläge machen. Wir freuen uns auf die Beratungen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Wir fahren in der Wortmeldeliste fort. Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion Frau Abgeordneter Sandra Quinten das Wort.
Sandra Quinten SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man kann Debatten so beginnen, wie es die CDU heute wieder macht. Wir haben in der Debatte zur inneren Sicherheit Gott sei Dank eine andere Herangehensweise, wir befassen uns hier heute ganz konkret mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Bei dem Blick in den Gesetzentwurf stellt man sehr schnell fest, dass es hier nicht um zusätzliche Befugnisse für die Polizei geht, es ist vielmehr eine ganz umfassende Änderung des Rechts. Es geht, wie Innenminister Jost dargestellt hat, darum, unser Polizeirecht an eine Wirklichkeit anzupassen, die sich nun mal verändert hat - technisch, aber auch mit Blick auf die Gefahren und Herausforderungen, mit denen unsere Polizei heute umgehen muss. Das betrifft beispielsweise Datenmengen beziehungsweise Informationen, die der Polizei bereits zur Verfügung stehen. Das betrifft Drohnen, mit denen wir uns sicherheitspolitisch schon seit längerer Zeit beschäftigen, und das betrifft ganz praktische Fragen der täglichen Polizeiarbeit und auch der Verkehrssicherheit. Deshalb ist es folgerichtig, dass wir die gesetzlichen Grundlagen weiterentwickeln. Gleichzeitig müssen wir aber gerade bei immer leistungsfähigeren technischen Möglichkeiten genau festlegen, unter welchen Voraussetzungen sie eingesetzt werden dürfen und wo natürlich auch die Grenzen liegen. Beides findet sich in diesem Gesetzentwurf wieder. Neue Befugnisse kommen hinzu, bereits eingesetzte Instrumente bekommen eine ganz klare gesetzliche Grundlage, und an anderer Stelle werden aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Voraussetzungen und Schutzmechanismen präzisiert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, einer der Punkte, über den wir sicherlich intensiver sprechen werden, ist die automatisierte Datenanalyse. Ich finde, zu diesem Zeitpunkt ist es wichtig, hinzuschauen, was damit eigentlich gemeint ist, denn wenn von automatisierter Datenanalyse oder sehr schnell auch von der KI bei der Polizei gesprochen wird, entsteht möglicherweise ein Bild, dass zukünftig irgendeine Software darüber entscheiden soll, wer verdächtig oder gefährlich ist. Das ist eben genau das, was nicht geregelt werden soll. Es geht, wie schon gesagt, um Informationen, über die die Polizei bereits (Abg. Quinten (SPD)) verfügt. Ich denke, ein Beispiel kann das Ganze deutlich machen: Wir haben eine Personalie in einem Vorgang. Wir haben in einem anderen Vorgang eine Telefonnummer. Wieder in einem anderen Vorgang haben wir ein Fahrzeugkennzeichen. Jede dieser Informationen für sich stellt noch nichts Besonderes dar, muss nichts bedeuten, aber durch eine Verbindung dieser Informationen kann sich natürlich ein ganz anderes Bild ergeben. Angesichts der Datenmenge wird es eben immer schwieriger, schnell und vor allen Dingen auch folgerichtig Zusammenhänge von Hand herzustellen. Hier soll die Technik unterstützen. Uns ist dabei aber natürlich auch wichtig, dass der Polizei diese Möglichkeit nicht für jeden Vorgang zur Verfügung steht. Der Gesetzentwurf enthält bereits eine ganz wichtige hohe Hürde, es muss nämlich etwa eine Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit vorliegen oder um die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten von erheblicher Bedeutung gehen. Genauso wichtig ist uns als Fraktion natürlich auch darzulegen, was diese Technik nicht darf. Sie kann vorhandene Informationen zusammenführen und Zusammenhänge sichtbar machen. Das ist gut, aber sie entscheidet nicht selbst, wie diese Informationen zu bewerten sind. Die Bewertung bleibt bei der Polizei, die Bewertung bleibt bei den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern, und die Suchvorgänge müssen von Menschenhand gezielt angestoßen werden. Die Datenbestände sind klar begrenzt, Zugriffe werden protokolliert und es muss natürlich klare Lösch- und Kontrollvorgaben geben. Ein weiterer Bereich betrifft die Drohnen, wir haben es heute Morgen gehört, und es ist wichtig, noch mal darauf einzugehen. Drohnen können im Umfeld kritischer Infrastruktur, militärischer Einrichtungen, Flughäfen oder Industrieanlagen zu einer ernsthaften Gefahr werden. Das ist eine Gefahr, eine Bedrohung, die wir hier im Saarland nicht abstrakt diskutieren. Auch bei uns gab es bereits sicherheitsrelevante Drohnensichtungen. Die Frage der Drohnenabwehr hat uns deshalb hier im Landtag bereits mehrfach beschäftigt. Und ja, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, Sie haben dazu im Februar einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, den wir abgelehnt haben, das ist richtig. Zur Wahrheit gehört aber auch: Wir haben ihn nicht abgelehnt, weil wir die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung bestritten haben. Unsere Kritik war, dass eine isolierte Einzelregelung zu kurz greift. Das gehört zur Wahrheit dazu. Mit der Notwendigkeit, unser Polizeirecht an dieser Stelle weiterzudenken, haben wir uns bereits im November vergangenen Jahres befasst, also schon bevor der Gesetzentwurf der CDU überhaupt vorgelegen hat. Unser Ansatz war eine praxisgerechte und rechtssichere Regelung, eingebettet - und das ist wichtig - in die Abstimmung mit Bund und Ländern, aber auch mit unseren europäischen Nachbarn und in die umfassende Novelle des Polizeirechts, und genau diese Novelle liegt heute vor. Es ist ja auch nicht so, dass die Polizei bislang dort nicht handlungsfähig war. Unsere Polizei konnte bei der Drohnenabwehr auf die allgemeinen polizeirechtlichen Befugnisse zurückgreifen. Jetzt schaffen wir mit der Novelle eine ausdrückliche Rechtsgrundlage und regeln, unter welchen Voraussetzungen technisch auf eine gefährliche Drohne eingewirkt werden kann. Das bringt Rechtssicherheit für die Kolleginnen und Kollegen. Bei Technik und Personal beginnen wir auch nicht bei null. Klar ist aber auch, die technischen Fähigkeiten müssen weiter ausgebaut werden. Gleichzeitig, das ist für uns ein ganz wichtiger Unterschied, wird der Einsatz eigener Polizeidrohnen genauer geregelt und unter bestimmten Voraussetzungen erweitert. Wir wissen, bei Vermisstenfällen, bei Bränden oder bei besonderen Einsatzlagen sind sie längst ein bewährtes Einsatzmittel. Ich möchte zwei weitere Punkte ansprechen, die unmittelbar mit dem polizeilichen Alltag und der Verkehrssicherheit zu tun haben und im Gesetzentwurf ihren Niederschlag finden. Es geht zum einen um den Einsatz von Dashcams in unseren Polizeifahrzeugen. Dazu ist aber auch wichtig zu sagen, was tatsächlich neu ist. Die Technik als solche ist nicht neu, sie ist bei der saarländischen Polizei bereits im Einsatz. Bislang wurde ihre Nutzung jedoch rechtlich über die bestehenden Regelungen für Bodycams abgebildet, jetzt wurde dafür eine eigenständige gesetzliche Grundlage geschaffen. Ich finde, das ist gerade für die Eigensicherung der Kolleginnen und Kollegen enorm wichtig. Ein Beispiel ist die Verkehrskontrolle: Jeder, der im Rahmen eines Praktikums schon mal bei einer Verkehrskontrolle dabei war, weiß, wenn man aus einem Polizeifahrzeug aussteigt und an das zu kontrollierende Fahrzeug rangeht, weiß man eben nicht genau, wer darin sitzt, und vor allen Dingen weiß man nicht, wie die Person oder die Personen reagieren. In den allermeisten Fällen passiert nichts, das ist gut, aber man weiß es eben nicht. Man weiß nicht, wie die Situation sich entwickelt. Die schrecklichen Ereignisse gerade von Kusel haben uns auf ganz dramatische Weise gezeigt, wie schnell aus einer vermeintlich alltäglichen Verkehrskontrolle eine gefährliche, eine tödliche Situation entstehen kann. Deshalb halte ich es für richtig, diese bereits vorhandene technische Möglichkeit zur Eigensicherung auf eine eigene und klare gesetzliche Grundlage zu stellen. Der zweite Punkt betrifft ebenfalls die Verkehrssicherheit, es geht um die sogenannten Handyblitzer. Auch hier kennen wir alle Situationen aus dem Alltag: Ein Fahrzeug vor uns fährt plötzlich langsamer, fährt nach rechts, fährt nach links über die Fahrbahnmarkierungen, der Kopf (Abg. Quinten (SPD)) geht nach unten und wir wissen ganz genau, da schaut jemand auf sein Handy. Das ist keine Kleinigkeit, das ist lebensgefährlich, denn selbst bei moderaten Geschwindigkeiten bedeutet ein Blick aufs Handy, auch nur für wenige Sekunden, dass wir in dieser Zeit eine nicht unerhebliche Strecke zurücklegen, ohne das Verkehrsgeschehen überhaupt im Blick zu haben. Gerade innerorts können in diesen wenigen Sekunden Situationen entstehen, bei denen dann nicht mehr reagiert werden kann: Ein Kind läuft unvermittelt auf die Straße, ein Radfahrer kreuzt den Weg oder das Fahrzeug vor mir bremst ab. Genau deshalb ist Ablenkung am Steuer ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko. Rheinland-Pfalz setzt dafür bereits das sogenannte Monocam-Verfahren ein. Jetzt schaffen wir mit diesem Gesetzentwurf im Saarland die gesetzliche Grundlage für eine solche technische Einrichtung. Der Datenschutz ist uns auch hier natürlich wichtig und wir werden sehr genau draufschauen: Wird kein möglicher Verstoß erkannt, werden die Daten natürlich automatisch gelöscht. Bei einem möglichen Verstoß prüft aber noch mal ein Mensch, keine Maschine, ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt. Das sind für uns sehr konkrete Beispiele, wie Technik einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten kann. Bei all diesen technischen Themen möchte ich aber einen anderen Bereich nicht untergehen lassen, nämlich den Schutz vor häuslicher Gewalt. Wir wissen, dass gerade Trennungssituationen für von Gewalt betroffene Menschen besonders gefährlich sein können. Gewalt hört mit einer Trennung eben nicht zwangsläufig auf. Sie kann sich in Nachstellungen, in Bedrohungen, in Stalking fortsetzen, sie kann aber auch weiter eskalieren. Deshalb ist es richtig, die Möglichkeiten der Polizei, Kontaktverbote anzuordnen, zu erweitern und auch zu präzisieren. So kann diese noch früher eingreifen und verhindern, dass ein Gefährder die betroffene Person weiter aufsucht oder Kontakt zu ihr aufnimmt, und so das Risiko weiterer Übergriffe verringern. Das mag in einem so umfangreichen Gesetzentwurf neben all den technischen Neuerungen, die er beinhaltet, weniger Aufmerksamkeit bekommen, aber für eine Frau, die Angst davor hat, dass ihr ehemaliger Partner plötzlich wieder vor der Tür steht, an der Arbeitsstelle erscheint oder vor der Kita steht, kann genau dieser Schutz von ganz entscheidender Bedeutung sein. Ein weiterer Punkt betrifft die Kosten bei sogenannten Hochrisikospielen. Darüber hat es insbesondere in den vergangenen Tagen schon lebhafte Diskussionen gegeben. Bei allen Diskussionen ist es aber wichtig zu schauen, über was wir eigentlich reden. Es geht nicht um den normalen Polizeieinsatz rund um ein Fußballspiel, es geht um Spiele, bei denen aufgrund der ganz konkreten Gefahrenlage weit mehr Polizeikräfte eingesetzt werden müssen als normalerweise. Diese besondere Lage entsteht nicht, weil Hunderte von Menschen ins Stadion gehen, ihre Mannschaft anfeuern und dabei auch laut und emotional sind, das gehört zu einem Fußballspiel dazu. Genau darum geht es nicht. Diese besondere Lage entsteht insbesondere dann, wenn aufgrund konkreter Erkenntnisse mit gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Fangruppen gerechnet werden muss, wenn Gruppen ganz gezielt die Konfrontation suchen, sich ganz gezielt für solche Konfrontationen absprechen bei sogenannten Drittortauseinandersetzungen oder erhebliche Störungen zu erwarten sind. Dann müssen zusätzliche Polizeikräfte eingesetzt werden. Es müssen Fangruppen getrennt werden, es müssen An- und Abreisewege abgesichert und vor allen Dingen auch Einsatzreserven vorgehalten werden. Genau um diesen außergewöhnlichen zusätzlichen Aufwand geht es. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung zur Bremer Regelung grundsätzlich geklärt, dass eine Beteiligung des Veranstalters an diesen besonderen Mehrkosten verfassungsrechtlich möglich ist. Der Gesetzentwurf schafft nun auch im Saarland eine entsprechende gesetzliche Grundlage, darauf ist Innenminister Jost eingegangen. Es handelt sich ganz bewusst um eine Kann-Regelung, die die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung eröffnet, sie aber nicht automatisch für jeden Einsatz vorschreibt. Unser gemeinsames Ziel muss natürlich sein, solche Gefahrenlagen möglichst zu vermeiden, die Sicherheit rund um die Spiele weiter zu verbessern und damit auch den notwendigen Polizeiaufwand zu reduzieren. Wir werden dabei die Aufgabe haben, den normalen polizeilichen Grundschutz vom außergewöhnlichen Mehraufwand abzugrenzen und auch zu schauen, wie eine solche Regelung in der Praxis ausgestaltet wird. Das werden wir uns im weiteren parlamentarischen Verfahren anschauen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Beispiele zeigen, wie ich eingangs gesagt habe, dass es bei dieser Novelle nicht darum geht, nur ein paar Befugnisse mehr für die Polizei zu schaffen, sondern es geht um zeitgemäße Möglichkeiten für unsere Polizei, aber genauso um klare und rechtssichere Grundlagen für ihr Handeln. Unser Polizeirecht muss mit den Entwicklungen dieser Zeit Schritt halten. Man kann auch einfach sagen, es muss in der Praxis funktionieren und es muss vor allen Dingen auch rechtlich tragen. - Dieser Gesetzentwurf enthält darüber hinaus noch einige andere Punkte, auf die sicherlich mein Kollege David Maaß in der weiteren Debatte eingehen wird. Kolleginnen und Kollegen, wir beraten heute in Erster Lesung den vorliegenden Gesetzentwurf, der aus unserer Sicht eine gute Grundlage für die weitere parlamentarische Arbeit ist. Im Ausschuss werden wir uns die einzelnen Re- (Abg. Quinten (SPD)) gelungen genau anschauen. Wir werden Sachverständige, aber auch die polizeiliche Praxis anhören und gerade bei den verfassungsrechtlich und datenschutzrechtlich sensiblen Punkten genau hinschauen. Wir werden deshalb heute der Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zustimmen. - Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Wir fahren fort in den Wortmeldungen. Ich erteile für die AfD-Landtagsfraktion Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! „Die Polizei, dein Freund und Helfer“, nach dem Krieg war das ein Werbespruch. Im Verlaufe der langen Jahre habe ich die Polizei auch als unser Freund und Helfer kennengelernt. Deshalb sollten wir auch Freund und Helfer der Polizei sein, denn die Polizei hat die ganz wichtige Aufgabe, die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Das ist ähnlich wichtig wie der Bildungsauftrag und ähnlich wichtig wie der Auftrag, die Bevölkerung gesund zu erhalten. Das ist ein sehr wichtiger Auftrag. Wenn in diesem Zusammenhang von Wertschätzung gesprochen wird - alle schätzen die Polizei wert -, dann muss die Polizei das auch messen können. Sie muss das an ihrer Ausbildung messen können, damit sie den Aufgaben entsprechend gut ist. Das muss sie messen können an ihrer Besoldung und an ihrer Ausrüstung. Sie muss es auch an den Befugnissen messen können, die sie hat, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Ich habe 1972 - das ist schon sehr lange her - eine öffentliche Rede gehalten. (Sprechen bei der SPD. - Abg. Gros (CDU): Das ist schon über 50 Jahre her!) Da habe ich gefragt, warum es so ist, dass nach jedem Polizeieinsatz zuerst gefragt wird, was die Polizei falsch gemacht hat. Das war damals schon ein Problem. In der SPD gab es eben Gemurmel, weil das eine sehr lange Zeitspanne ist. Es hat auch seine Vorteile. Man sieht nämlich manches im Verlauf der Zeit. Wenn ich im Verlauf der Zeit sehe, wie die Aufgaben der Polizei gewachsen sind, dann ist das atemberaubend. Was hat die Polizei nach dem Krieg gemacht? - Verkehrskontrollen. Es gab ja kaum Autos. Im Ort hatte der Arzt ein Auto und die Geschäfte sind per Lieferautos beliefert worden. Das war’s! Es gab keine Cyberkriminalität, es gab keine organisierten Verbrecher und so weiter und so fort. Die Aufgaben der Polizei haben sich durch die Herausforderungen multipliziert und diversifiziert. Ich beneide den Innenminister nicht, das ist eine wirkliche Mammutaufgabe! Das sind die Themen, die hier angesprochen sind. Die sind alle richtig und das sind auch Teilaspekte. Aber da sieht man einmal, wie vielfältig das ist. Das geht vom Drohnenangriff über Cyberkriminalität, über organisiertes Verbrechertum bis am Schluss zur Organisation und zu dem Bezahlen einer Großveranstaltung. Das ist also eine ungeheure Aufgabe. Es sind Fortschritte erzielt worden. Die Regierung stellt das sehr positiv dar. Die Opposition, unsere Kollegen von der CDU, sagt, das müsste mehr sein, vor allen Dingen ist mehr versprochen worden. Das ist nicht gehalten worden. Das alles, was ich vorher gesagt habe, gehört dazu. Es gehört eine gute Ausbildung dazu, eine gute Ausstattung, eine gute Besoldung und so weiter und Befugnisse, die einem das Arbeiten erleichtern. Dann gewinnen wir auch Leute, die Polizist oder Polizistin werden wollen. Wir als AfD-Fraktion sehen die Vorlage dieses Gesetzes als einen Fortschritt an und haben zur Kenntnis genommen und auch schon vorher gewusst, dass einige Dinge noch nachzubessern sind. Folgendes ist noch nicht angesprochen worden: „die Polizei, dein Freund und Helfer“. Wir müssen aufpassen, dass die Polizei nicht, wie das früher in unserem Land einmal war, ein Instrument einer bestimmten Regierung wird und nicht mehr die Polizei der Bevölkerung ist. Das ist ein Punkt, wo wir alle als Politiker aufpassen müssen und an dem die Polizei selbst - davon bin ich fest überzeugt - auch sehr interessiert ist, nämlich dass keine Gefahr aufkommt und die Polizei wirklich für die Bevölkerung da ist und nicht für eine Regierung. Wie gesagt, wir sehen das Ganze positiv. Es ist noch verbesserungsfähig. Deshalb werden wir uns heute enthalten. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)
Dagmar Heib
Zur Kurzintervention bitte zum Saalmikrofon. Ich lasse sie zu, Herr Kollege Haas. Abg. Haas (SPD) mit einer Zwischenbemerkung: Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Abgeordneter Dörr, Sie haben gerade in Ihrer Rede gesagt, dass die Polizei nicht die Meinung der Regierung vertreten sollte oder nicht das Werkzeug einer Regierung sein sollte. Deswegen konkret meine Frage: Wie soll ich das denn verstehen? Unterstellen Sie den saarländischen Polizeibeam- (Abg. Haas (SPD)) tinnen und -beamten, dass sie nicht nach Recht und Verfassung handeln, sondern im Interesse der Regierung ihre Aufgaben erledigen? Ich bitte um Beantwortung dieser Frage.
Dagmar Heib
Herr Dörr, bitte zum Saalmikrofon.
Friedrich Josef Dörr AfD
Ich unterstelle niemandem etwas. Aber wenn wir uns in der Welt umschauen und auch in unserer eigenen Geschichte einmal nachblättern, dann stellen wir doch fest, dass es tatsächlich den Umstand gibt, dass es Regierungen gibt, die vielleicht nicht unbedingt demokratisch sind - aber auch vielleicht demokratisch sind; ich weiß es nicht, ich will das jetzt nicht spezifizieren -, die die Polizei instrumentalisieren. Diese Gefahr besteht immer. Ich habe nicht unterstellt, dass das bei unserer Polizei so ist. Das habe ich bisher nicht feststellen können. Ich hoffe, dass das auch so bleibt. Es war mein Anliegen, das ich hier vorgetragen habe, dass man dafür sorgen muss, dass so etwas nicht bei uns eintritt. Aber ich habe nicht behauptet, dass das so wäre. - Herzlichen Dank.
Dagmar Heib
Wir fahren fort in den Wortmeldungen. Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten David Maaß das Wort.
David Maaß SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gute an so viel Redezeit ist, dass ich jetzt echt noch viel davon habe. Ich habe eigentlich gedacht, dass der Kollege Schorr vorher reingeht. Der wird wahrscheinlich noch ein bisschen warten. Ich werde ein paar Minuten übriglassen, um nachher noch darauf zu reagieren. Aber der Kollege Schäfer hat mir eigentlich genug Material gegeben, um jetzt schon reinzugehen. Ich muss meine geplante Rede vollkommen verwerfen, denn sonst würden wahrscheinlich die ursprünglichen 13 Minuten nicht reichen. Ich will auf die Gewahrsamsdiskussion eingehen. Zum einen - das hat der Minister vorhin angekündigt - wird die „Unterbringungsfrist“ für den sogenannten Schutzgewahrsam, also bei Personen mit Mischintoxikation oder nach Suizidversuch, die somatisch behandelt werden müssen und nach dem PsychKG noch nicht aufgenommen werden können, von der Polizei überwacht werden. Wir werden dort mit einer richterlichen Anordnung die Überwachungszeit auf vier Tage erweitern. Deswegen will ich das auch in den Kontext dessen stellen, was Sie vorhin mit dem sogenannten Gefährder- oder Präventivgewahrsam angesprochen haben. Ich kann es so nicht stehen lassen, dass in der Bevölkerung der Eindruck erweckt wird, als wäre das Saarland schutzlos gegenüber Menschen, die Straftaten planen et cetera pp. Es gibt jetzt schon den präventiven Unterbringungsgewahrsam, nämlich in § 13 Absatz 1 Nummer 2a, dass bei der Gefahr einer Begehung einer erheblichen Straftat die Person bis zu acht Tage in Gewahrsam genommen werden kann. Dann die Diskussionen um die Reizstoffe und auch um die Fesseln. Auch dort, glaube ich, ist es wichtig, dass wir Dinge mit Augenmaß ermöglichen. Ganz ehrlich, die Ausweitung auf den kommunalen Ordnungsdienst, auf die Ortspolizeibehörde, den DEIK oder den EKA zu geben, halten wir für vollkommen übertrieben. Auch das ist in einer Innenausschusssitzung so von Experten der Polizei ausdrücklich genannt worden, weil damit Schulungsmaßnahmen, Qualifizierungsmaßnahmen und im Endeffekt auch Eingruppierungsfragen einhergehen, wenn sie entsprechende Gerätschaft bei sich tragen. Das Votum der saarländischen Vollzugspolizei ist dort ganz klar ein Nein. Ich persönlich glaube, dass mit dieser Debatte wieder so ein bisschen die Frage des mittleren Dienstes in der saarländischen Vollzugspolizei von euch angefeuert werden soll. Das wird wahrscheinlich - so munkelt man es - im Wahlprogramm stehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist in meinen Augen der vollkommen falsche Weg. Ihr habt in den Regierungen vor der jetzigen Regierung schon durch schlechte Tarifanpassungen dafür gesorgt, dass die saarländische Polizei bundesweit die am schlechtesten bezahlte Polizei ist. Jetzt will die CDU noch den mittleren Dienst einführen und Menschen, die draußen die Knochen für die Gesellschaft hinhalten, noch weniger bezahlen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das kann so nicht stehen bleiben. (Beifall von der SPD.) Die Debatte, dadurch werde doch ein anderes Bewerberfeld eröffnet, zieht nicht. Schauen Sie in die Ausbildungsregelung! Im Moment hat eine Person mit einem Hauptschulabschluss und einer entsprechenden qualifizierten Ausbildung die Möglichkeit, einen Diplomstudiengang zu machen. Wo findet man das sonst in anderen Bereichen? Das Bewerberfeld ist schon extrem weit. Ein mittlerer Dienst wird einfach nur dazu führen, dass die Polizistinnen und Polizisten weiter schlecht bezahlt werden. Das wird mit der SPD-Fraktion und auch mit der SPD als Partei so nicht machbar sein. Da schieben wir ganz klar einen Riegel vor, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Ich habe vorhin gesagt: dort anpassen, wo es sinnvoll ist. Deswegen darf ich einen Änderungs- (Abg. Maaß (SPD)) antrag in der Ersten Lesung ankündigen, den meine Fraktion stellen wird. Wir haben den Bedarf und die Wichtigkeit und Richtigkeit erkannt und werden daher das Reizstoffsprühgerät für Gerichtsvollzieher ermöglichen. Eine entsprechende Änderung wird von uns zügig im Innenausschuss eingebracht werden. (Beifall von der SPD.) Machen wir weiter in der kommunalen Frage. Da sind Sie, lieber Kollege Schäfer, uns noch eine entscheidende Antwort schuldig. Wer soll denn die sogenannte Ausbildungsoffensive, die durchs Land getragen wird, bezahlen? (Zuruf des Abgeordneten Schäfer (CDU).) Sie haben gesagt, es wird ja sicherlich Geld da sein, aber die Annahme, dass sicherlich Geld da sein wird, hat uns in der Vergangenheit nicht wirklich weitergebracht, Kollege Schäfer. Ich will kurz das reflektieren, was im Entwurf steht. Fesseln und Reizstoffe habe ich vorhin schon erwähnt. Für die Dienstbekleidung wird endlich offiziell mit einem Gesetz ermöglicht, dass die Stadtpolizei Stadtpolizei und die Ortspolizei Ortspolizei heißen darf. Es ist möglich, die kommunale Verkehrsüberwachung auf den kommunalen Ordnungsdienst „outzusourcen“. Wichtig ist, auch das verzerrt ein bisschen Ihre Argumentation, das Kontrollprimat bleibt immer noch bei der saarländischen Vollzugspolizei. Die Kommunen können, wenn sie möchten, von dieser Regelung Gebrauch machen, sie müssen es aber nicht. Die Behauptung, wir würden den Kommunen wieder einen Personalmehraufwand überstülpen, können wir so nicht stehen lassen. (Beifall von der SPD.) Kommen wir abschließend, damit ich nachher noch ein paar Minuten für den Kollegen Schorr habe, der sicherlich nach mir in die Debatte gehen wird, noch zur Gretchenfrage. Ich erlebe seit vier Jahren: Wenn die CDU in Debatten um die saarländische Polizei geht, wirft sie gebetsmühlenartig die Personalfrage auf. Alles dreht sich um die Personalfrage. Egal, ob es eigentlich um ein Gesetz zu Polizeirechtsänderungen geht, es wird immer auf die Personalfrage reflektiert. Ich sage es anfangs in einfacher Sprache überschriftartig: Die CDU hat in den letzten Jahren Personal bei der Polizei abgebaut, die SPD baut es wieder auf. Ich glaube, das ist die Überschrift für das, was gerade in der saarländischen Polizei passiert. Wir hatten die Debatte auch im Innenausschuss, Kollege Schäfer, und Sie haben sie vorhin vollkommen verzerrt dargestellt. Niemand, der im Personalmanagement tätig ist, plant mit VZÄ, mit Vollzeitäquivalenten. (Abg. Schäfer (CDU): Das ist die Grundlage von allem.) Nein, das ist nicht die Grundlage von allem. Die Grundlage von allem ist der Stellenplan. (Zuruf des Abgeordneten Schäfer (CDU).)
Dagmar Heib
Das Wort hat der Abgeordnete Maaß.
David Maaß SPD
Auf den Stellenplan kann pro Stelle ein Beamter gesteckt werden. VZÄ sind total dynamisch: Wenn eine Person entscheidet, dass sie beispielsweise nur noch halbtags arbeiten gehen will, ist eine Stelle mit einem - - (Zuruf des Abgeordneten Schorr (CDU).) Ich komme gleich dazu, wie die CDU vor zehn Jahren, als es eine Reform des Elternzeitgesetzes gab, mit VZÄ geplant hat. Diese Planung hat uns nämlich in die Misere geführt, in der die saarländische Polizei im Moment steckt. (Zurufe von der CDU.) Stellenplan - Stelle - VZÄ: Wenn es beispielsweise vier Köpfe gibt und jeder von ihnen halbtags arbeitet, haben wir zwei VZÄ, also eine völlig dynamische Entwicklung. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Salm (CDU).) Ich höre vom Kollegen Salm: „Na, dann müssen wir doch mehr einstellen.“ Diese Erkenntnis hätte ich mir vor ein paar Jahren schon von Ihnen gewünscht, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Was ist denn passiert? - Das Lustige und irgendwie Traurige ist ja, dass heute zwei ehemalige Büroleiter von Minister Bouillon sprechen werden. (Zuruf des Abgeordneten Schäfer (CDU). - Sprechen bei der CDU.)
Dagmar Heib
Das Wort hat der Abgeordnete Maaß.
David Maaß SPD
Ich spreche vom Kollegen Schäfer und vom Kollegen Schorr. Ich sage es Ihnen ganz persönlich: Sie waren so nah am Minister dran, haben vielleicht seine Tasche getragen und ihm bei Personalabbau auf die Schulter geklopft - - (Zuruf der Abgeordneten Schmitt-Lang (CDU).) Das hat nichts mit Arroganz zu tun. Sie haben sich mitschuldig an dem gemacht, was jetzt passiert ist. (Abg. Maaß (SPD)) (Zuruf der Abgeordneten Schmitt-Lang (CDU). - Abg. Schäfer (CDU): Das ist Diskre- ditierung, ich weise das entschieden zurück.) Machen wir weiter, ich bin noch nicht fertig, Kollege Schäfer.
Dagmar Heib
Herr Kollege Maaß, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte, in einem normalen Ton in der Debatte fortzufahren. (Unruhe im Saal.)
David Maaß SPD
Die Regierung Müller hatte Einstellungszahlen von zum Teil 60 Polizistinnen und Polizisten im Jahr, die Regierung Bachmann eine Einstellungszahl von 80 Polizistinnen und Polizisten im Jahr. Das, was unter dieser Landesregierung mit Innenminister Reinhold Jost passiert, ist der stärkste Personalaufbau in diesem Jahrtausend, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD. - Abg. Schäfer (CDU): Das ist eine Mogelpackung.) Wenn ich jetzt von der CDU höre, man müsse die VZÄ im Blick haben, komme ich zu dem, was ich gerade eben gesagt habe. (Zuruf von der CDU.) 2015 gab es eine Reform des Elternzeitgesetzes auf Bundesebene. Es war dann möglich, Elterngeld Plus zu nehmen, also länger zu Hause zu bleiben. Man ist auch mit dem Partner viel flexibler geworden und man musste nicht mehr den Arbeitgeber um Erlaubnis bitten. Das hatte zur Folge, dass der saarländischen Vollzugspolizei von 2015 bis 2020 zuerst 40, dann 60, nachher 100 und am Ende 150 - jetzt hören Sie genau zu, Kollege Schäfer - VZÄ aufgrund dieser Regelung gefehlt haben. Das können theoretisch auch 300 Köpfe sein. Die Gewerkschaften haben sich den Mund fusselig geredet und darum gebeten, dass diese Zahl ausgeglichen wird, weil die VZÄ in der Elternzeit über Bundesmittel finanziert werden. Die CDU hat nichts gemacht und deswegen ist diese Debatte janusköpfig. (Beifall von der SPD.) Schauen Sie gerne auf das Diagramm, das wir veröffentlicht haben. Ich habe in der letzten Plenardebatte schon vom Kraxelhuber aus „Der Preis ist heiß“ gesprochen. Der ging unter Ihnen ganz steil den Berg runter, mit uns geht er den Berg wieder hoch. So ist es richtig und so soll es weitergehen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Wir fahren fort in den Wortmeldungen. Das Wort hat jetzt Herr Abgeordneter Sebastian Schorr. (Zuruf des Abgeordneten Com- merçon (SPD).)
Sebastian Schorr CDU
Genau, Herr Commerçon, ich bin einer von den beiden Büroleitern. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Maaß, ich hätte so viel zu sagen, aber leider bleiben mir nicht mehr so viele Minuten Zeit, dennoch: Ich glaube, dass Sie ab nächstem Jahr wirklich eine Verstärkung für den Streifendienst der saarländischen Polizei sein werden. (Oh-Rufe von der SPD.) Ich möchte auf die rechtlichen Änderungen eingehen, die wir hier haben, und auf einen Punkt, über den wir bisher noch nicht gesprochen haben, und zwar über die Ausweitung der Videoüberwachung. (Unruhe im Saal.) Es gibt schon verschiedene Möglichkeiten, die Videoüberwachung im Saarland einzusetzen. Wir werden im weiteren Verfahren definitiv versuchen, das auszuweiten. (Anhaltende Unruhe.)
Dagmar Heib
Das Wort hat der Kollege Schorr.
Sebastian Schorr CDU
Der Einsatz automatisierter Systeme, die Muster von Gegenständen erkennen und auswerten können, ist derzeit in Bayern genauso wie in Hessen erlaubt. Dort ist die Nachverfolgung bestimmter Personen bis hin zu biometrischen Echtzeit-Fernidentifizierungen unter deutlich engeren Voraussetzungen erlaubt, sprich die Gesichtserkennung. Wir wollen uns auch die Modernisierung des Bundespolizeirechts auf Bundesebene anschauen. Für diese Änderungen bei der Videoüberwachung werden wir uns im weiteren parlamentarischen Verfahren stark machen und möchten das schon mal ankündigen, weil nicht nur die Frage ist, wo wir videografieren dürfen, sondern auch, was wir mit diesen Daten machen. Hier sehen wir großen Handlungsbedarf im Saarland. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Kollege. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. (Unruhe im Saal.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Ruhe, damit wir die Abstimmung umsetzen können. (Zuruf des Abgeordneten Ahr (SPD).) Herr Kollege Arweiler, ich habe um Ruhe gebeten. (Abg. Arweiler (SPD): Ich bin ganz ent- spannt, Frau Präsidentin.) Entschuldigen Sie bitte, dass ich den Namen verwechselt habe, das kann schon mal vorkommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2388. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2388 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? -Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2388 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, enthalten haben sich CDU- und AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Modernisierung der saarländischen Landesverwaltung (Drucksache 17/2378) Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Reinhold Jost das Wort.
Reinhold Jost
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das umfassende Effizienzpaket, das wir heute in diesen Landtag einbringen, ist der sichtbare Beleg einer konsequenten Modernisierung von Staat und Verwaltung. Wir machen das Schritt für Schritt. Es trägt die gemeinsame, entschlossene Handschrift dieser Landesregierung. Für uns ist klar, ein handlungsfähiger Staat definiert sich nicht über die schiere Masse seiner Regelungen, er definiert sich über deren Qualität, Notwendigkeit und Praxistauglichkeit. Bürokratie belastet Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und nicht zuletzt auch unsere Verwaltung selbst. Deshalb wollen wir Verfahren vereinfachen, unnötige bürokratischen Hürden abbauen und unsere Beschäftigten von vermeidbarem Aufwand entlasten. Unser Grundsatz lautet dabei: mehr Vertrauen, weniger Bürokratie. Gleichzeitig muss der Staat mit der Lebenswirklichkeit Schritt halten. Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen organisieren ihren Alltag längst digital. Verwaltung muss diesem Anspruch gerecht werden - mehr Vertrauen, weniger Bürokratie. Mit dem vorliegenden Paket schaffen wir deshalb konkrete Erleichterungen: ein Gesetz für unsere Kommunen und eine Effizienzgesetzgebung für die saarländische Wirtschaft. Gerade bei den Unternehmen gehen wir einen wichtigen Schritt, an den sich viele bisher nicht herangetraut haben. Wir reduzieren die eigenständigen landesrechtlichen Berichtspflichten für Unternehmen erheblich. Das Effizienzgesetz für die saarländische Wirtschaft ist kein abstraktes Paragrafenwerk. Es ist ein klares, ein handfestes Signal an all diejenigen, die unser Land tagtäglich am Laufen halten: an unsere Unternehmerinnen und Unternehmer, an das Handwerk, den Mittelstand und an die vielen engagierten Beschäftigten. Gerade im wirtschaftlichen und industriellen Wandel brauchen unsere Unternehmen gute Rahmenbedingungen, damit sie investieren, Arbeitsplätze schaffen, aber vor allen Dingen Wertschöpfung im Saarland sichern können. Krisenfeste, traditionsreiche Mittelständler entscheiden sich für das Saarland. Unternehmen wie Vetter aus der Pharmabranche, die Fricke-Gruppe oder Viega errichten hier neue Produktions- und Logistikstandorte. Das Unternehmen KNDS investiert knapp 100 Millionen Euro in Freisen. Das alles bedeutet Hunderte neue qualifizierte Arbeitsplätze für unsere Region. Das ist aktive Strukturpolitik im engen Schulterschluss mit der Praxis. (Beifall bei der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Betriebe kommen zu uns, um zu produzieren, um zu forschen, um Werte zu schaffen. Sie kommen nicht um Aktenordner für Landesbehörden wegen deren Dokumentationspflichten vollzuschreiben. Für rein landesrechtliche Berichtspflichten gilt ab dem 01.01.2027 ein neuer Grundsatz: Wer eine Berichtspflicht für die Wirtschaft erhalten oder neu schaffen will, muss ihre zwingende Notwendigkeit begründen. Damit kehren wir die bisherige Perspektive um und schaffen einen echten Anreiz für dauerhaften Bürokratieabbau. Selbstverständlich bleiben zwingende Vorgaben aus EU- und Bundesrecht sowie notwendige Nachweise im Zuwendungsrecht der Landeshaushaltsordnung bestehen. Dennoch bedeutet das weniger Zettelwirtschaft, mehr Vertrauen und mehr Zeit für das, worauf es ankommt: Investitionen, gute Arbeitsplätze und Wertschöpfung in unserem Land. Natürlich lösen wir mit einem Landesgesetz weder die Probleme der gesamtwirtschaftlichen Lage noch des Fachkräftemangels. Aber dort, wo wir selbst handeln können, handeln wir auch. Dass wir heute hier stehen und diesen klaren Schritt machen können, verdanken wir nicht zuletzt der Entschlossenheit von Ministerpräsidentin Rehlinger, verkrustete Strukturen aufzubrechen und Verantwortung vor Ort zu stärken. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lähmende Bürokratie ist kein neues Problem. Unternehmen, Kommunen, Verbände sowie Bürgerinnen und Bürger beklagen seit Jahren zu Recht unnötige Verfahren und überholte Strukturen. Zu Beginn dieser Legislaturperiode wurde mir das auch innerhalb der Landesverwaltung sehr deutlich vor Augen geführt. Auf die Frage von Ministerpräsidentin Rehlinger, wie viele Gebäude denn das Land besitze und in welchem Zustand sie seien, gab es einfach keine verlässliche Antwort. Warum? - Es fehlte schlicht an einem modernen Liegenschaftsmanagement. Diesen Zustand haben wir beendet. Wir haben das zentrale Liegenschaftsmanagement eingeführt. Wir sind dabei, es jetzt auszurollen. Das hört sich erst einmal nicht sexy an und es taugt auch nicht für Hochglanzbroschüren, aber es ist das Fundament, es ist die solide Grundlage für ein handlungsfähiges Regierungshandeln. Genau das Gleiche gilt für die Modernisierung unserer Verwaltung insgesamt. Seit 2023 haben wir zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Denn Verwaltungsmodernisierung gelingt nicht alleine mit einem großen Wurf, sondern durch viele konkrete Verbesserungen. Ich komme später noch einmal darauf zurück. Als am 04.12.2025 die Regierungschefinnen und -chefs der Länder gemeinsam mit dem Bundeskanzler die föderale Modernisierungsagenda beschlossen haben, mussten wir im Saarland das Laufen nicht erst lernen. Wir alle wissen, Verwaltungsmodernisierung ist kein 100-Meter-Sprint. Es ist ein Marathonlauf, der Ausdauer und vor allen Dingen langen Atem verlangt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir zeigen dabei nicht zuerst nach Berlin oder Brüssel. Wir nutzen die Spielräume, die wir selbst haben. Unser Ziel sind Erleichterungen, schnellere Verfahren und klare Prozesse für Bürgerinnen und Bürger, für Kommunen und Unternehmen, aber auch für die Verwaltung selbst. Wenn wir über die Zukunftsfähigkeit unseres Landes reden, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann müssen wir über unsere Städte und Gemeinden reden. Die Kommunen sind für viele Menschen der unmittelbarste Kontakt zum Staat. Deshalb wollen wir ihnen auch mehr Spielraum geben, um sie von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Mit der kommunalen Experimentierklausel schaffen wir daher auch ein dauerhaftes Instrument. Städte, Gemeinden und kommunale Spitzenverbände können neue, unbürokratische Verfahren erproben. Was sich in der Praxis bewährt, kann dann anschließend zum Maßstab für das ganze Land werden. Das Verfahren halten wir dabei ganz bewusst schlank. Die Anträge gehen zentral an die Staatskanzlei. Wir schaffen mit einer dreimonatigen Genehmigungsfiktion klare Fristen und Verlässlichkeit. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine ablehnende Entscheidung, gilt das Vorhaben als genehmigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, kommunale Handlungsfähigkeit braucht aber nicht nur weniger Bürokratie, sondern auch finanzielle Spielräume. Es ist der entschlossenen Initiative der Ministerpräsidentin Anke Rehlinger und des Finanzministers Jakob von Weizsäcker zu verdanken, dass wir das Bundessondervermögen Infrastruktur und damit das historische Programm „Aufbruch Saarland“ an den Start bringen konnten. 1,2 Milliarden frische Euro fließen in unser Land. Im engen Schulterschluss mit der kommunalen Familie sorgen wir dafür, dass über 65 Prozent dieser Mittel direkt den Kommunen zugutekommen. 624 Millionen Euro gehen nach Einwohnerzahl unmittelbar an die kommunale Seite. Zum ersten Mal seit Jahrzehnten stehen die Verantwortlichen vor Ort nicht mehr vor der Frage, wo sie den Rotstift ansetzen müssen, sondern wo sie anpacken und gestalten können - zumindest mit Blick auf Investitionen in diesem Land. Ob mit den über 113 Millionen Euro für unser Schwimmbadprogramm, damit unsere Kinder wieder verlässlich schwimmen lernen können, oder den 44 Millionen Euro für die Städtebauförderung: Wir bringen das Geld dorthin, wo das Leben spielt, nämlich auf die kommunale Ebene. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stärken das Lebensgefühl auf kommunaler Ebene und zeigen damit: Dieser Staat ist handlungsfähig im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und er funktioniert. Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Frau Präsidentin! Bürokratieabbau funktioniert nur mit einer Verwaltung, die digitaler, moderner und beweglicher wird. Deshalb treiben wir die Modernisierung unserer Landesverwaltung auch konsequent voran: mit digitalisieren Verfahren, einfacheren Zuwendungsregeln, einem modernen Vergaberecht und einer praxistauglichen Landesbauordnung. Wir haben dabei in den vergangenen Jahren spürbare Fortschritte gemacht. Entscheidend ist aber nicht der Blick zurück, sondern der Blick auf die nächsten Schritte. Genau dafür stellen wir die richtigen Weichen: mit einer entsprechenden Modernisierung des Vergaberechtes für Land und Kommunen, mit digitalisierten Bewilligungsverfahren, vereinfachten Zuwendungsregelungen und einer praxistauglichen Landesbauordnung. Erinnern wir uns doch einmal ehrlich daran, wo wir gestartet sind. Zu Beginn dieser Legislaturperiode war das Saarland beim amtlichen Onlinezugangsgesetz das Schlusslicht im Bundesvergleich. Wir haben diesen Rückstand nicht schöngeredet, sondern die Ärmel hochgekrempelt. Beim aktuellen Bitkom-Länderindex haben wir uns kontinuierlich nach vorne gearbeitet, vorbei an Bundesländern wie Hessen, Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz. Das ist das Ergebnis harter, konzentrierter Arbeit unserer Beschäftigten in den Behörden. Ich möchte dafür Dir, Jürgen Barke, und Deinen Kolleginnen und Kollegen im Ministerium, ganz herzlich Danke sagen. (Beifall von der SPD.) Schauen wir uns an, was bereits Realität ist, was dieses Gesetz nun erweitert und was wir seit 2023 unter anderem auf den Weg und in die Umsetzung gebracht haben: Die Zentrale Ausländerbehörde arbeitet inzwischen digital. Derzeit werden die Bestandsakten überführt. Das zentrale Förderportal der Landesregierung wächst kontinuierlich um volldigitale Verfahren. Wir haben ein zentrales Liegenschaftsmanagement etabliert und die Wertgrenzen im Vergaberecht spürbar angehoben, damit Beschaffungen schneller über die Bühne gehen. Wir haben die Landesbauordnung novelliert, um Bauprozesse zu erleichtern, insbesondere auch mit Blick auf das Thema digitaler Bauantrag kommen wir dort wirklich gut voran. Mit dem vorliegenden Artikelgesetz gehen wir den nächsten logischen Schritt direkt in den Alltag hinein. Wir ersetzen starre Genehmigungsverfahren - wo immer möglich - durch schlanke Anzeigen. Wir reduzieren Vorlagepflichten für die Bürgerinnen und Bürger, etwa bei Zeugnissen oder Beglaubigungen. Aber was bedeutet das alles ganz konkret und beispielhaft in der Praxis in unseren Schulen? Wenn beispielsweise eine Grundschule Französisch in den ersten beiden Klassen einführen will, braucht sie zukünftig keine zeitraubenden Behördengenehmigungen mehr. Eine einfache Anzeige an das Ministerium genügt. Beim Denkmalschutz schaffen wir klare Leitlinien für Ermessensentscheidungen, damit Eigentümer historischer Gebäude endlich Verlässlichkeit und planbare Fristen haben. Bei Planungsverfahren wollen wir die bisher zeitaufwändigen Erörterungstermine, die bei vielen Vorhaben gesetzlich vorgeschrieben waren, aufheben, insbesondere wenn es überhaupt keine Einwände gab. Künftig stellen wir das auf Freiwilligkeit um. Das spart Wochen an zähen und zeitraubenden Warteschleifen. Bei der Energiewende: Windenergieanlagen behandeln wir künftig sachgerecht als Sonderbauten und nicht mehr krampfhaft wie herkömmliche Gebäude. Das ist eine echte Erleichterung für den Ausbau der Windenergie. Denn die rechtlichen Anforderungen, die die Landesbauordnung an Gebäude stellt, sind so nicht mehr zu beachten. Bei der Infrastruktur greifen beispielsweise für die Sondernutzung von Straßen - etwa beim zügigen Glasfaserausbau - klare Genehmigungsund Vollständigkeitsfiktionen. Außerdem kehren wir bewusst vor der eigenen Haustür. Wir verzichten auf Berichte, die Unmengen an Arbeitszeit binden, aber am Ende nur in Aktenschränken verstauben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Paket löst ein zentrales Versprechen ein: Es erleichtert den Alltag der Menschen, stärkt die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen und macht die Verwaltung im Saarland Schritt für Schritt moderner. Für das abstrakte Ziel - „Wir bauen Bürokratie ab“ - bekommt man sonntags schnell breiten Beifall. Sobald es aber montags konkret wird und bestehende Gewohnheiten auf den Prüfstand kommen, verlangen einfache und zügige Verfahren auch Mut zum Loslassen. Wir als Landesregierung haben diesen Mut als verlässlicher Partner der Bürgerinnen und Bürger, der Kommunen, aber vor allen Dingen auch der Betriebe im Land. Ich lade den Landtag ausdrücklich dazu ein, dieses Artikelgesetz in den kommenden Beratungen konstruktiv und sachorientiert zu begleiten und bringe es ausdrücklich in Verbindung zu bereits vorliegenden Gesetzentwürfen. Die saarländische Landesregierung will das saarländische Lebensgefühl nachzeichnen, indem wir nicht lange lamentieren, sondern die Dinge anpacken, indem wir nicht spalten und schwarzmalen, sondern zusammen schaffen. Lassen Sie uns das genauso tun. Von Perl bis Peppenkum packen wir das gemeinsam an. Großes entsteht im Saarland zusammen. Deswegen bitte ich Sie um Überweisung in den zuständigen Ausschuss. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. Es sind Wortmeldungen eingegangen. - Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Stefan Thielen das Wort.
Stefan Thielen CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! - Herr Minister Jost, Sie haben das Thema stellenweise richtig auf den Punkt gebracht. Wir erleben überall Politikverdrossenheit. Die Ursache ist nicht die Bürokratie an sich, sondern (Abg. Thielen (CDU)) die Art und Weise, wie über Bürokratie gesprochen wird. Viel zu oft wurde zu viel versprochen - und viel zu wenig ist passiert. Mittlerweile gibt es deutschlandweit richtige Ansätze, dieses Thema anzugehen, und ich glaube, dass sich dieses Mal tatsächlich etwas ändert. Ich möchte insbesondere auf die Modernisierungsagenda von 2025 eingehen, die wir alle unterstützen sollten. Wir sollten Hand in Hand arbeiten, damit Deutschland wieder nach vorne kommt. Unser Land braucht diese Unterstützung. Kleinteiliges Gezänk ist da fehl am Platz. (Beifall von der CDU.) Es gibt mehrere Wege, sich dem Problem zu nähern. Beide sind aus meiner Sicht richtig. Der erste Weg ist der Bottom-up-Ansatz: Man fängt von unten an und schaut sich die Strukturen im Detail an. Dieser Ansatz entspricht dem vorliegenden Gesetzentwurf. Der zweite Weg ist der Top-down-Ansatz: Man entwickelt strategische Leitlinien und legt Grundsätze fest. Dieser Ansatz entspricht unserem Gesetzentwurf, den wir letzten Monat eingebracht haben und der ebenfalls die Verwaltung modernisieren will. - So habe ich es verstanden und das haben Sie auch angesprochen. Einen ähnlichen Gesetzentwurf hatten wir bereits vor den Ferien für die kommunale Ebene eingebracht. Auf einige Aspekte im Zusammenhang mit Ihrem Entwurf wird der Kollege Schorr später noch eingehen. Wie ich bereits gesagt habe: Beide Ansätze sind richtig, beide haben ihre Vor- und Nachteile und wir sollten beide weiterverfolgen. Bei dem hier gewählten Ansatz, Prozesse von unten heraus zu begleiten, muss die Verwaltung großflächig arbeiten. Das haben die Mitarbeiter auch gemacht und vieles zusammengetragen. - Das ist sehr lobenswert, kann aber nicht der Ansatz einer Opposition sein. Wir haben nicht die Mittel dazu, deswegen haben wir einen anderen Ansatz verfolgt. - Ich bitte Sie, den gewählten Ansatz genauso weiterzuverfolgen, denn er ist richtig und wichtig. Der Blick auf andere Bundesländer zeigt, dass diese Vorgehensweise großen Erfolg haben kann. Das sollte man daher nicht vernachlässigen. (Beifall von der CDU.) Gestatten Sie mir, in einigen Punkten Kritik zu äußern. Diese soll nicht kleinlich sein, sondern auf gewisse Dinge hinweisen. Zunächst möchte ich auf ein Herzstück Ihres Gesetzentwurfs, wie Sie es selbst nennen, zu sprechen kommen: die in Artikel 1 genannte „Aufhebung von Berichtsund Dokumentationspflichten“. Hier kommen die Aufbewahrungspflichten ausdrücklich nicht zum Tragen. Ich halte diesen Punkt, den wir in unserem Gesetzentwurf bereits betrachtet haben, aber für extrem wichtig. An dieser Stelle könnte man den vorliegenden Entwurf nachschärfen - das müssen wir aber im weiteren Prozess erst sehen. Für die Aufbewahrungspflichten ist entscheidend, dass dadurch keine Archive gefüllt werden, sondern dass effizientes Arbeiten ermöglicht wird. Diesbezüglich müssen wir uns das Ganze noch einmal anschauen. Dabei sollten wir keine Rücksicht auf Althergebrachtes nehmen und den Bezug zu den Selbstverwaltungskörperschaften und Unternehmen herstellen. Aus unserer Sicht müssen wir an dieser Stelle noch einmal anpacken. - So viel zur Frage: Was wird gemacht? Zur Frage: Wie geht man vor? - Uns liegt der Entwurf eines umfangreichen Artikelgesetzes vor, in das man viel Arbeit gesteckt hat - das wissen wir zu schätzen. Dennoch müssen wir jetzt über Punkte in dem Gesetzentwurf abstimmen, die derart vielfältig sind, dass sie die gesamte Breite der Politik betreffen: die Beamtenausbildung, die Bestattungsverordnung, das Wassergesetz, die Landesbauordnung, das Naturschutzgesetz et cetera. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als Opposition diese Punkte nicht in wenigen Tagen durcharbeiten und dann allem zustimmen können. Wir werden die einzelnen Zusammenhänge zunächst prüfen und uns deswegen bei der Abstimmung in Erster Lesung enthalten - auch wenn wir den generellen Ansatz befürworten. Zur Frage: Wann? - Hierzu muss ich einige kritische Punkte ansprechen. Andere Bundesländer sind ein wenig schneller gewesen. Hessen hat direkt zu Beginn des Jahres Einzelmaßnahmen auf den Weg gebracht. Nordrhein-Westfalen hat bereits im Juli ein eigenes Bürokratiegesetz eingebracht. Baden-Württemberg verfolgt einen anderen Ansatz, der unserer Vorlage ähnelt - das Gesetz wurde direkt nach der Wahl und noch vor den Sommerferien beschlossen. Dieses Thema muss man auch ansprechen. Das Saarland liegt im Ländervergleich nicht an letzter Stelle, es liegt im Mittelfeld. - Das ist gut. Wer sich jedoch das Land der schnellen Wege nennt und Vorteile generieren will, die man in finanzieller Hinsicht nicht hat, der hätte früher ein Zeichen setzen können. Das ist ein Kritikpunkt, dem die Opposition zustimmen muss. Darüber hinaus muss eine grundlegende Aufgabenkritik erfolgen. Es gilt zu prüfen, wie Prozesse end-to-end ablaufen, wie man sie beschleunigen und Medienbrüche entfernen kann. All das ist in dem vorliegenden Gesetzentwurf noch nicht angedacht - aber genau da müssen wir hin. Stringente Prozesse für eine effiziente Verwaltung zu schaffen, das muss der generelle Ansatz sein. (Beifall von der CDU.) Ich komme zum Schluss: Bürokratieabbau ist eine Herkulesaufgabe. Wenn ich mir die zwölf Arbeiten des Herkules anschaue und mich frage, welche davon am ehesten dem Bürokratieabbau (Abg. Thielen (CDU)) entspricht, dann muss ich an den Augiasstall denken. Wer sich in der Sagenwelt auskennt, der weiß: In diesem Stall hat sich der Mist von 30 Jahren angesammelt - vielleicht sind es im Saarland sogar mehr als 30 Jahre. Es ist wirklich ehrenwert, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung den Mist in Eimern wegtragen, wie es Herkules auch tun sollte. Er hat dann aber einen anderen Ansatz gewählt: Er hat den Fluss umgeleitet und auf diese Weise den Stall gespült. - Dieses Vorgehen entspricht unserem Ansatz. Vielleicht wäre das auch der bessere Ansatz für Sie als Landesregierung. – So weit meine Anregung dazu. Lasst uns diesen Weg beim Bürokratieabbau gemeinsam gehen. Ich freue mich auf die Anhörungen in den Ausschüssen. Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Wir fahren fort in den Wortmeldungen. - Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Maximilian Raber das Wort.
Maximilian Raber SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Bürokratie in Deutschland stellt für viele eine Belastung dar. Vier von fünf Unternehmen beklagen sich über die zunehmenden bürokratischen Herausforderungen - bei Privatpersonen verhält es sich auch nicht anders. Wie ein moderner Staat funktionieren muss, darüber haben wir im Juni bereits ausführlich debattiert. Wir waren uns weitgehend darin einig: Eine moderne Verwaltung ist die Voraussetzung für einen handlungsfähigen Staat. Den Bürger interessiert letztlich nicht, welches Referat für etwas zuständig ist. Unternehmen interessiert es nicht, durch welche Genehmigungsinstanzen der Antrag laufen muss. Unsere Kommunen haben nichts davon, wenn sie ohnehin knappe personelle Ressourcen damit beschäftigen, langwierige Verwaltungsprozesse zu dokumentieren, die sie am Ende doch nicht brauchen. Die Erwartungshaltung ist eine andere und eigentlich ziemlich einfach: Wenn ich als Bürger etwas von einer Behörde brauche, soll es verständlich, schnell und unkompliziert sein. Genau dort setzen wir an, damit die kurzen Wege des Saarlandes sich auch in der Landesverwaltung wiederfinden. Der vorliegende Gesetzentwurf stellt den Zusammenhang zwischen Modernisierung und effizientem Ressourceneinsatz ins Zentrum, denn gerade wenn Personal und finanzielle Ressourcen Mangelware sind, können wir uns unnötige Verfahren, doppelte Nachweise und vermeidbare Bürokratie nicht mehr leisten, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Dabei beginnen wir nicht bei null. Im Juni bin ich schon darauf eingegangen, der Modernisierungsprozess in der Landesverwaltung läuft bereits. Unsere Ministerpräsidentin Anke Rehlinger hat bereits vor drei Jahren mit der Initiative „Einfach(er) Machen“ einen umfassenden Modernisierungsprozess angestoßen. Seitdem wurde vieles auf den Weg gebracht: Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen, Vereinfachung von Verfahren, Verschlankung von Abläufen und Neuorganisation von Zuständigkeiten. Gelungene Beispiele dafür sind der digitale Bauantrag oder das digitale Serviceportal. Bei digitalen Verwaltungsleistungen hat sich das Saarland nach vorne gearbeitet. Wichtig zu betonen ist aber, dass „Einfach(er) Machen“ keine einmalige Aktion ist. Es ist ein fortlaufender Modernisierungsprozess. Dabei werden nicht nur einmalige Strukturen hinterfragt, viele Vorschriften gestrichen und das Thema dann als erledigt erklärt, sondern es ist ein fortlaufender Prozess, in dem dauerhaft gefragt wird: Braucht es diese Vorschrift noch? Braucht es dieses Formular noch? Braucht es wirklich die Unterschrift des Antragstellers? Muss etwas genehmigt werden oder genügt eine Anzeige? Und letztlich: Muss der Vorgang wirklich in x-facher Ausführung ausgedruckt werden? Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist der Kulturwandel, von dem ich im Juni bereits gesprochen habe. Wir sorgen für eine bessere, funktionierende Verwaltung, mehr Vertrauen in die Institutionen und bauen überflüssige Regeln konsequent ab. (Beifall von der SPD.) Ich finde, die heutige Debatte ist auch eine schöne Fortsetzung der Debatte, die wir hier im Juni und zuletzt im August geführt haben. Im Juni ging es um das kommunale Regelungsbefreiungsgesetz der CDU-Fraktion. Diesem Gesetzentwurf haben wir zugestimmt. Nicht, weil wir plötzlich feststellen mussten, dass wir auch mal auf die Idee hätten kommen können, sondern weil wir gesagt haben, das Ziel des Gesetzes ist richtig. Kommunen brauchen ihre Freiräume zur Gestaltung. Gleichzeitig haben wir damals schon deutlich gemacht, dass wir noch einen ordentlichen Schritt weiter gehen wollen. Im August folgte dann Ihr Effizienzgesetz. Auch dort war die Grundidee nicht falsch, unnötige Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten gehören auf den Prüfstand. Das haben wir damals in der Debatte auch ausdrücklich anerkannt. Beim Weg dorthin waren wir allerdings unterschiedlicher Auffassung. Ihr Ansatz war: erst einmal pauschal aufheben und anschließend (Abg. Raber (SPD)) feststellen, welche Berichtspflichten doch erhalten bleiben müssen. Wir wollten zuerst sorgfältig prüfen und anschließend gezielt das abschaffen, was tatsächlich überflüssig ist. Deshalb haben wir dem Gesetzentwurf im August nicht zugestimmt, sondern uns enthalten. Nicht, weil wir das Ziel ablehnen, sondern weil wir einen rechtsicheren, gezielten und effizienten Weg für sinnvoll halten, Kollege Thielen ist ja bereits darauf eingegangen. Genau diesen Weg sehen wir heute im vorliegenden Gesetzesentwurf der Landesregierung. Die Modernisierungsagenda war nämlich keine spontane Reaktion auf Ihre Initiative. Sie war bereits auf dem Weg, aber eben noch nicht im parlamentarischen Verfahren. Was auf den Fluren der Ministerien bereits diskutiert wurde, hat sich offenbar auch bis zu Ihnen herumgesprochen. Sie wollten etwas schneller sein als die Landesregierung, diesen Move gönne ich Ihnen gerne. Wir haben im Juni auch angekündigt, dass nach der Sommerpause ein umfassendes Artikelgesetz vorliegen wird. Darüber beraten wir heute. Möglicherweise ist das auch der beste Beleg dafür, dass die Modernisierungsagenda da schon in vollem Gange war und nicht irgendwo auf einem Schreibtisch schlummerte. Ihr Antrag im Juni hat genau die Schritte bereits beschrieben. Berichtspflichten reduzieren, Verfahren vereinfachen, Genehmigungsprozesse beschleunigen und Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Unternehmen entlasten. Ich möchte uns die grundsätzliche Debatte darüber, wer wann welchen Gedanken zuerst hatte, an dieser Stelle gerne ersparen. Entscheidend ist doch etwas anderes: Sie haben im Juni einen Baustein vorgelegt, im August kam mit Ihrem Effizienzgesetz ein weiterer hinzu. Beim ersten haben wir zugestimmt, weil die Zielrichtung richtig war, beim zweiten haben wir uns enthalten, weil wir das Ziel zwar teilen, aber nicht den von Ihnen gewählten Weg. Heute legt die Landesregierung das Gesamtpaket vor. Vielleicht können wir uns darauf einigen: Wenn am Ende Bürokratie abgebaut wird und unser Staat besser funktioniert, war die Debatte wenigstens für eine Sache gut, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Die entscheidende Frage ist: Was unterscheidet den heute vorliegenden Gesetzentwurf von den beiden Anträgen, die Sie im Juni und im August vorgelegt haben? Das Wichtige ist, hier wird Modernisierung nicht als Einzelmaßnahme gedacht. Es werden nicht nur Kommunen entlastet, nicht nur die Wirtschaft, nicht nur Verfahren für Bürgerinnen und Bürger vereinfacht und nicht nur interne Abläufe modernisiert, sondern all diese Bereiche werden gleichzeitig in den Blick genommen. Das ist der Unterschied zwischen einzelnen Deregulierungsmaßnahmen und einem echten Modernisierungsprozess. Einfacher gesagt: Wir wollen nicht an der einen Stelle Bürokratie abbauen und sie zwei Türen weiter wieder einführen, sondern wir schauen uns das Gesamtsystem an. Der Gesetzentwurf formuliert genau diesen Anspruch. Die Änderungen sollen die Landesverwaltung sowohl intern als auch im Außenverhältnis modernisieren. Einzelne Ansätze können dabei durchaus in die richtige Richtung weisen, der große Wurf entsteht aber erst, wenn wir diesen in unterschiedlichen Bereichen zusammendenken. Ein besonders wichtiger Punkt im Entwurf sind die Berichts- und Dokumentationspflichten. Auch darüber haben wir im August bereits ausführlich gesprochen. Herr Thielen, ich nehme Ihre Anregung gerne noch mal in die Diskussion auf. In einem Punkt waren wir uns damals einig und sind es auch heute: Staatliche Prüfungen dürfen nicht alleine deshalb fortbestehen, weil sie irgendwann einmal eingeführt wurden. Sie müssen einen nachvollziehbaren Zweck erfüllen. Der Unterschied lag im Verfahren. Die CDU wollte die erfassten Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten pauschal zu einem bestimmten Stichtag aufheben und anschließend über eine Rechtsverordnung festlegen, was doch erhalten bleiben muss. Uns war dieser Weg zu pauschal. Bevor wir eine Pflicht abschaffen, müssen wir wissen, welche Funktion sie erfüllt, ob höherrangiges Recht betroffen ist und ob wichtige öffentliche Belange ihren Fortbestand erfordern. Unser Weg lautet deshalb: prüfen, bewerten und dann konsequent abschaffen, was nicht mehr notwendig ist. Trotzdem vollziehen wir einen Perspektivenwechsel. Künftig lautet die Frage nicht: Warum können wir diese Berichtspflicht abschaffen? Sie lautet: Warum brauchen wir sie überhaupt? Wir heben die landesrechtlichen Berichts- und Dokumentationspflichten zulasten der Wirtschaft grundsätzlich auf. Fortbestehen sollen nur die, die nach Prüfung weiterhin notwendig sind und entsprechend in einer Verordnung aufgeführt werden. Ja, das klingt erst mal technisch, aber dahinter steckt ein grundlegender Gedanke, nämlich dass staatliche Pflichten einen Zweck brauchen. Wenn der Zweck nicht mehr besteht, darf die Pflicht nicht aus Gewohnheit weiter existieren. Denn klar ist auch: Jeder Bericht muss erstellt werden, jede Dokumentation bindet Arbeitskraft, jede Meldung muss geprüft, vorbereitet und übermittelt werden. Bei einem einzelnen Vorgang mag das überschaubar sein, aber in der Gesamtsumme entstehen daraus genau die Belastungen, über die sich Mittelstand, das Handwerk und die Industrie seit Jahren zu Recht beschweren. Deshalb werden Pflichten künftig auf ein absolut erforderliches Mindestmaß beschränkt. Das ist nichts weniger als Bürokratieabbau mit System und das ist schlicht und ergreifend wichtig für die Unternehmen in unserem Land. (Abg. Raber (SPD)) (Beifall von der SPD.) Ein zweiter Punkt des Entwurfs ist fast schon banal und ein gutes Beispiel dafür, über was wir eigentlich reden: das Schriftformerfordernis. Im Jahr 2026 erledigen Menschen ihre Bankgeschäfte auf dem Smartphone, schließen Verträge online ab und kommunizieren beruflich hauptsächlich per Mail. Die Verwaltung fordert hingegen noch eine gedruckte Version, händisch unterschrieben und per Post zugestellt. Das passt nicht mehr zur heutigen Lebensrealität der Menschen in diesem Land. Darum ersetzen wir die Schriftform durch eine Textform. Das bedeutet praktisch: Statt des Briefes in Papierform genügt künftig eine einfache E-Mail. Niemandem wird verboten, weiterhin Briefe zu schicken, verpflichtet dazu wird aber keiner mehr, wenn es keinen sachlichen Grund dafür gibt. Der Gesetzentwurf beschreibt genau das als Anpassung an einen Standard, den Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen aus dem Alltag längst kennen. Das ist vielleicht keine Reform, die für großes Aufsehen sorgt, aber ein Beleg dafür, dass Verwaltung endlich mit der Zeit geht und funktionsfähig wird.
Dagmar Heib
Sehr geehrter Kollege Raber, der Kollege Dr. Salm zeigt an, dass er eine Zwischenfrage hat. Lassen Sie diese zu?
Maximilian Raber SPD
Ich mache erst mal fertig und dann kann er sich gerne zu Wort melden.
Dagmar Heib
Vielen Dank.
Maximilian Raber SPD
Ein weiterer Punkt ist der Wechsel von der Genehmigungs- zur Anzeigepflicht. Wenn eine Anzeige ausreicht, kann auf eine Genehmigung verzichtet werden. Das hat entscheidende Vorteile: Der Vorgang wird schneller umgesetzt und gleichzeitig verlieren Verwaltungen nicht die Kontrolle. Wir schaffen damit die Kontrolle nicht ab. Wir organisieren sie intelligent dort, wo vorher Genehmigungen keinen zusätzlichen Nutzen gebracht haben. Eines der Hauptaugenmerke unserer Debatte im Juni waren die Kommunen. Hier bestand die größte Übereinstimmung mit dem damaligen Gesetzentwurf der CDU. Eines ist völlig klar: Diejenigen, die Gesetze und Verordnungen täglich praktisch einsetzen, wissen oft besser, wo es hakt. Die Mitarbeitenden in den Kreisen und Kommunen arbeiten jeden Tag mit Landesvorgaben. Natürlich haben sie Expertise auf dem Gebiet. Darum schaffen wir mit dem kommunalen Flexibilisierungsgesetz Möglichkeiten und Reallabore. Damit können Kommunen zeitlich befristet von landesrechtlichen Regelungen abweichen und ausprobieren, ob Aufgaben einfacher, schneller oder kostengünstiger erledigt werden können - zeitlich befristet, um den Prozess nach einer gewissen Zeit zu evaluieren. Der Entwurf sieht ausdrücklich vor, im Anschluss die Übertragbarkeit eines erfolgreichen Modellversuchs auf andere Kommunen zu prüfen. Es ist kein Selbstzweck. Wenn etwas in St. Ingbert oder Saarlouis gut funktioniert, warum machen wir das nicht überall? Dadurch wird aus der kommunalen Erfahrung unter Umständen ein Landesgesetz, von dem alle profitieren können. Bei allen Diskussionen um Bürokratie darf ein Aspekt nicht zu kurz kommen, gerade die Diskussion um das Effizienzgesetz im August zeigt, warum diese Unterscheidung so wichtig ist: Wenn wir über Bürokratieabbau sprechen, ist entscheidend, was wir darunter verstehen. Das Ziel ist nicht, die Kettensäge auszupacken oder ein möglichst weiter Rückzug des Staates. Ganz sicher ist das nicht das Ziel. Das Ziel muss ein besser funktionierender Staat für alle sein - nicht mehr und nicht weniger. Deshalb gilt für uns weiterhin: Nicht jede Regelung ist automatisch zu viel Bürokratie. Arbeitsschutz, ArbeitnehmerInnenrechte, Mitbestimmung, Umwelt- und Sicherheitsstandards sind keine lästigen bürokratischen Hindernisse, die aus dem Weg geräumt werden müssen. Sie erfüllen einen Zweck: Sie schützen Menschen, Beschäftigte, VerbraucherInnen und unsere natürliche Lebensgrundlage. Deswegen gehört zur Modernisierung auch die Fähigkeit dazu, zu unterscheiden: Wo schützen Regeln und wo sind sie nur im Weg? Ich möchte einen Staat, der dort schnell und unkompliziert ist, wo es möglich ist, aber auch einen Staat, der verlässlich schützt, wo Bedrohungen lauern. (Beifall von der SPD.) Arbeitsschutz, ArbeitnehmerInnenrechte, Mitbestimmung, Umwelt- und Sicherheitsstandards sind Errungenschaften, für die Menschen gekämpft haben. Sie stehen nicht zur Disposition. Diese lassen wir uns nicht nehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Am Ende geht es bei diesem Gesetz um mehr als Formulare, Berichtspflichten beziehungsweise die Frage „Brief oder Mail?“. Es geht um eine viel grundsätzlichere Frage, nämlich was wir von einem handlungsfähigen Staat erwarten. Ein handlungsfähiger Staat muss die Ressourcen an den Stellen einsetzen, an denen sie wirklich gebraucht werden. Verwaltungen haben weder unbegrenzt Personal noch Ressourcen. Deshalb müssen wir genau überlegen, wo diese Ressour- (Abg. Raber (SPD)) cen verwendet werden sollen. Wenn eine Mitarbeiterin Stunden mit der Berichtspflicht beschäftigt ist, fehlt die Zeit letztlich an einer anderen Stelle. Bürokratie und deren Abbau sind daher auch Fragen der Priorisierung. Mit dem Gesetzentwurf werden nicht alle Aufgaben abgenommen und als unnütz tituliert. Es wird dafür gesorgt, dass sich staatliches Handeln stärker auf die eigentliche Aufgabe konzentrieren kann. Verwaltungsmodernisierung ist kein Sparprogramm durch die Hintertür. Es geht nicht darum, schlicht weniger Verwaltung zu haben. Es geht darum, vorhandene Verwaltung und Strukturen besser zu nutzen. Wir leben in einer Zeit, in der manche Menschen das Vertrauen in den Staat und seine Institutionen verloren haben. Vertrauen in den Staat entsteht nicht nur durch große politische Entscheidungen. Es entsteht vor allem im Alltag: beim Bauantrag, bei der Anmeldung im Ort, bei Förderungen, Genehmigungen oder bei einfachen Anfragen an die örtliche Behörde. Wenn Menschen oft erleben, dass Dinge für sie unverständlich und kompliziert sind, dass sie dieselben Dinge mehrfach bearbeiten und einreichen müssen oder sich Verfahren monatelang ziehen, prägt das den Blick auf den Staat. Umgekehrt gilt aber genauso: Wenn Verwaltungen gut funktionieren und Menschen das Gefühl haben, ihre Anliegen werden ernst genommen und zügig bearbeitet, stärkt das das Vertrauen. Moderne Verwaltung ist aus meiner Sicht ein Stück demokratische Infrastruktur. Eine handlungsfähige, bürgernahe Verwaltung stärkt auch das Vertrauen in die Institution als Ganzes. Natürlich braucht ein moderner Rechtsstaat klare Regeln. Ein moderner Rechtsstaat muss aber auch den Mut aufbringen, dort zu kontrollieren, wo es notwendig ist, und dort zu vertrauen, wo es möglich ist. Meine Damen und Herren, wenn ich das Gesetz auf eine Schlagzeile reduzieren müsste, würde diese nicht „weniger Staat“ lauten, sondern „ein besserer Staat“. Letztlich wollen wir - wie ich hoffe - dasselbe: einen Staat, der Bürgerinnen und Bürger nicht mit Formalitäten beschäftigt, die keinen Mehrwert generieren, einen Staat, der Unternehmen Zeit für ihre eigentliche Arbeit lässt, den Kommunen vertraut und neue Wege eröffnet, einen Staat, der die Beschäftigten in den Verwaltungen entlastet, aber auch einen Staat, der dort präsent bleibt, wo Menschen Schutz, Verlässlichkeit und klare Regeln brauchen. Das ist für mich sozialdemokratische Verwaltungsmodernisierung: nicht Deregulierung um jeden Preis, sondern Bürokratieabbau mit klarem Maßstab und Verstand. (Beifall von der SPD.) Mit „Einfach(er) Machen“ haben wir den Prozess bereits vor Jahren begonnen. Mit dem heutigen Gesetzentwurf gehen wir ihn einen weiteren großen Schritt. Daher bitte ich um Zustimmung zum Entwurf. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Mir wird eine Zwischenbemerkung angezeigt. Bitte gehen Sie zum Saalmikrofon, Herr Abgeordneter. Abg. Dr. Salm (CDU) mit einer Zwischenbemerkung: Schönen Dank. - Herr Kollege Raber, die Zwischenfrage wurde leider nicht zugelassen, deswegen auf diesem Wege: Sie haben ausgeführt, unser Ansatz sei zu pauschal, da wir ab dem 01.01.2028 alle saarländischen landesrechtlichen Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten abschaffen wollen. Zu einer parlamentarischen Anfrage betreffend Statistiken haben wir die Antwort bekommen, dass man seit 2024 prüfe, welche abgeschafft werden könnten, bis heute lägen keine vor. (Minister Jost: LBO.) Nun haben Sie gesagt, unser Vorschlag sei zu pauschal, man müsse das besonnener angehen, man müsse erst prüfen, was man überhaupt abschaffen dürfe. Meine Frage an Sie: Können Sie mir eine einzige Aufbewahrungs-, Statistik- oder Dokumentationspflicht nennen, die Sie gern abschaffen möchten? Ist das nicht der Fall, kommt dazu wohl auch nix mehr. Dann ist das auch wieder nur viel Rauch, aber wenig Substanz. Unser Ansatz ist hingegen ein wirklicher Ansatz, der notwendig ist, denn auch nach anderthalb Jahren haben wir hier in diesem Haus nicht eine einzige bürokratische Pflicht abgeschafft. Deswegen die Frage: Können Sie mir auch nur eine einzige solche Regelung nennen? Immerhin hatten Sie vier Jahre Zeit, um zu benennen, was man abschaffen kann. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
Dagmar Heib
Herr Kollege Raber, bitte für die Antwort zum Saalmikrofon.
Maximilian Raber SPD
Vielen Dank für die Kurzintervention. Nun, der Kollege Thielen ist ja bereits vorhin darauf eingegangen: Es kommt immer darauf an, welchen Ansatz man wählt, den Bottom-up-Ansatz oder den Top-down-Ansatz. Wir haben uns in diesem Fall für einen anderen Ansatz entschieden als den, den Sie anfangs vorgeschlagen hatten. Herr Thielen hat vorhin in seiner Rede auch begründet, warum es für eine Oppositionsfraktion (Abg. Raber (SPD)) Sinn ergibt, den Ansatz, den Sie wählten, so auszulegen, und warum es für die Regierung Sinn macht, einen anderen zu verfolgen. Ich würde Ihnen ans Herz legen, dazu noch einmal das Gespräch mit Ihrem Kollegen zu suchen. (Sprechen.) Natürlich modernisieren wir momentan auf vielen Feldern, in vielen Bereichen unsere Verwaltung, beispielsweise sind wir diesbezüglich in Sachen LBO intensiv tätig. Entsprechend werden auch Pflichten abgeschafft. Ich glaube, wir sind dabei auf einem guten Weg. Wenn Sie dazu Weiteres beitragen können, sind Sie zu konstruktiven Gesprächen natürlich herzlich eingeladen. Ich bin gespannt, welche Vorschlägen dann im weiteren Verfahren von Ihnen kommen. Herzlichen Dank! (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Ich rufe den nächsten Redner auf und erteile für die AfD-Fraktion Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ein Mieter eines Hauses einer Wohnungsbaugesellschaft hat sich einmal an mich gewandt, ich möge ihm helfen, die Wohnungsbaugesellschaft zu Renovierungen bei ihm zu bewegen. Ich habe ihm zugesagt, dass ich das machen würde und habe ihn dann auch einmal besucht. Dabei kam ich kaum die Tür rein, so vollgestellt war alles. Der Flur war vollgestellt, alle Zimmer waren vollgestellt. Ich kam kaum durch. Wenn ich aber gesagt habe, schau mal, das hier, das brauchst du sicher nicht, kam die Antwort: Oh, um Gottes willen, bloß nicht das! - Man konnte also nichts angreifen; er hat alles entweder gebraucht oder gedacht, er bräuchte es in der Zukunft. Er hat nichts herausgegeben. Mit anderen Worten: Das Haus konnte nicht renoviert werden, weil er nicht räumen konnte. So ist es auch immer schwierig, wenn Bürokraten die überbordende Bürokratie beseitigen sollen. Das geht normalerweise gar nicht. Wir alle klagen, die Unternehmen, die Privathaushalte. Alle klagen, und es wird auch gesagt, überbordende Bürokratie sei ein Standortnachteil. Woher kommt die denn? Sind es alles böse Menschen, die diese Bürokratie schaffen? Woher stammt sie? Sie resultiert daraus, dass man meint - und die Juristen unterstützen das berufsmäßig -, man müsste alles überall und für immer gleichmäßig regeln. Das kann man natürlich nicht, und es ergeben sich daher immer wieder Lücken, die ihrerseits geschlossen werden müssen. So wird dieses Netz immer engmaschiger - und am Schluss verfängt man sich darin. Ich habe Ihnen schon einmal die Geschichte von Herrn Altmaier erzählt, der einige seiner Leute beauftragt hatte, aus sieben Seiten drei zu machen - und es waren letztlich, so meine ich, zehn Seiten. Das funktioniert so also nicht. Wir müssen also zunächst einmal selbst erfassen, woher die Neigung, diesen Missstand zu erzeugen, stammt. Wir haben heute wieder einige neue Gesetze beschlossen, sie sind nun auch noch zusätzlich vorhanden. Und in der nächsten Sitzung kommen wieder einige Gesetze hinzu. Hätte ich noch einen Zweifel gehabt, in welche Richtung sich das entwickelt, hätte mich Herr Raber mit seinem Vortrag vollkommen kuriert. Jeder zweite Satz bei ihm lautetet, die Bürokratisierung müsse man abstellen. Es ging um mehr Eigeninitiative und Berichtspflichten und so weiter. Aber nach jedem zweiten Satz kam auch, das müsse geschützt werden, jenes dürfe nicht angefasst werden, und das dürfe auch nicht verändert werden. Wir müssten daher hier zunächst einmal selbst künftig bescheidener sein in der Neigung, anderen Leuten generell und für alle Zeit Dinge vorzuschreiben. Jetzt komme ich zum vorliegenden Entwurf. Er umfasst ungefähr 80 Seiten. Ich habe mir die Mühe gemacht, diese 80 Seiten durchzulesen; ich weiß nicht, ob die Kolleginnen und Kollegen der SPD das auch gemacht haben. Ich habe es gemacht und habe festgestellt, dass das eine Mammutarbeit ist. Es sind sehr viele Gesetze betroffen, über so viele Gesetze müsste man eigentlich Bescheid wissen, um mitreden zu können. Das ist eine sehr schwierige Aufgabe. Ich habe mich deshalb einmal auf die schulischen Aspekte beschränkt: Zum Schulordnungsgesetz waren das zwei, drei Sätze, mehr fand sich nicht in diesen 80 Seiten. Ich habe mir daher selbst die Mühe gemacht, das Schulordnungsgesetz zu durchforsten, nur ganz oberflächlich: Ein Drittel ist von seinem gesamten Text noch übrig geblieben. Das war einerseits eine Anstrengung, sie erbrachte andererseits aber auch einen gewissen Erfolg. Auf den 80 Seiten, die hier vorgelegt worden sind, ist bei manchen Gesetzen nur ein Wort geändert worden. Eine Berichtspflicht mag sogar entfallen sein oder man kann nun vielleicht auch telefonieren, während man zuvor schreiben musste. Das Vorgelegte ist also nur ein Anfang, um es einmal positiv zu formulieren. Man muss ja schon froh sein, dass ein Ministerium oder auch die Regierung insgesamt das Problem überhaupt praktisch anpackt. Insofern findet das unsere Unterstützung. Wir sehen aber auch, welch langer Weg noch vor uns liegt. Es kommt nun darauf an, wie dieser Weg gegangen wird. Die Festlegung hierzu wird der Schlüssel sein bei der Beantwortung der Frage, ob das erfolgreich sein kann oder nicht. Dazu gehört nicht nur einfach Mut, dazu gehört sehr viel Mut. (Abg. Dörr (AfD)) Diesen Mut wünsche ich uns allen. - Herzlichen Dank! Wir werden uns enthalten. (Beifall von der AfD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. - Wir fahren fort in der Reihe der Wortmeldungen. Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Sebastian Schorr das Wort.
Sebastian Schorr CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Für die Kommunen zählt nicht nur die Anzahl der Artikel und Paragrafen, entscheidend ist, ob vor Ort tatsächlich Bürokratie entfällt und mehr Spielraum für Investitionen und Bürgerservice entsteht. Gemessen daran bleibt dieser Entwurf aus kommunaler Sicht hinter den Erwartungen weit zurück. Nach fast viereinhalb Jahren SPD-Alleinregierung durfte man von einem Gesetz mit dem Anspruch, die saarländische Landesverwaltung zu modernisieren, mehr erwarten als eine Sammlung vieler Einzelkorrekturen. Die großen Belastungen der kommunalen Praxis waren bekannt, insbesondere im Finanzministerium. Vorschläge aus der kommunalen Familie lagen dort auf dem Tisch. Es fehlte nicht an der Zeit, sondern an der Konsequenz. Besonders deutlich wird das beim Kommunalen Flexibilisierungsgesetz in Artikel 2. Meine Vorredner haben das ja auch schon angemerkt. Die CDU-Landtagsfraktion hat das bereits vor den Sommerferien eingebracht, aufgrund der Enthaltung der SPD ist es in den Ausschuss verwiesen worden, um dort weiter darüber zu debattieren. Vielleicht nur ein kleiner Hinweis: Der Redakteur hätte in der Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfs das eigene Gesetz nennen sollen, das Flexibilisierungsgesetz, und nicht das Regelbefreiungsgesetz, das ist nämlich unser Gesetz, das wird aber so in der Begründung genannt. Diesen redaktionellen Fehler muss man natürlich bereinigen. Aus kommunaler Sicht ist dieses Instrument grundsätzlich sinnvoll. Seinen Wert wird es aber erst beweisen, wenn die Ministerien kommunale Vorschläge offen prüfen und vor Ort neue Lösungen tatsächlich auch ermöglichen. Gerade dafür bietet unser Entwurf aus meiner Sicht die bessere Grundlage. Bei uns geht der Antrag unmittelbar an das zuständige Fachministerium. Die Landesregierung verlangt dagegen den Umweg über die Staatskanzlei, die den Antrag lediglich weiterleitet. Das ist eine zusätzliche Schnittstelle ohne erkennbaren Nutzen. Außerdem ergänzt sie den weit auslegbaren Versagensgrund, die kommunale Aufgabenerfüllung könne nicht gewährleistet werden, und bei der Übertragung erfolgreicher Modelle auf andere Kommunen verlangt sie zusätzlich das Einvernehmen der Staatskanzlei. Wir haben mit unserem Gesetz vor drei Monaten eigene Ideen eingebracht, an denen wir selbstverständlich festhalten. Aber das werden wir im weiteren parlamentarischen Verfahren sicherlich noch bereinigen können. Die größte Leerstelle bleibt jedoch das Fördermittelrecht. Mit Blick auf Artikel 43 wird deutlich, dass die vorgesehene Änderung von § 44 LHO für Städte und Gemeinden keine unmittelbare Entlastung bringt. Gerade an dieser Stelle hätten wir uns gemeinsam mit den saarländischen Städten und Gemeinden deutlich mehr erhofft. Aus der kommunalen Praxis liegt seit Langem der Vorschlag auf dem Tisch des Finanzministeriums, ein eigenes kommunales Fördergesetz nach niedersächsischem Vorbild zu prüfen und gemeinsam mit dem Land eine Sachverständigenkommission einzusetzen. Diese Idee blieb bis dato vom Finanzministerium unkommentiert und hat logischerweise auch nicht den Weg in dieses Artikelgesetz gefunden, was wir sehr schade finden. Von einem Modernisierungsgesetz hätten wir nämlich erwartet, dass die Landesregierung diesen zentralen Belastungsbereich unmittelbar und dauerhaft angeht. Davon findet sich in dem Entwurf nichts, daher werden wir als CDU diese Angelegenheit aufgreifen und im weiteren parlamentarischen Verfahren einbringen. Wir werden deshalb im weiteren Verfahren zusätzliche Aspekte aus kommunaler Sicht in die Beratungen im Ausschuss einbringen, dazu gehören beispielsweise eine zentrale digitale Fördermittelübersicht nach Projektgrößen, abgestufte Antrags- und Nachweispflichten sowie verbindliche Entscheidungsfristen der Fördermittelgeber, sprich der Landesregierung. Bei reinen Landesprogrammen soll, soweit Bundesund Europarecht nicht entgegenstehen, nach vollständiger Antragstellung ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn grundsätzlich möglich sein. Unnötige Doppelprüfungen auf verschiedenen Ebenen wollen wir vermeiden und Nachweise stärker über Stichproben kontrollieren. Das entlastet das Land und auch unsere Kommunen, ohne auf Kontrolle zu verzichten. (Beifall von der CDU.) Ja, das Flexibilisierungsgesetz kann grundsätzlich auch kommunalbezogene Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO erfassen. Aber ein Befreiungsantrag ersetzt keine Reform. Wir hätten uns hier ganz klar eine Reform erhofft und keine Einzelbefreiungsanträge an die Staatskanzlei. Schlussendlich blockieren wir diese sinnvollen Einzelmaßnahmen, das Sammelsurium, nicht. Wir wollen aber diesen Weg, den wir schon vor den Sommerferien und auch danach mit unseren beiden Gesetzen, die dank der Enthal- (Abg. Schorr (CDU)) tung der SPD in den zuständigen Ausschüssen sind, gemeinsam verfolgt haben, gemeinsam weitergehen. Aber wir sehen hier erheblichen Nachbesserungsbedarf, insbesondere im Fördermittelrecht, und wir freuen uns auf die Diskussion über die Regelungsbefreiungsinstrumente, die wir angestoßen haben, weil wir denken, dass diese den Kommunen am Ende des Tages mehr und besser helfen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Ich erteile nunmehr das Wort für die Landesregierung Herrn Minister Reinhold Jost, Minister für Inneres, Bauen und Sport.
Reinhold Jost
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will nur noch einmal auf den Sachverhalt zurückkommen, den der Kollege Salm angedeutet hat, dass sich in diesem Land seit anderthalb Jahren mit Blick auf das Thema Bürokratieabbau oder Verwaltungsvereinbarung nichts bewegt hätte. Sie sind doch jetzt lange genug dabei, Sie erinnern sich vielleicht noch an das Thema Landesbauordnung. Das, was wir dort gemacht haben, war Bürokratieabbau pur! Was wir beim Thema Wohnraumförderung gemacht haben, war Bürokratieabbau pur. Wir haben dort aus sieben „verstruddelten“ Förderrichtlinien eine gemacht. Wir haben die Ausschreibungsverpflichtung für private Investoren aufgehoben. Es ist uns über ein ganz schlankes und unaufwendiges Anforderungsprofil zur Beantragung bei der SIKB gelungen, allein für dieses Jahr - das gilt es, sich in Erinnerung zu rufen - über 20 Projekte mit 353 Wohnungen und über 53 Millionen Euro Fördervolumen in die Fertigstellung zu bringen. Wir haben in den kommenden Monaten 1.467 Wohneinheiten mit über 150 Millionen Euro Fördervolumen auf den Weg gebracht. Das ist doch der Beweis dafür, was der Kollege Schorr zu Recht gesagt hat, dass es darum geht, mehr Spielraum für Investitionen zu eröffnen. Man kann natürlich immer der Auffassung sein, dass es schneller gehen und mehr sein soll. Aber man sollte das, was wir gemeinsam auf den Weg gebracht haben, auch nicht schlechter reden, als es ist, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das müsste in unser aller Interesse sein. (Beifall von der SPD.) Das gilt auch mit Blick auf andere Dinge, bei denen wir gehandelt haben. Beim Thema Landesbauordnung, das habe ich schon gesagt, sind wir einfacher, schneller und effizienter geworden. Aber es geht auch um Nachweisungen und Begründungen mit Blick auf das, was wir selbst gegenüber den Städten und Gemeinden an Erwartungshaltungen habe - ich sage das, Kollege Schorr, auch aufgrund unserer gemeinsamen Erfahrungen in dem entsprechenden Ministerium. Das war einer unserer Ansätze, denen wir praktisch zum Leben verholfen haben, indem wir gesagt haben: „Lasst uns nicht darüber reden, warum es nicht geht. Lasst es uns einfach machen.“ Das ist die gelebte Realität! Noch mal: Es mag dem einen oder anderen nicht schnell oder nicht weit genug gehen. Aber diese Landesregierung hat mit ihrer Modernisierungsagenda, mit diesem Gesetz den ersten wichtigen konsequenten Schritt zur Weiterführung dessen gemacht, was wir in den letzten Jahren gemeinsam gemacht haben. Ich freue mich auf die Debatte, insbesondere mit Blick auf die Fragen: „Was wird von der kommunalen Seite dann auch tatsächlich in die Umsetzung gebracht?“ Es ist so, dass man nicht nur Gesetze für jemanden macht, sondern dass sie auch von denen, für die man sie macht, angewendet werden müssen. Das weiß ich doch aus eigener kommunaler Erfahrung. Wir haben in einem nie dagewesenen Umfang den Städten und Gemeinden durch den Vergabeerlass die Möglichkeiten gegeben, relativ frei bis hin zur Schwelle der EU-Grenzwerte alles zu tun, was machbar ist. Und ich kriege dann als Rückmeldung: „Für so viel Geld wollten wir eigentlich die Verantwortung selbst nicht übernehmen.“ - Wir hatten mal eine entsprechende Flexibilisierung kommunaler Standards in Gesetz gegossen. Das war 2003, und es war befristet bis 2017, dann ist es ausgelaufen. Wir haben das ausdrücklich in der Erwartungshaltung getan, dass die Kommunen, für die es gemacht wurde, es auch tatsächlich richtig gut nutzen. Dabei ist nichts rausgekommen. Wir haben dabei gemerkt, dass die Kommunen selbst an der einen oder anderen Stelle „vor ihrem Schatte gegrault hann“. Wenn das damit zusammenhängt, dass sie nicht wissen, wie es geht, sind wir gerne bereit zu helfen. Aber ich will an der Stelle auch klar und deutlich zum Ausdruck bringen: Es hängt nicht an unserem Willen, es in die Umsetzung zu bringen. Lasst es uns nicht gleich von Anfang an kleiner reden, als es ist. Wir wollen und wir werden das im gemeinsamen Austausch, denke ich, in die richtige Richtung bringen, brauchen uns aber nicht zu schämen für das, was wir schon gemacht haben. - Glück Auf! (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Minister. Bevor wir mit den Wortmeldungen weitermachen, möchte ich darauf hinweisen, dass der Herr Minister die Redezeit der Landesregierung um 1 Minute 10 Sekunden überschritten hat und diese Zeit allen Fraktionen gutgeschrieben wird. - Wir fahren fort. Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Stefan Thielen das Wort.
Stefan Thielen CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich noch einmal kurz zu Wort melden, weil diese gesamte Debatte mich etwas zwiespältig zurücklässt. Herr Minister Jost, Sie haben gerade groß betont, wie viel Mut erforderlich ist, auch vonseiten der Kommunen, und wie viel Mut Sie selbst reinstecken. Das hatten Sie auch in Ihrem ersten Redebeitrag schon gesagt. Deswegen hatte ich eine optimistische Antwort darauf formuliert. Aber wenn ich jetzt die Darstellung vom Kollegen Raber höre, muss ich sagen, das war ja das Gegenteil von Mut, das war ja Mutlosigkeit hoch 10! Sie haben mehr über das gesprochen, was alles nicht geht, als über das, was geht. Für mich war es auch bezeichnend, dass Sie den größten Applaus von Ihren Kollegen der Fraktion immer dann bekommen haben, wenn Sie gesagt haben, was man alles nicht antasten darf und wo große Tabus sind. (Beifall von der CDU.) Wenn wir unser Land verändern wollen, dann wird das nicht ohne Schmerzen gehe, ich glaube, das hat Kollege Jost am Anfang auch gesagt. Wir brauchen diesen Mut und ich möchte Sie alle dazu aufrufen: Lasst uns das zusammen ‑ ‑ (Mehrere Zurufe von der SPD. - Zuruf des Abgeordneten Sisamci (SPD).)
Dagmar Heib
Das Wort hat der Abgeordnete Stefan Thielen.
Stefan Thielen CDU
Sie machen ja genauso weiter. - Auch beim Arbeitsschutz, den wir als CDU auch hochhalten, muss man viele Sachen überprüfen. Ich nenne das Beispiel des Leiterbeauftragten. Was haben wir darum Diskussionen gehabt, aber es macht doch allen Menschen klar, wie die Beharrungskräfte in diesem Land sind. Wenn wir wieder nach vorne kommen wollen, das habe ich am Anfang gesagt, dann müssen wir auch den Mut zeigen, Sachen zu überprüfen und zu verändern. Es geht nicht darum, Sozialstandards runterzufahren, was Sie uns unterstellen, es geht darum, wirklich Sachen zu überprüfen, neu zu machen und neu zu denken. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Frauen und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2378. - Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2378 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Frauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? Vielen Dank. - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2378 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, enthalten haben sich CDU- und AfD-Landtagsfraktion Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 14.25 Uhr fortgesetzt. (Die Sitzung wird von 13.23 Uhr bis 14.26 Uhr unterbrochen.)
Christina Baltes
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren fort in unserer heutigen Plenardebatte. - Ich möchte darauf hinweisen, dass Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger aufgrund einer Dienstreise die heutige Plenarsitzung früher verlassen muss. Der Minister für Finanzen und Wissenschaft, Herr Jakob von Weizsäcker, hat mitgeteilt, dass er aufgrund einer Auslandsreise das heutige Plenum gegen 18.30 Uhr verlassen muss. (Anhaltendes Sprechen.) Meine Damen und Herren, es ist sehr unruhig, ich verstehe ganz wenig hier oben. Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Stärkung der Integrität und Nachvollziehbarkeit der Briefwahl im Saarland - Briewahlintegritätsgesetz (Drucksache 17/2408) Zur Begründung erteile ich Herrn Abgeordneten Christoph Schaufert das Wort.
Christoph Rudolf Schaufert AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Eine demokratische Wahl muss frei sein, sie muss gleich sein, sie muss geheim (Abg. Schaufert (AfD)) sein und sie muss in jeder Phase so organisiert werden, dass sie über jeden auch nur erdenklichen Manipulationsverdacht möglichst erhaben ist. Deshalb genügt es nicht, dass eine Wahl am Ende lediglich rechnerisch korrekt ausgezählt wird, weil manche Frage einfach offen bleibt. Nicht weil wir Manipulation unterstellen, bringen wir den vorliegenden Gesetzentwurf ein, wir bringen ihn ein, weil bereits der bloße Verdacht, bei der Wahl könne etwas nicht mit rechten Dingen zugehen, ein erheblicher Schaden für die Demokratie ist, unabhängig davon, ob sich dieser Verdacht am Ende bestätigt oder nicht. Genau darum geht es in unserem Gesetzentwurf. Wir wollen die Briefwahl nicht abschaffen; wir wissen, dass es Menschen gibt, die am Wahltag krank, beruflich verhindert, verreist oder in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Für sie ist die Briefwahl eine wichtige Voraussetzung, um überhaupt an einer Wahl teilzunehmen und ihr demokratisches Recht auszuüben. Das soll auch so sein. Wir wollen aber die Briefwahl besser absichern. Wir wollen gewährleisten, dass die wahlberechtigte Person tatsächlich selbst und nur sie selbst ihre Entscheidung trifft, unbeobachtet und völlig unbeeinflusst, und dass der verschlossene Wahlbrief anschließend ohne private Zwischenstationen in amtliche Obhut gelangt. Dazu sollten in den Gemeinden pluralistisch besetzte Briefwahlkommissionen eingerichtet werden, Vertreter unterschiedlicher Parteien verpflichtet auf Unparteilichkeit wie Verschwiegenheit wirken darin mit. Sie führen die Briefwahl in stationären Briefwahlstellen oder durch mobile Briefwahlteams am Aufenthaltsort des Wahlberechtigten durch, sowohl im Krankenhaus wie auch in der Pflegeeinrichtung. Im Grunde ist das ein simpler Vorgang: Die Identität wird festgestellt, Unterlagen persönlich übergeben, der Stimmzettel unbeobachtet gekennzeichnet, der Wahlbrief versiegelt, verschlossen und durch die Kommission zur amtlichen Stelle transportiert. Wer Hilfe benötigt, erhält Hilfe, aber diese Hilfe darf ausschließlich den erklärten Willen des Wahlberechtigten umsetzen. Niemand entscheidet für einen anderen oder beeinflusst diesen in irgendeiner Weise. Im Wahllokal sind all diese Sicherungen selbstverständlich: der Wahlvorstand, die Öffentlichkeit, die Wahlkabine, die versiegelte Urne. Keiner betritt mit dem Wahlberechtigten die Wahlkabine. Was jemand in der Kabine tatsächlich ankreuzt, weiß nur er und der liebe Gott. Bei der herkömmlichen Briefwahl verlässt sich der Staat dahingegen bei allem, was die geheime Wahl ausmacht, im Kern einzig auf ein Blatt Papier und eine Unterschrift. Das wird in der überwältigenden Mehrheit der Fälle wohl ordnungsgemäß geschehen, aber die entscheidende Frage lautet: Können wir uns dessen auch sicher sein? Die ehrliche Antwort ist doch: in aller Regel nicht. (Sprechen.) Diese Kontrolllücke gewinnt an Bedeutung, seit die Briefwahl 2009 von der damals noch begründungspflichtigen Ausnahme von 1957 zu einer normalen Form der Stimmabgabe ohne Angabe von Gründen geworden ist, Tendenz steigend, wie neuerdings festzustellen, jenseits der 40 Prozent in manchen Wahlbereichen. Damit nähert sich die Briefwahlhäufigkeit mittlerweile der Grenze, an der die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung bereits jetzt die Linie zieht: Die Briefwahl darf nicht zur Regel werden. Früher war der gemeinsame Gang zum Wahllokal für viele ein selbstverständlicher Teil des Wahlsonntags, sozusagen die stolze Bürgerpflicht wie das stolze Recht des Souveräns. Man ging mit dem Ehepartner, mit den erwachsenen Kindern, vielleicht sogar mit der ganzen Familie nach draußen, begegnete Nachbarn, betrat gemeinsam den öffentlichen Wahlraum und machte dann allein, frei und geheim sein Kreuz. Das war demokratisches Ritual und auch sichtbares Bekenntnis, zum Wahlvolk zu gehören. Einer gleichen Wahl wohnt auch der Gedanke der Gleichzeitigkeit inne. Zwar steht „gleichzeitig“ nicht als eigenständiger Grundsatz neben der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl im Verfassungstext, aber wer Wochen vor dem eigentlichen Wahltag abstimmt, kann auf später eintretende politische Ereignisse nicht mehr reagieren. Andere Wähler können das bis zum Wahltag sehr wohl. Eine gleiche Wahl bedeutet nicht nur eine Person, eine Stimme, sie bedeutet im Kern auch, dass alle Wählerinnen und Wähler ihre Entscheidung möglichst auf demselben Kenntnisstand des Zeitgeschehens treffen. Diese Voraussetzung wird durch massenhafte Vorabstimmung strukturell aufgeweicht. Unser Gesetzentwurf schafft die vorgezogene Stimmabgabe nicht ab, führt sie aber in einen geordneten, parteiübergreifend kontrollierten, sicheren, über Zweifel erhaben annehmbaren Rahmen zurück. Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache: Bei der Bundestagswahl 2025 erreichte beispielsweise die AfD in Neunkirchen im Wahllokal durchschnittlich 34,2 Prozent der Stimmen, bei der Briefwahl nur 17,9, ziemlich exakt die Hälfte. Bei der Wahl zur Regionalversammlung im August 2026 erreicht die AfD im Wahllokal „Die Folschder Cafétass“ 61,54 Prozent, im zugehörigen Briefwahlbezirk 20,25 Prozent. Das ist eine Differenz von über 41 Prozentpunkten. Erst vor wenigen Tagen, bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 06.09.2026, zeigt sich dasselbe Muster in einer geradezu dramatischen Deutlichkeit: In den Wahllokalen erreicht die AfD 51,2 Prozent der Stimmen, eine klare absolute Mehrheit, bei der Briefwahl waren es nur 24,3 Prozent. Dort lag die AfD gleichauf mit der CDU, die ebenfalls 24,3 Prozent der Briefwahlstimmen erhielt, im Wahllokal aber nur 14,5 Prozent. Ohne (Abg. Schaufert (AfD)) Briefwahl hätte die AfD rechnerisch die absolute Mehrheit im Landtag von Sachsen-Anhalt erhalten. Diese Beispiele ließen sich noch beliebig fortführen. Ich betone es ausdrücklich, diese Zahlen sind kein erbrachter Beweis für Manipulation; unterschiedliche Altersstrukturen, soziale Zusammensetzung, politische Bildung und der Zeitpunkt der Entscheidung erklären wohl einen erheblichen Teil solcher Differenzen, aber eben nicht alles. Fest steht, die Auffälligkeiten geben zu denken und säen mitunter Zweifel, vor allem, wenn man dann auch noch Fälle betrachtet, bei denen Fälschungen an die Öffentlichkeit kamen. Ein sehr plakativer und noch recht frischer Fall ist der von Wolfgang Seifert im Wülfershausen an der Saale, der mehrere Wahlunterlagen der Briefwahl gefälscht hat. Anklage wurde erhoben, Geständnis liegt vor, da war es halt nachts im Rathaus dunkel. Oder ganz aktuell ein Fall vom 11.09.2026, als bei der Kommunalwahl in Niedersachsen eingeschritten werden musste, da die Briefwahlunterlagen in Burgwedel bereits vor dem Wahlsonntag geöffnet wurden. Festzuhalten, und auch immer einen faden Geschmack hinterlassend, bleibt dabei: Wenn ausgerechnet die Parteien, die bei der Briefwahl systematisch besser abschneiden als im Wahllokal besonders energisch zur Briefwahl aufrufen, dann ist das zumindest ein politisch bemerkenswerter Zufall, über dessen Hintergründe man durchaus diskutieren darf und muss. Gerade dieser Unterschied, dass man die Lauterkeit der Briefwahl anzweifeln kann, ohne mit dem Aluhut durch die Gegend zu rennen, ist an sich schon ein schwerer Schaden für die Demokratie, aber ein ziemlich einfach vermeidbarer Schaden, wenn Sie unserem Gesetzentwurf folgen. Wenn sich dann bei einer ordentlich abgesicherten Briefwahl herausstellt, dass entgegen dem Abstimmungsverhalten im Wahllokal die Briefwahlen ein ganz anderes Verhältnis zeigen, dann ist das eben so und auch völlig korrekt, weil man alles getan hat, um die Briefwahl abzusichern. Das ist der zentrale Punkt, der Nukleus unseres Anliegens. Es geht uns nicht darum, aus diesen Zahlen eine Anschuldigung zu konstruieren, es geht uns darum, dass sich eine Demokratie im zentralen Punkt, den Wahlen, mit dem bloßen Fehlen eines Nachweises auf Manipulation nicht zufriedengeben darf, obgleich die Problemlagen und Fragen offenkundig sind. Wenn niemand kontrollieren kann, unter welchen konkreten Umständen ein Stimmzettel zu Hause, im Krankenzimmer oder in der Pflegeeinrichtung ausgefüllt wurde, dann bleibt ein Raum für Spekulationen offen, ganz unabhängig davon, ob tatsächlich etwas Ungesetzliches geschieht. Genau dieser Raum für Spekulationen ist für sich genommen bereits Gift für die Demokratie. Er beschädigt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Legitimität des Wahlergebnisses selbst dann, wenn objektiv womöglich gar nichts Ungehöriges passiert ist. Dieser Verdacht der Manipulierbarkeit ist per se schon ein realer Schaden an der demokratischen Substanz, den wir nicht hinnehmen sollten. Unser Gesetzentwurf setzt nicht auf Misstrauen, sondern auf gegenseitige Kontrolle durch pluralistisch zusammengesetzte Kommissionen. Keine Partei kontrolliert allein. Niemand begleitet eine Wahlhandlung allein. Die Beteiligten sichern sich gegenseitig ab und schützen damit den Wähler, das Wahlgeheimnis und das Ergebnis. Ja, das kostet. Demokratie kostet eben Geld, aber das sollte sie uns wert sein. Wenn sich jemand an diesen möglichen Kosten stört, hier schon einmal ein Vorschlag zur Gegenfinanzierung: Nehmen wir die rund 200 Millionen Euro, die der Ideologiesumpf „Demokratie leben!“ den Steuerzahler jährlich kostet und stecken das Geld in echte, lebendige Demokratie und gestalten unsere Briefwahl durch Briefwahlkommissionen über jeden Zweifel erhaben und integer. Oder kurz: Demokratie statt Ideologie. Wer überzeugt ist, dass bei der Briefwahl alles mit rechten Dingen zugeht, muss darüber hinaus vor zusätzlicher Transparenz auch keine Angst haben. Oder irre ich, werte Kollegen? Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)
Christina Baltes
Danke, Herr Schaufert, für die Begründung des eingebrachten Gesetzes. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind eingegangen. Als erste Rednerin hat nun das Wort von der SPD-Landtagsfraktion Frau Nadia Schindelhauer.
Nadia Schindelhauer SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wir haben in Deutschland ein Wahlsystem, das funktioniert, und wir haben allen Grund, darauf zu vertrauen. (Beifall von der SPD.) Unsere Wahlen sind frei, gleich und geheim. Sie werden transparent organisiert, öffentlich ausgezählt und von vielen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern getragen, die dafür sorgen, dass am Ende jede Stimme zählt. Zu diesem guten Wahlsystem gehört auch die Briefwahl, denn sie ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern, ihr Wahlrecht flexibel und bereits vor dem Wahltag auszuüben. Denn wer am Wahlsonntag arbeiten muss, wer unterwegs ist, die Kinder betreut oder auch die Angehörigen pflegt, wer krank (Abg. Schindelhauer (SPD)) ist oder auch in seiner Mobilität eingeschränkt ist, der kann trotzdem ganz unkompliziert seine Stimme abgeben. Das ist bürgerfreundlich, das ist niedrigschwellig und das funktioniert, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Die AfD schreibt übrigens in der Begründung ihres Gesetzentwurfs selbst, die Briefwahl sei ein notwendiger Bestandteil eines modernen und zugänglichen Wahlrechts. Da sind wir uns ausnahmsweise einmal einig. Nur fragt man sich dann, warum Sie anschließend alles daransetzen, diesen notwendigen und zugänglichen Bestandteil unseres Wahlrechts möglichst kompliziert zu machen. Denn was Sie hier vorschlagen, ist ein gewaltiger bürokratischer Apparat. Wer künftig zu Hause per Brief wählen möchte, soll zuerst einen Termin beantragen. Die Gemeinde teilt dann ein Zeitfenster mit und fährt mit einer mobilen Briefwahleinheit zu dieser Person, stellt zunächst die Identität fest, übergibt die Wahlunterlagen, begleitet die Wahlhandlung, dokumentiert den Vorgang und nimmt anschließend den Wahlbrief in einem versiegelten Behältnis wieder mit. Diese mobile Einheit besteht grundsätzlich mindestens aus drei Personen. Jetzt muss man sich doch einfach einmal die Frage stellen und vorstellen, was das in der Praxis bedeutet. Bei der Neuwahl der Regionalversammlung lag der Anteil der Briefwählerinnen und Briefwähler je nach Kommune zwischen 38 und 48 Prozent, teilweise also fast jede zweite abgegebene Stimme. Für diese Größenordnung wollen Sie tatsächlich Termine koordinieren und gegebenenfalls dreiköpfige Teams durch unsere Städte und Gemeinden schicken? Wie viele Teams sollen das sein? Wie viele Termine am Tag soll denn diese Einheit schaffen? Woher kommen die Ehrenamtlichen? Woher kommt das Personal in den Verwaltungen? Das ist doch vollkommen lebensfremd, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Abg. Schäfer (SPD): Genau! - Beifall von der SPD.) Sie schreiben zwar in Ihrem Gesetzentwurf, dass das Land die notwendigen Mehrkosten übernehmen soll. Aber das löst doch gar nicht das Problem. Geld fährt nicht von Haustür zu Haustür. Geld sitzt nicht zu dritt in einer mobilen Briefwahleinheit. Geld ersetzt auch nicht das Personal, das eh schon an allen Ecken und Enden bei den Kommunen fehlt. Natürlich stellt man sich die Frage: Warum eigentlich das Ganze? Damit sind wir bei der Neuwahl der Regionalversammlung Saarbrücken. Nach der Wahl wurde in den sozialen Netzwerken über angebliche Manipulationen spekuliert. Der zeitweise Ausfall der Internetseite des Regionalverbandes wurde zum Anlass genommen, Zweifel an der Wahl zu säen. Dabei war die Übermittlung der Wahlergebnisse überhaupt nicht betroffen. Lediglich die Internetseite, auf der die Ergebnisse veröffentlicht wurden, war zeitweise nicht erreichbar. Dann geriet die Briefwahl ins Visier. Die AfD hatte deutlich schlechter abgeschnitten als bei der Urnenwahl. Sie, Herr Dörr, sagten selbst, im Augenblick hätten Sie keine Anhaltspunkte auf Manipulationen. Sie, Herr Schaufert, sagten, es bleibe da ein ungutes Gefühl. Meine Damen und Herren, keine Anhaltspunkte, aber ein ungutes Gefühl. Ein ungutes Gefühl ist aber keine Grundlage für ein Gesetz, meine Damen und Herren. Das wirklich Bemerkenswerte ist - das wissen Sie auch selbst, denn in Ihrem Gesetzentwurf schreiben Sie: „Unterschiedliche Ergebnisse zwischen Urnen- und Briefwahl sind für sich genommen kein Beweis für Wahlfälschung, unzulässige Hilfeleistung oder sonstige Manipulation“ -, Sie erklären selbst, wie sich Brief- und Urnenwähler unterscheiden, und zwar insbesondere aufgrund des Alters, der Mobilität, der sozialen Lage, politischen Bindung und auch des Zeitpunkts ihrer Wahlentscheidung. Sie liefern doch die Widerlegung Ihrer eigenen Argumentation gleich mit. Irgendwie kommt einem auch dieses Vorgehen bekannt vor. Es gibt da diesen einen Typen aus den USA, der auch immer dann ein Problem mit der Briefwahl hat, wenn ihm das Ergebnis nicht gefällt. Sie wissen schon, wen ich meine. (Beifall von der SPD.) Das Muster ist jedenfalls erstaunlich ähnlich: bei der Briefwahl schlechter abschneiden, ein ungutes Gefühl äußern, keine Anhaltspunkte für Manipulationen haben und trotzdem Zweifel am Verfahren säen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen nun wirklich nicht jeden politischen Unsinn aus den USA importieren! Denn gerade bei dem Thema Wahlen tragen wir auch eine besondere Verantwortung. Wir dürfen kontrollieren und wir dürfen Unregelmäßigkeiten aufklären. Aber wir sollten nicht ohne konkrete Anhaltspunkte Zweifel daran säen, ob demokratische Wahlen ordnungsgemäß ablaufen! Solche Zweifel sind schnell ausgesprochen. Das Vertrauen, das dadurch aber verloren geht, bekommt man nicht genauso schnell wieder zurück. Deshalb ist unsere Haltung klar. Wir brauchen keine dreiköpfigen Besuchskommissionen und wir brauchen keine Terminbürokratie für die Stimmabgabe. Wir brauchen auch keinen Generalverdacht gegen die Briefwahl. Unser Wahlsystem funktioniert, unsere Briefwahl funktioniert, liebe Damen und Herren! Wenn einer Partei ihr Ergebnis bei der Briefwahl nicht gefällt, dann ist nicht automatisch das Wahlsystem das Problem. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. - Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD und der CDU.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Frau Schindelhauer, für Ihren Redebeitrag. Als nächster Redner hat nun von der CDU-Landtagsfraktion Herr Jonas Reiter das Wort.
Jonas Reiter CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD versucht schon seit einiger Zeit, auch bundesweit Misstrauen gegenüber der Briefwahl zu säen. Mal soll sie auf Ausnahmefälle beschränkt werden, mal soll es bewegliche Wahlvorstände für bestimmte Einrichtungen geben. Hier im Saarland gehen Sie jetzt noch einen Schritt weiter. Sie wollen die Briefwahl, wie wir sie kennen, faktisch abschaffen. Denn nach Ihrem Gesetzentwurf soll künftig grundsätzlich niemand mehr seine Briefwahlunterlagen mit nach Hause nehmen, dort in Ruhe wählen können und anschließend den Wahlbrief zurückschicken können, sondern es soll künftig nur noch die beiden Möglichkeiten geben, dass man zur Briefwahlstelle kommt oder eine mobile Briefwahlkommission zu einem nach Hause kommt. Die Begründung für diesen massiven Eingriff? - Sie schreiben selbst, dass unterschiedliche Ergebnisse zwischen der Briefwahl und der Urnenwahl kein Beweis für Wahlfälschung oder Manipulation sind, auch wenn dieser Verdacht mündlich noch einmal in den Raum gestellt wurde. Dann konstruieren Sie um diesen unbelegten Manipulationsverdacht herum ein komplett neues Wahlsystem. Was mich gewundert hat, ist, dass dieser Ansatz von Ihnen nicht einmal konsequent zu Ende gedacht wurde. Wenn die Briefwahl tatsächlich ein so großes Sicherheits- und Manipulationsrisiko darstellen würde, warum gilt dieses vermeintliche Problem dann nur bei Landtagswahlen? - Bei Kommunalwahlen wählen dieselben Menschen mit demselben Instrument der Briefwahl, aber das Kommunalwahlgesetz wollen Sie nicht ändern. Entweder ist die Briefwahl in der heutigen Form ein grundsätzliches Problem, dann müssten Sie auch die anderen Gesetze ändern, oder eben nicht. Ich möchte Ihnen einmal ganz praktisch vorrechnen, was Ihr Vorschlag bedeuten würde. Bei meiner Bürgermeisterwahl in Nonnweiler gab es in diesem Jahr 1.818 Briefwähler. Wir sind eine kleine Gemeinde. Nehmen wir einmal an, die mobile Briefwahlkommission benötigt pro Wähler nur knapp 20 Minuten und das finde ich schon sehr knapp gerechnet für Anfahrt, Identitätsprüfung, Belehrung, die unbeobachtete Wahlhandlung, das Verschließen der Unterlagen, Dokumentation, Weiterfahrt und schließlich Transport der Wahlbriefe, dann kommen wir bei diesen 1.818 Briefwählern auf 606 Stunden. Das sind mehr als 25 Tage bei 24 Stunden am Tag ohne eine einzige Pause und das für eine einzige Gemeinde bei einer einzigen Wahl. Natürlich könnte man mehrere Teams gleichzeitig losschicken, aber bei drei Personen pro Team kann ich die Fragen der Kollegin Schindelhauer nur wiederholen: Wo sollen diese Menschen herkommen? Wer organisiert ihre Termine und was passiert, wenn kurz vor der Wahl noch Hunderte Anträge eingehen? Was passiert mit den Wahlberechtigten, für die die Gemeinde schlicht keinen rechtzeitigen Termin mit einem Dreierteam mehr anbieten kann? - Ich finde, allein aus diesen ganz praktischen Gründen kann Ihr Gesetzentwurf heute nur abgelehnt werden. Damit sind wir beim eigentlichen Problem, denn das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass die Briefwahl dazu dient, eine möglichst umfassende Wahlbeteiligung zu ermöglichen und damit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl Rechnung zu tragen. Ich möchte Ihnen gar nicht widersprechen, natürlich gibt es bei der Briefwahl andere Risiken als bei der Urnenwahl, aber daraus darf nicht folgen, dass man die Briefwahl so kompliziert und so personalintensiv gestaltet, dass die tatsächliche Ausübung des Wahlrechts am Ende von den freien Kapazitäten der Gemeinde abhängt. Sie wollen angeblich mehr Sicherheit schaffen, riskieren aber, Menschen die Teilnahme an der Wahl erheblich zu erschweren. Als wäre das nicht genug, ist dieser Gesetzentwurf auch handwerklich schlecht gemacht. Sie wollen das Landtagswahlgesetz ändern, sprechen aber wenige Seiten später plötzlich vom Landeswahlgesetz. Sie schreiben, dessen bestehende Verordnungsermächtigung werde ergänzt, ohne zu sagen, welche konkrete Vorschrift geändert werden soll. Drittens schreiben Sie unter II. Evaluierung eine neue Berichtspflicht in den Gesetzentwurf, regeln aber nicht, an welcher Stelle diese eingefügt werden soll. Meine Damen und Herren, wer das Wahlrecht unseres Landes grundlegend umbauen will, sollte erstens ein tatsächliches Problem nachweisen, zweitens eine praktisch umsetzbare Lösung vorlegen und drittens wenigstens ein sauberes Änderungsgesetz formulieren. Dieser Gesetzentwurf erfüllt keine der drei Voraussetzungen. Er nährt Misstrauen gegenüber einem bewährten Instrument der Wahlteilnahme, schafft einen kaum zu bewältigenden bürokratischen und personellen Aufwand für unsere Kommunen - Sie werden verstehen, dass ich darauf derzeit mit besonderer Vorsicht achte - und droht am Ende genau den Wahlgrundsatz zu beeinträchtigen, den die Briefwahl stärken soll, nämlich die Allgemeinheit der Wahl. Deshalb lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU und bei der SPD.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Reiter, für Ihren Redebeitrag. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Als nächster Redner hat der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion, Herr Josef Dörr, das Wort. Sie haben noch 1 Minute und 11 Sekunden.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Das genügt mir. Mein Kollege Schaufert hat es bereits gesagt: Demokratie muss uns im Ernstfall etwas wert sein. Sie darf im Ernstfall auch etwas kosten und eines gewissen Aufwands bedürfen. (Sprechen bei der SPD.) Die Briefwahl ist nicht als eine Alternative zur normalen Wahl gedacht, sie ist als Ausnahme für Fälle gedacht, in denen die normale Wahl nicht möglich ist. Sie leben dort, wo ich auch lebe, und Sie wissen auch, wenn 50 Prozent Briefwahl machen, sind da sehr viele Leute dabei, die aus Bequemlichkeit Briefwahl machen und sagen: „Dann habe ich das hinter mir und brauche nicht hinzugehen.“ Dafür ist sie nicht gedacht. Wenn es große Unterschiede zwischen Briefwahl und normaler Wahl gibt, gibt es Gründe, die man anführen kann. Es bleibt aber immer ein Rest an Misstrauen und dieses Misstrauen kann man nur ausräumen, wenn man die Briefwahl lückenlos sicher und geheim macht.
Christina Baltes
Herr Dörr, Ihre Redezeit ist zu Ende.
Friedrich Josef Dörr AfD
Vielen Dank. (Beifall von der AfD.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Dörr, für Ihren Redebeitrag. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2408. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2408 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2408 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben SPD- und CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes über die Förderung der Jugendorganisationen politischer Parteien im Bereich der Jugendarbeit (Drucksache 17/2396) Zur Begründung des Antrages erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Christopher Salm das Wort.
Dr. Christopher Salm CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländer! Die SPD zog bei der letzten Landtagswahl mit 29 Abgeordneten in den saarländischen Landtag ein, zwölf davon waren Jusos. Liebe Kira Braun, du warst Juso-Landesvorsitzende. Wärst du heute ohne deine Mitgliedschaft bei den Jusos Landtagsabgeordnete? (Abg. Braun (SPD): Eher nein.) Lieber Pascal Arweiler, auch du warst Juso-Landesvorsitzender. Wärst du heute stellvertretender Fraktionsvorsitzender ohne deine Zeit bei den Jusos? (Abg. Arweiler (SPD): Ja.) Herr Kollege Timo, wie sieht es bei dir aus? - Auch du, Réka Klein, warst zum Zeitpunkt des Einzugs noch Mitglied bei den Jusos. Kollege Damhat war und ist Juso in Neunkirchen. (Abg. Sisamci (SPD): Hier bin ich.) Frau Kollegin Julia Harenz ist eine junge Ortsvorsteherin in Wallerfangen und war Mitglied bei den Jusos. Überall stellt sich die Frage: Würdet ihr heute ohne euren politischen Weg bei den Jusos als Abgeordnete hier sitzen? - Herr Commerçon, auch Sie waren Juso. (Abg. Commerçon (SPD): Ich bin es immer noch.) Herr Kollege Raber ist ehemaliger Kreisvorsitzender der Jusos Saarpfalz und Frau Kollegin Schindelhauer ist heute Vorsitzende des Justizausschusses. (Beifall von der SPD.) Kollege Sebastian Schmitt ist heute Abgeordneter und Bürgermeisterkandidat in Beckingen. Kollegin Alexandra Becker ist stellvertretende Kreisvorsitzende der Jusos Saarbrücken-Land. (Zurufe der Abgeordneten Commerçon (SPD) und Sisamci (SPD).) Herr Sascha Haas und Kollegin Elisa Schröder - Sie alle sind oder waren Jusos. (Beifall von der SPD.) (Abg. Dr. Salm (CDU)) Bei uns sind mein Kollege Timo Gros, mein Kollege Jonas Reiter und ich Mitglieder bei der Jungen Union. Kollege Jonas Reiter wird in wenigen Wochen der jüngste Bürgermeister des Saarlandes in Nonnweiler sein. (Beifall von der CDU.) Auch wenn uns unsere politischen Inhalte und die Parteien, denen wir jeweils angehören, unterscheiden, so eint uns doch eigentlich alle, dass wir unser politisches Handwerk in einer jugendpolitischen Organisation gelernt haben: Demokratische Prozesse planen, Mehrheiten organisieren und auch lernen, wenn man für Vorhaben und Personalentscheidungen mal keine Mehrheiten findet, für die man wirbt, Debatten führen, sich unterstützen und für Ideen werben, sogar dann, wenn es Gegenwind gibt. Freundschaften und Kameradschaften entstehen und auch das Gegenteil von Freundschaften und Kameradschaften entstehen. Junge Menschen engagieren sich deshalb in jugendpolitischen Organisation, weil sie daran glauben, unser Land besser zu machen, weil sie daran glauben, dass es einen Unterschied macht, wenn man sich engagiert für den Ortsrat in Überroth-Niederhofen, im Gemeinderat in Oberthal oder auch im Kreistag in St. Wendel. Bei der letzten Kommunalwahl 2024 traten 164 junge Kandidatinnen und Kandidaten für die CDU an - nicht im Saarland, sondern allein im Landkreis St. Wendel. Ich selbst habe bei der Schüler Union und bei der Jungen Union angefangen, ich habe einen Ortsverband reaktiviert, Dorfturniere, „Kauf-1-mehr“-Aktion zugunsten der Tafel und den Stand beim Weihnachtsmarkt organisiert, ich durfte zwei Jahre Mitglied im Bundesvorstand der größten Jugendorganisation Deutschlands und sogar der größten politischen Jugendorganisation Europas sein. Ich kann eine Antwort auf die Frage geben, ob ich heute Landtagsabgeordneter wäre, wenn ich nicht das Handwerk bei der Jungen Union gelernt hätte: Nein! Ich verdanke der Jungen Union nämlich sehr viel. Sich für eine politische Jugendorganisation zu engagieren, das ist ein cooles Hobby. Das sind nämlich die jungen Menschen, die in den Dörfern, in den Gemeinden und Städten Verantwortung für eine bessere Zukunft zu übernehmen, nämlich, dass es dort auch morgen noch ein lebendiges Dorfleben gibt. All das gefährdet jetzt die SPD-Alleinregierung, indem sie in einer einmaligen Aktion die Fördermittel für politische Jugendorganisationen vollständig mit einem Federstrich gekürzt hat. Der vorgeschobene Grund ist, dass der Förderung eine gesetzliche Grundlage fehlt. Gleichzeitig hatte die Landesregierung mitgeteilt, dass sie sich nicht imstande sieht, dem Parlament bis zum Ablauf der Legislaturperiode eine gesetzliche Regelung vorzulegen. Also entweder will sie es nicht oder sie kann es nicht, innerhalb von noch fast einem Jahr - zum damaligen Zeitpunkt - eine gesetzliche Grundlage vorzulegen. Als CDU ärgert uns das in diesem Kontext, denn wir stellen hier eine gewisse heuchlerische Doppelmoral fest. Auf der einen Seite wird uns das Hinterfragen von Geldern für Verwendungen an sogenannte NGOs vorgeworfen. Es wird vorgeworfen, das sei bereits demokratiefeindlich. Auf der anderen Seite streicht man mit einem Federstrich die Fördermittel aller politischen Jugendorganisationen, auch die der demokratischen Konkurrenz. (Beifall von der CDU.) Wir legen heute einen Gesetzentwurf vor, der aus unserer Sicht eine gesetzliche Grundlage und damit eine tragfähige Förderpraxis schaffen kann. Um mögliche Bedenken auszuräumen, haben wir das parlamentarische Verfahren. Deswegen könnten wir heute die erste Hürde nehmen. Wir haben 19 Abgeordnete, Sie sind 12 Jusos bei der SPD-Fraktion. Stimmen Sie zu, damit hätten wir heute eine Mehrheit in der Ersten Lesung und könnten alles Weitere im parlamentarischen Verfahren klären. Erinnern Sie sich deshalb bitte heute bei der Abstimmung an Ihre Wurzeln, an den Ort, wo Sie politisch angefangen haben, in den politischen Jugendorganisationen, an den Ort, dem Sie Ihr heutiges Amt mit zu verdanken haben. - Vielen Dank. Stimmen Sie unserem Antrag zu. (Beifall von der CDU.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Dr. Salm, für die Begründung des Gesetzes. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind eingegangen. Als erster Redner hat nun Herr Frank Schmidt von der SPD-Landtagsfraktion das Wort.
Frank Dieter Schmidt SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Politische Jugendorganisationen sind ein wichtiger Bestandteil unserer Demokratie. Wir haben es gerade gehört. Sie geben jungen Menschen die Möglichkeit, sich frühzeitig politisch zu engagieren. Sie vermitteln politische Zusammenhänge, schaffen Räume für Diskussionen und Debatte, bringen Perspektiven junger Menschen in die politische Auseinandersetzung ein und ermöglichen es jungen Menschen, Verantwortung zu übernehmen. Gerade in einer Zeit, in der demokratische Institutionen und politische Parteien vor großen Herausforderungen stehen, ist es wichtig, junge Menschen für Demokratie zu begeistern und ihnen Möglichkeiten zur politischen Teilhabe zu eröffnen. Politische Bildung ist deshalb keine Nebensache. Sie ist eine Voraussetzung dafür, dass (Abg. Schmidt (SPD)) Demokratie lebendig bleibt. Deshalb möchte ich eines gleich zu Beginn klarstellen: Ich halte die Arbeit der politischen Jugendorganisationen für wichtig und förderungswürdig. Aber, und das ist der entscheidende Punkt meiner heutigen Ausführungen, aus der politischen und gesellschaftlichen Bedeutung dieser Organisationen folgt nicht automatisch, dass der Staat sie auf jede beliebige Weise finanziell fördern darf. Gerade wenn es um Organisationen geht, die eng mit politischen Parteien verbunden sind, müssen wir sehr genau hinschauen. Denn der Staat darf politische Aktivitäten nicht beliebig finanzieren. Die Finanzierung bewegt sich innerhalb enger Grenzen, die das Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorgeben. Deshalb habe ich, hat meine Fraktion erhebliche und tiefgreifende Zweifel an der Verfassungskonformität der von der CDU-Fraktion vorgeschlagenen Regelung. Lassen Sie mich diese Zweifel erläutern. Ausgangspunkt einer verfassungsrechtlichen Prüfung sind das Verbot der verdeckten oder der sogenannten verkappten Parteienfinanzierung, wie es aus der Transparenzpflicht des Artikels 21 Absatz 1 Satz 4 des Grundgesetzes abgeleitet wird, sowie die vom Bundesverfassungsgericht aus dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien abgeleitete absolute und relative Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung. Der Bundesgesetzgeber hat diese Vorgaben durch ein umfassendes Regelungssystem im Parteiengesetz konkretisiert. Die Konsequenz daraus ist von erheblicher Bedeutung. Eine unmittelbare oder mittelbare Förderung der Parteien außerhalb dieses Systems ist verfassungswidrig. Nun könnte man sagen, die Jugendorganisationen sind doch eigenständige Organisationen. Sie sind nicht identisch mit der jeweiligen Partei. Warum sollte also eine Förderung ihrer Arbeit nicht möglich sein? Genau hier liegt das verfassungsrechtliche Problem, welches ich beispielhaft an den politischen Stiftungen darstellen werde. Das Bundesverfassungsgericht hat für die politischen Stiftungen eine besondere Lösung entwickelt. Es hat entschieden, dass die staatliche Finanzierung der politischen Stiftungen bei der Ermittlung der Obergrenzen der Parteienfinanzierung grundsätzlich nicht berücksichtigt wird. Aber diese Ausnahme hat eine entscheidende Voraussetzung: Die Stiftungen müssen rechtlich und tatsächlich unabhängig von den Parteien sein. Das Bundesverfassungsgericht hat dies bereits in seiner grundlegenden Entscheidung aus dem Jahr 1986 ausdrücklich hervorgehoben. Damals stellte es fest: „Die Tätigkeiten der politischen Parteien und der Stiftungen verfolgen verschiedene voneinander abgrenzbare Ziele. […] Die politische Bildungsarbeit der Stiftungen hat sich weitgehend verselbständigt und einen hohen Grad an Offenheit gewonnen.“ Weiter verlangte das Gericht von den Parteien „rechtlich und tatsächlich unabhängige Institutionen […], die sich selbstständig, eigenverantwortlich und in geistiger Offenheit ihrer Aufgabe widmen.“ Wenn parteinahe Stiftungen staatliche Mittel erhalten, müssen sie deshalb in der Praxis die gebotene Distanz zu den jeweiligen Parteien wahren. Diese Maßstäbe hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2023, also vor drei Jahren, ausdrücklich bestätigt. Genau an dieser Stelle stellt sich die entscheidende Frage: Können wir diese Maßstäbe für politische Stiftungen auf die Jugendorganisationen politischer Parteien übertragen? Das Bundesverfassungsgericht hat diese konkrete Frage bislang nicht abschließend entschieden. Es steht also nicht fest, dass staatliche Zuwendungen an politische Jugendorganisationen außerhalb des Systems der Parteienfinanzierung ohne Weiteres verfassungsrechtlich zulässig sind. Im Gegenteil, es liegt eher nahe, dass die für die parteinahen Stiftungen entwickelten Maßstäbe auch auf die Jugendorganisationen anzuwenden sind. Wenn wir das tun, ergeben sich erhebliche Probleme bei dem vorgelegten Entwurf der CDU. Denn bei den Jugendorganisationen fehlt es gerade an jener rechtlichen und tatsächlichen Unabhängigkeit von der jeweiligen Mutterpartei, die bei den politischen Stiftungen Voraussetzung für eine Förderung außerhalb der Parteienfinanzierung ist. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat dies bereits im Jahr 2012 sehr deutlich beschrieben. Ich zitiere: Die Jugendorganisationen wirken bei der Erstellung politischer Programme und Zielsetzungen mit. Sie bringen sich in den öffentlichen politischen Diskurs ein. Sie lassen junge Menschen an demokratischen Entscheidungsprozessen teilhaben. Gleichzeitig bestehen vielfach organisatorische Verflechtungen mit den jeweiligen Mutterparteien. Das Gericht kam deshalb zu dem Schluss: Die Jugendverbände der politischen Parteien haben damit einen nicht unerheblichen Einfluss auf den Prozess der politischen Willensbildung insgesamt. - Genau das ist der entscheidende Unterschied zu einer unabhängigen politischen Stiftung: Jugendorganisationen politischer Parteien sind eben nicht nur Einrichtungen allgemeiner politischer Bildung. Sie sind Teil des politischen Wettbewerbs. Sie wollen politische Ziele verwirklichen, sie werben um Mitglieder, sie wirken an politischen Programmen mit. Und sie engagieren sich gerade für junge Menschen im politischen Wettbewerb und insbesondere im Wahlkampf. Das zeigt sich auch an den konkreten organisatorischen Strukturen. Nehmen wir beispielsweise die Junge Union. Sie ist formalrechtlich selbstständig. Gleichwohl bestehen vielfältige Verflechtungen mit der CDU. Die Satzung der (Abg. Schmidt (SPD)) Jungen Union ist vom CDU-Generalsekretär zu bestätigen. Der Hauptgeschäftsführer der Jungen Union wird im Einvernehmen mit der CDU bestimmt. Einzelne CDU-Landesverbände räumen der Jungen Union sogar das Recht ein, stimmberechtigte Teilnehmer zu Parteitagen zu entsenden. Das ist keine Vorhaltung gegen die Junge Union und es ist auch keine Besonderheit, die man ausschließlich bei einer bestimmten politischen Jugendorganisation feststellen könnte. Das ist auch bei uns so. Es zeigt vielmehr strukturell das Problem: Die Jugendorganisationen politischer Parteien stehen ihrer jeweiligen Mutterpartei in besonderer Weise nahe. Deshalb halte ich es für ausgesprochen schwierig, sie verfassungsrechtlich wie unabhängige politische Stiftungen zu behandeln. Hinzu kommt noch ein zweites Problem: Der Bundesgesetzgeber hat in § 24 Absatz 12 des Parteiengesetzes geregelt, dass zweckgebundene öffentliche Zuschüsse an politische Jugendorganisationen bei der Ermittlung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung außer Betracht bleiben und lediglich nachrichtlich im Rechenschaftsbericht ausgewiesen werden. Doch auch diese Regelung ist keineswegs ein Freibrief. In der rechtswissenschaftlichen Literatur bestehen erhebliche Zweifel daran, ob diese Vorschrift tatsächlich verfassungskonform ist. Legt man die Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts zu den parteinahen Stiftungen zugrunde, spricht vieles dafür, öffentliche Zuschüsse an die Jugendorganisationen zunächst grundsätzlich den Parteien zuzurechnen und bei den Obergrenzen der Parteienfinanzierung zu berücksichtigen. Noch grundsätzlicher stellt sich aber die Frage der Abgrenzung zwischen politischer Bildungsarbeit und allgemeiner Parteiarbeit. Der vorliegende Regelungsvorschlag der CDU-Fraktion geht davon aus, dass man zwischen parteipolitischer Tätigkeit einerseits - in Absatz 2 der vorgelegten Regelung - und politischer Bildungsarbeit andererseits - in Absatz 1 - unterscheiden kann. Nur die Bildungsarbeit soll dementsprechend gefördert werden. Parteipolitische Aktivitäten sollen dagegen von der Förderung ausgeschlossen sein. Das klingt zunächst vernünftig. Ich stimme dem voll und ganz zu. Aber die entscheidende Frage lautet: Lässt sich diese Trennung in der politischen Realität tatsächlich durchführen? - Ich habe erhebliche Zweifel daran. Denn die normative Festlegung im Gesetz, dass zwischen Bildungsarbeit und Parteiarbeit unterschieden werden soll, führt noch lange nicht dazu, dass diese Unterscheidung in der Realität auch trennscharf möglich ist. Gerade die enge Verflechtung der Jugendorganisationen mit ihren Mutterparteien macht eine solche Abgrenzung schwierig. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat bereits darauf hingewiesen, dass sich der Einfluss der politischen Jugendverbände auf den politischen Willensbildungsprozess nicht einfach dadurch ausblenden lässt, dass die konkrete Zuwendung formal für eine Aufgabe außerhalb der parteipolitischen Tätigkeit bestimmt wird. Auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Parteienfinanzierung muss uns hier zu denken geben. Bereits in seiner Entscheidung aus dem Jahr 1966 - also vor 60 Jahren - hat es zur politischen Bildungsarbeit der Parteien Folgendes ausgeführt: „Staatliche Mittel dürfen den Parteien auch nicht für Zwecke der ‚politischen Bildungsarbeit‘ zugewendet werden.“ - Warum? Weil sich nach Auffassung des Gerichts eine Grenze zwischen allgemeiner Parteiarbeit und politischer Bildungsarbeit nicht ziehen lässt. Genau diese Überlegung lässt sich weitgehend auf die Jugendorganisationen politischer Parteien übertragen. Wenn eine Jugendorganisation politische Bildungsarbeit betreibt, kann diese Bildungsarbeit selbstverständlich einen demokratischen Wert haben - was auch gut und richtig ist. Aber sie findet eben nicht im luftleeren Raum statt. Sie findet innerhalb einer Organisation statt, die mit einer politischen Partei eng verbunden ist, politische Ziele verfolgt und auf den politischen Willensbildungsprozess Einfluss nimmt. Deshalb besteht die Gefahr, dass staatliche Mittel letztlich mittelbar politische Parteien finanzieren. Genau das darf der Staat nicht: Parteien über das festgesetzte Maß finanzieren, nur weil sich die Partei in eine andere Organisationsform „geflüchtet“ hat. Es darf nicht entscheidend sein, ob das Geld unmittelbar an eine Partei fließt oder zunächst an eine formal selbstständige, tatsächlich aber eng mit der Partei verbundene Jugendorganisation. Sonst könnte die verfassungsrechtliche Begrenzung der Parteienfinanzierung durch eine einfache organisatorische Konstruktion umgangen werden. Das wäre mit dem Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien und dem Gebot transparenter Parteienfinanzierung kaum vereinbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das bedeutet nicht, dass politische Jugendorganisationen nicht gefördert werden dürfen. Es bedeutet vielmehr, dass wir sehr sorgfältig prüfen müssen, auf welcher verfassungsrechtlichen Grundlage eine solche Förderung erfolgen kann. Hier gilt der Grundsatz: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Der Bundesgesetzgeber hat nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg mit § 83 Absatz 1 Satz 2 SGB VIII eine sozialrechtliche Grundlage für staatliche Zuwendungen an politische Jugendorganisationen geschaffen. Der vorliegende Gesetzentwurf der CDU-Fraktion, so lese ich es heraus, verfolgt dieses Ziel. Deshalb ist ihm zugutezuhalten, dass er zentrale Vorgaben für die Förderung un- (Abg. Schmidt (SPD)) mittelbar gesetzlich regeln will und nicht vollständig der Verwaltung und bloßen Förderrichtlinien überlässt. Das entspricht auch der Wesentlichkeitstheorie, die aus den gesetzlichen Regelungen abzuleiten ist. Das ist grundsätzlich der richtige Ansatz - unbestritten. Aber ein politisches Ziel wird nicht allein dadurch verfassungsfest, indem man es einfach in ein Landesgesetz schreibt. Wir müssen uns vielmehr fragen, ob die konkrete Ausgestaltung den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Genau daran habe ich beim Entwurf der CDU erhebliche Zweifel. Wenn wir die Jugendorganisationen fördern wollen - und ich halte das grundsätzlich für richtig, das ist unbestritten - dann brauchen wir eine Regelung, die tatsächlich sicherstellt, dass staatliche Mittel nicht zur verdeckten Parteienfinanzierung werden. Wir brauchen klare Kriterien, Transparenz, wirksame Kontrollmöglichkeiten und vor allem eine belastbare verfassungsrechtliche Grundlage. Schaue ich mir den Entwurf der CDU-Fraktion an, sollen neben Bildungsmaßnahmen und Verwaltungskosten auch Personal- und Sachkosten gefördert werden. Gerade die Personal- und Sachkosten stellen aber eine institutionelle Förderung dar, bei der nicht zwischen parteipolitischer Bildungsarbeit und allgemeiner Parteiarbeit unterschieden werden kann. Zwar ist in Absatz 4 des Entwurfs noch geregelt, dass die „Zuwendungen […] nicht für Parteizwecke verwendet werden“ dürfen. Das ist aus meiner Sicht, wie oben bereits ausgeführt, nur eine Zweckbestimmung auf dem Papier. Die entscheidende materielle Frage bleibt nämlich: Wann ist die Finanzierung von Personal-, Verwaltungs- und Sachkosten einer politischen Jugendorganisation noch eigenständige Jugend- beziehungsweise Bildungsarbeit - und wann entlastet sie faktisch die Mutterpartei? Gerade dazu enthält der Gesetzentwurf selbst kaum Abgrenzungskriterien. Betrachtet man die Regelung von Hamburg, an dem sich der Entwurf der CDU-Fraktion größtenteils orientiert, beschränkt man sich dort lediglich auf „anerkannte […] Bildungsmaßnahmen und Verwaltungskosten“. Der vorliegende Entwurf geht damit weiter als das Hamburger Modell, obwohl gerade die Übernahme allgemeiner Kosten wie Personal- und Bildungskosten rechtlich zu beanstanden ist. Der vorliegende Entwurf lässt somit bewusst eine institutionelle Förderung zu, was nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie des OVG Berlin-Brandenburg gerade nicht erfolgen soll. Liebe Kolleginnen und Kollegen, würden wir dieser Formulierung zustimmen, würden wir uns verfassungsrechtlich angreifbar machen. Damit dies aber nicht der Fall ist, ist die Landesregierung aktuell dabei, einen rechtssichereren Entwurf zu erstellen. (Abg. Reiter (CDU): Wann?) Zu 100 Prozent wird das wahrscheinlich nicht funktionieren - da sind wir uns einig. Das ist nicht so einfach, wie es sich die CDU-Fraktion vorstellt. (Abg. Reiter (CDU): Wann kommt der?) Zusammenfassend kann ich also sagen: Uns geht es nicht um die Frage, ob wir politische Jugendorganisationen unterstützen wollen. (Abg. Reiter (CDU): Doch.) Es geht um die Frage, wie wir sie unterstützen dürfen. Diese Unterscheidung ist entscheidend. Ich wünsche mir deshalb eine Förderung politischer Jugendbildung, die junge Menschen erreicht, die demokratische Beteiligung stärkt und die politische Kultur in unserem Land bereichert. Aber ich will auch eine Regelung, die rechtssicher ist - eine Regelung, die einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhält. Genau daran habe ich bei diesem Gesetzentwurf erhebliche Zweifel. Denn gerade weil politische Jugendorganisationen wichtig für unsere Demokratie sind, brauchen sie eine verlässliche Grundlage - keine Regelung, bei der von Anfang an Zweifel bestehen, ob sie rechtlich trägt. Wir werden daher dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion nicht zustimmen. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Vielen Dank Herr Schmidt für Ihren Redebeitrag. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. - Ich erteile erneut dem Abgeordneten Dr. Christopher Salm von der CDU-Landtagsfraktion das Wort.
Dr. Christopher Salm CDU
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Minister Jost hat mir vorhin noch zugeflüstert, dass er damals Gründungsmitglied der Jusos in seinem Heimatverband war. Ich meine, jeder biegt mal falsch ab. (Abg. Commerçon (SPD): 1863!) Das ist lange her. (Heiterkeit.) Lob und Anerkennung für das Durchhalten seitdem. Es ist interessant, was uns gerade dargestellt wurde, bei all den verfassungsrechtlichen Bedenken, und dann kommt noch der Halbsatz, man plane eine verfassungssicherere Lösung. Entweder es ist verfassungswidrig oder es ist verfassungsgemäß, dazwischen gibt es leider keine Möglichkeit. Man scheint hier im Saarland zumindest juristisch und verfassungsrechtlich schlauer zu sein als in 15 anderen Bundesländern, wo es jeweils eine Förderung für Ju- (Abg. Dr. Salm (CDU)) gendorganisationen gibt. Ich habe vorhin die Beispiele anhand der Jungen Union und Jusos gemacht, aber uns ist es auch wichtig, dass die außerparlamentarischen politischen Jugendorganisationen, die Jungen Liberalen, aber auch die Grüne Jugend eine Förderung erhalten, weil auch das Teil des demokratischen Prozesses ist. Am Ende des Tages misst sich eine Demokratie beziehungsweise die Mehrheit auch daran, wie man mit den demokratischen Minderheiten umgeht. Wir finden, das ist hier auf gar keinen Fall gewährleistet. (Beifall von der CDU.) Man stelle sich nur mal eine Sekunde lang vor, die CDU hätte in ihrer Alleinregierungszeit die Fördermittel für politische Jugendorganisationen in Gänze gestrichen. Um es mit den Worten von Innenminister Jost zu sagen, mit „Strümp und Schuh“ wären Sie über uns hergefallen oder Holland wäre zu klein gewesen, wenn das der Fall gewesen wäre. Machen Sie sich ehrlich. Herr Kollege Frank Schmidt, Sie haben gesagt, Sie werden nicht zustimmen. Es reicht ja, wenn die zwölf Juso-Mitglieder aus Ihrer Fraktion unserem Antrag zustimmen oder sich enthalten werden. Wie gesagt, das ist aus unserer Sicht ein einmaliger Vorgang, den es so noch nie gab, den es in keinem anderen Bundesland gibt. Es wurde angekündigt, dass es wohl einen Entwurf geben soll. Gleichzeitig wurde uns damals berichtet, dass man das auf keinen Fall bis April nächsten Jahres hinbekommen werde. Das ist ein Jahr Zeit, um eine Gesetzesvorlage vorzulegen. Das finden wir absolut unbefriedigend und wir haben die klare Erwartungshaltung, dass das, wenn es heute nicht in die nächste Lesung geht, sehr, sehr zeitnah erfolgt. Oder seien Sie einfach so ehrlich und sagen Sie, dass Sie es nicht wollen. Damit diskriminieren Sie politische Jugendorganisationen Ihrer demokratischen Konkurrenz. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Dr. Salm. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Als nächster Redner hat nun von der AfD-Landtagsfraktion der Fraktionsvorsitzende Josef Dörr das Wort.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Alle Redner haben gesagt, dass es ganz wichtig ist, dass die Jugend zur Demokratie erzogen wird und dass sie auch schon mitwirken und Demokratie praktisch üben kann, zum Beispiel in Parteijugendorganisationen. Ich muss mich jetzt auch outen, nachdem hier Leute genannt worden sind, die in einer Jugendorganisation waren. Ich war Gründungsmitglied der Jungen Union 1955 und war sehr lange in der Jungen Union. Ich habe da auch meine Erfahrungen gesammelt, wie man mit Fördergeldern umgegangen ist. Das war im Grunde genommen ganz einfach, denn es gab die Bestimmungen auch schon, wofür das Geld ausgegeben werden darf und wofür nicht. Dieses Geld wurde bereitgestellt, aber nicht ausgezahlt, ich nehme 5.000 Euro als Beispiel. Es wurde eine Veranstaltung für 1.200 Euro gemacht und geprüft, ob das eine Veranstaltung im Sinne der politischen Bildung oder eine Parteiveranstaltung ist. Wenn das im Sinne der politischen Bildung war, dann wurde das Geld ausgezahlt. Ich wüsste nicht, wie man das jetzt anders machen sollte. Insofern ist dieser Vorwurf, dass das eine verdeckte Parteienfinanzierung wäre, ausgeräumt. Wenn man dann sagt, dass da hauptamtliche Leute tätig sind und dass man das nicht trennen kann, dann muss ich sagen, das gibt es sonst wo auch. Es gibt Vereinbarungen, man schätzt die Arbeit ab. Wenn ein Hausmeister zum Beispiel irgendwo in einem Schulzentrum tätig ist, dessen Träger der Regionalverband ist, aber gleichzeitig auch die Gemeinde, dann müssen die Hausmeisterkosten eben aufgeteilt werden. Da muss man sich einigen. Das könnte man hier auch machen. Ich habe einen ganz anderen Verdacht. Herr Commerçon hat seinerzeit hier verkündet, dass er das Saarland sozialdemokratisch machen möchte. - Gott bewahre! Im ursprünglichen Sinne okay, aber so, wie die Sozialdemokratie im Augenblick hier im Saarland ist: Gott bewahre! Ich vermute, wenn irgendetwas gemacht wird, hat das seinen Sinn darin, die Konkurrenz zu schwächen. Just in dem Augenblick, in dem die AfD unterwegs ist, auch eine Jugendorganisation aufzubauen, (Abg. Haas (SPD): Die vom Verfassungs- schutz beobachtet wird.) die dann vielleicht auch einen Antrag stellt, wäre das schon ein toller Grund, diese Verfahrensweisen abzuschaffen. Die CDU hat das wahrscheinlich auch erkannt und ebenso, dass die Geschichte, die in der Regierung bis zum 18. April bearbeitet wird, vielleicht auch länger oder vielleicht überhaupt nicht, unbefriedigend ist. Das hat mit Demokratie überhaupt nichts mehr zu tun. Deshalb brauchen Sie von der CDU nicht nur die Juso-Stimmen, unsere drei Stimmen haben Sie auch für diese Geschichte mit den Jugendorganisationen. - Herzlichen Dank!
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Dörr, für Ihren Redebeitrag. Als nächster Redner hat erneut das Wort von der SPD-Landtagsfraktion Herr Frank Schmidt.
Frank Dieter Schmidt SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dörr, Herr Salm, wir wollen hier keiner politischen Jugendorganisation irgendwelche Gelder streichen. (Abg. Dr. Salm (CDU): Haben Sie aber ge- macht.) Sie haben vergessen, dass wir bis Ende des Jahres 2025 eine Förderrichtlinie hatten. Es ist eindeutig verfassungsgerichtlich klar, dass eine Förderrichtlinie keine entsprechende gesetzliche Grundlage sein kann. Hätten wir sie weiterlaufen lassen und es hätte einer dagegen geklagt, wären wir hier mit wehenden Fahnen untergegangen. Das zuerst zur grundsätzlichen Voraussetzung. Deswegen bedarf es einer gesetzlichen Regelung, die, wie ich eben schon gesagt habe, verfassungskonform sein muss. Das sehen wir in Ihrem Entwurf nicht. Dass wir die Jugendarbeit, egal ob sie politisch oder unpolitisch ist, im Saarland fördern, zeigt sich letztendlich daran, dass wir das Junge-Menschen-Beteiligungsgesetz umgesetzt haben, dass wir ein Landesjugendforum durchgeführt haben, dass wir die Fach- und Servicestelle Jugendbeteiligung haben. Was wollen Sie denn noch? Wir sind die Partei, die das für die Jugendlichen macht. (Beifall von der SPD. - Abg. Thielen (CDU): Blamabel!) Von daher frage ich mich, in welcher Welt Sie leben. Herr Salm, Sie sind selbst Rechtsanwalt. Sie müssen wissen, wie die rechtlichen Voraussetzungen sind. Aber um Ihnen das noch mal ein bisschen näher zu bringen, würde ich gerne mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, von Thilo Streit „Entscheidung in eigener Sache“ aus 2011 zitieren. Es wurde damals schon geschrieben: Soweit es sich bei den Akteuren um Organisationen handelt, die den politischen Parteien sehr nahestehen und es sich somit um Entscheidungen in eigener Sache handelt, reagiert das Bundesverfassungsgericht mit einer Ausweitung und Intensivierung der gerichtlichen Kontrolle, weshalb sich hierzu spiegelbildlich die Spielräume des Gesetzgebers verengen, womit wiederum eine deutliche Erhöhung des Risikos einhergeht, mit einer Förderpraxis oder einer gesetzlichen Regelung vor den Verwaltungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht Schiffbruch zu erleiden. - Was wollen Sie denn noch mehr? (Sprechen.) Daneben vielleicht noch, ich habe es eben nicht angesprochen, ein zusätzlicher Punkt aus Ihrer Regelung. In Absatz 2 schreiben Sie: Antragsund förderberechtigt sind alle, die aktuell oder in der letzten Legislaturperiode im Bundestag oder im Landtag waren. - Hamburg schreibt beispielsweise „und“, also Bundestag und Landtag. Das wirft bei mir die Frage auf, warum für eine saarländische Förderung eine Bundestagsvertretung allein ausreichend sein soll. Und, das habe ich eben auch schon angesprochen, der Parteizweck in Absatz 4 ist viel zu abstrakt. Insgesamt sind da sehr viele Punkte, die Sie nicht im Gesetz drinstehen haben und die Sie auf die Förderrichtlinie verschieben. Die Probleme werden nicht gelöst, sondern einfach nur beiseitegeschoben und das Risiko wird noch mal erhöht, aber egal. Mein Votum: Sie reagieren zwar auf das Problem „Richtlinie statt Gesetz“, das ist unbestritten, es bleibt aber offen, wie das Gesetz das zweite Problem lösen soll, dass die Übernahme der Personal-, Sach- und Verwaltungskosten nicht erneut mittelbar durch die Mutterpartei finanziert wird. Von daher sind wir nach Abwägung der rechtlichen Voraussetzungen zu dem Ergebnis gekommen, dass wir diesem Entwurf nicht zustimmen können. - Danke. (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Danke für Ihren Redebeitrag, Herr Schmidt. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Als nächster Redner hat nun von der Landesregierung der Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Dr. Magnus Jung das Wort.
Dr. Magnus Jung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die politische Bildungsarbeit, insbesondere die politische Bildungsarbeit für junge Bürgerinnen und Bürger, ist eine elementare Voraussetzung, um den Bestand unserer Demokratie für die Zukunft zu sichern. Demokratie, die damit verbundenen Werte, die Erfahrung und Umsetzung demokratischer Prozesse - all das ist wichtig. Es ist wichtig, junge Menschen in der Schule und außerschulisch mit Informationen zu erreichen, die für die Gestaltung unseres Staats- und Gemeinwesens von Bedeutung sind. Deshalb sind politische Bildungsarbeit und die Form der demokratischen Debatte wichtige Bestandteile der politischen Kultur. Politische Bildungsarbeit gerade mit jungen Menschen ist deshalb kein Vorrecht oder Privileg der Parteien, sondern eine breite Aufgabe der Zivilgesellschaft, an der viele mitwirken. Wir haben in den letzten Jahren als Landesregierung mit Unterstützung des Landtages viele Weichen gestellt, um den Zugang junger Menschen zu und die Partizipation an politischen Beteiligungsprozessen zu erleichtern, zu fördern. Wir haben dafür eine Menge zusätzliches Geld in die Hand genommen. Ich würde mir wünschen, dass diese Überzeugung, dass politische Bildungsarbeit wichtig ist, auch von der Bundesregierung - die gerade an vielen Stellen im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ die Sparaxt anlegt - und überall im Land gleich gesehen wird. (Beifall von der SPD.) Auch die politischen Jugendorganisationen der Parteien haben eine sehr wichtige Bedeutung für das Funktionieren unserer Demokratie. Das schreiben Sie zu Recht in der Begründung Ihres Antrags. Sie weisen darauf hin, dass eine Funktion der politischen Jugendorganisationen darin besteht, Ideen von jungen Menschen in die Parteien hineinzutragen und sie dort den Debatten zugänglich zu machen. Auf der anderen Seite bestehe eine Aufgabe der Jugendorganisationen wiederum darin, jungen Menschen Programme und Inhalte von Parteien näherzubringen. Drittens - das war der sehr langwierige Einstieg Ihres Vortrags - sei auch die Nachwuchsrekrutierung und die Qualifizierung von Nachwuchskräften für die Parteien und damit auch für öffentliche Ämter eine außerordentlich wichtige Aufgabe, die die politischen Jugendorganisationen der Parteien erbringen und auch in Zukunft leisten sollen. Heute geht es aber um die Frage, ob und wie eine Förderung der politischen Jugendorganisationen aus dem Landeshaushalt möglich und gewollt ist. Ich dachte, dass zumindest eine Sache Konsens sein könnte, nämlich die Erkenntnis, dass die Praxis der Vergangenheit keine ausreichende rechtliche Grundlage mehr dafür ist. Ich sage es deshalb, weil der Kollege Salm den Eindruck erwecken wollte, die Landesregierung habe sozusagen in einem Akt der Willkür die Finanzierung gestrichen, um den politischen Jugendorganisationen zu schaden. Das ist nicht der Fall, sondern die Landesregierung war nach Prüfung der bisherigen Praxis gezwungen, diese einzustellen. (Abg. Schäfer (CDU): Wir haben die Erwar- tungshaltung, einen neuen Vorschlag zu ma- chen.) Wir wissen nicht, ob die Praxis anderer Länder, wenn sie einer gerichtlichen Untersuchung unterzogen würde, in jedem Bundesland dazu führen würde, dass die dortige Praxis als rechtmäßig anerkannt würde. Die Tatsache, dass andere etwas tun, heißt noch lange nicht, dass es rechtmäßig ist. Genauso ist die Tatsache, dass wir es getan haben, kein Beleg dafür, dass das rechtmäßig war, was in der Vergangenheit getan worden ist. - So weit zur Ausgangssituation. Deshalb muss eine Regelung, die jetzt getroffen werden soll, berücksichtigen, dass wir keine indirekte Parteienfinanzierung schaffen, die eine entsprechenden Finanzierung zur Folge haben wird. Das müssen wir gewährleisten, wenn wir eine gute Regelung treffen wollen. Dafür ist es ratsam - der Kollege Schmidt hat darauf hingewiesen -, sich in der Rechtsprechung die Analogie zu den Urteilen zur Finanzierung von politischen Stiftungen genau anzuschauen. Ich kann Ihnen für die saarländische Landesregierung sagen: Wir streben an, eine Regelung zu schaffen, in der es möglich ist, dass auch die Arbeit von politischen Jugendorganisationen der Parteien zukünftig wieder gefördert werden kann. Das ist unser Ziel. - Punkt 1. (Beifall von der SPD.) Punkt 2: Wir wissen, dass wir das nur über das Sozialrecht machen können, also über eine Regelung im Ausführungsgesetz zum KJHG. Wir wissen darüber hinaus, dass eine solche Regelung nur dann rechtskonform möglich ist, wenn wir die politischen Jugendorganisationen der Parteien nicht als Organisation fördern, sondern die Regeln so ausgestalten, dass auch den politischen Jugendorganisationen der Zugang zur Förderung von Bildungsarbeit ermöglicht wird. Das ist ein bedeutender Unterschied. Vielleicht kann die heutige Debatte genau diesen Unterschied zwischen den Gedanken, die wir uns in der Landesregierung machen, und dem, was Sie - wie ich finde - hier sehr plump vorgetragen haben, herausarbeiten. Wir haben jedenfalls an einer solchen Förderung gearbeitet. Wir haben als Arbeitszwischenergebnis eine Regelung, die dazu geeignet ist, die Bildungsarbeit für junge Menschen, die von politischen Jugendorganisationen für alle angeboten wird, zu finanzieren. Wir haben sie so ausgestaltet, dass eine institutionelle Förderung in der Ausgestaltung beispielsweise nicht mit Blick auf Mitglieder oder Wahlergebnisse erfolgen darf. Selbstverständlich soll die Förderung so ausgestaltet sein, dass niemand an die Mittel herankommen kann, der nicht vollkommen auf der Grundlage des Grundgesetzes arbeitet oder vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Wir haben deshalb in unsere Überlegungen einbezogen, dass die Bewirtschaftung der Mittel und die Unterschrift der Staatsferne zukünftig gar nicht mehr durch die Landesregierung direkt, sondern durch den Landesjugendhilfeausschuss erfolgen sollten. Wir haben also sehr konkrete Überlegungen angestellt, wie man es in der Praxis regeln kann. Wir haben diese Überlegungen gutachterlich verfassungsrechtlich untersuchen lassen. Dabei ist bei diesen Bemühungen, die ich im Groben skizziert habe, deutlich geworden, dass es Schwierigkeiten hinsichtlich der Abgrenzbarkeit von politischer Arbeit gibt, die am Ende zumindest mittelbar der Partei zuzuordnen ist, und einer politischen Bildungsarbeit, die für alle zugänglich ist und auf der Grundlage des SGB VIII steht. Auch die Frage, wie man diejenigen von der Förderung ausschließen kann, die nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, muss konkret und rechtssicher geregelt werden. Wenn man das anwendet, ist davon auszugehen, dass dagegen geklagt werden kann. Genauso ist davon auszugehen, dass - je nachdem, wie man Regelungen trifft - heute die Wahrscheinlichkeit von Klagen gegen eine gesetzliche Regelung insgesamt deutlich größer ist, als das in der Vergangenheit der Fall war. Deshalb ist die Landesregierung zu der Überzeugung gekommen, dass es bei den schwierigen rechtlichen Einschätzungen, die wir zu dieser aus unserer Sicht sehr wohlmeinenden Gesetzesidee hatten, klüger ist, kein Gesetzgebungsverfahren unter Zeitdruck zu betreiben und ein Gesetzgebungsverfahren nicht in unmittelbarer Nähe zu einer Wahlauseinandersetzung hier im Land zu führen, weil das das Finden einer guten Lösung erschwert und nicht fördert. Wir wollen eine gute Lösung, die breit getragen werden kann. Ich komme jetzt zum Antrag der CDU und zum Vortrag von Herrn Dr. Salm. Man kann Ihnen nur bescheinigen, dass Sie wirklich ein klassisches Eigentor geschossen haben. Gerade mit dem Vortrag, den Sie heute hier gehalten haben, haben Sie im Grunde die vollkommene Bestätigung des Grundes geliefert, warum Ihr Gesetzesvorschlag rechtswidrig ist: Sie haben davon gesprochen, wie wichtig die Jugendorganisation für die Parteien ist, für die Nachwuchsrekrutierung. Das sind alles Parteizwecke! (Zuruf des Abgeordneten Thielen (CDU).) Alles, was Sie an Argumenten heute angeführt haben, um zu belegen, wie wichtig das sei, sind Argumente, die eindeutig belegen, dass Ihr Gesetzentwurf rechtswidrig ist. Ich bin wirklich fassungslos, dass Sie als Jurist nicht gemerkt haben, in welche selbstgestellte Falle Sie heute getreten sind. (Beifall von der SPD.) Hätte es noch eines Beweises bedurft, warum es nicht klug ist, in dieser Zeit, in diesem Verfahren solch ein Gesetzgebungsverfahren zu betreiben, wären Ihr heutiger Antrag und Ihr heutiger Beitrag der beste Beleg dafür gewesen. (Zuruf von der CDU: Gut, dass Sie kein Staatsanwalt sind! - Zuruf von der SPD: Mei- ne Herrn!) Man muss sagen, der Blick in die entsprechenden Gutachten erbringt ein eindeutiges Ergebnis. Ich bin wirklich überrascht, dass Sie das nicht gesehen haben. Wahrscheinlich wird Ihr Gesetzentwurf heute nicht durchkommen. Ich lade aber dennoch herzlich zum Austausch ein, und diese Einladung hat auch schon in der Vergangenheit gestanden. Alle Argumente, die ich genannt habe, haben wir Ihnen auch vor dieser Sitzung vorgetragen. Es ist wirklich bedauerlich, dass Sie sich geweigert haben, diese zur Kenntnis zu nehmen. (Zurufe von der CDU und Sprechen zwischen CDU und SPD.) Aber wir werden sicherlich die Zeit finden, das auch noch einmal zu diskutieren. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte, die Zwiegespräche einzustellen. - Vielen Dank, Herr Minister, für Ihren Redebeitrag. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Es hat erneut von der CDU-Landtagsfraktion Herr Dr. Christopher Salm das Wort.
Dr. Christopher Salm CDU
Schönen Dank. Herr Kollege Schmidt hat gesagt, ich sei ja auch Anwalt. Ja, ich bin Landtagsabgeordneter und Anwalt, heute vertrete ich hier die Interessen der jungen Generation. Herr Magnus Jung - - (Beifall von der CDU.) Nicht so lange klatschen, ich habe nicht viel Redezeit. Danke. - Sie haben gegen Ende gesagt, Sie hätten die Hand gereicht für einen gemeinsamen Prozess. Ich habe mich mit der Kollegin Kira Braun deswegen in Verbindung gesetzt, das wurde gestrichen. Es hieß, man wolle den Gesetzentwurf prüfen. Es gebe ein Gutachten, das habt ihr dann gemacht. Wir haben gewartet, wir haben gewartet, wir haben gewartet, wir haben wiederum gewartet. Dann gab es den Entwurf, und dann hieß es: Ach nein, wir haben ein Gutachten eingeholt, das geht dann ja wohl doch nicht. - Dazu empfehle ich ganz klar, einen anderen Gutachter zu fragen, dann wird es vielleicht doch kommen. Ich habe vorhin auf die Bedeutung der Jugendorganisationen hingewiesen, ja. In unserem Entwurf geht es aber ausdrücklich um die Bildungsarbeit, sie soll gefördert werden. Wenn die Junge Union eine Fahrt nach Verdun machen möchte, um deutsch-französische Geschichte zu lernen, um zu lernen, warum es sinnvoll ist, sich demokratisch einzubringen, warum es sinnvoll ist, gegen Extremisten einzustehen, warum es sinnvoll ist, für die demokratische Mitte zu handeln, so ist das ein Projekt, das weiterhin möglich sein soll und gefördert werden soll. Dass man eine Diskussion führt über gewisse Themen, das Pro und Contra abwägt, soll möglich sein, das soll weiter gefördert werden. Das ist Bildungsarbeit! Ich hatte nur herausgestellt, auf eine wie ich finde humorvolle Art und Weise, warum Jugendorganisationen so wichtig sind. Mir das als Vorwurf zu machen oder mir hier in irgendeiner Weise meine Rechtskompetenz abzusprechen, das ist, so finde ich persönlich, eine Frechheit. Ich erwarte hierfür eine klare Entschuldigung Ihrerseits. (Beifall von der CDU.) Übrigens finde ich es sehr spannend, dass es Ihnen beim Thema Transformationsfonds gelungen (Abg. Dr. Salm (CDU)) ist, binnen zwei Monaten einen Gesetzentwurf vorzulegen. Hier haben Sie nun dreimal betont, Sie wollten, Sie wollten, Sie wollten, Sie hätten sich damit befasst - und bis dato ist nichts geschehen. Am Rande: Die einzige Instanz in einem Rechtsstaat, die entscheiden kann, ob etwas verfassungswidrig oder verfassungsgemäß ist, ist der Verfassungsgerichtshof. Wir können hier lediglich Vorschläge machen. Wir sind der Auffassung, dass dies ein Modell ist, das man machen könnte. Hätte es hiergegen Bedenken gegeben, hätte man darüber gemeinsam sprechen können. Wir hätten im parlamentarischen Verfahren gerne auch gutachterliche Stellungnahmen von verschiedenen Verfassungsrechtlern hören können. Wir hätten vielleicht auch Rechtsrat aus anderen Bundesländern, bei denen das unproblematisch möglich ist, einholen können. Insofern kann man zum Vorwurf Eigentor nur sagen: Das haben Sie sich geschossen! Sie sagten hier mehrfach, Sie wollten, sie wollten, sie wollten - bis dato ist aber nichts geschehen. Das sind die Fakten. Wir treten heute dafür ein, dass politische Jugendorganisationen weiterhin Bildungsarbeit leisten können. Das ist für die Demokratie, die Sie ja auch immer als Monstranz vor sich hertragen, wichtig. Bis heute ist das nicht der Fall, wir kämpfen dafür. Deswegen noch einmal der Appell an die Jusos hier im Raum: Stimmen Sie zu, dann haben wir eine Mehrheit und können ordentlich vorankommen! (Beifall von der CDU.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Dr. Salm, für Ihren Redebeitrag. - Es gibt eine erneute Wortmeldung der Regierung. Es hat noch einmal das Wort Herr Dr. Magnus Jung.
Dr. Magnus Jung
Ich möchte auf zwei Punkte noch einmal kurz eingehen. Erstens: Die Begründung, die Sie in der schriftlichen Begründung Ihres Antrags vorgetragen haben und die auch den Kern Ihres Vortrags in der Debatte ausgemacht hat, bezog sich eben nicht auf die Bildungsfahrt nach Verdun. Ich bin sehr dafür, dass wir solche Angebote, die allen jungen Menschen offenstehen müssen, zukünftig auch fördern können, wenn sie von der Jungen Union, den Jusos oder wem auch immer angestoßen werden. Das ist das Ziel, das wollen wir. (Abg. Sisamci (SPD): Super!) Aber in Ihrem Antrag ist davon wenig zu lesen. Auf Seite 3 im ersten Abschnitt ist das ausführlich dargestellt; ich will jetzt nicht noch einmal alles zitieren. Dort findet sich: Funktionen in der Partei, die Themen in die Partei hineintragen, die Position der Partei zur Jugend transportieren, die Teilnahme an Wahlkämpfen. Das alles sind Argumente, die Sie ins Feld führen, um die Bedeutung der politischen Jugendorganisationen zu unterstreichen. Das unterstreicht nach meiner Meinung tatsächlich die Bedeutung der politischen Jugendorganisationen, bedeutet hier aber genau das Argument, weshalb sie nicht aus Landesmitteln zu fördern sind. Das alles, was Sie da schildern, dürfen wir - - (Zuruf des Abgeordneten Scharf (CDU).) Ja, aber das dürfen wir aus Landesmitteln nicht fördern. (Zurufe der Abgeordneten Schmitt- Lang (CDU) und Wagner (CDU). - Sprechen zwischen Abg. Commerçon (SPD) und Abg. Wagner (CDU).) Damit bin ich beim zweiten Punkt. - Jetzt regt euch mal nicht so auf! (Anhaltendes Sprechen zwischen SPD und CDU.)
Christina Baltes
Kolleginnen und Kollegen, es hat jetzt das Wort (Minister Dr. Jung: Ich versuche doch nur - -) der Minister!
Dr. Magnus Jung
Ich versuche doch nur, zu einer sachlichen Diskussion beizutragen. Das Zweite, was ich sagen will, ist - - (Zuruf des Abgeordneten Wagner (CDU).) Jetzt kannst du mir doch - -
Christina Baltes
Herr Wagner, ich bitte jetzt - - (Anhaltendes Sprechen.) Wenn Sie eine Wortmeldung haben, können Sie bitte nachher eine Karte abgeben. Es hat jetzt das Wort der Herr Minister Dr. Jung.
Dr. Magnus Jung
Der zweite Punkt ist: Natürlich entscheidet abschließend ein Gericht, ob eine Regelung verfassungskonform ist. Aber Sie und alle Abgeordneten können von einer Landesregierung zu Recht erwarten, dass sie Ihnen einen Gesetzentwurf nur dann vorlegt, wenn sie selbst der Auffassung ist, (Abg. Schorr (CDU): Konnexität!) dass er verfassungskonform ist. Da wir im Moment noch nicht überzeugt sind, dass wir das so feststellen können, können wir Ihnen im Moment noch keinen Entwurf vorlegen. (Beifall von der SPD. - Anhaltendes Sprechen bei der CDU.)
Christina Baltes
Danke, Herr Minister Jung, für Ihren Redebeitrag. - Sie dürfen gerne eine Karte abgeben, Frau Schmitt-Lang, wenn Sie etwas zu sagen haben. - Als nächster Redner hat nun Herr Timo Gros von der CDU-Landtagsfraktion das Wort.
Timo P. Gros CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ihre Landesregierung hat ganz klar gesagt, dass Sie es nicht schaffen, bis April eine Regelung zur Jugendförderung zu finden. Herr Minister Jung, selbst in 16 Monaten keine Regelung zu finden, aber dann mit dem Finger auf andere, auf die Bundesregierung zu zeigen, das macht mich sprachlos. 15 der 16 Länder bekommen das hin, nur Sie nicht! (Beifall von der CDU.) Heute ist die Erste Lesung. Wenn Sie in unserem Gesetzentwurf handwerkliche Mängel sehen, dann stimmen Sie zu und reden Sie mit uns im Ausschuss über diese Details. Zeigen Sie Ihren Willen, schnellstmöglich eine Regelung zur Jugendförderung zu finden! Oder aber stimmen Sie dagegen und offenbaren Sie damit, dass Sie gar kein Interesse haben, vor den Wahlen eine Regelung zu finden. - Vielen Dank. (Anhaltender Beifall von der CDU.)
Christina Baltes
Danke, Herr Gros, für Ihren Redebeitrag. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. (Sprechen.) Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2396. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2396 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - (Anhaltendes Sprechen zwischen SPD und CDU.) Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2396 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Landtagsfraktionen von CDU und AfD, dagegen gestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion. 51 4 H - Bo - Vizepräsidentin Baltes: Wir kommen nun zu Punkt 10 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Abschaffung der dreijährigen Bewährungs- und Vorfinanzierungszeit für Privatschulen (Drucksache 17/2409) Zur Begründung erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Gestern Morgen ab 9 Uhr hat es in Paris eine Anhörung gegeben, bei der untersucht worden ist, ob die ehemalige Bürgermeisterin Anne Hidalgo etwas über den Skandal gewusst hat, der in den letzten Jahren an Pariser Schulen stattgefunden hat. Dort sind massenhaft, aber wirklich massenhaft, Hunderte und Tausende von Kindern von ihren Betreuern oder von verantwortlichen Personen sexuell belästigt worden. Und heute Morgen habe ich bei Europe 1 eine Mutter gehört, die von ihrer sechsjährigen Tochter berichtet hat, die man sexuell - ich weiß nicht, wie ich das nennen soll - belästigt oder missbraucht hat und die seither psychische Schäden hat. Es ist zu einer Gerichtsverhandlung gekommen und so weiter und so fort. Das ist im Augenblick in Frankreich ein riesiges Problem, und das nicht nur in Paris, sondern landesweit. Ich will nicht sagen, dass das bei uns auch so ist, aber ich kann mir vorstellen, dass auch bei uns solche Fälle vorkommen, manchmal hört man ja auch davon. Aber es kommen mit Sicherheit andere Dinge an unseren Schulen vor, die Eltern nicht gefallen können - wenn zum Beispiel an einer Schule Gewalt an der Tagesordnung ist. Man gibt sein Kind nicht gern morgens in eine Schule und weiß nicht, wie man das Kind mittags wieder zurückbekommt. Oder vielleicht werden da Drogen verkauft oder solche Dinge. Es gibt ja die sogenannten Brandbriefe, auch wenn man nicht mehr so viel davon hört. Aber wenn man mit Leuten spricht, hört man, es ist an unseren Schulen nicht überall so, wie wir es uns wünschen und wie sich die Eltern das für ihre Kinder wünschen. Nun haben wir auch wieder eine neue PISA-Studie hinnehmen müssen, das ist ja wiederkehrend, das wird immer schlechter. Dabei wird nichts Großartiges, sondern Grundkenntnisse überprüft oder gefragt, aber die sind zum Teil (Abg. Dörr (AfD)) nicht vorhanden. Das heißt, die Unzufriedenheit mit öffentlichen Schulen ist gewaltig. Es gibt aber natürlich auch Privatschulen. Ich habe das aus Baden-Württemberg gekannt, da war das viel ausgeprägter als bei uns im Saarland. Hier ist das mehr oder weniger unterentwickelt, aber es gibt auch hier Privatschulen. In Frankreich ist das Privatschulwesen noch stärker. Im Augenblick gibt es eine große Bewegung in Frankreich, die die Möglichkeit eröffnen will, dass Kinder ohne mehr zu bezahlen auch Privatschulen besuchen können und nicht in öffentliche Schulen gehen müssen. Wir hatten hier bis vor einigen Jahren auch ein gutes Privatschulgesetz. Es war kein finanzielles Risiko, eine Privatschule zu gründen. Da konnte ein Schulträger, ob das jetzt Montessori oder auch eine Initiative von Eltern war, eine Schule gründen und versuchen, gute Bildungsarbeit zu leisten. Wenn das nicht geklappt hat, hat man das nach ein, zwei Jahren eingestellt, und wenn es geklappt hat, konnte das fortgeführt werden. Aber es ist vor ein paar Jahren, wie gesagt, eine Änderung an diesem Gesetz vorgenommen worden, dass man drei Jahre das Risiko einer Gründung praktisch selbst trägt. Aber wer macht das schon! Ich kenne niemanden, der das macht. Es sind inzwischen zwei oder drei Privatschulen gegründet worden, meistens für Kinder mit Schwierigkeiten im Erziehungsbereich, und diese sind, glaube ich, von Gesellschaften gegründet worden. Ich bin nicht so genau auf dem Laufenden. Aber im Großen und Ganzen ist dieses Gesetz ein Privatschulverhinderungsgesetz! Es verhindert wirklich, dass die Alternative zum öffentlichen Schulwesen ein Privatschulwesen ist, oder zumindest verhindert es eine Stärkung der privaten Schulen. Das widerspricht allen Erfahrungen, die wir im Leben machen. Viele von uns sind sportbegeistert. Da geht ohne Wettbewerb nichts. Und ohne Wettbewerb gibt es keine Leistung. Ein Wettbewerb muss nicht ruinös sein, er kann von der Freude getragen werden, dass das Gute belohnt wird. Man muss nicht bestraft werden, wenn man nicht mitkommt. Aber ein Wettbewerb ist nötig. Im Augenblick haben wir keinen Wettbewerb im Schulsystem. Und es gibt Kräfte, die scheuen den Wettbewerb wie der Teufel das Weihwasser. Da liegt die Krux! Wir beantragen, dass diese Dreijahresfrist abgeschafft wird, dass wenn eine Privatschule gegründet wird, sie von Anfang an unterstützt wird. Zeigt sich, dass das nicht so recht klappt, dann wird das natürlich eingestellt. Aber nach der jetzigen Regelung muss jemand vielleicht sein ganzes Vermögen opfern, und nach drei Jahren kriegt er von einer Stelle, auf die er keinen Einfluss hat, gesagt: „Was ihr da macht, ist nicht in Ordnung. Wir geben euch kein Geld.“ Aus diesem Grunde, wie gesagt, werden keine Privatschulen mehr gegründet. Deshalb ist das ein Privatschulverhinderungsgesetz, und wir wollen, dass es wieder ein Privatschulermöglichungsgesetz wird. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Dörr, für die Begründung des Gesetzentwurfs. - Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind eingegangen. Als erste Rednerin hat nun von der SPD-Landtagsfraktion Frau Alexandra Becker das Wort.
Alexandra Becker SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal können und sollten Meinungen sich ändern. Selbstreflexion ist eine wichtige Charaktereigenschaft, die ich persönlich außerordentlich schätze. Sie haben unsere Fähigkeit zur Selbstreflexion schon 2018, 2019, 2021 und 2023 getestet. Danke dafür. (Heiterkeit.) Unsere Haltung hat sich allerdings auch nach erneutem inhaltlichem und sachlichem Auseinandersetzen mit Ihrem Gesetzentwurf nicht geändert. Schulen in freier Trägerschaft sind ein wichtiger Bestandteil unserer Bildungslandschaft. Das Privatschulgesetz soll sie nicht verhindern, sondern vielmehr in ihrer Existenz und Qualität auf sichere Füße stellen. Dazu gehört, dass eine neu gegründete Ersatzschule zunächst nachweist, dass sie dauerhaft Bestand haben kann. Diese Regelung hat sich bewährt, und daran wollen wir auch nichts ändern. Denn würde die volle staatliche Finanzierung schon ab Aufnahme des Schulbetriebs gezahlt, trüge das Land das finanzielle Risiko eines Scheiterns ganz allein. Die Bewährungszeit gibt uns die Möglichkeit, die Leistungsfähigkeit eines neuen Trägers zu erproben, bevor öffentliche Mittel in vollem Umfang fließen. Wer die Belastung in der Gründungsphase gering halten möchte, kann das selbst steuern, etwa indem er die Schule zunächst mit weniger Klassen startet. Im Übrigen ist es auch nicht so, dass Schulen in dieser Zeit leer ausgehen. Schon jetzt haben Träger einen Anspruch auf staatliche Finanzhilfe in Höhe von 25 Prozent der laufenden Ausgaben. Sobald die Anerkennung erfolgt, wird rückwirkend eine weitere 25-prozentige Erstattung für die gesamte Zeit der Genehmigung gezahlt. Wer also die dreijährige Frist übersteht, verliert keinen Cent. Unsere Regelung ist verfassungsrechtlich austariert: Schon vor der Anerkennung gibt es eine anteilige Finanzhilfe, nach der Anerkennung eine Nachzahlung und in Ausnahmefällen ist auch eine frühere Anerkennung mög- (Abg. Becker (SPD)) lich. Damit tragen wir genau den Anforderungen der Rechtsprechung an die Zulässigkeit einer Bewährungszeit Rechnung und liegen mit unseren drei Jahren im bundesweiten Mittelfeld. Vielleicht hätte sich beim fünften Aufguss doch noch ein Blick in den eigenen Gesetzentwurf von 2023 gelohnt, denn damals wussten Sie nämlich noch, dass Sie für die Abschaffung der dreijährigen Anerkennungsfrist auch § 18 und die zugehörige Durchführungsverordnung ändern müssen, aber Ihr aktueller Entwurf lässt beide unangetastet. Das mit der Selbstreflexion ist eine tolle Sache, ich empfehle sie Ihnen vor allem jetzt, da Sie in Ihrer Rede den Gesetzentwurf als Deckmantel genutzt haben für wirklich absurde Anschuldigungen, auf die Herr Kollege Haas gleich näher eingehen wird. Wer die Schulen in freier Trägerschaft wirklich stärken will, sorgt für verlässliche Rahmenbedingungen und nicht für Schnellschüsse auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf erneut ab. (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Frau Becker, für Ihren Redebeitrag. - Als nächster Redner hat nun von der CDU-Landtagsfraktion Herr Frank Wagner das Wort.
Frank Wagner CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Schulen in freier Trägerschaft sind ein wichtiger Bestandteil unserer Bildungslandschaft. Sie stehen für unterschiedliche pädagogische Konzepte und für Wahlmöglichkeiten von Eltern. Deshalb will ich direkt zu Beginn herausarbeiten: Unsere Ablehnung dieses Gesetzentwurfs ist keine Ablehnung von Schulen in freier Trägerschaft. Sie bedeutet auch nicht, dass bei deren Finanzierung alles so bleiben muss, wie es ist, denn selbstverständlich kann man darüber sprechen, ob die Rahmenbedingungen für die Gründung freier Schulen noch zeitgemäß sind und bestehende Regelungen verbessert werden können. Wir haben im Saarland zahlreiche Privatschulen, die sehr gute pädagogische Konzepte zugrunde legen und wirklich eine gute Arbeit leisten. Wir haben einige wenige Neugründungen gehabt, eine habe ich selbst aktiv begleitet, und zwar in Weiskirchen-Rappweiler die freie Förderschule im Bereich der sozialen und emotionalen Entwicklung. Ich kann deshalb direkt am Anfang sagen: Es war gut und auch richtig, dass zum einen die nötigen Zeitabläufe da sind, so wie sie im Gesetz zugrunde liegen, und zum anderen, dass der Schule Zeit gegeben wird, sich zu entwickeln. Der entscheidende Punkt ist, das müssten Sie, Herr Dörr, vor allem aus Ihrer Tätigkeit als Lehrer und Schulleiter wissen, dass es eine wahnsinnige Verantwortung gegenüber den Schülerinnen und Schülern und gegenüber den Eltern ist. Von daher ist es wichtig, genau hinzuschauen: Wer leitet diese Schule? Wer steckt genau hinter dem Träger, welche Personen? Wie sieht die Finanzierungsstruktur aus? Wie ist die Zuverlässigkeit? Wie sieht es mit dem Personal aus?- Das sind sehr viele Fragen. Deshalb ist es mehr als gerechtfertigt, dass es eine Startphase gibt, in der genau kontrolliert wird, um dieser Verantwortung auch gerecht zu werden. Nichtsdestotrotz will ich kurz erwähnen, dass 2021 der saarländische Rechnungshof festgestellt hat, dass die Neugründung nicht einfach ist und es Hürden gibt. Er hat angeregt, das Ganze zu reformieren. Wir sagen auch, wir können genau hinschauen, aber das Entscheidende ist, wir brauchen diese Zeit der Vorbereitung und können sie nicht unnötig verkürzen. Ich möchte nur in aller Kürze auf die Rechtslage eingehen, da meine Vorrednerin dies schon getan hat. Ein entscheidender Punkt - in Ihrem Gesetzentwurf wird jedoch ein falscher Eindruck vermittelt -, ist, dass von Anfang an eine Unterstützungsmöglichkeit besteht: 25 Prozent der Kosten werden direkt mit Beginn der Gründung finanziert und es besteht ein Erstattungsanspruch über weitere 25 Prozent nach der Anerkennung. Von daher kann man nicht sagen, dass es gar keine finanzielle Unterstützung gibt. Ein weiterer entscheidender Punkt ist, dass von Ihnen eine Änderung des § 28 vorgeschlagen wird, eben wurde ebenfalls darauf eingegangen, aber die Voraussetzung für die staatliche Anerkennung steht nun mal in § 18, und dieser bleibt unverändert. Das ist ein absoluter Fehler in diesem Gesetzentwurf. Der Rechnungshof hat eine Verkürzung der Prüfung empfohlen und gebeten, sich das genauer anzuschauen. Sie gehen aber deutlich weiter. Diesen Schritt können wir auf keinen Fall mitgehen, weil - ich komme noch mal zum Anfang meiner Rede -, es eine Riesenverantwortung ist, wenn man Schüler in die Hand einer privaten Schule gibt, die man noch nicht genau kennt: Welcher Träger steckt genau dahinter? Welches Personal steckt genau hintendran? - Deshalb brauchen wir diese Übergangszeiten, da muss wirklich sehr genau geprüft werden. Ihr Gesetzentwurf erfüllt diese Anforderungen nicht, von daher ist unsere Position klar: Schulen in freier Trägerschaft verdienen gute, faire und verlässliche Rahmenbedingungen. Mit diesem Gesetzentwurf kommen wir aber nicht weiter, von daher lehnen wir diesen ab. - Danke. (Beifall von der CDU.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Wagner, für Ihren Redebeitrag. - Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Es hat nun Sascha Haas von der SPD-Fraktion das Wort.
Sascha Haas SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Als ich mir diese Woche die Tagesordnung angeschaut habe, hatte ich schon den Verdacht, um was es in diesem Antrag eigentlich wirklich geht. In Ihrer Rede, Herr Dörr, haben Sie sich entlarvt: Es geht Ihnen nicht um die Privatschulen in diesem Land, Ihnen geht es um ein perfides Muster, das Ihre Partei in ganz Deutschland, in jedem Bundesland anwendet. Zuletzt konnte man das auch bei der Auseinandersetzung im Wahlkampf in Sachsen-Anhalt sehen. Was Sie machen, ist, Schulen und das Schulsystem, vor allem das staatliche Schulsystem, schlecht zu reden, Eltern Angst zu machen, ihre Kinder in staatliche Schulen zu bringen, und zwar mit dem einfachen Ziel, nämlich durch eine Bildungspflicht die Schulpflicht auszuhebeln, damit Sie die Chance haben, junge Menschen zu indoktrinieren, indem sie daheim oder in irgendwelchen Privatschulen, die von Vereinen, Organisationen, die Ihnen nahestehen, unterrichtet werden. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, dürfen wir nicht zulassen! (Beifall von der SPD. - Zuruf des Abgeordne- ten Dörr (AfD). - Lachen bei der AfD.) Da gibt es gar nichts zu lachen. - Ich finde das im Übrigen wirklich schräg, dass Sie hier stehen und den Lehrkräften in den privaten Schulen - ich nehme für mich ganz persönlich die Piusbruderschaft aus - und in den staatlichen Schulen absprechen, sich um Kinder und Jugendliche zu kümmern, sie ordentlich zu beschulen und ihnen vor allem auch in Situationen zu helfen, in denen es ihnen in ihrem Leben gerade ein bisschen schwerer fällt, in die Schule zu gehen. Man muss sich doch die Frage stellen, warum es Schülerinnen und Schüler manchmal schwerfällt, in die Schule zu gehen: weil es daheim Probleme gibt, weil vielleicht Mobbing in der Schule ist. - Die Beispiele, die Sie gebracht haben, mit Paris oder mit PISA, auch die waren in Ihrer Argumentation ganz bewusst gewählt, weil Sie nämlich sagen wollen: Die Schulen könnten sich nicht darum kümmern, was in der Schule passiert. Das ist ehrlicherweise ein „A…-Tritt“ für die Menschen, die jeden Tag in diesem Land für unsere Kinder und Jugendlichen arbeiten. Machen Sie sich mal Gedanken, was Sie gerade eben diesen Menschen vom Rednerpult aus deutlich gesagt haben, das ist deren Arbeit nicht wertgeschätzt, Herr Dörr! (Beifall von der SPD.) Deswegen kann ich Ihnen nur sagen, dass wir diesen Antrag ablehnen mit den sachlichen Gründen, die die Kollegin Becker, aber auch der Kollege Frank Wagner von der CDU-Landtagsfraktion genannt haben. Das ist das eine. Aber ich sage Ihnen ganz klar, wir werden dieses staatliche Schulsystem und die Privatschulen, die auch ordentliche Arbeit machen - Herr Frank Wagner hat gerade angesprochen, was alles dahintersteckt, was auch die Träger alles leisten - verteidigen. Wir werden nicht mitgehen bei der Abschaffung der Schulpflicht. Wir werden dafür sorgen, dass Kinder nicht indoktriniert werden, sondern dass sie zu freien Menschen erzogen werden, die selbst entscheiden können und die in dieser demokratischen Gesellschaft frei denkend aufwachsen können. - Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Haas, für Ihren Redebeitrag. Es ist erneut eine Wortmeldung von dem Fraktionsvorsitzenden der AfD-Fraktion, Herrn Josef Dörr, eingegangen.
Friedrich Josef Dörr AfD
Ich möchte doch noch ein paar Worte zuerst zu Herrn Wagner sagen. Das war ja wohltuend sachlich. Das ist so, wie es ist. Diese Schule, die da gegründet worden ist, ist genauso eine Schule, wie ich eben angeführt habe. Dass das nicht einfach ist, ist auch klar. Dass das keine Nullsubventionierung oder -unterstützung ist, ist auch richtig. Das war ein sachlicher Vortrag. Sie sind Schulfachmann und einer von denen, bei denen sich Herr Haas bedankt hat, dass sie an der Front tätig waren und so. Allerdings, Herr Haas - - Ist er noch da? (Abg. Haas (SPD): Ich sitze hier. Sie müssen nur die Augen aufmachen!) Doch, da ist er noch. Sie haben auch mir gedankt, weil ich immerhin 45 Jahre in der Schule war und diese Verantwortung und Last, wie Sie sagen, getragen habe. Bei Ihnen weiß ich nicht genau, woher Sie Ihre schulischen Erfahrungen als Schulpolitiker haben. Ich habe das alles erlebt und durchgearbeitet. Ich habe die Probleme gesehen, die an anderen Schulen waren. An meiner Schule oder an meinen Schulen, muss ich sagen, gab es alle diese Probleme nicht. Aber es gab viele Kinder, die aus anderen Schulen kamen, weil es dort auch diese Probleme gab. Es kann ja niemand abstreiten, dass unsere Schulen Probleme haben. Nun habe ich in keiner Weise und mit keinem Wort gesagt, dass das die Schuld der (Abg. Dörr (AfD)) Lehrpersonen ist, die dort sind. Die sind ja in ein System, in ein Verfahren, in einen Rahmen eingebunden, aus dem sie nicht ohne Weiteres heraus können. Insofern sind das die Leidtragenden. Es gibt ja leider inzwischen sehr viele Leute, die den Lehrerberuf aufgeben. Das war zu meiner Zeit undenkbar. Wenn jemand Lehrer war, war er es bis zum Tode. Niemand ist aus dem Schuldienst ausgeschieden. Das heißt also, da gibt es schon Dinge, die nicht in Ordnung sind, und das sind nicht Dinge, die die Lehrer und Lehrerinnen zu vertreten haben, sondern die in der gesamten Organisation liegen. Wir haben schon einige Vorschläge gemacht, die immer regelmäßig abgelehnt werden. Was die Schulen freier Träger betrifft, das wird ja auch abgelehnt. Das heißt also, Sie sind gar nicht gewillt, irgendetwas vorwärts zu bringen, vor allen Dingen scheuen Sie den Wettbewerb wie der Teufel das Weihwasser. Auch innerhalb einer Schule habe ich damit sehr viele Erfolge mit meinen Schülerinnen und Schüler gehabt. Die haben gerne Wettbewerb, die wollen sich gerne zeigen, die wollen gerne auf etwas hinarbeiten. Man muss ihnen diese Möglichkeit lassen. Man muss den Schulen auch als Ganzes diese Möglichkeit lassen. Wenn hier eine Schule ist und nebenan eine andere und es einen Wettbewerb gibt, bei dem es vielleicht einen knappen Sieger gibt, freuen sich die einen, und die anderen sagen, das nächste Mal machen wir das besser und so weiter. Warum wollen Sie unseren Kindern nicht die Chance geben, an diesem Wettbewerb teilzunehmen? Die Förderung der Privatschulen ist ein Weg dazu. Wenn es auch nicht ganz krass so ist, dass gar kein Pfennig von Anfang an fließt, so sind die Hürden doch groß genug, dass außer von Organisationen wie zum Beispiel den Kirchen - die ziehen sich auch zurück; ich habe mit einigen Leuten schon früher gesprochen - kaum noch neue Privatschulen gegründet werden, weil das zu teuer ist. Ich habe es eben schon aufgezählt, die können es vielleicht noch versuchen, machen es aber auch nicht mehr. Aber für Privatleute ist kein Raum. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)
Christina Baltes
Danke, Herr Dörr, für Ihren Redebeitrag. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2409. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2409 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2409 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die SPD- und die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen zu den Punkten 11 und 27 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Regelung von Zuständigkeiten des öffentlichen Straßenverkehrs im Saarland (Drucksache 17/2389) Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend Baustellen sind notwendig - Baustellenchaos nicht: schneller bauen, besser koordinieren, existenzbedrohende Härten abfedern (Drucksache 17/2400) Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Frau Ministerin Petra Berg das Wort.
Petra Berg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Gäste! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes des Saarlandes schaffen wir eine notwendige und überfällige Aktualisierung der Zuständigkeiten im saarländischen Straßenverkehrsrecht. Worum geht es konkret? Der Bund regelt den Straßenverkehr in einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen. Dabei überträgt der Bundesgesetzgeber den Ländern durch entsprechende Delegationsvorschriften Aufgaben in abstrakter Form. Damit ist zunächst festgelegt, dass bestimmte Aufgaben von den Ländern wahrgenommen werden können beziehungsweise müssen. Für die praktische Umsetzung reicht eine solche abstrakte Aufgabenübertragung jedoch nicht aus. Es muss klar geregelt sein, welche Verwaltungsebene und welche konkrete Behörde im Saarland für welche Aufgabe zuständig ist. Genau hier setzt das Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz des Saarlandes an. Es konkretisiert die bundesrechtlichen Aufgabenübertragungen und weist diese den unterschiedlichen Verwaltungsebenen und den nachgeordneten Stellen zu. Eine solche klare Zuständigkeitsregelung ist keine bloße Formalie. Sie ist die Grundlage für eine effiziente Verwaltung und vor allem für eine rechtssichere Aufgabenwahrnehmung. Seit der letzten grundlegenden Änderung des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes im Jahr 2012 hat sich die Rechtslandschaft im Bereich des Straßenverkehrs erheblich weiterentwickelt. Zahlreiche gesetzliche und untergesetzliche Regelungen sind hinzugekommen und wurden verändert. Die Folge ist ein zunehmendes Missverhältnis zwischen den fortlaufenden Änderungen des übergeordneten Rechts und den im Saarland geltenden konkreten Zuständigkeitsregelungen. Das führt zu Unsicherheiten in der Praxis. Gerade für die Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände muss aber jederzeit eindeutig erkennbar sein, wer für welche Aufgabe verantwortlich ist. Nur so können Entscheidungen schnell, effizient und vor allem auch rechtssicher getroffen werden. Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle wollen wir deshalb in erster Linie eines erreichen, wir bringen die Zuständigkeitsregelungen wieder auf den aktuellen Stand. Dabei verfolgen wir vier wesentliche Ziele. Erstens werden bestehende Aufgabenbereiche an die zwischenzeitlich erfolgten rechtlichen Neuerungen angepasst. Beispielsweise wurde mit der Änderung des Bundesfernstraßengesetzes § 6a Absatz 5a StVG neu eingeführt. „Demnach werden die nach Landesrecht zuständigen Behörden ermächtigt, für die Erhebung von Gebühren im Zusammenhang mit dem Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner und andere Personengruppen in Gebieten mit erheblichem Parkraummangel Gebühren zu erheben und dabei auch neben der Bedeutung der Parkmöglichkeiten deren wirtschaftlicher Wert oder der sonstige Nutzen der Parkmöglichkeiten für die Bewohner angemessen zu berücksichtigen.“ Dabei überträgt die Landesregierung die in diesem Zusammenhang erteilte Ermächtigung zum Erlass entsprechender Gebührenordnungen zum Zwecke der Erhebung der Gebühren an die Gemeinden als nach Landesrecht zuständigen Stellen. Zugleich wird das mit der Verordnung über Parkgebühren der Landesregierung bereits übertragene Recht zum Erlass einer Gebührenordnung für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen sowie für die Benutzung gebührenpflichtiger Parkplätze bei Großveranstaltungen in das Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz aufgenommen. Das entspricht einer Forderung der Kommunen. Die Zuständigkeiten für Erlaubnisse nach § 29 Absatz 3 StVO für Fahrzeuge und Züge des Großraum- und Schwerverkehrs für die höheren Verwaltungsbehörden beziehungsweise der von ihnen bestimmten Stellen für die Fälle des Erlaubnis- und Genehmigungsverfahrens, die nicht der Anhörung der betroffenen Straßenverkehrsbehörden unterliegen, wird dem Landesbetrieb für Straßenbau übertragen. Mit weiteren Gesetzesänderungen in Zusammenhang mit § 45 StVO wurden die verkehrsrechtlichen Regelungs- und Anordnungsmöglichkeiten der unteren Straßenverkehrsbehörden auf Kreisebene und der örtlichen Straßenverkehrsbehörden der kommunalen Ebene erweitert. Da die Anordnungskompetenz nach § 45 für die örtlichen Straßenverkehrsbehörden der Gemeinden in ihrem abschließenden Maßnahmenkatalog im Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz explizit aufgeführt sind, diese aber aktuell nur Anordnungen von Maßnahmen nach § 45 Absatz 1 bis Absatz 1d StVO zulassen, wird die Bestimmung entsprechend angepasst und um die Anordnungsmöglichkeiten ergänzt. Damit werden die Optionen der Gemeinden für verkehrsrechtliche Anordnungen für kommunale Straßen, zum Beispiel für die Anordnung von Fahrradzonen, erweitert, von denen kommunale Behörden nach Ermessen Gebrauch machen können. Außerdem wurde mit der Änderung der Fahrerlaubnisverordnung § 71a eingeführt, der den Widerruf der amtlichen Anerkennung von psychologischen Testverfahren und Testgeräten regelt. Die sich daraus ergebende Zuständigkeit wurde dem für Verkehr zuständigen Ministerium zugeordnet. Auch die Zuständigkeit für die Ausstellung von Fahrerqualifizierungsnachweisen nach der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung wird den Gemeinden übertragen, die diese Aufgabe im Übrigen schon wahrnehmen. Weiterhin wird das Gefahrgutrecht angepasst und zuletzt die Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern und die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen. Mit der Aufnahme dieser Änderungen erfolgt keine materiellrechtliche Änderung, sondern eine klarstellende Zuweisung der bereits wahrgenommenen Zuständigkeiten des für Verkehr zuständigen Ministeriums, der Vollzugspolizei, der unteren Straßenverkehrsbehörden sowie des Landesverwaltungsamts. Es wird zudem klargestellt, dass mit diesem Gesetz lediglich die Zuständigkeiten für die Regelung und Überwachung gefahrgutrechtlicher Bestimmungen auf öffentlichen Straßen für die nicht bundeseigenen Eisenbahnen im Schienenverkehr sowie für die Binnenwasserstraßen zugewiesen werden. Bei den nicht bundeseigenen Eisenbahnen handelt es sich um alle Eisenbahnen, sowohl in geschlossenen Werksgeländen als auch öffentlich, die nicht vom Bund oder einer Unternehmung des Bundes betrieben werden. Für diese Eisenbahnen liegt die Zuständigkeit der Eisenbahnaufsicht und für Genehmigungen bei den Ländern. Folgerichtig ist die Landespolizei zuständige Polizeibehörde für die nicht bundeseigenen Eisenbahnen, da es sich nicht um die Infrastruktur des Bundes handelt. Neben diesen notwendigen rechtlichen Anpassungen schließen wir zweitens bestehende Regelungslücken und sorgen damit für mehr Klarheit in der Verwaltungspraxis. Mit der Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung wurde durch den Bundesgesetzgeber die rechtliche Möglichkeit geschaffen, Großraum- und Schwertransporte durch Beliehene begleiten zu lassen. Mit der Beleihung werden den Transportbegleitungsunternehmen hoheitliche Aufgaben und Ermächtigungen übertragen. Die für die Beleihungsfirma tätigen Personen erhalten Aufgaben und Befugnisse, die bis dahin der Vollzugspolizei übertragen waren. Dies gilt insbesondere für Eingriffe in Grundrechte der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, um den Straßenverkehr durch Zeichen und Weisungen im Rahmen von Begleitmaßnahmen zu regeln. Durch diese Beleihung soll die Vollzugspolizei von dieser Aufgabe entlastet sowie den Großraum- und Schwertransportunternehmen durch Inanspruchnahme der Begleitdienstleistung mehr Planungssicherheit und Flexibilität gegeben werden. Durch die Neufassung des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes des Saarlandes erfolgt die Umsetzung dieser neuen rechtlichen Möglichkeit. Darüber hinaus haben sich die Länder darauf verständigt, die näheren Ausführungen der Umsetzung der Aufgabenzuweisungen der Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung jeweils durch eine Landesverordnung mit Blick auf Antragsverfahren für die Übertragung der Anordnungsbefugnis der Transportbegleitungsunternehmen und deren Pflichten, Anerkennungsund Überwachungsmaßnahmen sowie Aus- und Fortbildungsaspekten zu regeln. Mit der Neufassung des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes des Saarlandes schaffen wir also Verlässlichkeit für unsere Wirtschaft und fördern die Flexibilität und die Beschleunigung der Verfahren. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch die rechtlichen Voraussetzungen wurden geschaffen, damit Kraftfahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen in örtlich begrenzten, festgelegten Betriebsbereichen im öffentlichen Straßenverkehr im Regelbetrieb fahren können. Darüber hinaus wurden drittens erweiterte oder neu hinzugekommene Aufgaben den zuständigen Stellen ausdrücklich zugewiesen. Um eine einheitliche Umsetzung der Änderungen des Fahrlehrerrechts im Saarland zu gewährleisten, verbleibt die Zuständigkeit in Grundsatzfragen im für Verkehr zuständigen Ministerium als oberste Landesbehörde. Darüber hinaus wird das für Verkehr zuständige Ministerium die Koordination der Fahrschulüberwachung im Saarland übernehmen und damit einen einheitlichen Überwachungsmaßstab der gesetzlich vorgeschriebenen Fahrschulüberwachung durch die hierfür bestellten Fachberater gewährleisten. Zudem bleibt die Zuständigkeit des Ministeriums im Auftrag der Fahrschulbehörden der Landkreise, des Regionalverbands Saarbrücken und der Landeshauptstadt Saarbrücken bestehen, Fachberater für die Fahrschulüberwachung zu bestellen. Auch mit der Novellierung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes infolge der Umsetzung der Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie ist die bisherige Unterscheidung zwischen gesetzlicher und staatlicher Anerkennung mit dem Ziel entfallen, die Anerkennung und die Überwachung der Ausbildungsstätten zu zentralisieren, sprich, wir schaffen mehr Gleichheit und Transparenz zwischen gesetzlich und staatlich anzuerkennenden Ausbildungsstätten. Diese Bündelung der Zuständigkeiten folgte somit den Überlegungen des Landkreistages und der IHK Saarland. Mit der Aufnahme der durch die veränderte Gesetzgebung notwendigen Änderungen und der daraus resultierenden Aufgaben schaffen wir also Klarheit und Transparenz über die Zuständigkeiten. Im Sinne einer Anpassung und Neuregelung von Zuständigkeiten werden viertens Aufgaben, die zwischenzeitlich entfallen sind, aus dem Gesetz gestrichen. Damit ist gemeint, dass durch den Wirkbetrieb der von der Bundesregierung beauftragten Infrastrukturgesellschaft privaten Rechts für Autobahnen und sonstige Bundesstraßen die bisherigen Landesaufgaben für die Bereiche der saarländischen Bundesautobahnen mit Blick auf Planung, Bau, Erhalt und Betrieb auf die Autobahngesellschaft des Bundes übertragen worden sind. Diese Aufgaben sind im bisherigen Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz derzeit noch dem Landesbetrieb für Straßenbau zugewiesen und sind daher zu streichen. Mit dem heutigen Gesetzentwurf geht es also nicht um eine grundlegende Neuordnung des Straßenverkehrsrechts, es geht vielmehr darum, die Zuständigkeitsordnung an die tatsächliche rechtliche Entwicklung der vergangenen Jahre anzupassen und damit wieder eine eindeutige, nachvollziehbare und rechtssichere Grundlage für die tägliche Arbeit der zuständigen Behörden zu schaffen. Mit der Novelle schaffen wir diese notwendige Klarheit. Wir aktualisieren das bestehende Recht, schließen Lücken und sorgen dafür, dass die zuständigen Behörden ihre Aufgaben auf einer zeitgemäßen und rechtssicheren Grundlage weiterhin wahrnehmen können. Ich bitte Sie daher um eine konstruktive Beratung des Gesetzentwurfs im zuständigen Ausschuss. - Vielen Dank! (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Begründung des Gesetzentwurfs. Zur Begründung des Antrags der CDU-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Alwin Theobald das Wort.
Alwin Theobald CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! In den zurückliegenden Jahren hat sich die Zahl der Verkehrsbehinderungen im Saarland immer weiter erhöht. Die Zahl der Vollsperrungen ist gestiegen und die Zeiten, in denen die Menschen im Stau stehen, haben sich allein von 2022 bis 2025 nahezu verdoppelt, von rund 3.000 auf rund 6.000 Stunden jedes Jahr. Wer morgens, mittags und gegen Abend immer wieder im Stau steht, fragt wahrscheinlich nicht zuerst, welche Behörde nach welchem Paragrafen dafür zuständig ist, sondern eher: „Warum ist die Straße schon wieder gesperrt? Warum dauert die Sanierung weniger Kilometer oft Monate oder sogar Jahre? Wann kann ich endlich wieder ohne Umwege zur Arbeit, zum Arzt oder zu meinem Betrieb fahren?“ Manchmal aber sind es gerade die schlecht geregelten Zuständigkeiten, die den Menschen ihre Zeit stehlen. Genau deshalb ist es richtig, dass wir den Gesetzentwurf der Landesregierung zu Zuständigkeiten im Straßenverkehr und unseren CDU-Antrag zur Beschleunigung und besseren Koordination von Baustellen und zur Abfederung existenzbedrohender Härten bei Nichterreichbarkeit von Unternehmen heute gemeinsam beraten. Ihr Gesetzentwurf will die Frage beantworten, wer zuständig ist. Unser Antrag beantwortet die noch viel entscheidendere Frage, wie wir es schaffen, dass im Saarland wieder schneller, besser und verlässlicher gebaut wird. Zunächst zum Gesetzentwurf der Landesregierung. Das aktuelle Zuständigkeitsgesetz stammt im Kern aus dem Jahr 2012. Eine grundlegende Überarbeitung ist daher nachvollziehbar, Frau Ministerin, da gebe ich Ihnen vollkommen recht. Einige der vorgesehenen Regelungen unterstützen wir auch ausdrücklich. Wenn künftig Schwertransporte durch geeignete private Unternehmen begleitet werden, entlastet das unsere Polizei. Wenn der Landesbetrieb für Straßenbau für die Genehmigung von Bereichen für autonom fahrende Fahrzeuge zuständig sein soll, ist das durchaus sachgerecht. Es ist auch richtig, bei der Qualifizierung von Berufskraftfahrern für einheitlichere Standards zu sorgen. Die Richtung stimmt also. Aber, Frau Ministerin, die richtige Richtung ersetzt noch lange keinen handwerklich sauberen Gesetzentwurf. Der Entwurf, wie er jetzt vorgelegt wurde, ist schlichtweg nicht beschlussreif. Ich sage Ihnen auch warum. Es beginnt mit vermeidbaren redaktionellen Fehlern und reicht bis zu ernsthaften rechtlichen und organisatorischen Fragen. Wer Rechtssicherheit schaffen will, darf beispielsweise nicht als falsche oder zumindest unklare Bezeichnung gleich schon im ersten Paragrafen das Bundeszentralregister in das Gesetz schreiben, wenn tatsächlich das Fahreignungsregister gemeint ist. Das mag man als Kleinigkeit abtun, es lässt sich im Ausschuss auch heilen, aber Gesetze sind nun eben keine unverbindlichen Absichtserklärungen. Sie müssen eindeutig und rechtssicher sein, und zwar Wort für Wort. (Beifall von der CDU.) Wo ich dann in der Sache wirklich anderer Ansicht bin, ist die geplante Organisation der privaten Begleitung von Schwerttransporten. Die Landesregierung schreibt selbst, dass derzeit gerade einmal zwei saarländische Unternehmen als Begleitunternehmen infrage kommen. Für diese gerade mal zwei Unternehmen und für Betriebe, die eventuell noch hinzukommen, soll die Zuständigkeit auf fünf Landkreise, den Regionalverband, die Landeshauptstadt und die Mittelstädte verteilt werden. Andere Länder - und die sind fast alle größer als das Saarland -, bündeln diese Aufgaben längst bei einer zentralen Stelle oder zumindest bei wenigen leistungsfähigen Behörden. Das sorgt für einheitliche Standards, klare Ansprechpartner und weniger Verwaltungsaufwand. Das hätte ich dann auch hier erwartet. Es ist keine Raketenwissenschaft, das Saarland ist klein genug, um Zuständigkeiten übersichtlich zu organisieren. Auch die vorgesehene Verordnungsermächtigung geht uns zu weit. Das Parlament soll mit diesem Gesetz Zuständigkeiten verbindlich regeln. Warum sollen wir dann aber gleichzeitig der Landesregierung einen fast unbegrenzten Spielraum geben, diese Zuständigkeiten nach eigenem Gusto und am Parlament vorbei später wieder neu zu verteilen? Schließlich bleibt die Kostenfrage unzureichend beantwortet: Welche zusätzlichen Aufgaben kommen auf das Ministerium, den Landesbetrieb, die Landkreise und die Kommunen zu? Welcher Personalbedarf besteht tatsächlich? Welche Einnahmen aus der polizeilichen Begleitung von Schwertransporten entfallen? Welche tatsächlichen Einsparungen stehen dem gegenüber? - Auf diese Fragen erwarten wir im Ausschuss belastbare Antworten und keine groben Vermutungen. Deshalb ist unsere Haltung klar: Wir lehnen die Ziele des Gesetzentwurfs nicht grundsätzlich ab, aber wir stellen Ihnen auch keinen Blankoscheck aus. Dafür sind noch zu viele Fragen offen. Deswegen werden wir uns heute enthalten. Liebe Saarländerinnen und Saarländer, damit komme ich nun zum Antrag unserer CDU-Landtagsfraktion. Das Saarland ist Industrieland, es ist Pendlerland, es ist Transitland. Eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur ist deshalb alles andere als eine Nebensache. Ja, wir wissen alle: Baustellen sind notwendig, dringend notwendig und alle Straßen und Brücken müssen saniert werden, auch all das, was sich unter der Oberfläche an Infrastruktur verbirgt, muss im Saarland instandgehalten werden. Baustellen sind (Abg. Theobald (CDU)) deshalb notwendig und unausweichlich. Baustellenchaos allerdings ist es nicht. Jeder einzelne vermeidbare Baustellentag, jeder Tag kostet Zeit, Geld und Vertrauen. Deshalb fordern wir: Die Bauzeit muss neben Preis und Qualität zu einem ganz entscheidenden Maßstab werden. Um Ihrem Populismus vorzubeugen, liebe Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen: Wir verlangen keine Nachtarbeit mit dem Presslufthammer vor jedem Schlafzimmer. Arbeits-, Gesundheits- und Lärmschutz bleiben selbstverständlich erhalten. (Beifall von der CDU. - Abg. Coniglia- ro (SPD): Der Superpopulist spricht! - Lachen bei der SPD.) Trotzdem schulden wir den Menschen, dass alle sinnvollen Möglichkeiten geprüft und genutzt werden: Bessere Bauabläufe, Schichtbetrieb, Wochenendarbeit, geeignete Nacharbeiten sowie Bonus-Malus-Regelungen, die schnelle Fertigstellungen belohnen und selbstverschuldete Verzögerungen nicht folgenlos lassen. Vor jeder besonders bedeutsamen Baustelle des Landes soll deshalb ein verbindlicher Baustellenreifecheck stehen: Sind Planung und Genehmigung abgeschlossen, sind Material und Personal verfügbar? Sind Umleitungen belastbar? Welche Auswirkung hat die Maßnahme auf Wohngebiete, auf Schulen, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen oder Betriebe? Bleiben Rettungswege und der öffentliche Nahverkehr funktionsfähig? Laufen gleichzeitig andere Baumaßnahmen parallel, die zu einem Verkehrschaos führen könnten und werden - das ist ebenfalls nicht unwichtig - Lichtsignalanlagen rechtzeitig und richtig angepasst? Eine solche Prüfung ist keine zusätzliche Bürokratie. Ganz im Gegenteil, eine gründliche Checkliste vor dem ersten Spatenstich verhindert Verzögerungen, Ärger und Mehrkosten während der gesamten Bauzeit. Genau deshalb brauchen wir eine echte, zentrale, handlungsfähige Baustellenkoordination, wie es sie in anderen Bundesländern bereits gibt. Landesbetrieb, Kommunen, die Autobahn GmbH, die Deutsche Bahn und die unterschiedlichsten Verkehrsunternehmen dürfen nicht nebeneinander planen, bis am Ende alle wichtigen Verkehrsachsen gleichzeitig beeinträchtigt sind. Einer muss noch den Gesamtüberblick haben. Einer muss Konflikte früh erkennen können und einer muss notfalls eine Reihenfolge festlegen. Das bestehende Meldungsmanagement reicht dafür nicht aus. Wir brauchen landesweit einheitliche und miteinander verknüpfte Informationen über geplante und tatsächliche Bauzeiten, über Verzögerungen, über Stillstand, Umleitungsverkehre und über konkrete Belastungen. Denn was nicht erfasst wird, kann auch nicht systematisch verbessert werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der CDU.) Einen besonderen Schwerpunkt legen wir auf unsere Brücken. Bei geeigneten Bauwerken müssen serielle und modulare Verfahren zum Regelfall werden: vorgefertigte Bauteile, Ersatzneubauten neben dem bestehenden Bauwerk, das Einschieben oder Einheben fertiger Brückenteile, wo sinnvoll dann auch Behelfsbrücken. Was andernorts Bauzeiten erheblich verkürzt, muss auch im Saarland konsequent genutzt werden. Meine Damen und Herren, zu einer verantwortungsvollen Baustellenpolitik gehört auch der Blick auf die wirtschaftlichen Folgen. Einzelhändler, Handwerksbetriebe, Gaststätten und andere kleine Unternehmen können in existenzielle Not geraten, wenn ihre Kunden sie über Monate nicht mehr oder nur noch unter ganz erheblichen Schwierigkeiten erreichen können. Wir wollen deshalb ein eng begrenztes, rechtsicheres Härtefallinstrument. Es geht ausdrücklich nicht um eine Entschädigung für jeden Umsatzrückgang und erst recht nicht um Fördermittel nach dem Gießkannenprinzip. Das könnten wir gar nicht leisten. Hilfe soll es nur geben, wenn eine außergewöhnlich lange oder erheblich verzögerte öffentliche Baumaßnahme nachweislich zu einer existenzbedrohenden Lage führt. Aber der Staat, der einem Betrieb über Monate faktisch den Zugang erschwert, darf anschließend nicht einfach auf das allgemeine Unternehmerrisiko verweisen. (Beifall von der CDU.) Unser Grundsatz lautet daher: Belastungen zuerst vermeiden. Wo sie unvermeidbar sind, müssen sie begrenzt werden. Wo trotz allem eine unverschuldete existenzielle Härte entsteht, darf der Staat die Betroffenen nicht alleinlassen. Meine Damen und Herren, die Landesregierung legt uns heute 56 Seiten über Zuständigkeiten vor. Wir legen einen Antrag vor, der dafür sorgen soll, dass sich auf den Straßen und Brücken tatsächlich etwas verbessert. Die SPD-Mehrheit kann unseren Antrag heute ablehnen. Aber eines kann sie nicht: Sie kann die Staus, die unnötigen Umwege, die stillstehenden Baustellen und die Sorgen der betroffenen Betriebe nicht einfach wegstimmen. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf: Beschränken Sie sich nicht darauf, Zuständigkeiten neu zu sortieren. Sorgen Sie dafür, dass diese Zuständigkeiten auch zu besseren Ergebnissen insgesamt führen. Bauen wir schneller, koordinieren wir besser, nutzen wir moderne Verfahren und lassen wir diejenigen nicht allein, deren wirtschaftliche Existenz durch eine öffentliche Dauerbaustelle bedroht wird. Bringen wir das Saarland gemeinsam wieder in Bewegung. Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
Christina Baltes
Danke, Herr Theobald, für die Begründung des Antrages der CDU-Landtagsfraktion. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind eingegangen. Als erster Redner hat nun Herr Pascal Arweiler von der SPD-Landtagsfraktion das Wort.
Pascal Arweiler SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wenn wir im Alltag auf unseren Straßen unterwegs sind, dann machen wir uns normalerweise keine Gedanken darüber, wer für die Straße im eigentlichen Sinne zuständig ist. Wir fahren durch die Gemeinde, wir wechseln völlig selbstverständlich auf die Landstraße. Wir fahren über die Autobahn, gegebenenfalls sind wir auf einer Bundesstraße unterwegs. Wir fahren an einer Baustelle vorbei, nutzen die Umleitung und erwarten zu Recht, dass das alles völlig reibungslos funktioniert. Das klingt einfach, aber hinter diesem einfachen Vorgang ist tatsächlich ein komplexes Zusammenspiel zu sehen. Das gilt es hier zu benennen. Es ist ein Zusammenspiel, das nur funktioniert, wenn zwei Dinge an Voraussetzungen gegeben sind: dass es auf der einen Seite klare Zuständigkeiten gibt und dass es auf der anderen Seite verlässliche Abstimmungen zwischen den jeweiligen Beteiligten gibt. Da sind zu nennen Kommunen, Landkreise, Landesbetrieb, Ministerium, Autobahn GmbH, Polizei, Rettungsdienste, Verkehrsunternehmen, Versorger und viele weitere Akteurinnen und Akteure. Sie alle müssen wissen, wer welche Aufgabe hat, wer welche Entscheidungen trifft und wer sich mit wem überhaupt abstimmen muss. Darum geht es im Kern bei beiden Themen, die wir heute miteinander beraten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz hat zum Ziel, wie es möglicherweise der Name verrät, dass die Zuständigkeiten rechtssicher und eindeutig zugeordnet werden können. Die CDU stellt mit dem Antrag heute ausgerechnet die Strukturen und auch die Abstimmungsmechanismen ganz grundsätzlich in Frage. Sie fordern neue Strukturen, obwohl die Zusammenarbeit schon längst organisiert ist. Vor diesem Hintergrund lohnt es sich heute, dass wir beide Debatten, zum einen das Gesetz, zum anderen den Antrag der CDU, gemeinsam betrachten. Ich will mich zunächst zu dem Gesetz äußern. Das geltende Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz, Herr Theobald hat es schon gesagt, wurde zuletzt grundlegend 2012 geändert und bearbeitet. Seitdem hat sich das Straßenverkehrsrecht auf der Bundesebene wesentlich weiterentwickelt. Es gibt neue Rechtsvorschriften, bestehende Regelungen wurden verändert, Aufgaben wurden erweitert, Zuständigkeiten teilweise völlig neu geordnet. Ein wesentlicher Aspekt kommt zusätzlich hinzu: Seit dem 1. Januar 2021 sind Planung, Bau, Erhalt und Betrieb der Autobahnen in der alleinigen Zuständigkeit der Autobahn GmbH des Bundes. Unser Landesrecht muss das alles nachvollziehen können. Denn Zuständigkeitsrecht mag auf den ersten Blick vielleicht technisch oder langweilig klingen, aber es hat eine ganz praktische Bedeutung. Die Verwaltung muss wissen, auf Basis welcher Rechtsgrundlage sie handelt. Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, an wen sie sich im Zweifelsfall wenden können. Die Behörden müssen sich auch darauf verlassen können, dass ihre Aufgaben rechtlich eindeutig zugewiesen sind. Deshalb ist es richtig, dass wir nicht einen Flickenteppich von einzelnen Paragrafen anpassen, sondern dass wir uns das Gesetz in Gänze anschauen und neu fassen. Wir bringen damit Recht und Wirklichkeit wieder zusammen. Wir schließen Regelungslücken, ordnen die Aufgaben eindeutig neu zu und streichen Zuständigkeiten, die es auf der Landesebene so nicht mehr gibt. Das wird beispielsweise bei den Kommunen ganz konkret und deutlich. Sie erhalten zukünftig eindeutige und teilweise auch erweiterte Handlungsmöglichkeiten nach der Straßenverkehrsordnung. Dazu gehören etwa die Anordnung von Fahrradzonen oder auch die Bevorrechtigung von E-Fahrzeugen. Gleichzeitig wird ihnen auch die Gebührenhoheit bei Bewohner-Parkausweisen und beim Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen übertragen. Das stärkt die kommunale Ebene, und zwar dort, wo sinnvollerweise auch die Entscheidungen vor Ort getroffen werden sollten. Ein weiteres Beispiel sind die Großraum- und Schwertransporter. Dafür sind besondere Sicherheitsmaßnahmen notwendig. Das wurde eben schon genannt. Künftig können bestimmte Aufgaben bei der Begleitung solcher Transporte auch von privaten Unternehmen übernommen werden. Das entlastet die Polizei. Das ist auch wichtig, darüber haben wir heute Vormittag schon einmal gesprochen, und es erleichtert gleichzeitig die Organisation von Transporten. An anderer Stelle ist es sinnvoll, dass wir gegebenenfalls Aufgaben bündeln. Bei der Berufskraftfahrer-Lehrerqualifikation beispielsweise sollen Anerkennung und Überwachung von Ausbildungsstätten zentral wahrgenommen werden und damit in Zukunft im gesamten Saarland dieselben Maßstäbe gelten. Auch bei der Koordination der Fahrschulüberwachung geht es darum, dass es in Zukunft einheitliche Verfahren gibt, die sicherzustellen sind. Es geht also darum, welche Aufgaben auf welcher Ebene sinnvoll, effizient und rechtssicher erledigt werden können. Genau deshalb ist diese Novelle, die wir heute im ersten Schritt in der Ersten Lesung hier behandeln, notwendig und richtig. Aus diesem Grund einen herzlichen Dank an die zuständige (Abg. Arweiler (SPD)) Ministerin und ihr Haus für diesen wichtigen Gesetzentwurf. (Beifall von der SPD.) Meine Damen und Herren, damit komme ich zum zweiten Teil dieser Debatte. Es geht jetzt um den CDU-Antrag und um ein Thema, das wir ehrlich gesagt heute nicht zum allerersten Mal im Hohen Haus in dieser Legislaturperiode miteinander besprechen. Die CDU hat das Baustellenmanagement für sich entdeckt und es bereits mehrfach zum Gegenstand parlamentarischer Beratungen in diesem Jahr gemacht. Im Februar stand das Thema im Ausschuss auf der Tagesordnung. Im März haben sowohl die CDU als auch wir als SPD entsprechende Anträge im Plenum, im Hohen Haus eingereicht. Wir haben darüber schon einmal diskutiert. Im Anschluss ging es im August erneut im Ausschuss um die Bauzeiten, um Nachtarbeit und Mehrschichtbetrieb. Wir beraten heute erneut über diesen CDU-Antrag zum Baustellenmanagement. Man kann natürlich ein Thema mehrfach aufrufen, das habe ich heute Morgen schon unter TOP 1 gesagt. Gerade bei wichtigen Infrastrukturfragen ist eine kontinuierliche parlamentarische Begleitung sicherlich sinnvoll. Aber irgendwann muss man sich auch die Frage stellen: Müssen wir diese Debatte wirklich neu führen? Gibt es neue Erkenntnisse oder führen wir diese Debatte nur, damit man die alten Vorwürfe neu verpacken kann? (Beifall von der SPD.) Die zentrale Behauptung Ihres Antrags lautet ja erneut, dass die bestehenden Abstimmungen nicht ausreichen und dass es an einer trägerübergreifenden Steuerung schlichtweg fehle. Und das, meine Damen und Herren, entspricht schlichtweg nicht der Realität. Ich will das im Folgenden für meine Fraktion gerne erneut erläutern. Größere Maßnahmen des Landesbetriebs werden bereits lange vor Baubeginn in das Meldungsmanagement Saar eingestellt. Etwa ein Jahr vor Beginn einer Maßnahme laufen konkrete Abstimmungen mit den betroffenen Kommunen an. In der Verkehrsplanung werden je nach Maßnahme unter anderem Rettungsdienste, Polizei, ÖPNV und weitere betroffene Stellen regelmäßig eingebunden. Dazu kommen regelmäßige Bauprogramm-Gespräche, projektbezogene Abstimmungen, Gespräche mit der Autobahn GmbH und der Deutschen Bahn sowie weitere Koordinierungsformate. Auch zwischen Landesbetrieb und Autobahn GmbH gibt es regelmäßige Abstimmungen zu anstehenden Maßnahmen und Projekten. Maßnahmen werden räumlich und zeitlich miteinander abgeglichen und dort, wo Bedarf besteht, werden die Maßnahmen im Zweifelsfall verschoben. Wenn Autobahnverkehr auf nachgeordnete Netze ausweichen muss, dann werden die betroffenen Straßenverkehrsbehörden, die Kommunen und weitere Akteurinnen und Akteure selbstverständlich mit einbezogen. All das bedeutet nicht, dass im Saarland alle Baustellen immer wieder perfekt laufen. Das behauptet auch niemand, denn klar ist auch: Wo gebaut wird, da können Probleme entstehen und da entstehen meist auch Probleme. Das gilt privat genauso wie im öffentlichen Sektor. Planungen können sich verändern, unvorhersehbare Schäden treten auf, Baugrund ist plötzlich doch anders, als er erwartet war, und manchmal überschneiden sich auch schlicht die Interessen der verschiedenen Baulastträger. Die entscheidende Frage ist deshalb nicht, ob es jemals zu Problemen dabei kommt, sondern die entscheidende Frage, die wir uns stellen müssen, lautet: Haben wir bestehende Strukturen, mit denen solche Probleme möglichst früh erkannt und dann auch anschließend gelöst werden? Die gute Nachricht ist: Die gibt es bereits. Genau deshalb ist es auch richtig, diese Strukturen weiterzuentwickeln, das Meldungsmanagement möglichst flächendeckend zu nutzen und die Kommunikation immer weiter zu verbessern. Luft nach oben gibt es sicherlich immer. Es ist daher unzutreffend, so zu tun, als müsse das Baustellenmanagement im Saarland erst grundsätzlich neu erfunden werden. (Präsidentin Winzent übernimmt die Sit- zungsleitung.) An dieser Stelle wird dann auch der CDU-Antrag für mich persönlich widersprüchlich. Wir haben das eben vom Kollegen Theobald gehört: Auf der einen Seite fordert die CDU schnelleres Bauen, kürzere Verfahren, weniger Belastung durch unsere Baustellen. Das würde ich genauso unterschreiben. Auf der anderen Seite macht die CDU aber was? - Genau, sie schlägt immer neue Prüfungen, Datenerhebungen und Dokumentationen vor. Es soll eine zusätzliche trägerübergreifende zentrale Koordination geben. Vor Baumaßnahmen soll ein verbindlicher Reifecheck durchgeführt und dokumentiert werden. Während der Bauphase sollen Belastungen fortlaufend erfasst werden und hinzu kommen zusätzliche Daten über Bauzeiten, über Stillstände, Verzögerungen und Verkehrsverlagerungen. Man kann natürlich für alles eine neue Tabelle aufsetzen und man kann auch zusätzliche Berichte schreiben. Aber diese Arbeit erledigt sich nicht von allein, sondern sie muss von dem bestehenden Personal zusätzlich übernommen werden. Wir müssen uns deshalb eine ganz einfache und simple Frage stellen: Wo wollen wir die begrenzten Personalkapazitäten in unserer Straßenbauverwaltung sinnvoll im Anschluss einsetzen? Entweder beim Planen, beim Ausschreiben, beim Koordinieren und Umsetzen von Baumaßnahmen oder sollen wir sie lieber einsetzen beim Erstellen immer neuer Statistiken darüber, wie (Abg. Arweiler (SPD)) diese Baumaßnahmen geplant, ausgeschrieben oder auch umgesetzt werden? In dieser Debatte, liebe Kolleginnen und Kollegen, stört mich sicherlich nicht der Punkt, dass die CDU Fragen stellt, das ist ihr gutes Recht. Es ist auch unsere gemeinsame parlamentarische Aufgabe, Fragen zu stellen. Was mich stört, ist vielmehr, dass es Antworten der Regierung gibt - ich habe eben gesagt, wie oft dieses Thema aufgerufen wurde -, aber dass daraus offenbar überhaupt gar keine Konsequenzen gezogen werden. Seit Monaten wird seitens der Regierung erklärt, welche Abstimmungsstrukturen existieren, wie Baustellen vorbereitet werden, wo Beschleunigung möglich ist und wo nicht und wo rechtliche, technische und personelle Grenzen bestehen. Trotzdem wird immer wieder der Eindruck erweckt, man müsse nur noch eine weitere Stelle schaffen, nur noch mehr Bürokratie aufbauen und schwupp erledigen sich die Baustellen im Land viel schneller und von alleine. Aber so, liebe Kolleginnen und Kollegen, insbesondere gerichtet an die Kolleginnen und Kollegen der CDU, funktioniert eben keine Infrastrukturpolitik, nirgends, nicht im Saarland und in keinem anderen Bundesland oder im Bund. Das sieht man besonders gut beim Thema Nacht- und mehr Mehrschichtbetrieb. (Zuruf: Nacktbetrieb? - Heiterkeit.) Nacht! Ich weiß, wir haben noch ein bisschen was vor uns, aber Nachtbetrieb! Ich bitte um Sachlichkeit. Natürlich kann es sinnvoll sein, rund um die Uhr zu arbeiten, im Nachtbetrieb. (Heiterkeit.) Bei stark befahrenen Autobahnen können sich diese höheren Kosten durch das schnellere Arbeiten auch lohnen. Deshalb wird auf Teilen der A620 auch im 24-Stunden-Betrieb gearbeitet, Herr Commerçon. Aber daraus jetzt eine allgemeingültige Regel umzusetzen, ist, glaube ich, nicht der richtige Weg. Bei innerörtlichen Maßnahmen leben Menschen oft unmittelbar neben einer Baustelle. Dort spielen Lärmschutz und Nachtruhe eine völlig andere Rolle, aber das hat mit Populismus absolut nichts zu tun, Kollege Theobald. Dazu kommen dann auch höhere Personalkosten und die ganz praktische Frage, ob Unternehmen angesichts des Fachkräftemangels, der sehr evident besteht, genügend Personal haben, um diesen Dreischichtbetrieb dauerhaft überall aufrechtzuerhalten. Es muss im Einzelfall dann entschieden werden, welche Betriebsform dort sinnvoll ist. Deswegen darf man nicht mangelnde Entschlossenheit mit verantwortungsvoller Planung verwechseln, das wäre ein Fehler. Ähnlich verhält es sich bei Vertragsstrafen. Auch hier kann es sinnvolle Einsatzmöglichkeiten geben, aber eine Bauzeitverlängerung kann ganz unterschiedliche Ursachen haben. Witterung, unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder zusätzlich notwendige Arbeiten sind etwas völlig anderes als ein schuldhafter Verzug eines Auftragnehmers. Wer seriös über schnelles Bauen spricht, der muss auch diese Unterschiede berücksichtigen. Auch beim vorgeschlagenen Brückenschnellbauprogramm gilt: Natürlich sollten modulare Bauweisen, vorgefertigte Elemente, Behelfsbrücken und das Bauen neben einer bestehenden Trasse genutzt werden, wenn sie bei einem konkreten Bauwerk Vorteile mit sich bringen. Aber auch dort entscheidet es sich in der ganz konkreten Situation. Eine Brücke wird nicht dadurch schneller gebaut, dass wir im Landtag beschließen, dass sie schneller gebaut werden soll. Was wir politisch tun können, ist, die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass Planung und Bau effizient funktionieren. Deshalb halte ich es für falsch, funktionierende Strukturen mit immer mehr neuen Strukturen zu überfrachten. Wir stehen jetzt am Beginn von vielen Jahren, in denen in Deutschland und insbesondere auch bei uns im Saarland sehr viel gebaut wird. Viele Straßen, Brücken, Bauwerke erreichen schlichtweg jetzt das Ende ihrer technischen Lebensdauer. Das bedeutet zwangsläufig, dass es viele Baustellen gibt. Baustellen sind für die Menschen, die jeden Morgen im Stau stehen und deren Geschäft vorübergehend nicht so gut erreichbar ist, keine abstrakte Investition in die Zukunft. Es sind zunächst einmal persönliche Belastungen. Wir müssen diese Belastungen ernst nehmen und so gering wie möglich halten. Wir sollten aber den Saarländerinnen und Saarländern kein X für ein U verkaufen. Wir sollten den Menschen nicht versprechen, dass eine umfassende Erneuerung unserer Infrastruktur schlichtweg ohne Einschränkungen zu organisieren ist. Unser Anspruch muss sein: so gut koordinieren wie möglich, so früh informieren wie möglich und so effizient bauen wie technisch und wirtschaftlich sinnvoll. Damit komme ich zurück zum Ausgangspunkt meiner Rede. Wenn wir auf unseren Straßen unterwegs sind, dann machen wir uns nicht darüber Gedanken, wie viele Koordinierungsstellen tatsächlich existieren und wie viele Berichte über die Baustellen geschrieben wurden. Uns ist wichtig und uns interessiert, dass die zuständigen Stellen wissen, was sie da überhaupt tun, dass sie miteinander sprechen, dass die Probleme frühzeitig erkannt werden und dass am Ende auch schnell gebaut wird. Das Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz schafft klare Zuständigkeiten, damit die Verwaltung auch in Zukunft handlungsfähig bleibt. Der CDU-Antrag setzt hingegen an vielen Stellen auf zusätzliche Strukturen und zusätzlichen Verwaltungsaufwand, obwohl (Abg. Arweiler (SPD)) die notwendigen Abstimmungswege längst vorhanden sind. Wir wollen vorhandene Strukturen verbessern, denn am Ende wird keine Straße durch einen zusätzlichen Bericht saniert und keine Brücke durch eine neue Koordinierungsstelle fertig. Sie werden fertig, wenn geplant und wenn gebaut wird. - Vielen Dank, Glück auf und es grüße der Nachtbetrieb! (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Arweiler. Es liegt noch eine weitere Wortmeldung vor und ich erteile nun für die AfD-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Carsten Becker das Wort.
Carsten Becker AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Saarländer! Wir diskutieren heute eine sehr umfangreiche Novellierung des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes sowie einen Antrag der CDU zum Thema Baustellen und Baustellenmanagement beziehungsweise Baustellenchaos - ein hochinteressantes Thema, auch am späten Nachmittag. Ich möchte zunächst auf den Gesetzentwurf der Landesregierung eingehen. Es wurde schon von den Vorrednern erwähnt, dass es sich hier um eine Novellierung handelt, die aufgrund zahlreicher Änderungen auf Bundesebene notwendig geworden ist. Sie ist mit über 50 Seiten auch sehr umfangreich. Von daher wird es schwer sein, im Einzelnen auf jede Änderung einzugehen. Viele davon sind notwendig und auch aus unserer Sicht sinnvoll. Ich möchte auf drei Punkte eingehen, die uns ein bisschen aufgefallen sind, wo eventuell etwas Kritik erlaubt oder auch notwendig ist. Das wäre zum Ersten - Herr Arweiler hat den Punkt schon angesprochen -, dass man jetzt den Gemeinden die Möglichkeiten gibt, bei den Anwohnerparkausweisen an der Preisschraube zu drehen. Wir wissen alle, wie die finanzielle Situation unserer Kommunen ist. Da kann es nicht sein, dass man jetzt den Kommunen, anstatt einen vernünftigen Kommunalen Finanzausgleich zu machen, sagt: „Kommt, presst eure Bürger noch ein bisschen mehr aus“, denn in der Realität wird man, wenn man einen genehmigungsfähigen Haushalt hinbekommen will, vonseiten der Gemeinden keine andere Wahl haben, als diese Möglichkeiten zu nutzen. Die Bürger sind aus unserer Sicht schon genug belastet. Von daher würde ich das nicht als Verbesserung sehen. Der zweite Punkt, den wir durchaus kritisch sehen, ist § 45 StVO, dass man die Fahrradzonen an die Gemeinden gibt, eventuell restriktiver gegenüber Verbrennungsmotoren vorgeht und entsprechende Einschränkungen schafft. Dort sehen wir auch das Potenzial, dass die Mobilität der Bürger eingeschränkt werden könnte. Von daher werden wir das ganz genau beobachten. Der dritte Punkt: Hinsichtlich Zuständigkeiten wäre es unserer Meinung nach sinnvoller, wenn wir einen Player im Saarland haben. Aus unserer Sicht könnte das der Landesbetrieb für Straßenbau sein, sodass dieser mehr Zuständigkeiten, mehr Ressourcen und mehr Personal bekommt. Wenn wir die Baustellen schneller voranbringen wollen, brauchen wir mehr Leute, die morgens, mittags und auch nachts die Baustellen voranbringen. Als jemand, der zehn Jahre auf Dauernachtschicht gearbeitet hat, denke ich, dass es dort, wo es die Gegebenheiten ermöglichen, am besten vorangehen kann, weil der Verkehr geringer ist. Das wäre aus unserer Sicht sinnvoll. Die CDU nimmt in ihrem Antrag einige Punkte auf, die sehr wünschenswert sind, wobei uns aber die Fantasie fehlt, wie das in der Praxis aussehen soll. Es sind immer viele gut gemeinte Dinge und nachher kommen zusätzliche Berichtspflichten, Bürokratie. Von daher glaube ich, dass dieser Antrag der CDU ein gutes Baustellenmanagement und eine gute Bauleitplanung nicht ersetzen kann. Das ist aus unserer Sicht eher dadurch zu erreichen, dass wir die Ressourcen des Landesbetriebs für Straßenbau personell, maschinell als auch finanziell stärken. Dann wird es auch im Saarland auf den Landstraßen und Autobahnen wieder schneller vorangehen. Wir werden uns heute bei beiden Anträgen enthalten, beobachten aber die Beratung im Ausschuss. Es ist sehr umfangreich. Von daher wäre es interessant, zu hören, was die kommunale Seite zu den Änderungen sagt. Wir enthalten uns heute und erwarten mit Spannung die weiteren Beratungen. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Becker. Es liegt noch eine Wortmeldung vor. Ich erteile nun der Ministerin für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, Frau Petra Berg, das Wort.
Petra Berg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich habe das Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz eingebracht - es soll jetzt in Erster Lesung beraten werden -, ich möchte mich aber noch kurz zu dem Antrag zum Baustellenmanagement äußern. Den Äußerungen von Herrn Becker kann ich nicht folgen, weil Baustellenmanagement und Bauleitplanung durcheinandergeworfen werden. Das gehört nicht zusammen in den Antrag. Der Baustellenmanagementantrag, Herr Theobald, ist ein Bärendienst für dieses Land, denn wir haben im Saarland ein Baustellenmanagement. Wir koordinieren Baumaßnahmen sehr frühzeitig. Wir nutzen dabei das Meldungsmanagementsystem Saar, das Sie schon kennen - das haben wir vielfach vorgestellt. Das ist ein gemeinsames Instrument. Wir stimmen uns regelmäßig mit dem Landesbetrieb für Straßenbau, den Kommunen, der Autobahn GmbH und den anderen Infrastrukturträgern ab. Genau so funktioniert verantwortungsvolle Verkehrsplanung in einem Land, in dem Straßen ganz verschiedenen Baulastträgern gehören und in dem gleichzeitig Schiene, Autobahnen, Landesstraßen, kommunale Straßen und Versorgungsnetze erneuert werden. Sie versuchen, den Eindruck zu erwecken, ein „richtiges“ Baustellenmanagement würde am Ende dazu führen, dass kein Stau mehr entsteht. Das ist eine Erwartung, die mit seriöser Verkehrsplanung wahrlich wenig zu tun hat. Baustellenmanagement bedeutet, Maßnahmen frühzeitig zusammenzuführen, Zeiträume abzustimmen, Umleitungen mitzudenken, Konflikte möglichst früh zu erkennen und Belastungen so weit wie möglich zu reduzieren. Das ist ein sehr komplexes System. Sie wissen es: Bei jeder Baustelle werden alle Träger mit an den Tisch genommen. Es werden sehr intensive Gespräche mit Feuerwehren, den Rettungsdiensten, aber auch mit Unternehmen und der Wirtschaft geführt, um die Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten. Wer Infrastruktur saniert, wird den Verkehr zeitweise beeinträchtigen. Das muss man sagen. Wer so tut, als ließe sich der Stau mit einer neuen Koordinierungsstelle wegorganisieren, der betreibt Erwartungsmanagement auf Kosten politischer Glaubwürdigkeit. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Management bedeutet Steuerung. Steuerung setzt Verantwortung voraus. Zuständigkeit und Entscheidungskompetenz müssen ebenso vorhanden sein. Für unsere Landesstraßen haben wir diese Verantwortung. Dort planen wir, vergeben die entsprechenden Leistungen und organisieren die Abläufe. Bei den Autobahnen liegt die Verantwortung bei der Autobahn GmbH des Bundes. Bei der Schiene - Sie wissen es - trägt die Verantwortung die Deutsche Bahn. Ein saarländisches Ministerium kann für diese Unternehmen weder Bauzeiten anordnen noch die Projektentscheidungen übernehmen. Ein neues Kästchen in einem Organigramm schafft kein Durchgriffsrecht gegenüber dem Bund oder der Deutschen Bahn. Was wir aber sehr wohl können und was wir auch tun, ist, die Zusammenarbeit zu organisieren. Das machen wir. Gerade mit Blick auf die großen Verkehrsprojekte der kommenden Jahre habe ich selbst auf oberster Ebene mit der Autobahn GmbH gesprochen und die verbindliche Zusage erreicht, dass ihre Maßnahmen eng mit uns und der Deutschen Bahn abgestimmt werden. Ich bin in Gesprächen. Ich habe in drei oder vier Wochen einen Termin beim Bundesverkehrsminister. Ich bin auch in guten Gesprächen mit dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt zur Koordinierung der ganz verschiedenen Baustellen. Gerade diese Großbaustellen müssen wie ein einziges Verkehrsprojekt geplant werden und nicht wie fünf voneinander unabhängige Baustellen. Das ist die praktische Koordination. Das ist Verantwortung. Das ist deutlich wirkungsvoller als die Vorstellung, man müsse lediglich eine neue zentrale Stelle schaffen und hätte damit automatisch ein Steuerungsrecht. Genau deshalb irritiert mich dieser Antrag. Wir haben diese Debatte - Kollege Arweiler hat es gesagt - bereits im März sehr ausführlich geführt. Sie kennen die unterschiedlichen Zuständigkeiten. Sie wissen, dass die Autobahn GmbH, die Deutsche Bahn und auch die Kommunen und das Land jeweils ganz eigene Verantwortungsbereiche haben. Trotzdem wird jetzt der Eindruck erzeugt, es fehle im Saarland schlicht an Management. Herr Kollege Arweiler hat erwähnt, in wie vielen Sitzungen wir dieses Thema bearbeitet haben. Hinzu kommt - das will ich in diesem Raum nicht unausgesprochen lassen, weil es die Arbeit hier und meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrifft - eine parlamentarische Anfrage, die eine sehr außergewöhnliche Detailtiefe fordert. Sämtliche seit 2022 begonnenen Landesstraßenmaßnahmen werden abgefragt, mit geplanten und tatsächlichen Bauzeiten, Kosten, Arbeitszeitmodellen, Beschleunigungswirkungen, Vertragsinstrumenten, Dokumentationen und Koordinierungsentscheidungen. Verstehen Sie mich nicht falsch: Das parlamentarische Fragerecht ist ein sehr hohes Gut. Das respektiere ich vollumfänglich - gar keine Frage. Die Opposition hat jedes Recht, dieses Instrument zu nutzen. Mit diesem Recht geht aber auch eine Verantwortung einher, denn solche Vollerhebungen entstehen nicht einfach auf Knopfdruck - Sie wissen das. Beschäftigte müssen Akten auswerten, Daten zusammentragen, Vergabeunterlagen aus der Vergangenheit intensiv prüfen, Bauzeiten nachvollziehen, Einzelfälle aufbereiten. Aber genau diese Fachleute arbeiten gleichzeitig tagtäglich daran, unsere Straßen und Brücken zu planen, auszuschreiben, zu sanieren und die Baustellen zu koordinieren. Wer also auf der einen Seite mehr Tempo beim Straßenbau fordert und auf der anderen Seite immer kleinteiligere Anfragen stellt und damit erhebliche Arbeitskapazitäten genau dort bindet, der sollte schon erklären können, welchen konkreten verkehrspolitischen Erkenntnisgewinn er damit erreichen will. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter planen unter sehr schwierigen Bedingungen. Sie koordinieren Projekte mit einer Vielzahl unterschiedlicher Beteiligter. Sie sorgen dafür, dass trotz des enormen Sanierungsbedarfs bei unserer Infrastruktur diese Schritt für Schritt erneuert wird. Das finanzielle Volumen ist ja da, das aber umzusetzen, auf die Straße, auf die Schiene zu bringen, das müssen die Arbeitskräfte leisten. Die Politik sollte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern diese Arbeit ermöglichen und auch erleichtern. Die Argumentation der CDU erinnert mich hierbei durchaus an ein Muster, das wir auch beim Bundeskanzler erlebt haben: Aus der Opposition heraus klingt manches ganz einfach. Man verspricht eine große Lösung, man lässt dabei Zuständigkeiten, Zielkonflikte und praktische Grenzen großzügig außen vor. Das betrifft beispielsweise auch die schon so oft erwähnten Entschädigungsregelungen für Wirtschaft und Unternehmen, die angeblich möglich wären. Aber sobald Verantwortung getragen werden muss, holt einen die Wirklichkeit dann doch ein. Genau diese Form der Politik, liebe Kolleginnen und Kollegen, beschädigt am Ende das Vertrauen. Die Menschen dürfen erwarten, dass wir ihnen sagen, was Politik tatsächlich leisten kann. Wir versprechen keine staufreie Sanierung des ganzen Landes. Wir versprechen, dass wir investieren, dass wir koordinieren, dass wir Maßnahmen aufeinander abstimmen. Das machen wir die ganze Zeit schon. Wir werden Instrumente dort weiter verbessern, wo es sinnvoll ist. Wir werden auch Verantwortung für all das übernehmen, was in unserer Zuständigkeit liegt. Das macht letztlich den Unterschied aus zwischen Verkehrsmanagement und einem politischen Versprechen, das schon in dem Moment, in dem es ausgesprochen wird, größer ist als die eigene Steuerungsmöglichkeit. Ein von Ihnen vorgeschlagenes Baucheckverfahren, lieber Herr Theobald, wird den Bau und die Baustellen nicht beschleunigen, es wird sie lähmen. Es wird sie lähmen und um eine große Zeitspanne verzögern. Zur Brückenstrategie lassen Sie mich sagen: Um Brücken planen und sanieren zu können, muss man wirklich qualifizierte Fachkraft sein. Ja, es gibt fertige Brückenbauteile, es gibt einschwenkbare Brückensysteme. Zu diesen standen wir und stehen wir noch immer in einem intensiven Austausch auch mit saarländischen Unternehmen. Wir werden sie dort einsetzen, wo es möglich ist. Aber es ist eben nicht an allen Stellen möglich. Es gibt auch andere Brücken, das sind viele in diesem Land, die noch detailliert geplant und aufgebaut werden müssen. Deshalb ist es falsch zu sagen, man müsse nur einfach ein Bauteil holen, das irgendwo drüberlegen und schon sei die Brücke fertig. Genau das geht eben nicht, das ist schlichtweg unmöglich. Das wäre ein Versprechen, das niemand hier einlösen könnte. So etwas wollen wir nicht abgeben. Wir versprechen aber ein geordnetes, zielführendes Verkehrsmanagement im Rahmen unserer Verantwortung und unserer Zuständigkeiten. Wir versprechen Bauzeiten, die so kurz wie möglich gehalten werden, Baustellen, die mit der geringstmöglichen Beeinträchtigung einhergehen. Aber noch einmal sei gesagt: Gebaut werden kann in diesem Land nicht ohne Beeinträchtigungen, das muss klar gesagt werden. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke der Frau Ministerin. Ich darf, liebe Kolleginnen und Kollegen, darauf hinweisen, dass Frau Ministerin 7 Minuten 40 Sekunden mehr an Redezeit beansprucht hat, als der Regierung zur Verfügung steht. Somit steht auch jeder Fraktion des Hohen Hauses diese Zeit zusätzlich als Redezeit zur Verfügung. - Wir können nun in der Aussprache fortfahren. Es liegt noch eine Wortmeldung vor und ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Alwin Theobald.
Alwin Theobald CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Ministerin, ich bin jetzt tatsächlich richtig enttäuscht. Sie haben davon gesprochen, Sie wollten das alles weiterentwickeln und verbessern. Sie haben aber auch eine Anspielung auf eine Anfrage des Kollegen Schorr gemacht, der doch eigentlich nur abgefragt hat, was denn eigentlich schon gemacht wird. Wurde schon einmal erfasst, wo es Bauzeitüberschreitungen gab? Wird erfasst, wo neue Modelle ausprobiert wurden, wie diese Modelle gewirkt haben? Das alles wollen wir wissen, weil das doch die Ausgangsbasis ist, wenn man sich weiterentwickeln möchte. Offensichtlich liegt das aber nicht vor. Das wird wohl nicht erfasst, weshalb eine Weiterentwicklung durchaus schwierig erscheint. Ich bin auch enttäuscht, weil Sie auf ein wirkliches Problem so gut wie gar nicht, vielleicht mit einem Halbsatz, eingegangen sind. Der Kollege Arweiler ist auch nicht darauf eingegangen. Aber Herrn Wirtschaftsminister dürfte es doch nicht verborgen geblieben sein, dass sich Unternehmen an die Politik wenden und sagen: Wir haben ein Problem, hier ist eine Baustelle vor unserem Haus, nicht seit drei Tagen, nicht seit drei Wochen, nicht seit drei Monaten, sondern schon über ein Jahr, und das mit Vollsperrung. Die Kunden kommen deshalb nicht mehr zu uns, die Gäste kommen nicht mehr zu uns, wir müssen schließen. - Diese Menschen wenden sich an uns. Da muss es doch eine Möglichkeit für das Land geben, zu helfen. Sie sagen lediglich, das alles sei gar nicht leistbar, wir versprächen hier irgendetwas aus demWolkenkuckucksheim. Ich glaube, so kann man mit den Menschen, die hier (Abg. Theobald (CDU)) im Land für Wertschöpfung sorgen, nicht umgehen. (Beifall von der CDU.) Wir müssen die Sorgen dieser Menschen ernst nehmen. Wir müssen die Sorgen der Unternehmer ernst nehmen, die Sorge der Beschäftigten um die Arbeitsplätze. Das ist doch die Basis dessen, was die Menschen von uns in der Politik erwarten. Letztlich übertünchen Sie die Sorgen der Menschen, indem Sie sagen, wir als CDU in der Opposition würden Dinge versprechen, die wir später nicht halten könnten. Doch wir werden es halten, weil es die Basis des Vertrauens ist, das die Menschen in diesem Land wieder zu uns fassen müssen. Deshalb brauchen wir die Daten als Basis. Deswegen müssen wir uns weiterentwickeln, deshalb müssen wir digitalisieren, deswegen brauchen wir ein funktionierendes Baustellenmanagement. Das Thema liegt mir wirklich am Herzen. Die Leute wenden sich an mich, ich fahre zu ihnen, ich rede mit ihnen. Dabei ist zu spüren, dass bei ihnen teilweise Verzweiflung herrscht. Hier nur einfach zu sagen, das könnten wir nicht leisten, das seien alles leere Versprechungen, das ist zu wenig. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Theobald. - Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Frau Abgeordneter Flora-Elisa Schröder.
Flora - Elisa Schröder SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte KollegInnen! Liebe SaarländerInnen! Wenn man der Debatte heute zugehört hat, könnte man meinen, es gäbe im Saarland zwei große „verkehrspolitische Probleme“: eine Landesregierung, die ihre Zuständigkeit nicht im Griff hat, (Zuruf von der CDU: Ja!) und eine Straßenbauverwaltung, die ihre Baustellen nicht koordiniert. (Zuruf von der CDU: Ja!) Für beide „Probleme“ hat die CDU praktischerweise dieselbe Lösung: mehr Strukturen, mehr Vorgaben, mehr Kontrolle. Allerdings wird eine Behauptung nicht richtiger, indem man sie nur oft genug wiederholt. Sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, Sie beschäftigen sich mit dem Baustellenmanagement wirklich intensiv - was ja an sich ganz gut ist. Wie bereits erwähnt, wurde das Thema mehrfach im Ausschuss und im März hier im Plenum aufgegriffen. Immer wieder ging es um Bauzeit, Mehrschichtbetrieb und Wochenendarbeit. Die Landesregierung hat mehrfach erklärt, wie die Abstimmung funktioniert und wie die verschiedenen Baulastträger ihre Maßnahmen koordinieren. Man könnte also erwarten, die Debatte hätte sich inzwischen weiterentwickelt. Stattdessen hören wir hier im Kern immer noch dieselbe Geschichte. Gewiss gibt es Probleme. Gewiss gibt es Baustellen, bei denen Abläufe besser funktionieren könnten. Natürlich ärgert sich der Saarländer, die Saarländerin. Auch ich persönlich ärgere mich, denn natürlich stehe ich nicht mit Begeisterung morgens im Stau oder fahre Umleitungen, die vermeintlich eine Abkürzung sind, um am Ende doch doppelt so lange zu brauchen, bis ich mein Ziel erreiche. Aber daraus immer wieder ein strukturelles Chaos abzuleiten, das wird der Realität nicht gerecht. Erst recht wird es nicht den Menschen gerecht, die jeden Tag daran arbeiten, unsere Straßen und Brücken zu sanieren. Wir behaupten ausdrücklich nicht, dass alles perfekt läuft. Aber zwischen „es gibt etwas zu verbessern“ und „das System funktioniert nicht“ liegt ein ziemlich großer Unterschied. Genau diesen Unterschied verwischen Sie immer wieder. Das gilt auch für die Forderung nach einem Baustellencheck zum Baustellenmanagement: Maßnahmen zusammenführen, Umleitungen mitdenken, Kommunen einbeziehen, Baulastträger aufeinander abstimmen. Alles richtig, aber all das passiert bereits. Deshalb bleibt die Frage: Was soll eine zusätzliche Koordinierungsstelle besser machen, was heute grundsätzlich nicht stattfindet? Eine neue Koordinierungsstelle bedeutet nicht automatisch mehr Koordination. Man kann nicht ständig mehr Tempo fordern und gleichzeitig immer neue Strukturen schaffen. Im schlechtesten Fall handelt es sich um eine weitere Stelle, mit der sich alle anderen bereits bestehenden Stellen abstimmen müssen. (Zuruf der Abgeordneten Schmitt-Lang (CDU).) Ja, Sie haben das alles schon mal gehört, wir haben aber auch jedes Mal wieder darüber gesprochen. (Weiterer Zuruf der Abgeordneten Schmitt- Lang (CDU).) Danke schön, dass Sie noch mal zuhören. - Und dasselbe gilt für längere Arbeitszeiten. „Lieber kürzer und intensiver bauen“, ja, das klingt erst mal gut, aber Baustelle ist nicht gleich Baustelle, das haben Sie ja auch gesagt. Auf der einen Baustelle kann ein 24-Stunden-Betrieb sinnvoll sein, aber mitten im Ort kann Nachtarbeit eine enorme Belastung darstellen. Manche Arbeiten lassen sich auch nicht einfach durch eine zusätzliche Schicht beschleunigen, weil zum Bei- (Abg. Schröder (SPD)) spiel technische Abläufe zu beachten sind. Vor allem dürfen wir diejenigen nicht vergessen, die diese Arbeit leisten. Wer mehr Schichten und mehr Wochenendarbeit fordert, muss auch über Arbeits- und Gesundheitsschutz sprechen. Gerade die letzten Wochen in diesem Sommer haben gezeigt, bei extremer Hitze kann körperlich schwere Arbeit nicht beliebig intensiviert werden. Deshalb kann die Antwort doch nicht lauten: Hauptsache länger arbeiten. - Die Antwort muss lauten: Man muss dort intensiver und länger bauen, wo es technisch möglich und für die Beschäftigten und Anwohner verantwortbar ist. Ich möchte noch mal auf den Vorwurf zurückkommen, dass wir gegen das Auto seien. Wir als SPD stehen für Klimaschutz und Verkehrswende. Wir wollen Bus und Bahn, Rad- und Fußverkehr stärken. Aber wir wissen genauso gut, dass gerade im ländlichen Raum viele Menschen weiterhin auf das Auto angewiesen sind. Das eine gegen das andere auszuspielen, bringt uns hier nicht weiter. Hier muss ich noch mal betonen, dass mit dem Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz niemandem vorgeschrieben wird, das Parken teurer zu machen. Die Kommunen bekommen die Möglichkeit, die Gebühren für Bewohnerparkausweise selbst festzulegen. Das ist keine Gängelung, das ist kommunale Selbstverantwortung! Sehr geehrte Damen und Herren, wir investieren, wir sanieren Straßen und Brücken und wir arbeiten daran, notwendige Baumaßnahmen so gut wie möglich aufeinander abzustimmen. Die Rechnung ist einfach: Wer saniert, wird Baustellen haben. Und wo gebaut wird, kann es auch Probleme geben. Die politische Frage ist also nicht, ob irgendwo ein Stau entsteht. Die Frage ist, wie wir damit umgehen. Wir wollen Probleme lösen und bestehende Strukturen verbessern. Sehr geehrte Damen und Herren, Sie versuchen hier, aus jedem einzelnen Problem den Beweis zu machen, dass angeblich das gesamte System nicht funktioniert. Aber ganz ehrlich, davon wird keine Straße schneller fertig und keine Brücke saniert. Unser Anspruch ist weiterhin, Bauzeit zu verkürzen und die Belastung für die Menschen so gering wie möglich zu halten. Dabei reden wir die Probleme nicht klein. Wir arbeiten daran, sie zu lösen. Es ist gut, dass das Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz in diesem Zuge novelliert wird. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Schröder. - Es liegen nun keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache. - Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz zu überweisen. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2389. Wer für die Annahme dieses Gesetzentwurfs in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2389 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz überwiesen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, enthalten haben sich CDU- sowie AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Landtagsfraktion, Drucksache 17/2400. Wer für die Annahme dieses Antrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/2400 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion und enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. Kommen wir nun zu Punkt 12 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Neuregelung des Beurteilungsrechts für die saarländischen Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksache 17/2253) (Abänderungsantrag Drucksache 17/2397) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Patrick Waldraff, das Wort. Abg. Waldraff (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat das von der Regierung eingebrachte Gesetz zur Neuregelung des Beurteilungsrechts für die saarländischen Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften in seiner 49. Sitzung am 24. Juni 2026 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Vorschriften für die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten des Saarlandes mit Blick auf die höchstrichterliche Rechtsprechung angepasst sowie Änderungsbedarfe bei den Regelungen zur beamtenrechtlichen Probezeit umgesetzt. Daneben werden eine Erweiterung des Regelungskatalogs von Disziplinarmaßnahmen sowie eine (Abg. Waldraff (CDU)) Neubewertung und Ausbringung von Funktionsämtern im Besoldungsrecht vorgenommen. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport hat den Gesetzentwurf gelesen und die im Rahmen einer Anhörung eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Die CDU-Landtagsfraktion hat einen Abänderungsantrag eingebracht. Der Abänderungsantrag der CDU-Landtagsfraktion wurde bei Zustimmung der CDU-Landtagsfraktion, Ablehnung durch die SPD-Landtagsfraktion und Abwesenheit der AfD-Landtagsfraktion mehrheitlich abgelehnt. Das Gesetz zur Neuregelung des Beurteilungsrechts für die saarländischen Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften wurde einstimmig bei Zustimmung der SPD-Landtagsfraktion, Enthaltung der CDU-Landtagsfraktion und Abwesenheit der AfD-Landtagsfraktion angenommen. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes in der vorliegenden Form in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und bei der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. Es ist eine Wortmeldung eingegangen. Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Maximilian Raber.
Maximilian Raber SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Überschrift des vorliegenden Gesetzentwurfs liest sich ein wenig sperrig. Dennoch sind die Änderungen, die wir damit heute vornehmen, bedeutsam für die Beamtinnen und Beamten unseres Bundeslandes. Seit Jahren hat der öffentliche Dienst bei der Fachkräftegewinnung einen strategischen Nachteil gegenüber der Privatwirtschaft. Gerade berufserfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen, ist herausfordernd. Wer ein Beamtenverhältnis anstrebt, musste bisher eine dreijährige Probezeit durchlaufen, egal welche Berufserfahrung er oder sie mitgebracht hat. Das hatte auf diese Person reale Auswirkungen. Verzögerte berufliche Entwicklungen waren die Regel und damit auch Auswirkungen auf die Besoldung. Um aber im Werben um die dringend benötigten Fachkräfte nicht weiterhin das Nachsehen zu haben, muss das saarländische Beamtengesetz an dieser Stelle modernisiert werden. Genau dort setzt die Gesetzesänderung an, sie modernisiert die Regelung und hilft so, dem Fachkräftemangel entgegenzutreten und den öffentlichen Dienst ein Stück weit konkurrenzfähiger zu machen. Beamtinnen und Beamte stehen in einem besonderen Treueverhältnis zu unserem Rechtsstaat. Dazu gehört selbstverständlich auch, Gesetze und Rechtsvorschriften einzuhalten. Begeht eine Beamtin oder ein Beamter dennoch eine Straftat, sind disziplinarische Maßnahmen einzuleiten. Das Disziplinarrecht bietet dabei allerdings einen zu restriktiven Handlungsrahmen, gerade bei Verfehlungen im mittelschweren Grad. Wer Straftaten begeht, muss disziplinarische Konsequenzen erwarten, das ist nicht die Frage, aber die Konsequenzen dürfen nicht ohne Maß und Ziel verhängt werden. Mit dem neuen Regelungskatalog bessern wir nach und ermöglichen eine differenzierte Ahndung im Rahmen der Verhältnismäßigkeit. Das gehört eben auch zur Fürsorgepflicht des Dienstherrn, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD.) Darüber hinaus werden wir mit der Neubewertung von Funktionsämtern den aktuellen Ansprüchen an die Inhaberinnen und Inhaber gerecht, denn die Ämter des stellvertretenden Direktors des Landesverwaltungsamts und des stellvertretenden Landespolizeidirektors haben in den letzten Jahren einen Zuwachs an Bedeutung und Aufgaben erhalten. Wer mehr Verantwortung trägt, ist auch dementsprechend zu besolden. Folgerichtig nehmen wir eine Anpassung in der Eingruppierung der Besoldung vor. Wenn ich die Debatte hier und im Ausschuss richtig verfolgt habe, besteht in diesen Punkten bisher auch Einigkeit zwischen den beiden großen Fraktionen. Mit der Vorlage nehmen wir allerdings auch Änderungen im Beurteilungsrecht vor. Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gibt uns als Parlament einen klaren Auftrag: Die wesentlichen Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen sind vom Gesetzgeber selbst zu treffen, weitere Einzelheiten können dabei jedoch durch eine Rechtsverordnung getroffen werden. Dazu müssen wir die entsprechende Ermächtigungsgrundlage gesetzlich verankern. Selbstverständlich kann man nicht jede Beamtin und jeden Beamten über einen Kamm scheren, deshalb werden die Rechtsverordnungen von den zuständigen Ministerien für Inneres, Bauen und Sport, für Justiz sowie für Bildung und Kultur erlassen. Ressortspezifische Besonderheiten können so besser abgebildet werden. An diesem Punkt greift auch der Änderungsantrag der CDU ein. Sie wollen an den Regelbeurteilungen für Lehrerinnen und Lehrer ab der Besoldungsgruppe A14 festhalten. Wir sprechen hier im Hohen Haus regelmäßig über Bürokratie. Heute Morgen wollten Sie noch Hürden abbauen. Mit Ihrem Antrag zu diesem Tagesordnungs- (Abg. Raber (SPD)) punkt wollen Sie aber am bürokratischen Aufwand festhalten. Vielleicht entscheiden Sie sich im Laufe des Abends noch, ob Sie mehr oder weniger Bürokratie wollen. Geben Sie uns dazu gleich gerne eine klare Antwort. Ihr Schwanken ähnelt eher einem Fähnchen im Wind. (Beifall von der SPD.) Eine Beurteilung im Schulbetrieb bildet dabei immer nur Momentaufnahmen ab. Ich kann jede Lehrerin, jeden Lehrer verstehen, die oder den eine solche Visitation unter persönlichen Druck setzt. Deswegen ist es auch richtig, diesen Druck rauszunehmen. Da ist es doch egal, in welcher Besoldungsgruppe er oder sie verortet ist. Außerdem schaffen wir die Beurteilung auch nicht generell ab, anlassbezogen werden sie weiterhin stattfinden. Ich habe Vertrauen in die gute Arbeit von Lehrerinnen und Lehrern in diesem Land, ganz egal, ob sie in der A12, A13, A14 oder höher sind, liebe Kolleginnen und Kollegen. Mit den vorliegenden Änderungen setzen wir nicht nur ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts um, wir heben auch die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes gegenüber der Privatwirtschaft an. In dem neuen Regelungskatalog wahren wir die Verhältnismäßigkeit bei Disziplinarmaßnahmen. Wir sorgen für eine amtsangemessene Besoldung des stellvertretenden Direktors des LaVAs und des stellvertretenden Polizeidirektors. Wir schaffen Bürokratie durch den Wegfall der Regelbeurteilung von Lehrerinnen und Lehrern ab und tauschen so den Druck einer Beurteilung in Vertrauen in die Fähigkeiten um. - Den Änderungsantrag der CDU lehnen wir ab. Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Entwurf. - Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Raber. - Es liegen weitere Wortmeldungen vor, ich erteile nun für die CDU-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Raphael Schäfer.
Raphael Schäfer CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am heutigen Nachmittag befassen wir uns mit einem Thema, das möglicherweise nicht so im Zentrum der Öffentlichkeit, der breiten Öffentlichkeit steht, weil es um das Beurteilungsrecht unserer saarländischen Beamtinnen und Beamten geht. Der Kollege Maximilian Raber ist darauf eingegangen. Ich will vor die Klammer gezogen für uns als CDU-Fraktion ganz klar sagen: Der Goldstandard oder der Platinstandard bei der Beurteilung von Beamtinnen und Beamten ist und bleibt die Regelbeurteilung. Das ist auch richtig so, weil man damit auf der Zeitachse über möglichst viele Dienstvorgesetzte möglichst neutral den Beamten oder die Beamtin in Bezug auf Eignung, fachliche Leistung und Befähigung am besten einzuschätzen und zu beurteilen vermag. Das ist der zentrale Ausgangspunkt. Jetzt kommt der entscheidende Punkt. Kollege Raber, ich widerspreche Ihnen wirklich sehr deutlich, und tue das auch mit Leib und Seele als Beamter. Ich bekenne mich nämlich überall dazu, dass ich mit Leib und Seele die Interessen der Beamtinnen und Beamten vertrete. Sie wollen heute, ich schaue zu Ihrer Bildungsministerin und zum Innenminister, den kompletten Bereich der Lehrkräfte vom Prinzip der Regelbeurteilung ausnehmen und nur noch ausschließlich anlassbezogen beurteilen. Das heißt, Sie wollen alle Lehrerinnen und Lehrer mit Blick auf den gesamten Beamtenapparat anders behandeln! Das ist der zentrale Punkt. Eine andere Behandlung aller Lehrkräfte im Vergleich zu allen übrigen Beamten, das wollen Sie tun. Ich sage in klaren Worten: Das halten wir für den falschen Weg! Das hat mit bürokratischem Aufwand zunächst überhaupt nichts zu tun, ich gehe gleich darauf ein. Sie haben nämlich völlig ausgeblendet, dass wir eine öffentliche Anhörung durchgeführt haben und der Deutsche Beamtenbund im Saarland klare Kritik an diesem Gesetzgebungsverfahren, an diesem vorgelegten Entwurf geübt und eine Kompromisslösung eingefordert hat. Genau das tun wir mit dem Vorlegen dieses Abänderungsantrags, um wirklich einen Kompromiss zu erzielen. Wir erkennen durchaus an, dass es Sinn macht, da die allermeisten Beamtinnen und Beamten im Lehrerbereich in A12 oder A13 sind. Dann kann man wirklich darüber reden, wie Verwaltungs- und Bürokratieaufwand reduziert werden können. Alles d'accord. Deswegen machen wir den konkreten Vorschlag, dass man die Regelbeurteilung bei allen Lehrkräften bis A13, das sind 80 bis 85 Prozent aller Lehrerinnen und Lehrer, einsparen kann. Dort sind wir d’accord, aber dort, wo es um herausgehobene, um hoch dotierte, um gut bezahlte Funktionsstellen im Lehrerbereich geht, macht es Sinn, mit einem Regelbeurteilungssystem weiterzuarbeiten. Ich habe es eben gesagt: Wenn über einen langen Zeitraum eine Vielzahl von Vorgesetzten eine Beamtin oder einen Beamten beurteilen, dann ist das auf der Zeitachse viel valider, viel seriöser und am Ende auch eine neutralere Beurteilung, als das anlassbezogen geschehen kann. Das ist der zentrale Punkt. Deswegen wollen wir auf der einen Seite mitgehen, um Verwaltungsaufwand, Bürokratieaufwand einzusparen - bis einschließlich A13 keine Regelbeurteilung -, aber ab A14, wo es wirklich um herausgehobe- (Abg. Schäfer (CDU)) ne Funktionsstellen im Lehrerbereich geht, wollen wir an diesem Grundprinzip der Regelbeurteilung festhalten, auch im Sinne der Gleichbehandlung aller saarländischen Beamtinnen und Beamten. Das ist eine Forderung, die uns der dbb ins Stammbuch geschrieben hat, deswegen dieser Kompromissvorschlag. - Wir bitten um Zustimmung zu dieser Lösung. - Herzlichen Dank! (Beifall bei der CDU.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Schäfer. - Ich erteile nun für die AfD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich mache es jetzt sehr kurz: Die Ausführungen des Kollegen Schäfer haben mich überzeugt, wir sind ähnlicher Ansicht, und deshalb werden wir uns dem Antrag der CDU anschließen. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Ich erteile nun für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Maximilian Raber.
Maximilian Raber SPD
Herr Kollege Schäfer, ich möchte gerne noch einmal auf Sie eingehen. Die Änderungen, die wir heute vornehmen, wurden von den Anzuhörenden explizit begrüßt. Ja, Sie haben recht, es gab Änderungswünsche. Die des dbb haben Sie gerade angesprochen. Aber mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich aus der Stellungnahme des Saarländischen Lehrerinnen- und Lehrerverbandes, SLLV, der meines Wissens auch Gliedgewerkschaft des dbb ist: Der SSLV begrüßt den Gesetzentwurf und insbesondere den damit verbundenen Paradigmenwechsel von der regelmäßigen Kontrolle hin zu einer anlassbezogenen, vertrauensbasierten und entwicklungsorientierten Personalführung. Die Reform sollte daher nicht lediglich das Ende der bisherigen Regelrevision bedeuten. Sie verbindet vielmehr die Chance, eine moderne Kultur der Personalentwicklung im saarländischen Schulwesen zu etablieren. Lehrkräfte brauchen Vertrauen, professionelle Rückmeldungen und Entwicklungsmöglichkeiten, keine Dauerüberprüfung. Ich habe es Ihnen vorhin bereits gesagt, ich habe Vertrauen in die hervorragende Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer in diesem Land, egal in welcher Besoldungsgruppe sie sind. Dauerüberprüfungen ab A14 führen lange nicht zu besserem Unterricht. Im Gegenteil, sie setzen die Lehrperson unter Druck und verursachen bürokratischen Aufwand. Dazu kommt auch, Personalentwicklungsgespräche können weiterhin stattfinden. Sie sind ein bedeutendes Element und anders als eine Bewertung. Diese Gespräche sind Dialoge und finden auf Augenhöhe statt. Diese Dialoge auf Augenhöhe richten sich auf die perspektivische Entwicklung der Lehrperson. Wir setzen auf moderne Personalentwicklung auf Augenhöhe statt auf Regelbeurteilungen ohne echte Beteiligung. (Beifall von der SPD.) Wenn Sie sagen, Bürokratie ist für Sie eine gute Sache und Vertrauen in die Leistungen von Lehrerinnen und Lehrern ist nicht so Ihres, dann bleibt Ihnen das unbenommen. Wir machen uns das an dieser Stelle nicht zu eigen. - Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Raber. Es liegt noch eine Wortmeldung vor. Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Raphael Schäfer.
Raphael Schäfer CDU
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Kollege Raber, ich spreche Sie direkt an. Wir können sehr gerne hier auf einem gewissen Niveau diskutieren und beraten. Aber ich lasse nicht zu, dass Sie mir unterstellen, ich hätte Verwaltungsaufwand, Bürokratie irgendwie gutgeheißen. Ich habe das Gegenteil getan. Ich habe Ihnen einen ganz konkreten Kompromissvorschlag präsentiert, der vom dbb abgedeckt wird, und Sie haben auf eine Stellungnahme des SLLV rekurriert. Es ist korrekt, dieser Verband vertritt hauptsächlich - das ist mein Kenntnisstand - die Förderschulen und die Grundschulen, die auch von unserem Vorschlag inklusive Besoldungsgruppe A13 abgedeckt wären. Also noch einmal: Es geht um einen Kompromiss und es geht vor allen Dingen - da haben Sie einen Denkfehler - um Gleichbehandlung im gesamten Beamtenapparat. Es ist von zentraler Bedeutung, dass dort weiterhin mit einem Regelbeurteilungssystem gearbeitet wird. Sie wollen das für einen einzelnen, singulären Bereich, nämlich für alle Lehrerinnen und Lehrer, abschaffen. Das halten wir für den falschen Weg. Deswegen unser Abänderungsantrag. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Schäfer. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Die CDU-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 17/2397 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 17/2397 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/2397 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die CDU- sowie die AfD-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2253. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2253 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2253 in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die CDU- sowie die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Punkt 13 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Novellierung des Gesetzes über die Fachhochschule für Verwaltung (Drucksache 17/2254) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Patrick Waldraff, das Wort. Abg. Waldraff (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat das von der Regierung eingebrachte Gesetz zur Novellierung des Gesetzes über die Fachhochschule für Verwaltung, Drucksache 17/2254, in seiner 49. Sitzung am 24.06.2026 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen. Durch das vorliegende Gesetz wird eine Novellierung der bisherigen Regelungen vorgenommen, welche das tatsächliche Aufgabenspektrum und die Schwerpunkte der an der Fachhochschule für Verwaltung etablierten Vorbereitungsdienste in Form von dualen Studiengängen widerspiegeln und die Ausbildung an der Fachhochschule an die veränderten gesellschaftlichen und technischen Anforderungen, die der moderne öffentliche Dienst mit sich bringt, anpasst. Die Novellierung orientiert sich an den Reformvorschlägen der Fachhochschule für Verwaltung, die sich aus der Praxis der zurückliegenden Jahre ergeben haben. Sie umfasst außerdem einen neuen strukturierten Aufbau und eine systematische Gliederung von Themenkomplexen sowie eine sprachliche und rechtsförmliche Überarbeitung. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport hat den Gesetzentwurf gelesen und die im Rahmen einer Anhörung eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Das Gesetz zur Novellierung des Gesetzes über die Fachhochschule für Verwaltung, Drucksache 17/2254, wurde einstimmig bei Zustimmung aller Fraktionen angenommen. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes Drucksache 17/2254 in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffnet die Aussprache. - Es sind keine Wortmeldungen eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2254. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2254 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen des Hohen Hauses. Wir kommen nun zu Punkt 14 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Drucksache 17/2331) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Patrick Waldraff, das Wort. Abg. Waldraff (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat das von der Regierung eingebrachte Gesetz zur Änderung des Saarländischen Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland, Drucksache 17/2331, in seiner 50. Sitzung am 26.08.2026 in Erster Lesung angenommen und an den Aus- (Abg. Waldraff (CDU)) schuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Saarländische Ausführungsgesetz unter Berücksichtigung der Hinweise des Oberverwaltungsgerichts zur Ausgestaltung der Auswahlregelungen bei Standortkollisionen von Wettvermittlungsstellen punktuell angepasst, um die notwendige Rechtsklarheit und Vorhersehbarkeit bei standortbezogenen Auswahlentscheidungen dauerhaft sicherzustellen. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport hat den Gesetzentwurf gelesen und auf eine Anhörung verzichtet. Das Gesetz zur Änderung des Saarländischen Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland, Drucksache 17/2331, wurde einstimmig bei Zustimmung der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion und Enthaltung der AfD-Landtagsfraktion angenommen. Der Ausschuss für Inneres Bauen und Sport empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke auch hier für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Es sind keine Wortmeldungen eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2331. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2331 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen des Hohen Hauses. Wir fahren fort in der Tagesordnung und kommen nun zu Tagesordnungspunkt 15: Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Anpassung des Landesaufnahmegesetzes an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Drucksache 17/2333) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Patrick Waldraff, das Wort. Abg. Waldraff (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat das von der Regierung eingebrachte Gesetz zur Anpassung des Landesaufnahmegesetzes an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, Drucksache 17/2333, in seiner 50. Sitzung am 26. August 2026 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen. Zur Umsetzung der Vorgaben der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems sind auf Landesebene Änderungen in den Bereichen der Aufnahme und Unterbringung von Ausländern vorzunehmen, welche im Landesaufnahmegesetz sowie in der saarländischen Aufenthaltsverordnung abgebildet sind. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die vor dem Hintergrund der GEAS-Reform auf Landesebene notwendigen Änderungen im Landesaufnahmegesetz vorgenommen. So werden Anpassungen der Begrifflichkeiten vorgenommen, Ermächtigungen für weitere Regelungen einer Rechtsverordnung geschaffen und Mindeststandards für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften festgeschrieben. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport hat den Gesetzentwurf gelesen und auf eine Anhörung verzichtet. Das Gesetz zur Anpassung des Landesaufnahmegesetzes an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, Drucksache 17/2333, wurde bei Zustimmung der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion und Enthaltung der AfD-Landtagsfraktion einstimmig angenommen. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes, Drucksache 17/2333, in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. Es ist eine Wortmeldung eingegangen. Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Sascha Haas.
Sascha Haas SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Vor zwei Wochen war ich auf dem Campus der Universität des Saarlandes bei der Eröffnung der neuen Servicestelle der Zentralen Ausländerbehörde. Seit dem 1. September können internationale Studierende sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dort einen Teil ihrer aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten direkt auf dem Campus erledigen. Sie können Unterlagen abgeben und prüfen lassen, Biometriedaten erfassen lassen, Aufenthaltstitel abholen oder Unterstützung bei der digitalen Antragsstellung bekommen. Für viele Anliegen müssen sie nicht mehr extra nach Lebach fahren. (Abg. Haas (SPD)) Ich beginne damit, weil sich an diesem Beispiel ziemlich gut zeigt, was Migrationspolitik im Alltag bedeutet. Wir reden hier oft über europäische Verordnungen, über Gesetze und Zuständigkeiten. Für die Menschen, die mit unserem Aufenthalts- oder Asylrecht zu tun haben, wird es aber irgendwann sehr konkret. Sie brauchen einen Termin, sie müssen wissen, welche Unterlagen fehlen, sie warten auf eine Entscheidung und vielleicht hängt davon ab, ob sie ihr Studium fortsetzen können oder ob eine Arbeit aufgenommen werden kann. Für einen Menschen, der bei uns Asyl beantragt, geht es um die Frage, ob er hier Schutz vor Verfolgung bekommt. Der Gesetzentwurf zur Anpassung des Landesaufnahmegesetzes ist nach der Ersten Lesung, wie es der Ausschussvorsitzende gerade berichtet hat, beraten worden, aber heute liegt uns auch eine unveränderte Entscheidung vor. Ich möchte deswegen eine Frage aufgreifen, die in der letzten Debatte ziemlich grundsätzlich geworden ist. Die AfD hat hier im Plenum angekündigt, man müsse langfristig ans individuelle Asylrecht ran. Dem möchte ich deutlich widersprechen. Das individuelle Recht auf Asyl bedeutet, dass wir uns den einzelnen Menschen anschauen. Nicht allein die Herkunft entscheidet, nicht irgendeine Quote, wir prüfen, warum dieser Mensch geflohen ist, was ihm passiert ist, was ihm bei einer Rückkehr drohen würde und ob ein Anspruch auf Schutz besteht. Über diese Fragen entscheidet ein rechtsstaatliches Verfahren. Natürlich bekommt nicht jeder, der einen Asylantrag stellt, am Ende einen Schutzstatus. Das individuelle Asylrecht ist kein automatisches Bleiberecht, aber jeder Mensch hat Anspruch darauf, dass sein Fall geprüft wird. Selbstverständlich gehört dazu auch, dass solche Verfahren nicht über Jahre laufen. Wer Schutz bekommt, braucht Klarheit, und auch wenn ein Antrag abgelehnt wird, muss es eine rechtssichere Entscheidung geben, die anschließend umgesetzt werden kann. Die Antwort auf ein langsames Asylsystem kann aber nicht sein, das individuelle Asylrecht abzuschaffen. Wer das fordert, will nicht das Verfahren verbessern, sondern das Recht auf individuellen Schutz beseitigen und dem widersprechen wir entschieden. (Beifall von der SPD.) Wir müssen deshalb darüber reden, ob der Staat überhaupt in der Lage ist, dieses Verfahren ordentlich zu bearbeiten, denn das beste Gesetz hilft wenig, wenn eine Behörde technisch oder organisatorisch nicht so ausgestattet ist, wie es für ihre Arbeit benötigt wird. Als wir 2022 nach vielen Jahren wieder die Verantwortung für das Innenministerium übernommen haben, haben wir auch die Verantwortung für die Zentrale Ausländerbehörde übernommen. Ein Jahr zuvor hatte der damalige CDU-Innenminister Klaus Bouillon den Saarbrücker Standort der Ausländerbehörde geschlossen. Wir haben diese Entscheidung damals scharf kritisiert und ich halte sie weiterhin für falsch. Lebach bleibt zwar der zentrale Standort der ZAB, das steht im Moment nicht in Frage, aber warum sollte daraus folgen, dass jeder internationale Student aus Saarbrücken für jedes Anliegen nach Lebach fahren muss? Warum sollte eine Wissenschaftlerin, die an unserer Universität arbeitet, keinen direkten Ansprechpartner auf dem Campus haben? Dazu kam ein zweites Problem. Die Ausländerbehörde hatte bei der Digitalisierung einen erheblichen Rückstand. Über viele Jahre waren Papierakten der Normalfall, das hat Folgen für die tägliche Arbeit. Eine Papierakte liegt zu einem bestimmten Zeitpunkt eben nur an einem Ort vor, Dokumente müssen weitergegeben werden, der Austausch mit anderen Stellen dauert länger und wenn mehrere Behörden an einem Vorgang beteiligt sind, wird es umso komplizierter. Irgendwann merkt das auch derjenige, der auf eine Entscheidung wartet. Deshalb haben wir die Digitalisierung der ZAB auf den Weg gebracht. Seit Februar dieses Jahres werden neue Fälle vollständig digital geführt. Neue Dokumente landen direkt in den elektronischen Akten, parallel wird der große Bestand an Altakten digitalisiert, mittlerweile sind Zehntausende Akten vollständig digital erfasst. Auch der digitale Austausch mit anderen Behörden wird ausgebaut. Die ZAB ist inzwischen in der Lage, digitale Akten nach dem neuen E-Akten-Referenzstandard des Bundes zu übermitteln und zu verarbeiten. Das Projekt ist noch lange nicht abgeschlossen. Das sage ich auch deshalb so deutlich, weil es nichts bringt, bei einem solchen Umbau so zu tun, als sei nach wenigen Monaten alles erledigt. Aber wir haben angefangen, einen Zustand zu verändern, der lange bestanden hat, und inzwischen merkt man diese Veränderung auch außerhalb der Behörde. Die Servicestelle an der Universität ist dafür ein gutes Beispiel. Sie richtet sich zunächst an internationale Studierende sowie Beschäftigte in Forschung und Lehre. Nach Abschluss der Digitalisierung wollen wir in Saarbrücken auch wieder ein Angebot für Erwerbs- und Arbeitsmigration schaffen. Das halte ich für notwendig, denn das Saarland braucht internationale Fachkräfte. (Beifall von der SPD.) Unsere Hochschulen wollen Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus anderen Ländern gewinnen. Wenn wir das ernst meinen, müssen wir uns anschauen, was passiert, nachdem jemand angekommen ist. Wie schnell bekommt jemand einen Termin? Sind Anträge verständlich, können Unterlagen digital eingereicht werden? Wie lange dauert es, bis jemand weiß, wie es weitergeht? - Es geht nicht (Abg. Haas (SPD)) darum, Voraussetzungen abzuschaffen oder Prüfungen wegfallen zu lassen. Es geht darum, Verwaltung so zu organisieren, dass sie ihren Job gut machen kann. Daraus ergibt sich für mich eine zweite Frage. Wir sprechen sehr oft darüber, wie wir die Menschen für das Saarland gewinnen. Wir sprechen viel seltener darüber, warum sie bleiben sollen. Viele internationale Studierende kommen zunächst für ein Studium nach Saarbrücken, manche machen hier ihren Abschluss und finden anschließend einen Arbeitsplatz. Wenn das passiert, sollten wir ein Interesse daran haben, dass dieser Mensch seine Zukunft auch weiterhin bei uns im Saarland sieht. Das Gleiche gilt für Fachkräfte. Wer für einen Arbeitsplatz ins Saarland zieht, lebt irgendwann nicht nur hier, weil ein Arbeitsvertrag besteht. Er oder sie findet eine Wohnung, lernt Menschen kennen, vielleicht kommt die Familie mit. Aus einem Arbeitsort kann mit der Zeit ein neues Zuhause werden. Deshalb reicht mir der Begriff Willkommenskultur nicht mehr, wir brauchen eine Bleibekultur. Wer Menschen für das Saarland gewinnen will, muss ein Land schaffen, in dem sie bleiben möchten. Das ist Arbeitsmigration. Das Gesetz, über das wir heute abstimmen, betrifft einen zusätzlichen Bereich, nämlich die Aufnahme von Menschen, die internationalen Schutz beantragen. Aber auch hier stellt sich die Frage, wie wir unsere staatliche Verantwortung organisieren. Die AfD hat ihre Vorstellungen in der letzten Debatte in drei Worte gepackt: Brot, Bett, Seife - mehr braucht ein Schutzsuchender nicht. Ich finde, daran lässt sich ziemlich gut erklären, warum wir dieses Gesetz anders ausgestalten. Wenn ein Kind in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt, braucht es mehr als ein Bett. Es muss zur Schule gehen können und es braucht einen Platz, an dem es lernen oder Hausaufgaben machen kann. Wenn eine Frau sexualisierte Gewalt erlebt hat, kann es wichtig sein, dass ihr Schlafzimmer abschließbar ist. Wenn jemand schwer erkrankt ist, muss medizinische Versorgung in der Nähe sein. Wenn beispielsweise ein schwuler Mann in einer Gemeinschaftsunterkunft bedroht wird, muss eine Behörde in der Lage sein, seine Situation zu erkennen und einzuschreiten. Genau deshalb gibt es die Mindeststandards. Genau deshalb benennt das Gesetz ausdrücklich Menschen, bei denen besondere Bedürfnisse bestehen können. Dazu gehören Minderjährige und unbegleitete Minderjährige. Genannt werden Menschen mit Behinderungen, Schwangere und Alleinerziehende, Opfer von Menschenhandel, Menschen mit schweren Erkrankungen oder psychischen Störungen sowie Personen, die Folter oder sexuelle Gewalt erlebt haben. Auch lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen werden ausdrücklich berücksichtigt. Natürlich braucht nicht jeder dieser Menschen dasselbe. Eine Mutter mit kleinen Kindern befindet sich in einer anderen Situation als ein alleinreisender Erwachsener. Ein Mensch mit einer schweren psychischen Erkrankung braucht andere Unterstützung als jemand ohne gesundheitliche Einschränkungen. Darum geht es: Man muss hinschauen, was der konkrete Mensch braucht. (Beifall von der SPD.) Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, Gleichbehandlung bedeutet nicht, unterschiedliche Bedürfnisse zu ignorieren. (Erneut Beifall von der SPD.) Vieles von dem, was wir mit diesem Gesetz festschreiben, ist im Saarland bereits Praxis. Es geht beispielsweise um abschließbare Räume, geeignete Sanitärbereiche, für jeden Antragstellenden sind mindestens 4 m² individueller Wohnbereich vorgesehen. Es soll Möglichkeiten zum Kochen und Waschen geben. Für Kinder sollen Räume oder Bereiche zum Spielen und für Hausaufgaben vorhanden sein. Der Gesetzentwurf hält ausdrücklich fest, dass diese Mindeststandards im Wesentlichen den bestehenden Ist-Zustand abbilden. Wir legen damit also nicht plötzlich völlig neue Anforderungen fest. Wir schreiben gesetzlich fest, welchen Standard wir bei der Unterbringung im Saarland erwarten. Hier, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist klar: Wie menschenwürdig jemand untergebracht wird, darf nicht davon abhängen, in welcher Kommune er landet oder wer gerade diese Unterkunft betreibt. (Beifall von der SPD.) Bei der Entwicklung dieser Standards wurden unsere Städte und Gemeinden früh beteiligt. Das war wichtig, weil sie nämlich vor Ort die praktische Arbeit leisten. Wenn Menschen aufgenommen werden, muss eine Unterkunft organisiert werden. Kinder besuchen eine Kita oder eine Schule. Beratungsstellen werden gebraucht, eine kommunale Verwaltung muss auf viele Fragen reagieren, die man auf Landesebene schnell in einem Satz zusammenfassen kann. Ich denke dabei auch an meine Heimatstadt Saarbrücken. Wir haben dort in den vergangenen Jahren viel Erfahrung mit der Unterbringung von Schutzsuchenden gesammelt. Wir wissen auch, dass die Zahl der Menschen, die aufgenommen werden müssen, nicht jedes Jahr gleich ist. Darauf müssen wir vorbereitet sein. Deshalb schafft das Gesetz die Grundlage für eine Notfallplanung und schreibt ausdrücklich vor, dass die kommunalen Gebietskörperschaften dabei einbezogen werden. Wenn die Zahl der aufzunehmenden Menschen kurzfristig deutlich steigt, darf man nicht erst anfangen, über vorhandene Kapazitäten nachzudenken. Wenn einzelne Kommunen bereits an ihre Grenzen kommen, dann muss klar sein, wo noch Unterbringungsmöglichkeiten bestehen und wo Unterstützung erforderlich ist. (Abg. Haas (SPD)) Es muss möglich sein, Belastungen innerhalb des Landes entsprechend der jeweiligen Möglichkeiten anders zu verteilen. Denn wer den Kommunen Verantwortung überträgt, der darf sie mit dieser Verantwortung nicht alleinlassen. (Beifall von der SPD.) Zu einer funktionierenden Umsetzung gehört auch, dass Behörden miteinander arbeiten. Beim Screening im Lebach, ich habe das in der Ersten Lesung schon erzählt, sehen wir, wie das funktionieren kann. Dort arbeitet nämlich die Zentrale Ausländerbehörde mit den Gesundheitsbehörden und der Polizei eng zusammen. Dass dieses Verfahren funktioniert, ist entscheidend dafür, wie am Ende ein Vorgang bearbeitet werden kann. Ich finde, über genau solche Fragen sollten wir in der Migrationspolitik auch öfter reden: Wie lange dauern Verfahren eigentlich? Haben die Beschäftigten die technischen Möglichkeiten, die sie für ihre Arbeit brauchen? Wo stockt der Austausch zwischen unterschiedlichen Behörden? Welche Unterstützung brauchen unsere Kommunen, damit sie solche Aufgaben gut erfüllen können? Das sind Fragen, bei denen wir als Land auch selbst handeln können. Seit 2022 haben wir einiges verändert. Die Digitalisierung der ZAB läuft. Neue Fälle werden elektronisch geführt. Der Austausch zwischen den Behörden wird Schritt für Schritt digitaler. Mit der neuen Servicestelle an der Uni ist wieder ein Angebot der Ausländerbehörde in Saarbrücken entstanden. Ein weiteres Angebot soll folgen. Damit sind wir noch lange nicht am Ende. Es gibt weiterhin Verfahren, die zu lange dauern. Die Digitalisierung des großen Altaktenbestandes läuft noch. Wir müssen weiter daran arbeiten, wie erreichbar die Ausländerbehörde für Menschen ist, gerade auch in Lebach. Ich finde es aber genauso wichtig zu sagen, was sich verändert hat. Denn bei Migrationspolitik geht es eben nicht nur darum, immer wieder neue Regeln zu fordern. Es geht auch darum, die Regeln, die bereits bestehen, so umzusetzen, dass sie funktionieren. Dabei sollten wir die unterschiedlichen Formen von Migration nie miteinander vermischen. Ein Mensch, der vor Verfolgung flieht und einen Asylantrag stellt, hat einen anderen rechtlichen Status als eine Studentin aus einem Drittstaat. Eine Fachkraft, die für einen Arbeitsplatz ins Saarland kommt, befindet sich in einer anderen Situation als jemand, über dessen Asylantrag noch nicht entschieden wurde. Diese Unterschiede sind wichtig. Aber all diese Menschen erleben irgendwann ganz konkret unsere Verwaltung. Sie merken, ob sie einen Ansprechpartner erreichen. Sie erfahren, wie lange eine Entscheidung dauert. Sie merken sehr schnell, ob Verfahren verständlich organisiert sind. Deshalb gehören für mich eine moderne Ausländerbehörde und ein rechtsstaatliches Asylsystem politisch zusammen. Ich will, dass das Saarland am individuellen Asylrecht festhält. (Beifall von der SPD.) Ich will, dass Anträge sorgfältig geprüft werden und Entscheidungen in einer vernünftigen Zeit fallen. Ich will genauso, dass Menschen, die zum Studieren oder Arbeiten zu uns kommen und hier eine Zukunft aufbauen wollen, dafür vernünftige Bedingungen vorfinden. Das Landesaufnahmegesetz regelt vielleicht nur einen Teil davon, aber dieser Teil ist wichtig. Wir schaffen einen verbindlichen Rahmen für die Unterbringung von Schutzsuchenden. Wir berücksichtigen Menschen, die besondere Unterstützung brauchen. Wir beziehen unsere Kommunen bei der Planung mit ein. Genau deshalb unterstützt meine Fraktion dieses Gesetz in der Zweiten und letzten Lesung. Wir werden das individuelle Asylrecht verteidigen und gleichzeitig dafür sorgen, dass unser Staat seine Aufgaben in der Asyl- und Migrationspolitik besser erfüllen kann, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Stimmen Sie diesem Gesetz in Zweiter und letzter Lesung zu. - Vielen Dank und Glück auf! (Erneut Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Haas. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Patrick Waldraff das Wort.
Patrick Waldraff CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über die Einzelheiten des Gesetzentwurfs haben wir bereits in der Ersten Lesung ausführlich gesprochen. Deshalb möchte ich heute allgemein deutlich machen, warum diese Reform, warum GEAS für uns große Bedeutung hat und auch mit einer gewissen Hoffnung verbunden ist. GEAS ist die umfassendste Reform in der europäischen Asyl- und Migrationspolitik seit vielen Jahren. Sie ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt. Wir haben in den vergangenen Jahren erlebt, dass das bisherige europäische Asylsystem an entscheidenden Stellen eben nicht funktioniert hat. Wenn Menschen irregulär nach Europa einreisen, muss frühzeitig geklärt werden, wer zu uns kommt, ob ein Schutzanspruch besteht und welcher Mitgliedstaat zuständig ist. Genau hier setzt GEAS an. Menschen, die irregulär in die Europäische Union einreisen, sollen systematischer registriert und überprüft werden. Für bestimmte Gruppen sind beschleunigte Verfahren an den europäischen Außengrenzen vorgesehen. Zuständigkei- (Abg. Waldraff (CDU)) ten werden klarer geregelt und Sekundärmigration innerhalb Europas soll begrenzt werden. Das ist mehr als richtig, denn ein funktionierendes europäisches Asylsystem muss denjenigen Schutz gewähren, die tatsächlich Schutz benötigen. Es muss aber ebenso schnell und konsequent feststellen, wer keinen Anspruch auf Schutz hat. Für uns als CDU gehören Humanität und Ordnung zusammen. Genauso wichtig ist: Am Ende eines rechtsstaatlichen Verfahrens müssen Entscheidungen auch durchgesetzt werden. Wer keinen Anspruch auf Schutz und kein Bleiberecht hat, muss unser Land wieder verlassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Gesetz setzen wir einen Teil dieser europäischen Reform nun konkret im Saarland um. Wir passen Begriffe an die neue europäische Rechtslage an und berücksichtigen ausdrücklich die besonderen Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Menschen. Wir schaffen die Grundlage für eine Notfallplanung, damit Land und Kommunen auch bei außergewöhnlich hohen Zugangszahlen handlungsfähig bleiben. Wir schreiben Mindeststandards für Gemeinschaftsunterkünfte fest, etwa bei Wohnraum, Sanitäreinrichtungen, Sicherheit und der Berücksichtigung besonderer Schutzbedürfnisse. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf beraten und auf eine Anhörung verzichtet. Auch aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion bestand kein weiterer Anhörungsbedarf. Die Anpassung des Landesrechtes ist notwendig und sachgerecht. Aber eines ist ebenso klar: GEAS ist zwar ein großer Fortschritt, darf aber nicht der Endpunkt europäischer Migrationspolitik sein. Jetzt kommt es darauf an, dass neue Regeln auch tatsächlich wirken - durch wirksamen Außengrenzschutz, schnellere Verfahren, weniger Sekundärmigration und vor allem konsequente Rückführungen. Unser Ziel bleibt klar: Schutz für diejenigen, die ihn brauchen, und Ordnung, Kontrolle und Konsequenz in der Migrationspolitik. Deshalb will die CDU-Landtagsfraktion dem Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung zustimmen. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Waldraff. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2333. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2333 in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 16: Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AK KJHG) (Drucksache 17/2257) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Hermann-Josef Scharf, das Wort. Abg. Scharf (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, Drucksache 17/2257 wurde vom Plenum in seiner 49. Sitzung am 24. Juni 2026 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit überwiesen. Dem Gesetz liegen folgende Erwägungen zugrunde: Gemäß Adoptionsvermittlungsgesetz können Landesjugendämter eine gemeinsame zentrale Adoptionsstelle bilden. In diesem Zusammenhang sollen im Zuge einer Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinderund Jugendhilfegesetzes Aufgaben der Jugendämter, welche die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes in der Vergangenheit übernommen hatte, auf die Jugendämter übertragen werden. Nach § 2 Absatz 2 Satz 3 des Adoptionsvermittlungsgesetzes können in den Ländern Berlin, Hamburg und dem Saarland dem jeweiligen Landesjugendamt die Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes übertragen werden. Durch § 14 Absatz 4 des Kinder- und Jugendhilfeschutzgesetzes wurden die Eignungsprüfungen der Adoptionsbewerberinnen und -bewerber sowie die Begleitung der Verfahrensbeteiligten vor, während und nach eines durch die Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter durchgeführten internationalen Adoptionsverfahrens auf die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes übertragen. Mit der Neufassung des Adoptionsvermittlungsgesetzes im Jahr 2021 wurde die Durchführung der Eignungsprüfung der Adoptionsbewerberinnen und -bewerber bei internationalen Adoptionen neu geregelt. Die allgemeine Eignungsprüfung wurde um eine eigenständige länderspezifische Eignungsprüfung erweitert und deren Vollzug durch zwei unterschiedliche Fachstellen eingeführt. Da nach § 14 Absatz 4 Kinder- und Jugendhilfegesetz im Saarland derzeit in internationalen Adoptionsverfahren beide Eignungs- (Abg. Scharf (CDU)) prüfungen grundsätzlich durch die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes und somit durch ein und dieselbe Fachstelle erfolgen und dies nicht den neu gefassten Regelungen des Adoptionsvermittlungsgesetzes entspricht, wurde eine Anpassung des Landesrechts ans Bundesrecht notwendig. § 14 Absatz 4 Kinder- und Jugendhilfegesetz wird gestrichen. Infolgedessen wird die Zuständigkeit für die Begleitung der Verfahrensbeteiligten vor, während und nach internationalen Adoptionsverfahren, insoweit bislang landesrechtlich abweichende Regelungen bestanden, wieder den örtlich zuständigen Jugendämtern zugewiesen, die jetzt alle Aufgaben übernehmen, die ihnen durch das Bundesrecht übertragen worden sind. Die Intention des Bundesgesetzgebers, die Qualität des internationalen Adoptionsverfahrens durch die Einführung zweier Fachstellen und somit eines jeweiligen Vier-Augen-Prinzips bei der Prüfung der Eignung der Adoptionsbewerberinnen und -bewerber zu verbessern, wird damit auch im Saarland umgesetzt. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung vom 1. April 2026 gelesen, beraten und kam überein, eine Anhörung durchzuführen, die am 27. August 2026 stattgefunden hat. Nach Auswertung der Anhörung wurde kein Abänderungsantrag gestellt. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, Drucksache 17/2257, wurde bei Zustimmung der SPD- und der CDU-Fraktion sowie Enthaltung der AfD-Fraktion einstimmig angenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Herzlichen Dank, dass Sie mir zugehört haben. (Beifall von der CDU und bei der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. Es sind keine Wortmeldungen eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2257. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2257 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion. Enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu den Tagesordnungspunkten 17 und 23: Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Ausführungsgesetzes nach § 26 des Achten Buches Sozialgesetzbuch für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege - Saarländisches Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz (Drucksache 17/2258) (Abänderungsantrag Drucksache 17/2417) Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Beitragsfrei, verlässlich gut - für eine starke frühkindliche Bildung im Saarland (Drucksache 17/2404) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Sascha Haas, das Wort. Abg. Haas (SPD), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, würde ich die Vertreterin der katholischen Kirche, Frau Katja Goebel, und den Vertreter für die evangelischen Kirchen im Saarland, Herrn Dr. Thomas Bergholz, ganz herzlich zu dieser Debatte begrüßen. Schön, dass Sie dieser Debatte zuhören. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Ich berichte für den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetzes, Drucksache 17/2258. Der Landtag hat den Gesetzentwurf in seiner 49. Sitzung am 24. Juni 2026 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen. Mit dem Gesetzentwurf werden zunächst die bisherigen Regelungen zur schrittweisen Absenkung der Elternbeiträge zusammengeführt und die vollständige Beitragsfreiheit für den Besuch einer Kindertageseinrichtung ab dem 1. Januar 2027 im Gesetz festgeschrieben. Darüber hinaus entwickelt der Gesetzentwurf das Recht der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung in mehreren Bereichen weiter. So wird erstmals eine verbindliche Obergrenze für die planbaren Schließtage von Kindertageseinrichtungen festgelegt. Diese wird schrittweise abgesenkt und beträgt ab dem Kindergartenjahr 2030/2031 höchstens 20 Schließtage. Damit soll insbesondere die Verlässlichkeit und Planbarkeit der Betreuung für Familien verbessert werden. Weiterhin wird die gesetzliche Definition der Fachkräfte überarbeitet. Unter anderem wird die Anerkennung qualifizierter sozialpädagogischer Berufs- und Studienabschlüsse aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erleichtert. Zugleich werden die Einsatzmöglichkeiten multi- (Abg. Haas (SPD)) professioneller Teams weiterentwickelt. Mit der neu eingeführten Sicherstellungsvereinbarung erhalten die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zudem ein Instrument, um gemeinsam mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege die Bereitstellung und Nutzung vorhandener Betreuungsplätze bedarfsgerechter und verlässlicher zu gestalten. Dies betrifft unter anderem die Meldung verfügbarer Plätze, die Aufnahme von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf sowie die Zusammenarbeit bei der örtlichen Bedarfsplanung. Weitere Änderungen betreffen die Auskunftsund Mitteilungspflichten der Träger. Zur Sicherstellung eines vollständigen und aktuellen Datenbestandes und damit eines verlässlichen Monitorings wird künftig eine Ordnungswidrigkeit vorgesehen, wenn erforderliche Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt werden. Schließlich enthält der Gesetzentwurf verschiedene redaktionelle Anpassungen aufgrund der Übertragung der Zuständigkeit für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege auf das Ministerium für Bildung und Kultur. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf beraten und die Durchführung einer Anhörung beschlossen. Ich möchte mich an dieser Stelle bei den an der Anhörung beteiligten Sachverständigen und Verbänden für ihre Stellungnahmen und den konstruktiven Austausch im Ausschuss im Namen des gesamten Ausschusses bedanken. Im Rahmen der anschließenden Auswertung der Anhörung wurde ein Änderungsantrag der CDU-Landtagsfraktion mehrheitlich abgelehnt. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien empfiehlt dem Landtag mehrheitlich bei Zustimmung der SPD-Fraktion, Ablehnung der CDU-Fraktion und Enthaltung der AfD-Fraktion den Gesetzentwurf Drucksache 17/2258 in der vorliegenden Fassung in Zweiter und letzter Lesung anzunehmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und erteile nun zur Begründung des Antrags der SPD-Landtagsfraktion Herrn Fraktionsvorsitzenden Ulrich Commerçon das Wort.
Ulrich Commerçon SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für die Kinder im Saarland und für unsere Familien. Heute ist der Tag, an dem wir die Novelle des Gute-KiTa-Gesetzes beschließen, mit der rechtssicher klargemacht wird: Ab dem 01.01. nächsten Jahres müssen Eltern für ihre Kinder keine Elternbeiträge mehr bezahlen. Das ist ein richtig guter Tag, den wir heute zusammen begehen! (Beifall von der SPD.) Die Woche hat schon gut angefangen. Seit ich in diesem Haus zum allerersten Mal Verantwortung für Bildungspolitik hatte, haben wir uns in verschiedenen Studien, in verschiedenen Untersuchungen immer wieder einer Prüfung unterziehen lassen müssen. Als ich Minister für Bildung und Kultur dieses Landes werden durfte, das war im Jahr 2012, hatten wir ein ziemlich erschütterndes Ergebnis beim damaligen Bildungsmonitor der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. Das Saarland war in allen Bereichen auf Platz 15 oder 16 der 16 Länder, also auf dem letzten oder vorletzten Platz. Wir können heute feststellen, und das ist am Montag wieder deutlich geworden, unsere Investitionen seit 2012 zeigen Wirkung. Ich sage das auch noch mal sehr deutlich: Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft gilt jetzt nicht unbedingt als Vorhut der sozialdemokratischen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbewegung. Sie ist völlig außerhalb jeden Verdachtes, Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten bevorzugt zu behandeln. Deswegen bin ich ganz besonders froh darüber, dass es uns gelungen ist, vom damaligen Platz 15 oder 16 mittlerweile auf Platz 5 nach vorne gekommen zu sein. Das ist ein riesiges Signal und darüber freue ich mich am heutigen Tage sehr! (Beifall von der SPD.) Wir sind übrigens auch nach vorne gekommen, wie man sieht, wenn man in die einzelnen Handlungsfelder reinschaut: Wir sind auf Platz 5 bei den Betreuungsbedingungen und der Integration, wir sind sogar auf Platz 2 bei der Zeiteffizienz. Das hat viel mit dem zu tun, was wir, was Christine Streichert-Clivot und ich in den letzten Jahren nach vorne gebracht haben, dass nämlich Schule über bessere Unterrichtsentwicklung viel stärker dafür genutzt wird, dass Kinder gefördert werden, dass es um die Kinder in allererster Linie geht und dass es nicht darum geht, irgendwelche Systeme auf Kinder anzuwenden, sondern diese Systeme den Kindern anzupassen. Deswegen liegen wir bei der Zeiteffizienz auf Platz 2. Besonders stolz können wir darauf sein, dass wir an zwei Stellen den ersten Platz unter allen 16 Bundesländern haben: Wir liegen nämlich auf Platz 1 bei der Priorisierung der Bildungsausgaben und auf Platz 1 bei der Digitalisierung. Das sind zwei ganz wesentliche, fundamentale Punkte, um Bildungsgerechtigkeit in unserem Land nach vorne zu bringen! (Beifall von der SPD.) Ich will das noch durch weitere Zahlen unterlegen. Die Priorisierung der Bildungsausgaben: Als (Abg. Commerçon (SPD)) ich damals als Bildungsminister ins Amt gekommen bin, hatte der Landeshaushalt Bildungsausgaben von gerade mal 608 Millionen Euro. Mit dem Haushalt 2026/2027 sind wir in diesem Jahr im Bildungshaushalt bei 1,6 Milliarden Euro gelandet. Das ist ein Plus von 992 Millionen seit damals. Kein anderes Bundesland hat so massiv zusätzlich in Bildung investiert, obwohl es gerade zwischen 2012 und 2022 immer ein harter Kampf war, das hinzubekommen. Wir haben das aber geschafft und darauf können wir stolz sein. Das ist gut für die Kinder und Jugendlichen in unserm Land. (Beifall von der SPD.) Weil wir einen besonderen Schwerpunkt mit dem Gesetz haben: Das gilt insbesondere für die frühkindliche Bildung, auch das habe ich mir noch mal angeschaut. Das Kapitel 06 29 hatte 2012 80 Millionen Euro aufgewiesen. Das ist die frühkindliche Bildung. Das waren weniger als 2 Prozent des Gesamtetats des Landes. Im Jahr 2027 werden wir bei 347 Millionen Euro sein. Das sind über 5 Prozent des gesamten Landeshaushaltes. Damit man nicht sagt, es wäre die Inflation: Nein, das war ein Anstieg von 80 Millionen auf 347 Millionen Euro, weil wir die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt gestellt haben. Darauf bin ich mächtig stolz, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Das gilt nicht nur für die Kitas. Kein Land investiert mehr in seine Grundschulen als das Saarland, 9.200 Euro pro Schüler und Schülerin. Wir sind damit Bildungsaufsteiger Nummer 1. Die politische Botschaft dabei ist: Unser Kurs wirkt. Vom Sparkurs zum Aufstiegskurs, so sieht sozialdemokratische, so sieht fortschrittliche Bildungspolitik aus! (Beifall von der SPD.) Ich habe es gesagt, ab dem 01.01.2027 werden die Kitas vollständig beitragsfrei sein. Das ist eine große Entlastung für viele Familien, um mehrere Tausend Euro im Jahr. Das ist die größte Nettolohnentlastung für Familien in der Geschichte des Saarlandes. Ich höre, wie von manchen gesagt wird, das sind 300 Euro, 400 Euro im Jahr mehr für ein Haus. Wir, die saarländische Landesregierung, geführt durch die SPD-Fraktion, haben dafür gesorgt, dass wir die höchste Nettolohnentlastung für Familien in der Geschichte des Saarlandes haben, mehrere Tausend Euro pro Jahr. Das ist wirklich Zukunftsinvestition pur, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Wir haben damals gesagt, wenn Kitas und Schulen Bildungsorte sind, dann dürfen gerade diese ersten Phasen des Bildungsweges nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Beitragsfreiheit, Platzangebot und Qualität dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wir brauchen alle drei. Wir brauchen den Dreiklang, wir brauchen ausreichend Plätze, wir brauchen den freien Zugang und wir brauchen ein gutes Angebot. Da sind wir erhebliche Schritte vorangekommen! (Beifall von der SPD.) Ich sage das beispielsweise auch bei den Planstellen für Lehrkräfte. 2013 hatten wir in diesem Land 8.091 Lehrkräfte. Der damalige Finanzminister hatte mir gesagt, ich müsse mehr Lehrerstellen abbauen. 2022 hatten wir immerhin 57 Lehrerstellen mehr. Man kann sagen: Da ist zu wenig. Das fand ich auch. Nur die Vorgabe war damals eigentlich, fast 600 Stellen abzubauen. Wir haben 57 zusätzlich geschaffen. Was es dann für die Menschen, für die Schulen in diesem Land bedeutet hat, eine sozialdemokratische Regierung zu haben, sieht man bei der Entwicklung seit 2022, denn mittlerweile sind es 8.810 Planstellen für Lehrkräfte. Das sind noch mal 662 zusätzlich. Meine sehr verehrten Damen und Herren, so geht gerechte Bildungspolitik! (Beifall von der SPD.) Das ist kein Zufall. Das ist das Ergebnis politischer Prioritäten, die wir gesetzt haben. Das gilt im Übrigen auch für die Beschäftigten in den Kitas. Das pädagogische Personal und Verwaltungspersonal ist seit 2012 von 5.020 Beschäftigten auf 8.988 Beschäftigte gewachsen. Das sind 3.968 mehr, eine Steigerung um 79 Prozent, und darunter ist die Anzahl der Erzieherinnen und Erzieher von 3.366 auf 5.698 angewachsen. Das ist ein Plus von 2.332, also von 69 Prozent. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Zahlen lügen nicht. Das ist Zukunftsinvestition. (Beifall von der SPD.) Wir haben gleichzeitig - schon in der Großen Koalition begonnen - die praxisintegrierte Ausbildung massiv ausgebaut. Da sind wir bei einem Qualitätspunkt angekommen. Es war ein Skandal und es ist teilweise immer noch ein Skandal, dass es Ausbildungsberufe von Zukunftsberufen gibt, bei denen die Auszubildenden quasi noch Geld mitbringen müssen, wenn sie sich ausbilden lassen. Da schaffen wir den Durchbruch. Jährlich stehen über 700 Ausbildungsplätze zur Verfügung, davon 400 in der vergüteten praxisintegrierten Ausbildung. Aktuell befinden sich 1.800 angehende ErzieherInnen in der Ausbildung. Das Saarland verfügt damit über die zweithöchste Ausbildungsquote für ErzieherInnen in Deutschland. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wer die Qualität unserer Kitas stärken will, der muss in die Menschen investieren, die jeden Tag mit unseren Kindern arbeiten. Genau das tun wir. (Abg. Commerçon (SPD)) (Beifall von der SPD.) Auch die Krippenplätze wurden massiv ausgebaut. Ich weiß noch, als ich damals ins Amt gekommen bin, gab es einen Ausbaustopp. Mein Vorgänger hatte einen Ausbaustopp für Krippenplätze für unter Dreijährige verhängt. Wir haben es seit 2012 geschafft, die Plätze in Kitas und Krippen von 33.617 auf mittlerweile 43.239 zu steigern, also fast 10.000 mehr. Der Kita-Turbo mit 24 Millionen Euro zur Beschleunigung des Platzausbaus hat zusätzlich etwas geschafft. Bei diesen Zahlen sind allein innerhalb eines Jahres, nämlich des letzten Jahres, 1.421 zusätzliche Kita- und Krippenplätze hinzugekommen. In dieser Legislatur, also seit Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten die Alleinregierung stellen, konnten wir schon über 3.000 Kitaplätze schaffen. Das ist ein Riesenerfolg. Auch darauf können wir alle stolz sein, weil es für unsere Kinder gut ist. (Beifall von der SPD.) Natürlich besteht weiterhin ein großer Bedarf. Das leugnen wir in keiner Weise. Entscheidend ist, was bei den Kindern ankommt. Hohe Ausgaben allein sind noch kein Bildungserfolg. Wenn wir uns den Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg oder die Zahl der Schulabbrecher anschauen, dann müssen wir ganz ehrlich feststellen: Noch kommt nicht genug bei allen Kindern an. Das kann uns nicht zufriedenstellen. Wir müssen die Schwächen offen benennen und weiterhin an ihrer Beseitigung arbeiten. Deshalb ist es so wichtig, dort anzusetzen, wo Bildungsbiografien beginnen: in unseren Kitas. Viele Bildungsunterschiede entstehen lange vor der ersten Klassenarbeit. Ein fundamentaler, pädagogischer Satz muss am Anfang stehen: Wir müssen Gleiches gleich, aber wir müssen auch den Mut haben, Ungleiches ungleich zu behandeln, um Gerechtigkeit zu erzeugen. Kitas legen dabei die Grundlagen für Sprache und Lernen, für soziales Miteinander, für Selbstaussage. Frühkindliche Bildung ist kein nachgeordneter Teil der Bildungspolitik. Sie ist kein Nice-to-have. Sie ist das Fundament gerechter Bildungschancen in unserem Land. Es gehört auch dazu, zu sagen: Dort, wo es von den Familien her am schwierigsten ist, müssen wir einen Ausgleich schaffen. Es muss dafür gesorgt werden, dass das, was in den Familien nicht geleistet werden kann, vom Staat, von der öffentlichen Hand, von den Bildungsträgern geleistet wird. Das ist ein wesentlicher Punkt, den wir weiterhin im Blick haben, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Dazu gehört auch, dass Eltern sich darauf verlassen können müssen. Ich bin genauso lange Mitglied der Arbeiterwohlfahrt, wie ich Mitglied der Sozialdemokratischen Partei und der Gewerkschaft bin. Das gehört sich so. Ich habe vernommen, dass gesagt wird: Die Schließtage überfordern manche Träger. Ein gutes Angebot muss im Alltag verlässlich sein. Wir haben bundesweit riesige Unterschiede. Es gibt Länder, in denen die Schließtage deutlich unter 20 liegen, und manche mit mehr als 30 Schließtagen. Einzelne Einrichtungen arbeiten bedarfsorientiert sogar ganz ohne Schließtage. Es ist völlig klar: Jeder Schließtag belastet unsere Familien. Sie müssen zusätzliche Betreuung organisieren, sie müssen eigene Urlaubstage einsetzen oder Arbeitszeit reduzieren. Das wird besonders häufig von den Müttern aufgefangen - wie immer. Viele Schließtage verlagern das Betreuungsproblem also zurück in die Familien. Mit dieser Novelle sorgen wir dafür, dass diese Unterschiede schrittweise - da sind wir den Trägern entgegengekommen - abgebaut werden und sie vor allem einen verlässlicheren Raum schaffen. Im Mittelpunkt, meine sehr verehrten Damen und Herren, stehen die Kinder und ihre Familie, nicht Strukturen, Zuständigkeiten oder die Träger. Im Mittelpunkt stehen die Kinder. Das ist Kern sozialdemokratischer Bildungspolitik in diesem Land. (Beifall von der SPD.) Qualität braucht auch starke multiprofessionelle Teams. Mit diesem Gute-KiTa-Gesetz haben wir die Kitas für weitere qualifizierte Berufsgruppen geöffnet. Heute können beispielsweise auch ErgotherapeutInnen, LogopädInnen, HeilerziehungspflegerInnen ihre Kenntnisse in die pädagogische Arbeit einbringen - unterschiedliche Kompetenzen, aber ein gemeinsames Ziel: jedes Kind bestmöglich zu fördern. Darum muss es in unseren Bildungseinrichtungen gehen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Ich sage eines ganz deutlich: Bildungspolitik ist kein Ersatz für Sozialpolitik. Viel zu oft wird den Bildungseinrichtungen eine Aufgabe zugeschoben, die sie nicht leisten können. Da bin ich mir mit der Bildungsministerin und dem Sozialminister einig. Wir müssen auch Sozialpolitik betreiben. An allererster Stelle hat diese Republik im Moment den größten Nachholbedarf bei der Armutsbekämpfung. Bildungspolitik, Kitas, Schulen werden es nicht schaffen, die schwieriger gewordenen Lebensverhältnisse von Kindern aufzuholen, wenn sie damit alleingelassen werden. Das sind in erster Linie Bildungseinrichtungen, auch Betreuungseinrichtungen. Die fangen verdammt viel auf, aber wir müssen auch ansetzen und einen Sozialstaat gerade für die Kinder aufbauen, um deren Existenz und Würde zu sichern. Ein starker Sozialstaat und ein gutes Bildungssystem bilden das Fundament einer Demokratie, in der Herkunft nicht über die Zukunft entscheidet. Da sind wir gemeinsam gefordert. Darauf müssen wir für die Zukunft aufbauen. (Abg. Commerçon (SPD)) (Beifall von der SPD.) Ich sage abschließend: Wir sind nicht am Ziel, aber wir haben seit 2012 die Richtung geändert und seit 2022 massiv Tempo aufgenommen. Woher ein Kind kommt, darf niemals darüber entscheiden, wie weit es kommen kann. Allen Kindern alle Chancen, jederzeit. Das ist unser Anspruch. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen für die Antragsbegründung, Herr Fraktionsvorsitzender. Ich eröffne nun die Aussprache. Es sind Wortmeldungen eingegangen. Ich erteile Frau Abgeordneter Jutta Schmitt-Lang das Wort für die CDU-Landtagsfraktion.
Jutta Schmitt-Lang CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Commerçon, ich war zwischendurch irritiert, weil ich dachte, Sie bringen Ihren Antrag ein. Das ist nicht wirklich passiert. Auf das Gesetz geht mit Sicherheit gleich die bildungspolitische Sprecherin Ihrer Fraktion ein. Ich nehme an, wir werden generell zu den anderen Themen, die Sie genannt haben, nachher bei PISA darüber sprechen, wie die Einordnung der letzten bildungspolitischen Jahre ist und die Bewertungen dort sind. Dafür ist nachher genug Zeit. Ich würde gerne über das Gesetz sprechen, um das es hier geht: die Novelle des SBEBG. Liebe Kolleginnen und Kollegen, kein Gesetz kommt so aus dem Parlament heraus, wie es eingebracht wurde. Das war der Wahlspruch eines überzeugten Parlamentariers, nämlich des früheren Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Peter Struck. Ich habe heute in vielen Diskussionen über das Selbstverständnis überzeugter Parlamentarier nachgedacht. Dieser Spruch muss nicht in Stein gemeißelt sein. Es gibt immer Gesetzgebungsverfahren, Anpassungen, die auf breiten Konsens stoßen. Es ist aber ein etablierter Grundsatz des Parlaments, der den Anspruch zeigt, dass wir hier unseren Auftrag selbstbewusst wahrnehmen, dass wir Volksvertreter sind, die Anhörung, die wir mit Betroffenen durchführen, ernst nehmen und Gesetzesvorhaben sinnvoll korrigieren, dass wir den Anspruch haben, Gesetzesvorhaben besser zu machen. Es ist ein etablierter Grundsatz von und für uns Volksvertreter, den wir gerade in diesen Zeiten umso ernster nehmen sollten, in denen ohnehin zu viele Bürger den Eindruck haben, dass Politik nicht zuhört, nicht ernst nimmt und Gesetze an den Betroffenen vorbei macht. Deshalb - das will ich voranstellen - ist es für uns als CDU-Fraktion nicht nachvollziehbar, dass die heutige Mehrheitsfraktion diesen Grundsatz erneut ausgerechnet im so zentralen Bildungsbereich - leider zum wiederholten Male - ignoriert und das Gesetz ohne jegliche Verbesserung durchwinken will. Das geschieht nun gerade bei der Neuaufstellung der frühkindlichen Bildung, zu der es im Rahmen einer umfangreichen Anhörung - wir haben ja ausgiebig den Angehörten gedankt - von Akteuren aus der Praxis, von Trägern, den kommunalen Spitzenverbänden, den Fachkräftevertretern und anderen, viele sehr konkrete Verbesserungsvorschläge und sehr nachdrückliche Hinweise gegeben hat. Die Arroganz, das völlig zu ignorieren und gar nichts mehr zu ändern, diese Arroganz gegenüber denjenigen, die die Entscheidungen des Parlaments am Ende umsetzen müssen, ist nach meinem Empfinden nicht nachvollziehbar. Da nützt auch der Dank nichts, ernst nehmen und umsetzen wäre besser gewesen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall von der CDU.) Liebe Frau Holzner, Sie sagen ja selbst immer, dass Sie vom Fach sind. Das stimmt. Sie sind auch bildungspolitische Sprecherin und parlamentarische Geschäftsführerin Ihrer Fraktion. Ich nehme an, Sie werden uns nachher erläutern können, warum Sie, da Sie ja keinen Abänderungsantrag bringen, auf keines dieser Themen aus der Anhörung eingehen. Dabei gibt es genug Punkte in diesem Gesetz, die auf Zustimmung stoßen, das stellen wir gar nicht infrage. Zu mehr Flexibilität bei der Gewinnung von Fachkräften zum Beispiel oder auch hinsichtlich der Multiprofessionalität gab es vieles, was durchaus im Konsens war. Nach unserer Meinung beruht die Novelle jedoch auf einer völlig falschen Grundausrichtung; darauf komme ich gleich noch zu sprechen. Ungeachtet dessen sind wir bei der CDU intern in die Diskussion gegangen, ob wir das mittragen könnten, ob wir das vielleicht zumindest dann mittragen könnten, wenn es aufseiten der SPD eine minimale Kompromissbereitschaft gäbe, nach dieser umfangreichen Anhörung noch Verbesserungen vorzunehmen. Aber diese Kompromissbereitschaft fehlte leider. Kein einziger Änderungsvorschlag kam von Ihnen. Wir gingen mit wirklich ganz kleinen Vorschlägen in die Diskussion, weil uns durchaus klar ist, wie hoch die Hürde für Sie als Alleinregierung ist, wenn es darum geht, auf die Opposition zuzugehen. Aber nicht mal den Minimalvorschlägen, um Dinge zu verbessern, konnten Sie sich anschließen. Das ist eine Ignoranz, die in diesem Fall den Familien, den Fachkräften, den Trägern und auch unserem Selbstverständnis in diesem Hause, das unser aller Selbstverständnis als Abgeordnete hinsichtlich unserer Verantwortung sein sollte, schadet. (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) (Beifall von der CDU.) Zur aus unserer Sicht falschen Grundausrichtung: Wir haben die deutliche Senkung der Kitabeiträge immer mitgetragen, aber wir bleiben skeptisch, was den letzten Schritt zur kompletten Beitragsfreiheit betrifft. Die Eltern wurden bisher sinnvoll und notwendig entlastet. Aber wir sehen eben auch, gleichgültig, wie viel Prosa Sie darauf verwenden, um das anders darzustellen, dass Qualität und Verlässlichkeit immer noch auf der Strecke bleiben. Das ist so, weil auch Sie eben kein zusätzliches Sparschwein gefunden haben und das Geld nur einmal ausgeben können. Unser Anspruch darf doch nicht nur „Kita ist kostenlos“ sein, unser Anspruch muss vor allem lauten: Die Kita ist gut und die Kita ist verlässlich. Zu beidem ist der Weg noch weit. Sie haben Studienergebnisse angesprochen. Bei der Digitalisierung und bei den Bildungsausgaben, ja, da sind wir Spitzenreiter, beim Input leider nicht. Wie viele Studienergebnisse, die sich mit den Leistungen unserer Kinder befassen, brauchen Sie denn noch, um endlich die Priorität auf die Qualität in der frühkindlichen Förderung und Bildung zu legen? Hinsichtlich der Verlässlichkeit wurde uns in der Anhörung von Trägerseite bestätigt, dass die Beitragsfreiheit den Bedarf nach Ganztagsplätzen erhöhen wird, dies in einer Zeit, in der wir den Bedarf ohnehin nicht überall decken können, in der noch Plätze fehlen, in der verlässliche Öffnungszeiten aufgrund Personalmangels immer noch ein Problem sind. Wir hatten vorgeschlagen, zunächst eine gewisse Stundenzahl - unser Vorschlag waren 30 Stunden, auch darüber hätte man sprechen können - kostenfrei zu machen. Denn natürlich nimmt jeder, auch wenn er ihn vielleicht nicht braucht, einen Ganztagsplatz in Anspruch, wenn er ihn kostenfrei bekommt. Das ist niemandem vorzuwerfen. In Zeiten, in denen andere Familien verzweifelt nach Plätzen suchen und leer ausgehen, wird daraus allerdings ein Alles-oder-Nichts-Prinzip. Das ist nicht sozial gerecht. In Zeiten dermaßen angespannter Personalsituation ist es auch nicht fair, Personalressourcen eventuell am Bedarf vorbei zu binden, das steht zudem dem Qualitätsanspruch im Weg. Unser Vorschlag wäre sozial verträglich, zumal die Beiträge vieler Familien im Leistungsbezug und bei Geringverdienern ohnehin übernommen werden. Der Vorschlag würde mehr Planbarkeit schaffen, er würde nicht künstlich Bedarfe erhöhen. Aber wir haben verstanden, dass Sie bei dem Augen-zu-und-durch-Prinzip bleiben. Auf diesem Prinzip fußt die Novelle. Die entscheidende Frage ist, ob sich durch dieses Gesetz, durch die Novelle, die Qualität in unseren Kitas verbessert. Das geschieht bestenfalls marginal. Der Zielkonflikt ist uns völlig klar: Viele Qualitätsverbesserungen wie kleine Gruppen, mehr Vor- und Nachbereitungszeit, Leitungsfreistellung, Verbindlichkeit im Vorschuljahr und verlässliche Öffnungszeiten sind mit höherem Personaleinsatz verbunden, und aktuell ist Personal eine knappe Ressource. Wir verstehen deshalb auch, dass eine solche Novelle zunächst einmal kleine Schritte vorsehen muss, nicht sofort alle Probleme gleichermaßen lösen kann. Aber Politik muss schon sichtbar anpacken, und das ist hier nicht der Fall. Nicht nur wir, vor allem auch die Betroffenen in der Anhörung können in diesem Antrag kaum einen Anfang für Qualitätsanstrengungen erkennen. Die Liga der Freien Wohlfahrtsverbände stellt fest, der Entwurf werde dem Anspruch der qualitativen Fortentwicklung nicht gerecht. Die AWO, Kollege Commerçon, bemängelt, der Fokus liege stärker auf Steuerung, Verwaltung und Kapazitätssicherung als auf den Voraussetzungen guter pädagogischer Arbeit. (Sprechen bei der SPD.) Das „Mimimi“ gerade, war das jetzt für mich oder war das für die AWO? Nur mal so als Rückfrage. Beides wäre respektlos, aber ich bin das leider schon von Ihnen gewohnt. - Die Diakonie stellt fest, die im Entwurf genannten Maßnahmen betreffend Fachkräfte, Öffnung, Schließtage, Meldepflichten, Steuerungsinstrumente, Sicherstellungsvereinbarungen zeigten die behauptete Qualität der Fortentwicklung gerade nicht. (Sprechen bei der SPD.) Ja, ich höre Ihnen zu. Das ist das Schöne daran, umgekehrt wäre auch super. - Aussagen dieser Art gab es noch einige mehr, Sie aber verkaufen das Ganze als „Qualitätsgesetz“. Was für ein Auseinanderfallen von Anspruch und Wirklichkeit! Hinsichtlich der Schließtage wurde schon im Ministerium, bevor das Gesetz überhaupt ins Parlament kam, etwas nachgebessert, das möchte ich ausdrücklich positiv erwähnen. Das Grundproblem besteht aber weiter und wurde von Trägerseite klar beschrieben. Sie wollen, ich glaube Ihnen das, mehr Verlässlichkeit schaffen, indem Sie die Zahl der festen Schließtage von Einrichtungen deutlich beschränken. Auf dem Papier sind Kitas dann auch mehr Tage geöffnet. Aber diejenigen, die das umsetzen müssen, sagen uns doch, in der Realität sei an den anderen Tagen die Personaldecke so dünn, dass Verlässlichkeit nicht mehr gegeben sei. Ungeplante Schließungen, Gruppenschließungen, verkürzte Öffnungszeiten, das alles nicht planbar, das ist der Horror der Eltern, die sich eben nicht auf die Betreuung ihrer Kinder vorbereiten können. Davor haben Träger und Kitaleitungen intensiv gewarnt. Wir haben als Kompromiss, als kleine Änderung, vorgeschlagen, die Kürzung der Schließta- (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) ge über einen längeren Zeitraum zu strecken, um den Trägern mehr Zeit für die Vorbereitung zu geben und über den vom MBK erwarteten Höchststand geburtenstarker Jahrgänge hinwegzukommen. Leider war die SPD-Fraktion dazu nicht bereit. Wir haben zudem vorgeschlagen, die Leitungsfreistellung auch auf Kitas mit weniger Gruppen auszudehnen. Das wäre ein kleines Zeichen gewesen an die Fachkräfte, dass wir hier eine Stellschraube zur Qualitätssicherung sehen und bereit sind, ihnen einen Schritt entgegenzukommen. Es wäre auch ein Zeichen an die Familien gewesen, denn gerade bei den kleinen Einrichtungen reißt jeder Personalausfall sofort Lücken, die die Eltern in gekürzten Öffnungszeiten und Ausfällen spüren. Nicht einmal zu diesem kleinen Qualitätsschritt waren Sie bereit, auch dieser Vorschlag wurde abgelehnt. Sie hingegen haben, ich habe es erwähnt, keinen einzigen Änderungsvorschlag gemacht auf Basis all der vielen berechtigten Hinweise aus der Anhörung. So bleibt für die vielen Menschen, denen wir hier eben noch gedankt haben, die, teilweise im Ehrenamt, teilweise beruflich, ihre Anregungen und auch ihre Nöte in die Anhörung getragen haben, die sich Zeit dafür genommen haben, letztlich der Eindruck, dass ihr Einsatz für die Katz war. Das Gesetz geht nun eben doch raus, wie es reingekommen ist. Besonders erstaunlich ist angesichts all dessen diese ultimative Lobhudelei, niedergeschrieben im begleitenden SPD-Antrag. Nein, das ist kein Abänderungsantrag zum Gesetz, wie das üblicherweise der Fall ist, denn ändern wollen Sie ja nichts. Das ist nur ein weiterer separater, in Schriftform gegossener Beifall für die Landesregierung. Sie haben sich nicht einmal die Mühe gemacht, zu übertünchen, dass das ein Schaufensterantrag ist, denn die meisten Punkte sind uns bestens bekannt: Sie wurden von Ihnen bereits eingebracht und zum Teil sogar selbst beschlossen. Im November vergangenen Jahres haben Sie zu den Themen Kita-Ausbau, Fachkräftegewinnung, Kita-Plattform, eine bessere Verzahnung von Kita und Grundschule beantragt. Im März folgte Ihr Antrag zu „Startklar Deutsch“. Erst vor wenigen Wochen haben Sie erneut beschlossen, die Modellphasen von „Startklar Deutsch“ auszuwerten, heute fordern Sie das schon wieder. Gleichgültig, wie überzeugt Sie von Ihren mageren Forderungen sind, kann doch Ihr Anspruch als Parlamentarier sich nicht in der Frage erschöpfen, wie oft die SPD-Fraktion ihre eigene Landesregierung auffordert, dasselbe zu tun. Ihr Anspruch muss doch sein, zu betrachten, was davon tatsächlich umgesetzt wird. Sie sind Volksvertreter! Wir aller hier sind Volksvertreter! Delegitimieren Sie sich doch nicht selbst und uns ständig, indem Sie solche sinnfreien Scheindebatten hier führen! Das ist Wasser auf die Mühlen derer, die den Parlamentarismus angreifen. Das können wir Ihnen hier nicht durchgehen lassen. (Beifall von der CDU.) Deshalb möchte ich mich mit diesem Antrag auch nicht weiter aufhalten, sondern komme zurück zur Gesetzesgrundlage. Bei dieser bleiben neben den genannten offenen Flanken noch viele grundsätzliche Probleme, die aus der falschen Weichenstellung des Gesetzes und Ihrer Politik der vergangenen Jahre, auch der Haushaltspolitik, entstanden sind. Diese Grundwebfehler lassen sich nicht mit einem kleinen Abänderungsantrag zu diesem Gesetz lösen. Das betrifft vor allem den Trägeranteil und die dringende Mahnung verschiedener Träger, ohne Senkung ihres Kostenanteils sei das Überleben vieler Kita-Standorte gefährdet. Das ist ein sehr großes Problem, für das es keine einfache Lösung gibt. Aber das müssen wir doch thematisieren! In der Anhörung haben manche bereits konkret von drohenden Schließungen gesprochen, dieses Problem geben Sie jetzt einfach an die Kommunen weiter. Denn die Träger wenden sich dann an die Kommunen, und entweder greifen die finanziell tiefer in die Tasche, um die Träger zu entlasten - viele tun das bereits -, oder sie müssen die Kita übernehmen. Kann der Träger diesen Anteil nicht mehr stemmen, verschwindet der Träger. Die Kostenposition verschwindet aber nicht. Die Aufgabe verschwindet nicht. Jemand muss hier einspringen, und richtig, das ist dann die kommunale Ebene, so oder so. Genau das wird offen in Kauf genommen. Seitens der Landesregierung hieß es ja, es gebe bereits jetzt die Möglichkeit, dass Träger vor Ort über die Übernahme des Trägeranteils mit den Kommunen verhandeln. Den Letzten beißen die Hunde. Das bleibt eine große ungelöste Baustelle, die die Trägervielfalt im Saarland bedroht. Dabei ist die Trägervielfalt ein hohes Gut, das wir nicht leichtfertig aufs Spiel setzen sollten. Sie sichert zumindest bei ausreichender Platzzahl die Wahlfreiheit der Eltern und die pädagogische Vielfalt. Sie steht dafür, dass Bildung und Betreuung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und eben nicht nur Aufgabe des Staates, dass Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Vereine et cetera für diese Gesellschaft Verantwortung übernehmen. Den sonst in diesem Haus so viel zitierten gesellschaftlichen Zusammenhalt bilden wir dort ab. Und nicht zuletzt: Die Trägervielfalt ist Schutz vor staatlichem Monopol. Sie ist Ausdruck von Pluralität. Gerade in Zeiten, in denen Pluralität von den politischen Extremen immer mehr eingeschränkt wird, in denen wir das bei anderen Themen doch so intensiv diskutieren, sollten wir sie aus der politischen Mitte heraus stärken. Damit komme ich auf den offenen Brief der beiden christlichen Kirchen zu sprechen, der (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) die Abgeordneten von CDU und SPD gestern oder vorgestern erreicht hat. Die kirchlichen Träger sehen die Freiheit nicht nur durch die Finanzierung bedroht, sondern eben auch durch die neue geplante Formulierung einer Sicherstellungsvereinbarung, die in der frühkindlichen Bildung aus ihrer Sicht massive Eingriffe ermöglicht, wenn politische Extreme entsprechende Schlüsselpositionen einnehmen. Sie fordern eine kleine Textveränderung, die mehr Rechtssicherheit bieten kann und vor Willkür schützen soll. Ja, auch ich und auch wir als CDU haben diesem Punkt, den die Landesregierung in ihrer Novelle neu formuliert, zunächst nicht diese Brisanz gegeben, das sage ich ganz ehrlich, auch noch nicht direkt nach der Anhörung. Der Punkt war einer von sehr, sehr vielen, die sehr emotional und sehr wichtig vorgetragen wurden. Aber wir nehmen diesen Brief sehr ernst und vor allem den Nachdruck, mit dem diese Bedenken einer willkürlichen politischen Einflussnahme von den Kirchen vorgebracht wurden - wir nehmen ihn sehr ernst. Ich weiß, die Rechtsauffassung der Landesregierung ist eine andere. Wie tragfähig sie ist, konnten wir nach Erhalt dieses Briefes nicht prüfen. Sie liegt uns nicht vor. Aber wir haben das Schreiben unsererseits gestern intensiv studiert und sind der Meinung, wir sollten diesen Hinweis annehmen und ernst nehmen, denn eins ist doch auch klar: Selbst wenn Sie meinen, Ihre Lösung ist tragfähig genug, schadet diese kleine Ergänzung der Kirchen keinesfalls, sie kann nützen, sie kann Rechtssicherheit geben. Weil wir heute so oft an anderer Stelle über diese Themen diskutiert und gehört haben, wie wichtig es ist, dass wir hier gemeinsam zusammenstehen, um unsere Institutionen vor politischer Einflussnahme zu schützen, würde ich mir wünschen, Sie könnten diesen Weg mitgehen. (Beifall von der CDU.) Wir werden uns heute bei dem Gesamtgesetz nicht mehr einig. Die Gründe dafür habe ich angeführt. Aber wir bringen heute diesen Abänderungsantrag ein, um dieser wirklich mit größter Sorge vorgetragen Minimalforderung der Kirchen Rechnung zu tragen. Kommen Sie nicht uns entgegen, sondern tragen Sie diesen Teil Verantwortung für Trägervielfalt, für Pluralismus in schwierigen Zeiten. Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht wurde. Seien Sie heute selbstbewusste Abgeordnete. Gehen Sie mit uns diesen Weg. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Schmitt-Lang. - Es liegen weitere Wortmeldungen vor und ich erteile für die AfD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wir haben jetzt von den Schwesterparteien gegensätzliche Ausführungen gehört, und bei beiden war etwas Wahres dran. Allerdings hat Herr Commerçon im Grunde genommen eine Propagandarede über das Schulwesen insgesamt gehalten. Da kamen die Kitas nur am Rande vor. Das hat dann Frau Kollegin Schmitt-Lang etwas korrigiert. Sie konnte aber auch den Ausrutscher in unsere Richtung nicht unterlassen. Ich wüsste nicht, wie wir die Kitas politisch beeinflussen sollten. Ich war so lange Lehrer, ich habe niemals irgendein Kind politisch ‑ ‑ (Abg. Schmitt-Lang (CDU): Ich habe von ex- ternen Kräften von außen gesprochen. Haben Sie sich da angesprochen gefühlt? - Anscheinend schon. - Sprechen.) Ah, ich habe das „von außen“ überhört, weil ich das nicht anders gewohnt bin. Bei Ihnen kommt es noch nicht so oft, aber es scheint jetzt auch zuzunehmen. (Fortgesetztes Sprechen.) Es wird hier immer das Kindeswohl heraufbeschworen. Das sind Worte, aber die Taten sind andere. Wenn ich Sie vom Kindeswohl reden höre, muss ich daran denken, dass die Kinder im jüngsten Alter am meisten Bildung nötig haben und dass wir das immer nachplappern, aber unsere Gesellschaft das nicht wirklich verinnerlicht und nicht danach handelt. Sie handelt überhaupt nicht danach, denn die kleinen Kinder werden nicht viel mehr als gut verwahrt und gut versorgt. Bei der Bildung, das sagen Sie selbst immer wieder, fehlt noch die Qualität. Ich fasse zusammen. Zuerst einmal, denke ich, brauchen wir für jedes Kind einen kostenfreien Kitaplatz. Zweitens: Das Personal muss so ausgebildet sein, dass eine Qualität in der Bildung gegeben ist. Drittens muss natürlich die Verlässlichkeit auch eine Selbstverständlichkeit sein. Sie werden es wahrscheinlich langsam müde werden, aber ich muss das sagen, weil ich schon etwas älter bin. Als ich in dem Alter war, in dem man in einer Kita war, war alles geordnet, aber kurz darauf, 1945, ist unsere Heimat hier total zusammengebrochen. Die Städte waren verwüstet, es war Hungersnot und die Männer im mittleren Alter waren alle abwesend, denn sie waren entweder in Gefangenschaft oder sie waren gefallen. In den Schulen waren nur Frauen und ältere Männer, und trotzdem ist keine einzige Unterrichtsstunde nach dem Krieg in dieser schweren Zeit ausgefallen, und trotzdem hat jedes Kind seine normale Bildung gehabt! Das ist (Abg. Dörr (AfD)) also nur eine Ausrede von uns, wenn wir sagen: Es ist nicht möglich, man kann das nicht sofort einführen. - Was nutzt es dem Kind, das heute einen Kitaplatz braucht, wenn in fünf Jahren die Qualität stimmt und der Platz da ist? Dann ist das Kind schon nicht mehr in der Kita, dann ist das Kind schon in der Schule. Ich sage Ihnen noch eins. Ich habe einige Bücher und Werkchen geschrieben, da sind auch Wörterbücher dabei. Ich habe mit Absicht in meine Wörterbücher niemals das Wort „unmöglich“ hineingeschrieben. Wenn Sie mal ein Wörterbuch von mir sehen, können Sie nachschauen, da ist das Wort „unmöglich“ nicht drin. Es gibt kein „Unmöglich“. Man weiß erst, wenn man es probiert, ob es möglich ist oder nicht. Es gibt kein von vornherein Unmöglich! Und Sie sagen hier alle, es ist unmöglich, dass die Kinder jetzt alle einen Platz haben, dass die Eltern nichts zu bezahlen brauchen, dass die Kinder Qualitätsbildung haben und dass sie verlässlich in der Kita sind und nicht einfach nach Hause geschickt werden, wenn die Eltern an anderen Orten arbeiten und nicht zu Hause sind. - Das ist nicht unmöglich. Das ist möglich. Das muss nur gewollt werden! Es gibt ein deutsches Sprichwort, das heißt: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. - Aber hier ist der Wille nicht da. Das beobachte ich seit Jahren, und das ändert sich im Augenblick nicht. Jetzt muss ich aber noch etwas sagen, denn ich will doch objektiv bleiben: Ein Ziel ist erreicht. Wenn ein Kitaplatz die Eltern nichts kostet, ist das eines der Ziele, die ich angesprochen habe. Aber wenn nicht alle Kinder einen Platz haben, ist das auch schon relativiert, denn wenn sie einen Platz hätten, könnte die Regierung vielleicht nicht alle Kinder kostenfrei teilnehmen lassen. Aber es ist jedenfalls ein kleiner Erfolg, denn für die Kinder, die jetzt in der Kita sind, ist das Ganze ab 2027 kostenfrei. Allerdings sind alle anderen Ziele nicht erreicht. Deshalb können wir diesem Antrag nicht zustimmen. (Beifall von der AfD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. - Es liegt noch eine weitere Wortmeldung vor, und ich erteile nun für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Frau Abgeordneter Stefanie Meiser.
Stephanie Meiser SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Gute Bildung beginnt nicht erst mit der Einschulung. Der Grundstein für die weitere Entwicklung eines Kindes wird bereits in den ersten Lebensjahren gelegt. Jedes Kind soll von Anfang an gute Chancen haben, unabhängig davon, aus welcher Familie es kommt und unter welchen Voraussetzungen es aufwächst. In den vergangenen Jahren haben wir Kitaplätze ausgebaut, zusätzliches Personal gewonnen, die Ausbildung gestärkt und Familien Schritt für Schritt bei den Kitabeiträgen entlastet. Mit der Novelle des SBEBG gehen wir diesen Weg weiter. Frühkindliche Bildung im Saarland soll beitragsfrei, verlässlich und gut sein. (Beifall von der SPD.) Ab dem 01.01.2027 sind unsere Kindertageseinrichtungen vollständig beitragsfrei. Damit lösen wir ein zentrales Versprechen dieser Legislaturperiode ein. Eine Familie aus Saarbrücken mit zwei Kindern, eins in der Krippe, eins im Kindergarten, spart gegenüber August 2021 ab Januar 2027 jeden Monat 333 Euro. Das sind fast 4.000 Euro im Jahr, eine enorme Entlastung für Familien, liebe Kolleginnen und Kollegen! Beitragsfreiheit ist aber mehr als finanzielle Entlastung, sie ist auch eine sozial- und bildungspolitische Entscheidung, und die Beitragsfreiheit ist eine wichtige Voraussetzung für eine verbindliche frühe Sprachförderung. Zu einem guten Betreuungsangebot gehört aber nicht nur, dass Eltern es sich leisten können, Familien müssen sich auch darauf verlassen können. Aktuell haben wir im Saarland sehr unterschiedliche Regelungen, das wurde eben schon angesprochen, es gibt Einrichtungen mit weit unter 20 Schließtagen, Einrichtungen mit bis zu 30 Schließtagen und sogar Einrichtungen, die ganz ohne Schließtage arbeiten. Unser Ziel ist deshalb nicht, für alle Einrichtungen dieselbe Zahl an Schließtagen vorzugeben, sondern wir wollen die Unterschiede nach oben begrenzen und einen verlässlichen Rahmen schaffen. Warum 20 Tage? Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstage. Das ist genau die Obergrenze, die am Ende unseres Stufenplans für Kita-Schließtage gelten soll. Hat eine Mutter nur den gesetzlichen Mindesturlaub, könnte damit schon ihr kompletter Jahresurlaub aufgebraucht sein, nur um die Schließtage der Kita abzudecken. Deshalb sind 20 Schließtage aus Sicht der Familien keine besonders niedrige Grenze. Jetzt komme ich zu den von der Kollegin eben erwähnten minimalen Änderungen, denen wir eventuell nicht zustimmen können. Die CDU möchte den Übergang zur Obergrenze von 20 Tagen um zwei weitere Jahre verlängern, bis 2032/2033. Über das Ziel selbst besteht also gar kein Dissens, wir unterscheiden uns nur bei der Frage, wann das erreicht werden soll. Wir sind der Meinung, dass der vorgesehene Stufenplan bis 2030/2031 den Kita-Trägern ausreichend Zeit zur Anpassung gibt. Auch Familien haben ein berechtigtes Interesse daran, dass mehr Verlässlichkeit nicht immer weiter verschoben wird. Dass es bei dieser und anderen Regelungen unterschiedliche Interessen (Abg. Meiser (SPD)) gibt, hat auch die Anhörung deutlich gemacht. Wir haben die Hinweise der Anzuhörenden sorgfältig geprüft und in unsere Abwägung einbezogen. Ich gehe noch kurz auf den Abänderungsantrag der CDU ein, der uns heute Morgen erreicht hat. Auch wir nehmen die Bedenken der freien und kirchlichen Träger ernst und haben den Änderungsvorschlag des Katholischen und des Evangelischen Büros zu den Sicherstellungsvereinbarungen geprüft. Der Gesetzentwurf schafft aus unserer Sicht aber bereits einen guten Ausgleich zwischen der Eigenständigkeit der Träger und der Handlungsfähigkeit der Jugendhilfe. Die Trägerautonomie ist ausdrücklich geschützt, finanzielle Konsequenzen sind an klare Voraussetzungen gebunden, deshalb sehen wir keinen weiteren Änderungsbedarf und lehnen den Abänderungsantrag ab. Auch der vorhergehende Abänderungsantrag der CDU stellt die wesentlichen Entscheidungen der Novelle überhaupt nicht in Frage. Bei der vollständigen Freistellung für Leitungen eingruppiger Einrichtung gilt für uns, dass die Leitung Zeit für ihre wichtigen Aufgaben braucht. Das steht außer Frage. Eine vollständige Freistellung muss aber personell aufgefangen werden, und gerade angesichts des Fachkräftebedarfs müssen wir deshalb auch die praktische Umsetzbarkeit im Blick behalten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir über bedarfsgerechte Betreuung sprechen, dürfen wir aber nicht nur die Kitas im Blick haben; Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege gehören für uns eng zusammen. Gerade für jüngere Kinder bietet die Kindertagespflege mit kleinen Gruppen, festen Bezugspersonen und ihrer familiennahen Ausgestaltung einen besonders geeigneten Rahmen. Kindertagespflegepersonen leisten eine wichtige pädagogische Arbeit und schaffen ein flexibles Angebot für Familien. Mit dieser Novelle stärken wir auch die Kindertagespflege und schaffen verlässliche und rechtssichere Rahmenbedingungen für ihre Finanzierung. - Ich möchte deshalb ausdrücklich Danke sagen an die vielen Kindertagespflegepersonen im Saarland: Ohne Sie wäre unser Betreuungssystem nicht das, was es heute ist. Danke für Ihre wichtige Arbeit, Ihren täglichen Einsatz für unsere Kinder und Familien. (Beifall von der SPD.) Klar ist auch, verlässliche Betreuung setzt natürlich voraus, dass Familien überhaupt einen passenden Betreuungsplatz finden. Wir haben eben schon viele Zahlen gehört, die waren aber über einen anderen Zeitraum. Hier ist einfach festzustellen: Zum 01.03.2026 gab es im Saarland 43.239 Plätze in Kindertageseinrichtungen. Das sind 3.347 Plätze mehr als im Jahr 2022. 3.347 zusätzliche Kitaplätze in vier Jahren, das ist ein Ausbau, der sich sehen lassen kann. (Beifall von der SPD.) Und ja, es haben noch nicht alle Kinder einen Platz, deswegen setzen wir diesen Ausbau auch fort. Gleichzeitig müssen wir aber die Plätze, die wir bereits haben, besser nutzen. Genau hier setzt die landesweite Kita-Plattform an, die 2027 startet. Sie soll die Anmeldung für Familien einfacher und transparenter machen und gleichzeitig helfen, den tatsächlichen Bedarf besser zu erfassen. Plätze alleine machen aber noch keine gute frühkindliche Bildung. Entscheidend sind die Menschen, die unsere Kinder dort jeden Tag begleiten und fördern, auch dort haben wir beim Personal deutlich zugelegt. 2022 waren 7.299 Menschen als pädagogisches, Leitungs- oder Verwaltungspersonal in unseren Kitas tätig, heute sind es 8.988. Das sind 1.689 Menschen mehr, ein Plus von rund 23 Prozent in vier Jahren. Dafür haben wir auch die praxisintegrierte Ausbildung ausgebaut, Teilzeitwege gestärkt, die Anerkennung ausländischer Abschlüsse beschleunigt und neue Wege für den Quereinstieg geschaffen. Mit der Novelle ermöglichen wir einen noch bedarfsgerechteren Personaleinsatz. Dabei bleibt unser Qualitätsanspruch unverändert, denn am Ende zeigt sich gute Qualität daran, was bei den Kindern ankommt. Ein Bereich ist dabei besonders wichtig: die Sprache. Rund 30 Prozent der Kinder im Saarland verfügen bei ihrer Einschulung noch nicht über ausreichend Deutschkenntnisse. An Schulen in besonders herausfordernden Lagen sind es bis zu 50 Prozent. Deswegen setzen wir mit „Startklar Deutsch“ früher an. Wir erfassen den Sprachstand bereits zwei Jahre vor der Einschulung. Kinder mit erheblichem Förderbedarf erhalten anschließend gezielte Unterstützung, unabhängig davon, ob sie eine Kita besuchen oder nicht. Diese Modellphasen müssen anschließend evaluiert werden und auf dieser Grundlage soll eine landesweite Umsetzung vorangetrieben werden. So gelingt eine noch bessere Verzahnung zwischen frühkindlicher Bildung und Grundschule. (Beifall von der SPD.) Auch auf Bundesebene wird die Frühförderung stärker in den Mittelpunkt gerückt. Wir begrüßen die Zielsetzung des Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetzes, klar ist aber auch, zusätzliche Aufgaben brauchen eine dauerhafte und auskömmliche Finanzierung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der SBEBG-Novelle erreichen wir konkrete Verbesserungen. Mit unserem Antrag zeigen wir, wie wir diese Ziele weitergehen wollen: Beitragsfrei, weil gute frühkindliche Bildung keine Frage des Geldbeutels sein darf. Verlässlich, weil Familien ihren Alltag planen können müssen. Gut, weil jedes (Abg. Meiser (SPD)) Kind von Anfang an die Unterstützung bekommen soll, die es für seinen Bildungsweg braucht. Das ist unser Anspruch für die frühkindliche Bildung im Saarland. - Danke. (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Wir fahren fort in den Wortmeldungen, ich habe eine weitere erhalten. Ich erteile das Wort Frau Ministerin Christine Streichert-Clivot, der Ministerin für Bildung und Kultur.
Christine Ursula Streichert-Clivot
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Goebel! Lieber Herr Dr. Bergholz! Sehr geehrte Saarländerinnen und Saarländer! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Auch wenn wir es dann zum dritten Mal hören, sage ich es trotzdem gerne: Heute lösen wir ein Versprechen ein, das für viele Familien im Saarland jeden Monat ganz konkret einen Unterschied macht. Ab dem 01.01.2027 ist der Besuch der Kindertageseinrichtung und der Kindertagespflege im Saarland kostenfrei! (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das war aber ein langer Weg. Seit 2019 haben wir die Kita-Beiträge schrittweise gesenkt, 2023 dann in der Alleinregierung klar gemacht: Wir wollen den Weg der vollständigen Beitragsfreiheit gehen. Und heute gehen wir den letzten Schritt. Ehrlich gesagt, ich finde das mega und freue mich sehr, das heute hier verabschieden zu dürfen. (Beifall von der SPD.) Dass das eine bildungspolitische Grundsatzentscheidung ist, zu der es unterschiedliche Meinungen im Hohen Hause gibt, das haben wir in den letzten Monaten, gar Jahren intensiv miteinander diskutiert. Ich fühle mich ehrlich gesagt seit der PISA-Studie letzte Woche in diesem Weg sehr bestärkt. In Deutschland entscheidet immer noch die soziale Herkunft viel zu stark über Bildungschancen. Deshalb betont die PISA-Studie im Übrigen auch, dass eine Stärkung der frühkindlichen Bildung auch eine Stärkung unserer Kinder ist. Bildungsgerechtigkeit bedeutet, früh anzufangen, nicht erst dann, wenn die Unterschiede zu groß geworden sind. Genau das tun wir mit diesem Gesetz. Darauf bin ich verdammt stolz. (Beifall von der SPD.) Ja, auch das gehört dazu: Den Abbau von finanziellen Ungerechtigkeiten lässt sich diese Landesregierung einiges kosten. Ich zitiere an dieser Stelle mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, unsere Ministerpräsidentin Anke Rehlinger: Wir werden die Kita 2027 für die Eltern beitragsfrei machen, die größte Nettolohnerhöhung für Familien, die viele je bekommen haben. Ich glaube, das ist ein ganz starkes Signal in Richtung aller Familien hier im Land. Das macht wirklich einen Unterschied. (Beifall von der SPD.) Da schon viele Zahlen heute über den Tisch gegangen sind, will ich noch ein paar hinzufügen. Mit zusätzlichen 44,2 Millionen Euro im Jahr 2026 und 68 Millionen Euro im Jahr 2027 übernehmen wir den Elternbeitrag und damit den Anteil an den Personalkosten als Land komplett. Das heißt, mehr als die Hälfte, 54 Prozent, der Personalkosten in unseren Kindertageseinrichtungen werden ab dem 01.01.2027 vom Land übernommen. Damit sind wir Spitzenreiter, auch was die Übernahme der Personalkosten angeht. 2023 haben wir 153 Millionen Euro für die Kita-Personalkosten bereitgestellt. 2027 sind es 307 Millionen Euro. Das ist eine Verdopplung in vier Jahren. Ich glaube, darauf kann dieses Hohe Haus sehr stolz sein. (Beifall von der SPD.) Aber Beitragsfreiheit allein reicht natürlich nicht. Ein beitragsfreier Platz hilft nur dann, wenn Familien sich auch auf ihn verlassen können. Wer morgens nicht weiß, ob die Betreuung in der kommenden Woche gesichert ist, der hat nicht nur ein statistisches Problem. Er hat ein ganz konkretes Problem mit dem Arbeitgeber, mit Schichten, mit Terminen und der Frage, wer das eigene Kind betreuen kann. Beitragsfreiheit und Verlässlichkeit gehören deshalb zusammen. Unser Anspruch ist nicht nur eine kosten- und beitragsfreie Kita. Unser Anspruch ist eine Kita, auf die Familien zählen können. Saarländische Kitas hatten im Jahr 2025 durchschnittlich 25,3 Schließtage, deutlich mehr als der Bundesdurchschnitt von 21,2 Tagen. Für Eltern bedeutet das, ein erheblicher Teil des Jahresurlaubs wird für die Überbrückung von Schließtagen benötigt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, für Alleinerziehende ist dieses Problem oft kaum lösbar und geht in der Regel zulasten von Frauen, die oftmals den Großteil der Alleinerziehenden in unserem Land bilden. Deshalb begrenzen wir die Zahl der Schließtage erstmals gesetzlich auf 20 Tage, wohlgemerkt ab dem Kitajahr 2030/2031. Mir ist bewusst, dass diese Regelung den Einrichtungen etwas abverlangt. Das ist in den Anhörungen deutlich geworden. Genau deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, gibt es den Stufenplan. Er gibt Trägern und Teams mehrere Jahre Zeit, ihre Personal- und Organisationsplanung verlässlich und tragfähig aufzustellen. Ich sage das auch vor dem Hintergrund, dass ich weiß, dass es im Saarland auch Kitas gibt, die weit unter dieser Anzahl von Schließtagen liegen. Auch mit denen haben wir gesprochen und sie berichten davon, dass es praktikabel ist und dass es im Sinne der Beschäftigten ist, sich Urlaub auch außerhalb der Ferienzeiten nehmen zu können. (Beifall von der SPD.) Natürlich schafft die Beitragsfreiheit noch keinen Platz. Ein Platz, der nicht dort zur Verfügung steht, wo er gebraucht wird, hilft einer Familie ebenfalls nicht. Deshalb müssen wir vorhandene Kapazitäten besser nutzen. Seit 2022 sind 3.347 zusätzliche Kitaplätze entstanden. Zum 01.03.2026 gab es im Saarland 43.239 Plätze in Kindertageseinrichtungen. Das ist kein abstrakter Ausbauwert. Hinter jedem dieser Plätze steht eine Familie, für die Betreuung möglich geworden ist, und ein Kind, das Zugang zu frühkindlicher Bildung bekommen hat. Mit dem Kita-Turbo bauen wir gemeinsam mit Kommunen und Trägern weiter aus. Geförderte Plätze bleiben zum Teil aber auch unbesetzt, ohne dass hierfür ein sachlicher Grund vorliegt. Das können wir uns angesichts des Bedarfs nicht leisten. Deshalb schaffen wir mit dem neuen § 9a die Möglichkeit - ich betone an dieser Stelle „Möglichkeit“, nicht die Pflicht -, dass die örtlichen Jugendhilfeträger mit den Kitaträgern Sicherstellungsvereinbarungen abschließen können. Damit schaffen wir einen Instrumentenkasten, ein zusätzliches Instrument für diejenige politische Ebene, die für die Einhaltung des Rechtsanspruchs verantwortlich ist. Das ist und bleibt im Saarland die Landkreisebene. Sie hat mit diesem Gesetz ein zusätzliches Instrument. Deshalb können wir sicher sagen: Wenn öffentlich finanzierte Plätze vorhanden sind und Kinder einen Platz brauchen, dann haben wir die Verantwortung, beides besser zusammenzubringen. Das tun wir. (Beifall von der SPD.) Mit dem heute durch die CDU-Fraktion eingebrachten Abänderungsantrag wird eine zusätzliche Prüfung durch das Bildungsministerium vorgeschlagen. Das dahinterliegende Anliegen ist, Trägervielfalt und Trägerautonomie zu schützen. Unser Grundgesetz und das SGB VIII tun dies bereits. Aber genauso wichtig ist der Anspruch von Kindern und Familien auf ein verlässliches Betreuungsangebot. Wir haben diesen Rechtsanspruch. Er muss von der Landkreisebene eingehalten werden. § 9a bringt beides in der vorliegenden Form bereits zusammen. Aus diesem Grund bitte ich um Zustimmung auch zu diesem Paragrafen in der bestehenden Form. (Beifall von der SPD.) Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme zum Thema Fachkräfte, weil das hier heute angesprochen wurde. Kein Gesetz tröstet ein Kind, wenn es morgens seine Eltern vermisst, kein Gesetz entdeckt, dass ein Kind plötzlich ein neues Wort gelernt hat. Kein Gesetz macht einem Kind Mut, etwas selbst auszuprobieren. Kein Gesetz erzieht ein Kind. Das tun Menschen. Deshalb sorgen wir dafür, dass mehr Menschen in unseren Kitas arbeiten. Dazu ein paar scheinbar eher trockene, aber doch, wie ich finde, sehr wirksame Zahlen. Aktuell sind rund 1.800 angehende Erzieherinnen und Erzieher in Ausbildung, 400 davon allein in der praxisintegrierten Ausbildung. Zum 01.03.2022 waren 7.299 Personen als pädagogisches Personal, als Leitungs- und Verwaltungspersonal in saarländischen Kitas tätig. Zum 01.03.2026 waren es 8.988, ein Zuwachs alleine in diesen vier Jahren der Alleinregierung im Saarland von 23 Prozent und ein Anstieg von 1.689 Erzieherinnen und Erziehern in unseren Kitas. Damit bringen wir nicht nur einfühlsamere Menschen in unsere Kitas, sondern wir schaffen ganz konkret Arbeitsplätze. Auch das steht hinter dem Ausbau der Kitaplätze im Saarland. (Beifall von der SPD.) Ja, wir brauchen qualifizierte und gute Fachkräfte und zugleich auch neue Zugänge in den Beruf. Mit diesem Gesetz erkennen wir sozialpädagogische Berufs- und Studienabschlüsse aus der gesamten Europäischen Union unmittelbar an. Wir haben mit den französischen Fachkräften hier sehr gute Erfahrungen gemacht mit der Öffnung, die wir 2022 im Gesetz damals geschaffen haben. Wir leben in einer Region, in der Grenzen im Alltag der Menschen längst keine Grenzen mehr sind. Es wäre absurd, wenn ausgerechnet unsere Berufswege an ihnen haltmachen. Was wir mit Frankreich begonnen haben, öffnen wir deshalb konsequent für Europa. Ich glaube, auch das ist ein richtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung in diesem Bereich. (Beifall von der SPD.) Wir tun das im Übrigen auch, ohne den Qualitätskern aufzugeben. Das ist mir sehr wichtig, weil auch das in der Anhörung immer wieder zum Tragen kam. Mindestens Zweidrittel des Personals bleiben Fachkräfte auf Erzieherniveau oder höher. Auch das legt dieses Gesetz nun fest. Damit schaffen wir im Übrigen auch den Weg hin zu guten Fachkräften. (Sprechen. - Lachen.) Hier wird gelacht. Ich dachte, es ist doch ein ernstes und wichtiges Thema. Ich bitte darum, dass diese Diskussion auch nicht von meiner Redezeit abgeht. (Abg. Schmitt-Lang (CDU): So etwas haben wir hier ständig! Der Kollege macht mimimi! ) Halten Sie meine Redezeit bitte an! (Zuruf des Abgeordneten Com- merçon (SPD).)
Dagmar Heib
Keine Angst, die Regierung darf ja sowieso - - Wir haben Sie angehalten, Herr Commerçon. Die Unruhe, die angesprochen wurde, ist hier oben nicht angekommen. Ich sehe, dass es ein unterschiedliches Verhalten gibt. Aber die Lautstärke ist hier oben nicht angekommen. Ich bitte Sie alle, der Ministerin weiter aufmerksam zu folgen.
Christine Ursula Streichert-Clivot
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren, rund 30 Prozent der Kinder im Saarland verfügen bei ihrer Einschulung noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse. Deshalb erlauben Sie mir zum Schluss neben der Würdigung der Inhalte dieses Gesetzes, auch noch etwas zu diesem Thema zu sagen. An Schulen in besonders herausfordernden Lagen liegt diese Quote sogar bei 50 Prozent. Deshalb geht es auch hier um das Thema Bildungsgerechtigkeit. Mit „Startklar Deutsch“ erproben wir deshalb bereits heute, wie eine frühe und verbindliche Sprachförderung gelingen kann. Das kommt auch im Antrag der SPD-Landtagsfraktion zum Ausdruck. Mir ist es wichtig, dieses Thema der Sprachförderung unserer Kinder in einen überregionalen Kontext einzuordnen. Das Kitaqualitätsgesetz läuft Ende 2026 aus. Aktuell diskutieren Bund und Länder über den Entwurf des Startchancen- und Kita-Qualitätsentwicklungsgesetzes, das auch in seiner jetzigen Zielsetzung richtig ist. Allerdings stellen wir von Länderseite leider immer noch fest: In der Finanzierung ist es das nicht. Die Bundesbeteiligung unterschreitet bereits im Startjahr das bisherige Niveau und sinkt danach weiter ab, genau in dem Zeitraum, in dem die neuen Pflichten für Länder und - ich sage es ganz deutlich - für Kommunen wachsen werden. Das passt meines Erachtens nicht zusammen. Lassen Sie uns eine solche Debatte nicht abschließen, ohne den Blick in Richtung Bund zu richten. Dauerhafte bundesgesetzliche Pflichten brauchen auch eine dauerhafte Finanzierung des Bundes. Wer bundesweit Standards setzt, muss Verantwortung für ihre Finanzierung übernehmen oder einfacher gesagt: Wer bestellt, der muss auch bezahlen. (Beifall von der SPD.) Ich bin mir sicher, die Länderkolleginnen und -kollegen aller Couleur freuen sich auf Unterstützung aus den Parlamenten. Beitragsfreie Plätze und Qualität sind keine getrennten Ziele, sie gehören zusammen. An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich bei all denjenigen bedanken, die frühkindliche Bildung tragen, und zwar jeden Morgen und jeden Tag in unseren Kitas. Sie wird getragen von Menschen, die Kinder begrüßen, ihnen zuhören, sie trösten, ihnen etwas zutrauen, sie fördern und manchmal auch als Erste entdecken, was alles in ihnen steckt. Dass das Saarland im Bildungsmonitor 2026 von Platz 7 auf Platz 5 gestiegen ist, zeigt, wir sind auf dem richtigen Weg. Mit diesem Gesetz gehen wir ihn konsequent weiter, denn gute Bildung beginnt nicht erst in der Schule, sondern bereits in der Kita. Zum Schluss möchte ich deshalb den Fachkräften in diesen Kindertageseinrichtungen von Herzen Danke sagen. Das, was Sie täglich leisten, ist wichtig. Politik setzt den Rahmen, aber Sie tragen vor Ort die Arbeit und dafür meinen allerherzlichsten Dank. (Beifall von der SPD.) Gute Bildung beginnt nicht irgendwann, sie beginnt in der Kita. - Ich bitte Sie alle um Zustimmung zu diesem wunderbaren Gesetz, herzlichen Dank und Glück auf. (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Die CDU-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 17/2417 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 17/2417 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2417 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben SPD-Landtagsfraktion und AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2258. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2258 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2258 in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben CDU-Landtagsfraktion und AfD-Landtagsfraktion. (Beifall von der SPD.) Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion Drucksache 17/2404. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2404 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2404 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben CDU-Landtagsfraktion und AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 18 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer für das Saarland (LwKG-SL) (Drucksache 17/2255) (Abänderungsantrag Drucksache 17/2383) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordneten Sebastian Schmitt das Wort. Abg. Schmitt (SPD), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kammerdirektor Feldner! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zum Gesetz über die Landwirtschaftskammer für das Saarland, Drucksache 17/2255, wurde vom Plenum in seiner 49. Sitzung vom 24. Juni 2026 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Umweltausschuss überwiesen. Dem Gesetzentwurf liegen folgende Erwägungen zugrunde: Das Gesetz über die Landwirtschaftskammer für das Saarland findet seinen Ursprung im Jahr 1956, wurde zuletzt im Jahr 1975 neu erlassen und 2008 überarbeitet. Seit diesem Zeitpunkt erfuhr die Landwirtschaft zahlreiche Veränderungen. Sie befindet sich weiterhin in einem umfassenden Wandlungs- und Anpassungsprozess, der noch nicht abgeschlossen ist. Diese Entwicklung sowie strukturelle Veränderungen und neue Schwerpunkte in der Agrarpolitik zwingen die landwirtschaftliche Selbstverwaltung, ihre gesetzlichen Grundlagen zu überprüfen und in bestimmten Teilbereichen an den dynamischen Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft anzupassen. Mit der Überarbeitung des Regelwerks soll die Landwirtschaftskammer einen zeitgemäßen und aktuellen Handlungsrahmen erhalten. Zudem soll die Funktionsfähigkeit der Landwirtschaftskammer als Selbstverwaltungskörperschaft sichergestellt werden. Im Hinblick auf die Systematik und Begrifflichkeit des Gesetzes ergibt sich ein notwendiger Modernisierungs- und Klarstellungsbedarf. Zudem haben sich die Anforderungen der Rechtsförmlichkeit an Normregelwerke, vor allem Anpassungen der Formulierung bezüglich der Gleichstellung von Mann und Frau, im Zeitverlauf in nicht unerheblichem Maße geändert, sodass auch unter diesem Aspekt neben der Vielzahl der vorzunehmenden Änderungen sowie einer gänzlich neuen Strukturierung des Gesetzes eine Anpassung der Norm durch Ablösung des bisherigen Gesetzes über die Landwirtschaftskammer für das Saarland durch eine Neufassung geboten war. Im Hinblick auf den Inhalt ergibt sich insbesondere eine nunmehr klare Trennung zwischen Selbstverwaltungs- und Auftragsangelegenheiten, die Einführung schriftlicher Verfahren bei Gremiensitzungen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Landwirtschaftskammer sowie zum Beispiel eine klare Aufgabenverteilung und Zuständigkeitsregelung zwischen Präsidentin/Präsident und Direktorin/Direktor. Im Zuge der Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts wurden im Bewertungsgesetz neue Vorschriften über die Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab dem 1. Januar 2022 eingefügt, da die Definition des Geltungsbereichs Grundlage für die Bemessung des Kammerbeitrages ist, aus dem sich die Landwirtschaftskammer aus Teilen finanziert. Der Ausschuss hat das Gesetz als gelesen festgestellt und beschlossen, eine Anhörung durchzuführen, die am 21. August 2026 unter Beteiligung der Landwirtschaftskammer und von Verbänden stattgefunden hat, denen ich an dieser Stelle noch einmal herzlich für ihren Beitrag danken möchte. Zur Auswertung der Anhörung wurde von der SPD- und der CDU-Fraktion ein gemeinsamer Abänderungsantrag eingebracht, der einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion angenommen wurde. Dieser liegt Ihnen als Abänderungsantrag des Ausschusses mit der Drucksache 17/2383 vor. Das Gesetz über die Landwirtschaftskammer für das Saarland, Drucksache 17/2255, wurde einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages Drucksache 17/2383 beschlossen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. Es sind Wortmeldungen eingegangen. Für die CDU-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Alwin Theobald das Wort.
Alwin Theobald CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Lieber Herr Direktor der Landwirtschaftskammer, Herr Feldner - herzlich willkommen! Wenn wir heute in Zweiter Lesung ein Gesetz auf der Tagesordnung haben, das unsere Landwirtschaft direkt betrifft, kann ich nicht anders, als auch darauf einzugehen, dass viele un- (Abg. Theobald (CDU)) serer landwirtschaftlichen Betriebe massiv unter Druck stehen: wochenlange Trockenheit, Dürre, schwierige, teils schlechte Ernten und schlechte Preise für viele Produkte. Gleichzeitig steigen die Kosten. Diesel wird teurer. Düngemittel werden teurer. Energie, Maschinen, Ersatzteile alles kostet mehr. Für einen Betrieb, der ohnehin schon knapp kalkulieren muss, wirkt das wie ein Brandbeschleuniger. Hinter jedem dieser Betriebe steht ein Mensch, steht eine Familie. Es sind Menschen, die jeden Tag arbeiten und sich am Ende trotzdem fragen müssen, ob sich diese Arbeit wirtschaftlich noch trägt. Das Landwirtschaftskammergesetz, über das wir heute abstimmen, kann diese Probleme nicht lösen. Aber trotzdem hat dieses Gesetz Bezüge zur Lage unserer Landwirtschaft. Denn gerade wenn die Zeiten schwierig sind, braucht die Landwirtschaft eine starke Stimme. Genau dafür ist die Landwirtschaftskammer da. Sie ist nicht einfach irgendeine Behörde. Sie ist die gesetzliche Berufsvertretung unserer Landwirtschaft. Sie berät, sie bildet aus, sie bringt Sachverstand ein. Sie vertritt die Interessen der Landwirtschaft. Deshalb war für uns als CDU von Anfang an klar: Ja, dieses Gesetz muss modernisiert werden. Das alte Recht ist in Teilen überholt. Die Grundsteuerreform zwingt uns ohnehin zu Änderungen. Aber wir haben in der Ersten Lesung auch gesagt: Nur weil ein Gesetz neu ist, ist es noch lange nicht gut. Wir haben versprochen, genau hinzuschauen und es besser zu machen. Heute kann ich sagen, das ist uns gemeinsam gelungen. Zwei der drei wesentlichen Änderungswünsche aus den die Kammer tragenden Verbänden finden sich jetzt im Gesetz wieder. Das ist keine Kleinigkeit. Der wichtigste Punkt betrifft die Beteiligung der Landwirtschaftskammer. Im ursprünglichen Entwurf hieß es sinngemäß nur: Die Landwirtschaftskammer soll bei wichtigen Vorhaben gehört werden. Das war uns zu wenig. Denn schauen wir auf die Realität, wenn neue Straßen gebaut werden, wenn Gewerbegebiete entstehen, wenn Windräder gebaut werden, wenn Photovoltaikflächen ausgewiesen werden, wenn Ausgleichsflächen gesucht werden, wenn Natur- oder Wasserschutzmaßnahmen geplant werden: Worum geht es sehr oft? - Um landwirtschaftliche Flächen. Wer ist betroffen? - Unsere Landwirte. Sie verlieren Fläche. Sie müssen die Bewirtschaftung ändern. Sie bekommen neue Auflagen. Nicht selten erfahren sie erst spät, was geplant ist. Deshalb haben wir gesagt: Es reicht nicht, dass die Landwirtschaft irgendwie gehört werden soll. Wenn Landwirtschaft unmittelbar betroffen ist, dann muss ihre Berufsvertretung mit am Tisch sitzen. Genau das ändern wir jetzt. Die Landwirtschaftskammer wird ausdrücklich als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Das ist ein echter Fortschritt. Denn wenn die Verbände aus dem Bereich von Natur- und Umweltschutz bereits starke Beteiligungsrechte haben, dann darf unsere Landwirtschaft nicht die Stimme sein, die man erst ganz am Schluss hört. (Beifall von der CDU.) Wer unser Land bewirtschaftet, wer Nahrungsmittel erzeugt und unsere Kulturlandschaft erhält, dessen Sachverstand gehört genauso früh verpflichtend an den Tisch. Das ist auch jetzt tatsächlich gelungen. Dass es so kommt, ist gut und richtig, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der zweite Punkt betrifft die Zusammensetzung der Vollversammlung. Auch dort gab es eine Unklarheit. Jetzt stellen wir eindeutig klar: Wer bei der Landwirtschaftskammer beschäftigt ist, kann nicht gleichzeitig in die Vollversammlung gewählt werden. Eine Selbstverwaltung braucht eine saubere Trennung zwischen denen, die kontrollieren und entscheiden, und denen, die die Entscheidungen in der Verwaltung umsetzen. Auch hier haben wir gemeinsam nachgebessert, liebe Kolleginnen und Kollegen. Genau dafür gibt es ja unsere parlamentarischen Beratungen. Dafür gibt es die Anhörung im Ausschuss. Für uns als CDU gilt: Wir hören zu, wir prüfen. Wenn aus der Praxis wirklich berechtigte Hinweise kommen, dann müssen wir sie aufnehmen. Ich bin froh, dass die Mehrheitsfraktion hier mit uns an einem Strang gezogen hat. Ein dritter Punkt war schwieriger. Es geht um Personal und Folgekosten, wenn das Land der Kammer staatliche Aufgaben überträgt. Natürlich gilt für uns: Wenn das Land Aufgaben überträgt, dann muss die Kammer finanziell in die Lage versetzt werden, diese Aufgaben ordentlich zu erfüllen. Im Gesetz ist deshalb eine Kostenerstattung vorgesehen. Aber mögliche Personalfolgen bis ins letzte Detail gesetzlich zu regeln, hätte ein sehr kompliziertes Regelwerk bedeutet. Deshalb haben wir uns entschieden, diesen Punkt nicht zu überfrachten. Wir setzen hier auf das gute und vertrauensvolle Miteinander zwischen Ministerium und Landwirtschaftskammer. Auch das sage ich deutlich: Vertrauen ist keine Einbahnstraße. Wenn die Landwirtschaftskammer für das Land Aufgaben übernimmt, dann darf das Land sie natürlich nicht mit den Folgen alleinlassen. Daran wird sich die Landesregierung künftig messen lassen müssen, aber ich vertraue hier auch auf Ihr Haus, Frau Ministerin. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich trotzdem, dass Ernährungs- und Versorgungssicherheit ausdrücklich als Aufgabe und Anliegen der Landwirtschaftskammer genannt werden. Denn vielleicht mussten wir in Deutschland erst ein paar Krisen erleben, um wieder zu verstehen, was eigentlich selbstverständlich sein sollte. Lebensmittel wachsen nicht im Supermarkt, Milch landet nicht (Abg. Theobald (CDU)) von Zauberhand im Kühlregal und Brot beginnt nicht erst beim Bäcker. Am Anfang stehen immer Menschen, die säen, Pflanzen und Tiere versorgen und ernten. Unsere heimische Landwirtschaft ist keine Folklore. Sie war es nie und darf es auch nie werden. Sie ist Teil unserer Daseinsvorsorge, sie ist Teil unserer Sicherheit, sie ist Teil unserer Heimat. (Beifall von der CDU.) Wer regionale Lebensmittel möchte, muss dafür sorgen, dass es auch morgen noch regionale Landwirtschaft gibt. Das neue Landwirtschaftskammergesetz ist auf diesem Weg ein kleiner Mosaikstein. Weitere müssen folgen. Wir werden als CDU-Fraktion diesem Gesetz heute in der geänderten Fassung zustimmen. - Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Wir fahren fort in den Wortmeldungen. Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Stefan Löw das Wort.
Stefan Löw SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Zunächst auch von der SPD-Fraktion einen herzlichen Gruß an Direktor Feldner. Schön, dass Sie sich heute zum späteren Abend die Zeit genommen haben, es wird noch eine etwas längere Sitzung. Vielen Dank, dass Sie da sind. Wir freuen uns sehr. (Beifall von der SPD.) Als wir vor einigen Wochen zum ersten Mal über das neue Landwirtschaftskammergesetz gesprochen haben, habe ich an dieser Stelle gesagt, dass wir noch nicht am Ende der Debatte stehen, sondern an ihrem Anfang. Ich habe damals ganz bewusst darauf verzichtet, zu jedem einzelnen Kritikpunkt ein abschließendes Urteil zu fällen. Denn für uns war klar, bevor wir entscheiden, wollen wir diejenigen hören, die mit diesem Gesetz arbeiten müssen. Wir wollen die Landwirtschaftskammer hören, die Verbände und die Menschen aus der landwirtschaftlichen Praxis. Das haben wir getan. Heute stehen wir am Ende dieses parlamentarischen Verfahrens und ich finde, wir können sagen, es hat sich gelohnt. Denn wir beschließen heute nicht einfach den Gesetzentwurf, den wir vor einigen Monaten in dieses Parlament eingebracht haben. Wir beschließen heute ein Gesetz, das sich im parlamentarischen Verfahren noch einmal verändert hat und das aus meiner Sicht dadurch noch besser geworden ist. Das ist zunächst einmal etwas ganz Normales in einer Demokratie. Aber es ist trotzdem erwähnenswert, denn eine Anhörung sollte ja nicht dazu dienen, dass die Verbände und Sachverständigen ihre Stellungnahme abgeben, wir uns dafür bedanken und danach einfach so weitermachen wie vorher. Eine Anhörung hat ihren Sinn gerade darin, dass Argumente etwas verändern können. Genau das ist bei diesem Gesetz passiert. Meine Damen und Herren, bevor ich auf diese Änderungen eingehe, möchte ich aber noch einmal daran erinnern, warum wir dieses Gesetz überhaupt machen. Die Landwirtschaftskammer ist seit Jahrzehnten eine feste Institution im Saarland. Sie begleitet unsere Landwirtinnen und Landwirte durch ihren Alltag. In den vergangenen Jahren ist dieser Alltag nicht einfacher geworden. Wer heute einen landwirtschaftlichen Betrieb führt, muss Unternehmer sein, er muss sich mit immer neuen rechtlichen Vorgaben auseinandersetzen, muss investieren und langfristig planen und gleichzeitig mit Dingen umgehen, die sich kaum planen lassen, mit schwankenden Preisen, Tierkrankheiten, Trockenheit, Starkregen oder immer neuen Folgen des Klimawandels. Die Landwirtschaftskammer steht den Betrieben in vielen dieser Fragen zur Seite. Dabei ist sie viel mehr als nur eine Verwaltung. Sie kennt die Praxis, sie berät, übernimmt hoheitliche Aufgaben des Landes und sorgt dafür, dass die Erfahrungen derjenigen, die jeden Tag auf unseren Höfen arbeiten, auch bei Politik und Verwaltung ankommen. (Beifall von der SPD.) Das Folgende finde ich besonders wichtig: Sie kümmert sich um Aus- und Weiterbildung und gewinnt junge Menschen für grüne Berufe. In den vergangenen Jahren wurden bei der Landwirtschaftskammer 123 neue Ausbildungsverhältnisse in grünen Berufen eingetragen. Das waren 16 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Kammer berichtet damit von einem Zuwachs von rund 15 Prozent. Darunter sind junge Menschen, die Landwirtin und Landwirt werden wollen, die sich für Gartenbau und Forstwirtschaft und Pferdewirtschaft entschieden haben. Das sind also junge Menschen, die sagen, sie möchten ihre berufliche Zukunft in einem Bereich aufbauen, der für unser Land unverzichtbar ist. Die Landwirtschaftskammer trägt ihren Teil dazu bei, dass diese jungen Menschen eine gute Ausbildung bekommen. Sie begleitet die Betriebe, organisiert die Prüfungen und überbetriebliche Lehrgänge, kümmert sich um die Meisterfortbildung und geht inzwischen selbst in Schulen und auf Ausbildungsmessen, um für die grünen Berufe zu werben. Rund 230 Schülerinnen und Schüler wurden allein im vergangenen Jahr auf diesem Weg erreicht. Bei der Freisprechungsfeier konnten 75 junge Menschen ihre Zeugnisse und Urkunden entgegennehmen. Ich finde, solche Zahlen sagen manchmal mehr über die Bedeutung einer Institution aus als eine lange (Abg. Löw (SPD)) Beschreibung ihrer gesetzlichen Aufgabe. Denn hier geht es ganz konkret um die nächste Generation, darum, ob junge Menschen einen grünen Beruf erlernen, darum, ob Betriebe Nachfolger finden, und letztlich auch darum, ob wir in zehn oder 20 Jahren noch eine starke heimische Landwirtschaft im Saarland haben. Deshalb haben wir schon in der Ersten Lesung gesagt: Wer eine starke Landwirtschaft will, der braucht auch eine starke Landwirtschaftskammer. Genau deshalb braucht diese Kammer ein Gesetz, das zu den Aufgaben passt, die sie heute erfüllt. Das bisherige Landwirtschaftskammergesetz stammt in seinen Grundzügen aus einer völlig anderen Zeit. Seitdem hat sich die Landwirtschaft verändert. Die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich verändert und auch die Aufgaben der Kammer sind andere geworden. Mit der Novelle stellen wir sie deshalb auf ein modernes gesetzliches Fundament und sorgen dafür, dass sie ihre Arbeit in Zukunft verlässlich leisten und rechtssichere Beiträge erheben kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir ist der direkte Austausch mit den Verbänden besonders wichtig. Deshalb haben wir als SPD-Fraktion in der Vorbereitung intensiv den Austausch mit den Akteuren gesucht. Wir haben mit der Landwirtschaftskammer gesprochen und uns mit ihrem gesamten Vorstand ausgetauscht. Das war uns besonders wichtig, weil die Landwirtschaftskammer so viele verschiedene Verbände unter ihrem Dach vereint. Auch im Umweltausschuss haben wir uns intensiv mit diesem Gesetzentwurf beschäftigt. Wir haben eine Anhörung durchgeführt, Stellungnahmen genau gelesen. Dabei gab es unterschiedliche Hinweise und Forderungen, aber bei einem Punkt war das Bild bemerkenswert eindeutig. Es ging um die Frage, wie verbindlich die Landwirtschaftskammer beteiligt werden muss, wenn gesetzliche Vorschriften die Landwirtschaft betreffen. Die Landwirtschaftskammer selbst hat hier eine Änderung gefordert, aber sie war damit nicht allein. Der Verband der Gartenbauvereine, die SaarLand-Frauen, der Saarländische Winzerverband, der Landesverband Gartenbau haben in ihren Stellungnahmen alle in dieselbe Richtung argumentiert. Sie wollen eine verbindliche Beteiligung der Landwirtschaftskammer. Wir haben darüber intensiv diskutiert, denn auch die bisher vorgesehene Sollregelung ist rechtlich nicht einfach eine unverbindliche Empfehlung. Dafür gab es gute fachliche Argumente. Deshalb war die ursprüngliche Regelung auch keine Geringschätzung der Landwirtschaftskammer. Das möchte ich an dieser Stelle ganz ausdrücklich sagen. Aber irgendwann muss man in einem politischen Verfahren auch einen Schritt weitergehen und sich fragen, was nach all den Gesprächen die beste Lösung ist. Wenn die Landwirtschaftskammer und die Verbände, die ganz unterschiedliche Teile der heimischen Landwirtschaft vertreten, so geschlossen sagen, diese Verbindlichkeit ist uns wichtig, dann finde ich, dass wir dieses Signal ernst nehmen sollten. Genau das tun wir. Gemeinsam mit der CDU-Fraktion haben wir einen Änderungsantrag erarbeitet, mit dem wir aus dem bisherigen Soll eine verbindliche Beteiligung gemacht haben. Künftig heißt es: Die Landwirtschaftskammer als Träger öffentlicher Belange ist bei der Beratung gesetzlicher Vorschriften über die Frage der Landwirtschaft und bei öffentlichen Planungen, von denen land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Betriebsgrundstücke unmittelbar betroffen werden, zu beteiligen. Man könnte sagen, am Ende haben wir lange über zwei Worte gesprochen, über den Unterschied zwischen „soll“ und „ist“. Aber manchmal steckt in einem einzigen Wort eben auch eine wichtige Botschaft. Die lautet hier: Wenn es um die Landwirtschaft geht, dann gehört die Landwirtschaftskammer an den Tisch, nicht, weil die Politik damit ihre Entscheidung aus der Hand gibt - natürlich nicht, am Ende entscheiden immer Regierung und Parlament -, aber gute Entscheidungen werden besser, wenn diejenigen ihre Erfahrungen einbringen können, die wissen, welche Auswirkungen die Entscheidungen draußen auf den Betrieb haben. Deshalb freue ich mich ausdrücklich darüber, dass wir bei dieser Frage gemeinsam mit der CDU zu einer Lösung gekommen sind. Ich möchte mich recht herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen der CDU bedanken. Ich glaube, das ist ein gutes Signal an die Landwirtschaftskammer und vor allem an die vielen Verbände, die sich in diesem Verfahren beteiligt und uns ihre Argumente auf den Weg mitgegeben haben. Bei diesem Gesetz können wir gemeinsam sagen: Uns ist eine starke Landwirtschaftskammer wichtig. (Beifall von der SPD.) Meine Damen und Herren, wir greifen mit unserem Abänderungsantrag noch einen zweiten Hinweis aus der Anhörung auf. Mehrere Verbände haben darauf aufmerksam gemacht, dass die Regelung in der Vollversammlung nicht eindeutig genug ist. Künftig wird deshalb ausdrücklich für die gesamte Vollversammlung geregelt, dass angestellte Personen und Beschäftigte sowie Beamtinnen und Beamte der Landwirtschaftskammer nicht wählbar sind. Damit beseitigen wir eine Unklarheit und einen Interessenkonflikt und sorgen dafür, dass die Beschäftigung bei der Kammer und die Mitgliedschaft in ihrer zentralen Selbstverwaltungsorganisation sauber voneinander getrennt bleiben. Auch das ist ein Ergebnis der Anhörung. Da zeigt sich, wir haben nicht nur zugehört, sondern wir haben die Hinweise geprüft. Dort, wo sie uns überzeugen konnten, haben wir Konsequenzen gezogen. (Abg. Löw (SPD)) Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich dürfen wir bei all diesen Betrachtungen über die Landwirtschaftskammer nicht vergessen, worum es am Ende eigentlich geht. Es geht um die Menschen auf unseren Höfen. Sie stehen derzeit vor großen Herausforderungen. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat Anfang September eine ernste Bilanz der diesjährigen Ernte gezogen. Trockenheit und Hitze haben bundesweit deutliche Spuren hinterlassen. Beim Getreide wird mit einer Erntemenge von rund 37,4 Millionen gerechnet. Das sind 7,3 Prozent weniger als im guten Vorjahr. Beim Winterweizen liegt der Rückgang voraussichtlich sogar bei mehr als 10 Prozent. Deshalb ist es richtig, dass der Bund jetzt reagiert. Ich will an dieser Stelle anerkennen, dass die Bundesregierung den Spielraum bei den europäischen Direktzahlungen nutzt. Sie sollen im kommenden Jahr von rund 4,2 auf 4,9 Milliarden Euro steigen. Das sind 700 Millionen Euro zusätzlich für unsere Landwirtschaft. In dieser Situation ist das ein wichtiges Signal. Aber genauso klar ist: Damit sind die Probleme der Landwirtschaft nicht gelöst. Wer mit Landwirtinnen und Landwirten spricht, hört immer wieder, wie sehr sie sich nach Verlässlichkeit sehnen. Sie wollen nicht jedes Jahr aufs Neue diskutieren müssen, welche Förderung es gibt, welche Förderung bleibt, welche Vorschriften sich ändern und welche Dokumentationspflicht hinzukommt. Wer einen Hof führt, muss über Jahre und manchmal auch über Generationen planen. Deshalb erwarten wir vom Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer, dass er auch da liefert - beim Bürokratieabbau, bei verlässlichen langfristigen Förderbedingungen, bei der Absicherung gegen zunehmende Wetterextreme und vor allem bei der Frage, wie wir es schaffen, dass die Landwirtschaft auch wirtschaftlich attraktiv bleibt. Denn die beste Ausbildung hilft am Ende wenig, wenn ein junger Mensch nach seiner Meisterprüfung feststellen muss, dass er von dem Betrieb, den er übernehmen soll, keine Familie ernähren kann. Das gehört genauso zur Wahrheit. Meine Damen und Herren, damit sind wir wieder bei der Landwirtschaftskammer. In einer Zeit, in der Landwirtschaft immer komplexer wird, kann eine Institution, die nah an den Betrieben ist und die immer wichtiger wird, nicht jedes Problem lösen. Sie kann keine Marktpreise festlegen. Sie kann keinen Regen herbeizaubern. Aber sie kann dafür sorgen, dass die Betriebe mit ihren offenen Fragen nicht alleine stehen. Sie kann beraten, Wissen vermitteln und Neuentwicklungen in die Praxis bringen. Sie kann gegenüber uns, der Politik, deutlich machen, wenn eine gut gemeinte Regelung auf dem Papier draußen im Hof nicht funktioniert. Diese Stimme wollen wir stärken und deshalb geht es bei dem Gesetz, das wir heute beschließen, auch um mehr als nur um die Modernisierung von Paragrafen. Es geht um unser Verhältnis zur heimischen Landwirtschaft. Die Landwirtschaft gehört zum Saarland, nicht als romantische Kulisse und auch nicht nur dann, wenn irgendwo ein Bauernfest stattfindet, sondern weil Menschen jeden Tag dafür arbeiten, dass Lebensmittel produziert werden, dass unsere Kulturlandschaft erhalten bleibt und dass unser ländlicher Raum lebendig bleibt. Wenn wir wollen, dass das in Zukunft auch so ist, dann müssen wir den Menschen, die diese Arbeit machen, eine Perspektive geben. Ich finde deshalb, dass wir heute nach diesem parlamentarischen Verfahren durchaus zufrieden auf die Ergebnisse schauen können. Wir sind mit einem Gesetzentwurf gestartet. Wir haben ihn beraten. Wir haben Kritik bekommen. Wir haben uns damit auseinandergesetzt und das Gesetz verändert. Vor allem aber ist aus einer kontroversen Frage am Ende ein gemeinsamer Änderungsantrag von SPD und CDU geworden, der die wichtigsten Forderungen der Landwirtschaftskammer und der beteiligten Verbände aufgreift. Das ist ein gutes Ergebnis für die Landwirtschaftskammer, für die Verbände und für die, die sich in diesem Verfahren eingebracht haben. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Vor allem ist es gut für unsere heimische Landwirtschaft. In der Ersten Lesung habe ich an dieser Stelle gesagt: Wer die Landwirtschaft stärken will, braucht eine starke Landwirtschaftskammer. Heute möchte ich diesen Satz um einen Gedanken ergänzen: Eine starke Landwirtschaftskammer braucht nicht nur ein modernes Gesetz, sie braucht auch eine Politik, die ihr zuhört. Wir haben zugehört, wir haben Konsequenzen gezogen. Heute geben wir der Landwirtschaftskammer gemeinsam eine gute gesetzliche Grundlage für ihre Arbeit in den kommenden Jahren. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu dem gemeinsamen Abänderungsantrag zum Gesetz. - Vielen Dank und Glück auf! (Lang anhaltender Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Wir fahren fort in den Wortmeldungen. Ich erteile für die AfD-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Christoph Schaufert das Wort.
Christoph Rudolf Schaufert AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen Abgeordnete, liebe Saarländerinnen und Saarländer! Von meinen zwei Vorrednern wurde zur Sache über die Novellierung des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer eigent- (Abg. Schaufert (AfD)) lich schon alles gesagt. Auch im Zuge der fortgeschrittenen Stunde wäre es nicht dienlich, wenn ich jetzt wiederhole, was alles in § 2 Absatz 3 et cetera pp gut geändert wurde. Ich möchte nur etwas in Erinnerung rufen, weil es sich doch ein klein wenig um eine Generaldebatte oder ein Generalstatement zur Landwirtschaft irgendwo gehandelt hat. Was ich als studierte Archäologe ganz genau weiß, vor allem, weil ich als Neolithiker aus dieser Wissenschaft komme: Die Landwirtschaft mit Ackerbau und Viehzucht ist genau das, was unser Europa, unsere Kultur, das, woher wir kommen, seit über 7.000, 8.000 Jahren prägt. Wir sind dabei, wie bei vielen anderen Sachen auch, das zu verlieren. Auf der einen Seite gibt es zugegebenermaßen verschiedene Wetterextreme, die zunehmen. Es wird schwieriger. Auf der anderen Seite allerdings gängeln wir auch unsere Bauern, unsere landwirtschaftlichen Betriebe in jeder denkbaren Hinsicht. Zum Beispiel, wie eben schon gesagt, die hohen Spritpreise. Wo hängt es denn bei den hohen Spritpreisen? Seit zwei Tagen kommen solche Horrormeldungen, dass verschiedene Landwirte sagen, dass sie nicht mehr aufs Feld fahren, nicht mehr tanken gehen, Schluss, aus, Feierabend. Das ist eine absolute Katastrophe. Das geht auch mit Ihnen heim, die Sie die Bundesregierung stellen. Das ist jetzt wirklich kein Problem, das wir hier im Saarland lösen können, aber das ist etwas, was man wirklich in Angriff nehmen müsste. Auf der anderen Seite werden alle Maßnahmen gemacht, die die Überschrift „Klima“ tragen oder, wie ich manchmal ein bisschen despektierlich sage, nicht Klimarettung, sondern Wetterrettung. Das belastet die Betriebe bis in den absoluten Kern. Dann sind auch die ganzen Dokumentationsvorschriften zu nennen. Das sind ja keine Landwirte mehr in dem Sinne, das sind - ich meine das nicht despektierlich, das ist ein Ehrenbegriff - keine Bauern mehr, wie man das so kennt. Das sind mittlerweile alles Verwaltungsfachangestellte oder Verwaltungswirte, weil sie überfrachtet werden mit allem Drum und Dran. Wie eben auch schon angesprochen wurde, ist der wirtschaftliche Druck groß. Auf der anderen Seite sind, um überhaupt Wirtschaftlichkeit herbeizuführen, große Investitionen notwendig. Man muss über Jahre, über Jahrzehnte planen. Zwischendrin grätscht immer wieder die Politik aus Berlin über Brüssel rein. So kann man auf Dauer die Landwirtschaft nicht betreiben. Dann kommen immer noch verschiedene regionale Spezialitäten dazu, wie hier im Saarland, wo die Landwirtschaft noch recht kleinteilig ist im Vergleich zum Beispiel zu den neuen Bundesländern. Die Nachfolgebetriebe der ehemaligen LPGs haben größere Flächen zur Verfügung. Es wurden viele richtige Sachen gesagt. Es wurden in diesem Gesetz viele richtige Sachen gemacht. Das war auch notwendig, zum Beispiel, dass man überhaupt diese Bewertung der Grundsteuer miteinbeziehen kann. Aber wir sollten uns generell - dahin hat sich die Debatte durch meine zwei Vorredner ein wenig entwickelt - der Landwirtschaft gar nicht so sicher sein. Es droht irgendwann wie bei anderen Industriezweigen, dass die ganze Landwirtschaft darniederliegen wird. Nachher kommt noch ein bisschen was zum Stahl. Wir können in Deutschland nicht sagen, dass das nicht ausgeschlossen ist. So etwas darf nicht passieren, weil das wirklich die Basis ist. Das ist alles, was uns in Europa seit 7.000, 8.000 Jahren ausmacht, das sollten wir bewahren. Wir werden uns bei dem Gesetz enthalten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz hat mit der Drucksache 17/2383 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 17/2383 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2383 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion und enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2255. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2255 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags Drucksache 17/2383 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2255 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags Drucksache 17/2383 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion und CDU-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 19 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Konkretisierung und Erweiterung des durch den Einsetzungsantrag (Drucksache 17/2218 - neu) der CDU-Landtagsfraktion benannten Untersuchungsgegenstands „Vorgänge bei der Neunkircher Verkehrs GmbH (NVG) gemäß § 12 Absatz 4 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes (Drucksache 17/2402 - neu) Zur Begründung erteile ich Frau Abgeordneter Sevim Kaya-Karadağ das Wort.
Sevim Kaya-Karadağ SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über die Konkretisierung und Erweiterung des Untersuchungsgegenstandes des Untersuchungsausschusses zur Neunkircher Verkehrs GmbH, kurz NVG. Die Haltung meiner Fraktion war von Anfang an klar: Die Vorgänge bei der NVG müssen umfassend aufgeklärt werden. Diese Aufklärung muss aber zugleich auf einer rechtlich tragfähigen und hinreichend bestimmten Grundlage erfolgen. Aus diesem Grund haben wir uns bei der ursprünglichen Einsetzung des Untersuchungsausschusses enthalten. Wir hatten bereits damals darauf hingewiesen, dass einzelne Teile des Untersuchungsauftrags aus unserer Sicht zu unbestimmt oder zu weit gefasst waren. Unsere Enthaltung war deshalb Ausdruck konkreter verfassungsrechtlicher Bedenken, verbunden mit der klaren Bereitschaft, an einer rechtmäßigen und wirksamen Aufklärung mitzuwirken. Diese Linie haben wir auch im Untersuchungsausschuss konsequent verfolgt. Wir haben unsere Bedenken eingebracht und uns dafür eingesetzt, dass sie sachverständig geprüft werden. In der Folge wurden zwei Sachverständige mit der rechtlichen Bewertung des Einsetzungsbeschlusses beauftragt. Die Gutachten und die anschließende Anhörung haben gezeigt, dass die von uns angesprochenen Fragen ernst zu nehmen sind. Beanstandet wurden insbesondere zu offene Formulierungen, nicht hinreichend eingegrenzte Personenkreise sowie unbestimmte zeitliche und sachliche Anknüpfungspunkte. Entscheidend für unsere heutige Beratung ist, dass beide Gutachter übereinstimmend empfohlen haben, mit dem Untersuchungsauftrag zurück ins Plenum zu gehen und ihn zu konkretisieren, wo dies erforderlich ist. Genau dieser Empfehlung folgen wir heute. Das ist kein formaler Selbstzweck. Der Untersuchungsgegenstand bestimmt nämlich die Reichweite der Beweiserhebung und damit die Befugnisse des Untersuchungsausschusses. Der Einsetzungsbeschluss ist die rechtliche Grundlage für die gesamte Arbeit des Untersuchungsausschusses. Er bestimmt, welche Sachverhalte untersucht werden dürfen, und damit auch, welche Beweise erhoben, welche Unterlagen angefordert und zu welchen Sachverhalten Zeuginnen und Zeugen vernommen werden können. Der Ausschuss ist an diesen Auftrag gebunden. Er muss deshalb so klar gefasst sein, dass für den Ausschuss, für die Landesregierung, für mögliche Zeuginnen und Zeugen sowie für betroffene Personen erkennbar ist, welche Vorgänge untersucht werden sollen und wo die Grenzen der Untersuchung liegen. Wenn diese Klarheit an einzelnen Stellen fehlt, kann der Ausschuss seinen eigenen Antrag nicht einfach selbst nachschärfen. Den Untersuchungsgegenstand legt der Landtag fest. Deshalb sind wir heute hier. Mit dem vorliegenden Antrag werden zu weit gefasste oder nicht hinreichend bestimmbare Passagen gestrichen oder präzisiert. Personenkreise, Funktionen, zuständige Landesbehörden und Untersuchungszeiträume werden genauer bezeichnet. Gleichzeitig nehmen wir neue Vorgänge, die zwischenzeitlich bekannt geworden sind und in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem bisherigen Untersuchungsgegenstand stehen, in konkretisierter Form auf. Der Kern des Untersuchungsauftrages bleibt dabei erhalten. Es geht weiterhin um die Aufklärung der Vorgänge bei der NVG und um die Frage, ob die jeweils zuständigen Stellen ihren gesetzlichen Aufsichts- und Kontrollaufgaben ordnungsgemäß nachgekommen sind. Wir korrigieren damit nicht das Ziel des Untersuchungsausschusses. Wir schaffen vielmehr die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass dieses Ziel wirksam erreicht werden kann. Eine rechtssichere Grundlage verzögert die Aufklärung nicht, im Gegenteil: Ein klar bestimmter Untersuchungsauftrag wird die Arbeit des Ausschusses sogar beschleunigen. Denn wenn eindeutig geregelt ist, welche Vorgänge, Zeiträume, Behörden und Personenkreise untersucht werden, muss im Ausschuss nicht bei jedem Beweisantrag erneut über die Reichweite und die Zulässigkeit der Untersuchung gestritten werden. Akten können gezielter angefordert, Zeuginnen und Zeugen präziser befragt und die einzelnen Untersuchungsschritte besser vorbereitet werden. Zugleich schützt eine klare Grundlage die weitere Arbeit des Ausschusses davor, dass Beweiserhebungen später wegen eines unklaren oder zu weit gefassten Untersuchungsauftrags infrage gestellt werden. Ein Untersuchungsausschuss hat weitreichende Befugnisse. Er untersucht das Handeln anderer. Er fragt, ob Regeln eingehalten, Zuständigkeiten beachtet und Verantwortungen ordnungsgemäß wahrgenommen wurden. Denselben Maßstab müssen wir auch an unsere eigene Arbeit anlegen. (Beifall von der SPD.) Wir dürfen nicht sehenden Auges rechtliche Unsicherheiten bestehen lassen und damit riskieren, dass Beweiserhebungen oder Ergebnisse später deshalb infrage gestellt werden, weil die Grundlage, auf der sie zustande gekommen sind, nicht hinreichend bestimmt war oder (Abg. Kaya-Karadağ (SPD)) rechtliche Grenzen überschritten wurden. Die beiden Sachverständigen haben uns auf die rechtlichen Fragen und auf den bestehenden Änderungsbedarf im Plenum hingewiesen. Sachverständige nehmen dem Parlament die Entscheidung aber nicht ab. Sie beraten uns. Wir - der Landtag - tragen die Verantwortung dafür, den Untersuchungsgegenstand festzulegen. Dieser Verantwortung kommen wir heute nach. Gerade wenn wir zügig zu belastbaren Ergebnissen kommen wollen, brauchen wir einen klaren und verfassungsrechtlich tragfähigen Auftrag. Unser Ziel war und ist eine gründliche, zügige und rechtmäßige Untersuchung. Wir wollen einen Untersuchungsauftrag, der umfassende Aufklärung ermöglicht, zugleich aber die verfassungsrechtlichen Grenzen parlamentarischer Untersuchungen wahrt. Dafür steht der vorliegende Antrag. Ich bitte um Ihre Zustimmung. - Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank für die Begründung, Frau Abgeordnete. Ich eröffne die Aussprache. Es sind Wortmeldungen eingegangen. Ich erteile Herrn Abgeordneten Timo Gros das Wort für die CDU-Landtagsfraktion.
Timo P. Gros CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich habe mir in der Vorbereitung auf das heutige Thema eines fest vorgenommen: Es soll um den Untersuchungsausschuss NVG gehen, ich will der Presse keinen Anlass geben, wieder zu schreiben: CDU und SPD streiten sich weiter. - Aber, liebe Sozialdemokraten, Sie machen es mir wirklich nicht einfach. Im Gegenzug kann ich Ihnen eine Rückschau auf den bisherigen Verlauf des Untersuchungsausschusses nicht ganz ersparen. Vier Monate nach der Einsetzung des Untersuchungsausschusses beschäftigen wir uns heute erneut mit dem Einsetzungsbeschluss, konkret mit einer Änderung des Untersuchungsgegenstandes. Vier Monate Untersuchungsausschuss - so richtig viel ist inhaltlich leider noch nicht passiert. Schauen wir uns den bisherigen Gang der Dinge an: Zunächst hat die SPD-Fraktion angekündigt, der Einsetzung des Untersuchungsausschusses zuzustimmen, hat sich im Mai-Plenum aber doch enthalten. Verbunden war das mit der deutlichen Ansage des Kollegen Maaß, die CDU-Fraktion solle sich schon mal ihre Butterbrote einpacken, denn man werde zügig - mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich - „entlang des Auftrags des Untersuchungsausschusses arbeiten“. - Ein Zitat, das heute in der Retrospektive schlecht gealtert ist. Wie verliefen die Sitzungen des Untersuchungsausschusses? Am 16. Juni haben wir, die CDU-Fraktion, einen umfangreichen Beweisantrag zur Aktenbeiziehung eingebracht. Diesen hat die SPD mit der Begründung vertagt, man hätte nicht genügend Zeit gehabt, ihn zu prüfen. Am 26. Juni, in einer von uns anberaumten Sondersitzung, haben Sie den Beweisantrag erneut vertagt, dieses Mal mit Verweis auf die angeforderten Gutachten. Am 18. August haben wir die gleichen Aktenbeiziehungen zusätzlich nach Komplexen aufgefächert in sechs Beweisanträgen eingebracht. Die Gutachten lagen zwar vor, dennoch haben Sie all unsere bis dato sieben Beweisanträge en bloc ohne inhaltliche Betrachtung mit Verweis auf die Gutachterbefragung vertagt. Am 1. September nach der Gutachterbefragung hat man erneut alle sieben Beweisanträge ohne inhaltliche Auseinandersetzung en bloc vertagt, mit der Begründung, man wolle im nächsten Plenum eine Änderung des Einsetzungsbeschlusses einbringen. „Butterbrote“, „zügig“, Herr Kollege Maaß? - Das war plötzlich nicht mehr so wichtig. Gegenüber der Presse haben Sie schon am 16. Juni verlauten lassen, man sehe sich nach der Sommerpause in sechs Wochen wieder und bis dahin fließe - mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich - „nicht so viel Wasser die Saar runter“. Und das Erste, was Sie am 16.06. im Untersuchungsausschuss gemacht haben, war, einen Beweisantrag einzubringen, der Gutachten zum Untersuchungsgegenstand anfordert. (Abg. Maaß (SPD): Und wer hat zugestimmt? Wer?) Ungünstigerweise hat selbst der von Ihnen benannte Gutachter Prof. Dr. Marsch bestätigt, dass das eigentlich gar nicht in den Befugnissen des Untersuchungsausschusses liegt. Der Untersuchungsausschuss hat nicht den Auftrag, sich selbst zu untersuchen und zu hinterfragen, was eigentlich genau zu untersuchen ist. (Abg. Maaß (SPD): Wir sind ja jetzt auch im Plenum.) Er hat erst recht nicht den Auftrag zu untersuchen, was eigentlich prinzipiell in einem Untersuchungsausschuss möglich ist. (Abg. Maaß (SPD): Sie haben das nicht ver- standen!) Er hat den Auftrag, den Einsetzungsbeschluss abzuarbeiten.
Dagmar Heib
Das Wort hat der Abgeordnete Timo Gros!
Timo P. Gros CDU
Aber das war Ihnen augenscheinlich gar nicht recht, und so haben Sie lieber versucht, den Arbeitsauftrag wegzudiskutieren. (Abg. Maaß (SPD): „Aktenzeichen NVG unge- löst“?) Also ganz das Gegenteil von „entlang des Arbeitsauftrags“, Kollege Maaß. Das beschied Ihnen dann auch - - (Sprechen des Abgeordneten Maaß (SPD).)
Dagmar Heib
Herr Abgeordneter, ich bitte Sie! Herr Kollege Maaß, Sie haben eine Wortmeldung abgegeben, Sie haben auch gleich die Möglichkeit zu sprechen. Aber lassen Sie doch bitte den Kollegen Timo Gros in seiner Rede fortfahren.
Timo P. Gros CDU
Das beschied Ihnen dann auch der Saarländische Rundfunk am 17. Juni, der Ihr Vorgehen als - mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich - „Selbstkastration des Untersuchungsausschusses“ bezeichnete. Aber das ist leider noch nicht alles. Die sechs einzelnen Beweisanträge, die wir eingebracht haben, gliedern die Aktenbeiziehung nach Komplexen: dem Storchenfest, den sogenannten Nuller-Fahrten, dem Druck auf Beschäftigte bei Betriebsratswahlen und zum Parteieintritt, der Staatsaufsicht, der Kontrolle von Zulagen und Finanzen, dem Umgang der zuständigen Stellen mit den strafrechtlichen Vorwürfen. Vergleicht man diese mit dem von Ihnen neu formulierten Untersuchungsgegenstand, wird man feststellen: Diese Komplexe werden wir trotzdem aufklären müssen. Warum war es also bislang nicht möglich, inhaltlich über diese Aktenbeiziehung zu diskutieren beziehungsweise zumindest Teile davon anzunehmen, also zumindest teilweise Akten anzufordern? Sie haben dies stets mit dem Gutachten weggewischt. Ihre ständigen Vertagungen haben doch klar gezeigt, dass Sie, solange Sie den Untersuchungsgegenstand nicht ändern konnten, die Beweisanträge schlicht nicht annehmen wollten. Ihnen ging es darum, die Aufklärung zu verzögern, um nichts anderes. (Beifall von der CDU.) Ein Untersuchungsausschuss ist das „schärfste Schwert der parlamentarischen Demokratie“, so haben ihn zuletzt im Plenum auch die Kollegen Wagner und Maaß bezeichnet. Aber wie sind Sie mit diesem schärfsten Schwert umgegangen? Sie bringen heute eine Abänderung des Einsetzungsbeschlusses ein, die den Untersuchungsgegenstand teilweise einschränkt. Das begründen Sie damit, dass Sie der Rechtsauffassung eines der beiden Gutachter folgten, weil dieser Sie in seiner Argumentation mehr überzeugt habe. Dabei ignorieren Sie bewusst, dass Professor Marsch seine eigene Ansicht im Gutachten teilweise als „äußerst umstritten“ bezeichnet und dass er sich zudem gegen die Rechtsprechung unseres eigenen Oberverwaltungsgerichts stellt. (Beifall von der CDU.) Dabei ignorieren sie bewusst das gegenteilig lautende Gutachten von Professor Gröpl, der gegen den bisherigen Einsetzungsbeschluss und die Untersuchungskompetenz des Landtages ganz grundsätzlich nichts einzuwenden hat. Ein Weiteres ignorieren Sie bewusst - und das wiegt am schwersten: Würde man Ihrer hier neu entdeckten Rechtsauffassung - denn in den zurückliegenden Untersuchungsausschüssen war das nie ein Problem für die SPD - folgen, würde das auch bedeuten, dass die Untersuchungsgegenstände nahezu aller Untersuchungsausschüsse, die es in der Vergangenheit im Saarland oder im Bund gegeben hat, verfassungswidrig gewesen wären. Das würde gelten im Saarland angefangen beim Bähr-Ausschuss zum Entsorgungsverband Saar, über Ostermann, über den Abwasserverband Saar, die Meeresfischzucht Völklingen und so weiter bis hin zur Spendenaffäre Kohl im Bund. Deren Untersuchungsgegenstände, selbst der des gerade erst abgeschlossenen Untersuchungsausschusses Yeboah, wären nach Ihrer neuen Rechtsauffassung allesamt verfassungswidrig gewesen. (Beifall von der CDU.) Sie erzählen uns hier also allen Ernstes, dass Sie es besser wissen als all diejenigen, die in der Vergangenheit in unserem Land und im Bund aufgeklärt haben? Oder entdecken Sie diese Rechtsauffassung etwa erst jetzt, weil es Ihnen jetzt eben nützt, weil Sie eben in dieser Sache nicht aufklären wollen? (Beifall von der CDU.) Werte Kolleginnen und Kollegen der SPD, das schärfste Schwert der parlamentarischen Demokratie - stumpf, schartig und abgebrochen. Die Oppositionsrechte der qualifizierten Minderheit beschnitten von der Mehrheit, die untersucht werden soll. (Abg. Maaß (SPD): Die Mehrheit soll unter- sucht werden? Aha!) Doch lassen Sie uns an dieser Stelle, ähnlich wie wir es bei der Befragung der Gutachter gemacht haben, den Blick weiten: (Abg. Maaß (SPD): Aha!) Schauen wir nicht nur auf diesen einen konkreten Untersuchungsausschuss, sondern auch auf die Folgen dieses Vorgangs für unsere par- (Abg. Gros (CDU)) lamentarische Demokratie und die Oppositionsrechte im Allgemeinen. (Anhaltendes Sprechen.) Und da, Herr Kollege Ahr, da möchte ich Sie an Ihre staatstragende Verantwortung erinnern, liebe Sozialdemokraten. Ich appelliere an Sie: Gerade in einer Zeit, in der eine - -
Dagmar Heib
Entschuldigung! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ich weiß, es ist 20.10 Uhr, wir sind fortgeschritten in der Uhrzeit. Nichtsdestotrotz bitte ich Sie alle, nun im Plenarsaal die angemessene Ruhe einkehren zu lassen, damit der Kollege Timo Gros weiter ausführen kann.
Timo P. Gros CDU
Ich appelliere an Sie: Schaffen Sie gerade in einer Zeit, in der eine Partei, die in manchen Landesverbänden als gesichert rechtsextremistisch gilt, die dennoch immer stärker wird, hier keinen Präzedenzfall, was die Einschränkung der Rechte des parlamentarischen Untersuchungsausschusses angeht! (Lachen bei der SPD.) Schaffen Sie hier keinen Präzedenzfall, was die Beschneidung von Oppositionsrechten angeht! Gott bewahre, dass diese Partei in Regierungsverantwortung kommt. Doch sollte es so weit kommen, dann muss dieses schärfste Schwert der parlamentarischen Demokratie intakt sein. Dann brauchen wir diese Oppositionsrechte uneingeschränkt und dringender denn je. (Beifall von der CDU. - Abg. Maaß (SPD): Wer hat dir denn die Rede geschrieben?) Gerade deshalb muss nun Schluss sein mit Diskussionen über Formalitäten. Die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes sind dieses Gezanke um Formalitäten leid. Und offen gesprochen: Ich bin es auch leid. Es muss jetzt endlich vorangehen mit der Untersuchung. Obwohl wir davon überzeugt sind, dass unser ursprünglicher Einsetzungsbeschluss verfassungskonform ist, verschließen wir uns explizit keinen Anpassungen des Untersuchungsgegenstandes, die klarstellender oder präzisierender oder ergänzender Natur sind. (Abg. Maaß (SPD): Aha! - Zuruf von der SPD: Was ist denn die Alternative?) Wir sind Ihnen, geschätzte SPD-Kollegen, auch dankbar dafür, dass bilaterale Gespräche bezüglich des heutigen Änderungsantrags stattgefunden haben und dass Sie in Teilen auf unsere Änderungsvorschläge eingegangen sind. Leider beharren Sie aber auf zwei Formulierungen, welche die Aufklärung innerhalb der NVG als kommunalem Unternehmen sowie bei Mandats- und Funktionsträgern des Landkreises und der Stadt Neunkirchen ganz klar einschränken. Das sehen wir höchst kritisch. Das ist eine Einschränkung unserer Oppositionsrechte als qualifizierte Minderheit, der können wir nicht zustimmen. (Beifall von der CDU. - Sprechen zwischen SPD und CDU. - Zuruf von der SPD: Wieso kommunal? - Zuruf von der SPD: Und weshalb habt ihr keinen Änderungsantrag eingebracht?) Es ist kein privates Unternehmen. - Trotzdem werden wir auch nicht gegen Ihren Antrag stimmen, sondern werden uns enthalten. (Anhaltendes Sprechen und Unruhe.) Nehmen Sie das als Signal. Wir sind es leid, über Formalitäten zu streiten. Im Gegenzug - -
Dagmar Heib
Entschuldigung! Ich bitte Sie, die Zwiegespräche im Plenarsaal jetzt einzustellen. Lassen Sie bitte den Kollegen Gros ausführen.
Timo P. Gros CDU
Nehmen Sie das als Signal. Wir sind es leid, über Formalitäten zu streiten. Im Gegenzug haben wir jetzt eine klare Erwartungshaltung an Sie: Geben Sie endlich Ihre Verzögerungs- und Blockadehaltung auf. Vergangene Woche haben Sie ja erste Beweisanträge von unserer Seite angenommen, das darf nur der Anfang sein. Der Untersuchungsausschuss hat jetzt lange stillgestanden, zuletzt ist er dann minimal vorangehoppelt - jetzt wird es Zeit, dass er endlich Geschwindigkeit, dass er endlich Fahrt aufnimmt. Lassen Sie uns jetzt gemeinsam dafür sorgen, dass die Presse schreiben kann, der Untersuchungsausschuss komme endlich seinem Auftrag nach. Lassen Sie uns dafür sorgen, dass die Presse schreiben kann, dass die beiden großen demokratischen Parteien in diesem Hohen Hause ihrer Verantwortung als staatstragende Kräfte nachkommen. - Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Ich erteile nun Wort für die SPD-Fraktion Herrn Abgeordneten David Maaß das Wort. Ich möchte noch einmal daran erinnern: Bitte lassen Sie dem Kollegen oder der Kollegin, der oder die am Mikro steht, die Möglichkeit, die Rede vorzutragen.
David Maaß SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Gros, ich kann, so glaube (Abg. Maaß (SPD)) ich, für die gesamte SPD-Fraktion sagen, dass wir von Ihren Worten überrascht sind, zum Teil schockiert sind. Ihre Worte sind in der rechtlichen Bewertung der Gutachten und der Bewertung dessen, was in den letzten Wochen dort gelaufen ist, vollkommen fehlerhaft. Mir fehlen, das muss ich ganz ehrlich sagen, die Worte, ich will versuchen, das dennoch einigermaßen zu strukturieren. Ich habe eben ein wenig mitgeschrieben. Ich habe vorhin hineingerufen, das gebe ich zu, Frau Präsidentin, dass man, wenn man mit Mitteln der Strafprozessordnung arbeitet, sei es als Polizist, sei es im Justizdienst, lernt und weiß, dass man ergebnisoffen in Beweisverfahren gehen muss. Ich stelle einfach einmal der anwesenden Presse und auch allen anderen Kolleginnen und Kollegen hier im Raum die Frage, ob die CDU-Fraktion ergebnisoffen in diesen Untersuchungsausschuss geht, in die anstehenden Beweisaufnahmen, in die anstehenden Vernehmungen. Denn jedes dritte Wort lautet doch „roter Filz“, „ein SPD-Problem“, und der Kollege Gros hat ganz emsig mehrere Reels auf Instagram veröffentlicht unter dem Titel „Aktenzeichen NVG ungelöst“, mit denen alles ein wenig ins Lächerliche gezogen wird. (Zurufe von der CDU.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, man sollte zuerst versuchen aufzuklären, dann erst kommt die politische Bewertung. Die CDU macht es genau andersherum, deswegen ist dieser Untersuchungsausschuss für die CDU nicht mehr und nicht weniger als ein Wahlkampfausschuss vor der anstehenden Landtagswahl. (Beifall von der SPD.) Das Interessante ist ja, Sie werfen uns Verzögerungen vor. (Zuruf von der CDU: Ja!) Der Untersuchungsausschuss fußt auf einem grottenschlecht geschriebenen Einsetzungsbeschluss der CDU-Fraktion, (Mehrere Zurufe von der CDU - Sprechen.) der vor mehreren Wochen hier eingebracht worden ist, der rechtsfehlerhaft ohne Ende ist! Ich weiß nicht, wer ihn geschrieben hat. (Weitere Zurufe. - Starke Unruhe.)
Dagmar Heib
Darf ich um Ruhe hier im Saal bitten? Ich habe es eben bei der Rede des Kollegen Gros gesagt und sage es an dieser Stelle genauso: Bitte lassen Sie den Abgeordneten, der hier vorne steht, seine Rede vortragen! Jeder hat Redezeit und jeder kann sich entsprechend zu Wort melden. Zwischenrufe führen im Moment, glaube ich, nicht weiter. - Herr Kollege Maaß, Sie haben das Wort.
David Maaß SPD
Das war sehr nett, Frau Präsidentin. - Es war ein grottenschlecht geschriebener, mit Rechtsfehlern gespickter Einsetzungsbeschluss von euch. Wir haben Gutachten von zwei Professoren in Auftrag gegeben, und, ich erinnere noch mal daran, ihr habt der Begutachtung zugestimmt, dass beide Professoren, wie von uns vorgeschlagen, jeweils ein Gutachten schreiben sollen, und dass sie umfangreich angehört werden. Sie sind zu folgendem Ergebnis gekommen - das wurde vorhin schon angedeutet -: Marsch konstatiert in vielen Bereichen eindeutig verfassungswidrige Teile in eurem grottenschlecht geschriebenen Einsetzungsbeschluss. Gröpl ist vielleicht etwas abstrakter, (Zuruf des Abgeordneten Dr. Salm (CDU). - Sprechen.) etwas offener, aber, und das möchte ich heute hier fürs Protokoll festhalten, beide Professoren sind nach der Anhörung übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen - das haben sie auch im SR und gegenüber der SZ gesagt -, dass sie empfehlen, dass der Untersuchungsgegenstand wieder ins Plenum soll und entsprechend verfassungskonform angepasst werden soll. (Beifall von der SPD.) Dieser Schautanz, dieses Märchenerzählen, dieses Vor-jede-Kamera-Springen, dieses Immer-nach-einer-Schlagzeile-Haschen, das erfüllt nicht den Auftrag eines Untersuchungsausschusses. Deswegen waren Ihre Worte gerade eben, Kollege Gros, vollkommen deplatziert. Wenn Sie hier noch einmal in den Mund nehmen, dass wir verzögern würden, dann fragen Sie doch einfach vielleicht mal Ihren Generalsekretär. Kollege Frank Wagner, wir schauen Sie jetzt alle an, ich stelle Ihnen eine Frage und ich bin gespannt, ob Sie nicken oder mit dem Kopf schütteln: Was haben Sie der Presse, was haben Sie dem SR kurz nach dem Plenum, in dem der Untersuchungsausschuss eingesetzt worden ist, gesagt? Haben Sie gesagt, dass man als CDU-Fraktion plane, nach der sitzungsfreien Zeit mit der Arbeit im Ausschuss zu beginnen? Ist das korrekt? (Zuruf von der SPD: Hört, hört! - Lautes Sprechen. - Unruhe.) Nicken Sie? (Abg. Wagner (CDU): Ja. - Weitere Zurufe.) Ich habe ein Ja gehört. Also die CDU-Fraktion wollte nach der sogenannten Sommerpause, das war erst vor Kurzem ‑ ‑ (Abg. Maaß (SPD)) (Zuruf von der SPD: Es gibt keine Sommer- pause.) Ja, Entschuldigung, es gibt keine Sommerpause. - Die CDU wollte erst nach der sitzungsfreien Zeit mit dem Untersuchungsausschuss beginnen. Jetzt sind wir kurz nach der Sommerpause, und was haben wir? Wir haben eine verfassungsrechtliche Bewertung von zwei Professoren, weil Sie einen schlecht geschriebenen Untersuchungsgegenstand vorgelegt haben. (Beifall von der SPD.) Wir haben schon vier Beweisbeschlüsse gefasst, wir haben schon 33 Ordner an Aktenmaterial angefordert, die schon da sind. Habt ihr da schon reingeschaut? - Es ist schon unheimlich viel passiert, und sich hier hinzustellen - und das machen Sie, lieber Kollege Frank Wagner, auch, das haben Sie nach der letzten Sitzung des Untersuchungsausschusses getan -, und der SPD Filz und eine Verzögerungstaktik vorzuwerfen, finde ich, das habe ich vorhin schon gesagt, echt janusköpfig! (Beifall von der SPD. - Mehrere Zurufe.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bedenken der SPD-Landtagsfraktion hinsichtlich des schlecht beschriebenen Untersuchungsgegenstandes - noch mal, die Professoren haben geraten: Geht damit bitte noch mal ins Plenum - waren gerechtfertigt! Wir hören dann von der CDU-Fraktion im Untersuchungsausschuss, es sei doch nicht die Arbeit des Ausschusses, irgendetwas verfassungsrechtlich zu bewerten. (Mehrere Zurufe. - Starke Unruhe.) „Hände aus der Tasche“? Ich glaube, ich kann meine Hände so lange in der Tasche lassen, wie ich möchte, Sie sollen mir zuhören, Sie müssen nicht hierher schauen. (Abg. Schäfer (CDU): Er soll einfach weiter- machen. - Abg. Arweiler (SPD): Nein, er soll nicht einfach weitermachen. Erklär‘ es mal! - Das gibt’s doch nicht!)
Dagmar Heib
Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Wenn Ruhe im Saal einkehrt, ist auch die Möglichkeit gegeben, hier oben Wortmeldungen oder Zwischenrufe zu verstehen. Solange eine solche Unruhe herrscht, ist es mir nicht möglich, entsprechend zu reagieren. - Ich möchte noch mal daran erinnern: Das Wort hat der Abgeordnetenkollege Maaß. - Bitte fahren Sie fort.
David Maaß SPD
Noch mal: Wir hatten doch recht und ihr habt unseren Bedenken zugestimmt. Wir haben von Anfang an Probleme gesehen bei der Verfassungsmäßigkeit des Einsetzungsbeschlusses. Normalerweise geht der Einsetzungsbeschluss in den Justizausschuss. Das hat dieser nicht getan, sondern er ist direkt in den Untersuchungsausschuss gegangen. Wir haben im Endeffekt die Arbeit des Justizausschusses gemacht und passen den Beschluss jetzt verfassungskonform an. Noch mal, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, ihr habt der Begutachtung zugestimmt. Die hat viele Tausende Euro an Steuergeldern gekostet. Wenn es euer Verständnis ist, dass diese Gutachten einfach im Regal verschwinden, dann sei das so. Aber wir haben einen Auftrag von den beiden Professoren bekommen. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, passen wir heute einen Untersuchungsgegenstand verfassungsgemäß an. (Beifall von der SPD.) Professor Marsch hat viele Teile des Beschlusses als verfassungswidrig angesehen, ich habe es vorhin schon gesagt, Professor Gröpl ist eher offen, setzt aber auch im Gutachten, und das hat er auch in der Anhörung ganz klar gesagt, dem Ganzen klare Grenzen, er sagt, dass der Einsetzungsbeschluss kein Freibrief für einen grenzenlosen Untersuchungsgegenstand ist. Worüber noch gar nicht gesprochen haben, ist der umfangreiche „Staubsauger-Antrag“, wie ich ihn schon ein paar Mal genannt habe, der CDU-Landtagsfraktion, der vorhin vom Kollegen Gros erwähnt wurde. Er hat voller Empörung gesagt, der sei von Anfang an vertagt worden. Kollege Gros, ich stelle Ihnen jetzt eine Frage und jetzt kucken wir Sie alle an: Würden Sie diesen Beweisantrag nach der Anhörung der Professoren wieder genauso stellen? (Abg. Gros (CDU): Wir würden ihn wieder ge- nauso stellen.) Würden Sie ihn wieder genauso stellen, dass Sie beispielsweise tief in Gewerkschaften reinleuchten wollen, dass Sie Unterlagen von Verdi beiziehen möchten, dass Sie Unterlagen von Parteien beiziehen möchten, bis hin in die Bundesspitze? Auch das hat Gröpl als ganz klar verfassungswidrig erkannt. - Und was passiert in der Sitzung plötzlich? Plötzlich geht die CDU kurz raus, dann dauert es ein bisschen, und dann kommen Sie mit neuen Beweisanträgen, in denen die Bereiche Partei, Gewerkschaft et cetera gestrichen sind. Das Problem war doch: Euer Einsetzungsbeschluss und vor allen Dingen auch eure Beweisanträge sind viel zu unbestimmt! Wir lesen ständig „insbesondere“, „unter anderem“ - damit könnten wir alles untersuchen. Vorhin wurde vom Kollegen Gros angegriffen, dass wir ein Problem mit der Einbeziehung politischer Mandats- und Funktionsträger haben. Da will ich erneut an die Worte von Professor Gröpl erinnern. Marsch sagt: „Es ist viel zu unbestimmt (Abg. Maaß (SPD)) und deswegen verfassungswidrig“, Gröpl sagt: „Naja, gegebenenfalls könnten über Auslegung auch Kreistagsmitglieder dabei sein.“ Dann wurde die Frage gestellt: „Na, was ist denn mit den Ortsratsmitgliedern?“ Dann sagt Gröpl: „Ach ja, okay, die hatte ich so gar nicht auf dem Schirm, die könnten auch dazugehören.“ - Also irgendwie weiß niemand so richtig, wer Adressat des Untersuchungsgegenstandes ist, und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss heute, hier und jetzt behoben werden. (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich nur eine Anmerkung machen. Ich möchte darauf hinweisen: Ich glaube, es ist nicht günstig, wenn aus nicht öffentlichen Sitzungen berichtet wird.
David Maaß SPD
Das ist eine öffentliche Anhörung gewesen.
Dagmar Heib
Die Anhörung war öffentlich, aber war es auch die Beratung über die Beweisanträge?
David Maaß SPD
Was habe ich von der Beratung der Beweisanträge verraten? (Zuruf: Alles war offen.)
Dagmar Heib
Alles war offen? Dann ist alles okay. Ich bin nicht dabei gewesen, aber danke für den Hinweis.
David Maaß SPD
Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, wir brauchen mehr Sachlichkeit in der Debatte, und die vermisse ich einfach. (Lachen bei der CDU-Fraktion.) Ja, die vermisse ich einfach vonseiten der CDU-Fraktion. Ihr springt vor jede Kamera, die irgendwo steht und Aufnahmen macht, sagt: „SPD-Filz“, „SPD-Problem“. (Mehrere Zurufe.) Noch mal, ihr wollt keine ergebnisoffene Untersuchung. - Ihr solltet endlich die entsprechenden Kompetenzen des Untersuchungsausschusses anerkennen, und vor allen Dingen muss dringend die Kommunikation entschärft werden, denn ich glaube, ihr habt noch nicht so richtig die Zeichen der Zeit erkannt. Ihr habt es in Sachsen-Anhalt gemerkt, ihr werdet es wahrscheinlich am Wochenende auch in Mecklenburg-Vorpommern merken: Wenn man mit Dreck wirft, bringt man sich dadurch nicht selbst ins Reine, vielleicht eher noch den politischen Kontrahenten. Aber im Endeffekt werdet ihr gerade in vielen Bereichen von rechts überholt. Und ich glaube, das wollt ihr nicht, das wollen auch wir nicht. Deswegen bitte ich euch um eine konstruktive Zusammenarbeit in der Zukunft. - Vielen Dank. Glück auf! (Anhaltender Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Danke, Herr Kollege. - Der Abgeordnete Dr. Christopher Salm hat eine Zwischenbemerkung angezeigt. Ich lasse sie zu und bitte Sie zum Saalmikrofon. Abg. Dr. Salm (CDU) mit einer Zwischenbemerkung: Unsere Aufgabe ist es nicht, mit Dreck zu werfen, sondern unsere Aufgabe ist es, den Dreck aufzudecken, den man bei der NVG vorfindet und in den Vorgängen, über die berichtet wird - wer trägt dort Verantwortlichkeiten, wer hat was, wo, wie, wann gemacht -, um genau diesen Dreck abzustellen. Das ist unsere Aufgabe. (Beifall von der CDU.) Zum Thema Sachlichkeit. Ja, beide Professoren haben gesagt, es wäre ratsam, das noch mal ins Plenum zu geben. Aber was du, David, nicht gemacht hast, ist zu differenzieren. Professor Gröpl hat ausdrücklich gesagt, er hat keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Es gibt einzelne Bereiche wie die Begrifflichkeit „Dritte“ oder den Zeitraum, bei denen man hätte nachschärfen können. Das ist etwas ganz anderes, als wenn Professor Marsch sagt, er sieht ganze Bereiche durchaus kritisch. Es ist etwas ganz anderes, wenn Professor Gröpl sagt, es wäre sinnvoll, den Einsetzungsbeschluss ins Plenum zurückzugeben und vielleicht das Wort „Dritte“ zu spezifizieren oder an mancher Stelle etwas klarzustellen, als wenn Professor Marsch sagt: „Gebt das noch mal ins Plenum zurück und nehmt manche Untersuchungsgegenstände komplett raus“! In der Debatte mit den Gutachtern hatte ich Professor Marsch gefragt, ob er denn den Untersuchungsausschuss betreffend der Spendenaffäre von Helmut Kohl dann entsprechend seiner Rechtsauffassung auch konsequent als verfassungswidrig angesehen hätte, und er hatte dies ausdrücklich bejaht. Das hätte die komplette bundesrepublikanische Geschichte geändert, und dieser Rechtsauffassung folgen Sie jetzt. (Abg. Dr. Salm (CDU)) Also noch mal der Hinweis: Es ist nicht korrekt, wenn Sie sagen, beide Professoren hätten ganz klar gesagt, der Beschluss muss noch mal hier ins Plenum gegeben werden. (Abg. Commerçon (SPD): Das haben sie in die Kamera gesagt. - Sprechen.) Sie müssen hier deutlich differenzieren, das ist ordentliche Sacharbeit. Deswegen der Appell, hier nicht die Fakten zu verdrehen, sondern ganz ordentlich zu sagen, was ist. Es ist ein Unterschied, ob einzelne Begrifflichkeiten nachgeschärft oder klargestellt werden, oder ob man den Untersuchungsgegenstand beschränkt. Darum geht es hier, deswegen appelliere ich, genau so zu differenzieren. Es ist kein grottenschlechter Antrag. Ein Rechtsprofessor, den wir sehr schätzen, hat ausdrücklich gesagt, er hat keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
Dagmar Heib
Herr Abgeordneter Maaß, Sie können gerne antworten, gehen Sie bitte ans Saalmikrofon.
David Maaß SPD
Vielen Dank, Herr Kollege Salm, für die Wortmeldung. Was soll ich dazu sagen? Ich glaube, die Mitglieder im Ausschuss, die dabei waren, haben die Worte ganz genau wahrgenommen, nämlich dass beide Profs die Empfehlung abgegeben haben, dass wir heute den Untersuchungsgegenstand entsprechend anpassen. Das größte Problem an eurem Einsetzungsbeschluss ist in meinen Augen die fehlende Bestimmtheit, weil niemand so wirklich weiß, was genau untersucht werden muss; Ihr schreibt ständig „unter anderem“, „insbesondere“. Theoretisch könnte euer Untersuchungsgegenstand die komplette Landesverwaltung, die komplette Politik der letzten Jahrzehnte sein. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann einfach nicht sein. Abseits der Bestimmtheitsdebatte wurde dort aufgegriffen, auch das finde ich ein total gewichtiges Argument, dass ein Untersuchungsausschuss - - Noch mal, wir sind nicht die Geschäftsführung der NVG. (Abg. Haas (SPD): Auch nicht der Aufsichts- rat.) Wir sind auch nicht der Aufsichtsrat oder der Oberbürgermeister von Neunkirchen. Wir können im Rahmen der Kommunalaufsicht prüfen, ob die Kommunalaufsicht entsprechend rechtmäßig geprüft hat. Ihr wollt aber viel tiefer reingehen, Ihr wollt in Zweckmäßigkeitsfragen hineinleuchten: War es sinnvoll, das Geld so aufzuwenden? - Das ist einfach ein total aufgeweiteter, unbestimmter und in unseren Augen komplett verfassungswidriger Untersuchungsgegenstand. Das eine Argument, das mich extrem überzeugt hat, ist: Ihr wollt tief in Parteien forschen oder reinleuchten. Das geht nicht, das hat auch Professor Gröpl gesagt. Daraufhin habt Ihr euren Beweisantrag angepasst und das rausgenommen, genau wie die Gewerkschaften. Deswegen finde ich es so interessant, dass der Kollege Gros ihn trotzdem immer noch so stellen würde. (Sprechen bei der CDU.) Was wäre denn, wenn beispielsweise die NPD irgendwann das Quorum erreichen und einen Untersuchungsausschuss einrichten würde, der mal schön die CDU durchleuchtet oder andere Parteien, wenn Untersuchungsausschüsse dazu genutzt würden, den politischen Kontrahenten quasi zu durchleuchten? (Zurufe der CDU.) Das ist nicht Sinn und Zweck eines Untersuchungsausschusses. Wir haben die Grenzen jetzt gesteckt, in diesen Grenzen kann aufgeklärt werden. Wie gesagt, es wäre schön, wenn Ihr dahingehend endlich mal ins Doing kommen würdet und nicht ständig irgendwie Schlagzeilen produzieren wolltet. - Danke. (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Es liegen weitere Wortmeldungen vor. Ich erteile für die AfD-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Christoph Schaufert das Wort.
Christoph Rudolf Schaufert AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Saarländer und Saarländerinnen! Nach der hitzigen Debatte müsste ich jetzt meine vorbereitete Rede eigentlich liegen lassen, weil das jetzt doch ein klein wenig unpassend wäre, weil sie wieder ein bisschen Sachlichkeit in die Diskussion bringt. Es geht generell darum: Im Grunde haben Sie beide recht. Bei mir kommt noch dazu: Ich, nicht nur als gelernter Saarländer, sondern auch als gelernter Neunkircher, 57 Jahre, die ich in dieser Stadt lebe, bin mir, glaube ich, der ganzen Tragweite dessen bewusst, worüber wir hier reden oder was aufgeklärt werden soll. Wo zum Beispiel der Kollege Maaß recht hat: Ich war auch in dem Untersuchungsausschuss dabei und habe mir die beiden Gutachten angehört. Professor Marsch hat für mich klar zum Ausdruck gebracht, dass es eigentlich verfassungsrechtlich bedenklich ist, Gewerkschaften, kommunale Selbstverwaltungen und Parteien auszuspähen. Das mag verfassungsrechtlich bedenklich sein, das ist ja schön, aber dann brauchen (Abg. Schaufert (AfD)) wir mit diesem Untersuchungsausschuss eigentlich gar nicht anzufangen. Ich möchte dieses Konglomerat, das, was wir auf dem Tisch liegen haben, einmal schildern. Fangen wir mit Folgendem an: Es war ziemlich genau vor einem Jahr, vor einem Jahr und einem Monat, als die ersten Schlagzeilen über die Missstände bei der NVG aufkamen. Das ist jetzt nicht für das Parlament gespielt, aber ich habe das damals einfach weitergewischt, denn das ist eigentlich für jeden Neunkircher klar: Job nur gegen SPD-Mitgliedschaft. - Wo ist die Geschichte, wo ist die Nachricht? - Wenn man tiefer in diese Sache einsteigt und diese definitiv vorhandenen verfassungsrechtlichen Probleme sieht, an denen wir natürlich nicht vorbeikommen, und sie über dieses Ding drüberlegt, das wir vor uns haben, dann kristallisiert sich sehr schön eine Person heraus. Ich könnte jetzt den Namen nennen, der auch mir recht vertraut ist, aber bleiben wir dabei, das ist der ehemalige Betriebsratsvorsitzende. Wie sollen wir diese Geschichte aufklären? Schauen wir, was dort alles zusammenkommt, gerade auch an dem Punkt, dass man verfassungsrechtlich nicht ausspähen kann, obwohl das natürlich extrem wichtig wäre. Derjenige war Betriebsratsvorsitzender, da kommen wir in betriebliche Mitbestimmung, Gewerkschaften hinein. Derjenige ist auch Vorsitzender eines recht starken SPD-Ortsvereins gewesen, er ist es noch, er ist im Ortsrat, ist Ortsvorsteher und so weiter und so fort. Wie sollen wir weiterkommen, wenn wir tatsächlich diesen engen Maßstab anlegen und die Gewerkschaften und auch die kommunale Selbstverwaltung - er ist ja Ortsvorsteher - und das alles nicht mit einbeziehen können? Das eine bedingt das andere, und dann kommen wir leider, da hat der Kollege Groß wieder recht, einfach nicht um dieses große Wort Filz herum. Es ist einfach ein Filz: Leute kommen, ich kann es nicht auf das Arbeitsrecht beschränken, wenn jemand sagt: „Wenn du den Job willst, hier haben wir zwei Formulare, das eine ist von der SPD, das andere von der Gewerkschaft, unterschreibe, und dann können wir über den Job reden.“ - Dann geht es schon wieder weiter, denn dadurch werden Mitgliederstände aufgebaut. Ob man Mitgliederparteitage oder Delegiertenparteitage macht, man hat eine gewisse Macht. Mit dieser Macht werden Wahlaufstellungslisten, Wahlvorschlagslisten bestimmt. Dann geht es in Parlamente, in politische Macht. Wie will man das tatsächlich aufklären, wenn man nicht en détail hineingehen kann? Noch mal: Es ist richtig, das ist tiefer Filz, der hier vor uns liegt, den wir irgendwie aufklären müssten, ob wir ihn aber aufklären können, ist die Frage. Das andere ist Folgendes: Es stimmt, die verfassungsrechtlichen Grenzen waren für mich auch völlig klar, wenn wir uns aber tatsächlich in diesem Rahmen bewegen, brauchen wir es eigentlich gar nicht zu machen. Ich glaube, das habe ich an dem einen Beispiel deutlich gemacht. Dann kommt noch etwas anderes dazu - als gelernter Neunkircher - sage ich das: Die CDU soll sich, glaube ich, nicht zu früh freuen, wie ich das immer sage, denn, wenn dieses rote Filz-Menü gekocht wird, ist es leider seit Jahrzehnten immer ein schwarz gekleideter Kellner, der das Ganze serviert. Das ist auch eine Gefahr, die unter Umständen auf Sie zukommt. Ich weiß als Neunkircher nur: Was wir vor uns haben, ist ziemlich unappetitlich. Das aufzuklären, wird nicht einfach werden. Wir haben ja noch gar nichts Strafrechtliches, noch nicht irgendetwas, irgendein Urteil oder sonst irgendetwas. Es ist verdammt schwierig. Beide Parteien haben sich hier manchmal vielleicht ein bisschen künstlich gestritten. Es gibt verfassungsrechtliche Bedenken, wir haben hier einen Riesen-Filzbatzen vor uns. Das aufzuklären, wird nicht leicht, und ob tatsächlich der Wille dazu besteht, werden wir im weiteren Verlauf sehen. - Jedenfalls werden wir uns heute enthalten. - Danke. (Beifall von der AfD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Wir fahren fort in den Wortmeldungen. Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Frank Wagner das Wort.
Frank Wagner CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Maaß, ich habe ja Verständnis, dass Sie mit der nötigen Power in diese Debatte reingehen und Ihre Position darstellen. Aber zum wiederholten Male sage ich es Ihnen, und zwar im Unterschied zu Ihnen nicht belehrend, sondern wirklich schockiert, denn so, wie ich das eben aufgefasst habe, fehlen mir wirklich noch die Worte: Die Art und Weise, wie hier eben über Personen, Formulare und alles Mögliche gewertet wurde, war wirklich haarsträubend. Die Art und Weise, wie Personen diffamiert und gemaßregelt wurden - übrigens schönes Wortspiel an der Stelle -, ist nicht in Ordnung. Ich kann es mir wirklich nur so erklären - Sie haben es eben selbst mehrfach in den Mund genommen -, dass hier pure Panik herrscht, dass man Angst hat vor dieser Aufklärung. Eine andere Lösung habe ich nicht. Es ist traurig, dass wir uns dort weiterhin im Kreis gedreht haben. Deshalb ist es für uns auch wichtig, dass wir jetzt den Weg gehen und endlich ins Arbeiten kommen. Der Untersuchungsausschuss muss endlich ins Laufen kommen. Das ist unser Anspruch. Ich hoffe, dass es auch Ihrer ist. (Beifall von der CDU.) (Abg. Wagner (CDU)) Die Argumente sind ausgetauscht. Es sind unterschiedliche Auffassungen in der rechtlichen Bewertung des Einsetzungsbeschlusses und so weiter. Für uns ist es wichtig, dass wir jetzt einfach ins Machen kommen. Ich will an der Stelle auch noch den einen oder anderen Punkt herausarbeiten, um den es geht. Ja, seit über einem Jahr sprechen wir über die NVG. Es ist ein handfester, tiefgreifender Skandal, der uns seit weit über einem Jahr beschäftigt. Immer wieder kommen neue Vorwürfe auf, die herausgearbeitet werden. Aufsicht, Geschäftsführung, Betriebsrat und auch die Parteistrukturen der SPD waren nicht mehr sauber voneinander getrennt. Im Mittelpunkt stehen weiterhin Oberbürgermeister Aumann, Landrat Meng, Verkehrsstaatssekretär Thul, der ehemalige Geschäftsführer Koch, der ehemalige Betriebsratsvorsitzende Schaufert. Ich könnte die Liste weiter fortführen. Der Vorwurf wiegt weiterhin schwer. Parteizugehörigkeit öffnete Türen und die Zugehörigkeit sicherte auch die Beteiligung. Jetzt komme ich zum entscheidenden Punkt. Aufgebaut wurde ein System der Angst und Macht. Wer denkt eigentlich an die beteiligten Personen vor Ort, diejenigen, die dort gearbeitet haben oder weiterhin noch arbeiten? (Beifall von der CDU.) Ich kann Ihnen nur sagen, sehr viele, die sich an uns wenden und die sich Sorgen machen, erwarten, dass hier endlich aufgeklärt und gehandelt wird. Das sind wir diesen Personen definitiv schuldig. (Beifall von der CDU.) Wir reden über 2,85 Millionen Euro an fragwürdigen Zulagen, 200.000 Euro an Sponsorengeldern, 172 sogenannte Nuller-Fahrten und so weiter. Ich könnte die Liste munter fortführen. Das sind Gelder, die im Übrigen nicht aus irgendwelchen privaten Mitteln finanziert wurden, sondern staatliche Mittel, Steuergelder, Gelder, die zum großen Teil über die Kreisumlage mitfinanziert wurden. Deshalb ist es doch völlig klar, dass auch die entsprechenden Kommunen sich Sorgen machen und sagen, hier muss endlich etwas passieren und es muss endlich gehandelt werden. Ein weiterer Verdacht, der jetzt neu hinzugekommen ist - auch das haben wir eben kurz angedeutet -, ist, dass die Zahl schwerbehinderter Fahrgäste manipuliert wurde. Ein weiterer Punkt, wo erhebliche Steuergelder zweckentfremdet wurden. Von daher haben wir eine deutliche Erwartungshaltung. Wir gehen den Weg definitiv mit, dass wir ins Handeln kommen. Es darf keine weitere Verzögerung geben. Ich appelliere an alle, genau diesen Weg mitzugehen. Wir sind dazu bereit und das erwarten wir auch von Ihnen. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Herr Fraktionsvorsitzender Commerçon, ich möchte Sie bitten, dass Sie einen Mitgliedsantrag Ihrer Partei - wenn ich das richtig gesehen habe - nicht im Plenarsaal zeigen. Ich danke Ihnen. Wir fahren fort in den Wortmeldungen. Ich erteile das Wort für die SPD-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten David Maaß.
David Maaß SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will in meinen letzten sechs Minuten Redezeit einen etwas ruhigeren Ton anschlagen. Also noch einmal: Wenn ich die Historie betrachte, was in den Untersuchungsausschusssitzungen passiert ist - ich habe es vorhin schon gesagt -, hatten wir den richtigen Riecher. Wir haben ganz klar Verfassungswidrigkeit erkannt. Noch einmal, es ist Aufgabe einer Fraktion beziehungsweise des Plenums zu verhindern, dass verfassungswidrige Untersuchungsgegenstände und damit auch Vernehmungen et cetera pp. in die Öffentlichkeit gehen. Es ist unsere Aufgabe, die wir als Parlamentarier haben, darauf zu achten, dass alles nach Recht und Gesetz läuft. Wenn wir erst einmal in die Vernehmungen gehen, auch sogenannte Betroffene im Untersuchungsverfahren erklären, dann sind das Menschen, Privatleute, die von jetzt auf gleich in die Öffentlichkeit gezogen werden. Wenn der Untersuchungsgegenstand auf einer verfassungswidrigen Grundlage beruht, dann ist das nicht verantwortungsvoll, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Kollege Wagner, ich muss es noch einmal sagen, diese ewige Monstranz der Verhinderungstaktik im Hinblick auf den Zeitrahmen, den Sie sich selbst gesetzt haben, indem Sie gesagt haben, wir fangen nach der sitzungsfreien Zeit, also vor zwei, drei, vier oder fünf Wochen, mit dem Untersuchungsausschuss an, ist so nicht okay. (Zuruf des Abgeordneten Wagner (CDU).) Ja, das Butterbrot. Das Butterbrot mussten wir auspacken und dreimal reinbeißen, weil ihr einen schlechten Untersuchungsgegenstand kreiert habt. So ist es. Den Versuch, diesen Funken am Existieren zu halten, dass die SPD irgendetwas schieben oder verschleiern wollte, finde ich persönlich unmöglich. Wir haben euch angeboten, nach der Anhörung der Professoren gemeinsam einen Abänderungsantrag zu schreiben. Das wolltet ihr nicht. Wir haben euch den Entwurf vorgelegt, Ihr hattet Gegenpunkte. Wir haben uns im Endeffekt nicht wirklich einigen können. (Zuruf des Abgeordneten Wagner (CDU).) (Abg. Maaß (SPD)) Kollege Wagner, wir konnten uns nicht wirklich einigen. Wir saßen gestern zusammen in der Fraktion und haben darauf gewartet, dass sich die CDU meldet und uns die Punkte nennt, die für sie beim Abänderungsantrag okay sind, und die, die nicht gehen, damit wir noch genügend Zeit haben, für heute entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Stattdessen haben wir von euch auf Social Media ein Bild gesehen, wie ihr mit der kompletten Fraktion in Lebach im Bierzelt sitzt. Als Quintessenz habt ihr die Frist verschlafen, einen entsprechenden Abänderungsantrag einzubringen. Deswegen mussten wir jetzt notgedrungen hopplahopp in aller Schnelle die entsprechenden Änderungen aufnehmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, das zeigt, wie die CDU tickt und wie ihre Arbeitsmoral ist. Ganz viel Schlagzeile, wenig Inhalt und vor allem wenig Konstruktivität. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD. - Sprechen bei der SPD.)
Dagmar Heib
Herr Kollege Commerçon möchte eine Zwischenfrage stellen. Aber wir klären das gerade. Ich glaube, eine Zwischenfrage dem eigenen Fraktionskollegen zu stellen, ist nicht zulässig. Die Kurzprüfung hier hat das so ergeben. (Abg. Commerçon (SPD): Es ist auch nicht zulässig, dass sich Abgeordnete der CDU- Fraktion sich zu uns setzen! - Zurufe aus der CDU: Was?) Herr Commerçon, ich glaube, das brauchen wir jetzt nicht zu diskutieren. Ich glaube auch, jede Fraktion ist Herrin der Lage und kann direkt signalisieren und dem Kollegen sagen, er dürfe da nicht sitzen. Wenn ich dann sehe, dass Fotos davon gemacht werden, dass der Kollege der CDU halb neben einem SPD-Kollegen gesessen hat, dann, so finde ich, sollte man miteinander reden. Da bin ich bei Ihnen allen. Wir sollten miteinander auskommen. Wir fahren fort. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Das sehe ich richtig so? - Dann schließe ich die Aussprache. (Unruhe - Sprechen) Dürfte ich die Kolleginnen und Kollegen um Ruhe bitten! Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion Drucksache 17/2402 - neu. Darf ich jetzt um Aufmerksamkeit bitten? - Danke. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2402 - neu - ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2402 - neu - einstimmig angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, enthalten haben sich die CDU- und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 20 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion - - (Abg. Commerçon (SPD) tritt zum Präsidium und verweist auf die Geschäftsordnung.) Herr Fraktionsvorsitzender Ulrich Commerçon war gerade hier und hat dargelegt, dass laut Geschäftsordnung die Zwischenfrage zwischen Fraktionskollegen zulässig ist. Es tut mir leid. (Abg. Commerçon (SPD): Ich akzeptiere die Entschuldigung.) Man kann vielleicht eruieren, ob das Praxis ist oder nicht, aber vom Gesetzestext her wäre es zulässig gewesen. Ich entschuldige mich dafür und bedanke mich, dass Sie das akzeptieren. Wir fahren fort und kommen zu Punkt 20 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Erasmus+ stärken - Investitionen in Europas Zukunft sichern Zur Begründung erteile ich Herrn Abgeordneten Sascha Haas das Wort.
Sascha Haas SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich habe nie an einem internationalen Schüler- oder Jugendaustausch teilgenommen, nicht weil ich mich bewusst dagegen entschieden hatte, die Möglichkeit kam in meiner Bildungsbiografie schlicht nicht vor. Niemand hat mir gesagt: „Das könnte auch etwas für dich sein.“ Es gab keine Reise, gegen die ich mich entschieden hätte, kein Angebot, das ich ausgeschlagen hätte, internationaler Austausch war einfach kein Teil meines Weges. Das ist kein Vorwurf an einzelne Personen, aber es zeigt etwas, das für diese Debatte entscheidend ist: Nicht jede Chance, die man nicht ergreift, hat man vorher wirklich gehabt. Wer ein Angebot nicht kennt, kann sich nicht dafür entscheiden. Wer niemanden kennt, der schon mal teilgenommen hat, hält es vielleicht gar nicht für eine Möglichkeit. Wer von Anfang an glaubt, die eigene Familie könne sich das ohnehin nicht leisten, fragt womöglich erst gar nicht nach. Ob ein junger Mensch Europa erleben kann, darf weder vom Elternhaus noch von der Schulform oder vom Zufall abhängen. Dafür müssen wir uns einsetzen. (Beifall von der SPD.) (Abg. Haas (SPD)) Mein erster wirklicher Berührungspunkt mit diesem Thema war keine eigene Reise, es war der überfraktionelle Austausch mit Abgeordneten aus anderen deutschen Landesparlamenten. Seit 2019 gibt es dank „Austausch macht Schule“ und Youth for Understanding ein Netzwerk von Abgeordneten demokratischer Fraktionen aus fast allen Landtagen. Seit 2022 bin ich ein Teil davon. Wir sprechen regelmäßig darüber, wie internationaler Schüler- und Jugendaustausch gestärkt werden kann, darüber, was funktioniert, aber auch darüber, wo es hakt. Durch diesen Austausch habe ich erst verstanden, was eine solche Erfahrung für einen jungen Menschen bedeuten kann, was sie für die Verständigung zwischen Menschen und für das Zusammenleben in Europa bedeutet, und mir wurde bewusst, wie viel Arbeit hinter jeder einzelnen Begegnung steckt. (Vizepräsidentin Baltes übernimmt die Sit- zungsleitung.) Da sind Lehrkräfte, die Partnerschulen suchen, Anträge schreiben, Eltern informieren und Reisen vorbereiten, oft zusätzlich zu all dem, was sie jeden Tag in der Schule leisten müssen. Da sind Jugendverbände, Vereine und Austauschorganisationen, die Gruppen begleiten, Gastfamilien finden und Förderbedingungen erklären. Da sind Ausbildungsbetriebe, die ihren Auszubildenden einen Aufenthalt ermöglichen und da sind viele Ehrenamtliche, ohne die ein großer Teil dieser Begegnungen niemals stattfinden würde. Durch ihre Arbeit wird daraus eine Woche in einer Gastfamilie, ein Praktikum in einem anderen Land, eine Jugendbegegnung, eine Freundschaft oder wie bei unserer Bildungsministerin eine Ehe fürs Leben, die es ohne dieses Programm und anderen Austausch nicht gegeben hätte (Heiterkeit.) Internationaler Austausch ist kein Bildungsurlaub mit Gruppenfoto. Wer für einige Tage oder Wochen in einem anderen Land lebt, muss sich zurechtfinden. Man versteht vielleicht zu Beginn nicht jedes Wort, man kennt viele Regeln nicht. Man muss oft nachfragen, man macht vielleicht Fehler und man merkt, dass die eigene Art, Dinge zu tun, nicht die einzig mögliche ist. Dabei lernt man nicht nur das andere Land besser kennen, man beginnt auch, die eigene Heimat mit ganz anderen Augen zu sehen. Völkerverständigung ist ein großes Wort. In der Wirklichkeit beginnt sie oft ganz unspektakulär am Frühstückstisch, auf einem Schulhof, in einer Werkstatt oder in einem Mehrbettzimmer in einer Jugendherberge. Man stellt fest, die anderen lachen vielleicht über andere Witze, sie essen zu anderen Zeiten und sie sehen manches anders, aber sie haben ähnliche Sorgen, ähnliche Hoffnungen und ähnliche Fragen an die Zukunft. Unterschiede verschwinden dadurch nicht, das sollen sie auch gar nicht, aber sie verlieren möglicherweise ihren Schrecken, denn Feindbilder brauchen Abstand. Wer mit einem Menschen gegessen, gearbeitet, gelernt oder gestritten hat, der sieht nicht nur eine Nationalität, er sieht einen Menschen, ein Gesicht, einen Namen und eine konkrete Geschichte. Deshalb ist internationaler Austausch auch eine Antwort auf diejenigen, die Europa wieder auseinanderdividieren wollen. Nationalisten brauchen Fremdheit, Demokratinnen und Demokraten schaffen Begegnung und das unterscheidet uns, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Im März dieses Jahres waren wir mit Abgeordneten aus mehreren Landtagen in Brüssel. Wir haben dort unsere Stimme genutzt, um mit Sabrina Repp, Mitglied des Europäischen Parlaments, zu diskutieren und ihr einen gemeinsamen überfraktionellen Appell zu übergeben sowie im Anschluss alle relevanten Abgeordneten anzuschreiben. Unser Appell war dabei klar, Erasmus+ muss nach 2027 fortgeführt werden. Das Programm braucht eine verlässliche und seinen Aufgaben angemessene Finanzierung. Die schulische Bildung, die Jugend- und die berufliche Bildung müssen stärker berücksichtigt werden und die Mitgliedstaaten müssen weiter daran beteiligt werden, wie die Mittel verteilt und welche nationalen Schwerpunkte dabei gesetzt werden. Diesen politischen Kern greifen wir heute mit unserem Antrag auf. Für die laufende Förderperiode von 2021 bis 2027 stehen Erasmus+ rund 26,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Europäische Kommission hat für die kommende Förderperiode ein Budget von 40,8 Milliarden Euro vorgeschlagen. Das wäre eine starke Erhöhung, aber es ist noch kein beschlossenes Budget. Darüber wird derzeit mit allen Staatschefs verhandelt. Außerdem muss man genau hinsehen. Das künftige Programm soll zusätzliche Aufgaben übernehmen. Auch das europäische Solidaritätskorps soll darin aufgehen und schon heute übersteigt die Nachfrage das vorhandene Angebot deutlich. Nach den Informationen, die uns in Brüssel vorgestellt wurden, wäre rechnerisch etwa eine Verdopplung der bisherigen Mittel notwendig, um alle qualifizierten Anträge bedienen zu können. Die finanzielle Ausstattung muss daher zu den Aufgaben des Programms passen. Sie muss sich an der tatsächlichen Nachfrage orientieren und sie muss dafür ausreichen, mehr jungen Menschen eine Teilnahme zu ermöglichen. Denn hinter jedem abgelehnten Antrag steht eine Schulklasse, die nicht fahren kann, eine Jugendgruppe, deren Begegnung ausfällt, oder ein Auszubildender, der die geplante Erfah- (Abg. Haas (SPD)) rung in einem anderen Betrieb nicht machen kann. Eine solche Gelegenheit lässt sich häufig nicht einfach nachholen. Für die betroffenen jungen Menschen ist sie vorbei. Deshalb reicht es nicht, Erasmus+ politisch immer neue Aufgaben zu geben und bei der Finanzierung auf halbem Weg stehen zu bleiben. Wer Erasmus+ ausweiten will, muss Erasmus+ entsprechend finanzieren. Alles andere wäre kein Fortschritt, sondern ein Versprechen ohne Deckung. Dabei geht es nicht nur darum, insgesamt mehr Austausch zu ermöglichen, es geht auch darum, wer bisher überhaupt erreicht wird. Die sogenannte Zugangsstudie hat 2.380 junge Menschen im Alter von 14 bis 27 Jahren befragt. 26 Prozent hatten bereits an einem Format des internationalen Jugendaustauschs teilgenommen. Insgesamt gelten aber 63 Prozent der Befragten als grundsätzlich interessiert. Zwischen Interesse und tatsächlicher Teilnahme liegt also eine erhebliche Lücke. Viele junge Menschen erfahren zu wenig über die Angebote, manche halten einen Austausch für zu teuer. Andere glauben, ihre Sprachkenntnisse reichten nicht aus. Wieder andere erleben an ihrer Schule, in ihrem Verein oder während ihrer Ausbildung schlicht keine entsprechende Möglichkeit. Im Schulbereich erreicht Erasmus+ derzeit nur ungefähr 1 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Deutschland. Gymnasien sind dabei überdurchschnittlich stark vertreten. Auch das bitte ich, nicht als Vorwurf an die Gymnasien zu verstehen. Es zeigt aber, wie unterschiedlich der Zugang verteilt ist. Eine Schule mit langjährigen Partnerschaften, Erfahrungen bei der Antragsstellung und ausreichend Personal hat andere Möglichkeiten als eine Schule, an der wenig Lehrkräfte viele zusätzliche Aufgaben übernehmen müssen. Ein großer Ausbildungsbetrieb kann einen Auslandsaufenthalt leichter organisieren als ein kleiner Handwerksbetrieb. Eine Familie, die selbst Auslandserfahrung hat, wird ihrem Kind eher zu einer Teilnahme raten als Eltern, denen das Programm völlig unbekannt ist oder die zusätzliche Kosten befürchten. Auf dem Papier kann eine Tür für alle offenstehen. Wenn viele den Weg zu dieser Tür aber nicht kennen oder gar nicht erst bis dorthin kommen, ist der Zugang trotzdem nicht gerecht. Ein Schüler an einer Gemeinschaftsschule muss dieselbe Chance auf eine internationale Erfahrung haben wie eine Gymnasiastin. (Beifall von der SPD.) Ein Auszubildender in einer Werkstatt muss genauso gemeint sein wie eine Studentin an einer Universität. Auch Jugendliche, die sich in einem Sportverein, bei der Feuerwehr, in einem Jugendverband oder in einem sozialen Projekt engagieren, gehören dazu. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, Europa darf kein Bildungsprivileg für wenige sein. Europa muss zu einer Erfahrung für alle junge Menschen werden. Genau das ist das Ziel unserer Bildungspolitik. (Beifall von der SPD.) Mehr Geld allein löst diese Aufgabe nicht. Es braucht verständliche Informationen, gute Beratung und Unterstützung bei der Antragsstellung. Denn eine Schule darf nicht erst zur Expertin für europäisches Förderrecht werden müssen, bevor ihre Schülerinnen und Schüler Europa erleben können. Wie das besser funktionieren kann, zeigt das Saarland bereits heute. Unsere Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot und ihr Ministerium haben in den vergangenen Jahren Strukturen geschaffen, die den Schulen den Zugang zu Erasmus+ deutlich erleichtern. Seit 2022 führt das Bildungsministerium ein Konsortium Erasmus+ für die beruflichen Schulen. Inzwischen gehören ihm 19 Berufsbildungszentren an. Auch Schulen ohne eigene Akkreditierung erhalten dadurch einen vereinfachten Zugang zu den europäischen Fördermitteln. Auszubildende können Fachpraktika im europäischen Ausland absolvieren. Lehrkräfte können an Fortbildungen und am sogenannten Job-Shadowing teilnehmen und neue Erfahrungen mit in ihre Schulen bringen. Auch für die allgemeinbildenden Schulen hat das Ministerium ein eigenes Konsortium aufgebaut. Es umfasst inzwischen 39 Schulen und das Studienseminar am Bildungscampus. Mit dabei sind Grundschulen, Förderschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien. Das ist entscheidend. Wenn wir sagen, dass Europa nicht erst nach dem Abitur beginnen darf, dann muss sich dieser Anspruch auch in den teilnehmenden Schulen wiederfinden. Für das Projektjahr 2026/2027 stehen beiden Konsortien zusammen rund 1,05 Millionen Euro aus dem Programm Erasmus+ zur Verfügung. Doch der eigentliche Wert der Konsortien lässt sich nicht allein an dieser Summe ablesen. Das Bildungsministerium übernimmt einen erheblichen Teil der Koordination und der Verwaltungsarbeit. Es bündelt Erfahrungen, berät die Schulen und erleichtert den Zugang zu den Fördermitteln. Die Schulen können sich dadurch stärker auf das konzentrieren, worauf es am Ende ankommt: auf die pädagogische Vorbereitung, auf die Begleitung der jungen Menschen und darauf, die neuen Erfahrungen in den Schulalltag einfließen zu lassen. Die Austauschprojekte stehen dabei nicht für sich allein. Sie können mit der Schulentwicklung und mit Themen wie Demokratiebildung, Inklusion, Nachhaltigkeit oder Digitalisierung verbunden werden. Auch bestehende Partnerschaften mit Frankreich und Polen sollen weiter ausgebaut werden. Das ist eine gute und wichtige Ar- (Abg. Haas (SPD)) beit dieser Landesregierung. Ausdrücklich danken möchte ich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bildungsministerium, die die Konsortien aufgebaut haben, die Schulen beraten und dieses Netzwerk Stück für Stück erweitern. Wir überlassen europäische Bildungschancen nicht den Schulen allein. Wir erleichtern allen Schulformen den Zugang. Das ist gerechte Bildungspolitik, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Dieses saarländische Modell zeigt, wie europäische Förderung in der Praxis funktionieren kann. Das Land schafft die Struktur, die Schulen gestalten die Begegnungen und junge Menschen erhalten eine Chance, die sie sonst vielleicht nie gehabt hätten. Es zeigt aber auch, warum Erasmus+ auf europäischer Ebene verlässlich weitergeführt werden muss. Solche Strukturen lassen sich nicht aufbauen, wenn ihre finanzielle Grundlage immer wieder in Frage steht. Schulen brauchen Planungssicherheit, Partnerschaften müssen wachsen, Lehrkräfte müssen sich einarbeiten und Erfahrungen müssen weitergegeben werden. Das Saarland hat den Zugang zu Erasmus+ erleichtert. Jetzt muss die Europäische Union dafür sorgen, dass dieser Zugang auch in Zukunft offenbleibt. Unser Beispiel zeigt zugleich, warum die Beteiligung der Mitgliedstaaten so wichtig ist. Erasmus+ ist ein europäisches Programm. Das soll es auch bleiben. Aber ein Programm für Schulen, Ausbildungsbetriebe und Jugendorganisationen kann nicht ausschließlich vom Schreibtisch in Brüssel aus gesteuert werden. Die Länder kennen ihre Schulen, sie kennen die Strukturen der beruflichen Bildung. Sie wissen, unter welchen Bedingungen Jugendverbände und Träger arbeiten. Sie sehen, welche Gruppen bisher kaum erreicht werden. Es geht nicht darum, Erasmus+ wieder in nationale Einzelteile zu zerlegen. Es geht darum, europäische Ziele mit der Erfahrung derjenigen zu verbinden, die das Programm vor Ort umsetzen. Die Mitwirkung der Mitgliedstaaten bremst Europa nicht, sie sorgt dafür, dass Europa am Ende bei den Menschen ankommt. Für das Saarland hat dieses Thema noch aus einem weiteren Grund eine besondere Bedeutung. Frankreich und Luxemburg liegen für viele von uns nur wenige Kilometer entfernt. Viele Menschen überqueren täglich die Grenze. Aber allein räumliche Nähe schafft noch keine Begegnung. Man kann im Saarland aufwachsen, ohne jemals einen normalen Schultag in Frankreich erlebt zu haben, ohne mit französischen Jugendlichen an einem Projekt zu arbeiten, ohne zu wissen, wie eine Ausbildung auf der anderen Seite der Grenze abläuft. Doch eine grenzüberschreitende Identität bekommt man nicht automatisch mit einer Postleitzahl. Sie entsteht durch die persönliche Erfahrung. Wer sich europäische Großregion nennt, muss deshalb mehr tun, als auf die Nähe zu Frankreich und Luxemburg zu verweisen. Er muss dafür sorgen, dass junge Menschen unsere Nachbarinnen und Nachbarn wirklich kennenlernen können. Nun kann man fragen, was der Landtag des Saarlandes bei europäischen Haushaltsverhandlungen überhaupt bewirken kann. Wir beschließen hier ja nicht den europäischen Finanzrahmen. Aber die Länder sitzen auch nicht auf der Zuschauertribüne. Der Weg ist klar. Dieser Landtag fordert die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für diese Ziele einzusetzen. Der Bundesrat wirkt auf die Bundesregierung ein und die Bundesregierung vertritt die deutsche Position bei den europäischen Haushaltsverhandlungen. Der Bundesrat hat bereits wichtige Forderungen zur Zukunft von Erasmus+ formuliert. Mit unserem Antrag bekräftigen wir die saarländische Position und geben der Landesregierung einen klaren Auftrag. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Saarland ist klein, aber das Saarland ist nicht stumm. Wenn über die Zukunft von Erasmus+ entschieden wird, dann gehört die saarländische Stimme an den Verhandlungstisch. (Beifall von der SPD.) Ich habe am Anfang gesagt, in meiner eigenen Bildungsbiografie kam internationaler Austausch leider nicht vor. Unser Ziel muss ein Saarland sein, in dem kein junger Mensch mehr sagen muss: Diese Möglichkeit gab es für Menschen wie mich nicht. - Nicht jeder wird an einem Austausch teilnehmen wollen, aber jeder muss die echte Chance darauf haben. Wenn uns das gelingt, ist Europa für junge Menschen nicht nur ein abstraktes Thema im Schulunterricht. Dann hat Europa einen Namen, ein Gesicht und einen Platz in der eigenen Biografie. Meine Bildungsbiografie können wir im Nachhinein nicht ändern. Aber wir können die Chancen der nächsten Generation verändern. Europa darf für junge Menschen nicht etwas bleiben, von dem andere erzählen. Europa muss Teil ihrer eigenen Geschichte werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Dafür wollen wir Erasmus+ stärken. Dafür bringen wir diesen Antrag ein. Deswegen bitte ich Sie heute um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und Glück auf! (Beifall von der SPD. - Abg. Com- merçon (SPD): Glück auf!)
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Haas, für die Begründung des Antrages der SPD-Landtagsfraktion. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind eingegangen. Als erste Rednerin hat nun Frau Abgeordnete Sandra Johann von der CDU-Landtagsfraktion das Wort.
Sandra Johann CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir im Saarland reden gerne davon, dass Europa bei uns vor der Haustür beginnt. Aber für einen jungen Menschen macht es einen großen Unterschied, ob Frankreich nur wenige Kilometer entfernt liegt oder ob er tatsächlich einmal dort eine Schule besucht, in einem Betrieb arbeitet, andere Jugendliche kennenlernt und seine Sprachkenntnisse im Alltag ausprobiert. Deshalb ist für uns ein Punkt entscheidend: Europäischer Austausch darf nicht von der Herkunft, nicht von der Schulform und auch nicht davon abhängen, welche Möglichkeiten eine einzelne Schule dafür hat. Dass wir davon noch ein gutes Stück entfernt sind, zeigen die Zahlen. Ich erspare mir, das noch einmal auszuführen. Der Kollege Haas hat das schon ausführlich gemacht. Es hat sich gezeigt, dass es nicht an Interesse der jungen Generation fehlt. Es geht um Zugang, um Information und um die richtigen Strukturen. Für die CDU-Fraktion sage ich deshalb ganz klar: Wir tragen die wesentlichen Forderungen dieses Antrags mit. Entscheidend ist für uns, dass Erasmus+ mehr junge Menschen erreicht und der Zugang einfacher wird. Ein sinnvoller Ansatz dazu sind die bereits schon angeführten Konsortien Erasmus+. Sie nehmen Schulen einen Teil der Bürokratie ab und ermöglichen auch Schulen ohne eigene Akkreditierung die Teilnahme. Entscheidend ist dabei aber nicht, wie viele Schulen formal einem Konsortium angehören. Entscheidend ist, wie viele Schülerinnen und Schüler am Ende tatsächlich die Möglichkeit zu einem Austausch bekommen und ob wir wirklich alle Schulformen und gerade auch diejenigen erreichen, für die eine solche Erfahrung bisher keine Selbstverständlichkeit ist. Wir dürfen nicht vergessen, solche Projekte brauchen auch Menschen an den Schulen, die sie mit Leben füllen. Austausch organisiert sich nicht von selbst. Er bedeutet Vorbereitung, Partnersuche, Begleitung und natürlich auch Nachbereitung. Gerade in den Zeiten hoher Belastung an unseren Schulen darf Erasmus+ deshalb nicht vom zusätzlichen Engagement einiger Lehrkräfte abhängen. Zentrale Verwaltungsentlastung für Schulen ist grundsätzlich natürlich richtig, aber entscheidend ist, dass sie auch tatsächlich an den Schulen selbst ankommt. Ein zweiter Punkt ist für uns als Saarland besonders wichtig: unsere Lage als Grenzregion. Was das konkret bedeuten kann, zeigt die berufliche Bildung. Wenn angehende Erzieherinnen und Erzieher aus dem Saarland Praxiserfahrung in französischen Einrichtungen sammeln oder Auszubildende einen Teil ihrer Ausbildung im Nachbarland verbringen, dann wird aus Europa vor der Haustür eine ganz konkrete Erfahrung. Genau solche Möglichkeiten müssen wir ausbauen. Dafür können Erasmus+, Interreg und andere europäische Förderinstrumente sinnvoll zusammenspielen. Klar ist auch, sie können sich ergänzen, aber dürfen sich niemals gegenseitig ersetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich gehört auch die Finanzierung zu der Debatte. Die Europäische Kommission schlägt für Erasmus+ 40,8 Milliarden Euro vor. Das ist eine erhebliche Steigerung. Aber gleichzeitig, Sie haben es auch erwähnt, steigen die Aufgaben massiv. Deshalb muss genau geprüft werden, welche finanzielle Ausstattung tatsächlich notwendig ist. Für uns ist aber ebenso entscheidend, wie dieses Geld eingesetzt wird. Schulbildung und berufliche Bildung brauchen verlässliche und angemessene Finanzierungsanteile. Die Mitgliedstaaten und gerade die Länder müssen bei der weiteren Ausgestaltung des Programms angemessen beteiligt werden. Denn gerade im Bildungsbereich wissen die Länder natürlich, was vor Ort gebraucht wird. Deshalb unterstützen wir es ausdrücklich, ihre Mitwirkungs- und Kontrollrechte zu sichern und sie frühzeitig an der deutschen Positionierung zu beteiligen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, am Ende ist für uns nicht entscheidend, wie viele Programme und Strukturen ein Ministerium aufzählen kann. Der Maßstab ist, was bei den jungen Menschen ankommt, ob mehr Schülerinnen und Schüler tatsächlich teilnehmen, ob wir alle Schulformen erreichen und ob unsere Schulen so unterstützt werden, dass europäischer Austausch auch tatsächlich möglich ist. Genau daran werden wir die weitere Umsetzung im Saarland messen. Denn Europa beginnt für junge Menschen nicht mit einem Förderantrag und auch nicht mit einer Akkreditierung. Europa beginnt mit der Erfahrung, selbst über eine Grenze zu gehen, andere Menschen kennenzulernen und festzustellen, wie selbstverständlich Zusammenarbeit sein kann. Diese Erfahrung sollten wir möglichst vielen jungen Menschen ermöglichen. Deshalb stimmen wir Ihrem Antrag zu. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Frau Johann, für Ihren Redebeitrag. Als nächster Redner hat nun der Fraktionsvorsitzende Josef Dörr von der AfD-Landtagsfraktion das Wort.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Es handelt sich hier um einen Antrag, eingebracht von der SPD-Landtagsfraktion, der Mehrheits- (Abg. Dörr (AfD)) fraktion, der sich an die Landesregierung, die SPD-Alleinregierung richtet, und an die Bundesregierung, an der die SPD ebenfalls beteiligt ist. Das heißt, es gibt nur zwei Möglichkeiten: Entweder machen sie nichts und man muss ihnen auf die Sprünge helfen oder es ist vielleicht gar nicht nötig und man will nur zeigen, wie international und toll man aufgestellt ist. Dann ist es praktisch ein Schaufensterantrag, eine Wahlpropaganda. Ich glaube eher, dass es das Letzte ist. Wenn ich mir den Vortrag des Kollegen Haas vergegenwärtige, der sagte, dass er in seiner Jugend nicht an solchen internationalen Treffen teilgenommen hat, und der unterschwellig mitgibt, es sei jeder schuld, nur er selbst nicht, (Zuruf des Abgeordneten Haas (SPD).) und wenn wir als enge Nationalisten dargestellt werden, die gegen solche Austausche seien, dann muss ich doch ein paar Dinge richtigstellen. Mein Kollege Schaufert ist verheiratet mit einer Polin, die inzwischen Deutsche ist. Zu meiner Person: Mein Vater war Bergmann. Ich bin also nicht in einer reichen Familie aufgewachsen, die mich zum Beispiel in die Schweiz ins Internat geschickt hätte, aber ich war schon mit 16 Jahren bei einem Lehrgang in Bordeaux am Centre régional d’education physique et sportif dabei, und zwei Jahre später wurde ich in Mandressur-Vair als französischer Reiseleiter für Jugendgruppen ausgebildet. Später habe ich bei meiner Familie einfach mal angefangen. Ich habe nicht gewartet, bis mich irgendjemand führt. Meine vier Söhne haben alle das französische Abitur und sind mindestens zwei- bis fünfsprachig. Ich will nicht einzelne Dinge aufzählen, aber sie waren zum Beispiel bei den Louveteaux, so heißen bei den französischen Pfadfindern die Wölflinge, sie waren auch bei den Boys Scouts bei der amerikanischen Armee in Zweibrücken. Sie haben Kurse in England gemacht und so weiter und so fort. Der Kollege Haas sagt, es solle nicht schulabhängig sein. Ich war Leiter einer Schule. Heute sagt man Förderschule Lernen. Wir hatten eine gut funktionierende Partnerschaft mit einer französischen Schule, dem Collège Tucquegnieux. Wir haben zusammen Ferien in den Vogesen und Berufsvorbereitung in Tour gemacht. Es waren auch Luxemburger und Portugiesen dabei. Ich will es dabei belassen. Ich könnte es noch weiter ausführen. Wir lieben Internationalität und wir haben diese Erfahrungen, die Sie uns beibringen wollen, schon längst und hatten sie schon vor 50 Jahren. Ich fasse zusammen: Natürlich ist ganz wichtig, dass wir einen Austausch mit unseren Nachbarn, aber nicht nur mit ihnen haben. Das ist auch ganz wichtig für die Erziehung der Kinder. Ja, es ist wichtig, dass sie andere Kulturen, andere Sprachen lernen und sich selbst in dieser Gemeinschaft von Völkern finden. Das ist wichtig, aber es ist wichtig, dass man es tut, nicht, dass man nur darüber nur redet. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)
Christina Baltes
Danke, Herr Dörr, für Ihren Redebeitrag. Als nächster Redner hat nun der Kollege Sascha Haas von der SPD-Landtagsfraktion das Wort.
Sascha Haas SPD
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nur auf ein paar Punkte von Herrn Dörr eingehen. Das eine ist, Sie kennen mich nicht. Das andere ist Folgendes: Sie erheben sich über mich und sagen, ich hätte jemandem die Schuld gegeben, dass ich keinen internationalen Schülerund Jugendaustausch gemacht habe. Das habe ich aber in meiner Rede nicht getan, sondern ich habe erklärt, wie es vielen jungen Menschen geht, wenn sie vielleicht aus einer sozial schwächeren Familie kommen oder aus einer Familie, in der sie nie die Gelegenheit hatten, an einem internationalen Schüler- und Jugendaustausch teilzunehmen. Und ja, ich gehöre zu dieser Gruppe und deswegen finde ich es wirklich nicht in Ordnung, dass Sie sich hier hinstellen und sagen, ich hätte anderen Menschen daran die Schuld gegeben. Das ist eine Lebensrealität, die Sie nicht kennen, aber die es in diesem Land gibt. Ich arbeite mit meiner Fraktion dafür, dass andere Kinder und Jugendliche diese Lebensrealität nicht leben müssen, sondern dass sie die Chancen haben auf einen internationalen Schüler- und Jugendaustausch. (Beifall von der SPD.) Das Zweite ist: Ich habe in meiner Rede die AfD nicht ein Mal erwähnt, nicht ein Mal. Was ich gesagt habe, ist: Es gibt Leute, die Europa auseinanderdividieren wollen. Ich habe gesagt, dass Nationalisten daran interessiert sind, dass man diese Begegnungen nicht mehr hat. Wenn Sie sich als Josef Dörr und als AfD-Fraktion angesprochen fühlen, dann haben Sie sich hier entlarvt, dann zeigen Sie damit wieder deutlich, wie Sie zu Europa und zur Europäischen Union stehen. (Abg. Dörr (AfD): Lächerlich!) Deswegen danke ich Ihnen für Ihren Wortbeitrag, denn der hat, glaube ich, den Saarländerinnen und Saarländern wieder klargemacht, wie Sie zu Europa stehen. (Beifall von der SPD.) Der dritte Punkt ist folgender: Ich finde es respektlos gegenüber all den Menschen, die sich seit Jahren an mehreren Orten in Europa tref- (Abg. Haas (SPD)) fen und die darüber beraten, wie man das in Deutschland länderübergreifend machen kann, weil wir eben in jedem Land ein anderes Bildungssystem haben. Aus allen Fraktionen arbeiten sie gemeinsam daran. Es waren Kolleginnen und Kollegen aus der SPD, der CDU, der CSU, der FDP, von den GRÜNEN dabei. Wir haben gemeinsam über mehrere Jahre diesen Appell erarbeitet, weil wir ein echtes Interesse daran haben. Ich habe das heute eingebracht, weil gerade jetzt in Europa die Haushaltsverhandlungen losgehen und weil es gerade jetzt wichtig ist, dass wir aus dem Saarland heraus über den Bundesrat - ich stehe auch mit allen Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Landesparlamenten in Kontakt - gemeinsam mit allen Bundesländern der Bundesregierung den Auftrag mitgeben: Bitte, kämpft in Brüssel für mehr Geld für Erasmus+, damit mehr junge Menschen davon partizipieren und an so einem Austausch teilnehmen können. Das hat nichts mit Wahlkampfgetöse zu tun, sondern das hat etwas mit überzeugten Europäerinnen und Europäern zu tun, die dafür kämpfen wollen, dass junge Menschen Europa leben können. - Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD und bei der CDU.)
Christina Baltes
Danke, Herr Haas, für Ihren Redebeitrag. Der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion möchte gerne eine Zwischenbemerkung an Sie richten. Abg. Dörr (AfD) mit einer Zwischenbemerkung: Herr Kollege Haas, also ich meine, Sie übertreiben es ja wohl. Sie haben doch da vorne gestanden. Für mich hat sich das so angehört: Sie haben mit der Geschichte kokettiert, dass Sie keine internationale Verbindung in Ihrer Jugend hatten (Abg. Commerçon (SPD): Das ist unver- schämt!) und insgeheim haben Sie irgendjemandem dafür die Schuld gegeben, aber nicht sich selbst. Jetzt sage ich Ihnen mal was: Ich bin es langsam leid, dass man immer das Zuhause anführt. Mein Vater war Bergmann. Ich habe in meinem ganzen Leben niemals einen Nachteil erlitten, weil mein Vater Bergmann war, weder im Lehrerseminar Lebach noch später bei meiner Berufsausbildung! Egal, wo ich war, ich habe niemals einen Nachteil erlebt, weil mein Vater Bergmann war. Jetzt sage ich Ihnen noch etwas zu Ihrem Europa: Dann machen Sie mal was für Europa. Ich habe schon Europamärsche organisiert, da gab es Sie noch gar nicht. Ich war in der Europaunion - - (Zuruf des Abgeordneten Conigliaro (SPD). - Unruhe und lautes Sprechen.)
Christina Baltes
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Wort hat jetzt Herr Dörr!
Friedrich Josef Dörr AfD
Ich war Mitglied in der Europaunion, da gab es Sie noch nicht. (Abg. Haas (SPD): Das ist unverschämt! Sie sind unverschämt!) Da war mir dieser Gedanke schon verinnerlicht, Sie müssen das erst mal lernen!
Christina Baltes
Herr Haas, Sie können gerne gleich darauf antworten. Bitte unterlassen Sie jetzt die Zwischenrufe.
Friedrich Josef Dörr AfD
Er ist eben nicht so gut erzogen. (Abg. Haas (SPD): Sie sind das nicht! - Abg. Conigliaro (SPD): Das ist eine Frechheit! - Abg. Commerçon (SPD): Es reicht jetzt langsam! Was der sich erlaubt!)
Christina Baltes
Es ist jetzt - - (Weitere Zurufe des Abgeordneten Com- merçon (SPD).)
Friedrich Josef Dörr AfD
Herr Fraktionsvorsitzender Commerçon, was haben Sie denn jetzt? Wer hat Sie denn gebissen?
Christina Baltes
Ich bitte um Ruhe. (Abg. Commerçon (SPD): Ach, er darf das sagen?) Nein, ich bitte jetzt um Ruhe. (Abg. Commerçon (SPD): Bei dem ist alles schiefgelaufen in der Erziehung.) Herr Haas, möchten Sie darauf antworten?
Sascha Haas SPD
(Den Saal verlassend.) Nein.
Christina Baltes
Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Als nächste Rednerin hat nun die Ministerin für Bildung und Kultur, Christine Streichert-Clivot, das Wort.
Christine Ursula Streichert-Clivot
Es war sehr viel in Ihrem Leben, Herr Dörr. Ich glaube, es war es. Leider hat die europapolitische und europäische Erfahrung bei Ihnen offensichtlich keine positiven Spuren hinterlassen, sonst hätten wir uns das alles, was Sie gerade erzählt haben, nicht anhören müssen. Ich weiß gar nicht, wie ich den Übergang finden soll, aber ich bin ehrlich gesagt entsetzt über das, was ich gerade gehört habe. Umso wichtiger ist es, dass wir unseren Kindern und Jugendlichen positive Europaerfahrungen geben und deutlich machen, dass Grenzen in unseren Köpfen und in unseren Worten keinen Platz haben dürfen. (Beifall von der SPD. - Abg. Haas (SPD) be- tritt den Saal und nimmt Platz.) Ich möchte an dieser Stelle mit einem ganz großen Dankeschön an den Abgeordneten Sascha Haas beginnen, der dieses Thema auch zu später Stunde noch auf die Agenda gesetzt hat. (Beifall von der SPD.) Ich kann mich sehr gut in seine Situation hineinempfinden. Bei mir ist es jetzt genau 25 Jahre her. Kurz nach dem 11.09.2001, wenige Tage danach, bin ich mit Koffer, Rucksack, damals noch mit einem Desktop-PC, in Forbach abgefahren. Ich habe den TGV über Paris nehmen dürfen und bin nach Bordeaux gereist. Ich hatte gefühlt meinen halben Hausstand dabei und bin aufgebrochen in ein Jahr voller Erfahrungen, in ein Auslandsstudium am Institut d‘études politiques in Bordeaux. Ja, ich bin bis heute ein Arbeiterkind und darauf bin ich verdammt stolz. Ich war keines, ich bin eines nach wie vor und das prägt meine Haltung und die Frage der Umsetzung von Bildungsgerechtigkeit bis heute. Ja, auch Eltern wie meine, die meine Bildungsbiografie mit großer Liebe, mit großen, auch finanziellen Opfern unterstützt haben, haben meinen Weg aktiv begleitet. Ich kann sagen, dass sie alles getan haben, dass ich heute an dem Platz stehen darf, an dem ich stehe. Aber, Herr Dörr, ich habe als Arbeiterkind strukturelle Diskriminierung erfahren. Ich muss Ihnen sagen, es gibt sie leider bis heute noch an ganz vielen Stellen. Die PISA-Studie hat uns das gerade erst wieder belegt. Sich hier hinzustellen und zu sagen, es gäbe sie nicht, ist einfach eine Unverschämtheit. (Beifall von der SPD.) Aus dieser Erfahrung heraus weiß ich, wie verdammt wichtig Erasmusprogramme sind. Nun habe ich davon während meines Studiums profitiert und ich sage noch etwas: Es war nicht nur das Erasmusprogramm, das mir mit einer monatlichen Unterstützung geholfen hat, sondern es war auch der französische Staat, der mit Wohnungsbeihilfe dafür gesorgt hat, dass ich auch eine Wohnung finanzieren konnte während meines Aufenthaltes in Frankreich. Mein Dank gilt an dieser Stelle dem Programm Erasmus und dem französischen Staat, dass er das gemacht hat. Wenn wir heute, 25 Jahre später, überlegen, wie wir in Deutschland über solche Unterstützungsinstrumente für Menschen diskutieren, die eine andere Staatsbürgerschaft haben, dann sollten wir uns vielleicht überlegen, dass wir in Europa schon wesentlich weiter waren und dass auch das in diese Debatte hineingehört. Deswegen noch mal ein ganz herzliches Dankeschön an Sascha Haas, dass er das hier zum Thema gemacht hat. Lieber Sascha, ich freue mich auch, dass du wieder reingekommen bist, um meinen Worten zu lauschen. Vielen Dank an dich! (Beifall von der SPD.) Ich kann das auch aus einem ganz persönlichen Grund nachvollziehen, denn für mich war das eine meiner besten Zeiten im Leben. Ich möchte diese Erfahrung nicht missen. Aus vielerlei Hinsicht und vielleicht später bei einem kühlen Getränk kann ich dazu ein bisschen mehr erzählen. Als Studentin waren das für mich viele positive Erfahrungen, und zwar nicht nur wegen der Menschen, die ich dort kennengelernt habe, die in Frankreich leben, sondern weil ich ganz viele Menschen unterschiedlichster Herkunft, unterschiedlichster Erfahrungen kennenlernen durfte. Das genau steht hinter diesem Mobilitätsprogramm, das es seit 1987 gibt. Erasmus steht für diese Erfahrung, weit weg zu sein, auch weit weg zu sein von Familie und Freundeskreis und das positive Gefühl zu haben, nach ein paar Wochen komplettem Eintauchen in eine andere Sprache in dieser Sprache plötzlich träumen zu können, die positiven Erfahrungen, eine ganz andere Welt kennenzulernen, neue kulturelle Erfahrungen auf allen Ebenen machen zu dürfen. Deshalb ist Erasmus+ nicht nur irgendein Programm, das Austausch über kürzere oder längere Distanzen und Zeiten ermöglicht. Es ist ein Programm, das die Idee eines gemeinsamen Europas feiert, ein gemeinsames Europa, an dem junge Menschen wachsen dürfen. Auch das können wir um 21.26 Uhr mit vollem Herzen sagen: Es ist ein wichtiges Programm, es braucht eine Verlängerung und vor allem eine finanzielle Aufstockung. Europa darf nicht erst an der Hochschule beginnen. Das verfolgen wir im Saarland mit ganz großem Engagement. Das muss in dieser Debatte über Erasmus+ auch hervorgehoben werden. Wir müssen junge Menschen früher erreichen, bevor ihre Bildungswege auseinandergehen. Auch das hat Sascha Haas sehr gut dargestellt. Eine Schülerin muss nicht erst Abitur machen und studieren, um Europa erleben zu können. Ein Schüler an einer Gemeinschaftsschule oder einer beruflichen Schule hat nicht weniger Anspruch auf diese Erfahrung als später ein Student oder eine Studentin. Europäische Erfahrung darf weder vom Geldbeutel der Eltern noch vom Bildungsweg abhängen. Bundesweit nimmt etwa rund 1 Prozent der Schülerinnen und Schüler an Projekten von Erasmus+ teil. Ja, die Gymnasien sind in diesen Angeboten überrepräsentiert. Genau das ändern wir derzeit im Saarland, indem wir dieses Programm allen Schulen zugänglich machen. Wir unterstützen das Programm Erasmus+ im Saarland ganz konkret. Wir haben ein sogenanntes Konsortium gegründet, das heißt, wir tun all das, was für Schulen in der Regel mit erheblichen Belastungen einhergeht, wenn sie Austausch, Erfahrungen und Auslandsaufenthalte organisieren müssen. Wir entlasten sie von einem erheblichen Teil des organisatorischen Aufwandes. Ja, dieses Programm ist leider immer noch ein Bürokratieprogramm. Deswegen gibt es diese Unterstützung für die Schulen. Inzwischen sind 19 Berufsbildungszentren und 39 allgemeinbildende Schulen an diesem Programm beteiligt. Alleine für das Projektjahr 2026/2027 werden in diesem Programm Erasmus+ Mittel in Höhe von 1 Million Euro umgesetzt. Wir holen das Programm Erasmus+ aus einer Nische. Wir machen europäischen Austausch zu einer Möglichkeit für unterschiedliche Schulformen. Wir nehmen den Schulen einen Teil der Bürokratie ab, damit nicht die Frage entscheidend ist, ob wir den Antrag überhaupt stemmen können, sondern welche europäischen Erfahrungen wir unseren Schülerinnen und Schülern ermöglichen können. Das ist genau das, was uns die Schulen jetzt zurückmelden. Der Zugriff und der Run auf dieses Programm hier im Saarland sind immens groß. - Sascha, wenn du heute noch in die Schule gehen würdest, hättest du mit Sicherheit diese Erfahrungen sammeln können. Es ist wichtig und richtig, dass wir diesen Weg konsequent weitergehen. (Beifall von der SPD.) Ich bin sehr dankbar für die Unterstützung aller Organisationen. Meine familiären Verbindungen sind nicht durch Erasmus+ entstanden, aber immerhin durch den Élysée-Vertrag. Ich danke den vielen Organisationen, die in diesem Feld aktiv sind und sich für Erasmus+ einsetzen, unter anderem das Deutsch-Französische Jugendwerk. Das tue ich auch in meiner Funktion als Beauftragte des Bundesrates für Bildung im EU-Ministerrat, weil genau dort diese Programme beraten werden. All das begleitet unsere Arbeit sehr. Dass der saarländische Landtag diesen Rückenwind für diese Debatten gibt, ist enorm wichtig. Ich sage das auch mit Blick auf die Präsidentin dieses Hohen Hauses: Ich glaube, ihr setzt damit einen wichtigen Impuls, nicht nur für den europäischen Austausch, sondern ihr könnt stolz sagen, im saarländischen Landtag stehen wir hinter den Programmen und das können wir weitertragen. Dafür an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön. (Beifall von der SPD.) Dieses Programm sorgt dafür, dass Europa ein Gesicht bekommt. Es bekommt nicht nur eines, sondern ganz viele. Das ist für uns als saarländische Grenzregion extrem wichtig. Wir wissen, dass offene Grenzen nicht automatisch Begegnungen schaffen. Nähe auf der Landkarte bedeutet nicht automatisch Nähe zwischen Menschen, sondern sie muss geschaffen werden. Junge Menschen müssen die Möglichkeit haben, diese Grenze tatsächlich zu überschreiten, gemeinsam zu lernen, gemeinsame Sprachen zu lernen, andere Arbeitsumfelder kennenzulernen. Dafür sorgt dieses Programm. Jeder junge Mensch im Saarland soll die Chance auf eine europäische Erfahrung bekommen können, nicht nur diejenigen, deren Eltern sie finanzieren können, und nicht erst diejenigen, die später studieren, sondern all diejenigen, die sich für gute Bildung, die mit einer europäischen Erfahrung in Verbindung gesetzt wird, auf den Weg machen. Junge Menschen sollen Europa nicht nur kennen, sondern es auch erlebt haben. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag. Ich danke dir von Herzen, Sascha, dir und all denjenigen, die über alle Bundesländer gerade sehr intensiv an diesem Thema arbeiten, für diese große Unterstützung. Wir werden das gemeinsam mit eurer Unterstützung in den Bundesrat und auf EU-Ebene weitertragen. Darauf freue ich mich jetzt schon. - Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Vielen Dank für Ihren Redebeitrag, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/2403. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2403 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2403 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu den Punkten 21 und 30 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Problem- und Schrottimmobilien konsequent bekämpfen - Menschen schützen, Kommunen stärken und kriminellen Geschäftsmodellen den Boden entziehen (Drucksache 17/2398) Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Schrottimmobilien konsequent bekämpfen - Quartiere stärken und Menschen schützen (Drucksache 17/2416) Zur Begründung des Antrags der CDU-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Alwin Theobald das Wort.
Alwin Theobald CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Was ich Ihnen nun erzähle, ist keine fiktive Geschichte. Sie ist genau so passiert, und zwar nicht irgendwo, sondern hier bei uns im Saarland. Sie ist einer Mutter mit vier Kindern passiert, das jüngste Kind ist gerade einmal sieben Wochen alt. Seit Ende Januar funktioniert die Heizung in ihrer Wohnung nicht mehr. Im Februar zeigte das Thermometer im Kinderzimmer kaum mehr als 10 Grad. An den Wänden hatte sich schwarzer Schimmel so stark ausgebreitet, dass die Familie das Kinderzimmer nicht mehr benutzen konnte. Die Mutter hatte den Vermieter informiert. Sie hatte sich bereits am 16. Februar an die Stadt gewandt. Trotzdem lebte diese Familie zunächst weiter dort. Erst nach der Berichterstattung des Saarländischen Rundfunks kam Bewegung in den Fall. Die Wohnungsaufsicht kontrollierte die Wohnung. Am 12. März wurde sie schließlich offiziell für unbewohnbar erklärt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir heute über Problem- und Schrottimmobilien sprechen, dann reden wir über genau solche Zustände. Eigentum verdient Schutz, aber Eigentum ist kein Freibrief dafür, Menschen unter solchen Bedingungen wohnen zu lassen. Es gibt noch eine zweite, besonders perfide Dimension: Wenn aus der Not solcher Menschen ein Geschäftsmodell wird, wenn mit Scheinanmeldungen gearbeitet wird, mit fingierten Beschäftigungsverhältnissen oder falschen Mietangaben, um staatliche Leistungen abzuschöpfen, dann hört für mich jede Nachsicht auf. Sozialleistungen sind für Menschen da, die Hilfe brauchen, nicht für diejenigen, die aus der Not anderer ein Geschäft machen. Öffentliche Mittel dürfen schon gar nicht zur Einnahmequelle krimineller Geschäftsmodelle werden. Uns als CDU-Landtagsfraktion ist sehr bewusst: Die Menschen, die in solchen Häusern leben müssen, sind häufig selbst die Opfer. Was wir vorschlagen, richtet sich deshalb ausdrücklich nicht gegen diese Menschen. Es richtet sich gegen diejenigen, die solche Zustände bewusst zulassen, organisieren oder gar daran verdienen. Menschen schützen und Missbrauch konsequent bekämpfen, das gehört für uns untrennbar zusammen. Genau deshalb brauchen wir einen Staat, der nicht nur Regeln aufschreibt, sondern sie auch durchsetzen kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben im Saarland seit 2020 ein Wohnungsaufsichtsgesetz. Dieses Gesetz ist unter Beteiligung der CDU entstanden. Ich durfte selbst ein Stück weit daran mitarbeiten. Es war gut, dass wir es damals in der Großen Koalition gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Aber das Entscheidende an einem Gesetz ist nicht, dass es erarbeitet, beschlossen und veröffentlicht wurde. Entscheidend ist, dass es funktioniert und dazu beiträgt, das Leben von Menschen im Saarland besser zu machen. Ich habe deshalb bereits vor einigen Jahren bei der Landesregierung nachgefragt. Für den damals von mir abgefragten Zeitraum wurden 410 Fälle gemeldet, 154 im Jahr 2021, im Jahr 2022 waren es bis Mitte November bereits 256. Die aktuellen Zahlen, die die SPD selbst in ihrem Antrag nennt, zeigen, dass das Thema keineswegs erledigt ist. Allein im Zuständigkeitsbereich Neunkirchen wurden von 2021 bis 2025 422 Fälle bearbeitet, in den drei Perspektivquartieren sind inzwischen 84 Schrottimmobilien erfasst worden. Wir reden also nicht über ein theoretisches Randproblem. Dass die Landesregierung in Saarbrücken-Burbach, Neunkirchen und Völklingen Schwerpunkte gesetzt hat, ist absolut nachvollziehbar. Aber Taskforces für drei Quartiere sind noch keine Strategie für das ganze Saarland. Eine kleine Kommune braucht keine 20 Schrottimmobilien, um ein massives Problem zu haben. Manchmal reicht schon eine einzige solche Immobilie, und schon stößt eine kleinere Gemeinde personell, fachlich und finanziell an ihre Grenzen. Deshalb darf Hilfe nicht von der Postleitzahl abhängen. Unser Anspruch muss sein, dass jede betroffene Kommune im Saarland Unterstützung bekommen kann, auch dann, wenn sich bei ihr nicht 20 Problemimmobilien finden, sondern vielleicht nur eine einzige. Bevor wir über neue Vorschriften reden, müssen wir zunächst einmal wissen, wie unser bestehendes Gesetz funktioniert. Ja, die Landesregierung hat Daten erhoben, es wurden Fallzahlen abgefragt, Kosten ermittelt und Tabellen verschickt. Aber, meine Damen und Herren, ein paar ausgefüllte Tabellen sind noch keine wirkliche Evaluation eines Gesetzes. Evaluation bedeutet doch nicht nur die Antwort auf die Frage, wie viele Fälle es gab. Evaluation bedeutet: Hat das Gesetz funktioniert? Wo hat es funktioniert, wo nicht? Und wenn es nicht funktioniert hat, warum nicht? Fehlt es an rechtlichen Möglichkeiten, fehlt Personal, fehlt Fachwissen? Oder scheitert es daran, dass verschiedene Be- (Abg. Theobald (CDU)) hörden jeweils nur einen einzigen Ausschnitt sehen? Nordrhein-Westfalen zeigt, wie eine solche Untersuchung aussehen kann. Dort umfasst die Evaluation fast 100 Seiten. Alle 396 Kommunen wurden einbezogen. Hinzu kamen Experteninterviews und vertiefende Untersuchungen in 18 Anwenderkommunen. Man hat Wirkungen einzelner Instrumente untersucht, Vollzugshindernisse, Personalausstattung, Zusammenarbeit und konkreten Verbesserungsbedarf. Wichtig ist dabei, dass eine seriöse Evaluation keineswegs automatisch zum Ergebnis kommen muss, dass ein schärferes Gesetz benötigt wird; vielleicht fehlt es an manchen Stellen ja einfach nur am Vollzug. Genau das wollen wir wissen. Vorhandene Befugnisse müssen konsequent genutzt werden. Wo eine seriöse Analyse Regelungslücken zeigt, müssen wir diese gezielt schließen. Auf meine damalige Anfrage hin konnte die Landesregierung zum Beispiel noch nicht einmal sagen, welche Verletzung der gesetzlichen Mindestanforderungen besonders häufig auftrat. Das ist als Grundlage für politische Entscheidungen schlichtweg zu wenig. Deshalb brauchen wir ein aktuelles landesweites Lage- und Vollzugsbild und wir brauchen einen besseren und rechtssicheren Austausch der Behörden. (Beifall von der CDU.) Betrachtet jeder nur sein eigenes Puzzleteil, erkennt man das Gesamtbild nicht. Aber genau dieses Gesamtbild brauchen wir, um zu wissen, wann wir als Staat eingreifen müssen - dies auch, damit Kinder nicht, wie in Völklingen geschehen, monatelang in einem nassen, kalten und völlig verschimmelten Gemäuer hausen müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die SPD hat nun einen eigenen Antrag vorgelegt. Ich will ausdrücklich sagen, dass wir darin einiges wiederfinden, bei dem wir offenbar gar nicht weit auseinanderliegen. Auch Sie beschreiben ausbeuterische Geschäftsmodelle, auch Sie wollen eine bessere Zusammenarbeit der Behörden, auch Sie wollen das Wohnungsaufsichtsgesetz auswerten und weiterentwickeln. Auch Sie sagen, dass der Staat bei gravierenden Missständen konsequent handeln muss. Das alles begrüße ich. Aber dann lassen Sie uns doch bitte gemeinsam auch den nächsten Schritt gehen! Sie wollen die Erfahrungen aus drei Perspektivquartieren jetzt systematisch auswerten und daraus später einen Handlungsleitfaden für die übrigen Kommunen entwickeln. Unser Punkt ist: Derjenige, der heute ein Problem hat, braucht Unterstützung, und zwar auch heute. Eine Gemeinde, die heute vor einer verwahrlosten Immobilie steht, kann nicht darauf warten, bis Modellprojekte irgendwann abgeschlossen, ausgewertet und in einen Handlungsleitfaden übersetzt sind. Deshalb brauchen wir eine landesweite Koordinierungsstruktur, eine Stelle beim Land, die Fachwissen bündelt, rechtlich unterstützt und gerade kleineren Kommunen bei schwierigen Fällen zur Seite steht. Aber auch finanziell müssen wir weiterkommen. Das Land muss bestehende Fördermöglichkeiten so bündeln und weiterentwickeln, dass Kommunen bei Sicherung, Sanierung, Erwerb oder, wenn es wirklich nicht anders geht, auch beim Abriss über die bestehenden Modelle hinaus ganz gezielt unterstützt werden können. Aber auch dabei gilt: Wer sein Gebäude bewusst verkommen lässt, darf dafür beim kommunalen Ankauf nicht auch noch belohnt werden. Übernimmt die öffentliche Hand, müssen Zustand und Belastung einer Immobilie bei der unabhängigen Wertermittlung angemessen berücksichtigt werden. Für besonders hartnäckige Fälle wollen wir die Möglichkeit einer zeitweisen Treuhandverwaltung. Unternimmt ein Eigentümer trotz vollziehbarer Anordnung dauerhaft nichts, darf der Rechtsstaat nicht irgendwann einfach mit den Schultern zucken. Da das Wort „Enteignung“ in dieser Debatte vermutlich auch noch fallen wird: Auch insoweit scheint mir der Unterschied zwischen uns kleiner zu sein, als manche vielleicht glauben. Die SPD bezeichnet die Enteignung in ihrem Antrag ausdrücklich als letztes Mittel. Genau das sagen wir auch. Unser Antrag ist kein Enteignungsprogramm, eine Enteignung kann nur die Ultima Ratio sein, unter engsten verfassungsrechtlichen Voraussetzungen, nachdem mildere Mittel ausgeschöpft wurden. Zu diesen milderen Mitteln gehört gerade auch unser Vorschlag einer Treuhandverwaltung. (Beifall von der CDU.) Genauso klar ist aber, dass ein Rechtsstaat nicht dauerhaft machtlos danebenstehen darf, wenn jemand jegliche Verantwortungsübernahme verweigert. Ich will die Arbeit der Taskforces nicht kleinreden, ganz im Gegenteil, aber wir möchten wissen, was sie konkret erreicht haben. Denn entscheidend ist am Ende nicht, wie viele Arbeitsgruppen wir eingerichtet haben, entscheidend ist, was vor Ort besser geworden ist. Sind Missstände beseitigt worden, Menschen aus unwürdigen Wohnverhältnissen herausgekommen? Sind ausbeuterische Strukturen aufgedeckt worden? Sind öffentliche Gelder geschützt worden? Haben unsere Kommunen heute tatsächlich bessere Handlungsmöglichkeiten? Daran muss sich Politik messen lassen. Ich komme zum Schluss noch einmal auf die Familie aus Völklingen zurück. Eine Mutter mit vier Kindern, das jüngste gerade sieben Wochen alt, keine funktionierende Heizung, schwarzer Schimmel, 10 Grad im Kinderzimmer - und letztlich eine Wohnung, die offiziell für unbewohnbar erklärt werden musste. Es darf nicht (Abg. Theobald (CDU)) sein, dass Kinder unter solchen Bedingungen leben müssen. Die Menschen, die in solchen Häusern wohnen, sind häufig selbst Opfer. Alle, die deren Not ausnutzen, müssen auf einen Staat treffen, der handelt, einen Staat, der die Schwachen schützt, der seine Regeln durchsetzt, der Sozialleistungsmissbrauch konsequent bekämpft und der keine Stadt und keine Gemeinde im Saarland mit einem solchen Problem alleinlässt. Das ist für mich ein handlungsfähiger Staat, und das sollte ungeachtet des von der SPD vorgelegten eigenen Antrags für das ganze Haus zustimmungsfähig sein. Alles andere würde mich überraschen -und die Menschen draußen im Lande auch. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Theobald, für die Begründung des Antrages der CDU-Landtagsfraktion. Zur Begründung des Antrages der SPD-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Sascha Haas das Wort.
Sascha Haas SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! 650 Euro Miete, schwarzer Schimmel an den Wänden, zugenagelte Fenster, aus einem Wasseranschluss kommt kein Wasser, und im ganzen Mehrfamilienhaus gibt es nur eine funktionierende Dusche. Diese Wohnung befindet sich nicht irgendwo, sie befindet sich in Neunkirchen. Der Deutschlandfunk hat vor einigen Monaten über den Mann berichtet, der dort gewohnt hat: 38 Jahre alt, arbeitssuchend, die Miete zahlt das Jobcenter. Und es ist keineswegs seine erste Erfahrung mit solch einer Wohnung, schon vorher hatte er in einer völlig heruntergekommenen Wohnung gelebt. Obwohl er den Zustand kannte, unterschrieb er damals den Mietvertrag. Warum? Weil er vorher auf der Straße gelebt hatte. Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, würde ich gerne aus dem Beitrag des Deutschlandfunks diesen anonymen Klienten der Diakonie zitieren: „Ich bin an eine Vermieterin geraten, die einfach nur das schnelle Geld holt von Leuten, die einfach nicht wissen wohin. Und es war November und besser als auf der Straße. Da holt man, was halt kommt. Die Wohnung war absolut Schrott, und nach sieben Jahren kam das Ordnungsamt und hat gesagt, das Haus ist unbewohnbar. Nach drei Monaten raus. Alle.“ Ich finde, diese Sätze erklären ziemlich viel von dem, über was wir heute reden. Natürlich kann man fragen, warum jemand überhaupt in so eine Wohnung zieht? Die Antwort ist: weil die Alternative für manche Menschen eben nicht die schöne Zweizimmerwohnung zwei Straßen weiter ist. Die Alternative ist manchmal gar keine Wohnung. Genau an dieser Stelle wird aus einem heruntergekommenen Haus ein Geschäftsmodell. Wenn jemand weiß: „Der Mensch vor mir kann kaum Nein sagen, der findet so schnell nichts anderes, und wenn ich die Miete über staatliche Leistungen bekomme, fließt mein Geld auf jeden Fall“, dann wird mit Not Geld verdient. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist pure Ausbeutung! Wer die Not von Menschen ausnutzt, um damit Geld zu verdienen, der darf nicht darauf vertrauen, dass der Staat wegschaut. Wir schauen nicht weg, und wir lassen diejenigen nicht allein, die sich selbst gegen solche Vermieter kaum wehren können, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Es gilt ausdrücklich zu unterscheiden, das hat in diesem Beitrag auch Timo Dörr von „meiner“ unteren Bauaufsichtsbehörde in Saarbrücken gesagt. Nicht jedes alte Haus ist eine Schrottimmobilie. Nicht jeder Eigentümer, der mit einer Sanierung finanziell an Grenzen kommt, ist ein Miethai. Das ist gerade im Saarland wichtig. Wir haben einen sehr alten Gebäudebestand. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer sind selbst älter und können nicht jede Investition problemlos stemmen. Der Deutschlandfunk berichtet von 900 wohnungsaufsichtsrechtlichen Fällen innerhalb von sechs Jahren allein in Saarbrücken, Neunkirchen und Völklingen. Aber eben nicht hinter jedem davon steht bewusste Verwahrlosung. In vielen Fällen reagieren Eigentümer, wenn die Behörde sie auf einen Missstand hinweist. Wir reden heute über die anderen Fälle, über Gebäude, in denen die Zustände dauerhaft unzumutbar sind, und vor allem über diejenigen, bei denen jemand daran verdient. Der aktuelle Bericht der Saarbrücker Zeitung, der heute über den Aktionsplan für Neunkirchen erschienen ist, macht sehr deutlich, was damit gemeint ist: massiver Schimmel, defekte Heizungen, fehlende Fenster oder eine abgestellte Versorgung. Hinzu kommen Vermüllung und Schädlingsbefall. Der Bericht beschreibt noch etwas anderes: Einschüchterung und sogar Gewalt gegenüber Mieterinnen und Mietern. - Da hört für mich jede Diskussion darüber auf, ob das nur eine ungepflegte Immobilie ist. Das ist eine soziale Frage und teilweise ist es eine Frage für unsere Strafverfolgungsbehörden. Aber wenn wir als Politik darauf nur mit Ordnungsrecht antworten, machen wir es uns zu einfach. Der Mann aus dem Deutschlandfunk-Beitrag hat das selbst erlebt. Seine frühere Wohnung wurde irgendwann für unbewohnbar erklärt. Ja, das war richtig. Nur hatte er damit noch keine neue Wohnung. Er suchte monatelang und fand wieder kaum etwas. Am Ende landete er erneut in einer Wohnung mit gravierenden Mängeln, später teilte er sich zeitweise mit einem Freund eine Einzimmerwohnung. Ge- (Abg. Haas (SPD)) nau deshalb gehören der Kampf gegen Schrottimmobilien und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zusammen! Ein Bescheid der Wohnungsaufsichtsbehörde schafft noch keine Ersatzwohnung. Eine Nutzungsuntersagung hilft dem betroffenen Menschen nur dann wirklich, wenn er danach auch irgendwo vernünftig wohnen kann. Wir haben die Wohnraumförderung neu aufgestellt. Inzwischen sieht man die Ergebnisse, wir haben es heute Morgen vom Bauminister schon gehört. Mehr als 1.400 neue Sozialwohnungen sind im Saarland aktuell im Bau. Weitere Projekte sind in Planung. Während der soziale Wohnungsbau vor einigen Jahren praktisch zum Erliegen gekommen war, werden die Fördermittel heute wieder abgerufen. Bis heute sind bereits Mittel von rund 51 Millionen Euro gebunden. Ich muss sagen, darauf bin ich als wohnungsbaupolitischer Sprecher dieser Fraktion durchaus stolz. (Beifall von der SPD.) Natürlich ist der Wohnungsmarkt damit nicht plötzlich perfekt. Aber der soziale Wohnungsbau im Saarland war praktisch zum Stillstand gekommen, und wir haben es geschafft, endlich die Richtung zu ändern. Und darauf kommt es doch an, dass Menschen, die sich die Mieten auf dem freien Markt nicht leisten können, wieder eine echte Chance auf eine gute Wohnung bekommen. Mehr bezahlbarer Wohnraum bedeutet auch weniger Abhängigkeit von denen, die mit Wohnungsnot Geschäfte machen. Genau deshalb gehört beides für mich zusammen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Dazu gehört auch ein Staat, der eingreifen kann, wenn Wohnraum menschenunwürdig wird. Deshalb war das Saarländische Wohnungsaufsichtsgesetz von 2020 ein wichtiger Schritt. Ich schreibe die Geschichte des Gesetzes auch gar nicht um - es war ein gemeinsames Gesetz von CDU und SPD in der damaligen Großen Koalition. Auf der SPD-Seite hat insbesondere Magnus Jung, der heutige Sozialminister, dieses Thema vorangetrieben. Selbst der CDU-Kollege Alwin Theobald, ich habe es im Protokoll von damals noch mal nachgeschaut, hat in der damaligen Plenardebatte ausdrücklich darauf hingewiesen, wie intensiv sich gerade Magnus Jung mit diesem Thema beschäftigt hat. Deswegen an dich, lieber Magnus, ein herzliches Dankeschön, dass du dieses Thema damals aufgegriffen und auch heute in deiner neuen Funktion weiterentwickelt hast. (Beifall von der SPD.) Mit diesem Gesetz haben wir zusammen erstmals klare Mindestanforderungen an vermieteten Wohnraum geschaffen. Die Wohnungsaufsicht kann Mängelbeseitigungen anordnen. Sie kann bei schweren Fällen weitergehende Maßnahmen ergreifen. Die CDU bezeichnet dieses Gesetz in Ihrem Antrag selbst als wichtige landesrechtliche Regelung. Sechs Jahre später wissen wir aber auch mehr. Wir wissen, wo die Anwendung des Gesetzes funktioniert, wir sehen, wo komplizierte Eigentumsverhältnisse Verfahren über Jahre in die Länge ziehen oder Behörden auch an ihre rechtlichen Grenzen kommen. Deshalb steht in unserem Antrag ausdrücklich, wir wollen die Erfahrung mit diesem Gesetz auswerten und es auf dieser Grundlage weiterentwickeln - und das nicht nach dem Motto: „Hauptsache noch eine Regelung ins Gesetz“, sondern ganz praktisch. Was fehlt den Menschen in der Wohnungsaufsicht? Wo fehlt tatsächlich eine gesetzliche Befugnis? Wo ist das Problem gar nicht das Gesetz, sondern der Vollzug? - Genau das müssen wir auseinanderhalten. Parallel dazu hat unsere Landesregierung einen neuen Ansatz aufgelegt. In Saarbrücken-Burbach sowie in den besonders belasteten Quartieren von Neunkirchen und Völklingen arbeiten Taskforces Wohnen. Für diese Quartiere gibt es inzwischen konkrete Aktionspläne. 84 Schrottimmobilien wurden dort bislang gemeldet und systematisch betrachtet. Die Jobcenter wurden mit Wohnungscheckern verstärkt, damit auffällige Mietverhältnisse früh erkannt und Informationen besser zusammengeführt werden können. Der neue Aktionsplan für Neunkirchen zeigt, dass daraus konkrete Arbeit entsteht. Dort befinden sich bereits 13 Immobilien in Beratung, so konnten wir es heute Morgen auch in der SZ lesen. Bis Ende des Jahres soll in jedem Perspektivquartier mindestens ein konkretes Vorhaben in die Umsetzung kommen. Das ist für mich entscheidend! Bei professionellen Geschäftsmodellen darf derjenige, der den Staat austricksen will, nicht davon profitieren, dass unsere Behörden unterschiedliche Zuständigkeiten haben. Wenn beim Jobcenter etwas auffällt und die Wohnungsaufsicht bereits Erkenntnisse über dasselbe Gebäude hat, müssen diese Informationen im Rahmen des rechtlich Zulässigen zusammenfinden. Und wenn es Anhaltspunkte für Straftaten gibt, müssen die zuständigen Ermittlungsbehörden ran. Der Staat soll sich nicht in seinen Zuständigkeiten verheddern, sondern diejenigen, die Menschen ausbeuten, sollen sich daran die Zähne ausbeißen, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Wir verbinden dieses Vorgehen mit Investitionen. Rund 70 Millionen Euro stehen für die Perspektivquartiere zur Verfügung. Warum konzentrieren wir dieses Geld zunächst dort? Weil das ein Modellansatz ist. Wir nehmen uns Quartiere vor, in denen sich die Probleme besonders verdichten, dort bringen wir verschiedene Instrumente zusammen und wir schauen sehr genau darauf, was funktioniert. Dann übertragen (Abg. Haas (SPD)) wir diese Erkenntnisse auch auf andere Kommunen. Wir konzentrieren die Mittel dort, wo sich die Probleme besonders verdichten. Wir prüfen, welche Instrumente wirken, und was funktioniert, machen wir anschließend für andere Kommunen nutzbar. Das ist keine Politik nach dem Prinzip „Versuch und Irrtum“. Das ist der Unterschied zwischen einem Konzept und einem Wunschzettel, liebe Kolleginnen und Kollegen. Da liegt auch ein Unterschied zwischen unserem Antrag und dem der CDU. Die CDU fordert ein neues landesweit zugängliches Förderinstrument. Damit sollen Kommunen unter anderem beim Erwerb, bei der Sicherung und bei der Sanierung von Schrottimmobilien unterstützt werden. Auch Abriss und Reaktivierung sollen darunterfallen, und zwar ausdrücklich auch außerhalb dieser drei Perspektivquartiere. Man kann so etwas fordern. Aber dann muss man auch die Frage beantworten, was dieses Programm kostet und woher das Geld kommen soll. Darauf gibt es im CDU-Antrag keine Antwort. Wer ein dauerhaftes landesweites Förderinstrument verlangt, kann nicht einfach verschiedene Verwendungszwecke hinschreiben und die Haushaltsfrage offenlassen. Deswegen sage ich auch, dass es längst erhebliche Investitionsmöglichkeiten für Kommunen gibt. Über das LuKIFG gehen im Saarland über 600 Millionen Euro direkt an die kommunale Ebene. Der Bereich Wohnen ist dabei ausdrücklich förderfähig, alleine meine Heimatstadt, die Landeshauptstadt Saarbrücken, erhält rund 92,3 Millionen Euro, und die Kommunen entscheiden grundsätzlich selbst, wo sie ihre Investitionsschwerpunkte setzen. Ich sage nicht, dass man damit einfach jede Schrottimmobilie finanziert, so simpel ist es nicht, wir haben aber den Kommunen bewusst neue Investitionsspielräume gegeben. Bei Schrottimmobilien setzen wir deshalb auf einen Fördermix, Städtebauförderung und soziale Wohnraumförderung gehören dazu. Das LuKIFG kann bei förderfähigen investiven Maßnahmen ebenfalls eine Rolle spielen. Was wir aber vor allem tun sollten, ist, jetzt Erfahrungen zu sammeln, bevor wir ohne Kostenschätzung ein weiteres flächendeckendes Landesprogramm versprechen. Das heißt nicht, dass wir kleinere Kommunen alleinlassen, im Gegenteil. Die Erkenntnisse aus den Perspektivquartieren sollen aufbereitet werden, damit eine Kommune nicht jedes Mal bei null anfangen muss. Ein komplizierter Fall, beispielsweise in Sulzbach, ist rechtlich nicht plötzlich ein völlig anderer Fall, nur weil er nicht in Burbach liegt. Deshalb wollen wir Handlungswissen übertragbar machen. Gleichzeitig müssen wir ganz genau hinschauen, auf welcher politischen Ebene eine Regelung überhaupt getroffen werden muss. Der saarländische Landtag kann nicht alles lösen, unser Antrag adressiert deshalb auch ganz bewusst den Bund. Ich bin ganz froh, heute Morgen bei der Tagesschau gelesen zu haben, dass Bärbel Bas und Alexander Dobrindt jetzt ein Eckpunktepapier vorgestellt haben, in dem sie einige Punkte angehen wollen, die ich in meiner Rede noch thematisieren will. Wenn nämlich Leistungen für Unterkunft oder Heizung an einen Vermieter fließen und dieser das Geld zweckwidrig verwendet, dann muss ein sozialer Leistungsträger reagieren können. Ich finde es unerträglich, wenn öffentliche Gelder für Energiekosten gezahlt werden und am Ende dem Mieter der Strom abgestellt wird. Deshalb wollen wir rechtliche Möglichkeiten schaffen, um solche Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen zurückzuhalten und zu sichern. Dasselbe gilt für die Betriebskostenvorauszahlungen, auch dort braucht es besseren rechtlichen Schutz. Wer Geld für die Versorgung seiner Mieter bekommt und es bewusst nicht dafür einsetzt, der spielt mit deren Lebenssituation. Wir brauchen auf Bundesebene ein Städtebaurecht, das Kommunen mehr Möglichkeiten gibt, auch das gehörte zu den Punkten, die man heute bei der Tagesschau lesen konnte. Dazu gehören bessere Vorkaufsrechte. Genau an dieser Stelle komme ich zu einer Frage, die für mich persönlich weit über die Debatte der Schrottimmobilien hinausgeht: Wem gehört eigentlich der Grund und Boden, auf dem unsere Städte stehen? Bei dieser Frage bin ich ein ganz klassischer Sozialdemokrat; Hans Jochen Vogel hat sein Leben lang dafür gestritten, dass Grund und Boden keine Ware wie jede andere ist. Sein Argument war eigentlich sehr einfach: Boden ist unvermehrbar und unverzichtbar. Man kann nicht mehr davon produzieren, nur weil die Nachfrage steigt. - Deshalb hat Vogel dafür geworben, dass Kommunen selbst wieder stärker Eigentum an Grund und Boden erwerben und dieses Eigentum möglichst langfristig behalten. Diese Haltung teile ich, denn der Wert eines Grundstücks entsteht häufig eben nicht nur durch die Leistung seines Eigentümers. Eine Stadt schafft Baurecht, sie baut eine Straße oder wertet ein ganzes Quartier mit öffentlichen Investitionen auf. Warum sollte die Kommune dann nicht selbst Eigentümerin vom Boden sein und damit die Entwicklung vor Ort mitgestalten können? Bodenbesitz ist für eine Kommune kein Geschäftsmodell, er ist ein Instrument, um Stadtentwicklung zu steuern und die Lebensbedingungen vor Ort selbst zu gestalten. Genau deshalb haben wir vor zwei Jahren als SPD Saarbrücken im Stadtrat auch die Einführung eines Bodenfonds eingebracht. Die Idee dahinter ist simpel: Nicht jeden städtischen Grund verkaufen, sobald kurzfristig Geld gebraucht wird, sondern Erlöse aus Grundstücksgeschäften nutzen, um diese in den Fonds einzuzahlen, neue Flächen zu erwerben oder auch stärker mit Erbbaurecht zu handeln. Gerade bei (Abg. Haas (SPD)) Schrottimmobilien sieht man, warum diese Debatte nicht theoretisch ist. Wir können das beste Vorkaufsrecht ins Gesetz schreiben, aber wenn die Kommune am Ende kein Geld hat, um es auszuüben, bleibt es Papier. Deshalb brauchen Kommunen beides, Rechte, mit denen sie eingreifen können und finanzielle Handlungsfähigkeit, wenn eine Immobilie für die Entwicklung eines Quartiers strategisch wichtig ist. Ich will eine Stadt, die an einer entscheidenden Stelle auch sagen kann: Diese Immobilie lassen wir nicht an den nächsten Spekulanten weiterwandern, hier wollen wir selbst gestalten. Das heißt nicht, dass der Staat jedes Haus besitzen soll, das ist gar nicht mein Ziel. Die überwältigende Mehrheit der privaten Eigentümerinnen und Eigentümer im Saarland geht verantwortungsvoll mit ihrem Besitz um. Eigentum ist geschützt und das ist auch richtig so, aber Eigentum ist kein Freibrief dafür, ein Haus verfallen zu lassen, Mieten zu kassieren und die Folgen anschließend bei der Nachbarschaft und der Allgemeinheit abzuladen. Unser Grundgesetz sagt eben nicht nur, „Eigentum wird gewährleistet“, es sagt auch „Eigentum verpflichtet“. (Beifall von der SPD.) Deshalb müssen wir über stärkere Vorkaufsrechte reden: Wenn in absoluten Ausnahmefällen mildere Mittel nicht mehr greifen, da teile ich den Antrag der CDU, darf und muss die Enteignung auch als letztes Mittel greifen. Sie muss aber rechtssicher sein und muss am Ende tatsächlich einen Mehrwert für das Quartier bringen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, mir ist es wichtig, hier noch einmal klarzumachen, dass ich Ihren Antrag nicht schlechtreden will. An vielen Stellen nennen wir die gleichen Probleme. Über einzelne Ihrer Vorschläge kann und sollte man diskutieren, aber unser Ansatz unterscheidet sich an einem entscheidenden Punkt: Wir beginnen nicht mit der Forderung nach einem neuen landesweiten Programm; wir haben längst angefangen zu handeln. Wir haben ein Wohnungsaufsichtsgesetz, das wir weiterentwickeln wollen. Wir bauen den sozialen Wohnungsbau wieder auf und in den besonders belasteten Quartieren investieren wir jetzt konzentriert, und daraus machen wir einen ganzen Ansatz für das Saarland. Wo Landesrecht geändert werden muss, werden wir es ändern. Wo der Hebel beim Bund liegt, sagen wir genauso klar, wir erhoffen uns durch die Ankündigung im Bund jetzt auch, dass etwas passiert. Das ist für mich der richtige Weg. Ich will ein Saarland, in dem niemand eine Wohnung mit schwarzem Schimmel akzeptieren muss, weil die Alternative die Straße ist. Ich will nicht, dass Nachbarschaften jahrelang zusehen müssen, wie ein einzelnes Haus immer weiter verfällt und sich niemand zuständig fühlt. Ich will Kommunen, die ihre Stadtentwicklung nicht nur kommentieren, sondern selbst gestalten können. Unsere Städte sind kein Portfolio, sie sind Lebensorte. Deshalb geht es bei dieser Debatte auch um mehr als um ein paar heruntergekommene Häuser. Es geht darum, ob wir den Anspruch haben, dass jeder Mensch vernünftig wohnen kann, unabhängig davon, wie groß sein Geldbeutel ist. Diesen Anspruch haben wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten. Diesen Anspruch werden wir auch weiterhin durchsetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und Glück auf. (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Haas, für die Begründung des Antrages der SPD-Landtagsfraktion. - Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind eingegangen. Als erster Redner hat nun das Wort von der AfD-Fraktion Herr Carsten Becker.
Carsten Becker AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Saarländer! Es wurde schon bei beiden Einbringungen auf sehr viel Inhalte eingegangen, und ich kann vorwegsagen, wir können beide Anträge so mittragen. Das Thema Schrottimmobilien beschäftigt uns schon etwas länger, die Zahlen wurden teilweise schon genannt. Circa 900 wohnungsbaurechtliche Fälle wurden alleine in Saarbrücken, Neunkirchen und Völklingen bereits gemeldet. Ich möchte auf einen Punkt eingehen, der mir besonders wichtig ist. Problemimmobilien dürfen nicht isoliert als bauordnungsrechtliches Thema betrachtet werden, denn wenn Wohnsitze fingiert werden, wenn Beschäftigungsverhältnisse nur auf dem Papier bestehen, wenn Sozialleistungen erschlichen werden, dann reden wir über organisierte Ausbeutung und nicht nur über ein paar kaputte Häuser, und dann muss der Staat entsprechend handeln: Wohnungsaufsicht, Meldebehörden, Jobcenter, Familienkassen, Finanzkontrolle Schwarzarbeit und Strafverfolgung dürfen nicht länger nebeneinander arbeiten, sie müssen dort zusammenarbeiten. Herr Theobald hat die Aktion in Nordrhein-Westfalen schon erwähnt, dort ist man ein gutes Stück weiter. Es gab am 9. Juli dieses Jahres eine größere Kontrolle, bei der 280 Wohneinheiten kontrolliert wurden. Dabei hat man 90 Tatverdächtige festgestellt, bei denen eventuell ein unrechtmäßiger Bürgergeldbezug im Spiel ist. Das zeigt, das sind schon Größenordnungen, bei (Abg. Becker (AfD)) denen wir eventuell auch hier im Saarland ein Problem haben. Von daher sollten wir genau hinschauen und handeln. Beide Anträge gehen aus unserer Sicht in die richtige Richtung. Wir unterstützen sie. Wir freuen uns auch, das Thema weiterhin mitzubetreuen. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)
Christina Baltes
Danke, Herr Becker, für Ihren Redebeitrag. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Es hat nun von der Landesregierung der Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Dr. Magnus Jung, das Wort.
Dr. Magnus Jung
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Es freut mich, dass wir jetzt an einem Punkt sind, an dem wir doch weitgehend große Übereinstimmung in diesem Hohen Hause haben. Der Kollege Theobald und die Kollegen aus der SPD-Fraktion sind schon darauf eingegangen und haben geschildert, wie die Situation aus Sicht der Betroffenen ist. Deshalb kann ich mich darauf beschränken, zu sagen, dass es bei diesem Thema insbesondere um die Mieter geht, die die Opfer dieser Entwicklung sind. Es geht aber auch um die Kommunen, die Menschen im Stadtteil insgesamt, die betroffen sind. Es geht auch um die Schäden im Sozialstaat, wenn Sozialleistungen missbräuchlich erschlichen werden oder wenn Leistungen, die eigentlich den Mieterinnen und Mietern zustehen, von den Vermietern unterschlagen werden. Deshalb geht es hier um Sozialpolitik auf der einen Seite. Es geht aber auch darum, im Bereich der inneren Sicherheit die Gesetze und die Regeln in unserem Staat durchzusetzen. Deshalb wollen wir mit diesem Ansatz auch Ordnung in den Quartieren schaffen. Ich bin froh, dass SPD und CDU in den meisten Punkten übereinstimmen. Es gibt ja auch einen gemeinsamen Ausgangspunkt, der heute schon mehrfach erwähnt worden ist, nämlich die Beschlussfassung über das Wohnungsaufsichtsgesetz. Ich weiß noch ziemlich genau, wie das damals war. Wir hatten im Sozialausschuss eine Anhörung über das Projekt EULE in Saarbrücken. Yvonne Ploetz war damals noch Mitarbeiterin der AWO und hat uns das alles vorgestellt. Wir waren stark beeindruckt. Ein Wohnungsaufsichtsgesetz stand damals gar nicht im Koalitionsvertrag. Wir haben dann aus den Fraktionen heraus den Wunsch geäußert, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen. Ich bin froh, dass der damalige Ministerpräsident Tobias Hans den Weg politisch frei gemacht hat, dass ein solches Gesetz geschaffen werden konnte. Das Innenministerium wollte es nicht federführend betreiben. Es wurde dann tatsächlich durch die Fraktionen eingebracht. Aber wir haben, glaube ich, ein gutes Gesetz hinbekommen. Wir hätten nicht unbedingt gedacht, dass es in so vielen Fällen auch angewendet werden würde. Wir haben dann in der neuen Regierung mit dem Ansatz der quartiersbezogenen Armutsbekämpfung einen neuen Ansatz gewählt, indem wir uns ressortübergreifend besonders problematische Quartiere herausgesucht haben, sie zu Perspektivquartieren erklärt haben und gesagt haben, wir wollen zeigen, dass man die Entwicklung in diesen Quartieren wieder drehen kann, dass es Entwicklungen gibt, damit die Menschen spüren, dass es für sie persönlich auch wieder aufwärtsgehen kann. Bei den intensiven Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürger in den Quartieren ist das Thema Wohnen als das wichtigste Thema für die Menschen in den Quartieren identifiziert worden. Deshalb ist am Ende auch der Vorschlag der Ministerpräsidentin, 70 Millionen Euro zur Bekämpfung von Schrottimmobilien in diesen drei Perspektivquartieren zur Verfügung zu stellen, der beste Beweis dafür, dass sich mit der quartiersbezogenen Armutsbekämpfung in diesem Land wirklich etwas ändert, dass es viel mehr Mittel gibt für eine aktive Sozialpolitik gemeinsam mit den Städten und Kommunen in unserem Land. Vieles von dem, was in dem Papier der CDU angeregt wird, setzen wir längst um. Wir haben direkt nach Bekanntgabe der Entscheidung Taskforces in jedem der Quartiere eingerichtet. Es gibt die neue Form der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden. In der Tat, nicht jeder soll nur seinen Ausschnitt betrachten. In der Vergangenheit war es häufig auch so, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für sich genommen zwar wussten, dass etwas schiefläuft, aber frustriert waren, weil sie nicht wussten, wie sie das abstellen können. Wir haben jetzt dafür gesorgt, dass es in jedem der drei Quartiere Arbeitsstrukturen gibt, wo man zusammenarbeitet, sich austauscht, wo man gemeinsame Strategien entwickelt. Es gibt mittlerweile sogar schon umfangreiche Handlungskonzepte, die gemeinsam erarbeitet und auch umgesetzt worden sind. Es sind über 80 Immobilien identifiziert, an denen man ansetzen kann. Es wird auch über einzelne Problemimmobilien konkret gesprochen und geplant, wie man sie verändern kann. Wir finanzieren in den Jobcentern zusätzliches Personal, damit diese Prozesse besser gemanagt werden können, die sogenannten Wohnungschecker. Das Entscheidende, was als Nächstes kommen muss und wo wir in der Vorbereitung sind, ist die operative Entwicklung. Denn wir werden als Ministerium keine Häuser kaufen. Diejenigen, die das vor Ort machen müssen, sind die Kommunen, vor allen Dingen mit ihren Wohnungsbaugesellschaften. Das ist für die eine oder andere schon eine neue Art, die Aufgaben vor Ort zu erledigen, aktiver in diese Problembereiche hineinzugehen, um die Stadtentwicklung ganz anders zu unterstützen. Wir sind da an vielen Stellen in sehr guten Gesprächen. Ich will insbesondere die Wohnungsbaugesellschaft in Neunkirchen sehr lobend hervorheben, die schon vor unseren Initiativen sehr vieles aus eigenem Antrieb entwickelt und umgesetzt hat, was genau in die richtige Richtung geht. Aber eines muss man auch sagen: Ein neues Förderprogramm zu haben, die Abwicklung verwaltungstechnisch zu managen, auch die Abgrenzung zu den bisher bestehenden und weiterhin bestehenden Förderprogrammen, die das Innenministerium natürlich hat, die auch schon in der Vergangenheit gewirkt haben, das ist alles nichts, was innerhalb von zwei Wochen geregelt ist. Aber wir haben es geregelt. Es ist geklärt. Wir haben hier überall sehr schnell miteinander gearbeitet. Aber wenn man ein Haus kaufen will, dann dauert das in der Regel, insbesondere, wenn es um die Art von Vermieter geht, über die wir hier reden. Da darf man auch nicht jedes Projekt, das man angehen will, vorher öffentlich kommunizieren, denn dann kostet nämlich die Immobilie nicht nur 150.000, sondern 500.000 Euro. Deshalb können wir auch nicht alles, was wir im Konkreten planen, im Detail im Vorfeld veröffentlichen, weil das der Weg wäre, dass es nicht mehr funktioniert. Jedenfalls sind wir an allen Punkten dran, jetzt auch die nächsten Schritte zu gehen. Alles, was wir dort lernen, das Prozesswissen, wird natürlich transportiert. Das kommt nicht nur den drei Quartieren zugute, um die es geht. Denn in Saarbrücken ist die Stadtverwaltung beteiligt, die für alle Stadtteile verantwortlich ist. Das gilt auch für das Jobcenter und die meisten anderen Behörden, mit denen wir in Saarbrücken und Völklingen zusammenarbeiten. Die können das sehr schnell auf die Arbeit im gesamten Regionalverband übertragen. Es stehen auch für alle Mittel aus vielen anderen Programmen zur Verfügung. Der Kollege Haas hat eben schon darauf hingewiesen, dass beispielsweise aus den LuKIFG-Mitteln der Kommunen vieles genutzt werden kann. Aber der Kollege Reinhold Jost hat auch in vielen anderen Programmen, die auch vom Bund mit unterstützt werden, eine Menge Geld zur Verfügung, das darauf wartet, dass es von den Kommunen abgerufen wird, die in diesem Bereich mehr investieren wollen. Ich will darüber hinaus sagen, dass ich es sehr begrüße, dass jetzt auf der Bundesebene, angestoßen aus dem Bundesbauministerium und dem Bundesarbeitsministerium, die nächsten rechtlichen Schritte gegangen werden, die heute angekündigt worden sind, damit die Kommunen noch bessere rechtliche Instrumente in der Hand haben, um am Ende die Interessen der Mieterinnen und Mieter durchzusetzen oder am Wohnungsmarkt stärker durchzugreifen. Das alles wird ausgewertet und das alles wird natürlich auch in die dann notwendige Novelle des Wohnungsaufsichtsgesetzes im Saarland einfließen, die wir uns vorgenommen haben, die wir aber wahrscheinlich, weil auch hier Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht, in der nächsten Legislaturperiode umsetzen wollen. Was wir dort vorhaben, werden wir sicherlich auch vorher schon relativ genau sagen können, damit die Bürgerinnen und Bürger orientiert sind. Aber ich will, Herr Kollege Theobald, noch einmal auf das zurückkommen, was auch Ihre Frage war: Was macht eigentlich das Land? - Ich glaube, es kann sich sehen lassen, was wir in den letzten viereinhalb Jahren gemacht haben. Gemeinsam haben unter anderem die SPD- und die CDU-Fraktion das Wohnungsaufsichtsgesetz im Jahr 2020 auf den Weg gebracht. Danach ist auf der Landesebene ehrlich gesagt erst mal nicht sehr viel passiert, das gebe ich zu, das hing auch mit Corona zusammen, aber als wir dann die Verantwortung im Sozialministerium und im Innenministerium übernommen haben, haben wir doch eine Menge gemacht. Wir haben - das ist dem Kollegen Jost zu verdanken - den sozialen Wohnungsbau zurück ins Land gebracht. (Abg. Commerçon (SPD): Wir haben ihn wie- derbelebt!) Wir haben ihn wiederbelebt. Es werden jetzt Tausende neue Wohnungen geschaffen. Das entlastet am Wohnungsmarkt ganz erheblich und ist eine große Leistung dieser Landesregierung. (Beifall von der SPD.) Wir haben die Quartiersprojekte auf den Weg gebracht, wir haben die Taskforces gegründet, wir haben die Wohnungschecker installiert und wir haben 70 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Die zentrale Steuerung all dieser Prozesse in der Landesregierung gibt es längst und daran zeigt sich, dass das Land seiner Aufgabe, eine aktive Sozialpolitik dadurch zu forcieren, dass es steuernd eingreift und die Kommunen unterstützt, mehr als nur gerecht wird. Natürlich liegt ein großer Teil der Umsetzung in der kommunalen Verantwortung, weil die Kommunen die Instrumente im operativen Geschäft in der Hand haben, aber wir unterstützen, wo wir können, und ich glaube, wenn wir als Landtag dieses Thema weiterhin gemeinsam so unterstützen, wird unserem Land noch viel gelingen. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Minister Jung, für Ihren Redebeitrag. Es ist noch eine Wortmeldung eingegangen. Als nächster Redner hat erneut von der CDU-Landtagsfraktion Herr Alwin Theobald das Wort.
Alwin Theobald CDU
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister, ich glaube, Sie haben mich ein Stück weit missverstanden. Ich habe nicht gefragt, was das Land macht. Ich weiß, dass das Land handelt und dass es vor dem Hintergrund der aktuellen Möglichkeiten sogar vorbildlich handelt. Was ich gefragt habe, ist, wie das Gesetz funktioniert. Wo hat es funktioniert, wo hat es nicht funktioniert? Warum hat es an diesen Stellen nicht funktioniert? Fehlten weitere rechtliche Möglichkeiten, fehlte Personal, fehlte Fachwissen? Mich interessiert außerdem Folgendes: Wir haben damals bewusst ins Gesetz hineingeschrieben, dass der Vermieter, der eine Wohnung so herunterkommen lässt, dass sie unbewohnbar wird, für seinen Mieter eine andere Bleibe suchen muss. Mich interessiert, in wie vielen Fällen das der Fall war. Wenn wir das alles nicht wissen, bewegen wir uns trotz der Taskforce im Blindflug und deshalb brauchen wir dringend diese Evaluation. (Beifall von der CDU.) Ich muss noch einen weiteren Punkt ansprechen: Alles bezieht sich wieder einmal auf den Ballungsraum, auf die Städte hier im Saarland, die natürlich die allerschlimmsten Objekte zu verzeichnen haben. Neunkirchen, Saarbrücken-Burbach, Völklingen, Sie haben sie genannt, Sie wurden uns auch vom Kollegen Haas genannt, aber wo bleibt der ländliche Raum, wo bleibt die Unterstützung für den ländlichen Raum? - Ich weiß, der Innenminister ist mit seinem Cappuccino-System dabei, die Kommunen zu unterstützen, aber zielgerichtet etwas in dieses Programm einzubinden, würde nicht viel kosten. Es wäre ein Leichtes. Wenn Sie unserem Antrag heute zustimmen, können wir genau diesen Weg einschlagen, ohne dass es so viel mehr kostet, wie der Kollege Haas an die Wand gemalt hat. Es gibt andere Möglichkeiten. Sie können sich gerne enthalten, während wir unserem Antrag zustimmen, dann ist er auch durch. Wir enthalten uns bei Ihrem Antrag und wir hätten heute eine einvernehmliche Lösung. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Theobald, für Ihren Redebeitrag. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Landtagsfraktion Drucksache 17/2398. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2398 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2398 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben CDU- und AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion Drucksache 17/2416. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2416 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2416 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben SPD- und AfD-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Punkt 22 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Gute, bezahlbare und menschenwürdige Pflege sichern - Pflege darf kein Armutsrisiko sein (Drucksache 17/2399) Zur Begründung erteile ich Frau Abgeordneter Dagmar Heib das Wort.
Dagmar Heib CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Pflege darf kein Armutsrisiko sein, Pflege muss bezahlbar sein und Pflege muss vor allen Dingen menschenwürdig sein. (Beifall von der CDU.) Sie muss menschenwürdig für mehr als 80.000 Saarländerinnen und Saarländer sein, denn mehr als 80.000 Menschen sind zu pflegen in unserem Land. Darum geht es in unserem Antrag: Unser Pflegesystem steht vor enormen Herausforderungen. Wir werden älter, die Zahl der Pflegebedürftigen steigt. Gleichzeitig fehlen Fachkräfte und pflegende Hände, Familienstrukturen verändern sich und immer mehr Menschen fragen sich: Wer wird mich einmal pflegen? Bekomme ich überhaupt einen Pflegeplatz? Kann ich mir Pflege leisten, wenn sie denn benötigt wird? (Abg. Heib (CDU)) Pflege ist keine Randfrage der Sozialpolitik, Pflege ist eine der großen sozialen Zukunftsfragen unseres Landes. Mehr als 85 Prozent der Pflegebedürftigen im Saarland werden zu Hause versorgt, der größte Teil davon ohne Unterstützung eines ambulanten Dienstes. Wir sollten deutlich aussprechen, was das bedeutet: Pflegende Angehörige sind der größte Pflegedienst unseres Landes. Viele von ihnen leisten Tag für Tag Unglaubliches neben dem Beruf, neben der eigenen Familie und oftmals bis an die Grenzen der eigenen Gesundheit. Diese Menschen verdienen nicht nur unseren Dank, sie brauchen konkrete Unterstützung und Entlastung. Deshalb fordern wir ein Landespflegegeld für Pflegebedürftige ab dem dritten Pflegegrad. In Bayern gibt es ein solches Landespflegegeld. Das ist eine einmalige Zahlung im Jahr, ich gebe zu, das ist kein großer finanzieller Segen, aber, meine Damen und Herren, zumindest zeigen wir den Menschen, die über sich selbst hinauswachsen, unseren Respekt und unsere Wertschätzung. (Beifall von der CDU.) Damit setzen wir zwar ein kleines, aber ganz klares Signal: Wer Verantwortung übernimmt und häusliche Pflege ermöglicht, darf vom Land nicht alleingelassen werden. (Zuruf des Abgeordneten Com- merçon (SPD).) Sehr geehrter Herr Kollege Commerçon, hören Sie mir doch einfach weiter zu! Am besten denken Sie daran, wenn es um den Nachtragshaushalt geht, dann haben wir Haushaltsberatungen, nicht während meiner Rede. - Gleichzeitig brauchen wir mehr Tagespflege, mehr Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Pflege-WGs und wohnortnahe Angebote. Wir müssen Pflege und Beruf endlich miteinander vereinbar machen, denn pflegende Angehörige können nicht dauerhaft die Lücken eines überforderten Systems schließen. Meine Damen und Herren, genauso dringend müssen wir über die Kosten der stationären Pflege sprechen. Das haben wir hier bereits getan, ich spreche es aber noch einmal an. Knapp 12.000 Menschen bei uns im Saarland werden stationär gepflegt. Menschen haben ihr Leben lang gearbeitet, Beiträge gezahlt, vorgesorgt und erleben dann, dass ein Pflegeplatz ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigt. Das dürfen wir nicht hinnehmen. Pflegebedürftigkeit darf nicht bedeuten, im Alter zum Sozialfall zu werden. Deshalb fordern wir heute noch einmal, dass das Saarland wieder Verantwortung bei den Investitionskosten übernimmt. Das ist nicht neu. Die Übernahme dieser Kosten durch das Land würden Pflegebedürftige und ihre Familien unmittelbar spürbar entlasten. Das liegt in der Handelshoheit des Landes. Das Saarland kann es selbst regeln. Dafür brauchen wir nicht Berlin, nicht den Bund. Wir tragen ebenfalls Verantwortung. (Beifall von der CDU.) Meine Damen und Herren, gute Pflege braucht vor allen Dingen Menschen. Unsere Pflegekräfte leisten jeden Tag hochprofessionelle und verantwortungsvolle Arbeit, aber zu viele verlassen den Beruf oder reduzieren ihre Arbeitszeit, weil die Rahmenbedingungen nicht mehr stimmen. Verlässliche Dienstpläne, flexible Arbeitszeitmodelle, bessere Aufstiegsmöglichkeiten, Anerkennung für ausländische Fachkräfte - all das ist Ihnen bekannt - sind Stellschrauben, an denen gearbeitet werden muss. Wir müssen endlich dafür sorgen, dass Pflegekräfte wieder mehr Zeit für das haben, wofür sie ausgebildet werden: Für die Menschen und nicht für die Formulare! Die Entbürokratisierung ist keine Nebensache, sie ist aktive Fachkräftesicherung - das wissen Sie auch. Einen ganz besonderen Schwerpunkt haben wir in unserem Antrag auf die Menschen mit Demenz gelegt. Wir sind im September, der Welt-Alzheimer-Tag liegt vor uns. Es ist der Monat, in dem man sich insbesondere um die Menschen mit Demenz kümmert. Gerade herausforderndes Verhalten kann Angehörige und Pflegekräfte an ihre Grenzen bringen. Deshalb wollen wir zusätzlich zur Landesfachstelle Demenz spezialisierte Demenzfachberatung stärken, weil diese Fachberatung die psychosoziale Beratung beinhaltet. Das ist wichtig für die Betroffenen und vor allen Dingen für ihre Angehörigen. (Beifall von der CDU.) Wir wollen die gerontopsychiatrischen Netzwerke ausbauen und die stationäre gerontopsychiatrische Versorgung verbessern. Wir wollen unsere Krankenhäuser konsequent demenzsensibel weiterentwickeln. Menschen mit Demenz brauchen besondere Strukturen, besondere Aufmerksamkeit und manchmal einfach mehr Zeit. Das ist auch im Gesundheitssystem zu berücksichtigen. Unser Ziel darf nicht nur sein, Pflegebedürftigkeit möglichst gut zu verwalten. Unser Ziel muss es auch sein, wo immer es möglich ist, zu verhindern oder mindestens hinauszuzögern. Deshalb müssen Prävention und Rehabilitation einen deutlich höheren Stellenwert bekommen. Wir wollen außerdem die Gemeindeschwestern im Saarland etablieren, Pflegeberatung und Sozialraumplanung besser miteinander vernetzen und durch ein Pflegemonitoring frühzeitig erkennen, wo Versorgungslücken entstehen. Pflege findet vor Ort in unseren Städten und Gemeinden, in unseren Einrichtungen und vor allem in den Familien statt. (Beifall von der CDU.) (Abg. Heib (CDU)) Die Kommunen müssen die entsprechenden Antworten geben. Natürlich kann das Saarland die strukturellen Probleme der Pflegeversicherung nicht allein lösen. Ich habe eben die Investitionskosten angesprochen. Denken Sie bitte daran, welche Investitionen in Hinblick auf den Klimawandel und den Hitzeschutz auf die Träger zukommen. Diese Investitionen werden von den Trägern zu tragen sein. Bei den Krankenhäusern wurde ein Angebot mit Millionen Euro zur Unterstützung gemacht, aber bei den Altenhilfeeinrichtungen haben wir noch nichts gehört. Auch dort hat das Land Verantwortung zu übernehmen. (Beifall von der CDU.) Strukturelle Fragen für eine nachhaltige, generationengerechte Finanzierung der Pflegeversicherung sind an den Bund zu richten. Versicherungsfremde Leistungen müssen sachgerecht aus Steuermitteln finanziert werden. Wir brauchen flexiblere Leistungen und ein Pflegebudget, das sich stärker an den tatsächlichen Bedürfnissen ausrichtet. Es ist wichtig, dass die Budgets, die es für Tagespflege gibt, in der Pflegeversicherung erhalten bleiben, weil sie Entlastungsmöglichkeiten für die An- und Zugehörigen, aber auch für die zu Pflegenden garantieren. Wir müssen die bessere Absicherung pflegender Angehöriger und eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf erreichen. Ich bin froh, dass der neue Minister Herr Linnemann anzeigt, die Rentenversicherung für die pflegenden Angehörigen zu überdenken und nachzujustieren. Wir stehen vor der parlamentarischen Beratung. (Beifall von der CDU.) Wir müssen Digitalisierung und moderne Technik dort einsetzen, wo sie Pflegekräfte entlasten. Eines muss dabei klar bleiben: Technik kann nicht Pflege sein. Sie kann Pflege unterstützen, aber nicht menschliche Zuwendung ersetzen. Wir, die CDU, hat mit der Einführung der sozialen Pflegeversicherung in den 1990er-Jahren Verantwortung übernommen. Heute stehen wir erneut an einem Punkt, an dem grundlegende Entscheidungen notwendig sind. Deshalb brauchen wir eine Pflegereform, die Finanzierung, Fachkräfte, Angehörige, Prävention und Versorgungsstrukturen zusammendenkt. Ganz grundsätzlich muss die ganzheitliche Betrachtung aller Sozialreformen erfolgen. Wir wollen im Saarland den Runden Tisch „Aktionsbündnis Pflege“ mit allen Beteiligten einrichten, und zwar mit einem klaren Auftrag: Was müssen wir heute tun, damit gute Pflege im Saarland morgen noch möglich und bezahlbar ist? (Beifall von der CDU.) Meine Damen und Herren, hinter all den Zahlen, Pflegegraden und Finanzierungsfragen stehen Menschen, die Angst haben, ihre Selbstständigkeit zu verlieren, Angehörige, die versuchen, Beruf, Kinder und die Pflege ihrer Eltern miteinander zu vereinbaren, Pflegekräfte, die ihren Beruf mit großer Leidenschaft ausüben, aber zunehmend an den Rahmenbedingungen verzweifeln, und Menschen mit Demenz, die in besonderer Weise darauf angewiesen sind, dass wir ihre Würde schützen. Für sie alle tragen wir politische Verantwortung und für sie alle ist Ehrlichkeit erforderlich. Deshalb ist unser Anspruch klar: Wir wollen eine Pflege, die den Menschen und seine Würde in den Mittelpunkt stellt, eine Pflege, die bezahlbar bleibt, eine Pflege, die Angehörige nicht überfordert, eine Pflege, in der Beschäftigte wieder mehr Zeit für Menschen haben, und eine Pflege, bei der niemand Angst haben muss, durch Pflegebedürftigkeit arm zu werden. Pflege darf kein Armutsrisiko sein. - Dafür steht unser Antrag. Ich bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall von der CDU.)
Christina Baltes
Danke, Frau Heib, für die Begründung des Antrages der CDU-Landtagsfraktion. - Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind eingegangen. Als erster Redner hat nun Herr Frank Schmidt von der SPD-Landtagsfraktion das Wort.
Frank Dieter Schmidt SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Pflege ist aktuell eine der großen sozialen Fragen unserer Zeit. Meine Vorrednerin Dagmar Heib hat es schon gesagt: Bereits in den beiden Landtagssitzungen im Juni und August dieses Jahres haben wir uns mit dem Thema beschäftigt, und auch heute wieder mit dem Antrag der CDU-Fraktion. Im Grunde genommen hätte ich eigentlich meine beiden Reden von damals heute erneut vortragen können, da sich aus unserer Sicht seitdem nichts an unseren Forderungen, die wir zu den beiden Anträgen hatten, geändert hat. Bevor ich auf den Antrag der CDU eingehen werde, möchte ich etwas Grundsätzliches sagen, das ich die letzten beiden Male schon gesagt habe. Wir alle wissen, Pflege ist keine abstrakte politische Herausforderung. Pflege bedeutet, dass ein Mensch im Alter Unterstützung braucht. Pflege bedeutet, dass eine Tochter ihren Vater versorgt. Pflege bedeutet aber auch, dass eine Pflegekraft morgens zur Arbeit kommt und Verantwortung für andere Menschen übernimmt. Deshalb müssen wir über Pflege mit einem klaren Ziel sprechen. Wir müssen dafür sorgen, dass Menschen auch in Zukunft gut, würdevoll und verlässlich gepflegt werden können und Pflegebedürftigkeit nicht automatisch bedeutet, (Abg. Schmidt (SPD)) dass Menschen und ihre Familien finanziell oder persönlich überfordert werden. Mit dem geplanten Pflegeneuordnungsgesetz stehen weitreichende Veränderungen auf Bundesebene an. Was ich von den geplanten Streichungen beziehungsweise Kürzungen halte, habe ich bereits ausführlich in meiner Rede im Augustplenum dargestellt. Daneben geht es aber auch um die Stärkung der häuslichen Pflege, um Prävention und um neue Unterstützungsangebote. Das sind zunächst einmal richtige und wichtige Ziele, aber bei der Umsetzung kommt es darauf an, dass aus guten Überschriften gute Politik wird, denn eines ist doch offensichtlich: Wir stehen in der Pflege vor enormen Herausforderungen. - Deshalb müssen wir uns die Frage stellen: Wo organisieren wir Pflege in Zukunft? Wie stellen wir sicher, dass Pflege auch in Zukunft bezahlbar bleibt? Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ich mir den Antrag der CDU-Fraktion anschaue, muss ich allerdings eines ganz deutlich sagen: Viele der Punkte, die die CDU heute in ihrem Antrag aufgreift, sind keineswegs neu. Wir haben sie bereits behandelt, wir haben sie bereits diskutiert und wir haben sie bereits mit konkreten Vorschlägen in unseren beiden letzten Anträgen verbunden, nämlich mit den Drucksachen 17/2273 und 17/2343. Damit haben wir einen Großteil der Punkte, die heute im CDU-Antrag stehen, bereits aufgegriffen und beschlossen. Das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich festhalten und an konkreten Beispielen auch darstellen. Die CDU-Fraktion fordert, versicherungsfremde Leistungen sachgerecht aus Steuermitteln zu finanzieren und damit die Beitragszahler zu entlasten. Bereits im Juni forderten wir in unserem Antrag die vollständige Finanzierung versicherungsfremde Leistungen aus Bundesmitteln. Die CDU-Fraktion fordert, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf generell zu verbessern. Bereits im Juni forderten wir in unserem Antrag, die häusliche Pflege als tragende Säule des Pflegesystems zu stärken, pflegende Angehörige gezielt zu entlasten, Rentennachteile zu vermeiden sowie Leistungseinschränkungen zulasten Pflegebedürftiger und ihrer Angehöriger auszuschließen. Die CDU-Fraktion fordert, dass Pflegeversicherungsrecht verständlicher zu gestalten. Bereits im August forderten wir in unserem Antrag, das System der Pflegeversicherung zu vereinfachen. Die CDU-Fraktion fordert, Präventions- und Rehabilitationsleistungen der Sozialversicherungsträger konsequenter auf die mittel- und langfristige Vermeidung von Pflegebedürftigkeit auszurichten. Bereits im August forderten wir in unserem Antrag, Förderprogramme für Prävention zu verstetigen und weiter auszubauen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte es mal bei diesen Beispielen belassen, obwohl es noch weitere Punkte gibt, die wir bereits in unseren Anträgen hatten und nun von der CDU-Fraktion aufgegriffen werden. (Zuruf des Abgeordneten Scharf (CDU).) Das sehen wir zum Schluss, lieber Hermann. - Eines möchte ich hierzu jedoch noch sagen. Ich finde es schon bemerkenswert, wenn die CDU-Fraktion mit dem heutigen Antrag den Eindruck erwecken möchte, sie hätte dieses Thema als erste aufgegriffen, denn auch in meinen beiden vorherigen Reden habe ich wesentliche Punkte angesprochen, mit denen die CDU-Fraktion nun mit zeitlicher Verzögerung ankommt. (Zuruf.) Das kannst du dir gerne angucken. - Auch hier möchte ich deshalb ausdrücklich an das Folgende erinnern: Die Punkte, die heute im CDU-Antrag unter anderem drinstehen, haben wir bereits thematisiert. Hier möchte ich einige Beispiele nennen. In meiner Rede am 24. Juni habe ich Folgendes gesagt: Die Arbeits- und Vergütungsbedingungen für die Beschäftigten werden verschlechtert, indem die sogenannte Tariflohnpflicht und die Refinanzierung von Tarifverträgen für vier Jahre ausgesetzt werden. - Damals kam dazu kein einziger Satz von der CDU-Fraktion, erst knapp drei Monate später mit dem heutigen Antrag. In meiner Rede ebenfalls vom 24. Juni habe ich auch Folgendes gesagt: Wer zum Wohl der Allgemeinheit beruflich kürzer tritt oder ganz auf Erwerbstätigkeit verzichtet, um einen nahestehenden Menschen zu pflegen, darf nicht mit geringeren Rentenanwartschaften bestraft werden. - Auch damals kam von der CDU kein Wort dazu, erst mit dem heutigen Antrag. Liebe CDU-Fraktion, tun Sie nicht so, als würde die politische Arbeit in diesem Hause erst mit Ihrem heutigen Antrag beginnen! - Im Saarland waren und sind wir bereits aktiv. Unser Gesundheitsminister Magnus Jung hat in den letzten viereinhalb Jahren im Bereich Pflege mehr bewegt als seine Vorgängerin. Viele der von Ihnen in Ihrem Antrag genannten Punkte wurden bereits umgesetzt sowie konkrete Maßnahmen zur Verbesserung eingeleitet, und zwar nicht nur auf dem Papier. Wir haben beispielsweise im März 2023 die Fachstelle Pflegestützpunkte im Sozialministerium eingerichtet und in den letzten Jahren gestärkt. Durch diese Fachstelle wird die Organisation der acht Pflegestützpunkte insbesondere im Hinblick auf die Koordination und Kooperation gestärkt und optimiert. Genau diese niedrigschwellige Beratung brauchen Menschen, wenn Pflege plötzlich Teil ihres Lebens wird. Wir haben außerdem die Nachbarschaftshilfe gestärkt. Nachdem die Voraussetzungen zur Registrierung vereinfacht wurden, stieg die Zahl der sogenannten Tandems auf über 1.280 mit zunehmender Tendenz. Auch das ist ein wichtiger Baustein. Denn gute Pflege besteht eben nicht ausschließlich aus professionellen Pflegediensten (Abg. Schmidt (SPD)) und stationären Einrichtungen, sie besteht auch aus dem sozialen Umfeld, aus Nachbarschaft, aus Freunden, aus Menschen, die bereit sind, anderen im Alltag zu helfen. Deshalb müssen wir diese Strukturen stärken und dürfen das Ehrenamt nicht als Selbstverständlichkeit betrachten. Wir müssen es unterstützen und mit professionellen Strukturen verbinden. Genau dieses Ziel verfolgt die Landesstrategie Saar66. In einem ersten Schritt wird durch sogenannte Generationengestalterinnen/Generationengestalter eine koordinierende Funktion in den Städten und Gemeinden geschaffen, die altersgerechte und gesundheitsfördernde Strukturen auf kommunaler Ebene modifizieren soll. Zudem soll insbesondere die Generation der Babyboomer für ehrenamtliches Engagement in der Pflege gewonnen werden. Auch bei der Ausbildung in der Pflege haben wir gehandelt. Im letzten Jahr haben wir den Ausbildungslotsen auf den Weg gebracht. Er unterstützt Auszubildende während ihrer Ausbildung, berät bei Problemen und hilft dabei, Ausbildungsabbrüche zu vermeiden. Das ist wichtig, denn wir können es uns schlicht nicht leisten, dass Menschen eine Pflegeausbildung beginnen und dann aufgrund von Problemen abbrechen, die eigentlich lösbar wären. (Beifall von der SPD.) Darüber hinaus haben wir mit der Koordinierungsstelle Pflegeausbildung eine Struktur geschaffen, die die Akteure zusammenbringt und die Pflegeausbildung im Saarland unterstützt. Das alles zeigt, wir reden nicht nur über die Zukunft der Pflege, wir arbeiten bereits daran. Wir haben noch etwas getan, das mir in dieser Debatte besonders wichtig ist. Wir haben mit der Konzertierten Aktion Pflege Saar ‘KAP Saar‘ die verschiedenen Akteure an einen Tisch gebracht. Denn wenn wir die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern wollen, kann das nicht isoliert funktionieren. Wir brauchen die Träger, die Beschäftigten, die Gewerkschaften, die Pflegekassen, die Ausbildungseinrichtungen und natürlich die Politik. Deshalb ist die KAP Saar so wichtig. Sie bringt die unterschiedlichen Akteure trägerübergreifend zusammen und arbeitet daran, die Bedingungen in der Pflege nachhaltig zu verbessern. Deshalb ist es richtig, dass wir hier im Saarland bereits Strukturen geschaffen haben, die genau diese gemeinsame Verantwortung abbilden. Das ist vorausschauende Pflegepolitik. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei all dem dürfen wir natürlich eines nicht vergessen: Pflege muss für die Menschen, die Pflege benötigen, aber auch für ihre Angehörigen bezahlbar bleiben, denn für viele Familien ist Pflege mittlerweile zu einer enormen finanziellen Belastung geworden. Wer heute einen Pflegeheimplatz benötigt, sieht sich mit Kosten konfrontiert, die für viele Menschen kaum noch zu stemmen sind. Deshalb ist es richtig, dass wir über eine Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile sprechen. Dies haben wir auch mit unserem letzten Antrag gefordert. Wir brauchen einen Pflegekostendeckel. An dieser Stelle möchte ich eine Behauptung zurückweisen, die in dieser Debatte von der CDU-Fraktion aufgestellt wurde. Es ist nicht zutreffend, dass unsere Ministerpräsidentin Anke Rehlinger mit ihrer Forderung nach einem Pflegekostendeckel die Bürgerinnen und Bürger täuscht. Von Anfang an wurde klar kommuniziert, worauf sich dieser Deckel beziehen soll. Es geht um den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, also um den pflegebedingten Eigenanteil. Es geht ausdrücklich nicht darum, sämtliche Kosten eines Pflegeheimplatzes auf einen bestimmten Betrag zu begrenzen. Das ist ein entscheidender Unterschied, liebe CDU-Fraktion. Würde ein solcher Pflegekostendeckel umgesetzt werden und die bisherigen Leistungszuschüsse nach § 43c SGB XI würden so bleiben wie bisher, würde sich ein solcher Deckel viel mehr auswirken als die von Ihnen gebetsmühlenartig geforderte Übernahme der Investitionskosten, die Sie in Ihrer Regierungsverantwortung nicht umgesetzt haben. Kurz vor den Wahlen kann man natürlich solche Forderungen aufstellen. Ich habe es beim letzten Mal schon gesagt, man müsste aber auch angeben, wie man diese, ich schätze mal, 70 bis 80 Millionen Euro finanzieren möchte. Das sind Sie bisher schuldig geblieben. Gleiches gilt für Ihre Forderung nach dem Landespflegegeld. Die Kollegin Dagmar Heib hat es eben angesprochen. Sie hat gesagt, das wäre ein geringer Betrag, beziffert hat sie es nicht. Schätzen wir mal, für alle im Saarland mit Pflegegrad 3 kommen wir auf 20 bis 30 Millionen Euro. Das bedeuten dann vielleicht 40 bis 45 Euro pro Person im Monat. (Zuruf des Abgeordneten Com- merçon (SPD).) Das weiß ich nicht, das kann ich dir nicht sagen. Das sind sie bisher schuldig geblieben. Das sind alles Versprechungen, die überhaupt nicht gegenfinanziert sind. Aber in den letzten Monaten ist man es von der CDU-Fraktion gewohnt, dass sie irgendwelche Versprechungen macht, (Beifall des Abgeordneten Com- merçon (SPD)) ohne zu sagen, wie man es gegenfinanziert. (Zuruf der Abgeordneten Heib (CDU).) Ich sage mal so, ich habe eigentlich aus meiner Sicht mit den beiden Reden vorher in den beiden Plenarsitzungen alles gesagt, was mir persönlich auf dem Herzen liegt. Alles andere wird mein Kollege Florian Schäfer gleich noch ausfüh- (Abg. Schmidt (SPD)) ren. Von daher bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit. - Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Schmidt, für Ihren Redebeitrag. Als nächster Redner hat nun von der AfD-Landtagsfraktion Herr Christoph Schaufert das Wort.
Christoph Rudolf Schaufert AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Gute, bezahlbare und menschenwürdige Pflege sichern - Pflege darf kein Armutsrisiko sein. Wer wollte diesem Satz ernsthaft widersprechen? Natürlich muss Pflege menschenwürdig sein. Natürlich dürfen ein Pflegefall und der Umzug in ein Pflegeheim nicht dazu führen, dass ein ganzes Lebenswerk innerhalb weniger Jahre aufgezehrt wird. Natürlich verdienen Pflegekräfte und pflegende Angehörige mehr Unterstützung. Das sind alles Binsenweisheiten. Deshalb sind zahlreiche Einzelpunkte dieses Antrags richtig und decken sich mit AfD-Forderungen wie weniger Bürokratie, bessere Arbeitsbedingungen et cetera. Das wurde alles schon erwähnt. Das eigentliche Problem dieses Antrags liegt nicht in seinen Überschriften oder dem ausgebreiteten Sortiment des Gemischtwarenladens hinter dem Schaufenster. Es liegt in seiner politischen Urheberschaft, in der vollständigen Ausblendung der eigenen Verantwortung der CDU. Meine Damen und Herren von der CDU, Sie schreiben, die Pflegeversicherung müsse grundlegend reformiert werden. Sie beklagen überbordende Dokumentationspflichten, den Fachkräftemangel, hohe Heimkosten, fehlende Entlastungsangebote und eine unzureichende Finanzierung. Aber wer hat denn dieses System über Jahrzehnte politisch gestaltet? In der letzten Plenarsitzung fragte ich das die SPD beim Thema Pflege, heute sind Sie der Adressat der Frage. Die CDU führte das Saarland unzählige Jahre. Auf der Bundesebene stellte die Union bislang 53 Jahre den Kanzler und natürlich die unsägliche Kanzlerin. Auch gegenwärtig sitzt die CDU wieder in der Bundesregierung. Gut, da ist die Schwester, die SPD, de facto Chef. Sie von der CDU waren also nicht Zuschauer einer Entwicklung, die andere verursacht hätten, Sie saßen über lange Zeit an den entscheidenden Schalthebeln und spielten daran. Sie erinnern in Ihrem Antrag und noch eben in der Rede stolz daran, dass die Pflegeversicherung in den 1990er-Jahren unter einer unionsgeführten Bundesregierung eingeführt wurde. Das war zweifellos eine bedeutende sozialpolitische Entscheidung, aber da müssen Sie sich auch zurechnen lassen, wie dieses System ausgestaltet und anschließend weiterentwickelt und letztlich an die Wand gefahren wurde. Die Pflegeversicherung blieb, wie sie eingeführt war, stets eine Teilversicherung. Die wachsende Differenz zwischen Versicherungsleistung und tatsächlichen Kosten mussten die Pflegebedürftigen und ihre Familien von jeher tragen. Über viele Jahre wurde mit Ihrem Zutun daran herumgeschraubt, aber es blieb immer bei der Basiseinstellung der Teilversicherung. Besonders bemerkenswert ist daher auch ein Satz in Ihrem Antrag, in welchem Sie beklagen, dass es im Saarland seit vielen Jahren keine Unterstützung bei den Investitionskosten für Pflegeheime gäbe. Ein erheblicher Teil dieser vielen Jahre fällt in die Zeit der CDU-geführten Landesregierung. Wenn die fehlende Investitionskostenförderung heute ein Hauptgrund für die hohen Eigenanteile ist, dann können Sie nicht so tun, als hätten Sie diese Entwicklung erst gestern entdeckt, oder jetzt den Pilatus machen. Ähnlich verhält es sich beim Personal. Sie fordern bessere Arbeitsbedingungen, verlässlichere Dienstpläne, attraktivere Ausbildung, weniger Bürokratie. - Alles richtig. Aber warum wurden diese Probleme nicht während Ihrer Regierungszeit behoben? Warum verlassen so viele ausgebildete Kräfte den Beruf oder reduzieren ihre Arbeitszeit? Warum verbringen Pflegekräfte noch immer einen erheblichen Teil ihres Arbeitstages mit Dokumentationen statt mit den Menschen? Alles in allem ist der Antrag kein ausgearbeitetes Formkonzept. Er enthält weder eine belastbare Kostenrechnung noch eine Gegenfinanzierung, weder einen Zeitplan noch eine klare Prioritätensetzung. Sie versprechen vollmundig sehr viel, gleichzeitiges Landespflegegeld mit Investitionskostenübernahmen, neue Beratungsstellen, zusätzliche Versorgungsangebote et cetera. Das ist kein Arbeitsprogramm, das ist reines Schaufenster. Man ist beinahe peinlich berührt, dass eine Partei mit jahrzehntelanger Regierungsverantwortung zu einem derart primitiven propagandistischen Mechanismus greift. Erst gestaltet man die bestehenden Zustände über viele Jahre mit und anschließend reicht man einen Wunschzettel ein, auf dem man sich selbst als außenstehender Mahner präsentiert. Auch die heutige Landesregierung trägt selbstverständlich Verantwortung und muss sich an ihren Ergebnissen messen lassen. Aber die Versäumnisse der SPD machen aus der CDU noch lange keinen politischen Neuling und schon gar nicht einen Hoffnungsträger für die Menschen. Ab nächstem Jahr werden Sie ja wahrscheinlich wieder gemeinsam die Hoffnungen der Saarländer enttäuschen können. (Abg. Schaufert (AfD)) Kurz: Pflegepolitik braucht Verlässlichkeit, Finanzierung, Umsetzung, keine Schaufensteranträge, schon gar nicht von Ihnen, werte Kollegen. Deshalb wird die AfD-Fraktion diesem Antrag nicht zustimmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Christina Baltes
Danke für Ihren Redebeitrag, Herr Schaufert. Als nächster Redner hat nun von der SPD-Landtagsfraktion der Abgeordnete Florian Schäfer das Wort.
Florian Schäfer SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Saarländerinnen und Saarländer, die um die fortgeschrittene Uhrzeit hoffentlich noch einer wichtigen Debatte lauschen, nämlich der zu dem eingebrachten Antrag zum Thema Pflege. Ich möchte auf meinen Vorredner ganz kurz eingehen, denn ich kann es einfach nicht so stehen lassen. Wir haben hier und auch in anderen Landesparlamenten seit vier Jahren gegenseitige Schuldzuweisungen, was die Vergangenheit betrifft, was der eine oder andere gemacht habe. Ich glaube, ich kenne kein Finanzinstrument in Deutschland, das nie abgeändert wurde. Immer wieder ändern sich Zeiten, Bedingungen oder andere Gegebenheiten. Umso wichtiger ist es, alles in die Hand zu nehmen, noch mal zu prüfen und neu zu ordnen. Das gehört für alle zur Debatte dazu. Eines noch: Es ist immer schön, dass wir von der SPD oder die Kollegen der CDU hören dürfen, dass wir vom Gründungsdatum her so fortgeschrittene Parteien sind. Nur weil man sich regelmäßig mit einem neuen Gewand schmückt, muss man nicht meinen, dass man eine junge Partei ist, lieber Herr Schaufert. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen darf uns nicht arm machen, nicht die Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, nicht deren Familien und auch nicht die Kommunen, die am Ende einspringen müssen, wenn Menschen ihre Pflege nicht mehr bezahlen können, wenn kein Haus mehr da ist, wenn keine Gelder mehr da sind. Deshalb ist es richtig, dass wir über Pflege sprechen, aber liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, wir unterscheiden uns in den Anträgen, die mein Kollege Frank Schmidt in den letzten Monaten hier eingebracht hat, und in Ihrer Idee, mit der Sie hier heute stehen. Wir haben mit dem Versprechen der Pflegeversicherung - wir waren gegen Pflegearmut und neue Belastungen für Familien und die kommunale Ebene - genau diese Debatte geführt. Wir haben darin: Pflegebedürftigkeit darf nicht zum Armutsrisiko werden. Wir haben gefordert, die Eigenanteile wirksam zu begrenzen. Wir haben die Stärkung der häuslichen Pflege gefordert. Wir haben die Entlastung pflegender Angehöriger gefordert. Da sind wir beieinander. Wir haben gefordert, den Rentennachteil für pflegende Angehörige zu verhindern, weil sie der größte Pflegedienstleister sind, den wir im Land haben, und weil diese Reform an diesem Punkt zu gewagt war. Auch wir sind froh, dass man zumindest in dieser einen Zeile lesen konnte, dass der Rentennachteil hoffentlich nicht in dem endgültigen Entwurf erscheint, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Wir haben eine nachhaltige Finanzierung verlangt. Es wird nach der Idee gefragt. Diese Idee lässt mich aber nur zu einem Schluss kommen: Diese Reform muss alles noch mal auf den Prüfstand stellen, was wir haben. Was unterscheidet die pflegenden Angehörigen von einem zusätzlichen Zeitfaktor her von der stationären Pflege? Was gibt uns das Recht, solch einen großen Unterschied zu schaffen? Wir haben mit unserem Pflegedeckel in dem Antrag konkret gesagt, dass wir die Leute für die stationäre Pflege abholen möchten. Das ist ein Anteil, den man ausrechnen muss. Es geht nicht um die 1.500 Euro, sondern um das, was darüber ist. Das gehört zur Wahrheit dazu. Immer dieses Unredliche, dass man hier probiert, Menschen zu täuschen, tut nicht gut. Im Saarland beträgt die durchschnittliche Eigenbeteiligung im ersten Jahr eines Pflegeheimaufenthalts inzwischen 3.695 Euro. Das sind 292 Euro mehr als im letzten Jahr. Das kann man beim Verband der Ersatzkassen nachlesen. Wir reden von Unterkunfts- und Verpflegungskosten in Höhe von 1.276 Euro. Wir reden von 574 Euro an Investitionskosten. Wie wir dort eine Lösung finden, ist die Debatte, die wir führen müssen. Welcher normale Rentner/welche normale Rentnerin das dauerhaft zahlen soll, müssen wir uns anschauen. Der VdK hat einige gute Vorschläge gemacht. Er hat gesagt: Schauen wir nach Europa, schauen wir auf andere Pflegesysteme. Es gibt Pflegesysteme, die auf der kommunalen Ebene aufbauen. Wir wissen aber: Wir können keine weiteren Aufgaben auf die Kreise und Kommunen verlagern, ohne dass wir eine klare Finanzierungsstruktur haben. Es ist ein gutes Beispiel, was dort eingebracht wurde. Aber wohin sollen die Beratungsangebote gebracht werden? Wo bekommen die Angehörigen ihre Unterstützung? - Das sind Fragen, die im Gesamten zu klären sind. Wir dürfen nicht aufgeben und müssen auch eine Kommunalisierung in Betracht ziehen. Noch wichtiger ist aber Prävention. Auch hier hat das Saarland schon einiges gemacht, siehe PuGiS und Saar66. Ich sage es noch einmal: Es gibt die Pflegestützpunkte, es gibt Saar66. Ge- (Abg. Schäfer (SPD)) nau diese Menschen vor Ort in den Kommunen sind für Vernetzung, Hilfestellung und Kommunikation engagiert unterwegs. Die Aktion Pflege hat eines gezeigt: Die Argumente von Ihnen, was die Arbeitsbedingungen und die Arbeitszeit der Beschäftigten betrifft, wurden in dieser Aktion Pflege in einer riesigen Workshop-Kette dargestellt. Die Beschäftigten, die vor Ort mit uns gesprochen haben, berichten mir vom Träger bis zur Fachkraft unisono, dass es ein einmaliger professioneller Prozess war und ist, der für ganz Deutschland vorzeigbar ist. (Beifall von der SPD.) Wir sind mit der Aktion Pflege von Anfang an die richtigen Wege gegangen. Deshalb hoffen wir mit den Ansätzen, die wir mit den beiden Anträgen schon eingebracht haben, auf eine gute Reform in Berlin. Ich möchte noch einmal auf dieses Landespflegegeld eingehen und die Frage beantworten: Wir werden den Antrag ablehnen. Wir führen heute nicht diese Finanzierungsdebatte. (Abg. Heib (CDU): Von mir wird es verlangt. - Präsidentin Winzent übernimmt die Sitzungs- leitung.) Ich habe gesagt, wir führen heute nicht die Finanzierungsdebatte. Vielleicht ist es hinten falsch angekommen. Ich will trotzdem zur Plausibilität, so wie wir uns den Antrag klargemacht haben, erwähnen: Ich will bei den unterschiedlichen Vorschlägen auf dieses bayerische Beispiel eingehen. Letztes Jahr wurden in Bayern 1.000 Euro gezahlt, man hat es schon halbiert. (Abg. Heib (CDU): Ihr fangt ja noch nicht mal an. Wir fangen wenigstens an.) Wir sind dann bei 18 Millionen. Verschaffen wir uns eine Übersicht. Wir sagen in diesem Antrag: ab Pflegegrad 3. Das heißt, wir sprechen von grob 36.000 Pflegenden. Was ist mit den restlichen? Was ist mit den anderen 44.000 im Saarland? Das sind die Pflegestufen 1 und 2. Wo unterscheiden wir? Diesen Weg werden wir nicht mitgehen. Wir stellen die Frage, woher das Geld kommen soll. Wir müssen es nicht heute diskutieren. Es ist aber eindeutig, dass wir hier nicht mitgehen werden. Es ist richtig: In der Antragsbegründung - zur Fairness erwähnt - stehen 500 Euro. Das ist nicht viel, aber es ist in der Gegenleistung nicht darstellbar und von der Gleichbehandlung nicht unser sozialpolitischer Ansatz. Wir wollen die strukturellen Probleme lösen. Wir haben in unseren vorangegangenen Anträgen Vorschläge gemacht. Diese werden wir weiterverfolgen. Wir müssen über Kurzzeitpflege reden, wir müssen über Tagespflege reden, wir müssen über die Demenzversorgung reden. Zur Wahrheit gehört auch, dass wir in dieser Legislatur die Demenzbeauftragten in den Krankenhäusern eingeführt, die Finanzierung der Demenzstrategie deutlich ausgebaut und die Landesfachstelle für Demenz dauerhaft abgesichert haben. Wir müssen einen Schritt weiter gehen, weil es eine dauerhafte weitere Herausforderung im gesamten Bereich der Pflege ist. Wir haben noch nicht von den Beschäftigten gesprochen. Die möchte ich zum Schluss in den Fokus nehmen. In der Reform ist der Wegfall der Tarifbindung angekündigt. Das ist ein Wagnis, das wir in der Pflege so nicht überleben werden. Deshalb ist das nicht unser Ansatz. Wir lehnen den Antrag ab. - Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Schäfer. Es ist eine weitere Wortmeldung eingegangen. Ich erteile nun für die Regierung dem Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Herrn Dr. Magnus Jung das Wort.
Dr. Magnus Jung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist heute schon mehrmals darauf hingewiesen worden: Wir diskutieren die Pflegepolitik schon in der dritten Sitzung hintereinander. Das tun wir sehr gerne, denn es ist ein sehr wichtiges Thema, weil es sehr viele Betroffene in unserem Land gibt und viele, die heute noch nicht wissen, dass sie auch davon betroffen sein werden, und weil es am Ende für die Reform unseres Sozialstaates einer der wesentlichen Punkte ist. Weil die Frage gestellt worden ist, was bei uns im Land in den letzten Jahren gelaufen ist, ist es wichtig, zu sagen, dass die aktuelle Landesregierung die Pflegepolitik und die Lebenssituation älterer Menschen generell zu einem echten Schwerpunktthema gemacht hat. Das drückt sich rein organisatorisch dadurch aus, dass wir alle Fragen, die in diesem Zusammenhang im Ministerium zu planen, zu regeln, zu entscheiden sind, in einer neuen Abteilung für Pflege und Senioren zusammengefasst haben. Das zeigt sich daran, dass wir schon ganz am Anfang der Legislatur mit der Konzertierten Aktion Pflege, mit der Stabstelle, die später in der neuen Abteilung aufgegangen ist, einen völlig neuen Prozess aufgesetzt, personalisiert und mit sehr viel Geld unterlegt haben, der positive Früchte trägt. Wir haben mittlerweile über 1.000 Menschen mehr im Saarland, die in der Pflege arbeiten, als das Ende des Jahres 2022 der Fall war. Wir haben mit Saar 66 eine Präventionsstrategie, die bundesweit Beachtung findet und in vielen Kommunen im Saarland konkret in der Umsetzung ist. Wir haben weiterhin die Pflegestützpunkte gefördert. Wir haben einen Pflegeinfrastrukturbericht vorgelegt, der eine gute Planungsgrundlage darstellt, auch für die Kommunen, die ja, auch was die Rechtslage im Bund angeht, bei der Weiterentwicklung der Pflege eine besondere Verantwortung tragen. Wir haben auch die Demenzstrategie weiterentwickelt, in enger Zusammenarbeit mit dem Demenzverein. Dies alles und vieles andere mehr haben wir unternommen. Was der Antrag der CDU heute leisten will, das ist, so glaube ich, im Wesentlichen eine Gesamtschau der Themen, der Argumentationen und Positionen, mit denen die CDU bei der Landtagswahl vor die Bürgerinnen und Bürger treten will. Dabei gibt es viele Punkte, bei denen es Übereinstimmungen gibt zwischen dem, was in dem Papier steht, und dem, was die Landesregierung an Politik schon betreibt oder für die nächste Zukunft plant. Der Kollege Frank Schmidt ist ja schon darauf eingegangen, dass es viele Gemeinsamkeiten gibt. Das ist auch gut so. Es gibt aber auch den einen oder anderen Unterschied. Ein solcher zeigt sich in der Herangehensweise an die aktuelle Debatte: Während die CDU auf das schaut, was für die nächste Landtagswahl wichtig ist, muss die Landesregierung sich mit politischen Entscheidungen befassen, die vor der Landtagswahl noch anstehen. Das Entscheidende dabei sind die grundlegenden Weichenstellungen im Pflegeneuordnungsgesetz. Dabei geht es in der Tat sehr stark auch um die Frage, wie die Belastung der Bürgerinnen und Bürger künftig konkret ausfallen wird. Dazu gibt es im Moment zwei Modelle, die sich gegenüberstehen und die man miteinander vergleichen kann. Erstens gibt es den Vorschlag, für dessen Erarbeitung Frau Warken noch die Verantwortung trägt, von dem sich aber Herr Linnemann bislang noch nicht distanziert hat und von dem sich auch die CDU-Fraktion in ihrem heutigen Antrag nicht distanziert hat. Er zielt auf die Verschiebung der Zeitpunkte, ab denen die verschiedenen Entlastungsschritte in der Pflegeversicherung greifen. Das ist die größte Verschlechterung für die Bürgerinnen und Bürger, die mit diesem Pflegeneuordnungsgesetz verbunden ist. Im Einzelfall sind das binnen weniger Jahre schnell 25.000 bis 30.000 Euro für eine Familie beziehungsweise einen Pflegebetroffen an finanziellen Mehrbelastungen. Das ist der eine Vorschlag, der noch auf dem Tisch liegt und der in Ihrem Antrag weder kritisiert noch gar abgelehnt wird. Für diese Reform gibt es einen zweiten Vorschlag: die Einführung des Pflegedeckels. Das ist eine Begrenzung, die sofort dazu führen wird, dass die Pflegebedürftigen in erheblichem Maße, im ersten Schritt um mehr als 600 Euro pro Monat, finanziell entlastet werden. Das sind die Alternativen, zu denen man sich verhalten muss: Mehrbelastung um viele Tausend Euro oder Entlastung um viele Tausend Euro. Das ist die Entscheidung, vor der wir jetzt stehen und zu der die Landesregierung sich zu verhalten hat. (Beifall von der SPD.) Insofern bedeutet Ihr Vorschlag, wonach das Land die Investitionskosten übernehmen soll und ein Landespflegegeld einführt werden soll, gewissermaßen eine Verweigerung, sich zu der entscheidenden Frage, die in Berlin gestellt wird, wirklich zu verhalten. Sie haben noch die Gelegenheit, sich dazu zu verhalten, das wäre das, was jetzt politisch zählt. Aus Sicht des Landes insgesamt hielte ich es wirklich für unklug, würden wir sagen, dass das Land, sollte der Bund tatsächlich die Bürgerinnen und Bürger bei der Pflegeversicherung massiv stärker belasten, einen Ausgleich schafft, indem es neue Leistungen einführt. Das wären Leistungen, die das Land 100 Millionen Euro im Jahr kosten würden, und Sie sagen ja auch nicht, woher das Geld kommen würde. Niemand, der in dieser Situation eine gute Verhandlung für die Bürgerinnen und Bürger und auch im Interesse des Landes führen will, wird die zulasten der Bürger gehende Belastung akzeptieren und sich bereiterklären, das aus dem eigenen Säckel zu bezahlen. Wichtiger wäre es doch, solidarisch zusammenzustehen, um die aus Berlin drohende Belastung der Bürgerinnen und Bürger zu verhindern und eine stärkere Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger in Berlin durchzusetzen. Würden wir wenigstens an diesem Punkt gemeinsam kämpfen, könnten wir immer noch über alles andere streiten. (Beifall von der SPD.) Was die Investitionsförderung betrifft, so muss man - ich wiederhole das in der letzten Sitzung Gesagte - sich die Frage stellen, ob diese Vorschläge aus Ihrem Papier wirklich glaubwürdig sind. Angesichts dessen, was Sie in der Vergangenheit an Entscheidungen getroffen haben, halte ich sie nicht für glaubwürdig. Ich halte es auch angesichts der Situation des Landeshaushalts nicht für glaubwürdig, dass Sie, selbst wenn Sie es könnten, diesen Vorschlag in die Tat umsetzen würden und 100 Millionen Euro für eine solche Lösung zusätzlich auf den Tisch legen würden. Dazu sage ich wirklich: Vorsicht! Man sollte den Bürgerinnen und Bürgern in wichtigen Angelegenheiten nicht mehr versprechen, als man tatsächlich halten kann. Lassen Sie mich zusammenfassen: Bei vielen Punkten, insbesondere bei fachlichen Fragen, bei denen es um Weiterentwicklung geht, oder auch bei der Antwort auf die Frage, wie Land und Kommunen zukünftig Pflege gemeinsam besser organisieren können, sind wir eng beieinander. Hinsichtlich der Frage der Belastung beziehungsweise Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und der Frage, wer das finanzieren soll, sind wir ziemlich weit auseinander. Die Debatte darüber können wir gerne weiterhin führen. (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Minister. - Es ist eine weitere Wortmeldung eingegangen. Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion das Wort Frau Abgeordneter Dagmar Heib.
Dagmar Heib CDU
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist jetzt vieles gesagt worden von meinen Kollegen, die zum Thema geredet haben. Vielleicht fange ich erst einmal allgemein an: Wir haben, als unsere Partei das Ministerium geleitet hat, Erfolge erzielt bei der Verbesserung der Pflege, insbesondere auch für die Beschäftigten in der Pflege. Die Landesregierung, die dann übernommen hat, hat, als sie neu gewählt wurde, Versprechungen zu Vorhaben in den Raum gestellt, wonach sie bis 2030 4.000 Stellen neu schaffen möchte. Angesichts dessen erwarte ich, dass diese Landesregierung nun nicht nur lobpreist, welch tollen Prozess man aufgesetzt habe für die Beschäftigten, für die Frauen und Männer, die jeden Tag in der Pflege arbeiten und dort ihren Dienst machen. Sie berichten von dem tollen Prozess. Wo bitte sind aber die Ergebnisse, die Verbesserungen? Können wir über erreichte Verbesserungen für die Beschäftigten in der Pflege sprechen, hat der Prozess ein Ziel erreicht und einen Sinn gehabt. Bis heute ist das aber nicht der Fall. Es gibt Ergebnisse im Prozess, aber diese Ergebnisse sind noch nicht eins zu eins in der Praxis umgesetzt. Das macht für mich schon einen Unterschied. (Beifall von der CDU und Zurufe von der SPD.) Des Weiteren möchte ich daran erinnern, dass in der Zeit, als wir das Haus geleitet haben, leider Corona zugeschlagen hat. Die Corona-Pandemie hat hinsichtlich der Verbesserungen in der Pflege zumindest auch - ich will nicht sagen, dass die Verbesserungen ausgebremst wurden - zu einem Innehalten geführt. Herr Schaufert, Sie halten uns gerne vor, was wir alles nicht an Erfolg erzielt hätten. Doch, wir haben viele Erfolge erzielt, aber letztlich arbeitet man doch immer im Rahmen der Schwierigkeiten, die aktuell auf einen einwirken. Das gilt natürlich auch für die neue Landesregierung. Natürlich muss auch sie Schwierigkeiten bewältigen. Wählt man aber große Worte, muss man auch in die Umsetzung gehen - oder eben hinnehmen, dass einem die großen Worte vorgehalten werden. Herr Schaufert, wir haben hier Zeiten erlebt - Sie waren nicht dabei, aber Ihr Fraktionsvorsitzender müsste es eigentlich wissen -, in denen ein Vertreter der AfD-Fraktion in seinen Reden den Menschen mit Demenz die Würde abgesprochen hat. Das ist wahrlich keine Pflegepolitik, so geht man nicht mit Menschen und deren Würde um. (Sprechen zwischen den Fraktionen von CDU und AfD. - Zuruf: Müller!) Es war Ihre Partei, es war die von Ihrer Partei gestellte Fraktion, die dieses Menschenbild hier verbreitet hat. Auch das gehört zur Wahrheit dazu. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Es sollen neue Stellen geschaffen werden, aber leider wachsen die Ausbildungszahlen nicht an. Das muss ich immer wieder feststellen. Auf den Prozess bin ich eingegangen. Zum Stichwort Finanzierungsdebatte. Lieber Florian Schäfer, die Aussage hierzu war, „wir führen keine Finanzierungsdebatte“. (Zuruf des Abgeordneten Schäfer (SPD).) Das ist hier so gesagt worden. Wir können ja im Protokoll nachlesen, ob das gesagt wurde oder nicht. Aber Fakt ist, dass in der ganzen Diskussion zum Pflegedeckel in der letzten Plenarsitzung, ich habe mir extra das Protokoll angeschaut, der Minister genauso wie der Kollege Schmidt immer nur gesagt haben: „Wir brauchen einen Pflegekostendeckel von 1.500 Euro.“ Das ist durchweg gesagt worden. An keiner Stelle aber ist das gesagt worden, was Florian Schäfer heute gesagt hat, er hat nämlich jetzt Beträge genannt. Er hat gesagt, was Investitionskosten sind und was Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind. Die sind von den Bewohnern zu leisten! Und die wurden in der letzten Debatte von Ihnen gar nicht genannt. Was ich damit sagen will, ist: Sie waren vielleicht nicht gerade unehrlich, aber man hat es im Dunkeln gelassen. Man hat damit Erwartungen geweckt bei den Menschen, die davon ausgehen, dass nur noch 1.500 Euro zu zahlen bleiben. Aber das ist nicht der Fall! Die Menschen müssen weiterhin mehr zahlen. Wirklich zu einer Reduzierung kommt es mit Ihrem Pflegedeckel vielleicht nach zwölf Monaten Aufenthalt in der stationären Unterbringung, weil dann nämlich der Betrag auf etwas über 1.500 Euro sinkt, die noch zu zahlen sind. Aber das haben Sie nicht gesagt und die Ministerpräsidentin auch nicht. Von daher haben Sie mit Ihren Äußerungen über Ihr Modell des Pflegekostendeckels bei den Menschen Erwartungen geweckt, die nicht eintreffen. Seien Sie doch einfach ehrlich in der Frage! Auch das habe ich gesagt, das sind wir, die wir in der politischen Verantwortung stehen, den Menschen schuldig. Insbesondere sind wir ihnen schuldig, ehrlich zu sein und ihnen nicht ein X für ein U vorzumachen. (Abg. Heib (CDU)) Zu unseren Forderungen. Das ist eine Frage des politischen Willens. Sie hatten den politischen Willen, 100 Millionen für Schrottimmobilien freizumachen. Sie hatten den politischen Willen, den Transformationsfonds aufs Gleis zu setzen - alles eine Frage des politischen Willens. Wenn man es politisch will, dass wir als Saarland das machen, was wir können, dann treten wir ein. Dann machen wir ein Pflegegeld für die Angehörigen, selbst wenn sie es nur einmal im Jahr erhalten. Dann steigen wir ein in die Übernahme der Investitionskosten. Das hängt ganz allein vom politischen Willen dieser Landesregierung und dieses Parlamentes ab! Und da lasse ich mir von Ihnen nicht sagen, wir würden nur Versprechungen machen. Ich stehe dafür. - Danke. (Lebhafter Beifall von der CDU.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Heib. - Es ist noch eine weitere Wortmeldung eingegangen. Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Florian Schäfer.
Florian Schäfer SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht jetzt zum Schluss nicht mehr darum, irgendwelche Jubel-Arien abzuholen. Ich will nur noch eines sagen. Es ging von Anfang an nicht darum, hier einen Prozess zu beleuchten, der von der Landesregierung eingeführt wurde. Es ging um innerbetriebliche Dinge. Ich will nur ein Beispiel aus der Pflege nennen. Die Menschen, die jeden Tag mit dem Patienten rund um die Uhr arbeiten, damit er gesund wird, bekommen morgens bei der Visite noch nicht mal einen guten Morgen gewünscht. Das sind Dinge, die der Würde der Beschäftigten in der Pflege zuwiderlaufen, die ich aber live erlebt habe und von denen in Gruppendiskussionen mit den Menschen, die dort arbeiten, berichtet wird. Diese Dinge wurden aufgearbeitet, und das ist einmalig. (Beifall von der SPD.) Wenn man die Forderungen aus Ihrem Antrag sieht, müssen wir dort ein Preisschild für die Investitionskosten und für das Landespflegegeld anbringen. Hoch kalkuliert sind das 100 Euro Millionen im Jahr. Dann ist die Frage, welchen Weg man gehen will. Ich habe eben schon gesagt, diesen Weg werden wir nicht gehen. Zum guten Schluss: Wir schieben die Dinge nicht weg. Aber im Bund sollen ja viele Dinge gestrichen werden, was die Pflege betrifft, zum Beispiel der Pflegegrad 1. Das war bezeichnend, das in die politische Diskussion mit einzubringen. (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Schäfer. - Ich kann feststellen, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, somit schließe ich die Aussprache. Kommen wir nun zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/2399. Wer für die Annahme dieser Drucksache ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/2399 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben SPD- sowie AfD-Landtagsfraktion. Kommen wir nun zu Tagesordnungspunkt 24: Beschlussfassung über den von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: PISA 2025 ernst nehmen - Schule wieder zu einem Ort der Bildung, des Wissens, der Erziehung und der Leistung machen (Drucksache 17/2410) Zur Begründung erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! PI-SA - Programm for International Students Assessment. Seit Jahren haben wir die Berichte und die Untersuchungen von PISA, und sie werden immer niederschmetternder. Aber die Kritik an unserer Bildungsministerin muss ich gleich relativieren, denn die Leistungen gehen in ganz Europa zurück, und zwar seit Jahren. Das ist nicht nur in Deutschland so, das ist nicht nur im Saarland so, das ist praktisch in ganz Europa so. Da kommt es auch nicht darauf an, ob man einen Platz höher oder einen Platz tiefer liegt. Die Leistungen sind sehr schlecht. Ich habe in den letzten Tagen im französischen Rundfunk die Diskussion darüber gehört, wie das in Frankreich ist. Die sind da sehr empfindlich und haben Gründe für ihr schlechtes Abschneiden angeführt. Das waren zum Beispiel: Benutzung der modernen Medien, Handy in der Schule, künstliche Intelligenz, mangelnde Aufmerksamkeit und so weiter. - Das stimmt auch alles. Das ist alles richtig. Natürlich ist auch ein Grund - und das sage ich nicht, weil ich in der AfD bin, sondern weil es mir gerade eingefallen ist -, dass es viele ausländische Kinder in den Klassen gibt. Das ist in Frankreich genauso wie in Deutschland. Das heißt also, das sind Probleme, die man kennt und die man benennt. Aber es gibt auch Probleme, die man nicht festzustellen scheint, die aber Probleme sind. Ich will ein Beispiel nennen. (Abg. Dörr (AfD)) Ich bin jetzt schon länger nicht mehr in der Schule, ich bin seit 2003 im Ruhestand. Im letzten Jahr meiner Dienstzeit haben bei mir an der Schule - damals hieß das noch Sonderschule für Lernbehinderte, heute heißt das Förderschule Lernen -, 24 Buben und Mädchen den Hauptschulabschluss extern gemacht. Den haben sie nicht bei mir gemacht, dass ich die Arbeiten korrigiert hätte, die haben andere korrigiert. Die Schüler haben ihn extern gemacht, es ist auch niemand durchgefallen. Das war praktisch ein Glied in der Kette, das haben wir immer gemacht. Es waren nicht immer 24, aber im letzten Jahr waren es 24, das weiß ich noch. Wieso kann eine Schule, eine Förderschule Lernen, solche Leistungen erbringen? Es gibt sehr viele Gründe, aber der wichtigste Grund ist zuerst einmal der, dass wir Schule nicht so gelebt haben, wie man das seit 100 Jahren kennt. Unser Schulsystem ist mit wenigen Ausnahmen und wenigen kleinen Veränderungen immer noch dieselbe Schule wie vor 100 Jahren. Es gibt immer noch Klassen, es gibt Klassenbildungserlasse und so weiter. Es wird auch von oben regiert, die Schule hat sehr wenig eigene Möglichkeiten. Das ist wie vor 100 Jahren, daran hat sich nicht viel geändert. Was habe ich in meiner Schule anders gemacht? Zum Beispiel habe ich damals mit Kultusminister Breitenbach ausgehandelt, dass der Klassenbildungserlass für meine Schule nicht gilt. Nachher ist das auch für alle Förderschulen eingeführt worden. Bei Grund- und Hauptschulen hat er die Finger davongelassen, er hat zu mir gesagt, die Gewerkschaften machen da nicht mit. Was heißt das? Ich habe in meiner Schule nicht neun Klassen, sondern 18 aufsteigende Klassen gebildet. Die Schüler konnten auch jederzeit von einer Klasse runter- oder raufgehen, das war kein Problem. Es ist auch kein Schüler je sitzengeblieben, niemals! Und alle Schüler hatten das ganze Programm, es gab keine Schüler, die aus der 7. Klasse aus der Schule gekommen sind und deshalb nur ein Jahr Arbeitslehre hatten. Bei mir haben alle Schüler fünf Jahre gekocht und fünf Jahre gewerkt. Restlos alle Schüler haben lesen gelernt. Restlos alle Schüler konnten schwimmen. (Sprechen.) Ich könnte noch länger aufzählen, aber ich will nur sagen, worauf es ankommt. Die Bildungsministerin zum Beispiel kann so fleißig sein, wie sie will, sie ist in jedem Fall überfordert, wenn sie Schulleiterin von allen Schulen im Saarland sein soll. Es ist schon schwierig, Schulleiter einer Schule zu sein. Wenn ich große Schulen sehe, wäre das für mich ein Alptraum, der ich 40 Jahre Schulleiter war. Das ist ein schwieriges Geschäft. Das kann man niemals von Saarbrücken aus regeln. Man muss den Schulen Selbstständigkeit geben, das ist ganz dringend. Man muss die Kinder zur Leistung anspornen, der Erfolg ist der Vater des Erfolgs. Erfolg und Leistung haben mit Schmerzen nichts zu tun, die Kinder, wachsen daran. Erfolg kommt auch im Wettbewerb zum Tragen. Deshalb muss es innerhalb der Schule Wettbewerbe geben. Wir haben zum Beispiel bei sämtlichen Lesewettbewerben mitgemacht und haben immer den ersten Platz belegt. Schulen müssen internen Wettbewerb haben, sie müssen Wettbewerb mit anderen Schulen haben. Deshalb sind wir auch für die Erleichterung der Bildung von Privatschulen, weil dann Wettbewerb innerhalb der Schulen und zwischen den Schulen und so weiter ist. Ich will es jetzt dabei belassen. Wenn wir unsere Kinder wirklich so bilden wollen, wie sie es verdient haben, dann müssen wir total umdenken. Wenn wir das nicht machen, geht der Weg weiter bergab. - Herzlichen Dank! (Beifall von der AfD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender, für die Antragsbegründung. - Ich eröffne die Aussprache. Es sind Wortmeldungen eingegangen. Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Frau Abgeordneter Sevim Kaya-Karadağ. (Zuruf.)
Sevim Kaya-Karadağ SPD
Wir haben Zeit. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die aktuellen PISA-Ergebnisse können uns nicht zufriedenstellen. Wenn rund ein Drittel der Jugendlichen grundlegende Kompetenzen in Lesen beziehungsweise in Mathematik nicht erreicht, dann müssen wir darüber reden. Lesen, Schreiben und Rechnen sind die Grundlagen des schulischen Erfolgs für Ausbildung und für gesellschaftliche Teilhabe. Aber ja, wir müssen die Ergebnisse von PISA ernst nehmen. Wer aber PISA ernst nimmt, muss sich auch anschauen, was die Studie tatsächlich sagt; und darf sich nicht nur das herausgreifen, was in das eigene politische Weltbild passt. Genau da liegt das Problem Ihres Antrags. Wenn man ihn liest, entsteht der Eindruck, die Antworten standen eigentlich schon fest, bevor die PISA-Ergebnisse veröffentlicht wurden: Zuwanderung begrenzen, Digitalisierung kritisieren, Sitzenbleiben stärken, angebliche Ideologie aus Lehrplänen entfernen, und PISA liefert anschließend nur noch die Überschrift. Ich finde, wir sollten eine andere Debatte führen. Lassen Sie uns aus PISA keine Schulddebatte machen. Es bringt uns keinen Schritt wei- (Abg. Kaya-Karadağ (SPD)) ter, wenn wir jetzt danach suchen, wem wir die Verantwortung für diese Ergebnisse zuschreiben können. Die entscheidende Frage ist doch nicht: Wer ist schuld? Die entscheidende Frage ist: Was müssen wir tun, damit unsere Kinder wieder besser lesen, schreiben und rechnen können? - Dafür müssen wir uns anschauen, was PISA tatsächlich sagt. Ein ganz wesentlicher Befund ist, in Deutschland hängt der Bildungserfolg noch immer viel zu stark von der sozialen Herkunft ab. Der Leistungsabstand zwischen sozial privilegierten und sozial benachteiligten Jugendlichen ist in Deutschland deutlich größer als im OECD-Durchschnitt. Genau hier liegt eine der zentralen bildungspolitischen Aufgaben. Die Bildungschancen eines Kindes dürfen nicht davon abhängen, in welche Familie es hineingeboren wird. Deshalb führt es an den entscheidenden bildungspolitischen Fragen vorbei, wenn Sie aus PISA wieder einmal eine Migrationsdebatte machen. (Zuruf des Abgeordneten Dörr (AfD).) Wenn wir über Bildungserfolg sprechen, geht es nicht darum, Kinder nach ihrer Herkunft zu unterscheiden. (Weitere Zurufe des Abgeordne- ten Dörr (AfD).) Es geht darum, welche Voraussetzungen ein Kind mitbringt, wo es Unterstützung braucht und wie wir ihm bestmögliche Bildungschancen eröffnen. Genau daran arbeiten wir im Saarland. Kinder kommen nicht alle mit den gleichen Voraussetzungen in die Schule. Deshalb schauen wir früh hin und fördern dort, wo Unterstützung gebraucht wird. Genau diesen Weg gehen wir mit „Startklar Deutsch“: Sprachstände früh feststellen, gezielt fördern und Kindern einen guten Start in ihre Bildungsbiografie ermöglichen. Sprache ist dabei nur ein Teil. Nicht jedes Kind hat zu Hause die gleichen Möglichkeiten. Nicht alle Eltern können bei den Hausaufgaben helfen, Nachhilfe bezahlen oder zusätzliche Bildungsangebote ermöglichen. Deshalb ist der Ganztag für uns weit mehr als Betreuung. Guter Ganztag schafft gemeinsame Bildungszeit und Möglichkeiten für individuelle Förderung, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. Mit dem Startchancen Programm unterstützen wir gezielt diejenigen Schulen stärker, an denen die Herausforderungen besonders groß sind. Chancengerechtigkeit heißt nämlich nicht, überall das Gleiche zu tun, sondern dort mehr zu tun, wo mehr Unterstützung gebraucht wird. An dieser Stelle lohnt sich ein Blick auf Ihr Verständnis von Schule. Sie warnen in Ihrem Antrag vor einem betreuten Wohlfühlraum. Natürlich gehört Anstrengung zum Lernen, natürlich muss Schule Leistung verlangen, aber Kinder lernen nicht besser, weil sie sich in der Schule schlechter fühlen. Sie lernen gut, wenn sie sich sicher fühlen, Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten entwickeln und von guten Lehrkräften begleitet werden. Dass Sie Wohlbefinden und Leistung gegeneinander ausspielen, sagt derzeit mehr über Ihr Bild von Schule aus als über die PISA-Ergebnisse. Das gilt auch für Ihre Behauptung, abgesenkte Leistungsanforderungen seien eine Ursache der schlechten Ergebnisse. Das ist eine Behauptung in Ihrem Antrag, kein Befund von PISA. Niemand hier will Anforderungen abschaffen. Die entscheidende Frage ist doch nicht, ob wir Leistung wollen, die entscheidende Frage ist, wie wir möglichst viele Kinder dazu befähigen, diese Leistung zu erbringen. Dann die Digitalisierung. Natürlich ersetzt ein Tablet keine Lehrkraft, das hat auch niemand behauptet. Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Entscheidend ist der pädagogische Mehrwert. Die Gegenüberstellung von Tablet und Buch oder nur Buch führt deshalb auch nicht besonders weit. Die Frage ist: Welches Werkzeug unterstützt in welcher Situation gutes Lernen? (Beifall von der SPD.) Schließlich soll nach Ihrem Antrag die Schule von ideologisch motivierter Überfrachtung befreit werden. Auch hier zeigt sich dasselbe Muster. Das ist kein Befund von PISA, das ist eine politische Behauptung der AfD, und noch dazu eine, bei der Sie in Ihrem Antrag noch nicht einmal sagen, was diese angebliche ideologische Überfrachtung eigentlich konkret sein soll. Das macht das Grundproblem Ihres Antrags ziemlich deutlich. Wo PISA konkrete Probleme beschreibt, brauchen wir konkrete Antworten. PI-SA zeigt uns, wo wir besser werden müssen: bei den Basiskompetenzen, bei der individuellen Förderung und vor allem bei der Frage, wie stark der Bildungserfolg eines Kindes noch immer von seiner sozialen Herkunft abhängt. Unsere Antwort darauf ist nicht weniger Leistung, im Gegenteil. Wir wollen, dass möglichst viele Kinder gute Leistungen erbringen können. Deshalb fördern wir früh. Deshalb stärken wir Sprache. Deshalb bauen wir den Ganztag aus und unterstützen Schulen dort besonders, wo die Herausforderungen besonders groß sind. Leistung und Chancengerechtigkeit sind keine Gegensätze. Wer Leistung erwartet, muss Kindern auch die Chancen geben, sie zu erbringen. Das ist für uns die entscheidende Konsequenz aus PISA. - Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Kaya-Karadağ. Ich erteile nun Frau Abgeordneter Jutta Schmitt-Lang das Wort für die CDU-Landtagsfraktion.
Jutta Schmitt-Lang CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was gibt es Schöneres, als kurz vor Mitternacht noch eine muntere Bildungsdebatte? Zumindest ist das ein Anlass, jetzt noch ein bisschen gute Laune zu haben, wenn auch der Antrag, über den wir heute sprechen, eher verstörend als die Laune hebend ist. Das muss ich tatsächlich voranstellen, denn, Herr Dörr, Sie haben eben ausgeführt, was Sie damit sagen wollten. Das hatte mit dem schriftlichen, sehr ausführlichen Antrag nichts zu tun. (Abg. Dörr (AfD): Das gesprochene Wort gilt!) Ja, gut. Das nehme ich zur Kenntnis. Ich spreche zu Ihrem Gesprochenen und zum Geschriebenen. Darauf können wir uns einigen, nicht? Ich habe mich schon gefragt, sowohl beim Vortrag, aber vor allem beim Antrag, wo Sie die letzten vier Jahre während unserer Debatten waren. Denn irgendwie passt das nicht zu den Diskussionen, die wir hier hatten. Ich gebe Ihnen auch ein paar konkrete Beispiele. Vorab Folgendes: Wir sind als CDU maximal unzufrieden mit den PISA-Ergebnissen. Ich würde behaupten, das eint uns vermutlich alle im Raum. Damit kann man nicht zufrieden sein. Das ist eine Analyse, die völlig zutreffend ist. Einige der Punkte, die Sie in Ihrem Antrag aufzählen, sind durchaus richtig. Aber es passieren so ein paar bizarre Verwischungen. Auf eine Sache hat Frau Kaya-Karadağ schon rekurriert. Sie werfen nämlich alle möglichen Erkenntnisse der letzten Jahre in einen Topf und sagen, das sehen wir an PISA. Das ist falsch, denn Sie haben es ja selbst an einer Stelle in Ihrem schriftlichen Antrag gesagt, dass PISA keine repräsentativen Einzelergebnisse für das Saarland liefert. Sie tun aber anschließend so, als würden sich alle diese Dinge, die Sie nennen, konkret daraus ableiten lassen. Das ist schlicht falsch, macht aber nichts. Manche der Erkenntnisse sind trotzdem richtig, kommen nur woanders her. Da bietet sich die Gelegenheit, dass ich auf die Debatte von Kollege Commerçon heute Morgen eingehe. Schade, dass er nicht mehr da ist. Denn heute Morgen hat er zu dem Thema gesprochen, das eigentlich jetzt dran wäre. Er wollte nur beim Thema Kita lieber darüber sprechen. Aber ich gehe darauf auch gerne jetzt noch ein, denn er hat die aktuelle Bildungsstudie hoch gelobt und sich sehr gefreut, dass wir da so gut waren. Über gute Plätze freuen wir uns eigentlich ja auch alle. Aber viele der Dinge, die Sie jetzt auf PISA beziehen, sieht man an dieser Studie oder sieht sie auch an den IQB-Studien der letzten Jahre, und zwar sehr konkret heruntergebrochen auf das Saarland. Denn was PISA für Gesamtdeutschland war, das sehen wir seit Jahren in einem Trend an diesen anderen Ergebnissen, die ich gerade genannt habe. Wir wissen längst ganz viele Dinge, die jetzt in PISA dokumentiert sind. Wir sehen sie sogar viel konkreter, beispielsweise dass im Saarland 30 Prozent der Erstklässler aktuell nicht in der Lage sind, ausreichend Deutsch zu kommunizieren. Wir wissen auch, dass 40 Prozent der Schüler in Klasse 9 den Mindeststandard in Mathematik nicht erreichen. Das ist keine neue Erkenntnis, das wissen wir auch schon länger. Ganz ehrlich, die Diskussion - da bin ich beim Kollegen Commerçon - der letzten Jahre verwundert mich. Man preist sich so und sagt, man sei für PISA auf einem guten Weg. Der Kollege hat heute Morgen gesagt, seit 2012 sei es seine und Ihre Verantwortung. Jetzt fangen Sie mit den Dingen im Bereich Sprachförderung an. Wir mussten Sie quasi dahin tragen. Wenn Sie das jetzt feiern, finde ich das gut. Es bleibt aber immer noch zu unkonkret. Wir wissen auch längst, dass das Saarland eine überdurchschnittliche Schulabbrecherquote hat. Das ist zum Beispiel auch ein Ergebnis aus dem Bildungsmonitor, der heute so gepriesen wurde. Den Teil lässt man aber lieber weg. Deshalb frage ich mich ganz ehrlich, wofür Sie sich heute Morgen so euphorisch gefeiert haben. Für die höheren Ausgaben? Das kann man machen. Aber tatsächlich finde ich, für die höheren Ausgaben sollte man sich dann preisen, wenn sie auch eine entsprechende Wirkung erzielen. (Beifall von der CDU.) Das ist so, gerade mit Blick auf Schulabbrecher und gerade mit Blick darauf, dass wir gesehen haben, dass wir nicht nur bei Schulabbrechern, sondern auch bei dem Thema, das Frau Kaya-Karadağ gerade bei PISA so bedauert hat, nämlich im Zusammenhang mit der Bildungsarmut, auf dem vorletzten Platz sind. Dann gibt es noch relativ wenig, wofür ich uns noch feiern würde. Ja, wir sind Spitzenreiter bei der Digitalisierung. Da sollte man vielleicht der Ehrlichkeit halber sagen, dass das zum Großteil an den Ergebnissen unserer sehr guten Hochschulen liegt, die eigentlich den Hauptanteil daran haben, und natürlich an der Menge an Tablets, die wir verteilt haben. Gleichzeitig ist es aber auch ein bisschen schräg, wenn wir eine Studie feiern, die uns dafür lobt, dass wir wenige Schüler haben, die sitzenbleiben, aber wir das Sitzenbleiben ja weitgehend abgeschafft haben. Von daher ist das ein bisschen komisch. Auf der anderen Seite sollten wir beim Thema Schulabbrecher vielleicht einmal über Zusammenhänge nachdenken und uns über die Lernerfolge Gedanken machen, anstatt über irgendwelche fiktiven Quoten. (Beifall von der CDU.) Es bleibt also die Frage, warum das heute Morgen so euphorisch gefeiert wurde. Das sollte sich in puncto Betrachtung von Bildungsstudien einordnen. Das passt dann auch zu all den Themen, die Herr Dörr in seinem Antrag komisch „verwurschtelt“ hat. Aber kommen wir noch ein- (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) mal zu dem Antrag zurück! Fast alle Themen, die Sie hier aufführen und als Forderungen betrachten, hatten wir in den letzten Jahren hier auch schon mehrfach diskutiert. Es ist ein Sammelsurium aus Einzelforderungen zusammen in einen Antrag „geknaubt“. Ich gehe einmal ein paar Beispiele durch, um Ihnen zu zeigen, warum ich das für nicht richtig seriös halte. Wenn wir über Basiskompetenzen reden und sie in den Mittelpunkt rücken, muss ich sagen, es hat wirklich jeder hier im Haus dieses Thema in den letzten drei oder vier Jahren hoch und runter geritten, die SPD und wir mit unterschiedlichen Zielsetzungen. Aus unserer Sicht ist in der Praxis nicht annähernd genug passiert. Aber das Thema ist hier so etwas von virulent, dass es echt komisch ist, dass Sie das jetzt als einen Vorschlag ohne irgendeine konkrete Änderung, sondern einfach nur mit „mehr Basiskompetenzen stärken“ vorbringen. Das wäre vor vier Jahren vielleicht noch up to date gewesen. Heute ist es ein bisschen aus der Zeit gefallen. Ich nenne ein weiteres Beispiel: Verpflichtende Sprachstandtests und verbindliche Sprachförderung. Das ist süß! Seit Jahren stehe ich in regelmäßigen Abständen hier vorne und reite dieses Thema hoch und runter. Ich habe das Hamburger Modell schon seit vier Jahren hier wie eine Monstranz vor mir hergetragen. Es hat dann dreieinhalb Jahre gedauert, bis es angekommen ist. Aber es hat noch ein Jahr länger gedauert, bis es bei der AfD angekommen ist. Immerhin zeigt das, wenn wir lang genug Themen wiederholen, dringen sie durch. Auch das ist schon einmal ein positiver Effekt. (Beifall von der CDU.) Dann bleiben wir bei dem Problem, dass wir ganz konkrete Vorgehensweisen und Maßnahmen vorgeschlagen haben, aber Sie jetzt einfach sagen, Sie wollen das irgendwie auch machen. Aber wenn Sie nichts anderes machen wollen, brauchen wir das nicht mehr zu beschließen. Dann ist das Thema ja durch. Nächstes Beispiel. Sie wollen jetzt unter anderem fachfremd erteilten Unterricht erfassen. Ich werfe dem Bildungsministerium ständig vor, dass sie alles Mögliche nicht erfassen. Das stimmt auch. Sie erfassen viel zu wenig Dinge, die in der Umsetzung wichtig wären. Da geht es um Inklusion, wo man nicht weiß, was los ist. Es geht um Gewalt an Schulen. Da weiß man nicht, was los ist. Aber bei diesem Thema hat das Ministerium wirklich geliefert. Das erfasst das Ministerium. Es hat uns das in seiner Antwort sehr deutlich mitgegeben. Da gibt es jetzt wirklich von meiner Seite 0,0 Kritik. Diese Forderung ist völlig obsolet. 2024 haben Sie aber, wenn es jetzt darum geht, dass wir dieses Problem des fachfernen Unterrichts beseitigen müssen, hier in einer Debatte über Lehrereinstieg und Probleme mit fachfremdem Unterricht noch gesagt, das habe es immer gegeben, das sei ja nicht so schlimm. An dem Punkt haben wir völlig unterschiedliche Meinungen. Ich halte das für problematisch und deswegen kann ich mit dieser Forderung, die Sie jetzt aufstellen, nichts anfangen. Nächster Punkt. Egal, was Sie der Bundesregierung vorwerfen - da kann man ja Verschiedenes in alle Richtungen machen -, aber die Senkung der Zuwanderungszahlen ist eindeutig. Durch die konkreten Maßnahmen, insbesondere des Bundesinnenministers, wurden im letzten Jahr 75 Prozent weniger Asylanträge gestellt als im Vorjahr. Das ist ein Fakt. Wie Sie das Thema jetzt mit populistischen Pseudoforderungen an die Bundesregierung beim Bildungsthema in diesen Antrag reinkonstruieren, ist irgendwie symptomatisch für Ihr Vorgehen. Ich werde es nicht kommentieren. Das passt einfach nicht. Punkt. Zum Thema private digitale Endgeräte: Auch hier liegen unsere Forderungen seit vielen Monaten in einem umfassenden Antrag vor mit ganz klarer Regelung, die grundsätzlich die Nutzung privater Endgeräte in Schulen untersagt, aber Ausnahmemöglichkeiten in die Hände der Schulleitung legt. Das ist unser Vorschlag. Er ist viel weiter gehend als Ihrer. Ihrer hat auch keine konkreten Forderungen, sondern ist nur abgeschrieben von irgendetwas. Der Vorschlag der SPD ist in etwas abgespeckter Form und aus unserer Sicht nicht überzeugend. Sie ist von ihrer ursprünglichen Position etwas abgerückt, hat aber zumindest eine klare Position. Auch deswegen glaube ich, dass weder die SPD noch wir in dem Punkt noch irgendwie Nachholbedarf haben. Wir haben unsere Positionierung und die weichen beide von Ihrer ab. Deswegen gibt es auch da keine Zustimmung. Vielleicht verstehen Sie jetzt langsam, warum ich mich frage, was Sie in den letzten Jahren hier gemacht haben. Denn noch 2025 sagten Sie, Herr Dörr, hier am Pult, Sie seien für ein Handyverbot an Grundschulen, aber gegen eine gesetzliche Regelung. Hier in Ihrem Antrag steht etwas anderes. Gestern sollte also die Schule entscheiden, heute bestellen Sie die gesetzliche Regelung. Das nenne ich nicht gerade überzeugend. Seit Jahren fordere ich ein pädagogisches Gesamtkonzept des Ministeriums für Digitalisierung. Dass Sie sich jetzt plötzlich dranhängen, ist der Gipfel der Unglaubwürdigkeit, weil Sie ständig behaupten, die Schulen sollen alles selbst entscheiden und könnten vor Ort alles viel besser als das Ministerium. Genau genommen bezeichneten Sie, Herr Dörr, noch letztes Jahr, im Juni 2025 gerade das Gesetz zur digitalen Bildung als „völlig überflüssig“ und argumentierten, dass Lehrer und Schulleiter vor Ort besser (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) wüssten, was Schülerinnen und Schüler bräuchten, als Politiker. Das kann man meinen, aber das ist auch etwas anderes als das, was Sie jetzt fordern. Das ist ein bisschen inkonsequent, denn gerade in diesem Bereich wollen Sie jetzt alle möglichen Regelungen. Mein Papa ist ungefähr Ihr Jahrgang. Mit ihm habe ich immer gerne Western geguckt und im Western hieß es immer: Wer mit gespaltener Zunge spricht, dessen Wort ist wenig wert. Nach dem Motto könnte man diesen Antrag lesen, muss ich leider Gottes sagen. (Heiterkeit. - Abg. Haas (SPD): Welche Note würden Sie dem Antrag geben?) Benoten, so garstig will ich um Mitternacht gar nicht mehr sein. Von Ihnen, Herr Dörr, stammt doch das Zitat: Am besten ist die selbstständige, selbstverwaltete Schule. Das war bei fast jedem bildungspolitischen Thema das Dörrsche Mantra: raus mit dem Ministerium aus dem schulischen Geschäft, maximale Freiheit für die einzelne Schule. Jetzt fordern Sie landesweit vorgeschriebene Tests, Förderpflichten, Sprachstandserhebungen, Handyregeln, einen zentralen Bildungsmonitor und so weiter. Ganz ohne zu bewerten, was jetzt besser ist, der Zickzackkurs „rein in die Kartoffeln und raus aus den Kartoffeln“ ist schlicht ein Paradebeispiel für politische Substanzlosigkeit. Tut mir leid, Glaubwürdigkeit sieht anders aus. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen. Überschriften politischer Mitbewerber abschreiben, keine Substanz, keine konkreten Vorschläge - wir lehnen dieses Sammelsurium aus Einzelforderungen, populistischen Pseudoforderungen und bizarren Kurswechseln aus den genannten Gründen ab. - Vielen Dank. (Anhaltender Beifall von der CDU. - Abg. Haas (SPD): Setzen, 6, Kollegen von der AfD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Schmitt-Lang. Es liegt noch eine Wortmeldung vor und ich erteile für die AfD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr. (Zuruf von der CDU. - Lachen.) Sie haben noch 3 Minuten und 26 Sekunden.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich weiß, das ist ein sehr lustiges Thema und ich lache gern mit, aber ich muss jetzt doch etwas sagen: Nach der Geschäftsordnung ist es vorgeschrieben, dass man die Reden frei hält und nur in Ausnahmefällen etwas abliest und das Geschriebene dann für das Protokoll abgibt. An dieses Vorgehen halte ich mich. Die Kollegin von der SPD und auch Sie, Frau Schmitt-Lang, haben mir nicht gut zugehört. (Zuruf.) Sie haben nur das gelesen, was in dem Antrag gestanden hat, und jetzt gestehe ich Ihnen etwas: Ich habe das nicht gelesen. (Lachen.) Wir haben den Antrag gestellt, das ist für mich gemacht worden und ich habe es nicht gelesen, und das ist kein Fehler. Sie haben es ja gelesen. (Zuruf von der SPD.) Sie haben es gelesen, aber Sie haben nicht dem zugehört, was ich hier gesagt habe, sonst hätten Sie nicht so argumentiert. (Sprechen und Lachen.) Ich habe nämlich nie gesagt, dass ich für eine gesetzliche Regelung bin. (Unruhe.)
Heike Sylvia Winzent
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Wort hat Herr Fraktionsvorsitzender Dörr und ich bitte, die Zwischengespräche einzustellen.
Friedrich Josef Dörr AfD
Auch einige andere Dinge habe ich nie gesagt. Vielleicht haben Sie das irgendwo gelesen, ich habe das nicht geschrieben. (Anhaltendes Sprechen und Lachen.) Jetzt zu den Dingen selbst: Die Kollegin von der SPD hat mir vorgeworfen, dass wir von Ausländerkindern und so weiter gesprochen haben. Ich habe das in der Rede nur beiläufig erwähnt, und ich sage Ihnen hier, wenn Sie zuhören wollen, dass 40 Prozent meiner Schülerinnen und Schüler ausländische Kinder waren. Das hat man in der Schule überhaupt nicht gemerkt. Das ist nicht Schulpolitik nach Worten und geschrieben, das ist Schulpolitik der Tat. Alle meine Schüler oder zumindest fast alle waren aus häuslichen Verhältnissen, die man als schwierig bezeichnen könnte. Auch das hat man nicht gemerkt. Ich kann Ihnen noch etwas sagen: Die Kollegin von der SPD (Abg. Kaya-Karadağ (SPD): Ich heiße Kaya- Karadağ.) hat gemeint, man müsste sich um dieses und um jenes kümmern. Ich war in jedem Haus meiner Schülerinnen und Schüler und habe über die Jahre einen Hausbesuch gemacht. Ich habe von jedem Schüler gewusst, wie er lebt und welche (Abg. Dörr (AfD)) Möglichkeiten er hat, Hausaufgaben zu machen oder nicht zu machen, und ich habe das in meine Arbeit einfließen lassen. Ich möchte noch einen Punkt anführen, den Sie, Frau Schmitt-Lang, berechtigterweise angeführt haben. Es ist sehr gut, und da muss man die Bildungsministerin loben, dass sie es fertiggebracht hat, von dem wenigen Geld, das wir im Saarland haben, einen großen Batzen für die Bildungspolitik freizuschaufeln. Das war mit Sicherheit nicht leicht. Aber das allein genügt nicht. Man braucht nur in den Fußball zu gucken: In der Bundesliga gibt es Vereine, die haben zig Millionen zur Verfügung und sind doch auf dem letzten Platz. Andere wie die SV Elversberg sind nicht so reich und stehen im Augenblick auf dem sechsten Platz. Geld ist also nicht unbedingt der Garant dafür, dass man eine gute Bildungspolitik macht, aber es ist eine Voraussetzung dafür. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/2410. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2410 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/2410 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben SPD- sowie CDU-Landtagsfraktion. Kommen wir nun zu Tagesordnungspunkt 25: Beschlussfassung über den von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Stahl statt Luftschlösser - Kostenwahrheit und Plan B für „Power-4Steel“ (Drucksache 17/2411) Zur Begründung erteile ich Herrn Abgeordneten Carsten Becker das Wort.
Carsten Becker AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Saarländer! Fast schon zur Geisterstunde gibt es noch einen Antrag vom blauen Altparteien-Gespenst. Das Thema ist ernst. Die Stahlindustrie ist nicht irgendein Wirtschaftszweig im Saarland. Sie ist das historisch gewachsene industrielle Rückgrat unseres Landes. An ihr hängen Tausende Arbeitsplätze, zahlreiche Zulieferbetriebe, kommunale Einnahmen und ganze Familien. Deshalb sagen wir als AfD-Landtagsfraktion ganz klar: Wir wollen, dass auch in Zukunft Stahl im Saarland produziert wird, aber genau dieses Ziel wird durch die sogenannte Transformation der Stahlindustrie gefährdet. Die Landesregierung, die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion können sich diese Transformation noch so oft schönreden, sie können uns noch so blumige Versprechen präsentieren, sie können rosarote Zukunftsszenarien entwerfen, immer neue Schlagworte erfinden und den angeblich grünen Stahl in Hochglanzbroschüren herbeifabulieren, es wird an den wirtschaftlichen Realitäten nichts ändern. Wenn Energie und Wasserstoff nicht in ausreichender Menge und zu wettbewerbsfähigen Preisen zur Verfügung stehen, wird diese Transformation am Ende nicht die Stahlindustrie retten, sondern die Stahlindustrie an der Saar wird ins Nichts transformiert, sprich vernichtet. Das Ergebnis wird keine moderne, blühende Industrielandschaft sein, das Ergebnis werden verdammt teure Industrieruinen sein - bezahlt vom Steuerzahler, verlassen von den Beschäftigten und vielleicht eines Tages „für nen Appel und n Ei“ an chinesische Investoren verkauft und dann in China mit günstiger Energie betrieben. Meine Damen und Herren, für das Projekt Power4Steel wurden bislang rund 2,6 Milliarden Euro an öffentlichen Fördermitteln bewilligt, rund 780 Millionen Euro davon allein vom Bundesland Saarland. 780 Millionen Euro sind kein Kinkerlitzchen, das ist schon einiges an Geld. Bei einem kleinen Land wie dem Saarland ist das kein Nebenschauplatz im Haushalt, es ist eine finanzpolitische Entscheidung von historischer Tragweite. Wer eine solche Summe an Steuergeldern einsetzt, muss dem Parlament und den Bürgern nachvollziehbar erklären können, was am Ende dabei herauskommt. Doch genau diese Antworten fehlen oder entspringen Wünschen. Was kostet künftig eine Tonne Stahl aus Dillingen oder Völklingen? Zu welchem Preis muss der notwendige Wasserstoff eingekauft werden? Welche Wasserstoffmengen sind tatsächlich durch verbindliche Verträge abgesichert? Wann stehen die notwendigen Leitungen und Netze zur Verfügung? Wie hoch werden die Strom- und Netzkosten sein? Wie viele Jahre soll der Steuerzahler nicht nur den Bau der Anlagen, sondern anschließend auch deren laufenden Betrieb unterstützen? Und vor allem: Wer kauft diesen erheblich teureren Stahl am Ende zu den erforderlichen Preisen? Auf all diese Fragen hören wir von der Landesregierung keine belastbaren Antworten. Stattdessen hören wir immer wieder dieselben Begriffe: Transformation, Klimaneutralität, Zukunftstechnologie, grüne Leitmärkte und europäische Solidarität. - Das klingt gut, wenn man es hören und erzählen will, aber Schlagworte, Träu- (Abg. Becker (AfD)) me und Vermutungen kochen keinen am Markt preislich konkurrenzfähigen Stahl und politische Wunschvorstellungen bezahlen keine Stromrechnung. Die aktuellen wirtschaftlichen Analysen sind alarmierend. Nach den öffentlich diskutierten Ergebnissen der PwC-Studie zeigt sich für Mitteleuropa unter den gegenwärtigen Bedingungen in keinem der untersuchten Szenarien eine wirtschaftliche Perspektive für die Primärstahlproduktion. Annähernd die Hälfte der angekündigten europäischen Green-Steel-Projekte wurde bereits verschoben, verkleinert oder ganz gestoppt. Das geschieht nicht, weil die verantwortlichen Unternehmen plötzlich etwas gegen Wetterschutz beziehungsweise Klimaschutz hätten. Es geschieht, weil sie trotz aller ideologischer Überfrachtung noch rechnen können. Andere Länder haben niedrige Energiepreise, weniger Bürokratie und geringere regulatorische Belastungen. Während dort Stahl produziert wird, beschäftigen wir uns mit politisch festgelegten produktionswertigen Zertifikaten, Subventionsprogrammen und immer neuen Auflagen. Wir bauen keine wettbewerbsfähige Industrie auf, indem wir ihre Produktionskosten künstlich in die Höhe treiben und anschließend versuchen, diese Mehrkosten mit Steuergeld wieder auszugleichen. Das ist kein Geschäftsmodell, das ist ein dauerhaftes Subventionsmodell. Das ist Planwirtschaft, und zwar in der unappetitlichsten vorstellbaren Form: Planwirtschaft in Grün mit roten Pusteln. - Wir wissen, Planwirtschaft führt immer in die absolute Verarmung, in die Brotschlange. Das ist quasi Naturgesetz wie die Schwerkraft. Es ist kein Entrinnen möglich, weder gestern noch heute noch morgen. Meine Damen und Herren von SPD und CDU, werfen Sie uns gerne vor, wir wollten die Transformation stoppen, wir wollten Arbeitsplätze gefährden, wir hätten keinen Plan für die Zukunft. Aber das Gegenteil ist richtig! Wir wollen die Stahlindustrie retten, und nicht lediglich ein politisches Prestigeobjekt und eine ideologische Spinnerei wie die grüne Transformation. Wir wollen Arbeitsplätze, die durch wirtschaftliche Produktion gesichert werden, und nicht Arbeitsplätze, die dauerhaft vom nächsten Förderbescheid aus Berlin oder Brüssel abhängig sind. Wir wollen Stahl aus Dillingen und Völklingen und keine importierten Vorprodukte aus Ländern, in denen unter schlechteren Umwelt- und Arbeitsbedingungen produziert wird. Die Wahrheit ist doch, wenn die energieintensive Primärproduktion aus dem Saarland verschwindet, ist das keine Klimarettung. Die Produktion wandert lediglich ab. Dimensionen entstehen woanders und wir verlieren Arbeitsplätze, Wertschöpfung, Know-how und industrielle Unabhängigkeit. Genau deshalb verlangen wir mit unserem Antrag einen umfassenden Realitätscheck für Power4Steel. Wir wollen wissen, wie weit die einzelnen Projekte tatsächlich sind. Wir wollen wissen, welche Fördermittel bereits ausgezahlt oder gebunden wurden. Wir wollen eine ehrliche Berechnung der Produktionskosten für unterschiedliche Strom-, Gas-, Wasserstoff- und CO₂-Preise. Wir wollen wissen, welcher Anteil des langfristigen Wasserstoffbedarfs durch verbindliche Verträge abgesichert ist. Wir wollen wissen, wie viel staatliche Unterstützung je produzierte Tonne Stahl erforderlich sein wird. Wir wollen wissen, welche Auswirkungen die verschiedenen Szenarien auf Beschäftigung, Ausbildungsplätze, Zulieferer und kommunale Einnahmen haben. Diese Angaben dürfen nicht länger mit dem Hinweis auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse versteckt werden. Wo eine öffentliche Darstellung nicht möglich ist, müssten zumindest das Parlament und die Fraktionen in den zuständigen Ausschüssen bei entsprechender Geheimhaltung vollständig informiert werden. Das ist, glaube ich, eine Selbstverständlichkeit. Wer 780 Millionen Euro vom saarländischen Steuerzahler verlangt, kann dem saarländischen Parlament nicht gleichzeitig erklären, es dürfe die entscheidende Zahl nicht erfahren. Unser Antrag verlangt außerdem klare Fortführungs- und Nachsteuerungskriterien. Was geschieht, wenn die Investitionskosten weiter steigen? Was geschieht, wenn der Wasserstoff nicht rechtzeitig verfügbar ist? Was geschieht, wenn der Wasserstoffpreis eine wirtschaftliche Produktion unmöglich macht? Was geschieht, wenn sich für den teuren Stahl nicht genügend Käufer finden? Was geschieht, wenn CBAM und andere europäische Instrumente die Wettbewerbsnachteile nicht ausgleichen? Die Landesregierung muss endlich sagen, wo ihre Grenzen liegen. Es darf keinen Blankoscheck und kein automatisches „Weiter so!“ geben. Vor allem braucht das Saarland einen industriellen Plan B. Bestehende Produktionskapazitäten dürfen nicht irreversibel zerstört werden, bevor die neue Anlagentechnik funktioniert, ausreichend Energie vorhanden ist und ein wirtschaftlich vertretbarer Betrieb nachgewiesen wurde. Technologieoffenheit bedeutet, dass nicht eine bestimmte Technologie aus ideologischen Gründen vorgeschrieben wird, sondern dass Wettbewerb herrscht. Meine Damen und Herren, wir befinden uns an einem historischen Scheideweg. Geht es der Landesregierung wirklich um den Erhalt der Stahlindustrie oder geht es ihr vor allem darum, ein klimapolitisches Vorzeigeprojekt um jeden Preis durchzusetzen? Wir sagen, der Erhalt der Stahlindustrie muss wichtiger sein als die Rettung eines politischen Narrativs. Sie können den Begriff „grünen Stahl“ noch tausendmal wiederholen, Sie können noch hundert Hochglanzveranstaltungen organisieren, Sie können sich ge- (Abg. Becker (AfD)) genseitig für Ihre angebliche „Zukunftspolitik“ loben, aber Sie können die wirtschaftliche Realität nicht wegreden. Wenn Energie dauerhaft zu teuer ist, wenn Wasserstoff fehlt, wenn die Produktionskosten nicht konkurrenzfähig sind und wenn die Kunden den notwendigen Preisaufschlag nicht bezahlen, scheitert dieses Projekt. Es bleiben keine grünen Arbeitsplätze, sondern nur leere Werkshallen. Dann bleiben keine Zukunftstechnologien, sondern milliardenschwere Industrieruinen. Es bleibt von der Stahlindustrie an der Saar am Ende nichts mehr übrig außer einer deftigen wirtschaftlichen und politischen Rechnung, die andere bezahlen müssen. Darum lautet unsere Forderung: Keine weiteren Luftschlösser, keine weiteren Blankoschecks, keine irreversible Stilllegung funktionierender Anlagen. Wir fordern Kostenwahrheit. Wir wollen klare Kriterien, einen belastbaren Plan B. Stimmen Sie gerne unserem Antrag zu! Nicht für die AfD, sondern für die Beschäftigten, für die Steuerzahler und für die Zukunft der Stahlindustrie im Saarland. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Becker, für die Antragsbegründung. - Ich eröffne nun die Aussprache. Es sind Wortmeldungen eingegangen. Ich erteile Herrn Abgeordneten Timo Ahr für die SPD-Landtagsfraktion das Wort.
Timo Ahr SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss sagen, als ich den Antrag gelesen habe, war ich ein wenig erstaunt. Als ich die Rede gehört habe, habe ich noch mehr gestaunt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was haben wir in den letzten viereinhalb Jahren getan? Wie oft haben wir in Wirtschaftsausschüssen über Energiepreise, Fachkräfte, Wasserstofftransformationen gesprochen? Wie oft war die Stahlindustrie zu Gast? Wie oft waren Unternehmensleitung, Gewerkschaften, Betriebsräte bei uns? Wie oft haben wir mit ihnen diskutiert und um Sensibilität geworben? Und nun bekommen wir etwas vorgestellt, das viereinhalb Jahre parlamentarische Beratung und Debatte hinter sich hat. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, kommt dabei raus, wenn man eine Partei wählt, die viereinhalb Jahre in Ausschüssen nicht zuhört, abwesend ist, am Handy spielt und viereinhalb Jahre Populismus betreibt. (Beifall von der SPD.) Die wichtigen Fragen sind: Warum und zu welchem Zeitpunkt? Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist viel gefährlicher. Warum kommt jetzt der Antrag der AfD? Sie sieht Potenzial darin, dass Menschen in diesem Land Angst um ihren Job haben. Was macht die AfD? Sie schlägt in diese Kerbe, weil sie nichts anderes verfolgt, als aus der Unsicherheit und Angst der Menschen Profit zu schlagen. Deshalb kommt dieser Antrag zu dieser Zeit, aus keinem anderen Grund, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD. - Zustimmende Rufe von der SPD.) Die AfD hat sich positioniert. Herr Becker, Sie haben es öffentlich gefordert: einen Stopp dieses Umbaus. - Sie haben sich nach dem Motto „Alles beim Alten lassen und dann wird schon alles gut“ ausgedrückt. Sie haben nicht gesagt, wir müssen die Rahmenbedingungen nachbessern, wir müssen die Energiepreise senken, wir müssen die Wasserstoffversorgung aufbauen. Nein. Sie redeten von „stoppen“. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Stahl-Holding-Saar hat klargestellt, es gibt kein Stoppen. Stoppen bedeutet das Ende der Arbeitsplätze und der Stahlindustrie in diesem Land. Das ist die Wahrheit. Hören Sie den Menschen zu! Dann schreiben Sie vielleicht auch andere Anträge. (Beifall von der SPD.) Sie formulieren Ihren Antrag als Schlag ins Gesicht für die Beschäftigtenvertreter, die Betriebsräte, nachdem sie über zehn Jahre gekämpft haben, um die Jobs zu erhalten. Das war immer das, was man am Ende wollte, und dabei wollte man auch das Klima schützen. Ihnen schlagen Sie mit Ihren Aussagen ins Gesicht. Was passiert nun? Sie reichen einen Antrag mit einem „Rettungsplan“ ein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es soll ein Realitätscheck für Power4Steel sein. Jetzt sorgen Sie sich plötzlich um Energiepreise, um die Frage von Wasserstoff, Fachkräfte, Absatzmärkte, Investitionskosten und viele andere Dinge. Jahrelang, als wir in Ausschüssen darüber gesprochen haben, als CDU und SPD bundesweit, europaweit dafür geworben haben, dass das am Ende gelingt, haben Sie nichts gemacht. Jetzt kommen Sie mit einem Antrag daher und stellen sich als Retter dar. Sie betiteln es mit „Stahl statt Luftschlösser“. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist keine Offensive der AfD. Es ist das Ergebnis davon, dass man sich jahrelang parlamentarischer Arbeit verweigert hat. (Beifall von der SPD.) Seit 2022 ist viel passiert. Die EU-Kommission hat die Förderung genehmigt. Zentrale Anlagen wurden bestellt, Bauarbeiten haben begonnen, Betriebsgenehmigungen für die zentralen Anlagen liegen vor. Die ersten langfristigen Wasserstofflieferverträge wurden abgeschlossen. Die Finanzierung von rund 1,7 Milliarden Euro wurden von einem Konsortium nationaler und internationaler Banken abgeschlossen. Insge- (Abg. Ahr (SPD)) samt geht es um Investitionen von 4,6 Milliarden Euro. Ab den Jahren 2028/2029 sollen eine Direktreduktionsanlage in Dillingen und Elektrolichtbogenöfen an beiden Standorten, Völklingen und Dillingen, in Betrieb gehen. Bis zu 3,5 Millionen Tonnen CO₂-reduzierter Stahl sollen in den ersten Jahren produziert werden. Anfang der 2030er-Jahre sollen die CO₂-Emissionen um rund 55 Prozent sinken. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind 4,8 Millionen Tonnen CO₂ pro Jahr weniger. Das ist der Stand. Das ist kein Luftschloss, über das man spricht. Das ist, was gerade in Dillingen, in Völklingen gebaut wird. Dort sind Baustellen, dort können Sie vorbeifahren, Sie können es sich anschauen. Vielleicht hilft es bei Ihrem Realitätscheck, sich ein Bild vor Ort als nur Bilder mit der KI zu machen. (Beifall von der SPD.) Sie stellen sich immer als Unternehmensversteher und -vertreter dar. Sie wollen die Unternehmer in diesem Land „unterstützen“. Glauben Sie tatsächlich, dass sich die Unternehmen, die Menschen, die im Management, in den Fachabteilungen arbeiten, keine Gedanken gemacht haben? Glauben Sie, die Prognosen, die Planungen sind vom Himmel gefallen? Sie waren irgendwann morgens da? Niemand hat über Wasserstoffpreise, über CO₂-Kosten, Absatzmärkte, technologische Risiken oder andere Dinge diskutiert? Ich finde, liebe Kolleginnen und Kollegen, allein schon die Tatsache, dass internationale und nationale Banken 1,7 Milliarden Euro zur Finanzierung bereitstellen, sollte zeigen, dass sich viele Menschen hier im Saarland, in Deutschland, aber auch international Gedanken gemacht haben. Auf sie sollten Sie vertrauen und hören, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Es gibt Risiken und es wird weiterhin auch Risiken geben. Sie, Herr Becker, haben gerade gesagt, dass Sie einen freien Markt akzeptieren und annehmen. Auf einem freien Markt - nur mal zur Information - gibt es immer Risiken, und zwar verdammt viele. Deshalb will ich Ihnen sagen, dass es keine Projekte ohne Risiken, ohne Zweifel, ohne die Frage, ob alles gut geht, gibt. Am Ende kann man keine hundertprozentige Gewissheit haben. Das bringt Unternehmertum mit sich. (Abg. Schaufert (AfD): Das Risiko, dass et- was schief geht! Luftschloss!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht nicht darum, das Projekt von Beginn an schlechtzureden, niederzumachen und einfach nur auf die Ängste der Menschen einzugehen - das ist das Einzige, was Sie machen, sie reiten auf den Ängsten herum, damit die Menschen am Ende noch mehr Verzweiflung spüren -, sondern darum, ihnen Hoffnung zu geben und dafür in Brüssel und Berlin zu kämpfen, dass das Projekt Erfolg hat. Das muss doch das Ziel sein, für das man sich einsetzt. (Beifall von der SPD.) Im Februar 2025 haben wir einen Antrag zum Thema grüne Absatzmärkte eingebracht. Dieser wurde von Ihnen abgelehnt: Wollen wir nicht, es ist eine grüne Utopie. Das war, was Sie gesagt haben. Währenddessen sorgen alle anderen demokratischen Parteien in diesem Haus dafür, dass wir grüne Leitmärkte als Thema setzen und dafür kämpfen, egal wo. Hier nenne ich ausdrücklich die CDU, wenn sie in Brüssel bei Denis Radtke oder anderen unterwegs ist. Wir machen das genauso, Jürgen Barke macht es, die Ministerpräsidentin macht es. Sie machen nichts! Am Ende wollen Sie den Menschen sogar noch erklären, dass Sie es besser wissen. Das ist Heuchelei, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Sie haben mit dem Thema ETS einen Punkt gefunden, über den wir als demokratische Parteien aktuell diskutieren. Wir sagen, es kann nicht sein, dass der Kurs des Unternehmens, den wir gemeinsam mit dem Transformationsfond mitgetragen haben, am Ende dazu führt, dass Front Runner oder First Mover dafür bestraft werden, dass sie sich an die EU-vorgegebenen Regeln gehalten haben. Dafür kämpfen wir. Wir werden es nicht zulassen, dass das Unternehmen und die Menschen, die dort arbeiten, am Ende dafür bezahlen müssen, dass sie sich an die Spielregeln gehalten haben. Ich bin mir sicher, dass CDU und SPD diesen Weg gemeinsam gehen und dafür kämpfen, dass das Unternehmen Substanz und eine Zukunft hat, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der Spd und der CDU.) Sie, Herr Becker, haben diese Diskussion aufgeschnappt und die Pressemitteilungen und die Fragestellungen, die in der Presse aufgekommen sind, dazu genutzt, den Menschen in der Industrie zu sagen: Es klappt eh nicht. Das, was ihr vorhabt, klappt nicht. Ihr werdet keine Zukunft haben, ihr werdet in Zukunft keinen Job, keinen Ausbildungsplatz et cetera in dieser Branche erhalten können. - Das meine ich, wenn ich sage, Sie wollen das Thema missbrauchen, um Angst zu schüren. (Beifall von der SPD.) In den viereinhalb Jahren, in denen Sie nichts gemacht haben, haben wir Anträge eingebracht wie etwa „Industrielle First Mover schützen - Mögliche Benachteiligung durch ETS-Änderungen verhindern, gegebenenfalls Kompensationsmechanismen schaffen und Lücken beim CBAM aushebeln“. Wir waren in Brüssel und Berlin unterwegs. Wir haben uns für grüne Leitmärkte, Buy European und viele, viele andere Dinge eingesetzt. (Abg. Ahr (SPD)) Bei dem Spatenstich - einige Kolleginnen und Kollegen der CDU waren dabei - von Creos in Wallerfangen, hat man gemerkt, dass Aufbruchsstimmung in der Grenzregion herrscht, alle an einem Strang ziehen und wir mit Hoffnung und Zuversicht daran glauben, dass wir das hinbekommen und gemeinsam zusammenstehen, wenn es in dieser Frage ernst wird. Wir streiten in vielen Punkten, wenn es aber um Tausende Jobs geht, stehen die Demokratinnen und Demokraten zusammen. Das hat dieser Tag gezeigt. Sie zeigen, dass Sie, die AfD, nicht dazugehören. (Beifall von der SPD und der CDU.) Ihre Forderung ist: Wir schaffen einfach alles ab, wir schaffen einfach alles in einem internationalen Wettbewerb in der Europäischen Union ab. - Erklären Sie bitte den Menschen da draußen, wie es funktionieren soll, wenn einzelne Nationalstaaten, die jahrelang dafür gekämpft haben, dass gleiche, faire Wettbewerbschancen in Europa bestehen, entscheiden, sie machen nicht mehr mit. Ich glaube, dass Sie den Menschen etwas erzählen, wovon Sie selbst nicht überzeugt sind, wovon Sie wissen, dass es keine Zukunft hat. Ich versuche, mir Ihren Plan B anzuschauen. Ich suche ihn. Ich suche in Ihrem Antrag den Plan B. Sie wollen eigentlich, dass die Landesregierung einen Plan B schreibt, weil Sie keinen eigenen Vorschlag haben, wie das gelingen soll. Alles beim Alten lassen, einfach weiterlaufen lassen, CO₂-EU-Richtlinien sind egal? Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer den Antrag liest, weiß genau, was die AfD damit vorhat. Sie müssen sich nicht wundern, dass wir Ihren Antrag nicht ernst nehmen. (Beifall von der SPD.) Wenn man Ihren Antrag konkreter liest und bei dem Thema der Fortführung der alten Anlagen genauer einsteigt, stellen sich einige Fragen. Seien Sie mal ehrlich! Sagen Sie den Beschäftigten, was Ihre Strategie in diesem Wettbewerb, wie wir ihn gerade vorfinden, für die Zukunft ist. Wollen Sie dauerhaft mit der Hochofenroute produzieren? Wenn ja, zu welchen CO₂-Kosten, zu welchen Produktionskosten, unter welchen europäischen Rahmenbedingungen, mit welchen Absatzperspektiven bei ansteigenden grünen Leitmärkten? Wie lange soll das wirtschaftlich funktionieren? Was machen Sie mit den bereits bestellten Anlagen, mit den Vorhaben des Unternehmens, mit den bestehenden Verträgen? Was machen Sie mit der gesicherten Finanzierung? Ich könnte diese Liste fortführen. Ich sage Ihnen, Sie haben keine Ahnung, was Sie damit machen würden, weil Sie gar kein Interesse daran haben, dass es so kommt. Wir werden weiterhin für diese Arbeitsplätze kämpfen und einstehen. Komme, was wolle! (Beifall von der SPD.) Ich komme zum Blankoscheck. Welchen Blankoscheck, Herr Becker, verteilen denn die Landesregierung und das Parlament an ein Unternehmen? Das müssen Sie doch mal erklären. Das ist kein Blankoscheck. Wir haben alles hier im Parlament eingebracht. Wir diskutieren darüber in den Ausschüssen, in den entscheidenden Beiräten. Wir sorgen dafür, dass das am Ende auch beihilferechtlich funktioniert. Zu sagen, dass wir einfach das Geld aus dem Fenster rauswerfen, ist draußen den Steuerzahlern etwas ganz anderes vorgemacht und entspricht 0,0 der Wahrheit! (Beifall von der SPD.) Ich will noch mal zum Thema zurückkommen. Bei all den Zahlen, bei den Maschinen, bei den Anlagen, bei den Überlegungen geht es am Ende um die Menschen, die Familien, die Kinder, die dort eine Ausbildung gemacht haben. Es geht um die Menschen, die dort über Generationen in einer Region und in einem Bundesland gearbeitet haben, das durch Industrie, Bergbau, Stahl und Automobil geprägt ist. Was ist die Zukunftserzählung für die 500 Auszubildenden? Was ist die Zukunftserzählung für die Menschen, die dort vor zwei, drei Jahren eine Ausbildung gemacht haben? Was ist die Zukunftserzählung für die 13.000 Menschen in diesem Land? Wenn Sie das seriös und souverän beantworten können, dann, da bin ich mir ziemlich sicher, haben wir eine wirklich spannende Diskussion im Wirtschaftsausschuss. Ich sage Ihnen: Sie wissen selbst, dass all das, was in Ihrem Antrag steht, vollkommener Quatsch ist! (Beifall von der SPD.) Ich sage Ihnen, ich rede mit den Menschen vor Ort. Die Menschen haben Angst und auch Zweifel, ob das am Ende gelingt. Ich nehme das sehr ernst, weil ich es in dieser rasanten Zeit, in dieser Welt und auch in der Politik, vor allem in Brüssel und in Berlin, bei Zickzackkursen und anderen Dingen nachvollziehen kann, dass man sich Sorgen macht. Wir im Saarland, im saarländischen Landtag waren immer der Auffassung, wir müssen diese Industrie für unser Bundesland und für die Menschen, die hier leben, schützen und dafür einstehen. Wir müssen nicht die Probleme benennen, um am Ende zu sagen, wir spulen alles noch mal zurück und dann wird schon alles wieder gut wie in der guten alten Zeit. Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir nehmen die Probleme an, wir fahren nach Brüssel und Berlin, wir setzen uns ein, wir finden Lösungen und sorgen dafür, dass diese Jobs hierbleiben. (Beifall von der SPD.) Das ist der Anspruch, den wir haben, und das ist der Anspruch, den wir nicht aufgeben werden. (Abg. Ahr (SPD)) Auch in der Debatte rund um das ETS werden wir nicht aufgeben, sondern uns weiter mit allen Beteiligten einsetzen und kämpfen, und zwar überall. Deshalb sage ich, dass der Antrag mich an dieser Stelle etwas ärgert. Kritik ist legitim, Fragen sind legitim, Diskussionen sind legitim. Wir sind uns nicht immer bei allem einig und das ist auch gut so in einer Demokratie, aber am Ende geht es auch darum, dass man es ernst meint und dass man nicht mit dem Leid oder der Angst der Menschen spielt, Luftschlösser baut und das auch noch so darstellt, als würden wir nichts anderes machen, als Geld aus dem Fenster rauszuwerfen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die saarländische Stahlindustrie steht ohne Frage vor einer der größten Herausforderungen ihrer Geschichte. Niemand kann seriös behaupten, dass alles, was jetzt im Moment diskutiert wird, am Ende klappt, ohne dass es auch mal ruckelt. Klar ist eines: Die Lösung kann nicht darin bestehen, einfach auf der Stelle stehen zu bleiben oder sogar noch einen Schritt zurückzugehen. Vor allem kann sie nicht darin bestehen, aufzugeben und den Menschen zu erzählen, dass es ohnehin nicht funktioniert. Jetzt braucht es vor allem eines: Verlässlichkeit. In einer Zeit, in der viele andere politische Ebenen keine Verlässlichkeit geben, hoffe ich, dass die saarländische Ebene an dieser Stelle zusammenhält und Verlässlichkeit bietet. Genau dafür kämpfen wir gemeinsam mit den Betriebsräten, mit der IG Metall, mit dem Unternehmen und allen, die sich dieser Stahlallianz anschließen und dafür sorgen wollen, dass 13.000 Jobs und die Zukunft unseres Landes gesichert bleiben. - Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Ahr. Herr Abgeordneter Becker hat eine Kurzintervention angezeigt, die ich hiermit zulasse. Ich darf Sie dann bitten, zum Saalmikro zu gehen. Abg. Becker (AfD) mit einer Zwischenbemerkung: Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich kann ja verstehen, Herr Ahr, dass Sie aus sich herausfahren, wenn Ihnen jemand den Spiegel vorhält. (Abg. Ahr (SPD): Welchen Spiegel?) Man muss ehrlich sagen, viele Menschen haben ein Déjà-vu. Ich persönlich war 13 Jahre lang in der Automobilindustrie und kann mich wie viele Tausend Kollegen in der saarländischen Automobilindustrie daran erinnern, wie man uns erzählt hat, das Verbrennerverbot sei wunderbar, die Elektromobilität sei die Zukunft, obwohl damals schon alle gewusst haben, dass selbst wenn das mit der Elektromobilität, mit diesen Stückzahlen, mit der Auslastung klappt aufgrund der geringeren Fertigungstiefe schon 30 bis 50 Prozent der Arbeitsplätze wegfallen. Das hat damals auch schon die IG Metall gewusst, aber man hat trotzdem bei dem Spielchen mitgemacht. Man hat auch gewusst, dass der Großteil der Wertschöpfung in der Batterie steckt. Wir haben keine seltenen Erden, wir haben kein Lithium, wir haben keine Batteriezellenproduktion. Das heißt, die chinesische Konkurrenz hat einen enormen Wettbewerbsvorteil bei der Elektromobilität. Man hat damals eine funktionierende, weltmarktführende Industrie in Deutschland kaputtgemacht. Das war die Automobilindustrie. Man hat den Leuten erzählt, es wird alles spitze. Jetzt wissen wir, wie es aussieht: VW will 50.000 Arbeitsplätze streichen und vier Werke schließen. Nennen Sie mal bitte einen deutschen Hersteller, der diese tolle Transformation, den Sprung zur Elektromobilität, erfolgreich gemeistert hat. Ich sehe keinen. Dasselbe wollen Sie jetzt mit der Stahlindustrie machen. Sie haben hier eine Industrie, die sich seit 400 Jahren wirtschaftlich am Markt etabliert hat, die gute Produkte mit gutem Personal, mit einer super Belegschaft gefertigt hat. Jetzt kommen Sie mit dem ganzen CO₂-Quatsch und machen diese Industrie kaputt. Und dann machen Sie uns Vorwürfe, nachdem Sie die Rahmenbedingungen planwirtschaftlich so verändern, dass man jetzt diesen ganzen Wahnsinn mit der grünen Transformation machen muss. Wir haben jetzt zwei Alternativen: Entweder fährt das Ding hier komplett vor die Wand oder es wird ein dauerhafter Subventionskandidat, wo wir dann immer hoffen müssen, dass der nächste Bescheid aus Brüssel oder Berlin noch kommen wird, ähnlich wie wir es damals bei der Steinkohle hatten. Das sind die Alternativen. Der Weg, den wir als AfD gehen wollen: Wir müssen diese ganze CO₂-Besteuerung, diesen ganzen Unsinn beenden. Wir überweisen über 30 Milliarden nach Brüssel, wir bezahlen aktuell noch die Musik. Ich kann Ihnen sagen, wenn ich mir den Bundeshaushalt anschaue, denke ich, das ist nur noch eine Frage von wenigen Jahren, weil wir dann auch auf Bundesebene ein Sanierungsfall sind. Dann kann uns niemand mehr helfen. Aber solange wir diese Möglichkeit noch hätten, sollten wir uns mit unseren Partnern in Europa dafür einsetzen, eine Rolle rückwärts zu machen und konventionell Stahl mit guter Qualität zu erzeugen, so wie wir das die letzten 400 Jahre gemacht haben. Dann wird es auch weitergehen. Alles andere führt in den Untergang. (Beifall von der AfD.)
Heike Sylvia Winzent
Herr Ahr, möchten Sie erwidern? Dann gehen auch Sie bitte zum Saalmikro.
Timo Ahr SPD
Herr Becker, den kurzen Ausflug in die Automobilindustrie kann man jetzt so mitnehmen. Ich will nur noch mal sagen, dass Sie keine einzige Frage, die ich eben gestellt habe in Bezug auf Ihr Konzept oder Ihre Lösungen zur Sicherung der Stahlindustrie, beantwortet haben. Die Frage war, wie Sie sich vorstellen, wie dieser Kurs, der jetzt beschritten wurde, umgedreht werden soll. Ich hatte Ihnen eben fünf, sechs Fragen gestellt. Ich kann sie Ihnen gerne noch mal zukommen lassen. Wie soll das jetzt den Menschen helfen? Und dann will ich Ihnen noch etwas sagen: Diese Klimathemen und -gesetze haben nicht wir hier im saarländischen Landtag gemacht. Wir haben immer damit gelebt zu sagen, dass wir am Ende für die Menschen hier vor Ort das Beste rausholen müssen. Wenn Brüssel und Berlin ein Gesetz machen, dann können wir uns dagegen wehren, wir können darüber diskutieren, wir können Einfluss üben. Aber am Ende müssen wir dafür sorgen, dass die Menschen hier ihren Job behalten. Das steht als oberste Priorität. Ich kann Ihnen eines sagen, auch im Bereich der Automobilindustrie haben wir es gemacht und werden es auch weiterhin machen. Schauen Sie sich die Unternehmen an, die gerade umstellen. Es wird am Ende der Markt, den Sie ja so anpreisen, entscheidend dafür sein, was abgesetzt wird. Wenn der Markt am Ende dazu führt, dass die Absatzzahlen der E-Autos in China und sonst wo, wo die Absatzmärkte eben explodieren, am größten sind, dann werden sich die OEMs umstellen. Die Entscheidung haben die Unternehmen getroffen. Darüber kann man diskutieren und man kann es kritisch sehen, aber da ist eine Entscheidung getroffen worden. Sie können immer noch mal sagen, dass Sie die Rolle rückwärts machen würden, aber damit ist keinem Menschen, der in diesen Branchen arbeitet, geholfen. Es geht darum, die Jobs zu sichern und nach vorne zu gucken und nicht immer nur nach hinten zu schauen, um eine Beschreibung von Dingen zu machen, die nicht mehr sind, Herr Becker. (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dann fahren wir jetzt in der Aussprache fort. Es liegt mir eine Wortmeldung vor. Ich erteile nun für die CDU-Landtagsfraktion Herrn Abgeordnetem Stefan Thielen das Wort.
Stefan Thielen CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Frage, die man wohl immer vor jedem Antrag der AfD stellen muss, wenn man ans Pult geht: Herr Becker, haben Sie Ihren Antrag gelesen und haben Sie zum Antrag gesprochen oder haben Sie einfach so gesprochen? (Beifall von der CDU und bei der SPD. - La- chen.) Es ist vom Kollegen Ahr sehr viel gesagt worden. Wir haben sonst sehr unterschiedliche Meinungen, aber ich muss sagen, heute sind wir fast einhellig einer Meinung mit unseren Argumenten, weil sie auf der Hand liegen, denke ich. Jeder, der mit wirtschaftlichem Verstand an diese Sachen herangeht, muss es genauso sehen, wie es hier dargestellt worden ist. Es gibt auch kaum Alternativen dazu, es so zu sehen. Wie soll ich jetzt meine Zeit füllen? Ich habe mir überlegt, für die 15 Minuten werde ich fünf Minuten noch mal den Hintergrund der Stahlentstehung und der Stahlindustrie darlegen. Ich werde eine historische Betrachtung des Stahlweltmarkts vornehmen und ich werde noch mal einen Blick auf die physikalischen Eigenschaften von Stahl werfen, jeweils fünf Minuten lang. (Beifall von der CDU.) Spaß beiseite. - Ich halte nichts davon, dass man Redezeit künstlich mit Reden füllt, die vielleicht jemand anderes geschrieben hat, sondern ich werde versuchen, die wichtigsten Punkte aufzunehmen. Ich glaube, davon haben wir alle mehr um diese Uhrzeit. Was mir bei Ihrem Antrag aufgefallen ist, Herr Becker: Wenn man es gut mit Ihnen meint - als ob ich dazugehören würde, aber ich vermute erst mal das Gute in jedem Menschen -, könnte man sagen, der Antrag ist mit einer kindlichen Naivität geschrieben. (Lachen des Abgeordneten Com- merçon (SPD).) Meine Kinder sind fünf und sieben Jahre alt. Meine Tochter ist gerade vor einigen Minuten fünf geworden. (Beifall von der CDU und der SPD.) Sie sagt manchmal, das sei die Polizei und das die Bundeswehr. Das ist für Kinder alles dasselbe. Das war bei allen so, dass man den Unterschied nicht erkennt, welche Ebene zuständig ist und was die alle genau machen. Uniform ist bei Kindern immer das Gleiche. So kommt es mir hier vor: Da ist ein Unternehmen, das irgendwas produziert. Das machen die Menschen einfach so, weil es ihnen Spaß macht und weil sie an ihr Produkt glauben. Alles andere ist egal, wie man damit Geld verdienen kann und so weiter. Das (Abg. Thielen (CDU)) könnte man Ihnen unterstellen. Wenn es aber um so viele Arbeitsplätze geht, wie es der Fall ist, dann ist es vielleicht doch eher eine gewisse Boshaftigkeit, hier solche Thesen in den Raum zu stellen, die bei einer Prüfung keinen Bestand haben. Ich möchte ein paar Punkte herausgreifen. Zum ersten: Es sind viele Allgemeinposten in dem Papier drin. Ich könnte einzelne Abschnitte rausnehmen, die wir genau so unterschreiben würden: wie wichtig die Stahlindustrie ist. Auch die SPD hätte kein Problem damit, das so zu übernehmen, weil es nichtssagend ist. Dass es wichtig ist, wissen wir alle. Das hat aber keine Bedeutung für die Herleitung dieses Antrags. Das kann man reinmachen, um den Anspruch des Papiers zu erheben, es ist in der Sache aber wenig von Bedeutung. Es ist wichtig - darüber hat der Kollege Ahr sehr lange gesprochen: Die Entscheidungen sind vom Unternehmen getroffen. Es gibt Verbindlichkeiten, es sind Kredite aufgenommen worden. Wie stellen Sie sich das vor? - Wenn Sie ein Auto oder Haus auf Kredit kaufen, gehen Sie dann einfach zur Bank und sagen: Ich habe es mir anders überlegt, hier habt ihr euer Geld wieder, wir machen das jetzt doch nicht, wir machen was anderes? - Wie machen Sie es mit den Lieferungen, die schon bestellt worden sind, im Milliardenbereich bei Unternehmen, die ganz spezifisch diese Maschinen, diese Anlagen produzieren? - Sie schütteln den Kopf. Darauf hätte ich gerne eine Antwort von Ihnen. Das müssen Sie den Unternehmen erklären, wenn Sie so etwas in die Welt setzen. (Abg. Schaufert (AfD): Wir waren es ja nicht.) Aber Sie reden darüber. Ich komme gleich zum nächsten Punkt, Herr Schaufert, lassen Sie mich weiter dazu ausführen. Es wird von Ihnen einfach negiert, dass Verträge geschlossen und Milliarden beschieden worden sind. Das kann man nicht einfach alles rückgängig machen. Das ist ein sehr komplexes Thema. Das kann man nicht einfach so wegwischen. Dritter Punkt: Zahlen, Daten, Fakten - das wurde auch vom Kollegen Ahr angesprochen. Das meiste liegt auf der Hand. Wir haben es sehr oft erfragt. Wir haben Daten in den Fortschrittsberichten, wir haben Daten in den einzelnen Unterlagen dazu. Ich glaube, dazu ist alles gesagt. Sie hätten eine parlamentarische Anfrage dazu stellen können. Das passt auch von den Instrumenten nicht zusammen. Wichtigster Punkt - der ist für mich entscheidend, darauf bin ich gerade schon eingegangen: Wir haben es hier mit einer Unternehmensentscheidung zu tun. Das Unternehmen hat diese Entscheidung getroffen. Im Gegensatz zur Automobilindustrie haben das nicht irgendwelche Bosse mit dem Aufsichtsrat gemacht. Hier geht es um ein Unternehmen, in dem die Arbeitnehmerschaft sehr stark über die Stiftung einbezogen worden ist, wo man diese Entscheidung getroffen hat. - Sie schütteln den Kopf, aber darauf müssen Sie eingehen. Das Unternehmen hat diese Entscheidung getroffen und jetzt muss man damit umgehen. Dann sagen Sie, es braucht einen anderen Plan und Sie wollen eingreifen. Sie wollen, dass die Landesregierung eingreift. Sie lästern über Planwirtschaft und wollen, dass die Landesregierung in ein Unternehmen eingreift. Das ist quasi eine Enteignung. Was Sie wollen, ist eine Planwirtschaft sozusagen von der anderen Richtung. Das ist, was Sie wollen. Das ist keine soziale Marktwirtschaft. Das ist genau das Gegenteil. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Genau deswegen - das ist meine Überzeugung - ist die Politik, die Sie betreiben, so gefährlich für das Investitionsklima und das Wirtschaftsklima in Deutschland. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Noch mal zu aktuellen Entwicklungen: Man kann so eine Gelegenheit nutzen, um ein paar Sachen aufzunehmen. Es gab eben eine schöne Bemerkung vom Kollegen Schäfer, der gesagt hat: Alles ändert sich irgendwann. Das stammt ursprünglich von Heraklit: „Alles fließt“. So ist es hier auch. Es gab ein gewisses EDS-System, das aufgebaut wurde und jetzt gültig ist. Es ist Veränderungen unterworfen. Saarstahl hat auf dieses System gebaut. Wir müssen aber auch wahrnehmen - das sagen Sie ebenfalls -, dass viele Unternehmen für ihre Politik Erleichterungen benötigen, weil sie anders gewirtschaftet haben und es zum Beispiel in der Chemieindustrie andere Entwicklungen gab, die nicht von der Hand zu weisen sind, wie der Krieg in der Ukraine. Es muss also Veränderungen geben. Wir haben in den letzten Wochen und Monaten alles getan, sehr intensiv gearbeitet vonseiten der SPD, aber auch von unserer Seite. Stephan Toscani ist viel gereist, hat viele Gespräche geführt. Wir haben es geschafft, dass zumindest in der EVP-Fraktion die Meinung besteht, dass es hier Veränderungen für Saarstahl geben muss. Peter Liese, verantwortlicher Berichterstatter, hat gestern ein Papier geschrieben, in dem Saarstahl mehrmals erwähnt ist, und es gibt auch ein Konzept für die Vergabe der Zertifikate, die positiv für das Unternehmen wären. Man kann nicht hoch genug schätzen, wie wir hier gemeinsam gekämpft haben, damit dieses Projekt funktioniert. Wie gesagt: Zurückdrehen kann man es nicht, ganz im Gegenteil: Wir müssen alles tun, damit es sicher bleibt. Sie gefährden das Ganze. Das ist das Schlimmste, was wir tun können. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) (Abg. Thielen (CDU)) Lassen Sie es uns gemeinsam anpacken und nach vorne schauen. Rückwärts gibt es hier keinen Weg. Es gibt kein Zurück. Sie haben sicher noch Redezeit. Bitte erklären Sie, wie es zurück gehen soll. Wie wollen Sie vor allen Dingen das Unternehmen entmachten? - Das möchte ich gerne wissen. (Beifall von der CDU und bei der SPD. - Zuruf des Abgeordneten Becker (AfD).)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Thielen. Es liegt noch eine Wortmeldung vor. Ich erteile dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Herrn Jürgen Barke, das Wort für die Regierung.
Barke
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Late-Night-Teilnehmer! (Heiterkeit.) Ich sage zunächst Danke für die letzten beiden Redebeiträge. Das war Late-Night auf hohem Niveau und passend zur Debatte gut eingeordnet. Das macht es mir leichter, mit meiner mir zustehenden Redezeit auszukommen. Ich will, Herr Becker, ein paar Themen sauber einordnen, weil vieles durcheinandergebracht wird. Die Stahlindustrie in Deutschland und die Stahlindustrie in Europa stehen unter enormem Druck. Das darf man nicht mit der grünen Transformation der Stahlindustrie verwechseln. Man muss sauber auseinanderhalten, was die Ursache wofür ist, damit man weiß, worüber wir reden. Wir haben enorme Herausforderungen durch Weltmarktverzerrungen, durch illegales Handeln auf Weltmärkten, durch Währungsmanipulationen in China, auch durch höhere Subventionen für Stahl in China, als das in Europa der Fall ist. Wir haben massive Eingriffe in Märkte, wir haben die Handelspolitik der Amerikaner, wir haben den aggressiven Angriff Putins auf die Ukraine, wir haben die Auseinandersetzungen in der Straße von Hormus und den Huthi-Angriff am Roten Meer. All das hat Auswirkungen auf die Weltwirtschaft und die Nachfrage. Das stellt uns vor große Herausforderungen, mit denen wir umgehen müssen. Das ist aber heute und jetzt und hat mit der grünen Transformation überhaupt nichts zu tun. Dafür schaffen wir Instrumente. Man kann das als Selbstverteidigungsinstrumente der EU-Kommission sehen. Dafür machen wir Grenzausgleichsinstrumente. Dafür haben wir CBAM noch weiter in den nachfolgenden Produktketten verankert. Dafür reden wir über grüne Leitmärkte. Dafür reden wir darüber, wie wir unsere Grundstoffindustrien in Europa schützen. Es war eine klare Verständigung in der EU-Kommission gemeinsam mit allen Ländern, dass wir zum Beispiel über die Important Projects für mehr Resilienz und Unabhängigkeit in Europa sorgen. Damit haben wir überhaupt erst die Möglichkeit zur Absicherung der Grundstoffindustrien geschaffen - Stahl gehört dazu -, um Subventionen zu geben und die Stahlindustrie zu schützen. Das muss man wissen. Im Übrigen - das hat Herr Thielen sehr gut eingeordnet - reden wir nicht von „Kombinat grüner Stahl Saar“, sondern die Stahlholding Saar ist eine GmbH & Co. KG auf Aktien, also ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das wir im Kontext der Ansprüche, die es im gesetzlichen Rahmen geltend machen kann, mit Subventionen begleiten. Das machen wir aus dem guten Grund, um die Sicherheit, Unabhängigkeit und Resilienz in Europa über die Absicherung der Grundstoffindustrien zu gewährleisten. Wir machen das auch, um Grundstoffindustrien wie die Stahlindustrie zu haben, um unsere Verteidigungsfähigkeit, über die wir im Moment sehr intensiv nachdenken müssen, in Europa sicherstellen zu können, und zwar zur Herstellung von Rüstungsgütern mit eigenem Stahl, ohne auf externe Zulieferungen angewiesen zu sein, egal ob sie aus Indien, China, Amerika oder sonst woher kommen. Unabhängigkeit und Resilienz Europas ist an dieser Stelle wichtig. Wir produzieren diese Güter, um uns an unseren Grenzen verteidigen zu können, um also einen Angriff abwehren zu können, sollten wir angegriffen werden. Das ist nicht auszuschließen, denn die hybriden Angriffe sind vorhanden, das will ich an dieser Stelle deutlich so einordnen. Wir sind nicht bereit, Europa Putin auf dem Silbertablett zu präsentieren. Wir verteidigen unsere Grenzen mit Rüstungsgütern, wir setzen diese Rüstungsgüter aber nicht ein für Remigration, wie es einer Ihrer Spitzenkandidaten in Sachsen-Anhalt beschrieben hat. (Beifall von der SPD und bei der CDU. - Zuru- fe des Abgeordneten Schaufert (AfD).) Um die Feststellung, dass das Projekt nicht mehr umzukehren ist, noch einmal aufzugreifen: Das Unternehmen hat die Entscheidung für die grüne Transformation getroffen in der Annahme - diese ist auch durch Untersuchungen belegt -, dass mit dem Hochlauf der CO₂-Preise in Richtung 200 Euro, die um die Dreißigerjahre herum erreicht würden, bei 5 Millionen Tonnen an CO₂- Ausstoß Kosten von 1 Milliarde Euro entstünden. So viel hat die Stahlindustrie in den besten Jahren nicht verdient. Das heißt, dass der Verzicht auf die grüne Transformation das Ende der Stahlindustrie bedeuten würde, und zwar heute. Würde man heute konventionell weiter produzieren, würde man die Finanzierungspartner verlieren, weil die laufende Sicherung der Liquidität dann schon über die Finanzierungspartner nicht mehr gesichert werden könnte. Das sind Zusammenhänge, in die man sich reindenken sollte, wenn man hier mitdiskutieren will. Das alles sind Themen, mit denen man umgehen muss. (Beifall von der SPD.) Die Entscheidung ist getroffen worden, der Bescheid ist erteilt. Sie fordern jetzt, dass Unterlagen für einen Plan B vorgelegt werden. Das zeigt mir sehr deutlich, dass Sie vom Thema Stahlindustrie und von Privatwirtschaft und von Regeln überhaupt keine Ahnung haben. Überhaupt keine Ahnung! Aus welchem Grund sollte die Stahlindustrie im Saarland, im Wettbewerb mit anderen Unternehmen stehend, so bekloppt sein, ihre Preise, ihre Tonnenpreise, ihre Bezugspreise, ihre Wasserstoffpreise, offenzulegen? Wo sind wir denn? Das machen die auch uns gegenüber nicht. Natürlich sind alle diese Themen bei der Erstellung des Bescheids im Wettbewerb mit anderen Unternehmen, die gefördert werden, zusammengetragen worden. Sie sind vom Projektträger Jülich im Auftrag des Bundes unabhängig geprüft worden und sind in eine unabhängige Entscheidung eingeflossen. Das alles ist gewiss nicht im Blindflug passiert. Aber die Entscheidung ist, das ist eben auch schon gesagt worden, am Ende getroffen worden von den Aufsichtsräten der Rogesa, von Saarstahl und von Dillinger, abgesichert über die Finanzierungspartner und die Mutter, das Kuratorium der Montanstiftung. 16 finanzierende Banken in Europa mit Milliarden-Bilanzsumme haben in ihren Aufsichtsräten auf Vorlage ihrer Vorstände hin die Entscheidung getroffen, dieses Projekt in die Zukunft zu begleiten, eben weil es ein gutes Projekt ist, das künftig die europäische Unabhängigkeit bei den Grundstoffindustrien absichert. Und das sind alles Geisterfahrer, Herr Becker? Und Sie wissen es besser? Sie haben heute einen Antrag vorgelegt, in dem Sie nur Fragen stellen. Das heißt doch, dass Sie keine Antworten haben. Sie diskutieren aber so, als ob Sie alles wüssten, und geben sich schlauer als diejenigen, die in diesen Prozess eingebunden waren. (Zurufe der Abgeordneten Schaufert (AfD) und Becker (AfD).) Sie machen das nur - und Sie machen es auch heute schon wieder -, weil Ihre Fraktion vom „Auslaufmodell der Stahlindustrie“ gesprochen hat. Lieber Herr Dörr, das waren Sie. Das mag, Herr Dörr, ein momentaner Kontrollverlust gewesen sein, das kann auch Hybris gewesen sein. (Zuruf des Abgeordneten Dörr (AfD).) Oder lassen Sie es mich einmal so sagen, wie Sie es formulieren, weil Sie ja so gerne - -
Heike Sylvia Winzent
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Barke, Ihre Redezeit ist angehalten. Ich richte mich an die drei Herren der AfD: Sie haben noch eine Restredezeit von 1 Minute und 2 Sekunden. Wenn Sie sich noch einmal zu Wort melden wollen, machen Sie das gerne. Jetzt hat Herr Minister Barke das Wort. Ich darf Sie bitten, in Ihrer Rede fortzufahren.
Barke
Kontrollverlust oder Hybris, darüber kann man gerne reden. Ich darf Goethe zitieren: „Herr, die Not ist groß! Die ich rief, die Geister, werd ich nun nicht los.“ - In genau diesem Momentum befinden Sie sich gerade. Sie hatten nicht bedacht, dass Sie, wenn Sie diese Forderung stellen, 30.000 Menschen, die direkt und indirekt von der Stahlindustrie abhängig sind, mit all ihren Familien in eine Situation bringen, in der sie Angst und Nöte haben. Sie spielen mit dem Schicksal dieser Menschen. Es ist unverantwortlich, wie Sie mit dem Thema umgehen, ohne auch nur eine Antwort auf eine der relevanten Fragen, die sich künftig in diesem Kontext stellen, zu haben. (Beifall von der SPD.) Das kann man Ihnen doch nicht so ohne Weiteres durchgehen lassen! (Abg. Becker (AfD): Klar, wenn es nicht funk- tioniert, ist die Opposition schuld.) Sie haben doch noch eine Minute Redezeit, die können Sie nachher noch supergut einsetzen. Das können Sie doch machen! - Uns geht es darum, den Leuten klarzumachen, dass das am Ende funktionieren wird. Es gibt nun einmal Hunderte hervorragend ausgebildete Menschen in Aufsichtsgremien, in Vorständen, in anderen Entscheidungsgremien, die alle diesen Prozess mittragen. Die wissen sicherlich gut einzuschätzen, welche Risiken sie da nehmen. Auch die haben alle Verantwortung für ihre Unternehmen. Wir sind in vertieften Diskussionen zu all den Themen, die uns heute - noch nicht auf der grünen Route - vor Herausforderungen stellen. Wir die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion, sind auch gemeinsam bei unseren Parlamentariern in Berlin unterwegs, wenn es um das Thema ETS geht. Die ersten Signale dazu gibt es ja. Worum geht es denn überhaupt bei dieser Diskussion? Beim ETS geht es im Grunde genommen darum, dass man nun den von mir eben genannten prognostizierten Preis von 200 Euro ab einem gewissen Zeitpunkt im Anstieg etwas abdämpfen möchte, weil es auch andere schützenswerte Grundstoffindustrien gibt, die eben nicht so schnell unterwegs sind. Als Vertrauensschutz für die First Mover bedarf es daher nun einer Regelung, wie das auszugleichen ist, ohne dass die First Mover Nachteile erleiden. An diesen Themen wird gearbeitet, erste Vorschläge liegen auf dem Tisch. Es ist ja eben schon erwähnt worden: Eine kostenlose Zuteilung von Zertifikaten ist eine Möglichkeit, da sie aber keine stabilen Preise haben, bedarf es noch eines dynamischen Ausgleichsmechanismus. Das verhandeln wir jetzt. Übrigens hatte ich gerade heute Morgen, am Rande der Plenarsitzung, noch ein Gespräch mit einem Vertreter der EU-Kommission, der das Saarland besucht und an der Uni eine Rede gehalten hat. An allen diesen Themen sind wir also dran. Seit 2023 haben wir diesen Genehmigungsbescheid, und seit 2023 steuern wir permanent nach. Uns allen ist auch schon seit 2023 bewusst, dass noch viele Fragen zu klären sind, dass wir uns gemeinsam in einen Zug gesetzt haben zu einem Ziel, zu dem noch nicht alle Schiene liegen. Wir haben das getan in der festen Überzeugung, dass wir das gemeinsam schaffen können. Dabei können wir niemanden gebrauchen, der das permanent schlechtredet, der einfach nur behauptet, man könne die Ziele nicht erreichen, und so die Leute verunsichert. Wir brauchen ein gutes Investitionsklima hier am Standort, da sollte jeder, der Verantwortung trägt, mit gutem Beispiel vorangehen. In diesem Sinne: Lassen Sie uns an diesem Ziel der Umsetzung der grünen Transformation im Land festhalten. Es gibt dabei kein Zurück. Das ist der beste Weg zur Sicherung der Arbeitsplätze, das ist der beste Weg zur Erreichung von Klimazielen. Sie sollten sich auch in Sachen Klimaziele keine Hoffnung machen: Die ersten Klagen wegen des Nichterreichens der Klimaziele sind schon eingereicht und wir haben auch schon Erfahrung mit dem Bundesverfassungsgericht in diesem Kontext. Aus der Nummer kommen wir nicht raus. Und zumindest ein großer Teil der Anwesenden hier im Plenarsaal will auch die lebenswerten Grundlagen unserer Welt für nachfolgende Generationen erhalten. Wir machen hier nicht Politik nach dem Motto „nach uns die Sintflut“, das mag Ihre Devise sein. Vielleicht geht es Ihnen auch um den kurzfristigen Erfolg, um Ihre politischen Ziele durchzusetzen, am Ende würden aber auch Sie liefern müssen. Wir jedenfalls werden Ihnen das nicht durchgehen lassen. Wir werden das den Menschen zu jeder Gelegenheit erklären, so auch hier im Parlament, und sie mitnehmen. (Abg. Becker (AfD): Viel Glück!) Wir gehen ehrlich mit dem Thema um. Wir belügen die Leute aber nicht und erwecken den Eindruck, als könnte alles besser werden und „schöner, wie früher“, ohne dass man sich anstrengen muss, ohne dass irgendetwas passiert. Das wäre Rattenfängerei, und so etwas machen wir nicht. In diesem Sinne, schönen Abend! (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Minister Barke. - Es liegt noch eine Wortmeldung vor. Ich erteile für die AfD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr.
Friedrich Josef Dörr AfD
Wie lange habe ich noch?
Heike Sylvia Winzent
1 Minute, 2 Sekunden.
Friedrich Josef Dörr AfD
Gut. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Herr Barke, Sie haben mich persönlich angesprochen, andernfalls hätte ich mich aus dieser Diskussion herausgehalten. Ihren blinden Glauben an die Fachleute, teile ich nicht. Ich teile ihn schon allein deshalb nicht, weil ich in Quierschied wohne. Dort steht der sogenannte „weiße Riese“, ein Förderturm, riesig hoch. Den besteigen jetzt auch Leute, um die Umgebung zu besichtigen. Gedacht war er, um Kohle zu fördern. Er hat mehrere Millionen gekostet und schon, als er noch im Bau war, hat man gewusst, er fördert nie auch nur ein Gramm Kohle. Das ist auch genauso eingetreten, er hat nie auch nur ein Gramm Kohle gefördert. Das heißt, wir haben schon die Erfahrung gemacht, dass Dinge nicht klappen, und das Einzige, was daran positiv war, war, dass vielleicht die ein oder andere einheimische Firma einen Bauauftrag für den Turm gehabt hat. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. Es liegt noch eine Wortmeldung vor und ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Timo Ahr.
Timo Ahr SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank, Herr Minister, für die Rede, für das Einordnen, für aber vor allem für das Klare-Position-Beziehen zu den aktuellen Themen und auch die klare Aussage, dass wir es denen, die es nicht gut meinen mit den Stahlarbeiterinnen und Stahlarbeitern, nicht durchgehen lassen. Herzlichen Dank für das Engagement, lieber Jürgen Barke! (Beifall von der SPD.) (Abg. Ahr (SPD)) Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Stefan Thielen, ich bin froh über die Debatte, weil ich glaube, dass sie heute wieder gezeigt hat, dass wir uns in dieser Frage einig sind, dass wir die Menschen nicht alleinlassen dürfen. Man hat in der Debatte und ihrem Verlauf gemerkt, dass auf die Rückfragen hin, wie man mit der Zukunft umgehen will, über die Automobilindustrie in der Vergangenheit gesprochen wurde und dann über Kohle und andere Dinge, aber dass keine einzige Antwort auf die Fragen geliefert wurde. Sie haben sich heute Abend oder besser gesagt heute Nacht entlarvt. Sie haben keine Antwort, keine Lösung für die Menschen in diesem Land, aber Sie tun so, als hätten Sie eine. Das werden wir den Menschen in den nächsten Monaten erzählen, und zwar bei jeder Gelegenheit, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das sollten wir gemeinsam tun. - Herzlichen Dank und Glück auf. (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Ahr. - Ich darf feststellen, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen. Ich schließe somit die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/2411. Wer für die Annahme dieser Drucksache ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/2411 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben SPD- sowie CDU-Landtagsfraktion. Kommen wir nun zu Tagesordnungspunkt 26: Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Schienenachse Mannheim-Kaiserslautern-Saarbrücken-Paris sichern, modernisieren und europäisch weiterentwickeln (Drucksache 17/2405) Zur Begründung erteile ich Frau Abgeordneter Flora Elisa Schröder das Wort.
Flora - Elisa Schröder SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Wie so viele hier im Raum fahre auch ich gerne Bahn. Und ja, ich gehöre zu denen, die trotz Verspätung, Gleiswechsel und verpasstem Anschluss immer noch sagen, eigentlich ist die Bahn eine der besten Möglichkeiten, von A nach B zu kommen. Gerade wenn man aus dem Saarland Richtung Mannheim, Paris oder auch Berlin unterwegs ist, merkt man, welchen Wert eine gute Zugverbindung hat. Deshalb geht es uns heute auch um mehr als eine einzelne Baustelle oder eine einzelne Strecke. Es geht um die Frage, wie das Saarland in Zukunft über die Schiene angebunden sein soll. Und unsere Antwort darauf ist klar: Wir wollen mehr Schiene im Saarland. Wir wollen bessere Verbindungen und wir wollen das Saarland als starken Knoten mitten in Europa. Dafür haben wir einen Plan. Wir bauen unser Angebot aus. Wir arbeiten an Reaktivierungen. Wir wollen bessere Verbindungen in der Großregion, aber auch in Europa. Und für all das brauchen wir eines, nämlich eine leistungsfähige Infrastruktur, auf die wir uns verlassen können. Genau deshalb sprechen wir heute über die Schienenachse Mannheim-Kaiserslautern-Saarbrücken-Paris. Bei dieser Strecke geht es nicht um irgendeine Bahnstrecke. Sie ist eine unserer wichtigsten Verkehrsadern für den Regionalverkehr, für den Fernverkehr und für den Güterverkehr. Und sie verbindet uns natürlich mit Frankreich und somit auch mit Paris. Wir sagen hier im Saarland oft, Europa ist bei uns Alltag. Das stimmt, wir leben und arbeiten über die Grenzen hinweg. Dann gehört für mich aber auch dazu, dass Europa erreichbar sein muss. Dafür brauchen wir zunächst eine leistungsfähige Infrastruktur. Deshalb will ich eines ganz klar vorneweg sagen: Wir brauchen die Sanierung dieser Strecke. Die Idee der Korridorsanierung war deshalb von Anfang an nachvollziehbar: Nicht über Jahre immer wieder einzelne Baustellen, Sperrungen oder Einschränkungen, sondern einmal richtig ran, Gleise, Weichen, Stellwerke, Bahnhöfe und Digitalisierung möglichst gemeinsam angehen. Darauf haben wir uns, darauf hat sich das Saarland eingestellt, und zwar ganz konkret. Planungen wurden angepasst, Projekte wurden verschoben und auf den vorgesehenen Zeitraum der Korridorsanierung ausgerichtet. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Und deshalb erwarten wir, dass auch der Bund und die Deutsche Bahn verlässlich planen. (Beifall von der SPD.) Jetzt, wenige Jahre später, steht die Strategie des Bundes schon wieder auf dem Prüfstand. Man kann doch milliardenschwere Infrastruktur nicht alle paar Jahre nach einer neuen Strategie organisieren und dann erwarten, dass Länder, Kommunen und Verkehrsunternehmen einfach hinterherplanen! Planungssicherheit ist keine nette Zugabe bei der Infrastrukturpolitik, sie ist ihre Voraussetzung. Deshalb brauchen wir jetzt Klarheit: Was wird gebaut? Wann wird gebaut? Wie lange wird gesperrt sein? Wie funktioniert der Ersatzverkehr? Und wie geht es mit den geplanten Maßnahmen an unseren Bahnhöfen weiter? - Das sind keine Detailfragen. Davon hängt ab, ob wir im Saarland vernünftig planen (Abg. Schröder (SPD)) können. Deshalb erwarten wir vom Bund und von der Deutschen Bahn jetzt belastbare Antworten. Ein Punkt ist mir dabei besonders wichtig, und zwar die Barrierefreiheit. Denn mit der Sanierung sind auch Maßnahmen an unseren Bahnhöfen und Haltepunkten verbunden. Die Barrierefreiheit ist keine Nebensache für Menschen mit Rollstuhl oder Rollator, für ältere Menschen oder einfach auch für Eltern mit Kinderwagen. Sie entscheidet ganz konkret darüber, ob Saarländer*innen die Bahn auch nutzen können. Deshalb darf es nicht passieren, dass wir am Ende nicht nur keine Klarheit über die Korridorsanierung haben, sondern dadurch auch noch längst geplante Verbesserungen an unseren Bahnhöfen verlieren. Während diese Fragen auf der Bundesebene neu sortiert werden, warten wir zum Glück im Saarland nicht ab. Unsere Landesregierung bringt die Interessen unseres Landes frühzeitig ein und treibt die notwendigen Abstimmungen mit allen Akteuren kontinuierlich voran. Das ist gerade deshalb wichtig, weil in den kommenden Jahren nicht nur auf der Schiene gebaut wird, auch unsere Straßeninfrastruktur muss saniert werden. Darüber haben wir ja schon vorhin gesprochen. Diese großen Infrastrukturmaßnahmen müssen zusammengedacht und aufeinander abgestimmt werden. Und genau daran arbeitet unsere Landesregierung. Liebe Petra, liebe Verkehrsministerin, du setzt dich kontinuierlich auf allen Ebenen dafür ein, dass das Saarland bei diesen Planungen gehört wird und unsere Interessen berücksichtigt werden. Dafür möchte ich dir an dieser Stelle ausdrücklich danken. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleg*innen, Verlässlichkeit bei der Sanierung ist aber nur der erste Schritt. Unser Anspruch reicht weiter, denn wir sollten nicht Milliarden in unsere Schieneninfrastruktur investieren, nur um anschließend wieder dort zu stehen, wo wir vorher waren. Wir müssen die Sanierung mit einer langfristigen Perspektive verbinden. Deshalb ist die gemeinsame Initiative der Landeshauptstadt Saarbrücken, von Kaiserslautern, Mannheim und Ludwigshafen wichtig. Sie lenkt den Blick auf die entscheidende Frage, welche Rolle diese Strecke in Zukunft spielen soll. Unsere Antwort ist klar: Die Achse Mannheim-Kaiserslautern-Saarbrücken-Paris muss als europäische Schienenverbindung weiterentwickelt werden. Dafür müssen die Engpässe untersucht und beseitigt werden. Wir brauchen eine klare Perspektive für den Fernverkehr über Saarbrücken. Wer 2040 schneller durch Deutschland und Frankreich unterwegs sein will, muss heute anfangen zu planen. Und genau hier ist der Bund gefordert. Es reicht nicht, jahrzehntelang über eine bessere Verbindung zu reden. Aus einer europäischen Perspektive müssen irgendwann konkrete Planungen werden, denn das Saarland liegt nicht am Ende von Deutschland - wir liegen mitten in Europa! (Beifall von der SPD.) Saarbrücken darf auf der europäischen Schienenkarte nicht an den Rand gedrängt werden. Unsere Landeshauptstadt braucht eine dauerhaft verlässliche Fernverkehrsanbindung. Wenn über eine zusätzliche Direktverbindung zwischen Berlin und Paris gesprochen wird, dann muss eine Verbindung über Mannheim, Kaiserslautern, Saarbrücken ernsthaft geprüft und vorangetrieben werden. Dabei geht es ausdrücklich nicht um Saarbrücken gegen Straßburg, im Gegenteil, wir wollen zwei starke deutsch-französische Achsen. Wir wollen eine klare Perspektive Berlin-Saarbrücken-Paris, und zwar direkt. Das wäre mehr als eine zusätzliche Verbindung auf einem Fahrplan, das wäre ein ganz konkretes Stück Europa, ein Europa, das nicht nur in Sonntagsreden vorkommt, sondern eines, in das man morgens einsteigen kann. Natürlich braucht all das eine verlässliche Finanzierung. Sanierung, Modernisierung und Ausbau funktionieren nicht, wenn die Finanzierung immer wieder neu infrage steht. Wer Infrastruktur über Jahrzehnte plant, kann sie nicht von Haushalt zu Haushalt denken. Deshalb fordere ich den Bund auf, eine langfristige, bedarfsgerechte und zuverlässige Finanzierung unserer Schieneninfrastruktur zu überdenken: Ohne finanzielle Planungssicherheit gibt es nämlich auch keine verlässliche Verkehrspolitik. (Vizepräsidentin Heib übernimmt die Sit- zungsleitung.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, am Ende ist unser Antrag eigentlich ziemlich einfach zusammengefasst: Sanieren Ja, aber mit einem klaren Plan und einer klaren Perspektive für Saarbrücken als Fernverkehrshalt. Was wir dafür brauchen, sind: verlässliche Rahmenbedingungen, einen Bund, der seiner Verantwortung für die Schieneninfrastruktur gerecht wird, eine Deutsche Bahn, auf deren Planung sich Länder und Kommunen verlassen können und eine Finanzierung, die langfristige Investitionen ermöglicht, denn unsere Ambition ist nicht die Erhaltung des Status quo, sondern der Ausbau. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Ich eröffne die Aussprache. Es sind Wortmeldungen eingegangen. - Ich erteile für die CDU-Fraktion Herrn Abgeordneten Tobias Hans das Wort.
Tobias Hans CDU
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich muss schon sagen, es ist beeindruckend, nach 17 oder 18 Jahren im saarländischen Landtag schaffe ich es mal, um fast 01.00 Uhr eine kleine Rede zu halten. Es hat irgendwie was. Ich bin ein Fan von Statistiken. Statistisch gesehen gehöre ich wahrscheinlich eher zu den Vielfahrern der Deutschen Bahn, 7.000 bis 8.000 km. Morgen früh, nein, heute früh, in circa fünf Stunden, stehe ich wieder in Homburg am Bahngleis, tatsächlich nicht in Richtung Paris - leider muss ich sagen, das wäre schöner -, sondern in die andere Richtung. Die Kollegin Schröder hat es richtig gesagt, man spricht natürlich auch viel über Sanierungsstau, man merkt, dass es nicht so schnell läuft, wie man sich das gerne vorstellen würde. Wenn man nach Frankreich fährt, geht es zügig, aber auf der deutschen Seite ist da einfach sehr viel Stresspotenzial: Es kommen Verspätungen rein, man verpasst den Anschlusszug, das ist eben nicht der Hochgeschwindigkeitskorridor, den wir uns wünschen. Ich glaube aber, es lohnt sich, den Blick ein bisschen über die Überschrift dieses Antrages hinaus zu weiten. Ich glaube, es geht hier nicht nur um eine Bahnstrecke, um Sanierung, Baustellen, Fahrpläne und so weiter, sondern es gibt ein größeres Bild, über das wir hier reden. Es geht um weit mehr, es geht nämlich wirklich um die Frage, welche Rolle das Saarland künftig in Europa spielt. Sie haben es angedeutet. Ich glaube, auf diesen Fokus müssen wir uns stärker ausrichten. Natürlich ist die Sanierung wichtig, wir brauchen den ETCS, also das elektronische Zugsteuerungssystem und all diese Dinge, das ist überfällig, das unterstützen wir auch. Wir sagen aber, es braucht mehr. Wer nur saniert, wer jetzt nur diese Forderung an den Bund in den Vordergrund stellt, der denkt an dieser Stelle zu klein. Wer nur den Bestand verwaltet, könnte am Ende den Anschluss verlieren. Deswegen sagen wir, dass für uns diese Hochgeschwindigkeitsstrecke, diese Schnellstrecke, die wir auf diesem Korridor sicherlich brauchen, nicht eine regionale Frage ist. Das ist eben nicht alleine eine saarländische Frage. Wer das darauf beschränkt, der verkennt, glaube ich, die Bedeutung dieser Strecke und auch die Bedeutung dieser Region für ein vereintes Europa. Das ist eine strategische europäische Achse. Deswegen bin ich äußerst dankbar, dass der Oberbürgermeister Saarbrückens, Uwe Conradt, und seine Mitstreitenden von den anderen genannten Städten bis hin nach Mannheim über Kaiserslautern, Ludwigshafen, über drei Bundesländer hinweg, gesagt haben: Es geht an dieser Stelle wirklich um einen europäischen Blick, um die „Axe de l’avenir“, es ist eine deutschfranzösische Zukunftsachse. Ich finde, das sollten wir wirklich dankbar aufnehmen. Deswegen bin ich Ihnen dankbar, dass Sie diesen Antrag gestellt haben. Wir wollen das auch gerne unterstützen. Das Engagement verdient politische Unterstützung dieses Hauses, weil die Oberbürgermeister eben das aussprechen, was viele seit Jahren denken. Das ist ein Engpass, der auf deutscher Seite liegt, das muss man ganz klar sagen. Wenn man sich das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 8 anschaut, VDE 8 heißt es, glaube ich, sieht man, dass im Rahmen dieses Projekts 22 Tunnel gebaut wurden. Es ist schon extrem, was man tun kann. Der Pfälzerwald scheint schon das größere Hindernis bei dem Ganzen zu sein, es liegt aber nicht unbedingt im Saarland. Es braucht also wirklich massive Anstrengungen, das auch anzugehen. Es braucht ein ganz starkes Signal. Deshalb kann ich nur sagen: Natürlich muss der Bund hier etwas machen, es braucht aber letztendlich dieses ganz starke Signal, nicht nur aus dem Saarland, sondern auf dieser Achse der Oberbürgermeister. Wir brauchen eine Perspektive für die nächsten Jahrzehnte, einen leistungsfähigen Hochgeschwindigkeitskorridor von Paris über Saarbrücken, Kaiserslautern, Mannheim bis nach Frankfurt, der eben mit der Geschwindigkeit mithalten kann. Ich sage ganz deutlich, wir wollen nicht die Halte fallen lassen. Ich glaube zwar immer noch, dass ein Sprinter nicht ganz so schlecht wäre. Es wäre nicht schlecht, wenn man so etwas hinbekommen könnte, aber wir haben natürlich eine andere Struktur als Frankreich. Es ist auch völlig klar, diese Verbindung wird nicht vor dem GTA-6-Launch kommen. Es ist also keine Sache, die morgen passiert, sondern etwas, das ein bisschen Zeit braucht. Es braucht neben einem konkreten Zeithorizont vor allem aber auch Mut für neue Lösungen. Wir brauchen Machbarkeitsstudien. Es braucht aus meiner Sicht ein starkes Eintreten der Landesregierung für genau solche Basistunnel-Lösungen. Dann, glaube ich, hat das Ganze auch eine gewisse Chance. Wer Europa zusammenführen will, darf diese großen Infrastrukturmaßnahmen nicht von vorneherein ausschließen. Wir müssen aber auch eine andere Perspektive deutlich machen. Deswegen sagte ich, dass man bitte nicht nur auf Sanierungen und auf dieses Kleinklein gehen soll, sondern Bahnverbindungen sind heute auch eine Frage der strategischen Resilienz. Wir sehen, dass die Angriffe Russlands auf das ukrainische Eisenbahnnetz im Moment ganz massiv sind. Das hat einen Grund: Es geht hier um wesentliche Infrastrukturmerkmale. Eine solche Bahnstrecke hat weit mehr Bedeutung als nur für den Transport von Menschen. Das ist eine Infrastrukturfrage, eine Frage von Versorgungssicherheit und strategischer Mobilität. Deswegen braucht es eine starke Verbindung, die eben auch ein Signal europäischer Robustheit ist. (Abg. Hans (CDU)) Meine Damen und Herren, wir bekennen uns, genau wie das in diesem Antrag auch dargestellt ist, zu diesem europäischen Zukunftsprojekt, aber, wenn wir über europäische Mobilität sprechen, wollen wir nicht nur über Paris sprechen. Wir sind als CDU-Landtagsfraktion der festen Überzeugung, dass auch Luxemburg in den Blick gehört. Luxemburg ist für Tausende saarländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Arbeitsort. Es ist Wirtschaftsstandort, es ist Partner im Alltag. Deswegen sagen wir noch mal ganz deutlich: Wer das Saarland zum europäischen Verkehrsknoten entwickeln will, muss die Verbindungen nach Frankreich und nach Luxemburg gleichermaßen stärken, meine Damen und Herren. Lassen Sie mich zum Schluss sagen, der Antrag beschreibt die richtigen Probleme. Wir sollten aber größer denken: nicht nur Sanierungen im Vordergrund, sondern wirklich europäische Zukunft, nicht nur Bestandserhalt, sondern Weiterentwicklung, nicht nur Saarbrücken-Mannheim-Paris, sondern eine europäische Zukunftsachse über Saarbrücken bis Frankfurt und darüber hinaus. Wenn wir diesen Ansatz gemeinsam verfolgen wollen, dann stehen wir auch zur Verfügung. Wir können diesem Antrag unter diesen Bedingungen zustimmen. - Vielen Dank, dass Sie das Thema mit zu Ihrer Sache gemacht haben. (Beifall von der CDU.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Wir fahren fort mit den Wortmeldungen. Ich erteile für die AfD-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Christoph Schaufert das Wort.
Christoph Rudolf Schaufert AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Der Antrag und auch das Anliegen, das von meinen beiden Vorrednern beschrieben wurde, sind sehr wichtig. Führt man sich die Karte vor Augen und blickt darauf, wie diese Hochgeschwindigkeits- und ICE-Trassen in Europa und in Deutschland laufen, hängt das Saarland an einer dünnen roten Linie in Europa und in Deutschland. Das ist die beschriebene Achse über Saarbrücken weiter nach Kaiserslautern, Mannheim bis nach Frankfurt. Da muss mit Sicherheit einiges passieren. Der Kollege Hans hat eben auch schon trefflich gesagt, dass man die Achse Richtung Luxemburg bedenken kann und auch mitdenken soll. Ich sage sogar, wir müssen noch ein Stück weitergehen. Wir müssen auch darüber nachdenken, das ist im Moment eine der bestehenden Achsen, wenn man das in der Historie sieht - es gibt auch die Nahetalbahn, die über Saarbrücken, Neunkirchen bis nach Frankfurt führt -, dass man dort unter Umständen eine robuste Hochgeschwindigkeitsstrecke hinbekommt. Das sind wie gesagt alles Sachen, die man nicht von heute auf morgen und auch nicht für 5 Euro hinbekommt. Das sind große Infrastrukturprojekte. Wir haben heute viel gestritten. Aber man streitet viel über die Transformation in jeder Hinsicht, sowohl verkehrstechnisch als auch darüber, wo beim Automobil die Zukunft liegt. Die Bahn trifft bei mir immer auf Zustimmung. Seit der ersten Fahrt 1835 der Dampflokomotive Adler von Nürnberg nach Fürth hat die Bahn eigentlich immer für jede neue, sich ändernde Situation irgendeine Lösung gefunden und ist ein Verkehrsmittel mit Potenzial gewesen. Wir müssen aber sehen, dass die Bahn seit Jahrzehnten heruntergewirtschaftet wurde. Leider ist das auch etwas, das schon wieder mit den Regierungen unter den beiden Schwesterparteien nach Hause geht. Davon kann man sie nicht entlasten. Jetzt den Status quo zu sichern, ist schon einmal sehr wichtig. Wir müssen wie gesagt weiter auf die Bahn setzen. Abgesehen von der Trasse Saarbrücken über Mannheim nach Frankfurt sehe auch ich, was der Kollege Hans gefordert hat, dass nämlich die Richtung Luxemburg noch sein muss und vor allem die Nord-Süd-Verbindung über Neunkirchen - Mainz sowie Richtung Norden der Anschluss an die Rheintrasse. Das wäre notwendig. Es gibt viel, in das man investieren muss. Das sollten wir auch tun, aber wir werden uns bei dem Antrag trotzdem enthalten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Ich erteile das Wort für die Landesregierung Frau Ministerin Petra Berg, Ministerin für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.
Petra Berg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich werde mich kurzfassen, aber ich möchte noch zwei oder drei Dinge sagen. Lieber Kollege Hans, ich bedanke mich jetzt schon für die Zustimmung zu diesem Antrag, der wirklich sehr wichtig für das Saarland ist, denn nur gemeinsam kommen wir hier voran, im Übrigen auch gemeinsam mit den anderen Bundesländern. Wir haben im Saarland nämlich das Zielnetz Saarland. Das Zielnetz Saarland steht für einen klaren Plan, zum einen das S-Bahn-Konzept, das Ende 2026 an den Start geht, die Reaktivierungen. Wir haben die barrierefreien Haltepunkte, die Bahnhöfe, die ausgebaut werden, und wir haben bessere Verbindungen in die Großregion. Die Hochleistungskorridore wurden seinerzeit im Bundesschienenwegeausbaugesetz geregelt, insgesamt 40 an der Zahl. Nachdem jetzt zwei saniert wurden, unter anderem die Riedbahn - Sie kennen sie wahrscheinlich vom Namen her -, hat man festgestellt, dass man weder im Kosten- noch im Finanzierungsplan bleibt. Deshalb hat der Bund entschieden, eine sogenannte Repriorisierung vorzunehmen. Wir wissen nicht - deshalb ist der Antrag heute so wichtig -, was das heißt und was priorisiert wird, ob am Ende wir mit unserem saarländischen Korridor Forbach - Ludwigshafen hinten runterfallen. Deshalb ist es wichtig, ein Zeichen zu setzen. Wir führen auf allen Ebenen Gespräche und haben dort auch schon das Interesse des Saarlandes klar herausgestellt. Ich will noch zu zwei Dingen Stellung nehmen, die eben erwähnt wurden. Zu den Korridoren gehört einmal die Verbindung Saarbrücken - Luxemburg. Ja, wir haben auch dort eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen. Ich bin im engen Austausch mit Verkehrsministerin Yuriko Backes. Auch diese Machbarkeitsstudie kommt zu dem Ergebnis, dass auf den bestehenden Trassen eine solche Verbindung grundsätzlich möglich ist. Auch der eben vom Kollegen Hans angesprochene Tunnel im Pfälzerwald, ist bereits Gegenstand einer Machbarkeitsstudie. Man muss sagen, man hat bei einer Zeitersparnis von 8 Minuten aber Kosten von mehreren Milliarden Euro im Moment dieses Vorhaben etwas nach hinten geschoben. Denn alles hängt eng zusammen. Grundvoraussetzung dafür, dass dieser Ausbau der Infrastruktur Schiene gelingen kann, ist eine Regelung der Trassenpreise. Der Bund muss ein Konzept für das Trassen-Preissystem vorlegen. Wir hören jetzt Stimmen, die weg vom Vollkosten-Prinzip hin zum Grenzkosten-Prinzip gehen. Ich kann sagen, das ist ein gefährliches Spiel. Die Nutzung der Schiene muss sich stärker an den unmittelbaren Kosten des Zugbetriebs orientieren. Denn die Finanzierung der Schiene ist Aufgabe des Bundes, das ist ganz klar. Die Trassenpreise sind auch kein Naturereignis. Sie sind das Ergebnis politischer Entscheidungen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der Bund muss entscheiden, was die Nutzung der Schiene kosten soll und wie er seine eigene Infrastruktur finanziert. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Bundesverkehrsminister, mit dem ich bald ein persönliches Gespräch hierzu führen werde, darf die Verantwortung nicht an die Bundesnetzagentur, die Gerichte und die Deutsche Bahn weiterreichen. Vor allen Dingen darf er nicht auf die Entscheidung der Gerichte warten. Es ist hier eine politische Grundsatzfrage zu klären, die im Ergebnis dazu führt, ob wir im Saarland den Hochleistungskorridor in der Zeitachse saniert bekommen, in der wir auch alle anderen Planungen haben. Wir haben sogar mit der Autobahn GmbH schon die Sanierung der A 620 und der A 623 abgestimmt. Dort hat man uns auch zugesagt, dass man auf die Sanierung des Hochleistungskorridors Rücksicht nehmen wird, damit nicht die Baustellen parallel betrieben werden. (Beifall von der SPD.) Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, bin ich froh, dass wir uns einig sind. Der Bund trägt die Verantwortung für seine Schieneninfrastruktur. Er trägt auch die Verantwortung für die Trassenpreisregelung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es kann doch nicht sein, dass wir für das Deutschland-Ticket so viele Jahre gekämpft haben und es am Ende heißt, wir haben das Deutschland-Ticket in der Tasche, aber am Gleis ist kein Zug. Das wäre verantwortungslos. Das wollen wir nicht. Wir wollen als Land den Nahverkehr bestellen. Wir wollen, dass die Konzepte entwickelt werden. Wir haben unsere Konzepte entwickelt, wir haben unseren Plan auch vorgelegt. Aber wir können nicht die jahrelang kaputtgesparte Bundesschieneninfrastruktur alleine reparieren und gleichzeitig steigende Trassenpreise auffangen. Im Übrigen, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben wir als Saarland diesen Konflikt nicht alleine. Er ist in allen Bundesländern - und ich glaube, das darf ich zum Schluss sagen hier verkennt man die politische Sprengkraft dieses Themas. Wenn weniger Angebot auf der Schiene ist, dann wird es am Ende jeder Mensch, jede Bürgerin und jeder Bürger in diesem Land am eigenen Leibe spüren. (Unruhe. - Sprechen.) Das ist nicht das, was wir wollen. Wir wollen gemeinsam den Hochleistungskorridor sanieren. Wir wollen gemeinsam mehr Verkehr auf die Schiene bringen. Wir wollen den Nahverkehr mit den Regionalisierungsmitteln stärken. (Anhaltende Unruhe.)
Dagmar Heib
Darf ich bitte um Ruhe im Saal bitten? Entschuldigung, Frau Ministerin.
Petra Berg
Wir wollen die grenzüberschreitenden Schienenverbindungen, die sehr wichtig für Europa sind - lieber Tobias, du hast es gesagt -, auch ausbauen. Für all das brauchen wir aber den Bund, weil es sich um die bundeseigene Infrastruktur handelt. Wir sind bereit, wir haben einen Plan und wir kämpfen gemeinsam dafür, dass dieser Plan aufgeht. - Danke schön. (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/2405. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2405 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2405 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben SPD-Landtagsfraktion und CDU-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 28 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Haushalt und Finanzen eingebrachten Antrag betreffend: Erteilung der Entlastung für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2023 (Drucksache 17/2384) Zur Berichterstattung erteile ich dem Vorsitzenden des Unterausschusses zur Prüfung der Haushaltsrechnung, Herrn Abgeordneten Jonas Reiter, das Wort. Abg. Reiter (CDU), Berichterstatter: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte heute Morgen nicht gedacht, dass ich um 1.15 Uhr meine Zeit hier im saarländischen Landtag mit der letzten Rede beenden kann. Deswegen ist es umso schöner, dass Sie mir noch fünf Minuten Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit schenken. Ich erstatte heute im Auftrag des Ausschusses für Haushalt und Finanzen den Bericht des Unterausschusses zur Prüfung der Haushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 2023, was unsere Arbeit in diesem Jahr in insgesamt neun Sitzungen geprägt hat. Wie in den vergangenen Jahren beginnt der Bericht mit verschiedenen Nachlieferungen zu zurückliegenden Haushaltsjahren. Dabei geht es unter anderem um die Abwicklung der Corona-Soforthilfen, die Sanierung und Barrierefreiheit an den Bahnhöfen sowie das Sanierungs- und Instandhaltungsmanagement an landeseigenen Schulen. In diversen Punkten bitten wir um weitere Berichterstattung. Zur Prüfung der Landesämter: Gesondert geprüft wurden auch in diesem Jahr die Abschlüsse der zehn Landesämter und Landesbetriebe. Beanstandungen, die einer Entlastung entgegenstehen würden, haben sich insgesamt nicht ergeben. Zum allgemeinen Teil des Rechnungshofberichts: Die Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben des Kernhaushalts lagen 2023 bei jeweils rund 6 Milliarden Euro. Das kassenmäßige Ergebnis war ausgeglichen. Unter Berücksichtigung von Ausgabenresten und Vorgriffen ergab sich allerdings ein rechnungsmäßiges Jahresergebnis von -91,5 Millionen Euro. Kritisch sieht der Rechnungshof insbesondere die Ausgabereste von mehr als 700 Millionen Euro sowie die Entwicklung der Sondervermögen, die mit insgesamt 4,8 Milliarden Euro einen neuen Höchststand erreicht haben. Positiv ist, dass im Kernhaushalt mehr Schulden getilgt als neue Kredite aufgenommen wurden. Der Schuldenstand einschließlich der Sondervermögen lag zum Jahresende dennoch bei rund 16,6 Milliarden Euro. Der Rechnungshof fordert deshalb erneut mehr Haushaltsdisziplin und Transparenz und einen kritischen Umgang mit Rücklagen und Sondervermögen. Von besonderem Interesse ist wie immer der besondere Teil des Rechnungshofberichts. Wir haben in diesem Jahr vier Textziffern in den Abschlussbericht aufgenommen. Erstens die Verwendung der Fraktionsmittel für die Jahre 2022 und 2023: Der Rechnungshof hat die Rechnungslegung und Buchführung aller Fraktionen geprüft. Bei zwei Fraktionen gab die Stichprobe keinen Anlass für eine vertiefte Betrachtung, bei einer Fraktion zeigte die Stichprobe eine Reihe von Auffälligkeiten, weshalb deren Buchführung einer genaueren Betrachtung unterzogen wurde. Das Ergebnis gab Anlass zu deutlicher Kritik. Die praktizierten Verfahren waren teilweise nicht geeignet, den bestimmungsgemäßen Umgang mit den Fraktionsmitteln nachzuweisen und mögliche Rückforderungsansprüche werden derzeit geprüft. Zweitens die Förderung von Kulturfestivals durch das Ministerium für Bildung und Kultur: Hier hat der Rechnungshof eine Vielzahl zum Teil gravierender Mängel festgestellt. Kein einziges der geprüften Zuwendungsverfahren wurde vollständig fehlerfrei durchgeführt. Das Ministerium hat die Kritik weitgehend anerkannt und bereits Verbesserungen eingeleitet, wesentliche Punkte standen zum Berichtszeitpunkt allerdings noch aus. Drittens die Zuwendungen an die Naturlandstiftung Saar und die mit ihr verbundenen Unternehmen: Auch hier wurden erhebliche Defizite festgestellt, unter anderem bei Antragsunterlagen, Förderentscheidungen, dem Vier-Augen-Prinzip sowie beim Fördermittelcontrolling. Das Umweltministerium hat die Feststellungen in den wesentlichen Punkten anerkannt und Gegenmaßnahmen angekündigt. Vierter und letzter Punkt ist die Sicherheit in den Gerichtsgebäuden der saarländischen Justiz. Hier hat der Rechnungshof alle 22 Gerichtsgebäude untersucht und dabei zahlreiche Män- (Abg. Reiter (CDU)) gel festgestellt, unter anderem bei Sicherheitskonzepten, Einlasskontrollen und technischer Ausstattung. Das zuständige Ministerium hat bereits Maßnahmen eingeleitet und der Unterausschuss hat um eine Priorisierung und weitere Berichterstattung gebeten. Damit komme ich zum Fazit: Der Unterausschuss hat festgestellt, dass keine Beanstandungen vorliegen, die einer Entlastung der Landesregierung entgegenstehen würden. Ich bitte Sie daher, dem Antrag des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zuzustimmen und sowohl der Landesregierung als auch der Präsidentin des Rechnungshofs Entlastung für die Haushaltsrechnung 2023 zu erteilen. Den vollständigen Bericht gebe ich wie immer zu Protokoll. Die Uhr tickt, vor allem für mich. Kurz bevor die Präsidentin uns gleich in den Feierabend entlässt, will ich zum Ende der heutigen Sitzung und dem Ende meiner letzten Sitzung gerne die Gelegenheit nutzen, um persönlich Danke zu sagen. Es waren gute vier Jahre mit vielen Problemen im Land, lebhaften Debatten wie auch heute und heute einer ganz historischen Sitzung. Es ist ein besonderer Moment und in ein paar Jahren werde ich mich sicherlich noch ganz genau daran erinnern. Das Schöne ist, auch wenn es heute nicht mehr gelingt, dass bei allen politischen Debatten, die in der Sache hart geführt werden, dennoch die Momente da sind, in denen man sich beim Bier oder Kaltgetränk danach austauschen und Scherze machen kann, und das persönliche Miteinander immer im Vordergrund steht. Ich habe ein gewisses Mitleid mit den Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion. Es gab heute wie in den vergangenen Sitzungen ein paar Themen, bei denen ich mir gut vorstellen kann, wie schwer es ist, sich bei den vielen guten Ideen, die aus der Opposition kommen, die man eigentlich gerne mittragen und denen man gerne zustimmen würde, irgendwelche Argumente aus den Fingern zu ziehen, um eine Ablehnung zu begründen. (Beifall von der CDU. - Heiterkeit.) Ich kann meine Rede nicht abschließen, ohne kurz auf die Interessen der kommunalen Ebene einzugehen. Dort findet der unmittelbare Bürgerkontakt statt und damit wird die Grundlage für Demokratie gelegt. Funktioniert der Staat, werden meine Anliegen gesehen, werden die Probleme gelöst? - Wenn es dort nicht funktioniert, fehlt dieses starke Fundament, auf dem Landes- und Bundespolitik überhaupt erst aufbauen können. Deswegen ist Kommunalpolitik kein Nice-to-have, sondern ganz wichtig. Daher ist mein Appell an Sie alle, die Kommunalpolitik ganz oben auf der Prioritätenliste zu sehen. (Zuruf von Minister Jost. - Beifall von der SPD.) Kommunalaufsicht? - Alles klar, super. Damit und mit einem herzlichen Dank an die vielen engagierten Kolleginnen und Kollegen der Landtagsverwaltung, die uns gerade heute wunderbar unterstützt haben, will ich schließen. Wir haben eben schon darüber gescherzt, wie anstrengend es ist, hier nur zu sitzen und den vielen Reden zuzuhören. Aber gerade der Stenografische Dienst, die Ausschusssekretäre und der Sitzungsdienst hier oben, die Wache, das Restaurant und die weiteren Bereiche sind alle gefordert und das ist sicherlich ein ganz anderes Level an Anspruch. Deswegen möchte ich Ihnen auch persönlich ein ganz großes Dankeschön für Ihre Unterstützung, für Ihre gute Arbeit und für die freundschaftliche und angenehme Zusammenarbeit in den letzten Jahren aussprechen. (Beifall von der CDU und der SPD.) Für mich endet damit ein besonderes Kapitel. Dass ich die Saarländerinnen und Saarländer, insbesondere den Landkreis St. Wendel, hier in diesem Hohen Hause vertreten durfte, war große Verantwortung für mich, aber auch ein großes Privileg. Jetzt beginnt für mich eine neue Aufgabe auf anderer Ebene mit derselben Verantwortung für die Menschen. Die Arbeit hier hat mir immer Freude bereitet und sicherlich werde ich euch alle auch ein wenig vermissen. - Vielen lieben Dank für alles, es war mir eine Ehre. (Anhaltender Beifall des Hauses.)
Dagmar Heib
Lieber Herr Kollege Jonas Reiter, erst einmal herzlichen Dank für die Begründung, die abgegeben wurde. Sie haben den vollständigen Bericht zu Protokoll gegeben. (Anhang, siehe Anlage) Man gestatte mir an dieser Stelle ein paar Worte. Ich möchte mich dafür entschuldigen, dass ich geschmunzelt habe, als Jonas seine Abschiedsrede gehalten hat. Eine Präsidentin sollte das nicht tun, der Gesichtsausdruck sollte neutral bleiben, aber es war eine schöne Dankesrede. Kurz zur Statistik, wie wir sie so machen: Jonas Reiter hat am 1. Juli 2022 das Mandat angenommen und wurde dadurch Mitglied im Hohen Haus. Er war seit dem 9. Oktober 2024 Ausschussvorsitzender im Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung. Das Mandat wurde mit Wirkung zum 30.09.2026 niedergelegt. Vor ihm liegt ab dem 1. Oktober eine neue Aufgabe, da er in Nonnweiler zum Bürgermeister gewählt worden ist. Von dieser Stelle aus wünsche ich im Namen von uns allen alles erdenklich Liebe und Gute, viel Erfolg und eine glückliche Hand, gerade im Interesse der Bürger und Bürgerinnen von Nonnweiler, aber auch im Namen all derer, die vertreten werden. Herzlichen Dank, Jonas Reiter! (Beifall.) Jetzt fahren wir fort. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/2384. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2384 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2384 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion, die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 29 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Eingaben eingebrachten Antrag betreffend: Beschlüsse zu Petitionen (Übersicht Nr. 17) (Drucksache 17/2385) Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/2385. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2385 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2385 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion, die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind am Ende unserer Sitzung angelangt. Ich möchte etwas anmerken, auch Jonas Reiter hat es in seiner Dankesrede ausgesprochen: Herzlichen Dank insbesondere an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich muss gestehen, ich habe ein- oder zweimal während der Sitzungsleitung gedacht, ob ich nicht aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen die Sitzung eigentlich schließen müsste, aber wir haben die Tagesordnung durchgearbeitet. Allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und auch den Kolleginnen und Kollegen der Landesregierung und im Präsidium vielen herzlichen Dank. Ich wünsche noch einen schönen Abend. (Heiterkeit. - Zuruf: Abend? Eher früher Mor- gen!) Dann wünsche ich einen guten Schlaf und am Morgen ein gutes Aufstehen. Kommen Sie alle gut nach Hause. Die Sitzung ist geschlossen. (Beifall.) Anlage 1 (Seite 4584 des Bericht des Unterausschusses zur Prüfung der Haushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 2023 auf der Grundlage des Berichts des Rechnungshofes des Saarlandes 2024 zur Erteilung der Entlastung für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2023 Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Grundlage für die von der Landesregierung beantragte Entlastung für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2023 ist der Bericht des Unterausschusses zur Prüfung der Haushaltsrechnung, den ich im Auftrag des Ausschusses für Haushalt und Finanzen erstatte. Der Landtag hat der Landesregierung in seiner 40. Sitzung am 17. September 2025 Entlastung für die Haushaltsrechnung 2022 erteilt und diese gebeten, die in dem mündlichen Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen getroffenen Feststellungen und Bemerkungen zu beachten und dem Landtag bis zur Beratung über die mögliche erneute Entlastung der Landesregierung durch das Parlament über das Veranlasste Bericht zu erstatten. Die Landesregierung hat ihre Stellungnahme vorgelegt, mit der sich der Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung in seiner Sitzung am 7. Mai 2026 eingehend befasst hat. Darüber hinaus hat die Landesregierung auch noch die geforderte weitere Berichterstattung zu verschiedenen Punkten hinsichtlich der Haushaltsentlastung für das Jahr 2020 vorgelegt, die in dieser Sitzung ebenfalls beraten wurden. Es konnte dabei festgestellt werden, dass den Empfehlungen des Parlaments weitgehend Rechnung getragen worden ist beziehungsweise getragen wird. Auf folgende Punkte möchte ich dabei eingehen: Zunächst zum Entlastungsbericht aus dem Jahr 2020: Sondervermögen zur Bewältigung der finanziellen Folgen der COVID-19-Pandemie Der Unterausschuss hatte damals eine fehlende IT-Unterstützung, unklare Rechtsgrundlagen und einen ineffizienten Ressourceneinsatz im Zusammenhang mit dem Corona-Hilfsprogramm moniert. Zudem seien die Rückmelde- und Prüfverfahren verspätet gestartet worden. Der Unterausschuss hatte um weitere Berichterstattung gebeten. In seiner nun vorgelegten Stellungnahme berichtet das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, das Saarland sei aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund verpflichtet, ein digitales Rückmeldever-Plenarprotokolls) fahren zur Überprüfung möglicher Überkompensationen durchzuführen und gegebenenfalls Mittel zurückzufordern. Die ursprünglich bis Ende 2025 vorgesehene Frist sei bundesweit gelockert worden. Nachdem andere Bundesländer ihre Verfahren teilweise ausgesetzt hätten, sei auch das saarländische Verfahren nochmals vereinfacht worden. Die 11.884 noch nicht geprüften Soforthilfen-Empfänger würden aufgefordert, ihre Rückzahlungsverpflichtung selbstständig zu prüfen und das Ergebnis der Selbstüberprüfung bis März 2026 digital mitzuteilen. Anschließend seien Stichprobenüberprüfungen vorgesehen. Zahlungserleichterungen und Härtefallregelungen könnten genutzt werden. Aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen des Iran-Konflikts hatte sich die Landesregierung am 22. April 2026 für die Aussetzung des Verfahrens und den Verzicht auf die Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen entschieden. Der Zeitraum der Aussetzung werde für Verhandlungen mit dem Bund über die Gewährung zusätzlicher Erleichterungen genutzt. Das Online-Rückmeldeformular befinde sich derzeit im Wartungszustand, da in Abhängigkeit von den Gesprächen mit der Bundesregierung etwaige Anpassungen nicht auszuschließen seien. Der Unterausschuss hat darum gebeten, über den weiteren Verlauf unterrichtet zu werden. Sanierungs- und Umbauarbeiten an Bahnhöfen (Textziffer 35) Der Rechnungshof kritisierte im damaligen Jahresbericht, dass nur etwa ein Drittel der Bahnhöfe im Saarland barrierefrei seien. Der Rechnungshof anerkenne zwar Bemühungen diese Mängel abzustellen, weist aber auch auf Defizite in der Planung, Durchführung und Kommunikation mit der Deutschen Bahn hin. Insbesondere kritisierte er langsame Sanierungen, mangelnde Pflege und fehlende Strategien im Umgang mit Bahnhofsgebäuden. In der aktuellen Stellungnahme der Landesregierung wurde nunmehr mitgeteilt, dass zahlreiche laufende und geplante Projekte zur Barrierefreiheit liefen. Neben den Bahnhöfen Bous, Ottweiler, Rohrbach, Schiffweiler, Scheidt, Ensdorf und entlang der Niedtalbahn sollten im Zuge des Hochleistungskorridors Forbach-Ludwigshafen weitere Stationen modernisiert werden. Die Stellungnahme verweist weiterhin darauf, dass kleinere Stationen teilweise nicht vom Bund finanziert würden und daher Landesmittel erforderlich seien. Das Land unterstütze Kommunen bei möglichen Rückkäufen von Bahnhofsgebäuden mit Förderungen, jedoch gebe es derzeit kaum konkrete, weitere Projekte. Programme zur Verbesserung von Sauberkeit und Instandhaltung wie „Stationsinspektoren“ und „mobile Reinigungsfachkraft“ würden fortgeführt und erweitert. Außerdem diene das DB-Programm „Zukunftsbahnhöfe“ der optischen Aufwertung einzelner Stationen. Fortschritte seien 2025 mit dem Aufbau einer Stationsdatenbank erzielt worden, die 2026 schrittweise in Betrieb gehe und künftig Infrastruktur, Finanzierungssowie Reinigungsdaten bündle. Hier hat der Unterausschuss ebenfalls gebeten, über den weiteren Verlauf unterrichtet zu werden. Nunmehr zum Entlastungsbericht zur Haushaltsrechnung 2022: Sanierung und Instandhaltungsmanagement an landeseigenen Schulen (Textziffer 22) Der Rechnungshof kritisierte hier einen über Jahre entstandenen, erheblichen Sanierungsstau und das Fehlen eines systematischen Instandhaltungsmanagements an landeseigenen Förderschulen. Maßnahmen dienten häufig nur der Beseitigung akuter Havarien, Schulgebäude entsprächen vielfach weder baulichen noch pädagogischen Anforderungen und steigende Schülerzahlen sowie der kommende Ganztagsanspruch würden die Situation verschärfen. Der Ausschuss hatte die eingeleiteten Maßnahmen anerkannt und forderte weitere strukturelle Verbesserungen und eine regelmäßige Berichterstattung. In der hierzu nunmehr vorgelegten Stellungnahme der Landesregierung wurde auf bereits bekannte Maßnahmen wie personelle Verstärkungen, ein neues Referat für Schulbaufragen sowie regelmäßige Sitzungen der Lenkungsgruppe verwiesen. Für den Doppelhaushalt 2026/2027 seien zahlreiche Bauprojekte und kleinere Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Förderschulen vorgesehen. Außerdem seien die Mittel für den Bauunterhalt deutlich erhöht worden; im Haushalt 2026/2027 seien 315.000 Euro pro Jahr vorgesehen. Des Weiteren sei eine Hausmeisterstelle mit Springerfunktion geschaffen worden. Insgesamt betone die Stellungnahme der Landesregierung, dass an allen Standorten konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Gebäudesituation liefen. Der Ausschuss hat um eine weitere Berichterstattung gebeten. Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte meinen Ausführungen zur Prüfung der Haushaltsrechnung 2023 vorausschicken, dass die Abschlüsse der Landesämter gesondert geprüft und bei der Bewertung zur Entlastung der Haushaltsrechnung berücksichtigt wurden. Der Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung hat in dem Prüfungsjahr folgende Landesämter geprüft: Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL), Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA), Landesamt für Verbraucherschutz (LAV), Saarländische Klinik für Forensische Psychiatrie (SKFP), Landesamt für Zentrale Dienste - Statistisches Amt, Landesamt für IT-Dienstleistungen (IT-DLZ), Landesbetrieb für Straßenbau (LfS), SaarForst Landesbetrieb (SFL), Landesamt für Soziales (LAS) Landesamt für Zentrale Dienste – Steuerliche Automation (LZD-StAut) Die jeweils vorliegenden Berichte wurden in den Sitzungen des Ausschusses behandelt und durch die festgelegten Berichterstatter ausführlich dargelegt. Die Bilanzen der Landesbetriebe schlossen zum 31. Dezember 2023 mit einer Gesamtsumme von 1.197,7 Millionen Euro ab. Das Eigenkapital betrug 87,4 Millionen Euro. Dies entspricht 7,3 Prozent der Bilanzsumme. Darin enthalten sind Gewinnrücklagen und Gewinnvorträge von insgesamt 9,9 Millionen Euro (Vorjahr: 6,3 Millionen Euro). Dies entspricht 0,8 Prozent (Vorjahr: 0,6 Prozent) der Bilanzsumme. Die Prüfungen der Jahresrechnungen bei den geprüften Ämtern haben zu keinen Einwendungen geführt, die einer Entlastung entgegenstehen würden. Kritisch äußert sich der Rechnungshof zu dem Anstieg der Verbindlichkeiten. Insgesamt ergab sich ein Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber dem Saarland um 42,5 Millionen Euro auf nunmehr 146,7 Millionen Euro (Vorjahr: 104,2 Millionen Euro), die dem Kernhaushalt entzogen sind und diesem entsprechend zurückzuführen sind. Der Rechnungshof begrüßt ausdrücklich, dass die Landesregierung künftig verstärkt bestehende Verbindlichkeiten abbauen möchte, damit Verlustausgleiche nicht zu einem Aufbau von Jahresüberschüssen führen. Allgemeiner Teil des Rechnungshofberichtes Der Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung hat sich im Laufe seiner Beratungen mit den im Allgemeinen Teil des Rechnungshofberichts dargestellten grundsätzlichen Feststellungen und Bemerkungen befasst, soweit sie für die Entlastung der Landesregierung hinsichtlich der Haushaltsrechnung 2023 von Bedeutung waren. Bei seiner Prüfung zum Rechnungsjahr 2023 hat der Rechnungshof festgestellt, dass die in der Haushaltsrechnung und den Büchern der Landeshauptkasse aufgeführten Beträge übereinstimmten. Die geprüften Ausgaben und Einnahmen des Kernhaushalts waren weitestgehend ordnungsgemäß belegt. Hierbei konnten weder Vermögensschäden noch schwerwiegende Verstöße oder Manipulationen festgestellt werden. Teilweise erwartet der Rechnungshof allerdings Nachbesserungen bei der Einhaltung der Fälligkeit sowie bei der Feststellung der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit. Zu den wesentlichen Zahlen des Haushaltes und Anmerkungen des Rechnungshofes folgende Ausführungen: Das Soll des saarländischen Kernhaushalts 2023 betrug 5.400,8 Millionen Euro. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Ausgabereste aus 2022 erhöhte es sich auf 6.014,5 Millionen Euro. Die Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben im Kernhaushalt 2023 beliefen sich hingegen auf jeweils 6.030,5 Millionen Euro. Ohne Berücksichtigung der vorgenommenen Netto-Schuldentilgung und Rücklagenbewegungen erwirtschaftete das Saarland einen Finanzierungssaldo von 167,3 Millionen Euro. Das kassenmäßige Gesamtergebnis war ausgeglichen (0 Euro). Unter Berücksichtigung von Ausgaberesten und Vorgriffen ergab sich allerdings ein rechnungsmäßiges Jahresergebnis von -91,5 Millionen Euro. Das rechnungsmäßige Gesamtergebnis lag aufgrund der nach 2024 übertragenen Ausgabereste bei 705,2 Millionen Euro. Die Höhe der zu übertragenen Ausgabereste sieht der Rechnungshof kritisch. Mit 705,2 Millionen Euro lagen sie 2023 erstmals über 10 Prozent der Ist-Ausgaben. Er begrüßt daher die Zusage des Finanzministeriums, insbesondere bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2026/2027 bei der Beurteilung der notwendigen Ausgaben verstärkt die zuletzt angefallenen Ist-Ausgaben in den Blick zu nehmen. Denn auch für die Ausgabereste gelte, dass sie finanziert werden müssen. Die bereinigten Einnahmen lagen mit 6.027,1 Millionen Euro um 628,3 Millionen Euro (11,6 Prozent) über dem Soll und 454,1 Millio- nen Euro (8,1 Prozent) über dem Vorjahr. Grund waren im Wesentlichen jeweils höhere Steuereinnahmen. Die bereinigten Ausgaben lagen mit 5.860,2 Millionen Euro um 540,1 Millionen Euro (10,2 Prozent) über dem Soll. Gegenüber dem um die 3.000 Millionen Euro umfassenden Zuführungen zum Transformationsfonds reduzierten Vorjahreswert lagen sie um 898,3 Millionen Euro (18,1 Prozent) höher. Grund waren im Wesentlichen jeweils höhere Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen. Zu den bereinigten Einnahmen ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass hier seit 2020 je 400,0 Millionen Euro Sanierungshilfen des Bundes enthalten sind. Für 2023 stellte das Bundesministerium der Finanzen fest, dass die zum Erhalt der Sanierungshilfen erforderliche Tilgung von 80 Millionen Euro erfüllt wurde. Die Voraussetzungen für die vollständige Auszahlung der Sanierungshilfen für das Jahr 2024 liegen damit vor. Das Bundesministerium der Finanzen stellte in diesem Zusammenhang klar, dass es letztlich nicht akzeptabel sei, langfristige und absehbare Entwicklungen wie die Transformation für die Begründung eines Ausnahmefalls heranzuziehen. Gleiches gelte für die Begründung eines Ausnahmefalls mit einer bereits länger zurückliegenden Krise wie etwa der Corona-Pandemie. Aufgrund eines weiteren Hinweises des Bundesministeriums der Finanzen, dass die ergriffenen Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschafts- und Finanzkraft im Sanierungshilfenbericht des Saarlandes unbefriedigend und künftig näher auszuführen seien, forderte der Rechnungshof das Finanzministerium eindringlich auf, hier entsprechend nachzubessern. Bezüglich der Neuverschuldung und des Schuldenstands ist zwischen Kernhaushalt und Sondervermögen zu unterscheiden. Da im Kernhaushalt mehr Tilgungen geleistet als neue Kredite aufgenommen wurden, ergab sich eine auf das Haushaltsjahr 2023 bezogene Netto-Schuldentilgung von 170,0 Millionen Euro. Da dem Schuldenstand am Kreditmarkt eine Stichtagsbetrachtung zugrunde liegt, kam es hier abweichend sogar zu einer Verringerung um 769 Millionen Euro auf 15.292 Millionen Euro. Einschließlich der zum Jahresende bestehenden Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung verringerte sich der stichtagsbezogene Schuldenstand am Kreditmarkt 2023 allerdings nur um 633 Millionen Euro auf 16.637 Millionen Euro. Auf die Sondervermögen entfiel demnach eine Erhöhung von 136 Millionen Euro. Der Anteil der Kreditmarktschulden der Sondervermögen an den Kreditmarktschulden des Gesamthaushalts erhöhte sich von 7,0 Prozent auf 8,1 Prozent. Rechnet man in beiden Jahren die im Kernhaushalt erfolgte Schuldenaufnahme für den Transformationsfonds heraus, so ergibt sich sogar eine Erhöhung von 8,4 Prozent auf 9,7 Prozent. Der Rechnungshof kritisiert bereits seit Langem den Aufwuchs des Schuldenstands. Seit 2014 erhöhten sich die fundierten Schulden am Kapitalmarkt um 17,4 Prozent auf den bislang zweithöchsten Stand im Betrachtungszeitraum bis 2023. Der Rechnungshof hat hinsichtlich der Sondervermögen nicht nur die Entwicklung des Schuldenstands betrachtet. So stellte er unter anderem fest, dass der Gesamtbestand der am Ende des Rechnungsjahres 2023 bestehenden 13 Sondervermögen mit 4.803,6 Millionen Euro einen bis dahin neuen Höchststand erreicht hat. Ursächlich für den Zuwachs von 456,3 Millionen Euro (10,5 Prozent) war im Wesentlichen die Zuführung von 422,6 Millionen Euro aus dem Kernhaushalt an die Konjunkturausgleichs-rücklage. Davon entfielen 400,0 Millionen Euro auf einen steuerlichen Sondereffekt im Rahmen des „One-Stop-Shop“-Verfahrens. Seit 2019 hat sich der Bestand der Sondervermögen um 3.906,5 Millionen Euro (435,5 Prozent) beziehungsweise ohne den Transformationsfonds um 907,6 Millionen Euro (101,2 Prozent) erhöht. Zudem zeigt ein Vergleich mit dem jeweiligen Rechnungs-Soll des Kernhaushalts, dass der Bestand der Sondervermögen überproportional anstieg. Der Rechnungshof sieht diesen nahezu stetigen Anstieg nach wie vor kritisch. Insbesondere betrifft dies das Sondervermögen „Zukunftsinitiative“: Der Bestand zum Ende des Rechnungsjahres 2023 erhöhte sich um 13,6 Millionen Euro auf 866,2 Millionen Euro. Seit 2019 hat sich der Bestand um 193,5 Millionen Euro und somit um etwa 30 Prozent erhöht. Der Anteil am Gesamtvolumen der Sondervermögen betrug Ende 2023 unter Ausklammerung des Transformationsfonds annähernd 50 Prozent. Neben den Sondervermögen hat der Rechnungshof weitere Extrahaushalte betrachtet. Hinsichtlich Rücklagen hat er dabei unter anderem Folgendes festgestellt: Der Bestand der sechs zweckgebundenen Rücklagen hat sich gegenüber 2022 um 55,8 Millionen Euro auf 276,6 Millionen Euro verringert. Dies lag im Wesentlichen an einem Rückgang von 52,9 Millionen Euro bei der 2022 neu gebildeten Rücklage „für Haushaltsreste im Sondervermögen Pandemie“. Der Rechnungshof bewertet dennoch sowohl die seit 2019 steigende Zahl der Rücklagen (von 2 auf 6) als auch die Entwicklung ihres Bestands (von 59,3 Millionen Euro auf 276,6 Millionen Euro) im Hinblick auf den Grundsatz der „Einheit des Haushalts“ kritisch. Einige wichtige Kennzahlen zum Kernhaushalt haben sich 2023 wie folgt entwickelt: Bei den vom Stabilitätsrat überwachten Kennzahlen (struktureller) Finanzierungssaldo je Einwohner (-225 Euro), Kreditfinanzierungsquote (4,4 Prozent), Zins-Steuer-Quote (5,2 Prozent) und Schuldenstand je Einwohner (16.757 Euro) hat das Saarland die für alle Bundesländer gültigen Schwellenwerte überschritten. Im Ländervergleich belegte das Saarland jeweils den vorletzten Platz. Bis auf den Schuldenstand je Einwohner hat sich jedoch der Abstand zum Länderdurchschnitt verringert. Insgesamt zeigte sich bei diesen Kennzahlen, dass für das Saarland - trotz Verbesserungen gegenüber dem Vorjahr - noch erheblicher Handlungsbedarf besteht. Bezüglich des weiterhin zu hohen Schuldenstands forderte der Rechnungshof erneut, diesen deutlich zu reduzieren und erinnerte daran, dass dies - gemäß einer 2019 geschlossenen Vereinbarung mit dem Bund - landespolitisches Ziel ist. Ergänzend zum Schuldenstand je Einwohner betrachtete der Rechnungshof die Schuldenstandquote (40,2 Prozent) und die Schulden-Steuer-Quote (337 Prozent), welche sich gegenüber 2022 jeweils verringerten. Auch bei der Steuerfinanzierungsquote (75,4 Prozent) und der Steuerfinanzierung je Einwohner (4.451 Euro) ergaben sich Verbesserungen gegenüber 2022. Diese positive Entwicklung sollte fortgesetzt werden. Die Zinsausgabenquote erhöhte sich gegenüber 2022 von 3,1 Prozent auf 3,7 Prozent. Rechnet man die 2022 vorgenommenen Zuführungen an den Transformationsfonds heraus, so beliefe sich der Vergleichswert 2022 allerdings auf 5,0 Prozent. Die Zinsausgaben je Einwohner (217 Euro) sanken gegenüber dem Vorjahr. Ent- lastend wirkte hierbei ein historisch weiterhin niedriges Zinsniveau, welches eine günstige Anschlussfinanzierung von Teilen des Altschuldenbestandes ermöglichte. Wo immer möglich, sollten ungünstige Verträge aus der Vergangenheit neu verhandelt werden, um diesen Effekt zu forcieren. Weitere Verbesserungen - nach Reduzierung der bereinigten Ausgaben 2022 um die Zuführungen an den Transformationsfonds sowie Reduzierung der Investitionen um die Zuführung an den Transformationsfonds für investive Zwecke - sind bei der Investitionsquote (8,9 Prozent) und den Investitionen je Einwohner (523 Euro) festzustellen. Auskunftsgemäß lag die Quote ohne den OSS-Sondereffekt bei 9,2 Prozent und somit nicht nur wieder auf dem Niveau von 2019/2020, sondern auch auf dem Niveau des Haushaltsplans von 9,3 Prozent. Der Rechnungshof wertet diese Entwicklung positiv. Zu den Investitionen ist Folgendes zu bemerken: In einer Zehnjahres-Betrachtung hat der Rechnungshof festgestellt, dass die Investitionsquote seit 2014 (9,4 Prozent) leicht gesunken ist. Der investierte Betrag erhöhte sich dabei allerdings um 149,5 Millionen Euro. Unter Berücksichtigung von Finanzierungsbeiträgen Dritter (zum Beispiel Investitionszuweisungen und -zu- schüsse des Bundes und der EU) von 55,8 Millionen Euro beliefen sich die eigenfinanzierten Investitionsausgaben 2023 auf 463,6 Millionen Euro. Die Finanzierungsbeiträge Dritter gingen dabei von 12,8 Prozent auf 10,7 Prozent zurück. Kapitalmarktkredite mussten 2023 hingegen (wie bereits 2018 und 2021) nicht mehr aufgenommen werden. 2014 lagen diese noch bei 322,7 Millionen Euro (87,2 Prozent); eigenfinanzierte Investitionen gab es damals nicht. Zusammenfassend fordert der Rechnungshof erneut mehr Haushaltsdisziplin, mehr Transparenz und einen kritischen Umgang mit Rücklagen und Sondervermögen. Die zentrale Kritik bleibe die zunehmende Intransparenz durch Nebenhaushalte. Die strukturellen Risiken blieben bestehen. Der Rechnungshof kritisiert insbesondere die erneut späte Vorlage der Haushaltsrechnung 2023 und fordert eine deutlich frühere Zuleitung in Zukunft. Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass sie versucht, der Aufforderung einer früheren Zulieferung entgegenzukommen und weist in ihren Stellungnahmen unter anderem darauf hin, dass die Zahl der Sondervermögen zwischenzeitlich reduziert wurde. Das betrifft das Sondervermögen Zukunftsinitiative II, die Rücklage im Sondervermögen Pandemie und ebenso das Sondervermögen „Hochwasser“, dessen Ausgaben vollständig ohne Inanspruchnahme der notlagenbedingten Kreditermächtigung finanziert wurden. Mit der Novelle des Haushaltsstabilisierungsgesetzes wurde auch das Sondervermögen „Zinsausgleichsrücklage“ abgeschafft. Der Bestand des Sondervermögens „Konjunkturausgleichsrücklage“ wird zurückgeführt. Nach wie vor sei jedoch aus Vorsorgeaspekten zur Abfederung künftiger Haushaltsrisiken die transparente Fortführung von Sondervermögen und Rücklagen unverzichtbares erfolge auch in Zukunft eine kontinuierliche, kritische Überprüfung. Mit Hinblick auf die neue Verschuldungsmöglichkeit appelliert der Rechnungshof diese nicht auszureizen. Die immer drängenderen strukturellen Konsolidierungserfordernisse im Haushalt dürfen nicht untergraben werden. Neben dem Ausschöpfen aller Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung der Verwaltung muss das Setzen von Prioritäten das haushaltspolitische Handeln leiten. Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, aus dem Besonderen Teil der Rechnungsprüfung möchte ich nun noch einige Sachverhalte ansprechen, die der Ausschuss bei seinen Beratungen für berichtenswert erachtet hat. Insgesamt haben wir vier Punkte in den Abschlussbericht aufgenommen. Verwendung der nach § 5 des Fraktionsrechtsstellungsgesetzes den Fraktionen des Landtages des Saarlandes in der 17. Wahlperiode gewährten Zuschüsse für die Jahre 2022 und 2023 (Textziffer 17) Die Fraktionen haben über die an sie erbrachten staatlichen Leistungen gemäß § 6 Abs. 3 FReStG Buch zu führen und nach § 7 FReStG über ihre Einnahmen und Ausgaben öffentlich Rechnung zu legen. Diesem Transparenzgebot kommt daher besondere Bedeutung zu, weil die Geldleistungen vom Empfänger selbst festgelegt werden (Entscheidung in eigener Sache). Der Rechnungshof hat die Verwendung von Zuschüssen der Fraktionen im Landtag geprüft. Betrachtet wurden schwerpunktmäßig die Rechnungslegung sowie die Buchführung der Fraktionen in den Jahren 2020 bis 2023. Die Rechnungslegung der Fraktionen erfolgt zwar weitestgehend ordnungsgemäß. Allerdings konnte der Rechnungshof die Berichte teilweise nur mit unverhältnismäßigem Aufwand nachvollziehen. Er gelangt daher zu der Feststellung, dass die Berichte ihrer Öffentlichkeitsfunktion nicht vollumfänglich gerecht werden und es der Öffentlichkeit faktisch nicht möglich ist, sich ein vollständiges Bild über die Verwendung der Zuschüsse zu machen. Kritikpunkte waren auch unzureichende Begründungen bei der Rücklagenbildung, bei allen drei Fraktionen fehlte die Darlegung der Erforderlichkeit gemäß § 5 Absatz 6 FReStG bei Zuführungen zur Rücklage. In Bezug auf die Buchführung hat der Rechnungshof im Rahmen seiner Prüfung nahezu alle vorgelegten Belege des Prüfzeitraums zumindest kursorisch geprüft und darüber hinaus stichprobenartig die Einhaltung wichtiger buchhalterischer Grundsätze kontrolliert zum Beispiel die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips, das Vorhandensein der richtigen Unterschriften/gegebenenfalls Quittierungen, die Vollständigkeit und die Aussagekraft der zahlungsbegründenden Unterlagen, das Vorhandensein von Eingangs- und Auszahlungsvermerken sowie die Lesbarkeit der Belege. Diese Stichprobe hat bei zwei Fraktionen - bezogen auf den Prüfzeitraum - in ihrer Gesamtheit keinen Anlass geboten, die Buchführung der Fraktion im Rahmen der vorliegenden Prüfung einer genaueren Betrachtung zu unterziehen. Bei einer Fraktion hat die Stichprobe eine Reihe von Auffälligkeiten gezeigt. Der Rechnungshof hat daher die Buchführung dieser Fraktion einer genaueren Betrachtung unterzogen. Das Ergebnis gab Anlass zu einer deutlichen Kritik. Bezogen auf den Prüfungszeitraum gelangte der Rechnungshof zu der Feststellung, dass die bislang praktizierten Verfahrensweisen teilweise nicht geeignet sind, den bestimmungsgemäßen Umgang mit den übertragenen Fraktionsmitteln nachzuweisen. Dies bedeute aber nicht, dass die Gelder auch tatsächlich nicht bestimmungsgemäß verwendet wurden. Der Rechnungshof hat neben Kritik auch Empfehlungen ausgesprochen. Erörtert wurde im Ausschuss auch die Frage möglicher Rückforderungsmöglichkeiten seitens der Landtagsverwaltung. Ob Rückforderungsmöglichkeiten bestehen, ist derzeit seitens der Landtagsverwaltung in Prüfung. Der Ausschuss soll über den weiteren Fortgang unterrichtet werden. Der Rechnungshof weist darauf hin, dass der Dialog mit allen Fraktionen sachlich und positiv war, Kritik angenommen wurde und zugesichert wurde, etwaige Mängel abzustellen. Der Rechnungshof behält sich fraktionsübergreifend für die nächsten Jahre weitere Prüfungen vor. Vom Ministerium für Bildung und Kultur geförderte Kulturfestivals - Zuwendungsprüfung (2017 bis 2023) (Textziffer 23) Der Rechnungshof hat im Rahmen dieser Zuwendungsprüfung beim Ministerium für Bildung und Kultur eine Vielzahl von zum Teil gravierenden Mängeln aufgedeckt. Kein einziges der geprüften Zuwendungsverfahren wurde fehlerfrei und vollumfänglich zufriedenstellend durchgeführt. Es handelt sich hierbei nicht alleine um Fehler bei der Abwicklung der einzelnen Vorgänge. Es wurden auch strukturelle Defizite festgestellt, wie zum Beispiel eine fehlende Förderstrategie sowie nicht vorhandene Förderrichtlinien. Im Rahmen der Prüfung hat der Rechnungshof in seiner Prüfmitteilung zahlreiche Feststellungen getroffen beziehungsweise Empfehlungen ausgesprochen. Thematisiert wurde auch die Verwendung der Spieleinsätze der Saarland-Sporttoto GmbH. Geprüft werden solle hier die Aufnahme der Spieleinsätze in den Haushalt. Das Ministerium für Bildung und Kultur hat in seiner Stellungnahme zum Ausdruck gebracht, dass es die Auffassungen des Rechnungshofs weitgehend teilt. Es sehe die Prüfung des Rechnungshofs als wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung und zur Weiterentwicklung seiner Förderpraxis. Bereits im Laufe des Prüfverfahrens seien entsprechende Schritte eingeleitet worden, um Strukturen weiterzuentwickeln und administrative Abläufe noch klarer zu gestalten. Auch sei eine Arbeitsgruppe gebildet worden, um einheitliche und formularbasierte Verfahrensstandards für alle Phasen des Zuwendungsprozesses zu entwickeln. Damit sollten Fördervorgänge in der Kulturabteilung referatsübergreifend normiert werden. Erste Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollten Ende 2025 vorliegen. Das Ministerium für Bildung und Kultur hatte in seiner Stellungnahme unter anderem weiter zugesagt, Eckpunkte für die Formulierung von Förderzielen sowie geeignete Verfahren zur Erfolgskontrolle festzulegen. Die vom Rechnungshof vorgebrachte Anmerkung, dass Zweck und Ziel einer Förderung über die bloße Durchführung hinaus konkret zu benennen sind, sei dabei nachvollziehbar, allerdings würde die Festlegung quantitativer, standardisierter Indikatoren (zum Beispiel Besucherzahlen) bei vielen Kulturformaten an ihre Grenzen stoßen. Kulturfestivals müssten Freiräume für Experimente und die Erprobung neuer künstlerischer Formate bieten. Weiter zugesagt wurde entsprechend dem Anliegen des Rechnungshofs, zukünftig in jedem Fall eine ordnungsgemäße Verwendungsnachweisprüfung mit entsprechenden Prüfvermerken durchzuführen und Eckpunkte für die Formulierung von Förderzielen sowie geeignete Verfahren zur Erfolgskontrolle festzulegen. In den letzten vorliegenden Stellungnahmen des Ministeriums wurde der aktuelle Umsetzungsstand mitgeteilt. Zwischenzeitlich wurden Verfahren professionalisiert, standardisiert und grundlegend digitalisiert, von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis. Erstellt wurden Checklisten, neue Formblätter seien in Bearbeitung. Dem Rechnungshof übersandt worden sei auch ein Kriterienkatalog für die Projektförderung von Festivals. Die Ausarbeitung der Förderstrategie sei in Bearbeitung. Ein eigenes Referat solle aufgebaut werden. Hinsichtlich der Verwendung der Saartoto-Mittel verweist das Ministerium auf die aktuelle Rechtslage, wonach es sich bei der Verteilung der Mittel nicht um Landesmittel handele. Der Ausschuss regt an, gegebenenfalls hinsichtlich der Verwendung der Saartoto-Mittel zwecks Klarstellung eine Gesetzesinitiative vorzubereiten. Auch solle die Anregung des Rechnungshofs, die entsprechenden Mittel in den Haushaltsplan aufzunehmen, geprüft werden. Der Ausschuss stellt fest, dass sich eine Vielzahl gravierender Mängel gezeigt haben, die größtenteils vom Ministerium anerkannt würden. Der aktuelle Stand sei zwar teils verbessert, aber eine Umsetzung von relevanten Themen stehe noch aus, etwa die Erarbeitung einer Förderstrategie, der Erlass von Förderrichtlinien oder die Einrichtung eines Förderreferats. Der Ausschuss bittet daher um weitere Unterrichtung in dieser Sache. Zuwendungen an die Naturlandstiftung Saar und die mit ihr verbundenen Unternehmen (Textziffer 27) Stiftungszweck der Naturlandstiftung Saar (NLS) ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, der Naturschutzgesetze des Landes sowie des Umwelt- und des Hochwasserschutzes. Entsprechende Maßnahmen werden sowohl von der Naturlandstiftung als auch von deren Tochtergesellschaft, der Naturland Ökoflächen-Management GmbH (ÖFM), durchgeführt und vom Umweltministerium projektbezogen gefördert. Zu den prüfungsgegenständlichen Projektförderungen zählten insbesondere der Erwerb von für den Naturschutz bedeutsamen Flächen, die Erhaltung, Renaturierung und Pflege von unter Natur- und Landschaftsschutz stehenden Flächen sowie die Erhaltung und Pflege von Natur-, Boden- und Baudenkmälern, sofern sie wesentlicher Bestandteil von Stiftungsgrundstücken sind. Zudem erhält die Naturlandstiftung zum Ausgleich von Fehlbeträgen im Verwaltungshaushalt jährliche Zuwendungen im Wege der institutionellen Förderung, deren Verwendung der Rechnungshof ebenfalls geprüft hat. Das Umweltministerium hat im Prüfungszeitraum (2016 bis 2023) Zuwendungen für 31 Projektförderungen mit einem Gesamtvolumen von rund 1,552 Millionen Euro gewährt. Zudem erhielt die NLS zum Ausgleich von Fehlbeträgen im Verwaltungshaushalt jährliche Zuwendungen im Wege der institutionellen Förderung in Höhe von insgesamt 441.000 Euro. Die Prüfung durch den Rechnungshof hat in mehreren Bereichen erhebliche Defizite aufgedeckt. Bemängelt würden in der Aufbauund Ablauforganisation eine uneinheitliche Aktenstruktur im elektronischen DOMEA-System, Medienbrüche durch fehlende Digitalisierung bei externen Schnittstellen der Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren sowie Verstöße gegen das Vier-Augen-Prinzip. Bei der Förderung von Grunderwerbsmaßnahmen wurden unvollständige Antragsunterlagen, fehlende Finanzierungspläne und fehlende naturschutzfachliche Entwicklungsziele beanstandet. Nahezu alle Grunderwerbsmaßnahmen wurden als Vollfinanzierung und ohne revisionssichere Begründung bewilligt, auch seien nicht förderfähige Maßnahmen gefördert worden. Beim Ankauf der Tropfsteinhöhle in Niedaltdorf habe ein Nutzungskonzept gefehlt. Bei den Maßnahmen zur Flächenentsiegelung wurden falsche Fördersätze angewendet und auch nicht förderfähige Personalkosten berücksichtigt. Auch seien ein mangelhaftes Fördermittelcontrolling und das Fehlen einer sachgerechten Erfolgskontrolle festzustellen. Ebenfalls angemerkt worden sei bei der institutionellen Förderung ein Verstoß gegen das Jährlichkeitsprinzip, eine Missachtung des Besserstellungsverbots sowie eine fehlerhafte Abgrenzung von Kosten und zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Umweltministerium hat in seiner Stellungnahme die Feststellungen des Rechnungshofes in allen wesentlichen Punkten vollumfänglich anerkannt sowie zahlreiche Gegenmaßnahmen angekündigt, beispielsweise solle das neue Fördermittelinformationssystem nFMI eingeführt werden. Darüber hinaus würden vollständige Antrags- und Verwendungsnachweise sowie messbare Indikatoren eingeführt. Auch das Jährlichkeitsprinzip und Rückforderungsansprüche sollten zukünftig eingehalten beziehungsweise durchgesetzt werden. Die Förderrichtlinie Gewässerentwicklung befinde sich bereits in der Überarbeitung. Das Thema Fördermittelcontrolling wird im Sinne einer konsequenten Erfolgskontrolle der bewilligten Zuwendungen durch das Zuwendungsreferat gemeinsam mit den jeweiligen Fachreferaten umgesetzt. Hingewiesen wird auf die Auflösung der alten Naturlandstiftung und die Gründung einer neuen öffentlichrechtlichen Saarländischen Naturlandstiftung als Rechtsnachfolger. Der Rechnungshof merkte trotz vieler Kritikpunkte an, dass es sich um eine sehr erfolgreiche Prüfung mit guter Zusammenarbeit gehandelt habe. Der größte Erfolg einer Prüfung zeige sich in einer umfassenden Behebung der Mängel. Der Ausschuss bittet hier um eine weitere Unterrichtung hinsichtlich des Fortgangs der von der Landesregierung angekündigten Maßnahmen. Sicherheit in den Gerichtsgebäuden der saarländischen Justiz (Textziffer 28) Der Rechnungshof hat alle 22 Gerichtsgebäude besichtigt. Ziel der Prüfung war es gewesen, effizient, kostengünstig und unter Beachtung der Sicherheitsstandards die Sicherheit zu gewährleisten. Das Saarland hat eine große Zahl an Gerichtsstandorten. So ist zum Beispiel allein das Amtsgericht Saarbrücken auf sieben Gebäude verteilt. Dass alle Gerichtsgebäude in dieser Hinsicht völlig unterschiedlich ausgestaltet seien, habe - so der Rechnungshof - die Sache besonders komplex gestaltet. Er hat bei dieser Prüfung zahlreiche Mängel festgestellt und Empfehlungen ausgesprochen. Der Ausschuss hat sich intensiv hierzu berichten lassen. Aus Sicht des Rechnungshofes lagen unter anderem keinerlei schriftlich fixierte Sicherheitskonzepte vor, weder beim Ministerium noch bei den Gerichten. Solche Konzepte seien jedoch nach Ansicht des Rechnungshofs zwingend erforderlich, denn nur so könne ihre Einhaltung überprüft werden. Mängel wurden in einzelnen Räumlichkeiten und Örtlichkeiten festgestellt, sei es, dass die Sicht der Wachtmeisterei oft sehr eingeschränkt gewesen sei, Postfächer für Rechtsanwälte und Notare nicht ausreichend vor Publikumsverkehr gesichert und Videoüberwachung der Gebäude völlig unterschiedlich ausgestaltet waren. Auch lagen zu kurze Speicherfristen vor. Beratungszimmer und Sitzungssäle waren nicht abschließbar. Mangelnde Vorsorge bestand hinsichtlich der Fluchtmöglichkeiten von Vorgeführten. Es lag eine veraltete Dienstordnung für den Wachtmeisterdienst aus dem Jahr 1978 vor. Der Rechnungshof empfiehlt zu letzterem Punkt, Aufgabenkritik zu betreiben, die Dienstordnung zu überarbeiten und gegebenenfalls Aufgaben der Wachtmeisterei outzusourcen sowie die Aus- und Fortbildung der Wachtmeister zu verbessern. Darüber hinaus müsse die Einlasskontrolle bei verschiedenen Standorten überprüft werden unter anderem hinsichtlich der Ausrüstung mit Detektorbögen. Mindestanforderung für alle Gerichte müsse es sein, dass eine Einlasskontrolle gewährleistet sei. Der Rechnungshof empfahl, alle Gerichtsgebäude personell und technisch so auszustatten, dass immer eine Einlasskontrolle gewährleistet ist. Daneben sollten alle Standorte zumindest stichprobenweise anlassunabhängige Zutrittskontrollen durchführen. Die Ausstattung von weiteren Gerichten mit Detektorbögen sei dabei nur sinnvoll, wenn auch genügend Personal für deren Betrieb vorhanden sei. Empfehlungen sprach der Rechnungshof auch hinsichtlich der Personalisierungen der Wachtmeistereien aus. Um den Publikumsverkehr besser zu steuern und den Personaleinsatz gezielter planen zu können, wird unter anderem eine zeitliche Entzerrung durch eingeschränkte Öffnungszeiten und Terminvergaben in publikumsintensiven Bereichen angeregt. In seinen Stellungnahmen weist das Ministerium der Justiz auf folgende Punkte hin: Grundsätzlich finden an allen Gerichten im Saarland, also insbesondere auch an den kleinen Gerichten, eine Eingangssicherung durch die Wachtmeisterinnen und Wachtmeister (WM) als Pfortendienst statt. Darüber hinaus finden beim Landgericht Saarbrücken und an zwei Standorten des Amtsgerichts Saarbrücken, seit 2016 zusätzlich zum beschriebenen Pfortendienst permanente Personen- und Taschenkontrollen mittels Durchleuchtungsgeräten und unter Verwendung von Metalldetektorbögen statt. Bei den sonstigen Gerichten wird zusätzlich zum Pfortendienst anlassbezogen und dann auch mit Handsonden und teilweise Metalldetektorbögen kontrolliert. Im Übrigen hätten die Wachtmeistereien im Rahmen ihrer Aufgabenzuweisung die Möglichkeit, in anlassbezogenen Situationen, die aus ihrer Sicht besondere Sicherheitsrisiken bergen, Personenund Taschenkontrollen durchzuführen. Was die technische Ausstattung angeht, war das Ministerium der Justiz seit jeher bestrebt, möglichst vielen Gerichten eine möglichst gute Ausstattung zukommen zu lassen. Das Ministerium der Justiz hat die Prüfmitteilung des Rechnungshofs zum Anlass genommen, über die bereits ohnehin geplanten Verbesserungen hinaus die gemachten Anregungen genau zu prüfen und teilweise auch bereits umzusetzen. Der Haushalt für das Jahr 2026 biete einige neue Möglichkeiten, die die Umsetzung weiterer Sicherungsmaßnahmen erlaubt habe. Die vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Spielräume im Personalhaushalt habe man genutzt, es seien zusätzliche Wachtmeisterstellen eingerichtet worden. Zugesagt wurde unter anderem auch, das bisher vorhandene Sicherheitskonzept als übergeordnetes Konzept zu verschriftlichen. Ein Erstentwurf liege hier vor, indem unter anderem Ausführungen zu Handlungsanweisungen gemacht würden. Der Prüfbericht des Rechnungshofs habe bei allen Beteiligten das Bewusstsein für die Sicherheit deutlich erhöht; hierfür sei man dem Rechnungshof sehr dankbar. Es liefen auch viele Anregungen aus der gerichtlichen Praxis ein. Der Unterausschuss hat das Ministerium um Priorisierung der weiteren Maßnahmen gebeten sowie um erneute Berichterstattung in der Sache. Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Minister der Finanzen hat beantragt, der Regierung des Saarlandes für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2023 gemäß Artikel 106 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 114 der Landeshaushaltsordnung Entlastung zu erteilen. Der Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung hat nach eingehender Beratung des Berichts des Rechnungshofes, der dazu abgegebenen Stellungnahme der Landesregierung und unter Würdigung der von der Präsidentin des Rechnungshofes über die Verwendung von Haushaltsmitteln verschiedener Titel abgegebenen Erklärungen die abschließende Feststellung getroffen, dass die Prüfung keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben hat, die für die Entlastung der Landesregierung in Bezug auf die Haushaltsrechnung 2023 von Bedeutung sein könnten. Der Ihnen vorliegende Antrag des Ausschusses für Haushalt und Finanzen beruht im Wesentlichen auf den im Jahresbericht des Rechnungshofes 2024 getroffenen Feststellungen über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Saarlandes und der Haushaltsrechnung 2023. Der Beschlussantrag des Ausschusses hinsichtlich der Entlastung der Präsidentin des Rechnungshofes basiert auf der Prüfung, die der Unterausschuss am 26. Juni 2025 durchgeführt hat. Beanstandungen, die einer Entlastung entgegenstehen würden, haben sich dabei erneut nicht ergeben. Ich bitte daher, dem Antrag des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zuzustimmen und sowohl der Landesregierung als auch der Präsidentin des Rechnungshofes Entlastung für die Haushaltsrechnung 2023 zu erteilen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
