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Kira Braun

SPD 16.09.2026 Sitzungen 17/51

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir, kurz auf das von dem Kollegen Gesagte einzugehen. Sie haben hier ein Bild gezeichnet, das nicht nur verzerrt, sondern sogar falsch ist. Das möchte ich mit Zahlen ganz deutlich machen. Ich habe mir die Polizeiliche Kriminalstatistik aus dem Jahr 2025 noch einmal sehr genau angeschaut, gerade unter dem Stichwort der politisch motivierten Gewalt, das Sie heute hier eingeführt haben. Es gab 583 rechts motivierte Straftaten, aber nur 67 von links motivierte Gewalttaten. Wenn Sie also hier ein Bild zeichnen, das etwas anderes darstellt, dann ist das taktisch von der AfD motiviert und das weise ich zurück! (Beifall von der SPD.) Zudem entscheidet der Beirat, und darauf bin ich in meiner Rede explizit eingegangen, nach pflichtgemäßem Ermessen. Das ist etwas, was wir in diesem Gesetz nachgeschärft haben. Wir haben aus dem freien Ermessen das pflichtgemäße Ermessen gemacht. Nun muss nicht jeder oder jede Jurist sein, deswegen kann ich Ihnen das an dieser Stelle gerne noch einmal erklären. Sie finden die Inhalte der Richtlinie nun in ein Gesetz übertragen, und an denen hat sich der Beirat und die Besetzung des Beirates zu orientieren. Zudem kann auch die Begründung des Gesetzentwurfes dafür herangezogen werden. Sie finden gerade in der Besetzung des Opferbeirates mit elf Mitgliedern eine breite zivilgesellschaftliche Beteiligung: Das sind Akteurinnen und Akteure, die im Täglichen damit beschäftigt sind, sich genau solche Fälle anzuschauen, die beratend zur Seite stehen. Die Kirchen sind repräsentiert. Ein breiteres Bündnis, das sich solche Fälle anschaut, kann es also gar nicht geben. Und dass der Landtag eben gerade nur mit ein paar Mitgliedern vertreten sein kann und der Schwerpunkt bei den zivilgesellschaftlichen Akteuren liegt, zeigt doch gerade ganz genau, dass es nicht darauf ankommen soll, irgendeine politische Farbe einzubringen, sondern breit zivilgesellschaftlich zu schauen, wer einen Anspruch hat, und dann nach pflichtgemäßem Ermessen diesen Anspruch auch zu gewähren. (Beifall von der SPD und der CDU.) Wir haben eben darüber gesprochen, seit wann es diese Richtlinien gibt. Es gibt sie nun seit mehreren Jahren. Wenn man sich anschaut, wie viele Änderungen der Richtlinien im Gesetzentwurf vorgenommen wurden, dann sieht man, es ist keine besonders große Anzahl, auch wenn die Änderungen, die wir vornehmen, sehr wichtig sind. Dass Sie hier nun sagen, dass Sie sich enthalten, weil Sie nicht genug Zeit hatten, sich das genau anzuschauen, spricht eher dafür, wie fleißig oder wenig fleißig die Mitarbeiter oder auch die Mitglieder der Fraktion sind. Da kann man, wie ich finde, doch mehr erwarten von einer Partei, die sonst angeblich immer so einen hohen Anspruch an die Arbeit zu haben scheint. Von daher glaube ich, dass mehr dahinter steckt, wenn Sie heute nicht mitstimmen, und das ist schade. Das sollten die Saarländerinnen und Saarländer und alle Betroffenen in diesem Land auch wissen. - Vielen Dank!

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