Alexandra Becker
Sehr geehrte Frau Präsidentin! liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal können und sollten Meinungen sich ändern. Selbstreflexion ist eine wichtige Charaktereigenschaft, die ich persönlich außerordentlich schätze. Sie haben unsere Fähigkeit zur Selbstreflexion schon 2018, 2019, 2021 und 2023 getestet. Danke dafür. (Heiterkeit.) Unsere Haltung hat sich allerdings auch nach erneutem inhaltlichem und sachlichem Auseinandersetzen mit Ihrem Gesetzentwurf nicht geändert. Schulen in freier Trägerschaft sind ein wichtiger Bestandteil unserer Bildungslandschaft. Das Privatschulgesetz soll sie nicht verhindern, sondern vielmehr in ihrer Existenz und Qualität auf sichere Füße stellen. Dazu gehört, dass eine neu gegründete Ersatzschule zunächst nachweist, dass sie dauerhaft Bestand haben kann. Diese Regelung hat sich bewährt, und daran wollen wir auch nichts ändern. Denn würde die volle staatliche Finanzierung schon ab Aufnahme des Schulbetriebs gezahlt, trüge das Land das finanzielle Risiko eines Scheiterns ganz allein. Die Bewährungszeit gibt uns die Möglichkeit, die Leistungsfähigkeit eines neuen Trägers zu erproben, bevor öffentliche Mittel in vollem Umfang fließen. Wer die Belastung in der Gründungsphase gering halten möchte, kann das selbst steuern, etwa indem er die Schule zunächst mit weniger Klassen startet. Im Übrigen ist es auch nicht so, dass Schulen in dieser Zeit leer ausgehen. Schon jetzt haben Träger einen Anspruch auf staatliche Finanzhilfe in Höhe von 25 Prozent der laufenden Ausgaben. Sobald die Anerkennung erfolgt, wird rückwirkend eine weitere 25-prozentige Erstattung für die gesamte Zeit der Genehmigung gezahlt. Wer also die dreijährige Frist übersteht, verliert keinen Cent. Unsere Regelung ist verfassungsrechtlich austariert: Schon vor der Anerkennung gibt es eine anteilige Finanzhilfe, nach der Anerkennung eine Nachzahlung und in Ausnahmefällen ist auch eine frühere Anerkennung mög- (Abg. Becker (SPD)) lich. Damit tragen wir genau den Anforderungen der Rechtsprechung an die Zulässigkeit einer Bewährungszeit Rechnung und liegen mit unseren drei Jahren im bundesweiten Mittelfeld. Vielleicht hätte sich beim fünften Aufguss doch noch ein Blick in den eigenen Gesetzentwurf von 2023 gelohnt, denn damals wussten Sie nämlich noch, dass Sie für die Abschaffung der dreijährigen Anerkennungsfrist auch § 18 und die zugehörige Durchführungsverordnung ändern müssen, aber Ihr aktueller Entwurf lässt beide unangetastet. Das mit der Selbstreflexion ist eine tolle Sache, ich empfehle sie Ihnen vor allem jetzt, da Sie in Ihrer Rede den Gesetzentwurf als Deckmantel genutzt haben für wirklich absurde Anschuldigungen, auf die Herr Kollege Haas gleich näher eingehen wird. Wer die Schulen in freier Trägerschaft wirklich stärken will, sorgt für verlässliche Rahmenbedingungen und nicht für Schnellschüsse auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf erneut ab. (Beifall von der SPD.)
