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Heike Sylvia Winzent

16.09.2026 Sitzungen 17/51

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Thielen. Ich darf noch einmal auf unsere Regularien hinweisen, dass eine Kurzintervention zu einem Tagesordnungspunkt von jeder Fraktion nur einmal beansprucht werden kann und somit auch keine Restredezeit für die AfD mehr zur Verfügung steht, sodass Herr Schaufert in diesem Rahmen zu dieser Aussprache hierauf nicht mehr das Wort erteilt bekommen kann. Ich darf nun feststellen, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen. Somit schließe ich die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2401. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2401 in Erster Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2401 in Erster Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion. Enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. In der heutigen Sitzung soll auch die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2401 durchgeführt werden. Nach § 33 Absatz 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 57 Absatz 1 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen. Wir kommen nun zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs durchgeführt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Zweiter Lesung beraten wird. Ich eröffne noch einmal die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. (Unruhe. – Sprechen des Abgeordneten Schaufert (AfD).) Herr Abgeordneter Schaufert, ich sehe keine Möglichkeit mehr, dass jetzt eine persönliche Erklärung abgegeben werden kann. Ich möchte sie an dieser Stelle nicht mehr zulassen. Wir sind schon in der Abstimmung zur Zweiten Lesung. Somit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2401 in Zweiter und letzter Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2401 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion. Enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 3: Erste und Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Zustimmung zum Staatsvertrag über die Durchführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung durch die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (EAÜ-StV) (Drucksache 17/2386) Zur Begründung erteile ich Frau Ministerin Petra Berg das Wort.

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