Heike Sylvia Winzent
Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 51. Sitzung des Landtages und heiße Sie dazu alle herzlich willkommen. Zur heutigen Sitzung darf ich ganz herzlich die Besuchergruppe „FSJ Politik“ unter Leitung von Herrn Dominik Steinmann und Frau Annika Kaljou sowie eine Besuchergruppe mit Vertretern der AWO Münster begrüßen. Seien Sie uns alle herzlich willkommen! (Beifall des Hauses.) Der Minister der Finanzen und für Wissenschaft hat dem Landtag mit Schreiben vom 3. Juli 2026 gemäß § 37 der Landeshaushaltsordnung eine Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im zweiten Halbjahr 2025 übermittelt. Da der Landtag gemäß § 37 Absatz 4 der Haushaltsordnung von den über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben zu unterrichten ist, habe ich die Zusammenstellung den Mitgliedern des Hauses übersenden lassen. Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt. Zu Punkt 17 der Tagesordnung: Zwischenzeitlich hat die CDU-Landtagsfraktion mit der Drucksache 17/2417 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Zu Punkt 19 der Tagesordnung: Es liegt mittlerweile die Drucksache 17/2402 - neu - vor. Zu Punkt 21 der Tagesordnung, Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag „Problem- und Schrottimmobilien konsequent bekämpfen - Menschen schützen, Kommunen stärken und kriminellen Geschäftsmodellen den Boden entziehen“, Drucksache 17/2398, hat die SPD-Landtagsfraktion mit der Drucksache 17/2416 den Antrag „Schrottimmobilien konsequent bekämpfen - Quartiere stärken und Menschen schützen“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 17/2416 als Punkt 30 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/2416 als Punkt 30 in die Tagesordnung aufgenommen ist und gemeinsam mit Punkt 21 in einem ganzen Redezeitmodul beraten wird. Für die übrigen Tagesordnungspunkte haben sich die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums im Hinblick auf die Redezeit für die Aussprache auf Folgendes verständigt: Die Tagesordnungspunkte 4, 13, 14, 16, 28 und 29 finden ohne Aussprache statt. Die Tagesordnungspunkte 1 und 7 werden gemeinsam in einem ganzen Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 2, 3, 5, 6, 8, 9, 10, 12, 15, 18, 19, 20, 22, 24, 25 und 26 werden jeweils in einem ganzen Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 11 und 27 werden gemeinsam in einem ganzen Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 17 und 23 werden gemeinsam in einem ganzen Redezeitmodul beraten. Wer dafür ist, dass wir so verfahren, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann verfahren wir so. Wir kommen zu den Punkten 1 und 7 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 12 Absatz 3 Satz 1) (Drucksache 17/2406) Erste Lesung des von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Abschaffung der Höchstaltersgrenze für Bürgermeisterinnen, Bürgermeister und hauptamtliche Beigeordnete (Drucksache 17/2407) Zur Begründung der beiden Gesetzentwürfe der AfD-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.
